Zusatzthema zu Modul 7 Haushalt der EU Die sechs Ausgabenbereiche (Rubriken) des Finanzrahmens 2007–2013 Die drei Organe Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben im Zusammenhang mit der Annahme des Finanzrahmens 2007 bis 2013 vereinbart, dass die Union ihre Tätigkeit in diesem Zeitraum auf drei Prioritäten konzentriert: Der Binnenmarkt muss durch Mobilisierung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik in das umfassendere Ziel des nachhaltigen Wachstums eingebunden werden. Diese Priorität umfasst die Ziele Wettbewerbsfähigkeit, Kohäsion sowie Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und wird durch die Rubriken 1 und 2 des neuen Finanzrahmens abgedeckt. Der Begriff der Unionsbürgerschaft muss durch Vollendung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie die Sicherung des Zugangs zu Leistungen der Daseinsvorsorge mehr Substanz bekommen. Diese Priorität wird durch die Rubrik 3 abgedeckt. Europa muss eine kohärente, auf seine grundlegenden Werte gestützte Rolle als globaler Akteur finden und dazu seiner regionalen Verantwortung gerecht werden, die nachhaltige Entwicklung fördern sowie einen Beitrag zur zivilen und strategischen Sicherheit leisten. Dies entspricht der Rubrik 4. Die Rubrik 1 „Nachhaltiges Wachstum“ umfasst zwei Teilbereiche, die miteinander verbunden sind: 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung – hierunter fallen die Ausgaben für Forschung und Innovation, Bildung und Ausbildung, EU-Netze, Sozialpolitik, Binnenmarkt und damit einhergehende Maßnahmen. 1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung – hierunter fallen die Ausgaben zur Förderung der Konvergenz zwischen den am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen, zur Ergänzung der EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung außerhalb der weniger wohlhabenden Regionen und zur Unterstützung der regionenübergreifenden Zusammenarbeit. Die Rubrik 2 „Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen“ umfasst die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik, die Gemeinsame Fischereipolitik, Entwicklung des ländlichen Raums und Umweltschutz, insbesondere Natura 2000. Der für die Gemeinsame Agrarpolitik bestimmte Betrag spiegelt die Einigung wider, die der Europäische Rat von Brüssel im Oktober 2002 erzielt hat. Die neue Rubrik 3 „Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht“ trägt der Tatsache Rechnung, dass dieser Bereich zunehmend an Bedeutung gewinnt und der Union auf den Gebieten Justiz und Inneres, Grenzschutz, Einwanderungs- und Asylpolitik, öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz, Kultur-, Jugend- und Informationspolitik sowie Dialog mit den Bürgern neue Aufgaben übertragen worden sind. Diese Rubrik ist in zwei Teilbereiche aufgeteilt: 3a. Freiheit, Sicherheit und Recht 3b. Unionsbürgerschaft Die Rubrik 4 „Die Europäische Union als globaler Akteur“ deckt alle Außenmaßnahmen einschließlich der Heranführungshilfen ab. Die Kommission hatte zwar vorgeschlagen, den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den Finanzrahmen einzubeziehen, aber der Europäische Rat und das Europäische Parlament waren damit nicht einverstanden. Die Rubrik 5 „Verwaltung“ deckt die Verwaltungsausgaben aller Organe, die Ruhegehälter und die Europäischen Schulen ab. Die Rubrik 6 „Ausgleichszahlungen“ besteht nur vorübergehend und erfasst einige Ausgleichsbeträge im Zusammenhang mit der jüngsten Erweiterung der Union. Die Ausgleichszahlungen endeten 2010. Quelle: ec.europa.eu/budget/prior_future/fin_framework_de.htm