Acontrol – Liste der Kontrollpunkte

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Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Acontrol – Liste der Kontrollpunkte
01 Bereich Lebensmittelsicherheit (pflanzliche Primärproduktion)
01.1 Rubrik Hygiene in der pflanzlichen Primärproduktion
Hinweis: Die Kontrollpunkte sind im Kontrollhandbuch genauer beschrieben. Dieses ist abrufbar unter www.blw.admin.ch > Themen > Kontrolle Primärproduktion.
Nr.
I
Kontrollpunkte
Selbstkontrolle / Aufzeichnungen
02
Abgabe von Primärprodukten pflanzlicher Herkunft (Nachverfolgbarkeit)
03
Untersuchungsergebnisse von Primärprodukten pflanzlicher Herkunft
04
Buchführung und korrekte Anwendung Pflanzenschutzmittel / Biozide
04.1
Pflanzliche Produktion (Pflanzenschutzmittel)
04.3
Lagerung von Primärprodukten pflanzlicher Herkunft (Pflanzenschutzmittel und andere Biozide)
06
06.1
Verhalten und Massnahmen bei Risikofällen
Rückrufpflicht
06.2
Erkrankungen des Personals
06.4
Pflanzengesundheit
II
Hygienische Produktion, Lagerung, Behandlung und Beförderung
08
Hygiene und Sauberkeit in der pflanzlichen Produktion
08.1
Erntemaschinen
08.2
Anlagen und Einrichtungen, Gebinde und Transportmittel
08.3
Waschen von Frischgemüse und frischen Früchten
09
Personalhygiene
10
Getrennte Lagerung von Primärprodukten pflanzlicher Herkunft und Abfällen / gefährlichen Stoffen
Kontrollpunkte_Hygiene_pflanzliche_PrP_20141014_d
1/1
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Acontrol – Liste der Kontrollpunkte
01 Bereich Lebensmittelsicherheit (tierische Primärproduktion)
02 Bereich Tiergesundheit
Nutztiere
Übersicht über die Rubriken:
01.2 Rubrik Hygiene in der tierischen Primärproduktion ............................................................................................................................................................................. 2
01.3 Rubrik Milchhygiene ............................................................................................................................................................................................................................ 2
01.4 Rubrik Tierarzneimittel ......................................................................................................................................................................................................................... 3
02.1 Rubrik Tiergesundheit .......................................................................................................................................................................................................................... 3
02.2 Rubrik Tierverkehr ............................................................................................................................................................................................................................... 4
Bemerkung: Die Kontrollpunkte sind in den Kontrollhandbüchern genauer beschrieben: www.blv.admin.ch > Das BLV > Vollzug > Veterinärdienst Schweiz > Kantonale Veterinärdienste > Vollzug Primärproduktion.
Punktegruppen
18
19
20
30
40
50
60
70
81
85
Rindviehhaltung mit Verkehrsmilchproduktion
Rindviehhaltung ohne Verkehrsmilchproduktion
Schweinehaltung
Geflügelhaltung
Schafhaltung
Ziegenhaltung
Pferdehaltung
Gewerbliche Kaninchenhaltung
In Gehegen gehaltenes Wild
Neuweltkamelidenhaltung
Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Nutztiere_2014_d
1/4
01.2 Rubrik Hygiene in der tierischen Primärproduktion
Nr.
Kontrollpunkte
+
Weitere Aspekte Hygiene in der tierischen Primärproduktion
01
Tränkewasser ist sauber, Futtermittel sind unverdorben.
02
Alle mit Futtermitteln und tierischen Primärprodukten in Kontakt kommenden Einrichtungen sind einwandfrei.
03
Futtermittel und tierische Primärprodukte werden von gefährlichen Stoffen und Abfällen getrennt gelagert.
04
Art, Menge und Herkunft der zugekauften Futtermittel ist dokumentiert.
05
Aufzeichnungen über Anwendung von Bioziden vorhanden, Anwendungsvorschriften eingehalten und nur zulässige Produkte verwendet.
06
Personalhygiene im Betrieb ist genügend und angemessen.
07
Art, Menge und Empfänger von tierischen Primärprodukten sind dokumentiert.
08
Eier werden sachgerecht gelagert.
01.3 Rubrik Milchhygiene
Nr.
18 19 20 30 40 50 60 70 81 85 Kontrollpunkte
+
X
X
X
Weitere Aspekte Milchhygiene
01
X
X
X
Euterkontrollen monatlich durchgeführt, dokumentiert und die Ergebnisse mind. 3 Jahre aufbewahrt.
02
X
X
X
Voraussetzungen für erforderliche Hygiene beim Melken sind getroffen.
03
X
X
X
Korrekte Wartung der Melkanlage.
04
X
X
X
Reinigungs- und Milchlagerraum sowie Tank und milchführende Anlagen sind sauber.
05
X
X
X
Reinigungs- und Milchlagerraum sowie Tank und milchführende Anlagen sind in korrektem Zustand.
06
X
X
X
Milch wird vorschriftsgemäss filtriert, gekühlt, gelagert und transportiert.
07
X
X
X
Einhaltung Ablieferungsverbot Milch.
Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Nutztiere_2014_d
2/4
01.4 Rubrik Tierarzneimittel
Nr.
18 19 20 30 40 50 60 70 81 85 Kontrollpunkte
+
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Weitere Aspekte Tierarzneimittel
01
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
TAM-Vereinbarung mit Tierarzt/Tierärztin vorhanden, der die TAM auf Vorrat abgibt.
02
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Betriebsbesuche im Rahmen der TAM-Vereinbarung durchgeführt und korrekt dokumentiert.
03
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Vorratsmenge der TAM entspricht dem Tierbestand.
04
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Behandlungsjournal korrekt geführt und 3 Jahre aufbewahrt.
05
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Zusatzetiketten auf TAM und schriftliche Anwendungsanweisungen, wenn nötig, vorhanden.
06
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Inventarliste stimmt mit auf Betrieb vorhandenen TAM überein und wird 3 Jahre aufbewahrt.
07
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
TAM sind zugelassen, nicht abgelaufen und richtig gelagert.
08
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Wenn AMV/FüAM über betriebseigene technische Anlagen verabreicht werden, sind die Anforderungen erfüllt.
X
X
X
X
X
Falls Tierhalter Schmerzausschaltung (bei Enthornung, Frühkastration) selber durchführt: Anforderungen bzgl. TAMV
und TSchV sind erfüllt.
09
02.1 Rubrik Tiergesundheit
Nr.
18 19 20 30 40 50 60 70 81 85 Kontrollpunkte
+
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Weitere Aspekte Tiergesundheit
01
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Gesundheitszustand und Pflege der Tiere in Ordnung
02
X
X
X
X
X
03
X
X
X
X
X
X
Aborte gemeldet
X
X
Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Nutztiere_2014_d
X
X
Tierärztliche Betreuung sichergestellt
3/4
02.2 Rubrik Tierverkehr
Nr.
18 19 20 30 40 50 60 70 81 85 Kontrollpunkte
+
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Weitere Aspekte Tierverkehr
01
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Tierhaltung ist beim Kanton registriert und alle Tierarten sind gemeldet.
02
X
X
X
X
X
X
X
03
X
X
X
X
X
X
X
X
Tierbestand stimmt mit Daten der TVD bzw. der Bestandesliste überein.
04
X
X
X
X
X
X
X
Begleitdokumente sind vollständig, korrekt ausgefüllt und werden 3 Jahre aufbewahrt.
Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Nutztiere_2014_d
Tiere sind vorschriftsgemäss gekennzeichnet und identifizierbar.
4/4
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Acontrol – Liste der Kontrollpunkte
01 Bereich Lebensmittelsicherheit (tierische Primärproduktion)
02 Bereich Tiergesundheit
Bienen
Übersicht über die Rubriken:
01.2_83 Rubrik Hygiene in der tierischen Primärproduktion ....................................................................................................................................................................... 2
01.4_83 Rubrik Tierarzneimittel ................................................................................................................................................................................................................... 2
02.1_83 Rubrik Tiergesundheit .................................................................................................................................................................................................................... 2
02.2_83 Rubrik Tierverkehr ......................................................................................................................................................................................................................... 2
Bemerkung: Die Kontrollpunkte sind in den Kontrollhandbüchern genauer beschrieben: www.blv.admin.ch > Das BLV > Vollzug > Veterinärdienst Schweiz > Kantonale Veterinärdienste > Vollzug Primärproduktion.
Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Bienen_2014_d
1/3
01.2_83 Rubrik Bienen: Hygiene in der tierischen Primärproduktion
Nr.
Kontrollpunkte
+
Weitere Aspekte Hygiene in der Primärproduktion
01
Leere Honigwaben sind in lebensmitteltauglichem Zustand und werden sauber, geruchsneutral und frei von Schädlingen gelagert
02
Honig wird ordnungsgemäss gewonnen und verarbeitet
03
Honig wird ordnungsgemäss gelagert
04
Art, Menge und Empfänger von Honig ist dokumentiert
01.4_83 Rubrik Bienen: Tierarzneimittel
Nr.
Kontrollpunkte
+
Weitere Aspekte Tierarzneimittel
01
Im Bienenstand werden nur zugelassene Mittel und Methoden angewendet
02
Tierarzneimittel werden korrekt aufbewahrt
02.1_83 Rubrik Bienen: Tiergesundheit
Nr.
Kontrollpunkte
+
Weitere Aspekte Tiergesundheit
01
Bienenvölker gesund
02
Besetzte und unbesetzte Bienenstände sind so gewartet, dass von ihnen keine Seuchengefahr ausgeht
03
Varroamilbe wird wirksam bekämpft und Befall überwacht
04
Regelmässige Kontrolle der Bienenvölker auf klinische Anzeichen von Faul- und Sauerbrut. Bei Verdacht werden nötige Massnahmen getroffen
02.2_83 Rubrik Bienen: Tierverkehr
Nr.
Kontrollpunkte
Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Bienen_2014_d
2/3
Nr.
Kontrollpunkte
+
Weitere Aspekte Tierverkehr
01
Bienenstände korrekt gemeldet und jeder Bienenstand von aussen gut sichtbar ordnungsgemäss gekennzeichnet
02
Bestandeskontrolle vorschriftsmässig geführt
Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Bienen_2014_d
3/3
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Acontrol – Liste der Kontrollpunkte
01 Bereich Lebensmittelsicherheit (tierische Primärproduktion)
02 Bereich Tiergesundheit
03 Bereich Tierschutz
Fische
Übersicht über die Rubriken:
01.2_82 Rubrik Fische: Hygiene in der tierischen Primärproduktion .......................................................................................................................................................... 2
01.4_82 Rubrik Fische: Tierarzneimittel ...................................................................................................................................................................................................... 2
02.1_82 Rubrik Fische: Tiergesundheit ....................................................................................................................................................................................................... 2
02.2_82 Rubrik Fische: Tierverkehr............................................................................................................................................................................................................. 3
02.3_82 Rubrik Fische: Biosicherheit .......................................................................................................................................................................................................... 3
03.1_82 Rubrik Fische: Tierschutz .............................................................................................................................................................................................................. 4
Bemerkung: Die Kontrollpunkte sind in den Kontrollhandbüchern genauer beschrieben: www.blv.admin.ch > Das BLV > Vollzug > Veterinärdienst Schweiz > Kantonale Veterinärdienste > Vollzug Primärproduktion.
Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Fische_2014_d
1/4
01.2_82 Rubrik Fische: Hygiene in der tierischen Primärproduktion
Nr.
Kontrollpunkte
+
Weitere Aspekte Hygiene in der Primärproduktion
01
Futtermittel werden so gelagert und verabreicht, dass eine nachteilige Beeinflussung der Fische ausgeschlossen ist
02
Die Herkunft der Futtermittel ist dokumentiert
03
Die Lagerung der Fische und Fischprodukte ist ordnungsgemäss
01.4_82 Rubrik Fische: Tierarzneimittel
Nr.
Kontrollpunkte
+
Weitere Aspekte Tierarzneimittel
01
Kein Einsatz verbotener Stoffe
02
Korrekte Führung Behandlungsjournal; Aufbewahrung Aufzeichnungen 3 Jahre
03
Zusatzetiketten auf TAM; schriftliche Anwendungsanweisungen liegen vor
04
TAM-Vereinbarung mit Tierarzt, der TAM auf Vorrat abgibt, vorhanden
05
Betriebsbesuche im Rahmen der TAM-Vereinbarung durchgeführt; Besuchsprotokolle vorhanden
06
Angemessene Vorratsmenge TAM
07
Inventarliste vorhanden, auf Betrieb vorhandene TAM darin erfasst
08
Richtige Lagerung TAM; TAM nicht abgelaufen
09
Arzneimittelvormischungen/Fütterungsarzneimittel gesetzeskonform verwendet.
02.1_82 Rubrik Fische: Tiergesundheit
Nr.
Kontrollpunkte
+
Weitere Aspekte Tiergesundheit
Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Fische_2014_d
2/4
Nr.
Kontrollpunkte
01
Die Fische verhalten sich normal und ihr allgemeiner Gesundheitszustand ist in Ordnung
02
Die Meldepflicht bei Seuchenverdacht wird wahrgenommen
03
Es werden im Bedarfsfall geeignete Massnahmen zur Senkung des Parasiten-, Bakterien- und Pilzdruckes ergriffen
02.2_82 Rubrik Fische: Tierverkehr
Nr.
Kontrollpunkte
+
Weitere Aspekte Tierverkehr
01
Die Fischhaltung ist korrekt registriert
02
Die Bestandeskontrolle wird vorschriftsgemäss geführt und die Aufzeichnungen werden 3 Jahre aufbewahrt
03
Die Begleitdokumente für den Tierverkehr sind korrekt ausgefüllt und werden 3 Jahre aufbewahrt
02.3_82 Rubrik Fische: Biosicherheit
Nr.
Kontrollpunkte
+
Weitere Aspekte Biosicherheit
01
Betrieb Angelteich: Nötige Massnahmen gegen Einschleppung und Ausbreitung von Krankheitserregern getroffen
02
Produktionsbereich Aquakulturanlage: Nötige Massnahmen gegen Einschleppung/Ausbreitung von Krankheitserregern durch Personen getroffen
03
Nötige Massnahmen gegen Einschleppung/Ausbreitung von Krankheitserregern durch Fahrzeuge getroffen
04
Sauberkeit der Anlage in Ordnung
05
Nötige Massnahmen gegen Erregerverbreitung innerhalb der Anlage getroffen
06
Anlage sowohl gegen Eindringen wie auch Entweichen von Fischen geschützt
07
Anlage gegen Eindringen räuberischer Säugetiere gesichert
08
Becken/Haltungseinrichtungen gegen Eindringen räuberischer Vögel gesichert
Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Fische_2014_d
3/4
Nr.
Kontrollpunkte
09
Möglichkeit kranke Tiere und Neuzugänge abzusondern
03.1_82 Rubrik Fische: Tierschutz
Nr.
Kontrollpunkte
+
Weitere Aspekte Tierschutz
01
Besatzdichte entspricht gesetzlichen Anforderungen; angebotene Futtermenge und -qualität angemessen
02
Wasserqualität in Ordnung und regelmässig überprüft
03
Fische soweit als nötig vor Witterungseinflüssen und Störungen durch Personen geschützt
04
Betreiber der Aquakulturanlage und Mitarbeiter sind ordnungsgemäss ausgebildet
05
Umgang mit Fischen ist angemessen
06
Gesetzliche Anforderungen beim Betäuben und Töten umgesetzt
07
Für gewerbsmässige Fischhaltung liegt eine Bewilligung vor
08
Betrieb Angelgewässer gesetzeskonform
Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Fische_2014_d
4/4
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Acontrol – Kontrollpunkte, Mängel und Kürzungen (0.998)
03 Bereich Tierschutz
Übersicht über die Rubriken:
03.10
Rubrik Baulicher Tierschutz - Rinder, inklusive Wasserbüffel und Yaks ................................................................................................................................................ 2
03.11
Rubrik Baulicher Tierschutz - Pferde ...................................................................................................................................................................................................... 3
03.12
Rubrik Baulicher Tierschutz - Ziegen ..................................................................................................................................................................................................... 4
03.13
Rubrik Baulicher Tierschutz - Schafe ..................................................................................................................................................................................................... 5
03.14
Rubrik Baulicher Tierschutz-Schweine ................................................................................................................................................................................................... 6
03.15
Rubrik Baulicher Tierschutz - Kaninchen ............................................................................................................................................................................................... 7
03.16
Rubrik Baulicher Tierschutz - Legehennen ............................................................................................................................................................................................ 8
03.17
Rubrik Baulicher Tierschutz - Mastgeflügel ............................................................................................................................................................................................ 9
03.18
Rubrik Baulicher Tierschutz - Lamas und Alpakas ............................................................................................................................................................................... 10
03.20
Rubrik Qualitativer Tierschutz - Rinder, inklusive Wasserbüffel und Yaks ........................................................................................................................................... 11
03.21
Rubrik Qualitativer Tierschutz - Pferde ................................................................................................................................................................................................ 13
03.22
Rubrik Qualitativer Tierschutz - Ziegen ................................................................................................................................................................................................ 15
03.23
Rubrik Qualitativer Tierschutz - Schafe ................................................................................................................................................................................................ 17
03.24
Rubrik Qualitativer Tierschutz - Schweine ........................................................................................................................................................................................... 19
03.25
Rubrik Qualitativer Tierschutz - Kaninchen .......................................................................................................................................................................................... 21
03.26
Rubrik Qualitativer Tierschutz - Legehennen ....................................................................................................................................................................................... 22
03.27
Rubrik Qualitativer Tierschutz - Mastpoulet ......................................................................................................................................................................................... 23
03.28
Rubrik Qualitativer Tierschutz – Lamas und Alpakas ........................................................................................................................................................................... 24
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
1/25
03.10
Rubrik Baulicher Tierschutz - Rinder, inklusive Wasserbüffel und Yaks
Nr.
Punktegruppen
01
Kühe und hochträchtige Erstkalbende
02
Jungtiere
03
Zuchtstiere
04
Kälber
01
02
03
04
X
X
X
X
X
X
X
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
Anzahl Plätze
01
Gruppenhaltung in Laufställen
01.1
Abmessungen in Laufställen
Vorgabe gemäss TSchV nicht
erfüllt
s. Anhang 8 DZV
01.2
Abkalbebucht
idem
idem
01.3
Masse von Liegeboxen
idem
idem
01.4
Laufgänge in Liegeboxenlaufställen
idem
idem
02
Einzelhaltung von Kälbern
X
02.1
Haltung in Einzelboxen
idem
idem
X
02.2
Haltung in Kälberhütten (Iglus)
idem
idem
03
Anbindehaltung von Rindern
03.1
Kühe und hochträchtige Erstkalbende
idem
idem
03.2
Übrige Rinder
idem
idem
X
X
X
X
Punkte
P2
X
X
Nr.
X
X
X
X
X
X
04
Perforierte Böden
idem
idem
X
X
X
X
05
Sicherstellung der Frischluftzufuhr
idem
idem
X
X
X
X
06
Abmessungen von Unterständen bei dauernder Haltung im Freien
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
2/25
03.11
Rubrik Baulicher Tierschutz - Pferde
Nr. Punktegruppen
11
Zuchtstuten und Fohlen
12
Jungpferde
13
Andere Pferde
11
12
13 Nr.
Punkte
X
X
X
P2
Anzahl Plätze
X
X
X
01
Mindestdeckenhöhe
02
Einzelaufstallung von Pferden
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt
s. Anhang 8 DZV
X
X
X
02.1
Boxenhaltung
idem
idem
X
X
X
02.2
Anbindehaltung
idem
idem
03
Gruppenhaltung von Pferden
X
X
X
03.1
Mindestflächen
idem
idem
X
X
X
03.2
Besonderes Abteil
idem
idem
X
X
X
04
Abmessung von Unterständen bei dauernder Haltung im Freien
idem
idem
X
X
X
05
Auslaufflächen
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
3/25
03.12
Rubrik Baulicher Tierschutz - Ziegen
Nr. Punktegruppen
21
Zicklein
22
Jungziegen und Zwergziegen
23
Ziegen
24
Böcke
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
Gruppenhaltung von Ziegen
Vorgabe gemäss TSchV nicht
erfüllt
s. Anhang 8 DZV
02
Einzelhaltung von Ziegen
idem
idem
X
03
Anbindehaltung von Ziegen
idem
idem
X
X
04
Perforierte Böden
idem
idem
X
X
X
05
Sicherstellung der Frischluftzufuhr
idem
idem
X
X
X
06
Abmessung Unterstände bei dauernder Haltung im Freien
idem
idem
21
22
23
24 Nr. Punkte
X
X
X
X
P2
Anzahl Plätze
X
X
X
X
01
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
4/25
03.13
Rubrik Baulicher Tierschutz - Schafe
Nr. Punktegruppen
31
Lämmer
32
Mastlämmer und Jungtiere
33
Mutterschafe ohne Lämmern
34
Mutterschafe mit Lämmern
35
Widder
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
Gruppenhaltung von Schafen
Vorgabe gemäss TSchV nicht
erfüllt
s. Anhang 8 DZV
02
Einzelhaltung von Schafen
idem
idem
31
32
33
34
35 Nr. Punkte
X
X
X
X
X
P2
Anzahl Plätze
X
X
X
X
X
01
X
X
X
X
X
X
X
X
03
Anbindehaltung von Schafen
idem
idem
X
X
X
X
X
04
Perforierte Böden
idem
idem
X
X
X
X
X
05
Sicherstellung der Frischluftzufuhr
idem
idem
X
X
X
X
X
06
Abmessungen von Unterständen bei dauernder Haltung im
Freien
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
5/25
03.14
Rubrik Baulicher Tierschutz-Schweine
Nr. Punktegruppen
41
Galtsauen
42
Säugende Sauen und Saugferkel
43
Zuchteber
44
Abgesetzte Ferkel
45
Mastschweine, Remonten
41
42
43
44
45
X
X
X
X
X
Nr.
Punkte
P2
Anzahl Plätze
01
Gruppenhaltung von Schweinen
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
X
X
X
X
01.1
Grösse der Buchten
Vorgabe gemäss TSchV nicht
erfüllt
s. Anhang 8 DZV
X
X
X
X
01.2
Fressplätze
idem
idem
01.3
Grösse der Fressstände und Fressliegebuchten
idem
idem
01.4
Anzahl Tränken
idem
idem
02
Einzelaufstallung von Galtsauen
idem
idem
03
Abferkelbuchten
idem
idem
04
Eberbuchten
idem
idem
05
Böden
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
05.1
Anteil perforierte Böden
idem
idem
X
X
X
X
X
05.2
Perforationsanteil im Liegebereich
idem
idem
X
X
X
X
X
05.3
Spaltenweite, Lochgrösse und Spaltenweite für den
Mistabwurf
idem
idem
X
X
X
X
X
06
Sicherstellung der Frischluftzufuhr
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
6/25
03.15
Rubrik Baulicher Tierschutz - Kaninchen
Nr. Punktegruppen
51
Zibben
52
Jungtiere
53
Rammler
51
52
53 Nr.
X
X
X
P2
Anzahl Plätze
X
X
X
01
X
X
X
X
Punkte
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
Mindestabmessungen der Gehege
Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt
s. Anhang 8 DZV
02
Erhöhte Flächen
idem
idem
03
Fütterungen und Tränken
04
Nester
idem
idem
X
X
X
05
Böden
idem
idem
X
X
X
06
Sicherstellung der Frischluftzufuhr
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
7/25
03.16
Rubrik Baulicher Tierschutz - Legehennen
Nr. Punktegruppen
61
Legehennen / Elterntiere
62
Jungtiere ab 70 Tagen
63
Küken bis 70 Tage
61
62
63
X
X
X
Nr.
Punkte
P2
Anzahl Plätze
01
Fütterungen und Tränken
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
X
X
X
01.1
Futterlängströge
Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt
s. Anhang 8 DZV
X
X
X
01.2
Futterrundtröge
idem
idem
X
X
X
01.3
Längstränke
idem
idem
X
X
X
01.4
Rundtränken
idem
idem
X
X
X
01.5
Nippeltränken
idem
idem
X
X
X
01.6
Cuptränken
idem
idem
X
X
X
02
Sitzstangen
idem
idem
03
Böden
X
X
X
03.1
Begehbare Flächen
idem
idem
X
X
X
03.2
Draht und Kunststoffgitterböden
idem
idem
X
X
X
03.3
Lattenrostböden
idem
idem
X
X
X
03.4
Eingestreuter Boden
idem
idem
04
Nester
X
04.1
Einzelnester
idem
idem
X
04.2
Gruppennester
idem
idem
05
Sicherstellung der Frischluftzufuhr
idem
idem
X
X
X
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
8/25
03.17
Rubrik Baulicher Tierschutz - Mastgeflügel
Nr. Punktegruppen
71
Mastpoulets
72
Masttruten
71 72
X
X
X
X
X
Nr.
Punkte
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
P2
Anzahl Plätze
01
Fütterungen und Tränken
idem
idem
02
Sicherstellung der Frischluftzufuhr
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
9/25
03.18
Rubrik Baulicher Tierschutz - Lamas und Alpakas
Nr. Punktegruppen
81
Adulte Lamas und Alpakas
82
Jungtiere
83
Hengste
81
82
83
X
X
X
Nr.
Punkte
P2
Anzahl Plätze
01
Gruppenhaltung
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
X
X
X
01.1
Abmessungen
idem
idem
X
X
X
01.2
Böden und Zäune von Gehegen
idem
idem
X
02
Einzelhaltung von Hengsten
idem
idem
X
X
X
03
Sicherstellung der Frischluftzufuhr
idem
idem
X
X
X
04
Abmessungen von Unterständen bei dauernder
Haltung im Freien
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
10/25
03.20 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Rinder, inklusive Wasserbüffel und Yaks
Nr.
Punktegruppen
01
Kühe und hochträchtige Erstkalbende
02
Jungtiere
03
Zuchtstiere
04
Kälber
01 02 03 04
Nr. Punkte
X
X
X
X
P1
Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche
Veränderungen vorgenommen?
X
X
X
X
P2
Anzahl Tiere
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt
s. Anhang 8 DZV
Belegung der Stallungen
08
Liegebereich
08.1
Kälber auf Einstreu
idem
Eingestreute Liegefläche für Kühe, hochträchtige Rinder und
idem
Zuchtstiere
Liegefläche für übrige Rinder
idem
08.3
X
Kürzung d. Direktzahlungen
07
08.2
X
Mögliche Mängel
idem
idem
idem
10
Einzelhaltung und Anbindehaltung von Kälbern, Yaks und
Wasserbüffeln
Anbindevorrichtungen
11
Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen
11.1
Korrekter Einsatz des Kuhtrainers
idem
idem
09
idem
idem
idem
idem
X
X
X
X
X
X
X
11.2
Sonstige Steuervorrichtungen
idem
idem
X
X
X
X
12
Trittsicherheit der Stallböden
idem
idem
X
X
X
X
13
Beleuchtung
idem
idem
X
X
X
X
14
Luftqualität im Stall
idem
idem
X
X
X
X
15
Lärm
idem
idem
X
X
X
X
16
Versorgung mit Wasser
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
11/25
X
X
X
X
17
Raufutter für Kälber
idem
idem
X
18
Bewegung für Yaks und angebunden gehaltene Rinder
idem
idem
19
Kalbende Tiere
idem
idem
X
X
X
X
X
20
Dauernde Haltung im Freien
idem
idem
X
X
X
X
21
Eingriffe am Tier
idem
idem
X
X
X
X
22
Verletzungen
idem
idem
X
X
X
X
23
Abkühlung für Wasserbüffel und Yaks
idem
idem
X
X
X
X
24
Tierpflege
idem
idem
X
X
X
X
25
Ausbildung
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
12/25
03.21
Rubrik Qualitativer Tierschutz - Pferde
Nr. Punktegruppen
11
Zuchtstuten und Fohlen
12
Jungpferde
13
Andere Pferde
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
Belegung der Stallungen
Vorgabe gemäss TSchV nicht
erfüllt
s. Anhang 8
07
Liegebereich
idem
idem
X
08
Sozialkontakt
idem
idem
X
X
09
Trittsicherheit der Stallböden
idem
idem
X
X
X
10
Beleuchtung
idem
idem
X
X
X
11
Stallklima
idem
idem
X
X
X
12
Lärm
idem
idem
X
X
X
13
Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen
idem
idem
X
X
X
14
Futter und Wasser
idem
idem
X
X
X
15
Auslaufböden
idem
idem
X
X
X
16
Bewegung
idem
idem
X
X
X
17
Dauernde Haltung im Freien
idem
idem
X
X
X
18
Tierpflege
idem
idem
X
X
X
19
Verletzungen
idem
idem
X
X
X
20
Ausbildung
idem
idem
11
12
13 Nr.
Punkte
X
X
X
P1
Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche Veränderungen vorgenommen?
X
X
X
P2
Anzahl Tiere
X
X
X
06
X
X
X
X
X
X
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
13/25
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
14/25
03.22 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Ziegen
Nr. Punktegruppen
21
Zicklein
22
Jungziegen und Zwergziegen
23
Ziegen
24
Böcke
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
Belegung der Stallungen
Vorgabe gemäss TSchV nicht
erfüllt
s. Anhang 8 DZV
08
Liegebereich
idem
idem
X
09
Einzelhaltung
idem
idem
X
X
10
Trittsicherheit der Stallböden
idem
idem
X
X
X
11
Beleuchtung
idem
idem
X
X
X
X
12
Luftqualität im Stall
idem
idem
X
X
X
X
13
Lärm
idem
idem
X
X
X
X
14
Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen
idem
idem
X
X
X
X
15
Versorgung mit Wasser
idem
idem
16
Raufutter für Zicklein
idem
idem
21
22
23
24 Nr.
X
X
X
X
P1
Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche Veränderungen vorgenommen?
X
X
X
X
P2
Anzahl Tiere
X
X
X
X
07
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Punkte
X
X
X
17
Bewegung für angebunden gehaltene Ziegen
idem
idem
X
X
X
X
18
Dauernde Haltung im Freien
idem
idem
X
X
X
X
19
Eingriffe am Tier
idem
idem
X
X
X
X
20
Verletzungen
idem
idem
X
X
X
X
21
Klauenpflege
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
15/25
X
X
X
X
22
Tierpflege
idem
idem
X
X
X
X
23
Ausbildung
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
16/25
03.23 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Schafe
Nr. Punktegruppen
31
Lämmer
32
Mastlämmer und Jungtiere
33
Mutterschafe ohne Lämmer
34
Mutterschafe mit Lämmer
35
Widder
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
Belegung der Stallungen
Vorgabe gemäss TSchV nicht
erfüllt
s. Anhang 8 DZV
08
Liegebereich
idem
idem
X
09
Einzelhaltung
idem
idem
X
X
10
Trittsicherheit der Stallböden
idem
idem
X
X
X
11
Beleuchtung
idem
idem
X
X
X
X
12
Luftqualität im Stall
idem
idem
X
X
X
X
X
13
Lärm
idem
idem
X
X
X
X
X
14
Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen
idem
idem
X
X
X
X
X
15
Versorgung mit Wasser
idem
idem
16
Raufutter für Lämmer
idem
idem
31
32
33
34
X
X
X
X
X
P1
Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche
Veränderungen vorgenommen?
X
X
X
X
X
P2
Anzahl Tiere
X
X
X
X
X
07
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
35 Nr. Punkte
X
X
X
X
X
X
17
Bewegung für angebunden gehaltene Schafe
idem
idem
X
X
X
X
X
18
Dauernde Haltung im Freien
idem
idem
X
X
X
X
X
19
Eingriffe am Tier
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
17/25
X
X
X
X
X
20
Verletzungen
idem
idem
X
X
X
X
X
21
Klauenpflege
idem
idem
X
X
X
X
X
22
Schur
idem
idem
X
X
X
X
X
23
Tierpflege
idem
idem
X
X
X
X
X
24
Ausbildung
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
18/25
03.24 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Schweine
Nr. Punktegruppen
41
Galtsauen
42
Säugende Sauen und Saugferkel
43
Zuchteber
44
Abgesetzte Ferkel
45
Mastschweine, Remonten
41
42
43
44
45
Nr.
Punkte
X
X
X
X
X
P1
Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche
Veränderungen vorgenommen?
X
X
X
X
X
P2
Anzahl Tiere
X
X
X
X
X
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
Vorgabe gemäss TSchV nicht
erfüllt
s. Anhang 8 DZV
07
Belegung der Buchten
08
Einzelhaltung
08.1
Geschlossene Kastenstände während der Deckzeit
idem
idem
08.2
Geschlossene Kastenstände während der Geburtsphase
idem
idem
X
X
X
08.3
Einzelhaltung von Ebern und Mastschweinen
idem
idem
X
X
X
X
X
9
Trittsicherheit
idem
idem
X
X
X
X
X
10
Beleuchtung
idem
idem
11
Stalltemperatur
X
11.1
Schutz vor Hitze
idem
idem
X
X
X
X
X
X
X
11.2
Schutz vor Kälte
idem
idem
X
X
X
X
X
12
Luftqualität im Stall
idem
idem
X
X
X
X
X
13
Lärm
idem
idem
X
X
X
X
X
14
Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
19/25
X
X
X
X
X
X
X
15
Versorgung mit Wasser
idem
idem
X
16
Futter mit hohem Rohfaseranteil
idem
idem
17
Beschäftigung und Einstreu
17.1
Einstreu und Nestbaumaterial in Abferkelbuchten
idem
idem
X
X
X
X
X
X
17.2
Beschäftigung der Schweine
idem
idem
X
X
X
X
X
18
Dauernde Haltung im Freien
idem
idem
X
X
X
X
X
19
Eingriffe am Tier
idem
idem
X
X
X
X
X
20
Verletzungen
idem
idem
X
X
X
X
X
21
Tierpflege
idem
idem
X
X
X
X
X
22
Ausbildung
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
20/25
03.25 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Kaninchen
Nr. Punktegruppen
51
Zibben
52
Jungtiere
53
Rammler
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
Belegung der Gehege
Vorgabe gemäss TSchV nicht
erfüllt
s. Anhang 8 DZV
08
Einzelhaltung
idem
idem
51
52
53 Nr.
X
X
X
P1
Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche Veränderungen vorgenommen?
X
X
X
P2
Anzahl Tiere
X
X
X
07
X
Punkte
X
X
X
09
Fütterung und Beschäftigung
idem
idem
X
X
X
10
Rückzugsmöglichkeiten
idem
idem
X
X
X
11
Einstreu
idem
idem
X
X
X
12
Beleuchtung
idem
idem
X
X
X
13
Luftqualtität im Stall
idem
idem
X
X
X
14
Lärm
idem
idem
X
X
X
15
Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen
idem
idem
X
X
X
16
Versorgung mit Wasser
idem
idem
X
X
X
17
Verletzungen
idem
idem
X
X
X
18
Tierpflege
idem
idem
X
X
X
19
Ausbildung
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
21/25
03.26 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Legehennen
Nr. Punktegruppen
61
Legehennen / Elterntiere
62
Jungtiere ab 70 Tagen
63
Küken bis 70 Tage
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
Besatzdichten
Vorgabe gemäss TSchV nicht
erfüllt
s. Anhang 8 DZV
07
Einstreu
idem
idem
X
08
Beleuchtung
idem
idem
X
X
09
Luftqualtität im Stall
idem
idem
X
X
X
10
Lärm
idem
idem
X
X
X
11
Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen
idem
idem
X
X
X
12
Eingriffe am Tier
idem
idem
X
X
X
13
Verletzungen
idem
idem
X
X
X
14
Tierpflege
idem
idem
X
X
X
15
Ausbildung
idem
idem
61
62
63
Nr.
Punkte
X
X
X
P1
Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche
Veränderungen vorgenommen?
X
X
X
P2
Anzahl Tiere
X
X
X
06
X
X
X
X
X
X
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
22/25
03.27 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Mastpoulet
Nr. Punktegruppen
71
Mastpoulets
72
Masttruten
71 72
Nr.
Punkte
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
X
X
P1
Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche
Veränderungen vorgenommen?
X
X
P2
Anzahl Tiere
X
X
03
Besatzdichten
idem
idem
X
X
04
Einstreu
idem
idem
X
X
05
Beleuchtung
idem
idem
X
X
06
Luftqualität im Stall
idem
idem
X
X
07
Lärm
idem
idem
X
X
08
Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen
idem
idem
X
X
09
Eingriffe am Tier
idem
idem
X
X
10
Verletzungen
idem
idem
X
X
11
Tierpflege
idem
idem
X
X
12
Ausbildung
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
23/25
03.28 Rubrik Qualitativer Tierschutz – Lamas und Alpakas
Nr. Punktegruppen
81
Adulte Lamas und Alpakas
82
Jungtiere
83
Hengste
81 82 83 Nr.
Punkte
Mögliche Mängel
Kürzung d. Direktzahlungen
X
X
X
P1
Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche Veränderungen vorgenommen?
X
X
X
P2
Anzahl Tiere
X
X
X
05
Belegung der Stallungen
Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt
s. Anhang 8 DZV
X
X
X
06
Liegebereich
idem
idem
X
X
X
07
Sozialkontakt
idem
idem
X
X
X
08
Trittsicherheit der Stallböden
idem
idem
X
X
X
09
Beleuchtung
idem
idem
X
X
X
10
Luftqualität im Stall
idem
idem
X
X
X
11
Lärm
idem
idem
X
X
X
12
Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen
idem
idem
X
X
X
13
Versorgung mit Futter und Wasser
idem
idem
X
X
X
14
Gehegeböden
idem
idem
X
X
X
15
Bewegung
idem
idem
X
X
X
16
Dauernde Haltung im Freien
idem
idem
X
X
X
17
Eingriffe am Tier
idem
idem
X
X
X
18
Verletzungen
idem
idem
X
X
X
19
Nagel- und Zahnpflege
idem
idem
X
X
X
20
Schur
idem
idem
X
X
X
21
Tierpflege
idem
idem
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
24/25
X
X
X
22
Ausbildung
Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d
idem
idem
25/25
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft,
Bildung und Forschung WBF
Bundesamt für Landwirtschaft
Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung
Acontrol – Liste der Kontrollpunkte mit ihren Attributen
05 Bereich Allgemeine Beitragsvoraussetzungen – Ganzjahres- und Sömmerungsbetriebe
05.1 Rubrik Allg. Beitragsvoraussetzungen – Ganzjahresbetrieb und Sömmerungsbetrieb
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
Kürzung
01
Fristgerechte Anmeldung
Anmeldung für Massnahme
ist korrekt ausgefüllt und
fristgerecht der zuständigen
Instanz übermittelt
Art. 97 DZV
01
Verspätete Anmeldung, Kontrolle
kann ordnungsgemäss durchgeführt
werden
Erste Feststellung 200 Fr.
Fläche oder Tierbestand, für die oder
den die Beiträge
ausgerichtet werden
02
Verspätete Anmeldung, Kontrolle
nicht ordnungsgemäss durchgeführt
werden
100 % der betreffenden
Beiträge
03
Anmeldung unvollständig
Nachfrist für Vervollständigung
04
Anmeldung mangelhaft
Nachfrist für Korrekturen
05
Anderer Mangel
-
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d
erster und zweiter Wiederholungsfall 400 Fr.,
ab dem dritten Wiederholungsfall: 100 % der betreffenden Beiträge (keine
Anmeldung)
Fläche oder Tierbestand, für die oder
den die Beiträge
ausgerichtet werden
1/15
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
02
Fristgerechte Gesuchseinreichung
Direktzahlungen
Gesuch ist korrekt ausgefüllt und fristgerecht der
zuständigen Instanz übermittelt
Art. 98 DZV
Art. 99 DZV
Art. 100 DZV
01
Gesuch ist nicht
fristgemäss eingereicht. Kontrolle
kann ordnungsgemäss durchgeführt
werden
Erste Feststellung 200 Fr.
erster und zweiter Wiederholungsfall 400 Fr.,
ab dem dritten Wiederholungsfall: 100 % der betreffenden Beiträge (kein
Gesuch
02
Gesuch ist nicht
fristgemäss eingereicht. Kontrolle
nicht mehr möglich
100 % der betreffenden
Beiträge (kein Gesuch)
03
Gesuch unvollständig
Nachfrist für Vervollständigung
04
Gesuch mangelhaft
Nachfrist für Korrekturen
05
Anderer Mangel
-
01
Gesuch ist nicht
fristgemäss eingereicht. Kontrolle
kann ordnungsgemäss durchgeführt
werden
Erste Feststellung 100 Fr.
02
Gesuch ist nicht
fristgemäss eingereicht. Kontrolle
nicht mehr möglich
100 % der betreffenden
Beiträge (kein Gesuch)
03
Gesuch unvollständig
Nachfrist für Vervollständigung
03
Fristgerechte Gesuchseinreichung
Einzelkulturbeiträge
Gesuch ist korrekt ausgefüllt und fristgerecht der
zuständigen Instanz übermittelt
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
Art. 8 und 18
EKBV
erster und zweiter Wiederholungsfall 200 Fr.,
ab dem dritten Wiederholungsfall: 100 % der betreffenden Beiträge (kein
Gesuch
Nötige Angaben für
Kürzung
Fläche oder Tierbestand, für die oder
den die Beiträge
ausgerichtet werden
Fläche oder Tierbestand, für die oder
den die Beiträge
ausgerichtet werden
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
2/15
Nr.
04
Kontrollpunkte kurz
Keine Erschwerung der
Kontrollen
Direktzahlungen
Kontrollpunkte lang
Kontrollen können vollumfänglich und ungehindert
durchgeführt werden
Referenzierung
(Art. Abs.)
Art. 105 DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
04
Gesuch mangelhaft
Nachfrist für Korrekturen
05
Anderer Mangel
-
01
Mangelhafte Mitwirkung oder Drohungen, welche zu
einem Mehraufwand führen
Kürzung aller Beiträge um
10 %, mindestens CHF
2000.-, maximal CHF
10 000.-
Nötige Angaben für
Kürzung
Bereich ÖLN oder
Tierschutz
02
Mangelhafte Mitwirkung oder Drohungen, welche zu
einem Mehraufwand führen
Kürzung um 10 % der
betreffenden Beiträge,
mindestens CHF 200.-,
maximal CHF 2000.-
Fläche oder Tierbestand, für die oder
den die Beiträge
ausgerichtet werden
Andere Bereiche
03
Verweigerung der
Kontrolle bzw. Kontrolle nicht ordnungsgemäss
durchführbar
Kürzung aller Beiträge um
100%.
Bereich ÖLN oder
Tierschutz
04
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
Verweigerung der
Kontrolle bzw. Kontrolle nicht ordnungsgemäss
durchführbar
Kürzung der betreffenden
Beiträge um 120%
Fläche oder Tierbestand, für die oder
den die Beiträge
ausgerichtet werden
3/15
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
Kürzung
-
Andere Bereiche
05
Keine Erschwerung der
Kontrollen
Einzelkulturbeiträge
Kontrollen können vollumfänglich und ungehindert
durchgeführt werden
Art. 18 EKBV
05
Anderer Mangel
-
01
Mangelhafte Mitwirkung oder Drohungen, welche zu
einem Mehraufwand führen
Kürzung aller Beiträge um
10 %, mindestens CHF
500.-, maximal CHF
10 000.-
Bereich ÖLN oder
Tierschutz
02
Mangelhafte Mitwirkung oder Drohungen, welche zu
einem Mehraufwand führen
Kürzung um 10 % der
betreffenden Beiträge,
mindestens CHF 200.-,
maximal CHF 2‘000.-
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
Andere Bereiche
für Einzelkulturbeiträge
03
Verweigerung der
Kontrolle bzw. Kontrolle nicht ordnungsgemäss
durchführbar
Kürzung aller Beiträge um
100 %.
Bereich ÖLN oder
Tierschutz
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
4/15
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
Kürzung
04
Kürzung der betreffenden
Beiträge um 120 %
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
Verweigerung der
Kontrolle bzw. Kontrolle nicht ordnungsgemäss
durchführbar
Andere Bereiche
für Einzelkulturbeiträge
06
07
Deklarierte Vertragsmenge Zucker ist korrekt
Deklarierte Vertragsfläche Saatgutproduktion
ist korrekt
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
Art. 18 EKBV
Art. 18 EKBV
05
Anderer Mangel
-
-
01
Fehlender Vertrag
für Zuckerlieferung
100 % der Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
02
Abweichende Vertragsmenge
Korrektur auf richtige
Angaben. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
03
Anderer Mangel
-
-
01
Zu tiefe Angabe
Korrektur auf richtige
Angaben. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben
02
Zu hohe Angabe
Korrektur auf richtige
Angaben. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben. Zusätzlich Kürzung in der Höhe der
Beitragsdifferenz (aus
deklarierter minus richtiger Angabe)
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
5/15
06 Strukturdaten – Ganzjahresbetriebe (DZV und EKBV)
06.1 Rubrik Flächendaten allgemein – Ganzjahresbetrieb ......................................................................................................................................................................... 6
06.2 Rubrik Kulturen und Ernteverpflichtung - Extenso- und Einzelkulturbeiträge ................................................................................................................................... 12
06.3 Rubrik Tierbestände (ohne Rindvieh) – Ganzjahresbetrieb .............................................................................................................................................................. 13
06.4 Rubrik Tierbestände in der TVD - Ganzjahresbetrieb ....................................................................................................................................................................... 15
06.1 Rubrik Flächendaten allgemein – Ganzjahresbetrieb
Hinweis: Wenn die Kantone die Verhältnisse mit dem GIS erfassen und festhalten, entfällt beim Kontrollpunkt 04 der Mangel „Fläche oder Teilfläche ist nicht der
richtigen Neigungsstufe zugeordnet“ und bei Kontrollpunkt 05 der Mangel „Angaben zur Zone sind nicht korrekt“.
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
01
Deklaration Flächenmasse korrekt
Direktzahlungen
Die angegebenen Flächenmasse sind auf Stufe der
Bewirtschaftungsparzelle
oder Bewirtschaftungseinheit richtig.
Art. 98 DZV
Art. 100 DZV
Art. 105 DZV
01
Zu tiefe Angabe
Korrektur auf richtige
Angaben. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben
02
Zu hohe Angabe
Korrektur auf richtige
Angaben. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben. Zusätzlich Kürzung in der Höhe der
Beitragsdifferenz (aus
deklarierter minus richtiger Angabe)
Die angegebenen Flächenmasse sind auf Stufe der
Bewirtschaftungsparzelle
oder Bewirtschaftungseinheit richtig.
Art. 18 EKBV
01
Zu tiefe Angabe
Korrektur auf richtige
Angaben. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben
02
Zu hohe Angabe
Korrektur auf richtige
Angaben. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
02
Deklaration Flächenmasse korrekt
Einzelkulturbeiträge
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
Nötige Angaben für
Kürzung
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
6/15
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
Kürzung
Angaben. Zusätzlich Kürzung in der Höhe der
Beitragsdifferenz (aus
deklarierter minus richtiger Angabe)
03
Deklaration Kultur oder
Sorten korrekt bei Kulturen ohne Extensooder Einzelkulturbeiträge
Auf der Fläche sind die deklarierten Kulturen vorhanden. Sortendeklarationen
sind korrekt. Kulturen mit
Extenso- und Einzelkulturbeiträgen sind mit der
Rubrik 06.2 abgedeckt.
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
Art. 98 DZV
Art. 100 DZV
Art. 105 DZV
Korrektur auf korrekte
Angabe. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben. Zusätzlich Kürzung um 500 Fr.
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
7/15
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
Kürzung
04
Deklaration Einzelbäume / HochstammObstbäume korrekt
Die Zuteilung zur Kategorie,
angegebene Anzahl und die
Einteilung nach Qualitätsstufen und Vernetzung ist
richtig.
Art. 98 DZV
Art. 100 DZV
Art. 105 DZV
01
Anzahl zu tief
Korrektur auf richtige
Angaben. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben.
Anzahl Bäume
02
Anzahl zu hoch
Korrektur auf richtige
Angaben. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben. Zusätzlich Kürzung in der Höhe der
Beitragsdifferenz (aus
deklarierter minus richtiger Angabe)
Anzahl Bäume
03
Kategorie falsch
Korrektur auf richtige
Angabe. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben. Zusätzlich Kürzung um 50 Fr. je betreffenden Baum
Anzahl Bäume
04
Qualitätsstufe
falsch
Korrektur auf korrekte
Angabe und zusätzlich 50
Fr. je betreffenden Baum
Anzahl Bäume
05
Vernetzung falsch
Korrektur auf richtige
Angabe. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben. Zusätzlich
Kürzung um 50 Fr. je
betreffenden Baum
Anzahl Bäume
06
anderer Mangel
-
-
01
Angaben zur Nutzung sind nicht
korrekt
Bei allen Mängeln: Korrektur auf richtige Angabe. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
05
Deklaration Daten Flächen in Hanglagen sind
korrekt
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
Art. 98 DZV
Art. 100 DZV
Art. 105 DZV
8/15
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
Kürzung
Angaben. Neuberechnung
des Steillagenbeitrags,
zusätzliche Kürzung um
1‘000 Fr.
06
07
Deklaration Daten Flächen nach Zonen ist
korrekt
Flächen sind sachgemäss bewirtschaftet
Direktzahlungen und
Einzelkulturbeiträge
Art. 98 DZV
Art. 100 DZV
Art. 105 DZV
Sachgemässe Bewirtschaftung (z.B. keine übermässige Verunkrautung oder Vergandung)
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
Art. 16 LBV
02
Fläche oder Teilfläche ist nicht der
richtigen Neigungsstufe zugeordnet
Bei allen Mängeln: Korrektur auf richtige Angabe. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger
Angaben., Neuberechnung des Steillagenbeitrags, zusätzliche Kürzung 1‘000 Fr.
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
03
anderer Mangel
-
-
01
Angaben zur Zone sind nicht korrekt
Korrektur auf richtige
Angabe . Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben. Zusätzlich Kürzung um 200 Fr. pro betroffene ha
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
02
Fläche oder Teilfläche ist nicht der
richtigen Zone
zugeordnet
Korrektur auf richtige
Angabe. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben. Zusätzlich Kürzung um 200 Fr. pro betroffene ha
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
03
anderer Mangel
-
01
Fläche ist nicht
bewirtschaftet
Ausschluss der Fläche
aus der LN
Betroffene Fläche
02
Fläche ist stark
verunkrautet
Ausschluss der Fläche
aus der LN
Betroffene Fläche
9/15
Nr.
08
09
10
Kontrollpunkte kurz
Fläche wird vom Betrieb bewirtschaftet
Direktzahlungen
Fläche wird vom Betrieb bewirtschaftet
Einzelkulturbeiträge
Gepflegte Selven von
Edelkastanien sind
sachgerecht bewirtschaftet
Kontrollpunkte lang
Fläche wird vom Betrieb
bewirtschaftet. Betriebseigene Arbeitskräfte oder
Auftragsverhältnisse. Rechnung und Gefahr für die
Fläche liegt beim Beitrieb.
Fläche wird vom Betrieb
bewirtschaftet. Betriebseigene Arbeitskräfte oder
Auftragsverhältnisse. Rechnung und Gefahr für die
Fläche liegt beim Beitrieb.
Sachgemässe Bewirtschaftung (z.B. genügender
Schnitt oder Auflichtung
etc.)
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
Referenzierung
(Art. Abs.)
Art. 98 DZV
Art. 100 DZV
Art. 105 DZV
Art. 18 EKBV
Art. 22 LBV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
Kürzung
03
Fläche ist vergandet
Ausschluss der Fläche
aus der LN
Betroffene Fläche
04
anderer Mangel
-
-
01
Betrieb hat Fläche
einem anderen
Bewirtschafter zur
Verfügung gestellt
(entgeltlich oder
unentgeltlich)
Korrektur auf richtige
Angabe. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben. Zusätzlich 500
Fr. pro ha betroffener
Fläche
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
02
anderer Mangel
-
-
01
Betrieb hat Fläche
einem anderen
Bewirtschafter zur
Verfügung gestellt
(entgeltlich oder
unentgeltlich)
Korrektur auf richtige
Angabe. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben. Zusätzlich Kürzung um 500 Fr. pro ha
betroffener Fläche
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
02
anderer Mangel
-
-
01
ungenügender
Schnitt
600 Fr./ha x betroffene
Fläche in ha
Betroffene Fläche
02
ungenügende
Entfernung der
Kastanienigel,
Aufsammeln des
Laubes (<50 Prozent)
300 Fr./ha x betroffene
Fläche in ha
Betroffene Fläche
03
ungenügende
300 Fr./ha x betroffene
Betroffene Fläche
10/15
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
Referenzierung
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
Kürzung
Entfernung des
Totholzes
Fläche in ha
04
ungenügende
Auflichtung und
Saat
100 Fr./ha x betroffene
Fläche in ha
Betroffene Fläche
05
Pläne der Fläche
fehlen
50 Fr. pro Dokument
Kürzung wird erst vorgenommen, wenn der Mangel nach der Nachreichefrist weiter besteht bzw.
wenn das Dokument nicht
nachgereicht wurde
Zahl der Dokumente
06
Anderer Mangel
-
-
11/15
06.2 Rubrik Kulturen und Ernteverpflichtung - Extenso- und Einzelkulturbeiträge
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
(Art. Abs.)
01
Deklaration Kultur oder
Sorten korrekt
Extensobeiträge
Auf der Fläche sind die deklarierten Kulturen vorhanden.
Sortendeklarationen sind
korrekt.
02
Deklaration Kultur oder
Sorten korrekt
Einzelkulturbeiträge
03
Ernte und Verwertung
der Kulturen erfolgt
Extensobeiträge
Massnahmen
Nötige Angaben für
Kürzung
Art. 98 DZV
Art. 100 DZV
Art. 105 DZV
Korrektur auf richtige
Angabe. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben. zusätzlich Kürzung um CHF 500.-
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
Auf der Fläche sind die deklarierten Kulturen vorhanden.
Sortendeklarationen sind
korrekt.
Art. 18 EKBV
Korrektur auf richtige
Angabe. Auszahlung der
Beiträge gemäss richtiger
Angaben. zusätzlich Kürzung um CHF 500.-
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
Ernte im ordentlichen Reifezustand; landwirtschaftliche,
technische oder industrielle
Verwendung der Ernte
Art. 100 DZV
Art. 105 DZV
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
Mögliche Mängel
01
Kultur wurde nicht
geerntet
Ausschuss von den Beiträgen (Kürzung um 100
%), zusätzlich Kürzung
um 20 % der betreffenden
Beitragsart
(Total Kürzung um 120 %
der betreffenden Beitragsart)
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
02
Keine ordentliche
Verwertung der
Ernte
Ausschuss von den Beiträgen (Kürzung um 100
%), zusätzlich Kürzung
um 20 % der betreffenden
Beitragsart
(Total Kürzung um 120 %
der betreffenden Beitragsart)
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
03
anderer Mangel
-
-
12/15
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
Kürzung
04
Ernte und Verwertung
der Kulturen erfolgt
Einzelkulturbeiträge
Ernte im ordentlichen Reifezustand; landwirtschaftliche,
technische oder industrielle
Verwendung der Ernte
Art. 18 EKBV
01
Kultur wurde nicht
geerntet
Ausschuss von den Beiträgen (Kürzung um 100
%), zusätzlich Kürzung
um 20 % der betreffenden
Beitragsart
(Total Kürzung um 120 %
der betreffenden Beitragsart)
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
02
Keine ordentliche
Verwertung der
Ernte
Ausschuss von den Beiträgen (Kürzung um 100
%), zusätzlich Kürzung
um 20 % der betreffenden
Beitragsart
(Total Kürzung um 120 %
der betreffenden Beitragsart)
Fläche, für die die
Beiträge ausgerichtet
werden
03
anderer Mangel
-
-
06.3 Rubrik Tierbestände (ohne Rindvieh und Wasserbüffel) – Ganzjahresbetrieb
Nr
.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
Kürzung
01
Tiere ohne Rindvieh
und Wasserbüffel: Deklaration Tierbestände
am Stichtag ist korrekt
Andere Tiere: Die deklarierte
Anzahl Tiere ohne Rindvieh
und Wasserbüffel je Kategorie
am Stichtag stimmt mit den
gezählten Tieren überein
Art. 98 DZV
Art. 100 DZV
Art. 105 DZV
01
Tierbestand
stimmt insgesamt
nicht überein
Für jede falsch deklarierte
GVE:
Kürzung um 100 Fr. je
GVE
Tierbestand ohne
Rindvieh
02
Angabe der Tiere
in falschen Kategorien
Für jede falsch deklarierte
GVE:
Kürzung um 100 Fr. je
GVE
Tierbestand ohne
Rindvieh
03
anderer Mangel
-
-
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
13/15
Nr
.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
Kürzung
02
Tiere ohne Rindvieh
und Wasserbüffel: Deklaration des Durchschnittsbestandes ist
korrekt
Die deklarierte durchschnittliche Anzahl Tiere ohne Rindvieh und Wasserbüffel ist
korrekt. Die Durchschnittsbestände sind nachvollziehbar
und plausibel
Art. 98 DZV
Art. 100 DZV
Art. 105 DZV
01
Der deklarierte
Bestand wird
nicht auf dem
Betrieb gehalten
Korrektur auf den tatsächlichen Bestand. Auszahlung der Beiträge gemäss
richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 100
Fr. je falsch deklarierte
GVE
Tierbestand ohne
Rindvieh
02
Der von einem
anderen Bewirtschafter deklarierte Bestand wird
auf dem Betrieb
gehalten (selber
keine Deklaration)
Korrektur auf den tatsächlichen Bestand. Auszahlung der Beiträge gemäss
richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 100
Fr. je falsch deklarierte
GVE
Tierbestand ohne
Rindvieh
03
Der Durchschnittsbestand
ist nicht korrekt
Korrektur auf den tatsächlichen Bestand. Auszahlung der Beiträge gemäss
richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 100
Fr. je falsch deklarierte
GVE
Tierbestand ohne
Rindvieh
04
Der Durchschnittsbestand
ist nicht plausibel
und nachvollziehbar
Korrektur auf den tatsächlichen Bestand. Auszahlung der Beiträge gemäss
richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 100
Fr. je falsch deklarierte
GVE
Tierbestand ohne
Rindvieh
05
anderer Mangel
-
-
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
14/15
06.4 Rubrik Tierbestände in der TVD - Ganzjahresbetrieb
Nr
.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
Kürzung
01
Bestand an Tieren der
Rindergattung und
Wasserbüffeln wird auf
dem Betrieb gehalten
Bestand an Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln
wird auf dem Betrieb gehalten
und vom Betrieb bewirtschaftet.
Art. 98 DZV
Art. 100 DZV
Art. 105 DZV
01
Der in der TVD
erfasste Bestand
wird nicht auf dem
Betrieb gehalten
Korrektur auf den tatsächlichen Bestand. Auszahlung der Beiträge gemäss
richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 200
Fr. je falsch erfasster
GVE
Bestand an Tieren
der Rindergattung
und Wasserbüffeln
02
Es werden Tiere
auf dem Betrieb
gehalten, die nicht
in der TVD für
den Betrieb erfasst sind.
Kürzung um 200 Fr. je
falsch erfasster GVE.
Keine Korrektur des Bestandes, jedoch Anrechnung in der Nährstoffbilanz und in der Futterbilanz
Bestand an Tieren
der Rindergattung
und Wasserbüffeln
03
anderer Mangel
-
-
Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d
15/15
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft,
Bildung und Forschung WBF
Bundesamt für Landwirtschaft
Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung
Acontrol – Liste der Kontrollpunkte mit ihren Attributen
07 Bereich Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN (ohne Tierschutz)
07.1 Rubrik ÖLN Allgemeines ..................................................................................................................................................................................................................... 2
07.2 Rubrik ÖLN Dokumente / Aufzeichnungen .......................................................................................................................................................................................... 3
07.3 Rubrik ÖLN Angemessener Anteil Biodversitätsförderfläche .............................................................................................................................................................. 5
07.4 Rubrik ÖLN Pufferstreifen.................................................................................................................................................................................................................... 6
07.5 Rubrik ÖLN Objekte in Inventaren nationaler Bedeutung ................................................................................................................................................................... 7
07.6 Rubrik ÖLN Acker- und Gemüsebau / Grünfläche: Fruchtfolge .......................................................................................................................................................... 7
07.7 Rubrik ÖLN Acker- und Gemüsebau: Bodenschutz ............................................................................................................................................................................ 9
07.8 Rubrik ÖLN Acker- und Gemüsebau / Grünfläche: Pflanzenschutz .................................................................................................................................................. 11
07.9 Rubrik ÖLN Obstbau ......................................................................................................................................................................................................................... 13
07.10 Rubrik ÖLN Beerenbau ................................................................................................................................................................................................................... 14
07.11 Rubrik ÖLN Rebbau......................................................................................................................................................................................................................... 15
Hinweis: Der Teil Tierschutz ist Bestandteil des ÖLN. Er wird mit den Kontrollrubriken im Bereich „Tierschutz“ abgedeckt.
Zusätzliche Hinweise:
- Die Teile Gewässerschutz, Natur- und Heimatschutz und Umweltschutz werden mit den Kontrollrubriken im Bereich „Umwelt“ abgedeckt.
- Der Teil Tierverkehr wird mit der Kontrollrubrik Tierverkehr im Bereich Tiergesundheit abgedeckt.
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
1/16
07.1 Rubrik ÖLN Allgemeines
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
07.1.1
Allgemeines
01
Flächenabtausch nur mit
ÖLN-Betrieben
Flächenabtausch erfolgt nur
mit Betrieben, die den ÖLN
erfüllen.
Art. 23 DZV
Unerlaubter Flächenabtausch
Keine Beiträge auf
der betroffenen Fläche, mind. 200 Fr.
betroffene ha
07.1.2
Düngung
01
Ausgeglichene Nährstoffbilanz
Nährstoffbilanz ist im Stickstoff
und Phosphor ausgeglichen.
Anhang 1, Ziffer
2.1
Überschrittene Nährstoffbilanz
5 Punkte pro Prozent
Überschreitung,
mind. 12 Prozent; bei
Überschreitung sowohl bei N als auch
bei P2O5 ist der höhere Wert für die
Kürzung massgebend
ProzentÜberschreitung
02
Bodenanalysen vorhanden
Bodenanalysen vorhanden
und gültig (weniger als 10
jährig und von einem anerkannten Labor analysiert)
Anhang 1, Ziffer
2.2
Bodenanalysen älter als
10 Jahre oder fehlend
50 Fr. pro betroffene
Bodenanalyse
Anzahl betroffene Bodenanalysen
07.1.3
Pflanzenschutz
01
Spritzentest vorhanden
Spritzentest nicht älter als 4
Jahre und durch eine anerkannte Stelle durchgeführt
Anhang 1, Ziffer
6.1
Fehlender oder zu alter
Spritzentest
50 Fr. pro Spritzgerät
Anzahl der
betroffenen
Spritzgeräte
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
2/16
07.2 Rubrik ÖLN Dokumente / Aufzeichnungen
Nr.
Kontrollpunkte kurz
01
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Betriebsplan und Parzellenverzeichnis vorhanden
und vollständig (BFF eingezeichnet)
Anhang 1, Ziffer 1
Dokument unvollständig,
fehlend, falsch oder unbrauchbar
50 Fr. pro Dokument
Kürzung wird erst
vorgenommen, wenn
der Mangel nach der
Nachreichefrist weiter besteht bzw.
wenn das Dokument
nicht nachgereicht
wurde
Anzahl betroffene Dokumente
02
Feldkalender oder Kulturblätter, Wiesenkalender
oder Wiesenjournal vorhanden und vollständig
Anhang 1, Ziffer 1
Dokument unvollständig,
fehlend, falsch oder unbrauchbar
200 Fr. pro Dokument
Anzahl betroffene Dokumente
03
Nährstoffbilanz vorhanden
und vollständig
Anhang 1, Ziffer 1
Dokument unvollständig,
fehlend, falsch oder unbrauchbar
200 Fr.
Anzahl betroffene Dokumente
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
Kontrollpunkte lang
110 Pte.;
Kürzung um 110 Pte.
wird erst vorgenommen, wenn der Mangel nach der Nachreichefrist weiter
besteht bzw. wenn
das Dokument nicht
nachgereicht wurde
3/16
Nr.
Kontrollpunkte kurz
04
Fruchtfolgerapport oder
Formular der Kulturanteile
vorhanden und vollständig
05
Übrige Formulare vorhanden und vollständig
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
Kontrollpunkte lang
Übrige Formulare: Hofdüngerlieferscheine bzw. Auszüge
aus HODUFLU, Aufzeichnungen NPr-Futter usw. vorhanden und vollständig
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Anhang 1, Ziffer 1
Dokument unvollständig,
fehlend, falsch oder unbrauchbar
50 Fr. pro Dokument
Kürzung wird erst
vorgenommen, wenn
der Mangel nach der
Nachreichefrist weiter besteht bzw.
wenn das Dokument
nicht nachgereicht
wurde
Anzahl betroffene Dokumente
Anhang 1, Ziffer 1
Dokument unvollständig,
fehlend, falsch oder unbrauchbar
50 Fr. pro Dokument,
Kürzung wird erst
vorgenommen, wenn
der Mangel nach der
Nachreichefrist weiter besteht bzw.
wenn das Dokument
nicht nachgereicht
wurde
Anzahl betroffene Dokumente
4/16
07.3 Rubrik ÖLN Angemessener Anteil Biodversitätsförderfläche
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
01
Angemessener Anteil Biodiversitätsförderflächen
Biodiversitätsförderfläche:
mindestens 7 Prozent der LN
(3,5 Prozent bei Spezialkulturen).
Art. 14
01
Unterschreiten des
geforderten Prozentsatzes an Biodiversitätsförderflächen
aufgrund fehlender
Flächen
20 Punkte je Prozent
Unterschreitung,
mindestens jedoch
10 Punkte
ProzentUnterschreitung
02
Unterschreiten des
geforderten Prozentsatzes an Biodiversitätsförderflächen
wegen eines wiederholten Mangels bei
den Bewirtschaftungsauflagen von
Biodiversitätsförderflächen innerhalb
von 4 Jahren
20 Punkte je Prozent
Unterschreitung,
mindestens jedoch
10 Punkte
ProzentUnterschreitung
03
Anderer Mangel
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
5/16
07.4 Rubrik ÖLN Pufferstreifen
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
01
Wiesenstreifen entlang
Wegen und Strassen
Wiesenstreifen von mindestens 0.5 m entlang Wegen und
Strassen
Anhang 1 Ziffer 9
Fehlender Wiesenstreifen
oder abgespritzter Wiesenstreifen mit Herbizid
oder mechanisch entfernter Streifen
5 Fr./m, maximal
2000 Fr., Kürzung ab
20 m je Betrieb für
die gesamte Länge
Meter Wiesenstreifen
02
Pufferstreifen an Wäldern,
Hecken, Feld- und Ufergehölzen und an Gewässern
Pufferstreifen entlang Wäldern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen von mindestens 3 m.
Kein PSM-Einsatz, ausser
Einzelstockbehandlungen, und
keine Düngung.
Pufferstreifen entlang von
Oberflächengewässern: ein
Grün- oder Streueflächenstreifen oder ein Ufergehölz von
mindestens 6 Metern Breite.
Auf den ersten 3 Metern dürfen weder Dünger noch PSM
ausgebracht werden. Ab dem
dritten Meter dürfen keine
PSM (Ausnahme Einzelstockbehandlungen) ausgebracht
werden.
Anhang 1 Ziffer 9
1 Pufferstreifen fehlend
15 Fr./m, mind. 200
Fr. max. 2000 Fr.,
Kürzung ab 10 m je
Betrieb für die gesamte Länge
Meter Pufferstreifen
Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien auf Pufferstreifen (Siloballen, Misthaufen
etc.)
Anhang 1 Ziffer 9
15 Fr./m, mind. 200
Fr., maximal 2000 Fr.
Meter Pufferstreifen
03
Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien auf
Pufferstreifen
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
2 Zu geringe Breite
3 Mangel bei den Bewirtschaftungsvorschriften
4 Anderer Mangel
Lagerung vebotener Materialien
6/16
07.5 Rubrik ÖLN Objekte in Inventaren nationaler Bedeutung
Nr.
Kontrollpunkte kurz
01
Vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Objekten
in Inventaren nationaler
Bedeutung, bei vorliegendem rechtskräftigen Entscheid
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Art. 15
1 Einsatz von Düngern
oder Pflanzenschutzmitteln auf dem Objekt
5 Punkte pro Objekt
Anzahl Objekte
2 Einsatz von Düngern
oder Pflanzenschutzmitteln in der Pufferzone
5 Punkte pro Objekt
Anzahl Objekte
3 Anderer Mangel
-
Betroffene
Fläche in ha
07.6 Rubrik ÖLN Acker- und Gemüsebau / Grünfläche: Fruchtfolge
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
01
Variante 1: Anbaupausen
eingehalten
Anbaupausen für die Hauptkulturen in der Ackerfläche werden eingehalten
Art. 16 und Anhang 1, Ziffer 4.3
Anbaupausen nicht eingehalten
Aren betroffene offene
Ackerfläche
02
Variante 2: Mindestens 4
Kulturen auf der Ackerfläche
Für Betriebe mit mehr als 3
Hektaren offener Ackerfläche:
Mindestens vier verschiedene
Ackerkulturen vorhanden
Art. 16 und Anhang 1, Ziffer 4.1
Anbaupausen nicht eingehalten
100 Punkte x betroffene offene Ackerfläche/LN, maximal
30 Punkte
30 Punkte pro fehlende Kultur x Ackerfläche/LN, maximal
30 Punkte
Fehlen Kulturen in
der Fruchtfolge (02)
und werden gleichzeitig Kulturanteile
überschritten (03), so
ist nur die höhere
Punktzahl für die
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
Aren Ackerfläche
7/16
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Kürzung massgebend
5 Punkte je % Überschreitung x Ackerfläche/LN, maximal
30 Punkte
Fehlen Kulturen in
der Fruchtfolge (02)
und werden gleichzeitig Kulturanteile
überschritten (03), so
ist nur die höhere
Punktzahl für die
Kürzung massgebend
100 Punkte x betroffene offene Ackerfläche/LN, maximal
30 Punkte
03
Variante 2: Kulturanteile
eingehalten
Für Betriebe mit mehr als 3
Hektaren offener Ackerfläche:
Der jährliche maximale Anteil
der Hauptkulturen an der
Ackerfläche wird eingehalten
Art. 16 und Anhang 1, Ziffer 4.2
Kulturanteile nicht eingehalten
04
Gemüsebau: Anforderungen bezüglich Belegungen
bzw. Anbaupausen eingehalten
Anzahl Belegungen und Anbaupausen gemäss fachspezifischen und anerkannten
Richtlinien eingehalten.
Art. 16 und Anhang 1, Ziffer 8
Belegungen und Anbaupausen nicht eingehalten
05
Bio-Betriebe: Anforderungen bezüglich. Begrünung
der offenen Ackerfläche
eingehalten
Anforderungen an Grünlandanteil und Begrünung im Winter
gemäss fachspezifischen und
anerkannten Richtlinien erfüllt
Art. 16, Abs. 4
01
Weniger als 10 %
ganzjährige Begrünung
10 Punkte pro fehlendes % ganzjährige
Begrünung
02
Zwischen 10 und 20
% ganzjährige Begrünung und zu wenig anrechenbare
zusätzliche begrünte
Fläche
5 Punkte pro fehlendes % ganzjährige
Begründung
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
Nötige Angaben für DZKürzung
Aren Ackerfläche
Aren betroffene offene
Ackerfläche
Aren betroffene Ackerfläche
8/16
Nr.
06
Kontrollpunkte kurz
Bio-Betriebe: Anbaupausen
eingehalten
Kontrollpunkte lang
Anforderungen an Anbaupausen gemäss fachspezifischen
und anerkannten Richtlinien
erfüllt
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Art. 16, Abs. 4
Mögliche Mängel
Massnahmen
03
15 Punkte x betroffene Ackerfläche
Weniger als 50% der
offenen Ackerfläche
begrünt im Winter
Anbaupausen nicht eingehalten
100 Punkte x betroffene offene Ackerfläche/LN
Nötige Angaben für DZKürzung
Aren betroffene offene
Ackerfläche
max. 30 Punkte aus
05 und 06
07.7 Rubrik ÖLN Acker- und Gemüsebau: Bodenschutz
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
01
Anforderungen bezüglich
Bodenbedeckung eingehalten
Bodenbedeckung vorhanden
(inkl. äquivalente Fläche), Saat
vorhanden, rechtzeitige Saat
und kein zu früher Umbruch.
Für die Biolandwirte gelten
andere, spezifische Regelungen.
Art 17 und Anhang 1 Ziffer 5.1
01
Zu späte Saat
600 Fr./ha x betroffene Fläche in ha
Aren betroffene Fläche
02
Zu früher Umbruch
ohne rechtzeitige Abmeldung
1100 Fr./ha x betroffene Fläche in ha
03
Fehlende Saat ohne
rechtzeitige Abmeldung
1100 Fr./ha x betroffene Fläche in ha
04
Anderer Mangel
-
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
9/16
02
1
Anforderungen bezüglich
Erosionsschutz eingehal1
ten
Keine bewirtschaftungsbedingten Bodenabträge > 2 t sichtbar
oder Mindestpunktzahl für angepasste Massnahmen ist erreicht.
Art 17 und Anhang 1 Ziffer 5.2
01
Massnahmen ergriffen
mit 4 Punkten, Erosion
sichtbar >2 t
Verweis, Nachkontrolle
02
Massnahmen ergriffen
mit 2-3 Punkten, Erosion sichtbar >2 t
Verweis; Nachkontrolle; 400 Fr./ha x
betroffene Fläche in
ha, jedoch mind. 200
Fr.
03
Massnahmen ergriffen
mit 0-1 Punkten, Erosion sichtbar >2 t
Verweis; Nachkontrolle; 800 Fr./ha x
betroffene Fläche in
ha, jedoch mind. 400
Fr.
04
Keine Massnahmen
ergriffen und < 0 Punkte, Erosion sichtbar >2
t
Verweis; Nachkontrolle; 1200 Fr./ha x
betroffene Fläche in
ha, jedoch mind. 600
Fr.
05
Anderer Mangel
-
Aren betroffene Fläche
Mängel nach Anhang 8 Ziffer 2.2.6 Buchstabe f werden für die Jahre 2015 und 2016 nicht gekürzt. Anstelle der Kürzung wird ein Verweis ausgesprochen.
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
10/16
07.8 Rubrik ÖLN Acker- und Gemüsebau / Grünfläche: Pflanzenschutz
Punktegruppen: Kulturen (gemäss Anhang 1 DZV, Ziffer
6.2 und Ziffer 8)
A
Getreide
B
Raps
C
Mais
D
Kartoffeln
E
Rüben
F
Eiweisserbsen, Ackerbohnen, Soja, Sonnenblumen, Tabak.
G
Grünfläche
H
Gemüsebau
A
B
C
D
E
F
01
X
02
X
X
X
X
X
X
03
X
X
X
X
X
X
G
H
Kontrollpunkte
kurz
Kontrollpunkte
lang
Anforderungen
betr. Kontrollfenster
eingehalten
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
X
X
Massnahmen
Nötige
Angaben
für DZKürzung
Anhang 1, Ziffer
6.2
5 Punkte pro Kultur
Anzahl
Kulturen
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche
Mängel
Keine Winterbehandlung
Zwischen dem 1.
November und dem
15. Februar werden
keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt
Anhang 1, Ziffer
6.2
600 Fr./ha x betroffene
Fläche in ha
Aren betroffene
Fläche
Pflanzenschutzmitteln korrekt ausgewählt und einge-
Nur Pflanzenschutzmittel, die
nach der Pflanzen-
Anhang 1, Ziffer
6.2
600 Fr./ha x betroffene
Fläche in ha
Aren betroffene
Fläche
11/16
04
X
05
X
06
X
X
X
X
X
X
X
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
X
X
X
X
setzt (die entsprechenden Auflagen
sind eingehalten).
schutzmittelverordnung vom 18. Mai
2005 in Verkehr
gebracht worden
sind, werden eingesetzt. Auflagen eingehalten.
Korrekter Einsatz
von Herbiziden
Korrekter Einsatz
von Herbiziden (Anforderungen eingehalten, gemäss Tabelle 6.2 im Anhang
1 der DZV)
Anhang 1, Ziffer
6.2
600 Fr./ha x betroffene
Fläche in ha
Aren betroffene
Fläche
Bekämpfung erst
wenn Schadschwelle erreicht
Schadschwelle erhoben und eingetragen.
Anhang 1, Ziffer
6.2
600 Fr./ha x betroffene
Fläche in ha
Aren betroffene
Fläche
Anforderungen
betr. Einsatz von
Insektizide Spritzmittel und Granulate eingehalten
Bekämpfung nur mit
im ÖLN-freien Produkten oder Sonderbewilligung vorhanden (gemäss
Tabelle 6.2 im Anhang 1 der DZV)
Anhang 1, Ziffer
6.2
600 Fr./ha x betroffene
Fläche in ha
Aren betroffene
Fläche
12/16
07.9 Rubrik ÖLN Obstbau
Nr.
Punkte
07.9.1
Düngung
01
Spezielle Düngervorschriften der Branche: Auflagen
der SAIO eingehalten
07.9.2
Pflanzenschutz
01
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige
Angaben
für DZKürzung
N- und P2O5-Düngung: Auflagen eingehalten (Höchstmenge, usw).
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
Korrekter Auswahl von
Pflanzenschutzmitteln und
Auflagen
Nur Pflanzenschutzmittel von
der Liste der SAIO werden
verwendet. Auflagen eingehalten.
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
02
Behandlungen begründet
(lnsektizide, Akarizide,
Fungizide)
Alle Behandlungen (lnsektizide, Akarizide, Fungizide)
werden begründet.
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
03
Korrekte Verwendung von
Herbiziden
Korrekte Verwendung von
Herbiziden (Bodenherbizide
bis 30. Juni; Zaunbehandlung; Herbizidstreifen nicht zu
breit)
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
13/16
07.10 Rubrik ÖLN Beerenbau
Nr.
Punkte
07.10.1
Fruchtfolge
01
Erdbeeren: FruchtfolgeRegelung eingehalten
07.10.2
Düngung
01
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige
Angaben
für DZKürzung
Anzahl Belegungen und Anbaupausen gemäss fachspezifischen und anerkannten Richtlinien eingehalten.
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
Spezielle Düngervorschriften der Branche:
Auflagen der SAIO eingehalten
N- und P2O5-Düngung: Auflagen eingehalten (Höchstmenge, usw).
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
02
Erdbeeren: Nährlösungsrecycling in Hors-solKulturen
Erdbeeren: Die Anlage muss
so konstruiert sein, dass das
Über-/Restwasser (Nährlösung) gesammelt und agronomisch sinnvoll verwendet wird.
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
07.10.3
Pflanzenschutz
01
Korrekter Auswahl von
Pflanzenschutzmitteln
und Auflagen
Nur Pflanzenschutzmittel von
der Liste der SAIO werden
verwendet. Auflagen eingehalten.
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
02
Begründete Behandlungen (lnsektizide, Akarizide, Fungizide)
Alle Behandlungen (lnsektizide,
Akarizide, Fungizide) werden
begründet.
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
03
Korrekte Verwendung
von Herbiziden
Korrekte Verwendung von Herbiziden (Bodenherbizide bis 30.
Juni; Zaunbehandlung; Herbi-
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
14/16
Nr.
Punkte
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige
Angaben
für DZKürzung
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
Massnahmen
Nötige
Angaben
für DZKürzung
zidstreifen nicht zu breit)
04
Spezielle PflanzenschutzVorschriften der Branche:
Auflagen der SAIO eingehalten
Kulturspezifische Auflagen der
SAIO eingehalten
Anhang 1, Ziffer 8
07.11 Rubrik ÖLN Rebbau
Nr.
Punkte
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
07.11.1
Bodenschutz
01
Jede 2. Reihe begrünt
Jede zweite Rebzeile in Anlagen mit mittleren Abständen
(1,5 m) ist begrünt. Ausnahmen: sehr trockene Zonen,
sehr oberflächliche (wenig
tiefgründige) Böden, junge
Reben.
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
02
Schnittholz ist nicht verbrannt
Schnittholz wird nicht im
Freien verbrannt; es wird auf
dem Betrieb belassen oder
kompostiert. Ausnahmen sind
vom Kanton bewilligt.
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
07.11.2
Pflanzenschutz
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
15/16
Nr.
Punkte
Referenzierung
neue DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige
Angaben
für DZKürzung
01
Pflanzenschutzmitteln
korrekt ausgewählt und
eingesetzt.
Nur Pflanzenschutzmittel von
der spezifischen Liste (Pflanzenschutz Index ACW) werden
verwendet. Auflagen eingehalten, inklusiv für die bienentoxischen Mittel und die Mittel der
Klasse M.
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
02
Begründete Behandlungen (lnsektizide, Akarizide, Fungizide)
Alle Behandlungen (lnsektizide, Akarizide, Fungizide) werden begründet.
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
03
Korrekte Verwendung von
Herbiziden
Korrekte Verwendung von
Herbiziden (Bodenherbizide
nur bis 15. Juni, keine Behandlung der Weg- und Strassenränder).
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
04
Spezielle PflanzenschutzVorschriften der Branche:
Auflagen von VITISWISS
eingehalten
Kulturspezifische Auflagen von
VITISWISS eingehalten
Anhang 1, Ziffer 8
600 Fr./ha x betroffene
Fläche der Kultur in ha
Aren betroffene
Fläche
Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d
16/16
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft,
Bildung und Forschung WBF
Bundesamt für Landwirtschaft
Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung
Acontrol – Liste der Kontrollpunkte
08 Bereich Biodiversitätsförderflächen
Hinweis: Die Tabelle ist nicht eine Checkliste für die Kontrolleure. Sie dient dazu allfällige Mängel zu erfassen. Dementsprechend müssen alle Mängel, auch wenn
sie sehr selten vorkommen, in der Tabelle bleiben.
08.1 Rubrik QI A - Extensiv genutzte Wiesen
Nr. Kontrollpunkt kurz
01
Voraussetzungen und Auflagen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_d
Kontrollpunkt lang
BFF nicht auf Wendestreifen;
Schnittgut abgeführt;
Kein Mulchen;
Keine Steinebrecher eingesetzt;
Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling
etc.);
Kein hoher Besatz an Problempflanzen;
Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.).
Neuansaat nur mit Bewilligung.
1 Are Abzug pro gedüngten HochstammFeldobstbaum
Anlagedauer eingehalten (8 Jahre)
Referenzierung neue Mögliche Mängel
DZV
Art. 58, An- BFF auf
hang 4 Ziffer Wendestreifen;
Schnittgut nicht
1.1
abgeführt;
gemulcht;
Steinebrecher
eingesetzt;
Qualität der LN
beeinträchtigt;
hoher Besatz an
Problempflanzen
nicht zugelassene
Materialien
gelagert;
Neuansaat ohne
Bewilligung;
weniger als 1 Are
Abzug pro
gedüngten
Hochstammfeldob
stbaum;
Anlagedauer nicht
eingehalten
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Voraussetzung
en und
Auflagen nicht
eingehalten:
200% x QB I
1/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
02
Bewirtschaftung mit schwachen
Konsequenzen
Kontrollpunkt lang
Jährliche Mahd;
Schnittzeitpunkt eingehalten (TZ 15. Juni; BZ I und II
1. Juli; Bergzone III und IV 15. Juli);
Weide nur zwischen 1. Sept. und 30. Nov. bei günstigen Bodenverhältnissen.
Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung;
Keine PSM.
03 sequenzen
Referenzierung neue Mögliche Mängel Massnahmen
DZV
Art. 58, An- Keine jährliche
200% x QB I
hang 4 Ziffer Mahd;
Schnittzeitpunkt
1.1
nicht eingehalten;
Weide bei
ungünstigen
Bodenverhältnisse
n zwischen 1.
Sept. und 30. Nov.
oder ausserhalb
dieser Periode
Art. 58, An- Gedüngt
300% x QB I
hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt
el eingesetzt
1.1
Nötige Angaben für DZKürzung
08.2 Rubrik QI B- Wenig intensiv genutzte Wiesen
Nr. Kontrollpunkt kurz
01
Voraussetzungen und Auflagen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Kontrollpunkt lang
BFF nicht auf Wendestreifen;
Schnittgut abgeführt;
Kein Mulchen;
Keine Steinebrecher eingesetzt;
Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling
etc.);
Kein hoher Besatz an Problempflanzen;
Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.).
Neuansaat nur mit Bewilligung.
Anlagedauer eingehalten (8 Jahre)
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Art. 58, An- BFF auf
hang 4 Ziffer Wendestreifen;
Schnittgut nicht
2.1
abgeführt;
gemulcht;
Steinebrecher
eingesetzt;
Qualität der LN
beeinträchtigt;
hoher Besatz an
Problempflanzen
nicht zugelassene
Materialien
gelagert;
Neuansaat ohne
Bewilligung;
Anlagedauer nicht
eingehalten
Voraussetzung
en und
Auflagen nicht
eingehalten:
200% x QB I
Nötige Angaben für DZKürzung
2/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
02
Bewirtschaftung mit schwachen
Konsequenzen
Kontrollpunkt lang
Jährliche Mahd;
Schnittzeitpunkt eingehalten (TZ 15. Juni; BZ I und II
1. Juli; Bergzone III und IV 15. Juli);
Weide nur zwischen 1. Sept. und 30. Nov. bei günstigen Bodenverhältnissen.
Bewirtschaftung mit starken Kon- Düngung nur mit Hofdünger oder Kompost und max.
30 kg N/ha, keine PSM.
03 sequenzen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Art. 58, An- Keine jährliche
200% x QB I
hang 4 Ziffer Mahd;
Schnittzeitpunkt
2.1
nicht eingehalten;
Weide bei
ungünstigen
Bodenverhältnisse
n zwischen 1.
Sept. und 30. Nov.
oder ausserhalb
dieser Periode
Art. 58, An- Nicht mit
300% x QB I
hang 4 Ziffer Hofdünger oder
Kompost gedüngt;
2.1
mit mehr als 30 kg
verfügbarem
Stickstoff gedüngt;
Pflanzenschutzmitt
el eingesetzt
3/26
08.3 Rubrik QI C - Extensiv genutzte Weiden
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
Voraussetzungen und Auflagen
BFF nicht auf Wendestreifen;
Schnittgut abgeführt
Kein Mulchen;
Keine Steinebrecher eingesetzt;
Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling
etc.);
Kein hoher Besatz an Problempflanzen;
Pflanzenbestand ist nicht breitflächig artenarm;
Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.);
Anlagedauer eingehalten (8 Jahre)
02
Bewirtschaftung mit schwachen
Konsequenzen
Jährliche Weide;
Keine Zufütterung auf Weide
Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine zusätzliche Düngung
Keine PSM.
03 sequenzen
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Art. 58, An- BFF auf
hang 4 Ziffer Wendestreifen;
Schnittgut nicht
3.1
abgeführt
gemulcht;
Steinebrecher
eingesetzt;
Qualität der LN
beeinträchtigt;
hoher Besatz an
Problempflanzen
Pflanzenbestand
ist breitflächig
artenarm
nicht zugelassene
Materialien
gelagert;
Anlagedauer nicht
eingehalten
Art. 58, An- Weide nicht mind.
hang 4 Ziffer einmal jährlich
beweidet;
3.1
Zufütterung auf
Weide erfolgt.
Art. 58, An- Zusätzliche
hang 4 Ziffer Düngung;
Pflanzenschutzmitt
3.1
el eingesetzt.
Voraussetzung
en und
Auflagen nicht
eingehalten:
200% x QB I
Nötige Angaben für DZKürzung
200% x QB I
300% x QB I
08.4 Rubrik QI D - Waldweiden
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
Kein Mulchen;
Schnittgut abgeführt
Voraussetzungen und Auflagen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Art. 58, An- gemulcht;
hang 4 Ziffer Schnittgut nicht
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Voraussetzung
en und
4/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Keine Steinebrecher eingesetzt;
Kein hoher Besatz an Problempflanzen;
Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.).
Nur Weideanteil
Pflanzenbestand ist nicht breitflächig artenarm;
Anlagedauer eingehalten (8 Jahre)
02
Bewirtschaftung mit schwachen
Konsequenzen
Jährliche Weide;
Keine Zufütterung auf Weide
Bewirtschaftung mit starken Kon- Düngung nur mit Bewilligung
03 sequenzen
Keine PSM.
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
abgeführt
Steinebrecher
eingesetzt;
hoher Besatz an
Problempflanzen
Pflanzenbestand
ist breitflächig
artenarm;
mehr als nur der
Weideanteil
angegeben
nicht zugelassene
Materialien
gelagert;
Anlagedauer nicht
eingehalten
Art. 58, An- Weide nicht mind.
hang 4 Ziffer einmal jährlich
beweidet;
4.1
Zufütterung auf
Weide erfolgt.
Art. 58, An- Düngung ohne
hang 4 Ziffer Bewilligung;
Pflanzenschutzmitt
4.1
el eingesetzt
4.1
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Auflagen nicht
eingehalten:
200% x QB I
200% x QB I
300% x QB I
08.5 Rubrik QI E - Streueflächen
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
BFF nicht auf Wendestreifen
Schnittgut abgeführt
Kein Mulchen;
Keine Steinebrecher eingesetzt;
Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling
etc.);
Kein hoher Besatz an Problempflanzen;
Voraussetzungen und Auflagen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Art. 58, An- BFF auf
hang 4 Ziffer Wendestreifen;
Schnittgut nicht
5.1
abgeführt;
gemulcht;
Steinebrecher
eingesetzt;
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Voraussetzung
en und
Auflagen nicht
eingehalten:
200% x QB I
5/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Referenzierung neue
DZV
Bewirtschaftung mit schwachen
Konsequenzen
Schnitt nicht vor 1. September;
Schnitt mind. alle 3 Jahre
Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung;
Keine PSM.
03 sequenzen
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Qualität der LN
beeinträchtigt;
hoher Besatz an
Problempflanzen
nicht zugelassene
Materialien
gelagert;
Anlagedauer nicht
eingehalten
Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.);
Anlagedauer eingehalten (8 Jahre)
02
Mögliche Mängel
Art. 58, An- Schnitt vor dem 1. 200% x QB I
hang 4 Ziffer September;
kein Schnitt
5.1
innerhalb von 3
Jahren
Art. 58, An- Gedüngt;
300% x QB I
hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt
el eingesetzt
5.1
08.6 Rubrik QI F - Hecken, Feld- und Ufergehölze
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
BFF nicht auf Wendestreifen;
Schnittgut abgeführt;
Kein Mulchen;
Keine Steinebrecher eingesetzt;
Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling
etc.);
Kein hoher Besatz an Problempflanzen;
Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.);
Grün- und Streueflächen vorhanden;
Vorgeschriebene Breite an Grün- und Streuefläche
eingehalten;
Anlagedauer eingehalten (8 Jahre)
Voraussetzungen und Auflagen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Art. 58, An- BFF auf
hang 4 Ziffer Wendestreifen;
Schnittgut nicht
6.1
abgeführt;
gemulcht;
Steinebrecher
eingesetzt;
Qualität der LN
beeinträchtigt;
hoher Besatz an
Problempflanzen
nicht zugelassene
Materialien
gelagert;
Grün- und
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Voraussetzung
en und
Auflagen nicht
eingehalten:
200% x QB I
6/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Streueflächen
nicht vorhanden;
vorgeschriebene
Breite der Grünoder Streuefläche
nicht eingehalten;
Anlagedauer nicht
eingehalten
Art. 58, An- Pflege des
200% x QB I
hang 4 Ziffer Gehölzes nicht
innerhalb von 8
6.1
Jahren;
mehr als ein Drittel
pro Pflegeeinsatz
gepflegt;
Pflege des Gehölzes mindestens einmal in 8 Jahren
Grün- und
abschnittsweise max. ein Drittel;
Streueflächen
Pflege des Gehölzes nur in der Vegetationsruhe;
nicht innerhalb von
3 Jahren gemäht;
Grün- und Streueflächenstreifen vorhanden und mind.
Grün- und
Bewirtschaftung mit schwachen
alle 3 Jahre gemäht gemäss Schnittzeitpunkt;
02
Streueflächen
Konsequenzen
- In Mähwiesen: Beweidung nur zwischen 1.
nicht gemäss
Sept. und 30. Nov und bei günstigen BodenSchnittzeitpunkt
verhältnissen
gemäht
- In Dauerweiden: Beweidung nach SchnittzeitWeide ausserhalb
der zugelassenen
punkt.
Periode
Weide bei
ungünstigen
Bodenverhältnisse
n;
Weide vor
Schnittzeitpunkt
Art. 58, An- Gedüngt;
300% x QB I
Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung;
hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt
03 sequenzen
Keine PSM.
el eingesetzt
6.1
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
7/26
08.7 Rubrik QI G - Uferwiese entlang von Fliessgewässern
Nr. Kontrollpunkt kurz
01
02
Voraussetzungen und Auflagen
Bewirtschaftung mit schwachen
Konsequenzen
Kontrollpunkt lang
Schnittgut abgeführt
Kein Mulchen;
Keine Steinebrecher eingesetzt;
Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling
etc.);
Kein hoher Besatz an Problempflanzen;
Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.).
Neuansaat nur mit Bewilligung.
1 Are Abzug pro gedüngten HochstammFeldobstbaum
Anlagedauer eingehalten (8 Jahre);
Maximale Breite eingehalten (12 m)
Jährliche Mahd;
Weide nur zwischen 1. Sept. und 30. Nov. bei günstigen Bodenverhältnissen.
Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung;
Keine PSM.
03 sequenzen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Art. 58, An- Schnittgut nicht
hang 4 Ziffer abgeführt;
gemulcht;
7.1
Steinebrecher
eingesetzt;
Qualität der LN
beeinträchtigt;
hoher Besatz an
Problempflanzen
nicht zugelassene
Materialien
gelagert;
Neuansaat ohne
Bewilligung;
weniger als 1 Are
Abzug pro
gedüngten
Hochstammfeldob
stbaum;
Anlagedauer nicht
eingehalten;
maximale Breite
überschritten
Art. 58, An- Keine jährliche
hang 4 Ziffer Mahd;
Weide bei
7.1
ungünstigen
Bodenverhältnisse
n zwischen 1.
Sept. und 30. Nov.
oder ausserhalb
dieser Periode
Art. 58, An- Gedüngt;
hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt
el eingesetzt
7.1
Voraussetzung
en und
Auflagen nicht
eingehalten:
200% x QB I
Nötige Angaben für DZKürzung
200% x QB I
300% x QB I
8/26
08.8 Rubrik QI H - Buntbrachen
Nr. Kontrollpunkt kurz
01
Voraussetzungen und Auflagen
Bewirtschaftung mit schwachen
02 Konsequenzen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Kontrollpunkt lang
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Art. 58, An- BFF auf
hang 4 Ziffer Wendestreifen;
Steinebrecher
8.1
eingesetzt;
Qualität der LN
beeinträchtigt;
hoher Besatz an
BFF nicht auf Wendestreifen
Problempflanzen
Keine Steinebrecher eingesetzt;
nicht zugelassene
Materialien
Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling
gelagert;
etc.);
nicht bewilligte
Kein hoher Besatz an Problempflanzen;
Saatmischungen
Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloverwendet;
ballen etc.).
Neuansaat ohne
Nur bewilligte Saatmischungen
Bewilligung erfolgt
Neuansaat nur mit Bewilligung
Anlagedauer nicht
eingehalten
Anlagedauer eingehalten (2-8 Jahre)
Fläche wurde vor
Vor Ansaat mit als Ackerfläche genutzt oder mit DauAnsaat nicht als
erkulturen belegt;
Ackerfläche
Buntbrache besteht bis mind. zum 15. Februar des
genutzt oder war
dem Beitragsjahrs folgenden Jahres
nicht mit
Dauerkulturen
belegt;
Buntbrache besteht nicht bis
mind. zum 15.
Februar des dem
Beitragsjahrs folgenden Jahres
Art. 58, An- Schnitt ausserhalb
hang 4 Ziffer der zulässigen
Sachgerechte Pflege (Wenn Schnitt, dann zwischen
Periode;
8.1
1. Okt. und 15. März zur Hälfte; oberflächliche BodenBodenbearbeitung
bearbeitung; Reinigungsschnitt bei Unkrautdruck)
tiefgründig;
Reinigungsschnitt
nach dem ersten
Voraussetzung
en und
Auflagen nicht
eingehalten:
200% x QB I
Nötige Angaben für DZKürzung
200% x QB I
9/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Jahr erfolgt.
Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung;
Keine PSM.
03 sequenzen
Art. 58, An- Gedüngt;
300% x QB I
hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt
el eingesetzt
8.1
08.09 Rubrik QI I - Rotationsbrachen
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Art. 58, An- BFF auf
hang 4 Ziffer Wendestreifen;
9.1
01
Voraussetzungen und Auflagen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
BFF nicht auf Wendestreifen
Keine Steinebrecher eingesetzt;
Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling
etc.);
Kein hoher Besatz an Problempflanzen;
Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.).
Nur bewilligte Saatmischungen
Anbau zwischen 1. September und 30. April
Neuansaat nur mit Bewilligung
Anlagedauer eingehalten (1-3 Jahre)
Vor Ansaat als Ackerfläche genutzt oder mit Dauerkulturen belegt
Steinebrecher
eingesetzt;
Qualität der LN
beeinträchtigt;
hoher Besatz an
Problempflanzen
nicht zugelassene
Materialien
gelagert;
nicht bewilligte
Saatmischungen
verwendet;
Anbau ausserhalb
der zugelassenen
Periode
Neuansaat ohne
Bewilligung erfolgt;
Anlagedauer nicht
eingehalten
Fläche wurde vor
Ansaat nicht als
Ackerfläche
genutzt oder war
nicht mit
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Voraussetzung
en und
Auflagen nicht
eingehalten:
200% x QB I
10/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Dauerkulturen
belegt
Bewirtschaftung mit schwachen
02 Konsequenzen
Sachgerechte Pflege (Wenn Schnitt, dann zwischen
1. Okt. und 15. März; zusätzlicher Schnitt nach 1. Juli
im Zuströmbereich)
Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung;
03 sequenzen
Keine PSM.
Art. 58, An- Schnitt ausserhalb 200% x QB I
hang 4 Ziffer der zulässigen
Periode oder resp.
9.1
und ohne
Bewilligung
Art. 58, An- Gedüngt;
300% x QB I
hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt
el eingesetzt
9.1
08.10 Rubrik QI J - Ackerschonstreifen
Nr. Kontrollpunkt kurz
01
Voraussetzungen und Auflagen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Kontrollpunkt lang
Keine Steinebrecher eingesetzt;
Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling
etc.);
Kein hoher Besatz an Problempflanzen;
Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.).
An der gesamten Längsseite der Ackerkultur
Getreide, Raps, Sonnenblumen oder Körnerleguminosen angebaut
Anlagedauer eingehalten (an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Hauptkulturen)
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Art. 58, An- Steinebrecher
hang 4 Ziffer eingesetzt;
Qualität der LN
10.1
beeinträchtigt;
hoher Besatz an
Problempflanzen
nicht zugelassene
Materialien
gelagert;
nicht an der
gesamten
Längsseite der
Ackerkultur;
andere Ackerkultur
als Getreide,
Raps,
Sonnenblumen,
Körnerleguminose
n;
Anlagedauer nicht
eingehalten
Voraussetzung
en und
Auflagen nicht
eingehalten:
200% x QB I
Nötige Angaben für DZKürzung
11/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
Bewirtschaftung mit schwachen
02 Konsequenzen
Kontrollpunkt lang
Keine breitflächige mechanische Unkrautbekämpfung
Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine N-Düngung
Keine PSM
03 sequenzen
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Art. 58, An- Breitflächige
200% x QB I
hang 4 Ziffer mechanische
Unkrautbekämpfun
10.1
g
Art. 58, An- N-Düngung erfolgt; 300% x QB I
hang 4 Ziffer PSM eingesetzt.
10.1
08.11 Rubrik QI K - Saum auf Ackerfläche
Referenzierung neue
DZV
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Mögliche Mängel
Massnahmen
Voraussetzung
en und
Auflagen nicht
eingehalten:
200% x QB I
01
Art. 58, An- BFF auf
hang 4 Ziffer Wendestreifen;
Steinebrecher
11.1
eingesetzt;
BFF nicht auf Wendestreifen
Qualität der LN
Keine Steinebrecher eingesetzt;
beeinträchtigt;
hoher Besatz an
Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling
Problempflanzen
etc.);
nicht zugelassene
Kein hoher Besatz an Problempflanzen;
Materialien
Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Silogelagert;
ballen etc.).
nicht bewilligte
Nur bewilligte Saatmischungen
Saatmischungen
Durchschnittlich max. 12 m breit
verwendet;
durchschnittlich
Umwandlung in BB und Spontanbegrünung nur mit
weniger als 12 m
Bewilligung
breit;
Anlagedauer eingehalten (mindestens zwei VegetatiUmwandlung in
onsperioden)
Buntbrache und
Vor Ansaat als Ackerfläche genutzt oder mit DauerkulSpontanbegrünung
turen belegt
ohne Bewilligung;
Anlagedauer nicht
eingehalten
Fläche wurde vor
Ansaat nicht als
Voraussetzungen und Auflagen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Nötige Angaben für DZKürzung
12/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Ackerfläche
genutzt oder war
nicht mit
Dauerkulturen
belegt
Bewirtschaftung mit schwachen
02 Konsequenzen
Alternierender jährlicher Schnitt (Reinigungsschnitte
im ersten Jahr erlaubt)
Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung
Keine PSM
03 sequenzen
Art. 58, An- Kein alternierender 200% x QB I
hang 4 Ziffer jährlicher Schnitt;
Reinigungsschnitt
11.1
nach dem ersten
Jahr erfolgt
Art. 58, An- Gedüngt;
300% x QB I
hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt
el eingesetzt
11.1
08.12 Rubrik QI L - Hochstamm-Feldobstbäume
Nr. Kontrollpunkt kurz
01
Voraussetzungen und Auflagen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Kontrollpunkt lang
Kernobst-, Steinobst- und Nussbäume sowie Kastanienbäume in gepflegten Selven;
Max. Dichte: 100 Bäume/ha bei Kirsch-, Nuss- und
Kastanienbäumen. 120 Bäume/ha bei allen Anderen;
Pflanzdistanz ermöglicht normale Baumentwicklung;
Pflege umgesetzt;
Minimale Stammhöhe: 120 cm bei Steinobstbäumen;
160 cm bei allen Anderen;
Mindestens 20 Bäume pro Betrieb;
Drei verholzte Leitäste pro Baum;
Anzahl Bäume stimmt mit Datenerhebung überein.
Mindest-Anlagedauer des Obstgartens eingehalten (8
Jahre)
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Art. 58, An- Andere
hang 4 Ziffer Baumarten;
max. Dichte
12.1
überschritten;
Pflanzdistanz zu
gering für normale
Baumentwicklung;
minimale
Stammhöhe nicht
erreicht;
weniger als 20
Bäume pro
Betrieb;
weniger als 3
verholzte Leitäste;
mehr Bäume
angegeben als
tatsächlich
vorhanden;
Voraussetzung
en und
Auflagen nicht
eingehalten:
200% x QB I
Nötige Angaben für DZKürzung
13/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Anlagedauer nicht
eingehalten
Bewirtschaftung mit schwachen
02 Konsequenzen
Bewirtschaftung mit starken Kon-
03 sequenzen
Phytosanitäre Massnahmen (vom Kanton definiert)
Keine Herbizide um den Stamm bei Bäumen >5 J.
Art. 58, Anhang 4 Ziffer
12.1
Art. 58, Anhang 4 Ziffer
12.1
Phytosanitäre
200% x QB I
Massnahmen nicht
umgesetzt
Herbizide um den
Stamm eingesetzt
bei Bäumen >5 J.
300% x QB I
08.13 Rubrik QI M - Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Art. 58, An- Baumabstand
200 Fr.
hang 4 Ziffer geringer als 10 m;
kein
13.1
Baumabstand mindestens 10 m
standortgerechter
01 Voraussetzungen und Auflagen
Einheimischer und standortgerechter Baum
Baum;
Mindest-Anlagedauer eingehalten (8 Jahre)
kein einheimischer
Baum;
Anlagedauer nicht
eingehalten
Art. 58, An- Auf weniger als 3
200 Fr.
Bewirtschaftung mit starken KonKeine Düngung unter den Bäumen im Radius von 3 m hang 4 Ziffer m Radius gedüngt
03 sequenzen
13.1
08.14 Rubrik QI N - Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
Kein hoher Besatz an Problempflanzen;
Boden bei Wendezonen, private Zufahrtswege, Böschungen und an Rebfläche angrenzende bewachsene Flächen muss mit natürlicher Vegetation bedeckt
Voraussetzung und Auflagen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Art. 58, An- Hoher Besatz an
hang 4 Ziffer Problempflanzen;
Boden bei
14.1
Wendezonen etc.
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Jeder Mangel
500 Fr.
14/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
sein;
Bodenbedeckung der Fahrgassen;
Mindest-Anlagedauer eingehalten (8 Jahre)
Keine Steinbrechmaschinen eingesetzt
Bewirtschaftung mit schwachen
02 Konsequenzen
Oberflächliche Bodenbearbeitung in den Fahrgassen
jährlich in jeder zweiten Fahrgasse erlaubt
Düngung nur im Unterstockbereich;
Keine PSM, ausser Herbizide im Unterstock; biologische und Klasse N-Pestizide gegen Insekten, Milben
Bewirtschaftung mit starken Kon- und Pilze;
03 sequenzen
Schnitt alternierend in jeder zweiten Fahrgasse im
Abstand von min. 6 Wochen (ausser vor Ernte);
Anteil Fettwiesengräser und Löwenzahn <66%; Anteil
invasiver Neophyten <5%.
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
nicht mit
natürlicher
Vegetation
bedeckt;
Anlagedauer nicht
eingehalten;
Steinbrechmaschin
en eingesetzt
Art. 58, An- Tiefgründige
500 Fr.
hang 4 Ziffer Bodenbearbeitung;
auf mehr als der
14.1
Hälfte der
Fahrgassen
jährlich;
Abstand von einer
Fahrgasse nicht
eingehalten
Art. 58, An- Düngung
hang 4 Ziffer ausserhalb des
Unterstockbereich
14.1
s;
Bestimmungen zu
den PSM nicht
eingehalten;
Schnitt nicht
alternierend und
oder im Abstand
von weniger als 6
Wochen (ausser
vor Ernte);
Anteil
Fettwiesengräser
und Löwenzahn
über 66 %;
Anteil invasive
Neophyten über 5
%
Jeder Mangel
1000 Fr.
15/26
08.15. Rubrik QI P - Regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen
Nr. Kontrollpunkt kurz
01
Auflagen und Bewirtschaftung
gemäss spezifischen Anforderungen
Kontrollpunkt lang
Auflagen und Bewirtschaftung gemäss spezifischen
Anforderungen eingehalten
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Art. 58, An- Auflagen und Behang 4 Ziffer wirtschaftung ge16.1
mäss spezifischen
Anforderungen
nicht eingehalten
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
200 Fr.
08.16 Rubrik QI-N – Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
Voraussetzungen und Auflagen
Die Fläche, auf der der Blühstreifen angelegt wurde,
wurde zuvor als Ackerfläche benutzt oder war mit
Dauerkulturen belegt;
Die Ansaat erfolgt jedes Jahr neu;
Die Ansaat erfolgt nur mit bewilligten Saatmischungen;
Die Fläche wurde vor dem 15. Mai angesät.
Die Fläche ist nicht grösser als 50 a.
Die Mindestanlagedauer (100 Tage) wurde eingehalten.
Herbizide werden nur zur Einzelstock- oder Nesterbehandlung eingesetzt;
Keine Steinebrecher eingesetzt;
Kein hoher Besatz an Problempflanzen, Problempflanzen werden bekämpft;
Säuberungsschnitt bei hohem Unkrautdruck erlaubt.
02
Bewirtschaftung mit starken KonKeine Düngung, keine PSM
sequenzen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Art. 58, Anhang 4 Ziffer
17.1
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
200% x QB I
Voraussetzungen
und Auflagen nicht
eingehalten
Art. 58, An- Gedüngt;
300% x QB I
hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt
17.1
el eingesetzt
16/26
08.17
Rubrik QII A - Extensiv genutzte Wiesen
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
Anforderungen Qualitätsstufe I
eingehalten
Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten
02
Genügend Indikatorenpflanzen
für Nährstoffarmut vorhanden
Es sind genügend Indikatorpflanzen für die Qualitätsstufe II gemäss der Weisung zu extensiv genutzten
Wiesen vorhanden
03
Mähaufbereiter
Es wurde kein Mähaufbereiter eingesetzt
Referenzierung neue
DZV
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 1.1
und 1.2
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 1.1
und 1.2
Art. 59, Abs.
5
Mögliche Mängel
Massnahmen
Die Anforderungen
zur Qualitätsstufe I
sind nicht
eingehalten
QB II und
Kürzung der
QB I nach
Mangel in QB I
Nötige Angaben für DZKürzung
Nicht genügend
keine Kürzung,
Indikatorpflanzen
keine Beitragsfür Qualitätsstufe II
zahlung QB II
vorhanden
Es wurde ein
Mähaufbereiter
eingesetzt
200% x QB II
08.18 Rubrik QII B - Wenig intensiv genutzte Wiesen
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
Anforderungen Qualitätsstufe I
eingehalten
Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten
02
Genügend Indikatorenpflanzen
für Nährstoffarmut vorhanden
Es sind genügend Indikatorpflanzen für die Qualitätsstufe II gemäss der Weisung zu wenig intensiv genutzten Wiesen vorhanden
03
Mähaufbereiter
Es wurde kein Mähaufbereiter eingesetzt
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 2.1
und 2.2
Die Anforderungen
zur Qualitätsstufe I
sind nicht
eingehalten
QB II und
Kürzung der
QB I nach
Mangel in QB I
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 2.1
und 2.2
Art. 59, Abs.
5
Nicht genügend
keine Kürzung,
Indikatorpflanzen
keine Beitragsfür Qualitätsstufe II
zahlung QB II
vorhanden
Es wurde ein
Mähaufbereiter
eingesetzt
Nötige Angaben für DZKürzung
200% x QB II
17/26
08.19 Rubrik QII C - Extensiv genutzte Weiden
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
Anforderungen Qualitätsstufe I
eingehalten
Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten
02
Genügend Indikatorenpflanzen
für Nährstoffarmut vorhanden
Es sind genügend Indikatorpflanzen für die Qualitätsstufe II gemäss der Weisung zu extensiv genutzten
Weiden vorhanden
Biodiversität fördernde Strukturen Biodiversität fördernde Strukturen regelmässig vorhanden
vorhanden
03
04
Mähaufbereiter
Es wurde kein Mähaufbereiter eingesetzt
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 3.1
und 3.2
Die Anforderungen
zur Qualitätsstufe I
sind nicht
eingehalten
QB II und
Kürzung der
QB I nach
Mangel in QB I
Nicht genügend
Indikatorpflanzen
für Qualitätsstufe II
vorhanden
Keine oder zu
wenig Biodiversität
fördernde Strukturen vorhanden;
Biodiversitätsfördernde Strukturen
nicht regelmässig
vorhanden;
Art. 59, Abs. Es wurde ein
5
Mähaufbereiter
eingesetzt
keine Kürzung,
keine Beitragszahlung QB II
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 3.1
und 3.2
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 3.1
und 3.2
Nötige Angaben für DZKürzung
keine Kürzung,
keine Beitragszahlung QB II
200% x QB II
08.20 Rubrik QII D - Waldweiden
Nr. Kontrollpunkt kurz
01
Anforderungen Qualitätsstufe I
eingehalten
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Kontrollpunkt lang
Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 4.1
und 4.2
Die Anforderungen
zur Qualitätsstufe I
sind nicht
eingehalten
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
QB II und
Kürzung der
QB I nach
Mangel in Q I
18/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
02
Genügend Indikatorenpflanzen
für Nährstoffarmut vorhanden
Kontrollpunkt lang
Es sind genügend Indikatorpflanzen für die Qualitätsstufe II gemäss der Weisung zu extensiv genutzten
Waldweiden vorhanden
Biodiversität fördernde Strukturen Biodiversität fördernde Strukturen regelmässig vorhanden
vorhanden
03
04
Mähaufbereiter
Es wurde kein Mähaufbereiter eingesetzt
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 4.1
und 4.2
Nicht genügend
keine Kürzung,
Indikatorpflanzen
für Qualitätsstufe II keine Beitragszahlung QB II
vorhanden
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 4.1
und 4.2
keine Kürzung,
keine Beitragszahlung QBII II
Keine oder zu
wenig Biodiversität
fördernde Strukturen vorhanden;
Biodiversitätsfördernde Strukturen
nicht regelmässig
vorhanden;
Art. 59, Abs. Es wurde ein
5
Mähaufbereiter
eingesetzt
Nötige Angaben für DZKürzung
200% x QB II
08.21 Rubrik QII E - Streueflächen
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
Anforderungen Qualitätsstufe I
eingehalten
Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten
02
Genügend Indikatorenpflanzen
für Nährstoffarmut vorhanden
Es sind genügend Indikatorpflanzen für die Qualitätsstufe II gemäss der Weisung zu Streueflächen vorhanden
03
Mähaufbereiter
Es wurde kein Mähaufbereiter eingesetzt
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Referenzierung neue
DZV
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 5.1
und 5.2
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 5.1
und 5.2
Art. 59, Abs.
5
Mögliche Mängel
Massnahmen
Die Anforderungen
zur Qualitätsstufe I
sind nicht
eingehalten
QB II und
Kürzung der
QB I nach
Mangel in QB I
Nicht genügend
Indikatorpflanzen
für Qualitätsstufe II
vorhanden
Es wurde ein
Mähaufbereiter
eingesetzt
keine Kürzung,
keine Beitragszahlung QB II
Nötige Angaben für DZKürzung
200% x QBII
19/26
08.22 Rubrik QII F - Hecken, Feld- und Ufergehölze
Nr. Kontrollpunkt kurz
01
02
03
04
Anforderungen Qualitätsstufe I
eingehalten
Nur einheimische Strauch- und
Baumarten vorhanden
Min. 5 vers. einheimische
Strauch- und Baumarten pro 10
Laufmeter
Min. 20% Dornenarten in
Strauchschicht oder 1 Baum pro
30 Laufmeter
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Kontrollpunkt lang
Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten
Es sind nur einheimische Strauch- und Baumarten
vorhanden.
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 6.1
und 6.2
Die Anforderungen
zur Qualitätsstufe I
sind nicht
eingehalten
QB II und
Kürzung der
QB I nach
Mangel in QB I
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 6.1
und 6.2
Es sind nicht nur
einheimische
Strauch- und
Baumarten
vorhanden
Keine Kürzung,
Auszahlung QB
II nur für Hecken, welche
die Anforderungen erfüllen
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 6.1
und 6.2
Weniger als 5
Strauch- oder
Baumarten pro 10
m;
oder
weniger als 20 %
dornentragende
Sträucher in der
Strauchschicht;
oder
weniger als 1
landschaftstypischer Baum mit
def. Stammdurchmesser pro 30 m
Weniger als 5
Strauch- oder
Baumarten pro 10
m;
oder
weniger als 20 %
dornentragende
Sträucher in der
Pro 10 Laufmeter müssen durchschnittlich mindestens
5 verschiedene Strauch- und Baumarten vorhanden
sein.
Entweder 03 ODER 04 muss erfüllt sein
Art. 58 und
Mindestens 20 % der Strauchschicht muss aus dor59, Anhang
nentragenden Sträuchern bestehen oder die Hecke,
4 Ziffern 6.1
das Feld-, Ufergehölz muss mindestens ein landund 6.2
schaftstypischer Baum pro 30 Laufmeter aufweisen
(Stammdurchmesser auf einer Höhe von 1.5 m 1.7 m)
Entweder 03 ODER 04 muss erfüllt sein
Nötige Angaben für DZKürzung
Keine Kürzung,
Auszahlung QB
II nur für Hecken, welche
die Anforderungen erfüllen
Keine Kürzung,
Auszahlung QB
II nur für Hecken, welche
die Anforderungen erfüllen
20/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Strauchschicht;
oder
weniger als 1
landschaftstypischer Baum mit
def.
05
Breite exkl. Krautsaum min. 2m
Die Breite der Hecke, des Feld-, Ufergehölzes beträgt
ohne den Krautsaum mindestens 2 m.
06
Max. 2 Schnitte im Krautsaum.
Max. 2 Schnitte pro Jahr im Krautsaum. Die 1. Hälfte
frühestens gemäss Schnittzeitpunkt. Die 2. Hälfte
frühestens 6 Wochen nach der 1. Hälfte.
07
Mähaufbereiter
Für die Mahd des Krautsaums wurde kein Mähaufbereiter eingesetzt
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 6.1
und 6.2
Die Breite der
Hecke, des Feld-,
Ufergehölzesist
geringer als 2 m
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern 6.1
und 6.2
Die Schnittzeitpunkte oder die
Abstände zwischen den Schnitten wurden nicht
eingehalten
Art. 59, Abs. Es wurde ein
5
Mähaufbereiter
eingesetzt
Keine Kürzung,
Auszahlung QB
II nur für Hecken, welche
die Anforderungen erfüllen
200% x QB II
200% x QB II
08.23 Rubrik QII L - Hochstamm-Feldobstbäume
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
Anforderungen Qualitätsstufe I
eingehalten
02
Biodiversität fördernde Strukturen Es sind genügend Strukturen für die Qualitätsstufe II
vorhanden
gemäss der Weisung zu den Hochstamm-
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten
Referenzierung neue
DZV
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern
12.1 und
12.2
Art. 58 und
59, Anhang
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Die Anforderungen QB II und
zur Qualitätsstufe I Kürzung der
sind nicht
QB I nach
eingehalten
Mangel in QB I
Es sind nicht
genügend
keine Kürzung,
keine Beitrags21/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Feldobstbäumen vorhanden
Die Mindestfläche des Obstgartens muss 20 Aren
betragen und dieser muss mindestens 10 Hochstamm-Feldobstbäume enthalten.
03
Min 10 Bäume in min. 20 Aren
04
Die Dichte des Obstgartens muss mindestens 30 bis
maximal 120 Bäume pro Hektar betragen. Bei Kirsch-,
Min. 30 Bäume/ha und maximale
Nuss-, und Kastanienbäumen darf die Dichte max.
Distanz zwischen Bäumen von
100 Bäume pro Hektar betragen. Die Distanz zwi30 m
schen den einzelnen Bäumen darf max. 30 m betragen.
05
Fachgerechte Schnitte durchgeführt
Es sind fachgerechte Baumschnitte durchzuführen
06
Anzahl Bäume bleibt min. konstant
Die Anzahl der Bäume bleibt während der Verpflichtungsdauer mindestens konstant.
07
Ein Drittel der Baumkronen grösser als 3m
Mindestens ein Drittel der Bäume muss einen Kronendurchmesser von mehr als 3 m aufweisen.
08
Zurechnungsflächen in max.
Distanz von 50 m örtlich kombiniert
Zurechnungsflächen in max. Distanz von 50 m örtlich
kombiniert (ext. Wiesen; wenig intensive Wiesen QII,
Streueflächen; ext. Weiden und Waldweiden QII;
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Referenzierung neue
DZV
4 Ziffern
12.1 und
12.2
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern
12.1 und
12.2
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern
12.1 und
12.2
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern
12.1 und
12.2
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern
12.1 und
12.2
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern
12.1 und
12.2
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffern
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Strukturen gemäss zahlung QB II
Weisung
vorhanden
Die Mindestfläche
ist nicht erfüllt;
Es sind weniger
als 10 HochstammFeldobstbäume
vorhanden
Die Dichte ist zu
gering;
Die Dichte ist
überschritten;
Der Abstand zwischen den Bäumen ist zu gross
keine Kürzung,
keine Beitragszahlung QB II
keine Kürzung,
keine Beitragszahlung QB II
Die Baumschnitte
sind nicht fachgerecht durchgeführt
keine Kürzung,
keine Beitragszahlung QB II
Die Anzahl der
Bäume nimmt ab
keine Kürzung,
keine Beitragszahlung QB II
Weniger als 1/3
der Bäume mit
einem Kronendurchmesser von
mehr als 3m.
Die Distanz zur
Zurechnungsfläche
beträgt mehr als
keine Kürzung,
keine Beitragszahlung QB II
keine Kürzung,
keine Beitrags22/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
09
1 Nisthöhle pro 10 Bäume
Kontrollpunkt lang
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Bunt- und Rotationsbrachen; Hecken, Feld- und Ufergehölze)
12.1 und
12.2
50 m;
zahlung QB II
Die Zurechnungsfläche entspricht
nicht den Anforderungen für ext.
Wiesen; wenig
intensive Wiesen
QII, Streueflächen;
ext. Weiden und
Waldweiden QII;
Bunt- und Rotationsbrachen; Hecken, Feld- und
Ufergehölze
Mindestens 1 natürliche oder künstliche Nisthöhle für
Höhlen- und Halbhöhlenbrüter oder für Fledermäuse
pro 10 Bäume
Weisungen
zur Qualitätsstufe II
Weniger als eine
Nisthöhle pro 10
Bäume
Nötige Angaben für DZKürzung
keine Kürzung,
keine Beitragszahlung QB II
08.24 Rubrik QII N - Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt
Nr. Kontrollpunkt kurz
01
Anforderungen Qualitätsstufe I
eingehalten
02
Genügend Indikatorenpflanzen
für Nährstoffarmut vorhanden
03
Biodiversitätsfördernde Struktu-
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Kontrollpunkt lang
Referenzierung neue
DZV
Art. 58 und
59, Anhang
Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehal4 Ziffern
ten
14.1 und
14.2
Art. 58 und
Es sind genügend Indikatorpflanzen für die Qualitäts- 59, Anhang
stufe II gemäss der Weisung zu Rebflächen mit natür- 4 Ziffern
licher Artenvielfalt vorhanden
14.1 und
14.2
Art. 58 und
Biodiversität fördernde Strukturen regelmässig vor-
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Die Anforderungen
zur Qualitätsstufe I Jeder Mangel
sind nicht
500 Fr.
eingehalten
Nicht genügend
keine Kürzung,
Indikatorpflanzen
keine Beitragsfür Qualitätsstufe II
zahlung QB II
vorhanden
Keine oder zu
keine Kürzung,
23/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
ren kommen regelmässig vor
Kontrollpunkt lang
handen
Referenzierung neue
DZV
59, Anhang
4 Ziffern
14.1 und
14.2
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
wenig Biodiversität keine Beitragsfördernde Struktu- zahlung QB II
ren vorhanden;
Biodiversitätsfördernde Strukturen
nicht regelmässig
vorhanden;
08.25 Rubrik QII O - Artenreiche Flächen im Sömmerungsgebiet
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
Voraussetzungen und Auflagen
Herbizide werden nur zur Einzelstock- oder Nesterbehandlung eingesetzt;
Schnittgut abgeführt;
Kein Mulchen;
Keine Steinebrecher eingesetzt;
Kein hoher Besatz an Problempflanzen, Problempflanzen werden bekämpft;
Mindestdauer eingehalten;
Kein Einsatz von Mähaufbereitern.
Floraqualität
Genügend Indikatorenpflanzen für Nährstoffarmut
vorhanden;
Die biologische Qualität bleibt während der Verpflichtungsdauer konstant.
02
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffer 15.1
Voraussetzung
en und
Auflagen nicht
Voraussetzungen eingehalten:
und Auflagen nicht 200% x QB II
eingehalten
Art. 58 und
59, Anhang
4 Ziffer 15.1
Nicht genügend
Indikatorpflanzen
vorhanden = Abnahme der floristischen Qualität
keine Kürzung,
keine Beitragszahlung QB II
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
08.26 Rubrik Ohne Beitrag Q - Wassergraben, Tümpel Teich
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
Offene, mehrheitlich unter Wasser stehende Flächen
Keine land-und fischwirtschaftliche Nutzung
Voraussetzungen und Auflagen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Referenzierung neue
DZV
Anhang 1,
Ziffer 3.1
Nicht offene Flächen;
Nötige Angaben für DZKürzung
200 Fr.
24/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Referenzierung neue
DZV
und Ziffer
3.2.1
Bewirtschaftung mit schwachen
02 Konsequenzen
Der Pufferstreifen ist mindestens 6 m breit
Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung
03 sequenzen
Keine PSM
Automatische Ausschlusskrite04 rien
Gehört zur Betriebsfläche
Anhang 1,
Ziffer 3.1
und Ziffer
3.2.1
Anhang 1,
Ziffer 3.1
und Ziffer
3.2.1
Anhang 1,
Ziffer 3.1
und Ziffer
3.2.1
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Flächen stehen
mehrheitlich nicht
unter Wasser;
Flächen werden
land- oder fischwirtschaftlich genutzt.
Pufferstreifen weniger als 6 m breit
200 Fr.
200 Fr.
Gedüngt;
Pflanzenschutzmittel eingesetzt
Gehört nicht zur
Betriebsfläche
200 Fr., zusätzlich automatischer Ausschluss
08.27 Rubrik Ohne Beitrag R - Ruderalflächen, Steinhaufen und-wälle
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
Ruderalflächen: unverholzte Kraut- oder Hochstaudenvegetation auf Aufschüttungen, Schutthaufen oder
Böschungen
Steinhaufen und -wälle: Anhäufungen von Steinen mit
oder ohne Bewuchs.
Keine landwirtschaftliche Nutzung
Voraussetzungen und Auflagen
Bewirtschaftung mit schwachen
02 Konsequenzen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Pufferstreifen mindestens 3 m breit
Pflege alle 2-3 Jahre ausserhalb der Vegetationszeit
Referenzierung neue
DZV
Anhang 1,
Ziffer 3.1
und Ziffer
3.2.2
Anhang 1,
Ziffer 3.1
und Ziffer
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Ruderalfläche mit 200 Fr.
grossflächig verholzten Strukturanteilen;
Fläche wird landwirtschaftlich genutzt.
Pufferstreifen we- 200 Fr.
niger als 3 m;
Pflege während
25/26
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung
03 sequenzen
Keine PSM
Referenzierung neue
DZV
Mögliche Mängel
Massnahmen
3.2.2
der Vegetationszeit erfolgt;
keine Pflege während mehr als 3
Jahren
Anhang 1,
Ziffer 3.1
und Ziffer
3.2.2
200 Fr.
Gedüngt;
Pflanzenschutzmitt
el eingesetzt
Nötige Angaben für DZKürzung
08.28 Rubrik Ohne Beitrag S - Trockenmauern
Nr. Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
01
Naturstein, nicht oder wenig ausgefugt
Höhe mindestens 50 cm
Voraussetzungen und Auflagen
Bewirtschaftung mit schwachen
02 Konsequenzen
Pufferstreifen mindestens 50 cm breit
Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung
Keine PSM
03 sequenzen
Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d
Referenzierung neue
DZV
Anhang 1,
Ziffer 3.1
und Ziffer
3.2.3
Anhang 1,
Ziffer 3.1
und Ziffer
3.2.3
Anhang 1,
Ziffer 3.1
und Ziffer
3.2.3
Mögliche Mängel
Kein Naturstein;
stark ausgefugt;
weniger als 50 cm
hoch
Pufferstreifen weniger als 50 cm
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
200 Fr.
200 Fr.
200 Fr.
Gedüngt;
Pflanzenschutzmitt
el eingesetzt
26/26
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft,
Bildung und Forschung WBF
Bundesamt für Landwirtschaft
Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung
Acontrol – Liste der Kontrollpunkte mit ihren Attributen
09 Bereich Biologische Landwirtschaft
09.1 Rubrik Bio Allgemeines .................................................................................................................................................................................................................... 2
09.2 Rubrik Bio Pflanzenbau .................................................................................................................................................................................................................... 4
09.3 Rubrik Bio Saat- und Pflanzgut ........................................................................................................................................................................................................ 7
09.4 Rubrik Bio Spezialkulturen ............................................................................................................................................................................................................... 9
09.5 Rubrik Bio Pilze ............................................................................................................................................................................................................................... 10
09.6 Rubrik Bio Wildsammlung .............................................................................................................................................................................................................. 10
09.7 Rubrik Bio Tierhaltung - allgemein ................................................................................................................................................................................................ 11
09.8 Rubrik Bio Tierhaltung - spezifische Anforderungen Schweine ................................................................................................................................................ 16
09.9 Rubrik Bio Tierhaltung - spezifische Anforderungen Geflügel .................................................................................................................................................. 17
09.10 Rubrik Bio Tierhaltung - spezifische Anforderungen übrige Tierarten ................................................................................................................................... 19
09.11 Rubrik Bio Sömmerung, Wanderschäferei ................................................................................................................................................................................. 20
Hinweise:
- Die Teile Gewässerschutz, Natur- und Heimatschutz und Umweltschutz werden mit den Kontrollrubriken im Bereich „Umwelt“ abgedeckt.
- Der Teil Tierschutz wird mit den Kontrollrubriken im Bereich „Tierschutz“ abgedeckt.
- Der Teil ÖLN (ohne Tierschutz, für Bioflächen und nicht-Bioflächen) wird mit den Kontrollrubriken im Bereich „Ökologischer Leistungsnachweis
ÖLN (ohne Tierschutz)“ abgedeckt.
- RAUS muss für alle Tierarten mit Ausnahme der Kaninchen erfüllt sein, für Kaninchen müssen die BTS-Anforderungen erfüllt sein (gemäss Bio-V
Art. 15). Der Teil RAUS bzw. der Teil BTS bei Kaninchen werden mit den Kontrollrubriken im Bereich „Tierwohl“ abgedeckt.
Nr.* = Nr. gemäss Sanktionsreglement der ArG Vollzug Biolandbau
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
1/20
09.1 Rubrik Bio Allgemeines
Nr.
01
Nr.*
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
100
Gesamter Betrieb wird biologisch
bewirtschaftet
Alle betriebseigene Flächen werden biologisch
bewirtschaftet, oder Ausnahmen ausschliesslich
gemäss Bio-V Art. 5(2), Art. 7 oder Art. 9
Referenzierung
neue DZV / BioVO (Art. Abs.)
Bio-V Art. 6
Mögliche Mängel
Massnahmen
Betriebseigene
flächen weden
nicht biologisch
bewirtschaftet
Kürzung 110
Punkte
Bio-V Art. 6
02
103
03
Flächenabtausch nur mit Biobetrieb
106
05
110
06
112
07
114
Neue Umstellungs-Flächen ge-
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Produktionsstätte von Kanton und BLW anerkannt, Bio-V Art. 5
Warenfluss und Buchhaltung getrennt
Abs. 2
Bio-V Art. 9
Flächenabtausch
mit nicht biologischem Betrieb
Produktionsstätte
nicht anerkannt
Auflagen Umstellungsplan nicht
Umstellungsplan vorhanden und erfüllt; Bewilligung
Bewilligung für schrittweise Umerfüllt (Zeitplan,
für schrittweise Umstellung vorhanden, Auflagen
stellung vorhanden
Parallelproduktion)
erfüllt
oder Bewilligung
nicht vorhanden
Bio-V Art. 5
Dem KontrollverAbs. 2 und
fahren unterstellte
Anhang 1 Ziffer Tätigkeit nicht
Dem Kontrollverfahren unterstellte Tätigkeit von
Verarbeitung / Handelstätigkeit:
8.6
duch getrennten
anderen Tätigkeiten durch getrennten Warengetrennter Warenfluss
Warenfluss/separate Buchhaltung abgegrenzt
fluss(separate
Buchhaltung abgegrenzt
-Keine Massnahmen gegen Abdrift
Massnahmen gegen Abdrift getrofaus
fen, keine Spuren von Abdrift festnicht biologischen
stellbar
Nachbarparzellen
getroffen
Produktionsstätte anerkannt
04
Flächenabtausch nur mit Biobetrieb, Partnerbetrieb
ist erfasst
Neue Umstellungs-Flächen: Meldung an Kontroll-
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
Betroffene
Betroffene ha
Fläche in %
der LN x
1.5, mindestens 5 Punkte
Kürzung 110
Punkte
Kürzung 30
Punkte
Kürzung 30
Punkte
Für Rückstandsanalysen vormerken
Neue Umstellungs- Betroffene
Betroffene ha
2/20
Nr.
Nr.*
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
meldet
stelle
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Referenzierung
neue DZV / BioVO (Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
Flächen ohne Mel- Fläche in %
dung an Kontrollder LN x
stelle
1,5, mind. 5
Pte.
3/20
09.2 Rubrik Bio Pflanzenbau
Nr.
Nr.*
09.0
2.1
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV / BioVO (Art. Abs.)
309
Hofdüngerlieferant erfüllt ÖLN
1
Hofdüngerlieferant erfüllt ÖLN, Kontrolle über Hoduflu
2
Bio-V Art. 12
Abs. 4
1
02
310
Max. Menge ausgebrachter Nährstoffe eingehalten (2,5 DGVE/ha
düngbare Fläche)
2
Bio-V Art. 12
Abs. 2
1
03
Massnahmen
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
Düngung
Bio-V Art. 12
Abs. 6
01
Mögliche Mängel
318
Nur zugelassene N-Dünger eingesetzt
2
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Hofdüngerlieferant erfüllt ÖLN
nicht, Zufuhr
über 2 DGVE
Hofdüngerlieferant erfüllt ÖLN
nicht, Zufuhr
unter 2 DGVE
Maximale Menge ausgebrachter Nährstoffe
nicht eingehalten, Zufuhr >2.5
DGVE/ha
Maximale Menge ausgebrachter Nährstoffe
nicht eingehalten; >3
DGVE/ha
Nicht zugelassene N-Dünger
eingesetzt;
ausgebracht
durch Landwirt
Nicht zugelassene N-Dünger
eingesetzt;
irrtümlich ausgebracht durch
Drittperson
Zufuhr DGVE
Kürzung 30
Punkte
Kürzung 10
Punkte
Kürzung 20
Punkte pro
0.1 DGVE
Überschreitung
DGVE
Kürzung 110
Punkte
Kürzung 110
Punkte
Kürzung 0
Punkte,
4/20
Nr.
04
Nr.*
319
Kontrollpunkte kurz
Nur zugelassene Dünger (andere
als N) eingesetzt
05
Nur zugelassene Dünger gelagert
06
Dünger anwendungskonform eingesetzt
07
320
Kontrollpunkte lang
Zugeführtes Gärgut ist Verordnungskonform
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Zugelassene Dünger anwendungskonform eingesetzt (Bedarfsnachweis P, K, Ca vorhanden, …),
weitere Vorschriften gemäss Anhang 2 der WBFBio-Verordnung eingehalten
Schwermetall-Höchstgehalte sind nicht überschritten
Referenzierung
neue DZV / BioVO (Art. Abs.)
Mögliche Mängel
(betriebsfremde
Person)
Anderer Man3
gel
Bio-V Art. 12
Andere nicht
Abs. 2
zugelassene
Dünger einge1
setzt; ausgebracht durch
Landwirt
Andere nicht
zugelassene
Dünger eingesetzt; irrtümlich
2
ausgebracht
durch Drittperson (betriebsfremde Person)
Anderer Man3
gel
Bio-V Anhang
Nicht zugelassene
1, Ziffer 8.6.2 - Dünger gelagert,
nachweislich nicht
eingesetzt
Bio-V Art. 12
Zugelassene DünAbs. 3, WBFger nicht anwenBio-V Anhang 2 dungskonform
eingesetzt
WBF-Bio-V
SchwermetallanaAnhang 2
lyse fehlt oder
Grenzwerte für
Schwermetall nicht
eingehalten
Massnahmen
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
Kürzung 30
Punkte
Kürzung 0
Punkte,
Kürzung 30
Punkte
Kürzung 5
Punkte
Kürzung 0
Pte. beim 1.
Mal, 10 Pte.
im 1. Wiederholungsfall
5/20
Nr.
08
09
Nr.*
Kontrollpunkte kurz
321
Nur zugelassene Bodenverbesserungsmittel oder Kompost eingesetzt
322
Nur zugelassene Bodenverbesserungsmittel oder Kompost gelagert
09.0
2.2
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV / BioVO (Art. Abs.)
Bio-V Art. 12
Abs. 2 und 5
Bio-V Anhang
1, Ziffer 8.6.2-
311
Nur PSM eingesetzt, die gemäss
Anhang 1 WBF-Bio-V zugelassen
sind
Bio-V Art 11
Abs. 2
02
03
Nicht zugelassener
Bodenverbesserer
oder Kompost
eingesetzt
Nicht zugelassener
Bodenverbesserer
oder Kompost
gelagert
Massnahmen
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
Kürzung 15
Punkte
Kürzung 15
Punkte
Pflanzenschutz
Bio-V Art 11
Abs. 2
01
Mögliche Mängel
312
313
Gemäss Anhang 1 WBF-Bio-V
zugelassene PSM richtig angewendet
Nur gemäss Anhang 1 BioV-WBF
zugelassene PSM gelagert
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Zugelassene PSM richtig angewendet (Indikation
vorhanden, richtige Konzentration, Wartefristen)
Keine nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittel,
Herbizide, Wachstumsregulatoren oder Welkemit-
Bio-V Anhang
1, Ziffer 8.6.2-
Ausgebracht
durch Landwirt
1
(betriebzugehörige Person)
Irrtümlich ausgebracht durch
2 Drittperson
(betriebsfremde
Person)
Anderer Man3
gel
Zugelassene
PSM falsch
angewendet:
1
Indikation fehlt,
Konzentration
zu hoch
Wartefristen
2 nicht eingehalten
Höchstmengen
3 Cu überschritten
Nicht zugelassene
PSM gelagert
10 Punkte
/Are, min. 60
Punkte
Betroffene ha
Kürzung 0
Punkte,
Kürzung 5
Punkte
Kürzung 30
Punkte
Kürzung 30
Punkte
Kürzung 30
Punkte
6/20
Nr.
Nr.*
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV / BioVO (Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
tel auf dem Hof gelagert (Bei Lagerung muss
Nachweis erbracht werden, dass nicht eingesetzt)
Bio-V Art 11
Abs. 4
04
317
Ausgebracht
durch Landwirt
1
(betriebzugehörige Person)
Irrtümlich ausgebracht durch
2 Drittperson
(betriebsfremde
Person)
Anderer Man3
gel
Bio-V Anhang 1
Dokument unZiffer 2.2
vollständig
Dokument fehlend, falsch
oder unbrauchbar
Keine Herbizide, Wachstumsregulatoren und Welkemittel eingesetzt
Angaben zur Ausbringungsmethode der PSM sowie Inventar Zukauf
von PSM und Dünger vorhanden
und vollständig
05
Kürzung 110
Punkte
Kürzung 0
Punkte,
Aberkennung Fläche
CHF 100.pro Dokument
09.3 Rubrik Bio Saat- und Pflanzgut
Nr.
01
Nr.*
203
Kontrollpunkte kurz
Saat- und Pflanzgutjournal vorhanden und nachgeführt
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV / BioVO (Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Bio-V Anhang 1 1 Dokument unZiffer 2.2
vollständig
Dokument fehlend, falsch
oder unbrauchbar
Massnahmen
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
CHF 50.Kürzung
wird erst
vorgenommen, wenn
der Mangel
nach der
Nachreichefrist weiter
7/20
Nr.
Nr.*
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV / BioVO (Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
besteht bzw.
wenn das
Dokument
nicht nachgereicht
wurde
2 Anderer Mangel
Bio-V Art 13
02
323
Verwendung von biologischem
Saat- oder Pflanzgut
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Verwendetes Saatgut stammt aus biologischem
Anbau oder es liegt ein Nachweis der Nichtverfügbarkeit von OrganicXseeds gemäss BioV Art. 13 vor
Saatgut ist nicht mit unzulässigen Düngern oder
Pflanzenschutzmitteln behandelt
Verwendung
von nicht biologischem,
ungebeiztem
Saatgut, vegetativem
Vermehrungsmaterial aus
Stufe 2
1
(Bio-Regel)
ohne AB bzw.
Ausdruck von
OrganicXseeds
bei Sortengruppen bei
denen kein
Bioangebot
mehr besteht
Verwendung
von nicht biologischem,
2
gebeiztem
Saatgut oder
Saatkartoffeln
Kürzung 10
Pte. wenn
kein Nichtverfügbarkeitsnachweis
Kürzung 30
Pte.
8/20
Nr.
Nr.*
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV / BioVO (Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Lagerung von
nicht biologischem,
3
gebeiztem
Saatgut oder
Saatkartoffeln
Kürzung 15
Punkte
Verwendung
von nicht biologischem
4
Pflanzgut für
den Erwerbsanbau
Kürzung 30
Punkte. (15
Pte. bei
Kleinstmengen bis 100
Setzlinge/kg
Steckzwiebeln)
Verwendung
von Gentech5 Saatgut oder
transgenen
Pflanzen
Kürzung 110
Punkte
Mögliche Mängel
Massnahmen
Pflanzen in Hydokultur angebaut
Kürzung 15
Punkte
Erde im Freien
gedämpft
5 Pte./Are,
max. 30 Pte.
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
09.4 Rubrik Bio Spezialkulturen
Nr.
Nr.*
Kontrollpunkte kurz
01
301
Keine Hydrokultur auf Betrieb
02
400
Erde nur im gedeckten Gemüseanbau und in der Setzlingsanzucht
gedämpft
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Kontrollpunkte lang
Referenzierung
neue DZV / BioVO (Art. Abs.)
Bio-V Art. 10
Abs. 2
Bio-V Art 11
Abs. 1d
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
Betroffene ha
9/20
09.5 Rubrik Bio Pilze
Nr.
01
Nr.*
401
Referenzierung
neue DZV / BioVO (Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Pilze: Korrekte Rezeptur des Substrates und nachvollziehbarer
Warenfluss
WBF Bio-V
Keine korrekte
Anhang 2 Ziffer Rezeptur des SubKorrekte Rezeptur des Substrates und nachvoll5
strates, nicht zugeziehbarer Warenfluss
lassene Substrat10 Punkte
Substrat nur aus Bestandteilen gemässe WBF Biobestandteile einV Anhang 2 Ziffer 5
gesetzt oder kein
nachvollziehbarer
Warenfluss
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
09.6 Rubrik Bio Wildsammlung
Nr.
01
Nr.*
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Sammeln von Wildpflanzen: Anforderungen eingehalten
Sammeln von Wildpflanzen; Biokonformität der
Flächen, nachhaltige Sammeltätigkeit, Plan, nachhaltige Ertragsfähigkeit
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Referenzierung
neue DZV / BioVO (Art. Abs.)
Bio-V Art 14
Mögliche Mängel
Massnahmen
Sammeln von
Wildpflanzen: Anforderungen nicht
eingehalten
10 Punkte
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
10/20
09.7 Rubrik Bio Tierhaltung - allgemein
Nr.
Nr.*
09.7.1
01.1
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV / Bio-VO
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
Aufzeichnungen
204
Tierbestandesverzeichnis vorhanden
Tierbestandesverzeichnis oder gleichwertige
Aufzeichnung für alle Tiergattungen vorhanden
und nachgeführt, insbesondere Register mit Tieren, die nicht in der TVD erfasst sind
Bio-V Anhang 1 Dokument
CHF 50.1 Ziffer 3.3)
unvollständig, Kürzung wird erst
fehlend,
vorgenommen,
falsch oder
wenn der Mangel
unbrauchbar
nach der Nachreichefrist weiter
besteht bzw. wenn
das Dokument
nicht nachgereicht
wurde
2 Anderer Mangel
01.2
205
Behandlungsjournal vorhanden
Behandlungsjournal für alle Tiergattungen vorhanden und korrekt nachgeführt, verdoppelte
Wartezeit eingetragen
Bio-V Anhang 1 Dokument
CHF 50.1 Ziffer 3.3e)
unvollständig, Kürzung wird erst
Bio-V Art. 16d
fehlend,
vorgenommen,
Abs. 4
falsch oder
wenn der Mangel
unbrauchbar
nach der Nachreichefrist weiter
besteht bzw. wenn
das Dokument
nicht nachgereicht
wurde
2 Anderer Mangel
09.7.2
Tiergesundheit
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
11/20
Bio-V Art. 16e
02.1
02.2
02.3
602
608
629
02.4
02.5
02.6
609
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
Unerlaubte zoo- mindestens CHF
Nur erlaubte zootechnischen
Nur erlaubte zootechnischen Massnahmen getechnische Mas- 200.Massnahmen (Bio-VO)
mäss Art. 16e Bio-Verordnung ausgeführt
snahmen ausge- Addition 1
führt
Punkt./Tier, min.
15 Punkte., max
60 Punkte
Bio-V Art. 16d
GVE betroffene
Medikamente
Medikamente nicht präventiv
Abs. 3c und d
Tiere x CHF 100.-,
Medikamente nur mit Indikation eingesetzt
präventiv eingeeingesetzt
Addition: 10 Punksetzt
te
Bio-V Art. 16d
GVE betroffene
Abs. 3c
Tiere x CHF 100.-,
EktoparasitenbeEktoparasitenbehandlung nur
Mittel gegen Ektoparasiten mit Indikation eingemindestens CHF
handlung ohne
mit Indikation
setzt
200.Indikation
Addition: 10 Punkte
Bio-V Art. 16d
GVE betroffene
Doppelte Wartefristen bei der Verabreichung von Abs. 8
Doppelte Warte- Tiere x CHF 100.-,
Doppelte Wartefristen eingehalchemisch-synthetischen Arzneimitteln eingehalfristen nicht ein- mindestens CHF
ten
ten (Ausnahme: Trockensteller)
gehalten
200.-; Addition: 10
Punkte
Bio-V Art. 16d Umstellungszeit- GVE betroffene
Umstellungszeiträume nach
Bei mehr als 3 Behandlungen mit TierarzneimitAbs. 9
räume nach Me- Tiere x CHF 100.-,
Medikamenteneinsatz eingehal- teln Umstellungszeiträume nach Art 16f durchlaudikamenteneinmindestens CHF
ten
fen
satz nicht einge- 200.-; Addition: 15
halten
Punkte
WBF Bio-V
Hilfsstoffe eingeCHF 100.Hilfsstoffe gemäss WBF-BioNur Hilfsstoffe (Fliegenmittel, Desinfektionsmittel) Anhang 8
setzt, die nicht in
Addition: 10 PunkVO
gemäss WBF-Bio-VO eingesetzt
WBF-Bio-VO
te
gelistet sind
Bio-V Art. 16
GVE betroffene
Abs. 2
Wartefristen
Tiere x CHF 100.-,
Wartefristen nach Tierzukauf
Wartefristen gemäss Art. 16f Abs. 2 nach Tierzunach Tierzukauf mindestens CHF
eingehalten
kauf eingehalten
nicht eingehalten 200.-; Addition: 15
Punkte
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
12/20
09.7.3
03.1
03.2
03.3
03.4
Züchtung, Herkunft
610
611
613
614
09.7.4
04.1
Kein Embryotransfer angewendet
Keine Embryotransfer-Tiere
zugekauft
Auf dem Betrieb wurde kein Embryotransfer angewendet
Keine Tiere aus Embryotransfer zugekauft
Brunst nicht hormonell synchronisiert
Herkunft der Tiere gemäss BioVO
Bio-V Art. 16c Embryotransfer
Abs. 3
angewendet
Bio-V Art. 16c
Abs. 4
Tiere aus Embryotransfer zugekauft
110 Punkte
GVE betroffene
Tiere x CHF 200.-,
mindestens CHF
400.-; Addition: 30
Punkte
Bio-V Art. 16d
GVE betroffene
Abs. 3c
Tiere x CHF 200.-,
Brunst hormonell mindestens CHF
synchronisiert
400.-;
Addition: 30 Punkte
Bio-V Art. 16f
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
Herkunft der
mindestens CHF
Tiere nicht
1
200.-; Addition: 10
gemäss BioPunkte pro GVE,
Verordnung
mind. 10 Punkte,
max. 30 Punkte
Keine Verträge für nicht
2
biologische
Aufzuchttiere
CHF 200 und Addition: 0 Pte. beim
1. Mal, 10 Pte. im
1. Wiederholungsfall
Futtermittel
eingesetzt,
die nicht kon1 form gemäss
bis
4a und 4b,
Anhang 7 der
WBF Bio-V
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
mindestens CHF
200.- ; max CHF
5000 addiert aus
Ziff. 04.1 bis 04.3;
Addition: 15 Punk-
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
Fütterung
615
Futtermittelqualität gemäss
WBF Bio-V eingesetzt
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Nur Futtermittel, Ausgangsprodukt, Einzelkomponenten, Zusatzstoff, Mineralstoff oder Siliermittel eingesetzt, die den Anforderungen der BioVWBF, Anhang 7, entsprechen
WBF Bio-V
bis
Art. 4a und
4b, Anhang 7
GVE Betroffene Tiere
13/20
sind.
04.2
04.3
615. Futtermittelqualität gemäss
1
WBF Bio-V gelagert.
616
Max. Futteranteil aus nicht biol.
Anbau eingehalten
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Mineralstoffe
eingesetzt,
die nicht konform gemäss
2
bis
4a und 4b,
Anhang 7 der
WBF Bio-V
sind.
Futtermittel
gelagert, die
nicht konform
bis
gemäss 4a
1
und 4b, Anhang 7 der
WBF Bio-V
sind.
Mineralstoffe
gelagert, die
nicht konform
bis
gemäss 4a
2
und 4b, Anhang 7 der
WBF Bio-V
sind.
Nur Futtermittel, Ausgangsprodukt, Einzelkomponenten, Zusatzstoff, Mineralstoff oder Siliermittel gelagert, die den Anforderungen der BioVWBF, Anhang 7, entsprechen
Max. Futteranteil aus nicht biol. Anbau eingehalten: 0% Wiederkäuer, 5% Eiweissfuttermittel für
Schweine und Geflügel; 10% FM für Pensionspferde; 10% nicht biologische Weiden; oder Bewilligung vorhanden, falls höherer Anteil eingesetzt.
Bio-V Art. 16a
Abs. 4
Bio-V Art. 16a
Abs. 6
Max. Futteranteil aus
nicht biol.
1
Anbau nicht
eingehalten
<5%
te
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
mindestens CHF
200.- max CHF
5000 addiert aus
Ziff. 04.1 bis 04.3;
Addition: 10 Punkte
GVE betroffene
Tiere x CHF 50.-,
mindestens CHF
100.-; max CHF
5000 addiert aus
Ziff. 04.1 bis 04.3;
Addition: 10 Punkte
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
0 Punkte
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
mindestens CHF
200.-; max CHF
5000 addiert aus
Ziff. 04.1 bis 04.3;
Addition: 15 Punkte
GVE Betroffene Tiere
14/20
GVE betroffene
Tiere x CHF 200.-,
mindestens CHF
400.-; max CHF
5000 addiert aus
Ziff. 04.1 bis 04.3;
Addition: 30 Punkte
GVE betroffene
Max. Anteil Um- Tiere x CHF 100.-,
stellfutter nicht
mindestens CHF
eingehalten
200.-; Addition: 15
Punkte
GVE betroffene
Raufutteranteil
Tiere x CHF 200.-,
bei Wiederkäumindestens CHF
ern nicht einge400.- Addition: 30
halten
Punkte
GVE betroffene
Minimale FütteTiere x CHF 100.-,
rungsdauer mit
mindestens CHF
unveränderter
200.-; Addition 5
Milch nicht einPunkte pro GVE,
gehalten
mind. 15 Punkte,
max. 30 Punkte
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
Getreide- und
mindestens CHF
Körnerlegumino200.-;
senanteil weniger
Addition 5 Punkte
als 65% im Gepro GVE, mind. 15
flügelfutter
Punkte, max. 30
Punkte
GVE betroffene
GVO-haltige
Tiere x CHF 200.-,
1 Futtermittel
mindestens CHF
eingesetzt
400.-;
Addition 5 Punkte
Max. Futteranteil aus
nicht biol.
2
Anbau nicht
eingehalten
>5%
04.4
04.5
04.6
618
619
620
Max. Anteil Umstellfutter eingehalten
Anteil Umstellfutter unter 30% resp. 60% bei
betriebseigenem Umstellungsfutter (Umstellbetriebe 100% möglich)
Bio-V Art. 16b
Abs. 1
Raufutteranteil bei Wiederkäuern über 60%
Minimale Fütterungsdauer mit
unveränderter Milch eingehalten
Bio-V Art. 16a
Abs. 5
Minimale Fütterungsdauer mit unveränderter Milch,
vorzugsweise Muttermilch, eingehalten: Rinder und
Tiere der Pferdegattung 3 Monate, Schafe und
Ziegen 35 Tage, Schweine 40 Tage. Milch erfüllt
Anforderungen der WBF Bio-V (keine gehärteten
Fette)
Bio-V Art. 16b
Abs. 2
WBF Bio-V
bis
Art. 4a und
4b, Anhang 7
Bio-V Art. 16b
Abs. 3
04.7
04.8
621
Getreide- und Körnerleguminosenanteil über 65% im Geflügelfutter
Keine GVO-haltigen Futtermittel
eingesetzt; keine gentechnisch
GVO-Verunreinigungen unter dem Grenzwert
veränderter Organismen und
(0,9%), Nachweis der GVO-Freiheit liegt vor
deren Folgeprodukte auf dem
gesamten Hof eingesetzt
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Bio-V Art. 3
Bst. c
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
15/20
pro GVE, mind. 30
Punkte
Gentechnisch
veränderter
Organismen
und deren
2
Folgerodukte
auf dem gesamten Hof
eingesetzt
09.7.5
624
Tiere sind nicht angebunden
Tiere sind nicht angebunden (Ausnahmen: Rindvieh, Ziegen)
Tiere sind angebunden
WBF Bio-V
Anhang 5
05.2
GVE Betroffene Tiere
Haltung der Tiere
Bio-V Art. 15a
05.1
GVE betroffene
Tiere x CHF 200.-,
mindestens CHF
400.-;
Addition 5 Punkte
pro GVE, mind. 30
Punkte
630
Jungtiere max. 1 Woche in
Einzelboxen
Jungtiere sind
über 1 Woche in
Einzelboxen
Kälber, Lämmer und Ziegen nur bis zum Alter
von 1 Woche in Einzelboxen gehalten
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
mindestens CHF
200.-;
Addition 5 Punkte
pro GVE, mind. 15
Punkte, max. 30
Punkte
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
mindestens CHF
200.-;
Addition 5 Punkte
pro GVE, mind. 15
Punkte, max. 30
Punkte
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
09.8 Rubrik Bio Tierhaltung - spezifische Anforderungen Schweine
Nr.
Nr.*
Kontrollpunkte kurz
01
631
Eber in Gruppen gehalten
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV / Bio-VO
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
WBF Bio-V
Eber nicht in
GVE betroffene
GVE Be16/20
Anhang 5
Gruppen gehalten
WBF Bio-V
Anhang 5
02
632
Ferkel in Flatdecks oder in
Ferkelkäfigen
Ferkel nicht in Flatdecks oder in
Ferkelkäfigen
WBF Bio-V
Anhang 5
03
633
Schweine erhalten Raufutter
Schweine erhalten kein Raufutter
Schweine erhalten frisches, getrocknetes oder
siliertes Raufutter
WBF Bio-V
Anhang 6
Anforderungen an die Gesamtfläche (Stall und
Gesamtfläche (Stall und Laufhof)
Laufhof) gemäss Anhang 6 WBF Bio-V werden
erfüllt
erfüllt.
04
Gesamtfläche
(Stall und Laufhof) nicht erfüllt
Tiere x CHF 100.-,
mindestens CHF
200.-;
Addition 5 Punkte
pro GVE, mind. 15
Punkte, max. 30
Punkte
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
mindestens CHF
200.-;
Addition 5 Punkte
pro GVE, mind. 15
Punkte, max. 30
Punkte
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
mindestens CHF
200.-;
Addition 5 Punkte
pro GVE, mind. 15
Punkte, max. 30
Punkte
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
mindestens CHF
200.-;
Addition 5 Punkte
pro GVE, mind. 15
Punkte, max. 30
Punkte
troffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
09.9 Rubrik Bio Tierhaltung - spezifische Anforderungen Geflügel
Nr.
Nr.*
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV / Bio-VO
(Art. Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
17/20
01
Gattungsspezifische Anforde643.1
rungen an Geflügel erfüllt
WBF Bio-V
Gattungsspezifische Anforderungen an Geflügel Anhang 5
(wie Bodenfläche, Einstreu, Beleuchtung,
Zupfmöglichkeit bei Truten und Wasserzugang
bei Wassergeflügel) gemäss Anhang 5 WBF BioV werden erfüllt
Gattungsspezifische Anforderungen an Geflügel nicht erfüllt
WBF Bio-V
Anhang 5
02
643.2 Stallbelegung erfüllt
Stallbelegung
nicht erfüllt
Maximale Stallbelegung ist eingehalten.
WBF Bio-V
Anhang 5
03
Weidefläche erfüllt
Die minimal geforderte Weidefläche ist vorhanden.
Weidefläche
nicht erfüllt
Bio-V Art. 16g
04
643.3
Mindestschlachtalter eingehalten
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Das Mindestschlachtalter wird eingehalten.
Mindestschlachtalter nicht eingehalten
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
mindestens CHF
200.-;
Addition 5 Punkte
pro GVE, mind. 15
Pte., max. 30 Pte.
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
mindestens CHF
200.-;
Addition 5 Punkte
pro GVE, mind. 15
Punkte, max. 30
Punkte
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
mindestens CHF
200.-;
Addition 5 Punkte
pro GVE, mind. 15
Punkte, max. 30
Punkte
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
mindestens CHF
200.-;
Addition 5 Punkte
pro GVE, mind. 15
Punkte, max. 30
Punkte
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
18/20
09.10 Rubrik Bio Tierhaltung - spezifische Anforderungen übrige Tierarten
Nr.
01
Nr.*
628
Kontrollpunkte kurz
Übrige Tierarten: Anforderungen
erfüllt
Kontrollpunkte lang
Gattungsspezifische Anforderungen bei Tierarten,
welche in den bisherigen Punkten noch nicht erwähnt wurden, sind erfüllt
Referenzierung
neue DZV / BioVO (Art. Abs.)
Bio-V Art. 39c;
WBF Bio-V
Anhang 5
WBF Bio-V
Anhang 5
RAUS Anforderungen Gitzi/Lämmer unter 1jährig eingehalten
02
Freilandhaltung bei Dam-, Rothirschen und Bisons eingehalten
03
Bio-V Art. 16h
04
627
Bienen: Bio-VO eingehalten
Bio-V Art. 6
05
Hobbytiere: Anforderungen eingehalten
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Hobbytiere: Fütterungs- resp. Haltungsvorschriften
sinngemäss eingehalten
Mögliche
Mängel
Massnahmen
GVE betroffene
Tiere x CHF 100.-,
Übrige Tiermindestens CHF
arten: An200.-;Addition 5
forderungen
Punkte pro GVE,
nicht erfüllt
mind. 15 Punkte,
max. 30 Punkte
RAUS AnGVE betroffene
forderungen Tiere x CHF 100.-,
Gitmindestens CHF
zi/Lämmer
200.-; Addition 5
unter 1jährig Punkte pro GVE,
nicht einge- mind. 10 Punkte,
halten
max. 30 Punkte
GVE betroffene
Freilandhal- Tiere x CHF 100.-,
tung bei
mindestens CHF
Dam-, Rot- 200.-; Addition 1
hirschen
Punkte pro GVE
und Bisons und fehlendem
nicht einge- Tag, mind. 10
halten
Punkte, max. 30
Punkte
Bienen: BioCHF 100.- ,
VO nicht
Addition 5 Punkte
eingehalten
GVE betroffene
Hobbytiere:
Tiere x CHF 100.-;
AnforderunAddition 5 Punkte
gen nicht
pro GVE, max. 15
eingehalten
Punkte
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
GVE Betroffene Tiere
19/20
09.11 Rubrik Bio Sömmerung, Wanderschäferei
Nr.
01
Nr.*
635
Kontrollpunkte kurz
Sömmerung auf Bio-Alp
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV / Bio-VO
(Art. Abs.)
Bio-V Art. 15b
Sömmerung auf Bio-Alp oder Art 26-34 DZV eingehalten
Bio-V Art. 15b
02
636
Gemeinschaftsweide: abgetrennte
"Bio"-Weide oder Vertrag Hilfsstoffeinsatz vorhanden
Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d
Mögliche
Mängel
Sömmerung
nicht auf
Bio-Alp oder
Art 26-34
DZV nicht
eingehalten
Gemeinschaftsweide: keine
abgetrennte
"Bio"-Weide
oder Vertrag
Hilfsstoffeinsatz nicht
vorhanden
Massnahmen
Nötige Angaben für
DZ-Kürzung
0 Punkte, im ersGVE Beten Wiederhotroffene Tiere
lungsfall GVE betroffene Tierkategorie x 200 Fr.,
Addition 10 Punkte
GVE Betroffene Tiere
0 Punkte, im ersten Wiederholungsfall GVE betroffene Tiere x
200 Fr., Addition
10 Punkte
20/20
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft,
Bildung und Forschung WBF
Bundesamt für Landwirtschaft
Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung
Acontrol – Liste der Kontrollpunkte mit ihren Attributen
10 Bereich Extensive Produktion
10.1 Rubrik Extensive Produktion
Hinweis: Die Grundanforderung „Ernte in reifem Zustand zur Körnergewinnung“ (gemäss DZV Art. 66 Abs. 4), sowie weitere Grundanforderungen (z.B.
keine übermässige Verunkrautung), werden in den Kontrollrubriken „Flächendaten allgemein – Ganzjahresbetrieb“ und „Kulturen und Ernteverpflichtung
– Extenso- und Einzelkulturbeiträge“ im Bereich „Strukturdaten - Ganzjahresbetriebe“ abgedeckt.
Nr. Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzie- Mögliche Mängel
rung neue
DZV (Art.
Abs.)
01
Ausser Herbizid kein PSMEinsatz
Art. 69
Auf alle Bewirtschaftungsparzellen der anAbs. 1
gemeldeten Kultur: Kein Einsatz von Wachstumsregulatoren, Fungiziden, chemischsynthetischen Stimulatoren der natürlichen
Abwehrkräfte oder Insektiziden.
02
Pro angemeldete Kultur alle
Parzellen im Extenso bewirtschaftet.
Pro angemeldete Kultur müssen alle Parzellen des Betriebes im Extenso bewirtschaftet
werden.
03
Futterweizen: Die angebauten Sorten müssen in der «empfohlene Sortenliste» von
Auswahl Futterweizensorten
Agroscope und swiss granum aufgeführt
sein.
Kontrollpunkte_Extenso_2014_d
Art. 69
Abs. 2
Art. 69
Abs. 3
Einsatz von Wachstumsregulatoren, Fungiziden,
chemisch-synthetischen
Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte oder
Insektiziden.
Die Anforderungen wurden
nicht auf allen Parzellen
einer angemeldeten Kultur
eingehalten
Die angebaute Futterweizensorte ist nicht auf der
Liste der empfohlenen
Sorte von swiss granum
und Agroscope aufgeführt
Massnahmen
Nötige Angaben
für DZ-Kürzung
120% Extensobeiträge für die Fläche
der betroffenen Kultur
Aren der betroffenen Kultur
120% Extensobeiträge für die Fläche
der betroffenen Kultur
Aren der betroffenen Kultur
120% Extensobeiträge für die Fläche
der betroffenen Kultur
Aren der betroffenen Kultur
1/1
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft,
Bildung und Forschung WBF
Bundesamt für Landwirtschaft
Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung
Acontrol – Liste der Kontrollpunkte mit ihren Attributen
11 Bereich Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion
11.1 Rubrik Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion1
Nr. Kontrollpunkte kurz
Version Futterbilanz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV (Art.
Abs.)
Die als Nachweis eingesetzte Futterbilanz ist gültig (vom BLW anerkannt).
Anh. 5, Ziff.
3.1
01
02
03
1
Der in der Nährstoffbilanz
gemeldete Tierbestand
stimmt mit den Angaben in
der Futter-Bilanz überein.
Der gemeldete Tierbestand stimmt mit
den Angaben in der Futterbilanz überein.
Abweichungen sind zu dokumentieren
(z.B. anhand TVD-Unterlagen).
Angaben zu Grünflächen in
Nährstoffbilanz und FutterBilanz entsprechen der Bewirtschaftung
Die auf dem Betrieb bewirtschafteten
Dauergrünflächen, Kunstwiesen und
anderen Futterflächen stimmen überein
mit den Angaben in der Suisse-Bilanz
bzw. in der Futter-Bilanz.
Mögliche Mängel
Massnahmen
200 Fr.
Die als Nachweis eingesetzte Futterbilanz ist Besteht der Mangel nach
nicht vom BLW anerder Nachfrist weiterhin,
kannt und ungültig
werden 120 % der GMFBeiträge gekürzt.
Art 70 und 71, Tierdaten stimmen
200 Fr.
Anh. 5, Ziff. 2 nicht überein mit den
-4
Angaben in der SuisseBilanz bzw. in der Fut- Besteht der Mangel nach
der Nachfrist weiterhin,
terbilanz. Abweichunwerden 120 % der GMFgen sind nicht dokuBeiträge gekürzt.
mentiert.
Art 70 und 71, Die Dauergrünflächen,
Anh. 5, Ziff. 2- Kunstwiese und ande4
ren Futterflächen stimmen nicht überein mit
den Angaben in der
Nötige Angaben für DZKürzung
Grünfläche
Grünfläche
200 Fr.
Besteht der Mangel nach
der Nachfrist weiterhin,
werden 120 % der GMF-
Grünfläche
Bei Mängeln nach Anhang 8 Ziffer 2.7 werden 2015 und 2016 höchstens 100% der Beiträge gekürzt.
Kontrollpunkte Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion
20140819_d
1/3
Nr. Kontrollpunkte kurz
Die in der Futterbilanz berechneten Flächenerträge
sind plausibel.
04
05
Die in der Futterbilanz eingesetzten bzw. Anh. 5, Ziff.
3.3
berechneten Flächenerträge (u.a. Wiesen und Zwischenkulturen) sind stichprobenweise verifiziert und plausibel. Abweichende Erträge sind begründet.
Eingesetzte Futtermittel
entsprechen den Anforderungen
Überprüfung der richtigen Einteilung der Anh. 5, Ziff. 1
eingesetzten Futtermittel. Nur Futtermittel
aus der Liste der Grundfutter (gemäss
Anhang 5 der DZV) dürfen als Grundfutter angerechnet werden. Andere Futtermittel gelten als Ergänzungsfutter.
Eingesetzte Menge Ergänzungsfutter ist plausibel
Die jährlich eingesetzte Menge an Ergänzungsfutter ist verifiziert und plausibel.
Anh. 5
Die Angaben zur Zufuhr und Wegfuhr
von Futtermitteln sind mit Lieferscheinen
belegt.
Anh. 5, Ziff. 5
06
07
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV (Art.
Abs.)
Angaben zur Zufuhr und
Wegfuhr von Futtermitteln
Mögliche Mängel
Massnahmen
Suisse-Bilanz bzw. in
der Futterbilanz
Die eingesetzten und
berechneten Flächenerträge (u.a. Wiesen und
Zwischenkulturen) in
der Futterbilanz sind
nicht verifiziert oder
nicht plausibel. Abweichende Erträge sind
nicht begründet
Beiträge gekürzt.
Nötige Angaben für DZKürzung
200 Fr.
Besteht der Mangel nach
der Nachfrist weiterhin,
werden 120 % der GMFBeiträge gekürzt.
200 Fr.
Futtermittel, die nicht in
der Liste der GrundfutBesteht der Mangel nach
termittel aufgeführt
sind, wurden als Grund- der Nachfrist weiterhin,
futtermittel angerechnet werden 120 % der GMFBeiträge gekürzt.
Grünfläche
Grünfläche
200 Fr.
Die Angaben zum Einsatz von Ergänzungsfutter sind nicht plausibel
Besteht der Mangel nach
der Nachfrist weiterhin,
werden 120 % der GMFBeiträge gekürzt.
Grünfläche
Die Angaben zur Zufuhr
120% GMF-Beiträge für
und Wegfuhr von Futdie Grünfläche des gesam- Grünfläche
termitteln sind nicht mit
ten Betriebs
Lieferscheinen belegt
08
Der Mindestanteil an Grund- Die Jahresration aller auf dem Betrieb
futter ist eingehalten
gehaltenen raufutterverzehrenden Nutztiere beträgt zu min. 90 % der TS aus
Grundfutter nach Anhang 5 Ziff. 1
Art. 71, Abs.
Die Jahresration be1, Anh. 5, Ziff. trägt weniger als 90 %
1
der TS aus Grundfutter
nach Anh.5, Ziff. 1
120% GMF-Beiträge für
die Grünfläche des gesam- Grünfläche
ten Betriebs
09
Mindesanteil an Wiesenoder Weidefutter ist einge-
Der Mindesanteil aus
Art. 71, Abs.
1, Anh. 5, Ziff. Wiesen- und Weidefut-
120% GMF-Beiträge für
Grünfläche
die Grünfläche des gesam-
Der Mindestanteil aus frischem, siliertem
oder getrockneten Wiesen- oder Weide-
Kontrollpunkte Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion 20140819_d
Nr. Kontrollpunkte kurz
10
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
1
ter gemäss Anh. 5, Ziff.
1 ist nicht eingehalten
ten Betriebs
halten
futter nach Anhang 5 Ziff. 1 DZV ist eingehalten (Talgebiet 75 % der TS; Berggebiet 85 % der TS).
Grundfutter aus Zwischenkulturen
Das Grundfutter aus Zwischenkulturen ist Art. 71, Abs. 2
Die anrechenbare
in der Ration zu maximal 25 Dezitonnen
Grundfutter-Ration aus
TS pro Hektare und Nutzung als WiesenZwischenkulturen wurfutter anrechenbar
de überschritten
Kontrollpunkte Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion 20140819_d
Nötige Angaben für DZKürzung
200 Fr.
Besteht der Mangel nach
der Nachfrist weiterhin,
werden 120 % der GMFBeiträge gekürzt.
Grünfläche
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft,
Bildung und Forschung WBF
Bundesamt für Landwirtschaft
Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung
Acontrol – Kontrollpunkte, Mängel und Kürzungen (0.999)
12 Bereich Tierwohl
12.1 Rubrik BTS-Rindergattung und Wasserbüffel (Punktegruppen A1 bis A4 und A6 bis A8) .............................................................................................................. 2
12.2 Rubrik BTS-Pferdegattung (Punktegruppen B1 und B2)................................................................................................................................................................. 4
12.3 Rubrik BTS-Ziegengattung (Punktegruppen C1 und C2) ................................................................................................................................................................ 6
12.4 Rubrik BTS-Schweinegattung (Punktegruppen E1 bis E5) ............................................................................................................................................................. 8
12.5 Rubrik BTS-Kaninchen (Punktegruppen F1 und F2)..................................................................................................................................................................... 11
12.6 Rubrik BTS-Nutzgeflügel --- ohne AKB (Punktegruppen G1 bis G5) ............................................................................................................................................ 13
12.7 Rubrik RAUS-Weidetiere (Punktegruppen A1 bis A9 / B1 bis B3 / C1 bis C2 / D1 bis D3) .......................................................................................................... 16
12.8 Rubrik RAUS-Schweinegattung (Punktegruppen E1 bis E5) ........................................................................................................................................................ 21
12.9 Rubrik RAUS-Kaninchen (Punktegruppen F1 und F2).................................................................................................................................................................. 23
12.10 Rubrik RAUS-Nutzgeflügel --- ohne AKB (Punktegruppen G1 bis G5) ....................................................................................................................................... 24
12.11 Rubrik BTS+RAUS-Nutzgeflügel --- AKB (Punktegruppen G1 bis G5) ....................................................................................................................................... 26
Hinweis: BTS und RAUS setzen die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung voraus.
* Kürzungspunkte beim 1. Verstoss innerhalb von 4 Jahren
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
1/27
12.1 Rubrik BTS-Rindergattung und Wasserbüffel
(Punktegruppen A1 bis A4 und A6 bis A8)
A1
A2
A3
A4
A6
A7
A8
Milchkühe
andere Kühe
weibliche Tiere, über 365 Tage alt, bis zur ersten Abkalbung
weibliche Tiere, über 160–365 Tage alt
männliche Tiere, über 730 Tage alt
männliche Tiere, über 365–730 Tage alt
männliche Tiere, über 160–365 Tage alt
Nr.
A A A A A A A A A Kontrollpunkt
1 2 3 4 5 6 7 8 9 kurz
01
x x x x
x x x
Alle Tiere in Gruppen gehalten
5 oder 6 Kontrollpunkte
5 oder 6 Kontrollpunkte
5 oder 6 Kontrollpunkte
5 oder 6 Kontrollpunkte
5 oder 6 Kontrollpunkte
5 oder 6 Kontrollpunkte
5 oder 6 Kontrollpunkte
Kontrollpunkt lang
Anforderung in DZV
(A=Anhang)
Alle Tiere d. Kategorie in Gruppen gehalten DZV 72, 1 +
oder
A6, A, 1.1, a
zulässige Abweichungen gemäss DZV
A6, A, 1.4
02
x x x x
x x x
Mind. 15 Lux Tageslicht im Stall
03
x x x x
x x x
04
x x x x
x x x
Fress- und Tränkebereich: befestigter Boden
Alle Tiere haben
Alle Tiere der Kategorie haben dauernd
dauernd (jeden
(jeden Tag* / während 24 h**) Zugang
Tag / 24 h) Zugang
zu einem BTS-konformen Liegebereich
zu BTS-Liegebeund einem nicht eingestreuten Bereich
reich und nicht
* Alternative zwischen 1.4. und 30.11.:
eingestreutem
24 h am Tag auf Weide
Bereich
** zulässige Abweichungen gemäss DZV
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
Mögliche Mängel
Kürz.
pte.
Nicht zulässige
Abweichung von
der Gruppenhaltung für
60
weniger
als 10 %
der Tiere
10 oder
mehr %
der Tiere
DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Tageslicht
Viel zu wenig Tageslicht
Alle Ställe, in denen sich die Tiere überwiegend aufhalten, verfügen über Tageslicht von mindestens 15 Lux Stärke
(Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!)
In Ruhe- und Rückzugsbereichen ist eine
geringere Beleuchtung zulässig
Befestigter Boden, mit oder ohne Perforie- A6, A, 1.3
rung
Fress- und Tränkebereich:
unbefestigter Boden
DZV 72, 1 + Nicht zulässige
A6, A, 1.1, b Abweichung von
„dauernd Zugang
zu BTS-konforDZV 74, 8
mem Liegebereich und zu nicht
A6, A, 1.4
eingestreutem
Bereich“ für
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
110
10
110
110
weniger 60
als 10 %
der Tiere
10 oder
110
mehr %
der Tiere
2/27
Liegebereich
Nr.
A A A A A A A A A Kontrollpunkt
1 2 3 4 5 6 7 8 9 kurz
Kontrollpunkt lang
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
05.1
Liegebereich in Boxen-Laufställen mit Liegematten
05.1.1 x x x x
x x x
Liegemattenfabri- Bewirtschafter kann BTS-Konformität
A6, A, 1.2, a
kat BTS-konform
nachweisen:
+b
- Beleg der Mattenlieferfirma gemäss DZV
Anhang 6 Bst. C Ziffer 2
und
- Prüfbericht der DLG, gemäss DZV Anhang 6 Bst. C
- Ziffer 1.1 oder 1.2 (siehe DLGHomepage)
oder
- Ziffer 1.3 (individueller Prüfbericht der
DLG, individuelles Dokument)
05.1.2 x x x x
x x x
Alle Liegematten
A6, A, 1.2, c
ausschliesslich mit
gehäckseltem
Stroh eingestreut
05.2
Liegebereich in allen anderen Laufställen
05.2.1 x x x x
x x x x Liegebereich:
Liegebereich: Strohmatratze
Strohmatratze oder
oder
gleichwertiger Lie- für das Tier gleichwertige Unterlage (z.B.
gebereich
Sägemehlbett) / keine Perforierung
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
A6, A, 1.2
Liegemattenfabrikat nicht
BTS- konform
Kürz.
pte.
weniger
als 10 %
d. Boxen
10 oder
mehr %
d. Boxen
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
60
110
Zu wenig BTS-konforme
10
Einstreu
Viel zu wenig BTS-konforme 40
Einstreu
Keine BTS-konforme Ein110
streu
Liegebereich
nicht BTS-konform (z.B. nicht
kompakt)
weniger 60
als 10 %
d. Fläche
10 oder
110
mehr %
d. Fläche
3/27
12.2 Rubrik BTS-Pferdegattung
(Punktegruppen B1 und B2)
B1
B2
weibliche und kastrierte männliche Tiere, über 30 Monate alt
Hengste, über 30 Monate alt
Nr.
B B B Kontrollpunkt kurz
1 2 3
01
x x
02
x x
03
x x
04
x x
9 Kontrollpunkte
9 Kontrollpunkte
Kontrollpunkt lang
Alle Tiere in Gruppen gehal- Alle Tiere der Kategorie in Gruppen gehalten
ten
oder
zulässige Abweichungen gemäss DZV
Mind. 15 Lux Tageslicht im
Stall
Alle Ställe, in denen sich die Tiere überwiegend aufhalten, verfügen über Tageslicht von mindestens
15 Lux Stärke (Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!)
In Ruhe- und Rückzugsbereichen ist eine geringere
Beleuchtung zulässig
Liegebereich: Sägemehlbett Liegebereich: Sägemehlbett
oder gleichwertiger Liegebeoder
reich
für das Tier gleichwertige Unterlage (z.B. Strohmatratze)
Mindestmasse Liegefläche
gemäss DZV eingehalten
05
x x
Boden ohne Perforierung
06
x x
07
x x
Fress- und Tränkebereich:
befestigter Boden
Deckenhöhe entspricht den
Anforderungen
Mindestmasse Liegeflächen gemäss
Ganze den Tieren im Stall-/Laufhofbereich zugängliche Fläche weist keine Perforierungen auf. Einzelne Abflussöffnungen sind zulässig
Anforderung in DZV
(A=Anhang)
DZV 72, 1 +
A6, A, 2.1, a
A6, A, 2.7
Mögliche Mängel
Kürz.
pte.
Nicht zulässige
Abweichung von
der Gruppenhaltung für
weniger
als 10 %
der Tiere
10 oder
mehr %
der Tiere
DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Tageslicht
Viel zu wenig Tageslicht
60
A6, A, 2.2
10
A6, A, 2.2
A6, A, 2.3
A6, A, 2.4
Deckenhöhe (abhängig von der Widerristhöhe des
grössten Tieres) entspricht den Anforderungen
gemäss DVZ Anhang 6, A, 2.6
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
A6, A, 2.6
Zu wenig BTS-konforme
Einstreu
Viel zu wenig BTS-konforme
Einstreu
Keine BTS-konforme Einstreu
Liegefläche unweniger
terschreitet Min- als 10 %
destfläche um
10 oder
mehr %
Boden mit Perforierung
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
110
10
110
40
110
60
110
110
Fress- oder Tränkebereich: 110
unbefestigter Boden
Deckenhöhe entspricht nicht 110
den Anforderungen
4/27
Nr.
B B B Kontrollpunkt kurz
1 2 3
08
x x
09
x x
Kontrollpunkt lang
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
Alle Tiere haben dauernd
Alle Tiere der Kategorie haben dauernd (jeden Tag* / DZV 72, 1 + Nicht zulässige
weniger
(jeden Tag / 24 h) Zugang
während 24 h**) Zugang zu einem BTSA6, A, 2.1, b Abweichung von als 10 %
zu BTS-Liegebereich und
konformen Liegebereich und einem nicht einge„dauernd Zugang der Tiere
nicht eingestreutem Bereich
streuten Bereich
zu BTS-konfor10 oder
* Alternative zwischen 1.4. und 30.11.:
DZV 74, 8
mem Liegebemehr %
24 h am Tag auf Weide
reich und zu nicht der Tiere
** zulässige Abweichungen gemäss DZV
A6, A, 2.7
eingestreutem
Bereich“ für
Den Anforderungen entspre-  Falls Fressstände vorhanden:
A6, A, 2.5
Allfällige Fressstände entchende Fressstände
sprechen nicht den Anforde- separater Fressstand für jedes Tier der Gruppe
oder
rungen / Nicht alle Tiere
- Fressstandlänge = mindestens 1,5-mal durchalle Tiere können ungestört
können ungestört fressen
schnittliche Widerristhöhe
fressen
- Breite des Zirkulationsgangs hinter den Fressständen = mindestens 1,5-mal die durchschnittliche Widerristhöhe
 Falls keine Fressstände vorhanden:
abklären wie der Tierhalter sicherstellt, dass alle
Tiere ungestört fressen können (z.B. Fixieren Tiere während der Fütterung) und verifizieren
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
60
110
110
5/27
12.3 Rubrik BTS-Ziegengattung
(Punktegruppen C1 und C2)
C1
C2
weibliche Tiere, über ein Jahr alt
männliche Tiere, über ein Jahr alt
Nr.
C C Kontrollpunkt kurz
1 2
Kontrollpunkt lang
01
x x Alle Tiere in Gruppen gehalten
Alle Tiere der Kategorie in Gruppen gehalten
oder
zulässige Abweichungen gemäss DZV
02
03
04
05
6 Kontrollpunkte
6 Kontrollpunkte
Anforderung in DZV
(A=Anhang)
DZV 72, 1 +
A6, A, 3.1, a
A6, A, 3.5
Mögliche Mängel
Kürz.
pte.
Nicht zulässige
Abweichung von
der Gruppenhaltung für
weniger
als 10 %
der Tiere
10 oder
mehr %
der Tiere
DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Tageslicht
Viel zu wenig Tageslicht
60
Zu wenig BTS-konforme
Einstreu
Viel zu wenig BTS-konforme
Einstreu
Keine BTS-konforme Einstreu
Liegefläche unweniger
terschreitet Min- als 10 %
destfläche um
10 oder
mehr %
Nicht eingestreu- weniger
te, gedeckte Flä- als 10 %
che unterschrei- 10 oder
tet Mindestfläche mehr %
um
Tränkebereich: unbefestigter
Boden
10
x x Mind. 15 Lux Tageslicht im Stall Alle Ställe, in denen sich die Tiere überwiegend aufhalten, verfügen über Tageslicht von mindestens
15 Lux Stärke (Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!)
In Ruhe- und Rückzugsbereichen ist eine geringere
Beleuchtung zulässig
x x Liegebereich: Fläche und Quali- Liegebereich:
A6, A, 3.2
2
tät entspricht Anforderungen
je Tier mindestens 1,2 m Strohmatratze oder für das
Tier gleichwertige Unterlage ohne Perforierung
(z.B. Sägemehlbett)
2
davon können je Tier max. 0,6 m durch entsprechende Fläche von erhöhten, nicht perforierten
Liegenischen ersetzt werden, die nicht eingestreut
werden müssen
x x Nicht eingestreuter, gedeckter
2
Bereich pro Tier: mind. 0.8 m
x x Tränkebereich: befestigter Boden
Nicht eingestreuter, gedeckter Bereich: je Tier min2
destens 0,8 m ; gedeckter Bereich eines dauernd
zugänglichen Laufhofes vollumfänglich anrechenbar
A6, A, 3.3
Befestigter Boden, mit oder ohne Perforierung.
A6, A, 3.4
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
110
10
110
40
110
60
110
60
110
110
6/27
Nr.
06
C C Kontrollpunkt kurz
1 2
Kontrollpunkt lang
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
x x Alle Tiere haben dauernd (jeden Alle Tiere der Kategorie haben dauernd (jeden Tag* / DZV 72, 1 + Nicht zulässige
Tag / 24 h) Zugang zu BTSwährend 24 h**) Zugang zu einem BTSA6, A, 3.1, b Abweichung von
Liegebereich und nicht eingekonformen Liegebereich und einem nicht einge„dauernd Zugang
streutem Bereich
streuten Bereich
zu BTS-konfor* Alternative zwischen 1.4. und 30.11.:
DZV 74, 8
mem Liegebe24 h am Tag auf Weide
reich und zu nicht
** zulässige Abweichungen gemäss DZV
A6, A, 3.5
eingestreutem
Bereich“ für
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
weniger 60
als 10 %
der Tiere
10 oder
110
mehr %
der Tiere
7/27
12.4 Rubrik BTS-Schweinegattung
(Punktegruppen E1 bis E5)
E1
E2
E3
E4
E5
Nr.
E E E E E Kontrollpunkt kurz
1 2 3 4 5
Kontrollpunkt lang
01
x x x x x Alle Tiere in Gruppen
gehalten
Alle Tiere der Kategorie in Gruppen gehalten
(säugende Zuchtsau + Ferkel = Gruppe)
oder
zulässige Abweichungen gemäss DZV
02
03
Liegebereich / Qualität
Zuchteber, über halbjährig
nicht säugende Zuchtsauen, über halbjährig
säugende Zuchtsauen
abgesetzte Ferkel
Remonten, bis halbjährig, und Mastschweine
x x x x x Mind. 15 Lux Tageslicht im Stall
x
5 Kontrollpunkte
5 Kontrollpunkte
5 Kontrollpunkte
5 Kontrollpunkte
5 Kontrollpunkte
Alle Ställe, in denen sich die Tiere überwiegend aufhalten, verfügen über Tageslicht von mindestens
15 Lux Stärke (Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!)
In Ruhe- und Rückzugsbereichen ist eine geringere
Beleuchtung zulässig
Liegebereich: ganze
Fläche ohne Perforation und ausreichend
mit Langstroh oder
Chinaschilf eingestreut
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
DZV 72, 1 + Nicht zulässige
A6, A, 4.1, a Abweichung von
der GruppenhalA6, A, 4.5
tung für
Kürz.
pte.
weniger
als 10 %
der Tiere
10 oder
mehr %
der Tiere
DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Tageslicht
Viel zu wenig Tageslicht
60
A6, A, 4.2, a Zu wenig BTS-konforme
+b
Einstreu
Viel zu wenig BTS-konforme
Einstreu
Keine BTS-konforme Einstreu
Liegebereich(e) mit Perforation
10
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
110
10
110
40
110
110
8/27
Liegebereich / Qualität
Nr.
E E E E E Kontrollpunkt kurz
1 2 3 4 5
04
x x
05
06
07
08
x x
Kontrollpunkt lang
x x Liegebereich ohne
Abferkelbuchten mit
Langstroh oder chinaschilf eingestreut:
ganze Fläche ohne
Perforation und ausreichend eingestreut
x x Liegebereich ohne
Ausreichend Sägemehl ist als Einstreu nur zulässig,
Abferkelbuchten mit
wenn die Stalltemperatur über
Sägemehl eingestreut:
- 20 °C bei abgesetzten Ferkeln
ganze Fläche ohne
- 15 °C bei Mastschweinen / Remonten bis 60 kg
Perforation und aus- 9 °C bei über 60 kg schweren Tieren (inkl.
reichend eingestreut
Zuchteber und nicht säugende Zuchtsauen)
und Stalltemperatur
entspricht den Anforderungen
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
A6, A, 4.2, c Zu wenig BTS-konforme
Einstreu
Viel zu wenig BTS-konforme
Einstreu
Keine BTS-konforme Einstreu
Liegebereich(e) mit Perforation
A6, A, 4.2, c Zu wenig BTS-konforme
Einstreu bei aktueller Stalltemperatur
Viel zu wenig BTS-konforme Einstreu bei aktueller
Stalltemperatur
Keine BTS-konforme Einstreu bei aktueller Stalltemperatur
Liegebereich(e) mit Perforation
A6, A, 4.3
Kein BTS-konformer Liegebereich ausserhalb Kompostbereich
x x x x x Kompostsystem: Lie- Diese Anforderung muss nicht erfüllt werden bei
gefläche gem. 0.3
Buchten, in denen abgesetzte Ferkel gehalten
bzw. 04.1 oder 04.2
werden, wenn die Buchtenfläche im Stallinnern
2
ausserhalb Komp.ber.
mindestens 0,6 m je Tier beträgt
x x x x x Liegebereich wird
Liegebereich kann auch als Fressbereich genutzt
A6, A, 4.2, d
auch als Fressbereich
werden, wenn Tiere nachts während einer unungenutzt: Während der
terbrochen Zeitspanne von mindestens 8 Stunden
Nacht kein Zugang zu
keinen Zugang zum Futter haben
Futter
x x x x x Liegebereich wird
Befestigter Boden mit oder ohne Perforierung
A6, A, 4.4
nicht als Fressbereich
genutzt: Tränke- und
Fressbereich befestigt
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
10
40
110
110
10
40
110
110
110
Während der Nacht Zugang
zu Futter
110
Tränke- oder Fressbereich
unbefestigt
110
9/27
Nr.
09
E E E E E Kontrollpunkt kurz
1 2 3 4 5
Kontrollpunkt lang
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
x x x x x Alle Tiere haben dau- Alle Tiere der Kategorie haben dauernd (jeden Tag / DZV 72, 1 + Nicht zulässige
ernd (jeden Tag /24 h)
während 24 h*) Zugang zu einem BTS-konformen A6, A, 4.1, b Abweichung von
Zugang zu BTS-LieLiegebereich und einem nicht eingestreuten Be„dauernd Zugang
gebereich und nicht
reich
zu einem BTSeingestreutem Bereich * zulässige Abweichungen gemäss DZV
A6, A, 4.5
konformen Liegebereich bzw.
zu einem nicht
eingestreuten
Bereich“ für
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
weniger 60
als 10 %
der Tiere
10 oder
110
mehr %
der Tiere
10/27
12.5 Rubrik BTS-Kaninchen
(Punktegruppen F1 und F2)
F1
F2
Zibben mit jährlich mindestens vier Würfen, einschliesslich
Jungtiere bis zum Alter von etwa 35 Tagen
Jungtiere, etwa 35 bis 100 Tage alt
Nr.
F F Kontrollpunkt kurz
1 2
Kontrollpunkt lang
01
x
Alle Zibben in Gruppen gehalten
oder
zulässige Abweichungen gemäss DZV
02
03
04
05
06
Alle Zibben in Gruppen gehalten
x Alle Jungtiere in Gruppen gehalten
6 Kontrollpunkte
5 Kontrollpunkte
Alle Jungtiere in Gruppen gehalten
oder
zulässige Abweichungen gemäss DZV
x x Mind. 15 Lux Tageslicht im Stall Alle Ställe, in denen sich die Tiere überwiegend aufhalten, verfügen über Tageslicht von mindestens
15 Lux Stärke (Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!)
In Ruhe- und Rückzugsbereichen ist eine geringere
Beleuchtung zulässig
x
Für jeden Wurf separates ein2
gestreutes Nest (mind. 0,10 m )
x
Mindestmasse betreffend Zibben eingehalten
x Mindestmasse betreffend Jung- Alle Mindestmasse
2
tiere eingehalten
- gemäss A6, A, 5.4 (mind. 2 m )
und
- gemäss A6, A, 5.5. eingehalten
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
Anforderung in DZV
(A=Anhang)
DZV 72, 1 +
A6, A, 5.1
A6, A, 5.8
oder 5.9
Mögliche Mängel
Kürz.
pte.
Nicht zulässige
Abweichung von
der Gruppenhaltung für
weniger
als 10 %
der Tiere
10 oder
mehr %
der Tiere
DZV 72, 1 + Nicht zulässige
weniger
A6, A, 5.3
Abweichung von als 10 %
A6, A, 5.8
der Gruppenhal- der Tiere
tung für
10 oder
mehr %
der Tiere
DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Tageslicht
Viel zu wenig Tageslicht
60
A6, A, 5.2
Nicht für jeden Wurf ein
BTS-konformes Nest
110
A6, A, 5.5
Mindestmass
weniger
unterschritten um als 10 %
10 oder
mehr %
Mindestmass
weniger
unterschritten um als 10 %
10 oder
mehr %
60
A6, A, 5.4
A6, A, 5.5
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
110
60
110
10
110
110
60
110
11/27
Nr.
F F Kontrollpunkt kurz
1 2
07
x x Abstand Bodenfläche bis erhöhte Flächen mind. 20 cm
08
x x Einstreumenge ermöglicht den
Tieren zu scharren
Kontrollpunkt lang
Einstreuqualität siehe
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
A6, A, 5.6
Abstand zwischen Bodenfläche bis erhöhte Flächen
weniger als 20 cm
DZV 74, 5 + Zu wenig BTS-konforme
A6, A, 5.7
Einstreu
Viel zu wenig BTS-konforme
Einstreu
Keine BTS-konforme Einstreu
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
110
10
40
110
12/27
12.6 Rubrik BTS-Nutzgeflügel --- ohne AKB
(Punktegruppen G1 bis G5)
Verifikation der Stall-Skizze
(nur bei Erstkontrolle oder Umbau)
G1
G2
G3
G4
G5
Bruteier produzierende Hennen und Hähne
Konsumeier produzierende Hennen
Junghennen, Junghähne und Küken für die Eierproduktion
Mastpoulets
Truten
Nr.
G G G G G Kontrollpunkt kurz
1 2 3 4 5
01
x x x
02
03

x
Begehbare Fläche
und Sitzstangengesamtlänge
- wurden korrekt vermessen und berechnet
und
- entsprechen den
Anforderungen
Sitzgelegenheiten:
Fabrikat u. Anzahl auf
aktueller Stall-Skizze
erfüllen BLVAnforderungen
x Anzahl Sitzgelegenheiten auf aktueller
Stall-Skizze als genügend beurteilt
3 bzw. 4 Kontrollpunkte
3 bzw. 4 Kontrollpunkte
3 bzw. 4 Kontrollpunkte
5 bzw. 6 Kontrollpunkte
5 bzw. 4 Kontrollpunkte
Kontrollpunkt lang
Alle Masse auf der aktuellen Stall-Skizze, die für die
Berechnung der begehbaren Fläche und der Gesamtlänge der Sitzstangen relevant sind, wurden
korrekt vermessen (= nachmessen)
Die auf der Skizze vermerkte begehbare Fläche und
Gesamtlänge der Sitzstangen wurden korrekt berechnet (= nachrechnen)
Für die auf der Skizze vermerkte maximale Tierzahl
sind die Anforderungen erfüllt (= nachrechnen)
Sitzgelegenheiten-Fabrikat ist vom BLV für den Einsatz beim betreffenden Masttyp bewilligt.*
Die auf der aktuellen Stall-Skizze vermerkte Anzahl
Sitzgelegenheiten erfüllt die Anforderungen des
BLV*
* siehe entsprechende BLV-Bewilligung
Spätestens ab dem 10. Lebenstag stehen den Tieren genügend Sitzgelegenheiten (z.B. aus Strohballen) zur Verfügung.
„Genügend“ auf Grund der aktuellen Benützung beurteilen
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
A6, A, 6.9, a Nachgemessene
+ 6.10
begehbare Fläche oder Sitzstangenlänge
unterschreitet
Mindestmass um
Kürz.
pte.
weniger
als 10 %
10 oder
mehr %
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
60
110
A6, A, 6.4 + Sitzgelegenheiten: Fabrikat 110
6.9, b + 6.10 oder Anzahl auf aktueller
Stall-Skizze erfüllen Anforderung BLV nicht
A6, A, 6.8 + Anzahl vorhandene Sitzge- 110
6.9, b + 6.10 legenheiten auf aktueller
Stall-Skizze als ungenügend
beurteilt
13/27
Normalkontrolle (mit verifizierter Stall-Skizze)
Nr.
G G G G G Kontrollpunkt kurz
1 2 3 4 5
Kontrollpunkt lang
04
x x x x x Die Stall-Skizze entspricht den Anforderungen, ist verifiziert
und aktuell
Anforderungen: siehe 01 bis 03
Aktuell: grober visueller Abgleich
05
x x x
Zuletzt eingestallte Tierzahl gemäss Rechnung für
die betreffende Tierlieferung.
06
x x x
Zuletzt eingestallte
Tierzahl kleiner oder
gleich max. Tierzahl
auf aktueller und verifizierter Stall-Skizze
Mind. 15 Lux Tageslicht im Stall
Anforderung betreffend Stallbereiche
- in Fensternähe: Tageslicht von mindestens 15 Lux
Stärke (Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!)
- in denen die Stärke des Tageslichts wegen Stalleinrichtungen oder der Distanz zur Fensterfront
stark reduziert ist: Lichtstärke von 15 Lux (Tagesund Kunstlicht)
In Ruhe- und Rückzugsbereichen, inkl. Nester, ist
eine geringere Beleuchtung zulässig
Alle Ställe, in denen sich die Tiere überwiegend aufhalten, verfügen über Tageslicht von mindestens
15 Lux Stärke (Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!)
In Ruhe- und Rückzugsbereichen, ist eine geringere
Beleuchtung zulässig
Erhöhte Sitzgelegenheiten ohne Einstreue
07
x x Mind. 15 Lux Tageslicht im Stall
08
x x Ganze Bodenfläche
ausreichend mit
zweckmässiger Einst1
reue bedeckt
Zweckmässig = einigermassen trocken und scharrbar
1
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
A6, A, 6.10 Stall-Skizze kann nicht vor+ 6.11
gewiesen werden, entspricht
nicht den Anforderungen, ist
nicht verifiziert oder nicht
aktuell
A6, A, 6.11, Zuletzt eingestallte Tierzahl
a
grösser als maximale Tierzahl auf aktueller und verifizierter Stall-Skizze
Kürz.
pte.
DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Licht
Viel zu wenig Licht
10
110
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
200
CHF
110
A6, A, 6.2
DZV 74, 1, c
DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Tageslicht
Viel zu wenig Tageslicht
A6, A, 6.3
bzw. 6.6
DZV 74, 5
10
110
Zu wenig BTS-konforme
10
Einstreu
Viel zu wenig BTS-konforme 40
Einstreu
Keine BTS-konforme Ein110
streu
Kann weggelassen werden, falls bei TSch-Kontrolle bereits überprüft.
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
14/27
Normalkontrolle (mit verifizierter Stall-Skizze)
Nr.
9
10
11
G G G G G Kontrollpunkt kurz
1 2 3 4 5
x x Anzahl vorhandene
Sitzgelegenheiten
grösser oder gleich
entsprechende Angabe auf aktueller und
verifizierter StallSkizze
x Genügend Rückzugsmöglichkeiten
vorhanden
x
Mastdauer mindestens 30 Tage
Kontrollpunkt lang
Spätestens ab dem 10. Lebenstag steht den Tieren
die Anzahl Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die
auf der aktuellen und verifizierten Stall-Skizze
vermerkt ist
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
A6, A, 6.4
Anzahl vorhandene Sitzgebzw. 6.7
legenheiten kleiner als auf
aktueller und verifizierter
Stall-Skizze
Spätestens ab dem 10. Lebenstag stehen den TieA6, A, 6.8
ren genügend Rückzugsmöglichkeiten (z.B. aus
Strohballen) zur Verfügung
„Genügend“ auf Grund der aktuellen Benützung
durch schwache Tiere beurteilen
Alle Mastpoulets werden während mindestens 30
A6, A, 6.5
Tagen gemästet
Bei der Kontrolle ist die Einhaltung der minimalen
Mastdauer stichprobenweise anhand von Unterlagen über die Kükenlieferungen und über die
Schlachtungen während den letzten 12 Monaten
zu prüfen
Wenn ein triftiger Grund vorliegt, ist eine kürzere
oder eine längere Zeitdauer zu überprüfen
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
60
Ungenügende Rückzugsmöglichkeiten
10
Minimale Mastdauer nicht
eingehalten
60
15/27
12.7 Rubrik RAUS-Weidetiere
(Punktegruppen A1 bis A9 / B1 bis B3 / C1 bis C2 / D1 bis D3)
A
A1
A2
A3
A4
A5
A6
A7
A8
A9
B
B1
B2
B3
C
C1
C2
D
D1
D2
D3
Tierkategorien der Rindergattung und Wasserbüffel
Milchkühe
andere Kühe
weibliche Tiere, über 365 Tage alt, bis zur ersten Abkalbung
weibliche Tiere, über 160–365 Tage alt
weibliche Tiere, bis 160 Tage alt
männliche Tiere, über 730 Tage alt
männliche Tiere, über 365–730 Tage alt
männliche Tiere, über 160–365 Tage alt
männliche Tiere, bis 160 Tage alt
Tierkategorien der Pferdegattung
weibliche und kastrierte männliche Tiere, über 30 Monate alt
Hengste, über 30 Monate alt
Tiere, bis 30 Monate alt
Tierkategorien der Ziegengattung
weibliche Tiere, über ein Jahr alt
männliche Tiere, über ein Jahr alt
Tierkategorien der Schafgattung
weibliche Tiere, über ein Jahr alt
männliche Tiere, über ein Jahr alt
Weidelämmer
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
11 bzw. 13 Kontrollpunkte
11 bzw. 13 Kontrollpunkte
9 bzw. 11 Kontrollpunkte
9 bzw. 11 Kontrollpunkte
16/27
Verifikation der Laufhof-Skizze (nur bei Erstkontrolle oder Umbau)
Nr.
A B C D Kontrollpunkt kurz
01
x x x x Laufhof befindet sich im
Freien
x

Laufhöfe, die für das
Rindvieh dauernd zugänglich sind:

Gesamtfläche und
ungedeckte Laufhoffläche
- wurden korrekt vermessen und berechnet
und
- entsprechen den Anforderungen
x x x x Alle übrigen Laufhöfe:

Gesamte und ungedeckte Laufhoffläche
- wurden korrekt vermessen und berechnet
und
- entsprechen den Anforderungen
02
03
Kontrollpunkt lang
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
A6, E, 1.1
Laufhof befindet sich nicht
im Freien
Alle Masse auf der aktuellen Stall-Laufhof-Skizze,
A6, E, 2.1 + Nachgemes- weniger als
die für die Berechnung der Gesamtfläche* und der 2.2 + 2.3 +
sene Gesamt- 10 %
ungedeckten Fläche relevant sind, wurden korrekt 2.4
fläche oder
10 oder
vermessen (= nachmessen)
ungedeckte
mehr %
Die auf der Skizze vermerkte Gesamtfläche* und
Laufhoffläche
ungedeckte Fläche wurden korrekt berechnet (=
unterschreitet
nachrechnen)
Mindestfläche
Für die auf der Skizze vermerkte maximale Tierzahl A6, E, 3.1
um
sind die Anforderungen erfüllt (= nachrechnen)
* = den Tieren dauernd zugängliche Liege- + Fress+ Lauffläche inner- und ausserhalb des Stalls
Alle Masse auf der aktuellen Laufhof-Skizze, die für A6, E, 2.1 + Nachgemes- weniger als
die Berechnung der gesamten und der ungedeck- 2.2 + 2.4
sene gesamte 10 %
ten Laufhoffläche relevant sind, wurden korrekt
Laufhoffläche 10 oder
vermessen (= nachmessen)
oder ungemehr %
Die auf der Skizze vermerkte gesamte und ungedeckte Laufdeckte Laufhoffläche wurden korrekt berechnet
hoffläche un(= nachrechnen)
terschreitet
Kategorien A und B: Für die auf der Skizze vermerk- A6, E 3.2
Mindestfläche
te maximale Tierzahl sind die Anforderungen erbzw. 3.3 / 4 um
füllt (= nachrechnen)
Kategorien C: mind. 25 % der Laufhoffläche müssen A6, E, 5
ungedeckt sein
Kategorien D: mind. 50 % der Laufhoffläche müssen
ungedeckt sein
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
110
60
110
60
110
17/27
Laufhof und Stall
Normalkontrolle (mit verifizierter Laufhof-Skizze)
Nr.
A B C D Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
04
x x x x Die Laufhof-Skizze entspricht den Anforderungen, ist verifiziert und
aktuell
Anforderungen: siehe 02
Aktuell: grober visueller Abgleich
05
x x
Anzahl Tiere, denen aktuell gleichzeitig Auslauf gewährt wird: Tiere Zählen bzw. Selbstdeklaration
des Landwirts verifizieren
06
07
08
09
10
2
Aktuelle Tierzahl pro
Auslauf kleiner oder
gleich max. Tierzahl auf
aktueller und verifizierter
Laufhof-Skizze
x x x x 1.11.-28.2.: kein Schattennetz
x x x x Unbefestigte Laufhöfe:
alle morastigen Stellen
ausgezäunt
x x x x Liegebereich ohne Perforierung und ausreichend
mit geeigneter Einstreue
bedeckt
x
Bis 160 Tage alte Tiere
nicht fixiert
x
Keine Perforierung auf
der ganzen den Tieren
zugänglichen Lauffläche
in Stall und Laufhof
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
A6, E, 2
Laufhof-Skizze kann nicht
vorgewiesen werden, entspricht nicht den Anforderungen, ist nicht verifiziert
oder nicht aktuell
A6, E, 2.2 + Aktuelle Tierzahl pro Auslauf
2.5
grösser als maximale Tierzahl auf aktueller und verifizierter Laufhof-Skizze
A6, E, 1.2
Vom 1.11 – 28.2. ein Schattennetz
morastige Stelle(n) nicht
ausgezäunt
Ausnahmen: z.B. Suhle für Wasserbüffel mit schriftli- A6, E, 1.3
che Bewilligung des Kantons (z.B. des Amts für
Umwelt)
Ausnahme: Erhöhte Liegenischen für Ziegen müsA6, D, 1.3, a Zu wenig BTS-konforme
sen nicht eingestreut werden
Einstreu
Geeignete Einstreu: siehe DZV 75, 5
DZV 75, 5
Viel zu wenig BTS-konforme Einstreu
Keine BTS-konforme Einstreu
Liegebereich(e) mit Perforation
A6, D, 1.3, b Alter des fixierten Tiers weniger als 4 Monate
2015 und 2016: Alter des
fixierten Tiers älter als
2
4 Monate
Einzelne Abflussöffnungen zulässig
A6, D, 1.3, c Perforierung auf der den
Tieren zugänglichen Lauffläche in Stall oder Laufhof
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
200
CHF
110
10
10
10
40
110
110
110
0
60
2015 und 2016 keine Kürzung, wenn es sich um Tiere der Rindergattung im Alter von vier Monaten bis 160 Tage handelt (DZV Art. 115a Bst. b).
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
18/27
Weide
Normalkontrolle (mit verifizierter Laufhof-Skizze)
Nr.
A B C D Kontrollpunkt kurz
11
x x x x Weiden: alle morastigen
Stellen ausgezäunt
12
x
13
x x Weide kann an Weidetagen ca. 25 % des TSVerzehrs decken
x
An Weidetagen 8 a Weide je Tier zugänglich
Kontrollpunkt lang
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
Ausnahmen: z.B. Suhle für Wasserbüffel mit schriftli- A6, E, 7.2
morastige Stelle(n) nicht
che Bewilligung des Kantons (z.B. des Amts für
ausgezäunt
Umwelt)
A6, E, 7.3
Weide kann an Weidetagen
nicht ca. 25% des TSVerzehrs decken
Werden mehr als 5 Tiere gemeinsam geweidet, kann A6, E, 7.4
An Weidetagen sind je Pferd
die Fläche um max. 20 % reduziert werden
weniger als 8 a Weide zugänglich
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
10
60
60
Fortsetzung auf der nächsten Seite
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
19/27
Auslauf inkl. Dokumentation
Normalkontrolle (mit verifizierter Laufhof-Skizze)
Nr.
A B C D Kontrollpunkt kurz
Kontrollpunkt lang
14.1
Auslauf: Standard-Variante (mit Weide) inkl. Dokumentation
14.1.1 x x x x Auslauf-Dokumentation
Anforderungen an die Dokumentation:
entspricht den Anforde1. Auslauf je Auslaufgruppe bzw. je Tier eingetragen
rungen
2. a) Auslauf nach spätestens 3 Tagen eingetragen
bzw.
b) Anfang und Ende von Zeitspannen eingetragen, während denen die Tiere 24 h am Tag
Zugang haben zu
- einer Weide (01.05.-31.10.) bzw.
- einem Laufhof (01.11.-30.04.)
Ist die Einhaltung der Auslaufbestimmungen während des ganzen Jahres durch das Haltungssystem gewährleistet, ist kein Journal erforderlich
14.1.2 x x x x 1.5.-31.10.: genügend
Allen Tiere der Kategorie wurde vom 01.05 bis zum
Weide- bzw. bis Auslauf31.10. an mindestens 26 Tagen pro Monat Austage
lauf auf einer Weide gewährt
oder zulässige Abweichungen gemäss DZV
14.1.3 x x x x 1.11.-30.4.: genügend
Allen Tieren der Kategorie wurde vom 01.11. bis
Auslauftage
zum 30.04. an mindestens 13 Tagen pro Monat
Auslauf gewährt
oder zulässige nach DZV
14.2
Auslauf: Alternativ-Variante (ohne Weide)
14.2.1 x
Alternativ-Variante für
Auslauf-Alternativ-Variante für Tiere der Rindergatbetreffende Tiere zuläs- tung,
sig und Laufhof dauernd - die gemästet werden;
zugänglich
- männliche Zuchttiere; und
- bis 160 Tage alte weibliche Zuchttiere
Alle Tiere d. Kategorie hatten während des ganzen
Jahres dauernd (24 h pro Tag) Zugang zu Laufhof
oder zulässige Abweichungen gemäss DZV
3
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
Kürz.
pte.
DZV 75, 4
200
3
CHF
Auslauf-Dokumentation entspricht nicht den Anforderungen
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
A6, D, 1.1
DZV 75, 4
A6, D, 1.1, a zu wenig Tage mit Zugang
zur Weide- bzw. zum Laufhof nachgewiesen
A6, D, 1.1, b
A6, D, 1.1, a zu wenig Tage mit Auslauf
nachgewiesen
A6, D, 1.1, b
A6, D, 1.2
4/fehlender
Ausl.tag
6/fehlender
Ausl.tag
Alternativ Variante für betref- 110
fende Tiere nicht zulässig
oder Laufhof nicht dauernd
zugänglich
A6, D, 1.2. a
A6, D, 1.2, b
Keine Kürzung, wenn die Direktzahlungen in gleichen Jahr im Zusammenhang mit dem Tierschutz-Auslaufjournal gekürzt werden.
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
20/27
12.8 Rubrik RAUS-Schweinegattung
(Punktegruppen E1 bis E5)
Laufhof oder Weide
Normalkontrolle (mit …)
Verifikation der Laufhof-Skizze
(nur bei Erstkontrolle oder …)
E1
E2
E3
E4
E5
Zuchteber, über halbjährig
nicht säugende Zuchtsauen, über halbjährig
säugende Zuchtsauen
abgesetzte Ferkel
Remonten, bis halbjährig, und Mastschweine
Nr.
E E E E E Kontrollpunkt kurz
1 2 3 4 5
01
x x x x x
02
x x x x x
03
x x x x x
04
x x x x x
05
x x x x x
Kontrollpunkt lang
7 bzw. 9 Kontrollpunkte
7 bzw. 9 Kontrollpunkte
7 bzw. 9 Kontrollpunkte
7 bzw. 9 Kontrollpunkte
7 bzw. 9 Kontrollpunkte
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
Die Auslauffläche beA6, E, 1.1
Die Auslauffläche befindet
findet sich im Freien
sich nicht im Freien
Alle Masse auf der aktuellen Laufhof-Skizze, die für A6, E, 2.1 + Nachgemessene weniger
Gesamte und
die Berechnung der gesamten und der ungedeck- 2.2 + 2.4
Gesamtfläche
als 10 %
ungedeckte Austen Auslauffläche relevant sind, wurden korrekt
oder ungedeckte 10 oder
lauffläche
vermessen (= nachmessen)
Auslauffläche
mehr %
- wurden korrekt verunterschreitet
messen und berech- Die auf der Skizze vermerkte gesamte und ungedeckte Laufhoffläche wurden korrekt berechnet (=
Mindestfläche um
net
nachrechnen)
und
Für die auf der Skizze vermerkte maximale Tierzahl A6, E, 6
- entsprechen den
sind die Anforderungen erfüllt (= nachrechnen).
Anforderungen
Die ungedeckte Laufhoffläche entspricht mindestens
50% gesamten Laufhoffläche
Die Laufhof-Skizze
Anforderungen: siehe 02
A6, E, 2
Laufhof-Skizze kann nicht
entspricht den Anfor- Aktuell: grober visueller Abgleich
vorgewiesen werden, entderungen, ist verifispricht nicht den Anfordeziert und aktuell
rungen, ist nicht verifiziert
oder nicht aktuell
Aktuelle Tierzahl pro
Anzahl Tiere, denen aktuell gleichzeitig Auslauf ge- A6, E, 2.2 + Aktuelle Tierzahl grösser als
Auslauf kleiner oder
währt wird: Tiere Zählen bzw. Selbstdeklaration
2.5
maximale Tierzahl auf aktugleich max. Tierzahl
des Landwirts verifizieren
eller und verifizierter Laufauf aktueller u. verifihof-Skizze
zierter Laufhof-Skizze
1.11.-28.2.: kein
A6, E, 1.2
1.11.-28.2. Schattennetz
Schattennetz
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
110
60
110
200
CHF
110
10
21/27
Laufhof oder Weide
E E E E E Kontrollpunkt kurz
1 2 3 4 5
Kontrollpunkt lang
06
x x x x x Falls Auslauffläche
unbefestigt:
- alle morastigen Stellen ausgezäunt; und
- Fress- und Tränkebereiche befestigt
x x x x x Auslauf-Dokumentation entspricht den
Anforderungen
Ausnahmen vom Auszäunen (z.B. für Suhlen) nur
wenn schriftliche Bewilligung des Kantons (des
Amts für Umwelt) vorliegt
07
Auslauf inkl. Dokumentation
Normalkontrolle (mit verifizierter Laufhof-Skizze)
Nr.
08
x
Genügend Auslauf
09
x x
x x Täglicher, mehrstündiger Auslauf
10
x x x x x Liegebereich ohne
Perforierung
AnfordeMögliche Mängel
Kürz.
rung in DZV
pte.
(A=Anhang)
morastige Stelle(n) nicht
10
ausgezäunt oder Fress- oder
A6, E, 1.3
Tränkebereich nicht befestigt
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
A6, E, 1.4
Anforderungen an die Dokumentation:
DZV 75, 4
- Auslauf je Auslaufgruppe bzw. je Tier eingetragen
- Auslauf nach spätestens 3 Tagen eingetragen
Ist die Einhaltung der Auslaufbestimmungen während des ganzen Jahres durch das Haltungssystem gewährleistet, ist keine Dokumentation erforderlich
Allen säugenden Zuchtsauen wurde während jeder
A6, D, 2.1
Säugeperiode an mindestens 20 Tagen ein mindestens einstündiger Auslauf gewährt
Auslauf-Dokumentation entspricht nicht den Anforderungen
200
CHF
zu wenig Tage mit Auslauf
nachgewiesen
Allen Tieren wurde jeden Tag ein mehrstündiger
Auslauf gewährt
oder zulässige Abweichungen gemäss DZV
Täglicher, mehrstündiger
Auslauf nicht nachgewiesen
4/fehlender
Ausl.tag
4/fehlender
Ausl.tag
110
A6, D, 2.2
Der Liegebereich im Stall weist keine Perforierungen A6, D, 2.3
auf
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
Liegebereich mit Perforierung
22/27
12.9 Rubrik RAUS-Kaninchen
(Punktegruppen F1 und F2)
F1
Auslauf inkl. Dokumentation
Normalkontrolle (mit verifizierter Skizze)
Verifikation der LaufhofSkizze (nur bei Erst …)
F2
Zibben mit jährlich mindestens vier Würfen, einschliesslich
Jungtiere bis zum Alter von etwa 35 Tagen
Jungtiere, etwa 35 bis 100 Tage alt
Nr.
F F Kontrollpunkt kurz
1 2
01
x x Die Laufhoffläche befindet sich
im Freien

Gesamte und ungedeckte
Laufhoffläche
- wurden korrekt vermessen
und berechnet
und
- entsprechen den Anforderungen
02
03
x x Auslauf-Dokumentation entspricht den Anforderungen
04
x x Täglicher, mehrstündiger Auslauf
Kontrollpunkt lang
2 bzw. 4 Kontrollpunkte
2 bzw. 4 Kontrollpunkte
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
A6, E, 1.1
Laufhof befindet sich nicht
im Freien
Alle Masse auf der aktuellen Laufhof-Skizze, die für A6, E, 2.1 + Ungedeckte Laufhoffläche
die Berechnung der gesamten und der ungedeck- 2.2 + 2.4
entspricht nicht den Anfordeten Laufhoffläche relevant sind, wurden korrekt
rungen
vermessen (= nachmessen)
Die auf der Skizze vermerkte gesamte und ungedeckte Laufhofflächen wurden korrekt berechnet
(= nachrechnen)
Die ungedeckte Laufhoffläche entspricht mindestens A6, E, 5
50% gesamten Laufhoffläche
Anforderungen an die Dokumentation:
DZV 75, 4
Auslauf-Dokumentation ent1. Auslauf je Auslaufgruppe bzw. je Tier eingetragen
spricht nicht den Anforde2. entweder
rungen
a) Auslauf nach spätestens 3 Tagen eingetragen A6, D, 3.2
oder
b) Anfang und Ende von Zeitspannen eingetragen, während denen die Tiere 24 h am Tag
Zugang zu einer Auslauffläche haben
Ist die Einhaltung der Auslaufbestimmungen wähDZV 75, 4
rend des ganzen Jahres durch das Haltungssystem gewährleistet, ist keine Dokumentation erforderlich
Allen Tieren wurde jeden Tag ein mehrstündiger
A6, D, 3.1
Täglicher, mehrstündiger
Auslauf gewährt
Auslauf nicht nachgewiesen
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
110
110
200
CHF
4/fehlender
Ausl.tag
23/27
12.10 Rubrik RAUS-Nutzgeflügel --- ohne AKB
(Punktegruppen G1 bis G5)
Weide
G1
G2
G3
G4
G5
Nr.
G G G G G Kontrollpunkt kurz
1 2 3 4 5
01
x x x x x Weide grün und alle
morastigen Stellen
ausgezäunt
02
03
Zugang zur Weide inkl. Dokumentation
Bruteier produzierende Hennen und Hähne
Konsumeier produzierende Hennen
Junghennen, Junghähne und Küken für die Eierproduktion
Mastpoulets
Truten
04
05
06
6 Kontrollpunkte
6 Kontrollpunkte
6 Kontrollpunkte
8 Kontrollpunkte
7 Kontrollpunkte
Kontrollpunkt lang
Als Weide gilt eine mit Gräsern und Kräutern bewachsene, den Tieren zur Verfügung stehende Grünfläche
Alle morastigen Stellen ausgezäunt
x x x x x Genügend Zufluchts- Genügend Zufluchtsmöglichkeiten, so dass sich
möglichkeiten vorhanauch Tiere in vom Stall weiter entfernten Weideden
bereichen aufhalten
x x x x x Öffnungen zur Weide
wie Öffnungen
Stall/AKB
x x x x x Auslauf-Dokumentation entspricht den
Anforderungen
x x x
Anforderungen an Öffnungen Stall/AKB: A6 Bst. B
Ziff. 1.2 et 1.3
A6, E, 7.6
Zugang nach spätestens 3 Tagen eingetragen
Begründung bei allen Einschränkungen des Zugang
der Tiere zur Weide dokumentiert
DZV 75, 4
A6, D, 4.2, f
bzw. 4.4, c
bzw. 4.8, c
x Täglicher Zugang zur Alle Tiere hatten ab 43. Lebenstag jeden Tag ZuWeide ab 43. Lebensgang zur Weide
tag
oder zulässige Abweichungen gemäss DZV
x
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
A6, E,
Weide nicht grün oder mo7.1
rastige Stelle(n) nicht ausgezäunt
7.2
A6, E, 7.6
zu wenig Zufluchtsmöglichkeiten
keine Zufluchtsmöglichkeiten
Täglicher Zugang zur Alle Tiere hatten ab 22. Lebenstag jeden Tag ZuWeide ab 22. Lebensgang zur Weide
tag
oder zulässige Abweichungen gemäss DZV
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
A6, D, 4.1
bzw. 4.7
4.2 bzw. 4.8
A6, D, 4.3
4.4
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
10
10
110
Öffnungen zur Weide ent10
sprechen nicht den Anforderungen
Auslauf-Dokumentation ent- 200
spricht nicht den AnfordeCHF
rungen
Täglicher Zugang zur Weide 4/fehnicht nachgewiesen
lender
Ausl.tag
Täglicher Zugang zur Weide 4/fehnicht nachgewiesen
lender
Ausl.tag
24/27
Zugang zur Weide
Nr.
G G G G G Kontrollpunkt kurz
1 2 3 4 5
Kontrollpunkt lang
07
x x x x x Jeweils von 13 bis 16
Uhr + 2 weitere Stunden Zugang zur Weide
Alle Tiere hatten jeweils von 13 bis 16 Uhr
+ 2 weitere Stunden Zugang zur Weide
08
x x Ausreichend Einstreu
auf der ganze Bodenfläche
09
x
Mastdauer mindestens 56 Tage
oder zulässige Abweichungen gemäss DZV
Einstreuqualität siehe
Sitzgelegenheiten mit oder ohne Einstreue
Anforderung in DZV
(A=Anhang)
A6, D, 4.1
bzw. 4.3
bzw. 4.7
4.2 bzw. 4.4
bzw. 4.8
V74, 5
A6, D, 4.5
bzw. 4.9
Alle Mastpoulets werden während mindestens 56
A6, D, 4.6
Tagen gemästet
Bei der Kontrolle ist die Einhaltung der minimalen
Mastdauer stichprobenweise anhand von Unterlagen über die Kükenlieferungen und über die
Schlachtungen während den letzten 12 Monaten
zu prüfen
Wenn ein triftiger Grund vorliegt, ist eine kürzere
oder eine längere Zeitdauer zu überprüfen
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
Mögliche Mängel
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
Dauer des Zugangs zur
60
Weide (13-16 Uhr + 2 weitere Stunden) nicht erfüllt
Zu wenig BTS-konforme
Einstreu
Viel zu wenig BTS-konforme Einstreu
Keine BTS-konforme Einstreu
Minimale Mastdauer nicht
eingehalten
10
40
110
60
25/27
12.11 Rubrik BTS+RAUS-Nutzgeflügel --- AKB
(Punktegruppen G1 bis G5)
Verifikation der AKB-Skizze
(nur bei Erstkontrolle oder Umbau)
G1
G2
G3
G4
G5
Bruteier produzierende Hennen und Hähne
Konsumeier produzierende Hennen
Junghennen, Junghähne und Küken für die Eierproduktion
Mastpoulets
Truten
Nr.
G G G G G Kontrollpunkt kurz
1 2 3 4 5
01
x x x x x AKB-Fläche
- wurde korrekt vermessen und berechnet
und
- entspricht den Anforderungen
02
03
7 bzw. 9 Kontrollpunkte
7 bzw. 9 Kontrollpunkte
7 bzw. 9 Kontrollpunkte
6 bzw. 9 Kontrollpunkte
6 bzw. 8 Kontrollpunkte
Kontrollpunkt lang
Alle Masse auf der aktuellen Skizze, die für die Berechnung der AKB-Fläche relevant sind, wurden
korrekt vermessen (= nachmessen)
Die auf der Skizze vermerkte AKB-Fläche
- wurde korrekt berechnet (= nachrechnen) und
- entspricht mind. folgender Fläche (= nachrechnen)
2
- für G1 und G2: mind. 0,043 m mal die maximale
Tierzahl auf der Skizze
2
- für G3: mind. 0,032 m mal maximale Tierzahl
auf der Skizze
- für G4 u. G5: mind. 20 % der (verifizierten) Bodenfläche im Stall
x x x x x Stall/AKB-Öffnungen Alle Masse der Stall/AKB-Öffnungen auf der aktuellen Skizze wurden korrekt vermessen (= nach- wurden korrekt vermessen)
messen und berechJede Öffnung ist mind. 0,7 m breit
net
Die auf der Skizze vermerkte Gesamt-Öffnungsbreite
und
- wurde korrekt berechnet (= nachrechnen) und
- entsprechen den
- entspricht mind. folg. Vorgabe (= nachrechnen)
Anforderungen
- für G1, G2 und G3: 0,0015 m mal die maximale
Tierzahl auf der Skizze
2
- für G4 u. G5: 2 m pro 100 m der (verifizierten)
Bodenfläche im Stall
x
Nur für BTS: Lage der Nur für BTS: Die längste Strecke, die ein Tier zur
Öffnungen entspricht
nächstgelegenen AKB-Öffnung zurücklegen
den Anforderungen
muss, beträgt höchstens 20 m
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
A6, B, 4.3
Nachgemesse- weniger als
und 4.4
ne AKB-Fläche 10 %
unterschreitet
10 oder
A6, B, 1.2
Mindestfläche
mehr %
um
A6, B, 4.3
und 4.4
A6, B, 1.2
A6, B, 4.3
und 4.4
A6, B, 1.2
Stall/AKBÖffnungen unterschreiten
Mindestmass
um
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
60
110
weniger als 60
10 %
10 oder
110
mehr %
Lage der AKB-Öffnungen
110
entspricht nicht den Anforderungen
26/27
AKB
G G G G G Kontrollpunkt kurz
1 2 3 4 5
Kontrollpunkt lang
04
x x x x x Die AKB-Skizze entspricht den Anforderungen, ist verifiziert
und aktuell
Anforderungen: siehe 01 und 02
Aktuell: grober visueller Abgleich
05
x x x
Zuletzt eingestallte Tierzahl gemäss Rechnung für
Tierlieferung
06
07
Zugang z. AKB inkl. Dokumentation
Normalkontrolle (mit verifizierter AKB-Skizze)
Nr.
Zuletzt eingestallte
Tierzahl kleiner oder
gleich max. Tierzahl
auf aktueller und verifizierter AKB-Skizze
x x x x x AKB gedeckt und
ausreichend offen
x x x x x Ganze Bodenfläche
im AKB ausreichend
mit Einstreue bedeckt
08
x x x x x Auslauf-Dokumentation entspricht den
Anforderungen
09
x x x
10
11
AKB vollständig gedeckt
A6, B, 1.1, a,
AKB nach aussen mind. im Ausmass einer Längssei- b und d
te vollumfänglich offen oder durch ein Draht- oder
Kunststoffgeflecht begrenzt
AKB soweit nötig mit Windschutznetz geschützt
Einstreuqualität siehe
DZV 74, 5 +
A6, B, 1.1, c
oder
Spezialfall gemäss DZV
A6, B,1.4
Zugang nach spätestens 3 Tagen eingetragen.
Begründung bei allen Einschränkungen des Zugang
der Tiere zum AKB dokumentiert
x Täglicher Zugang zum Alle Tiere hatten ab 43. Lebenstag jeden Tag ZuAKB ab 43. Lebenstag
gang zum AKB
oder zulässige Abweichungen gemäss DZV
x
Täglicher Zugang zum Alle Tiere hatten ab 22. Lebenstag jeden Tag ZuAKB ab 22. Lebenstag
gang zum AKB
oder zulässige Abweichungen gemäss DZV
x x x x x Jeweils tagsüber
Zugang zum AKB
AnfordeMögliche Mängel
rung in DZV
(A=Anhang)
A6, B, 4.4
AKB-Skizze kann nicht vorund 4.5
gewiesen werden, entspricht
nicht den Anforderungen, ist
nicht verifiziert oder nicht
aktuell
A6, B, 4.5
Zuletzt eingestallte Tierzahl
grösser als maximale Tierzahl auf aktueller und verifizierter AKB-Skizze
Alle Tiere hatten tagsüber Zugang zum AKB
oder zulässige Abweichungen gemäss DZV
Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118
A6, B, 4.1
A6, B, 4.2
A6, B, 2.1
A6, B, 3.1,
3.3 und 3.4
A6, B, 2.1
A6, B, 3.1
und 3.2
A6, B, 2.1
A6, B, 3
Kürz.
pte.
gem. DZV
Anh. 8 Ziff.
2.9.x
200
CHF
110
AKB nicht gedeckt
oder
nach aussen nicht ausreichend offen
110
Zu wenig BTS-konforme
Einstreu
Viel zu wenig BTS-konforme Einstreu
Keine BTS-konforme Einstreu
Auslauf-Dokumentation entspricht nicht den Anforderungen
10
40
110
200
CHF
Täglicher Zugang zum AKB
nicht nachgewiesen
4/fehlender
Ausl.tag
Täglicher Zugang zum AKB 4/fehnicht nachgewiesen
lender
Ausl.tag
Zugang zum AKB nicht wäh- 60
rend des ganzen Tages
27/27
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft,
Bildung und Forschung WBF
Bundesamt für Landwirtschaft
Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung
Acontrol – Liste der Kontrollpunkte mit ihren Attributen
13 Bereich Ressourceneffizienzbeiträge
13.1 Rubrik Emissionsmindernde Ausbringverfahren
Nr. Kontrollpunkte kurz
Mögliche Mängel
3 kg Nverf angerechnet
Mit emissionsmindernden Ausbringverfah- Art 78 Abs.
ren ausgebrachte flüssige Hof- und Recyc- 3
lingdünger wurden pro Hektare beitragsberechtigte Fläche und Gabe mit 3 kg verfügbarem Stickstoff in der Nährstoffbilanz
angerechnet.
Keine oder zu tiefe
Angaben
Angemeldete Hektaren entsprechen den Anforderungen
Pro Fläche werden höchstens 4 Gaben für Art. 78 Abs.
Beiträge angemeldet (Kontrolle anhand der 1 und 2
Aufzeichnungen im Feldkalender/Wiesenjournal).
Gaben zwischen dem 15.11. und 15.02.
werden nicht für Beiträge angemeldet.
Mehr als 4 Gaben
pro Bewirtschaftungseinheit angemeldet
01
02
03
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV (Art.
Abs.)
Aufzeichnungen zur Düngerausbringung vorhanden
Die Aufzeichnungen gemäss ÖLN sind mit
folgenden Angaben pro Fläche ergänzt:
Mit emissionsmindernden Ausbringverfah-
Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d
Art 78, Abs.
4
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
Korrektur der Düngerbilanz
Düngerbilanz
und Beitragskürzung um 200
vom Vorjahr
Fr. Sofern Düngerbilanz überund
schritten gilt die Regelung
journach ÖLN: 5 Punkte pro Pro- nal/Feldkalende
zent Überschreitung, mind. 12 r von der PeriProzent
ode des Vorjahres
Reduktion auf vier Gaben;
Aufzeichungen
Auszahlung von vier Gaben Feldkalender
und Wiesenjournal
Angaben in der Periode vom 15.11. 15.02.
120 % der Beiträge für emissionsmindernde Ausbringverfahren
Dokument unvollständig
120 % der Beiträge für emissionsmindernde Ausbringverfahren
ÖLN Aufzeichnungen und
Ergänzung
1/7
Nr. Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
ren gedüngte Flächen und Datum.
Geräte- oder Maschinentyp und Besitzerin
oder Besitzer.
Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d
Referenzierung neue
DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Dokument feh- 120 % der Beiträge für emislend, falsch oder sionsmindernde Ausbringverunbrauchbar
fahren
Nötige Angaben für DZKürzung
13.2 Rubrik Schonende Bodenbearbeitung
Nr. Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Art. 79, Abs. 1
2
01
02
Die angewandten schonenden Bodenbearbeitungsverfahren (Direktsaat, Streifensaat, Mulchsaat) entsprechen der Definition gemäss
Weisung
Nicht beitragsberechtige
Kulturanlagen angemeldet
03
Ansaatverfahren bei Zwischenkultur
04
Bodeneingriffe, wenn keine
Direktsaat: höchstens 25 Prozent der Bodenoberfläche werden während der Saat
bewegt.
Streifenfrässaat und Strip-Till (Streifensaat): höchstens 50 Prozent der Bodenoberfläche werden während der Saat bearbeitet.
Mulchsaat, höchstens 10 cm tiefe, pfluglose Bearbeitung des Bodens.
2
Massnahmen
Direktsaat: Mehr 120 % der Beiträge für Direktals 25 % der
saat
Bodenoberfläche
bewegt
Streifensaat:
Mehr als 50 %
der Bodenoberfläche bewegt
3 Mulchsaat: Tiefere Bodenbearbeitung als 10 cm
Feldkalender,
eventuell Kontrolle vor Ort?
120 % der Beiträge für Streifensaat
120 % der Beiträge für
Mulchsaat
Folgende Kulturanlagen sind nicht beitragsberechtigt:
a.
Kunstwiesen mit Mulchsaat;
b.
Gründüngung und Zwischenkulturen;
c.
Weizen oder Triticale nach Mais.
Art. 79, Abs. 1 Kunstwiese mit
3
Mulchsaat
Wird eine Zwischenkultur angelegt, darf
das Ansaatverfahren von demjenigen der
beitragsberechtigten Hauptkultur abweichen. Es muss jedoch gemäss einem der
in der DZV Art. 79 Abs. 2 festgelegten
Verfahren erfolgen (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat
Die Bodeneingriffe entsprechen ab Ernte
Art. 79, Abs. Das Ansaatverfah2
ren entspricht nicht
der Definition der
Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat
120 % der Beiträge für das
Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat)
Art. 79, Abs. Die Bodeneingriffe
120 % der Beiträge für das
Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d
Nötige Angaben für DZKürzung
120 % der Beiträge für das
Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat)
2 Gründüngung
nach Zwischenkultur erfolgt
3 Weizen oder
Triticale nach
Mais angelegt
Feldkalender
Nr. Kontrollpunkte kurz
Zwischenkultur angelegt
wird
05
Bodeneingriffe, wenn eine
Zwischenkultur angelegt
wird
Kontrollpunkte lang
der vorangehenden Hauptkultur bis zur
Ansaat der beitragsberechtigten Hauptkultur der Definition des gewählten Ansaatverfahrens der beitragsberechtigen Hauptkultur
Referenzierung neue
DZV (Art.
Abs.)
entsprechen ab
Ernte der vorangehenden Hauptkultur
bis zur Ansaat der
beitragsberechtigten
Hauptkultur nicht
der Definition des
gewählten Ansaatverfahrens der beitragsberechtigen
Hauptkultur
Art. 79, Abs. 1 Ab Ernte der
2
vorangehenden
Hauptkultur bis
zur Ansaat der
Zwischenkultur
entsprechen die
Ab Ernte der vorangehenden Hauptkultur
Bodeneingriffe
bis zur Ansaat der Zwischenkultur entsprenicht der Definitichen die Bodeneingriffe der Definition des
on des gewählgewählten Ansaatverfahrens für die Zwiten Ansaatverschenkultur.
fahrens für die
Zwischenkultur.
Ab Ansaat der Zwischenkultur bis zur Ansaat der beitragsberechtigten Hauptkultur
entsprechen die Bodeneingriffe der Defini2 Ab Ansaat der
tion des gewählten Ansaatverfahrens der
Zwischenkultur
beitragsberechtigten Hauptkultur.
bis zur Ansaat
der beitragsberechtigten
Hauptkultur entsprechen die
Bodeneingriffe
nicht der Definition des gewähl-
Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d
2
Mögliche Mängel
Massnahmen
Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat)
120 % der Beiträge für das
Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat)
Nötige Angaben für DZKürzung
Nr. Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV (Art.
Abs.)
Mögliche Mängel
Massnahmen
Nötige Angaben für DZKürzung
ten Ansaatverfahrens der beitragsberechtigten
Hauptkultur.
06
Bei Betrieben, die sich nicht zusätzlich für
den Beitrag für Herbizidverzicht angemelKein Pflugeinsatz bei Bedet haben: Von der Ernte der vorangehentrieben ohne Anmeldung auf
den Hauptkultur bis zur Ernte der beitragsHerbizidverzicht
berechtigten Hauptkultur wurde kein Pflug
eingesetzt.
Art. 80, Abs. Pflugeinsatz inner2
halb der Beitragsperiode
120 % der Beiträge für das
Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat)
Bei Betrieben, die sich zusätzlich für den
Beitrag zum Herbizidverzicht angemeldet
haben: Die maximale Bearbeitungstiefe
von 10 cm wird nicht überschritten
Art. 81
07
Tiefe der Bodenbearbeitung
bei Pflugeinsatz bei Betrieben mit Anmeldung auf Herbizidverzicht
120 % der Beiträge für das
Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat)
Art. 80, Abs. Glyphosateinsatz
2
überschritten
Limitierter Glyphosateinsatz
eingehalten
120% der Beiträge für das
Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat)
Feldkalender
08
Von der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Hauptkultur wurde gemäss Feldkalender beim Glyphosateinsatz die Wirkstoffmenge von 1,5 kg Wirkstoff pro Hektare
nicht überschritten.
09
Kein Herbizideinsatz
Bei Flächen, die für den Zusatzbeitrag für
Herbizidverzicht angemeldet wurden, erfolgte ab der Ernte der vorangehenden
Hauptkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Hauptkultur kein Herbizideinsatz.
Art. 81
120% der Beiträge für das
Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat)
Feldkalender
10
Aufzeichnungen zur schonenden Bodenbearbeitung
vorhanden
Die Aufzeichnungen gemäss ÖLN sind mit Art. 80, Abs. 1 Dokument un3
folgenden Angaben pro Fläche ergänzt:
vollständig
a.
Art der schonenden Bodenbearbeitung;
2 Dokument fehlend, falsch oder
b.
Geräte- oder Maschinentyp und
unbrauchbar
Besitzerin oder Besitzer
120% der Beiträge für das
Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat)
120% der Beiträge für das
Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat)
Feldkalender
Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d
Die maximale Bearbeitungstiefe von 10
cm wurde überschritten
Herbizideinsatz
erfolgt
Feldkalender,
vor Ort
Nr. Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV (Art.
Abs.)
11
Die angemeldeten Flächenmasse entsprechen den bearbeiteten Flächenmassen
Art. 80 Abs.
4
Deklaration Flächenmasse
nicht korrekt
Mögliche Mängel
Massnahmen
1 Zu tiefe Angabe
Korrektur auf richtige Angabe; ÖLN
Auszahlung der Beiträge geFläche, für die
mäss richtigen Angaben
die Beiträge
ausgerichtet
Korrektur auf richtige Angabe; werden
Auszahlung der Beiträge gemäss richtigen Angaben und
zusätzliche Kürzung von 1000
Fr.
2 Zu hohe Angabe
Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d
Nötige Angaben für DZKürzung
13.3 Rubrik Einsatz präziser Applikationstechnik
Nr. Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Mindestens 50 Prozent der Düsen am Spritzbalken sind
Unterblattspritzdüsen. Die in der Rechnung ausgewiesenen
Angaben werden direkt am Gerät auf dem Betrieb kontrolliert.
Referenzierung neue
DZV (Art.
Abs.)
Mögli- Massnahmen
che
Mängel
Art. 82, Abs.
3, Anhang 7,
Nicht
Ziff. 6.3.2
erfüllt
01
Die Vorgabe zur Unterblattspritztechnik ist eingehalten
02
Art. 82, Abs. Keine
3, Anhang 7, Überein
Ziff. 6.3.2
einstimDie Vorgabe für driftreduzie- Der auf der Rechnung deklarierte Gerätetyp ist auf dem Bestimrende Spritzgeräte ist eintrieb vorhanden. Die in der Rechnung ausgewiesenen Angamung
gehalten
ben werden direkt am Gerät auf dem Betrieb kontrolliert.
Rechnung
und IST
Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d
Nötige Angaben für DZKürzung
Rückforderung des Beitrags für die Neuanschaffung oder Umrüstung plus
Kürzung der Beiträge um
500 Fr.
Rechnung und
Kontrolle auf
Hof
Rückforderung des Beitrags für die Neuanschaffung plus Kürzung der
Beiträge um 1000 Fr.
Rechnung und
Kontrolle auf
Hof
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft,
Bildung und Forschung WBF
Bundesamt für Landwirtschaft
Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung
Acontrol – Liste der Kontrollpunkte
14 Bereich Sömmerung
Hinweise:
- Die Teile Gewässerschutz, Natur- und Heimatschutz und Umweltschutz werden mit den Kontrollrubriken im Bereich „Umwelt“ abgedeckt.
- Der Teil Tierschutz wird mit den Kontrollrubriken im Bereich Tierschutz abgedeckt.
- Der Teil Tierverkehr wird mit der Kontrollrubrik Tierverkehr im Bereich Tiergesundheit abgedeckt.
- Der Teil allgemeine Beitragsvoraussetzungen wird mit der Kontrollrubrik im Bereich „Allgemeine Beitragsvoraussetzungen – Ganzjahres- und
Sömmerungsbetriebe“ abgedeckt.
Achtung: Kürzungsschema ist nicht gleich wie für Ganzjahresbetriebe
- Der Teil Biodiversität im Sömmerungsgebiet wird durch den Bereich Biodiversitätsförderflächen abgedeckt.
14.1 Rubrik Angaben
Nr.
01
Kontrollpunkte kurz
Tierbestand, Rindvieh
Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d
Kontrollpunkte lang
Rindvieh: Die Meldungen bei
der TVD stimmen mit dem
vorgefundenen Bestand auf
dem Betrieb am Tag der Kontrolle überein.
Referenzierung neue
DZV (Art. Abs.)
Art. 36, 37
Anhang 8 Ziffer 3.2.1
Mögliche Mängel
Vorschlag Massnahme
1
Falsche Angaben, Differenz 0–
5 %, maximal 1 GVE
Keine Kürzung
2
Falsche Angaben, Differenz
über 5–20 % oder über 1 GVE,
maximal jedoch 4 GVE
Kürzung um 20 %, maximal um 3000 Fr.
3
Falsche Angaben, Differenz
über 20 % oder über 4 GVE
sowie im Wiederholungsfall
Kürzung um 50 %, maximal um 6000 Fr.
1/9
Nr.
02
03
04
Kontrollpunkte kurz
Tierbestand, andere Tiere
Flächen
Weidedauer
Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d
Kontrollpunkte lang
Andere Tiere: Die deklarierte
Anzahl Tiere je Kategorie
stimmt mit den gezählten Tieren überein.
Gesamtfläche und Nettoweidefläche stimmen mit der effektiven Fläche überein.
Auf- bzw. Abfahrtsdatum aller
Tiere sind korrekt.
Referenzierung neue
DZV (Art. Abs.)
Art. 36, 37, 98
Anhang 8 Ziffer 3.2.1
Art. 38, 98
Anhang 8 Ziffer 3.2.2
Art. 36, 37, 98
Anhang 8 Ziffer 3.2.3
Mögliche Mängel
Vorschlag Massnahme
1
Falsche Angaben, Differenz 0–
5 %, maximal 1 GVE
Keine Kürzung
2
Falsche Angaben, Differenz
über 5–20 % oder über 1 GVE,
maximal jedoch 4 GVE
Kürzung der Beiträge um 20 %, maximal um
3000 Fr.
3
Falsche Angaben, Differenz
über 20 % oder über 4 GVE
sowie im Wiederholungsfall
Kürzung der Beiträge um 50 %, maximal um
6000 Fr.
1
Falsche Angaben, Differenz 0–
10 %
Keine Kürzung
2
Falsche Angaben, Differenz
über 10–30 %
Kürzung der Beiträge um 20 %, maximal um
3000 Fr.
3
Falsche Angaben, Differenz
über 30 %
Kürzung der Beiträge um 50 %, maximal um
6000 Fr.
1
Falsche Angaben, Differenz
bis 3 Tage
Keine Kürzung
2
Falsche Angaben, Differenz 4–
6 Tage
Kürzung der Beiträge um 20 %, maximal um
3000 Fr.
3
Falsche Angaben, Differenz
über 6 Tage sowie im Wiederholungsfall
Kürzung der Beiträge um 50 %, maximal um
6000 Fr.
2/9
14.2 Rubrik Dokumente und Aufzeichnungen
Nr.
01
02
03
04
05
Kontrollpunkte kurz
Weidejournal für Schafweiden
Weideplan für Schafweiden
Plan Flächen
Bewirtschaftungsplan
Begleitdokumente und Tierverzeichnisse (TVD)
Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d
Kontrollpunkte lang
Bei Umtriebsweiden oder Herden mit ständiger Behirtung
wird ein Weidejournal geführt.
Bei Umtriebsweiden oder Herden mit ständiger Behirtung ist
ein Weideplan vorhanden.
Beweidbare Flächen und Flächen, die nicht beweidet werden dürfen, sind auf einer
Karte eingetragen.
Falls ein Bewirtschaftungsplan
für die Alp erstellt wurde, wird
er am Kontrolltag durch den
Bewirtschafter vorgelegt.
Begleitdokumente und Tierverzeichnisse (TVD) sind vorhanden und vollständig.
Referenzierung neue
DZV (Art. Abs.)
Anhang 2 Ziffer 4.1.7
Anhang 2 Ziffer 4.2.6
Anhang 8 Ziffer 3.6
Anhang 2 Ziffer 4.1.2
Anhang 2 Ziffer 4.2.5
Anhang 8 Ziffer 3.6
Art. 38
Anhang 8 Ziffer 3.6
Art. 33, 34
Anhang 2 Ziffer 2
Anhang 8 Ziffer 3.6
Art. 36, 37
Anhang 8 Ziffer 3.6
Mögliche Mängel
Vorschlag Massnahme
1
Erster Mangel
Kürzung um 10 % pro fehlendes Dokument
oder fehlende Aufzeichnung; mindestens
200 Fr., maximal 3000 Fr.
2
Erster Wiederholungsfall
Doppelte Kürzung
3
Zweiter und dritter Wiederholungsfall
Beitragsausschluss
1
Erster Mangel
Kürzung um 10 % pro fehlendes Dokument
oder fehlende Aufzeichnung; mindestens
200 Fr., maximal 3000 Fr.
2
Erster Wiederholungsfall
Doppelte Kürzung
3
Zweiter und dritter Wiederholungsfall
Beitragsausschluss
1
Erster Mangel
Kürzung um 10 % pro fehlendes Dokument
oder fehlende Aufzeichnung; mindestens
200 Fr., maximal 3000 Fr.
2
Erster Wiederholungsfall
Doppelte Kürzung
3
Zweiter und dritter Wiederholungsfall
Beitragsausschluss
1
Erster Mangel
Kürzung um 10 % pro fehlendes Dokument
oder fehlende Aufzeichnung; mindestens
200 Fr., maximal 3000 Fr.
2
Erster Wiederholungsfall
Doppelte Kürzung
3
Zweiter und dritter Wiederholungsfall
Beitragsausschluss
1
Erster Mangel
Kürzung um 10 % pro fehlendes Dokument
oder fehlende Aufzeichnung; mindestens
200 Fr., maximal 3000 Fr.
2
Erster Wiederholungsfall
Doppelte Kürzung
3/9
Nr.
06
Kontrollpunkte kurz
Futter- und Düngerjournal
Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d
Kontrollpunkte lang
Futter- und Düngerzuführen
sind mit Datum, Art, Menge
und Herkunft in einem Journal
festgehalten.
Referenzierung neue
DZV (Art. Abs.)
Art. 30, 31
Anhang 8 Ziffer 3.6
Mögliche Mängel
Vorschlag Massnahme
3
Zweiter und dritter Wiederholungsfall
Beitragsausschluss
1
Erster Mangel
Kürzung um 10 % pro fehlendes Dokument
oder fehlende Aufzeichnung; mindestens
200 Fr., maximal 3000 Fr.
2
Erster Wiederholungsfall
Doppelte Kürzung
3
Zweiter und dritter Wiederholungsfall
Beitragsausschluss
4/9
14.3 Rubrik Bewirtschaftungsanforderungen allgemein
Der Inhalt und die Reihenfolge der Kontrollpunkte der Rubrik "Bewirtschaftungsanforderungen" entsprechen dem 3. Abschnitt vom Kapitel 2 der Direktzahlungsverordnung.
Mögliche Mängel
Vorschlag Massnahme
1)
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
01
Sachgerechte und umweltschonende Bewirtschaftung
Sachgerechte und umweltschonende Bewirtschaftung;
keine weidebedingte Erosion
wird festgestellt; kein Steinbrecher wird eingesetzt.
Art. 26
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Nicht sachgerechte, nicht umweltschonende Bewirtschaftung
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
02
Gebäude, Anlagen, Zufahrten
Gebäude, Anlagen und Zufahrten befinden sich in einem
ordnungsgemässen Zustand.
Zu den Anlagen gehören auch
Wasserversorgung und Zäune.
Art. 27
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Nicht ordnungsgemässer Unterhalt von Gebäuden, Anlagen,
Zufahrten
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
03
Haltung der Sömmerungstiere
Tiere werden mindestens einmal pro Woche überwacht und
kontrolliert.
Art. 28
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Haltung der Sömmerungstiere:
nicht mindestens einmal wöchentlich überwacht und beaufsichtigt
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
04
Verbuschung, Vergandung
Verbuschung und Vergandung
werden mit geeigneten Massnahmen bekämpft.
Art. 29 Abs. 1
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Fehlende Massnahmen gegen
Aufkommen und Verbreitung von
Verbuschung oder Vergandung
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
05
Schutz der Flächen, die
nicht beweidet werden dürfen
Flächen, die nicht beweidet
werden dürfen, sind vor Tritt
und Verbiss durch Weidetiere
geschützt.
Art. 29 Abs. 2
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Nutzung von Flächen, die nicht
beweidet werden dürfen
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
06
Bewirtschaftung von Naturschutzflächen
Naturschutzflächen werden
vorschriftsgemäss bewirtschaftet. Mit einem Weideverbot
belegte Flächen sind ausgezäunt.
Art. 29 Abs. 3
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Nicht vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Naturschutzflächen
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d
Referenzierung neue
DZV (Art. Abs.)
2)
Nr.
5/9
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV (Art. Abs.)
Mögliche Mängel
2)
Vorschlag Massnahme
1)
07
Düngung mit alpeigenem
Dünger
Die Düngung erfolgt mit alpeigenem Dünger. Für die Zufuhr
von alpfremden Düngern (mineralischer Phosphor, mineralischer Kali, Kalk, Mist, natürliche Meeresalgen) ist eine
Bewilligung vorhanden.
Art. 30 Abs. 1
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Zufuhr alpfremder Dünger ohne
Bewilligung
Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
08
Unzulässige Düngerzufuhr
Stickstoffhaltige Mineraldünger
und alpfremde flüssige Dünger
werden nicht ausgebracht.
Art. 30 Abs. 2
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Einsatz von stickstoffhaltigen
Mineraldüngern oder alpfremden
flüssigen Düngern
Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
09
Raufutterzufuhr für witterungsbedingte Ausnahmesituationen
Die Raufutterzufuhr für witterungsbedingte Ausnahmesituationen ist im erlaubten Rahmen.
Art. 31 Abs. 1
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Unerlaubte Zufuhr von Raufutter
für witterungsbedingte Ausnahmesituationen
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
10
Dürrfutterzufuhr für gemolkene Tiere
Die Dürrfutterzufuhr für gemolkene Tiere ist im erlaubten
Rahmen.
Art. 31 Abs. 2
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Unerlaubte Zufuhr von Dürrfutter
auf Betrieben mit gemolkenen
Tieren
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
11
Kraftfutterzufuhr für gemolkene Tiere
Die Kraftfutterzufuhr für gemolkene Tiere ist im erlaubten
Rahmen.
Art. 31 Abs. 2
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Unerlaubte Zufuhr von Kraftfutter
auf Betrieben mit gemolkenen
Tieren
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
12
Kraftfutterzufuhr für Schweine
Die Kraftfutterzufuhr für
Schweine ist im erlaubten
Rahmen.
Art. 31 Abs. 3
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Unerlaubter Kraftfuttereinsatz bei
Schweinen
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
13
Problempflanzen
Problempflanzen wie Blacken,
Ackerkratzdisteln, weisser
Germer, Jakobs- und Alpenkreuzkraut werden bekämpft;
insbesondere wird die Ausbreitung verhindert.
Art. 32 Abs. 1
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Hoher Besatz an Problempflanzen
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
14
Herbizideinsatz
Herbizide werden nur zur Einzelstockbehandlung eingesetzt.
Für Flächenbehandlungen ist
eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle
Art. 32 Abs. 2
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Unerlaubter Herbizideinsatz
Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d
6/9
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV (Art. Abs.)
Mögliche Mängel
2)
Vorschlag Massnahme
1)
vorhanden.
15
Bewirtschaftungsplan eingehalten
Weitergehende Anforderungen
und Vorgaben im Bewirtschaftungsplan (falls vorhanden)
werden eingehalten.
Art. 33
Anhang 2 Ziffer 2
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Nichteinhaltung der Anforderungen und Vorgaben im Bewirtschaftungsplan
Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
16
Angepasste Nutzungsintensität
Die Nutzungsintensität ist so
angepasst, dass keine bipolare
Entwicklung der Weiden stattfindet.
Art. 34 Abs.1
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Zu intensive oder zu extensive
Nutzung
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
17
Keine ökologische Schäden
Die Bewirtschaftung ist so
angepasst, dass keine ökologische Schäden stattfinden.
Art. 34 Abs.2
Anhang 8 Ziffer 3.7.3
Ökologische Schäden oder unsachgemässe Bewirtschaftung
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
1)
2)
Liegt die Kürzung aufgrund einer nur teilweisen Einhaltung der Bewirtschaftungsanforderungen insgesamt nicht über 10 Prozent, so wird sie nicht berücksichtigt.
Im ersten Wiederholungsfall werden die Kürzungen verdoppelt. Ab dem zweiten Wiederholungsfall ist ein Beitragsausschluss die Folge.
14.4 Rubrik Bewirtschaftungsanforderungen für Schafweiden mit ständiger Behirtung
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV (Art. Abs.)
Mögliche Mängel
2)
Vorschlag Massnahme
1)
01
Herdenführung
Die Herdenführung erfolgt
durch einen Hirten oder eine
Hirtin mit Hunden.
Anhang 2 Ziffer 4.1.1
Anhang 8 Ziffer 3.8.4
Keine Herdenführung durch einen
Hirten oder eine Hirtin mit Hunden
Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
02
Tägliche Führung der Herde
Die Herde wird täglich auf
einen vom Hirten oder von der
Hirtin ausgewählten Weideplatz geführt.
Anhang 2 Ziffer 4.1.1
Anhang 8 Ziffer 3.8.4
Keine tägliche Führung der Herde
auf einen vom Hirten oder von der
Hirtin ausgewählten Weideplatz
Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
03
Weidesektoren
Die Weidefläche ist in Sektoren
aufgeteilt.
Anhang 2 Ziffer 4.1.2
Anhang 8 Ziffer 3.8.4
Keine Aufteilung der Weidefläche
in Sektoren
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
04
Plan der Weidesektoren
Die Aufteilung der Weidefläche
in Sektoren ist auf einem Plan
festgehalten.
Anhang 2 Ziffer 4.1.2
Anhang 8 Ziffer 3.8.4
Die Aufteilung der Weidefläche in
Sektoren ist nicht auf einem Plan
festgehalten.
Nach Rubrik 14.2, Kontrollpunkt 02
Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d
7/9
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV (Art. Abs.)
Mögliche Mängel
2)
Vorschlag Massnahme
1)
05
Angepasste Nutzung
Die Nutzung ist angepasst.
Anhang 2 Ziffer 4.1.3
Anhang 8 Ziffer 3.8.4
Keine angepasste Nutzung
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
06
Gleichmässige Beweidung
Die Beweidung ist gleichmässig ohne Übernutzung.
Anhang 2 Ziffer 4.1.3
Anhang 8 Ziffer 3.8.4
Keine gleichmässige Beweidung
ohne Übernutzung
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
07
Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer übersteigt im gleichen Sektor beziehungsweise auf der gleichen
Weidefläche zwei Wochen
nicht.
Anhang 2 Ziffer 4.1.4
Anhang 8 Ziffer 3.8.4
Die Aufenthaltsdauer übersteigt
im gleichen Sektor beziehungsweise auf der gleichen Weidefläche zwei Wochen
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
08
Pause zwischen zwei Beweidungen
Dieselbe Fläche wird frühestens nach vier Wochen wieder
beweidet.
Anhang 2 Ziffer 4.1.4
Anhang 8 Ziffer 3.8.4
Dieselbe Fläche wird innerhalb
von vier Wochen wieder beweidet.
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
09
Ständige Behirtung
Die Herde ist ununterbrochen
behirtet.
Anhang 2 Ziffer 4.1.5
Anhang 8 Ziffer 3.8.4
Die Herde ist nicht ununterbrochen behirtet.
Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
10
Übernachtungsplätze
Die Auswahl und Nutzung der
Übernachtungsplätze erfolgt
so, dass ökologische Schäden
vermieden werden.
Anhang 2 Ziffer 4.1.6
Anhang 8 Ziffer 3.8.4
Die Auswahl und Nutzung der
Übernachtungsplätze erfolgt nicht
so, dass ökologische Schäden
vermieden werden.
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
11
Weidejournal
Es wird ein Weidejournal geführt.
Anhang 2 Ziffer 4.1.7
Anhang 8 Ziffer 3.8.4
Es wird kein Weidejournal geführt.
Nach Rubrik 14.2, Kontrollpunkt 01
12
Beweidung nach Schneeschmelze
Die Beweidung erfolgt frühestens 20 Tage nach der
Schneeschmelze
Anhang 2 Ziffer 4.1.8
Anhang 8 Ziffer 3.8.4
Die Beweidung erfolgt vor 20
Tage nach der Schneeschmelze
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
13
Kunststoffweidenetze
Richtiger Umgang mit Kunststoffweidenetze
Anhang 2 Ziffer 4.1.9
Anhang 8 Ziffer 3.8.4
Kein richtiger Umgang mit Kunststoffweidenetze
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
1)
2)
Liegt die Kürzung aufgrund einer nur teilweisen Einhaltung der Bewirtschaftungsanforderungen insgesamt nicht über 10 Prozent, so wird sie nicht berücksichtigt.
Im ersten Wiederholungsfall werden die Kürzungen verdoppelt. Ab dem zweiten Wiederholungsfall ist ein Beitragsausschluss die Folge.
14.5 Rubrik Bewirtschaftungsanforderungen für Schafweiden mit Umtriebsweide
Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d
8/9
Nr.
Kontrollpunkte kurz
Kontrollpunkte lang
Referenzierung neue
DZV (Art. Abs.)
Mögliche Mängel
2)
Vorschlag Massnahme
1)
01
Beweidung in Koppeln
Die Beweidung erfolgt während
der gesamten Sömmerungsdauer in Koppeln, die eingezäunt oder natürlich klar abgegrenzt sind.
Anhang 2 Ziffer 4.2.1
Anhang 8 Ziffer 3.8.5
Die Beweidung erfolgt nicht während der gesamten Sömmerungsdauer in Koppeln, die eingezäunt
oder natürlich klar abgegrenzt
sind
Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
02
Angepasste Nutzung
Die Nutzung ist angepasst.
Anhang 2 Ziffer 4.2.2
Anhang 8 Ziffer 3.8.5
Keine angepasste Nutzung
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
03
Gleichmässige Beweidung
Die Beweidung ist gleichmässig ohne Übernutzung.
Anhang 2 Ziffer 4.2.2
Anhang 8 Ziffer 3.8.5
Keine gleichmässige Beweidung
ohne Übernutzung
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
04
Regelmässiger Umtrieb
Der Umtrieb ist regelmässig in
Berücksichtigung von Koppelfläche, Bestossung und Standortbedingungen.
Anhang 2 Ziffer 4.2.3
Anhang 8 Ziffer 3.8.5
Kein regelmässiger Umtrieb in
Berücksichtigung von Koppelfläche, Bestossung und Standortbedingungen
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
05
Aufenthaltsdauer
Dieselbe Koppel wird während
höchstens zwei Wochen beweidet.
Anhang 2 Ziffer 4.2.4
Anhang 8 Ziffer 3.8.5
Dieselbe Koppel wird während
mehr als zwei Wochen beweidet.
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
06
Pause zwischen zwei Beweidungen
Dieselbe Koppel wird frühestens wieder nach vier Wochen
beweidet.
Anhang 2 Ziffer 4.2.4
Anhang 8 Ziffer 3.8.5
Dieselbe Koppel wird innerhalb
von vier Wochen wieder beweidet.
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
07
Plan der Koppeln
Die Koppeln sind auf einem
Plan festgehalten.
Anhang 2 Ziffer 4.2.5
Anhang 8 Ziffer 3.8.5
Die Koppeln sind nicht auf einem
Plan festgehalten
Nach Rubrik 14.2, Kontrollpunkt 02
08
Weidejournal
Es wird ein Weidejournal geführt.
Anhang 2 Ziffer 4.2.6
Anhang 8 Ziffer 3.8.5
Es wird kein Weidejournal geführt.
Nach Rubrik 14.2, Kontrollpunkt 01
09
Beweidung nach Schneeschmelze
Die Beweidung erfolgt frühestens 20 Tage nach der
Schneeschmelze
Anhang 2 Ziffer 4.2.7
Anhang 8 Ziffer 3.8.5
Die Beweidung erfolgt vor 20
Tage nach der Schneeschmelze
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
10
Kunststoffweidenetze
Richtiger Umgang mit Kunststoffweidenetze
Anhang 2 Ziffer 4.2.8
Anhang 8 Ziffer 3.8.5
Kein richtiger Umgang mit Kunststoffweidenetze
Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000
Fr.
1)
2)
Liegt die Kürzung aufgrund einer nur teilweisen Einhaltung der Bewirtschaftungsanforderungen insgesamt nicht über 10 Prozent, so wird sie nicht berücksichtigt.
Im ersten Wiederholungsfall werden die Kürzungen verdoppelt. Ab dem zweiten Wiederholungsfall ist ein Beitragsausschluss die Folge.
Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d
9/9
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