Zusatzthema zu Modul 7 Haushalt der EU Die sechs

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Zusatzthema zu Modul 7 Haushalt der EU
Die sechs Ausgabenbereiche (Rubriken) des Finanzrahmens 2007–2013
Die drei Organe Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben im Zusammenhang
mit der Annahme des Finanzrahmens 2007 bis 2013 vereinbart, dass die Union ihre Tätigkeit
in diesem Zeitraum auf drei Prioritäten konzentriert:
Der Binnenmarkt muss durch Mobilisierung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik in das
umfassendere Ziel des nachhaltigen Wachstums eingebunden werden. Diese Priorität
umfasst die Ziele Wettbewerbsfähigkeit, Kohäsion sowie Erhaltung und Bewirtschaftung der
natürlichen Ressourcen und wird durch die Rubriken 1 und 2 des neuen Finanzrahmens
abgedeckt.
Der Begriff der Unionsbürgerschaft muss durch Vollendung des Raums der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts sowie die Sicherung des Zugangs zu Leistungen der
Daseinsvorsorge mehr Substanz bekommen. Diese Priorität wird durch die Rubrik 3
abgedeckt.
Europa muss eine kohärente, auf seine grundlegenden Werte gestützte Rolle als globaler
Akteur finden und dazu seiner regionalen Verantwortung gerecht werden, die nachhaltige
Entwicklung fördern sowie einen Beitrag zur zivilen und strategischen Sicherheit leisten. Dies
entspricht der Rubrik 4.
Die Rubrik 1 „Nachhaltiges Wachstum“ umfasst zwei Teilbereiche, die miteinander
verbunden sind:
1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung – hierunter fallen die Ausgaben
für Forschung und Innovation, Bildung und Ausbildung, EU-Netze, Sozialpolitik, Binnenmarkt
und damit einhergehende Maßnahmen.
1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung – hierunter fallen die Ausgaben zur
Förderung der Konvergenz zwischen den am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und
Regionen, zur Ergänzung der EU-Strategie für eine nachhaltige Entwicklung außerhalb der
weniger wohlhabenden Regionen und zur Unterstützung der regionenübergreifenden
Zusammenarbeit.
Die Rubrik 2 „Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen“ umfasst die
Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik, die Gemeinsame Fischereipolitik, Entwicklung
des ländlichen Raums und Umweltschutz, insbesondere Natura 2000. Der für die
Gemeinsame Agrarpolitik bestimmte Betrag spiegelt die Einigung wider, die der Europäische
Rat von Brüssel im Oktober 2002 erzielt hat.
Die neue Rubrik 3 „Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht“ trägt der
Tatsache Rechnung, dass dieser Bereich zunehmend an Bedeutung gewinnt und der Union
auf den Gebieten Justiz und Inneres, Grenzschutz, Einwanderungs- und Asylpolitik,
öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz, Kultur-, Jugend- und Informationspolitik
sowie Dialog mit den Bürgern neue Aufgaben übertragen worden sind. Diese Rubrik ist in
zwei Teilbereiche aufgeteilt:
3a. Freiheit, Sicherheit und Recht
3b. Unionsbürgerschaft
Die Rubrik 4 „Die Europäische Union als globaler Akteur“ deckt alle Außenmaßnahmen
einschließlich der Heranführungshilfen ab. Die Kommission hatte zwar vorgeschlagen, den
Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den Finanzrahmen einzubeziehen, aber der
Europäische Rat und das Europäische Parlament waren damit nicht einverstanden.
Die Rubrik 5 „Verwaltung“ deckt die Verwaltungsausgaben aller Organe, die Ruhegehälter
und die Europäischen Schulen ab.
Die Rubrik 6 „Ausgleichszahlungen“ besteht nur vorübergehend und erfasst einige
Ausgleichsbeträge im Zusammenhang mit der jüngsten Erweiterung der Union. Die
Ausgleichszahlungen endeten 2010.
Quelle: ec.europa.eu/budget/prior_future/fin_framework_de.htm
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