Hinweise für die Labordiagnostik bei Verdacht auf schweres akutes

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Hinweise für die Labordiagnostik bei
Verdacht auf schweres akutes
Atemwegssyndrom aufgrund einer Infektion
mit Middle East Respiratory Syndrome
Coronavirus (MERS-CoV)
Aktualisierte Version vom 21.08.2013
Die folgenden Angaben dienen als Hilfe für die Labordiagnostik bei Patienten mit ärztlich
begründetem Verdacht auf eine Infektion mit dem Middle East Respiratory Syndrome
Coronavirus (MERS-CoV) und beschreiben das geeignete labordiagnostische Verfahren.
Hinsichtlich der Falldefinition wird auf die jeweils aktuellen Informationen unter folgender
Internetadresse hingewiesen.
www.rki.de > Infektionskrankheiten A-Z > Coronavirus-Infektionen > Falldefinition
Geeignetes Probenmaterial
Bei Patienten mit Verdacht auf eine Infektion mit dem MERS-CoV (siehe auch Falldefinition)
ist für die Labordiagnostik eine Probennahme in der für die Virusdiagnostik üblichen Form,
„geeignet“, wenn mindestens eine Probe aus dem unteren Atemwegstrakt (Sputum,
endotracheales Aspirat oder bronchoalveoläre Lavage) abgenommen wurde oder
mindestens zwei konsekutive Proben im Abstand von mindestens einem Tag aus dem
oberen Atemwegstrakt abgenommen wurden.
ODER
- eine oder besser zwei Serumproben abgenommen wurden, wobei die einzelne (bzw.
zweite) Probe frühestens 28 d nach Symptombeginn abgenommen wurde.
Unterer Respirationstrakt für PCR-Diagnostik:


Bronchiallavage
qualitativ geeignetes Sputum (nach Anweisung produziert bzw. induziert)
Oberer Respirationstrakt für PCR-Diagnostik:



Rachenspülwasser
Nasopharynxaspirat
Rachenabstrich (in phys. Kochsalzlösung oder Medium für die Virusdiagnostik)
Serum für Antikörpernachweis:


1. Serumprobe, gewonnen in der 1. Woche nach Symptombeginn
2. Serumprobe, gewonnen mindestens 28 Tage nach Symptombeginn
Wichtiger Hinweis: Proben der unteren Atemwege sind für den MERS-CoV-Nachweis
geeigneter als Proben der oberen Atemwege, da in der Regel die Konzentration des Virus in
Material aus dem unteren Respirationstrakt höher ist. Auch in Blut, Urin und Stuhl konnte
MERS-CoV mittels PCR nachgewiesen werden, allerdings in wesentlich geringeren
Konzentrationen. Diese Materialien können somit ergänzend hilfreich sein. Eine sequentielle
Untersuchung von Patientenproben wird empfohlen.
Die nicht korrekte Gewinnung von Proben kann zu falsch negativen Ergebnissen führen.
Deswegen sollte die Probengewinnung von geschultem Personal unter strikter Einhaltung
der zu beachtenden hygienischen Aspekte und des Arbeitsschutzes gemäß TRBA 250
erfolgen. Bei Verdacht auf neues MERS-CoV werden identische Schutzmaßnahmen wie bei
dem zuvor beschriebenen SARS-Coronavirus empfohlen: Schutzkittel, Einweghandschuhe,
Kopfhaube, dicht anliegende Atemschutzmaske (Schutzstufe FFP2 bzw. FFP3; FFP3 oder
Respirator insbesondere bei ausgeprägter Exposition bzw. Aerosolexposition, z.B.
Bronchoskopie) sowie geeignete Schutzbrille und wasserdichte Einwegschürze bei
entsprechenden pflegerischen, diagnostischen oder therapeutischen Tätigkeiten am
Patienten.

Empfehlungen des Robert Koch-Institutes für die Hygienemaßnahmen und
Infektionskontrolle bei Patienten mit Schwerem Akutem Respiratorischem Syndrom
(SARS) (PDF, 66KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Gemäß dem Beschluss des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe, 08.11.2012), nach
dem das MERS-CoV (vorläufig) in die Risikogruppe 3 eingestuft wurde, verweisen wir
hinsichtlich des Umgangs mit dem Probenmaterial sowie des Transports auf die
Informationen zum Thema „SARS“:

Empfehlungen zum Umgang mit Probenmaterial von Patienten mit Verdacht auf
Schweres Akutes Atemwegssyndrom (SARS)
Empfohlene Laborverfahren
Für die labordiagnostische Untersuchung bei Verdacht auf eine Infektion mit dem MERS-CoV
stehen spezifische Nachweise zur Verfügung:
1. Für den spezifischen Nachweis des MERS-CoV wurde ein real-time RT-PCR-Test
entwickelt, der eine dem E-Gen angrenzende Region des viralen Genoms (Position
27457-27548) detektiert (upE-Test):
o Corman et al. 2012a
Als Referenzmaterial ist in vitro transkribierte RNA geeignet (Corman et al. 2012a),
die vom European Virus Archive bezogen werden kann.
2. Zur Bestätigung eines positiven upE-PCR-Ergebnisses steht eine weitere real-time RTPCR (Corman et al. 2012b) zur Verfügung, die einen Bereich aus dem ORF 1a-Gen
amplifiziert (Genom-Positionen 11196-11279) und eine dem upE-Assay vergleichbare
Sensitivität aufweist.
Der kürzlich von Corman et al. (2012a) beschriebene real-time RT-PCR Assay, der das
virale ORF 1b-Gen von MERS-CoV (Genom-Positionen 18265-18346) nachweist, kann
als weiterer Bestätigungs-Test eingesetzt werden. Die Nachweisgrenze des ORF 1bAssays liegt (ca. eine Zehnerpotenz) höher als bei dem upE- und dem ORF 1a-Test.
3. Zur weiteren Bestätigung der positiven PCR-Ergebnisse wird auf die von Corman et al.
(2012b) beschriebenen nested-PCRs verwiesen, die eine Sequenzierung des viralen
RdRp- (Genom-Positionen 15048-15289) und des N-Gens (Genom-Positionen 2954829859) ermöglichen. Die genomischen Sequenzen von zwei Isolaten des MERS-CoV
sind in der Genbank-Datenbank unter JX869059 und 426205765 abgelegt:
1. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/nuccore/JX869059
2. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/nuccore/426205765
4. Antikörper gegen MERS-CoV in Patientenseren können mit der Immunfluoreszenz (IF)Technik nachgewiesen werden. Ein geeigneter IF-Assay steht gemäß Corman et al. 2012b
zur Verfügung. In spezialisierten Laboren werden weitere serologische Techniken
durchgeführt, wie z.B. der Serum Neutralisations-Test
(http://www.eurosurveillance.org/images/dynamic/EE/V18N08/art20406.pdf) und
der Protein-Microarray
(http://www.eurosurveillance.org/images/dynamic/EE/V18N14/art20441.pdf), die
zum Ausschluss der Kreuzreaktivität gegen zirkulierende Coronaviren eingesetzt
werden können
Neben MERS-CoV sollten von vorneherein auch andere in Frage kommende Ursachen einer
ambulant erworbenen Pneumonie (z.B. Streptococcus pneumoniae, Haemophilus influenzae
Typ B, Legionella pneumophila, andere bakterielle Pneumonie-Erreger, Influenzavirus Typ A
oder B, RS-Virus) differenzialdiagnostisch in die Untersuchung einbezogen werden.
Vorgehen bei Verdacht auf eine MERS-CoV-Infektion



Nachweis des MERS-CoV über den upE-Test im primär einbezogenen Labor
Zusendung der upE-Test-positiven Probe an ein Referenzlabor zur weiteren
Abklärung
Abklärung des positiven upE-PCR-Ergebnisses in einem Referenzlabor durch folgende
Bestätigungsteste:
o ORF 1a-Test
UND
o Sequenzierung viraler Genombereiche (RdRp- und N-Gen)
Ein negatives PCR-Resultat im upE-Test bedeutet nicht in jedem Falle, dass damit eine
Infektion durch das MERS-CoV ausgeschlossen werden kann. Zu berücksichtigen sind
insbesondere die Qualität des Probenmaterials und der Zeitpunkt der Abnahme nach
Exposition oder nach Beginn der Symptome. Daher sollten die Einsender bei Verdacht auf
eine Infektion mit MERS-CoV eine weitere Probennahme (ggf. auch post-mortem) mit dem
Labor besprechen. Die vom Patienten gewonnenen Proben sollten länger als gewöhnlich
aufbewahrt (asserviert) werden, um im Zweifelsfall weitere Untersuchungen zu ermöglichen.
Für den Nachweis von Antikörpern gegen MERS-CoV in einer Serumprobe, die zu einem
späteren Zeitpunkt während des Krankheitsverlaufs entnommen wurde, stehen
verschiedene serologische Methoden in spezialisierten Laboren zur Verfügung (siehe
empfohlene Laborverfahren).
Verpackung und Probenversand
Klinische Proben mit Verdacht auf eine Infektion mit dem MERS-CoV sind als „Biologischer
Stoff, Kategorie B“ der UN-Nr. 3373 zuzuordnen und nach Maßgabe Verpackungsanweisung
P650 zu verpacken.
Die Verpackung besteht aus 3 Komponenten:
1. Probengefäß (z.B. Monovette) = Primärverpackung
2. Schutzgefäß (flüssigkeitsdicht verschraubtes Plastikröhrchen mit saugfähigem
Material) = Sekundärverpackung
3. Einem möglichst gefütterten Umschlag aus reißfestem Material oder einer
entsprechenden kistenförmigen Verpackung aus Pappe = Umverpackung.
Diese Verpackungen sind von einschlägigen Spezialfirmen beziehbar.
Die verschlossenen Versandstücke sind als „Biologischer Stoff, Kategorie B“ und "UN 3373"
in Raute (Seitenlänge mind. 50 x 50 mm) sowie mit der Telefonnummer einer
verantwortlichen Person zu kennzeichnen. Außerdem ist ein Kennzeichen für die
Bauartprüfung der Verpackung vorgeschrieben.
Ein Versand mit der Deutschen Post ist unter Beachtung der Verpackungsanweisung P650
nur als Maxibrief möglich
(http://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/b/brief_postkarte_national/regelunge
n_teil_1_internetversion_072010.pdf).
Ansprechpartner im RKI zu Fragen der Labordiagnostik und
Referenzuntersuchungen:
Dr. B. Schweiger, Dr. M. Wedde
Fachgebiet „Influenza/Respiratorische Viren“
Robert Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin
Tel.: 030 - 18754-2456/2141
Fax: 030 - 18754-2605
E-Mail:
Dr. B. Schweiger
Dr. M. Wedde
Prof. C. Drosten
Universitätsklinikum Bonn
Institut für Virologie
Sigmund-Freud-Str. 25
53127 Bonn
Umzug des NRZ Influenza
Das NRZ Influenza bezieht im Zeitraum vom 02.-11.09.2013 neue Räumlichkeiten. Ab dem
09.09.2013 lautet unsere neue Adresse:
Robert Koch-Institut
Seestr. 10
13353 Berlin
Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung für Korrespondenzen und Einsendungen.
Erste Veröffentlichung im Oktober 2012, aktualisierte Version vom 21.08.2013
Stand: 21.08.2013
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