Augenarztpraxis AltenKirchen Dr. med. Thomas Wehler Facharzt für Augenheilkunde Wilhelmstr. 32 Schlossweg 2 57610 Altenkirchen Tel 02681 - 1651 Fax 02681 - 6094 Mail [email protected] Net www.ak-augenarzt.de Aufklärung über die Argon-Laser-Behandlung der Netzhaut bei einem Netzhautloch oder Netzhautriss Patient/in: , geb: Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient. Bei Ihnen ist einen Veränderung der Netzhaut (Loch oder Riss) festgestellt worden. Diese führt zu einer Verschlechterung des Sehvermögens mit der Gefahr einer möglichen Netzhautablösung. Trotz einer regelgerecht durchgeführten Laserbehandlung der Netzhaut, ist es unter Umständen möglich, dass weitere Behandlungen erforderlich werden (operative Fixierung der Netzhaut). Die Netzhaut kann sich auch nach einer Laserbehandlung wieder ablösen. Bei Ihnen werden in örtlicher Betäubung mittels Kontaktglases die erkrankten Stellen der Netzhaut durch Laserlicht verödet. Die Netzhaut selbst ist schmerzunempfindlich, lediglich das helle Licht wird von einigen Patienten als unangenehm empfunden. Manchmal sind weitere Sitzungen notwendig, bis ein ausreichender Effekt erzielt werden kann. Die wesentlichen Vor- und Nachteile sowie Risiken wurden mir erläutert. Insbesondere wurden mir folgende Probleme erklärt, die zur vorübergehenden oder dauernden Sehverschlechterung (in seltenen Fällen bis zur Erblindung) führen können: Bildung einer Membran an der Stelle des schärfsten Sehens Netzhautblutungen/Glaskörperblutungen Netzhautablösungen Vorübergehende oder dauernde Schwellung der Stelle des schärfsten Sehens (Makulaödem) Ich wurde außerdem darüber unterrichtet, dass es nach der Behandlung zu einer kurzfristigen oder vorübergehenden entzündlichen Reaktion im Glaskörper kommen kann. Eventuelle besondere Schwierigkeiten oder Risiken in meinem Fall kamen wie folgt zur Sprache........................................................................................ Die Folgen einer Unterlassung dieses Eingriffs bei meiner Erkrankung wurde mir dargelegt. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass sich erst während der Behandlung die Notwendigkeit zur Erweiterung oder Änderung des Eingriffs ergeben kann. Über das Verhalten vor und nach dem Eingriff wurde ich informiert, insbesondere darüber, dass Kontrolluntersuchungen notwendig sind. Ich erkläre mich mit der Durchführung des oben genannten Eingriffs an meinem Auge einverstanden. Über Zweck, Art, Ablauf und evtl. Risiken wurde ich informiert und hatte ausreichend Zeit meine Entscheidung zu überdenken. Meine Fragen zu dem oben beschriebenen Eingriff sind beantwortet worden. Mit einer Speicherung dieser Erklärung auf elektronischen Medien bin ich einverstanden. ................................ aufklärender Arzt ……................................. Datum, Unterschrift Patient Die bei den Risiken genannten Häufigkeiten entsprechen nicht den Angaben der Beipackzettel von Medikamenten. Sie sind nur eine allgemeine Einschätzung und sollen helfen, die Risiken untereinander zu gewichten.