Markt und Preis 5 - pdf-Datei

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Wirtschaft@Cäci - Cäcilienschule Oldenburg
-5-
23.04.2010
Wirkungen von Mindestpreisen
Es kommt immer wieder vor, dass nationale staatliche Stellen oder internationale Institutionen zeitweilig oder auf Dauer in Märkte
eingreifen und insbesondere die Preisbildung beeinflussen. Die Gründe, die hierfür genannt werden, sind vielfältig: Schutz der
Verbraucher, vor allem der sozial Schwachen vor ungerechtfertigt hohen Preisen oder übermäßigen Preissteigerungen, Sicherung
einer stetigen, angemessenen Versorgung, Schutz der Produzenten vor zu starken Preisschwankungen bzw. vor zu geringen Erlösen
und Einkommen, Gewährleistung geregelter Marktverhältnisse, Verhinderung ungerechtfertigt hoher Profite usw....
Betrachten wir als erstes den Fall, dass auf Drängen der Produzenten staatliche Stellen für ein Gut einen Mindestpreis festlegen, der
über dem Gleichgewichtspreis liegt, der sich ohne Eingriff auf dem Markt ergeben würde. Beabsichtigt sei es, die Verkaufserlöse der
Produzenten zu steigern und einen ,,kostendeckenden" Preis zu sichern.
Die Abbildung zeige die Situation auf dem Markt für dieses
Gut. NN ist die Nachfragekurve, A die kurzfristige
Angebotskurve, Pg der Gleichgewichtspreis und Pm der
Mindestpreis. Beim Mindestpreis ergibt sich ein
Angebotsüberhang in Höhe von RT; aufgrund der
Preisanhebung von Pg auf Pm geht die nachgefragte Menge
um RS zurück und nimmt die angebotene Menge um ST zu.
Nehmen wir für den Augenblick an, die Produzenten des
Gutes könnten die neue Outputmenge XA1 zum
Mindestpreis auch tatsächlich verkaufen, z. T. beispielsweise
an staatliche Ankaufstellen. Dann steigen die Erlöse der
Anbieter insgesamt von PgXg auf PmXm. Das erste Ziel wird
also erreicht. Außerdem nehmen dann die Gewinne zu (oder
sinken die Verluste), denn sonst wäre die Produktion nicht
erhöht worden.
Wie steht es unter der gleichen Annahme mit dem zweiten
Ziel eines kostendeckenden Preises? Wenn der
Gleichgewichtspreis Pg größer oder gleich den Minima der
kurzfristigen gesamten Stückkosten der verschiedenen
Anbieter ist, macht keiner von ihnen einen Verlust. Pg ist
bereits kostendeckend, und ein höherer Preis ist nicht
erforderlich. Bei höheren Stückkostenminima würden einige
oder alle Produzenten Verluste erleiden. Pg wäre nicht allgemein kostendeckend. Durch Setzung eines geeigneten höheren
Mindestpreises könnte dann das zweite Ziel ebenfalls erreicht werden.
Ohne einen Mindestpreis würden sich allerdings langfristig das Angebot und damit das Gleichgewicht auf dem Markt so ändern, da
sich ein kostendeckender Marktpreis von selbst einstellt. Wenn kurzfristig Verluste entstehen, wird der Anpassungsprozess zum
langfristige Gleichgewicht in der Regel dazu führen, dass sich das Angebot verringert, weil einige Produzenten aufgeben und andere
ihre Erzeugung einschränken. Im Endeffekt werden alle auf dem Markt verbleibenden Anbieter ohne Gewinn, aber auch ohne Verlust
arbeiten. Wenn dagegen ein kurzfristig kostendeckender Mindestpreis eingeführt und aufrechterhalten wird, geht langfristig das
Angebot nicht zurück, sondern nimmt zu. Der bereits kurzfristig entstehende Angebotsüberhang wird also im Laufe der Zeit nicht
schrumpfen, sonder wachsen.
Die Folgerung, beide Ziele seien erreichbar, hängt wesentlich von der Annahme ab, dass die erzeugte Outputmenge zum
Mindestpreis abgesetzt werden könne. Angesichts der Tatsache, dass die Nachfrager nur eine geringere Menge zu kaufen wünschen,
ist das nur der Fall, wenn die Differenz anderweitig vom Markt genommen wird. Es reicht nicht aus, dass staatliche Stellen einen
Mindestpreis festsetzen; sie müssen gleichzeitig durch flankierende Maßnahmen verhindern, dass auf dem Markt ein
Angebotsüberhang entsteht oder bestehen bleibt. Das kann durch eine staatliche Ankaufsgarantie, durch Subventionierung des
Exports von Überschüssen, durch Produktionsbeschränkungen, durch Verhinderung oder Begrenzung von Importen oder durch eine
Kombination derartiger Maßnahmen geschehen. Ein Markteingriff zieht also weitere nach sich.
Es liegt auf der Hand, dass Ankaufsgarantien und Vernichtungsaktionen oder ,,Notverkäufe" außerordentlich kostspielig sein und
staatliche Haushalte stark belasten können. Daher sollte geprüft werden, ob die Ziele, die mit einer Mindestpreissetzung verfolgt
werden, nicht auf andere Weise mit geringeren finanziellen Mitteln erreichbar wären. Um Erlöse oder Einkommen zu steigern, könnten
gezielte Einkommenshilfen oder Steuererleichterungen gewährt werden. Um Verluste auszugleichen, könnten
Produktionssubventionen gezahlt werden. (Diese Möglichkeiten wollen wir jedoch hier nicht weiter untersuchen und beurteilen. Sie
werfen Probleme eigener Art auf)
(Herberg, H. (1985): Preistheorie, Stuttgart u. a., 259 ff.)
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