Wirtschafts- und Währungsunion WWU

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Wirtschafts- und Währungsunion
WWU
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Was bringt eine einheitliche
Währung…
…für den Verbraucher?
! Umtauschgebühren entfallen
! Preistransparenz in ganz Europa ermöglicht
echten Preisvergleich
! Grenzüberschreitende Überweisungen
werden schneller und billiger
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…für den Unternehmer?
Die Währungsunion ist das notwendige
Pendant zum Binnenmarkt und die notwendige
Antwort auf andere Zusammenschlüsse (NAFTA, ASEAN).
Wechselkursschwankungen entfallen, damit entfällt auch
eines der wichtigsten Hemmnisse für
grenzüberschreitende Investitionen; eine realistische
Preisgestaltung wird möglich.
Teure Transaktions- und Kurssicherungskosten werden
eingespart.
Preisstabilität und gesunde öffentliche Finanzen zu
niedrigen Zinsen fördern die Investitionsbereitschaft.
Für Investitionen steht ein einheitlicher europäischer
Kapitalmarkt zur Verfügung.
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Und nicht zuletzt…
!
…fördert die Währungsunion das
Bewusstsein, Unionsbürger zu sein.
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Was ist die WWU?
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Eine Einheitswährungszone innerhalb des
Binnenmarktes der EU
Die Rahmenbedingungen für
Wirtschaftswachstum und Stabilität
Die verstärkte Koordination der
Wirtschaftspolitik
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Vorgeschichte I
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1949 Europarat
1950 Schumann Plan (9.Mai)
1951 Europäische Gemeinschaft für Kohle und
Stahl (EGKS)
1957 Römische Verträge
1958 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
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Vorgeschichte II
- 1967 Fusionsvertrag (EG)
- 1968 Europäische Zollunion
- 1971 Werner Plan
- 1987 EEA
- 1992 Maastrichter Vertrag
- 1999 Amsterdamer Vertrag
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1970 Werner Plan
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nach dem damaligen luxemburgischen
Premierminister Werner benannter Bericht an
Rat und Kommission über die stufenweise
Verwirklichung der Wirtschafts- und
Währungsunion in der Gemeinschaft
(8. Oktober 1970)
Verschmelzung der Volkswirtschaften und
Währungen der sechs EWG-Länder
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Werner Plan
Frage der Konvergenz
Ökonomisten
Monetaristen
VS
Krönungstheorie
Grundsteintheorie
Parallelitätenprinzip
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1970 Werner Plan
Die Stufen
1.Erste Stufe 1971:
Investitionssystem, Währungsbeistände,
Koordinierung der Wirtschaftspolitik
2.Kein Eintritt in die zweite Stufe 1974:
1973 europäische Fonds für
währungspolitische Zusammenarbeit
3.Endstufe 1980:
Einführung eines Zentralbanksystems und
einer einheitlichen Währung
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1972
„Währungsschlange“: maximale
Schwankungsbreiten der Wechselkurse der
Mitgliedsstaaten dürfen nicht mehr als 2,25%
betragen
1978
Frankreich und die BRD regen Neubelebung
der Zusammenarbeit im Währungsbereich
durch Schaffung eines Europäischen
Währungssystems (EWS) an, das an Stelle
der „Währungsschlange“ treten soll
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Europäisches
Währungssystem (EWS)
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1.
2.
3.
tritt am 13. März 1979 in Kraft
Ziele:
Eine Zone geldpolitischer Stabilität
Verringerung der
Wechselkursschwankungen
Sichere Kalkulationsgrundlagen
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Zentrale Elemente der EWS
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Die Europäische Korbwährung ECU
(European Currency Unit)
Der Wechselkurs- und
Interventionsmechanismus
Ein finanzielles Beistandssystem
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Schwankungsbreiten zwischen 2,25 %
und 6 % zulässig
Mechanismen wurden jedoch durch eine
Reihe von Krisen aufgrund der Instabilität
des US-Dollars und der Schwäche einiger
Währungen, die insbesondere zu Zeiten
internationaler Spannungen Spekulationsziele
wurden, ausgehöhlt
1989 stellte Kommissionspräsident Jacques Delors
beim Europäischen Rat ein Konzept und einen
Zeitplan für eine Wirtschafts- und Währungsunion
(WWU) vor, die später in den im Februar 1992 in
Maastricht unterzeichneten Vertrag aufgenommen
werden
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Maastrichter Vertrag 1992
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Verdichtung der wirtschaftlichen und
politischen Beziehungen der Mitgliedsstaaten
Kriterien, die von den Mitgliedstaaten für einen
Beitritt zur WWU erfüllt werden müssen
Senkung der Inflation, Senkung der Zinsen, Abbau
der Haushaltsdefizite auf maximal 3 % des BIP,
Beschränkung der Nettokreditaufnahme auf
maximal 60 % des BIP und Stabilisierung der
Wechselkurse
In beigefügten Protokollen behielten sich
Dänemark und das Vereinigte Königreich in einem
so genannten ‘Opting-out’ das Recht vor, nicht in
die dritte Stufe der WWU (d.h. die Einführung des
Euro) einzutreten
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Vertrag zur Gründung der EG
Titel VII
!
Artikel 98
„Die Mitgliedstaaten richten ihre Wirtschaftspolitik
so aus, dass sie im Rahmen der in Artikel 99
Absatz 2 genannten Grundzüge zur Verwirklichung
der Ziele der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2
beitragen. Die Mitgliedstaaten und die
Gemeinschaft handeln im Einklang mit dem
Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem
Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der
Ressourcen gefördert wird, und halten sich dabei
an die in Artikel 4 genannten Grundsätze.“
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Artikel 99
(4) Wird im Rahmen des Verfahrens nach Absatz
3 festgestellt, dass die Wirtschaftspolitik eines
Mitgliedstaats nicht mit den in Absatz 2 genannten
Grundzügen vereinbar ist oder das ordnungsgemäße
Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion zu
gefährden droht, so kann der Rat mit qualifizierter
Mehrheit auf Empfehlung der Kommission die
erforderlichen Empfehlungen an den betreffenden
Mitgliedstaat richten. Der Rat kann mit qualifizierter
Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschließen,
seine Empfehlungen zu veröffentlichen.
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Weitere Etappen zum Euro
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1994: Das Europäische Wirtschaftinstitut wird
gegründet, und neue Verfahren zur Überwachung
der Volkswirtschaften der EU-Länder sowie zur
Förderung ihrer Konvergenz werden eingeführt
1997: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
1998: Elf Länder qualifizieren sich für den Euro
1999: Die Geburt des Euro (erster Wechselkurs des
Euro notiert am 4. Januar 1999 bei 1,18 US-Dollar)
2002: Euro-Banknoten und -Münzen werden
eingeführt (1 Euro = 1,95583 DM)
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Die 3 Stufen zur
Währungsunion
1. Stufe
1. Juli 1990
2. Stufe
1. Januar 1994
3. Stufe
1. Januar 1999
Völlige Freiheit des
Kapitalverkehrs
Gründung des EWI
Unwiderrufliche
Fixierung der
Wechselkurse (Rat)
Koordination der
Geldpolitiken
Verstärkte
Zusammenarbeit
zwischen den
Zentralbanken
Vorbereitung der 3.
Stufe
Keine Hindernisse
bei der Verwendung
des ECU
Unabhängigkeit für
die nationalen
Zentralbanken
Einheitliche
Geldpolitik und
Übergang zum Euro
EZB verantwortlich
für EU-Geldpolitik
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Konvergenzkriterien
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Stabilitätspakt
1.
2.
3.
4.
Das Ziel: dauerhaft starker Euro; Vertrauen der Bürger,
der Wirtschaft und der Finanzmärkte in den Euro
Der Weg: Neuverschuldung eines Landes darf die
Grenze von 3% seiner Wirtschaftsleistung (BIP) nicht
überschreiten (Haushaltsdisziplin)
Die Sanktionen: Geldbußen zwischen 0,2% und 0,5%
der Wirtschaftsleistung
Die Ausnahmen: bei Rückgang der
Wirtschaftsleistungen innerhalb eines Jahres…
…zwischen -0,75% und -2% kann das Land den EUMinisterrat um Aussetzung der Sanktionen ersuchen
…von mehr als -2% werden keine Sanktionen verhängt
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Europäische Zentralbank
(EZB)
!
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1.
2.
3.
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1999 eingerichtet
Aufgaben:
Ausgabe und Überwachung der
Stabilität des Euro
Festlegung der europäischen
Zinspolitik und Geldmengensteuerung
Zusammenarbeit mit den nationalen
Notenbanken
Die Arbeitsbedingungen der EZB sind im
Maastrichter Vertrag festgelegt und können
nicht wie nationale Gesetze aufgehoben oder
verändert werden
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Das Logo der EZB und ihre Bezeichnung in
den Vertragssprachen der EU
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Vorschläge
EUKommission
Beratung
Beschlüsse
Ausschuss der
Regionen
Ministerrat
der EU
EU-WirtschaftsPolitik
WährungsabKommen mit
Dritten
WSA
Empfehlungen
EU Parlament
föderalistisch
unabhängig
Europäischer Zentralbankrat
Direktorium
Präsidenten
1 Präsident
der nationalen
1Vizepräsident
Zentralbanken
4 weitere Mitglieder
keine Finanzierung
von Haushaltsdefiziten
STOP
Geldpolitik
Konsultation
Koordination
Einflusssnahme
keine Weisungsmöglichkeiten
Mitgliedsstaaten
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Stabilität der gemeinsamen Währung muss
gewährleistet werden, weil durch die
Inflation …
- die Wirtschaft weniger wettbewerbsfähig wird
- das Vertrauen der Bevölkerung untergraben
wird
- und ihre Kaufkraft sinkt
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Inflationsrate in EU-15
1990
5,1
1991
5,1
1992
4,8
1993
3,4
1994
3,2
1995
2,7
1996
2,6
1997
2,2
1998
1,3
1999
0,9
2000
1,7
2001
1,9
2002
2003
2,5
2,0
In Prozent, jeweils im Januar
27
!
Der Euro ist zur zweitwichtigsten Währung
der Welt geworden. Neben dem Dollar wird
er zunehmend für den internationalen
Zahlungsverkehr und als Reservewährung
genutzt.
28
Achtung!
Die Vorlesung am 1. Juni
beginnt um 9.00 st.
– 10.15
29
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