Wirtschaft@Cäci - Cäcilienschule Oldenburg -5- 23.04.2010 Wirkungen von Mindestpreisen Es kommt immer wieder vor, dass nationale staatliche Stellen oder internationale Institutionen zeitweilig oder auf Dauer in Märkte eingreifen und insbesondere die Preisbildung beeinflussen. Die Gründe, die hierfür genannt werden, sind vielfältig: Schutz der Verbraucher, vor allem der sozial Schwachen vor ungerechtfertigt hohen Preisen oder übermäßigen Preissteigerungen, Sicherung einer stetigen, angemessenen Versorgung, Schutz der Produzenten vor zu starken Preisschwankungen bzw. vor zu geringen Erlösen und Einkommen, Gewährleistung geregelter Marktverhältnisse, Verhinderung ungerechtfertigt hoher Profite usw.... Betrachten wir als erstes den Fall, dass auf Drängen der Produzenten staatliche Stellen für ein Gut einen Mindestpreis festlegen, der über dem Gleichgewichtspreis liegt, der sich ohne Eingriff auf dem Markt ergeben würde. Beabsichtigt sei es, die Verkaufserlöse der Produzenten zu steigern und einen ,,kostendeckenden" Preis zu sichern. Die Abbildung zeige die Situation auf dem Markt für dieses Gut. NN ist die Nachfragekurve, A die kurzfristige Angebotskurve, Pg der Gleichgewichtspreis und Pm der Mindestpreis. Beim Mindestpreis ergibt sich ein Angebotsüberhang in Höhe von RT; aufgrund der Preisanhebung von Pg auf Pm geht die nachgefragte Menge um RS zurück und nimmt die angebotene Menge um ST zu. Nehmen wir für den Augenblick an, die Produzenten des Gutes könnten die neue Outputmenge XA1 zum Mindestpreis auch tatsächlich verkaufen, z. T. beispielsweise an staatliche Ankaufstellen. Dann steigen die Erlöse der Anbieter insgesamt von PgXg auf PmXm. Das erste Ziel wird also erreicht. Außerdem nehmen dann die Gewinne zu (oder sinken die Verluste), denn sonst wäre die Produktion nicht erhöht worden. Wie steht es unter der gleichen Annahme mit dem zweiten Ziel eines kostendeckenden Preises? Wenn der Gleichgewichtspreis Pg größer oder gleich den Minima der kurzfristigen gesamten Stückkosten der verschiedenen Anbieter ist, macht keiner von ihnen einen Verlust. Pg ist bereits kostendeckend, und ein höherer Preis ist nicht erforderlich. Bei höheren Stückkostenminima würden einige oder alle Produzenten Verluste erleiden. Pg wäre nicht allgemein kostendeckend. Durch Setzung eines geeigneten höheren Mindestpreises könnte dann das zweite Ziel ebenfalls erreicht werden. Ohne einen Mindestpreis würden sich allerdings langfristig das Angebot und damit das Gleichgewicht auf dem Markt so ändern, da sich ein kostendeckender Marktpreis von selbst einstellt. Wenn kurzfristig Verluste entstehen, wird der Anpassungsprozess zum langfristige Gleichgewicht in der Regel dazu führen, dass sich das Angebot verringert, weil einige Produzenten aufgeben und andere ihre Erzeugung einschränken. Im Endeffekt werden alle auf dem Markt verbleibenden Anbieter ohne Gewinn, aber auch ohne Verlust arbeiten. Wenn dagegen ein kurzfristig kostendeckender Mindestpreis eingeführt und aufrechterhalten wird, geht langfristig das Angebot nicht zurück, sondern nimmt zu. Der bereits kurzfristig entstehende Angebotsüberhang wird also im Laufe der Zeit nicht schrumpfen, sonder wachsen. Die Folgerung, beide Ziele seien erreichbar, hängt wesentlich von der Annahme ab, dass die erzeugte Outputmenge zum Mindestpreis abgesetzt werden könne. Angesichts der Tatsache, dass die Nachfrager nur eine geringere Menge zu kaufen wünschen, ist das nur der Fall, wenn die Differenz anderweitig vom Markt genommen wird. Es reicht nicht aus, dass staatliche Stellen einen Mindestpreis festsetzen; sie müssen gleichzeitig durch flankierende Maßnahmen verhindern, dass auf dem Markt ein Angebotsüberhang entsteht oder bestehen bleibt. Das kann durch eine staatliche Ankaufsgarantie, durch Subventionierung des Exports von Überschüssen, durch Produktionsbeschränkungen, durch Verhinderung oder Begrenzung von Importen oder durch eine Kombination derartiger Maßnahmen geschehen. Ein Markteingriff zieht also weitere nach sich. Es liegt auf der Hand, dass Ankaufsgarantien und Vernichtungsaktionen oder ,,Notverkäufe" außerordentlich kostspielig sein und staatliche Haushalte stark belasten können. Daher sollte geprüft werden, ob die Ziele, die mit einer Mindestpreissetzung verfolgt werden, nicht auf andere Weise mit geringeren finanziellen Mitteln erreichbar wären. Um Erlöse oder Einkommen zu steigern, könnten gezielte Einkommenshilfen oder Steuererleichterungen gewährt werden. Um Verluste auszugleichen, könnten Produktionssubventionen gezahlt werden. (Diese Möglichkeiten wollen wir jedoch hier nicht weiter untersuchen und beurteilen. Sie werfen Probleme eigener Art auf) (Herberg, H. (1985): Preistheorie, Stuttgart u. a., 259 ff.)