Wirtschafts- und Währungsunion WWU 2 Was bringt eine einheitliche Währung… …für den Verbraucher? ! Umtauschgebühren entfallen ! Preistransparenz in ganz Europa ermöglicht echten Preisvergleich ! Grenzüberschreitende Überweisungen werden schneller und billiger 3 ! ! ! ! ! …für den Unternehmer? Die Währungsunion ist das notwendige Pendant zum Binnenmarkt und die notwendige Antwort auf andere Zusammenschlüsse (NAFTA, ASEAN). Wechselkursschwankungen entfallen, damit entfällt auch eines der wichtigsten Hemmnisse für grenzüberschreitende Investitionen; eine realistische Preisgestaltung wird möglich. Teure Transaktions- und Kurssicherungskosten werden eingespart. Preisstabilität und gesunde öffentliche Finanzen zu niedrigen Zinsen fördern die Investitionsbereitschaft. Für Investitionen steht ein einheitlicher europäischer Kapitalmarkt zur Verfügung. 4 Und nicht zuletzt… ! …fördert die Währungsunion das Bewusstsein, Unionsbürger zu sein. 5 Was ist die WWU? ! ! ! Eine Einheitswährungszone innerhalb des Binnenmarktes der EU Die Rahmenbedingungen für Wirtschaftswachstum und Stabilität Die verstärkte Koordination der Wirtschaftspolitik 6 Vorgeschichte I ! ! ! ! ! 1949 Europarat 1950 Schumann Plan (9.Mai) 1951 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1957 Römische Verträge 1958 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 7 Vorgeschichte II - 1967 Fusionsvertrag (EG) - 1968 Europäische Zollunion - 1971 Werner Plan - 1987 EEA - 1992 Maastrichter Vertrag - 1999 Amsterdamer Vertrag 8 1970 Werner Plan ! ! nach dem damaligen luxemburgischen Premierminister Werner benannter Bericht an Rat und Kommission über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion in der Gemeinschaft (8. Oktober 1970) Verschmelzung der Volkswirtschaften und Währungen der sechs EWG-Länder 9 Werner Plan Frage der Konvergenz Ökonomisten Monetaristen VS Krönungstheorie Grundsteintheorie Parallelitätenprinzip 10 1970 Werner Plan Die Stufen 1.Erste Stufe 1971: Investitionssystem, Währungsbeistände, Koordinierung der Wirtschaftspolitik 2.Kein Eintritt in die zweite Stufe 1974: 1973 europäische Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit 3.Endstufe 1980: Einführung eines Zentralbanksystems und einer einheitlichen Währung 11 ! ! 1972 „Währungsschlange“: maximale Schwankungsbreiten der Wechselkurse der Mitgliedsstaaten dürfen nicht mehr als 2,25% betragen 1978 Frankreich und die BRD regen Neubelebung der Zusammenarbeit im Währungsbereich durch Schaffung eines Europäischen Währungssystems (EWS) an, das an Stelle der „Währungsschlange“ treten soll 12 Europäisches Währungssystem (EWS) ! ! 1. 2. 3. tritt am 13. März 1979 in Kraft Ziele: Eine Zone geldpolitischer Stabilität Verringerung der Wechselkursschwankungen Sichere Kalkulationsgrundlagen 13 Zentrale Elemente der EWS ! ! ! Die Europäische Korbwährung ECU (European Currency Unit) Der Wechselkurs- und Interventionsmechanismus Ein finanzielles Beistandssystem 14 ! ! ! Schwankungsbreiten zwischen 2,25 % und 6 % zulässig Mechanismen wurden jedoch durch eine Reihe von Krisen aufgrund der Instabilität des US-Dollars und der Schwäche einiger Währungen, die insbesondere zu Zeiten internationaler Spannungen Spekulationsziele wurden, ausgehöhlt 1989 stellte Kommissionspräsident Jacques Delors beim Europäischen Rat ein Konzept und einen Zeitplan für eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) vor, die später in den im Februar 1992 in Maastricht unterzeichneten Vertrag aufgenommen werden 15 Maastrichter Vertrag 1992 ! ! ! ! Verdichtung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen der Mitgliedsstaaten Kriterien, die von den Mitgliedstaaten für einen Beitritt zur WWU erfüllt werden müssen Senkung der Inflation, Senkung der Zinsen, Abbau der Haushaltsdefizite auf maximal 3 % des BIP, Beschränkung der Nettokreditaufnahme auf maximal 60 % des BIP und Stabilisierung der Wechselkurse In beigefügten Protokollen behielten sich Dänemark und das Vereinigte Königreich in einem so genannten ‘Opting-out’ das Recht vor, nicht in die dritte Stufe der WWU (d.h. die Einführung des Euro) einzutreten 16 Vertrag zur Gründung der EG Titel VII ! Artikel 98 „Die Mitgliedstaaten richten ihre Wirtschaftspolitik so aus, dass sie im Rahmen der in Artikel 99 Absatz 2 genannten Grundzüge zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 2 beitragen. Die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft handeln im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird, und halten sich dabei an die in Artikel 4 genannten Grundsätze.“ 17 ! Artikel 99 (4) Wird im Rahmen des Verfahrens nach Absatz 3 festgestellt, dass die Wirtschaftspolitik eines Mitgliedstaats nicht mit den in Absatz 2 genannten Grundzügen vereinbar ist oder das ordnungsgemäße Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion zu gefährden droht, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Empfehlung der Kommission die erforderlichen Empfehlungen an den betreffenden Mitgliedstaat richten. Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschließen, seine Empfehlungen zu veröffentlichen. 18 Weitere Etappen zum Euro ! ! ! ! ! 1994: Das Europäische Wirtschaftinstitut wird gegründet, und neue Verfahren zur Überwachung der Volkswirtschaften der EU-Länder sowie zur Förderung ihrer Konvergenz werden eingeführt 1997: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt 1998: Elf Länder qualifizieren sich für den Euro 1999: Die Geburt des Euro (erster Wechselkurs des Euro notiert am 4. Januar 1999 bei 1,18 US-Dollar) 2002: Euro-Banknoten und -Münzen werden eingeführt (1 Euro = 1,95583 DM) 19 Die 3 Stufen zur Währungsunion 1. Stufe 1. Juli 1990 2. Stufe 1. Januar 1994 3. Stufe 1. Januar 1999 Völlige Freiheit des Kapitalverkehrs Gründung des EWI Unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse (Rat) Koordination der Geldpolitiken Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken Vorbereitung der 3. Stufe Keine Hindernisse bei der Verwendung des ECU Unabhängigkeit für die nationalen Zentralbanken Einheitliche Geldpolitik und Übergang zum Euro EZB verantwortlich für EU-Geldpolitik 20 Konvergenzkriterien 21 Stabilitätspakt 1. 2. 3. 4. Das Ziel: dauerhaft starker Euro; Vertrauen der Bürger, der Wirtschaft und der Finanzmärkte in den Euro Der Weg: Neuverschuldung eines Landes darf die Grenze von 3% seiner Wirtschaftsleistung (BIP) nicht überschreiten (Haushaltsdisziplin) Die Sanktionen: Geldbußen zwischen 0,2% und 0,5% der Wirtschaftsleistung Die Ausnahmen: bei Rückgang der Wirtschaftsleistungen innerhalb eines Jahres… …zwischen -0,75% und -2% kann das Land den EUMinisterrat um Aussetzung der Sanktionen ersuchen …von mehr als -2% werden keine Sanktionen verhängt 22 Europäische Zentralbank (EZB) ! ! 1. 2. 3. ! 1999 eingerichtet Aufgaben: Ausgabe und Überwachung der Stabilität des Euro Festlegung der europäischen Zinspolitik und Geldmengensteuerung Zusammenarbeit mit den nationalen Notenbanken Die Arbeitsbedingungen der EZB sind im Maastrichter Vertrag festgelegt und können nicht wie nationale Gesetze aufgehoben oder verändert werden 23 Das Logo der EZB und ihre Bezeichnung in den Vertragssprachen der EU 24 Vorschläge EUKommission Beratung Beschlüsse Ausschuss der Regionen Ministerrat der EU EU-WirtschaftsPolitik WährungsabKommen mit Dritten WSA Empfehlungen EU Parlament föderalistisch unabhängig Europäischer Zentralbankrat Direktorium Präsidenten 1 Präsident der nationalen 1Vizepräsident Zentralbanken 4 weitere Mitglieder keine Finanzierung von Haushaltsdefiziten STOP Geldpolitik Konsultation Koordination Einflusssnahme keine Weisungsmöglichkeiten Mitgliedsstaaten 25 Stabilität der gemeinsamen Währung muss gewährleistet werden, weil durch die Inflation … - die Wirtschaft weniger wettbewerbsfähig wird - das Vertrauen der Bevölkerung untergraben wird - und ihre Kaufkraft sinkt 26 Inflationsrate in EU-15 1990 5,1 1991 5,1 1992 4,8 1993 3,4 1994 3,2 1995 2,7 1996 2,6 1997 2,2 1998 1,3 1999 0,9 2000 1,7 2001 1,9 2002 2003 2,5 2,0 In Prozent, jeweils im Januar 27 ! Der Euro ist zur zweitwichtigsten Währung der Welt geworden. Neben dem Dollar wird er zunehmend für den internationalen Zahlungsverkehr und als Reservewährung genutzt. 28 Achtung! Die Vorlesung am 1. Juni beginnt um 9.00 st. – 10.15 29