Zivilrechtliche Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen SOFTWARE-ENTWURF UND -QUALITÄT INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN (ZAR) INSTITUT FÜR PROGRAMMSTRUKTUREN UND DATENORGANISATION, FAKULTÄT FÜR INFORMATIK 1 KIT – Universität des Landes Baden-Württemberg und 15.06.12 nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Software-Entwurf und -Qualität Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation www.kit.edu Inhalt 1. Der Begriff Ad-hoc-Mitteilung 2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hoc-Mitteilungen 3. Bewertung und Ausblick 2 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 1. Der Begriff Ad-hoc-Mitteilung Ad-hoc-Mitteilung = Veröffentlichung von Insiderinformationen ZIELE: 1) verfälschte Börsenkurse sollen verhindert werden 2) Zahl der Insider und Zeitraum, in dem unveröffentlichte Insiderinformationen genutzt werden können, soll begrenzt werden → Internationale Standards sollen eingehalten werden, um deutschen Kapitalmarkt für ausländische Investoren attraktiver zu machen 3 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 1. Der Begriff Ad-hoc-Mitteilung Gesetzliche Grundlagen von Ad-hoc-Mitteilungen ➔§15 Abs. 1 WpHG: ein Inlandsemittent von Finanzinstrumenten muss „Insiderinformationen, die ihn unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen“. ➔„unmittelbar“: im Tätigkeitsbereich des Emittenten eingetreten. ➔ §15 Abs. 3 WpHG: Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht nur im Falle von „berechtigten Interessen“ des Emittenten (bspw. wirtschaftlicher Ruin); nur von aufschiebendem Charakter. 4 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 1. Der Begriff Ad-hoc-Mitteilung Welche Insiderinformationen sind Ad-hoc-publizitätspflichtig? ➔Kapitalerhöhungen ➔Unternehmenskäufe ➔Vertragsfindungsverfahren ➔alle Ereignisse, die in der Lage sind, den Börsenkurs erheblich zu beeinflussen 5 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen 6 fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen unterlassene positive Mitteilungen unterlassene negative Mitteilungen 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: t unterlassene positive Mitteilungen 7 15.06.12 5. Juli 2012 unterlassene negative Mitteilungen Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: erhöhter Preis unterlassene positive Mitteilungen 8 15.06.12 5. Juli 2012 unterlassene negative Mitteilungen Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen Neu-Anleger: erhöhter Preis fehlerhaft negative Mitteilungen Alt-Anleger: Verkaufen und Investition in andere Anlage? t unterlassene positive Mitteilungen 9 15.06.12 5. Juli 2012 unterlassene negative Mitteilungen Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: Alt-Anleger: erhöhter Preis Zum Verkauf entschlossen, dann umgestimmt wegen Mitteilung; → Schaden dadurch, dass er keine andere, bessere Investition tätigen konnte. → KEINE TRANSAKTION unterlassene positive Mitteilungen 10 15.06.12 5. Juli 2012 unterlassene negative Mitteilungen Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: Alt-Anleger: erhöhter Preis Zum Verkauf entschlossen, dann umgestimmt wegen Mitteilung; → Schaden dadurch, dass er keine andere, bessere Investition tätigen konnte. → KEINE TRANSAKTION unterlassene positive Mitteilungen 11 15.06.12 5. Juli 2012 Alt-Anleger: unterlassene negative Mitteilungen Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: Alt-Anleger: Alt-Anleger: erhöhter Preis Zum Verkauf entschlossen, dann umgestimmt wegen Mitteilung; → Schaden dadurch, dass er keine andere, bessere Investition tätigen konnte. → KEINE TRANSAKTION Variante 1 unterlassene positive Mitteilungen 12 15.06.12 5. Juli 2012 t unterlassene negative Mitteilungen Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: Alt-Anleger: Alt-Anleger: erhöhter Preis Zum Verkauf entschlossen, dann umgestimmt wegen Mitteilung; → Schaden dadurch, dass er keine andere, bessere Investition tätigen konnte. → KEINE TRANSAKTION Variante 2 unterlassene positive Mitteilungen 13 15.06.12 5. Juli 2012 t Verkaufen? Nein. unterlassene negative Mitteilungen Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: Alt-Anleger: Alt-Anleger: erhöhter Preis Zum Verkauf entschlossen, dann umgestimmt wegen Mitteilung; → Schaden dadurch, dass er keine andere, bessere Investition tätigen konnte. → KEINE TRANSAKTION 1) Verkauf zu zu niedrigem Preis 2) Halten der Papiere trotz der Meldung; Schaden, solange Kurs gemindert. → KEINE TRANSAKTION unterlassene positive Mitteilungen 14 15.06.12 5. Juli 2012 unterlassene negative Mitteilungen Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: Alt-Anleger: Alt-Anleger: erhöhter Preis Zum Verkauf entschlossen, dann umgestimmt wegen Mitteilung; → Schaden dadurch, dass er keine andere, bessere Investition tätigen konnte. → KEINE TRANSAKTION 1) Verkauf zu zu niedrigem Preis 2) Halten der Papiere trotz der Meldung; Schaden, solange Kurs gemindert. → KEINE TRANSAKTION unterlassene positive Mitteilungen unterlassene negative Mitteilungen Alt-Anleger: 15 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: Alt-Anleger: Alt-Anleger: erhöhter Preis Zum Verkauf entschlossen, dann umgestimmt wegen Mitteilung; → Schaden dadurch, dass er keine andere, bessere Investition tätigen konnte. → KEINE TRANSAKTION 1) Verkauf zu zu niedrigem Preis 2) Halten der Papiere trotz der Meldung; Schaden, solange Kurs gemindert. → KEINE TRANSAKTION unterlassene positive Mitteilungen unterlassene negative Mitteilungen Alt-Anleger: t 16 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: Alt-Anleger: Alt-Anleger: erhöhter Preis Zum Verkauf entschlossen, dann umgestimmt wegen Mitteilung; → Schaden dadurch, dass er keine andere, bessere Investition tätigen konnte. → KEINE TRANSAKTION 1) Verkauf zu zu niedrigem Preis 2) Halten der Papiere trotz der Meldung; Schaden, solange Kurs gemindert. → KEINE TRANSAKTION unterlassene positive Mitteilungen unterlassene negative Mitteilungen Alt-Anleger: Aktien zu früh verkauft 17 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: Alt-Anleger: Alt-Anleger: erhöhter Preis Zum Verkauf entschlossen, dann umgestimmt wegen Mitteilung; → Schaden dadurch, dass er keine andere, bessere Investition tätigen konnte. → KEINE TRANSAKTION 1) Verkauf zu zu niedrigem Preis 2) Halten der Papiere trotz der Meldung; Schaden, solange Kurs gemindert. → KEINE TRANSAKTION unterlassene positive Mitteilungen Alt-Anleger: unterlassene negative Mitteilungen Neu-Anleger: Aktien zu früh verkauft t 18 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: Alt-Anleger: Alt-Anleger: erhöhter Preis Zum Verkauf entschlossen, dann umgestimmt wegen Mitteilung; → Schaden dadurch, dass er keine andere, bessere Investition tätigen konnte. → KEINE TRANSAKTION 1) Verkauf zu zu niedrigem Preis 2) Halten der Papiere trotz der Meldung; Schaden, solange Kurs gemindert. → KEINE TRANSAKTION unterlassene positive Mitteilungen 19 15.06.12 5. Juli 2012 unterlassene negative Mitteilungen Alt-Anleger: Neu-Anleger: Aktien zu früh verkauft erhöhter Preis vor Mitteilung Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: Alt-Anleger: Alt-Anleger: erhöhter Preis Zum Verkauf entschlossen, dann umgestimmt wegen Mitteilung; → Schaden dadurch, dass er keine andere, bessere Investition tätigen konnte. → KEINE TRANSAKTION 1) Verkauf zu zu niedrigem Preis 2) Halten der Papiere trotz der Meldung; Schaden, solange Kurs gemindert. → KEINE TRANSAKTION unterlassene positive Mitteilungen 20 15.06.12 5. Juli 2012 unterlassene negative Mitteilungen Alt-Anleger: Neu-Anleger: Aktien zu früh verkauft erhöhter Preis vor Mitteilung Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Alt-Anleger: Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: Alt-Anleger: Alt-Anleger: erhöhter Preis Zum Verkauf entschlossen, dann umgestimmt wegen Mitteilung; → Schaden dadurch, dass er keine andere, bessere Investition tätigen konnte. → KEINE TRANSAKTION 1) Verkauf zu zu niedrigem Preis 2) Halten der Papiere trotz der Meldung; Schaden, solange Kurs gemindert. → KEINE TRANSAKTION unterlassene positive Mitteilungen unterlassene negative Mitteilungen Alt-Anleger: Neu-Anleger: Aktien zu früh verkauft erhöhter Preis vor Mitteilung Alt-Anleger: Bekanntwerden Pflichtverstoß t 21 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) Schäden bei fehlerhaften Ad-hocMitteilungen fehlerhaft fehlerhaft positivepos. Mitteilungen fehlerhaft negative Mitteilungen Neu-Anleger: Alt-Anleger: Alt-Anleger: erhöhter Preis Zum Verkauf entschlossen, dann umgestimmt wegen Mitteilung; → Schaden dadurch, dass er keine andere, bessere Investition tätigen konnte. → KEINE TRANSAKTION 1) Verkauf zu zu niedrigem Preis 2) Halten der Papiere trotz der Meldung; Schaden, solange Kurs gemindert. → KEINE TRANSAKTION unterlassene positive Mitteilungen 22 15.06.12 5. Juli 2012 unterlassene negative Mitteilungen Alt-Anleger: Neu-Anleger: Alt-Anleger: Aktien zu früh verkauft erhöhter Preis vor Mitteilung Kursverluste bei Bekanntwerden des Pflichtverstoßes → Vertrauensschaden → KEINE TRANSAKTION Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hocMitteilungen Welche Möglichkeiten könnten in Betracht kommen, als geschädigter Anleger aufgrund des Zivilrechts Ansprüche geltend zu machen? 1 2 3 4 5 23 15.06.12 5. Juli 2012 Vertragliche Ansprüche Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss Haftung nach §§37b, 37c WpHG Haftung aufgrund unerlaubter Handlung (§823 BGB) Sittenwidrige Schädigung (§826 BGB) Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hocMitteilungen Welche Möglichkeiten könnten in Betracht kommen, als geschädigter Anleger aufgrund des Zivilrechts Ansprüche geltend zu machen? 1 2 3 4 5 24 15.06.12 5. Juli 2012 Vertragliche Ansprüche Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss Haftung nach §§37b, 37c WpHG Haftung aufgrund unerlaubter Handlung (§823 BGB) Sittenwidrige Schädigung (§826 BGB) Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen bisher zentrale Grundlagen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hocMitteilungen Welche Möglichkeiten könnten in Betracht kommen, als geschädigter Anleger aufgrund des Zivilrechts Ansprüche geltend zu machen? 1 2 3 4 5 25 15.06.12 5. Juli 2012 Vertragliche Ansprüche Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss Haftung nach §§37b, 37c WpHG Haftung aufgrund unerlaubter Handlung (§823 BGB) Sittenwidrige Schädigung (§826 BGB) Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2.3. Haftung nach §§37b WpHG § 37b WpHG: Schaden durch Unterlassung einer Mitteilung ● Dritter erwirbt Finanzinstrumente nach Unterlassung und besitzt sie bei Bekanntwerden noch. ● Dritter erwirbt Finanzinstrumente vor Entstehen der Insiderinformation und veräußert sie nach Unterlassung. 26 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2.3. Haftung nach §§37c WpHG § 37c WpHG: Schaden durch fehlerhafte Mitteilung ● Dritter erwirbt Finanzinstrumente nach unwahrer Mitteilung und besitzt sie bei Bekanntwerden noch. ● Dritter besitzt Finanzinstrumente vor unwahrer Mitteilung und veräußert sie nach Bekanntwerden ihrer Unrichtigkeit. 27 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2.3. Haftung nach §§37b, 37c WpHG ➔§§37b, 37c WpHG finden nur Anwendung auf Anleger, die Transaktionen getätigt haben und nicht passiv geblieben sind ➔Schadensersatzansprüche können nur gegen den Emittenten geltend gemacht werden, nicht gegen den Vorstand. ➔Bislang eher theoretische Bedeutung der §§37b, 37c WpHG, ➔ABER: Kommen in Frage. 28 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hocMitteilungen Welche Möglichkeiten könnten in Betracht kommen, als geschädigter Anleger aufgrund des Zivilrechts Ansprüche geltend zu machen? 1 2 3 4 5 29 15.06.12 5. Juli 2012 Vertragliche Ansprüche Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss Haftung nach §§37b, 37c WpHG Haftung aufgrund unerlaubter Handlung (§823 BGB) Sittenwidrige Schädigung (§826 BGB) Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2.4. §823 BGB Haftung aus unerlaubter Handlung Schadensersatz bei §823 Abs. 1: fahrlässigem Verstoß gegen sonstiges Recht §823 Abs. 2: fahrlässigem Verstoß gegen Schutzgesetz 30 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2.4. §823 BGB Haftung aus unerlaubter Handlung Voraussetzungen des §823 Abs. 2 Fahrlässiger Verstoß gegen ein Schutzgesetz Schutzgesetze? → §15 Abs. 1 WpHG → §400 Abs. 1 Nr. 1 AktG → §20a WpHG Kausalität der fehlerhaften Ad-hocMitteilung für den Schaden → §249 BGB (Zustand vor Schadensfall) → §252 BGB (Entgangener Gewinn) 31 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2.4. §823 BGB Haftung aus unerlaubter Handlung Voraussetzungen des §823 Abs. 2 Fahrlässiger Verstoß gegen ein Schutzgesetz Schutzgesetze? → §15 Abs. 1 WpHG → §400 Abs. 1 Nr. 1 AktG → §20a WpHG Kausalität der fehlerhaften Ad-hocMitteilung für den Schaden → §249 BGB (Zustand vor Schadensfall) → §252 BGB (Entgangener Gewinn) 32 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2.4. §823 BGB Haftung aus unerlaubter Handlung Voraussetzungen des §823 Abs. 2 Fahrlässiger Verstoß gegen ein Schutzgesetz Schutzgesetze? → §15 Abs. 1 WpHG → §400 Abs. 1 Nr. 1 AktG → §20a WpHG Kausalität der fehlerhaften Ad-hocMitteilung für den Schaden → §249 BGB (Zustand vor Schadensfall) → §252 BGB (Entgangener Gewinn) 33 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Fahrlässigkeit des Vorstand meist nicht zu beweisen. Kausalitätsnachweis schwierig zu führen, bei unterlassenen Ad-hoc-Mitteilungen gar unmöglich. Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hocMitteilungen Welche Möglichkeiten könnten in Betracht kommen, als geschädigter Anleger aufgrund des Zivilrechts Ansprüche geltend zu machen? 1 2 3 4 5 34 15.06.12 5. Juli 2012 Vertragliche Ansprüche Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss Haftung nach §§37b, 37c WpHG Haftung aufgrund unerlaubter Handlung (§823 BGB) Sittenwidrige Schädigung (§826 BGB) Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2.5. §826 BGB Sittenwidrige Schädigung §826 BGB: Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet. ➔aussichtsreichste Anspruchsgrundlage auf Schadensersatz ➔im Gegensatz zu §823 Abs. 2 BGB keine Schutzgesetze notwendig, sondern Anwendung direkt mit §15 WpHG, da in §15 Abs. 6 WpHG ausdrücklich nicht ausgeschlossen. ➔Allerdings Nachweis der Kausalität wie bei §823 Abs. 2 BGB nur in sehr begrenztem Umfang, etwa in spektakulären Fällen, wo nachgewiesen werden kann, dass sich ein Vorstand persönlich bereichert hat. ABER: §826 BGB als Anspruchsgrundlage grundsätzlich möglich. 35 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 2. Allgemeines Zivilrecht und Ad-hocMitteilungen Welche Möglichkeiten könnten in Betracht kommen, als geschädigter Anleger aufgrund des Zivilrechts Ansprüche geltend zu machen? 1 2 3 4 5 36 15.06.12 5. Juli 2012 Vertragliche Ansprüche Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss Haftung nach §§37b, 37c WpHG Haftung aufgrund unerlaubter Handlung (§823 BGB) Sittenwidrige Schädigung (§826 BGB) Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR) 3. Bewertung und Ausblick ➔Zivilrechtliche Ansprüche aus §823 BGB, §826 BGB sind schwer durchzusetzen. ➔Neuer Lichtblick für Anleger durch BGH-Urteil (2011), das den §37b WpHG stärkt – Anleger sollen künftig Rückgängigmachung und Differenzschaden gegen Emittenten geltend machen können. 37 15.06.12 5. Juli 2012 Köhler, Peter: Zivilrechtl. Folgen fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen Software-Entwurf und -Qualität INSTITUT FÜR ANGEWANDTE RECHTSWISSENSCHAFTEN Institut für Programmstrukturen und Datenorganisation (ZAR)