Bundesamt für Landwirtschaft BLW Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Acontrol – Liste der Kontrollpunkte 01 Bereich Lebensmittelsicherheit (pflanzliche Primärproduktion) 01.1 Rubrik Hygiene in der pflanzlichen Primärproduktion Hinweis: Die Kontrollpunkte sind im Kontrollhandbuch genauer beschrieben. Dieses ist abrufbar unter www.blw.admin.ch > Themen > Kontrolle Primärproduktion. Nr. I Kontrollpunkte Selbstkontrolle / Aufzeichnungen 02 Abgabe von Primärprodukten pflanzlicher Herkunft (Nachverfolgbarkeit) 03 Untersuchungsergebnisse von Primärprodukten pflanzlicher Herkunft 04 Buchführung und korrekte Anwendung Pflanzenschutzmittel / Biozide 04.1 Pflanzliche Produktion (Pflanzenschutzmittel) 04.3 Lagerung von Primärprodukten pflanzlicher Herkunft (Pflanzenschutzmittel und andere Biozide) 06 06.1 Verhalten und Massnahmen bei Risikofällen Rückrufpflicht 06.2 Erkrankungen des Personals 06.4 Pflanzengesundheit II Hygienische Produktion, Lagerung, Behandlung und Beförderung 08 Hygiene und Sauberkeit in der pflanzlichen Produktion 08.1 Erntemaschinen 08.2 Anlagen und Einrichtungen, Gebinde und Transportmittel 08.3 Waschen von Frischgemüse und frischen Früchten 09 Personalhygiene 10 Getrennte Lagerung von Primärprodukten pflanzlicher Herkunft und Abfällen / gefährlichen Stoffen Kontrollpunkte_Hygiene_pflanzliche_PrP_20141014_d 1/1 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Bundesamt für Landwirtschaft BLW Acontrol – Liste der Kontrollpunkte 01 Bereich Lebensmittelsicherheit (tierische Primärproduktion) 02 Bereich Tiergesundheit Nutztiere Übersicht über die Rubriken: 01.2 Rubrik Hygiene in der tierischen Primärproduktion ............................................................................................................................................................................. 2 01.3 Rubrik Milchhygiene ............................................................................................................................................................................................................................ 2 01.4 Rubrik Tierarzneimittel ......................................................................................................................................................................................................................... 3 02.1 Rubrik Tiergesundheit .......................................................................................................................................................................................................................... 3 02.2 Rubrik Tierverkehr ............................................................................................................................................................................................................................... 4 Bemerkung: Die Kontrollpunkte sind in den Kontrollhandbüchern genauer beschrieben: www.blv.admin.ch > Das BLV > Vollzug > Veterinärdienst Schweiz > Kantonale Veterinärdienste > Vollzug Primärproduktion. Punktegruppen 18 19 20 30 40 50 60 70 81 85 Rindviehhaltung mit Verkehrsmilchproduktion Rindviehhaltung ohne Verkehrsmilchproduktion Schweinehaltung Geflügelhaltung Schafhaltung Ziegenhaltung Pferdehaltung Gewerbliche Kaninchenhaltung In Gehegen gehaltenes Wild Neuweltkamelidenhaltung Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Nutztiere_2014_d 1/4 01.2 Rubrik Hygiene in der tierischen Primärproduktion Nr. Kontrollpunkte + Weitere Aspekte Hygiene in der tierischen Primärproduktion 01 Tränkewasser ist sauber, Futtermittel sind unverdorben. 02 Alle mit Futtermitteln und tierischen Primärprodukten in Kontakt kommenden Einrichtungen sind einwandfrei. 03 Futtermittel und tierische Primärprodukte werden von gefährlichen Stoffen und Abfällen getrennt gelagert. 04 Art, Menge und Herkunft der zugekauften Futtermittel ist dokumentiert. 05 Aufzeichnungen über Anwendung von Bioziden vorhanden, Anwendungsvorschriften eingehalten und nur zulässige Produkte verwendet. 06 Personalhygiene im Betrieb ist genügend und angemessen. 07 Art, Menge und Empfänger von tierischen Primärprodukten sind dokumentiert. 08 Eier werden sachgerecht gelagert. 01.3 Rubrik Milchhygiene Nr. 18 19 20 30 40 50 60 70 81 85 Kontrollpunkte + X X X Weitere Aspekte Milchhygiene 01 X X X Euterkontrollen monatlich durchgeführt, dokumentiert und die Ergebnisse mind. 3 Jahre aufbewahrt. 02 X X X Voraussetzungen für erforderliche Hygiene beim Melken sind getroffen. 03 X X X Korrekte Wartung der Melkanlage. 04 X X X Reinigungs- und Milchlagerraum sowie Tank und milchführende Anlagen sind sauber. 05 X X X Reinigungs- und Milchlagerraum sowie Tank und milchführende Anlagen sind in korrektem Zustand. 06 X X X Milch wird vorschriftsgemäss filtriert, gekühlt, gelagert und transportiert. 07 X X X Einhaltung Ablieferungsverbot Milch. Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Nutztiere_2014_d 2/4 01.4 Rubrik Tierarzneimittel Nr. 18 19 20 30 40 50 60 70 81 85 Kontrollpunkte + X X X X X X X X X X Weitere Aspekte Tierarzneimittel 01 X X X X X X X X X X TAM-Vereinbarung mit Tierarzt/Tierärztin vorhanden, der die TAM auf Vorrat abgibt. 02 X X X X X X X X X X Betriebsbesuche im Rahmen der TAM-Vereinbarung durchgeführt und korrekt dokumentiert. 03 X X X X X X X X X X Vorratsmenge der TAM entspricht dem Tierbestand. 04 X X X X X X X X X X Behandlungsjournal korrekt geführt und 3 Jahre aufbewahrt. 05 X X X X X X X X X X Zusatzetiketten auf TAM und schriftliche Anwendungsanweisungen, wenn nötig, vorhanden. 06 X X X X X X X X X X Inventarliste stimmt mit auf Betrieb vorhandenen TAM überein und wird 3 Jahre aufbewahrt. 07 X X X X X X X X X X TAM sind zugelassen, nicht abgelaufen und richtig gelagert. 08 X X X X X X X X X X Wenn AMV/FüAM über betriebseigene technische Anlagen verabreicht werden, sind die Anforderungen erfüllt. X X X X X Falls Tierhalter Schmerzausschaltung (bei Enthornung, Frühkastration) selber durchführt: Anforderungen bzgl. TAMV und TSchV sind erfüllt. 09 02.1 Rubrik Tiergesundheit Nr. 18 19 20 30 40 50 60 70 81 85 Kontrollpunkte + X X X X X X X X X X Weitere Aspekte Tiergesundheit 01 X X X X X X X X X X Gesundheitszustand und Pflege der Tiere in Ordnung 02 X X X X X 03 X X X X X X Aborte gemeldet X X Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Nutztiere_2014_d X X Tierärztliche Betreuung sichergestellt 3/4 02.2 Rubrik Tierverkehr Nr. 18 19 20 30 40 50 60 70 81 85 Kontrollpunkte + X X X X X X X X X X Weitere Aspekte Tierverkehr 01 X X X X X X X X X X Tierhaltung ist beim Kanton registriert und alle Tierarten sind gemeldet. 02 X X X X X X X 03 X X X X X X X X Tierbestand stimmt mit Daten der TVD bzw. der Bestandesliste überein. 04 X X X X X X X Begleitdokumente sind vollständig, korrekt ausgefüllt und werden 3 Jahre aufbewahrt. Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Nutztiere_2014_d Tiere sind vorschriftsgemäss gekennzeichnet und identifizierbar. 4/4 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Bundesamt für Landwirtschaft BLW Acontrol – Liste der Kontrollpunkte 01 Bereich Lebensmittelsicherheit (tierische Primärproduktion) 02 Bereich Tiergesundheit Bienen Übersicht über die Rubriken: 01.2_83 Rubrik Hygiene in der tierischen Primärproduktion ....................................................................................................................................................................... 2 01.4_83 Rubrik Tierarzneimittel ................................................................................................................................................................................................................... 2 02.1_83 Rubrik Tiergesundheit .................................................................................................................................................................................................................... 2 02.2_83 Rubrik Tierverkehr ......................................................................................................................................................................................................................... 2 Bemerkung: Die Kontrollpunkte sind in den Kontrollhandbüchern genauer beschrieben: www.blv.admin.ch > Das BLV > Vollzug > Veterinärdienst Schweiz > Kantonale Veterinärdienste > Vollzug Primärproduktion. Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Bienen_2014_d 1/3 01.2_83 Rubrik Bienen: Hygiene in der tierischen Primärproduktion Nr. Kontrollpunkte + Weitere Aspekte Hygiene in der Primärproduktion 01 Leere Honigwaben sind in lebensmitteltauglichem Zustand und werden sauber, geruchsneutral und frei von Schädlingen gelagert 02 Honig wird ordnungsgemäss gewonnen und verarbeitet 03 Honig wird ordnungsgemäss gelagert 04 Art, Menge und Empfänger von Honig ist dokumentiert 01.4_83 Rubrik Bienen: Tierarzneimittel Nr. Kontrollpunkte + Weitere Aspekte Tierarzneimittel 01 Im Bienenstand werden nur zugelassene Mittel und Methoden angewendet 02 Tierarzneimittel werden korrekt aufbewahrt 02.1_83 Rubrik Bienen: Tiergesundheit Nr. Kontrollpunkte + Weitere Aspekte Tiergesundheit 01 Bienenvölker gesund 02 Besetzte und unbesetzte Bienenstände sind so gewartet, dass von ihnen keine Seuchengefahr ausgeht 03 Varroamilbe wird wirksam bekämpft und Befall überwacht 04 Regelmässige Kontrolle der Bienenvölker auf klinische Anzeichen von Faul- und Sauerbrut. Bei Verdacht werden nötige Massnahmen getroffen 02.2_83 Rubrik Bienen: Tierverkehr Nr. Kontrollpunkte Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Bienen_2014_d 2/3 Nr. Kontrollpunkte + Weitere Aspekte Tierverkehr 01 Bienenstände korrekt gemeldet und jeder Bienenstand von aussen gut sichtbar ordnungsgemäss gekennzeichnet 02 Bestandeskontrolle vorschriftsmässig geführt Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Bienen_2014_d 3/3 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Bundesamt für Landwirtschaft BLW Acontrol – Liste der Kontrollpunkte 01 Bereich Lebensmittelsicherheit (tierische Primärproduktion) 02 Bereich Tiergesundheit 03 Bereich Tierschutz Fische Übersicht über die Rubriken: 01.2_82 Rubrik Fische: Hygiene in der tierischen Primärproduktion .......................................................................................................................................................... 2 01.4_82 Rubrik Fische: Tierarzneimittel ...................................................................................................................................................................................................... 2 02.1_82 Rubrik Fische: Tiergesundheit ....................................................................................................................................................................................................... 2 02.2_82 Rubrik Fische: Tierverkehr............................................................................................................................................................................................................. 3 02.3_82 Rubrik Fische: Biosicherheit .......................................................................................................................................................................................................... 3 03.1_82 Rubrik Fische: Tierschutz .............................................................................................................................................................................................................. 4 Bemerkung: Die Kontrollpunkte sind in den Kontrollhandbüchern genauer beschrieben: www.blv.admin.ch > Das BLV > Vollzug > Veterinärdienst Schweiz > Kantonale Veterinärdienste > Vollzug Primärproduktion. Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Fische_2014_d 1/4 01.2_82 Rubrik Fische: Hygiene in der tierischen Primärproduktion Nr. Kontrollpunkte + Weitere Aspekte Hygiene in der Primärproduktion 01 Futtermittel werden so gelagert und verabreicht, dass eine nachteilige Beeinflussung der Fische ausgeschlossen ist 02 Die Herkunft der Futtermittel ist dokumentiert 03 Die Lagerung der Fische und Fischprodukte ist ordnungsgemäss 01.4_82 Rubrik Fische: Tierarzneimittel Nr. Kontrollpunkte + Weitere Aspekte Tierarzneimittel 01 Kein Einsatz verbotener Stoffe 02 Korrekte Führung Behandlungsjournal; Aufbewahrung Aufzeichnungen 3 Jahre 03 Zusatzetiketten auf TAM; schriftliche Anwendungsanweisungen liegen vor 04 TAM-Vereinbarung mit Tierarzt, der TAM auf Vorrat abgibt, vorhanden 05 Betriebsbesuche im Rahmen der TAM-Vereinbarung durchgeführt; Besuchsprotokolle vorhanden 06 Angemessene Vorratsmenge TAM 07 Inventarliste vorhanden, auf Betrieb vorhandene TAM darin erfasst 08 Richtige Lagerung TAM; TAM nicht abgelaufen 09 Arzneimittelvormischungen/Fütterungsarzneimittel gesetzeskonform verwendet. 02.1_82 Rubrik Fische: Tiergesundheit Nr. Kontrollpunkte + Weitere Aspekte Tiergesundheit Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Fische_2014_d 2/4 Nr. Kontrollpunkte 01 Die Fische verhalten sich normal und ihr allgemeiner Gesundheitszustand ist in Ordnung 02 Die Meldepflicht bei Seuchenverdacht wird wahrgenommen 03 Es werden im Bedarfsfall geeignete Massnahmen zur Senkung des Parasiten-, Bakterien- und Pilzdruckes ergriffen 02.2_82 Rubrik Fische: Tierverkehr Nr. Kontrollpunkte + Weitere Aspekte Tierverkehr 01 Die Fischhaltung ist korrekt registriert 02 Die Bestandeskontrolle wird vorschriftsgemäss geführt und die Aufzeichnungen werden 3 Jahre aufbewahrt 03 Die Begleitdokumente für den Tierverkehr sind korrekt ausgefüllt und werden 3 Jahre aufbewahrt 02.3_82 Rubrik Fische: Biosicherheit Nr. Kontrollpunkte + Weitere Aspekte Biosicherheit 01 Betrieb Angelteich: Nötige Massnahmen gegen Einschleppung und Ausbreitung von Krankheitserregern getroffen 02 Produktionsbereich Aquakulturanlage: Nötige Massnahmen gegen Einschleppung/Ausbreitung von Krankheitserregern durch Personen getroffen 03 Nötige Massnahmen gegen Einschleppung/Ausbreitung von Krankheitserregern durch Fahrzeuge getroffen 04 Sauberkeit der Anlage in Ordnung 05 Nötige Massnahmen gegen Erregerverbreitung innerhalb der Anlage getroffen 06 Anlage sowohl gegen Eindringen wie auch Entweichen von Fischen geschützt 07 Anlage gegen Eindringen räuberischer Säugetiere gesichert 08 Becken/Haltungseinrichtungen gegen Eindringen räuberischer Vögel gesichert Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Fische_2014_d 3/4 Nr. Kontrollpunkte 09 Möglichkeit kranke Tiere und Neuzugänge abzusondern 03.1_82 Rubrik Fische: Tierschutz Nr. Kontrollpunkte + Weitere Aspekte Tierschutz 01 Besatzdichte entspricht gesetzlichen Anforderungen; angebotene Futtermenge und -qualität angemessen 02 Wasserqualität in Ordnung und regelmässig überprüft 03 Fische soweit als nötig vor Witterungseinflüssen und Störungen durch Personen geschützt 04 Betreiber der Aquakulturanlage und Mitarbeiter sind ordnungsgemäss ausgebildet 05 Umgang mit Fischen ist angemessen 06 Gesetzliche Anforderungen beim Betäuben und Töten umgesetzt 07 Für gewerbsmässige Fischhaltung liegt eine Bewilligung vor 08 Betrieb Angelgewässer gesetzeskonform Kontrollpunkte_Tierische_PrP_Fische_2014_d 4/4 Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Bundesamt für Landwirtschaft BLW Acontrol – Kontrollpunkte, Mängel und Kürzungen (0.998) 03 Bereich Tierschutz Übersicht über die Rubriken: 03.10 Rubrik Baulicher Tierschutz - Rinder, inklusive Wasserbüffel und Yaks ................................................................................................................................................ 2 03.11 Rubrik Baulicher Tierschutz - Pferde ...................................................................................................................................................................................................... 3 03.12 Rubrik Baulicher Tierschutz - Ziegen ..................................................................................................................................................................................................... 4 03.13 Rubrik Baulicher Tierschutz - Schafe ..................................................................................................................................................................................................... 5 03.14 Rubrik Baulicher Tierschutz-Schweine ................................................................................................................................................................................................... 6 03.15 Rubrik Baulicher Tierschutz - Kaninchen ............................................................................................................................................................................................... 7 03.16 Rubrik Baulicher Tierschutz - Legehennen ............................................................................................................................................................................................ 8 03.17 Rubrik Baulicher Tierschutz - Mastgeflügel ............................................................................................................................................................................................ 9 03.18 Rubrik Baulicher Tierschutz - Lamas und Alpakas ............................................................................................................................................................................... 10 03.20 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Rinder, inklusive Wasserbüffel und Yaks ........................................................................................................................................... 11 03.21 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Pferde ................................................................................................................................................................................................ 13 03.22 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Ziegen ................................................................................................................................................................................................ 15 03.23 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Schafe ................................................................................................................................................................................................ 17 03.24 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Schweine ........................................................................................................................................................................................... 19 03.25 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Kaninchen .......................................................................................................................................................................................... 21 03.26 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Legehennen ....................................................................................................................................................................................... 22 03.27 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Mastpoulet ......................................................................................................................................................................................... 23 03.28 Rubrik Qualitativer Tierschutz – Lamas und Alpakas ........................................................................................................................................................................... 24 Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 1/25 03.10 Rubrik Baulicher Tierschutz - Rinder, inklusive Wasserbüffel und Yaks Nr. Punktegruppen 01 Kühe und hochträchtige Erstkalbende 02 Jungtiere 03 Zuchtstiere 04 Kälber 01 02 03 04 X X X X X X X Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen Anzahl Plätze 01 Gruppenhaltung in Laufställen 01.1 Abmessungen in Laufställen Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV 01.2 Abkalbebucht idem idem 01.3 Masse von Liegeboxen idem idem 01.4 Laufgänge in Liegeboxenlaufställen idem idem 02 Einzelhaltung von Kälbern X 02.1 Haltung in Einzelboxen idem idem X 02.2 Haltung in Kälberhütten (Iglus) idem idem 03 Anbindehaltung von Rindern 03.1 Kühe und hochträchtige Erstkalbende idem idem 03.2 Übrige Rinder idem idem X X X X Punkte P2 X X Nr. X X X X X X 04 Perforierte Böden idem idem X X X X 05 Sicherstellung der Frischluftzufuhr idem idem X X X X 06 Abmessungen von Unterständen bei dauernder Haltung im Freien idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 2/25 03.11 Rubrik Baulicher Tierschutz - Pferde Nr. Punktegruppen 11 Zuchtstuten und Fohlen 12 Jungpferde 13 Andere Pferde 11 12 13 Nr. Punkte X X X P2 Anzahl Plätze X X X 01 Mindestdeckenhöhe 02 Einzelaufstallung von Pferden Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV X X X 02.1 Boxenhaltung idem idem X X X 02.2 Anbindehaltung idem idem 03 Gruppenhaltung von Pferden X X X 03.1 Mindestflächen idem idem X X X 03.2 Besonderes Abteil idem idem X X X 04 Abmessung von Unterständen bei dauernder Haltung im Freien idem idem X X X 05 Auslaufflächen idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 3/25 03.12 Rubrik Baulicher Tierschutz - Ziegen Nr. Punktegruppen 21 Zicklein 22 Jungziegen und Zwergziegen 23 Ziegen 24 Böcke Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen Gruppenhaltung von Ziegen Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV 02 Einzelhaltung von Ziegen idem idem X 03 Anbindehaltung von Ziegen idem idem X X 04 Perforierte Böden idem idem X X X 05 Sicherstellung der Frischluftzufuhr idem idem X X X 06 Abmessung Unterstände bei dauernder Haltung im Freien idem idem 21 22 23 24 Nr. Punkte X X X X P2 Anzahl Plätze X X X X 01 X X X X X X X X X Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 4/25 03.13 Rubrik Baulicher Tierschutz - Schafe Nr. Punktegruppen 31 Lämmer 32 Mastlämmer und Jungtiere 33 Mutterschafe ohne Lämmern 34 Mutterschafe mit Lämmern 35 Widder Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen Gruppenhaltung von Schafen Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV 02 Einzelhaltung von Schafen idem idem 31 32 33 34 35 Nr. Punkte X X X X X P2 Anzahl Plätze X X X X X 01 X X X X X X X X 03 Anbindehaltung von Schafen idem idem X X X X X 04 Perforierte Böden idem idem X X X X X 05 Sicherstellung der Frischluftzufuhr idem idem X X X X X 06 Abmessungen von Unterständen bei dauernder Haltung im Freien idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 5/25 03.14 Rubrik Baulicher Tierschutz-Schweine Nr. Punktegruppen 41 Galtsauen 42 Säugende Sauen und Saugferkel 43 Zuchteber 44 Abgesetzte Ferkel 45 Mastschweine, Remonten 41 42 43 44 45 X X X X X Nr. Punkte P2 Anzahl Plätze 01 Gruppenhaltung von Schweinen Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen X X X X 01.1 Grösse der Buchten Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV X X X X 01.2 Fressplätze idem idem 01.3 Grösse der Fressstände und Fressliegebuchten idem idem 01.4 Anzahl Tränken idem idem 02 Einzelaufstallung von Galtsauen idem idem 03 Abferkelbuchten idem idem 04 Eberbuchten idem idem 05 Böden X X X X X X X X X X X X X X 05.1 Anteil perforierte Böden idem idem X X X X X 05.2 Perforationsanteil im Liegebereich idem idem X X X X X 05.3 Spaltenweite, Lochgrösse und Spaltenweite für den Mistabwurf idem idem X X X X X 06 Sicherstellung der Frischluftzufuhr idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 6/25 03.15 Rubrik Baulicher Tierschutz - Kaninchen Nr. Punktegruppen 51 Zibben 52 Jungtiere 53 Rammler 51 52 53 Nr. X X X P2 Anzahl Plätze X X X 01 X X X X Punkte Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen Mindestabmessungen der Gehege Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV 02 Erhöhte Flächen idem idem 03 Fütterungen und Tränken 04 Nester idem idem X X X 05 Böden idem idem X X X 06 Sicherstellung der Frischluftzufuhr idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 7/25 03.16 Rubrik Baulicher Tierschutz - Legehennen Nr. Punktegruppen 61 Legehennen / Elterntiere 62 Jungtiere ab 70 Tagen 63 Küken bis 70 Tage 61 62 63 X X X Nr. Punkte P2 Anzahl Plätze 01 Fütterungen und Tränken Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen X X X 01.1 Futterlängströge Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV X X X 01.2 Futterrundtröge idem idem X X X 01.3 Längstränke idem idem X X X 01.4 Rundtränken idem idem X X X 01.5 Nippeltränken idem idem X X X 01.6 Cuptränken idem idem X X X 02 Sitzstangen idem idem 03 Böden X X X 03.1 Begehbare Flächen idem idem X X X 03.2 Draht und Kunststoffgitterböden idem idem X X X 03.3 Lattenrostböden idem idem X X X 03.4 Eingestreuter Boden idem idem 04 Nester X 04.1 Einzelnester idem idem X 04.2 Gruppennester idem idem 05 Sicherstellung der Frischluftzufuhr idem idem X X X Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 8/25 03.17 Rubrik Baulicher Tierschutz - Mastgeflügel Nr. Punktegruppen 71 Mastpoulets 72 Masttruten 71 72 X X X X X Nr. Punkte Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen P2 Anzahl Plätze 01 Fütterungen und Tränken idem idem 02 Sicherstellung der Frischluftzufuhr idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 9/25 03.18 Rubrik Baulicher Tierschutz - Lamas und Alpakas Nr. Punktegruppen 81 Adulte Lamas und Alpakas 82 Jungtiere 83 Hengste 81 82 83 X X X Nr. Punkte P2 Anzahl Plätze 01 Gruppenhaltung Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen X X X 01.1 Abmessungen idem idem X X X 01.2 Böden und Zäune von Gehegen idem idem X 02 Einzelhaltung von Hengsten idem idem X X X 03 Sicherstellung der Frischluftzufuhr idem idem X X X 04 Abmessungen von Unterständen bei dauernder Haltung im Freien idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 10/25 03.20 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Rinder, inklusive Wasserbüffel und Yaks Nr. Punktegruppen 01 Kühe und hochträchtige Erstkalbende 02 Jungtiere 03 Zuchtstiere 04 Kälber 01 02 03 04 Nr. Punkte X X X X P1 Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche Veränderungen vorgenommen? X X X X P2 Anzahl Tiere X X X X X X X X X X X X X Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV Belegung der Stallungen 08 Liegebereich 08.1 Kälber auf Einstreu idem Eingestreute Liegefläche für Kühe, hochträchtige Rinder und idem Zuchtstiere Liegefläche für übrige Rinder idem 08.3 X Kürzung d. Direktzahlungen 07 08.2 X Mögliche Mängel idem idem idem 10 Einzelhaltung und Anbindehaltung von Kälbern, Yaks und Wasserbüffeln Anbindevorrichtungen 11 Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen 11.1 Korrekter Einsatz des Kuhtrainers idem idem 09 idem idem idem idem X X X X X X X 11.2 Sonstige Steuervorrichtungen idem idem X X X X 12 Trittsicherheit der Stallböden idem idem X X X X 13 Beleuchtung idem idem X X X X 14 Luftqualität im Stall idem idem X X X X 15 Lärm idem idem X X X X 16 Versorgung mit Wasser idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 11/25 X X X X 17 Raufutter für Kälber idem idem X 18 Bewegung für Yaks und angebunden gehaltene Rinder idem idem 19 Kalbende Tiere idem idem X X X X X 20 Dauernde Haltung im Freien idem idem X X X X 21 Eingriffe am Tier idem idem X X X X 22 Verletzungen idem idem X X X X 23 Abkühlung für Wasserbüffel und Yaks idem idem X X X X 24 Tierpflege idem idem X X X X 25 Ausbildung idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 12/25 03.21 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Pferde Nr. Punktegruppen 11 Zuchtstuten und Fohlen 12 Jungpferde 13 Andere Pferde Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen Belegung der Stallungen Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 07 Liegebereich idem idem X 08 Sozialkontakt idem idem X X 09 Trittsicherheit der Stallböden idem idem X X X 10 Beleuchtung idem idem X X X 11 Stallklima idem idem X X X 12 Lärm idem idem X X X 13 Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen idem idem X X X 14 Futter und Wasser idem idem X X X 15 Auslaufböden idem idem X X X 16 Bewegung idem idem X X X 17 Dauernde Haltung im Freien idem idem X X X 18 Tierpflege idem idem X X X 19 Verletzungen idem idem X X X 20 Ausbildung idem idem 11 12 13 Nr. Punkte X X X P1 Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche Veränderungen vorgenommen? X X X P2 Anzahl Tiere X X X 06 X X X X X X Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 13/25 Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 14/25 03.22 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Ziegen Nr. Punktegruppen 21 Zicklein 22 Jungziegen und Zwergziegen 23 Ziegen 24 Böcke Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen Belegung der Stallungen Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV 08 Liegebereich idem idem X 09 Einzelhaltung idem idem X X 10 Trittsicherheit der Stallböden idem idem X X X 11 Beleuchtung idem idem X X X X 12 Luftqualität im Stall idem idem X X X X 13 Lärm idem idem X X X X 14 Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen idem idem X X X X 15 Versorgung mit Wasser idem idem 16 Raufutter für Zicklein idem idem 21 22 23 24 Nr. X X X X P1 Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche Veränderungen vorgenommen? X X X X P2 Anzahl Tiere X X X X 07 X X X X X X X X X X X Punkte X X X 17 Bewegung für angebunden gehaltene Ziegen idem idem X X X X 18 Dauernde Haltung im Freien idem idem X X X X 19 Eingriffe am Tier idem idem X X X X 20 Verletzungen idem idem X X X X 21 Klauenpflege idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 15/25 X X X X 22 Tierpflege idem idem X X X X 23 Ausbildung idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 16/25 03.23 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Schafe Nr. Punktegruppen 31 Lämmer 32 Mastlämmer und Jungtiere 33 Mutterschafe ohne Lämmer 34 Mutterschafe mit Lämmer 35 Widder Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen Belegung der Stallungen Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV 08 Liegebereich idem idem X 09 Einzelhaltung idem idem X X 10 Trittsicherheit der Stallböden idem idem X X X 11 Beleuchtung idem idem X X X X 12 Luftqualität im Stall idem idem X X X X X 13 Lärm idem idem X X X X X 14 Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen idem idem X X X X X 15 Versorgung mit Wasser idem idem 16 Raufutter für Lämmer idem idem 31 32 33 34 X X X X X P1 Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche Veränderungen vorgenommen? X X X X X P2 Anzahl Tiere X X X X X 07 X X X X X X X X X X X X X X X X 35 Nr. Punkte X X X X X X 17 Bewegung für angebunden gehaltene Schafe idem idem X X X X X 18 Dauernde Haltung im Freien idem idem X X X X X 19 Eingriffe am Tier idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 17/25 X X X X X 20 Verletzungen idem idem X X X X X 21 Klauenpflege idem idem X X X X X 22 Schur idem idem X X X X X 23 Tierpflege idem idem X X X X X 24 Ausbildung idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 18/25 03.24 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Schweine Nr. Punktegruppen 41 Galtsauen 42 Säugende Sauen und Saugferkel 43 Zuchteber 44 Abgesetzte Ferkel 45 Mastschweine, Remonten 41 42 43 44 45 Nr. Punkte X X X X X P1 Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche Veränderungen vorgenommen? X X X X X P2 Anzahl Tiere X X X X X Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV 07 Belegung der Buchten 08 Einzelhaltung 08.1 Geschlossene Kastenstände während der Deckzeit idem idem 08.2 Geschlossene Kastenstände während der Geburtsphase idem idem X X X 08.3 Einzelhaltung von Ebern und Mastschweinen idem idem X X X X X 9 Trittsicherheit idem idem X X X X X 10 Beleuchtung idem idem 11 Stalltemperatur X 11.1 Schutz vor Hitze idem idem X X X X X X X 11.2 Schutz vor Kälte idem idem X X X X X 12 Luftqualität im Stall idem idem X X X X X 13 Lärm idem idem X X X X X 14 Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 19/25 X X X X X X X 15 Versorgung mit Wasser idem idem X 16 Futter mit hohem Rohfaseranteil idem idem 17 Beschäftigung und Einstreu 17.1 Einstreu und Nestbaumaterial in Abferkelbuchten idem idem X X X X X X 17.2 Beschäftigung der Schweine idem idem X X X X X 18 Dauernde Haltung im Freien idem idem X X X X X 19 Eingriffe am Tier idem idem X X X X X 20 Verletzungen idem idem X X X X X 21 Tierpflege idem idem X X X X X 22 Ausbildung idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 20/25 03.25 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Kaninchen Nr. Punktegruppen 51 Zibben 52 Jungtiere 53 Rammler Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen Belegung der Gehege Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV 08 Einzelhaltung idem idem 51 52 53 Nr. X X X P1 Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche Veränderungen vorgenommen? X X X P2 Anzahl Tiere X X X 07 X Punkte X X X 09 Fütterung und Beschäftigung idem idem X X X 10 Rückzugsmöglichkeiten idem idem X X X 11 Einstreu idem idem X X X 12 Beleuchtung idem idem X X X 13 Luftqualtität im Stall idem idem X X X 14 Lärm idem idem X X X 15 Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen idem idem X X X 16 Versorgung mit Wasser idem idem X X X 17 Verletzungen idem idem X X X 18 Tierpflege idem idem X X X 19 Ausbildung idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 21/25 03.26 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Legehennen Nr. Punktegruppen 61 Legehennen / Elterntiere 62 Jungtiere ab 70 Tagen 63 Küken bis 70 Tage Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen Besatzdichten Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV 07 Einstreu idem idem X 08 Beleuchtung idem idem X X 09 Luftqualtität im Stall idem idem X X X 10 Lärm idem idem X X X 11 Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen idem idem X X X 12 Eingriffe am Tier idem idem X X X 13 Verletzungen idem idem X X X 14 Tierpflege idem idem X X X 15 Ausbildung idem idem 61 62 63 Nr. Punkte X X X P1 Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche Veränderungen vorgenommen? X X X P2 Anzahl Tiere X X X 06 X X X X X X Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 22/25 03.27 Rubrik Qualitativer Tierschutz - Mastpoulet Nr. Punktegruppen 71 Mastpoulets 72 Masttruten 71 72 Nr. Punkte Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen X X P1 Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche Veränderungen vorgenommen? X X P2 Anzahl Tiere X X 03 Besatzdichten idem idem X X 04 Einstreu idem idem X X 05 Beleuchtung idem idem X X 06 Luftqualität im Stall idem idem X X 07 Lärm idem idem X X 08 Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen idem idem X X 09 Eingriffe am Tier idem idem X X 10 Verletzungen idem idem X X 11 Tierpflege idem idem X X 12 Ausbildung idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 23/25 03.28 Rubrik Qualitativer Tierschutz – Lamas und Alpakas Nr. Punktegruppen 81 Adulte Lamas und Alpakas 82 Jungtiere 83 Hengste 81 82 83 Nr. Punkte Mögliche Mängel Kürzung d. Direktzahlungen X X X P1 Wurden seit der letzten Tierschutz-Kontrolle bauliche Veränderungen vorgenommen? X X X P2 Anzahl Tiere X X X 05 Belegung der Stallungen Vorgabe gemäss TSchV nicht erfüllt s. Anhang 8 DZV X X X 06 Liegebereich idem idem X X X 07 Sozialkontakt idem idem X X X 08 Trittsicherheit der Stallböden idem idem X X X 09 Beleuchtung idem idem X X X 10 Luftqualität im Stall idem idem X X X 11 Lärm idem idem X X X 12 Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen idem idem X X X 13 Versorgung mit Futter und Wasser idem idem X X X 14 Gehegeböden idem idem X X X 15 Bewegung idem idem X X X 16 Dauernde Haltung im Freien idem idem X X X 17 Eingriffe am Tier idem idem X X X 18 Verletzungen idem idem X X X 19 Nagel- und Zahnpflege idem idem X X X 20 Schur idem idem X X X 21 Tierpflege idem idem Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d 24/25 X X X 22 Ausbildung Kontrollpunkte Tierschutz_20140825_d idem idem 25/25 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung Acontrol – Liste der Kontrollpunkte mit ihren Attributen 05 Bereich Allgemeine Beitragsvoraussetzungen – Ganzjahres- und Sömmerungsbetriebe 05.1 Rubrik Allg. Beitragsvoraussetzungen – Ganzjahresbetrieb und Sömmerungsbetrieb Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für Kürzung 01 Fristgerechte Anmeldung Anmeldung für Massnahme ist korrekt ausgefüllt und fristgerecht der zuständigen Instanz übermittelt Art. 97 DZV 01 Verspätete Anmeldung, Kontrolle kann ordnungsgemäss durchgeführt werden Erste Feststellung 200 Fr. Fläche oder Tierbestand, für die oder den die Beiträge ausgerichtet werden 02 Verspätete Anmeldung, Kontrolle nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden 100 % der betreffenden Beiträge 03 Anmeldung unvollständig Nachfrist für Vervollständigung 04 Anmeldung mangelhaft Nachfrist für Korrekturen 05 Anderer Mangel - Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d erster und zweiter Wiederholungsfall 400 Fr., ab dem dritten Wiederholungsfall: 100 % der betreffenden Beiträge (keine Anmeldung) Fläche oder Tierbestand, für die oder den die Beiträge ausgerichtet werden 1/15 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen 02 Fristgerechte Gesuchseinreichung Direktzahlungen Gesuch ist korrekt ausgefüllt und fristgerecht der zuständigen Instanz übermittelt Art. 98 DZV Art. 99 DZV Art. 100 DZV 01 Gesuch ist nicht fristgemäss eingereicht. Kontrolle kann ordnungsgemäss durchgeführt werden Erste Feststellung 200 Fr. erster und zweiter Wiederholungsfall 400 Fr., ab dem dritten Wiederholungsfall: 100 % der betreffenden Beiträge (kein Gesuch 02 Gesuch ist nicht fristgemäss eingereicht. Kontrolle nicht mehr möglich 100 % der betreffenden Beiträge (kein Gesuch) 03 Gesuch unvollständig Nachfrist für Vervollständigung 04 Gesuch mangelhaft Nachfrist für Korrekturen 05 Anderer Mangel - 01 Gesuch ist nicht fristgemäss eingereicht. Kontrolle kann ordnungsgemäss durchgeführt werden Erste Feststellung 100 Fr. 02 Gesuch ist nicht fristgemäss eingereicht. Kontrolle nicht mehr möglich 100 % der betreffenden Beiträge (kein Gesuch) 03 Gesuch unvollständig Nachfrist für Vervollständigung 03 Fristgerechte Gesuchseinreichung Einzelkulturbeiträge Gesuch ist korrekt ausgefüllt und fristgerecht der zuständigen Instanz übermittelt Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d Art. 8 und 18 EKBV erster und zweiter Wiederholungsfall 200 Fr., ab dem dritten Wiederholungsfall: 100 % der betreffenden Beiträge (kein Gesuch Nötige Angaben für Kürzung Fläche oder Tierbestand, für die oder den die Beiträge ausgerichtet werden Fläche oder Tierbestand, für die oder den die Beiträge ausgerichtet werden Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 2/15 Nr. 04 Kontrollpunkte kurz Keine Erschwerung der Kontrollen Direktzahlungen Kontrollpunkte lang Kontrollen können vollumfänglich und ungehindert durchgeführt werden Referenzierung (Art. Abs.) Art. 105 DZV Mögliche Mängel Massnahmen 04 Gesuch mangelhaft Nachfrist für Korrekturen 05 Anderer Mangel - 01 Mangelhafte Mitwirkung oder Drohungen, welche zu einem Mehraufwand führen Kürzung aller Beiträge um 10 %, mindestens CHF 2000.-, maximal CHF 10 000.- Nötige Angaben für Kürzung Bereich ÖLN oder Tierschutz 02 Mangelhafte Mitwirkung oder Drohungen, welche zu einem Mehraufwand führen Kürzung um 10 % der betreffenden Beiträge, mindestens CHF 200.-, maximal CHF 2000.- Fläche oder Tierbestand, für die oder den die Beiträge ausgerichtet werden Andere Bereiche 03 Verweigerung der Kontrolle bzw. Kontrolle nicht ordnungsgemäss durchführbar Kürzung aller Beiträge um 100%. Bereich ÖLN oder Tierschutz 04 Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d Verweigerung der Kontrolle bzw. Kontrolle nicht ordnungsgemäss durchführbar Kürzung der betreffenden Beiträge um 120% Fläche oder Tierbestand, für die oder den die Beiträge ausgerichtet werden 3/15 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für Kürzung - Andere Bereiche 05 Keine Erschwerung der Kontrollen Einzelkulturbeiträge Kontrollen können vollumfänglich und ungehindert durchgeführt werden Art. 18 EKBV 05 Anderer Mangel - 01 Mangelhafte Mitwirkung oder Drohungen, welche zu einem Mehraufwand führen Kürzung aller Beiträge um 10 %, mindestens CHF 500.-, maximal CHF 10 000.- Bereich ÖLN oder Tierschutz 02 Mangelhafte Mitwirkung oder Drohungen, welche zu einem Mehraufwand führen Kürzung um 10 % der betreffenden Beiträge, mindestens CHF 200.-, maximal CHF 2‘000.- Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden Andere Bereiche für Einzelkulturbeiträge 03 Verweigerung der Kontrolle bzw. Kontrolle nicht ordnungsgemäss durchführbar Kürzung aller Beiträge um 100 %. Bereich ÖLN oder Tierschutz Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d 4/15 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für Kürzung 04 Kürzung der betreffenden Beiträge um 120 % Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden Verweigerung der Kontrolle bzw. Kontrolle nicht ordnungsgemäss durchführbar Andere Bereiche für Einzelkulturbeiträge 06 07 Deklarierte Vertragsmenge Zucker ist korrekt Deklarierte Vertragsfläche Saatgutproduktion ist korrekt Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d Art. 18 EKBV Art. 18 EKBV 05 Anderer Mangel - - 01 Fehlender Vertrag für Zuckerlieferung 100 % der Einzelkulturbeiträge für Zuckerrüben Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 02 Abweichende Vertragsmenge Korrektur auf richtige Angaben. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 03 Anderer Mangel - - 01 Zu tiefe Angabe Korrektur auf richtige Angaben. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben 02 Zu hohe Angabe Korrektur auf richtige Angaben. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung in der Höhe der Beitragsdifferenz (aus deklarierter minus richtiger Angabe) Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 5/15 06 Strukturdaten – Ganzjahresbetriebe (DZV und EKBV) 06.1 Rubrik Flächendaten allgemein – Ganzjahresbetrieb ......................................................................................................................................................................... 6 06.2 Rubrik Kulturen und Ernteverpflichtung - Extenso- und Einzelkulturbeiträge ................................................................................................................................... 12 06.3 Rubrik Tierbestände (ohne Rindvieh) – Ganzjahresbetrieb .............................................................................................................................................................. 13 06.4 Rubrik Tierbestände in der TVD - Ganzjahresbetrieb ....................................................................................................................................................................... 15 06.1 Rubrik Flächendaten allgemein – Ganzjahresbetrieb Hinweis: Wenn die Kantone die Verhältnisse mit dem GIS erfassen und festhalten, entfällt beim Kontrollpunkt 04 der Mangel „Fläche oder Teilfläche ist nicht der richtigen Neigungsstufe zugeordnet“ und bei Kontrollpunkt 05 der Mangel „Angaben zur Zone sind nicht korrekt“. Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen 01 Deklaration Flächenmasse korrekt Direktzahlungen Die angegebenen Flächenmasse sind auf Stufe der Bewirtschaftungsparzelle oder Bewirtschaftungseinheit richtig. Art. 98 DZV Art. 100 DZV Art. 105 DZV 01 Zu tiefe Angabe Korrektur auf richtige Angaben. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben 02 Zu hohe Angabe Korrektur auf richtige Angaben. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung in der Höhe der Beitragsdifferenz (aus deklarierter minus richtiger Angabe) Die angegebenen Flächenmasse sind auf Stufe der Bewirtschaftungsparzelle oder Bewirtschaftungseinheit richtig. Art. 18 EKBV 01 Zu tiefe Angabe Korrektur auf richtige Angaben. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben 02 Zu hohe Angabe Korrektur auf richtige Angaben. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger 02 Deklaration Flächenmasse korrekt Einzelkulturbeiträge Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d Nötige Angaben für Kürzung Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 6/15 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für Kürzung Angaben. Zusätzlich Kürzung in der Höhe der Beitragsdifferenz (aus deklarierter minus richtiger Angabe) 03 Deklaration Kultur oder Sorten korrekt bei Kulturen ohne Extensooder Einzelkulturbeiträge Auf der Fläche sind die deklarierten Kulturen vorhanden. Sortendeklarationen sind korrekt. Kulturen mit Extenso- und Einzelkulturbeiträgen sind mit der Rubrik 06.2 abgedeckt. Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d Art. 98 DZV Art. 100 DZV Art. 105 DZV Korrektur auf korrekte Angabe. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 500 Fr. Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 7/15 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für Kürzung 04 Deklaration Einzelbäume / HochstammObstbäume korrekt Die Zuteilung zur Kategorie, angegebene Anzahl und die Einteilung nach Qualitätsstufen und Vernetzung ist richtig. Art. 98 DZV Art. 100 DZV Art. 105 DZV 01 Anzahl zu tief Korrektur auf richtige Angaben. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Anzahl Bäume 02 Anzahl zu hoch Korrektur auf richtige Angaben. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung in der Höhe der Beitragsdifferenz (aus deklarierter minus richtiger Angabe) Anzahl Bäume 03 Kategorie falsch Korrektur auf richtige Angabe. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 50 Fr. je betreffenden Baum Anzahl Bäume 04 Qualitätsstufe falsch Korrektur auf korrekte Angabe und zusätzlich 50 Fr. je betreffenden Baum Anzahl Bäume 05 Vernetzung falsch Korrektur auf richtige Angabe. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 50 Fr. je betreffenden Baum Anzahl Bäume 06 anderer Mangel - - 01 Angaben zur Nutzung sind nicht korrekt Bei allen Mängeln: Korrektur auf richtige Angabe. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 05 Deklaration Daten Flächen in Hanglagen sind korrekt Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d Art. 98 DZV Art. 100 DZV Art. 105 DZV 8/15 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für Kürzung Angaben. Neuberechnung des Steillagenbeitrags, zusätzliche Kürzung um 1‘000 Fr. 06 07 Deklaration Daten Flächen nach Zonen ist korrekt Flächen sind sachgemäss bewirtschaftet Direktzahlungen und Einzelkulturbeiträge Art. 98 DZV Art. 100 DZV Art. 105 DZV Sachgemässe Bewirtschaftung (z.B. keine übermässige Verunkrautung oder Vergandung) Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d Art. 16 LBV 02 Fläche oder Teilfläche ist nicht der richtigen Neigungsstufe zugeordnet Bei allen Mängeln: Korrektur auf richtige Angabe. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben., Neuberechnung des Steillagenbeitrags, zusätzliche Kürzung 1‘000 Fr. Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 03 anderer Mangel - - 01 Angaben zur Zone sind nicht korrekt Korrektur auf richtige Angabe . Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 200 Fr. pro betroffene ha Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 02 Fläche oder Teilfläche ist nicht der richtigen Zone zugeordnet Korrektur auf richtige Angabe. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 200 Fr. pro betroffene ha Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 03 anderer Mangel - 01 Fläche ist nicht bewirtschaftet Ausschluss der Fläche aus der LN Betroffene Fläche 02 Fläche ist stark verunkrautet Ausschluss der Fläche aus der LN Betroffene Fläche 9/15 Nr. 08 09 10 Kontrollpunkte kurz Fläche wird vom Betrieb bewirtschaftet Direktzahlungen Fläche wird vom Betrieb bewirtschaftet Einzelkulturbeiträge Gepflegte Selven von Edelkastanien sind sachgerecht bewirtschaftet Kontrollpunkte lang Fläche wird vom Betrieb bewirtschaftet. Betriebseigene Arbeitskräfte oder Auftragsverhältnisse. Rechnung und Gefahr für die Fläche liegt beim Beitrieb. Fläche wird vom Betrieb bewirtschaftet. Betriebseigene Arbeitskräfte oder Auftragsverhältnisse. Rechnung und Gefahr für die Fläche liegt beim Beitrieb. Sachgemässe Bewirtschaftung (z.B. genügender Schnitt oder Auflichtung etc.) Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d Referenzierung (Art. Abs.) Art. 98 DZV Art. 100 DZV Art. 105 DZV Art. 18 EKBV Art. 22 LBV Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für Kürzung 03 Fläche ist vergandet Ausschluss der Fläche aus der LN Betroffene Fläche 04 anderer Mangel - - 01 Betrieb hat Fläche einem anderen Bewirtschafter zur Verfügung gestellt (entgeltlich oder unentgeltlich) Korrektur auf richtige Angabe. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich 500 Fr. pro ha betroffener Fläche Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 02 anderer Mangel - - 01 Betrieb hat Fläche einem anderen Bewirtschafter zur Verfügung gestellt (entgeltlich oder unentgeltlich) Korrektur auf richtige Angabe. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 500 Fr. pro ha betroffener Fläche Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 02 anderer Mangel - - 01 ungenügender Schnitt 600 Fr./ha x betroffene Fläche in ha Betroffene Fläche 02 ungenügende Entfernung der Kastanienigel, Aufsammeln des Laubes (<50 Prozent) 300 Fr./ha x betroffene Fläche in ha Betroffene Fläche 03 ungenügende 300 Fr./ha x betroffene Betroffene Fläche 10/15 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d Referenzierung (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für Kürzung Entfernung des Totholzes Fläche in ha 04 ungenügende Auflichtung und Saat 100 Fr./ha x betroffene Fläche in ha Betroffene Fläche 05 Pläne der Fläche fehlen 50 Fr. pro Dokument Kürzung wird erst vorgenommen, wenn der Mangel nach der Nachreichefrist weiter besteht bzw. wenn das Dokument nicht nachgereicht wurde Zahl der Dokumente 06 Anderer Mangel - - 11/15 06.2 Rubrik Kulturen und Ernteverpflichtung - Extenso- und Einzelkulturbeiträge Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung (Art. Abs.) 01 Deklaration Kultur oder Sorten korrekt Extensobeiträge Auf der Fläche sind die deklarierten Kulturen vorhanden. Sortendeklarationen sind korrekt. 02 Deklaration Kultur oder Sorten korrekt Einzelkulturbeiträge 03 Ernte und Verwertung der Kulturen erfolgt Extensobeiträge Massnahmen Nötige Angaben für Kürzung Art. 98 DZV Art. 100 DZV Art. 105 DZV Korrektur auf richtige Angabe. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. zusätzlich Kürzung um CHF 500.- Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden Auf der Fläche sind die deklarierten Kulturen vorhanden. Sortendeklarationen sind korrekt. Art. 18 EKBV Korrektur auf richtige Angabe. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. zusätzlich Kürzung um CHF 500.- Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden Ernte im ordentlichen Reifezustand; landwirtschaftliche, technische oder industrielle Verwendung der Ernte Art. 100 DZV Art. 105 DZV Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d Mögliche Mängel 01 Kultur wurde nicht geerntet Ausschuss von den Beiträgen (Kürzung um 100 %), zusätzlich Kürzung um 20 % der betreffenden Beitragsart (Total Kürzung um 120 % der betreffenden Beitragsart) Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 02 Keine ordentliche Verwertung der Ernte Ausschuss von den Beiträgen (Kürzung um 100 %), zusätzlich Kürzung um 20 % der betreffenden Beitragsart (Total Kürzung um 120 % der betreffenden Beitragsart) Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 03 anderer Mangel - - 12/15 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für Kürzung 04 Ernte und Verwertung der Kulturen erfolgt Einzelkulturbeiträge Ernte im ordentlichen Reifezustand; landwirtschaftliche, technische oder industrielle Verwendung der Ernte Art. 18 EKBV 01 Kultur wurde nicht geerntet Ausschuss von den Beiträgen (Kürzung um 100 %), zusätzlich Kürzung um 20 % der betreffenden Beitragsart (Total Kürzung um 120 % der betreffenden Beitragsart) Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 02 Keine ordentliche Verwertung der Ernte Ausschuss von den Beiträgen (Kürzung um 100 %), zusätzlich Kürzung um 20 % der betreffenden Beitragsart (Total Kürzung um 120 % der betreffenden Beitragsart) Fläche, für die die Beiträge ausgerichtet werden 03 anderer Mangel - - 06.3 Rubrik Tierbestände (ohne Rindvieh und Wasserbüffel) – Ganzjahresbetrieb Nr . Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für Kürzung 01 Tiere ohne Rindvieh und Wasserbüffel: Deklaration Tierbestände am Stichtag ist korrekt Andere Tiere: Die deklarierte Anzahl Tiere ohne Rindvieh und Wasserbüffel je Kategorie am Stichtag stimmt mit den gezählten Tieren überein Art. 98 DZV Art. 100 DZV Art. 105 DZV 01 Tierbestand stimmt insgesamt nicht überein Für jede falsch deklarierte GVE: Kürzung um 100 Fr. je GVE Tierbestand ohne Rindvieh 02 Angabe der Tiere in falschen Kategorien Für jede falsch deklarierte GVE: Kürzung um 100 Fr. je GVE Tierbestand ohne Rindvieh 03 anderer Mangel - - Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d 13/15 Nr . Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für Kürzung 02 Tiere ohne Rindvieh und Wasserbüffel: Deklaration des Durchschnittsbestandes ist korrekt Die deklarierte durchschnittliche Anzahl Tiere ohne Rindvieh und Wasserbüffel ist korrekt. Die Durchschnittsbestände sind nachvollziehbar und plausibel Art. 98 DZV Art. 100 DZV Art. 105 DZV 01 Der deklarierte Bestand wird nicht auf dem Betrieb gehalten Korrektur auf den tatsächlichen Bestand. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 100 Fr. je falsch deklarierte GVE Tierbestand ohne Rindvieh 02 Der von einem anderen Bewirtschafter deklarierte Bestand wird auf dem Betrieb gehalten (selber keine Deklaration) Korrektur auf den tatsächlichen Bestand. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 100 Fr. je falsch deklarierte GVE Tierbestand ohne Rindvieh 03 Der Durchschnittsbestand ist nicht korrekt Korrektur auf den tatsächlichen Bestand. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 100 Fr. je falsch deklarierte GVE Tierbestand ohne Rindvieh 04 Der Durchschnittsbestand ist nicht plausibel und nachvollziehbar Korrektur auf den tatsächlichen Bestand. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 100 Fr. je falsch deklarierte GVE Tierbestand ohne Rindvieh 05 anderer Mangel - - Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d 14/15 06.4 Rubrik Tierbestände in der TVD - Ganzjahresbetrieb Nr . Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für Kürzung 01 Bestand an Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln wird auf dem Betrieb gehalten Bestand an Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln wird auf dem Betrieb gehalten und vom Betrieb bewirtschaftet. Art. 98 DZV Art. 100 DZV Art. 105 DZV 01 Der in der TVD erfasste Bestand wird nicht auf dem Betrieb gehalten Korrektur auf den tatsächlichen Bestand. Auszahlung der Beiträge gemäss richtiger Angaben. Zusätzlich Kürzung um 200 Fr. je falsch erfasster GVE Bestand an Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln 02 Es werden Tiere auf dem Betrieb gehalten, die nicht in der TVD für den Betrieb erfasst sind. Kürzung um 200 Fr. je falsch erfasster GVE. Keine Korrektur des Bestandes, jedoch Anrechnung in der Nährstoffbilanz und in der Futterbilanz Bestand an Tieren der Rindergattung und Wasserbüffeln 03 anderer Mangel - - Kontrollpunkte_Beitragsvoraussetzungen_und_Strukturdaten_2014_d_d 15/15 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung Acontrol – Liste der Kontrollpunkte mit ihren Attributen 07 Bereich Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN (ohne Tierschutz) 07.1 Rubrik ÖLN Allgemeines ..................................................................................................................................................................................................................... 2 07.2 Rubrik ÖLN Dokumente / Aufzeichnungen .......................................................................................................................................................................................... 3 07.3 Rubrik ÖLN Angemessener Anteil Biodversitätsförderfläche .............................................................................................................................................................. 5 07.4 Rubrik ÖLN Pufferstreifen.................................................................................................................................................................................................................... 6 07.5 Rubrik ÖLN Objekte in Inventaren nationaler Bedeutung ................................................................................................................................................................... 7 07.6 Rubrik ÖLN Acker- und Gemüsebau / Grünfläche: Fruchtfolge .......................................................................................................................................................... 7 07.7 Rubrik ÖLN Acker- und Gemüsebau: Bodenschutz ............................................................................................................................................................................ 9 07.8 Rubrik ÖLN Acker- und Gemüsebau / Grünfläche: Pflanzenschutz .................................................................................................................................................. 11 07.9 Rubrik ÖLN Obstbau ......................................................................................................................................................................................................................... 13 07.10 Rubrik ÖLN Beerenbau ................................................................................................................................................................................................................... 14 07.11 Rubrik ÖLN Rebbau......................................................................................................................................................................................................................... 15 Hinweis: Der Teil Tierschutz ist Bestandteil des ÖLN. Er wird mit den Kontrollrubriken im Bereich „Tierschutz“ abgedeckt. Zusätzliche Hinweise: - Die Teile Gewässerschutz, Natur- und Heimatschutz und Umweltschutz werden mit den Kontrollrubriken im Bereich „Umwelt“ abgedeckt. - Der Teil Tierverkehr wird mit der Kontrollrubrik Tierverkehr im Bereich Tiergesundheit abgedeckt. Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d 1/16 07.1 Rubrik ÖLN Allgemeines Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung 07.1.1 Allgemeines 01 Flächenabtausch nur mit ÖLN-Betrieben Flächenabtausch erfolgt nur mit Betrieben, die den ÖLN erfüllen. Art. 23 DZV Unerlaubter Flächenabtausch Keine Beiträge auf der betroffenen Fläche, mind. 200 Fr. betroffene ha 07.1.2 Düngung 01 Ausgeglichene Nährstoffbilanz Nährstoffbilanz ist im Stickstoff und Phosphor ausgeglichen. Anhang 1, Ziffer 2.1 Überschrittene Nährstoffbilanz 5 Punkte pro Prozent Überschreitung, mind. 12 Prozent; bei Überschreitung sowohl bei N als auch bei P2O5 ist der höhere Wert für die Kürzung massgebend ProzentÜberschreitung 02 Bodenanalysen vorhanden Bodenanalysen vorhanden und gültig (weniger als 10 jährig und von einem anerkannten Labor analysiert) Anhang 1, Ziffer 2.2 Bodenanalysen älter als 10 Jahre oder fehlend 50 Fr. pro betroffene Bodenanalyse Anzahl betroffene Bodenanalysen 07.1.3 Pflanzenschutz 01 Spritzentest vorhanden Spritzentest nicht älter als 4 Jahre und durch eine anerkannte Stelle durchgeführt Anhang 1, Ziffer 6.1 Fehlender oder zu alter Spritzentest 50 Fr. pro Spritzgerät Anzahl der betroffenen Spritzgeräte Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d 2/16 07.2 Rubrik ÖLN Dokumente / Aufzeichnungen Nr. Kontrollpunkte kurz 01 Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Betriebsplan und Parzellenverzeichnis vorhanden und vollständig (BFF eingezeichnet) Anhang 1, Ziffer 1 Dokument unvollständig, fehlend, falsch oder unbrauchbar 50 Fr. pro Dokument Kürzung wird erst vorgenommen, wenn der Mangel nach der Nachreichefrist weiter besteht bzw. wenn das Dokument nicht nachgereicht wurde Anzahl betroffene Dokumente 02 Feldkalender oder Kulturblätter, Wiesenkalender oder Wiesenjournal vorhanden und vollständig Anhang 1, Ziffer 1 Dokument unvollständig, fehlend, falsch oder unbrauchbar 200 Fr. pro Dokument Anzahl betroffene Dokumente 03 Nährstoffbilanz vorhanden und vollständig Anhang 1, Ziffer 1 Dokument unvollständig, fehlend, falsch oder unbrauchbar 200 Fr. Anzahl betroffene Dokumente Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d Kontrollpunkte lang 110 Pte.; Kürzung um 110 Pte. wird erst vorgenommen, wenn der Mangel nach der Nachreichefrist weiter besteht bzw. wenn das Dokument nicht nachgereicht wurde 3/16 Nr. Kontrollpunkte kurz 04 Fruchtfolgerapport oder Formular der Kulturanteile vorhanden und vollständig 05 Übrige Formulare vorhanden und vollständig Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d Kontrollpunkte lang Übrige Formulare: Hofdüngerlieferscheine bzw. Auszüge aus HODUFLU, Aufzeichnungen NPr-Futter usw. vorhanden und vollständig Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Anhang 1, Ziffer 1 Dokument unvollständig, fehlend, falsch oder unbrauchbar 50 Fr. pro Dokument Kürzung wird erst vorgenommen, wenn der Mangel nach der Nachreichefrist weiter besteht bzw. wenn das Dokument nicht nachgereicht wurde Anzahl betroffene Dokumente Anhang 1, Ziffer 1 Dokument unvollständig, fehlend, falsch oder unbrauchbar 50 Fr. pro Dokument, Kürzung wird erst vorgenommen, wenn der Mangel nach der Nachreichefrist weiter besteht bzw. wenn das Dokument nicht nachgereicht wurde Anzahl betroffene Dokumente 4/16 07.3 Rubrik ÖLN Angemessener Anteil Biodversitätsförderfläche Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung 01 Angemessener Anteil Biodiversitätsförderflächen Biodiversitätsförderfläche: mindestens 7 Prozent der LN (3,5 Prozent bei Spezialkulturen). Art. 14 01 Unterschreiten des geforderten Prozentsatzes an Biodiversitätsförderflächen aufgrund fehlender Flächen 20 Punkte je Prozent Unterschreitung, mindestens jedoch 10 Punkte ProzentUnterschreitung 02 Unterschreiten des geforderten Prozentsatzes an Biodiversitätsförderflächen wegen eines wiederholten Mangels bei den Bewirtschaftungsauflagen von Biodiversitätsförderflächen innerhalb von 4 Jahren 20 Punkte je Prozent Unterschreitung, mindestens jedoch 10 Punkte ProzentUnterschreitung 03 Anderer Mangel Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d 5/16 07.4 Rubrik ÖLN Pufferstreifen Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung 01 Wiesenstreifen entlang Wegen und Strassen Wiesenstreifen von mindestens 0.5 m entlang Wegen und Strassen Anhang 1 Ziffer 9 Fehlender Wiesenstreifen oder abgespritzter Wiesenstreifen mit Herbizid oder mechanisch entfernter Streifen 5 Fr./m, maximal 2000 Fr., Kürzung ab 20 m je Betrieb für die gesamte Länge Meter Wiesenstreifen 02 Pufferstreifen an Wäldern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen und an Gewässern Pufferstreifen entlang Wäldern, Hecken, Feld- und Ufergehölzen von mindestens 3 m. Kein PSM-Einsatz, ausser Einzelstockbehandlungen, und keine Düngung. Pufferstreifen entlang von Oberflächengewässern: ein Grün- oder Streueflächenstreifen oder ein Ufergehölz von mindestens 6 Metern Breite. Auf den ersten 3 Metern dürfen weder Dünger noch PSM ausgebracht werden. Ab dem dritten Meter dürfen keine PSM (Ausnahme Einzelstockbehandlungen) ausgebracht werden. Anhang 1 Ziffer 9 1 Pufferstreifen fehlend 15 Fr./m, mind. 200 Fr. max. 2000 Fr., Kürzung ab 10 m je Betrieb für die gesamte Länge Meter Pufferstreifen Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien auf Pufferstreifen (Siloballen, Misthaufen etc.) Anhang 1 Ziffer 9 15 Fr./m, mind. 200 Fr., maximal 2000 Fr. Meter Pufferstreifen 03 Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien auf Pufferstreifen Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d 2 Zu geringe Breite 3 Mangel bei den Bewirtschaftungsvorschriften 4 Anderer Mangel Lagerung vebotener Materialien 6/16 07.5 Rubrik ÖLN Objekte in Inventaren nationaler Bedeutung Nr. Kontrollpunkte kurz 01 Vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Objekten in Inventaren nationaler Bedeutung, bei vorliegendem rechtskräftigen Entscheid Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Art. 15 1 Einsatz von Düngern oder Pflanzenschutzmitteln auf dem Objekt 5 Punkte pro Objekt Anzahl Objekte 2 Einsatz von Düngern oder Pflanzenschutzmitteln in der Pufferzone 5 Punkte pro Objekt Anzahl Objekte 3 Anderer Mangel - Betroffene Fläche in ha 07.6 Rubrik ÖLN Acker- und Gemüsebau / Grünfläche: Fruchtfolge Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung 01 Variante 1: Anbaupausen eingehalten Anbaupausen für die Hauptkulturen in der Ackerfläche werden eingehalten Art. 16 und Anhang 1, Ziffer 4.3 Anbaupausen nicht eingehalten Aren betroffene offene Ackerfläche 02 Variante 2: Mindestens 4 Kulturen auf der Ackerfläche Für Betriebe mit mehr als 3 Hektaren offener Ackerfläche: Mindestens vier verschiedene Ackerkulturen vorhanden Art. 16 und Anhang 1, Ziffer 4.1 Anbaupausen nicht eingehalten 100 Punkte x betroffene offene Ackerfläche/LN, maximal 30 Punkte 30 Punkte pro fehlende Kultur x Ackerfläche/LN, maximal 30 Punkte Fehlen Kulturen in der Fruchtfolge (02) und werden gleichzeitig Kulturanteile überschritten (03), so ist nur die höhere Punktzahl für die Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d Aren Ackerfläche 7/16 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Kürzung massgebend 5 Punkte je % Überschreitung x Ackerfläche/LN, maximal 30 Punkte Fehlen Kulturen in der Fruchtfolge (02) und werden gleichzeitig Kulturanteile überschritten (03), so ist nur die höhere Punktzahl für die Kürzung massgebend 100 Punkte x betroffene offene Ackerfläche/LN, maximal 30 Punkte 03 Variante 2: Kulturanteile eingehalten Für Betriebe mit mehr als 3 Hektaren offener Ackerfläche: Der jährliche maximale Anteil der Hauptkulturen an der Ackerfläche wird eingehalten Art. 16 und Anhang 1, Ziffer 4.2 Kulturanteile nicht eingehalten 04 Gemüsebau: Anforderungen bezüglich Belegungen bzw. Anbaupausen eingehalten Anzahl Belegungen und Anbaupausen gemäss fachspezifischen und anerkannten Richtlinien eingehalten. Art. 16 und Anhang 1, Ziffer 8 Belegungen und Anbaupausen nicht eingehalten 05 Bio-Betriebe: Anforderungen bezüglich. Begrünung der offenen Ackerfläche eingehalten Anforderungen an Grünlandanteil und Begrünung im Winter gemäss fachspezifischen und anerkannten Richtlinien erfüllt Art. 16, Abs. 4 01 Weniger als 10 % ganzjährige Begrünung 10 Punkte pro fehlendes % ganzjährige Begrünung 02 Zwischen 10 und 20 % ganzjährige Begrünung und zu wenig anrechenbare zusätzliche begrünte Fläche 5 Punkte pro fehlendes % ganzjährige Begründung Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d Nötige Angaben für DZKürzung Aren Ackerfläche Aren betroffene offene Ackerfläche Aren betroffene Ackerfläche 8/16 Nr. 06 Kontrollpunkte kurz Bio-Betriebe: Anbaupausen eingehalten Kontrollpunkte lang Anforderungen an Anbaupausen gemäss fachspezifischen und anerkannten Richtlinien erfüllt Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Art. 16, Abs. 4 Mögliche Mängel Massnahmen 03 15 Punkte x betroffene Ackerfläche Weniger als 50% der offenen Ackerfläche begrünt im Winter Anbaupausen nicht eingehalten 100 Punkte x betroffene offene Ackerfläche/LN Nötige Angaben für DZKürzung Aren betroffene offene Ackerfläche max. 30 Punkte aus 05 und 06 07.7 Rubrik ÖLN Acker- und Gemüsebau: Bodenschutz Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung 01 Anforderungen bezüglich Bodenbedeckung eingehalten Bodenbedeckung vorhanden (inkl. äquivalente Fläche), Saat vorhanden, rechtzeitige Saat und kein zu früher Umbruch. Für die Biolandwirte gelten andere, spezifische Regelungen. Art 17 und Anhang 1 Ziffer 5.1 01 Zu späte Saat 600 Fr./ha x betroffene Fläche in ha Aren betroffene Fläche 02 Zu früher Umbruch ohne rechtzeitige Abmeldung 1100 Fr./ha x betroffene Fläche in ha 03 Fehlende Saat ohne rechtzeitige Abmeldung 1100 Fr./ha x betroffene Fläche in ha 04 Anderer Mangel - Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d 9/16 02 1 Anforderungen bezüglich Erosionsschutz eingehal1 ten Keine bewirtschaftungsbedingten Bodenabträge > 2 t sichtbar oder Mindestpunktzahl für angepasste Massnahmen ist erreicht. Art 17 und Anhang 1 Ziffer 5.2 01 Massnahmen ergriffen mit 4 Punkten, Erosion sichtbar >2 t Verweis, Nachkontrolle 02 Massnahmen ergriffen mit 2-3 Punkten, Erosion sichtbar >2 t Verweis; Nachkontrolle; 400 Fr./ha x betroffene Fläche in ha, jedoch mind. 200 Fr. 03 Massnahmen ergriffen mit 0-1 Punkten, Erosion sichtbar >2 t Verweis; Nachkontrolle; 800 Fr./ha x betroffene Fläche in ha, jedoch mind. 400 Fr. 04 Keine Massnahmen ergriffen und < 0 Punkte, Erosion sichtbar >2 t Verweis; Nachkontrolle; 1200 Fr./ha x betroffene Fläche in ha, jedoch mind. 600 Fr. 05 Anderer Mangel - Aren betroffene Fläche Mängel nach Anhang 8 Ziffer 2.2.6 Buchstabe f werden für die Jahre 2015 und 2016 nicht gekürzt. Anstelle der Kürzung wird ein Verweis ausgesprochen. Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d 10/16 07.8 Rubrik ÖLN Acker- und Gemüsebau / Grünfläche: Pflanzenschutz Punktegruppen: Kulturen (gemäss Anhang 1 DZV, Ziffer 6.2 und Ziffer 8) A Getreide B Raps C Mais D Kartoffeln E Rüben F Eiweisserbsen, Ackerbohnen, Soja, Sonnenblumen, Tabak. G Grünfläche H Gemüsebau A B C D E F 01 X 02 X X X X X X 03 X X X X X X G H Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Anforderungen betr. Kontrollfenster eingehalten Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d X X Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Anhang 1, Ziffer 6.2 5 Punkte pro Kultur Anzahl Kulturen Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Keine Winterbehandlung Zwischen dem 1. November und dem 15. Februar werden keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt Anhang 1, Ziffer 6.2 600 Fr./ha x betroffene Fläche in ha Aren betroffene Fläche Pflanzenschutzmitteln korrekt ausgewählt und einge- Nur Pflanzenschutzmittel, die nach der Pflanzen- Anhang 1, Ziffer 6.2 600 Fr./ha x betroffene Fläche in ha Aren betroffene Fläche 11/16 04 X 05 X 06 X X X X X X X Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d X X X X setzt (die entsprechenden Auflagen sind eingehalten). schutzmittelverordnung vom 18. Mai 2005 in Verkehr gebracht worden sind, werden eingesetzt. Auflagen eingehalten. Korrekter Einsatz von Herbiziden Korrekter Einsatz von Herbiziden (Anforderungen eingehalten, gemäss Tabelle 6.2 im Anhang 1 der DZV) Anhang 1, Ziffer 6.2 600 Fr./ha x betroffene Fläche in ha Aren betroffene Fläche Bekämpfung erst wenn Schadschwelle erreicht Schadschwelle erhoben und eingetragen. Anhang 1, Ziffer 6.2 600 Fr./ha x betroffene Fläche in ha Aren betroffene Fläche Anforderungen betr. Einsatz von Insektizide Spritzmittel und Granulate eingehalten Bekämpfung nur mit im ÖLN-freien Produkten oder Sonderbewilligung vorhanden (gemäss Tabelle 6.2 im Anhang 1 der DZV) Anhang 1, Ziffer 6.2 600 Fr./ha x betroffene Fläche in ha Aren betroffene Fläche 12/16 07.9 Rubrik ÖLN Obstbau Nr. Punkte 07.9.1 Düngung 01 Spezielle Düngervorschriften der Branche: Auflagen der SAIO eingehalten 07.9.2 Pflanzenschutz 01 Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung N- und P2O5-Düngung: Auflagen eingehalten (Höchstmenge, usw). Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche Korrekter Auswahl von Pflanzenschutzmitteln und Auflagen Nur Pflanzenschutzmittel von der Liste der SAIO werden verwendet. Auflagen eingehalten. Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche 02 Behandlungen begründet (lnsektizide, Akarizide, Fungizide) Alle Behandlungen (lnsektizide, Akarizide, Fungizide) werden begründet. Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche 03 Korrekte Verwendung von Herbiziden Korrekte Verwendung von Herbiziden (Bodenherbizide bis 30. Juni; Zaunbehandlung; Herbizidstreifen nicht zu breit) Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d 13/16 07.10 Rubrik ÖLN Beerenbau Nr. Punkte 07.10.1 Fruchtfolge 01 Erdbeeren: FruchtfolgeRegelung eingehalten 07.10.2 Düngung 01 Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Anzahl Belegungen und Anbaupausen gemäss fachspezifischen und anerkannten Richtlinien eingehalten. Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche Spezielle Düngervorschriften der Branche: Auflagen der SAIO eingehalten N- und P2O5-Düngung: Auflagen eingehalten (Höchstmenge, usw). Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche 02 Erdbeeren: Nährlösungsrecycling in Hors-solKulturen Erdbeeren: Die Anlage muss so konstruiert sein, dass das Über-/Restwasser (Nährlösung) gesammelt und agronomisch sinnvoll verwendet wird. Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche 07.10.3 Pflanzenschutz 01 Korrekter Auswahl von Pflanzenschutzmitteln und Auflagen Nur Pflanzenschutzmittel von der Liste der SAIO werden verwendet. Auflagen eingehalten. Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche 02 Begründete Behandlungen (lnsektizide, Akarizide, Fungizide) Alle Behandlungen (lnsektizide, Akarizide, Fungizide) werden begründet. Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche 03 Korrekte Verwendung von Herbiziden Korrekte Verwendung von Herbiziden (Bodenherbizide bis 30. Juni; Zaunbehandlung; Herbi- Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d 14/16 Nr. Punkte Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung zidstreifen nicht zu breit) 04 Spezielle PflanzenschutzVorschriften der Branche: Auflagen der SAIO eingehalten Kulturspezifische Auflagen der SAIO eingehalten Anhang 1, Ziffer 8 07.11 Rubrik ÖLN Rebbau Nr. Punkte Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel 07.11.1 Bodenschutz 01 Jede 2. Reihe begrünt Jede zweite Rebzeile in Anlagen mit mittleren Abständen (1,5 m) ist begrünt. Ausnahmen: sehr trockene Zonen, sehr oberflächliche (wenig tiefgründige) Böden, junge Reben. Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche 02 Schnittholz ist nicht verbrannt Schnittholz wird nicht im Freien verbrannt; es wird auf dem Betrieb belassen oder kompostiert. Ausnahmen sind vom Kanton bewilligt. Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche 07.11.2 Pflanzenschutz Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d 15/16 Nr. Punkte Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung 01 Pflanzenschutzmitteln korrekt ausgewählt und eingesetzt. Nur Pflanzenschutzmittel von der spezifischen Liste (Pflanzenschutz Index ACW) werden verwendet. Auflagen eingehalten, inklusiv für die bienentoxischen Mittel und die Mittel der Klasse M. Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche 02 Begründete Behandlungen (lnsektizide, Akarizide, Fungizide) Alle Behandlungen (lnsektizide, Akarizide, Fungizide) werden begründet. Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche 03 Korrekte Verwendung von Herbiziden Korrekte Verwendung von Herbiziden (Bodenherbizide nur bis 15. Juni, keine Behandlung der Weg- und Strassenränder). Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche 04 Spezielle PflanzenschutzVorschriften der Branche: Auflagen von VITISWISS eingehalten Kulturspezifische Auflagen von VITISWISS eingehalten Anhang 1, Ziffer 8 600 Fr./ha x betroffene Fläche der Kultur in ha Aren betroffene Fläche Kontrollpunkte_ÖLN_2014_d 16/16 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung Acontrol – Liste der Kontrollpunkte 08 Bereich Biodiversitätsförderflächen Hinweis: Die Tabelle ist nicht eine Checkliste für die Kontrolleure. Sie dient dazu allfällige Mängel zu erfassen. Dementsprechend müssen alle Mängel, auch wenn sie sehr selten vorkommen, in der Tabelle bleiben. 08.1 Rubrik QI A - Extensiv genutzte Wiesen Nr. Kontrollpunkt kurz 01 Voraussetzungen und Auflagen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_d Kontrollpunkt lang BFF nicht auf Wendestreifen; Schnittgut abgeführt; Kein Mulchen; Keine Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling etc.); Kein hoher Besatz an Problempflanzen; Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.). Neuansaat nur mit Bewilligung. 1 Are Abzug pro gedüngten HochstammFeldobstbaum Anlagedauer eingehalten (8 Jahre) Referenzierung neue Mögliche Mängel DZV Art. 58, An- BFF auf hang 4 Ziffer Wendestreifen; Schnittgut nicht 1.1 abgeführt; gemulcht; Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN beeinträchtigt; hoher Besatz an Problempflanzen nicht zugelassene Materialien gelagert; Neuansaat ohne Bewilligung; weniger als 1 Are Abzug pro gedüngten Hochstammfeldob stbaum; Anlagedauer nicht eingehalten Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Voraussetzung en und Auflagen nicht eingehalten: 200% x QB I 1/26 Nr. Kontrollpunkt kurz 02 Bewirtschaftung mit schwachen Konsequenzen Kontrollpunkt lang Jährliche Mahd; Schnittzeitpunkt eingehalten (TZ 15. Juni; BZ I und II 1. Juli; Bergzone III und IV 15. Juli); Weide nur zwischen 1. Sept. und 30. Nov. bei günstigen Bodenverhältnissen. Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung; Keine PSM. 03 sequenzen Referenzierung neue Mögliche Mängel Massnahmen DZV Art. 58, An- Keine jährliche 200% x QB I hang 4 Ziffer Mahd; Schnittzeitpunkt 1.1 nicht eingehalten; Weide bei ungünstigen Bodenverhältnisse n zwischen 1. Sept. und 30. Nov. oder ausserhalb dieser Periode Art. 58, An- Gedüngt 300% x QB I hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt el eingesetzt 1.1 Nötige Angaben für DZKürzung 08.2 Rubrik QI B- Wenig intensiv genutzte Wiesen Nr. Kontrollpunkt kurz 01 Voraussetzungen und Auflagen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Kontrollpunkt lang BFF nicht auf Wendestreifen; Schnittgut abgeführt; Kein Mulchen; Keine Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling etc.); Kein hoher Besatz an Problempflanzen; Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.). Neuansaat nur mit Bewilligung. Anlagedauer eingehalten (8 Jahre) Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Art. 58, An- BFF auf hang 4 Ziffer Wendestreifen; Schnittgut nicht 2.1 abgeführt; gemulcht; Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN beeinträchtigt; hoher Besatz an Problempflanzen nicht zugelassene Materialien gelagert; Neuansaat ohne Bewilligung; Anlagedauer nicht eingehalten Voraussetzung en und Auflagen nicht eingehalten: 200% x QB I Nötige Angaben für DZKürzung 2/26 Nr. Kontrollpunkt kurz 02 Bewirtschaftung mit schwachen Konsequenzen Kontrollpunkt lang Jährliche Mahd; Schnittzeitpunkt eingehalten (TZ 15. Juni; BZ I und II 1. Juli; Bergzone III und IV 15. Juli); Weide nur zwischen 1. Sept. und 30. Nov. bei günstigen Bodenverhältnissen. Bewirtschaftung mit starken Kon- Düngung nur mit Hofdünger oder Kompost und max. 30 kg N/ha, keine PSM. 03 sequenzen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Art. 58, An- Keine jährliche 200% x QB I hang 4 Ziffer Mahd; Schnittzeitpunkt 2.1 nicht eingehalten; Weide bei ungünstigen Bodenverhältnisse n zwischen 1. Sept. und 30. Nov. oder ausserhalb dieser Periode Art. 58, An- Nicht mit 300% x QB I hang 4 Ziffer Hofdünger oder Kompost gedüngt; 2.1 mit mehr als 30 kg verfügbarem Stickstoff gedüngt; Pflanzenschutzmitt el eingesetzt 3/26 08.3 Rubrik QI C - Extensiv genutzte Weiden Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 Voraussetzungen und Auflagen BFF nicht auf Wendestreifen; Schnittgut abgeführt Kein Mulchen; Keine Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling etc.); Kein hoher Besatz an Problempflanzen; Pflanzenbestand ist nicht breitflächig artenarm; Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.); Anlagedauer eingehalten (8 Jahre) 02 Bewirtschaftung mit schwachen Konsequenzen Jährliche Weide; Keine Zufütterung auf Weide Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine zusätzliche Düngung Keine PSM. 03 sequenzen Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Art. 58, An- BFF auf hang 4 Ziffer Wendestreifen; Schnittgut nicht 3.1 abgeführt gemulcht; Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN beeinträchtigt; hoher Besatz an Problempflanzen Pflanzenbestand ist breitflächig artenarm nicht zugelassene Materialien gelagert; Anlagedauer nicht eingehalten Art. 58, An- Weide nicht mind. hang 4 Ziffer einmal jährlich beweidet; 3.1 Zufütterung auf Weide erfolgt. Art. 58, An- Zusätzliche hang 4 Ziffer Düngung; Pflanzenschutzmitt 3.1 el eingesetzt. Voraussetzung en und Auflagen nicht eingehalten: 200% x QB I Nötige Angaben für DZKürzung 200% x QB I 300% x QB I 08.4 Rubrik QI D - Waldweiden Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 Kein Mulchen; Schnittgut abgeführt Voraussetzungen und Auflagen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Art. 58, An- gemulcht; hang 4 Ziffer Schnittgut nicht Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Voraussetzung en und 4/26 Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Keine Steinebrecher eingesetzt; Kein hoher Besatz an Problempflanzen; Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.). Nur Weideanteil Pflanzenbestand ist nicht breitflächig artenarm; Anlagedauer eingehalten (8 Jahre) 02 Bewirtschaftung mit schwachen Konsequenzen Jährliche Weide; Keine Zufütterung auf Weide Bewirtschaftung mit starken Kon- Düngung nur mit Bewilligung 03 sequenzen Keine PSM. Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel abgeführt Steinebrecher eingesetzt; hoher Besatz an Problempflanzen Pflanzenbestand ist breitflächig artenarm; mehr als nur der Weideanteil angegeben nicht zugelassene Materialien gelagert; Anlagedauer nicht eingehalten Art. 58, An- Weide nicht mind. hang 4 Ziffer einmal jährlich beweidet; 4.1 Zufütterung auf Weide erfolgt. Art. 58, An- Düngung ohne hang 4 Ziffer Bewilligung; Pflanzenschutzmitt 4.1 el eingesetzt 4.1 Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Auflagen nicht eingehalten: 200% x QB I 200% x QB I 300% x QB I 08.5 Rubrik QI E - Streueflächen Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 BFF nicht auf Wendestreifen Schnittgut abgeführt Kein Mulchen; Keine Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling etc.); Kein hoher Besatz an Problempflanzen; Voraussetzungen und Auflagen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Art. 58, An- BFF auf hang 4 Ziffer Wendestreifen; Schnittgut nicht 5.1 abgeführt; gemulcht; Steinebrecher eingesetzt; Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Voraussetzung en und Auflagen nicht eingehalten: 200% x QB I 5/26 Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Referenzierung neue DZV Bewirtschaftung mit schwachen Konsequenzen Schnitt nicht vor 1. September; Schnitt mind. alle 3 Jahre Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung; Keine PSM. 03 sequenzen Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Qualität der LN beeinträchtigt; hoher Besatz an Problempflanzen nicht zugelassene Materialien gelagert; Anlagedauer nicht eingehalten Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.); Anlagedauer eingehalten (8 Jahre) 02 Mögliche Mängel Art. 58, An- Schnitt vor dem 1. 200% x QB I hang 4 Ziffer September; kein Schnitt 5.1 innerhalb von 3 Jahren Art. 58, An- Gedüngt; 300% x QB I hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt el eingesetzt 5.1 08.6 Rubrik QI F - Hecken, Feld- und Ufergehölze Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 BFF nicht auf Wendestreifen; Schnittgut abgeführt; Kein Mulchen; Keine Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling etc.); Kein hoher Besatz an Problempflanzen; Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.); Grün- und Streueflächen vorhanden; Vorgeschriebene Breite an Grün- und Streuefläche eingehalten; Anlagedauer eingehalten (8 Jahre) Voraussetzungen und Auflagen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Art. 58, An- BFF auf hang 4 Ziffer Wendestreifen; Schnittgut nicht 6.1 abgeführt; gemulcht; Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN beeinträchtigt; hoher Besatz an Problempflanzen nicht zugelassene Materialien gelagert; Grün- und Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Voraussetzung en und Auflagen nicht eingehalten: 200% x QB I 6/26 Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Streueflächen nicht vorhanden; vorgeschriebene Breite der Grünoder Streuefläche nicht eingehalten; Anlagedauer nicht eingehalten Art. 58, An- Pflege des 200% x QB I hang 4 Ziffer Gehölzes nicht innerhalb von 8 6.1 Jahren; mehr als ein Drittel pro Pflegeeinsatz gepflegt; Pflege des Gehölzes mindestens einmal in 8 Jahren Grün- und abschnittsweise max. ein Drittel; Streueflächen Pflege des Gehölzes nur in der Vegetationsruhe; nicht innerhalb von 3 Jahren gemäht; Grün- und Streueflächenstreifen vorhanden und mind. Grün- und Bewirtschaftung mit schwachen alle 3 Jahre gemäht gemäss Schnittzeitpunkt; 02 Streueflächen Konsequenzen - In Mähwiesen: Beweidung nur zwischen 1. nicht gemäss Sept. und 30. Nov und bei günstigen BodenSchnittzeitpunkt verhältnissen gemäht - In Dauerweiden: Beweidung nach SchnittzeitWeide ausserhalb der zugelassenen punkt. Periode Weide bei ungünstigen Bodenverhältnisse n; Weide vor Schnittzeitpunkt Art. 58, An- Gedüngt; 300% x QB I Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung; hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt 03 sequenzen Keine PSM. el eingesetzt 6.1 Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d 7/26 08.7 Rubrik QI G - Uferwiese entlang von Fliessgewässern Nr. Kontrollpunkt kurz 01 02 Voraussetzungen und Auflagen Bewirtschaftung mit schwachen Konsequenzen Kontrollpunkt lang Schnittgut abgeführt Kein Mulchen; Keine Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling etc.); Kein hoher Besatz an Problempflanzen; Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.). Neuansaat nur mit Bewilligung. 1 Are Abzug pro gedüngten HochstammFeldobstbaum Anlagedauer eingehalten (8 Jahre); Maximale Breite eingehalten (12 m) Jährliche Mahd; Weide nur zwischen 1. Sept. und 30. Nov. bei günstigen Bodenverhältnissen. Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung; Keine PSM. 03 sequenzen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Art. 58, An- Schnittgut nicht hang 4 Ziffer abgeführt; gemulcht; 7.1 Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN beeinträchtigt; hoher Besatz an Problempflanzen nicht zugelassene Materialien gelagert; Neuansaat ohne Bewilligung; weniger als 1 Are Abzug pro gedüngten Hochstammfeldob stbaum; Anlagedauer nicht eingehalten; maximale Breite überschritten Art. 58, An- Keine jährliche hang 4 Ziffer Mahd; Weide bei 7.1 ungünstigen Bodenverhältnisse n zwischen 1. Sept. und 30. Nov. oder ausserhalb dieser Periode Art. 58, An- Gedüngt; hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt el eingesetzt 7.1 Voraussetzung en und Auflagen nicht eingehalten: 200% x QB I Nötige Angaben für DZKürzung 200% x QB I 300% x QB I 8/26 08.8 Rubrik QI H - Buntbrachen Nr. Kontrollpunkt kurz 01 Voraussetzungen und Auflagen Bewirtschaftung mit schwachen 02 Konsequenzen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Kontrollpunkt lang Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Art. 58, An- BFF auf hang 4 Ziffer Wendestreifen; Steinebrecher 8.1 eingesetzt; Qualität der LN beeinträchtigt; hoher Besatz an BFF nicht auf Wendestreifen Problempflanzen Keine Steinebrecher eingesetzt; nicht zugelassene Materialien Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling gelagert; etc.); nicht bewilligte Kein hoher Besatz an Problempflanzen; Saatmischungen Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloverwendet; ballen etc.). Neuansaat ohne Nur bewilligte Saatmischungen Bewilligung erfolgt Neuansaat nur mit Bewilligung Anlagedauer nicht eingehalten Anlagedauer eingehalten (2-8 Jahre) Fläche wurde vor Vor Ansaat mit als Ackerfläche genutzt oder mit DauAnsaat nicht als erkulturen belegt; Ackerfläche Buntbrache besteht bis mind. zum 15. Februar des genutzt oder war dem Beitragsjahrs folgenden Jahres nicht mit Dauerkulturen belegt; Buntbrache besteht nicht bis mind. zum 15. Februar des dem Beitragsjahrs folgenden Jahres Art. 58, An- Schnitt ausserhalb hang 4 Ziffer der zulässigen Sachgerechte Pflege (Wenn Schnitt, dann zwischen Periode; 8.1 1. Okt. und 15. März zur Hälfte; oberflächliche BodenBodenbearbeitung bearbeitung; Reinigungsschnitt bei Unkrautdruck) tiefgründig; Reinigungsschnitt nach dem ersten Voraussetzung en und Auflagen nicht eingehalten: 200% x QB I Nötige Angaben für DZKürzung 200% x QB I 9/26 Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Jahr erfolgt. Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung; Keine PSM. 03 sequenzen Art. 58, An- Gedüngt; 300% x QB I hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt el eingesetzt 8.1 08.09 Rubrik QI I - Rotationsbrachen Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Art. 58, An- BFF auf hang 4 Ziffer Wendestreifen; 9.1 01 Voraussetzungen und Auflagen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d BFF nicht auf Wendestreifen Keine Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling etc.); Kein hoher Besatz an Problempflanzen; Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.). Nur bewilligte Saatmischungen Anbau zwischen 1. September und 30. April Neuansaat nur mit Bewilligung Anlagedauer eingehalten (1-3 Jahre) Vor Ansaat als Ackerfläche genutzt oder mit Dauerkulturen belegt Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN beeinträchtigt; hoher Besatz an Problempflanzen nicht zugelassene Materialien gelagert; nicht bewilligte Saatmischungen verwendet; Anbau ausserhalb der zugelassenen Periode Neuansaat ohne Bewilligung erfolgt; Anlagedauer nicht eingehalten Fläche wurde vor Ansaat nicht als Ackerfläche genutzt oder war nicht mit Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Voraussetzung en und Auflagen nicht eingehalten: 200% x QB I 10/26 Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Dauerkulturen belegt Bewirtschaftung mit schwachen 02 Konsequenzen Sachgerechte Pflege (Wenn Schnitt, dann zwischen 1. Okt. und 15. März; zusätzlicher Schnitt nach 1. Juli im Zuströmbereich) Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung; 03 sequenzen Keine PSM. Art. 58, An- Schnitt ausserhalb 200% x QB I hang 4 Ziffer der zulässigen Periode oder resp. 9.1 und ohne Bewilligung Art. 58, An- Gedüngt; 300% x QB I hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt el eingesetzt 9.1 08.10 Rubrik QI J - Ackerschonstreifen Nr. Kontrollpunkt kurz 01 Voraussetzungen und Auflagen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Kontrollpunkt lang Keine Steinebrecher eingesetzt; Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling etc.); Kein hoher Besatz an Problempflanzen; Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Siloballen etc.). An der gesamten Längsseite der Ackerkultur Getreide, Raps, Sonnenblumen oder Körnerleguminosen angebaut Anlagedauer eingehalten (an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Hauptkulturen) Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Art. 58, An- Steinebrecher hang 4 Ziffer eingesetzt; Qualität der LN 10.1 beeinträchtigt; hoher Besatz an Problempflanzen nicht zugelassene Materialien gelagert; nicht an der gesamten Längsseite der Ackerkultur; andere Ackerkultur als Getreide, Raps, Sonnenblumen, Körnerleguminose n; Anlagedauer nicht eingehalten Voraussetzung en und Auflagen nicht eingehalten: 200% x QB I Nötige Angaben für DZKürzung 11/26 Nr. Kontrollpunkt kurz Bewirtschaftung mit schwachen 02 Konsequenzen Kontrollpunkt lang Keine breitflächige mechanische Unkrautbekämpfung Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine N-Düngung Keine PSM 03 sequenzen Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Art. 58, An- Breitflächige 200% x QB I hang 4 Ziffer mechanische Unkrautbekämpfun 10.1 g Art. 58, An- N-Düngung erfolgt; 300% x QB I hang 4 Ziffer PSM eingesetzt. 10.1 08.11 Rubrik QI K - Saum auf Ackerfläche Referenzierung neue DZV Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Mögliche Mängel Massnahmen Voraussetzung en und Auflagen nicht eingehalten: 200% x QB I 01 Art. 58, An- BFF auf hang 4 Ziffer Wendestreifen; Steinebrecher 11.1 eingesetzt; BFF nicht auf Wendestreifen Qualität der LN Keine Steinebrecher eingesetzt; beeinträchtigt; hoher Besatz an Qualität der LN unbeeinträchtigt (kein Traktorpulling Problempflanzen etc.); nicht zugelassene Kein hoher Besatz an Problempflanzen; Materialien Keine Lagerung nicht zugelassener Materialien (Silogelagert; ballen etc.). nicht bewilligte Nur bewilligte Saatmischungen Saatmischungen Durchschnittlich max. 12 m breit verwendet; durchschnittlich Umwandlung in BB und Spontanbegrünung nur mit weniger als 12 m Bewilligung breit; Anlagedauer eingehalten (mindestens zwei VegetatiUmwandlung in onsperioden) Buntbrache und Vor Ansaat als Ackerfläche genutzt oder mit DauerkulSpontanbegrünung turen belegt ohne Bewilligung; Anlagedauer nicht eingehalten Fläche wurde vor Ansaat nicht als Voraussetzungen und Auflagen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Nötige Angaben für DZKürzung 12/26 Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Ackerfläche genutzt oder war nicht mit Dauerkulturen belegt Bewirtschaftung mit schwachen 02 Konsequenzen Alternierender jährlicher Schnitt (Reinigungsschnitte im ersten Jahr erlaubt) Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung Keine PSM 03 sequenzen Art. 58, An- Kein alternierender 200% x QB I hang 4 Ziffer jährlicher Schnitt; Reinigungsschnitt 11.1 nach dem ersten Jahr erfolgt Art. 58, An- Gedüngt; 300% x QB I hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt el eingesetzt 11.1 08.12 Rubrik QI L - Hochstamm-Feldobstbäume Nr. Kontrollpunkt kurz 01 Voraussetzungen und Auflagen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Kontrollpunkt lang Kernobst-, Steinobst- und Nussbäume sowie Kastanienbäume in gepflegten Selven; Max. Dichte: 100 Bäume/ha bei Kirsch-, Nuss- und Kastanienbäumen. 120 Bäume/ha bei allen Anderen; Pflanzdistanz ermöglicht normale Baumentwicklung; Pflege umgesetzt; Minimale Stammhöhe: 120 cm bei Steinobstbäumen; 160 cm bei allen Anderen; Mindestens 20 Bäume pro Betrieb; Drei verholzte Leitäste pro Baum; Anzahl Bäume stimmt mit Datenerhebung überein. Mindest-Anlagedauer des Obstgartens eingehalten (8 Jahre) Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Art. 58, An- Andere hang 4 Ziffer Baumarten; max. Dichte 12.1 überschritten; Pflanzdistanz zu gering für normale Baumentwicklung; minimale Stammhöhe nicht erreicht; weniger als 20 Bäume pro Betrieb; weniger als 3 verholzte Leitäste; mehr Bäume angegeben als tatsächlich vorhanden; Voraussetzung en und Auflagen nicht eingehalten: 200% x QB I Nötige Angaben für DZKürzung 13/26 Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Anlagedauer nicht eingehalten Bewirtschaftung mit schwachen 02 Konsequenzen Bewirtschaftung mit starken Kon- 03 sequenzen Phytosanitäre Massnahmen (vom Kanton definiert) Keine Herbizide um den Stamm bei Bäumen >5 J. Art. 58, Anhang 4 Ziffer 12.1 Art. 58, Anhang 4 Ziffer 12.1 Phytosanitäre 200% x QB I Massnahmen nicht umgesetzt Herbizide um den Stamm eingesetzt bei Bäumen >5 J. 300% x QB I 08.13 Rubrik QI M - Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Art. 58, An- Baumabstand 200 Fr. hang 4 Ziffer geringer als 10 m; kein 13.1 Baumabstand mindestens 10 m standortgerechter 01 Voraussetzungen und Auflagen Einheimischer und standortgerechter Baum Baum; Mindest-Anlagedauer eingehalten (8 Jahre) kein einheimischer Baum; Anlagedauer nicht eingehalten Art. 58, An- Auf weniger als 3 200 Fr. Bewirtschaftung mit starken KonKeine Düngung unter den Bäumen im Radius von 3 m hang 4 Ziffer m Radius gedüngt 03 sequenzen 13.1 08.14 Rubrik QI N - Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 Kein hoher Besatz an Problempflanzen; Boden bei Wendezonen, private Zufahrtswege, Böschungen und an Rebfläche angrenzende bewachsene Flächen muss mit natürlicher Vegetation bedeckt Voraussetzung und Auflagen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Art. 58, An- Hoher Besatz an hang 4 Ziffer Problempflanzen; Boden bei 14.1 Wendezonen etc. Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Jeder Mangel 500 Fr. 14/26 Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang sein; Bodenbedeckung der Fahrgassen; Mindest-Anlagedauer eingehalten (8 Jahre) Keine Steinbrechmaschinen eingesetzt Bewirtschaftung mit schwachen 02 Konsequenzen Oberflächliche Bodenbearbeitung in den Fahrgassen jährlich in jeder zweiten Fahrgasse erlaubt Düngung nur im Unterstockbereich; Keine PSM, ausser Herbizide im Unterstock; biologische und Klasse N-Pestizide gegen Insekten, Milben Bewirtschaftung mit starken Kon- und Pilze; 03 sequenzen Schnitt alternierend in jeder zweiten Fahrgasse im Abstand von min. 6 Wochen (ausser vor Ernte); Anteil Fettwiesengräser und Löwenzahn <66%; Anteil invasiver Neophyten <5%. Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung nicht mit natürlicher Vegetation bedeckt; Anlagedauer nicht eingehalten; Steinbrechmaschin en eingesetzt Art. 58, An- Tiefgründige 500 Fr. hang 4 Ziffer Bodenbearbeitung; auf mehr als der 14.1 Hälfte der Fahrgassen jährlich; Abstand von einer Fahrgasse nicht eingehalten Art. 58, An- Düngung hang 4 Ziffer ausserhalb des Unterstockbereich 14.1 s; Bestimmungen zu den PSM nicht eingehalten; Schnitt nicht alternierend und oder im Abstand von weniger als 6 Wochen (ausser vor Ernte); Anteil Fettwiesengräser und Löwenzahn über 66 %; Anteil invasive Neophyten über 5 % Jeder Mangel 1000 Fr. 15/26 08.15. Rubrik QI P - Regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen Nr. Kontrollpunkt kurz 01 Auflagen und Bewirtschaftung gemäss spezifischen Anforderungen Kontrollpunkt lang Auflagen und Bewirtschaftung gemäss spezifischen Anforderungen eingehalten Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Art. 58, An- Auflagen und Behang 4 Ziffer wirtschaftung ge16.1 mäss spezifischen Anforderungen nicht eingehalten Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung 200 Fr. 08.16 Rubrik QI-N – Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 Voraussetzungen und Auflagen Die Fläche, auf der der Blühstreifen angelegt wurde, wurde zuvor als Ackerfläche benutzt oder war mit Dauerkulturen belegt; Die Ansaat erfolgt jedes Jahr neu; Die Ansaat erfolgt nur mit bewilligten Saatmischungen; Die Fläche wurde vor dem 15. Mai angesät. Die Fläche ist nicht grösser als 50 a. Die Mindestanlagedauer (100 Tage) wurde eingehalten. Herbizide werden nur zur Einzelstock- oder Nesterbehandlung eingesetzt; Keine Steinebrecher eingesetzt; Kein hoher Besatz an Problempflanzen, Problempflanzen werden bekämpft; Säuberungsschnitt bei hohem Unkrautdruck erlaubt. 02 Bewirtschaftung mit starken KonKeine Düngung, keine PSM sequenzen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Art. 58, Anhang 4 Ziffer 17.1 Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung 200% x QB I Voraussetzungen und Auflagen nicht eingehalten Art. 58, An- Gedüngt; 300% x QB I hang 4 Ziffer Pflanzenschutzmitt 17.1 el eingesetzt 16/26 08.17 Rubrik QII A - Extensiv genutzte Wiesen Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 Anforderungen Qualitätsstufe I eingehalten Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten 02 Genügend Indikatorenpflanzen für Nährstoffarmut vorhanden Es sind genügend Indikatorpflanzen für die Qualitätsstufe II gemäss der Weisung zu extensiv genutzten Wiesen vorhanden 03 Mähaufbereiter Es wurde kein Mähaufbereiter eingesetzt Referenzierung neue DZV Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 1.1 und 1.2 Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 1.1 und 1.2 Art. 59, Abs. 5 Mögliche Mängel Massnahmen Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind nicht eingehalten QB II und Kürzung der QB I nach Mangel in QB I Nötige Angaben für DZKürzung Nicht genügend keine Kürzung, Indikatorpflanzen keine Beitragsfür Qualitätsstufe II zahlung QB II vorhanden Es wurde ein Mähaufbereiter eingesetzt 200% x QB II 08.18 Rubrik QII B - Wenig intensiv genutzte Wiesen Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 Anforderungen Qualitätsstufe I eingehalten Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten 02 Genügend Indikatorenpflanzen für Nährstoffarmut vorhanden Es sind genügend Indikatorpflanzen für die Qualitätsstufe II gemäss der Weisung zu wenig intensiv genutzten Wiesen vorhanden 03 Mähaufbereiter Es wurde kein Mähaufbereiter eingesetzt Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 2.1 und 2.2 Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind nicht eingehalten QB II und Kürzung der QB I nach Mangel in QB I Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 2.1 und 2.2 Art. 59, Abs. 5 Nicht genügend keine Kürzung, Indikatorpflanzen keine Beitragsfür Qualitätsstufe II zahlung QB II vorhanden Es wurde ein Mähaufbereiter eingesetzt Nötige Angaben für DZKürzung 200% x QB II 17/26 08.19 Rubrik QII C - Extensiv genutzte Weiden Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 Anforderungen Qualitätsstufe I eingehalten Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten 02 Genügend Indikatorenpflanzen für Nährstoffarmut vorhanden Es sind genügend Indikatorpflanzen für die Qualitätsstufe II gemäss der Weisung zu extensiv genutzten Weiden vorhanden Biodiversität fördernde Strukturen Biodiversität fördernde Strukturen regelmässig vorhanden vorhanden 03 04 Mähaufbereiter Es wurde kein Mähaufbereiter eingesetzt Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 3.1 und 3.2 Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind nicht eingehalten QB II und Kürzung der QB I nach Mangel in QB I Nicht genügend Indikatorpflanzen für Qualitätsstufe II vorhanden Keine oder zu wenig Biodiversität fördernde Strukturen vorhanden; Biodiversitätsfördernde Strukturen nicht regelmässig vorhanden; Art. 59, Abs. Es wurde ein 5 Mähaufbereiter eingesetzt keine Kürzung, keine Beitragszahlung QB II Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 3.1 und 3.2 Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 3.1 und 3.2 Nötige Angaben für DZKürzung keine Kürzung, keine Beitragszahlung QB II 200% x QB II 08.20 Rubrik QII D - Waldweiden Nr. Kontrollpunkt kurz 01 Anforderungen Qualitätsstufe I eingehalten Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Kontrollpunkt lang Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 4.1 und 4.2 Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind nicht eingehalten Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung QB II und Kürzung der QB I nach Mangel in Q I 18/26 Nr. Kontrollpunkt kurz 02 Genügend Indikatorenpflanzen für Nährstoffarmut vorhanden Kontrollpunkt lang Es sind genügend Indikatorpflanzen für die Qualitätsstufe II gemäss der Weisung zu extensiv genutzten Waldweiden vorhanden Biodiversität fördernde Strukturen Biodiversität fördernde Strukturen regelmässig vorhanden vorhanden 03 04 Mähaufbereiter Es wurde kein Mähaufbereiter eingesetzt Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 4.1 und 4.2 Nicht genügend keine Kürzung, Indikatorpflanzen für Qualitätsstufe II keine Beitragszahlung QB II vorhanden Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 4.1 und 4.2 keine Kürzung, keine Beitragszahlung QBII II Keine oder zu wenig Biodiversität fördernde Strukturen vorhanden; Biodiversitätsfördernde Strukturen nicht regelmässig vorhanden; Art. 59, Abs. Es wurde ein 5 Mähaufbereiter eingesetzt Nötige Angaben für DZKürzung 200% x QB II 08.21 Rubrik QII E - Streueflächen Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 Anforderungen Qualitätsstufe I eingehalten Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten 02 Genügend Indikatorenpflanzen für Nährstoffarmut vorhanden Es sind genügend Indikatorpflanzen für die Qualitätsstufe II gemäss der Weisung zu Streueflächen vorhanden 03 Mähaufbereiter Es wurde kein Mähaufbereiter eingesetzt Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Referenzierung neue DZV Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 5.1 und 5.2 Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 5.1 und 5.2 Art. 59, Abs. 5 Mögliche Mängel Massnahmen Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind nicht eingehalten QB II und Kürzung der QB I nach Mangel in QB I Nicht genügend Indikatorpflanzen für Qualitätsstufe II vorhanden Es wurde ein Mähaufbereiter eingesetzt keine Kürzung, keine Beitragszahlung QB II Nötige Angaben für DZKürzung 200% x QBII 19/26 08.22 Rubrik QII F - Hecken, Feld- und Ufergehölze Nr. Kontrollpunkt kurz 01 02 03 04 Anforderungen Qualitätsstufe I eingehalten Nur einheimische Strauch- und Baumarten vorhanden Min. 5 vers. einheimische Strauch- und Baumarten pro 10 Laufmeter Min. 20% Dornenarten in Strauchschicht oder 1 Baum pro 30 Laufmeter Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Kontrollpunkt lang Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten Es sind nur einheimische Strauch- und Baumarten vorhanden. Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 6.1 und 6.2 Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind nicht eingehalten QB II und Kürzung der QB I nach Mangel in QB I Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 6.1 und 6.2 Es sind nicht nur einheimische Strauch- und Baumarten vorhanden Keine Kürzung, Auszahlung QB II nur für Hecken, welche die Anforderungen erfüllen Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 6.1 und 6.2 Weniger als 5 Strauch- oder Baumarten pro 10 m; oder weniger als 20 % dornentragende Sträucher in der Strauchschicht; oder weniger als 1 landschaftstypischer Baum mit def. Stammdurchmesser pro 30 m Weniger als 5 Strauch- oder Baumarten pro 10 m; oder weniger als 20 % dornentragende Sträucher in der Pro 10 Laufmeter müssen durchschnittlich mindestens 5 verschiedene Strauch- und Baumarten vorhanden sein. Entweder 03 ODER 04 muss erfüllt sein Art. 58 und Mindestens 20 % der Strauchschicht muss aus dor59, Anhang nentragenden Sträuchern bestehen oder die Hecke, 4 Ziffern 6.1 das Feld-, Ufergehölz muss mindestens ein landund 6.2 schaftstypischer Baum pro 30 Laufmeter aufweisen (Stammdurchmesser auf einer Höhe von 1.5 m 1.7 m) Entweder 03 ODER 04 muss erfüllt sein Nötige Angaben für DZKürzung Keine Kürzung, Auszahlung QB II nur für Hecken, welche die Anforderungen erfüllen Keine Kürzung, Auszahlung QB II nur für Hecken, welche die Anforderungen erfüllen 20/26 Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Strauchschicht; oder weniger als 1 landschaftstypischer Baum mit def. 05 Breite exkl. Krautsaum min. 2m Die Breite der Hecke, des Feld-, Ufergehölzes beträgt ohne den Krautsaum mindestens 2 m. 06 Max. 2 Schnitte im Krautsaum. Max. 2 Schnitte pro Jahr im Krautsaum. Die 1. Hälfte frühestens gemäss Schnittzeitpunkt. Die 2. Hälfte frühestens 6 Wochen nach der 1. Hälfte. 07 Mähaufbereiter Für die Mahd des Krautsaums wurde kein Mähaufbereiter eingesetzt Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 6.1 und 6.2 Die Breite der Hecke, des Feld-, Ufergehölzesist geringer als 2 m Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 6.1 und 6.2 Die Schnittzeitpunkte oder die Abstände zwischen den Schnitten wurden nicht eingehalten Art. 59, Abs. Es wurde ein 5 Mähaufbereiter eingesetzt Keine Kürzung, Auszahlung QB II nur für Hecken, welche die Anforderungen erfüllen 200% x QB II 200% x QB II 08.23 Rubrik QII L - Hochstamm-Feldobstbäume Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 Anforderungen Qualitätsstufe I eingehalten 02 Biodiversität fördernde Strukturen Es sind genügend Strukturen für die Qualitätsstufe II vorhanden gemäss der Weisung zu den Hochstamm- Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehalten Referenzierung neue DZV Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 12.1 und 12.2 Art. 58 und 59, Anhang Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Die Anforderungen QB II und zur Qualitätsstufe I Kürzung der sind nicht QB I nach eingehalten Mangel in QB I Es sind nicht genügend keine Kürzung, keine Beitrags21/26 Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Feldobstbäumen vorhanden Die Mindestfläche des Obstgartens muss 20 Aren betragen und dieser muss mindestens 10 Hochstamm-Feldobstbäume enthalten. 03 Min 10 Bäume in min. 20 Aren 04 Die Dichte des Obstgartens muss mindestens 30 bis maximal 120 Bäume pro Hektar betragen. Bei Kirsch-, Min. 30 Bäume/ha und maximale Nuss-, und Kastanienbäumen darf die Dichte max. Distanz zwischen Bäumen von 100 Bäume pro Hektar betragen. Die Distanz zwi30 m schen den einzelnen Bäumen darf max. 30 m betragen. 05 Fachgerechte Schnitte durchgeführt Es sind fachgerechte Baumschnitte durchzuführen 06 Anzahl Bäume bleibt min. konstant Die Anzahl der Bäume bleibt während der Verpflichtungsdauer mindestens konstant. 07 Ein Drittel der Baumkronen grösser als 3m Mindestens ein Drittel der Bäume muss einen Kronendurchmesser von mehr als 3 m aufweisen. 08 Zurechnungsflächen in max. Distanz von 50 m örtlich kombiniert Zurechnungsflächen in max. Distanz von 50 m örtlich kombiniert (ext. Wiesen; wenig intensive Wiesen QII, Streueflächen; ext. Weiden und Waldweiden QII; Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Referenzierung neue DZV 4 Ziffern 12.1 und 12.2 Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 12.1 und 12.2 Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 12.1 und 12.2 Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 12.1 und 12.2 Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 12.1 und 12.2 Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern 12.1 und 12.2 Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffern Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Strukturen gemäss zahlung QB II Weisung vorhanden Die Mindestfläche ist nicht erfüllt; Es sind weniger als 10 HochstammFeldobstbäume vorhanden Die Dichte ist zu gering; Die Dichte ist überschritten; Der Abstand zwischen den Bäumen ist zu gross keine Kürzung, keine Beitragszahlung QB II keine Kürzung, keine Beitragszahlung QB II Die Baumschnitte sind nicht fachgerecht durchgeführt keine Kürzung, keine Beitragszahlung QB II Die Anzahl der Bäume nimmt ab keine Kürzung, keine Beitragszahlung QB II Weniger als 1/3 der Bäume mit einem Kronendurchmesser von mehr als 3m. Die Distanz zur Zurechnungsfläche beträgt mehr als keine Kürzung, keine Beitragszahlung QB II keine Kürzung, keine Beitrags22/26 Nr. Kontrollpunkt kurz 09 1 Nisthöhle pro 10 Bäume Kontrollpunkt lang Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Bunt- und Rotationsbrachen; Hecken, Feld- und Ufergehölze) 12.1 und 12.2 50 m; zahlung QB II Die Zurechnungsfläche entspricht nicht den Anforderungen für ext. Wiesen; wenig intensive Wiesen QII, Streueflächen; ext. Weiden und Waldweiden QII; Bunt- und Rotationsbrachen; Hecken, Feld- und Ufergehölze Mindestens 1 natürliche oder künstliche Nisthöhle für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter oder für Fledermäuse pro 10 Bäume Weisungen zur Qualitätsstufe II Weniger als eine Nisthöhle pro 10 Bäume Nötige Angaben für DZKürzung keine Kürzung, keine Beitragszahlung QB II 08.24 Rubrik QII N - Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt Nr. Kontrollpunkt kurz 01 Anforderungen Qualitätsstufe I eingehalten 02 Genügend Indikatorenpflanzen für Nährstoffarmut vorhanden 03 Biodiversitätsfördernde Struktu- Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Kontrollpunkt lang Referenzierung neue DZV Art. 58 und 59, Anhang Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I sind eingehal4 Ziffern ten 14.1 und 14.2 Art. 58 und Es sind genügend Indikatorpflanzen für die Qualitäts- 59, Anhang stufe II gemäss der Weisung zu Rebflächen mit natür- 4 Ziffern licher Artenvielfalt vorhanden 14.1 und 14.2 Art. 58 und Biodiversität fördernde Strukturen regelmässig vor- Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Die Anforderungen zur Qualitätsstufe I Jeder Mangel sind nicht 500 Fr. eingehalten Nicht genügend keine Kürzung, Indikatorpflanzen keine Beitragsfür Qualitätsstufe II zahlung QB II vorhanden Keine oder zu keine Kürzung, 23/26 Nr. Kontrollpunkt kurz ren kommen regelmässig vor Kontrollpunkt lang handen Referenzierung neue DZV 59, Anhang 4 Ziffern 14.1 und 14.2 Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung wenig Biodiversität keine Beitragsfördernde Struktu- zahlung QB II ren vorhanden; Biodiversitätsfördernde Strukturen nicht regelmässig vorhanden; 08.25 Rubrik QII O - Artenreiche Flächen im Sömmerungsgebiet Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 Voraussetzungen und Auflagen Herbizide werden nur zur Einzelstock- oder Nesterbehandlung eingesetzt; Schnittgut abgeführt; Kein Mulchen; Keine Steinebrecher eingesetzt; Kein hoher Besatz an Problempflanzen, Problempflanzen werden bekämpft; Mindestdauer eingehalten; Kein Einsatz von Mähaufbereitern. Floraqualität Genügend Indikatorenpflanzen für Nährstoffarmut vorhanden; Die biologische Qualität bleibt während der Verpflichtungsdauer konstant. 02 Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffer 15.1 Voraussetzung en und Auflagen nicht Voraussetzungen eingehalten: und Auflagen nicht 200% x QB II eingehalten Art. 58 und 59, Anhang 4 Ziffer 15.1 Nicht genügend Indikatorpflanzen vorhanden = Abnahme der floristischen Qualität keine Kürzung, keine Beitragszahlung QB II Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung 08.26 Rubrik Ohne Beitrag Q - Wassergraben, Tümpel Teich Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 Offene, mehrheitlich unter Wasser stehende Flächen Keine land-und fischwirtschaftliche Nutzung Voraussetzungen und Auflagen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Referenzierung neue DZV Anhang 1, Ziffer 3.1 Nicht offene Flächen; Nötige Angaben für DZKürzung 200 Fr. 24/26 Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Referenzierung neue DZV und Ziffer 3.2.1 Bewirtschaftung mit schwachen 02 Konsequenzen Der Pufferstreifen ist mindestens 6 m breit Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung 03 sequenzen Keine PSM Automatische Ausschlusskrite04 rien Gehört zur Betriebsfläche Anhang 1, Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2.1 Anhang 1, Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2.1 Anhang 1, Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2.1 Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Flächen stehen mehrheitlich nicht unter Wasser; Flächen werden land- oder fischwirtschaftlich genutzt. Pufferstreifen weniger als 6 m breit 200 Fr. 200 Fr. Gedüngt; Pflanzenschutzmittel eingesetzt Gehört nicht zur Betriebsfläche 200 Fr., zusätzlich automatischer Ausschluss 08.27 Rubrik Ohne Beitrag R - Ruderalflächen, Steinhaufen und-wälle Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 Ruderalflächen: unverholzte Kraut- oder Hochstaudenvegetation auf Aufschüttungen, Schutthaufen oder Böschungen Steinhaufen und -wälle: Anhäufungen von Steinen mit oder ohne Bewuchs. Keine landwirtschaftliche Nutzung Voraussetzungen und Auflagen Bewirtschaftung mit schwachen 02 Konsequenzen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Pufferstreifen mindestens 3 m breit Pflege alle 2-3 Jahre ausserhalb der Vegetationszeit Referenzierung neue DZV Anhang 1, Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2.2 Anhang 1, Ziffer 3.1 und Ziffer Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Ruderalfläche mit 200 Fr. grossflächig verholzten Strukturanteilen; Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Pufferstreifen we- 200 Fr. niger als 3 m; Pflege während 25/26 Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung 03 sequenzen Keine PSM Referenzierung neue DZV Mögliche Mängel Massnahmen 3.2.2 der Vegetationszeit erfolgt; keine Pflege während mehr als 3 Jahren Anhang 1, Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2.2 200 Fr. Gedüngt; Pflanzenschutzmitt el eingesetzt Nötige Angaben für DZKürzung 08.28 Rubrik Ohne Beitrag S - Trockenmauern Nr. Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 01 Naturstein, nicht oder wenig ausgefugt Höhe mindestens 50 cm Voraussetzungen und Auflagen Bewirtschaftung mit schwachen 02 Konsequenzen Pufferstreifen mindestens 50 cm breit Bewirtschaftung mit starken Kon- Keine Düngung Keine PSM 03 sequenzen Kontrollpunkte_BFF_2014_d_20140820_d Referenzierung neue DZV Anhang 1, Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2.3 Anhang 1, Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2.3 Anhang 1, Ziffer 3.1 und Ziffer 3.2.3 Mögliche Mängel Kein Naturstein; stark ausgefugt; weniger als 50 cm hoch Pufferstreifen weniger als 50 cm Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung 200 Fr. 200 Fr. 200 Fr. Gedüngt; Pflanzenschutzmitt el eingesetzt 26/26 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung Acontrol – Liste der Kontrollpunkte mit ihren Attributen 09 Bereich Biologische Landwirtschaft 09.1 Rubrik Bio Allgemeines .................................................................................................................................................................................................................... 2 09.2 Rubrik Bio Pflanzenbau .................................................................................................................................................................................................................... 4 09.3 Rubrik Bio Saat- und Pflanzgut ........................................................................................................................................................................................................ 7 09.4 Rubrik Bio Spezialkulturen ............................................................................................................................................................................................................... 9 09.5 Rubrik Bio Pilze ............................................................................................................................................................................................................................... 10 09.6 Rubrik Bio Wildsammlung .............................................................................................................................................................................................................. 10 09.7 Rubrik Bio Tierhaltung - allgemein ................................................................................................................................................................................................ 11 09.8 Rubrik Bio Tierhaltung - spezifische Anforderungen Schweine ................................................................................................................................................ 16 09.9 Rubrik Bio Tierhaltung - spezifische Anforderungen Geflügel .................................................................................................................................................. 17 09.10 Rubrik Bio Tierhaltung - spezifische Anforderungen übrige Tierarten ................................................................................................................................... 19 09.11 Rubrik Bio Sömmerung, Wanderschäferei ................................................................................................................................................................................. 20 Hinweise: - Die Teile Gewässerschutz, Natur- und Heimatschutz und Umweltschutz werden mit den Kontrollrubriken im Bereich „Umwelt“ abgedeckt. - Der Teil Tierschutz wird mit den Kontrollrubriken im Bereich „Tierschutz“ abgedeckt. - Der Teil ÖLN (ohne Tierschutz, für Bioflächen und nicht-Bioflächen) wird mit den Kontrollrubriken im Bereich „Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN (ohne Tierschutz)“ abgedeckt. - RAUS muss für alle Tierarten mit Ausnahme der Kaninchen erfüllt sein, für Kaninchen müssen die BTS-Anforderungen erfüllt sein (gemäss Bio-V Art. 15). Der Teil RAUS bzw. der Teil BTS bei Kaninchen werden mit den Kontrollrubriken im Bereich „Tierwohl“ abgedeckt. Nr.* = Nr. gemäss Sanktionsreglement der ArG Vollzug Biolandbau Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d 1/20 09.1 Rubrik Bio Allgemeines Nr. 01 Nr.* Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang 100 Gesamter Betrieb wird biologisch bewirtschaftet Alle betriebseigene Flächen werden biologisch bewirtschaftet, oder Ausnahmen ausschliesslich gemäss Bio-V Art. 5(2), Art. 7 oder Art. 9 Referenzierung neue DZV / BioVO (Art. Abs.) Bio-V Art. 6 Mögliche Mängel Massnahmen Betriebseigene flächen weden nicht biologisch bewirtschaftet Kürzung 110 Punkte Bio-V Art. 6 02 103 03 Flächenabtausch nur mit Biobetrieb 106 05 110 06 112 07 114 Neue Umstellungs-Flächen ge- Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Produktionsstätte von Kanton und BLW anerkannt, Bio-V Art. 5 Warenfluss und Buchhaltung getrennt Abs. 2 Bio-V Art. 9 Flächenabtausch mit nicht biologischem Betrieb Produktionsstätte nicht anerkannt Auflagen Umstellungsplan nicht Umstellungsplan vorhanden und erfüllt; Bewilligung Bewilligung für schrittweise Umerfüllt (Zeitplan, für schrittweise Umstellung vorhanden, Auflagen stellung vorhanden Parallelproduktion) erfüllt oder Bewilligung nicht vorhanden Bio-V Art. 5 Dem KontrollverAbs. 2 und fahren unterstellte Anhang 1 Ziffer Tätigkeit nicht Dem Kontrollverfahren unterstellte Tätigkeit von Verarbeitung / Handelstätigkeit: 8.6 duch getrennten anderen Tätigkeiten durch getrennten Warengetrennter Warenfluss Warenfluss/separate Buchhaltung abgegrenzt fluss(separate Buchhaltung abgegrenzt -Keine Massnahmen gegen Abdrift Massnahmen gegen Abdrift getrofaus fen, keine Spuren von Abdrift festnicht biologischen stellbar Nachbarparzellen getroffen Produktionsstätte anerkannt 04 Flächenabtausch nur mit Biobetrieb, Partnerbetrieb ist erfasst Neue Umstellungs-Flächen: Meldung an Kontroll- Nötige Angaben für DZ-Kürzung Betroffene Betroffene ha Fläche in % der LN x 1.5, mindestens 5 Punkte Kürzung 110 Punkte Kürzung 30 Punkte Kürzung 30 Punkte Für Rückstandsanalysen vormerken Neue Umstellungs- Betroffene Betroffene ha 2/20 Nr. Nr.* Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang meldet stelle Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Referenzierung neue DZV / BioVO (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZ-Kürzung Flächen ohne Mel- Fläche in % dung an Kontrollder LN x stelle 1,5, mind. 5 Pte. 3/20 09.2 Rubrik Bio Pflanzenbau Nr. Nr.* 09.0 2.1 Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV / BioVO (Art. Abs.) 309 Hofdüngerlieferant erfüllt ÖLN 1 Hofdüngerlieferant erfüllt ÖLN, Kontrolle über Hoduflu 2 Bio-V Art. 12 Abs. 4 1 02 310 Max. Menge ausgebrachter Nährstoffe eingehalten (2,5 DGVE/ha düngbare Fläche) 2 Bio-V Art. 12 Abs. 2 1 03 Massnahmen Nötige Angaben für DZ-Kürzung Düngung Bio-V Art. 12 Abs. 6 01 Mögliche Mängel 318 Nur zugelassene N-Dünger eingesetzt 2 Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Hofdüngerlieferant erfüllt ÖLN nicht, Zufuhr über 2 DGVE Hofdüngerlieferant erfüllt ÖLN nicht, Zufuhr unter 2 DGVE Maximale Menge ausgebrachter Nährstoffe nicht eingehalten, Zufuhr >2.5 DGVE/ha Maximale Menge ausgebrachter Nährstoffe nicht eingehalten; >3 DGVE/ha Nicht zugelassene N-Dünger eingesetzt; ausgebracht durch Landwirt Nicht zugelassene N-Dünger eingesetzt; irrtümlich ausgebracht durch Drittperson Zufuhr DGVE Kürzung 30 Punkte Kürzung 10 Punkte Kürzung 20 Punkte pro 0.1 DGVE Überschreitung DGVE Kürzung 110 Punkte Kürzung 110 Punkte Kürzung 0 Punkte, 4/20 Nr. 04 Nr.* 319 Kontrollpunkte kurz Nur zugelassene Dünger (andere als N) eingesetzt 05 Nur zugelassene Dünger gelagert 06 Dünger anwendungskonform eingesetzt 07 320 Kontrollpunkte lang Zugeführtes Gärgut ist Verordnungskonform Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Zugelassene Dünger anwendungskonform eingesetzt (Bedarfsnachweis P, K, Ca vorhanden, …), weitere Vorschriften gemäss Anhang 2 der WBFBio-Verordnung eingehalten Schwermetall-Höchstgehalte sind nicht überschritten Referenzierung neue DZV / BioVO (Art. Abs.) Mögliche Mängel (betriebsfremde Person) Anderer Man3 gel Bio-V Art. 12 Andere nicht Abs. 2 zugelassene Dünger einge1 setzt; ausgebracht durch Landwirt Andere nicht zugelassene Dünger eingesetzt; irrtümlich 2 ausgebracht durch Drittperson (betriebsfremde Person) Anderer Man3 gel Bio-V Anhang Nicht zugelassene 1, Ziffer 8.6.2 - Dünger gelagert, nachweislich nicht eingesetzt Bio-V Art. 12 Zugelassene DünAbs. 3, WBFger nicht anwenBio-V Anhang 2 dungskonform eingesetzt WBF-Bio-V SchwermetallanaAnhang 2 lyse fehlt oder Grenzwerte für Schwermetall nicht eingehalten Massnahmen Nötige Angaben für DZ-Kürzung Kürzung 30 Punkte Kürzung 0 Punkte, Kürzung 30 Punkte Kürzung 5 Punkte Kürzung 0 Pte. beim 1. Mal, 10 Pte. im 1. Wiederholungsfall 5/20 Nr. 08 09 Nr.* Kontrollpunkte kurz 321 Nur zugelassene Bodenverbesserungsmittel oder Kompost eingesetzt 322 Nur zugelassene Bodenverbesserungsmittel oder Kompost gelagert 09.0 2.2 Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV / BioVO (Art. Abs.) Bio-V Art. 12 Abs. 2 und 5 Bio-V Anhang 1, Ziffer 8.6.2- 311 Nur PSM eingesetzt, die gemäss Anhang 1 WBF-Bio-V zugelassen sind Bio-V Art 11 Abs. 2 02 03 Nicht zugelassener Bodenverbesserer oder Kompost eingesetzt Nicht zugelassener Bodenverbesserer oder Kompost gelagert Massnahmen Nötige Angaben für DZ-Kürzung Kürzung 15 Punkte Kürzung 15 Punkte Pflanzenschutz Bio-V Art 11 Abs. 2 01 Mögliche Mängel 312 313 Gemäss Anhang 1 WBF-Bio-V zugelassene PSM richtig angewendet Nur gemäss Anhang 1 BioV-WBF zugelassene PSM gelagert Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Zugelassene PSM richtig angewendet (Indikation vorhanden, richtige Konzentration, Wartefristen) Keine nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittel, Herbizide, Wachstumsregulatoren oder Welkemit- Bio-V Anhang 1, Ziffer 8.6.2- Ausgebracht durch Landwirt 1 (betriebzugehörige Person) Irrtümlich ausgebracht durch 2 Drittperson (betriebsfremde Person) Anderer Man3 gel Zugelassene PSM falsch angewendet: 1 Indikation fehlt, Konzentration zu hoch Wartefristen 2 nicht eingehalten Höchstmengen 3 Cu überschritten Nicht zugelassene PSM gelagert 10 Punkte /Are, min. 60 Punkte Betroffene ha Kürzung 0 Punkte, Kürzung 5 Punkte Kürzung 30 Punkte Kürzung 30 Punkte Kürzung 30 Punkte 6/20 Nr. Nr.* Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV / BioVO (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZ-Kürzung tel auf dem Hof gelagert (Bei Lagerung muss Nachweis erbracht werden, dass nicht eingesetzt) Bio-V Art 11 Abs. 4 04 317 Ausgebracht durch Landwirt 1 (betriebzugehörige Person) Irrtümlich ausgebracht durch 2 Drittperson (betriebsfremde Person) Anderer Man3 gel Bio-V Anhang 1 Dokument unZiffer 2.2 vollständig Dokument fehlend, falsch oder unbrauchbar Keine Herbizide, Wachstumsregulatoren und Welkemittel eingesetzt Angaben zur Ausbringungsmethode der PSM sowie Inventar Zukauf von PSM und Dünger vorhanden und vollständig 05 Kürzung 110 Punkte Kürzung 0 Punkte, Aberkennung Fläche CHF 100.pro Dokument 09.3 Rubrik Bio Saat- und Pflanzgut Nr. 01 Nr.* 203 Kontrollpunkte kurz Saat- und Pflanzgutjournal vorhanden und nachgeführt Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV / BioVO (Art. Abs.) Mögliche Mängel Bio-V Anhang 1 1 Dokument unZiffer 2.2 vollständig Dokument fehlend, falsch oder unbrauchbar Massnahmen Nötige Angaben für DZ-Kürzung CHF 50.Kürzung wird erst vorgenommen, wenn der Mangel nach der Nachreichefrist weiter 7/20 Nr. Nr.* Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV / BioVO (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZ-Kürzung besteht bzw. wenn das Dokument nicht nachgereicht wurde 2 Anderer Mangel Bio-V Art 13 02 323 Verwendung von biologischem Saat- oder Pflanzgut Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Verwendetes Saatgut stammt aus biologischem Anbau oder es liegt ein Nachweis der Nichtverfügbarkeit von OrganicXseeds gemäss BioV Art. 13 vor Saatgut ist nicht mit unzulässigen Düngern oder Pflanzenschutzmitteln behandelt Verwendung von nicht biologischem, ungebeiztem Saatgut, vegetativem Vermehrungsmaterial aus Stufe 2 1 (Bio-Regel) ohne AB bzw. Ausdruck von OrganicXseeds bei Sortengruppen bei denen kein Bioangebot mehr besteht Verwendung von nicht biologischem, 2 gebeiztem Saatgut oder Saatkartoffeln Kürzung 10 Pte. wenn kein Nichtverfügbarkeitsnachweis Kürzung 30 Pte. 8/20 Nr. Nr.* Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV / BioVO (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Lagerung von nicht biologischem, 3 gebeiztem Saatgut oder Saatkartoffeln Kürzung 15 Punkte Verwendung von nicht biologischem 4 Pflanzgut für den Erwerbsanbau Kürzung 30 Punkte. (15 Pte. bei Kleinstmengen bis 100 Setzlinge/kg Steckzwiebeln) Verwendung von Gentech5 Saatgut oder transgenen Pflanzen Kürzung 110 Punkte Mögliche Mängel Massnahmen Pflanzen in Hydokultur angebaut Kürzung 15 Punkte Erde im Freien gedämpft 5 Pte./Are, max. 30 Pte. Nötige Angaben für DZ-Kürzung 09.4 Rubrik Bio Spezialkulturen Nr. Nr.* Kontrollpunkte kurz 01 301 Keine Hydrokultur auf Betrieb 02 400 Erde nur im gedeckten Gemüseanbau und in der Setzlingsanzucht gedämpft Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV / BioVO (Art. Abs.) Bio-V Art. 10 Abs. 2 Bio-V Art 11 Abs. 1d Nötige Angaben für DZ-Kürzung Betroffene ha 9/20 09.5 Rubrik Bio Pilze Nr. 01 Nr.* 401 Referenzierung neue DZV / BioVO (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Pilze: Korrekte Rezeptur des Substrates und nachvollziehbarer Warenfluss WBF Bio-V Keine korrekte Anhang 2 Ziffer Rezeptur des SubKorrekte Rezeptur des Substrates und nachvoll5 strates, nicht zugeziehbarer Warenfluss lassene Substrat10 Punkte Substrat nur aus Bestandteilen gemässe WBF Biobestandteile einV Anhang 2 Ziffer 5 gesetzt oder kein nachvollziehbarer Warenfluss Nötige Angaben für DZ-Kürzung 09.6 Rubrik Bio Wildsammlung Nr. 01 Nr.* Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Sammeln von Wildpflanzen: Anforderungen eingehalten Sammeln von Wildpflanzen; Biokonformität der Flächen, nachhaltige Sammeltätigkeit, Plan, nachhaltige Ertragsfähigkeit Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Referenzierung neue DZV / BioVO (Art. Abs.) Bio-V Art 14 Mögliche Mängel Massnahmen Sammeln von Wildpflanzen: Anforderungen nicht eingehalten 10 Punkte Nötige Angaben für DZ-Kürzung 10/20 09.7 Rubrik Bio Tierhaltung - allgemein Nr. Nr.* 09.7.1 01.1 Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV / Bio-VO (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZ-Kürzung Aufzeichnungen 204 Tierbestandesverzeichnis vorhanden Tierbestandesverzeichnis oder gleichwertige Aufzeichnung für alle Tiergattungen vorhanden und nachgeführt, insbesondere Register mit Tieren, die nicht in der TVD erfasst sind Bio-V Anhang 1 Dokument CHF 50.1 Ziffer 3.3) unvollständig, Kürzung wird erst fehlend, vorgenommen, falsch oder wenn der Mangel unbrauchbar nach der Nachreichefrist weiter besteht bzw. wenn das Dokument nicht nachgereicht wurde 2 Anderer Mangel 01.2 205 Behandlungsjournal vorhanden Behandlungsjournal für alle Tiergattungen vorhanden und korrekt nachgeführt, verdoppelte Wartezeit eingetragen Bio-V Anhang 1 Dokument CHF 50.1 Ziffer 3.3e) unvollständig, Kürzung wird erst Bio-V Art. 16d fehlend, vorgenommen, Abs. 4 falsch oder wenn der Mangel unbrauchbar nach der Nachreichefrist weiter besteht bzw. wenn das Dokument nicht nachgereicht wurde 2 Anderer Mangel 09.7.2 Tiergesundheit Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d 11/20 Bio-V Art. 16e 02.1 02.2 02.3 602 608 629 02.4 02.5 02.6 609 GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, Unerlaubte zoo- mindestens CHF Nur erlaubte zootechnischen Nur erlaubte zootechnischen Massnahmen getechnische Mas- 200.Massnahmen (Bio-VO) mäss Art. 16e Bio-Verordnung ausgeführt snahmen ausge- Addition 1 führt Punkt./Tier, min. 15 Punkte., max 60 Punkte Bio-V Art. 16d GVE betroffene Medikamente Medikamente nicht präventiv Abs. 3c und d Tiere x CHF 100.-, Medikamente nur mit Indikation eingesetzt präventiv eingeeingesetzt Addition: 10 Punksetzt te Bio-V Art. 16d GVE betroffene Abs. 3c Tiere x CHF 100.-, EktoparasitenbeEktoparasitenbehandlung nur Mittel gegen Ektoparasiten mit Indikation eingemindestens CHF handlung ohne mit Indikation setzt 200.Indikation Addition: 10 Punkte Bio-V Art. 16d GVE betroffene Doppelte Wartefristen bei der Verabreichung von Abs. 8 Doppelte Warte- Tiere x CHF 100.-, Doppelte Wartefristen eingehalchemisch-synthetischen Arzneimitteln eingehalfristen nicht ein- mindestens CHF ten ten (Ausnahme: Trockensteller) gehalten 200.-; Addition: 10 Punkte Bio-V Art. 16d Umstellungszeit- GVE betroffene Umstellungszeiträume nach Bei mehr als 3 Behandlungen mit TierarzneimitAbs. 9 räume nach Me- Tiere x CHF 100.-, Medikamenteneinsatz eingehal- teln Umstellungszeiträume nach Art 16f durchlaudikamenteneinmindestens CHF ten fen satz nicht einge- 200.-; Addition: 15 halten Punkte WBF Bio-V Hilfsstoffe eingeCHF 100.Hilfsstoffe gemäss WBF-BioNur Hilfsstoffe (Fliegenmittel, Desinfektionsmittel) Anhang 8 setzt, die nicht in Addition: 10 PunkVO gemäss WBF-Bio-VO eingesetzt WBF-Bio-VO te gelistet sind Bio-V Art. 16 GVE betroffene Abs. 2 Wartefristen Tiere x CHF 100.-, Wartefristen nach Tierzukauf Wartefristen gemäss Art. 16f Abs. 2 nach Tierzunach Tierzukauf mindestens CHF eingehalten kauf eingehalten nicht eingehalten 200.-; Addition: 15 Punkte Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere 12/20 09.7.3 03.1 03.2 03.3 03.4 Züchtung, Herkunft 610 611 613 614 09.7.4 04.1 Kein Embryotransfer angewendet Keine Embryotransfer-Tiere zugekauft Auf dem Betrieb wurde kein Embryotransfer angewendet Keine Tiere aus Embryotransfer zugekauft Brunst nicht hormonell synchronisiert Herkunft der Tiere gemäss BioVO Bio-V Art. 16c Embryotransfer Abs. 3 angewendet Bio-V Art. 16c Abs. 4 Tiere aus Embryotransfer zugekauft 110 Punkte GVE betroffene Tiere x CHF 200.-, mindestens CHF 400.-; Addition: 30 Punkte Bio-V Art. 16d GVE betroffene Abs. 3c Tiere x CHF 200.-, Brunst hormonell mindestens CHF synchronisiert 400.-; Addition: 30 Punkte Bio-V Art. 16f GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, Herkunft der mindestens CHF Tiere nicht 1 200.-; Addition: 10 gemäss BioPunkte pro GVE, Verordnung mind. 10 Punkte, max. 30 Punkte Keine Verträge für nicht 2 biologische Aufzuchttiere CHF 200 und Addition: 0 Pte. beim 1. Mal, 10 Pte. im 1. Wiederholungsfall Futtermittel eingesetzt, die nicht kon1 form gemäss bis 4a und 4b, Anhang 7 der WBF Bio-V GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, mindestens CHF 200.- ; max CHF 5000 addiert aus Ziff. 04.1 bis 04.3; Addition: 15 Punk- GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere Fütterung 615 Futtermittelqualität gemäss WBF Bio-V eingesetzt Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Nur Futtermittel, Ausgangsprodukt, Einzelkomponenten, Zusatzstoff, Mineralstoff oder Siliermittel eingesetzt, die den Anforderungen der BioVWBF, Anhang 7, entsprechen WBF Bio-V bis Art. 4a und 4b, Anhang 7 GVE Betroffene Tiere 13/20 sind. 04.2 04.3 615. Futtermittelqualität gemäss 1 WBF Bio-V gelagert. 616 Max. Futteranteil aus nicht biol. Anbau eingehalten Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Mineralstoffe eingesetzt, die nicht konform gemäss 2 bis 4a und 4b, Anhang 7 der WBF Bio-V sind. Futtermittel gelagert, die nicht konform bis gemäss 4a 1 und 4b, Anhang 7 der WBF Bio-V sind. Mineralstoffe gelagert, die nicht konform bis gemäss 4a 2 und 4b, Anhang 7 der WBF Bio-V sind. Nur Futtermittel, Ausgangsprodukt, Einzelkomponenten, Zusatzstoff, Mineralstoff oder Siliermittel gelagert, die den Anforderungen der BioVWBF, Anhang 7, entsprechen Max. Futteranteil aus nicht biol. Anbau eingehalten: 0% Wiederkäuer, 5% Eiweissfuttermittel für Schweine und Geflügel; 10% FM für Pensionspferde; 10% nicht biologische Weiden; oder Bewilligung vorhanden, falls höherer Anteil eingesetzt. Bio-V Art. 16a Abs. 4 Bio-V Art. 16a Abs. 6 Max. Futteranteil aus nicht biol. 1 Anbau nicht eingehalten <5% te GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, mindestens CHF 200.- max CHF 5000 addiert aus Ziff. 04.1 bis 04.3; Addition: 10 Punkte GVE betroffene Tiere x CHF 50.-, mindestens CHF 100.-; max CHF 5000 addiert aus Ziff. 04.1 bis 04.3; Addition: 10 Punkte GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere 0 Punkte GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, mindestens CHF 200.-; max CHF 5000 addiert aus Ziff. 04.1 bis 04.3; Addition: 15 Punkte GVE Betroffene Tiere 14/20 GVE betroffene Tiere x CHF 200.-, mindestens CHF 400.-; max CHF 5000 addiert aus Ziff. 04.1 bis 04.3; Addition: 30 Punkte GVE betroffene Max. Anteil Um- Tiere x CHF 100.-, stellfutter nicht mindestens CHF eingehalten 200.-; Addition: 15 Punkte GVE betroffene Raufutteranteil Tiere x CHF 200.-, bei Wiederkäumindestens CHF ern nicht einge400.- Addition: 30 halten Punkte GVE betroffene Minimale FütteTiere x CHF 100.-, rungsdauer mit mindestens CHF unveränderter 200.-; Addition 5 Milch nicht einPunkte pro GVE, gehalten mind. 15 Punkte, max. 30 Punkte GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, Getreide- und mindestens CHF Körnerlegumino200.-; senanteil weniger Addition 5 Punkte als 65% im Gepro GVE, mind. 15 flügelfutter Punkte, max. 30 Punkte GVE betroffene GVO-haltige Tiere x CHF 200.-, 1 Futtermittel mindestens CHF eingesetzt 400.-; Addition 5 Punkte Max. Futteranteil aus nicht biol. 2 Anbau nicht eingehalten >5% 04.4 04.5 04.6 618 619 620 Max. Anteil Umstellfutter eingehalten Anteil Umstellfutter unter 30% resp. 60% bei betriebseigenem Umstellungsfutter (Umstellbetriebe 100% möglich) Bio-V Art. 16b Abs. 1 Raufutteranteil bei Wiederkäuern über 60% Minimale Fütterungsdauer mit unveränderter Milch eingehalten Bio-V Art. 16a Abs. 5 Minimale Fütterungsdauer mit unveränderter Milch, vorzugsweise Muttermilch, eingehalten: Rinder und Tiere der Pferdegattung 3 Monate, Schafe und Ziegen 35 Tage, Schweine 40 Tage. Milch erfüllt Anforderungen der WBF Bio-V (keine gehärteten Fette) Bio-V Art. 16b Abs. 2 WBF Bio-V bis Art. 4a und 4b, Anhang 7 Bio-V Art. 16b Abs. 3 04.7 04.8 621 Getreide- und Körnerleguminosenanteil über 65% im Geflügelfutter Keine GVO-haltigen Futtermittel eingesetzt; keine gentechnisch GVO-Verunreinigungen unter dem Grenzwert veränderter Organismen und (0,9%), Nachweis der GVO-Freiheit liegt vor deren Folgeprodukte auf dem gesamten Hof eingesetzt Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Bio-V Art. 3 Bst. c GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere 15/20 pro GVE, mind. 30 Punkte Gentechnisch veränderter Organismen und deren 2 Folgerodukte auf dem gesamten Hof eingesetzt 09.7.5 624 Tiere sind nicht angebunden Tiere sind nicht angebunden (Ausnahmen: Rindvieh, Ziegen) Tiere sind angebunden WBF Bio-V Anhang 5 05.2 GVE Betroffene Tiere Haltung der Tiere Bio-V Art. 15a 05.1 GVE betroffene Tiere x CHF 200.-, mindestens CHF 400.-; Addition 5 Punkte pro GVE, mind. 30 Punkte 630 Jungtiere max. 1 Woche in Einzelboxen Jungtiere sind über 1 Woche in Einzelboxen Kälber, Lämmer und Ziegen nur bis zum Alter von 1 Woche in Einzelboxen gehalten GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, mindestens CHF 200.-; Addition 5 Punkte pro GVE, mind. 15 Punkte, max. 30 Punkte GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, mindestens CHF 200.-; Addition 5 Punkte pro GVE, mind. 15 Punkte, max. 30 Punkte GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere 09.8 Rubrik Bio Tierhaltung - spezifische Anforderungen Schweine Nr. Nr.* Kontrollpunkte kurz 01 631 Eber in Gruppen gehalten Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV / Bio-VO (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZ-Kürzung WBF Bio-V Eber nicht in GVE betroffene GVE Be16/20 Anhang 5 Gruppen gehalten WBF Bio-V Anhang 5 02 632 Ferkel in Flatdecks oder in Ferkelkäfigen Ferkel nicht in Flatdecks oder in Ferkelkäfigen WBF Bio-V Anhang 5 03 633 Schweine erhalten Raufutter Schweine erhalten kein Raufutter Schweine erhalten frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter WBF Bio-V Anhang 6 Anforderungen an die Gesamtfläche (Stall und Gesamtfläche (Stall und Laufhof) Laufhof) gemäss Anhang 6 WBF Bio-V werden erfüllt erfüllt. 04 Gesamtfläche (Stall und Laufhof) nicht erfüllt Tiere x CHF 100.-, mindestens CHF 200.-; Addition 5 Punkte pro GVE, mind. 15 Punkte, max. 30 Punkte GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, mindestens CHF 200.-; Addition 5 Punkte pro GVE, mind. 15 Punkte, max. 30 Punkte GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, mindestens CHF 200.-; Addition 5 Punkte pro GVE, mind. 15 Punkte, max. 30 Punkte GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, mindestens CHF 200.-; Addition 5 Punkte pro GVE, mind. 15 Punkte, max. 30 Punkte troffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere 09.9 Rubrik Bio Tierhaltung - spezifische Anforderungen Geflügel Nr. Nr.* Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV / Bio-VO (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZ-Kürzung 17/20 01 Gattungsspezifische Anforde643.1 rungen an Geflügel erfüllt WBF Bio-V Gattungsspezifische Anforderungen an Geflügel Anhang 5 (wie Bodenfläche, Einstreu, Beleuchtung, Zupfmöglichkeit bei Truten und Wasserzugang bei Wassergeflügel) gemäss Anhang 5 WBF BioV werden erfüllt Gattungsspezifische Anforderungen an Geflügel nicht erfüllt WBF Bio-V Anhang 5 02 643.2 Stallbelegung erfüllt Stallbelegung nicht erfüllt Maximale Stallbelegung ist eingehalten. WBF Bio-V Anhang 5 03 Weidefläche erfüllt Die minimal geforderte Weidefläche ist vorhanden. Weidefläche nicht erfüllt Bio-V Art. 16g 04 643.3 Mindestschlachtalter eingehalten Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Das Mindestschlachtalter wird eingehalten. Mindestschlachtalter nicht eingehalten GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, mindestens CHF 200.-; Addition 5 Punkte pro GVE, mind. 15 Pte., max. 30 Pte. GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, mindestens CHF 200.-; Addition 5 Punkte pro GVE, mind. 15 Punkte, max. 30 Punkte GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, mindestens CHF 200.-; Addition 5 Punkte pro GVE, mind. 15 Punkte, max. 30 Punkte GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, mindestens CHF 200.-; Addition 5 Punkte pro GVE, mind. 15 Punkte, max. 30 Punkte GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere 18/20 09.10 Rubrik Bio Tierhaltung - spezifische Anforderungen übrige Tierarten Nr. 01 Nr.* 628 Kontrollpunkte kurz Übrige Tierarten: Anforderungen erfüllt Kontrollpunkte lang Gattungsspezifische Anforderungen bei Tierarten, welche in den bisherigen Punkten noch nicht erwähnt wurden, sind erfüllt Referenzierung neue DZV / BioVO (Art. Abs.) Bio-V Art. 39c; WBF Bio-V Anhang 5 WBF Bio-V Anhang 5 RAUS Anforderungen Gitzi/Lämmer unter 1jährig eingehalten 02 Freilandhaltung bei Dam-, Rothirschen und Bisons eingehalten 03 Bio-V Art. 16h 04 627 Bienen: Bio-VO eingehalten Bio-V Art. 6 05 Hobbytiere: Anforderungen eingehalten Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Hobbytiere: Fütterungs- resp. Haltungsvorschriften sinngemäss eingehalten Mögliche Mängel Massnahmen GVE betroffene Tiere x CHF 100.-, Übrige Tiermindestens CHF arten: An200.-;Addition 5 forderungen Punkte pro GVE, nicht erfüllt mind. 15 Punkte, max. 30 Punkte RAUS AnGVE betroffene forderungen Tiere x CHF 100.-, Gitmindestens CHF zi/Lämmer 200.-; Addition 5 unter 1jährig Punkte pro GVE, nicht einge- mind. 10 Punkte, halten max. 30 Punkte GVE betroffene Freilandhal- Tiere x CHF 100.-, tung bei mindestens CHF Dam-, Rot- 200.-; Addition 1 hirschen Punkte pro GVE und Bisons und fehlendem nicht einge- Tag, mind. 10 halten Punkte, max. 30 Punkte Bienen: BioCHF 100.- , VO nicht Addition 5 Punkte eingehalten GVE betroffene Hobbytiere: Tiere x CHF 100.-; AnforderunAddition 5 Punkte gen nicht pro GVE, max. 15 eingehalten Punkte Nötige Angaben für DZ-Kürzung GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere GVE Betroffene Tiere 19/20 09.11 Rubrik Bio Sömmerung, Wanderschäferei Nr. 01 Nr.* 635 Kontrollpunkte kurz Sömmerung auf Bio-Alp Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV / Bio-VO (Art. Abs.) Bio-V Art. 15b Sömmerung auf Bio-Alp oder Art 26-34 DZV eingehalten Bio-V Art. 15b 02 636 Gemeinschaftsweide: abgetrennte "Bio"-Weide oder Vertrag Hilfsstoffeinsatz vorhanden Kontrollpunkte_Master_Bio_2014_d Mögliche Mängel Sömmerung nicht auf Bio-Alp oder Art 26-34 DZV nicht eingehalten Gemeinschaftsweide: keine abgetrennte "Bio"-Weide oder Vertrag Hilfsstoffeinsatz nicht vorhanden Massnahmen Nötige Angaben für DZ-Kürzung 0 Punkte, im ersGVE Beten Wiederhotroffene Tiere lungsfall GVE betroffene Tierkategorie x 200 Fr., Addition 10 Punkte GVE Betroffene Tiere 0 Punkte, im ersten Wiederholungsfall GVE betroffene Tiere x 200 Fr., Addition 10 Punkte 20/20 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung Acontrol – Liste der Kontrollpunkte mit ihren Attributen 10 Bereich Extensive Produktion 10.1 Rubrik Extensive Produktion Hinweis: Die Grundanforderung „Ernte in reifem Zustand zur Körnergewinnung“ (gemäss DZV Art. 66 Abs. 4), sowie weitere Grundanforderungen (z.B. keine übermässige Verunkrautung), werden in den Kontrollrubriken „Flächendaten allgemein – Ganzjahresbetrieb“ und „Kulturen und Ernteverpflichtung – Extenso- und Einzelkulturbeiträge“ im Bereich „Strukturdaten - Ganzjahresbetriebe“ abgedeckt. Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzie- Mögliche Mängel rung neue DZV (Art. Abs.) 01 Ausser Herbizid kein PSMEinsatz Art. 69 Auf alle Bewirtschaftungsparzellen der anAbs. 1 gemeldeten Kultur: Kein Einsatz von Wachstumsregulatoren, Fungiziden, chemischsynthetischen Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte oder Insektiziden. 02 Pro angemeldete Kultur alle Parzellen im Extenso bewirtschaftet. Pro angemeldete Kultur müssen alle Parzellen des Betriebes im Extenso bewirtschaftet werden. 03 Futterweizen: Die angebauten Sorten müssen in der «empfohlene Sortenliste» von Auswahl Futterweizensorten Agroscope und swiss granum aufgeführt sein. Kontrollpunkte_Extenso_2014_d Art. 69 Abs. 2 Art. 69 Abs. 3 Einsatz von Wachstumsregulatoren, Fungiziden, chemisch-synthetischen Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte oder Insektiziden. Die Anforderungen wurden nicht auf allen Parzellen einer angemeldeten Kultur eingehalten Die angebaute Futterweizensorte ist nicht auf der Liste der empfohlenen Sorte von swiss granum und Agroscope aufgeführt Massnahmen Nötige Angaben für DZ-Kürzung 120% Extensobeiträge für die Fläche der betroffenen Kultur Aren der betroffenen Kultur 120% Extensobeiträge für die Fläche der betroffenen Kultur Aren der betroffenen Kultur 120% Extensobeiträge für die Fläche der betroffenen Kultur Aren der betroffenen Kultur 1/1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung Acontrol – Liste der Kontrollpunkte mit ihren Attributen 11 Bereich Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion 11.1 Rubrik Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion1 Nr. Kontrollpunkte kurz Version Futterbilanz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Die als Nachweis eingesetzte Futterbilanz ist gültig (vom BLW anerkannt). Anh. 5, Ziff. 3.1 01 02 03 1 Der in der Nährstoffbilanz gemeldete Tierbestand stimmt mit den Angaben in der Futter-Bilanz überein. Der gemeldete Tierbestand stimmt mit den Angaben in der Futterbilanz überein. Abweichungen sind zu dokumentieren (z.B. anhand TVD-Unterlagen). Angaben zu Grünflächen in Nährstoffbilanz und FutterBilanz entsprechen der Bewirtschaftung Die auf dem Betrieb bewirtschafteten Dauergrünflächen, Kunstwiesen und anderen Futterflächen stimmen überein mit den Angaben in der Suisse-Bilanz bzw. in der Futter-Bilanz. Mögliche Mängel Massnahmen 200 Fr. Die als Nachweis eingesetzte Futterbilanz ist Besteht der Mangel nach nicht vom BLW anerder Nachfrist weiterhin, kannt und ungültig werden 120 % der GMFBeiträge gekürzt. Art 70 und 71, Tierdaten stimmen 200 Fr. Anh. 5, Ziff. 2 nicht überein mit den -4 Angaben in der SuisseBilanz bzw. in der Fut- Besteht der Mangel nach der Nachfrist weiterhin, terbilanz. Abweichunwerden 120 % der GMFgen sind nicht dokuBeiträge gekürzt. mentiert. Art 70 und 71, Die Dauergrünflächen, Anh. 5, Ziff. 2- Kunstwiese und ande4 ren Futterflächen stimmen nicht überein mit den Angaben in der Nötige Angaben für DZKürzung Grünfläche Grünfläche 200 Fr. Besteht der Mangel nach der Nachfrist weiterhin, werden 120 % der GMF- Grünfläche Bei Mängeln nach Anhang 8 Ziffer 2.7 werden 2015 und 2016 höchstens 100% der Beiträge gekürzt. Kontrollpunkte Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion 20140819_d 1/3 Nr. Kontrollpunkte kurz Die in der Futterbilanz berechneten Flächenerträge sind plausibel. 04 05 Die in der Futterbilanz eingesetzten bzw. Anh. 5, Ziff. 3.3 berechneten Flächenerträge (u.a. Wiesen und Zwischenkulturen) sind stichprobenweise verifiziert und plausibel. Abweichende Erträge sind begründet. Eingesetzte Futtermittel entsprechen den Anforderungen Überprüfung der richtigen Einteilung der Anh. 5, Ziff. 1 eingesetzten Futtermittel. Nur Futtermittel aus der Liste der Grundfutter (gemäss Anhang 5 der DZV) dürfen als Grundfutter angerechnet werden. Andere Futtermittel gelten als Ergänzungsfutter. Eingesetzte Menge Ergänzungsfutter ist plausibel Die jährlich eingesetzte Menge an Ergänzungsfutter ist verifiziert und plausibel. Anh. 5 Die Angaben zur Zufuhr und Wegfuhr von Futtermitteln sind mit Lieferscheinen belegt. Anh. 5, Ziff. 5 06 07 Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Angaben zur Zufuhr und Wegfuhr von Futtermitteln Mögliche Mängel Massnahmen Suisse-Bilanz bzw. in der Futterbilanz Die eingesetzten und berechneten Flächenerträge (u.a. Wiesen und Zwischenkulturen) in der Futterbilanz sind nicht verifiziert oder nicht plausibel. Abweichende Erträge sind nicht begründet Beiträge gekürzt. Nötige Angaben für DZKürzung 200 Fr. Besteht der Mangel nach der Nachfrist weiterhin, werden 120 % der GMFBeiträge gekürzt. 200 Fr. Futtermittel, die nicht in der Liste der GrundfutBesteht der Mangel nach termittel aufgeführt sind, wurden als Grund- der Nachfrist weiterhin, futtermittel angerechnet werden 120 % der GMFBeiträge gekürzt. Grünfläche Grünfläche 200 Fr. Die Angaben zum Einsatz von Ergänzungsfutter sind nicht plausibel Besteht der Mangel nach der Nachfrist weiterhin, werden 120 % der GMFBeiträge gekürzt. Grünfläche Die Angaben zur Zufuhr 120% GMF-Beiträge für und Wegfuhr von Futdie Grünfläche des gesam- Grünfläche termitteln sind nicht mit ten Betriebs Lieferscheinen belegt 08 Der Mindestanteil an Grund- Die Jahresration aller auf dem Betrieb futter ist eingehalten gehaltenen raufutterverzehrenden Nutztiere beträgt zu min. 90 % der TS aus Grundfutter nach Anhang 5 Ziff. 1 Art. 71, Abs. Die Jahresration be1, Anh. 5, Ziff. trägt weniger als 90 % 1 der TS aus Grundfutter nach Anh.5, Ziff. 1 120% GMF-Beiträge für die Grünfläche des gesam- Grünfläche ten Betriebs 09 Mindesanteil an Wiesenoder Weidefutter ist einge- Der Mindesanteil aus Art. 71, Abs. 1, Anh. 5, Ziff. Wiesen- und Weidefut- 120% GMF-Beiträge für Grünfläche die Grünfläche des gesam- Der Mindestanteil aus frischem, siliertem oder getrockneten Wiesen- oder Weide- Kontrollpunkte Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion 20140819_d Nr. Kontrollpunkte kurz 10 Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen 1 ter gemäss Anh. 5, Ziff. 1 ist nicht eingehalten ten Betriebs halten futter nach Anhang 5 Ziff. 1 DZV ist eingehalten (Talgebiet 75 % der TS; Berggebiet 85 % der TS). Grundfutter aus Zwischenkulturen Das Grundfutter aus Zwischenkulturen ist Art. 71, Abs. 2 Die anrechenbare in der Ration zu maximal 25 Dezitonnen Grundfutter-Ration aus TS pro Hektare und Nutzung als WiesenZwischenkulturen wurfutter anrechenbar de überschritten Kontrollpunkte Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion 20140819_d Nötige Angaben für DZKürzung 200 Fr. Besteht der Mangel nach der Nachfrist weiterhin, werden 120 % der GMFBeiträge gekürzt. Grünfläche Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung Acontrol – Kontrollpunkte, Mängel und Kürzungen (0.999) 12 Bereich Tierwohl 12.1 Rubrik BTS-Rindergattung und Wasserbüffel (Punktegruppen A1 bis A4 und A6 bis A8) .............................................................................................................. 2 12.2 Rubrik BTS-Pferdegattung (Punktegruppen B1 und B2)................................................................................................................................................................. 4 12.3 Rubrik BTS-Ziegengattung (Punktegruppen C1 und C2) ................................................................................................................................................................ 6 12.4 Rubrik BTS-Schweinegattung (Punktegruppen E1 bis E5) ............................................................................................................................................................. 8 12.5 Rubrik BTS-Kaninchen (Punktegruppen F1 und F2)..................................................................................................................................................................... 11 12.6 Rubrik BTS-Nutzgeflügel --- ohne AKB (Punktegruppen G1 bis G5) ............................................................................................................................................ 13 12.7 Rubrik RAUS-Weidetiere (Punktegruppen A1 bis A9 / B1 bis B3 / C1 bis C2 / D1 bis D3) .......................................................................................................... 16 12.8 Rubrik RAUS-Schweinegattung (Punktegruppen E1 bis E5) ........................................................................................................................................................ 21 12.9 Rubrik RAUS-Kaninchen (Punktegruppen F1 und F2).................................................................................................................................................................. 23 12.10 Rubrik RAUS-Nutzgeflügel --- ohne AKB (Punktegruppen G1 bis G5) ....................................................................................................................................... 24 12.11 Rubrik BTS+RAUS-Nutzgeflügel --- AKB (Punktegruppen G1 bis G5) ....................................................................................................................................... 26 Hinweis: BTS und RAUS setzen die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung voraus. * Kürzungspunkte beim 1. Verstoss innerhalb von 4 Jahren Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 1/27 12.1 Rubrik BTS-Rindergattung und Wasserbüffel (Punktegruppen A1 bis A4 und A6 bis A8) A1 A2 A3 A4 A6 A7 A8 Milchkühe andere Kühe weibliche Tiere, über 365 Tage alt, bis zur ersten Abkalbung weibliche Tiere, über 160–365 Tage alt männliche Tiere, über 730 Tage alt männliche Tiere, über 365–730 Tage alt männliche Tiere, über 160–365 Tage alt Nr. A A A A A A A A A Kontrollpunkt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 kurz 01 x x x x x x x Alle Tiere in Gruppen gehalten 5 oder 6 Kontrollpunkte 5 oder 6 Kontrollpunkte 5 oder 6 Kontrollpunkte 5 oder 6 Kontrollpunkte 5 oder 6 Kontrollpunkte 5 oder 6 Kontrollpunkte 5 oder 6 Kontrollpunkte Kontrollpunkt lang Anforderung in DZV (A=Anhang) Alle Tiere d. Kategorie in Gruppen gehalten DZV 72, 1 + oder A6, A, 1.1, a zulässige Abweichungen gemäss DZV A6, A, 1.4 02 x x x x x x x Mind. 15 Lux Tageslicht im Stall 03 x x x x x x x 04 x x x x x x x Fress- und Tränkebereich: befestigter Boden Alle Tiere haben Alle Tiere der Kategorie haben dauernd dauernd (jeden (jeden Tag* / während 24 h**) Zugang Tag / 24 h) Zugang zu einem BTS-konformen Liegebereich zu BTS-Liegebeund einem nicht eingestreuten Bereich reich und nicht * Alternative zwischen 1.4. und 30.11.: eingestreutem 24 h am Tag auf Weide Bereich ** zulässige Abweichungen gemäss DZV Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 Mögliche Mängel Kürz. pte. Nicht zulässige Abweichung von der Gruppenhaltung für 60 weniger als 10 % der Tiere 10 oder mehr % der Tiere DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Tageslicht Viel zu wenig Tageslicht Alle Ställe, in denen sich die Tiere überwiegend aufhalten, verfügen über Tageslicht von mindestens 15 Lux Stärke (Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!) In Ruhe- und Rückzugsbereichen ist eine geringere Beleuchtung zulässig Befestigter Boden, mit oder ohne Perforie- A6, A, 1.3 rung Fress- und Tränkebereich: unbefestigter Boden DZV 72, 1 + Nicht zulässige A6, A, 1.1, b Abweichung von „dauernd Zugang zu BTS-konforDZV 74, 8 mem Liegebereich und zu nicht A6, A, 1.4 eingestreutem Bereich“ für gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 110 10 110 110 weniger 60 als 10 % der Tiere 10 oder 110 mehr % der Tiere 2/27 Liegebereich Nr. A A A A A A A A A Kontrollpunkt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 kurz Kontrollpunkt lang AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) 05.1 Liegebereich in Boxen-Laufställen mit Liegematten 05.1.1 x x x x x x x Liegemattenfabri- Bewirtschafter kann BTS-Konformität A6, A, 1.2, a kat BTS-konform nachweisen: +b - Beleg der Mattenlieferfirma gemäss DZV Anhang 6 Bst. C Ziffer 2 und - Prüfbericht der DLG, gemäss DZV Anhang 6 Bst. C - Ziffer 1.1 oder 1.2 (siehe DLGHomepage) oder - Ziffer 1.3 (individueller Prüfbericht der DLG, individuelles Dokument) 05.1.2 x x x x x x x Alle Liegematten A6, A, 1.2, c ausschliesslich mit gehäckseltem Stroh eingestreut 05.2 Liegebereich in allen anderen Laufställen 05.2.1 x x x x x x x x Liegebereich: Liegebereich: Strohmatratze Strohmatratze oder oder gleichwertiger Lie- für das Tier gleichwertige Unterlage (z.B. gebereich Sägemehlbett) / keine Perforierung Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 A6, A, 1.2 Liegemattenfabrikat nicht BTS- konform Kürz. pte. weniger als 10 % d. Boxen 10 oder mehr % d. Boxen gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 60 110 Zu wenig BTS-konforme 10 Einstreu Viel zu wenig BTS-konforme 40 Einstreu Keine BTS-konforme Ein110 streu Liegebereich nicht BTS-konform (z.B. nicht kompakt) weniger 60 als 10 % d. Fläche 10 oder 110 mehr % d. Fläche 3/27 12.2 Rubrik BTS-Pferdegattung (Punktegruppen B1 und B2) B1 B2 weibliche und kastrierte männliche Tiere, über 30 Monate alt Hengste, über 30 Monate alt Nr. B B B Kontrollpunkt kurz 1 2 3 01 x x 02 x x 03 x x 04 x x 9 Kontrollpunkte 9 Kontrollpunkte Kontrollpunkt lang Alle Tiere in Gruppen gehal- Alle Tiere der Kategorie in Gruppen gehalten ten oder zulässige Abweichungen gemäss DZV Mind. 15 Lux Tageslicht im Stall Alle Ställe, in denen sich die Tiere überwiegend aufhalten, verfügen über Tageslicht von mindestens 15 Lux Stärke (Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!) In Ruhe- und Rückzugsbereichen ist eine geringere Beleuchtung zulässig Liegebereich: Sägemehlbett Liegebereich: Sägemehlbett oder gleichwertiger Liegebeoder reich für das Tier gleichwertige Unterlage (z.B. Strohmatratze) Mindestmasse Liegefläche gemäss DZV eingehalten 05 x x Boden ohne Perforierung 06 x x 07 x x Fress- und Tränkebereich: befestigter Boden Deckenhöhe entspricht den Anforderungen Mindestmasse Liegeflächen gemäss Ganze den Tieren im Stall-/Laufhofbereich zugängliche Fläche weist keine Perforierungen auf. Einzelne Abflussöffnungen sind zulässig Anforderung in DZV (A=Anhang) DZV 72, 1 + A6, A, 2.1, a A6, A, 2.7 Mögliche Mängel Kürz. pte. Nicht zulässige Abweichung von der Gruppenhaltung für weniger als 10 % der Tiere 10 oder mehr % der Tiere DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Tageslicht Viel zu wenig Tageslicht 60 A6, A, 2.2 10 A6, A, 2.2 A6, A, 2.3 A6, A, 2.4 Deckenhöhe (abhängig von der Widerristhöhe des grössten Tieres) entspricht den Anforderungen gemäss DVZ Anhang 6, A, 2.6 Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 A6, A, 2.6 Zu wenig BTS-konforme Einstreu Viel zu wenig BTS-konforme Einstreu Keine BTS-konforme Einstreu Liegefläche unweniger terschreitet Min- als 10 % destfläche um 10 oder mehr % Boden mit Perforierung gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 110 10 110 40 110 60 110 110 Fress- oder Tränkebereich: 110 unbefestigter Boden Deckenhöhe entspricht nicht 110 den Anforderungen 4/27 Nr. B B B Kontrollpunkt kurz 1 2 3 08 x x 09 x x Kontrollpunkt lang AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) Alle Tiere haben dauernd Alle Tiere der Kategorie haben dauernd (jeden Tag* / DZV 72, 1 + Nicht zulässige weniger (jeden Tag / 24 h) Zugang während 24 h**) Zugang zu einem BTSA6, A, 2.1, b Abweichung von als 10 % zu BTS-Liegebereich und konformen Liegebereich und einem nicht einge„dauernd Zugang der Tiere nicht eingestreutem Bereich streuten Bereich zu BTS-konfor10 oder * Alternative zwischen 1.4. und 30.11.: DZV 74, 8 mem Liegebemehr % 24 h am Tag auf Weide reich und zu nicht der Tiere ** zulässige Abweichungen gemäss DZV A6, A, 2.7 eingestreutem Bereich“ für Den Anforderungen entspre- Falls Fressstände vorhanden: A6, A, 2.5 Allfällige Fressstände entchende Fressstände sprechen nicht den Anforde- separater Fressstand für jedes Tier der Gruppe oder rungen / Nicht alle Tiere - Fressstandlänge = mindestens 1,5-mal durchalle Tiere können ungestört können ungestört fressen schnittliche Widerristhöhe fressen - Breite des Zirkulationsgangs hinter den Fressständen = mindestens 1,5-mal die durchschnittliche Widerristhöhe Falls keine Fressstände vorhanden: abklären wie der Tierhalter sicherstellt, dass alle Tiere ungestört fressen können (z.B. Fixieren Tiere während der Fütterung) und verifizieren Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 60 110 110 5/27 12.3 Rubrik BTS-Ziegengattung (Punktegruppen C1 und C2) C1 C2 weibliche Tiere, über ein Jahr alt männliche Tiere, über ein Jahr alt Nr. C C Kontrollpunkt kurz 1 2 Kontrollpunkt lang 01 x x Alle Tiere in Gruppen gehalten Alle Tiere der Kategorie in Gruppen gehalten oder zulässige Abweichungen gemäss DZV 02 03 04 05 6 Kontrollpunkte 6 Kontrollpunkte Anforderung in DZV (A=Anhang) DZV 72, 1 + A6, A, 3.1, a A6, A, 3.5 Mögliche Mängel Kürz. pte. Nicht zulässige Abweichung von der Gruppenhaltung für weniger als 10 % der Tiere 10 oder mehr % der Tiere DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Tageslicht Viel zu wenig Tageslicht 60 Zu wenig BTS-konforme Einstreu Viel zu wenig BTS-konforme Einstreu Keine BTS-konforme Einstreu Liegefläche unweniger terschreitet Min- als 10 % destfläche um 10 oder mehr % Nicht eingestreu- weniger te, gedeckte Flä- als 10 % che unterschrei- 10 oder tet Mindestfläche mehr % um Tränkebereich: unbefestigter Boden 10 x x Mind. 15 Lux Tageslicht im Stall Alle Ställe, in denen sich die Tiere überwiegend aufhalten, verfügen über Tageslicht von mindestens 15 Lux Stärke (Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!) In Ruhe- und Rückzugsbereichen ist eine geringere Beleuchtung zulässig x x Liegebereich: Fläche und Quali- Liegebereich: A6, A, 3.2 2 tät entspricht Anforderungen je Tier mindestens 1,2 m Strohmatratze oder für das Tier gleichwertige Unterlage ohne Perforierung (z.B. Sägemehlbett) 2 davon können je Tier max. 0,6 m durch entsprechende Fläche von erhöhten, nicht perforierten Liegenischen ersetzt werden, die nicht eingestreut werden müssen x x Nicht eingestreuter, gedeckter 2 Bereich pro Tier: mind. 0.8 m x x Tränkebereich: befestigter Boden Nicht eingestreuter, gedeckter Bereich: je Tier min2 destens 0,8 m ; gedeckter Bereich eines dauernd zugänglichen Laufhofes vollumfänglich anrechenbar A6, A, 3.3 Befestigter Boden, mit oder ohne Perforierung. A6, A, 3.4 Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 110 10 110 40 110 60 110 60 110 110 6/27 Nr. 06 C C Kontrollpunkt kurz 1 2 Kontrollpunkt lang AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) x x Alle Tiere haben dauernd (jeden Alle Tiere der Kategorie haben dauernd (jeden Tag* / DZV 72, 1 + Nicht zulässige Tag / 24 h) Zugang zu BTSwährend 24 h**) Zugang zu einem BTSA6, A, 3.1, b Abweichung von Liegebereich und nicht eingekonformen Liegebereich und einem nicht einge„dauernd Zugang streutem Bereich streuten Bereich zu BTS-konfor* Alternative zwischen 1.4. und 30.11.: DZV 74, 8 mem Liegebe24 h am Tag auf Weide reich und zu nicht ** zulässige Abweichungen gemäss DZV A6, A, 3.5 eingestreutem Bereich“ für Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x weniger 60 als 10 % der Tiere 10 oder 110 mehr % der Tiere 7/27 12.4 Rubrik BTS-Schweinegattung (Punktegruppen E1 bis E5) E1 E2 E3 E4 E5 Nr. E E E E E Kontrollpunkt kurz 1 2 3 4 5 Kontrollpunkt lang 01 x x x x x Alle Tiere in Gruppen gehalten Alle Tiere der Kategorie in Gruppen gehalten (säugende Zuchtsau + Ferkel = Gruppe) oder zulässige Abweichungen gemäss DZV 02 03 Liegebereich / Qualität Zuchteber, über halbjährig nicht säugende Zuchtsauen, über halbjährig säugende Zuchtsauen abgesetzte Ferkel Remonten, bis halbjährig, und Mastschweine x x x x x Mind. 15 Lux Tageslicht im Stall x 5 Kontrollpunkte 5 Kontrollpunkte 5 Kontrollpunkte 5 Kontrollpunkte 5 Kontrollpunkte Alle Ställe, in denen sich die Tiere überwiegend aufhalten, verfügen über Tageslicht von mindestens 15 Lux Stärke (Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!) In Ruhe- und Rückzugsbereichen ist eine geringere Beleuchtung zulässig Liegebereich: ganze Fläche ohne Perforation und ausreichend mit Langstroh oder Chinaschilf eingestreut Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) DZV 72, 1 + Nicht zulässige A6, A, 4.1, a Abweichung von der GruppenhalA6, A, 4.5 tung für Kürz. pte. weniger als 10 % der Tiere 10 oder mehr % der Tiere DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Tageslicht Viel zu wenig Tageslicht 60 A6, A, 4.2, a Zu wenig BTS-konforme +b Einstreu Viel zu wenig BTS-konforme Einstreu Keine BTS-konforme Einstreu Liegebereich(e) mit Perforation 10 gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 110 10 110 40 110 110 8/27 Liegebereich / Qualität Nr. E E E E E Kontrollpunkt kurz 1 2 3 4 5 04 x x 05 06 07 08 x x Kontrollpunkt lang x x Liegebereich ohne Abferkelbuchten mit Langstroh oder chinaschilf eingestreut: ganze Fläche ohne Perforation und ausreichend eingestreut x x Liegebereich ohne Ausreichend Sägemehl ist als Einstreu nur zulässig, Abferkelbuchten mit wenn die Stalltemperatur über Sägemehl eingestreut: - 20 °C bei abgesetzten Ferkeln ganze Fläche ohne - 15 °C bei Mastschweinen / Remonten bis 60 kg Perforation und aus- 9 °C bei über 60 kg schweren Tieren (inkl. reichend eingestreut Zuchteber und nicht säugende Zuchtsauen) und Stalltemperatur entspricht den Anforderungen AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) A6, A, 4.2, c Zu wenig BTS-konforme Einstreu Viel zu wenig BTS-konforme Einstreu Keine BTS-konforme Einstreu Liegebereich(e) mit Perforation A6, A, 4.2, c Zu wenig BTS-konforme Einstreu bei aktueller Stalltemperatur Viel zu wenig BTS-konforme Einstreu bei aktueller Stalltemperatur Keine BTS-konforme Einstreu bei aktueller Stalltemperatur Liegebereich(e) mit Perforation A6, A, 4.3 Kein BTS-konformer Liegebereich ausserhalb Kompostbereich x x x x x Kompostsystem: Lie- Diese Anforderung muss nicht erfüllt werden bei gefläche gem. 0.3 Buchten, in denen abgesetzte Ferkel gehalten bzw. 04.1 oder 04.2 werden, wenn die Buchtenfläche im Stallinnern 2 ausserhalb Komp.ber. mindestens 0,6 m je Tier beträgt x x x x x Liegebereich wird Liegebereich kann auch als Fressbereich genutzt A6, A, 4.2, d auch als Fressbereich werden, wenn Tiere nachts während einer unungenutzt: Während der terbrochen Zeitspanne von mindestens 8 Stunden Nacht kein Zugang zu keinen Zugang zum Futter haben Futter x x x x x Liegebereich wird Befestigter Boden mit oder ohne Perforierung A6, A, 4.4 nicht als Fressbereich genutzt: Tränke- und Fressbereich befestigt Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 10 40 110 110 10 40 110 110 110 Während der Nacht Zugang zu Futter 110 Tränke- oder Fressbereich unbefestigt 110 9/27 Nr. 09 E E E E E Kontrollpunkt kurz 1 2 3 4 5 Kontrollpunkt lang AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) x x x x x Alle Tiere haben dau- Alle Tiere der Kategorie haben dauernd (jeden Tag / DZV 72, 1 + Nicht zulässige ernd (jeden Tag /24 h) während 24 h*) Zugang zu einem BTS-konformen A6, A, 4.1, b Abweichung von Zugang zu BTS-LieLiegebereich und einem nicht eingestreuten Be„dauernd Zugang gebereich und nicht reich zu einem BTSeingestreutem Bereich * zulässige Abweichungen gemäss DZV A6, A, 4.5 konformen Liegebereich bzw. zu einem nicht eingestreuten Bereich“ für Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x weniger 60 als 10 % der Tiere 10 oder 110 mehr % der Tiere 10/27 12.5 Rubrik BTS-Kaninchen (Punktegruppen F1 und F2) F1 F2 Zibben mit jährlich mindestens vier Würfen, einschliesslich Jungtiere bis zum Alter von etwa 35 Tagen Jungtiere, etwa 35 bis 100 Tage alt Nr. F F Kontrollpunkt kurz 1 2 Kontrollpunkt lang 01 x Alle Zibben in Gruppen gehalten oder zulässige Abweichungen gemäss DZV 02 03 04 05 06 Alle Zibben in Gruppen gehalten x Alle Jungtiere in Gruppen gehalten 6 Kontrollpunkte 5 Kontrollpunkte Alle Jungtiere in Gruppen gehalten oder zulässige Abweichungen gemäss DZV x x Mind. 15 Lux Tageslicht im Stall Alle Ställe, in denen sich die Tiere überwiegend aufhalten, verfügen über Tageslicht von mindestens 15 Lux Stärke (Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!) In Ruhe- und Rückzugsbereichen ist eine geringere Beleuchtung zulässig x Für jeden Wurf separates ein2 gestreutes Nest (mind. 0,10 m ) x Mindestmasse betreffend Zibben eingehalten x Mindestmasse betreffend Jung- Alle Mindestmasse 2 tiere eingehalten - gemäss A6, A, 5.4 (mind. 2 m ) und - gemäss A6, A, 5.5. eingehalten Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 Anforderung in DZV (A=Anhang) DZV 72, 1 + A6, A, 5.1 A6, A, 5.8 oder 5.9 Mögliche Mängel Kürz. pte. Nicht zulässige Abweichung von der Gruppenhaltung für weniger als 10 % der Tiere 10 oder mehr % der Tiere DZV 72, 1 + Nicht zulässige weniger A6, A, 5.3 Abweichung von als 10 % A6, A, 5.8 der Gruppenhal- der Tiere tung für 10 oder mehr % der Tiere DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Tageslicht Viel zu wenig Tageslicht 60 A6, A, 5.2 Nicht für jeden Wurf ein BTS-konformes Nest 110 A6, A, 5.5 Mindestmass weniger unterschritten um als 10 % 10 oder mehr % Mindestmass weniger unterschritten um als 10 % 10 oder mehr % 60 A6, A, 5.4 A6, A, 5.5 gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 110 60 110 10 110 110 60 110 11/27 Nr. F F Kontrollpunkt kurz 1 2 07 x x Abstand Bodenfläche bis erhöhte Flächen mind. 20 cm 08 x x Einstreumenge ermöglicht den Tieren zu scharren Kontrollpunkt lang Einstreuqualität siehe Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) A6, A, 5.6 Abstand zwischen Bodenfläche bis erhöhte Flächen weniger als 20 cm DZV 74, 5 + Zu wenig BTS-konforme A6, A, 5.7 Einstreu Viel zu wenig BTS-konforme Einstreu Keine BTS-konforme Einstreu Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 110 10 40 110 12/27 12.6 Rubrik BTS-Nutzgeflügel --- ohne AKB (Punktegruppen G1 bis G5) Verifikation der Stall-Skizze (nur bei Erstkontrolle oder Umbau) G1 G2 G3 G4 G5 Bruteier produzierende Hennen und Hähne Konsumeier produzierende Hennen Junghennen, Junghähne und Küken für die Eierproduktion Mastpoulets Truten Nr. G G G G G Kontrollpunkt kurz 1 2 3 4 5 01 x x x 02 03 x Begehbare Fläche und Sitzstangengesamtlänge - wurden korrekt vermessen und berechnet und - entsprechen den Anforderungen Sitzgelegenheiten: Fabrikat u. Anzahl auf aktueller Stall-Skizze erfüllen BLVAnforderungen x Anzahl Sitzgelegenheiten auf aktueller Stall-Skizze als genügend beurteilt 3 bzw. 4 Kontrollpunkte 3 bzw. 4 Kontrollpunkte 3 bzw. 4 Kontrollpunkte 5 bzw. 6 Kontrollpunkte 5 bzw. 4 Kontrollpunkte Kontrollpunkt lang Alle Masse auf der aktuellen Stall-Skizze, die für die Berechnung der begehbaren Fläche und der Gesamtlänge der Sitzstangen relevant sind, wurden korrekt vermessen (= nachmessen) Die auf der Skizze vermerkte begehbare Fläche und Gesamtlänge der Sitzstangen wurden korrekt berechnet (= nachrechnen) Für die auf der Skizze vermerkte maximale Tierzahl sind die Anforderungen erfüllt (= nachrechnen) Sitzgelegenheiten-Fabrikat ist vom BLV für den Einsatz beim betreffenden Masttyp bewilligt.* Die auf der aktuellen Stall-Skizze vermerkte Anzahl Sitzgelegenheiten erfüllt die Anforderungen des BLV* * siehe entsprechende BLV-Bewilligung Spätestens ab dem 10. Lebenstag stehen den Tieren genügend Sitzgelegenheiten (z.B. aus Strohballen) zur Verfügung. „Genügend“ auf Grund der aktuellen Benützung beurteilen Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) A6, A, 6.9, a Nachgemessene + 6.10 begehbare Fläche oder Sitzstangenlänge unterschreitet Mindestmass um Kürz. pte. weniger als 10 % 10 oder mehr % gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 60 110 A6, A, 6.4 + Sitzgelegenheiten: Fabrikat 110 6.9, b + 6.10 oder Anzahl auf aktueller Stall-Skizze erfüllen Anforderung BLV nicht A6, A, 6.8 + Anzahl vorhandene Sitzge- 110 6.9, b + 6.10 legenheiten auf aktueller Stall-Skizze als ungenügend beurteilt 13/27 Normalkontrolle (mit verifizierter Stall-Skizze) Nr. G G G G G Kontrollpunkt kurz 1 2 3 4 5 Kontrollpunkt lang 04 x x x x x Die Stall-Skizze entspricht den Anforderungen, ist verifiziert und aktuell Anforderungen: siehe 01 bis 03 Aktuell: grober visueller Abgleich 05 x x x Zuletzt eingestallte Tierzahl gemäss Rechnung für die betreffende Tierlieferung. 06 x x x Zuletzt eingestallte Tierzahl kleiner oder gleich max. Tierzahl auf aktueller und verifizierter Stall-Skizze Mind. 15 Lux Tageslicht im Stall Anforderung betreffend Stallbereiche - in Fensternähe: Tageslicht von mindestens 15 Lux Stärke (Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!) - in denen die Stärke des Tageslichts wegen Stalleinrichtungen oder der Distanz zur Fensterfront stark reduziert ist: Lichtstärke von 15 Lux (Tagesund Kunstlicht) In Ruhe- und Rückzugsbereichen, inkl. Nester, ist eine geringere Beleuchtung zulässig Alle Ställe, in denen sich die Tiere überwiegend aufhalten, verfügen über Tageslicht von mindestens 15 Lux Stärke (Kunstlicht zur Beurteilung ausschalten!) In Ruhe- und Rückzugsbereichen, ist eine geringere Beleuchtung zulässig Erhöhte Sitzgelegenheiten ohne Einstreue 07 x x Mind. 15 Lux Tageslicht im Stall 08 x x Ganze Bodenfläche ausreichend mit zweckmässiger Einst1 reue bedeckt Zweckmässig = einigermassen trocken und scharrbar 1 AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) A6, A, 6.10 Stall-Skizze kann nicht vor+ 6.11 gewiesen werden, entspricht nicht den Anforderungen, ist nicht verifiziert oder nicht aktuell A6, A, 6.11, Zuletzt eingestallte Tierzahl a grösser als maximale Tierzahl auf aktueller und verifizierter Stall-Skizze Kürz. pte. DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Licht Viel zu wenig Licht 10 110 gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 200 CHF 110 A6, A, 6.2 DZV 74, 1, c DZV 74, 1, c Etwas zu wenig Tageslicht Viel zu wenig Tageslicht A6, A, 6.3 bzw. 6.6 DZV 74, 5 10 110 Zu wenig BTS-konforme 10 Einstreu Viel zu wenig BTS-konforme 40 Einstreu Keine BTS-konforme Ein110 streu Kann weggelassen werden, falls bei TSch-Kontrolle bereits überprüft. Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 14/27 Normalkontrolle (mit verifizierter Stall-Skizze) Nr. 9 10 11 G G G G G Kontrollpunkt kurz 1 2 3 4 5 x x Anzahl vorhandene Sitzgelegenheiten grösser oder gleich entsprechende Angabe auf aktueller und verifizierter StallSkizze x Genügend Rückzugsmöglichkeiten vorhanden x Mastdauer mindestens 30 Tage Kontrollpunkt lang Spätestens ab dem 10. Lebenstag steht den Tieren die Anzahl Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die auf der aktuellen und verifizierten Stall-Skizze vermerkt ist AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) A6, A, 6.4 Anzahl vorhandene Sitzgebzw. 6.7 legenheiten kleiner als auf aktueller und verifizierter Stall-Skizze Spätestens ab dem 10. Lebenstag stehen den TieA6, A, 6.8 ren genügend Rückzugsmöglichkeiten (z.B. aus Strohballen) zur Verfügung „Genügend“ auf Grund der aktuellen Benützung durch schwache Tiere beurteilen Alle Mastpoulets werden während mindestens 30 A6, A, 6.5 Tagen gemästet Bei der Kontrolle ist die Einhaltung der minimalen Mastdauer stichprobenweise anhand von Unterlagen über die Kükenlieferungen und über die Schlachtungen während den letzten 12 Monaten zu prüfen Wenn ein triftiger Grund vorliegt, ist eine kürzere oder eine längere Zeitdauer zu überprüfen Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 60 Ungenügende Rückzugsmöglichkeiten 10 Minimale Mastdauer nicht eingehalten 60 15/27 12.7 Rubrik RAUS-Weidetiere (Punktegruppen A1 bis A9 / B1 bis B3 / C1 bis C2 / D1 bis D3) A A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 B B1 B2 B3 C C1 C2 D D1 D2 D3 Tierkategorien der Rindergattung und Wasserbüffel Milchkühe andere Kühe weibliche Tiere, über 365 Tage alt, bis zur ersten Abkalbung weibliche Tiere, über 160–365 Tage alt weibliche Tiere, bis 160 Tage alt männliche Tiere, über 730 Tage alt männliche Tiere, über 365–730 Tage alt männliche Tiere, über 160–365 Tage alt männliche Tiere, bis 160 Tage alt Tierkategorien der Pferdegattung weibliche und kastrierte männliche Tiere, über 30 Monate alt Hengste, über 30 Monate alt Tiere, bis 30 Monate alt Tierkategorien der Ziegengattung weibliche Tiere, über ein Jahr alt männliche Tiere, über ein Jahr alt Tierkategorien der Schafgattung weibliche Tiere, über ein Jahr alt männliche Tiere, über ein Jahr alt Weidelämmer Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 11 bzw. 13 Kontrollpunkte 11 bzw. 13 Kontrollpunkte 9 bzw. 11 Kontrollpunkte 9 bzw. 11 Kontrollpunkte 16/27 Verifikation der Laufhof-Skizze (nur bei Erstkontrolle oder Umbau) Nr. A B C D Kontrollpunkt kurz 01 x x x x Laufhof befindet sich im Freien x Laufhöfe, die für das Rindvieh dauernd zugänglich sind: Gesamtfläche und ungedeckte Laufhoffläche - wurden korrekt vermessen und berechnet und - entsprechen den Anforderungen x x x x Alle übrigen Laufhöfe: Gesamte und ungedeckte Laufhoffläche - wurden korrekt vermessen und berechnet und - entsprechen den Anforderungen 02 03 Kontrollpunkt lang AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) A6, E, 1.1 Laufhof befindet sich nicht im Freien Alle Masse auf der aktuellen Stall-Laufhof-Skizze, A6, E, 2.1 + Nachgemes- weniger als die für die Berechnung der Gesamtfläche* und der 2.2 + 2.3 + sene Gesamt- 10 % ungedeckten Fläche relevant sind, wurden korrekt 2.4 fläche oder 10 oder vermessen (= nachmessen) ungedeckte mehr % Die auf der Skizze vermerkte Gesamtfläche* und Laufhoffläche ungedeckte Fläche wurden korrekt berechnet (= unterschreitet nachrechnen) Mindestfläche Für die auf der Skizze vermerkte maximale Tierzahl A6, E, 3.1 um sind die Anforderungen erfüllt (= nachrechnen) * = den Tieren dauernd zugängliche Liege- + Fress+ Lauffläche inner- und ausserhalb des Stalls Alle Masse auf der aktuellen Laufhof-Skizze, die für A6, E, 2.1 + Nachgemes- weniger als die Berechnung der gesamten und der ungedeck- 2.2 + 2.4 sene gesamte 10 % ten Laufhoffläche relevant sind, wurden korrekt Laufhoffläche 10 oder vermessen (= nachmessen) oder ungemehr % Die auf der Skizze vermerkte gesamte und ungedeckte Laufdeckte Laufhoffläche wurden korrekt berechnet hoffläche un(= nachrechnen) terschreitet Kategorien A und B: Für die auf der Skizze vermerk- A6, E 3.2 Mindestfläche te maximale Tierzahl sind die Anforderungen erbzw. 3.3 / 4 um füllt (= nachrechnen) Kategorien C: mind. 25 % der Laufhoffläche müssen A6, E, 5 ungedeckt sein Kategorien D: mind. 50 % der Laufhoffläche müssen ungedeckt sein Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 110 60 110 60 110 17/27 Laufhof und Stall Normalkontrolle (mit verifizierter Laufhof-Skizze) Nr. A B C D Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 04 x x x x Die Laufhof-Skizze entspricht den Anforderungen, ist verifiziert und aktuell Anforderungen: siehe 02 Aktuell: grober visueller Abgleich 05 x x Anzahl Tiere, denen aktuell gleichzeitig Auslauf gewährt wird: Tiere Zählen bzw. Selbstdeklaration des Landwirts verifizieren 06 07 08 09 10 2 Aktuelle Tierzahl pro Auslauf kleiner oder gleich max. Tierzahl auf aktueller und verifizierter Laufhof-Skizze x x x x 1.11.-28.2.: kein Schattennetz x x x x Unbefestigte Laufhöfe: alle morastigen Stellen ausgezäunt x x x x Liegebereich ohne Perforierung und ausreichend mit geeigneter Einstreue bedeckt x Bis 160 Tage alte Tiere nicht fixiert x Keine Perforierung auf der ganzen den Tieren zugänglichen Lauffläche in Stall und Laufhof AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) A6, E, 2 Laufhof-Skizze kann nicht vorgewiesen werden, entspricht nicht den Anforderungen, ist nicht verifiziert oder nicht aktuell A6, E, 2.2 + Aktuelle Tierzahl pro Auslauf 2.5 grösser als maximale Tierzahl auf aktueller und verifizierter Laufhof-Skizze A6, E, 1.2 Vom 1.11 – 28.2. ein Schattennetz morastige Stelle(n) nicht ausgezäunt Ausnahmen: z.B. Suhle für Wasserbüffel mit schriftli- A6, E, 1.3 che Bewilligung des Kantons (z.B. des Amts für Umwelt) Ausnahme: Erhöhte Liegenischen für Ziegen müsA6, D, 1.3, a Zu wenig BTS-konforme sen nicht eingestreut werden Einstreu Geeignete Einstreu: siehe DZV 75, 5 DZV 75, 5 Viel zu wenig BTS-konforme Einstreu Keine BTS-konforme Einstreu Liegebereich(e) mit Perforation A6, D, 1.3, b Alter des fixierten Tiers weniger als 4 Monate 2015 und 2016: Alter des fixierten Tiers älter als 2 4 Monate Einzelne Abflussöffnungen zulässig A6, D, 1.3, c Perforierung auf der den Tieren zugänglichen Lauffläche in Stall oder Laufhof Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 200 CHF 110 10 10 10 40 110 110 110 0 60 2015 und 2016 keine Kürzung, wenn es sich um Tiere der Rindergattung im Alter von vier Monaten bis 160 Tage handelt (DZV Art. 115a Bst. b). Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 18/27 Weide Normalkontrolle (mit verifizierter Laufhof-Skizze) Nr. A B C D Kontrollpunkt kurz 11 x x x x Weiden: alle morastigen Stellen ausgezäunt 12 x 13 x x Weide kann an Weidetagen ca. 25 % des TSVerzehrs decken x An Weidetagen 8 a Weide je Tier zugänglich Kontrollpunkt lang AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) Ausnahmen: z.B. Suhle für Wasserbüffel mit schriftli- A6, E, 7.2 morastige Stelle(n) nicht che Bewilligung des Kantons (z.B. des Amts für ausgezäunt Umwelt) A6, E, 7.3 Weide kann an Weidetagen nicht ca. 25% des TSVerzehrs decken Werden mehr als 5 Tiere gemeinsam geweidet, kann A6, E, 7.4 An Weidetagen sind je Pferd die Fläche um max. 20 % reduziert werden weniger als 8 a Weide zugänglich Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 10 60 60 Fortsetzung auf der nächsten Seite Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 19/27 Auslauf inkl. Dokumentation Normalkontrolle (mit verifizierter Laufhof-Skizze) Nr. A B C D Kontrollpunkt kurz Kontrollpunkt lang 14.1 Auslauf: Standard-Variante (mit Weide) inkl. Dokumentation 14.1.1 x x x x Auslauf-Dokumentation Anforderungen an die Dokumentation: entspricht den Anforde1. Auslauf je Auslaufgruppe bzw. je Tier eingetragen rungen 2. a) Auslauf nach spätestens 3 Tagen eingetragen bzw. b) Anfang und Ende von Zeitspannen eingetragen, während denen die Tiere 24 h am Tag Zugang haben zu - einer Weide (01.05.-31.10.) bzw. - einem Laufhof (01.11.-30.04.) Ist die Einhaltung der Auslaufbestimmungen während des ganzen Jahres durch das Haltungssystem gewährleistet, ist kein Journal erforderlich 14.1.2 x x x x 1.5.-31.10.: genügend Allen Tiere der Kategorie wurde vom 01.05 bis zum Weide- bzw. bis Auslauf31.10. an mindestens 26 Tagen pro Monat Austage lauf auf einer Weide gewährt oder zulässige Abweichungen gemäss DZV 14.1.3 x x x x 1.11.-30.4.: genügend Allen Tieren der Kategorie wurde vom 01.11. bis Auslauftage zum 30.04. an mindestens 13 Tagen pro Monat Auslauf gewährt oder zulässige nach DZV 14.2 Auslauf: Alternativ-Variante (ohne Weide) 14.2.1 x Alternativ-Variante für Auslauf-Alternativ-Variante für Tiere der Rindergatbetreffende Tiere zuläs- tung, sig und Laufhof dauernd - die gemästet werden; zugänglich - männliche Zuchttiere; und - bis 160 Tage alte weibliche Zuchttiere Alle Tiere d. Kategorie hatten während des ganzen Jahres dauernd (24 h pro Tag) Zugang zu Laufhof oder zulässige Abweichungen gemäss DZV 3 AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) Kürz. pte. DZV 75, 4 200 3 CHF Auslauf-Dokumentation entspricht nicht den Anforderungen gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x A6, D, 1.1 DZV 75, 4 A6, D, 1.1, a zu wenig Tage mit Zugang zur Weide- bzw. zum Laufhof nachgewiesen A6, D, 1.1, b A6, D, 1.1, a zu wenig Tage mit Auslauf nachgewiesen A6, D, 1.1, b A6, D, 1.2 4/fehlender Ausl.tag 6/fehlender Ausl.tag Alternativ Variante für betref- 110 fende Tiere nicht zulässig oder Laufhof nicht dauernd zugänglich A6, D, 1.2. a A6, D, 1.2, b Keine Kürzung, wenn die Direktzahlungen in gleichen Jahr im Zusammenhang mit dem Tierschutz-Auslaufjournal gekürzt werden. Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 20/27 12.8 Rubrik RAUS-Schweinegattung (Punktegruppen E1 bis E5) Laufhof oder Weide Normalkontrolle (mit …) Verifikation der Laufhof-Skizze (nur bei Erstkontrolle oder …) E1 E2 E3 E4 E5 Zuchteber, über halbjährig nicht säugende Zuchtsauen, über halbjährig säugende Zuchtsauen abgesetzte Ferkel Remonten, bis halbjährig, und Mastschweine Nr. E E E E E Kontrollpunkt kurz 1 2 3 4 5 01 x x x x x 02 x x x x x 03 x x x x x 04 x x x x x 05 x x x x x Kontrollpunkt lang 7 bzw. 9 Kontrollpunkte 7 bzw. 9 Kontrollpunkte 7 bzw. 9 Kontrollpunkte 7 bzw. 9 Kontrollpunkte 7 bzw. 9 Kontrollpunkte AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) Die Auslauffläche beA6, E, 1.1 Die Auslauffläche befindet findet sich im Freien sich nicht im Freien Alle Masse auf der aktuellen Laufhof-Skizze, die für A6, E, 2.1 + Nachgemessene weniger Gesamte und die Berechnung der gesamten und der ungedeck- 2.2 + 2.4 Gesamtfläche als 10 % ungedeckte Austen Auslauffläche relevant sind, wurden korrekt oder ungedeckte 10 oder lauffläche vermessen (= nachmessen) Auslauffläche mehr % - wurden korrekt verunterschreitet messen und berech- Die auf der Skizze vermerkte gesamte und ungedeckte Laufhoffläche wurden korrekt berechnet (= Mindestfläche um net nachrechnen) und Für die auf der Skizze vermerkte maximale Tierzahl A6, E, 6 - entsprechen den sind die Anforderungen erfüllt (= nachrechnen). Anforderungen Die ungedeckte Laufhoffläche entspricht mindestens 50% gesamten Laufhoffläche Die Laufhof-Skizze Anforderungen: siehe 02 A6, E, 2 Laufhof-Skizze kann nicht entspricht den Anfor- Aktuell: grober visueller Abgleich vorgewiesen werden, entderungen, ist verifispricht nicht den Anfordeziert und aktuell rungen, ist nicht verifiziert oder nicht aktuell Aktuelle Tierzahl pro Anzahl Tiere, denen aktuell gleichzeitig Auslauf ge- A6, E, 2.2 + Aktuelle Tierzahl grösser als Auslauf kleiner oder währt wird: Tiere Zählen bzw. Selbstdeklaration 2.5 maximale Tierzahl auf aktugleich max. Tierzahl des Landwirts verifizieren eller und verifizierter Laufauf aktueller u. verifihof-Skizze zierter Laufhof-Skizze 1.11.-28.2.: kein A6, E, 1.2 1.11.-28.2. Schattennetz Schattennetz Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 110 60 110 200 CHF 110 10 21/27 Laufhof oder Weide E E E E E Kontrollpunkt kurz 1 2 3 4 5 Kontrollpunkt lang 06 x x x x x Falls Auslauffläche unbefestigt: - alle morastigen Stellen ausgezäunt; und - Fress- und Tränkebereiche befestigt x x x x x Auslauf-Dokumentation entspricht den Anforderungen Ausnahmen vom Auszäunen (z.B. für Suhlen) nur wenn schriftliche Bewilligung des Kantons (des Amts für Umwelt) vorliegt 07 Auslauf inkl. Dokumentation Normalkontrolle (mit verifizierter Laufhof-Skizze) Nr. 08 x Genügend Auslauf 09 x x x x Täglicher, mehrstündiger Auslauf 10 x x x x x Liegebereich ohne Perforierung AnfordeMögliche Mängel Kürz. rung in DZV pte. (A=Anhang) morastige Stelle(n) nicht 10 ausgezäunt oder Fress- oder A6, E, 1.3 Tränkebereich nicht befestigt gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x A6, E, 1.4 Anforderungen an die Dokumentation: DZV 75, 4 - Auslauf je Auslaufgruppe bzw. je Tier eingetragen - Auslauf nach spätestens 3 Tagen eingetragen Ist die Einhaltung der Auslaufbestimmungen während des ganzen Jahres durch das Haltungssystem gewährleistet, ist keine Dokumentation erforderlich Allen säugenden Zuchtsauen wurde während jeder A6, D, 2.1 Säugeperiode an mindestens 20 Tagen ein mindestens einstündiger Auslauf gewährt Auslauf-Dokumentation entspricht nicht den Anforderungen 200 CHF zu wenig Tage mit Auslauf nachgewiesen Allen Tieren wurde jeden Tag ein mehrstündiger Auslauf gewährt oder zulässige Abweichungen gemäss DZV Täglicher, mehrstündiger Auslauf nicht nachgewiesen 4/fehlender Ausl.tag 4/fehlender Ausl.tag 110 A6, D, 2.2 Der Liegebereich im Stall weist keine Perforierungen A6, D, 2.3 auf Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 Liegebereich mit Perforierung 22/27 12.9 Rubrik RAUS-Kaninchen (Punktegruppen F1 und F2) F1 Auslauf inkl. Dokumentation Normalkontrolle (mit verifizierter Skizze) Verifikation der LaufhofSkizze (nur bei Erst …) F2 Zibben mit jährlich mindestens vier Würfen, einschliesslich Jungtiere bis zum Alter von etwa 35 Tagen Jungtiere, etwa 35 bis 100 Tage alt Nr. F F Kontrollpunkt kurz 1 2 01 x x Die Laufhoffläche befindet sich im Freien Gesamte und ungedeckte Laufhoffläche - wurden korrekt vermessen und berechnet und - entsprechen den Anforderungen 02 03 x x Auslauf-Dokumentation entspricht den Anforderungen 04 x x Täglicher, mehrstündiger Auslauf Kontrollpunkt lang 2 bzw. 4 Kontrollpunkte 2 bzw. 4 Kontrollpunkte AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) A6, E, 1.1 Laufhof befindet sich nicht im Freien Alle Masse auf der aktuellen Laufhof-Skizze, die für A6, E, 2.1 + Ungedeckte Laufhoffläche die Berechnung der gesamten und der ungedeck- 2.2 + 2.4 entspricht nicht den Anfordeten Laufhoffläche relevant sind, wurden korrekt rungen vermessen (= nachmessen) Die auf der Skizze vermerkte gesamte und ungedeckte Laufhofflächen wurden korrekt berechnet (= nachrechnen) Die ungedeckte Laufhoffläche entspricht mindestens A6, E, 5 50% gesamten Laufhoffläche Anforderungen an die Dokumentation: DZV 75, 4 Auslauf-Dokumentation ent1. Auslauf je Auslaufgruppe bzw. je Tier eingetragen spricht nicht den Anforde2. entweder rungen a) Auslauf nach spätestens 3 Tagen eingetragen A6, D, 3.2 oder b) Anfang und Ende von Zeitspannen eingetragen, während denen die Tiere 24 h am Tag Zugang zu einer Auslauffläche haben Ist die Einhaltung der Auslaufbestimmungen wähDZV 75, 4 rend des ganzen Jahres durch das Haltungssystem gewährleistet, ist keine Dokumentation erforderlich Allen Tieren wurde jeden Tag ein mehrstündiger A6, D, 3.1 Täglicher, mehrstündiger Auslauf gewährt Auslauf nicht nachgewiesen Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 110 110 200 CHF 4/fehlender Ausl.tag 23/27 12.10 Rubrik RAUS-Nutzgeflügel --- ohne AKB (Punktegruppen G1 bis G5) Weide G1 G2 G3 G4 G5 Nr. G G G G G Kontrollpunkt kurz 1 2 3 4 5 01 x x x x x Weide grün und alle morastigen Stellen ausgezäunt 02 03 Zugang zur Weide inkl. Dokumentation Bruteier produzierende Hennen und Hähne Konsumeier produzierende Hennen Junghennen, Junghähne und Küken für die Eierproduktion Mastpoulets Truten 04 05 06 6 Kontrollpunkte 6 Kontrollpunkte 6 Kontrollpunkte 8 Kontrollpunkte 7 Kontrollpunkte Kontrollpunkt lang Als Weide gilt eine mit Gräsern und Kräutern bewachsene, den Tieren zur Verfügung stehende Grünfläche Alle morastigen Stellen ausgezäunt x x x x x Genügend Zufluchts- Genügend Zufluchtsmöglichkeiten, so dass sich möglichkeiten vorhanauch Tiere in vom Stall weiter entfernten Weideden bereichen aufhalten x x x x x Öffnungen zur Weide wie Öffnungen Stall/AKB x x x x x Auslauf-Dokumentation entspricht den Anforderungen x x x Anforderungen an Öffnungen Stall/AKB: A6 Bst. B Ziff. 1.2 et 1.3 A6, E, 7.6 Zugang nach spätestens 3 Tagen eingetragen Begründung bei allen Einschränkungen des Zugang der Tiere zur Weide dokumentiert DZV 75, 4 A6, D, 4.2, f bzw. 4.4, c bzw. 4.8, c x Täglicher Zugang zur Alle Tiere hatten ab 43. Lebenstag jeden Tag ZuWeide ab 43. Lebensgang zur Weide tag oder zulässige Abweichungen gemäss DZV x AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) A6, E, Weide nicht grün oder mo7.1 rastige Stelle(n) nicht ausgezäunt 7.2 A6, E, 7.6 zu wenig Zufluchtsmöglichkeiten keine Zufluchtsmöglichkeiten Täglicher Zugang zur Alle Tiere hatten ab 22. Lebenstag jeden Tag ZuWeide ab 22. Lebensgang zur Weide tag oder zulässige Abweichungen gemäss DZV Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 A6, D, 4.1 bzw. 4.7 4.2 bzw. 4.8 A6, D, 4.3 4.4 Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 10 10 110 Öffnungen zur Weide ent10 sprechen nicht den Anforderungen Auslauf-Dokumentation ent- 200 spricht nicht den AnfordeCHF rungen Täglicher Zugang zur Weide 4/fehnicht nachgewiesen lender Ausl.tag Täglicher Zugang zur Weide 4/fehnicht nachgewiesen lender Ausl.tag 24/27 Zugang zur Weide Nr. G G G G G Kontrollpunkt kurz 1 2 3 4 5 Kontrollpunkt lang 07 x x x x x Jeweils von 13 bis 16 Uhr + 2 weitere Stunden Zugang zur Weide Alle Tiere hatten jeweils von 13 bis 16 Uhr + 2 weitere Stunden Zugang zur Weide 08 x x Ausreichend Einstreu auf der ganze Bodenfläche 09 x Mastdauer mindestens 56 Tage oder zulässige Abweichungen gemäss DZV Einstreuqualität siehe Sitzgelegenheiten mit oder ohne Einstreue Anforderung in DZV (A=Anhang) A6, D, 4.1 bzw. 4.3 bzw. 4.7 4.2 bzw. 4.4 bzw. 4.8 V74, 5 A6, D, 4.5 bzw. 4.9 Alle Mastpoulets werden während mindestens 56 A6, D, 4.6 Tagen gemästet Bei der Kontrolle ist die Einhaltung der minimalen Mastdauer stichprobenweise anhand von Unterlagen über die Kükenlieferungen und über die Schlachtungen während den letzten 12 Monaten zu prüfen Wenn ein triftiger Grund vorliegt, ist eine kürzere oder eine längere Zeitdauer zu überprüfen Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 Mögliche Mängel Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x Dauer des Zugangs zur 60 Weide (13-16 Uhr + 2 weitere Stunden) nicht erfüllt Zu wenig BTS-konforme Einstreu Viel zu wenig BTS-konforme Einstreu Keine BTS-konforme Einstreu Minimale Mastdauer nicht eingehalten 10 40 110 60 25/27 12.11 Rubrik BTS+RAUS-Nutzgeflügel --- AKB (Punktegruppen G1 bis G5) Verifikation der AKB-Skizze (nur bei Erstkontrolle oder Umbau) G1 G2 G3 G4 G5 Bruteier produzierende Hennen und Hähne Konsumeier produzierende Hennen Junghennen, Junghähne und Küken für die Eierproduktion Mastpoulets Truten Nr. G G G G G Kontrollpunkt kurz 1 2 3 4 5 01 x x x x x AKB-Fläche - wurde korrekt vermessen und berechnet und - entspricht den Anforderungen 02 03 7 bzw. 9 Kontrollpunkte 7 bzw. 9 Kontrollpunkte 7 bzw. 9 Kontrollpunkte 6 bzw. 9 Kontrollpunkte 6 bzw. 8 Kontrollpunkte Kontrollpunkt lang Alle Masse auf der aktuellen Skizze, die für die Berechnung der AKB-Fläche relevant sind, wurden korrekt vermessen (= nachmessen) Die auf der Skizze vermerkte AKB-Fläche - wurde korrekt berechnet (= nachrechnen) und - entspricht mind. folgender Fläche (= nachrechnen) 2 - für G1 und G2: mind. 0,043 m mal die maximale Tierzahl auf der Skizze 2 - für G3: mind. 0,032 m mal maximale Tierzahl auf der Skizze - für G4 u. G5: mind. 20 % der (verifizierten) Bodenfläche im Stall x x x x x Stall/AKB-Öffnungen Alle Masse der Stall/AKB-Öffnungen auf der aktuellen Skizze wurden korrekt vermessen (= nach- wurden korrekt vermessen) messen und berechJede Öffnung ist mind. 0,7 m breit net Die auf der Skizze vermerkte Gesamt-Öffnungsbreite und - wurde korrekt berechnet (= nachrechnen) und - entsprechen den - entspricht mind. folg. Vorgabe (= nachrechnen) Anforderungen - für G1, G2 und G3: 0,0015 m mal die maximale Tierzahl auf der Skizze 2 - für G4 u. G5: 2 m pro 100 m der (verifizierten) Bodenfläche im Stall x Nur für BTS: Lage der Nur für BTS: Die längste Strecke, die ein Tier zur Öffnungen entspricht nächstgelegenen AKB-Öffnung zurücklegen den Anforderungen muss, beträgt höchstens 20 m Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) A6, B, 4.3 Nachgemesse- weniger als und 4.4 ne AKB-Fläche 10 % unterschreitet 10 oder A6, B, 1.2 Mindestfläche mehr % um A6, B, 4.3 und 4.4 A6, B, 1.2 A6, B, 4.3 und 4.4 A6, B, 1.2 Stall/AKBÖffnungen unterschreiten Mindestmass um Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 60 110 weniger als 60 10 % 10 oder 110 mehr % Lage der AKB-Öffnungen 110 entspricht nicht den Anforderungen 26/27 AKB G G G G G Kontrollpunkt kurz 1 2 3 4 5 Kontrollpunkt lang 04 x x x x x Die AKB-Skizze entspricht den Anforderungen, ist verifiziert und aktuell Anforderungen: siehe 01 und 02 Aktuell: grober visueller Abgleich 05 x x x Zuletzt eingestallte Tierzahl gemäss Rechnung für Tierlieferung 06 07 Zugang z. AKB inkl. Dokumentation Normalkontrolle (mit verifizierter AKB-Skizze) Nr. Zuletzt eingestallte Tierzahl kleiner oder gleich max. Tierzahl auf aktueller und verifizierter AKB-Skizze x x x x x AKB gedeckt und ausreichend offen x x x x x Ganze Bodenfläche im AKB ausreichend mit Einstreue bedeckt 08 x x x x x Auslauf-Dokumentation entspricht den Anforderungen 09 x x x 10 11 AKB vollständig gedeckt A6, B, 1.1, a, AKB nach aussen mind. im Ausmass einer Längssei- b und d te vollumfänglich offen oder durch ein Draht- oder Kunststoffgeflecht begrenzt AKB soweit nötig mit Windschutznetz geschützt Einstreuqualität siehe DZV 74, 5 + A6, B, 1.1, c oder Spezialfall gemäss DZV A6, B,1.4 Zugang nach spätestens 3 Tagen eingetragen. Begründung bei allen Einschränkungen des Zugang der Tiere zum AKB dokumentiert x Täglicher Zugang zum Alle Tiere hatten ab 43. Lebenstag jeden Tag ZuAKB ab 43. Lebenstag gang zum AKB oder zulässige Abweichungen gemäss DZV x Täglicher Zugang zum Alle Tiere hatten ab 22. Lebenstag jeden Tag ZuAKB ab 22. Lebenstag gang zum AKB oder zulässige Abweichungen gemäss DZV x x x x x Jeweils tagsüber Zugang zum AKB AnfordeMögliche Mängel rung in DZV (A=Anhang) A6, B, 4.4 AKB-Skizze kann nicht vorund 4.5 gewiesen werden, entspricht nicht den Anforderungen, ist nicht verifiziert oder nicht aktuell A6, B, 4.5 Zuletzt eingestallte Tierzahl grösser als maximale Tierzahl auf aktueller und verifizierter AKB-Skizze Alle Tiere hatten tagsüber Zugang zum AKB oder zulässige Abweichungen gemäss DZV Tierwohl_-_Kontrollpunkte,_Mängel_und_Kürzungen_d_20141118 A6, B, 4.1 A6, B, 4.2 A6, B, 2.1 A6, B, 3.1, 3.3 und 3.4 A6, B, 2.1 A6, B, 3.1 und 3.2 A6, B, 2.1 A6, B, 3 Kürz. pte. gem. DZV Anh. 8 Ziff. 2.9.x 200 CHF 110 AKB nicht gedeckt oder nach aussen nicht ausreichend offen 110 Zu wenig BTS-konforme Einstreu Viel zu wenig BTS-konforme Einstreu Keine BTS-konforme Einstreu Auslauf-Dokumentation entspricht nicht den Anforderungen 10 40 110 200 CHF Täglicher Zugang zum AKB nicht nachgewiesen 4/fehlender Ausl.tag Täglicher Zugang zum AKB 4/fehnicht nachgewiesen lender Ausl.tag Zugang zum AKB nicht wäh- 60 rend des ganzen Tages 27/27 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung Acontrol – Liste der Kontrollpunkte mit ihren Attributen 13 Bereich Ressourceneffizienzbeiträge 13.1 Rubrik Emissionsmindernde Ausbringverfahren Nr. Kontrollpunkte kurz Mögliche Mängel 3 kg Nverf angerechnet Mit emissionsmindernden Ausbringverfah- Art 78 Abs. ren ausgebrachte flüssige Hof- und Recyc- 3 lingdünger wurden pro Hektare beitragsberechtigte Fläche und Gabe mit 3 kg verfügbarem Stickstoff in der Nährstoffbilanz angerechnet. Keine oder zu tiefe Angaben Angemeldete Hektaren entsprechen den Anforderungen Pro Fläche werden höchstens 4 Gaben für Art. 78 Abs. Beiträge angemeldet (Kontrolle anhand der 1 und 2 Aufzeichnungen im Feldkalender/Wiesenjournal). Gaben zwischen dem 15.11. und 15.02. werden nicht für Beiträge angemeldet. Mehr als 4 Gaben pro Bewirtschaftungseinheit angemeldet 01 02 03 Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Aufzeichnungen zur Düngerausbringung vorhanden Die Aufzeichnungen gemäss ÖLN sind mit folgenden Angaben pro Fläche ergänzt: Mit emissionsmindernden Ausbringverfah- Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d Art 78, Abs. 4 Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung Korrektur der Düngerbilanz Düngerbilanz und Beitragskürzung um 200 vom Vorjahr Fr. Sofern Düngerbilanz überund schritten gilt die Regelung journach ÖLN: 5 Punkte pro Pro- nal/Feldkalende zent Überschreitung, mind. 12 r von der PeriProzent ode des Vorjahres Reduktion auf vier Gaben; Aufzeichungen Auszahlung von vier Gaben Feldkalender und Wiesenjournal Angaben in der Periode vom 15.11. 15.02. 120 % der Beiträge für emissionsmindernde Ausbringverfahren Dokument unvollständig 120 % der Beiträge für emissionsmindernde Ausbringverfahren ÖLN Aufzeichnungen und Ergänzung 1/7 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang ren gedüngte Flächen und Datum. Geräte- oder Maschinentyp und Besitzerin oder Besitzer. Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Dokument feh- 120 % der Beiträge für emislend, falsch oder sionsmindernde Ausbringverunbrauchbar fahren Nötige Angaben für DZKürzung 13.2 Rubrik Schonende Bodenbearbeitung Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Art. 79, Abs. 1 2 01 02 Die angewandten schonenden Bodenbearbeitungsverfahren (Direktsaat, Streifensaat, Mulchsaat) entsprechen der Definition gemäss Weisung Nicht beitragsberechtige Kulturanlagen angemeldet 03 Ansaatverfahren bei Zwischenkultur 04 Bodeneingriffe, wenn keine Direktsaat: höchstens 25 Prozent der Bodenoberfläche werden während der Saat bewegt. Streifenfrässaat und Strip-Till (Streifensaat): höchstens 50 Prozent der Bodenoberfläche werden während der Saat bearbeitet. Mulchsaat, höchstens 10 cm tiefe, pfluglose Bearbeitung des Bodens. 2 Massnahmen Direktsaat: Mehr 120 % der Beiträge für Direktals 25 % der saat Bodenoberfläche bewegt Streifensaat: Mehr als 50 % der Bodenoberfläche bewegt 3 Mulchsaat: Tiefere Bodenbearbeitung als 10 cm Feldkalender, eventuell Kontrolle vor Ort? 120 % der Beiträge für Streifensaat 120 % der Beiträge für Mulchsaat Folgende Kulturanlagen sind nicht beitragsberechtigt: a. Kunstwiesen mit Mulchsaat; b. Gründüngung und Zwischenkulturen; c. Weizen oder Triticale nach Mais. Art. 79, Abs. 1 Kunstwiese mit 3 Mulchsaat Wird eine Zwischenkultur angelegt, darf das Ansaatverfahren von demjenigen der beitragsberechtigten Hauptkultur abweichen. Es muss jedoch gemäss einem der in der DZV Art. 79 Abs. 2 festgelegten Verfahren erfolgen (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat Die Bodeneingriffe entsprechen ab Ernte Art. 79, Abs. Das Ansaatverfah2 ren entspricht nicht der Definition der Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat 120 % der Beiträge für das Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat) Art. 79, Abs. Die Bodeneingriffe 120 % der Beiträge für das Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d Nötige Angaben für DZKürzung 120 % der Beiträge für das Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat) 2 Gründüngung nach Zwischenkultur erfolgt 3 Weizen oder Triticale nach Mais angelegt Feldkalender Nr. Kontrollpunkte kurz Zwischenkultur angelegt wird 05 Bodeneingriffe, wenn eine Zwischenkultur angelegt wird Kontrollpunkte lang der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ansaat der beitragsberechtigten Hauptkultur der Definition des gewählten Ansaatverfahrens der beitragsberechtigen Hauptkultur Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) entsprechen ab Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ansaat der beitragsberechtigten Hauptkultur nicht der Definition des gewählten Ansaatverfahrens der beitragsberechtigen Hauptkultur Art. 79, Abs. 1 Ab Ernte der 2 vorangehenden Hauptkultur bis zur Ansaat der Zwischenkultur entsprechen die Ab Ernte der vorangehenden Hauptkultur Bodeneingriffe bis zur Ansaat der Zwischenkultur entsprenicht der Definitichen die Bodeneingriffe der Definition des on des gewählgewählten Ansaatverfahrens für die Zwiten Ansaatverschenkultur. fahrens für die Zwischenkultur. Ab Ansaat der Zwischenkultur bis zur Ansaat der beitragsberechtigten Hauptkultur entsprechen die Bodeneingriffe der Defini2 Ab Ansaat der tion des gewählten Ansaatverfahrens der Zwischenkultur beitragsberechtigten Hauptkultur. bis zur Ansaat der beitragsberechtigten Hauptkultur entsprechen die Bodeneingriffe nicht der Definition des gewähl- Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d 2 Mögliche Mängel Massnahmen Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat) 120 % der Beiträge für das Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat) Nötige Angaben für DZKürzung Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel Massnahmen Nötige Angaben für DZKürzung ten Ansaatverfahrens der beitragsberechtigten Hauptkultur. 06 Bei Betrieben, die sich nicht zusätzlich für den Beitrag für Herbizidverzicht angemelKein Pflugeinsatz bei Bedet haben: Von der Ernte der vorangehentrieben ohne Anmeldung auf den Hauptkultur bis zur Ernte der beitragsHerbizidverzicht berechtigten Hauptkultur wurde kein Pflug eingesetzt. Art. 80, Abs. Pflugeinsatz inner2 halb der Beitragsperiode 120 % der Beiträge für das Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat) Bei Betrieben, die sich zusätzlich für den Beitrag zum Herbizidverzicht angemeldet haben: Die maximale Bearbeitungstiefe von 10 cm wird nicht überschritten Art. 81 07 Tiefe der Bodenbearbeitung bei Pflugeinsatz bei Betrieben mit Anmeldung auf Herbizidverzicht 120 % der Beiträge für das Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat) Art. 80, Abs. Glyphosateinsatz 2 überschritten Limitierter Glyphosateinsatz eingehalten 120% der Beiträge für das Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat) Feldkalender 08 Von der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Hauptkultur wurde gemäss Feldkalender beim Glyphosateinsatz die Wirkstoffmenge von 1,5 kg Wirkstoff pro Hektare nicht überschritten. 09 Kein Herbizideinsatz Bei Flächen, die für den Zusatzbeitrag für Herbizidverzicht angemeldet wurden, erfolgte ab der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Hauptkultur kein Herbizideinsatz. Art. 81 120% der Beiträge für das Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat) Feldkalender 10 Aufzeichnungen zur schonenden Bodenbearbeitung vorhanden Die Aufzeichnungen gemäss ÖLN sind mit Art. 80, Abs. 1 Dokument un3 folgenden Angaben pro Fläche ergänzt: vollständig a. Art der schonenden Bodenbearbeitung; 2 Dokument fehlend, falsch oder b. Geräte- oder Maschinentyp und unbrauchbar Besitzerin oder Besitzer 120% der Beiträge für das Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat) 120% der Beiträge für das Verfahren (Direktsaat, Streifensaat oder Mulchsaat) Feldkalender Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d Die maximale Bearbeitungstiefe von 10 cm wurde überschritten Herbizideinsatz erfolgt Feldkalender, vor Ort Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) 11 Die angemeldeten Flächenmasse entsprechen den bearbeiteten Flächenmassen Art. 80 Abs. 4 Deklaration Flächenmasse nicht korrekt Mögliche Mängel Massnahmen 1 Zu tiefe Angabe Korrektur auf richtige Angabe; ÖLN Auszahlung der Beiträge geFläche, für die mäss richtigen Angaben die Beiträge ausgerichtet Korrektur auf richtige Angabe; werden Auszahlung der Beiträge gemäss richtigen Angaben und zusätzliche Kürzung von 1000 Fr. 2 Zu hohe Angabe Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d Nötige Angaben für DZKürzung 13.3 Rubrik Einsatz präziser Applikationstechnik Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Mindestens 50 Prozent der Düsen am Spritzbalken sind Unterblattspritzdüsen. Die in der Rechnung ausgewiesenen Angaben werden direkt am Gerät auf dem Betrieb kontrolliert. Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögli- Massnahmen che Mängel Art. 82, Abs. 3, Anhang 7, Nicht Ziff. 6.3.2 erfüllt 01 Die Vorgabe zur Unterblattspritztechnik ist eingehalten 02 Art. 82, Abs. Keine 3, Anhang 7, Überein Ziff. 6.3.2 einstimDie Vorgabe für driftreduzie- Der auf der Rechnung deklarierte Gerätetyp ist auf dem Bestimrende Spritzgeräte ist eintrieb vorhanden. Die in der Rechnung ausgewiesenen Angamung gehalten ben werden direkt am Gerät auf dem Betrieb kontrolliert. Rechnung und IST Kontrollpunkte Ressourceneffizienzbeiträge_20141127_d Nötige Angaben für DZKürzung Rückforderung des Beitrags für die Neuanschaffung oder Umrüstung plus Kürzung der Beiträge um 500 Fr. Rechnung und Kontrolle auf Hof Rückforderung des Beitrags für die Neuanschaffung plus Kürzung der Beiträge um 1000 Fr. Rechnung und Kontrolle auf Hof Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung Acontrol – Liste der Kontrollpunkte 14 Bereich Sömmerung Hinweise: - Die Teile Gewässerschutz, Natur- und Heimatschutz und Umweltschutz werden mit den Kontrollrubriken im Bereich „Umwelt“ abgedeckt. - Der Teil Tierschutz wird mit den Kontrollrubriken im Bereich Tierschutz abgedeckt. - Der Teil Tierverkehr wird mit der Kontrollrubrik Tierverkehr im Bereich Tiergesundheit abgedeckt. - Der Teil allgemeine Beitragsvoraussetzungen wird mit der Kontrollrubrik im Bereich „Allgemeine Beitragsvoraussetzungen – Ganzjahres- und Sömmerungsbetriebe“ abgedeckt. Achtung: Kürzungsschema ist nicht gleich wie für Ganzjahresbetriebe - Der Teil Biodiversität im Sömmerungsgebiet wird durch den Bereich Biodiversitätsförderflächen abgedeckt. 14.1 Rubrik Angaben Nr. 01 Kontrollpunkte kurz Tierbestand, Rindvieh Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d Kontrollpunkte lang Rindvieh: Die Meldungen bei der TVD stimmen mit dem vorgefundenen Bestand auf dem Betrieb am Tag der Kontrolle überein. Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Art. 36, 37 Anhang 8 Ziffer 3.2.1 Mögliche Mängel Vorschlag Massnahme 1 Falsche Angaben, Differenz 0– 5 %, maximal 1 GVE Keine Kürzung 2 Falsche Angaben, Differenz über 5–20 % oder über 1 GVE, maximal jedoch 4 GVE Kürzung um 20 %, maximal um 3000 Fr. 3 Falsche Angaben, Differenz über 20 % oder über 4 GVE sowie im Wiederholungsfall Kürzung um 50 %, maximal um 6000 Fr. 1/9 Nr. 02 03 04 Kontrollpunkte kurz Tierbestand, andere Tiere Flächen Weidedauer Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d Kontrollpunkte lang Andere Tiere: Die deklarierte Anzahl Tiere je Kategorie stimmt mit den gezählten Tieren überein. Gesamtfläche und Nettoweidefläche stimmen mit der effektiven Fläche überein. Auf- bzw. Abfahrtsdatum aller Tiere sind korrekt. Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Art. 36, 37, 98 Anhang 8 Ziffer 3.2.1 Art. 38, 98 Anhang 8 Ziffer 3.2.2 Art. 36, 37, 98 Anhang 8 Ziffer 3.2.3 Mögliche Mängel Vorschlag Massnahme 1 Falsche Angaben, Differenz 0– 5 %, maximal 1 GVE Keine Kürzung 2 Falsche Angaben, Differenz über 5–20 % oder über 1 GVE, maximal jedoch 4 GVE Kürzung der Beiträge um 20 %, maximal um 3000 Fr. 3 Falsche Angaben, Differenz über 20 % oder über 4 GVE sowie im Wiederholungsfall Kürzung der Beiträge um 50 %, maximal um 6000 Fr. 1 Falsche Angaben, Differenz 0– 10 % Keine Kürzung 2 Falsche Angaben, Differenz über 10–30 % Kürzung der Beiträge um 20 %, maximal um 3000 Fr. 3 Falsche Angaben, Differenz über 30 % Kürzung der Beiträge um 50 %, maximal um 6000 Fr. 1 Falsche Angaben, Differenz bis 3 Tage Keine Kürzung 2 Falsche Angaben, Differenz 4– 6 Tage Kürzung der Beiträge um 20 %, maximal um 3000 Fr. 3 Falsche Angaben, Differenz über 6 Tage sowie im Wiederholungsfall Kürzung der Beiträge um 50 %, maximal um 6000 Fr. 2/9 14.2 Rubrik Dokumente und Aufzeichnungen Nr. 01 02 03 04 05 Kontrollpunkte kurz Weidejournal für Schafweiden Weideplan für Schafweiden Plan Flächen Bewirtschaftungsplan Begleitdokumente und Tierverzeichnisse (TVD) Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d Kontrollpunkte lang Bei Umtriebsweiden oder Herden mit ständiger Behirtung wird ein Weidejournal geführt. Bei Umtriebsweiden oder Herden mit ständiger Behirtung ist ein Weideplan vorhanden. Beweidbare Flächen und Flächen, die nicht beweidet werden dürfen, sind auf einer Karte eingetragen. Falls ein Bewirtschaftungsplan für die Alp erstellt wurde, wird er am Kontrolltag durch den Bewirtschafter vorgelegt. Begleitdokumente und Tierverzeichnisse (TVD) sind vorhanden und vollständig. Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Anhang 2 Ziffer 4.1.7 Anhang 2 Ziffer 4.2.6 Anhang 8 Ziffer 3.6 Anhang 2 Ziffer 4.1.2 Anhang 2 Ziffer 4.2.5 Anhang 8 Ziffer 3.6 Art. 38 Anhang 8 Ziffer 3.6 Art. 33, 34 Anhang 2 Ziffer 2 Anhang 8 Ziffer 3.6 Art. 36, 37 Anhang 8 Ziffer 3.6 Mögliche Mängel Vorschlag Massnahme 1 Erster Mangel Kürzung um 10 % pro fehlendes Dokument oder fehlende Aufzeichnung; mindestens 200 Fr., maximal 3000 Fr. 2 Erster Wiederholungsfall Doppelte Kürzung 3 Zweiter und dritter Wiederholungsfall Beitragsausschluss 1 Erster Mangel Kürzung um 10 % pro fehlendes Dokument oder fehlende Aufzeichnung; mindestens 200 Fr., maximal 3000 Fr. 2 Erster Wiederholungsfall Doppelte Kürzung 3 Zweiter und dritter Wiederholungsfall Beitragsausschluss 1 Erster Mangel Kürzung um 10 % pro fehlendes Dokument oder fehlende Aufzeichnung; mindestens 200 Fr., maximal 3000 Fr. 2 Erster Wiederholungsfall Doppelte Kürzung 3 Zweiter und dritter Wiederholungsfall Beitragsausschluss 1 Erster Mangel Kürzung um 10 % pro fehlendes Dokument oder fehlende Aufzeichnung; mindestens 200 Fr., maximal 3000 Fr. 2 Erster Wiederholungsfall Doppelte Kürzung 3 Zweiter und dritter Wiederholungsfall Beitragsausschluss 1 Erster Mangel Kürzung um 10 % pro fehlendes Dokument oder fehlende Aufzeichnung; mindestens 200 Fr., maximal 3000 Fr. 2 Erster Wiederholungsfall Doppelte Kürzung 3/9 Nr. 06 Kontrollpunkte kurz Futter- und Düngerjournal Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d Kontrollpunkte lang Futter- und Düngerzuführen sind mit Datum, Art, Menge und Herkunft in einem Journal festgehalten. Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Art. 30, 31 Anhang 8 Ziffer 3.6 Mögliche Mängel Vorschlag Massnahme 3 Zweiter und dritter Wiederholungsfall Beitragsausschluss 1 Erster Mangel Kürzung um 10 % pro fehlendes Dokument oder fehlende Aufzeichnung; mindestens 200 Fr., maximal 3000 Fr. 2 Erster Wiederholungsfall Doppelte Kürzung 3 Zweiter und dritter Wiederholungsfall Beitragsausschluss 4/9 14.3 Rubrik Bewirtschaftungsanforderungen allgemein Der Inhalt und die Reihenfolge der Kontrollpunkte der Rubrik "Bewirtschaftungsanforderungen" entsprechen dem 3. Abschnitt vom Kapitel 2 der Direktzahlungsverordnung. Mögliche Mängel Vorschlag Massnahme 1) Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang 01 Sachgerechte und umweltschonende Bewirtschaftung Sachgerechte und umweltschonende Bewirtschaftung; keine weidebedingte Erosion wird festgestellt; kein Steinbrecher wird eingesetzt. Art. 26 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Nicht sachgerechte, nicht umweltschonende Bewirtschaftung Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 02 Gebäude, Anlagen, Zufahrten Gebäude, Anlagen und Zufahrten befinden sich in einem ordnungsgemässen Zustand. Zu den Anlagen gehören auch Wasserversorgung und Zäune. Art. 27 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Nicht ordnungsgemässer Unterhalt von Gebäuden, Anlagen, Zufahrten Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 03 Haltung der Sömmerungstiere Tiere werden mindestens einmal pro Woche überwacht und kontrolliert. Art. 28 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Haltung der Sömmerungstiere: nicht mindestens einmal wöchentlich überwacht und beaufsichtigt Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 04 Verbuschung, Vergandung Verbuschung und Vergandung werden mit geeigneten Massnahmen bekämpft. Art. 29 Abs. 1 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Fehlende Massnahmen gegen Aufkommen und Verbreitung von Verbuschung oder Vergandung Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 05 Schutz der Flächen, die nicht beweidet werden dürfen Flächen, die nicht beweidet werden dürfen, sind vor Tritt und Verbiss durch Weidetiere geschützt. Art. 29 Abs. 2 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Nutzung von Flächen, die nicht beweidet werden dürfen Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 06 Bewirtschaftung von Naturschutzflächen Naturschutzflächen werden vorschriftsgemäss bewirtschaftet. Mit einem Weideverbot belegte Flächen sind ausgezäunt. Art. 29 Abs. 3 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Nicht vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Naturschutzflächen Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) 2) Nr. 5/9 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel 2) Vorschlag Massnahme 1) 07 Düngung mit alpeigenem Dünger Die Düngung erfolgt mit alpeigenem Dünger. Für die Zufuhr von alpfremden Düngern (mineralischer Phosphor, mineralischer Kali, Kalk, Mist, natürliche Meeresalgen) ist eine Bewilligung vorhanden. Art. 30 Abs. 1 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Zufuhr alpfremder Dünger ohne Bewilligung Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 08 Unzulässige Düngerzufuhr Stickstoffhaltige Mineraldünger und alpfremde flüssige Dünger werden nicht ausgebracht. Art. 30 Abs. 2 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Einsatz von stickstoffhaltigen Mineraldüngern oder alpfremden flüssigen Düngern Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 09 Raufutterzufuhr für witterungsbedingte Ausnahmesituationen Die Raufutterzufuhr für witterungsbedingte Ausnahmesituationen ist im erlaubten Rahmen. Art. 31 Abs. 1 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Unerlaubte Zufuhr von Raufutter für witterungsbedingte Ausnahmesituationen Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 10 Dürrfutterzufuhr für gemolkene Tiere Die Dürrfutterzufuhr für gemolkene Tiere ist im erlaubten Rahmen. Art. 31 Abs. 2 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Unerlaubte Zufuhr von Dürrfutter auf Betrieben mit gemolkenen Tieren Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 11 Kraftfutterzufuhr für gemolkene Tiere Die Kraftfutterzufuhr für gemolkene Tiere ist im erlaubten Rahmen. Art. 31 Abs. 2 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Unerlaubte Zufuhr von Kraftfutter auf Betrieben mit gemolkenen Tieren Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 12 Kraftfutterzufuhr für Schweine Die Kraftfutterzufuhr für Schweine ist im erlaubten Rahmen. Art. 31 Abs. 3 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Unerlaubter Kraftfuttereinsatz bei Schweinen Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 13 Problempflanzen Problempflanzen wie Blacken, Ackerkratzdisteln, weisser Germer, Jakobs- und Alpenkreuzkraut werden bekämpft; insbesondere wird die Ausbreitung verhindert. Art. 32 Abs. 1 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Hoher Besatz an Problempflanzen Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 14 Herbizideinsatz Herbizide werden nur zur Einzelstockbehandlung eingesetzt. Für Flächenbehandlungen ist eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Fachstelle Art. 32 Abs. 2 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Unerlaubter Herbizideinsatz Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d 6/9 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel 2) Vorschlag Massnahme 1) vorhanden. 15 Bewirtschaftungsplan eingehalten Weitergehende Anforderungen und Vorgaben im Bewirtschaftungsplan (falls vorhanden) werden eingehalten. Art. 33 Anhang 2 Ziffer 2 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Nichteinhaltung der Anforderungen und Vorgaben im Bewirtschaftungsplan Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 16 Angepasste Nutzungsintensität Die Nutzungsintensität ist so angepasst, dass keine bipolare Entwicklung der Weiden stattfindet. Art. 34 Abs.1 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Zu intensive oder zu extensive Nutzung Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 17 Keine ökologische Schäden Die Bewirtschaftung ist so angepasst, dass keine ökologische Schäden stattfinden. Art. 34 Abs.2 Anhang 8 Ziffer 3.7.3 Ökologische Schäden oder unsachgemässe Bewirtschaftung Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 1) 2) Liegt die Kürzung aufgrund einer nur teilweisen Einhaltung der Bewirtschaftungsanforderungen insgesamt nicht über 10 Prozent, so wird sie nicht berücksichtigt. Im ersten Wiederholungsfall werden die Kürzungen verdoppelt. Ab dem zweiten Wiederholungsfall ist ein Beitragsausschluss die Folge. 14.4 Rubrik Bewirtschaftungsanforderungen für Schafweiden mit ständiger Behirtung Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel 2) Vorschlag Massnahme 1) 01 Herdenführung Die Herdenführung erfolgt durch einen Hirten oder eine Hirtin mit Hunden. Anhang 2 Ziffer 4.1.1 Anhang 8 Ziffer 3.8.4 Keine Herdenführung durch einen Hirten oder eine Hirtin mit Hunden Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 02 Tägliche Führung der Herde Die Herde wird täglich auf einen vom Hirten oder von der Hirtin ausgewählten Weideplatz geführt. Anhang 2 Ziffer 4.1.1 Anhang 8 Ziffer 3.8.4 Keine tägliche Führung der Herde auf einen vom Hirten oder von der Hirtin ausgewählten Weideplatz Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 03 Weidesektoren Die Weidefläche ist in Sektoren aufgeteilt. Anhang 2 Ziffer 4.1.2 Anhang 8 Ziffer 3.8.4 Keine Aufteilung der Weidefläche in Sektoren Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 04 Plan der Weidesektoren Die Aufteilung der Weidefläche in Sektoren ist auf einem Plan festgehalten. Anhang 2 Ziffer 4.1.2 Anhang 8 Ziffer 3.8.4 Die Aufteilung der Weidefläche in Sektoren ist nicht auf einem Plan festgehalten. Nach Rubrik 14.2, Kontrollpunkt 02 Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d 7/9 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel 2) Vorschlag Massnahme 1) 05 Angepasste Nutzung Die Nutzung ist angepasst. Anhang 2 Ziffer 4.1.3 Anhang 8 Ziffer 3.8.4 Keine angepasste Nutzung Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 06 Gleichmässige Beweidung Die Beweidung ist gleichmässig ohne Übernutzung. Anhang 2 Ziffer 4.1.3 Anhang 8 Ziffer 3.8.4 Keine gleichmässige Beweidung ohne Übernutzung Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 07 Aufenthaltsdauer Die Aufenthaltsdauer übersteigt im gleichen Sektor beziehungsweise auf der gleichen Weidefläche zwei Wochen nicht. Anhang 2 Ziffer 4.1.4 Anhang 8 Ziffer 3.8.4 Die Aufenthaltsdauer übersteigt im gleichen Sektor beziehungsweise auf der gleichen Weidefläche zwei Wochen Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 08 Pause zwischen zwei Beweidungen Dieselbe Fläche wird frühestens nach vier Wochen wieder beweidet. Anhang 2 Ziffer 4.1.4 Anhang 8 Ziffer 3.8.4 Dieselbe Fläche wird innerhalb von vier Wochen wieder beweidet. Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 09 Ständige Behirtung Die Herde ist ununterbrochen behirtet. Anhang 2 Ziffer 4.1.5 Anhang 8 Ziffer 3.8.4 Die Herde ist nicht ununterbrochen behirtet. Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 10 Übernachtungsplätze Die Auswahl und Nutzung der Übernachtungsplätze erfolgt so, dass ökologische Schäden vermieden werden. Anhang 2 Ziffer 4.1.6 Anhang 8 Ziffer 3.8.4 Die Auswahl und Nutzung der Übernachtungsplätze erfolgt nicht so, dass ökologische Schäden vermieden werden. Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 11 Weidejournal Es wird ein Weidejournal geführt. Anhang 2 Ziffer 4.1.7 Anhang 8 Ziffer 3.8.4 Es wird kein Weidejournal geführt. Nach Rubrik 14.2, Kontrollpunkt 01 12 Beweidung nach Schneeschmelze Die Beweidung erfolgt frühestens 20 Tage nach der Schneeschmelze Anhang 2 Ziffer 4.1.8 Anhang 8 Ziffer 3.8.4 Die Beweidung erfolgt vor 20 Tage nach der Schneeschmelze Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 13 Kunststoffweidenetze Richtiger Umgang mit Kunststoffweidenetze Anhang 2 Ziffer 4.1.9 Anhang 8 Ziffer 3.8.4 Kein richtiger Umgang mit Kunststoffweidenetze Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 1) 2) Liegt die Kürzung aufgrund einer nur teilweisen Einhaltung der Bewirtschaftungsanforderungen insgesamt nicht über 10 Prozent, so wird sie nicht berücksichtigt. Im ersten Wiederholungsfall werden die Kürzungen verdoppelt. Ab dem zweiten Wiederholungsfall ist ein Beitragsausschluss die Folge. 14.5 Rubrik Bewirtschaftungsanforderungen für Schafweiden mit Umtriebsweide Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d 8/9 Nr. Kontrollpunkte kurz Kontrollpunkte lang Referenzierung neue DZV (Art. Abs.) Mögliche Mängel 2) Vorschlag Massnahme 1) 01 Beweidung in Koppeln Die Beweidung erfolgt während der gesamten Sömmerungsdauer in Koppeln, die eingezäunt oder natürlich klar abgegrenzt sind. Anhang 2 Ziffer 4.2.1 Anhang 8 Ziffer 3.8.5 Die Beweidung erfolgt nicht während der gesamten Sömmerungsdauer in Koppeln, die eingezäunt oder natürlich klar abgegrenzt sind Kürzung um 15 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 02 Angepasste Nutzung Die Nutzung ist angepasst. Anhang 2 Ziffer 4.2.2 Anhang 8 Ziffer 3.8.5 Keine angepasste Nutzung Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 03 Gleichmässige Beweidung Die Beweidung ist gleichmässig ohne Übernutzung. Anhang 2 Ziffer 4.2.2 Anhang 8 Ziffer 3.8.5 Keine gleichmässige Beweidung ohne Übernutzung Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 04 Regelmässiger Umtrieb Der Umtrieb ist regelmässig in Berücksichtigung von Koppelfläche, Bestossung und Standortbedingungen. Anhang 2 Ziffer 4.2.3 Anhang 8 Ziffer 3.8.5 Kein regelmässiger Umtrieb in Berücksichtigung von Koppelfläche, Bestossung und Standortbedingungen Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 05 Aufenthaltsdauer Dieselbe Koppel wird während höchstens zwei Wochen beweidet. Anhang 2 Ziffer 4.2.4 Anhang 8 Ziffer 3.8.5 Dieselbe Koppel wird während mehr als zwei Wochen beweidet. Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 06 Pause zwischen zwei Beweidungen Dieselbe Koppel wird frühestens wieder nach vier Wochen beweidet. Anhang 2 Ziffer 4.2.4 Anhang 8 Ziffer 3.8.5 Dieselbe Koppel wird innerhalb von vier Wochen wieder beweidet. Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 07 Plan der Koppeln Die Koppeln sind auf einem Plan festgehalten. Anhang 2 Ziffer 4.2.5 Anhang 8 Ziffer 3.8.5 Die Koppeln sind nicht auf einem Plan festgehalten Nach Rubrik 14.2, Kontrollpunkt 02 08 Weidejournal Es wird ein Weidejournal geführt. Anhang 2 Ziffer 4.2.6 Anhang 8 Ziffer 3.8.5 Es wird kein Weidejournal geführt. Nach Rubrik 14.2, Kontrollpunkt 01 09 Beweidung nach Schneeschmelze Die Beweidung erfolgt frühestens 20 Tage nach der Schneeschmelze Anhang 2 Ziffer 4.2.7 Anhang 8 Ziffer 3.8.5 Die Beweidung erfolgt vor 20 Tage nach der Schneeschmelze Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 10 Kunststoffweidenetze Richtiger Umgang mit Kunststoffweidenetze Anhang 2 Ziffer 4.2.8 Anhang 8 Ziffer 3.8.5 Kein richtiger Umgang mit Kunststoffweidenetze Kürzung um 10 %, mind. 200 Fr. max. 3000 Fr. 1) 2) Liegt die Kürzung aufgrund einer nur teilweisen Einhaltung der Bewirtschaftungsanforderungen insgesamt nicht über 10 Prozent, so wird sie nicht berücksichtigt. Im ersten Wiederholungsfall werden die Kürzungen verdoppelt. Ab dem zweiten Wiederholungsfall ist ein Beitragsausschluss die Folge. Kontrollpunkte_Sömmerung_2014_d 9/9