Übergang zur europäischen Währungsunion Währungssystem des Internationalen Währungsfonds (Bretton-Woods-System) 1944 wurde das Bretton-Woods-System etabliert, das ein intaktes internationales Währungssystem zum Ziel hatte. Es wurden feste Wechselkurse (1% Bandbreite) und eine Gold/Dollarkonverbilität vereinbart. Mitte der 60er Jahre verursachten die hohen Zahlungsbilanzdefizite der USA einen Dollarüberhang und es kam zu Spannungen im Bretton-Woods-System. Deswegen plante die EG eine Wirtschafts- und Währungsunion, da man sich davon nicht nur eine stabile Währung versprach, sondern auch einen großen Fortschritt bei der Integration Europas. Der Werner-Plan Der Werner-Plan ist ein im Jahr 1970 veröffentlichter Dreistufenplan zur Verwirklichung einer Wirtschafts- und Währungsunion(WWU). Ziele des Werner-Plans: • freier Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr • volle Konvertibilität mit den Währungen • unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse • Übertragung von wirtschafts- und währungspolitischer Entscheidungskompetenz auf die Ebene der Europäischen Gemeinschaft. Europäischer Wechselkursverbund Der Europäische Wechselkursverband ist ein System zur Verringerung der Schwankungsbreiten zwischen den Währungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Die Schwankungsbreite der damaligen sechs EG-Währungen wurde auf 2.25% beschränkt. Auch andere Länder nahmen am Wechselkursverband teil. Später wurde diese Beschränkung auf 15% erhöht, da sonst Italien und GB nicht mithalten konnten. 1975 wurde eine Europäische Rechnungseinheit geschaffen, die sich aus den Währungen der Mitgliedstaaten zusammensetzte(ECU). 1979 trat das Europäische Währungssystem(EWS). in Kraft. Das EWS war ein Übereinkommen, das die Schaffung einer Zone währungspolitischer Stabilität in Europa durch die Verringerung von Wechselkursschwankungen zum Ziel hatte. Die zentralen Elemente des EWS waren die Korbwährung ECU, der Wechselkurs- und Interventionsmechanismus und ein finanzielles Beistandsystem. Mit Ausnahme des U. K. und Schwedens waren 1998 alle EU-Staaten Mitglieder des Europäischen Wechselkursverbundes. 1994 wurde das Europäische Währungsinstitut(EWI) mit der Aufgabe gegründet, die Währungsunion vorzubereiten. Das EWI wurde 1998 durch die Europäische Zentralbank(EZB) ersetzt. Deren Präsident ist Willem F. Duisenberg. Nach der Einführung des Euro 1999 wurde das EWS durch einen neuen Wechselkursmechanismus ersetzt, der die Wechselkursbeziehungen zwischen dem Euro und nicht EU-Ländern regelt. Der Vertrag von Maastricht Der Vertrag von Maastricht, der 1992 von den damaligen zwölf Mitgliedsländern der EG ratifiziert wurde, ist ein dreistufiger Plan zur Verwirklichung einer gemeinsamen Währung innerhalb der heutigen EU. Erste Stufe : 1. Juli 1990 Vollendung des Binnenmarktes Liberalisierung des Kapitalverkehrs Verstärkte Anstrengung zur Erreichung der wirtschaftlichen Konvergenz Zweite Stufe: 1. Jänner 1994 Errichtung des Europäischen Währungsinstitutes(EWI) Vorbereitung der Währungsunion durch EWI, Kommission, EU-Rat, Europäisches Parlament und nationaler Parlamente Mai 1998: Beschluß des EU-Rates, welche Länder in die dritten Stufe der Währungsunion eintreten können. Juni 1998: Aus der EWI wird die Europäische Zentralbank(EZB) 31. Dezember 1998: Unwiderrufliche Festlegung der Umrechnungskurse(zum Euro und den nationalen Währungen) Dritte Stufe: 1. Jänner 1999 Volle Funktionsfähigkeit der EZB Gemeinsame europäische Geldpolitik 1. Jänner 2002: Ausgabe von europäischen Bargeld In die dritten Stufe der Währungsunion durften nur Staaten eintreten, die die Konvergenzkriterien erfüllen. Der Sinn der Konvergenzkriterien ist es sicherzustellen, dass nur jene Länder an der Währungsunion teilnehmen, deren Wirtschaft und vor allem deren Wirtschaftspolitik den strengen Kriterien entspricht, die eine starke und stabile Währung ermöglichen. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Währungsunion 1. Stabiles Preisniveau Inflationsrate höchstens 1,5% über der Inflationsrate jener drei Staaten, die am preisstabilsten sind. 2. Gesunde Staatsfinanzen Öffentl. Defizit höchstens 3%, öffentl. Schulden höchstens 60% des Bruttoinlandsprodukts. 3. Stabile Wechselkurse Teilnahme am Wechselkursmechanismus seit mindestens zwei Jahren unter Einhaltung der normalen Bandbreiten des Mechanismus 4. Niedriges Zinsniveau Langfristige Zinssätze höchstens 2% über dem Zinssatz jener drei Staaten, die am preisstabilsten sind +: Gut aufgebautes Referat, das die historische und zukünftige Entwicklung in ihren wichtigsten Schritten präsentiert. -: Kein Literaturverzeichnis.