Mitteilungen - Die drei Fragezeichen

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Zivilrechtliche Folgen fehlerhafter
Ad-hoc-Mitteilungen
SOFTWARE-ENTWURF UND -QUALITÄT
INSTITUT
FÜR
ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
(ZAR)
INSTITUT
FÜR
PROGRAMMSTRUKTUREN
UND DATENORGANISATION, FAKULTÄT
FÜR INFORMATIK
1
KIT
– Universität des Landes Baden-Württemberg und
15.06.12
nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft
Software-Entwurf und -Qualität
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
www.kit.edu
Inhalt
1. Der Begriff Ad-hoc-Mitteilung
2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hoc-Mitteilungen
3. Bewertung und Ausblick
2
15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
1. Der Begriff Ad-hoc-Mitteilung
Ad-hoc-Mitteilung = Veröffentlichung von Insiderinformationen
ZIELE:
1) verfälschte Börsenkurse sollen verhindert werden
2) Zahl der Insider und Zeitraum, in dem unveröffentlichte
Insiderinformationen genutzt werden können, soll begrenzt werden
→ Internationale Standards sollen eingehalten werden, um
deutschen Kapitalmarkt für ausländische Investoren attraktiver zu
machen
3
15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
1. Der Begriff Ad-hoc-Mitteilung
Gesetzliche Grundlagen von Ad-hoc-Mitteilungen
➔§15 Abs. 1 WpHG: ein Inlandsemittent von Finanzinstrumenten muss
„Insiderinformationen, die ihn unmittelbar betreffen, unverzüglich
veröffentlichen“.
➔„unmittelbar“: im Tätigkeitsbereich des Emittenten eingetreten.
➔ §15 Abs. 3 WpHG: Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht nur
im Falle von „berechtigten Interessen“ des Emittenten (bspw.
wirtschaftlicher Ruin); nur von aufschiebendem Charakter.
4
15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
1. Der Begriff Ad-hoc-Mitteilung
Welche Insiderinformationen sind Ad-hoc-publizitätspflichtig?
➔Kapitalerhöhungen
➔Unternehmenskäufe
➔Vertragsfindungsverfahren
➔alle Ereignisse, die in der Lage sind, den Börsenkurs erheblich zu
beeinflussen
5
15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
6
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
unterlassene positive Mitteilungen
unterlassene negative Mitteilungen
15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
t
unterlassene positive Mitteilungen
7
15.06.12
5. Juli 2012
unterlassene negative Mitteilungen
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
erhöhter Preis
unterlassene positive Mitteilungen
8
15.06.12
5. Juli 2012
unterlassene negative Mitteilungen
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
Neu-Anleger:
erhöhter Preis
fehlerhaft negative Mitteilungen
Alt-Anleger:
Verkaufen
und Investition
in andere Anlage?
t
unterlassene positive Mitteilungen
9
15.06.12
5. Juli 2012
unterlassene negative Mitteilungen
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
erhöhter Preis
Zum Verkauf entschlossen,
dann umgestimmt wegen Mitteilung;
→ Schaden dadurch, dass er keine
andere, bessere Investition tätigen konnte.
→ KEINE TRANSAKTION
unterlassene positive Mitteilungen
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15.06.12
5. Juli 2012
unterlassene negative Mitteilungen
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
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Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
erhöhter Preis
Zum Verkauf entschlossen,
dann umgestimmt wegen Mitteilung;
→ Schaden dadurch, dass er keine
andere, bessere Investition tätigen konnte.
→ KEINE TRANSAKTION
unterlassene positive Mitteilungen
11
15.06.12
5. Juli 2012
Alt-Anleger:
unterlassene negative Mitteilungen
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
Alt-Anleger:
erhöhter Preis
Zum Verkauf entschlossen,
dann umgestimmt wegen Mitteilung;
→ Schaden dadurch, dass er keine
andere, bessere Investition tätigen konnte.
→ KEINE TRANSAKTION
Variante 1
unterlassene positive Mitteilungen
12
15.06.12
5. Juli 2012
t
unterlassene negative Mitteilungen
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
Alt-Anleger:
erhöhter Preis
Zum Verkauf entschlossen,
dann umgestimmt wegen Mitteilung;
→ Schaden dadurch, dass er keine
andere, bessere Investition tätigen konnte.
→ KEINE TRANSAKTION
Variante 2
unterlassene positive Mitteilungen
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15.06.12
5. Juli 2012
t
Verkaufen?
Nein.
unterlassene negative Mitteilungen
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
Alt-Anleger:
erhöhter Preis
Zum Verkauf entschlossen,
dann umgestimmt wegen Mitteilung;
→ Schaden dadurch, dass er keine
andere, bessere Investition tätigen konnte.
→ KEINE TRANSAKTION
1) Verkauf zu zu niedrigem Preis
2) Halten der Papiere trotz der Meldung;
Schaden, solange Kurs gemindert.
→ KEINE TRANSAKTION
unterlassene positive Mitteilungen
14
15.06.12
5. Juli 2012
unterlassene negative Mitteilungen
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
Alt-Anleger:
erhöhter Preis
Zum Verkauf entschlossen,
dann umgestimmt wegen Mitteilung;
→ Schaden dadurch, dass er keine
andere, bessere Investition tätigen konnte.
→ KEINE TRANSAKTION
1) Verkauf zu zu niedrigem Preis
2) Halten der Papiere trotz der Meldung;
Schaden, solange Kurs gemindert.
→ KEINE TRANSAKTION
unterlassene positive Mitteilungen
unterlassene negative Mitteilungen
Alt-Anleger:
15
15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
Alt-Anleger:
erhöhter Preis
Zum Verkauf entschlossen,
dann umgestimmt wegen Mitteilung;
→ Schaden dadurch, dass er keine
andere, bessere Investition tätigen konnte.
→ KEINE TRANSAKTION
1) Verkauf zu zu niedrigem Preis
2) Halten der Papiere trotz der Meldung;
Schaden, solange Kurs gemindert.
→ KEINE TRANSAKTION
unterlassene positive Mitteilungen
unterlassene negative Mitteilungen
Alt-Anleger:
t
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15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
Alt-Anleger:
erhöhter Preis
Zum Verkauf entschlossen,
dann umgestimmt wegen Mitteilung;
→ Schaden dadurch, dass er keine
andere, bessere Investition tätigen konnte.
→ KEINE TRANSAKTION
1) Verkauf zu zu niedrigem Preis
2) Halten der Papiere trotz der Meldung;
Schaden, solange Kurs gemindert.
→ KEINE TRANSAKTION
unterlassene positive Mitteilungen
unterlassene negative Mitteilungen
Alt-Anleger:
Aktien zu früh verkauft
17
15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
Alt-Anleger:
erhöhter Preis
Zum Verkauf entschlossen,
dann umgestimmt wegen Mitteilung;
→ Schaden dadurch, dass er keine
andere, bessere Investition tätigen konnte.
→ KEINE TRANSAKTION
1) Verkauf zu zu niedrigem Preis
2) Halten der Papiere trotz der Meldung;
Schaden, solange Kurs gemindert.
→ KEINE TRANSAKTION
unterlassene positive Mitteilungen
Alt-Anleger:
unterlassene negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Aktien zu früh verkauft
t
18
15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
Alt-Anleger:
erhöhter Preis
Zum Verkauf entschlossen,
dann umgestimmt wegen Mitteilung;
→ Schaden dadurch, dass er keine
andere, bessere Investition tätigen konnte.
→ KEINE TRANSAKTION
1) Verkauf zu zu niedrigem Preis
2) Halten der Papiere trotz der Meldung;
Schaden, solange Kurs gemindert.
→ KEINE TRANSAKTION
unterlassene positive Mitteilungen
19
15.06.12
5. Juli 2012
unterlassene negative Mitteilungen
Alt-Anleger:
Neu-Anleger:
Aktien zu früh verkauft
erhöhter Preis vor Mitteilung
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
Alt-Anleger:
erhöhter Preis
Zum Verkauf entschlossen,
dann umgestimmt wegen Mitteilung;
→ Schaden dadurch, dass er keine
andere, bessere Investition tätigen konnte.
→ KEINE TRANSAKTION
1) Verkauf zu zu niedrigem Preis
2) Halten der Papiere trotz der Meldung;
Schaden, solange Kurs gemindert.
→ KEINE TRANSAKTION
unterlassene positive Mitteilungen
20
15.06.12
5. Juli 2012
unterlassene negative Mitteilungen
Alt-Anleger:
Neu-Anleger:
Aktien zu früh verkauft
erhöhter Preis vor Mitteilung
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Alt-Anleger:
Software-Entwurf
und -Qualität
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Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
Alt-Anleger:
erhöhter Preis
Zum Verkauf entschlossen,
dann umgestimmt wegen Mitteilung;
→ Schaden dadurch, dass er keine
andere, bessere Investition tätigen konnte.
→ KEINE TRANSAKTION
1) Verkauf zu zu niedrigem Preis
2) Halten der Papiere trotz der Meldung;
Schaden, solange Kurs gemindert.
→ KEINE TRANSAKTION
unterlassene positive Mitteilungen
unterlassene negative Mitteilungen
Alt-Anleger:
Neu-Anleger:
Aktien zu früh verkauft
erhöhter Preis vor Mitteilung
Alt-Anleger:
Bekanntwerden
Pflichtverstoß
t
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15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen
fehlerhaft
fehlerhaft
positivepos.
Mitteilungen
fehlerhaft negative Mitteilungen
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
Alt-Anleger:
erhöhter Preis
Zum Verkauf entschlossen,
dann umgestimmt wegen Mitteilung;
→ Schaden dadurch, dass er keine
andere, bessere Investition tätigen konnte.
→ KEINE TRANSAKTION
1) Verkauf zu zu niedrigem Preis
2) Halten der Papiere trotz der Meldung;
Schaden, solange Kurs gemindert.
→ KEINE TRANSAKTION
unterlassene positive Mitteilungen
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15.06.12
5. Juli 2012
unterlassene negative Mitteilungen
Alt-Anleger:
Neu-Anleger:
Alt-Anleger:
Aktien zu früh verkauft
erhöhter Preis vor Mitteilung
Kursverluste bei Bekanntwerden
des Pflichtverstoßes
→ Vertrauensschaden
→ KEINE TRANSAKTION
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hocMitteilungen
Welche Möglichkeiten könnten in Betracht kommen, als geschädigter Anleger
aufgrund des Zivilrechts Ansprüche geltend zu machen?
1
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3
4
5
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15.06.12
5. Juli 2012
Vertragliche Ansprüche
Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss
Haftung nach §§37b, 37c WpHG
Haftung aufgrund unerlaubter Handlung (§823 BGB)
Sittenwidrige Schädigung (§826 BGB)
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hocMitteilungen
Welche Möglichkeiten könnten in Betracht kommen, als geschädigter Anleger
aufgrund des Zivilrechts Ansprüche geltend zu machen?
1
2
3
4
5
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15.06.12
5. Juli 2012
Vertragliche Ansprüche
Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss
Haftung nach §§37b, 37c WpHG
Haftung aufgrund unerlaubter Handlung (§823 BGB)
Sittenwidrige Schädigung (§826 BGB)
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
bisher
zentrale
Grundlagen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hocMitteilungen
Welche Möglichkeiten könnten in Betracht kommen, als geschädigter Anleger
aufgrund des Zivilrechts Ansprüche geltend zu machen?
1
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5
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5. Juli 2012
Vertragliche Ansprüche
Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss
Haftung nach §§37b, 37c WpHG
Haftung aufgrund unerlaubter Handlung (§823 BGB)
Sittenwidrige Schädigung (§826 BGB)
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
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Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
2.3. Haftung nach §§37b WpHG
§ 37b WpHG: Schaden durch Unterlassung einer Mitteilung
●
Dritter erwirbt Finanzinstrumente nach Unterlassung und besitzt sie bei
Bekanntwerden noch.
●
Dritter erwirbt Finanzinstrumente vor Entstehen der Insiderinformation und
veräußert sie nach Unterlassung.
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5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
2.3. Haftung nach §§37c WpHG
§ 37c WpHG: Schaden durch fehlerhafte Mitteilung
●
Dritter erwirbt Finanzinstrumente nach unwahrer Mitteilung und besitzt sie
bei Bekanntwerden noch.
●
Dritter besitzt Finanzinstrumente vor unwahrer Mitteilung und veräußert
sie nach Bekanntwerden ihrer Unrichtigkeit.
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15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
2.3. Haftung nach §§37b, 37c WpHG
➔§§37b, 37c WpHG finden nur Anwendung auf Anleger, die Transaktionen
getätigt haben und nicht passiv geblieben sind
➔Schadensersatzansprüche können nur gegen den Emittenten geltend
gemacht werden, nicht gegen den Vorstand.
➔Bislang eher theoretische Bedeutung der §§37b, 37c WpHG,
➔ABER: Kommen in Frage.
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15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hocMitteilungen
Welche Möglichkeiten könnten in Betracht kommen, als geschädigter Anleger
aufgrund des Zivilrechts Ansprüche geltend zu machen?
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5
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15.06.12
5. Juli 2012
Vertragliche Ansprüche
Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss
Haftung nach §§37b, 37c WpHG
Haftung aufgrund unerlaubter Handlung (§823 BGB)
Sittenwidrige Schädigung (§826 BGB)
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
2.4. §823 BGB Haftung aus unerlaubter
Handlung
Schadensersatz bei
§823 Abs. 1: fahrlässigem Verstoß gegen sonstiges Recht
§823 Abs. 2: fahrlässigem Verstoß gegen Schutzgesetz
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15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
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Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
2.4. §823 BGB Haftung aus unerlaubter
Handlung
Voraussetzungen des §823 Abs. 2
Fahrlässiger Verstoß gegen ein
Schutzgesetz
Schutzgesetze?
→ §15 Abs. 1 WpHG
→ §400 Abs. 1 Nr. 1 AktG
→ §20a WpHG
Kausalität der fehlerhaften Ad-hocMitteilung für den Schaden
→ §249 BGB (Zustand vor Schadensfall)
→ §252 BGB (Entgangener Gewinn)
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15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
2.4. §823 BGB Haftung aus unerlaubter
Handlung
Voraussetzungen des §823 Abs. 2
Fahrlässiger Verstoß gegen ein
Schutzgesetz
Schutzgesetze?
→ §15 Abs. 1 WpHG
→ §400 Abs. 1 Nr. 1 AktG
→ §20a WpHG
Kausalität der fehlerhaften Ad-hocMitteilung für den Schaden
→ §249 BGB (Zustand vor Schadensfall)
→ §252 BGB (Entgangener Gewinn)
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15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
2.4. §823 BGB Haftung aus unerlaubter
Handlung
Voraussetzungen des §823 Abs. 2
Fahrlässiger Verstoß gegen ein
Schutzgesetz
Schutzgesetze?
→ §15 Abs. 1 WpHG
→ §400 Abs. 1 Nr. 1 AktG
→ §20a WpHG
Kausalität der fehlerhaften Ad-hocMitteilung für den Schaden
→ §249 BGB (Zustand vor Schadensfall)
→ §252 BGB (Entgangener Gewinn)
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15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Fahrlässigkeit des Vorstand
meist nicht zu beweisen.
Kausalitätsnachweis schwierig
zu führen, bei unterlassenen
Ad-hoc-Mitteilungen gar
unmöglich.
Software-Entwurf
und -Qualität
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(ZAR)
2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hocMitteilungen
Welche Möglichkeiten könnten in Betracht kommen, als geschädigter Anleger
aufgrund des Zivilrechts Ansprüche geltend zu machen?
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15.06.12
5. Juli 2012
Vertragliche Ansprüche
Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss
Haftung nach §§37b, 37c WpHG
Haftung aufgrund unerlaubter Handlung (§823 BGB)
Sittenwidrige Schädigung (§826 BGB)
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
2.5. §826 BGB Sittenwidrige Schädigung
§826 BGB:
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden
zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
➔aussichtsreichste Anspruchsgrundlage auf Schadensersatz
➔im Gegensatz zu §823 Abs. 2 BGB keine Schutzgesetze notwendig, sondern
Anwendung direkt mit §15 WpHG, da in §15 Abs. 6 WpHG ausdrücklich nicht
ausgeschlossen.
➔Allerdings Nachweis der Kausalität wie bei §823 Abs. 2 BGB nur in sehr
begrenztem Umfang, etwa in spektakulären Fällen, wo nachgewiesen werden
kann, dass sich ein Vorstand persönlich bereichert hat.
ABER: §826 BGB als Anspruchsgrundlage grundsätzlich möglich.
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15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hocMitteilungen
Welche Möglichkeiten könnten in Betracht kommen, als geschädigter Anleger
aufgrund des Zivilrechts Ansprüche geltend zu machen?
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15.06.12
5. Juli 2012
Vertragliche Ansprüche
Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss
Haftung nach §§37b, 37c WpHG
Haftung aufgrund unerlaubter Handlung (§823 BGB)
Sittenwidrige Schädigung (§826 BGB)
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN
Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
(ZAR)
3. Bewertung und Ausblick
➔Zivilrechtliche Ansprüche aus §823 BGB, §826 BGB sind schwer
durchzusetzen.
➔Neuer Lichtblick für Anleger durch BGH-Urteil (2011), das den §37b WpHG
stärkt – Anleger sollen künftig Rückgängigmachung und Differenzschaden gegen
Emittenten geltend machen können.
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15.06.12
5. Juli 2012
Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen
Software-Entwurf
und -Qualität
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Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation
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