Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

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Schweitzer / Baumeister
Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre
ESVbasics
Theorie und Politik
des Wirtschaftens in Unternehmen
11., völlig neu bearbeitete Auflage
Leseprobe, mehr zum Werk unter ESV.info/978-3-503-15801-0
978350310785
978350310785
Mitglieder des internationalen Beraterkreises
Prof. Dr. Dr. h. c. Jürgen Bloech, Georg-August-Universität Göttingen
Prof. Dr. Leandro Cañibano, Universidad Autónoma de Madrid
Prof. Dr. Dr. h. c. Jochen Drukarczyk, Universität Regensburg
Prof. Dr. Giuseppe Galassi, Università degli Studi di Parma
Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Robert Hansen, Wirtschaftsuniversität Wien
Prof. Dr. Christopher Hossfeld, ESCP Europe Paris
Prof. Dr. Tetsuo Kobayashi, Universität Kobe
Prof. Dr. Hugo Kossbiel, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt/M.
Prof. Dr. Heinz Kußmaul, Universität des Saarlandes
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. August-Wilhelm Scheer, Universität des Saarlandes
978350310785
Schweitzer/Baumeister
Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre
Theorie und Politik des Wirtschaftens in Unternehmen
Leseprobe, mehr zum Werk unter ESV.info/978-3-503-15801-0
Von
Prof. Dr. Alexander Baumeister, Prof. Dr. Dr. h. c. Jürgen Bloech,
Prof. Dr. Dr. h. c. Jochen Drukarczyk, Prof. Dr. Jana Eberlein,
Dr. Sabrina Falk, Prof. Dr. Dr. Fabian J. Froese, Prof. Dr. Jetta Frost,
Prof. Dr. Jutta Geldermann, Prof. Dr. Jens Grundei, Dr. Andreas
Haaker, Dr. Matthias Häußler, Dr. Fabian Hattke, Prof. Dr. Markus
Ilg, Prof. Dr. Hugo Kossbiel, Prof. Dr. Helmut Krcmar, Prof. Dr.
Heinz ­Kußmaul, Prof. Dr. Sebastian Lobe, Prof. Dr. Peter C. Lorson,
Dr. Erko Martins, Prof. Dr. Alwine Mohnen, Prof. Dr. Stefan Müller,
Prof. Dr. Alexander Pohl, Prof. Dr. Daniel Reimsbach, Prof. Dr. Lutz
Richter, Prof. Dr. Silvia Rogler, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. August-Wilhelm
Scheer, Prof. Dr. Raimund Schirmeister, Prof. Dr. Wolfgang
Schünemann, Prof. Dr. Marcell Schweitzer, Prof. Dr. Marcus
Schweitzer, Prof. Dr. Thomas Spengler, Prof. Dr. Till Talaulicar,
Prof. Dr. Ernst ­Troßmann, Prof. Dr. Patrick Velte, Prof. Dr. Rolf
Weiber, Prof. Dr. Wolf Wenger, Prof. Dr. Clemens Werkmeister
11., völlig neu bearbeitete Auflage
978350310785
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen
Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über
http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter
ESV.info/978 3 503 15801 0
1.–10. Auflage 1983 – 2011
Lucius & Lucius Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart / UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München
ISBN 978 3 503 15801 0
Alle Rechte vorbehalten
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015
www.ESV.info
Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen
der Deutschen Nationalbibliothek und der Gesellschaft für das Buch
bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den
strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z 39.48-1992
als auch der ISO Norm 9706.
Satz: multitext, Berlin
Druck und Bindung: Strauss, Mörlenbach
978350310785
Vorwort
Dieses Lehrbuch der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre ist in der 1. Auflage
dreibändig im Jahr 1983 im Verlag Lucius & Lucius erschienen. Es hat in den
vergangenen 30 Jahren zehn Auflagen und mehrere Nachdrucke erreicht, sodass es mittlerweile als anerkanntes Standardwerk gelten darf. In dieser Zeit
haben sich nicht nur das Wirtschaften in Unternehmen und der Erkenntnisstand des Faches dynamisch fortentwickelt, sondern auch die fachspezifische
Didaktik und Methodik. Mit dieser Entwicklung hat das Lehrbuch insbesondere dank des Einsatzes stets renommierter und in ihrem Fach ausgewiesener
Experten bisher bestmöglich Schritt gehalten und den Leser an den jeweils
neuesten Erkenntnisstand herangeführt. Dieser Zielvorstellung bleiben wir
auch mit der 11. Auflage im Erich Schmidt Verlag verpflichtet.
In dieser 11., völlig neu bearbeiteten Auflage machen wir gleichwohl fachlich
einen größeren Entwicklungsschritt, mit dem wir auch auf die jüngste Kritik an
der Aussage- und Gestaltungskraft der Wirtschaftswissenschaft – und damit
auch der Betriebswirtschaftslehre – reagieren. Um dieser Aufgabe zu genügen,
haben wir das Werk einer umfassenden Überarbeitung unterzogen und ihm mit
neuen Elementen den Charakter eines aktuellen, anwendungsorientierten,
aber zugleich methodisch fundierten Lehrbuchs verliehen. Dabei lassen wir uns
vor allem von den Grundsätzen der Interdisziplinarität, Internationalität, IT-Unterstützung und Studierfreundlichkeit leiten. Gestützt auf diese Grundsätze
führen wir den/die Leser/in von den angrenzenden Disziplinen Geschichte,
Wissenschaftstheorie, Ethik, Soziologie, Mathematik und Informationsmanagement hin zu den betriebswirtschaftlichen Kernfragen des Wirtschaftens in Unternehmen.
Die neuen Elemente dieses Lehrbuchs sind:
䉯 Ausgabe in einem Gesamtband: Die bisherigen drei Einzelbände des Lehrbuchs sind nun in einem inhaltlich geschlossenen Gesamtband zusammengefasst.
䉯 Innovative Akzente: Das Lehrbuch bietet neue Aspekte insbesondere zu den
Themen Unternehmensethik, Ordnungsstrukturen, Steuerstrukturen, Rechtsstrukturen, Globalisierung, Supply Chain Management, nationale und internationale Rechnungslegung, Marketing sowie Controlling-Systeme.
V
978350310785
Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Vorwort
䉯 Internationaler Beraterkreis: Zur Unterstützung mit neuen Ideen und Sichtweisen, zur Förderung der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre im In- und
Ausland und zur Sicherung der Kooperation mit der internationalen
Gemeinschaft der lehrenden und forschenden Betriebswirte werden renommierte Professoren/innen in einen internationalen Beraterkreis eingeladen.
䉯 Modulare Gliederung: Der umfangreiche Stoff des Faches ist in fünf Kapitel
mit 21 Modulen übersichtlich gegliedert. Jedes Modul umfasst auf ca. 50
Seiten den Stoff für zwei Semesterwochenstunden.
䉯 Gemeinsame Autorenschaft: Jedes Modul wird von mindestens zwei kompetenten Autoren/innen verfasst, die dank ihrer Verschiedenheit von Alter,
Herkunft und Wissenschaftsauffassung in ihrer Gesamtheit die Gewähr
dafür bieten, dass keine bestimmte „Schule“ den Charakter des neuen
Lehrbuchs dominiert. Auf diese Weise wird bei allem Streben nach Einheitlichkeit in der Darstellung ein getreues Abbild des pluralistischen Charakters der Ideen und Ansätze in der Betriebswirtschaftslehre dokumentiert.
䉯 Didaktische Gestaltung: Der Text der Module wird durch neue Didaktik-Elemente (z.B. Definitionen, Merksätze, Beispiele, Abbildungen, Tabellen, Statistiken) und durch typografische Hervorhebungen lernfreundlich gestaltet.
䉯 Online-Materialien: Für jedes Modul werden weiterführende Unterlagen
zum Download angeboten, die zahlreiche Lernhilfen umfassen (z.B.: Grundsätze der Motivation zum Studium und zum Verhalten im Studium, Hinweise auf Prüfungsvorbereitungen, Fragen und Antworten zum Stoff aller
Module, Aufgaben und Lösungen, kleine praktische Fälle, Leitfaden zur
Lernkontrolle, ergänzende Abbildungen, ausführliche Literaturverzeichnisse). Im Impressum ist der Zugriff auf http://ABWL.ESV.info beschrieben.
Zu unserer Freude hat unsere Allgemeine Betriebswirtschaftslehre in den letzten Jahren auch international auf sich aufmerksam gemacht. Dieses Interesse
hat in mehreren Übersetzungen seinen Niederschlag gefunden. So dürfen wir
auf die Übersetzung ins Chinesische, ins Russische und ins Japanische verweisen. Durch unseren Beraterkreis wollen wir diese internationale Entwicklung
der Betriebswirtschaftslehre weiter fördern.
Ursprünglich war geplant, dass Herr Professor Dr. Karlheinz Küting die
11. Auflage der Schrift wesentlich mit tragen sollte. In den vorbereitenden
Schritten hat er auch mit großer Begeisterung zur neuen Struktur beigetragen.
Sein unerwarteter Tod hat eine große Lücke gerissen, die wir mit dem nun fertigen Werk und als Duo Schweitzer/Baumeister hoffentlich in seinem Sinne geschlossen haben.
Bis zur 10. Auflage haben uns Kollegen/innen und Studierende, die mit unserem Lehrbuch arbeiten, wertvolle Hinweise und Ratschläge für Verbesserungen gegeben. Wir würden es begrüßen, wenn wir auch zukünftig mit dieser
Begleitung und Rückmeldung des Einsatzerfolgs in der Lehre rechnen könnten.
Allen Mitarbeitern/innen sowie den Damen und Herren im Erich Schmidt Verlag, die unser Lehrbuch mit Sorgfalt betreut haben, sprechen wir unseren herzlichen Dank aus.
Tübingen und Saarbrücken, Januar 2015
Marcell Schweitzer
Alexander Baumeister
VI
978350310785
Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Inhaltsübersicht
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
V
IX
Erstes Kapitel
Betriebswirtschaftslehre als Realwissenschaft. . . . . . . . . . . . . . . .
1
Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
unter Rationalitäts- und Moralitätsaspekten . . . . . . . . . . . . .
(Marcell Schweitzer, Marcus Schweitzer)
3
Modul 2: Geschichte und Denker der Betriebswirtschaftslehre. . . . . .
(Peter Lorson, Matthias Häußler, Erko Martins)
47
Zweites Kapitel
Wirtschaftliche und rechtliche Strukturen des Wirtschaftens . . .
93
Modul 3: Grundlagen der Corporate Governance . . . . . . . . . . . . . . . .
(Jens Grundei, Till Talaulicar)
95
Modul 4: Steuerstrukturen – Besteuerung in Deutschland
auch im internationalen Kontext . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Heinz Kußmaul, Lutz Richter)
143
Modul 5: Deutsche und Europäische Rechtsstrukturen
der Privatgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Wolfgang B. Schünemann, Stefan Müller)
193
Modul 6: Globale Strukturen des Wirtschaftens . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Jutta Geldermann, Fabian Froese)
243
Drittes Kapitel
Grundlagen und Instrumente der Führung . . . . . . . . . . . . . . . . . .
291
Modul 7: Grundlagen der Unternehmensführung . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Alwine Mohnen, Sabrina Falk)
293
Modul 8: Grundlagen der Planung und Steuerung . . . . . . . . . . . . . . . .
(Marcell Schweitzer, Marcus Schweitzer)
325
VII
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Inhaltsübersicht
Modul 9:
Theoretische Grundlagen und praktische Gestaltung
der Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Jetta Frost, Fabian Hattke)
373
Modul 10: Grundlagen der Personalplanung und Personalführung . .
(Hugo Kossbiel, Thomas Spengler)
417
Modul 11: Grundlagen des Informationsmanagements . . . . . . . . . . . . .
(Helmut Krcmar, August-Wilhelm Scheer)
465
Viertes Kapitel
Grundlagen des Wirtschaftens in Phasen
des Unternehmensprozesses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
509
Modul 12: Grundlagen der Innovationswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Marcell Schweitzer, Marcus Schweitzer)
511
Modul 13: Grundlagen der Produktionswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Jürgen Bloech, Jutta Geldermann)
555
Modul 14: Grundlagen des Marketings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Rolf Weiber, Alexander Pohl)
615
Modul 15: Grundlagen der Investitionsplanung
und Investitionsrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Raimund Schirmeister, Daniel Reimsbach)
665
Modul 16: Grundlagen der Finanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Jochen Drukarczyk, Sebastian Lobe)
715
Modul 17: Grundlagen des Supply Chain Managements . . . . . . . . . . .
(Ernst Troßmann, Wolf Wenger)
769
Fünftes Kapitel
Grundlagen der Unternehmensrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
817
Modul 18: Grundlagen der externen Rechnungslegung . . . . . . . . . . . .
(Andreas Haaker, Patrick Velte)
819
Modul 19: Grundlagen der internationalen Rechnungslegung . . . . . . .
(Patrick Velte, Andreas Haaker)
871
Modul 20: Grundlagen der Kosten- und Erlösrechnung . . . . . . . . . . . .
(Jana Eberlein, Silvia Rogler)
929
Modul 21: Systeme des Controllings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Alexander Baumeister, Markus Ilg, Clemens Werkmeister)
981
Autorenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1031
Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1039
VIII
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Inhaltsübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
V
VII
Erstes Kapitel
Betriebswirtschaftslehre als Realwissenschaft. . . . . . . . . . . . . . . .
1
Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
unter Rationalitäts- und Moralitätsaspekten . . . . . . . . . . . . .
(Marcell Schweitzer, Marcus Schweitzer)
3
1.1
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter
Rationalitätsaspekten – Grundfragen der Betriebswirtschaftslehre – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
1.1.1
Allgemeine und Spezielle Betriebswirtschaftslehren . . . . . . .
4
1.1.2
1.1.2.1
1.1.2.2
1.1.2.2.1
1.1.2.2.2
1.1.2.2.2.1
1.1.2.2.2.2
1.1.2.2.2.3
1.1.2.3
5
5
6
6
6
6
8
9
1.1.2.3.1
1.1.2.3.2
1.1.2.4
Erfahrungsbereich der Betriebswirtschaftslehre . . . . . . . . . . .
Kulturbereich als Erfahrungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kennzeichnung der Betriebsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Begriff des Betriebes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unternehmen und Haushalte als Betriebsarten . . . . . . . . . . .
Unternehmen als Betriebe der Fremdbedarfsdeckung . . . . .
Haushalt als Betrieb der Eigenbedarfsdeckung . . . . . . . . . . .
Tiefere Betriebsklassifikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Betriebs- und Unternehmensauffassungen
in der Betriebswirtschaftslehre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Betriebsauffassungen in der Betriebswirtschaftslehre . . . . . .
Unternehmensauffassungen in der Betriebswirtschaftslehre.
Menschenbilder in der Betriebswirtschaftslehre. . . . . . . . . . .
12
12
14
15
1.1.3
1.1.3.1
1.1.3.1.1
1.1.3.1.2
1.1.3.2
1.1.3.3
1.1.3.4
Problembereich der Betriebswirtschaftslehre . . . . . . . . . . . . .
Wirtschaften als Problembereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ableitungsproblematik des Problembereichs . . . . . . . . . . . . .
Vorschläge zum Problembereich in der Literatur . . . . . . . . . .
Ziele des Wirtschaftens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Interpretation des Optimierungspostulats . . . . . . . . . . . . . . . .
Wirtschaften bei Sicherheit, Risiko und Unsicherheit . . . . . .
18
18
18
18
20
23
24
IX
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Inhaltsverzeichnis
1.1.3.5
Zusammenhang zwischen Erfahrungsbereich, Problembereich und Wissenschaftszielen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einführende Literaturhinweise zum Abschnitt 1.1. . . . . . . .
25
26
1.2
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter Moralitätsaspekten – Grundfragen der Unternehmensethik – . . . . . . .
27
1.2.1
Ethik in der Wirtschaftswissenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
27
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
Ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens. . . .
Definitionen ethischer Grundbegriffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Module der ethischen Fundierung wirtschaftlichen
Entscheidens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
29
29
1.2.3
Darstellung und Würdigung der Module zur ethischen
Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens . . . . . . . . . . .
Deskriptives Modul: Ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens durch ein deskriptives Aussagensystem
Grundlagen der wissenschaftlichen Beschreibung
ethischer Werte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns als deskriptives
Aussagensystem. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Theoretisches Modul: Ethische Fundierung des
wirtschaftlichen Entscheidens durch eine Theorie der
Unternehmensethik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Grundzüge der Theorie der Unternehmensethik. . . . . . . . . .
Bedeutung der Theorie der Unternehmensethik für die
ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens . . .
Pragmatisches Modul: Ethische Fundierung des
wirtschaftlichen Entscheidens durch eine Politik der
Unternehmensethik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Grundzüge der Politik der Unternehmensethik. . . . . . . . . . .
Bedeutung der Politik der Unternehmensethik für die
ethische Fundierung des Entscheidens. . . . . . . . . . . . . . . . . .
Normatives Modul: Ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens durch eine Werturteilskonzeption . . . .
Grundzüge der Werturteilskonzeption . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bedeutung der Werturteilskonzeption für die ethische
Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens . . . . . . . . . . .
Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einführende Literaturhinweise zum Abschnitt 1.2 . . . . . . . .
1.2.3.1
1.2.3.1.1
1.2.3.1.2
1.2.3.2
1.2.3.2.1
1.2.3.2.2
1.2.3.3
1.2.3.3.1
1.2.3.3.2
1.2.3.4
1.2.3.4.1
1.2.3.4.2
35
35
35
36
38
38
40
40
40
41
42
42
43
44
45
Modul 2:
Geschichte und Denker der Betriebswirtschaftslehre . . . . .
(Peter Lorson, Matthias Häußler, Erko Martins)
47
2.1
Geschichte der Betriebswirtschaftslehre . . . . . . . . . . . . . . . .
47
2.1.1
2.1.1.1
Alte Geschichte (ca. 3000 v. Chr. bis ca. 1600 n. Chr.). . . . . .
Von ersten Buchhaltungen zu lehrbaren Verfahrenstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Frühe Wirtschaftsbetriebslehren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
48
2.1.1.2
X
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© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
48
49
Inhaltsverzeichnis
2.1.1.3
2.1.1.4
2.1.1.5
2.1.1.6
2.1.2
2.1.2.1
Entwicklung theoretischer Grundlagen für gesicherte
Erkenntnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zu Faktoren erfolgreichen Wirtschaftens
(Zahlen und Doppik) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zu frühen Geschäftsgrundsätzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zu rationalen und kausalen Analysen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
50
50
51
52
Mittlere Geschichte (ca. 1600 bis 1900). . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zu ersten Lehrsystemen einer betriebswirtschaftlichen
Handlungswissenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zur Kameralwissenschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
52
Neuere Geschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Betriebswirtschaftliche Problemstellungen innerhalb
der Volkswirtschaftslehre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Entwicklung bis zum Zweiten Weltkrieg . . . . . . . . . . . . . . . .
Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg . . . . . . . . . . . . . . .
Reflexionen von Entwicklungsgeschichte und Status Quo
in der Betriebswirtschaftslehre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einführende Literaturhinweise zum Abschnitt 2.1 . . . . . . . . .
55
2.2
Denker der Betriebswirtschaftslehre. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
62
2.2.1
2.2.1.1
2.2.1.2
Eugen Schmalenbach (1873–1955) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werdegang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schmalenbach als Denker der Betriebswirtschaftslehre
– ausgewählte Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schmalenbachs Lehre der Betriebswirtschaft . . . . . . . . . . . . .
Schmalenbachs Bedeutung für die institutionelle
Entwicklung der Betriebswirtschaftslehre . . . . . . . . . . . . . . . .
Heutige Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wichtige Publikationen von Eugen Schmalenbach . . . . . . . .
62
62
Heinrich Nicklisch (1876–1946). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werdegang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nicklisch als Denker der Betriebswirtschaftslehre
– ausgewählte Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nicklischs Lehre der Betriebswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nicklischs Bedeutung für die institutionelle Entwicklung
der Betriebswirtschaftslehre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heutige Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wichtige Publikationen von Heinrich Nicklisch . . . . . . . . . . .
66
62
70
70
2.2.3.3
2.2.3.4
Wilhelm Rieger (1878–1971) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werdegang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rieger als Denker der Betriebswirtschaftslehre
– ausgewählte Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heutige Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wichtige Publikationen von Wilhelm Rieger . . . . . . . . . . . . .
2.2.4
2.2.4.1
Erich Gutenberg (1897–1984) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werdegang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
73
73
2.1.2.2
2.1.3
2.1.3.1
2.1.3.2
2.1.3.3
2.1.3.4
2.2.1.3
2.2.1.4
2.2.1.5
2.2.1.6
2.2.2
2.2.2.1
2.2.2.2
2.2.2.3
2.2.2.4
2.2.2.5
2.2.2.6
2.2.3
2.2.3.1
2.2.3.2
52
54
55
56
58
60
62
64
64
65
66
66
67
67
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70
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72
73
XI
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Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Inhaltsverzeichnis
2.2.4.2
2.2.4.3
2.2.4.4
2.2.5
2.2.5.1
2.2.5.2
2.2.5.3
2.2.6
2.2.6.1
2.2.6.2
2.2.6.3
2.2.6.4
2.2.7
2.2.7.1
2.2.7.2
2.2.7.3
2.2.8
2.2.8.1
2.2.8.2
2.2.8.3
2.2.9
2.2.9.1
2.2.9.2
2.2.9.3
2.2.9.4
Gutenberg als Denker der Betriebswirtschaftslehre
– ausgewählte Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heutige Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wichtige Publikationen von Erich Gutenberg . . . . . . . . . . . .
74
77
78
Karl Käfer (1898–1999) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werdegang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Käfer als Denker der Betriebswirtschaftslehre
– ausgewählte Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wichtige Publikationen von Karl Käfer . . . . . . . . . . . . . . . . .
78
78
Erich Kosiol (1899–1990) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werdegang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erich Kosiol als Denker der Betriebswirtschaftslehre
– ausgewählte Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heutige Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wichtige Publikationen von Erich Kosiol . . . . . . . . . . . . . . . .
80
80
Hans Ulrich (1919–1997) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werdegang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ulrich als Denker der Betriebswirtschaftslehre
– ausgewählte Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wichtige Publikationen von Hans Ulrich . . . . . . . . . . . . . . . .
84
84
Erich Loitlsberger (1921–2003) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werdegang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Loitlsberger als Denker der Betriebswirtschaftslehre
– ausgewählte Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wichtige Publikationen von Erich Loitlsberger . . . . . . . . . . .
86
86
Günter Wöhe (1924–2007) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Werdegang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wöhe als Denker der Betriebswirtschaftslehre
– ausgewählte Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Heutige Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wichtige Publikationen von Günter Wöhe . . . . . . . . . . . . . . .
Einführende Literaturhinweise zum Abschnitt 2.2 . . . . . . . .
88
88
79
80
82
83
83
85
85
87
87
89
90
90
91
Zweites Kapitel
Wirtschaftliche und rechtliche Strukturen des Wirtschaftens . .
93
95
Modul 3:
Grundlagen der Corporate Governance . . . . . . . . . . . . . . . .
(Jens Grundei, Till Talaulicar)
3.1
Begriff, Entwicklung und Bedeutung der Corporate
Governance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
96
3.1.1
Konzeptionelle Grundlegungen und Anwendungsbereiche.
96
3.1.2
Enges und breites Verständnis der Corporate Governance .
Engeres Begriffsverständnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Weiteres Begriffsverständnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
98
98
103
3.1.3
Globalisierung der Kapitalmärkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verbreitung von Corporate Governance-Kodizes . . . . . . . . .
OECD-Grundsätze der Corporate Governance . . . . . . . . . . .
103
103
104
XII
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Inhaltsverzeichnis
3.1.4
Krisen als Treiber der Corporate Governance-Bewegung . . .
Managerialismus-Theorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stewardship-Theorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Internationale und nationale Entwicklungen . . . . . . . . . . . . .
3.2
Grundfragen und Gestaltungsprobleme der Corporate
Governance. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
111
3.2.1
Vertragstheoretische Grundlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
111
3.2.2
Governance-Mechanismen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Organkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marktkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
113
113
114
115
3.2.3
Governance-Prinzipien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Struktur-bezogene Governance-Prinzipien . . . . . . . . . . . . . . .
Personen-bezogene Governance-Prinzipien . . . . . . . . . . . . . .
Prozess-bezogene Governance-Prinzipien. . . . . . . . . . . . . . . .
117
117
118
119
120
3.3
Das dualistische System der deutschen Corporate
Governance. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
121
3.3.1
Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
121
3.3.2
Hauptversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Aufgaben und Zuständigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Praxis der Hauptversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Struktur der Anteilseigner in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . .
122
122
124
126
3.3.3
Vorstand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Aufgaben und Zuständigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Personelle Besetzung, Organisation und Vergütung . . . . . . .
127
127
128
3.3.4
Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Aufgaben und Zuständigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Personelle Besetzung, Organisation und Vergütung . . . . . . .
132
132
133
3.3.5
Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat . . . . . . . . .
136
3.3.6
Mitbestimmung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
140
Einführende Literaturhinweise zu Modul 3. . . . . . . . . . . . . . .
142
Modul 4: Steuerstrukturen – Besteuerung in Deutschland
auch im internationalen Kontext . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Heinz Kußmaul, Lutz Richter)
143
4.1
Steuerliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
143
4.1.1
Einordnung und Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
144
Steuerliche Gewinnermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
145
4.1.2
106
106
107
108
4.1.3
Steuerbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
146
4.1.4
Steuertatbestand im weiteren Sinne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
147
XIII
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Inhaltsverzeichnis
4.2
Wichtigste Steuerarten des deutschen Steuersystems . . . . .
4.2.1
Systematisierung der Steuerarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
148
Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Charakteristik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Steuersubjekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unbeschränkte Steuerpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beschränkte Steuerpflicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2.2.3
Steuerobjekt und Steuerbemessungsgrundlage. . . . . . . . . . .
4.2.2.3.1 Überblick und Systematik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2.2.3.2 Die sieben Einkunftsarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2.2.3.2.1 Bedeutung der Zuordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2.2.3.2.2 Gewinneinkunftsarten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13–14a EStG).
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15–17 EStG) . . . . . . . . . .
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) . . . . . . . . .
4.2.2.3.2.3 Überschusseinkunftsarten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) . . . . .
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) . . . . . . . . . . . . .
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) . .
Sonstige Einkünfte (§§ 22 und 23 EStG) . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2.2.3.3 Betriebsausgaben und Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2.2.3.4 Behandlung von Verlusten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2.2.3.5 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen . . . . .
4.2.2.4
Steuertarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2.2.5
Erhebung der Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
150
150
150
150
151
151
151
153
153
154
154
155
155
155
156
156
157
158
158
159
160
161
162
4.2.3
4.2.3.1
4.2.3.2
4.2.3.3
4.2.3.4
4.2.3.5
4.2.3.5.1
4.2.3.5.2
4.2.3.5.3
Körperschaftsteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Charakteristik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Steuersubjekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unbeschränkte Steuerpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beschränkte Steuerpflicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Steuerobjekt und Steuerbemessungsgrundlage. . . . . . . . . . .
Steuertarif und Besteuerungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . .
Körperschaftsteuerliche Sonderfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verdeckte Gewinnausschüttungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen . . . . . . . . . .
Besonderheiten beim Verlustabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
163
163
163
164
164
165
166
167
167
168
169
4.2.4
4.2.4.1
4.2.4.2
4.2.4.3
4.2.4.4
4.2.4.5
Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Charakteristik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Steuersubjekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Steuerobjekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Steuerbemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Steuertarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
170
170
171
171
173
173
4.2.5
4.2.5.1
4.2.5.2
4.2.5.3
4.2.5.4
Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Charakteristik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Steuersubjekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Steuerobjekt und Steuerbemessungsgrundlage. . . . . . . . . . .
Steuersätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
174
174
175
176
177
4.2.2
4.2.2.1
4.2.2.2
148
XIV
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Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
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Inhaltsverzeichnis
4.2.5.5
4.2.5.6
Vorsteuerabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Besteuerungsverfahren und Besteuerungsformen . . . . . . . . .
178
178
4.2.6
Annexsteuern zur Einkommen- und Körperschaftsteuer . . . .
179
4.3
Einfluss der Besteuerung auf unternehmerische
Entscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
180
4.4
Besteuerung der internationalen Unternehmenstätigkeit . .
182
4.4.1
Prinzipien des internationalen Steuerrechts und der
Doppelbesteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Grundprinzipien des internationalen Steuerrechts. . . . . . . . .
Formen und Ursachen der internationalen Doppelbesteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.4.1.1
4.4.1.2
4.4.2
182
182
183
Methoden zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Generelle Methoden zur Reduktion der Doppelbesteuerung sowie unilaterale Maßnahmen seitens
Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Freistellungsmethode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anrechnungsmethode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abzugsmethode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Pauschalierung und Erlass . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bilaterale Maßnahmen zur Reduktion der Doppelbesteuerung am Beispiel des OECD-Musterabkommens . . .
Grundlegende Bedeutung des OECD-Musterabkommens
und der Doppelbesteuerungsabkommen. . . . . . . . . . . . . . . . .
Geltungsbereich des Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anwendung der Schrankennormen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anwendung der Methodenartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
186
187
188
191
Einführende Literaturhinweise zum Abschnitt 4.4 . . . . . . . . .
192
Modul 5: Deutsche und Europäische Rechtsstrukturen
der Privatgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Wolfgang B. Schünemann, Stefan Müller)
193
4.4.2.1
4.4.2.2
4.4.2.2.1
4.4.2.2.2
4.4.2.2.3
4.4.2.2.4
5.1
Begriff und wirtschaftspraktische Bedeutung der
Privatgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
184
184
184
184
185
186
186
194
5.1.1
Privatgesellschaften als „Rechtsform” eines Unternehmens .
194
5.1.2
Arten von Privatgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
194
5.1.3
Strukturmerkmale der juristischen Personen
(„Körperschaften“, „Kapitalgesellschaften“) . . . . . . . . . . . . . .
197
5.1.4
Strukturmerkmale der Gesamthandsgesellschaften
(„Personengesellschaften“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
199
5.1.5
Begriff der Handelsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
201
5.1.6
5.1.6.1
Rechtsformwahl und Gestaltungsoptionen . . . . . . . . . . . . . . .
Kriterien bei der Rechtsformwahl. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
203
203
XV
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Inhaltsverzeichnis
5.1.6.2
Regelungsbereiche und Gestaltungsspielräume
von Gesellschaftsverträgen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kombination von Gesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
206
208
5.2
Rechtsformen der Privatgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . .
209
5.2.1
5.2.1.1
5.2.1.2
5.2.1.3
5.2.1.4
5.2.1.5
5.2.1.6
Gesamthandsgesellschaften (Personengesellschaften) . . . . .
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Offene Handelsgesellschaft (OHG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kommanditgesellschaft (KG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Exkurs: Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung . . . . . . . . .
Partnerschaftsgesellschaft (Partnerschaft). . . . . . . . . . . . . . . .
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
209
209
213
216
220
221
223
5.2.2
5.2.2.9
Juristische Personen („Körperschaften“,
„Kapitalgesellschaften“) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eingetragener Verein (e.V.) und wirtschaftlicher Verein . . .
Die Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und
Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) . . . . . . .
Europäische Privatgesellschaft (EPG, SPE, „Europa-GmbH“)
Aktiengesellschaft (AG) mit Kommanditgesellschaft
auf Aktien (KGaA). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wesen und Kapitalstruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rechtsstatus der Aktionäre, Hauptversammlung. . . . . . . . . .
Vorstand und Aufsichtsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verfassung der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) . . .
Die eingetragene Genossenschaft (e.G.) . . . . . . . . . . . . . . . .
Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa
Europaea, SCE) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) . . . . . . . . .
5.3
Rechtliches Umfeld der Privatgesellschaften . . . . . . . . . . . .
241
Einführende Literaturhinweise zu Modul 5 . . . . . . . . . . . . . .
242
Modul 6:
Globale Strukturen des Wirtschaftens . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Jutta Geldermann, Fabian Froese)
243
6.1
Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
243
6.2
Internationale Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
246
6.2.1
6.2.1.1
6.2.1.2
6.2.1.3
6.2.1.4
Kulturelle Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Definition und Bedeutung von Kultur. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kulturelle Einflussfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kulturmodelle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Umgang mit kulturellen Unterschieden . . . . . . . . . . . . . . . . .
246
247
248
250
252
6.2.2
6.2.2.1
6.2.2.2
6.2.2.3
Politische und rechtliche Rahmenbedingungen. . . . . . . . . . .
Politische Systeme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Politisches Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rechtssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
253
253
254
255
5.1.6.3
5.2.2.1
5.2.2.2
5.2.2.3
5.2.2.4
5.2.2.5
5.2.2.5.1
5.2.2.5.2
5.2.2.5.3
5.2.2.5.4
5.2.2.6
5.2.2.7
5.2.2.8
224
224
224
225
231
232
232
234
236
238
238
239
240
241
XVI
978350310785
Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Inhaltsverzeichnis
6.2.3
Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . .
257
6.3
Internationalisierungsstrategien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
258
6.3.1
Motive für Internationalisierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verlagerung von Kernkompetenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Deckung der Produktentwicklungskosten über
die Absatzmenge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nutzung von Größendegressionseffekten . . . . . . . . . . . . . . . .
Gestaltung der weltweiten Wertschöpfungskette . . . . . . . . . .
258
258
258
259
259
6.3.2
Vergleich von multinationalen und globalen Strategien . . . .
260
6.3.3
Markteintrittsstrategien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
261
6.4
6.4.1
6.4.2
6.4.3
6.4.3.1
6.4.3.2
6.4.4
6.4.5
6.4.6
Globales Supply Chain Management . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rohstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Produktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Transport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Seefracht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Luftfracht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vertrieb und Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Internationale Standortwahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen
in der globalen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Risikomanagement im globalen Supply Chain
Management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
265
6.4.7
267
269
269
270
271
273
274
276
6.5
6.5.1
6.5.2
6.5.3
6.5.4
6.5.5
Internationales Personalmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Strategisches internationales Personalmanagement. . . . . . . .
Rekrutierung von Expatriates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorbereitung und Training von Expatriates. . . . . . . . . . . . . . .
Eingewöhnung der Expatriates im Gastland . . . . . . . . . . . . . .
Rückkehr der Expatriates. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
277
278
280
282
284
286
6.6
Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
288
Einführende Literaturhinweise zu Modul 6. . . . . . . . . . . . . . .
288
Drittes Kapitel
Grundlagen und Instrumente der Führung . . . . . . . . . . . . . . . . . .
291
Modul 7: Grundlagen der Unternehmensführung . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Alwine Mohnen, Sabrina Falk)
293
7.1
Unternehmensführung – Definition, Instrumente
und Funktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
293
7.1.1
Führungsbegriffe und Instrumente der Unternehmensführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
293
Theoretische Ansätze der Unternehmensführung . . . . . . . . .
295
7.2
Führungstheorien und -prinzipien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
298
7.2.1
Führungstheoretische Konzepte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
298
7.1.2
XVII
978350310785
Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Inhaltsverzeichnis
7.2.1.1
7.2.1.2
7.2.1.2.1
7.2.1.2.2
7.2.1.2.3
7.2.1.3
7.2.1.4
Eigenschaftsorientierter Ansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verhaltensorientierter Ansatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Iowa-, Ohio- und Michigan-Studien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kontinuum von Tannenbaum und Schmidt . . . . . . . . . . . . . .
Managerial Grid von Blake und Mouton . . . . . . . . . . . . . . . .
Situationsorientierter Ansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Transformationale versus transaktionale Führung. . . . . . . . .
Beispiel aus der Unternehmenspraxis: Deutsche Bahn AG .
299
300
300
302
304
305
306
308
7.2.2
Führungsprinzipien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beispiel aus der Unternehmenspraxis:
ProSiebenSat.1 Group . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
308
7.3
309
Gestaltung von Anreizsystemen als Bestandteil der
Unternehmensführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
310
7.3.1
Monetäre Anreize . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beispiele aus der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
310
312
7.3.2
Nicht-monetäre Anreize . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
316
7.3.3
Behavioral Economics und empirische Evidenz zur
Wirkung von Anreizverträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
321
Fazit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
323
Einführende Literaturhinweise zu Modul 7 . . . . . . . . . . . . . .
324
Modul 8:
Grundlagen der Planung und Steuerung . . . . . . . . . . . . . . .
(Marcell Schweitzer, Marcus Schweitzer)
325
8.1
Planung und Steuerung als Führungsinstrumente . . . . . . . .
325
8.1.1
8.1.1.1
8.1.1.2
8.1.1.3
8.1.1.4
Begriffe und Zwecke der Planung und Steuerung . . . . . . . .
Begriffe der Planung und des Planes . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bestandteile eines Planes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Begriff der Steuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zwecke der Planung und Steuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
326
326
327
327
327
8.1.2
Phasen und Aufgaben des Planungs- und Steuerungsprozesses. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
329
7.3.4
8.1.3
Bedeutung der Information für die Planung
und Steuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Informationsverarbeitung im Planungs- und Steuerungsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Planung und Steuerung bei verschiedenen Informationsständen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
332
Grundannahmen der Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
333
8.2
Arten und Phasen der Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
335
8.2.1
8.2.1.1
8.2.1.2
8.2.1.3
Arten
Arten
Arten
Arten
Planung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Planung nach Bezugsobjekten . . . . . . . . . . . . . . . .
Planung nach Abstimmungsformen. . . . . . . . . . . .
Planung nach Anpassungsformen . . . . . . . . . . . . .
335
335
337
341
8.2.2
Aufgaben der Planungsphasen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
344
8.1.3.1
8.1.3.2
8.1.4
der
der
der
der
331
331
XVIII
978350310785
Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Inhaltsverzeichnis
8.2.2.1
8.2.2.2
8.2.2.3
8.2.2.4
8.2.2.5
Aufgaben
Aufgaben
Aufgaben
Aufgaben
Aufgaben
Zielbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Problemfeststellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Alternativensuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Prognose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Alternativenbewertung und Entscheidung. . .
344
344
346
347
349
8.3
Arten und Phasen der Steuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
351
8.3.1
Arten der Steuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
351
8.3.2
8.3.2.1
8.3.2.2
8.3.2.3
Aufgaben
Aufgaben
Aufgaben
Aufgaben
Steuerungsphasen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Durchsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
355
355
356
358
8.4
Betriebliche Planungs- und Steuerungssysteme . . . . . . . . . .
359
8.4.1
Begriff und Bestandteile eines Planungs- und
Steuerungssystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
359
8.4.2
Beurteilung betrieblicher Planungs- und Steuerungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eigenschaften betrieblicher Planungs- und Steuerungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beschreibung betrieblicher Planungs- und Steuerungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wirtschaftlichkeit betrieblicher Planungs- und Steuerungssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8.4.2.1
8.4.2.2
8.4.2.3
der
der
der
der
der
der
der
der
der
360
360
360
361
8.5
Grundlagen der hierarchisch differenzierten Planungen. . .
364
8.5.1
Fragestellungen der strategischen Planung . . . . . . . . . . . . . .
364
8.5.2
Fragestellungen der taktischen Planung . . . . . . . . . . . . . . . . .
368
8.5.3
Fragestellungen der operativen Planung. . . . . . . . . . . . . . . . .
369
8.6
Ein Blick auf die volkswirtschaftliche Planung
und Rechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
371
Einführende Literaturhinweise zu Modul 8. . . . . . . . . . . . . . .
372
Modul 9: Theoretische Grundlagen und praktische Gestaltung
der Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Jetta Frost, Fabian Hattke)
373
9.1
Theoretische Grundlagen und praktische Gestaltung
der Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
373
9.1.1
9.1.1.1
9.1.1.2
Zur Begriffsbestimmung von Organisation . . . . . . . . . . . . . . .
Der instrumentelle Organisationsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . .
Der institutionelle Organisationsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . .
373
375
375
9.2
Zum Verhältnis von Organisationstheorie und
Organisationspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
375
9.3
Aufgaben der Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
377
9.3.1
Organisationstheoretische Fundierung der
Koordinationsaufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
379
XIX
978350310785
Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Inhaltsverzeichnis
9.3.1.1
9.3.1.2
Der strukturtechnische Ansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Der situative Ansatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9.3.2
Organisationstheoretische Fundierung der
Orientierungsaufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kollektive Interaktions- und Lernprozesse . . . . . . . . . . . . . . .
Formen der Wissensübertragung nach Nonaka
und Takeuchi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
391
Organisationstheoretische Fundierung der Motivationsaufgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Selbstbestimmungstheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Motivation-Crowding-Theorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
395
395
398
9.4
Praktische Gestaltung: „... zur Beurteilung von
Organisationsarchitekturen“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
401
9.4.1
Profit-Center-Organisation und Centerorganisationen. . . . . .
403
9.4.2
Prozessorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
407
9.4.3
Netzwerkorganisationen zwischen Markt und Hierarchie . .
410
9.4.4
Zirkuläre Organisation zwischen Hierarchie und
Selbstabstimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
412
Einführende Literaturhinweise zu Modul 9 . . . . . . . . . . . . . .
415
Modul 10: Grundlagen der Personalplanung und Personalführung . .
(Hugo Kossbiel, Thomas Spengler)
417
9.3.2.1
9.3.2.2
9.3.3
9.3.3.1
9.3.3.2
379
385
387
388
10.1
Grundlagen der Personalwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
418
10.1.1
10.1.1.1
10.1.1.2
10.1.1.3
Personalwirtschaftliche Probleme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verfügbarkeit über Personal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wirksamkeit des Personals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Interdependenzen zwischen dem Verfügbarkeitsund dem Wirksamkeitsproblem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Personalwirtschaftliche Instrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Personalwirtschaftliche Wirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Personalwirtschaftliche Bedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
419
419
419
10.1.2
10.1.3
10.1.4
10.2
420
421
422
424
Personalwirtschaftliches Handeln als organisationales
Handeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
425
Individuelles und organisationales Handeln . . . . . . . . . . . . .
425
10.2.2
Entscheidungskriterien personalwirtschaftlichen Handelns
426
10.2.3
10.2.3.1
10.2.3.2
10.2.3.3
Personalwirtschaftliches Handeln im Kontext von
Personalpolitik, Personalcontrolling und Personalmarketing
Personalpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Personalcontrolling . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Personalmarketing. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
427
427
429
429
10.3
Personalplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
431
10.3.1
Terminologische Grundlagen der Personalplanung. . . . . . . .
431
10.2.1
XX
978350310785
Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Inhaltsverzeichnis
10.3.2
Der Personalbedarf als Kriterium der Personaldisposition . .
432
10.3.3
10.3.3.1
10.3.3.2
Maßnahmen der Personaldisposition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Maßnahmen der Personalausstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Maßnahmen des Personaleinsatzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
434
434
446
10.3.4
10.3.4.1
Die Planung der Personaldisposition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Grundmodelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(1) Modelle der reinen Personaleinsatzplanung
{PB, PA, PE} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(2) Modelle der reinen Personalbereitstellungsplanung
{PB, PA, PE} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(3) Modelle der reinen Personalverwendungsplanung
{PB, PA, PE} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(4) Modelle der simultanen Personalplanung
{PB, PA, PE} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Modelltypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
437
437
10.4
Beeinflussung des Personalverhaltens . . . . . . . . . . . . . . . . . .
447
10.4.1
Personalverhaltensansprüche als Kriterien der Personalverhaltensbeeinflussung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
447
10.3.4.2
438
440
442
444
446
10.4.2
10.4.2.1
10.4.2.1.1
10.4.2.1.2
10.4.2.2
10.4.2.2.1
Maßnahmen der Beeinflussung des Personalverhaltens . . . .
Strukturelle Maßnahmen der Verhaltensbeeinflussung. . . . .
Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Entwicklung und Einführung von Anreizsystemen . . . . . . . .
Dispositive Maßnahmen der Verhaltensbeeinflussung . . . . .
Personalführung als Komplex dispositiver Maßnahmen
der Verhaltensbeeinflussung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
10.4.2.2.2 Modelle der Personalführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(1) „Kontingenzmodell der Führung“ von Fiedler . . . . . . . . .
(2) „Situative Führungstheorie“ von Hersey und Blanchard
(3) „Normatives Entscheidungsmodell“ von Vroom
und Yetton . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
448
449
449
450
453
453
453
454
456
458
Einführende Literaturhinweise zu Modul 10. . . . . . . . . . . . . .
463
Modul 11: Grundlagen des Informationsmanagements. . . . . . . . . . . . . .
(Helmut Krcmar, August-Wilhelm Scheer)
465
11.1
Konzepte und Modelle des Informationsmanagements . . . .
465
11.1.1
Informationsmanagement als Managementaufgabe . . . . . . .
466
11.1.2
Grundbegriffe des Informationsmanagements . . . . . . . . . . . .
Information . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Informationssystem. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Informations- und Kommunikationstechnik . . . . . . . . . . . . . .
466
466
473
475
11.1.3
Das Modell des Informationsmanagements . . . . . . . . . . . . . .
Management der Informationswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . .
Management der Informationssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Management der Informationstechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Management des Informationsmanagements . . . . . . . . . . . . .
476
476
477
477
477
XXI
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Inhaltsverzeichnis
Management der Informationswirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . .
478
11.2.1
Lebenszyklus der Informationswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . .
478
11.2.2
Management der Informationsnachfrage . . . . . . . . . . . . . . . .
Informationsbedarf und Informationsnachfrage . . . . . . . . . . .
Erkennen und Erheben des Informationsbedarfs . . . . . . . . .
478
479
479
11.2.3
Management der Informationsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
480
11.2.4
Management der Informationsressourcen. . . . . . . . . . . . . . . .
Informationsorganisation und -modellierung . . . . . . . . . . . . .
481
481
11.2.5
Management der Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
482
11.3
Management der Informationssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . .
483
11.3.1
Datenmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
483
11.3.2
Referenzmodelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
484
11.3.3
Prozessmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
485
11.3.4
ARIS-Architekturmodel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
487
11.3.5
Business Process Management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
488
11.3.6
Management der Anwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
488
11.4
Management der Informations- und Kommunikationstechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
490
11.4.1
Aufgaben Informations- und KommunikationstechnikManagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wartung und Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Strategisches Management der Informations- und
Kommunikationstechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
11.2
11.4.2
491
491
492
Management der Verarbeitung, Speicherung,
Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
493
11.5
Ausgewählte Führungsaufgaben des Informationsmanagements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
496
11.5.1
IT-Governance . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Informationsmanagement-Strategie . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Rolle des CIOs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
496
498
499
11.5.2
Management der Leistungserbringung. . . . . . . . . . . . . . . . . .
Leistungstiefengestaltung durch Outsourcing . . . . . . . . . . . .
Referenzmodelle für die IT-Leistungserbringung . . . . . . . . .
Gestaltung des IT-Projekt-Portfolios . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
500
501
502
502
11.5.3
IT-Controlling . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bewertung der IT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
503
504
11.5.4
IT und Unternehmenserfolg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
505
Einführende Literaturhinweise zu Modul 11 . . . . . . . . . . . . .
507
XXII
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Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
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Inhaltsverzeichnis
Viertes Kapitel
Grundlagen des Wirtschaftens in Phasen
des Unternehmensprozesses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
509
Modul 12: Grundlagen der Innovationswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Marcell Schweitzer, Marcus Schweitzer)
511
12.1
Kennzeichnung der betrieblichen Innovationen . . . . . . . . . .
511
12.2
Führungsaufgaben des Innovationsmanagements. . . . . . . . .
513
12.3
Forschung, Entwicklung und Konstruktion als Kernaufgaben des Innovationsmanagements . . . . . . . . . . . . . . . . .
517
12.3.1
Aufgaben der Forschung und Entwicklung. . . . . . . . . . . . . . .
517
12.3.2
Aufgaben der Konstruktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
518
12.4
Planung der Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . .
522
12.4.1
Zielbildung für Forschung und Entwicklung. . . . . . . . . . . . . .
522
12.4.2
Problemfeststellung für Forschung und Entwicklung. . . . . . .
523
12.4.3
Alternativensuche für Forschung und Entwicklung . . . . . . . .
526
12.4.4
Prognosen für Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . .
527
12.4.5
Bewertung der Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . .
530
12.5
Steuerung der Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . .
532
12.5.1
Durchsetzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse
532
12.5.2
Kontrolle der Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . .
533
12.5.3
Sicherung der Forschung und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . .
534
12.6
Strategische Forschungs- und Entwicklungsplanung . . . . . .
535
12.6.1
Aufgaben der strategischen Forschungs- und
Entwicklungsplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Planung des strategischen Forschungs- und
Entwicklungsprogramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Planung der Eigen- und Fremdforschung . . . . . . . . . . . . . . . .
Planung der Übernahme externer Forschungs- und
Entwicklungserkenntnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Planung des Schutzes von Forschungs- und
Entwicklungserkenntnissen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12.6.1.1
12.6.1.2
12.6.1.3
12.6.1.4
12.6.2
535
535
536
538
539
12.6.2.1
12.6.2.2
Instrumente der strategischen Forschungs- und
Entwicklungsplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Technologie-Portfolio-Analyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Technologische Vorhersagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
542
542
545
12.7
Taktische Forschungs- und Entwicklungsplanung . . . . . . . .
547
12.7.1
Planung des taktischen Forschungs- und
Entwicklungsprogramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
547
12.7.2
Planung des taktischen Forschungs- und
Entwicklungsbudgets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
550
XXIII
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Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
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Inhaltsverzeichnis
12.8
Operative Forschungs- und Entwicklungsplanung . . . . . . .
551
12.8.1
Planung der Durchführung von Forschungs- und
Entwicklungsprojekten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
551
Planung des Forschungs- und Entwicklungsergebnistransfers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
552
12.9
Beurteilung des Innovationsmanagements . . . . . . . . . . . . . .
553
12.10
Abschließende Bemerkungen zum Innovationsmanagement. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
553
Einführende Literaturhinweise zu Modul 12 . . . . . . . . . . . . .
554
Modul 13: Grundlagen der Produktionswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Jürgen Bloech, Jutta Geldermann)
555
13.1
Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
556
13.2
Begriffliche Grundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
557
13.3
Basis der Produktionswirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
558
13.3.1
Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
558
13.3.2
Produktionsfaktoren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
560
13.3.3
Produktionsstrategien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
562
13.4
Strategisch-taktisches Produktionsmanagement. . . . . . . . . .
565
13.4.1
Art und Häufigkeit der Leistungswiederholung. . . . . . . . . . .
565
13.4.2
Organisation des Produktionsablaufs (Organisationstypen)
567
13.5
Gestaltung des Produktionsprogramms und der
Produktionsprozesse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
568
12.8.2
13.6
Betriebswirtschaftliche Produktionstheorie. . . . . . . . . . . . . .
570
13.6.1
Produktionsfunktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
571
13.6.2
Durchschnittsprodukt, Grenzproduktivität und
Grenzprodukt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
574
13.6.3
Produktionsfunktion vom Typ A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
575
13.6.4
Produktionsfunktion vom Typ B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
578
13.6.5
Produktionsaktivitäten als Input/Output-Prozess . . . . . . . . . .
580
13.7
Lineare Optimierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
583
13.8
Betriebswirtschaftliche Kostentheorie . . . . . . . . . . . . . . . . . .
589
13.8.1
Linearer Kostenverlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
592
13.8.2
Ertragsgesetzlicher Kostenverlauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
594
13.8.3
Kostenverlauf auf der Basis von Verbrauchsfunktionen . . . .
595
13.8.4
Kostenverlauf bei verschiedenen Formen der Anpassung . .
598
13.9
Produktionsplanung und -steuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
600
13.9.1
13.9.1.1
Materialbedarfsplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ABC-Analyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
602
602
XXIV
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Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
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Inhaltsverzeichnis
13.9.1.2
13.9.1.3
Stücklistenauflösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Fallbeispiel zur Bedarfsermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
604
606
13.9.2
Supply Chain Management Systeme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
608
13.9.3
Just-in-Time und schlanke Produktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
609
13.10
Qualitäts- und Umweltmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
611
Einführende Literaturhinweise zu Modul 13. . . . . . . . . . . . . .
613
Modul 14: Grundlagen des Marketings. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Rolf Weiber, Alexander Pohl)
615
14.1
Marketing als Management der kritischen Unternehmensressource „Kunde“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
615
14.1.1
Absatzwirtschaft versus Marketing. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
616
14.1.2
Marketing-Vielfalt versus Marktkonvergenzen . . . . . . . . . . . .
616
14.1.3
Leitgedanke und konstituierende Merkmale
des Marketings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kundenorientierung als Leitgedanke des Marketings . . . . . .
Konstituierende Merkmale des Marketings . . . . . . . . . . . . . .
(I) Transaktionsprozess und Leistungsbündel
als Absatzobjekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(II) Wahl der strategischen Handlungsebene . . . . . . . . . . . .
(III) Transaktionsdesign . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marketing-Konzeptionierungsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marktanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marktbearbeitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14.1.3.1
14.1.3.2
14.1.3.3
619
619
621
621
622
622
623
623
623
14.2
Marktanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
624
14.2.1
Erklärungsansätze der Käuferverhaltensforschung. . . . . . . . .
(I) Verhaltenswissenschaftlicher Erklärungsansatz . . . . . . .
(II) Institutionenökonomischer Erklärungsansatz . . . . . . . . .
625
625
626
14.2.2
Bildung von Kauftypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
627
14.2.3
14.2.3.1
Marktforschung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datengewinnung (Erstellung des Erhebungsdesigns) . . . . . .
(I) Erhebungsinhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(II) Erhebungsumfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(III) Erhebungsinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Datenauswertung (Erstellung des Auswertungsdesigns). . . .
(I) Deskriptive Datenanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(II) Konfirmatorische Datenanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(III) Explorative Datenanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
629
630
630
630
630
631
631
631
631
Positionierung und Segmentierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Positionierung von Nachfragern und Produkten . . . . . . . . . .
Marktsegmentierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(I) Segmentbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(II) Segmentbearbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
632
632
633
633
634
14.3
Strategische Marktbearbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
634
14.3.1
Situationsanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
634
14.2.3.2
14.2.4
14.2.4.1
14.2.4.2
XXV
978350310785
Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Inhaltsverzeichnis
14.3.2
Marketing-Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
636
14.3.3
14.3.3.1
14.3.3.2
Strategieformulierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Strategien der Marktauswahl (Marktfeldstrategien) . . . . . . .
Strategien der Marktbearbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
637
637
639
14.4
Gestaltung der Marketing-Instrumente . . . . . . . . . . . . . . . . .
640
14.4.1
Produktpolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(I) Sachliche Produktgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(II) Zeitliche Produktgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Produktentwicklung (Produktinnovation) . . . . . . . . . . . .
Produktvariation, -differenzierung und -eliminierung .
641
642
644
644
645
14.4.2
Preispolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(I) Preisfindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(II) Preisgestaltung (Preisdifferenzierung). . . . . . . . . . . . . . .
645
646
647
14.4.3
Distributionspolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(I) Akquisitorische Distribution . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Management des Vertriebssystems . . . . . . . . . . . . . . . . .
(II) Physische Distribution (Marketing-Logistik) . . . . . . . . .
649
649
650
650
14.4.4
Kommunikationspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(I) Kommunikationsinstrumente (Kommunikationskanäle)
(II) Entwicklung von Kommunikations-Konzepten . . . . . . .
651
651
652
14.5
Transaktionstypenspezifische Marketing-Programme . . . . .
654
14.5.1
Ableitung von Transaktionstypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(I) Zentrale Verhaltensdeterminante der Nachfragerseite .
(II) Zentrale Verhaltensdeterminante der Anbieterseite . . .
(III) Transaktionstypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
654
655
656
656
14.5.2
Charakteristika von Preis-, Standard-, Lösungs- und
Verbundtransaktionen und Marketing-Programme . . . . . . . .
Preistransaktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Standardtransaktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lösungstransaktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verbundtransaktionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
656
657
658
658
659
14.5.3
Dynamik der Transaktionstypen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
660
14.5.4
Instrumentelle Besonderheiten der transaktionstypenspezifischen Marketing-Programme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
661
Marketing-Implementierung, Marketing-Controlling
und Marketing-Ethik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
663
Einführende Literaturhinweise zu Modul 14 . . . . . . . . . . . . .
663
Modul 15: Grundlagen der Investitionsplanung
und Investitionsrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Raimund Schirmeister, Daniel Reimsbach)
665
15.1
Investitionsentscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
666
15.1.1
Entscheidungsorientiertes Investitionsverständnis. . . . . . . . .
666
14.6
XXVI
978350310785
Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Inhaltsverzeichnis
15.1.2
Wirkungsdimensionen von Investitionsentscheidungen . . . .
667
15.1.3
Zeitpräferenz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
671
15.1.4
Projekt- versus Programmplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
673
15.2
Vermögenswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
674
15.2.1
15.2.1.1
15.2.1.2
674
674
15.2.1.3
Modell des Vermögensendwertes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vermögensendwert als Vorteilskriterium. . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Berücksichtigung der Finanzierung und der Wiederanlage im Vermögensendwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Finanzierung zum Sollzinsfuß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Temporäre Wiederanlage zum Habenzinsfuß . . . . . . . . . . . . .
Amortisationsperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
678
678
679
681
15.2.2
15.2.2.1
15.2.2.2
Vorteilsanalyse auf dem vollkommenen Kapitalmarkt . . . . . .
Endwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kapitalwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
682
682
684
15.2.3
Finanzierungsprämissen vermögensorientierter
Investitionsrechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
689
15.2.4
Berücksichtigung von Ertragsteuern bei Investitionsentscheidungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
693
15.3
Rentabilitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
695
15.3.1
15.3.1.1
15.3.1.2
Investitionsrentabilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Projektrendite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kapitalverzinsung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
695
696
698
15.3.2
15.3.2.1
15.3.2.2
15.3.2.3
15.3.2.4
Investitionsrendite als Vorteilsmaß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Projektrendite versus Kapitalverzinsung . . . . . . . . . . . . . . . . .
Das Wahlproblem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vermögensendwert versus Rentabilität . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rendite des Eigenkapitals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
700
700
702
703
704
15.3.3
15.3.3.1
15.3.3.2
15.3.3.3
Interner Zinsfuß (Effektivverzinsung). . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Interner Zinssatz als kritischer Sollzinssatz. . . . . . . . . . . . . . .
Interner Zinssatz als Renditekennziffer . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wiederanlageprämisse der internen Verzinsung . . . . . . . . . .
706
706
709
710
15.4
Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
712
Einführende Literaturhinweise zu Modul 15. . . . . . . . . . . . . .
713
Modul 16: Grundlagen der Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Jochen Drukarczyk, Sebastian Lobe)
715
16.1
Begriff Finanzierung und Finanzierungsformen . . . . . . . . . .
715
16.1.1
Begriff Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
716
16.1.2
Systematisierung der Finanzierungsformen . . . . . . . . . . . . . .
720
16.1.3
Ein- und Auszahlungen vs. Erträge und Aufwendungen . . .
725
16.1.4
Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
726
16.2
Liquidität und Abbildung der Liquiditätslage . . . . . . . . . . . .
727
16.2.1
Begriff und Formen der Liquidität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
727
XXVII
978350310785
Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Inhaltsverzeichnis
16.2.1.1
16.2.1.2
16.2.1.3
16.2.1.4
16.2.2
16.2.2.1
16.2.2.1.1
16.2.2.1.2
16.2.2.1.3
16.2.2.2
16.2.2.2.1
16.2.2.2.2
Güterwirtschaftliche Liquidität. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Liquidität durch Beleihung von Vermögensgegenständen. .
Liquidität durch Nettoeinzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Liquidität durch Beleihung künftiger Nettoeinzahlungen
(Cashflows) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
727
728
728
Abbildung der Liquiditätslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bilanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Theoretische Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Liquidationsbilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
HGB-Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Finanzpläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anforderungen an einen Finanzplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Finanzplanung, Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gewinn- und Verlustrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
729
729
730
730
731
731
732
728
732
733
733
735
735
736
736
737
738
16.3.2.6
Messung des finanziellen Unternehmenserfolgs . . . . . . . . .
Rendite als interner Zins . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Buchrenditen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anforderungen an bilanzielle Renditen . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesamtkapital- und Umsatzrendite. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eigenkapitalrendite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beziehung zwischen Gesamtkapital- und Eigenkapitalrendite. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zur Höhe der Buchrenditen deutscher Kapitalgesellschaften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zur Aussagefähigkeit bilanzieller Renditen . . . . . . . . . . . . . .
16.3.3
Konzept des Residualgewinns als Lösungsalternative . . . . .
742
16.4
16.4.1
16.4.2
16.4.3
Finanzierung und Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Darstellung der Risiko- und Chancenstruktur . . . . . . . . . . . .
Risiko und Chance bei Eigenfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . .
Risiko und Chance bei teilweiser Fremdfinanzierung. . . . . .
744
744
746
748
16.5
Fremdfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
751
16.5.1
16.5.1.1
16.5.1.2
16.5.1.3
Langfristige Fremdfinanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schuldscheindarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unternehmensanleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bankkredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
752
752
754
757
16.5.2
16.5.2.1
16.5.2.1.1
16.5.2.1.2
16.5.2.1.3
16.5.2.2
Kurzfristige Fremdfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kredite von Nichtbanken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lieferantenkredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kundenanzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Factoring. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kredite von Kreditinstituten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
759
759
759
760
761
761
16.6
Eigen- und Beteiligungsfinanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
763
16.6.1
Zur empirischen Eigenkapitalausstattung von Unternehmen
763
16.3
16.3.1
16.3.2
16.3.2.1
16.3.2.2
16.3.2.3
16.3.2.4
16.3.2.5
739
740
740
XXVIII
978350310785
Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Inhaltsverzeichnis
16.6.2
16.6.2.1
16.6.2.2
16.6.2.3
Aktiengesellschaft (AG). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kompetenzverteilung unter den Organen der AG. . . . . . . . .
Gläubigerschutz und Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Finanzierungsvor- bzw. -nachteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
763
763
764
765
Einführende Literaturhinweise zu Modul 16. . . . . . . . . . . . . .
768
Modul 17: Grundlagen des Supply Chain Managements . . . . . . . . . . . .
(Ernst Troßmann, Wolf Wenger)
769
17.1
Supply Chain Management als prozessorientierter Ansatz
betrieblicher und überbetrieblicher Beschaffungs- und
Logistikentscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
770
17.1.1
Begriff des Supply Chain Managements . . . . . . . . . . . . . . . . .
770
17.1.2
Ansatzpunkte für das Supply Chain Management. . . . . . . . .
772
17.1.3
17.1.3.1
Zentrale Elemente im Supply Chain Management . . . . . . . .
Überblick über die Elemente des Supply Chain
Managements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ziele des Supply Chain Managements . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gestaltungsbereiche des Supply Chain Managements . . . . .
Instrumentarium des Supply Chain Managements . . . . . . . .
773
17.1.3.2
17.1.3.3
17.1.3.4
17.2
773
774
777
778
Strukturbildende Gestaltungsbereiche des Supply Chain
Managements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
779
17.2.1
Faktoren zur Konfiguration der Lieferkette . . . . . . . . . . . . . . .
779
17.2.2
Positionierung der Produktion. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
779
17.2.3
Standardisiertheit der Produkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
780
17.2.4
Verhältnis zwischen den Lieferkettenpartnern . . . . . . . . . . . .
782
17.3
Strukturausfüllende Gestaltungsbereiche des
Supply Chain Managements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
783
17.3.1
Informationsversorgung in der Supply Chain . . . . . . . . . . . . .
783
17.3.2
Advanced Planning Systems zur Unterstützung einer
zentralisierten Planung und Steuerung im Supply
Chain Management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
786
17.3.3
Collaborative Planning zur Unterstützung einer
dezentralisierten Planung und Steuerung im
Supply Chain Management. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
788
Beschaffungspolitische Instrumente des
Supply Chain Managements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
789
17.4.1
Überblick zu den beschaffungspolitischen Instrumenten . . .
789
17.4.2
17.4.2.1
17.4.2.2
17.4.2.3
17.4.2.4
Beschaffungsprogrammpolitik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Komponenten der Beschaffungsprogrammpolitik. . . . . . . . . .
Beschaffungssortiment . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Güterqualität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zeitliche Nachfrageverteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
790
790
790
791
792
17.4.3
Beschaffungskonditionenpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
792
17.4
XXIX
978350310785
Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Inhaltsverzeichnis
17.4.4
Kommunikationspolitik im Beschaffungsbereich . . . . . . . . . .
794
17.4.5
Bezugspolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
795
17.5
Logistikpolitische Instrumente des Supply
Chain Managements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
796
17.5.1
Überblick zu den logistikpolitischen Instrumenten . . . . . . . .
796
17.5.2
17.5.2.1
17.5.2.2
Lösungsprinzipien für einzelne Logistikbereiche. . . . . . . . . .
Prinzipien der Lagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Prinzipien des Transports . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
798
798
799
17.5.3
17.5.3.1
Lösungsprinzipien für die mehrstufige Logistik. . . . . . . . . . .
Eingliederung der mehrstufigen Logistik in die innerund überbetriebliche Gesamtplanung. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kanban-Logistik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Just-in-Time-Logistik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
800
17.5.3.2
17.5.3.3
800
801
802
17.6
Ausgewählte Planungsmethoden des Supply
Chain Managements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17.6.1
Überblick zu Planungsmethoden des Supply
Chain Managements . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
803
17.6.2
Die ABC-Analyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
804
803
17.6.3
Das Grundmodell der optimalen Bestellmenge . . . . . . . . . . .
806
17.6.4
Dynamische Bestellmengenoptimierung. . . . . . . . . . . . . . . . .
809
17.6.5
Lagerhaltungssysteme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
811
Einführende Literaturhinweise zu Modul 17 . . . . . . . . . . . . .
815
Fünftes Kapitel
Grundlagen der Unternehmensrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
817
Modul 18: Grundlagen der externen Rechnungslegung . . . . . . . . . . . .
(Andreas Haaker, Patrick Velte)
819
18.1
Allgemeine Grundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
819
18.1.1
Begriff der externen Rechnungslegung . . . . . . . . . . . . . . . . .
820
18.1.2
Rechtssystem und Bedeutung des Eigenkapitalmarkts . . . . .
820
18.1.3
Anwendungskreis der handelsrechtlichen Rechnungslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
821
18.1.4
Ergänzung um eine privatrechtliche Standardsetzung . . . . .
821
18.1.5
Jahresabschlusszwecke und Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
822
18.1.6
Maßgeblichkeitsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
826
18.1.7
18.1.7.1
18.1.7.2
18.1.7.3
18.1.7.4
18.1.7.5
Bestandteile der Rechnungslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
GuV. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kapitalflussrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eigenkapitalveränderungsrechnung (Eigenkapitalspiegel) .
Segmentberichterstattung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
Inhaltsverzeichnis
18.1.7.6
18.1.7.7
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lagebericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
832
832
18.1.8
18.1.8.1
18.1.8.2
18.1.8.3
Grundlegende bilanzielle Bewertungsbegriffe . . . . . . . . . . . .
Bewertungsmaßstäbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anschaffungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Herstellungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
834
834
836
836
Einführende Literaturhinweise zum Abschnitt 18.1 . . . . . . . .
837
18.2
Grundlagen der Rechnungslegung auf Einzelabschlussebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
838
18.2.1
Anzuwendende Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
838
18.2.2
18.2.2.1
18.2.2.2
18.2.2.3
Bilanzierung von Vermögensgegenständen . . . . . . . . . . . . . .
Abstrakte und konkrete Aktivierungsfähigkeit . . . . . . . . . . .
Anlagevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sachanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Immaterielle Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill). . . . . . . . . . . . . . . . . .
Finanzanlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Umlaufvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
839
839
841
841
843
843
844
845
18.2.3
18.2.3.1
18.2.3.2
18.2.3.3
Bilanzierung von Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schuldbegriff. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
845
845
847
849
18.2.4
Bilanzierung von Eigenkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
850
18.2.5
Rechnungsabgrenzungsposten (RAP). . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
850
18.2.6
Bilanzierung von Aufwendungen und Erträgen . . . . . . . . . . .
852
18.2.7
18.2.7.1
18.2.7.2
Sonderthemen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Währungsumrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abgrenzung latenter Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
853
853
854
Einführende Literaturhinweise zum Abschnitt 18.2 . . . . . . . .
854
18.3
18.3.1
18.3.2
18.3.3
18.3.4
18.3.5
18.3.6
18.3.6.1
18.3.6.2
18.3.6.3
18.3.6.4
Grundlagen der Konzernrechnungslegung . . . . . . . . . . . . . .
Anzuwendende Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Funktionen und Bestandteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Pflicht zur Aufstellung und Befreiungsmöglichkeiten . . . . . .
Abgrenzung des Konsolidierungskreises . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorbereitende Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stichtag und Zwischenabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einheitlichkeit von Ansatz, Bewertung und Ausweis . . . . . .
Währungsumrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Latente Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
854
854
854
856
857
859
860
860
860
861
861
18.3.7
18.3.7.1
18.3.7.2
18.3.7.3
Kapitalkonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vollkonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Quotenkonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Equity-Bewertung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
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Inhaltsverzeichnis
18.3.8
Schuldenkonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
867
18.3.9
Zwischenergebniseliminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
867
18.3.10
Aufwands- und Ertragskonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . .
868
Einführende Literaturhinweise zum Abschnitt 18.3 . . . . . . .
869
Modul 19: Grundlagen der internationalen Rechnungslegung . . . . . . .
(Patrick Velte, Andreas Haaker)
871
19.1
Allgemeine Grundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
871
19.1.1
Begriff der Internationalen Rechnungslegung . . . . . . . . . . . .
872
19.1.2
Rechtssystem und Bedeutung des Eigenkapitalmarkts . . . . .
872
19.1.3
Internationalisierung der Kapitalmärkte und der
Rechnungslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
873
19.1.4
Standardsetzungsprozess und EU-Endorsement . . . . . . . . . .
873
19.1.5
Zwecke und wesentliche Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
876
19.1.6
IFRS für den Mittelstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
878
19.1.7
19.1.7.1
19.1.7.2
19.1.7.3
19.1.7.4
19.1.7.5
19.1.7.6
19.1.7.7
Abschlussbestandteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gesamtergebnisrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kapitalflussrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Eigenkapitalveränderungsrechnung (Eigenkapitalspiegel) .
Segmentberichterstattung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anhang (Notes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Management Commentary . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
878
878
880
881
883
884
885
886
19.1.8
19.1.8.1
19.1.8.2
19.1.8.3
19.1.8.4
Grundlegende bilanzielle Bewertungsbegriffe. . . . . . . . . . . .
Bewertungsmaßstäbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anschaffungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Herstellungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Beizulegender Zeitwert (Fair Value) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
886
886
887
888
890
Einführende Literaturhinweise zum Abschnitt 19.1 . . . . . . .
892
Grundlagen der internationalen Rechnungslegung auf
Einzelabschlussebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
892
19.2.1
Anzuwendende Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
892
19.2.2
19.2.2.1
19.2.2.2
892
892
895
895
899
902
19.2.2.3
Bilanzierung von Vermögenswerten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Begriff des Vermögenswerts. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlagevermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sachanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Immaterielle Vermögenswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Als Finanzanlagen gehaltene Immobilien
(Investment Properties) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorratsvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
19.2.3
19.2.3.1
Bilanzierung von Schulden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schuldbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
904
904
19.2
903
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Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
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Inhaltsverzeichnis
19.2.3.2
19.2.3.3
Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
906
908
19.2.4
Bilanzierung von Eigenkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
909
19.2.5
Bilanzierung von Aufwendungen und Erträgen . . . . . . . . . . .
909
19.2.6
19.2.6.1
19.2.6.2
19.2.6.3
Sonderthemen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Langfristige Fertigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Währungsumrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Abgrenzung latenter Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
911
911
912
912
19.2.7
Zusammenfassung zur IFRS-Rechnungslegung auf
Einzelabschlussebene und Vergleich zum HGB . . . . . . . . . . .
912
Einführende Literaturhinweise zum Abschnitt 19.2 . . . . . . . .
914
Grundlagen der Konzernrechnungslegung . . . . . . . . . . . . . .
914
19.3
19.3.1
Anzuwendende Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
914
19.3.2
Funktionen und Bestandteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
914
19.3.3
Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
915
19.3.4
Pflicht zur Aufstellung und Befreiungsmöglichkeiten . . . . . .
916
19.3.5
Abgrenzung des Konsolidierungskreises . . . . . . . . . . . . . . . . .
917
19.3.6
19.3.6.1
19.3.6.2
19.3.6.3
19.3.6.4
Vorbereitende Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stichtag und Zwischenabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einheitlichkeit von Ansatz, Bewertung und Ausweis . . . . . .
Währungsumrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Latente Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
918
918
918
918
919
19.3.7
19.3.7.1
19.3.7.2
19.3.7.3
Kapitalkonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vollkonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Quotenkonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Equity-Konsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
920
920
920
921
19.3.8
Schuldenkonsolidierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
923
19.3.9
Zwischenergebniseliminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
923
19.3.10
Aufwands- und Ertragskonsolidierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
923
19.3.11
Zusammenfassung zur IFRS-Konzernrechnungslegung
und Vergleich zum HGB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einführende Literaturhinweise zum Abschnitt 19.3 . . . . . . . .
924
924
Modul 20: Grundlagen der Kosten- und Erlösrechnung. . . . . . . . . . . . .
(Jana Eberlein, Silvia Rogler)
929
20.1
Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
929
20.1.1
Rechnungsziele der Kosten- und Erlösrechnung . . . . . . . . . .
930
20.1.2
Systeme der Kosten- und Erlösrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . .
931
20.1.3
Wesentliche Begriffe der Kosten- und Erlösrechnung . . . . . .
932
20.1.4
Überblick über zentrale Kostenverrechnungsprinzipien . . . .
933
20.1.5
Teilbereiche der Kosten- und Erlösrechnung . . . . . . . . . . . . .
935
XXXIII
978350310785
Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
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Inhaltsverzeichnis
20.2
Kostenartenrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
935
20.2.1
Aufgaben der Kostenartenrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
935
20.2.2
20.2.2.1
20.2.2.2
20.2.2.2.1
20.2.2.2.2
20.2.2.2.3
20.2.2.2.4
Erfassung von Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sachliche Abgrenzung von Kosten und Aufwendungen . . .
Ermittlung ausgewählter Kostenarten. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Personalkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Materialkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kalkulatorische Abschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kalkulatorische Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
936
936
938
938
939
942
944
20.2.3
Periodengerechte Erfassung von Kosten. . . . . . . . . . . . . . . . .
947
20.2.4
Gliederung von Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
947
20.3
Kostenstellenrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
949
20.3.1
Aufgaben der Kostenstellenrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
949
20.3.2
Gliederung von Kostenstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
949
20.3.3
20.3.3.1
20.3.3.2
20.3.3.2.1
20.3.3.2.2
20.3.3.2.3
20.3.3.2.4
20.3.3.3
20.3.3.4
Durchführung der Kostenstellenrechnung . . . . . . . . . . . . . . .
Zuordnung von Kosten auf Kostenstellen. . . . . . . . . . . . . . . .
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung . . . . . . . . . . . . . . . .
Ziel und Notwendigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anbauverfahren bzw. Blockverfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Stufenleiterverfahren bzw. Treppenverfahren . . . . . . . . . . . .
Gleichungsverfahren bzw. Matrixverfahren . . . . . . . . . . . . . .
Wirtschaftlichkeitskontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Betriebsabrechnungsbogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
950
950
951
951
952
952
953
954
954
20.4
Kostenträgerrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
956
20.4.1
Begriff, Aufgaben und Verfahren der Kostenträgerrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
956
20.4.2
Divisionskalkulation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
957
20.4.3
Äquivalenzziffernkalkulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
960
20.4.4
Zuschlagskalkulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
962
20.4.5
Maschinenstundensatzrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
965
20.4.6
Kalkulation von Kuppelprozessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
967
20.4.7
Preiskalkulation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
968
20.5
Betriebsergebnisrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
969
20.5.1
Begriff, Aufgaben und Verfahren der Betriebsergebnisrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
969
20.5.2
Gesamtkostenverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
969
20.5.3
Umsatzkostenverfahren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
971
20.5.4
Beispiel einer Betriebsergebnisrechnung über
zwei Perioden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
972
20.6
Ausblick auf weitere Verfahren der Kostenund Erlösrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
974
20.6.1
Weitere Verfahren der Vollkostenrechnung . . . . . . . . . . . . . .
974
XXXIV
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Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
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Inhaltsverzeichnis
20.6.2
Verfahren der Teilkostenrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
20.6.3
Verfahren der Plankostenrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
978
Einführende Literaturhinweise zu Modul 20. . . . . . . . . . . . . .
979
Modul 21: Systeme des Controllings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Alexander Baumeister, Markus Ilg, Clemens Werkmeister)
981
21.1
Kernaufgaben des Controllings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
982
21.1.1
Kennzeichnung des koordinationsorientierten Controllings .
982
21.1.2
Ausgewählte Controllingkonzeptionen im Vergleich . . . . . . .
983
21.1.3
Controlling in der Wirtschaftspraxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
984
21.1.4
Systematik der Controllinginstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . .
985
21.2
Standardinstrumente des Controllings . . . . . . . . . . . . . . . . . .
986
21.2.1
21.2.1.1
21.2.1.2
21.2.1.3
Budgetierung zur Koordination dezentraler Einheiten. . . . . .
Beispielhafte Controllingaufgaben in der Planung . . . . . . . .
Gestaltungsaspekte der Budgetplanung . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ansatzpunkte von Budgetierungstechniken . . . . . . . . . . . . . .
986
986
987
988
21.2.2
21.2.2.1
21.2.2.2
21.2.2.3
Einsatzfelder von Kennzahlen im Controlling. . . . . . . . . . . . .
Bedeutung von Kennzahlen für die betriebliche Führung . .
Kennzahleneinsatz im Berichtswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Balanced Scorecard als Beispiel eines Kennzahlensystems .
989
989
993
995
21.2.3
Einsatz von Lenkpreisen zur Steuerung dezentraler
Einheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lenkpreise als besondere Form der Verrechnungspreise . . .
Organisatorische Aspekte der Bestimmung von
Verrechnungspreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Methodische Aspekte der Bestimmung von
Verrechnungspreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Marktorientierte Verrechnungspreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kosten-plus-Preise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Grenzkosten- und Opportunitätskostenpreise. . . . . . . . . . . . .
Steuerrechtliche Vorgaben zur Bestimmung von
Verrechnungspreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Duale Verrechnungspreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Verrechnungspreise als Controlling-Instrument . . . . . . . . . . .
21.2.3.1
21.2.3.2
21.2.3.3
21.2.3.3.1
21.2.3.3.2
21.2.3.3.3
21.2.3.3.4
21.2.3.3.5
21.2.3.4
21.2.4
976
998
998
999
1000
1000
1001
1002
1003
1004
1004
21.2.4.1
21.2.4.2
21.2.4.3
Möglichkeiten und Grenzen der Überwindung
von Informationsasymmetrien mit Anreizsystemen . . . . . . . .
Formen von Informationsasymmetrien. . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anreizsysteme zur Interessenangleichung . . . . . . . . . . . . . . .
Grundformen monetärer Anreizsysteme . . . . . . . . . . . . . . . . .
1005
1005
1006
1008
21.3
Ausgewählte Einsatzfelder des Controllings . . . . . . . . . . . . .
1010
21.3.1
21.3.1.1
21.3.1.2
Bedeutung des Controllings für das Projektmanagement . . .
Kennzeichnung des Projektcontrollings. . . . . . . . . . . . . . . . . .
Earned-Value-Methode als ausgewähltes Instrument
des Projektcontrollings. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1010
1010
1010
XXXV
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Inhaltsverzeichnis
21.3.1.3
Beurteilung der Earned-Value-Methode. . . . . . . . . . . . . . . . .
1012
21.3.2
Beteiligungscontrolling als Anwendungsfeld wertorientierter Steuerungskonzepte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Aufgaben des Beteiligungscontrollings. . . . . . . . . . . . . . . . . .
Wertorientierte Kennzahlen- und Anreizsysteme . . . . . . . . .
EVA und CVA als wertorientierte Steuerungsgrößen . . . . . .
Werttreiberbäume für das Beteiligungscontrolling . . . . . . . .
1013
1013
1014
1017
1021
21.3.2.1
21.3.2.2
21.3.2.3
21.3.2.4
21.3.3
Bankcontrolling als besondere Ausprägung eines
Risikocontrollings . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Integration von Erfolg und Risiko in der Gesamtbanksteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Spezielle Risikomessung der Gesamtbanksteuerung . . . . . .
Limitsysteme zur dezentralen Banksteuerung . . . . . . . . . . . .
Risikoadjustierte Performancemessung in Banken . . . . . . . .
1023
1023
1026
1027
Einführende Literaturhinweise zu Modul 21 . . . . . . . . . . . . .
1028
Autorenverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1031
Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1039
21.3.3.1
21.3.3.2
21.3.3.3
21.3.3.4
1023
XXXVI
978350310785
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Erstes Kapitel
Betriebswirtschaftslehre
als Realwissenschaft
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter Rationalitätsund Moralitätsaspekten
Marcell Schweitzer
Marcus Schweitzer
„Tell me and I forget,
teach me and I remember,
involve me and I learn.”
(Benjamin Franklin 1706 –1790)
1.1
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
unter Rationalitätsaspekten
– Grundfragen der Betriebswirtschaftslehre –
Lernziele:
Aneignen von Wissen (Kenntnissen) über den Erfahrungsbereich und den Problembereich der Betriebswirtschaftslehre; Verstehen (Erfassen und Erkennen) komplexer Zusammenhänge des Wirtschaftens in Betrieben
(Haushalten und Unternehmen); Anwenden (Nutzen) des erlangten Wissens zur Lösung realer betriebswirtschaftlicher Probleme; Analyse (Erforschen) von Ursachen, Elementen, Beziehungen betriebswirtschaftlicher Probleme;
Synthese (Integrieren) von Einzelerkenntnissen aus der Analyse zu übergeordneten betriebswirtschaftlichen Aussagen bzw. Strukturen; Bewertung (Evaluation) von Alternativen zwecks Lösens realer betriebswirtschaftlicher
Probleme.
Übersicht:
In Modul 1 werden „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre“ behandelt. Das geschieht einmal unter Rationalitätsaspekten in Abschnitt 1.1, zum anderen unter Moralitätsaspekten in Abschnitt 1.2.
In Abschnitt 1.1 wird das Entscheiden über knappe Güter unter dem Rationalitätsaspekt dargestellt. Unter
diesen Aspekten werden im Einzelnen grundlegende Begriffe der Betriebswirtschaftslehre erörtert und der
Kulturbereich als Erfahrungsbereich sowie das rationale bzw. bedingt-rationale Wirtschaften in Betrieben als
Problembereich der Betriebswirtschaftslehre abgegrenzt. Des Weiteren werden Betriebsarten klassifiziert
und verschiedene Betriebs- und Unternehmensauffassungen sowie verschiedene Menschenbilder gewürdigt,
die in der Betriebswirtschaftslehre diskutiert werden. Außerdem werden Probleme des Wirtschaftens bei
Sicherheit, Risiko und Unsicherheit sowie der Zusammenhang zwischen Erfahrungsbereich, Problembereich
und Wissenschaftszielen erläutert.
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
1.1.1
Allgemeine und Spezielle Betriebswirtschaftslehren
Die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit deskriptiven, theoretischen, pragmatischen sowie normativen Fragen des Wirtschaftens befasst, trägt den
Namen Wirtschaftswissenschaft. Sie umfasst die beiden wirtschaftlichen Einzeldisziplinen Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre. Die Volkswirtschaftslehre setzt sich in Theorie und Politik mit wirtschaftlichen Problemen unterschiedlich aggregierter Bereiche auseinander (z. B. Fragen des
nationalen Einkommens, der Beschäftigung, des Wachstums, der Inflation
sowie der Konjunktur in einzelnen Ländern, Ländergemeinschaften [beispielsweise der Europäischen Union], Machtblöcken, Kontinenten oder der gesamten Erde). Dagegen wendet sich die Betriebswirtschaftslehre in Theorie und
Politik den Betrieben als den Elementen dieser aggregierten Wirtschaftsbereiche zu und befasst sich mit wirtschaftlichen Fragen dieser Elemente (z. B. wirtschaftlichen Fragen der Forschung und Entwicklung, der Beschaffung und
Logistik, der Fertigung, des Marketings, der Investition, der Finanzierung, des
Personals, der Planung und der Verwaltung in einzelnen Betrieben, jedoch
auch mit wirtschaftlichen Fragen des Wachstums und der Schrumpfung, der
Kooperation sowie der Liquidation von Betrieben, der Marktstrukturen, der
Globalisierung bzw. Internationalisierung, der europäischen Harmonisierung
u. a.). Letztlich vollzieht sich jedes Wirtschaften in real vorhandenen und handelnden Betrieben, sodass beide Einzeldisziplinen der Wirtschaftswissenschaft
die Betriebe zur wissenschaftlichen Orientierungsbasis wählen.
Merksatz: Die Betriebswirtschaftslehre befasst sich mit dem Wirtschaften in Betrieben unter Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zu anderen Betrieben und Institutionen sowie zu den sie umgebenden Wirtschaftsbereichen im In- und Ausland.
Herkömmlich wird die Betriebswirtschaftslehre in die Teilgebiete „Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre“ und „Spezielle Betriebswirtschaftslehren“ gegliedert.
Während in der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre Fragestellungen bzw.
Problembereiche behandelt werden, die in allen Betrieben auftreten (z. B. Produktions-, Kosten-, Finanz-, Investitions- und Organisationsfragen), untersuchen die Speziellen Betriebswirtschaftslehren die gleichen Fragen, dies jedoch
unter wirtschaftsbereichs- bzw. sektorenspezifischen Besonderheiten und
Zusatzproblemen. Als Spezielle Betriebswirtschaftslehren sind auf diese Weise
entstanden: die Industriebetriebslehre, die Handelsbetriebslehre, die Verkehrsbetriebslehre, die Bankbetriebslehre u.a. Diese Speziellen Betriebswirtschaftslehren werden auch Institutionenlehren genannt.
Zunehmend werden Spezielle Betriebswirtschaftslehren auch als Funktionenlehren konzipiert (z.B. als Organisationswirtschaft, Personalwirtschaft, Anlagenwirtschaft, Materialwirtschaft, Leistungserstellungswirtschaft [Fertigungswirtschaft bzw. Produktionswirtschaft], Absatzwirtschaft, Controlling, Wirtschaftsinformatik bzw. Informationsmanagement). Die Abgrenzung zwischen
Institutionen- und Funktionenlehren zeigt Abb. 1.1. Ebenso wie die Industriebetriebslehre [Spalte (1)] zur Leistungserstellungswirtschaft (Fertigungs- bzw.
Produktionswirtschaft [Zeile (5)] beispielhaft abgegrenzt wird, sind die übrigen
Speziellen Betriebswirtschaftslehren institutionell bzw. funktional zu bilden
bzw. zu differenzieren.
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1.1 Rationalitätsaspekte
(2) Personal
Funktionsbereiche
(3) Anlagen
(4) Material
(5) Leistungserstellung
(6) Absatz
(51) Industrielle
Leistungserstellung (Fertigung,
Produktion)
Wirtschaftsbereiche
(2) Handel
(3) Banken
(4) Versicherungen
Organisationswirtschaft
Personalwirtschaft
Anlagenwirtschaft
Materialwirtschaft
(52) Handelsleistungserstellung
(53) Bankenleistungserstellung
(54) Versicherungsleistungserstellung
(61) Industrieller Absatz
(7) Controlling
(8) Datenverarbeitung
Absatzwirtschaft
(71) Industrielles
Controlling
(81) Industrielle
Datenverarbeitung
Industriebetriebslehre
Leistungserstellungs wirtschaft
(Fertigungs- bzw.
Produktionswirtschaft
Funktionslehren
(1) Organisation
(1 ) Industrie
(11) Industrielle
Organisation
(21) Industrielle
Personalwirtschaft
(31) Industrielle
Anlagen wirtschaft
(41) Industrielle
Materialwirtschaft
Controlling
Daten ver ar beitungs wirt schaft
Handelsbetriebslehre
Bankbetriebslehre
Versicherungsbetriebslehre
Institutionenlehren (Wirtschaftsbereichslehren)
Abbildung 1.1: Bildung Spezieller Betriebswirtschaftslehren
1.1.2
Erfahrungsbereich der Betriebswirtschaftslehre
1.1.2.1
Kulturbereich als Erfahrungsbereich
Die Betriebswirtschaftslehre wird zu den Realwissenschaften (empirische Wissenschaften, Erfahrungswissenschaften) gezählt (Dlugos [Regulativ] 21 ff.), d. h.
zu denjenigen Wissenschaften, die sich mit in der Wirklichkeit vorhandenen,
individuellen, raum-zeitlich feststellbaren Tatsachen und Problemen befassen.
Erkenntnisse der Realwissenschaften werden in Aussagen formuliert, von welchen verlangt wird, „dass sie über tatsächliche oder mögliche Eigenschaften
von realen Objekten bzw. Sachverhalten informieren. Zu ihrer Überprüfung ist
eine Faktenanalyse erforderlich“ (Schanz [Methodologie] 26). Die wirtschaftlichen Realitäten, mit welchen sich die Betriebswirtschaftslehre befasst, sind
jedoch keine natürlichen, sondern von Menschen für Menschen erdachte
Sachverhalte. Alle wirtschaftlichen Sachverhalte sind in der Realität mit einer
Fülle weiterer Sachverhalte eng verknüpft (z. B. ethischer, religiöser, künstlerischer, rechtlicher, technischer, medizinischer, sozialer, ökologischer Art). Sie
machen mit diesen Sachverhalten im Problemverbund die empirische Grundlage der Betriebswirtschaftslehre aus. Man bezeichnet diese empirische
Grundlage als den Kulturbereich des Menschen. Es kann daher gesagt werden, dass der Kulturbereich der Erfahrungsbereich der Betriebswirtschaftslehre ist (Kosiol [Erkenntnisgegenstand] 130).
Merksatz: Im Kulturbereich stellt der Betriebswirt Beobachtungen an, hier führt er Messungen durch,
über einen Ausschnitt formuliert er Behauptungen, ihn benutzt er als Schiedsinstanz für die Überprüfung seiner Theorien, und in ihn greift er gestaltend ein, dies allerdings betont unter wirtschaftlich-rationalem
Aspekt.
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Da wirtschaftliche Probleme und wirtschaftliches Handeln in den Kulturbereich integriert sind, ist die betriebswirtschaftliche Basis der Erfahrung so breit,
wie sich im Kulturbereich Betriebe mit wirtschaftlichen Fragestellungen nachweisen lassen. Ob es sich dabei um Unternehmen der Industrie, des Handwerks, des Handels, der Banken und Versicherungen oder um Haushalte,
Behörden, Theater, Hochschulen, Museen oder Kirchen handelt, ist nicht von
Belang. Sie sind alle Elemente des betriebswirtschaftlichen Erfahrungsbereichs
und können auf betriebswirtschaftliche Fragestellungen hin untersucht sowie
nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen gestaltet und geführt werden.
1.1.2.2
Kennzeichnung der Betriebsarten
1.1.2.2.1 Begriff des Betriebes
Die für den Betriebswirt im Erfahrungsbereich relevanten Sozialgebilde werden Betriebe genannt. Das Verständnis für Struktur, Funktion, Verhaltensweise
und Erscheinungsform dieser Betriebsvielfalt wird erleichtert, wenn zunächst
die Klasse der Betriebe betrachtet wird, die Sachgüter produziert.
Im Spannungsverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, die auf Märkten
aufeinandertreffen, liegt ein wichtiger Antrieb für die Errichtung von Betrieben und deren nachhaltige Güterproduktion. Je besser das Angebot die Nachfrage mengenmäßig, qualitativ, räumlich und zeitlich zu befriedigen vermag,
desto wirkungsvoller erfüllt die Gesamtheit der produzierenden Betriebe ihr
Sachziel. Zur Erfüllung des Sachziels setzen die Betriebe kompetente Menschen, Techniken, Kapital, Wissen sowie geeignete materielle und immaterielle Güter ein.
Außerdem wählen Betriebe bestimmte Zielvorstellungen, welche die angestrebte Ergiebigkeit bzw. Vorteilhaftigkeit der betrieblichen Produktion als
Formalziele zum Ausdruck bringen. Als zentrale Formalziele werden in
erwerbswirtschaftlichen Unternehmen wirtschaftliche Ziele gewählt. Zusätzlich verfolgt der Betrieb auch technische, soziale, ökologische und unternehmensethische Formalziele (vgl. Abschnitt 1.1.3.2).
Unter dem Blickwinkel einer effektiven Führung ist im Betrieb das selbstständige Entscheiden die zentrale Aufgabe. Wird für einen Betrieb ein System von
Zielen als Normen des betrieblichen Entscheidens angenommen, lässt sich der
Begriff des Betriebes wie folgt definieren:
Definition:
Ein Betrieb wird als eine wirtschaftliche, technische, soziale, umweltbezogene und unternehmensethische
Einheit (Sozialgebilde, Wirkungszentrum) mit der Aufgabe der Bedarfsdeckung, mit selbstständigem Entscheiden und eigenen Risiken definiert.
1.1.2.2.2 Unternehmen und Haushalte als Betriebsarten
1.1.2.2.2.1 Unternehmen als Betriebe der Fremdbedarfsdeckung
Ein wichtiges Merkmal für die Unterteilung der Klasse der Betriebe in Unterklassen (Ordnungen) ist die Art ihrer Bedarfsdeckung. Danach wird die
Fremdbedarfsdeckung von der Eigenbedarfsdeckung unterschieden. Betriebe,
die überwiegend den Güterbedarf fremder Betriebe decken, werden Unter6
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1.1 Rationalitätsaspekte
nehmen genannt, während Betriebe mit überwiegender Eigenbedarfsdeckung
als Haushalte bezeichnet werden (Kosiol [Einführung] 24 ff.).
Betriebe
Unternehmen
(Betriebe der Fremdbedarfsdeckung)
Haushalte
(Betriebe der Eigenbedarfsdeckung)
Abbildung 1.2: Gliederung der Betriebe nach ihrer Bedarfsdeckung
Definition:
Als Unternehmen wird eine wirtschaftliche, technische, soziale, umweltbezogene und unternehmensethische Einheit mit der Aufgabe der Fremdbedarfsdeckung, mit selbstständigem Entscheiden und eigenen Risiken definiert.
Verkürzt kann ein Unternehmen als Betrieb der Fremdbedarfsdeckung
bezeichnet werden (vgl. Abb. 1.2). Zur Verwendung der Begriffe „Betrieb“ und
„Unternehmung“ mit anderen Begriffsinhalten wird auf (Wöhe/Döring [Einführung] 12 ff.; Schierenbeck/Wöhle [Grundzüge] 19 ff.) verwiesen.
(1) Das erste Merkmal des Unternehmensbegriffs ist das Sachziel der Fremdbedarfsdeckung. Sobald ein Unternehmen Güter produziert, die nur von Dritten nachgefragt oder von diesen in Auftrag gegeben und von ihm selbst nicht
eingesetzt werden, ist der Zustand der reinen Fremdbedarfsdeckung erreicht.
In der Wirklichkeit des Wirtschaftens ist eine Fülle von Mischformen zwischen
Eigen- und Fremdbedarfsdeckung bekannt. Des Weiteren ist der Begriff der
Produktion nicht nur auf materielle Güter zu beziehen, sondern in gleicher
Weise auf immaterielle Güter, d. h. insbes. auf Dienstleistungen (Schweitzer,
Marcus [Dienstleistungskapazitäten] 43 ff.). Dies bedeutet, dass u. a. die
Dienstleistungen der Banken, Versicherungen, Spediteure, Unternehmensberater und Marktforschungsinstitute in übertragenem Sinne durch „Produktion“
erstellt werden.
(2) Das zweite Merkmal des Unternehmensbegriffs ist das selbstständige Entscheiden. Dieses Merkmal bringt zum Ausdruck, dass ein Unternehmen im
Rahmen der geltenden Gesetze seine Formalziele (wirtschaftliche, technische,
soziale, ökologische und unternehmensethische Ziele) weitgehend ohne Weisung anderer wählen kann. Das Gleiche gilt für seine Maßnahmen, Geschäftsmodelle, Strategien bzw. Alternativen, die ihm als Instrumente der Zielerreichung zur Verfügung stehen. In diesem Freiheitsraum des Entscheidens liegt
die Motivation für die Entscheidungsträger des Unternehmens, im Rahmen
ihrer Aufgaben initiativ zu werden und im Umfang der übertragenen Kompetenz wirtschaftliche und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen; die7
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
ser Freiheitsraum ist Ausdruck der wirtschaftlichen Selbstständigkeit, die Entscheidungsträgern insbesondere in einer sozialen Marktwirtschaft eingeräumt
wird.
(3) Das dritte Merkmal des Unternehmensbegriffs ist das eigene Risiko.
Gemeint ist damit die Gefahr, dass eigenes Entscheiden, das Entscheiden Dritter sowie Einwirkungen der Umwelt negative Konsequenzen (insbes. Verluste)
für das Unternehmen nach sich ziehen können. Ihren Ausdruck finden Risiken
daher im Auftreten von Verlusten, im Ausbleiben von Kundenaufträgen, in
einer Fluktuation der Mitarbeiter, in Auswirkungen höherer Gewalt u. a. Da
alle Folgen des Entscheidens in die Zukunft reichen und über die Zukunft nur
unvollkommene und unsichere Informationen vorliegen, ist jedes Wirtschaften
untrennbar mit Risiken verbunden. Während das Unternehmen sich gegen die
Folgen bestimmter Risiken versichern kann (z.B. Feuer- und Diebstahlrisiken),
muss es das Marktrisiko sowie das Kapitalrisiko in jedem Falle selbst tragen.
1.1.2.2.2.2 Haushalt als Betrieb der Eigenbedarfsdeckung
Die Gliederung der Betriebe nach der Art ihrer Bedarfsdeckung führt zur
Unterscheidung zwischen Fremdbedarfs- sowie Eigenbedarfsdeckung und
entsprechend zur Trennung von Unternehmen und Haushalten.
Definition:
Der Haushalt wird als eine soziale, wirtschaftliche, technische, umweltbezogene und ethische Einheit mit
der Aufgabe der Eigenbedarfsdeckung, mit selbstständigem Entscheiden und eigenen Risiken definiert.
(1) Von den Begriffsmerkmalen des Haushalts wird als erstes das Sachziel der
Eigenbedarfsdeckung betrachtet: Im Gegensatz zum Unternehmen ist der
Haushalt ein konsumorientierter Betrieb. Die Bedürfnisse seiner Mitglieder
sind der Ursprung für das Sachziel des Haushalts, d. h., er verfolgt die Deckung seines eigenen Bedarfs. Zu den Haushalten dieser Art zählen zunächst
alle Einpersonen-, Kleinfamilien- und Großfamilienhaushalte. Betriebswirtschaftlich umfasst ihr Sachziel alle Vorbereitungs-, Bereitstellungs-, Bearbeitungs-, Veredelungs- und Nachbereitungsaufgaben sowie den letztlichen Güterverzehr, welcher Bedürfnisbefriedigung im Sinne körperlicher und geistiger
Nutzenstiftung bedeutet.
(2) Das selbstständige Entscheiden ist das zweite Merkmal des Haushaltsbegriffs. Dieses Merkmal bringt zum Ausdruck, dass auch ein Haushalt seine
Formalziele (wirtschaftliche, technische, soziale, ökologische und ethische
Ziele) weitgehend ohne Weisung Dritter wählen kann. Der Haushalt ist befugt,
zu wählen, welche Ziele und welche Maßnahmen, Vorgehensweisen bzw.
Alternativen er zu deren Erreichung im Einzelnen verfolgen will. Dieser Freiheitsraum des Entscheidens ist jedoch u. a. durch Marktmechanismen, verfügbare Einkommen, Lebensgewohnheiten und durch eine Reihe gesetzlicher
Vorschriften eingeengt. Dennoch übernehmen die Entscheidungsträger in
Haushalten durch diese Kompetenz eine hohe gesellschaftliche und wirtschaftliche Verantwortung, die Ausdruck gesellschaftlicher Selbstständigkeit und
persönlicher Reife ist.
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1.1 Rationalitätsaspekte
(3) Als drittes Merkmal des Haushaltsbegriffs wird das eigene Risiko ins Blickfeld gerückt. Jeder Haushalt läuft Gefahr, durch eigenes oder fremdes bzw.
durch umweltbedingtes Einwirken Schäden oder Verluste zu erleiden. Derartige Risiken drücken sich darin aus, dass Krankheiten auftreten, Ausbildungsziele verfehlt werden können, die Familie sich auflösen oder das Einkommen
sinken, entwertet werden oder verloren gehen kann. Diese Risiken sind zu
einem Teil versicherbar (Ausbildungs-, Lebens-, Haftpflichtversicherung u. a.),
oder sie werden von der Gesellschaft kollektiv durch das so genannte soziale
Netz abgedeckt (z. B. Arbeitslosen-, Renten-, Krankenversicherung).
1.1.2.2.2.3 Tiefere Betriebsklassifikationen
Sowohl die Klasse der Unternehmen als auch die Klasse der Haushalte lassen
sich tiefer in Unterklassen, Ordnungen, Gattungen usw. gliedern. Die jeweilige
Gliederungstiefe richtet sich nach dem verfolgten wissenschaftlichen Zweck.
An dieser Stelle wird auf zwei weitere Merkmale hingewiesen, die es erlauben, in der Betriebswirtschaftslehre häufig analysierte Betriebsarten zu klassifizieren, wobei die Unternehmen wegen ihrer relativ größeren Bedeutung für
die Entwicklung des Faches in den Mittelpunkt dieser Überlegungen rücken.
Unternehmen können nach der Art der Anteilseigner in private Unternehmen
und in öffentliche Unternehmen gegliedert werden (vgl. Abb. 1.3): Sind die
Anteilseigner eines Unternehmens Privatpersonen bzw. private Gesellschaften,
wird von einem privaten Unternehmen gesprochen, in allen anderen Fällen, in
welchen der Anteilseigner ganz oder überwiegend die öffentliche Hand ist,
dagegen von öffentlichen Unternehmen.
Unternehmen
private
Unternehmen
öffentliche
Unternehmen
Abbildung 1.3: Gliederung der Unternehmen nach der Art der Anteilseigner
Die Unternehmen können außerdem nach der Körperlichkeit der erzeugten
Güter (Leistungen) weiter in Sachleistungsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen gegliedert werden. Als Sachleistungen (materielle Realgüter)
werden körperliche, bewegliche (mobile) und unbewegliche (immobile) Güter
bezeichnet, als Dienstleistungen dagegen unkörperliche Güter (immaterielle
Realgüter) in der Form von Arbeitstätigkeiten, Diensten, Informationen u. a.
Wird schließlich auf der nächsten Gliederungsebene nach der Güterart unterschieden, die erzeugt wird, ergeben sich die Klassifikationen der Abb. 1.4 und
Abb. 1.5.
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
private Unternehmen
Sachleistungsunternehmen
(Industrieunternehmen)
Dienstleistungsunternehmen
Unternehmen zur Bereitstellung von:
Gewinnungsunternehmen
(z. B. Bergwerks-, Kraftwerks-,
Ölförder-, Fischerei-, Forstwirtschaftsunternehmen)
unmittelbar persönlichen Diensten
(z. B. Gaststätten-, Reisebüro-,
Gesundheitspflegeunternehmen)
Aufbereitungsunternehmen
(z. B. Sägewerks-, Stahlwerks-,
Kokerei-, Raffinerie-, Mühlen-, Spinnerei-,
Gerbereiunternehmen)
finanziellen Diensten
(z. B. Bank-, Versicherungs-,
Finanzierungs-, Leasingunternehmen)
Verarbeitungsunternehmen
(z. B. Spritzguss-, Folienherstellungs-,
Motorenbau-, Kabelherstellungs-,
Werkzeugbauunternehmen)
Überbrückungsdiensten
(z. B. Handels-, Transport-, Nachrichtenübermittlungsunternehmen)
Weiterverarbeitungsunternehmen
(z. B. Maschinenbau-, Automobil-, Möbelherstellungs-, Druckerei-, Bekleidungs-,
Nahrungsmittel-, Hochbauunternehmen)
Beratungsdiensten
(z. B. Unternehmensberatungs-,
Werbe-, Forschungsunternehmen)
Wiedergewinnungsunternehmen
(z. B. Müllverwertungs-, Reißwollfabrikationsunternehmen)
Erhaltungs- und Regenerierungsdiensten
(z. B. Reparatur-, Wartungs- und
Reinigungsunternehmen)
Abbildung 1.4: Gliederung privater Unternehmen
Vergleichbare Klassifikationen lassen sich auch für die Haushalte entwickeln.
Die privaten Haushalte (vgl. Abb. 1.6a), die überwiegend eine individuelle
Deckung des Eigenbedarfs treffen, setzen sich aus ursprünglichen (Familienhaushalten) und aus abgeleiteten Haushalten (Verbandshaushalten) zusammen (Kosiol [Einführung] 24 f.). Für die öffentlichen Haushalte (vgl. Abb. 1.6b)
gilt, dass ihre Ziele und Aufgabenstellungen aus den privaten Haushalten
abgeleitet sind und ihre hergestellten Güter (wie Bildung, Gesundheitsdienst,
Recht, Ordnung, Altersvorsorge, Sicherheit u. a.) den Mitgliedern der Gesellschaft zur kollektiven Deckung ihres Bedarfs angeboten werden. Soweit dafür
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1.1 Rationalitätsaspekte
Öffentliche Unternehmen
Sachleistungsunternehmen
(Industrieunternehmen)
Dienstleistungsunternehmen
Unternehmen zur Bereitstellung von:
Versorgungsunternehmen
z. B. Wasser-, Gas-. Elektrizitätsunternehmen)
Entsorgungs- und
Verwertungsunternehmen
(z. B. Müllverwertungsunternehmen)
persönlichen Diensten
(z. B. Akademie-, Rundfunk-,
Fernseh-, Konzert-, Theater-,
Museumsunter nehmen)
finanziellen Diensten
z. B. Landesbank-, Sparkassen-,
Außenhandelsfinanzierungs-, Exportversicherungsunternehmen)
Überbrückungsdiensten
(z. B. Personenbeförderungsunternehmen)
Beratungsdiensten
(z. B. Beratungs-, Gesundheitsaufklärungs-, Wetterwarte-, Lebensmitteluntersuchungsunternehmen)
Erhaltungs- und Regenerierungsdiensten
(z. B. Sanierungs- und Forstwirtschaftsunternehmen)
Abbildung 1.5: Gliederung öffentlicher Unternehmen
keine Gebühren erhoben werden, können diese Güter als „Staatsleistungen“
unentgeltlich genutzt bzw. beansprucht werden. Die in Abb. 1.6b dargestellte
Gliederung öffentlicher Haushalte in Körperschaften, Anstalten und öffentlichrechtliche Stiftungen wird im Zusammenhang mit der Behandlung der Rechtsformen in Modul 5 ausführlicher behandelt.
Alle genannten Betriebsarten sind im Kulturbereich, dem Erfahrungsbereich
der Betriebswirtschaftslehre, beobachtbare Elemente. Sie sind die realen
Objekte, auf die sich betriebswirtschaftliche Beschreibungen, Erklärungen,
Prognosen und Gestaltungen letztlich beziehen. Zugleich sind sie die Träger
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Private Haushalte
Ursprüngliche Haushalte
Abgeleitete Haushalte
Großfamilienhaushalte
Verbraucherverbände
Kleinfamilienhaushalte
Turn- und Sportvereine
Einzelpersonenhaushalte
Private Schulen
Private Erziehungsheime
Private Altenheime
Abbildung 1.6a: Gliederung privater Haushalte
Öffentliche Haushalte
Körperschaften
Anstalten
Öffentlich-rechtliche Stiftungen
Abbildung 1.6b: Gliederung öffentlicher Haushalte
der gesamten wirtschaftlichen Leistungen eines Wirtschaftssystems und stellen
die Quellen des wirtschaftlichen Wohlstands, des gesellschaftlichen Ansehens
und der politischen Kraft einer Nation dar.
Abbildung 1.7 zeigt die Einbindung der Unternehmen und Haushalte sowie
des Staates in das System der Marktwirtschaft. Dabei wird deutlich, dass der
Staat sowohl die Rolle eines öffentlichen Haushalts als auch die Rolle eines
öffentlichen Unternehmens wahrnimmt.
1.1.2.3
Betriebs- und Unternehmensauffassungen in der Betriebswirtschaftslehre
1.1.2.3.1 Betriebsauffassungen in der Betriebswirtschaftslehre
Unter den Wissenschaftlern der Betriebswirtschaftslehre herrscht nur begrenzt
Einigkeit über den Umfang des Erfahrungsbereichs und über die Bezeichnung
seiner Elemente. Im Wesentlichen werden folgende Betriebsauffassungen
unterschieden (Grochla [Betrieb] 377 ff.):
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1.1 Rationalitätsaspekte
Staat als Rahmensetzer
Staat als
Interventionist:
Selektive Eingriffe in
Märkte
Staat als Haushalt
Haushalte
Konsumgüternachfrage
Arbeitsangebot
Arbeitsmärkte
Investitionsgüternachfrage
Konsumkreditnachfrage
Gütermärkte
Konsumgüternachfrage
Kapitalmärkte
Kapitalmärkte
Investitionsgüterangebot
Investitionskreditnachfrage
Arbeitsnachfrage
Sparen und
Kapitalanlage
Unternehmen
Staat als
Unternehmen
Staat als Geber/Nehmer von Transfer und Steuern
Abbildung 1.7: Unternehmen, Haushalte und Staat in einer Marktwirtschaft (in Anlehnung an [Informationsdienst] v. 25. 6. 1998)
(a) Bei der soziologischen Betriebsauffassung wird der Vorstellung gefolgt,
dass im Betrieb Menschen in einer kooperativen Leistungsgemeinschaft zielgerichtete Tätigkeiten vollziehen. Werden die zwischenmenschlichen Beziehungen sowie das Verhalten von Gruppen in den Mittelpunkt der Betrachtung
gerückt, liegt es nahe, den Betrieb als soziale Einheit zu begreifen, wie dies in
der Betriebssoziologie geschieht. Auch Betriebswirte, die eine verhaltenswis13
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
senschaftlich orientierte Organisationsauffassung vertreten, verwenden diesen
Betriebsbegriff.
(b) Die technische Betriebsauffassung wählt als Ansatz die maschinelle Ausstattung der Wirtschaftseinheit, die für jede moderne Güterproduktion unerlässlich ist. Diese Betriebsauffassung kommt den Problemstellungen der Techniker und Ingenieure entgegen und findet Anwendung in der technischen
Betriebswissenschaft. Auch unter Betriebswirten findet dieser Betriebsbegriff
einige Anhänger.
(c) Die rechtliche Betriebsauffassung, wie sie z. B. im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von 1972 zu finden ist, klammert Haushalte sowie Dienststellen
der öffentlichen Verwaltung aus und versteht unter einem Betrieb eine organisatorische Verknüpfung von persönlichen, sachlichen und immateriellen Mitteln zur nachhaltigen Verfolgung eines arbeitstechnischen Zweckes, welcher
über die Eigenbedarfsdeckung hinausreicht.
(d) Am weitesten verbreitet ist in der Betriebswirtschaftslehre die wirtschaftliche Betriebsauffassung. Zu ihr sind auch die Auffassungen des Betriebes als
wirtschaftlich-technische oder als wirtschaftlich-technisch-sozial-umweltbezogene-ethische Einheit zu rechnen. Ihre Vertreter betrachten zwar den real
existierenden Betrieb mit seinen wirtschaftlichen, technischen, sozialen, ökologischen, medizinischen, religiösen, ethischen u. a. Fragen, wollen jedoch mit
ihrer Merkmalswahl zum Ausdruck bringen, dass ihr wissenschaftlicher Zugang zu diesem Realgebilde unter spezifisch wirtschaftlichem Aspekt erfolgt.
1.1.2.3.2 Unternehmensauffassungen in der Betriebswirtschaftslehre
Während die unterschiedlichen Betriebsauffassungen in erster Linie auf die
differenziert wählbaren Betrachtungsaspekte der realen Elemente des Erfahrungsbereiches zurückgeführt werden können, liegen bei den unterschiedlichen Unternehmensauffassungen Differenzen im Begriffsumfang vor. Diese
werden im Einzelnen an folgenden Unternehmensauffassungen erläutert:
(a) Die unternehmerorientierte Auffassung des Unternehmens dürfte die
älteste im Fache sein. Nach ihr ist das Unternehmen eine Wirtschaftseinheit,
die von einem Unternehmer selbst geleitet wird. Neben der obersten Leitungsspitze ist der Unternehmer auch (alleiniger) Anteilseigner und damit der Träger des Marktrisikos und des Kapitalrisikos; er sucht nach Neuerungen und
sorgt für deren Durchsetzung. Diese Unternehmensauffassung ist zwar historisch berechtigt, sie ist jedoch mit dem Blick auf die Gegenwart zu eng, da sie
nicht nur die zunehmende Zahl an Unternehmen mit „Angestellten-Unternehmern“, sondern auch sämtliche öffentlichen Unternehmen als Gegenstände
der Betriebswirtschaftslehre ausschließt.
(b) Eine weitere Unternehmensauffassung ist die als produzierender Betrieb
für den anonymen Markt. Nach dieser Auffassung werden alle Produktionsbetriebe, die nach Kundenaufträgen arbeiten, nicht als Unternehmen betrachtet,
da sie nicht für den anonymen Markt produzieren. Hinter dieser Auffassung
steht die Absicht, nur „größere“ Wirtschaftseinheiten als Unternehmen zu
klassifizieren. Insbesondere soll das Unternehmen auf diese Weise vom Handwerksbetrieb abgegrenzt werden. Dies ist jedoch weder sachlich berechtigt, da
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1.1 Rationalitätsaspekte
größere Handwerksbetriebe durchaus auch für den anonymen Markt arbeiten
können, noch ist es unter methodischen Gesichtspunkten zweckmäßig, da theoretische Aussagen über „große“ Unternehmen teilweise auch für „mittlere“
Handwerksbetriebe Geltung haben.
(c) Im Gegensatz zu den zwei ersten Unternehmensauffassungen ist die dritte,
welche das Unternehmen als selbstständigen Produktionsbetrieb versteht, wissenschaftlich fruchtbar. Nach dieser Vorstellung ist das Unternehmen ein
selbstständiger Betrieb der Leistungserstellung, welcher Fremdbedarfsdeckung mit eigenem Marktrisiko betreibt.
(c1) Ein erster Sonderfall des selbstständigen Produktionsbetriebs ist die an
einem virtuellen Kooperationsnetz orientierte Unternehmensauffassung. Herkömmlich stellt das Unternehmen als selbstständiger Produktionsbetrieb eine
lokal, rechtlich, technisch und personell auf längere Frist eingerichtete Einheit
dar, deren Produktion auf eine möglichst häufige Wiederholung der Güterherstellung zugeschnitten ist. Diese Struktur wird durch den Einsatz neuer Informationstechnologien und durch die fortschreitende Flexibilisierung der unternehmerischen Aktivitäten verändert. Insbesondere wird es zunehmend
möglich, die bisherige Produktionskette eines Unternehmens funktional (nach
Aufgabenbereichen) oder kapazitiv (nach Teilpotenzialen) aufzuspalten und in
einem zeitlich begrenzten Kooperationsnetz aus wirtschaftlich und rechtlich
selbstständigen Unternehmen mit einer neuen Arbeitsteilung (möglichst wirtschaftlicher als die bisherige) zu realisieren.
(c2) Ein zweiter Sonderfall der Unternehmensauffassung, die an den selbstständigen Produktionsbetrieb anknüpft, ist die an der globalisierten Wertschöpfung orientierte Auffassung. Durch die Langfristigkeit der Aktivitäten
und durch die Globalisierungsstrategie der Wertschöpfung unterscheidet sich
das globalisierte vom virtuellen Unternehmen (und durch dieselben Merkmale
die Auffassung von beiden). Wegen der weltweit zunehmenden Bedeutung der
Globalisierung wird sie mit ihren Problemen ausführlich in Modul 6 dargestellt.
1.1.2.4
Menschenbilder in der Betriebswirtschaftslehre
Bei allen Versuchen, das Unternehmen aus unterschiedlichen Perspektiven zu
betrachten, muss hervorgehoben werden, dass jedes Unternehmen eine
menschliche Veranstaltung ist und daher der Mensch in ihm als Individuum
bzw. als Gruppe die größte Bedeutung besitzt. Im Unternehmen tritt der
Mensch in einer großen Erscheinungsvielfalt auf. Dominierend ist die Frage
nach der Führung der Menschen. Um diese Frage zu beantworten, sind umfassende Beschreibungen, Theorien und Führungsmodelle entwickelt worden
(vgl. Modul 7 und Modul 10). Bei der genannten Erscheinungsvielfalt zeigt
sich jedoch, dass seine reale Ganzheit nur in Teilen erfassbar ist.
Merksatz: Für wissenschaftliche Analysen ist es erforderlich, den realen Menschen unter bestimmten Abstraktionen und Annahmen zu betrachten. Das Ergebnis dieses Vorgehens ist ein vereinfachtes Modell (Abbild)
des Menschen, das Menschenbild genannt wird.
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
In der betriebswirtschaftlichen Führungslehre sind bisher mehrere Menschenbilder erarbeitet worden (Weinert [Menschenbilder] 1495 ff.; Schweitzer [Menschenbild] 247 ff.). Ihre Merkmale sind überwiegend psychologischer und
soziologischer Natur und beziehen sowohl Mitarbeiter als auch Führungskräfte
ein. In Anlehnung an Schein [Psychology] werden vier Menschenbildtypen
unterschieden. Aus der Sicht eines modernen, betriebswirtschaftlichen Führungskonzepts wird danach ein fünftes Menschenbild entwickelt.
(1) Das älteste Menschenbild ist der „homo oeconomicus“. Dieses rationalwirtschaftliche Modell des Menschen taucht erstmals in der klassischen Nationalökonomie auf und ist durch mehrere wirklichkeitsfremde Merkmale
gekennzeichnet. Bei ihm wird davon ausgegangen, dass (insbesondere der
Arbeiter) nur durch wirtschaftliche Determinanten zur Arbeit motiviert werden
kann. Sein Verhalten im Arbeitsprozess ist in dem Sinne rational, als er bei
geringem Arbeitsaufwand einen möglichst hohen Lohn erwartet. Nur über
einen gerechten Lohn kann der Arbeiter zum Einsatz seiner Arbeitskraft und
zum Gehorsam gebracht werden. Planung, Steuerung und Motivation liegen
nur bei den Vorgesetzten. Außerdem ist der Arbeiter bereit, seine eigenen
Interessen und Ziele als Privatangelegenheit zu betrachten. Die auftretenden
Leitungsbeziehungen beruhen auf Befehl, Anweisung und Gehorsam.
(2) Als Gegenbewegung zum rein rational-wirtschaftlichen Menschenbild, das
im Taylorismus seinen Höhepunkt fand, haben amerikanische Soziologen den
arbeitenden Menschen nicht nur in die formale, sondern auch in eine informale Organisation eingebettet. Mit diesem Schritt wird der arbeitende Mensch
als soziales Wesen eingeführt, dessen Motivation und Leistung auch durch
andere Individuen bzw. Gruppen beeinflusst wird. Rückblickend kann gesagt
werden, dass bei der Kennzeichnung dieses Menschenbildes die Bedeutung
der sozialen Beziehungen überbewertet wird, während die Arbeitsbedingungen und ihre technische Basis unterbewertet werden. Wesentlich ist jedoch,
dass der arbeitende Mensch als soziales Wesen in seinem Arbeitsumfeld gesehen wird. Der Mensch selbst kann hier die Sinnhaftigkeit seiner Arbeit auch
in den sozialen Beziehungen erkennen. Soziale Bedürfnisse können außerdem
Motivatoren der Leistung sein und die Identität der Mitarbeiter fördern. Das
Leistungsverhalten der Mitarbeiter orientiert sich nicht nur am Lohn und an
den Kontrollen durch Vorgesetzte, sondern auch an sozialen Einflüssen von
Individuen und Gruppen.
(3) Ein weiteres Menschenbild ist das des nach Selbstentfaltung strebenden
Menschen. Der Ansatzpunkt für dieses Menschenbild ist die Vorstellung, dass
nicht die objektive Realität, sondern die subjektive Wahrnehmung dieser Realität das menschliche Verhalten determiniert. In der Human-Resource-Schule
werden nach diesem Ansatz innerpsychische Bedürfnisse als „Potenziale“ charakterisiert. Zentral ist hier die These, dass eine Sinnleere der Arbeit auch
dann entsteht, wenn Mitarbeiter ausgeprägte Interessen und Fähigkeiten
besitzen, die im täglichen Arbeitsprozess nur zu kleinen Teilen gefordert werden. Eine Identifikation mit der Arbeit und dem Arbeitsplatz tritt dann nicht
ein. Tatsächlich bringen aber Mitarbeiter die Vorstellung mit, sich auch im täglichen Arbeitsprozess persönlich entfalten zu können. Vorhandene Entscheidungskompetenzen der Mitarbeiter müssen daher systematisch gefördert und
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1.1 Rationalitätsaspekte
in den Arbeitsprozess eingebracht werden. Außerdem sind Mitarbeiter zur
Unabhängigkeit und zu längerfristigem Denken fähig. Sie sind auch häufig
sehr flexibel und in der Lage, sich selbst zu motivieren und zu kontrollieren.
(4) Da wirtschaftliches und gesellschaftliches Geschehen immer komplexer
werden, stellt sich die Frage, ob ein komplexes Menschenbild in der Lage ist,
die positiven Elemente der bisher besprochenen Menschenbilder (1) bis (3) zu
integrieren, um der zunehmenden Intensität der Wechselbeziehungen zwischen Gesellschaft und Unternehmen besser zu entsprechen als die bisherigen
Bilder. Für das komplexe Menschenbild wird davon ausgegangen, dass der
Mitarbeiter prinzipiell wandlungsfähig ist. Seine Motive und ihre Struktur können sich fortlaufend ändern. Außerdem ist der Mitarbeiter lernfähig, d. h. er
ist bereit, neues Wissen aufzunehmen und sein Verhalten nach seinen bisherigen Erfahrungen und dem neuen Wissen zu modifizieren. Eine zusätzliche
Dimension des Verhaltens liegt darin, auch außerhalb des Unternehmens aufgestaute Bedürfnisse zu befriedigen. Kurzfristig ist der Mitarbeiter gewöhnungs- und anpassungsfähig.
(5) Die Menschenbilder (1) bis (4) sind psychologisch bzw. soziologisch determiniert. Um zu einem Menschenbild zu gelangen, das für eine moderne Unternehmensführung fruchtbar ist, sind bei seiner Beschreibung zusätzlich wirtschaftliche und ethische Komponenten zu berücksichtigen. Insbesondere aus
europäischer Sicht und Erfahrung wird in diesem Sinne das moderne, betriebswirtschaftliche Menschenbild des „Wirtschaftspartners“ entwickelt. Neben seiner Wandlungsfähigkeit, Lernfähigkeit, externen Bedürfnisbefriedigung, dem
komplexen Erleben des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes, seiner Flexibilität sowie seiner Fähigkeit zur privaten Altersvorsorge ist der Mitarbeiter
zunehmend fähig, wirtschaftsdemokratisch und marktwirtschaftlich zu denken
und zu handeln. Ein System von Mitbestimmungsregelungen gewährt ihm
Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Aber auch die Mitverantwortungspflichten werden ausgebaut (Küng [Weltethos] 345). Eine Entwicklung vom weisungsabhängigen Mitarbeiter zum unabhängigen, verantwortlichen und vertrauensvollen Partner wird damit vorgezeichnet (vgl.
Abschnitt 1.2.2.2). Wer im Unternehmen mitbestimmt und mit verantwortet,
muss jedoch auch am Erfolg partizipieren. Erfolgsbeteiligung, Investivlohn und
Vermögens- bzw. Kapitalbeteiligung werden zu wesentlichen Merkmalen des
Menschenbildes. Die partnerschaftliche Erfolgsbeteiligung kann jedoch nicht
nur in einer Gewinnbeteiligung bestehen, sondern sie muss letztlich auch eine
Verlustbeteiligung umfassen. Dieses umso mehr, als der Wirtschaftspartner
zum Kapitalgeber bzw. zum Anteilseigner wird. Der künftige Wirtschaftspartner muss jedoch keineswegs nur ein das Einkommen maximierender Mitarbeiter in einem gewinnmaximierenden Unternehmen sein. Er wird auch in öffentlichen Haushalten (Verwaltungen), karitativen Einrichtungen, Parteien, Vereinen u. a. tätig sein und Wert auf sozialen Status, Loyalität und Sicherung des
Gemeinwohls legen. Seine Motivation zur Leistung wird eher durch Anerkennung, Selbstständigkeit, Mitwirkungsrechte und Verantwortung erfolgen als
durch monetäre Anreize.
Die Kennzeichnungen der Betriebe, der unterschiedlichen Auffassungen über
Betriebe und der Menschenbilder lassen erkennen, dass der Erfahrungsbe17
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
reich der Betriebswirtschaftslehre ein komplexes, sich wandelndes Gebilde ist.
Der technische Fortschritt, voranschreitende Globalisierung, neue Verhaltensund Denkweisen der Menschen, neue Interessenlagen und Zielvorstellungen,
moralische Denk- und Verhaltensmuster sowie wirtschaftliche und politische
Umbrüche sind Determinanten dieses Wandels. Der Erfahrungsbereich wirft
daher kontinuierlich neue Probleme auf.
1.1.3
Problembereich der Betriebswirtschaftslehre
1.1.3.1
Wirtschaften als Problembereich
1.1.3.1.1 Ableitungsproblematik des Problembereichs
Der Problembereich der Betriebswirtschaftslehre wird durch Abstraktion aus
dem Erfahrungsbereich gewonnen. Er stellt den disziplinspezifischen Analysegegenstand des Betriebswirts dar. Mit dem Problembereich wird aus dem Erfahrungsbereich ein Fragenkreis ausgewählt, der in seinen Erkenntnisinhalten
identisch ist. Je präziser das zugehörige Auswahlprinzip (Identitätsprinzip) formuliert wird, umso klarer ist von Fall zu Fall entscheidbar, ob eine jeweils
behandelte Frage bzw. theoretische Aussage zum Fragenkreis bzw. zur Theorie
oder Politik der Betriebswirtschaftslehre zu rechnen ist oder nicht, und umso
deutlicher werden die Grenzen zu den übrigen Fachdisziplinen sichtbar (Chmielewicz [Forschungskonzeptionen] 22). Außerdem wird die Frage beantwortet,
welches Instrumentarium zu einer zügigen und effektiven Problemlösung eingesetzt werden kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass problemabhängige Beziehungen zu anderen Fachdisziplinen unterdrückt, durch grenzüberschreitende
Forschung eine Verschmelzung von Einzelfächern zu einer neuen Interdisziplin
unmöglich gemacht und dadurch der wissenschaftliche Fortschritt gehemmt
wird. Das Gegenteil ist richtig: Die Grenzen einer Fachdisziplin regen dauernd
dazu an, einen Blick über die Grenzen zu werfen und problemabhängige, grenzüberschreitende Probleme und Beziehungen neu zu erforschen und damit den
Problembereich der Betriebswirtschaftslehre zu verändern.
1.1.3.1.2 Vorschläge zum Problembereich in der Literatur
Bei der Abgrenzung des Problembereichs herrscht in der Betriebswirtschaftslehre eine vergleichbare Meinungsvielfalt wie beim Erfahrungsbereich. So
werden u.a. für den Problembereich der Betriebswirtschaftslehre die Auswahlprinzipien (Identitätsprinzipien) Gewinnmaximierung, Kombination der Produktionsfaktoren, Güterknappheit und Entscheiden über knappe Güter vorgeschlagen (Schweitzer [Gegenstand] 50 f.).
(1) Die Gewinnmaximierung ist ein frühes Auswahlprinzip für den Problembereich der Betriebswirtschaftslehre. Sie ist eine individuell wählbare Zielvorstellung, die als eine extremale Ausprägung des allgemeinen Rationalprinzips
interpretiert wird. Die zweite extremale Ausprägung dieses Prinzips führt mit
umgekehrtem Vorzeichen zur Kostenminimierung. Beide Ausprägungen des
Rationalprinzips führen zu rationalem Entscheiden. Die Gewinnmaximierung
galt vor allem in der klassischen Nationalökonomie über Jahrzehnte als das
verbindliche Auswahlprinzip für den Problembereich der Mikroökonomie. Da
sie als zentrales Leitmotiv eines kapitalistischen Unternehmers angesehen
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1.1 Rationalitätsaspekte
wurde und wird, unterzogen sie Analytiker einer scharfen Kritik (Schierenbeck/Wöhle [Grundzüge] 7; Chmielewicz [Forschungskonzeptionen] 23 f.).
Wichtig ist, dass die Gewinnmaximierung für die Betriebsarten der öffentlichen Unternehmen, der öffentlichen Haushalte sowie der privaten Haushalte
nicht als repräsentativ akzeptiert werden kann. Eine kommunale Kläranlage,
ein Landeskrankenhaus, eine Universität oder ein Vierpersonenhaushalt verfolgen eben nicht das Ziel der Gewinnmaximierung. Sogar zahlreiche private
(insbesondere mittelständische) Unternehmen orientieren sich nicht an der
Gewinnmaximierung als oberster Entscheidungsmaxime.
Merksatz: Wird der Umfang des Betriebsbegriffs weit gefasst, ist die Gewinnmaximierung als Auswahlprinzip für den Problembereich der Betriebswirtschaftslehre unzweckmäßig.
(2) Die Kombination der Produktionsfaktoren ist ein zweites Auswahlprinzip
für den Problembereich der Betriebswirtschaftslehre. Sie wirft ebenfalls mehrere Probleme auf. Ausdruck der Kombination von Produktionsfaktoren ist eine
Menge von Transformationsfunktionen bzw. eine Produktionsfunktion, die eine
mengenmäßige Beziehung zwischen Gütereinsatz (input) und Güterausbringung (output) eines Betriebes abbildet. Auch unter Einschluss von Verwaltungs-, Planungs-, Organisations- und Kontrolleinsatzmengen drückt diese
Funktion eine technische Input-Output-Beziehung aus. Obwohl unbestritten
ist, dass sich für alle privaten und öffentlichen Betriebsarten derartige Funktionen formulieren lassen, beschreiben sie ein technisches Phänomen. Ein technisches Phänomen zum Auswahlprinzip für einen wirtschaftlichen Problemkreis zu erheben, ist jedoch aus methodischen Gründen nicht möglich.
Merksatz: Die Analyse der Kombination der Produktionsfaktoren führt dazu, auch diesen Vorschlag nicht
als Auswahlprinzip für den Problembereich der Betriebswirtschaftslehre zu übernehmen.
(3) Die Güterknappheit ist ein drittes Auswahlprinzip für den Problembereich
der Betriebswirtschaftslehre. Der Argumentationsansatz hierfür ist der Folgende: Alle Wirtschaftsgüter, die für die Produktion dritter Güter bzw. für den
Konsum benötigt werden, haben in den Märkten einen Preis, d. h., sie sind
knappe Güter. Sobald in Betrieben Fragen der Güterknappheit auftreten, können sie als Problembereich der Betriebswirtschaftslehre angesehen werden.
Die Knappheit der Güter verlangt allerdings, ihrer Bereitstellung und Verwendung besondere Aufmerksamkeit zu widmen, wenn nicht Verschwendung
geduldet und Kapital- bzw. Substanzauszehrung hingenommen werden sollen.
Zudem ist der Fragenkreis über knappe Güter eine sehr ungenaue Abgrenzung eines Problembereichs der Betriebswirtschaftslehre. Obwohl das Auswahlprinzip der Güterknappheit den richtigen Ansatz darstellt, muss der Fragenkreis, den sie abgrenzt, präziser festgelegt werden.
Merksatz: Ohne eine Präzisierung führen die Überlegungen zur Güterknappheit dazu, auch dieses Prinzip
nicht als Auswahlprinzip für den Problembereich der Betriebswirtschaftslehre zu übernehmen.
(4) Das Entscheiden über knappe Güter ist ein vierter Vorschlag für das Auswahlprinzip des Problembereichs der Betriebswirtschaftslehre. Mit dem Entscheiden über knappe Güter wird die Forderung nach einer Präzisierung des
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Auswahlprinzips für den Problembereich der Betriebswirtschaftslehre erfüllt.
Erst wenn das Entscheiden über knappe Güter als Prinzip präzise beschrieben
wird, kann von einem Auswahlprinzip für den Problembereich der Betriebswirtschaftslehre gesprochen werden. Entscheidungen sind dann hinreichend
präzise beschrieben, wenn sie mindestens eine Hauptbedingung (-ziel) und
mehrere Nebenbedingungen (-ziele) umfassen. Als Hauptbedingung ist zu fordern, dass alle knappen Güter in eine optimale Allokation (Verwendungsweise) gebracht werden müssen. Danach ist bei einem gewählten Ziel(system)
über die Zuordnung der knappen Güter auf zulässige alternative Verwendungsweisen so zu entscheiden, dass die gewählte Alternative als optimal
akzeptiert wird (optimale Allokation). Dabei müssen die alternativen Verwendungsweisen zulässig (realisierbar) sein, was bedeutet, dass sie mehreren
Nebenbedingungen genügen müssen: dazu zählen u. a. wirtschaftliche, technische, soziale, ökologische, ethische Nebenbedingungen. Die auf diese Weise
abgegrenzte Alternativenmenge heißt in der Entscheidungstheorie und in der
Unternehmensforschung „zulässiger Bereich“.
Merksatz: Nach diesen Überlegungen wird die Summe der betrieblichen Entscheidungen über knappe
Güter zum Problemkreis der Betriebswirtschaftslehre gewählt; verkürzt wird dieser Problemkreis Wirtschaften genannt.
Das Entscheiden über knappe Güter unter Haupt- und Nebenbedingungen
grenzt einen konsistenten, raum- und zeitunabhängigen sowie ideologieindifferenten Fragenkreis ab, der den betriebswirtschaftlichen Problembereich operational bestimmt. Der Problembereich der Betriebswirtschaftslehre stellt prinzipiell sicher, dass in allen Betriebsarten (in privaten und öffentlichen Unternehmen
sowie Haushalten) das Entscheiden über knappe Güter unter Haupt- und Nebenbedingungen einen Fragenkreis darstellt, dessen Erkenntnisinhalte identisch
sind.
Das Wirtschaften ist in dem dargestellten Sinn ein geistiger Prozess, der von
körperlichen, mechanischen, chemischen und biologischen Prozessen zu
unterscheiden ist. In einem Unternehmen der Kraftfahrzeugherstellung sind
beispielsweise nicht die praktische Bereitstellung und Lagerung von Einsatzgütern und die Herstellung (Montage) sowie der Absatz von Kraftfahrzeugen
einzelne Phasen des Wirtschaftens, sondern das planende und steuernde Entscheiden über die zielorientierte Realisation dieser Phasen machen den Inhalt
des Wirtschaftens aus.
1.1.3.2
Ziele des Wirtschaftens
Wirtschaften kann verschiedene Ziele verfolgen. Als Ziele, auf die in der
Betriebswirtschaftslehre Bezug genommen werden kann, kommen nicht nur
wirtschaftliche Hauptziele (Gewinnverbesserung, Steigerung der Wertschöpfung, Umsatzsteigerung, Kostendeckung, Verlustabbau u. a.) in Betracht, sondern in gleicher Weise zahlreiche Nebenziele (Nebenbedingungen), insbesondere technische Nebenziele (Erhöhung der Produktivität, Verbesserung der
Produktqualität, Erhöhung des technischen Standards der Anlagen, Maschinen, Verfahren u. a.), soziale Nebenziele (Verkürzung der Arbeitszeit, bessere
Vorsorge für das Alter, mehr Sicherheit am Arbeitsplatz u. a.), ökologische
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1.1 Rationalitätsaspekte
Nebenziele (Vermeidung bzw. Senkung von Wasserbelastung, Abfallaufkommen, Luftverschmutzung, Lärmbelästigung u. a.) und ethische Nebenziele
(Steigerung des Vertrauens, Erhöhung der Verantwortung, mehr Fairness im
Wettbewerb, Einhaltung von Rechtsnormen, ordnungsmäßige Aktenführung,
transparente Finanzberichterstattung, faire und respektvolle Arbeitsbedingungen u. a.) (vgl. Abb. 1.8).
Als Optimierungspostulat lässt sich der beschriebene Zusammenhang wie folgt
ausdrücken:
!
Entscheide in Betrieben stets so, dass mit den vorhandenen knappen Mitteln (Gütern) eine optimale Ausprägung der wirtschaftlichen, sozialen, technischen, ökologischen und unternehmensethischen Ziele
(Werte) erreicht wird.
Das Optimierungspostulat gilt für alle knappen Güter und alle Ziele in Betrieben, d. h. ebenso für wirtschaftliche, technische, soziale, ökologische und ethische wie für andere Ziele (Chmielewicz [Forschungskonzeptionen] 23; Schierenbeck/Wöhle [Grundzüge] 76 ff.) (vgl. Abb. 1.8 und 1.9).
Betriebliche
Ziele
(Zielsystem)
Wirtschaftliche
Ziele
Sachziele
Formalziele
Soziale
Ziele
Technische
Ziele
Ökologische
Ziele
Unternehmensethische Ziele
Abbildung 1.8: Betriebliche Ziele
In den Betrieben der Wirtschaftspraxis stehen einzelne Ziele in unterschiedlicher Beziehung zueinander (vgl. zur Analyse und Integration wirtschaftlicher
und sozialer Rationalität (Hartfiel [Soziale Rationalität] 60 ff. und 146 ff.). Diese
Beziehung kann z. B. komplementär oder konkurrierend sein. Es ist daher häufig nicht möglich, ein wirtschaftliches Ziel unabhängig von anderen Zielarten
zu verfolgen. Vielmehr können durch das Entscheiden über wirtschaftliche
Ziele sowohl technische als auch soziale, ökologische und unternehmensethische Ziele tangiert werden. Welches Ziel in einem derartigen Beziehungszusammenhang das dominierende ist, hängt ganz vom jeweiligen Problem ab. So
werden in einem privaten Unternehmen i. d. R. die wirtschaftlichen Ziele eine
größere Priorität (einen höheren Rang) besitzen als die übrigen Ziele. Dagegen
kann eine staatliche Universität die wisssenschaftlichen Ziele (im Sinne einer
hohen Qualität von Forschen, Lehren und Studieren) am höchsten gewichten.
Ein städtisches Altenheim schließlich wird die sozialen Ziele vor den übrigen
Zielen rangieren lassen. Letztlich wird der Betreiber einer Endlagerstätte für
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Ausgewählte absolute Ziele
Ausgewählte relative Ziele
Wirtschaft liche – Umsatz
Ziele
– Erfolg (Gewinn bzw. Verlust)
– Gebundenes Kapital
– Deckungsbeitrag sowie
– Kosten
– Umsatzrentabilität
– Gesamt- bzw. Eigenkapitalrentabilität
– Relativer Deckungsbeitrag pro Engpasseinheit
– Anteil der Gemeinkosten an den Gesamtkosten
Soziale Ziele
– Sozialleistungen pro Mitarbeiter
– Verhältnis von Krankheitstagen zu
Arbeitstagen
– Fluktuationsrate
– Anteile bestimmter sozialer Gruppen an
der Gesamtmitarbeiterzahl (Behindertenquote, Frauenquote)
–
–
–
–
–
Mitarbeiterzufriedenheit
Umfang der Sozialleistungen
Anzahl der Krankheitstage
Fluktuation
Gesamtzahl der Mitarbeiter aus
bestimmten sozialen Gruppen
Technische Ziele – Menge der produzierten Güter
– Menge der eingesetzten (verbrauchten)
Güter
– Qualität der Produkte
– Verfahrensqualität und -flexibilität
– Potenzialqualität und -flexibilität
– Ausschussmenge
– Durchlaufzeiten
– Kapazität
– Produktivität:
· Mitarbeiterproduktivität
· Anlagenproduktivität
· Materialproduktivität
– Ausschussrate
– Leistungsgrade
– Verhältnis von Bearbeitung- zu Gesamtdurchlaufzeit eines Auftrags
– Beschäftigungsgrade
Ökologische
Ziele
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Wasserverbrauch
Energieverbrauch
Flächenverbrauch
Menge wiedereingesetzter Abfallstoffe
(sekundäre Güter)
Schadstoffmenge
Lautstärke
Abgasmenge sowie
Abstrahlwärme
Energieverbrauch pro Produkteinheit
Recyclingrate
Schadstoffmenge pro Produkteinheit
CO2-Ausstoß pro m3 Luft
Unternehmens- – Vertrauen
ethische Ziele
– Verantwortung, Fairness im Wettbewerb
– Einhaltung von Rechtsnormen
– ordnungsmäßige Aktenführung
– transparente Finanzberichterstattung
– faire und respektvolle Arbeitsbedingungen u. a.
Abbildung 1.9: Beispiele für absolute und relative betriebliche Ziele
hochgiftige Stoffe den ökologischen Zielen eine höhere Priorität beilegen
(müssen) als den übrigen. Wird in einem Unternehmen das Entscheiden über
knappe Güter ausschließlich an wirtschaftlichen Zielen orientiert, z. B. an
einem hohen Gewinn, reduziert sich das Wirtschaften auf eine profitorientierte
Güterallokation. Das in diesem Modul vorgetragene Konzept des Wirtschaftens
erlaubt dagegen die Gestaltung unterschiedlicher Zielsysteme mit Prioritätenverschiebungen zwischen wirtschaftlichen, technischen, sozialen, ökologi22
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1.1 Rationalitätsaspekte
schen und unternehmensethischen Zielen und ist selbst bei einer interdisziplinären Konzeption der Betriebswirtschaftslehre anpassbar.
1.1.3.3
Interpretation des Optimierungspostulats
In der Betriebswirtschaftslehre ist eine häufig gewählte Interpretation der
Optimierung die Maximierung oder Minimierung einer Zielfunktion. Sie findet
ihre Bestätigung in einer großen Zahl von Entscheidungsmodellen, deren Zielfunktionen unter Nebenbedingungen entweder maximiert oder minimiert werden sollen. Das Problem ist jedoch, dass eine extremale Zielerreichung in der
Wirtschaftspraxis in den meisten Fällen nicht erreicht wird, obwohl sie oft als
solche geplant wird.
Eine differenzierte Interpretation des Optimierungspostulats fordert dagegen,
dass der Mitteleinsatz (input) und das Ergebnis (output) so aufeinander abgestimmt werden müssen, „dass der durch sie definierte Prozess optimiert wird.
Dabei ist das Optimalitätskriterium problemindividuell zu definieren“ (MüllerMerbach ([Einführung] 7 ff.). Zu dieser Interpretation des Optimierungspostulats ist folgende Erklärung erforderlich: Zur präzisen Kennzeichnung eines
Optimums müssen prinzipiell alle Entscheidungskriterien zugelassen werden.
Diese Entscheidungskriterien sind im Einzelnen (Kosiol [Einführung] 249; Dinkelbach [Entscheidungsmodelle] 226 ff.):
– Extremierung (Maximierung bzw. Minimierung),
– Satisfizierung/Approximation und
– Fixierung.
Die genannten Entscheidungskriterien können sowohl einzelne Ziele als auch
Zielfunktionen betreffen. Sobald eine gewählte Zielfunktion (z. B. eine Periodenerlösfunktion) mit einem dieser Entscheidungskriterien (z. B.: Satisfiziere!)
verknüpft wird, heißt das zugehörige Optimierungspostulat „Satisfiziere die
Periodenerlöse!“. Man nennt dieses Postulat auch Zielvorstellung. Auf diese
Weise lassen sich alle denkbaren wirtschaftlichen, technischen, sozialen, ökologischen und unternehmensethischen Zielfunktionen mit einem der drei
genannten Entscheidungskriterien zu einer Zielvorstellung verbinden. Die hierarchisch geordnete Menge der in einem Betrieb gewählten Zielvorstellungen
bildet das Zielsystem. In einem konkreten Zielsystem können für unterschiedliche Ziele sogar unterschiedliche Entscheidungskriterien gewählt werden.
Im Unternehmen müssen die Entscheidungsträger bei der Wahl der optimalen
Alternative zahlreiche Daten und betriebliche sowie außerbetriebliche Nebenbedingungen unter verschiedenen Graden der Unsicherheit berücksichtigen.
Alle Nebenbedingungen des jeweiligen Entscheidungsproblems grenzen eine
Menge realisierbarer Alternativen ab, aus welchen für die gegebene(n) Zielvorstellung(en) die optimale Alternative zu wählen ist. Diese optimale Alternative bringt die knappen Güter in eine Allokation, in der diese ohne Verschwendung (effizient) und zielführend (effektiv) verwendet werden. Dabei ist
vorab weder bekannt, ob die vorhandenen knappen Güter voll zum Einsatz
kommen, noch ist vorab das optimale Ergebnis (der optimale Wert der Zielfunktion) bekannt. Erst durch die Wahl der optimierenden Alternative werden
beide Größen determiniert.
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Wird ein Optimierungsproblem durch ein (strukturgleiches bzw. strukturähnliches) mathematisches Optimierungsmodell (Entscheidungsmodell) abgebildet,
muss zur Bestimmung der zieloptimalen Alternative (Lösung) ein Algorithmus
(mathematisches Rechenverfahren) herangezogen werden. Bei den Algorithmen lassen sich exakte Optimierungsverfahren und heuristische Verfahren
(Heuristiken = Suchtechniken) unterscheiden. Ein exaktes Optimierungsverfahren führt nach einer endlichen Zahl systematischer Rechenschritte (Iterationen) zur optimalen Lösung des Problems. Bei umfangreichen Problemen (Modellen) durchlaufen diese Rechenverfahren zahlreiche Rechenschritte und
führen zu langen Rechenzeiten. Das bekannteste exakte Optimierungsverfahren ist das Simplexverfahren der linearen Programmierung (vgl. Modul 8, Abschnitt 8.5.3 und Anhang 2). Wird jedoch der hohe Rechenaufwand gescheut
und eine Näherungslösung akzeptiert, kann ein heuristisches Verfahren zur
Bestimmung der Problemlösung herangezogen werden. Bei heuristischen Verfahren wird meist eine satisfizierende (zufriedenstellende) bzw. fixierte Lösung
berechnet. Diese Verfahren lassen sich auch als Suchverfahren interpretieren,
die entweder zu einer guten Ausgangslösung für anschließende iterative Verbesserungen oder direkt zu einer satisfizierenden Problemlösung führen. In jedem Fall ist dann ein in Regeln gekleidetes Auswahlkriterium für den Aufbau
eines Lösungsweges zum Optimum erforderlich. Bekannte heuristische Verfahren sind die Prioritätsregelverfahren und die Vorausschauregelverfahren, die
bei Prozesssimulationen angewendet werden.
1.1.3.4
Wirtschaften bei Sicherheit, Risiko und Unsicherheit
Wirtschaftliche Entscheidungen, die in der Gegenwart getroffen werden, zeigen ihre Wirkungen meist erst zu einem oder mehreren späteren Zeitpunkten
bzw. Perioden. Je weiter ihre Wirkungen in der Zukunft liegen, desto unsicherer sind im Zeitpunkt der Entscheidung die Informationen über sie. Entscheiden unter unsicherer (unvollständiger, unbestimmter) Information ist daher in
der Praxis des Wirtschaftens der Regelfall, wobei die Unsicherheit sowohl den
Gütereinsatz und die Güterausbringung als auch die Beziehungen zwischen
ihnen betrifft. Unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit von Informationen lässt
sich das Entscheiden bei drei Informationsständen unterscheiden:
(1) Entscheiden bei Sicherheit (sichere Information),
(2) Entscheiden bei Risiko (wahrscheinliche Information),
(3) Entscheiden bei Unsicherheit (unsichere Information).
(1) Die traditionelle Interpretation des Optimierungspostulats mit dem Entscheidungskriterium der Extremierung unterstellt sichere Informationen des
Entscheidungsträgers. Hier wird davon ausgegangen, dass der Entscheidungsträger über alle zukünftigen Gütereinsätze, Güterausbringungen und Beziehungen zwischen ihnen vollständig und bestimmt informiert ist.
Merksatz: Der Entscheidungsträger kann bei Sicherheit (sicheren Informationen) diejenige Alternative als
optimal wählen, welche die gewählte Zielgröße extremiert.
(2) Von einem Entscheiden bei Risiko (wahrscheinliche Informationen) wird
gesprochen, wenn für jede realisierbare Alternative die (meist subjektiven)
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1.1 Rationalitätsaspekte
Wahrscheinlichkeiten für das Eintreffen der jeweils möglichen Ergebnisse der
Zielgröße bekannt sind. Soweit es sich um subjektive Wahrscheinlichkeiten
handelt, werden diese als Zuverlässigkeitsgrad der persönlichen Vermutung
interpretiert, dass bestimmte Ergebnisse der Zielgröße eintreffen werden. Die
möglichen Ergebnisse einer Alternative werden dann mit ihren Wahrscheinlichkeiten gewichtet und zum arithmetischen Mittel verdichtet. Das Resultat ist
dann für jede Alternative der mathematische Erwartungswert der Zielgröße.
Merksatz: Der Entscheidungsträger kann bei Risiko (wahrscheinlichen Informationen) diejenige Alternative als optimal wählen, deren Erwartungswert der Zielgröße seinem gewählten Entscheidungskriterium (Extremierung, Satisfizierung/Approximation oder Fixierung) genügt.
(3) Im Falle des Entscheidens bei Unsicherheit besitzt der Entscheidungsträger
keine Informationen über die Eintrittswahrscheinlichkeiten der möglichen
Ergebnisse einer Alternative. In dieser Situation kann z. B. diejenige Alternative als optimal gewählt werden, die bei Eintritt der ungünstigsten Datenkonstellation zum besten Ergebnis führt (Minimax-Regel). Bei einer anderen Einstellung des Entscheidungsträgers zu Chance und Risiko kann eine optimale
Alternative auch nach anderen Regeln bestimmt werden (z. B. Maximax-Regel,
Hurwicz-Regel, Savage-Niehans-Regel, Laplace-Kriterium). Allen Regeln zur
Auswahl optimaler Alternativen bei Unsicherheit liegt ein unterschiedliches
Vorsichtsstreben zugrunde. Der Entscheidungsträger trägt der Unsicherheit bei
einigen dieser Regeln dadurch Rechnung, dass er auf Alternativen mit extrem
vorteilhaften Ergebnissen der Zielgröße verzichtet, dafür aber für Alternativen
mit ungünstigeren Ergebnissen mehr Sicherheit erwartet.
Merksatz: Der Entscheidungsträger kann bei Unsicherheit (unsicheren Informationen) diejenige Alternative als optimal wählen, für die das Ergebnis und die Sicherheit subjektiv ausgewogen erscheinen.
1.1.3.5
Zusammenhang zwischen Erfahrungsbereich, Problembereich und Wissenschaftszielen
Die Betriebswirtschaftslehre ist eine angewandte Realwissenschaft, die
Erkenntnisse über menschliches Handeln als nach außen orientierte Willenstätigkeit zur Verfügung stellen soll. Das Wissenschaftsziel, welches ihr damit
auferlegt wird, ist in erster Linie ein pragmatisches, das sie zweckmäßig durch
das Formulieren instrumentaler Aussagensysteme erfüllt. Um diesem pragmatischen Wissenschaftsziel zu genügen, bedarf es als Basis bzw. als Fundament
der Bereitstellung deskriptiver und theoretischer Aussagen(systeme). Wird
außerdem für die Wahrheitswertfeststellung ihrer theoretischen Aussagen das
Postulat nach empirischer Geltung gewählt, gilt die Betriebswirtschaftslehre
als Realwissenschaft (empirische Wissenschaft). Ihre Wissenschaftsziele
(Beschreibung, Erklärung und Prognose, Entscheidung (Gestaltung), Wertung)
sind durchweg gleichrangig. Wird jedoch das pragmatische Wissenschaftsziel
in den Vordergrund gerückt, ist es zulässig, von einer Entscheidungsorientierten Betriebswirtschaftslehre zu sprechen, wobei analoge Hervorhebungen
auch für das deskriptive, das theoretische und das normative Wissenschaftsziel
denkbar sind.
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Erfahrungsbereich
Erfahrungsbereich der
Betriebswirtschaftslehre
[Betriebe im Kultur be reich
(Erfahrbare Realität)]
Problembereich
Überprüfung, Gestaltung
IPB
IPI
Realität
erfahrbare
Realität
Problembereich der
Betriebswirtschaftslehre
(Wirtschaften in
Betrieben)
IPS
Problembereich der
Ingenieurwissen schaft
IPÖ
Problembereich der
Soziologie
IPU
Wissenschaftsziele und Funktionen
WEF
Gestaltung
TEF
Erklärung/Prognose
SEF
Beschreibung
ÖEF
UEO Beschaffung und Logistik
Fertigungswirtschaft
Marketing
Investition
Finanzierung
Personalwirtschaft
Problembereich der
Ökologie
andere
Problembereiche
IdeBMJtät
IPB =
IPI =
IPS =
IPÖ =
IPU =
Identitätsprinzip der Betriebswirtschaftslehre
Identitätsprinzip der Ingenieurwissenschaften
Identitätsprinzip der Soziologie
Identitätsprinzip der Ökologie
Identitätsprinzip der Unternehmensethik
WEF = Wirtschaftliche Optimierung
TEF = Technische Optimierung
SEF = Soziale Optimierung
ÖEF = Ökologische Optimierung
UEO = Unternehmensethische Optimierung
Abbildung 1.10: Zusammenhang zwischen Erfahrungsbereich, Problembereich, Wissenschaftszielen und Funktionen der Betriebswirtschaftslehre
Die Zusammenhänge zwischen Erfahrungsbereich, Problembereich und Wissenschaftszielen der Betriebswirtschaftslehre verdeutlicht Abbildung 1.10.
Darin wird zum Ausdruck gebracht, dass der Erfahrungsbereich nicht die faktisch existierende Realität ist, sondern dasjenige „Bild“ dieser komplexen Realität, das durch menschliche Sinne wahrnehmbar sowie erfahrbar ist und stets
noch ideale Komponenten enthält. Da es kaum möglich ist, ein reales Ereignis
in seiner Totalität zu erklären (Popper [Logik] 379), müssen die Problembereiche verschiedener Einzelwissenschaften aus dem Erfahrungsbereich mittels
unterschiedlicher Identitätsprinzipien abstrahiert werden. Auf diese Weise
wird das Wirtschaften in Betrieben als Problembereich der Betriebswirtschaftslehre aus dem Erfahrungsbereich hergeleitet. Die auf diese Weise abgegrenzte
Einzelwissenschaft Betriebswirtschaftslehre kann, wie erläutert wurde, verschiedene Wissenschaftsziele verfolgen, die wiederum auf unterschiedliche
Funktionen (Beschaffung, Fertigung, Marketing, Investition, Finanzierung,
Personal, Führung u. a.) gerichtet sein können. Die „erfahrbare Realität“ ist
schließlich das Umfeld menschlicher Gestaltung und zugleich die Schiedsinstanz für die Überprüfung behaupteter wissenschaftlicher Aussagen.
Einführende Literaturhinweise zum Abschnitt 1.1.
Die vollständigen Literaturangaben finden Sie im Downloadbereich.
Chmielewicz, K.: [Forschungskonzeptionen] der Wirtschaftswissenschaft.
3. Aufl., Stuttgart 1994.
Schierenbeck, H. und Wöhle, C.: [Grundzüge] der Betriebswirtschaftslehre. 18.
Auflage, München 2012.
Wöhe, G. und Döring, U.: [Einführung] in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 25. Aufl., München 2013.
!
Leser, die an den Aufgaben „Forschen und Lehren“ der Betriebswirtschaftslehre interessiert sind, finden im
Download einen Überblick über diese Aufgaben.
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1.2 Moralitätsaspekte
1.2
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
unter Moralitätsaspekten
– Grundfragen der Unternehmensethik –
„Vertrauen ist für alle Unternehmungen das Betriebskapital,
ohne welches kein nützliches Werk
auskommen kann. Es schafft auf
allen Gebieten die Bedingungen
gedeihlichen Geschehens.“
(Albert Schweitzer 1875–1965)
Lernziele:
Aneignen von Wissen (Kenntnissen) über Grundlagen der Unternehmensethik; Verstehen (Erfassen und Erkennen) komplexer Zusammenhänge unternehmensethischer Konzepte; Anwenden (Nutzen) des erlangten Wissens
zur Verknüpfung ethischer Werte und Normen mit betrieblichem Entscheiden; Analyse (Erforschen) von Bedingungen, Ursachen, Wirkungen und Beziehungen unternehmensethischer Aussagen; Synthese (Integrieren) von
Einzelerkenntnissen aus der Analyse zu übergeordneten Aussagen bzw. Strukturen der betriebswirtschaftlichen
Disziplin Unternehmensethik; Bewertung (Evaluation) von Alternativen zwecks Lösens (Entscheidens) wirtschaftlicher Probleme unter ethischen Aspekten.
Übersicht:
Nachdem das Entscheiden über knappe Güter in Abschnitt 1.1. unter Rationalitätsaspekten dargestellt wurde,
wird dasselbe Entscheiden im Abschnitt 1.2. unter Moralitätsaspekten erörtert. Unter diesen Aspekten wird
das moralisch richtige (gute, korrekte) Entscheiden bzw. das ethisch fundierte Entscheiden behandelt. Im Einzelnen wird auf Probleme und auf die Formulierung der Module der ethischen Fundierung des Entscheidens
eingegangen.
1.2.1
Ethik in der Wirtschaftswissenschaft
Ethische Fragen treten mit unterschiedlichem Gewicht in allen Wissenschaften
und praktischen Institutionen auf, in welchen der Mensch als handelndes und
entscheidendes Wesen tätig wird. Das gilt auch in hohem Maße für die Wirtschaftswissenschaft, für die es gegenwärtig mindestens zwei Gründe zum
Befassen mit ethischen Fragen gibt: Der erste Grund liegt darin, dass der Wirtschaftswissenschaft – und damit auch der Betriebswirtschaftslehre – gegenwärtig der Vorwurf gemacht wird, in ihren Aussagensystemen wichtige Erkenntnisse der benachbarten Geisteswissenschaften zu vernachlässigen. Unter
anderem berücksichtige sie in ihren Theorien und Politiken keine Gestaltungsfaktoren des moralischen Handelns und Entscheidens sowie Strukturen der
zwischenmenschlichen Beziehungen, die wirtschaftlich relevant seien (Leisinger [Relevanz] 33 ff.). Die Aussagen der Wirtschaftswissenschaft seien daher
wirklichkeitsfremd und nicht in der Lage, reale wirtschaftliche Zusammenhänge zu erklären bzw. entsprechende Probleme zu lösen. Der zweite Grund
für die Behandlung der Grundfragen der Unternehmensethik liegt darin, dass
Entscheidungsträger weltweit in erheblichem Umfang gegen moralische
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Werte, Grundsätze und Regeln verstoßen und die Wirtschaftswissenschaft
nicht in der Lage ist, darauf eine Antwort zu geben.
In der Volkswirtschaftslehre ist das Befassen mit wirtschaftsethischen Fragen
keineswegs ein neues Thema. Bereits Adam Smith (1723–1790), der „Vater“
der klassischen Volkswirtschaftslehre, erarbeitete in seiner „The Theory of
Moral Sentiments“ die ethischen, philosophischen, psychologischen und
methodologischen Grundlagen für seine späteren wirtschaftswissenschaftlichen Publikationen (u.a. in „The Wealth of Nations“). Im Laufe der Entwicklung der volkswirtschaftlichen Theorien fand jedoch eine Formalisierung
(Mathematisierung) der wirtschaftlichen Aussagensysteme statt, die dazu
führte, dass ethische, philosophische und psychologische Aspekte immer mehr
vernachlässigt wurden. Mit dieser „empirischen Verarmung“ entfernten sich
die Theorien immer mehr von der Realität des Wirtschaftens.
Ähnlich wie die Volkswirtschaftslehre hat die Betriebswirtschaftslehre in ihrer
Geschichte eine Welle umfangreicher Formalisierungen hinter sich. Der
Umfang des Isolierens und Abstrahierens war aber nicht so groß wie in der
Volkswirtschaftslehre, weil die betriebswirtschaftlichen Gegenstände und ihre
Probleme enger und näher an der Realität des Wirtschaftens liegen und die
formulierten Theorien und Politiken laufend an der Realität geprüft werden
können bzw. müssen. Dennoch hat auch in der Betriebswirtschaftslehre die
Diskussion unternehmensethischer Fragen in den letzten Jahren international
zugenommen. Dabei ist zu beobachten, dass sich die beteiligten Akteure nicht
einig sind, welcher wissenschaftliche Standort den ethischen Problemen des
betrieblichen Wirtschaftens bzw. des wirtschaftlichen Entscheidens zugewiesen werden soll.
Im Wesentlichen sind zur Standortbestimmung der unternehmensethischen
Fragen zwei Auffassungen zu erkennen (Schweitzer [Plädoyer] 418), die von
je einer Gruppe getragen werden. Eine „erste Gruppe“ (Schneider [Unternehmensethik] 869 ff.; Hax [Unternehmensethik] 769 ff.; Albach [Unternehmensethik] 809 ff.; Klink [Kaufmann] 57 ff.) vertritt die Auffassung, dass in der
Betriebswirtschaftslehre die Beschäftigung mit Fragen der Unternehmensethik
überflüssig sei, weil die Betriebswirtschaftslehre bereits auf ethischen Prinzipien beruhe (Albach [Unternehmensethik] 809 ff.). Das historisch gewachsene
Leitbild des „ehrbaren Kaufmanns“, so wird argumentiert, verkörpere die
wichtigsten ethischen Werte wirtschaftlichen Entscheidens bereits seit Jahrhunderten, und die Entscheidungsträger hätten die Werte dieses Leitbildes
gleichzeitig mit dem Fachwissen über Generationen erlernt und gelebt. Umso
mehr überrascht es, dass dieses Leitbild in mehreren jüngeren Publikationen
zur Wirtschafts- und Unternehmensethik überhaupt nicht erwähnt wird.
Eine „zweite Gruppe“ (Koslowski [Unternehmensethik]; Kreikebaum [Unternehmensethik]; Küpper [Unternehmensethik]; Göbel [Unternehmensethik];
Schweitzer [Plädoyer]; Ruh/Leisinger [Ethik]; Wieland [Wertemanagement])
bemüht sich dagegen darum, die Grundlagen einer betriebswirtschaftlichen
Disziplin Unternehmensethik zu erarbeiten und diese als ethische Fundierung
des wirtschaftlichen Entscheidens zu verstehen. Zur zweiten Gruppe zählen
auch zahlreiche internationale Beiträge der „Corporate Social Responsibility
[CSR]“ bzw. der „Business Ethics [BE]“ (Carter et al. [Business Ethics]; Donald28
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1.2 Moralitätsaspekte
son [Ethics); Koslowski et al. [Business Ethics]; Crane/Matten [Business Ethics];
Ulrich [Wirtschaftsethik]; Valesquez [Business Ethics]) und die deutschen
sowie internationalen Ansätze der „Corporate Governance“ (v. Werder [Governance] 160 ff.), welche die Formulierung national und international anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung anstreben (vgl. dazu Modul 3). Die Beiträge der zweiten Gruppe behandeln mit
unterschiedlichen Schwerpunkten deskriptive, normative und analytische Konzeptionen der Unternehmensethik. Zu vergleichenden Analysen unterschiedlicher Ansätze der Unternehmensethik im deutschsprachigen Raum sei auf die
Beiträge von (Neugebauer [Unternehmensethik] 25 ff.) und (Küpper [Unternehmensethik] 107 ff.) verwiesen.
Merksatz: Ein verantwortbares Wirtschaften in nach-moderner Zeit besteht darin, die wirtschaftlichen
Strategien und das ethische Urteil überzeugend zu verbinden“ (Küng [Weltethos] 319). „Eine moralische
Geschäftsführung hat mehr Chancen (…), eine unmoralische Geschäftsführung zahlt sich langfristig nicht
aus! (Küng [Weltethos] 361).
1.2.2
Ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens
1.2.2.1
Definitionen ethischer Grundbegriffe
Am Anfang der wissenschaftlichen Darstellung und Analyse eines Problems
stehen zweckmäßige Begriffsdefinitionen. Die nachfolgenden begrifflichen
Erörterungen dienen der Sprachregulierung, dem besseren Verständnis bzw.
dem Vermeiden von Missverständnissen.
Definition:
Als Moral wird ein geschichtlich entstandenes System (Kanon, Kodex) von Regeln, Normen und Werten definiert, das von einer Gruppe von Menschen gemeinsam aufgestellt und für sich als verbindlich akzeptiert wird.
Als Moralität (Sittlichkeit) wird das „Gutseinwollen“ als feste Grundhaltung des Menschen definiert, die zum
Prinzip der Willensbildung und Praxis erhoben wird (Pieper [Ethik] 45).
Ethik ist als Disziplin der Philosophie die Wissenschaft des moralischen Entscheidens und Handelns. Im Unterschied zur Moral untersucht Ethik formal,
unter welchen Bedingungen menschliches Entscheiden und Handeln – unabhängig von ihrem Inhalt – als moralisch richtig (gut, korrekt) verstanden werden können. „Die Ethik sagt nicht, was das Gute in concreto ist, sondern wie
man dazu kommt, etwas als gut zu beurteilen“ (Pieper [Ethik] 24). Im Gegensatz zur Moral fällt die Ethik keine moralischen Urteile über einzelne Entscheidungen, sondern sie analysiert Bedingungen moralischer Entscheidungen auf
einer übergeordneten, abstrakteren Sprachebene (Metaebene). Soweit die
Analyse ergibt, unter welchen und wie vielen Bedingungen das Entscheiden
moralisch richtig ist, wird es als ethisch fundiert betrachtet. Moralische Entscheidungen sind somit Objekte der Ethik.
Definition:
Als Ethik wird ein System von Aussagen definiert, das über moralisch richtiges Entscheiden spricht.
Ist die Zahl der Bedingungen für moralische Entscheidungen groß, dann ist die
ethische Fundierung dieser Entscheidungen ebenfalls groß und umgekehrt.
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Merksatz: Ethik selbst ist nicht Moral, sondern Ethik spricht über Moral und über die Wechselbeziehungen
zwischen Moral und Moralität. Ethik untersucht im Einzelnen die Bedingungen moralisch richtigen Entscheidens.
Definition:
Als Unternehmensethik wird ein System von Aussagen definiert, das über moralisch richtiges Entscheiden
über knappe Güter in Unternehmen spricht.
Merksatz: Unternehmensethik selbst ist nicht Moral im Unternehmen, sondern sie spricht über Moral und
über die Wechselbeziehungen zwischen Moral und Moralität im Unternehmen.
Daraus folgt, dass Entscheiden in Abhängigkeit von den berücksichtigten
Bedingungen unterschiedlich stark ethisch fundiert sein kann. Dieser Sachverhalt führt zur Unterscheidung von ethisch stark fundierten (ethisch perfekten)
und ethisch schwach fundierten (ethisch defekten) Entscheidungen. Die Intensität des jeweiligen Defekts hängt neben der Zahl der Bedingungen auch von
der Bedeutung (Gewicht) ab, die den einzelnen Bedingungen beigemessen
wird.
Definition:
Als ethischer Wert wird ein grundlegender Richtpunkt der Moralität definiert.
Als etschische Norm wird die Durchsetzungsanweisung eines ethischen Wertes definiert.
Kultur ist eine Lebensform, die für eine Bevölkerung typisch ist und von einer bestimmten Geistesverfassung
getragen wird.
1.2.2.2
Bedingungen des moralisch richtigen wirtschaftlichen Entscheidens
Mit der formalen Analyse der Bedingungen, unter welchen das Entscheiden
moralisch richtig ist, wird auf einer sprachlichen Metaebene gearbeitet, auf der
Aussagen der Ethik ihren Standort haben. Auf dieser Ebene hilft die Analyse
der Bedingungen, aus einer angemessenen Distanz zum Objekt mehrere Kriterien zu präzisieren, die eine kritische Beurteilung der ethischen Fundierung
erlauben (Schweitzer [Plädoyer] 420). Zur sprachlichen Vereinfachung werden
die allgemeinen Handlungen in das Entscheiden mit einbezogen, und nachfolgend wird nur vom wirtschaftlichen Entscheiden (bzw. Entscheidungen)
gesprochen. Als Methode der Analyse wird die kritisch-rationale Vorgehensweise gewählt, die eine präzise Formulierung des Problems und eine kritische
Analyse (Prüfung) der vorgeschlagenen Lösungsversuche fordert (Popper
[Logik] XV f). Zu den Bedingungen (Werten), die in die Analyse einbezogen
werden, zählen das Vertrauen und die Verantwortung, die ethische Begründung des moralischen Handelns, die Realisierbarkeit von Werten, die Wirkungen von Werten und die Bekräftigung von Pflichten.
Der Wert „Vertrauen“ ist eine grundlegende Bedingung, unter welcher wirtschaftliches Entscheiden moralisch richtig ist (Koslowski [Unternehmensethik]
453 ff). Besonders im Wirtschaften, in dem rationale bzw. begrenzt rationale
Zwecküberlegungen vorherrschen, ist Vertrauen die Grundlage gemeinschaftlicher Verbundenheit, Kontinuität und Krisenfestigkeit.
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1.2 Moralitätsaspekte
Definition:
Als Vertrauen im Wirtschaften wird die Geneigtheit definiert, der Wahrhaftigkeit, Fairness und Verlässlichkeit
der eingebundenen Entscheidungsträger Glauben zu schenken (Koslowski [Unternehmensethik] 453 ff).
Beispiel:
Wirtschaften setzt Vertrauen voraus, erzeugt selbst aber auch Vertrauen (Koslowski [Unternehmensethik]
454). In der Rechnungslegung verkörpert Vertrauen beispielsweise die Bereitschaft, an eine wahre, faire und
verlässliche Berichterstattung über Geschäftsprozesse, d.h. an eine wahre Information zur wirtschaftlichen
Lage und zur Prognose über die zu erwartende Entwicklung des Unternehmens zu glauben. Wichtig ist, dass
Vertrauen durch Treue und Glauben geschützt wird und Regelverletzungen sanktioniert werden.
Auch der Wert „Verantwortung“ ist eine grundlegende Bedingung, unter welcher wirtschaftliches Entscheiden moralisch richtig ist (Pieper [Ethik] 41 und
46). Im angloamerikanischen Sprachbereich ist die Verantwortung im Term
„Corporate Social Responsibility [CSR]“ sogar namengebend für die Unternehmensethik. Verantwortung ist auf das Engste mit menschlichem Entscheiden
und seinen Folgen verknüpft. Entscheidungsträger müssen daher nicht nur die
Freiheit (Recht auf Selbstbestimmung), die Qualifikation (Fähigkeit) und Kompetenz (Zuständigkeit) haben, Entscheidungen zu treffen, sondern auch die
Pflicht eingehen, für die Folgen ihrer Entscheidungen einzustehen. Verantwortung und Vertrauen sind zwei grundlegende Werte, die das Menschenbild des
„Wirtschaftspartners“ bestimmen (vgl. Abschnitt 1.1.2.4).
Definition:
Verantwortung wird als die Pflicht eines Entscheidungsträgers definiert, über die Folgen eigener und/oder
fremder Entscheidungen Rechenschaft abzulegen bzw. für die Folgen einzustehen.
Beispiel:
Verantwortung kann als Eigen- oder Fremdverantwortung, Ausführungs- oder Führungsverantwortung bzw.
Ergebnisverantwortung mit oder ohne Sanktionen auftreten. Im Unternehmen kann Verantwortung als Individualverantwortung jedes Entscheidungsträgers (bei größerer individueller Entscheidungsfreiheit) oder als
Kollektivverantwortung des ganzen Unternehmens (bei geringer oder fehlender individueller Entscheidungsfreiheit) auftreten (Leisinger [(Unternehmensethik] 54).
Mit der Betonung der Verantwortung erfolgt eine Orientierung der ethischen
Analyse an der Konzeption der Verantwortungsethik, in der Entscheidungen
nach ihren Wirkungen beurteilt werden. In dieser Frage entsprechen sich die
Verantwortungsethik und die betriebswirtschaftliche Entscheidungstheorie
weitestgehend, da in beiden die Vorzugswürdigkeit einer Entscheidungsalternative nach ihren Wirkungen (Folgen) beurteilt (bewertet) wird. Außerdem
werden durch die Orientierung an der Verantwortungsethik zwei wichtige
methodologische Fragestellungen aufgedeckt, die theoretischen und pragmatischen Charakter haben. Theoretisch wird die Frage gestellt, ob Ursache-Wirkungs-Beziehungen (generelle Hypothesen) für die Relation zwischen Werten,
Entscheidungen und Wirkungen formuliert werden können. Pragmatisch wird
gefragt, ob die generellen Hypothesen in Mittel-Ziel-Beziehungen transformiert werden können, sodass die Ursachen als Gestaltungsvariablen (Mittel)
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
und die Wirkungen als Ziele interpretiert werden. Diese Transformation hat für
die pragmatische Fundierung wirtschaftlicher Entscheidungen großes Gewicht
(Schweitzer [Plädoyer] 423).
Zur Analyse der Bedingungen des moralisch richtigen Entscheidens gehört
auch die ethische Begründung aus der Sicht der Moralität. Für diese Begründung wurden in der Ethik mehrere Methoden entwickelt, zu welchen die logische, diskursive, dialektische, analogische, transzendentale, analytische und
hermeneutische Methode zählen. Am Beispiel der transzendentalen Methode
werde das Begründungsproblem kurz erläutert:
Definition:
Als transzendentale Begründung wird eine Methode (Vorgehensweise) definiert, mit der moralisches Entscheiden auf seine konstitutiven Bedingungen zurückgeführt wird.
Beispiel:
Sprachlich bedeutet die transzendentale Begründung, dass der Moralitätsbegriff in seiner Entstehung schrittweise „bis zu seinem unbedingten Ursprung rekonstruiert wird“ (Pieper [Ethik] 227). Der bekannteste Vertreter der transzendentalen Begründung der Moralität ist Immanuel Kant (Kant [Werke] 140). Kant geht es nicht
darum, empirisch zu erklären, warum man etwas soll oder nicht soll, sondern um eine allgemeine moralische
Begründung, warum Menschen überhaupt moralisch handeln sollen. Reduktiv rekonstruiert er als letzten
Grund der Moralität das Prinzip der Freiheit, das für ihn die Bedingung ist, der alle Entscheidungen entsprechen müssen, die einen Moralitätsanspruch erheben (Pieper [Ethik] 228). Das Freiheitsprinzip findet bei Kant
seinen Ausdruck in der obersten Regel des Sittengesetzes, nämlich im kategorischen Imperativ.
Aus der Vielfalt der möglichen Begründungen lässt sich schließen, dass es die
Moral menschlichen Entscheidens schlechthin nicht gibt, sondern nur Spielarten willensabhängiger menschlicher Absprachen und Konstrukte über das,
was gut oder richtig sein soll, um ein friedvolles Zusammenleben und eine
gute individuelle Lebensgestaltung unter den unterschiedlichsten kulturellen
Bedingungen zu sichern (Schweitzer [Plädoyer] 422).
Zu den Bedingungen, die in die Analyse einbezogen werden, zählt auch die
Realisierbarkeit von Werten.
Definition:
Als Realisierbarkeit von Werten wird die Eigenschaft der Werte definiert, unter bestimmten Aspekten und
Restriktionen praktisch erreichbar (umsetzbar) zu sein.
Beispiel:
Der wertstrukturelle Aspekt der Realisierbarkeit umfasst die Analyse der Beziehungen zwischen einzelnen
Werten in Bezug auf ihre Verträglichkeit. Unter wirtschaftlich-technischem Aspekt der Realisierbarkeit von
Zielen ist herauszufinden, ob die vorgesehene Zielausprägung (der Grad der Zielerreichung, das Anspruchsniveau) bei gegebenen Bedingungen der Stakeholder, Märkte, Kapazitäten, Kapitalausstattung usw. realistisch
gewählt wurde.
Merksatz: Die Lösung konfliktärer Beziehungen zwischen Zielen bzw. Werten ist für die ethische Analyse
von Bedeutung. Verfahren der Konfliktlösung werden ausführlich in der Entscheidungstheorie behandelt.
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1.2 Moralitätsaspekte
Auch die unterschiedlichen Wirkungen von Werten werden zu den Bedingungen gezählt, die in die Analyse einbezogen werden. Es ist empirisch beobachtbar, dass wirtschaftliche Entscheidungen Einfluss auf Werte nehmen und dass
auch umgekehrt Werte wirtschaftliche Entscheidungen und deren Folgen
beeinflussen.
Merksatz: Vor allem interessieren in der Unternehmensethik Wirkungen von Werten auf wirtschaftliche
Entscheidungen und deren Folgen einschl. der zugehörigen Verantwortung.
Zu den Bedingungen, die in die Analyse einbezogen werden, gehören auch
Pflichten und Verpflichtungen. Im Wirtschaften, einem Entscheidungssystem,
das auf Rationalität, Wettbewerb, Rivalität, Vorteilssuche, Existenzsicherung,
Machterweiterung und Gewinnstreben beruht und in dem Habgier, ruinöses
Verhalten, Machtbesessenheit und Kriminalität nicht abwesend sind, genügt
es nicht, zur Analyse der Durchsetzbarkeit ethisch fundierter wirtschaftlicher
Entscheidungen den guten Menschen zu loben, sondern es müssen schärfere
Instrumente (Standards, Maßnahmen, Regeln) erarbeitet werden, die über die
freiwillige Akzeptanz hinausgehen und im Zweifel auch Kontrollen und Sanktionen ermöglichen. Diese Kontrollaufgaben können durch die Öffentlichkeit,
durch wirtschaftsnahe Institutionen, durch staatliche Institutionen oder durch
kommerzielle Kontrollanbieter wahrgenommen werden (Göbel [Unternehmensethik] 311 ff.). Aus wissenschaftlicher Perspektive ist in diesem Zusammenhang an Pflichten bzw. Verpflichtungen zu denken, für die es mehrere Stufen
der Bekräftigung gibt.
Beispiele:
Die niedrigste Stufe der Bekräftigung einer Pflicht ist das Ehrenwort (Verpflichtung zu einem Tun unter Einsatz der persönlichen Ehre), eine Stufe höher steht das Versprechen (z. B. das Treueversprechen), darüber stehende Stufen sind das Bekenntnis (z. B. das Glaubensbekenntnis), das Gelübde (z. B. das feierliche Versprechen aus freiem Willen zu einem besonders geprägten Lebensstil oder Dienst) und der Eid (Anrufung einer
höheren Macht oder Institution als Zeuge zur Bekräftigung der Wahrheit).
Aus den genannten Stufen der Bekräftigung von Pflichten ist in der praktischen Anwendung diejenige Stufe zu wählen, die unter den gegebenen Bedingungen des Wirtschaftens die systemkonforme Durchsetzung des ethisch fundierten Entscheidens am ehesten gewährleistet.
1.2.2.3
Module der ethischen Fundierung wirtschaftlichen Entscheidens
Für die Analyse eines komplizierten Problems formuliert der Betriebswirt
erfahrungsgemäß zunächst einen Arbeitsplan. Dies gilt in besonderem Maße
für die Analyse eines unternehmensethischen Problems. In der Wissenschaft
hat sich für einen derartigen Arbeitsplan die Bezeichnung „Forschungsstrategie“ bzw. „Bezugsrahmen (frame of reference)“ durchgesetzt. Im Folgenden
wird für die Darstellung und Analyse unternehmensethischer Fragen die
Bezeichnung „Bezugsrahmen“ gewählt.
Definition:
Als Bezugsrahmen der Unternehmensethik wird ein formales Strukturierungsinstrument definiert, das Aufgaben und Prinzipien zur wissenschaftlichen Fundierung der unternehmensethischen Aussagen festlegt.
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Im Einzelnen hat der Bezugsrahmen der Unternehmensethik die Aufgaben,
Aussagen über moralisch richtiges wirtschaftliches Entscheiden zu erfassen,
diese Aussagen nach präzisen Kriterien zu gliedern, Beziehungen zwischen
den Aussagen einzelner Gliederungseinheiten aufzudecken, die Aussagen der
Gliederungseinheiten zu einem offenen Aussagensystem zu integrieren sowie
die Konstituierung der Unternehmensethik als wissenschaftliche Disziplin zu
unterstützen.
Werden als Gliederungskriterien des Bezugsrahmens die Wissenschaftsziele
der Betriebswirtschaftslehre herangezogen, gelangt man zu einem unternehmensethischen Bezugsrahmen, dessen Struktur deckungsgleich mit der Struktur der Forschungskonzeptionen der Betriebswirtschaftslehre ist. Im System
der betriebswirtschaftlichen Forschungskonzeptionen werden nämlich wissenschaftliche Aussagen ebenfalls nach Wissenschaftszielen gegliedert, sodass die
betriebswirtschaftlichen Forschungskonzeptionen im Grunde einen Bezugsrahmen bzw. eine Forschungsstrategie für die Analyse des betriebswirtschaftlichen Aussagensystems darstellen.
Im betriebswirtschaftlichen wie im unternehmensethischen Bezugsrahmen
wird jede Gliederungseinheit als Gruppe von Aussagen begriffen, die sich an
einem Wissenschaftsziel orientiert. In anderen Wissenschaften (z. B. Architektur, Elektronik, Kognitionswissenschaften, Maschinenbau, Mathematik) werden derartige Gruppen Module genannt. Da sich diese kurze Bezeichnung für
die unternehmensethische Analyse als zweckmäßig erweist, wird sie in das
Begriffsnetz und in die Methodik der Unternehmensethik eingeführt (Schweitzer [Plädoyer] 423 ff.).
Definition:
Im Aussagensystem der Unternehmensethik wird ein Modul als Gruppe unternehmensethischer Aussagen
definiert, die sich an einem gemeinsamen Wissenschaftsziel orientieren.
Die modulare Struktur des Aussagensystems „Unternehmensethik“ trägt zur
Stärkung des wissenschaftlichen Charakters dieser Disziplin bei. Zur nachfolgenden Abgrenzung der Module wird das System der betriebswirtschaftlichen
Forschungskonzeptionen nach Chmielewicz (Chmielewicz [Forschungskonzeptionen] 8 ff.) herangezogen (vgl. Abbildung 1.11).
In Abbildung 1.11 stehen in den Zeilen 1 bis 4 vier Module, die in den Zeilen
5 bis 7 spaltenweise näher gekennzeichnet werden. Die Module sind die
Grundlage einer präzisen Fachterminologie, sie gliedern die Aussagen der
Unternehmensethik nach Wissenschaftszielen, sie weisen den Weg zu differenzierten Aussagensystemen, sie schärfen das Verständnis für unterschiedliche
Wissenschaftsziele, sie beziehen sich aufeinander und legen die „Spielregeln“
fest, nach welchen die wissenschaftliche Disziplin Unternehmensethik arbeitet.
Module helfen, logische Widersprüche im Aussagensystem aufzudecken, und
sie unterstützen die Suche nach versteckten Ideologien in wissenschaftlichen
Aussagen (Chmielewicz [Forschungskonzeptionen] 6 ff.). Es bleibt der Wissenschaft (jedem Wissenschaftler) überlassen, ihren (seinen) fachlichen Standort
durch die Wahl von Modul und Wissenschaftsziel selbst zu bestimmen. Die
Betriebswirtschaftslehre orientiert sich als angewandte Realwissenschaft mehrheitlich am Gestaltungsmodul mit einem pragmatischen Wissenschaftsziel und
umfasst somit relevante Aussagen des deskriptiven, theoretischen und pragmatischen Moduls.
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1.2 Moralitätsaspekte
1
2
3
4
5
Deskriptives Modul
(Beschreibungskonzeption)
(mit deskriptivem
Wissenschaftsziel)
1
2
Theoretisches Modul
(Erklärungs- und Prognosekonzeption)
(mit theoretischem Wissenschaftsziel
3
Pragmatisches Modul
(Gestaltungskonzeption)
(mit pragmatischem Wissenschaftsziel)
4
Normatives Modul
(Werturteilskonzeption)
(mit normativem Wissenschaftsziel)
5
Individuelle
(singuläre)
Aussagen
Begriffe
Daten
Nicht wahrheitsfähig
6
Ohne Gehalt
7
Gestaltungskonzeptionen der
Unternehmenspraxis
Generelle (universelle)
Aussagen
Theoretische
Aussagen (Ursache/
Wirkung)
Technologische/ Normative
pragmatische
Aussagen
Aussagen (Mittel/ (Werturteile)
Ziel)
Spezielle
(singuläre)
Aussagen
(deskriptive
oder
normative)
Wahrheitsfähig
(F-wahr oder F-fasch)
Nicht wahrheitsfähig
–
Empirischer Informationsgehalt
(Allgemeinheit und Bestimmtheit)
Normativer
Anweisungsgehalt
–
Abbildung 1.11: Bezugsrahmen für das Konzept der modular strukturierten Disziplin
Unternehmensethik
1.2.3
Darstellung und Würdigung der Module zur ethischen
Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens
1.2.3.1
Deskriptives Modul: Ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens durch
ein deskriptives Aussagensystem
1.2.3.1.1 Grundlagen der wissenschaftlichen Beschreibung ethischer Werte
Der einfachste und älteste Zugang zur Behandlung unternehmensethischer
Probleme liegt in der Beschreibung ethischer Werte. In der Ethik wird zwischen deskriptiver und normativer Ethik unterschieden, wobei die deskriptive
Ethik mit ihren verschiedenen Ansätzen (phänomenologischer, sprachanalytischer, evolutionärer Ansatz) ein deskriptives Wissenschaftsziel verfolgt.
Merksatz: Gegenstand der deskriptiven Ansätze der Ethik ist die Frage „wie die menschliche Praxis als ein
empirisches, geschichtliches Geschehen so beschrieben, analysiert und interpretiert werden kann, dass die
Bedeutung des Moralischen aus dem Handlungskontext erhellt wird“ (Pieper [Ethik] 242).
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Im Einzelnen werden in den deskriptiven Ansätzen ethischer Werte der anerkannte Moralkodex einer Gemeinschaft, die ethischen Werte, ihre Geltungsansprüche und die Urteile über den Moralkodex der Gemeinschaft beschrieben, d.h., es wird konstatiert (ermittelt), welche Werte und Geltungsansprüche
die Verhaltens- und Handlungsweisen praktisch bestimmen.
Beschreibungen von Werten erfordern präzise Begriffe, eine Ordnung bzw.
Systematisierung und syntaktische Regeln, um einen Beschreibungszusammenhang zu ergeben. Bei der Beschreibung von Werten ist auf einen angemessenen Begriffsumfang und eine angemessene Präzision zu achten. Wird
der Begriffsumfang von Werten zu eng gewählt, ist die Allgemeinheit der Aussagen, in welchen der Begriff Wert in späteren Modulen verwendet wird,
geringer als möglich. Wird dagegen der Begriffsumfang zu groß gewählt,
scheitert die Aussage, die den Begriff Wert verwendet, an der Realität und
wird falsifiziert. Werte müssen auch möglichst präzise definiert werden. Die
präzise Definition von Werten bedeutet eine möglichst genaue Kennzeichnung
von Inhalt und Anspruchsniveau eines Wertes.
1.2.3.1.2 Das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns als deskriptives Aussagensystem
Orientiert sich ein Entscheidungsträger am Leitbild des ehrbaren Kaufmanns,
übernimmt er die Aufgabe, seinen Mitarbeitern dieses Ideal zu erläutern und
vorzuleben. Er vermittelt ihnen die Werte des Leitbildes als erwünschtes und
bewährtes Vorbild des gemeinsamen Fühlens, Denkens und Handelns. Dieses
ethische Leitbild ist über längere Zeiträume gewachsen, hat aus den kulturellen Bedingungen und Erfahrungen mehrerer Epochen relevante Werte aufgegriffen und verkörpert schließlich eine Leitmaxime für moralisch richtiges Entscheiden. Das Verständnis dieses Leitbildes beruht auf den Annahmen, dass
sich der Kanon der ethischen Werte im Zeitablauf nur geringfügig ändert, die
Entscheidungsträger (weltweit) bereit sind, diesen Wertekanon zu akzeptieren
und im realen Vollzug ihrer Entscheidungen konsequent zu befolgen sowie ihn
dauerhaft als Grundlage ihrer Berufsehre zu verstehen und zu verteidigen. Das
Ergebnis dieses Denkens und Verhaltens wäre, dass Unternehmer, die mit dem
Leitbild groß geworden sind, per se moralisch richtig entscheiden. Konkret
heißt das, dass negative Werte wie Egoismus, Habgier, Wissensmissbrauch,
Vertragsbruch, Betrug, Unwahrheit usw. dem wirtschaftlichen Entscheiden
denknotwendig fremd wären.
Merksatz: Wichtig für das Verständnis und namengebend für das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns ist die
Eigenschaft der Ehrbarkeit. Gegenwärtig wird unter Ehrbarkeit verstanden, dass der Kaufmann einen gefestigten Charakter haben muss, der durch die Tugenden (Werte) Redlichkeit, Ehrlichkeit, Mäßigkeit, Ordnung,
Genügsamkeit, Gerechtigkeit, Keuschheit und Demut bestimmt wird (Klink [Kaufmann] 70 ff.).
Das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns beruht auf der Gesinnung (moralischen
Grundhaltung), die durch den guten Willen und den Charakter des Entscheidungsträgers bestimmt wird, aus welcher sein Entscheiden hervorgeht. Daher
lässt sich das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns als personenbezogene Konzeption einer Gesinnungsethik kennzeichnen (Weber [Analysen] 167 ff). Da sich
jedoch die Betriebswirtschaftslehre zentral mit arbeitsteiligem Entscheiden
über knappe Güter unter Nebenbedingungen befasst, ist nicht allein die
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1.2 Moralitätsaspekte
Gesinnung, sondern das aus ihr fließende Entscheiden der natürliche Anknüpfungspunkt einer modernen Unternehmensethik. Aus dieser erweiterten Sicht
sind neben der Gesinnung des Entscheidungsträgers auch seine Fähigkeit und
Bereitschaft wesentlich, für die Folgen seiner Entscheidungen die Verantwortung zu übernehmen. Auf dieser Basis muss die entscheidungsbezogene Ethikkonzeption mit ihren Aufgaben und Zielen als Verantwortungsethik (Weber
[Analysen] 167 ff.) formuliert werden. Ein wichtiges Argument für diese Forderung nach Neuorientierung der ethischen Basis ist darin zu sehen, dass die
Anforderungen der zukünftigen komplexen globalen Entscheidungsprozesse
an die Verantwortung erheblich steigen werden. Dieser neuen Welt des Wirtschaftens entspricht das traditionelle Leitbild des ehrbaren Kaufmanns nicht
mehr, weil es unkritisch auf teils religiöse, teils weltliche Tugenden mittelalterlicher Denk- und Gesellschaftsstrukturen zurückgreift.
Beispiele:
An zwei Beispielen verschiedener Epochen werde beschrieben, welche Werte der ältere Wertekanon des ehrbaren Kaufmanns einschloss und wie dieser Kanon sich im Zeitablauf änderte.
Der ehrbare Kaufmann der Hanse war in seinem Denken und Verhalten geprägt durch seine Mitgliedschaft im
Bündnis der Hanse. Der Hansekaufmann galt als weltoffen, tolerant, bereist, gläubig und gebildet. Seine Wirtschaftsbücher führte er gewissenhaft, und seine Geschäfte schloss er nach „Treu und Glauben“ ab. Der Hansekaufmann war mit seinem Handeln zahlreichen Risiken ausgesetzt, die er analysierte und steuerte. In guten
Gewinnen und in einem wachsenden Vermögen sah er eine Prämie für seinen Wagemut.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde der ehrbare Kaufmann zum „bürgerlichen Kaufmann“. Die Aufklärung,
das aufsteigende Bürgertum und der Niedergang der Hanse nahmen dem Kaufmann zwar den früheren
gesellschaftlichen Rang, jedoch nicht seine Ehrbarkeit. Allerdings wurde die Ehrbarkeit durch die aufklärerische Überzeugung, dass alle Menschen gleich, gut und vernünftig seien, in ihrem Selbstverständnis geändert.
Die Ehrbarkeit wurde vernunftgeleitet interpretiert und am Geschäftsverhalten gemessen. Beobachtbare
„äußere“ Werte wie Leistung, Ansehen, Lebenswandel und Kreditwürdigkeit bestimmten seine Ehrbarkeit.
Werner Sombart hat in seiner Beschreibung des „Bürgergeistes“ ein realistisches Bild des ehrbaren Kaufmanns
im deutschen Bürgertum gegeben. Darin betont er die Eigenschaften der Seele und des Charakters neben dem
Verhalten des Wirtschaftenden, das von Grundsätzen, Zielvorstellungen und Werturteilen bestimmt wird
(Sombart [Bourgeois] 2; Klink [Kaufmann] 70 ff.).
Merksatz: Sowohl die empirische Zielforschung (Hauschildt [Entscheidungsziele] 42 ff.) als auch Befragungen von Führungskräften (Ulrich/Thielemann [Denkmuster] 663 ff.) zeigen, dass in der modernen Wirtschaft Werte wie Anerkennung, Konfliktvermeidung, Einsatzbereitschaft, Arbeitsfreude, Selbstständigkeit,
Selbstverwirklichung, Fairness, Reziprozität (Gegenseitigkeit), Gleichheit und Kooperation eine große Rolle
spielen.
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
1.2.3.1.3
Bedeutung des ehrbaren Kaufmanns für die ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens
Merksatz: Die Bedeutung des Leitbildes des ehrbaren Kaufmanns für die ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens wird gewürdigt, indem kritisch beurteilt wird, in welchem Umfang die im deskriptiven Modul für dieses Leitbild erfassten Werte (Tugenden) den Bedingungen genügen, die in Abschnitt
1.2.2.2 für moralisch richtiges Entscheiden formuliert werden.
Die kritische Beurteilung soll klären, welchen Beitrag das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns zur ethischen Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens
leistet. Dieses insbesondere aus dem Grunde, weil einige Vertreter der
Betriebswirtschaftslehre das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns bereits als (alleinige) angemessene ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens
betrachten:
– Die im deskriptiven Modul erfassten Werte (Tugenden) sind durchaus in der
Lage, Vertrauen in der Wirtschaft zu schaffen. Voraussetzung ist jedoch, dass
sie auch gelebt werden.
– Die Übernahme von Verantwortung für Folgen des wirtschaftlichen Entscheidens ist auf der Basis der Gesinnungsethik schwer oder gar nicht erfüllbar.
– Ethische Begründungen als reduktive Zurückführungen des moralischen
Entscheidens aus der Perspektive der Moralität auf seine konstitutiven
Bedingungen (bis zu seinem unbedingten Ursprung) werden im deskriptiven
Modul nicht durchgeführt.
– Eine Prüfung der Realisierbarkeit der ethischen Werte wird nicht vorgenommen.
– Die Werte des ehrbaren Kaufmanns haben z.T. präskriptiven Charakter, eine
Bekräftigung von Pflichten zu ihrer praktischen Umsetzung wird jedoch
nicht analysiert.
Merksatz: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Beschreibung, Analyse und Interpretation
von Werten, insbesondere die des Leitbildes des ehrbaren Kaufmanns, nicht ausreichen, um die gegenwärtige
Bedeutung des Moralischen umfassend zu erhellen (aufzudecken) und damit das wirtschaftliche Entscheiden
ethisch stark zu fundieren.
1.2.3.2
1.2.3.2.1
Theoretisches Modul: Ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens
durch eine Theorie der Unternehmensethik
Grundzüge der Theorie der Unternehmensethik
Merksatz: In der Betriebswirtschaftslehre bezwecken wissenschaftstheoretische Analysen in erster Linie
die Formulierung einer Theorie, d.h., die Formulierung einer Erklärungs- und Prognosekonzeption mittels
eines generellen Aussagensystems (vgl. Abb. 1.11).
Die Antwort auf die Frage, wie die ethische Fundierung des wirtschaftlichen
Entscheidens durch eine Theorie der Unternehmensethik erfolgen kann, wird
in zwei Teilen gegeben: Als erste Teilantwort wird in Abschnitt 1.2.3.2.1 untersucht, wie das Aussagensystem einer Theorie – insbesondere einer Theorie der
Ethik des wirtschaftlichen Entscheidens (Theorie der Unternehmensethik) –
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1.2 Moralitätsaspekte
formuliert werden kann. Mit der zweiten Teilantwort wird in Abschnitt
1.2.3.2.2 die Bedeutung der „Theorie der Unternehmensethik“ für die ethische
Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens beurteilt.
Die Theorie der Unternehmensethik kann den neuen Herausforderungen an
das wirtschaftliche Entscheiden nur genügen, wenn sie auf der Basis der Verantwortungsethik formuliert wird (Kreikebaum [Unternehmensethik] 82) und
als Realtheorie (Dlugos [Regulativ] 21 ff.) in der Lage ist, das theoretische Wissenschaftsziel zu erfüllen. Erst dann kann sie als theoretisches Aussagensystem klassifiziert und begriffen werden (Schweitzer [Business Ethics] 71/72).
Erste Ansätze zum theoretischen Wissenschaftsziel werden in der Ethik im Diskurs zu „theoretischen Erkenntnisinteressen“ (Pieper [Ethik] 240 f.) und in der
Betriebswirtschaftslehre in der analytischen Unternehmensethik geleistet
(Küpper [Konzept] 833 ff.; [Unternehmensethik] 169 ff.).
Definition:
Als Theorie der Unternehmensethik wird ein System singulärer und genereller Aussagen definiert, in dem die
singulären Aussagen Anwendungsbedingungen erfassen und die generellen Aussagen ethisch-wirtschaftliche
Ursache-Wirkungs-Beziehungen abbilden.
Im Einzelnen sollen die generellen Aussagen der Theorie der Unternehmensethik erklären, (1) wie ethische Werte (ein Wertekanon) die moralische Haltung der Entscheidungsträger beeinflussen, (2) wie ethische Werte die Entscheidungsqualität der Entscheidungsträger verändern, (3) wie ethische Werte
die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter fördern, (4) welchen Einfluss ethische
Werte auf das Zielsystem und sein Erreichen haben, (5) welchen Beitrag ethische Werte zum Betriebsfrieden leisten und (6) welchen Einfluss ethische
Werte auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens haben. Gelingt die Formulierung und Prüfung dieser generellen Aussagen, kann die Theorie der Unternehmensethik im Rahmen der ethischen Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens eine grundlegende Erklärungs- und Prognosefunktion wahrnehmen.
Darüber hinaus liefert sie die Aussagen, die für das nachfolgende pragmatische Modul der Gestaltungskonzeption die theoretische Basis bilden.
Merksatz: Die Hypothesen der Theorie der Unternehmensethik sollen als Determinanten diejenigen Größen enthalten, die in den Aussagen des pragmatischen Moduls als Entscheidungsvariablen benötigt werden.
Mit dem wirtschaftlichen Entscheiden als eigenständigem Problembereich, mit
den genannten Wissenschaftszielen und mit den singulären sowie generellen
Aussagen sind Ansätze zur Formulierung einer Theorie der Unternehmensethik gegeben (vgl. aber die Bedenken von Aupperle/Carroll/Hatfield [Examination] pp. 446 ff.), für deren Konstituierung die Formulierung und Prüfung
der beschriebenen generellen Aussagen (Hypothesen) jedoch weiter vorangetrieben werden muss (Küpper [Unternehmensethik] 173).
!
Hinweis: Statler/Oppegaard [Wisdom] 171 ff. geben einen kritischen Überblick über verschiedene Modelle
zur ethischen Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens und entwickeln ein Konzept (interpretative
framework) zur Verknüpfung ethischer Werte mit wirtschaftlicher Effektivität.
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
1.2.3.2.2
Bedeutung der Theorie der Unternehmensethik für die ethische Fundierung
des wirtschaftlichen Entscheidens
Merksatz: Die Bedeutung der Theorie der Unternehmensethik für die ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens wird gewürdigt, indem kritisch beurteilt wird, in welchem Umfang die im theoretischen
Modul erfassten Werte und Hypothesen den Bedingungen genügen, die in Abschnitt 1.2.2.2 für moralisch
richtiges Entscheiden formuliert werden.
Die kritische Beurteilung soll klären, welchen Beitrag die Theorie der Unternehmensethik zur ethischen Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens
leistet:
– Die im theoretischen Modul erfassten Werte und Hypothesen sind in der
Lage, Vertrauen in der Wirtschaft zu schaffen.
– Die Übernahme von Verantwortung für die Folgen des wirtschaftlichen Entscheidens ist auf der Basis der Verantwortungsethik in den Hypothesen des
theoretischen Moduls erfassbar.
– Ethische Begründungen als reduktive Zurückführungen des moralischen
Entscheidens aus der Perspektive der Moralität auf seine konstitutiven
Bedingungen (bis zu seinem unbedingten Ursprung) sind im theoretischen
Modul durchführbar.
– Eine Prüfung der Realisierbarkeit der ethischen Werte wird vorgenommen.
– Die Bekräftigung von Pflichten spielt im theoretischen Modul keine Rolle.
Sie ist dem normativen Modul vorbehalten.
Merksatz: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine systematisch auf einem aktualisierten
Beschreibungsmodul aufbauende Theorie der Unternehmensethik mit ihrer generalisierenden Erklärungsund Prognosefunktion eine wissenschaftlich gesicherte Basis darstellt, um die Bedeutung des Moralischen im
Wirtschaften zu erhellen (aufzudecken) und damit das wirtschaftliche Entscheiden ethisch stark zu fundieren.
1.2.3.3
1.2.3.3.1
Pragmatisches Modul: Ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens
durch eine Politik der Unternehmensethik
Grundzüge der Politik der Unternehmensethik
Merksatz: Da die Betriebswirtschaftslehre eine angewandte Realwissenschaft ist, bezwecken wissenschaftstheoretische Analysen neben der Formulierung einer Theorie auch die Formulierung einer Politik, d. h.,
die Formulierung einer Gestaltungskonzeption mittels eines pragmatischen (instrumentalen) Aussagensystems (vgl. Abb. 1.11).
Definition:
Als Politik der Unternehmensethik wird ein pragmatisches Aussagensystem definiert, das für unterschiedliche
Entscheidungsziele und -situationen die Bestimmung des „optimalen“ Wertekanons ermöglicht.
Die Politik der Unternehmensethik knüpft an der Prognosefunktion der Theorie der Unternehmensethik an und transformiert deren Hypothesen technologisch, d.h., die theoretischen Ursache-Wirkungs-Beziehungen werden formal
in instrumentale Mittel-Ziel-Beziehungen umgeformt, wobei die Ursachen als
Mittel und die Wirkungen als Ziele interpretiert werden.
Die Politik der Unternehmensethik umfasst eine explizite Zielfunktion bzw. ein
Zielsystem und problemrelevante Restriktionen der Lösungsalternativen. Da
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1.2 Moralitätsaspekte
die Betriebswirtschaftslehre eine angewandte Realwissenschaft ist, wird als
Zielfunktion zwar meist eine in der Praxis vorkommende Norm unterstellt, die
jedoch nicht als praktische Gestaltungsempfehlung verstanden wird. Vielmehr
ist sie ein virtuell unterstelltes Gestaltungs-Soll, für das exemplarisch eine
„optimale“ Lösung hergeleitet werden soll. Diese Analyse kann aus wissenschaftlicher Sicht für beliebige Zielfunktionen durchgeführt (simuliert) werden,
ohne eine konkrete zu bevorzugen und deren Implementierung zu empfehlen
oder gar zu fordern.
Merksatz: Formal bedeutet die Formulierung einer Politik der Unternehmensethik das Abbilden eines
theoretisch basierten Entscheidungs- und Gestaltungsproblems über Werte bzw. über einen Wertekanon.
Handelt es sich dagegen um die praktische Beratung eines Unternehmens,
muss für das reale Gestaltungsproblem eine konkrete Zielfunktion mit konkreten Restriktionen des Unternehmens modelliert werden.
1.2.3.3.2
Bedeutung der Politik der Unternehmensethik für die ethische Fundierung
des Entscheidens
Merksatz: Die Bedeutung der Politik der Unternehmensethik für die ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens wird gewürdigt, indem kritisch beurteilet wird, in welchem Umfang die im pragmatischen
Modul erfassten Werte und Hypothesen den Bedingungen genügen, die in Abschnitt 1.2.2.2 für moralisch
richtiges Entscheiden formuliert werden.
Die kritische Beurteilung soll klären, welchen Beitrag die Politik der Unternehmensethik zur ethischen Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens leistet:
– Die im pragmatischen Modul erfassten Werte und Hypothesen sind in der
Lage, Vertrauen in der Wirtschaft zu schaffen.
– Eine wissenschaftlich fundierte Gestaltungskonzeption des pragmatischen
Moduls baut auf den ethisch relevanten Aussagen des deskriptiven und des
theoretischen Moduls auf.
– Die Übernahme von Verantwortung für die Folgen des wirtschaftlichen Entscheidens ist auf der Basis der Verantwortungsethik in den Hypothesen des
pragmatischen Moduls erfassbar.
– Ethische Begründungen als reduktive Zurückführungen des richtigen Entscheidens aus der Perspektive der Moralität auf seine konstitutiven Bedingungen (bis zu seinem unbedingten Ursprung) sind im pragmatischen Modul
durchführbar.
– Eine Prüfung der Realisierbarkeit der ethischen Werte wird vorgenommen.
– Die Bekräftigung von Pflichten spielt im pragmatischen Modul keine Rolle.
Sie ist dem normativen Modul vorbehalten.
Merksatz: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine systematisch auf den Aussagen des deskriptiven und des theoretischen Moduls aufbauende Politik der Unternehmensethik eine deskriptiv, theoretisch
und entscheidungstheoretisch gesicherte Basis darstellt, welche die Bedeutung des Moralischen im Wirtschaften erhellt (aufdeckt) und damit wirtschaftliches Entscheiden ethisch stark fundiert.
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
1.2.3.4
Normatives Modul: Ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens durch
eine Werturteilskonzeption
1.2.3.4.1
Grundzüge der Werturteilskonzeption
Merksatz: Da die Betriebswirtschaftslehre eine angewandte Realwissenschaft ist, bezwecken wissenschaftstheoretische Analysen neben der Analyse ethischer Werte auch die Analyse ethischer Normen (Durchsetzungsanweisungen von Werten) mittels eines normativen Aussagensystems (vgl. Abb. 1.11).
Hat ein Unternehmen einen „optimalen“ Wertekanon erstellt, ist es daran interessiert, diesen als Führungsinstrument zu nutzen und möglichst erfolgreich
durchzusetzen. Für diesen Schritt formuliert es zielführende Durchsetzungsanweisungen in der Form von Verhaltenskodizes, Verhaltensrichtlinien, Zielvorgaben und Beurteilungskonzepten. Sobald die Analyse dieser Anweisungen
von Werten ins Auge gefasst wird, ist es zweckmäßig, nicht mehr von ethischen Werten, sondern von ethischen Normen zu sprechen. In diesem Sinne
wird die Analyse der ethischen Normen als ein Verfahren verstanden, mit dessen Hilfe kritisierbare (überprüfbare) Kriterien zur moralischen Beurteilung der
Durchsetzungsanweisungen entwickelt werden. Diese Kriterien sollen dem
Entscheidungsträger Erkenntnisse liefern, die ihm helfen, sein moralisches
Bewusstsein zu vervollkommnen und sein praktisches Entscheiden moralisch
verantwortlich zu treffen (Schweitzer [Business Ethics] 74). Es sei noch angemerkt, dass ethische Normen weder formal beweisbar noch empirisch überprüfbar, jedoch akzeptierbar oder ablehnbar sind.
Definition:
Als ethische Norm wird die Durchsetzungsanweisung eines ethischen Wertes definiert.
Im Sinne der kritischen Methode werden formale und materiale Normen
unterschieden. Die Aufgabe ihrer Analyse besteht darin, formale Normen zu
begründen, um sie als Maßstab der Beurteilung materialer Normen heranzuziehen (Pieper [Ethik] 187). Positiv beurteilte materiale Normen lassen vermuten, dass sie praktisch zu einer höheren Akzeptanz führen und die Qualität des
wirtschaftlichen Entscheidens verbessern.
In einem marktwirtschaftlichen System sind sowohl die marktwirtschaftliche
Ordnung als auch die Unternehmensordnung (Unternehmensverfassung)
materiale normative Regulierungen (vgl. dazu Modul 3), die dem Unternehmen und den Mitarbeitern bei ihren wirtschaftlichen Entscheidungen einen
angemessenen ethischen Spielraum belassen. Beide Ordnungen sind durch
eine Offenheit für ethische Werte und Normen gekennzeichnet und sind daher
die systematischen Bereiche unternehmensethischer Analysen. In beiden Ordnungen sind Werte und Normen weitgehend frei wählbar und somit auch
gestaltbar.
Für die Wirtschaftspraxis ist ein wichtiges Instrument der Verhaltenssteuerung
ein konkreter Kanon materialer Normen. Vor allem in kritischen Wirtschaftslagen bzw. bei häufigen Verstößen gegen ethische Werte und Normen können
Wirtschaftsverbände, Unternehmen und der Gesetzgeber die Verpflichtung
zum Befolgen von Normen einfordern bzw. verschärfen, um die Interessen der
Gesamtwirtschaft und der Gesellschaft zu wahren. Dann ist beispielsweise an
das Instrument des Ethikkodexes zu denken, der im Rahmen der Unterneh42
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1.2 Moralitätsaspekte
mensordnung anerkannte Standards des moralisch richtigen wirtschaftlichen
Entscheidens präzisiert. Zur Implementierung einer Unternehmensethik sei
verwiesen auf (Talaulicar [Codes of Ethics] 89 ff. und [Implementierung] 328 ff.).
Merksatz: In der Wirtschaft ist davon auzugehen, dass ein Ethikkodex moralisch richtiges Entscheiden
bewirkt und Vertrauen in den Geschäftsbeziehungen schafft; er soll die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für die Folgen getroffener Entscheidungen erhöhen, langfristige Erfolgspotenziale festigen,
Nachhaltigkeit sichern, gesellschaftliche Koordination unterstützen und das Gemeinwohl fördern.
Die zentrale Herausforderung der Zukunft liegt für Ethikkodexe in der ethischen Fundierung der interkulturellen bzw. „ökumenischen Firma“. Mit
zunehmender Globalisierung werden weltweit Tausende von Menschen
unterschiedlicher Religionen, Kulturen, Verhaltensnormen und Werteüberzeugungen in einem Unternehmen zu einer globalen Betriebsgemeinschaft
zusammenführt. In diesem globalen Unternehmen muss der Ethikkodex der
Führung helfen, alle eingebundenen Menschen mit ihren unterschiedlichen
Kulturen einem Minimum an gemeinsamen ethischen Werten, einem Weltwirtschaftsethos (Küng [Weltethos] 287 ff.; Küng/Leisinger/Wieland [Manifest]), zu
verpflichten, wobei es nicht allein darum geht, die formalen Bedingungen
eines ethischen Diskurses bzw. Dialogs zwischen den Kulturen zu klären, sondern darum, die ethische Gesamthaltung der Menschen inhaltlich und praktikabel zu konkretisieren.
Zeitgemäße ethische Normen des praktischen Wirtschaftens sind beispielsweise in Erklärungen großer Unternehmen zur Corporate Governance (national und international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller
Unternehmensführung) und zur Corporate Compliance (gesetzmäßiges und
regelkonformes Verhalten) zu finden. In der Corporate Compliance werden die
Normen und Prinzipien in der Regel nicht personenbezogen, sondern unternehmensbezogen formuliert.
Beispiel:
Die Bayer AG legt für den Konzern folgende praktische Normen (Verpflichtungen) fest (Bayer AG [Compliance]
6 ff.): Fairness im Wettbewerb, Integrität im Geschäftsverkehr, Prinzip der Nachhaltigkeit, Einhaltung des
Außenhandelsrechts, Wahrung der Chancengleichheit im Wertpapierhandel, ordnungsmäßige Aktenführung
und transparente Finanzberichterstattung, faire und respektvolle Arbeitsbedingungen, Schutz des eigenen
Wissensvorsprungs und Respekt vor rechtsbeständigen Schutzrechten Dritter, Trennung von Unternehmensund Privatinteressen sowie kooperativer Umgang mit Behörden.
1.2.3.4.2
Bedeutung der Werturteilskonzeption für die ethische Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens
Merksatz: Die Bedeutung der Werturteilskonzeption für die ethische Fundierung des wirtschaftlichen
Entscheidens wird gewürdigt, indem kritisch beurteilt wird, in welchem Umfang die im normativen Modul
erfassten Normen den Bedingungen genügen, die in Abschnitt 1.2.2.2 für moralisch richtiges Entscheiden formuliert werden.
Die kritische Beurteilung soll klären, welchen Beitrag die Werturteilskonzeption zur ethischen Fundierung des wirtschaftlichen Entscheidens leistet:
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
– Die im normativen Modul analysierten Normen können Vertrauen in der
Wirtschaft schaffen.
– Eine wissenschaftlich fundierte Werturteilskonzeption des normativen
Moduls sollte auf den ethisch relevanten Aussagen des deskriptiven, des
theoretischen und des pragmatischen Moduls aufbauen. Dies trifft jedoch für
praktische Formen eines Normenkanons in der Regel nicht zu.
– Die Übernahme von Verantwortung für die Folgen wirtschaftlicher Entscheidungen kann im normativen Modul auf der Basis der Verantwortungsethik
angemessen ausgedrückt werden.
– Ethische Begründungen als reduktive Zurückführungen des moralischen
Entscheidens aus der Perspektive der Moralität auf seine konstitutiven
Bedingungen (bis zu seinem unbedingten Ursprung) werden häufig nicht
vorgenommen. Soweit sie jedoch getroffen werden, erfolgt die Zurückführung auf eine individuell akzeptierte Grundnorm, von der mögliche Anwender überzeugt und deren praktische Durchsetzung forciert werden sollen.
– Eine Prüfung der Realisierbarkeit ethischer Normen kann vorgenommen
werden.
– Die Bekräftigung von Pflichten und Verpflichtungen spielt im normativen
Modul in dem Maße eine Rolle, als bei der Durchsetzung der Normen dem
wirtschaftlichen Umfeld signalisiert wird, dass wirtschaftliche Entscheidungen ethisch fundiert getroffen werden, für negative Folgen eingestanden
wird und Kontrollen der Verpflichtung akzeptiert werden.
Merksatz: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine systematisch auf dem deskriptiven, theoretischen und pragmatischen Modul aufbauende Werturteilskonzeption eine Basis darstellt, welche die Bedeutung des Moralischen im Wirtschaften unter Durchsetzungsaspekten ergänzend erhellt, aber wirtschaftliches
Entscheiden ethisch nur schwach fundiert. Eine Unternehmensethik, die sich nur an einer einzigen Grundnorm
orientiert, unterliegt der Gefahr, für ideologische Elemente anfällig zu sein.
!
Anmerkung: Leser, die an den Beziehungen zwischen der Betriebswirtschaftslehre und der Unternehmensethik und an den Koordinationsformen für beide Disziplinen in der Lehre interessiert sind, werden auf den
Abschnitt III. im Download verwiesen.
!
Anmerkung: Für Interessierte, die beabsichtigen, ihr Wissen zu ethischen Fragen der Globalisierung und
des Weltwirtschaftsethos zu vertiefen, werden hier einige Quellen angegeben. Ausführlich hat sich mit
diesen Fragen der Ethiker Hans Küng in seiner Schrift „Weltethos für Weltpolitik und Weltwirtschaft, 2. Auflage, München und Zürich 1997“auseinandergesetzt. Besonders zu empfehlen ist in dieser Schrift der
Abschnitt über „Weltwirtschaft zwischen Wohlfahrtsstaat und Neokapitalismus“ (Seite 215–367).
Quellen:
Als Einstieg in die Thematik wird die Lektüre des Abschnitts 1.2.3 empfohlen.
The Commission on Global Governance: Our Global Neighbourhood. Oxford
1995. Deutsche Ausgabe: Kommission für Weltordnungspolitik: Nachbarn in
einer Welt. Hrsg. v. Stiftung Entwicklung und Frieden, Bonn 1995.
UNESCO-Report of the World Commission on Culture and Development: Our
Creative Diversity. Paris 1995. Deutsche Kurzausgabe: UNESCO-Weltbe44
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1.2 Moralitätsaspekte
richt. In Kulturelle Vielfalt und Interkulturellen Dialog investieren. Bonn
2009.
InterAction Council: In Search of Global Ethical Standards. Vienna 1996.
Küng, H./Leisinger, K. M./Wieland, J.: Manifest für ein globales Wirtschaftsethos. Konsequenzen und Herausforderungen für die Wirtschaft. München
2010.
Einführende Literaturhinweise zum Abschnitt 1.2
Die vollständigen Literaturangaben finden Sie im Downloadbereich.
Küng, H./Leisinger, K. M./Wieland, J.: [Manifest] für ein globales Wirtschaftsethos. Konsequenzen und Herausforderungen für die Wirtschaft. München
2010.
Küpper, H.-U.: [Unternehmensethik]. Hintergründe, Konzepte, Anwendungsbereiche. 2. Aufl., Stuttgart 2011.
Pieper, A.: Einführung in die [Ethik]. 6. Aufl., Tübingen und Basel 2007.
Schweitzer, M.: [Plädoyer] für eine modulare Strukturierung der Disziplin
Unternehmensethik. In: Jahrbuch für Controlling und Rechnungswesen
2011, hrsg. von G. Seicht, Wien 2011, S. 417–448.
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Autorenverzeichnis
Univ.-Prof. Dr. Marcell Schweitzer ist emeritierter Ordinarius an der EberhardKarls-Universität Tübingen. Dort hatte er über 30 Jahre den Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Industriebetriebslehre inne und war 25
Jahre Direktor der Forschungsabteilung für Industriewirtschaft. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Industrielle Fertigungswirtschaft, Produktionsund Kostentheorie, Kostenrechnung, Bilanztheorie, Organisation, Planung,
Wissenschaftstheorie und Unternehmensethik. Zu den genannten Gebieten
hat er zahlreiche Bücher, Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken veröffentlicht.
Univ.-Prof. Dr. Alexander Baumeister ist Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Controlling, an der Universität des Saarlandes sowie Direktor des Saarbrücker Instituts für Controlling. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Risikocontrolling, Garantiekostenrechnung, Budgetierungstechniken, Projektcontrolling und Lifecycle Costing. Auf diesen Gebieten
hat er zahlreiche Veröffentlichungen, von welchen mehrere mit Forschungspreisen ausgezeichnet wurden. In der Lehre gilt er als engagierter und
erfolgreicher Dozent, wie verschiedene Lehrpreise zeigen.
Universitätsprofessor Dr. Dr. h. c. Jürgen Bloech ist emeritierter Ordinarius an der
Georg-August- Universität Göttingen. An dieser Universität hatte er 36 Jahre
lang einen Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre inne. Seine wissenschaftliche Forschung und Lehre erstreckte sich auf Unternehmensplanung, Unternehmensforschung, Produktion und Logistik. Zu diesen Gebieten
hat er Bücher, Aufsätze und andere Artikel veröffentlicht.
Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Jochen Drukarczyk ist emeritierter Professor der Universität
Regensburg, wo er seit 1976 den Lehrstuhl für Finanzierung innehatte. Drei
ehrenvolle Rufe hat er abgelehnt. Er war Gastprofessor an verschiedenen Universitäten in England und Frankreich, insbesondere auch am INSEAD. Seine
Forschungsschwerpunkte sind Finanzierung, Unternehmensbewertung, Insolvenz und Finanzierung, Restrukturierung und Sanierung. Er hat zahlreiche
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Lehrbücher und weit über 100 Aufsätze zu diesen Gebieten veröffentlicht. Die
EBS, Oestrich-Winkel hat ihm 1999 die Ehrendoktorwürde verleihen.
Prof. Dr. Jana Eberlein vertritt die Fachgebiete Kosten- und Leistungsrechnung
& Controlling an der Hochschule Harz. Ihre Lehrtätigkeit führte sie u.a. auch
an die Marmara University Istanbul und die ESC Dijon Bourgogne. Zu ihren
Forschungsschwerpunkten zählen: Stundensatzrechnung, Center-Rechnung,
Prozesskostenrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, Kosten- und Erlösrechnung für Dienstleistungsunternehmen, Budgetierungsmodelle und Abweichungsanalysen sowie interne Kontrollsysteme. Zu diesen Themen hat sie Bücher und zahlreiche Aufsätze veröffentlicht.
Dr. Sabrina Falk hat am Lehrstuhl für Unternehmensführung von Prof. Dr. Alwine Mohnen an der Technischen Universität München promoviert. Ihre Forschungsschwerpunkte sind: Informationsasymmetrien auf Arbeitsmärkten, die
Effektivität von Personalmarketingmaßnahmen und die Wirkungsweise von
monetären Anreizen.
Univ.-Prof. Dr. Dr. Fabian Jintae Froese ist Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Personalmanagement mit dem Schwerpunkt
China/Asien, sowie im Vorstand des Centre of Modern East Asian Studies an
der Georg-August-Universität Göttingen. Er hat mehr als 10 Jahre im Ausland,
u.a. Seoul, Shanghai, Tokio, gearbeitet. Seine Forschungsschwerpunkte sind:
Personalmanagement, Internationales Management und Interkulturelles Management. Auf diesen Gebieten hat er zahlreiche Veröffentlichungen, von welchen mehrere mit internationalen Forschungspreisen ausgezeichnet wurden.
Univ.-Prof. Dr. Jetta Frost ist Inhaberin des Lehrstuhls für Organisation und Unternehmensführung an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der
Universität Hamburg. Seit Juli 2013 ist sie hauptamtliche Vizepräsidentin der
Universität Hamburg. Ihre Forschungsschwerpunkte publiziert sie in wissenschaftlichen, internationalen Aufsätzen vor allem zu den Themen innovative
Organisationsformen und praktische Organisationsgestaltung, University Governance, Konzernmanagement: Corporate Commons und Mehrwertstrategien, Performance Paradoxien und Motivationsmanagement sowie das Verhältnis von Theorie und Praxis in der modernen Betriebswirtschaftslehre.
Univ.-Prof. Dr. Jutta Geldermann ist Inhaberin der Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Produktion und Logistik, an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Mittelpunkt ihrer Forschungsarbeiten steht die ressourceneffiziente und umweltorientierte Ausgestaltung von Produktions- und
Logistiksystemen. In zahlreichen Drittmittel-Projekten werden Methoden des
Operations Research (der mathematischen Unternehmensplanung) auf aktuelle industrielle und energiewirtschaftliche Fragestellungen angewendet. Derzeit ist sie Sprecherin des DFG-Graduiertenkollegs „Ressourceneffizienz in
Unternehmensnetzwerken – Methoden zur betrieblichen und überbetrieblichen Planung für die Nutzung erneuerbarer Rohstoffe“ sowie stellvertretende
Vorstandsvorsitzende des Energieforschungszentrums Niedersachsen.
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Autorenverzeichnis
Prof. Dr. rer. oec. habil. Jens Grundei leitet das Department Management & Economics an der Quadriga Hochschule Berlin, wo er die Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Corporate Governance & Organization inne hat.
Die Arbeitsgebiete von Professor Grundei sind Unternehmensorganisation,
Corporate Governance und strategisches Management. Er ist Mitglied im Arbeitskreis „Organisation” der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft und im Vorstand der gfo – Gesellschaft für Organisation.
Dr. Andreas Haaker ist zuständig für Grundsatzfragen der Rechnungslegung
beim DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. in Berlin. Nach seiner Promotion an der Georg-August-Universität Göttingen hatte
er u.a. Lehraufträge an der TU Ilmenau und der FernUniversität in Hagen sowie eine Vertretungsprofessur für Unternehmensprüfung und Controlling an
der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf inne. Seine Dissertation wurde mit
dem Österreichischen Controllerpreis ausgezeichnet. Er ist Autor zahlreicher
Fachbeiträge und Kommentierungen sowie des kritischen Lehrbuchs „IFRS –
Irrtümer, Widersprüche und unerwünschte Konsequenzen“.
Dr. Fabian Hattke ist Habilitand am Lehrstuhl für Organisation und Unternehmensführung an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg. Als Teilprojektleiter eines BMBF-geförderten Forschungsverbundes beschäftigt er sich vorwiegend mit der Organisation und Steuerung
von Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie mit wissenschaftssoziologischen und informetrischen Fragestellungen. Seine Arbeiten basieren auf
verschiedenen theoretischen Ansätzen und methodischen Zugängen, wie
bspw. der Netzwerk-Governance und Methodologie sowie kommunikationsund ressourcenbasierten Theorien der Organisation.
Dr. Matthias Häußler ist Habilitand am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftlehre: Unternehmensrechnung und Controlling der Universität Rostock.
Nach seinem Studium des Wirtschaftsingenieurwesens und der Promotion zum
Dr. rer. pol. an der Universität Karlsruhe (TH) war er dort als Dozent tätig,
ebenso wie an der WHU – Otto Beisheim School of Management in Vallendar
und der Hochschule der Medien in Stuttgart. Seine Forschungsinteressen liegen
in den Bereichen empirische Kapitalmarktforschung, Finance und Accounting.
Prof. (FH) Dr. Markus Ilg ist Studiengangsleiter der betriebswirtschaftlichen
Bachelor- und Masterstudiengänge an der Fachhochschule Vorarlberg. Seine
Forschungsschwerpunkte und Veröffentlichungen liegen in den Bereichen
Controlling, Risikocontrolling und Bankcontrolling. Themen der Unternehmensfinanzierung sowie des Finanzcontrollings ergänzen das Tätigkeits- und
Interessensportfolio.
Univ.-Prof. Dr. Hugo Kossbiel, inzwischen pensionierter Ordinarius, hatte den
ersten Lehrstuhl mit der speziellen Widmung Personalwirtschaftslehre an einer
deutschsprachigen Universität, der Universität Hamburg, 16 Jahre inne. 1987
entschied er sich gegen einen Wechsel an die Albertus-Magnus-Universität
Köln und für einen Wechsel an die Johann Wolfgang Goethe-Universität
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Frankfurt a.M., an der er bis zu seiner Pensionierung 18 Jahre lang forschte
und lehrte. Weitere Rufe an die Universität der Bundeswehr Hamburg, an die
Universität Bayreuth und an die Katholische Universität Eichstätt lehnte er ab.
Seine Arbeitsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet der Personalwirtschaftslehre. In zahlreichen Veröffentlichungen hat er sich mit der Konzeptualisierung dieses Faches sowie mit Fragen der Personalbereitstellung, insbesondere
ihrer Planung und der Personalverhaltensbeeinflussung, insbesondere der Gestaltung von Anreizsystemen beschäftigt.
Univ.-Prof. Dr. Helmut Krcmar ist Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik und Prodekan der Fakultät für Informatik an der TU München. Seine Forschungsinteressen umfassen vor allem Informations- und Wissensmanagement,
Engineering und Management IT-basierter Dienstleistungen, Pilotierung von
innovativen Informationssystemen im Gesundheitswesen und E-Government
sowie die Computerunterstützung für die Kooperation in verteilten und mobilen Arbeits- und Lernprozessen.
Univ.-Prof. Dr. Heinz Kußmaul ist Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre sowie Direktor des Instituts für Existenzgründung/Mittelstand und des Betriebswirtschaftlichen Instituts für Steuerlehre und Entrepreneurship an der Universität des Saarlandes.
Zuvor war er von 1987 bis 1989 Lehrstuhlinhaber an der Universität Bielefeld
sowie von 1989 bis 1993 an der Universität Kaiserslautern. Ablehnung ehrenvoller Rufe an die Universitäten Mainz und Düsseldorf. Verfasser zahlreicher
Bücher, Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken (über 900 Publikationen).
Prof. Dr. habil. Sebastian Lobe ist Lehrstuhlinhaber an der WHL Graduate School
of Business and Economics. Seine Forschungsschwerpunkte sind Asset Pricing,
Sozial Verantwortliches Investieren, Unternehmensbewertung und Unternehmensfinanzierung. Er publiziert regelmäßig in wissenschaftlichen Topzeitschriften wie dem Journal of Financial and Quantitative Analysis, u.v.a.m.
Seine Forschung ist mit diversen Preisen honoriert worden wie z.B. bei der
Campus for Finance – Research Conference im Jahr 2013 und dem ACATIS
Value Preis, verliehen in den Jahren 2013, 2012, 2011, 2010 und 2009.
Univ.-Prof. Dr. Peter Christoph Lorson ist seit 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Unternehmensrechnung und Controlling sowie Direktor der Instituts für Bankrecht und Bankwirtschaft an der Universität
Rostock. Zuvor war er – nach Promotion und Habilitation an der Universität
des Saarlandes in Saarbrücken – sechs Jahre lang freiberuflich tätig. Schwerpunkte seiner Forschungsarbeiten und Publikationen sind: Externe Rechnungslegung im Einzel- und Konzernabschluss nach HGB und IFRS, Harmonisierung von internem und externem Rechnungswesen, Wertorientierte
Unternehmensführung, Kostenmanagement, Nachhaltigkeit, Integrated Reporting sowie Neue Steuerungsmodelle von Gebietskörperschaften.
Dr. Erko Martins ist seit 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter und seit 2010 Habilitand am Lehrstuhl für ABWL: Wirtschafts- und Organisationspsychologie an
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der Universität Rostock. Nach abgeschlossener Lehre zum Bankkaufmann hat
er Betriebswirtschaftslehre an der Universität Rostock studiert und dort im
Jahre 2010 promoviert (Dr. rer. pol.). Schwerpunkte seiner Forschung und Publikationen sind: Employer Branding und organisationale Attraktivität, PersonOrganisations-Beziehung, materielle und immaterielle Mitarbeiterbeteiligung,
Unternehmenskultur, Führung von Mitarbeitern und innovatives Mitarbeiterverhalten.
Univ.-Prof. Dr. Alwine Mohnen ist Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmensführung an der Technischen Universität München. Ihre Forschungsschwerpunkte sind: Wirkung von monetären und nicht-monetären Anreizsystemen,
referenzpunktbezogene Präferenzen und Fragestellungen zur Performancemessung. In den genannten Gebieten hat Frau Mohnen zahlreiche Veröffentlichungen verfasst und Vorträge auf internationalen Konferenzen gehalten. Für
ihre Forschungsarbeiten sowie ihr Engagement in der Lehre wurde sie mit verschiedenen Forschungs- und Lehrpreisen ausgezeichnet.
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller ist Inhaber der Professur für Wirtschaftsrecht (mit
Schwerpunkt Innovations- und Technologierecht) an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Paderborn. Seine Schwerpunkte in der
interdisziplinär angelegten Forschung und Lehre liegen neben dem Innovationsrecht (dort v.a. geistiges Eigentum und Lizenzvertragsrecht sowie Innovationskartell- und -wettbewerbsrecht) und dem Technologierecht (dort v.a. zu
Fragen der Steuerung und Verantwortung für Technologiefolgen, insb. durch
privates Haftungsrecht) auch im Handels- und Gesellschaftsrecht, dort insb. zu
rechtlichen Fragen der Unternehmensgründung sowie zur Regeltreue im Unternehmensbereich (Corporate Compliance).
Prof. Dr. habil. Alexander Pohl ist Professor für Betriebswirtschaftslehre mit den
Schwerpunkten Unternehmensführung und Marketing an der Hochschule
Bonn-Rhein-Sieg sowie Gründungsdirektor des Centrum für Entrepreneurship,
Innovation und Mittelstand - CENTIM an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Weiterhin ist er Honorarprofessor an der Universität Trier und Adjunct Professor an der European Business School. Seine Schwerpunkte in Forschung und
Lehre liegen im Innovations- und Dienstleistungsmarketing, im E-Business sowie im Preismanagement. Zu den genannten Gebieten hat er zahlreiche Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken sowie Büchern veröffentlicht. Er verfügt
über umfangreiche Praxiserfahrung aus Tätigkeiten bei IT-, Private Equityund Beratungsunternehmen.
Jun.-Prof. Dr. Daniel Reimsbach ist Inhaber der Juniorprofessur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungslegung, an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Voluntary financial and
nonfinancial reporting, insbesondere Pro-Forma-Earnings Disclosure und Sustainability Disclosure, Immaterielles Vermögen in der internationalen Rechnungslegung, Vergütungssysteme als Corporate-Governance-Instrumente.
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Univ.-Prof. Dr. Lutz Richter ist Inhaber der Professur für Betriebswirtschaftslehre,
insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Unternehmensrechnung,
an der Universität Trier. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Einfluss europäischer Vorgaben auf die Wirkungsweise des deutschen internationalen Steuersystems, Besteuerungsfragen nationaler sowie internationaler Unternehmenszusammenschlüsse, Fragestellungen im Kontext des AStG, KStG, GewStG
sowie bilanzsteuerliche Fragestellungen (insbesondere Projekt „E-Bilanz“). Zu
den genannten Gebieten hat er zahlreiche Publikationen verfasst. Darüber hinaus wurde seine Lehre mehrmals ausgezeichnet.
Univ.-Prof. Dr. Silvia Rogler ist Inhaberin des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Rechnungswesen und Controlling, an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg. Ihre Forschungsschwerpunkte
sind: Nationale und internationale Rechnungslegung (aktuell insbesondere immaterielle Vermögenswerte), Jahresabschlussanalyse, Jahresabschlusspolitik,
Kostenrechnung, Bilanzierungsprobleme und Controllingkonzepte ausgewählter Branchen (insbesondere Energieversorgungsunternehmen). Zu den genannten Gebieten hat sie Bücher, Aufsätze in referierten Zeitschriften und Beiträge in Sammelwerken veröffentlicht. Zudem zeigt sie ein hohes Engagement
für die Lehre sowiefür die akademische Selbstverwaltung (derzeit als Prorektorin für Bildung).
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. August-Wilhelm Scheer ist emeritierter Ordinarius an
der Universität des Saarlandes. Dort hatte er über 30 Jahre den Lehrstuhl für
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsinformatik inne
und leitete 30 Jahre das von ihm gegründete Institut für Wirtschaftsinformatik,
eines der größten deutschsprachigen Forschungsinstitute auf dem Gebiet der
computerunterstützten Informationssysteme. Seine Lehrbücher sind Standardwerke der Wirtschaftsinformatik und in zehn Sprachen übersetzt. Mit dem
Y-CIM Produktionsmodell schuf er einen übergreifenden Ordnungsrahmen für
die Integration von operativen Informationssystemen in produzierenden Unternehmen.
1984 gründete er das internationale Software- und Beratungsunternehmen IDS
Scheer AG und baute es bis 2009 zu einem der größten IT-Unternehmen in
Deutschland aus. 1997 gründete er das Unternehmen imc AG mit Sitz in Saarbrücken und im Jahr 2000 die Beteiligungsgesellschaft Scheer Group GmbH,
die Anteile an mehreren Technologieunternehmen hält, darunter an dem Software- und Beratungsunternehmen Scheer Management GmbH.
Univ.-Prof. Dr. Raimund Schirmeister ist Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzierung und Investition, an der HeinrichHeine-Universität Düsseldorf. Seit 2002 ist er zudem Vorsitzender des Wisseenschaftlichen Beirats der Düsseldorf Business School an der HeinrichHeine-Universität. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Grundfragen der Betriebswirtschaftslehre, Investitionstheorie, Finanzmanagement, Finanzwirtschaftliche Sanierung, Unternehmensrechnung, Entscheidungstheorie, Humaninvestitionen.
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Univ.-Prof. Dr. Wolfgang B. Schünemann war bis zu seiner Emeritierung Inhaber
des Lehrstuhls für Wirtschaftsprivatrecht an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der TU Dortmund. Hinzukommen Gastdozenturen in
Russland, Belarus, Polen, China und Süd-Korea. Sein wissenschaftlicher Focus
richtet sich insgesamt auf die Schnittstelle von Privatrecht und Ökonomik, z.B.
in Unternehmensgründung, Unternehmenssicherheit und Compliance, Wettbewerb, Logistik oder Versicherungswesen. Diesen interdisziplinären Ansatz
hat er in zahlreichen Monographien, Kommentaren, Aufsätzen und sonstigen
Publikationen, aber auch in der Lehre, konsequent verfolgt.
Prof. Dr. Marcus Schweitzer vertritt den Lehrstuhl für Technologiemanagement
an der Universität Siegen. Seine Lehre bezieht Aspekte des Produktions- und
Prozessmanagements und des Behavior Operations Management ein und verbindet sie mit quantitativen Methoden. Seine Forschungsschwerpunkte beziehen sich auf Fragen des langfristigen Produktionsmanagements, des Wissenstransfers und des Controllings. Daneben beschäftigt er sich mit stochastischen Modellierungen. Auf diesen Gebieten hat er Veröffentlichungen vorgelegt, die mit Preisen ausgezeichnet wurden oder in namhaften Zeitschriften
erschienen.
Univ.-Prof. Dr. Thomas Spengler ist Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Unternehmensführung und Organisation, an der
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sowie Direktor am Forschungszentrum für Sparkassenentwicklung Magdeburg e.V. Zudem ist er Mitglied des
Prüfungsausschusses für Wirtschaftsprüfer bei der Wirtschaftsprüfkammer sowie Mitherausgeber der Zeitschrift für Personalforschung. Seine Hauptaufgabenfelder liegen auf den Gebieten Strategisches Management, Personalmanagement, moderne Organisationskonzepte, Wissensmanagement und Fuzzy
Control. Seit vielen Jahren ist er an renommierten Instituten in der Weiterbildung von Managern tätig.
Univ.-Prof. Dr. Till Talaulicar ist Inhaber des Lehrstuhls für Organisation und Management an der Universität Erfurt, wo er seit 2012 zudem als Prodekan der
Staatswissenschaftlichen Fakultät fungiert. Seine Forschungsinteressen liegen
in den Bereichen Corporate Governance (verstanden als Ordnungsrahmen für
die Strukturen, Prozesse und Personen der Leitung und Überwachung von Unternehmen), Organization Design (verstanden als die Entwicklung, Beurteilung und Auswahl zweckmäßiger Organisationsformen) und Unternehmensethik (verstanden als Begründung und Geltendmachung moralischer Normen
in der unternehmerischen Praxis), zu denen er zahlreiche nationale und internationale Beiträge veröffentlicht hat. Professor Talaulicar ist zudem Associate
Editor der Zeitschrift Corporate Governance: An International Review und Mitglied des Editorial Review Board von Organization Science.
Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Ernst Troßmann ist Inhaber des Lehrstuhls Controlling und
Direktor des Instituts für Financial Management der Universität Hohenheim.
Seine Forschungsschwerpunkte sind die konzeptionellen Grundlagen des
Controlling, inner- und zwischenbetriebliche Koordinationsprinzipien und -in1037
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strumente, entscheidungsorientierte Rechenkonzepte, insbesondere zur Bewertung längerfristiger Projekte. Troßmann ist als Lehrbuchautor und für seine
innovativen Lehrkonzepte mehrfach ausgezeichnet worden. Er vertritt eine
gleichermaßen wissenschaftlich fundierte und anwendungsorientierte Auffassung seines Faches.
Univ.-Prof. Dr. Patrick Velte ist Inhaber der Professur für Accounting & Auditing
an der Leuphana Universität Lüneburg. Seine Forschungsschwerpunkte sind:
(Inter)nationale Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Corporate Governance. Zu diesen Themengebieten hat er bislang über 300 Publikationen in renommierten Fachzeitschriften, Kommentaren, Sammelbänden und Monografien verfasst. Im Rahmen der Lehrveranstaltungen sollen sich die Studierenden
möglichst frühzeitig mit den in Rede stehenden Normen für eine spätere erfolgreiche Tätigkeit vorzugsweise in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung auseinandersetzen.
Univ.-Prof. Dr. Rolf Weiber ist Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Marketing, Innovation und E-Business sowie Vorstandsvorsitzender des Instituts für Mittelstandsökonomie und geschäftsführender
Direkter des Competence Center E-Business an der Universität Trier. Seine
Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Business-to-Business- und
Dienstleistungs-Marketing, Innovationsmanagement, E-Business, Geschäftsbeziehungsmanagement und quantitative Methoden der Marktforschung. Zu den
genannten Gebieten hat er zahlreiche Bücher, Aufsätze und Beiträge in Sammelwerken veröffentlicht. Seine Lehre wurde mehrfach durch Lehrpreise ausgezeichnet.
Prof. Dr. Wolf Wenger ist Studiendekan und Studiengangsleiter im Studienzentrum Wirtschaftsinformatik der Fakultät Wirtschaft an der DHBW Stuttgart.
Seine Forschungsschwerpunkte sind: Planung und Optimierung von Produktions- und Logistikprozessen, quantitative Methoden zur Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen, bereichsübergreifende Anwendungen formaler Methoden zur Unterstützung betrieblicher Entscheidungsprozesse bei
konfliktären Zielsetzungen. Auf den genannten Gebieten hat er zahlreiche
Veröffentlichungen. Er lehrt diese Themenbereiche an verschiedenen Hochschulen.
Prof. Dr. Clemens Werkmeister hat die Professur Allgemeine Betriebswirtschaftslehre an der Wilhelm-Löhe-Hochschule Fürth inne und ist Wissenschaftlicher
Leiter der Wilhelm-Löhe-Akademie. Seine Forschungsschwerpunkte sind Entscheidungsunterstützungs- und Anreizwirkungen des Rechnungswesens sowie
Konzepte und Methoden nachhaltiger Investition und Finanzierung, insbesondere auch im Bereich der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
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Aus: Schweitzer, Marcell; Baumeister, Alexander, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2015.
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Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
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Marcell Schweitzer, Marcus Schweitzer
I.
Werkzeugkasten für das Studium der
Betriebswirtschaftslehre
„Es ist nicht genug, zu wissen,
man muss auch anwenden,
es ist nicht genug, zu wollen,
man muss auch tun.“
(Johann Wolfgang v. Goethe
1749–1832)
A. Vorsätze für mein Studium
(In Anlehnung an Nagel [Vorlesungsbegleiter])
„Das Staunen ist eine Sehnsucht
nach dem Wissen.“
(Thomas von Aquin 1225–1274)
1.
Identifikation und Motivation
䉯 Ich habe hinreichend geprüft, ob mein Interesse für das Fach Betriebswirtschaftslehre groß genug ist, und ich bekenne mich zu diesem Studium.
䉯 Was ich mit Interesse beginne, schließe ich auch mit Erfolg ab.
䉯 Ich spreche über mein Studium mit meiner Familie, Freunden, Klassenkameraden, Bekannten in Unternehmen, Verwaltungen, Vereinen und Politik.
䉯 Ich erkläre meinem Umfeld, warum ich Betriebswirtschaftslehre als Studienfach gewählt habe.
䉯 Ich bin mir bewusst, dass positive Motivation der wirksamste Antrieb für
mein Studium ist.
䉯 Ich mache mir klar, dass ich auf den Stoff meines Studienfaches neugierig
bin und dass ich ihn mit Interesse erarbeiten werde.
䉯 Ich bin aufgeschlossen für neues wirtschaftswissenschaftliches Wissen.
䉯 Mir ist klar, dass ich Leistung erbringen muss, wenn ich mein Studium
erfolgreich absolvieren will.
2.
Mein Verhalten im Studium
䉯 Ich weiß, dass ich die nächsten vier bis fünf Jahre meinem Studium widmen
werde. Daher versuche ich, diese Zeit bestmöglich vorausschauend zu planen.
䉯 Ich plane meine Zeiten für die Aufnahme des Wissens, für die Vertiefung
des Wissens und für die Vorbereitung auf Klausuren und Prüfungen.
䉯 In meinen Studien arbeite ich von Beginn an mit guten Fachbüchern und
schaue regelmäßig in die eine oder andere anspruchsvolle Fachzeitschrift
(vgl. Nachschlagewerke und Zeitschriften für das Studium).
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䉯 Ich bin mir dessen bewusst, dass zu einem geordneten Studium auch das
Aufbauen einer (kleinen) privaten Fachbibliothek gehört. Mit ihr kann ich
unabhängig arbeiten und später gezielt Themen und Probleme nachschlagen oder meinen Studienfreunden aushelfen.
䉯 Über die Richtung und Schwerpunkte meines Studiums entscheide ich
selbstbestimmt und eigenverantwortlich.
䉯 Gemeinsame Probleme löse ich kooperativ und partnerschaftlich.
䉯 Ich plane aber auch geeignete Praktika für die Semesterferien und sammele
in ihnen praktische Erfahrung, die für mein Studium nützlich ist.
䉯 Ich trenne meine Zeit für das Studieren von der Zeit der Erholung und des
Vergnügens.
䉯 Ich tue etwas für meine Allgemeinbildung und für meine interdisziplinäre
Denkweise, indem ich auch Veranstaltungen in anderen Fakultäten besuche.
䉯 Ich nehme vor allem die Angebote im „Studium Generale“ wahr und schaue
so über den Rand meiner Fakultät.
䉯 Ich beschäftige mich mit einer Fremdsprache, der ich für meine Zukunft
Bedeutung beimesse.
䉯 Ich weiß, dass die Halbwertzeit meines Wissens immer kürzer werden wird.
䉯 Ich muss damit rechnen, dass mich der Stoff der einen oder anderen Veranstaltung bzw. die Vortragsweise des einen oder anderen Dozenten weniger
ansprechen werden. Dennoch mache ich das Beste daraus.
䉯 Mir ist klar, dass eine aktive Teilnahme an den Veranstaltungen die
anschließende Lernzeit deutlich verkürzt.
䉯 Ich betrachte Professoren, Dozenten, Assistenten und Lehrbeauftragte als
meine Partner. Ich suche den Kontakt zu ihnen, um meine Probleme mit
ihnen zu besprechen.
3.
Sonderproblem: Prüfungen und Prüfungsangst
䉯 Vor einer Prüfung hat jeder mehr oder weniger „Prüfungsangst“, jeder
handhabt sie aber anders.
䉯 Ich versuche herauszufinden, welche die Gründe für meine Prüfungsangst
sind.
䉯 Ich sage mir, dass ich im jeweiligen Prüfungsfach von Beginn an systematisch und verantwortungsvoll mitgearbeitet habe.
䉯 Ich habe auch die Vorbereitungszeit für die Prüfung angemessen geplant
und eingehalten.
䉯 Ich habe die „Fragen und Antworten zum Prüfungsstoff“ (vgl. Punkt B) systematisch bearbeitet.
䉯 Ich habe mich systematisch nach dem „Leitfaden für meine Lernkontrolle“
(vgl. Punkt C) vorbereitet.
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䉯 Soweit ich offene Fragen hatte, habe ich diese in einem privaten Arbeitskreis zur Sprache gebracht.
䉯 Mit meinen offenen Fragen habe ich auch eine Lehrkraft angesprochen
oder/und mich in der empfohlenen Literatur kundig gemacht.
䉯 Ich habe meine Partner zu Beteiligten gemacht, indem ich sie in meine Aktivitäten und Probleme eingebunden habe.
䉯 Letztlich: Sollte ich trotz aller Bemühungen eine Prüfung verpatzen, ist das
zwar unangenehm, aber ich gebe nicht auf, weil ich nach jeder Prüfungsordnung eine zweite Chance habe!
4.
Ich verstehe mich als Mitglied meiner Fakultät und
Universität
䉯 Ich nehme meine Mitgliedschaft in meiner Fakultät und Universität ernst.
䉯 Ich interessiere mich frühzeitig für die Organisation der Fakultät und der
Universität mit ihren Ämtern und Gremien.
䉯 Ich interessiere mich auch für die studentische Selbstverwaltung.
䉯 Mir ist klar, dass das Ansehen meiner Universität auch zu meinem Ansehen
in Familie und Beruf beiträgt.
䉯 Ich frage mich auch, was ich zum Ansehen meiner Fakultät und Universität
beitragen kann.
䉯 Ich schließe nicht aus, die Universität zu wechseln, wenn ich dadurch mein
Studienziel besser und schneller erreichen kann.
䉯 Ich schließe auch nicht aus, die Fakultät zu wechseln, wenn ich erkenne,
dass meine Eignung und mein Interesse für ein anderes Fach größer sind.
䉯 Ich behalte immer im Auge, dass meine Universität eine menschliche Veranstaltung ist und dass mich die hier erworbenen Kompetenzen und
Freunde durch mein Leben begleiten werden.
5.
Was kommt nach meinem Studium auf mich zu?
䉯 Schon während meines Studiums versuche ich eine Standortbestimmung:
Wo stehe ich heute, wo stehe ich morgen, wo möchte ich in fünf bis acht
Jahren stehen?
䉯 Welches Berufsfeld (Branche) wäre nach meiner Fächerkombination und
nach meinen Interessen für mich das optimale?
䉯 Ich informiere mich laufend über die Situation auf den Arbeitsmärkten im
In- und Ausland.
䉯 Ich frage mich: Wie bin ich bisher mit Fehlschlägen umgegangen, was habe
ich daraus für die Zukunft gelernt?
䉯 Ich weiß zu schätzen, dass mir meine Universität im Auftrage der Gesellschaft die einmalige Chance gibt, eine solide, wissenschaftlich fundierte
Grundlage für mein Berufsleben und für meine Familie zu legen. Dieses
Angebot nutze ich mit Engagement und Verantwortung.
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B.
Fragen und Antworten zum Stoff des Moduls 1
„Lernen ist wie Rudern gegen den
Strom, hört man damit auf, treibt
man zurück.“
(Laotse, 6. Jahrhundert v. Chr.)
Fragen und Antworten zum Abschnitt 1.1 „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
unter Rationalitätsaspekten“
Frage 1: Was verstehen Sie unter der Disziplin „Betriebswirtschaftslehre“?
Antwort 1: Die Betriebswirtschaftslehre befasst sich mit dem Wirtschaften in
Betrieben unter Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zu anderen Betrieben und zu den sie umgebenden Wirtschaftsbereichen. Im Gegensatz zur
Betriebswirtschaftslehre behandelt die Volkswirtschaftslehre das Wirtschaften
in unterschiedlich aggregierten Wirtschaftsbereichen unter Berücksichtigung
aller Interdependenzen bis hin zu den Beziehungen zwischen einzelnen
Betrieben. In diesem Zusammenhang spricht Erich Kosiol von einer mikroskopischen Betrachtungsweise der Betriebswirtschaftslehre und von einer makroskopischen der Volkswirtschaftslehre (vgl. Abschnitt 1.1.2).
Die Betriebswirtschaftslehre wird zu den Realwissenschaften (empirische Wissenschaften, Erfahrungswissenschaften) gezählt, d. h. zu denjenigen Wissenschaften, die sich mit Erkenntnissen über in der Wirklichkeit vorhandene, individuelle, raum-zeitlich feststellbare Tatsachen und Probleme befassen (wie es
z. B. auch die Physik, Geologie, Biologie und Medizin tun). Das gilt auch für
die Unternehmensethik, insbesondere für ihren nicht-normativen Bereich.
Frage 2: Worin unterscheiden sich Betriebswirtschaftstheorie und Betriebswirtschaftspolitik?
Antwort 2: Nach Erich Gutenberg gliedern wir die Betriebswirtschaftslehre in
Betriebswirtschaftstheorie (insbes. Unternehmenstheorie) und Betriebswirtschaftspolitik (insbes. Unternehmenspolitik). Diese Zweiteilung beruht auf
einer Orientierung an zwei verschiedenen Wissenschaftszielen. Die Betriebswirtschaftstheorie befasst sich mit Aussagen(systemen), die der Erklärung und
Prognose wirtschaftlicher Sachverhalte dienen und verfolgt damit ein theoretisches Wissenschaftsziel. Dagegen behandelt die Betriebswirtschaftspolitik
Aussagen(systeme), die Entscheidungen und Gestaltungen zu wirtschaftlichen
Sachverhalten unterstützen, und orientiert sich auf diese Weise am pragmatischen (praktischen) Wissenschaftsziel (vgl. Abschnitt 1.1.2).
Frage 3: Was verstehen Sie unter der wirtschaftlichen Betriebsauffassung?
Antwort 3: Am weitesten verbreitet ist in der Betriebswirtschaftslehre die wirtschaftliche Betriebsauffassung. Zu ihr zählen die Auffassungen des Betriebes
als ökonomisch-technische oder als ökonomisch-technisch-sozial-umweltbezogene Einheit. Ihre Vertreter betrachten zwar den real existierenden Betrieb mit
seinen ökonomischen, technischen, sozialen, ökologischen, medizinischen,
religiösen, ethischen u. a. Fragen, bringen aber mit ihrer Merkmalswahl zum
Ausdruck, dass ihr wissenschaftlicher Zugang zu diesem Realgebilde unter
spezifisch wirtschaftlichem Aspekt erfolgt (vgl. Abschnitt 1.1.2.3.1).
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Frage 4: Was verstehen Sie unter einem Unternehmen?
Antwort 4: Das Unternehmen ist ein selbstständiger Betrieb der Leistungserstellung, der Fremdbedarfsdeckung mit einem eigenen Marktrisiko betreibt.
Bei der zugehörigen Definition wird die ökonomisch-technisch-sozial-ökologische Komponente explizit erwähnt, und das Merkmal der Selbstständigkeit
wird in das selbstständige Entscheiden eingebunden, das letztlich die wirtschaftliche Selbstständigkeit ausmacht, sodass sich als Begriffsdefinition
ergibt:
«Ein Unternehmen ist eine ökonomische, technische, soziale und umweltbezogene Einheit mit der Aufgabe der Fremdbedarfsdeckung, mit selbstständigem
Entscheiden und mit eigenen Risiken» (vgl. Abschnitt 1.1.2.3.2).
Frage 5: Was verstehen Sie unter einem virtuellen Unternehmen?
Antwort 5: Ein virtuelles Unternehmen ist ein zeitlich begrenztes Kooperationsnetz selbstständiger Produktionsbetriebe. Im Grenzfall findet diese Kooperation nur ein einziges Mal (für einen einzigen Auftrag) statt. Mittels der neuen
Informationstechnologien können die interne und die externe Arbeitsteilung
der Unternehmen völlig neu (zeitlich begrenzt, virtuell) gestaltet werden. Für
die Abwicklung eines Auftrags können prinzipiell national und international
gestreute Kapazitäten, Ressourcen und Kompetenzen genutzt werden. Der
Erfolg des virtuellen Unternehmens wird bei dieser Struktur nicht nur durch
die eigenen Ressourcen, sondern auch durch das Wissen bestimmt, welches
durch das Produzentennetz zeitlich begrenzt aufgebaut wird und welchen
Erfolgsbeitrag es liefern kann (vgl. Abschnitt 1.1.2.3.2).
Frage 6: Wie beurteilen Sie das Menschenbild des „homo oeconomicus“?
Antwort 6: Der homo oeconomicus (rational-ökonomischer Mensch) ist das
Menschenbild der klassischen Nationalökonomie. Im Mittelpunkt steht der
arbeitende Mensch, der durch eine Reihe wirklichkeitsfremder Annahmen
beschrieben wird. So wird angenommen, dass insbesondere der Arbeiter nur
durch ökonomische Determinanten zur Arbeit motiviert werden kann. Sein
Verhalten im Arbeitsprozess sei in dem Sinne rational, als er bei geringem
Arbeitsaufwand einen möglichst hohen Lohn erwartet. Nur über einen gerechten Lohn kann der Arbeiter zum Einsatz seiner Arbeitskraft und zum Gehorsam gebracht werden. Planung, Steuerung und Motivation liegen nur bei den
Vorgesetzten. Außerdem sei der Arbeiter bereit, seine eigenen Interessen und
Ziele als Privatangelegenheit zu betrachten. In einer etwas anspruchsvolleren
Version des homo oeconomicus wird angenommen, dass durch eine wissenschaftliche Fundierung der Entlohnung, der Arbeitsverfahren und der Arbeitsteilung im Unternehmen ein harmonisches Arbeitsklima herbeigeführt werden
kann. Die auftretenden Leitungsbeziehungen beruhen auf Befehl, Anweisung
und Gehorsam (vgl. Abschnitt 1.1.2.4).
Frage 7: Was verstehen Sie unter dem Menschenbild des „Wirtschaftspartners“?
Antwort 7: Das Menschenbild des Wirtschaftspartners sieht den Menschen als
einen wandlungsfähigen und lernfähigen Mitarbeiter, der zur externen Bedürfnisbefriedigung, zum komplexen Erleben des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes in der Lage ist. Neben seiner Flexibilität und seiner Fähigkeit zur priSchweitzer/Baumeister: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
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vaten Altersvorsorge ist der Mitarbeiter fähig, wirtschaftsdemokratisch und
marktwirtschaftlich zu denken und zu handeln. Ein System von Mitbestimmungsregelungen gewährt ihm Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die durch Mitverantwortungspflichten ergänzt werden (vgl.
Abschnitt 1.1.2.4).
Frage 8: Wie definieren Sie den Problembereich der Betriebswirtschaftslehre?
Antwort 8: Der Problembereich der Betriebswirtschaftslehre ist das Wirtschaften in Betrieben. Wir definieren Wirtschaften als das Entscheiden über knappe
Güter unter Haupt- und Nebenbedingungen in Betrieben (Haushalten und
Unternehmen). Mit dem Fragenkreis des Wirtschaftens wird ein Problembereich für das Fach festgelegt, der weder von einer speziellen Betriebsart und
Betriebsgröße noch von einer speziellen Technik oder einer betrieblichen Interessenlage bzw. Ideologie abhängt (vgl. Abschnitt 1.1.3.1.2).
Frage 9: Wann spricht man von einer Entscheidung unter Risiko?
Antwort 9: Von einer Entscheidung unter Risiko wird gesprochen, wenn für
jede realisierbare Alternative die (meist subjektiven) Wahrscheinlichkeiten für
das Eintreten der jeweils möglichen Ergebnisse bekannt sind. Soweit es sich
um subjektive Wahrscheinlichkeiten handelt, werden diese als Grad der
Zuverlässigkeit persönlicher Vermutungen, dass sich bestimmte Ergebnisse
einstellen werden, interpretiert. Die möglichen Ergebnisse einer Alternative
können mit ihren Wahrscheinlichkeiten gewichtet und zum arithmetischen
Mittel verdichtet werden. Das Resultat für jede Alternative ist dann der mathematische Erwartungswert der Zielgröße. Als optimal kann der Entscheidungsträger bei Risiko diejenige Alternative wählen, deren Erwartungswert der Zielgröße dem gewählten Entscheidungskriterium (Extremierung, Satisfizierung/
Approximation oder Fixierung) genügt (vgl. Abschnitt 1.1.3.4).
Frage 10: Ist die „Kombination der Produktionsfaktoren“ ein zweckmäßiges
Auswahlprinzip für den Problembereich der Betriebswirtschaftslehre?
Antwort 10: Die „Kombination der Produktionsfaktoren“ wirft als Auswahlprinzip für den Problembereich der Betriebswirtschaftslehre mehrere Probleme
auf. Ausdruck der Kombination von Produktionsfaktoren ist eine Menge von
Transformationsfunktionen bzw. eine Produktionsfunktion, die eine mengenmäßige Beziehung zwischen Gütereinsatz und Güterausbringung eines Betriebes abbildet. Diese Funktion drückt eine technische Input-Output-Beziehung
aus. Obwohl wir davon ausgehen können, dass sich für alle privaten und
öffentlichen Betriebsarten derartige Funktionen formulieren lassen, beschreiben sie ein technisches Phänomen. Ein technisches Phänomen zum Auswahlprinzip für einen wirtschaftlichen Problemkreis zu erheben, ist jedoch aus
methodischen Gründen nicht möglich (vgl. Abschnitt 1.1.3.1.2).
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Fragen und Antworten zum Abschnitt 1.2 „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
unter Moralitätsaspekten“
Frage 1: Was verstehen Sie unter Moral?
Antwort 1: Unter Moral verstehen wir ein geschichtlich entstandenes System
(Kanon) von Regeln, Normen und Werten, das von einer Gruppe von Menschen gemeinsam aufgestellt und für sich selbst als verbindlich akzeptiert wird
(vgl. Abschnitt 1.2.2.1).
Frage 2: Was verstehen Sie unter Ethik?
Antwort 2: Unter Ethik verstehen wir ein System von Aussagen, das über
moralisches Entscheiden spricht. Ethik selbst ist nicht Moral, sondern Ethik
spricht über Moral und über die Wechselbeziehungen zwischen Moral und
Moralität. Ethik untersucht im Einzelnen die Bedingungen moralisch richtigen
Entscheidens (vgl. Abschnitt 1.2.2.1).
Frage 3: Wodurch unterscheiden sich Ethik, Moral und Kultur?
Antwort 3: Im Gegensatz zur Moral fällt die Ethik keine moralischen Urteile
über einzelne Entscheidungen, sondern sie analysiert Besonderheiten moralischer Entscheidungen auf einer übergeordneten, abstrakteren Sprachebene
(Metaebene). Moralische Entscheidungen sind somit Objekte der Ethik. Unter
Kultur verstehen wir dagegen eine Lebensform, die für eine Bevölkerung
typisch ist und von einer bestimmten Geistesverfassung getragen wird (vgl.
Abschnitt 1.2.2.1).
Frage 4: Formulieren Sie eine Definition des ethischen Werts „Vertrauen“.
Antwort 4: Als Vertrauen im Wirtschaften definieren wir die Geneigtheit, der
Wahrhaftigkeit, Fairness und Verlässlichkeit der eingebundenen Entscheidungsträger Glauben zu schenken (vgl. Abschnitt 1.2.2.2).
Frage 5: Formulieren Sie eine Definition des ethischen Werts „Verantwortung“.
Antwort 5: Als Verantwortung im Wirtschaften definieren wir die Pflicht eines
Entscheidungsträgers, über die Folgen eigener und/oder fremder Entscheidungen Rechenschaft abzulegen bzw. für die Folgen einzustehen (vgl. Abschnitt
1.2.2.2).
Frage 6: Was verstehen Sie unter einem unternehmensethischen Bezugsrahmen und welche Module der ethischen Fundierung wirtschaftlicher Entscheidungen umfasst dieser Rahmen?
Antwort 6: Für die Analyse eines komplizierten Problems benötigt der
Betriebswirt einen Arbeitsplan (Strategie). Dies gilt in besonderem Maße für
die Analyse eines unternehmensethischen Problems. In der Wissenschaft hat
sich für einen derartigen Arbeitsplan die Bezeichnung „Bezugsrahmen (frame
of reference)“ durchgesetzt. Als unternehmensethischen Bezugsrahmen definieren wir ein formales Instrument, das die Aufgaben hat, die Analyse der
Bedingungen moralisch richtiger wirtschaftlicher Entscheidungen zu ordnen,
Beziehungen zwischen einzelnen Bedingungen zu erfassen, Analyseergebnisse auf ein übergeordnetes Ziel auszurichten sowie die Konstituierung der
Unternehmensethik als wissenschaftliche Disziplin zu unterstützen. Ein unterSchweitzer/Baumeister: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
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nehmensethischer Bezugsrahmen umfasst folgende Module (vgl. Abschnitt
1.2.2.3, insbes. Abbildung 1.11):
䉯 Deskriptives Modul (Beschreibungskonzeption) mit deskriptivem Wissenschaftsziel,
䉯 Theoretisches Modul (Erklärungs- und Prognosekonzeption) mit theoretischem Wissenschaftsziel,
䉯 Pragmatisches Modul (Gestaltungskonzeption) mit pragmatischem Wissenschaftsziel,
䉯 Normatives Modul (Werturteilskonzeption) mit normativem Wissenschaftsziel.
Frage 7: Was verstehen Sie unter dem ethischen Leitbild des „ehrbaren Kaufmanns“?
Antwort 7: Der ehrbare Kaufmann ist eine idealisierte Person (Ideal, Vorbild,
Wunschbild) für wirtschaftliches Verhalten und Entscheiden. Nach diesem
Leitbild übernimmt der Entscheidungsträger die Aufgabe, seinen Mitarbeitern
dieses Ideal zu erläutern und vorzuleben. Er vermittelt ihnen die Werte des
Leitbildes als erwünschtes und bewährtes Vorbild des gemeinsamen Fühlens,
Denkens und Handelns innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns ist über längere Zeiträume gewachsen und hat
aus den kulturellen Bedingungen und Erfahrungen mehrerer Epochen relevante Werte aufgegriffen und verkörpert das Ideal für moralisch richtiges Entscheiden (vgl. Abschnitt 1.2.3.1.2).
Frage 8: Formulieren Sie eine Definition für den Begriff der „Theorie der
Unternehmensethik“.
Antwort 8: Als Theorie der Unternehmensethik definieren wir ein System singulärer und genereller Aussagen, in dem die singulären Aussagen Anwendungsbedingungen erfassen und die generellen Aussagen ethisch-wirtschaftliche Ursache-Wirkungs-Beziehungen abbilden (vgl. Abschnitt 1.2.3.2.1).
Frage 9: Formulieren Sie eine Definition für den Begriff der „Politik der Unternehmensethik“.
Antwort 9: Als Politik der Unternehmensethik definieren wir ein pragmatisches Aussagensystem, das für unterschiedliche Entscheidungsziele und -situationen die Bestimmung des „optimalen“ Wertekanons ermöglicht (vgl.
Abschnitt 1.2.3.3.1).
Frage 10: Was bewirkt ein Ethikkodex in der Wirtschaftspraxis?
Antwort 10: In der Wirtschaftspraxis gehen wir davon aus, dass ein Ethikkodex ethisch korrektes Entscheiden bewirkt und Vertrauen in den Geschäftsbeziehungen schafft; er soll die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
für die Folgen getroffener Entscheidungen erhöhen, langfristige Erfolgspotenziale festigen, gesellschaftliche Koordination unterstützen und das Gemeinwohl fördern. Aus praktischer Führungssicht werden von einem Ethikkodex
Regeln und Grundsätze korrekter Konfliktlösungen, die Ergänzung des Rechts
durch ethische Selbstverpflichtung, das Vermeiden konfliktträchtiger Wirkungen gewählter Strategien und die Förderung der moralischen Urteilskraft aller
Mitarbeiter erwartet (vgl. Abschnitt 1.2.3.4.1).
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C.
Leitfaden zur Lernkontrolle
„Wollte man warten, bis man etwas so gut könnte,
dass niemand etwas daran auszusetzen fände,
brächte man nie etwas zuwege.“
(Friedrich Nietzsche 1844–1900)
䉯 Ich lese den Text des relevanten Moduls aufmerksam von Anfang bis Ende.
䉯 Ich wiederhole alle Merksätze und Definitionen im laufenden Text des
Moduls und schreibe alle Definitionen nieder, die ich mir gemerkt habe.
䉯 Bei auftretenden Erinnerungslücken bearbeite ich nochmals den Text, die
Definitionen und Merksätze.
䉯 Ich bearbeite alle Fragen und Antworten des relevanten Moduls und überprüfe alle Antworten im laufenden Text.
䉯 Ich lese alle Fragen, die bei mir im Lernprozess auftreten, in einer oder
mehreren Quellen der Literaturhinweise nach.
䉯 Ich formuliere als Kontrolle ein mögliches Klausurthema zum Stoff des
Moduls, fertige die zughörige Gliederung des Stoffes an und schreibe
danach für mich bzw. meine Arbeitsgruppe eine Probeklausur.
䉯 Ich wiederhole diese Kontrolle mit einem zweiten und dritten Klausurthema.
䉯 Bei Bedarf wiederhole ich die Kontrolle (mindestens) mit einer Gliederung
zu einem vierten und fünften Thema.
䉯 Nach diesen Wiederholungen habe ich ein gutes Gewissen, alles mir Mögliche zur Vorbereitung auf meine Prüfung getan zu haben. Damit bringe ich
eine gute Prüfung zuwege.
II.
Forschung und Lehre als Aufgaben der Betriebswirtschaftslehre
1.
Forschung und Forschungsmethoden
„Ernstzunehmende Forschung erkennt man daran,
dass plötzlich zwei Probleme existieren,
wo es vorher nur eines gegeben hat.“
(Thorstein Bunde Veblen 1857–1929)
Als wissenschaftliche Disziplin umfasst die Betriebswirtschaftslehre die Aufgabenbereiche
䉯 Forschen,
䉯 Lehren und Studieren (Lernen).
Die Betriebswirtschaftslehre kann sich mit ihren veränderlichen Problemstellungen als Wissenschaft auf Dauer nur bewähren, wenn sie gut bestätigte
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Erkenntnisse bewahrt und dauernd Anstrengungen trifft, neue Erkenntnisse
(Ergebnisse) zu finden, um den Erkenntnisfortschritt zu sichern. Die Suche
nach neuen Erkenntnissen dient dem Lösen von Grundproblemen des Faches
und wird als Forschungsprozess vollzogen.
Definition:
Forschen wird definiert als das nachprüfbare Suchen, Formulieren und Lösen von Grundproblemen nach wissenschaftlichen Methoden.
Nach dem Anwendungsbezug der Forschungstätigkeit lässt sich neben die
Grundlagenforschung die angewandte Forschung stellen. Grundlagenforschung
ist darauf ausgerichtet, das vorhandene Wissenspotenzial zu fundieren sowie
durch neue Erkenntnisse zu erweitern, die sich auf Grundfragen beziehen und
eine praktische Verwertbarkeit in den Betrieben noch nicht berücksichtigen.
Dagegen ist angewandte Forschung immer auf das Ziel der praktischen
Anwendbarkeit und Verwertung der Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung
in realen Betrieben (Wirtschaftsbereichen) zugeschnitten. Dadurch ist für sie ein
präziser Bezug zu konkreten praktischen Problemstellungen gegeben.
In Aktivitäten bzw. Projekten mit Forschungscharakter kann sowohl das
deskriptive, das theoretische, das pragmatische oder das normative Wissenschaftsziel verfolgt werden. Wesentlich ist jedoch, dass Forschung stets unter
Verwendung wissenschaftlicher Methoden intersubjektiv nachprüfbar vollzogen wird. Die betriebswirtschaftliche Forschung ist grundsätzlich durch einen
Methodenpluralismus gekennzeichnet, der es erlaubt, eine Vielzahl anerkannter Methoden zum Zweck der Erkenntnisgewinnung bzw. -bestätigung einzusetzen (vgl. Chmielewicz [Forschungskonzeptionen] 39 ff.) oder neue Methoden zu entwickeln.
Die Anwendung wissenschaftlicher Methoden stellt in allen Phasen des Forschungsprozesses ein nach Sache und Ziel planmäßiges Vorgehen sicher. Am
Anfang jeder Forschungstätigkeit steht die Methodenlehre (Methodologie).
Definition:
Als Methode (griechisch methódos = die Art und Weise, wie einer Sache nachgegangen wird) wird ein Verfahren (Technik) definiert, das intersubjektiv nachvollziehbar ist und der Beantwortung offener Fragen dient.
Eine Forschungsmethode verkörpert die Art und Weise der Beantwortung offener Fragen bzw. der Gewinnung neuer Erkenntnisse zu einem Fachgebiet.
Methoden, die in der betriebswirtschaftlichen Forschung eingesetzt werden,
führen zur Entdeckung (Gewinnung) und Begründung (Überprüfung) neuer
Erkenntnisse über das Wirtschaften in Betrieben. Es lassen sich daher Entdeckungsmethoden und Begründungsmethoden unterscheiden (Chmielewicz
[Forschungsmethoden] 1549 ff.).
Für die betriebswirtschaftliche Forschung haben folgende Methoden Bedeutung: Klassifizierung, Typisierung, Induktion, Deduktion, Hermeneutik, Modellierung und Algorithmik. Diese Methoden sollen kurz dargestellt und den Aussagenzusammenhängen zugeordnet werden, die sich an den Wissenschaftszielen orientieren. Auf diese Weise lassen sich folgende Aussagenzusammenhänge
(Erkenntniszusammenhänge) unterscheiden (Popper [Logik] 6 f. und 64 f.;
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Chmielewicz [Forschungskonzeptionen] 36 ff. und 90 ff.; Schweitzer [Forschung]
1647 ff.):
䉯 Beschreibungszusammenhang,
䉯 Entdeckungszusammenhang,
䉯 Begründungszusammenhang und
䉯 Gestaltungszusammenhang.
Im Beschreibungszusammenhang werden die Objekte des Faches in allen Teilen, Eigenschaften und Relationen gekennzeichnet. Der Entdeckungszusammenhang umfasst die Gewinnung neuer Erkenntnisse über das Wirtschaften in
Betrieben. Gegenstand des Begründungszusammenhangs ist die Rechtfertigung betriebswirtschaftlicher Aussagen. Die Anwendung betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse und Verfahren zur Lösung betrieblicher Probleme bildet
schließlich den Gestaltungszusammenhang.
Klassifizierung und Typisierung
Für jeden Forscher ist es unverzichtbar, seine Forschungsgegenstände bzw.
seine Problemstellungen durch singuläre Aussagen präzise und umfassend zu
beschreiben. Dabei spielen Begriffe und die Fachsprache eine besondere
Rolle. Wie Begriffe zu definieren sind, welche in diesen Aussagen verwendet
werden, behandelt die Begriffslehre. Sie gibt Auskunft darüber, welche Möglichkeiten es gibt, in der Fachsprache Begriffe zu definieren und wie z. B. Klassen von Gegenständen durch begriffliche Attribute abgegrenzt werden können.
Merksatz: Die wissenschaftliche Beschreibung dient der Sprachregulierung zwischen den Forschern sowie
Anwendern und gibt Anhaltspunkte dafür, auf welche einzelnen empirischen Tatbestände sich die zu formulierenden Aussagen beziehen.
Nach der Präzision der verwendeten Maße lassen sich klassifikatorische, komparative und quantitative Aussagen bzw. Beschreibungen (Beschreibungsmodelle) unterscheiden. Beschreibende Aussagen zu einem Betrachtungsgegenstand bedürfen einer Ordnung bzw. Systematisierung, um einen Beschreibungszusammenhang zu ergeben. Eine derartige Systematisierung wird als
Klassifizierung oder Typisierung vollzogen.
Merksatz: Von einer Klassifizierung wird gesprochen, wenn Dinge oder Begriffe so eingeteilt bzw. gruppiert werden, dass alle Dinge oder Begriffe, die zu einer Klasse zusammengefasst werden, ein gleiches Merkmal besitzen und als gleichartiges Element der Klasse aufgefasst werden.
Für die Klassifizierung ist von Bedeutung, dass das jeweilige Klassifizierungsmerkmal nur eine Ja-Nein- bzw. 0-1-Abstufung zulässt. Wird also nur nach
einem einzigen Merkmal klassifiziert und hat dieses eine zweiwertige Ausprägung, kann für jedes Ding bzw. den Begriff entschieden werden, ob es (er) zu
der jeweiligen Klasse gehört oder nicht. So können z.B. die Studenten nach
ihrem Geschlecht, ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer bestandenen Prüfung
usw. klassifiziert werden.
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Merksatz: Werden zu einer Gliederung von Dingen bzw. Begriffen ein oder mehrere Merkmale verwendet, die nicht nur zweiwertig, sondern mehrwertig abstufbar sind, wird die Beschreibung Typisierung
genannt.
Einzelne Dinge bzw. Begriffe, die abstufbar beschrieben bzw. definiert und
gegliedert werden, führen zu Gruppen mit unscharfen Rändern bzw. fließenden Übergängen. Die Abgrenzung einer Gruppe nach einem mehrwertig
abstufbaren Merkmal führt zu einem eindimensionalen Typus, dagegen diejenige nach mehreren abstufbaren Merkmalen zu einem mehrdimensionalen
Typus. Als Beispiele für mehrdimensionale Typen können die Konstitutionstypen (Pykniker, Athletiker, Leptosome) und die Temperamentstypen (Choleriker, Melancholiker, Sanguiniker, Phlegmatiker) genannt werden. Während die
Klassifizierung durch starre Klassengrenzen gekennzeichnet ist, sind die Grenzen bei der Typisierung fließend. Beschreibungen von Gegenständen durch
Typen haben den Vorteil, dass die reale Erscheinungsvielfalt der beobachteten
Gegenstände zweckmäßiger erfasst werden kann (vgl. Schweitzer [Dienstleistungskapazitäten] 61 ff.). Klassifizierung ist jedoch dann unverzichtbar, wenn
z.B. bei Anweisungen, Sanktionen oder Tariffragen aus Gründen der Klarheit
und Kontrolle eindeutige Klassengrenzen formuliert werden müssen (vgl.
Chmielewicz [Forschungskonzeptionen] 66 ff.).
Induktive Methode
Definition:
Als induktive Methode (Induktion) wird ein Schlussfolgerungsverfahren bezeichnet, nach welchem von einer
endlichen Zahl beobachteter Einzelsachverhalte zu einer Hypothese mit Allgemeingültigkeit fortgeschritten
wird.
Unter Induktion ist der Anspruch zu verstehen, die gesuchte Hypothese bzw.
das theoretische Aussagensystem nicht nur auf die beobachtete endliche
Anzahl von Tatbeständen zu beziehen. Vielmehr sollen die formulierten Sätze
universellen Charakter erhalten und auch für alle nicht beobachteten, insbesondere zukünftigen Fälle und Anwendungsbedingungen Gültigkeit besitzen.
Die Induktion erweitert den Aussagengehalt von Hypothesen durch die
beschriebene Verallgemeinerung. In der Betriebswirtschaftslehre kommt insbesondere die empirisch-induktive Methode zur Anwendung, bei der aus
empirischen Einzelbeobachtungen auf einen allgemeinen Zusammenhang
geschlossen wird. Dies kann z. B. bedeuten, dass aus einer begrenzten Zahl
von Kosten-Beschäftigung-Konstellationen eine allgemeingültige Kostenfunktion abgeleitet wird. Wichtige Instrumente der empirisch-induktiven Methode
sind statistische Zusammenhangsanalysen (Korrelations- und Regressionsanalysen). Die Leistungsfähigkeit der induktiven Methode ist darin zu sehen, dass
durch sie dem Forscher auf dem Wege zur Entdeckung neuer Hypothesen Hinweise gegeben werden, wie er zu einer Aussage mit Allgemeingültigkeit
gelangen kann. Die Induktion ist daher dem Entdeckungszusammenhang
zuzuordnen. Wird versucht, die Induktion auch im Begründungszusammenhang dafür heranzuziehen, die empirische Geltung von Hypothesen zu
begründen bzw. zu rechtfertigen, so zeigt sich, dass diese Methode logisch
nicht stringent und nicht begründbar ist (vgl. Chmielewicz [ForschungskonSchweitzer/Baumeister: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
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zeptionen] 88). Auf diese Begründungsschwäche der Induktion hat insbesondere Karl R. Popper nachhaltig verwiesen (vgl. Popper [Erkenntnis] 204 ff.).
Deduktive Methode
Definition:
Als deduktive Methode (Deduktion) wird die Herleitung (Ableitung) von Aussagen (Konklusionen, Theoremen) aus Grundaussagen (Prämissen, Axiomen) unter Verwendung logisch-wahrer Ableitungen definiert.
Deduktionen werden insbesondere in größeren Aussagensystemen durchgeführt und können zu langen Ableitungsketten nach rein formal-logischen, insbesondere mathematischen Regeln führen. Bei Aussagen, die durch Deduktionen hergeleitet werden, spielt der Inhalt der Aussagen innerhalb der
Ableitungskette zunächst keine Rolle. Erst das letzte Ergebnis der Herleitung
muss inhaltlich interpretiert werden können. Grundaussagen, die am Beginn
einer Deduktion stehen, werden Axiome genannt. Um nachfolgende Aussagen
herleiten zu können, müssen die formulierten Axiome widerspruchsfrei, vollständig und unabhängig sein. Bei der Deduktion stellt sich die Frage, ob eine
durch Herleitung gewonnene Endaussage überhaupt neue Erkenntnisse
bringt. Wenn nämlich eine Deduktion lediglich in der logischen Transformation gegebener Grundaussagen besteht, dann kann die abgeleitete Endaussage nicht mehr an Information liefern, als die Grundaussagen bereits enthalten. Dennoch hat eine Deduktion die fruchtbare Eigenschaft, dass sie
Implikationen, die in den Axiomen (versteckt) enthalten sind, durch einzelne
Ableitungsschritte sichtbar macht. In dieser Einsicht kann oft psychologisch
Neues liegen, weil durch die genannte Aufdeckung dem Forscher subjektive
Information gegeben wird.
Nach dem Geltungsanspruch der Grundaussagen werden
䉯 die hypothetisch-deduktive Methode und
䉯 die analytisch-deduktive Methode
unterschieden. Die hypothetisch-deduktive Methode wird insbesondere von
Karl R. Popper als „deduktive Methodik der Nachprüfung“ für Erfahrungswissenschaften postuliert, um generelle Erkenntnisse zu gewinnen sowie Theorien aufzustellen und zu begründen bzw. empirisch zu prüfen (vgl. Popper
[Logik 5 ff.]). Bei der analytisch-deduktiven Methode wird von Grundaussagen
ausgegangen, die plausibel erscheinen, jedoch nicht als wahr behauptet werden. Durch logisch wahre Ableitungen werden auch hier Erkenntnisse deduziert. Sie bringen zum Ausdruck, was gelten würde, wenn die Grundaussagen
empirische Gültigkeit besäßen (vgl. Wild [Methodenprobleme] 2660 f.). Als
Beispiel für die Anwendung der deduktiven Methode in der Betriebswirtschaftslehre kann die Ableitung einer Kostenfunktion aus einer Produktionsfunktion genannt werden.
Gelingt es einem Forscher, Axiome zu einem Axiomensystem zu verknüpfen,
liefert er einen wesentlichen Beitrag zum Beschreibungszusammenhang, da
ein axiomatisiertes Aussagensystem die stringenteste und anspruchsvollste
Form der Darstellung (Beschreibung) der Betrachtungsgegenstände ist. Zum
Entdeckungszusammenhang bringt die Deduktion ebenfalls einen wichtigen
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Beitrag, weil Implikationen, die durch sie aufgedeckt werden, zu Erkenntnissen führen können, die neu sind. Der größte Beitrag der Deduktion wird
jedoch für den Begründungszusammenhang erbracht. Hier eröffnet sie einen
Weg zur Feststellung des Wahrheitswertes von Aussagen bzw. Aussagensystemen. Sie leistet schließlich auch einen Beitrag zum Gestaltungszusammenhang, wenn eine gegebene Theorie technologisch transformiert (vgl. Albert
[Theoriebildung] 66 ff. und Zelewski [Grundlagen] 38) oder in ein Entscheidungsmodell integriert wird.
Hermeneutik
Definition:
Hermeneutik (griechisch hermeneúo = auslegen, erklären, übersetzen) ist eine Technik der Auslegung (Interpretation) von Aussagen und Aussagensystemen.
Die Hermeneutik wird auch als Kunstlehre des Verstehens oder, im Gegensatz
zur erklärenden Methode der Naturwissenschaft, als verstehende Methode
angesehen. Die Hermeneutik besteht darin, dass sich ein Forscher in formulierte Aussagen (Texte) vertieft und deren Sinn aus sich und in ihrem Zusammenhang zu verstehen versucht. Methodologisch liegt das Problem der Hermeneutik darin, dass der Forscher zu dem, was er eigentlich erst verstehen
will, bereits aus eigener «innerer Erfahrung» ein Vorwissen besitzen muss. Im
Grunde weiß er dann bereits, was er letztlich verstehen will. Rechtfertigend
kann jedoch gesagt werden, dass die Hermeneutik im Forschungsprozess ein
Verfahren der Sinngebung und Sinndeutung darstellt. In Theologie, Rechtswissenschaft und Erziehungswissenschaft hat die Hermeneutik als Verfahren
des Verstehens einige Bedeutung. Für die betriebswirtschaftliche Forschung
liegt eine gewisse Bedeutung der Hermeneutik im Beschreibungszusammenhang, da ein sich versenkendes Verstehen in Aussagensysteme einmal eine
umfassende Deskription der Gegenstände voraussetzt und zum anderen eine
verbesserte Deskription nach sich zieht. Für den Entdeckungszusammenhang
kann ihr durchaus eine heuristische Initialfunktion zugesprochen werden. Für
den Gestaltungszusammenhang kann die Bedeutung der Hermeneutik darin
gesehen werden, dass sie bei der Vorauswahl von Modellgrößen (Zielen, Alternativen und Daten) eine erste Hilfestellung geben kann.
Modellierung
Da in der betriebswirtschaftlichen Forschung Realexperimente nicht oder nur
sehr begrenzt durchführbar sind, spielt die sprachliche Abbildung realer
Gegenstände durch Aussagensysteme eine hervorragende Rolle.
Definition:
Als Modellierung wird die sprachliche Reproduktion eines realen, wahrnehmbaren und erfahrbaren Sachverhalts oder Problems nach präzisen Abbildungsregeln definiert.
Als Modell wird die strukturgleiche bzw. strukturähnliche Abbildung eines Realitätsausschnitts definiert.
Zur Modellierung können die Fachsprache, die formale Logik, eine Programmiersprache, die Mathematik usw. herangezogen werden. Die präziseste und
abstrakteste Abbildung eines Sachverhalts wird durch die Formulierung
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mathematischer Modelle erreicht. In der Regel gelingen aber auch hier nur
strukturähnliche (homomorphe) Abbildungen mit zum Teil einschneidenden
Reduktionen, die durch Abstraktionen und Vereinfachungen gekennzeichnet
sind. Mathematische Modelle haben die Eigenschaft, dass sie lediglich quantifizierbare Elemente und Relationen erfassen können. Semiotisch bewegen sie
sich auf der syntaktischen Ebene der verwendeten Sprache. Semantische und
pragmatische Sprachebenen können durch sie nicht erfasst werden. Dennoch
werden in der betriebswirtschaftlichen Forschung durch Modellierung aussagekräftige und experimentierfähige Abbildungen wichtiger Problemstrukturen
erreicht. Die Modellierung findet ihren Standort sowohl im Beschreibungs- als
auch im Entdeckungs-, Begründungs- und Gestaltungszusammenhang. Je
nach wissenschaftlicher Fragestellung lassen sich Beschreibungsmodelle,
Erklärungs- und Prognosemodelle oder Entscheidungsmodelle formulieren.
Als besonders fruchtbar erweisen sich im Gestaltungszusammenhang Entscheidungsmodelle in der Gestalt von Optimierungsmodellen und Simulationsmodellen.
Algorithmik
Die Algorithmik (Theorie der Algorithmen) ist eine mathematische Teildisziplin, die sich mit der Formulierung von Rechenvorschriften und mit der Untersuchung ihrer Eigenschaften befasst. Der Ausdruck «Algorithmus» beruht auf
einer Wortverschandelung, die auf den Namen des arabischen Mathematikers
Al Chwarismi (9. Jahrhundert n. Chr.) zurückgeführt wird.
Definition:
Ein Algorithmus ist eine systematische Rechenvorschrift, die in endlichem Text gefasst wird und auf determinierte sowie in sich abgeschlossene Weise eine Folge von Rechenoperationen definiert (festlegt), d. h. einen
Rechenprozess erklärt.
Der Algorithmus ist auf ein finites Objekt anzusetzen und muss nach endlich
vielen Rechenschritten das gesuchte Ergebnis liefern oder den Rechenvorgang
abbrechen. Die Eigenschaft der Determiniertheit besagt, dass die Folge der
einzelnen Rechenschritte streng geregelt sein muss. Sobald diese Strenge aufgegeben und ein Eingreifen in die Rechenfolge ermöglicht wird, handelt es
sich um ein interaktives Rechenverfahren. Die Eigenschaft der Abgeschlossenheit der Rechenvorschrift verlangt, dass im Rechenprozess kein Schritt dem
Zufall oder der schöpferischen Phantasie des Menschen überlassen werden
darf. Die Definition eines Algorithmus schließt sowohl die Gauß’sche Elimination als Verfahren zur Lösung (Transformation) von Gleichungssystemen als
auch genetische, optimierende und heuristische Verfahren ein. Aber auch
rechnerische Abkühlungsverfahren (simulated annealing) und hybride Verfahren lassen sich nach der getroffenen Begriffsdefinition als Algorithmen klassifizieren.
Algorithmen der verschiedensten Art werden zur Lösung mathematischer
Modelle angewendet. Sie haben in der Betriebswirtschaftslehre sowohl für den
Beschreibungs- als auch für den Entdeckungs-, den Begründungs- und den
Gestaltungszusammenhang Bedeutung. Ihr Anwendungsschwerpunkt liegt bei
der Lösung von Entscheidungsproblemen mittels Entscheidungsmodellen und
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damit im Gestaltungszusammenhang. Hier kommen insbesondere schnell konvergierende Optimierungsalgorithmen zur Anwendung. Algorithmen können
zu den Forschungsmethoden gerechnet werden, die in der Betriebswirtschaftslehre angewendet werden, weil gerade hier viele Modelle (insbesondere Entscheidungsmodelle) formuliert werden, zu deren Lösung schnelle und konvergierende Rechenverfahren (-vorschriften) benötigt werden.
Die Zuordnung der erläuterten Methoden zu den Aussagenzusammenhängen
verdeutlicht Abb. 1.12 (ähnlich Zelewski [Grundlagen] 35).
Beschreibungszusammenhang
Entdeckungszusammenhang
Begründungszusammenhang
Gestaltungszusammenhang
Klassifizierung
und
Typisierung
++
+
+
+
Induktion
+
+
-
-
Deduktion
+
++
++
++
Hermeneutik
++
++
+
+
Modellierung
++
++
++
++
Algorithmik
+
+
+
++
Abbildung 1.12:
2.
Zuordnung von Methoden zu Aussagenzusammenhängen
++ = intensive Unterstützung; + = Unterstützung; – = keine Unterstützung
Lehren und Studieren
„Man kann einen Menschen nichts lehren,
man kann ihm nur helfen,
es in sich selbst zu entdecken.“
(Galileo Galilei 1564–1642)
Neben dem Forschen umfasst die Betriebswirtschaftslehre auch die Aufgabe
der Lehrens und des Studierens (Lernens). Von jedem Studierenden der
Betriebswirtschaftslehre müssen deskriptive, theoretische, pragmatische und
normative Problemstellungen des Wirtschaftens mit den zugehörigen Aussagensystemen und Lösungsmethoden sowie die wichtigsten Forschungsmethoden systematisch erlernt und erprobt werden. Die akademische Lehre versteht
sich nicht nur als Vorgang reiner Lernmotivation und Wissensvermittlung, sondern auch als Mittel der Erziehung der Studierenden. Als Gegenstände, die
den Studierenden zu vermitteln sind, lassen sich nennen:
䉯
䉯
䉯
䉯
Fachkompetenz,
Methodenkompetenz,
Sozialkompetenz und
Wertekompetenz.
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Unter Fachkompetenz ist umfassendes und vernetztes disziplinspezifisches
Wissen zu verstehen. Methodenkompetenz drückt sich im Beherrschen von
Verfahren, Techniken und Modellen zum Lösen von Problemen aus. Als Sozialkompetenz wird die Fähigkeit zur Präsentation, Moderation, Kommunikation, Konfliktlösung u.a. bezeichnet. Zur Wertekompetenz sind Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeitsempfinden, Toleranz, Offenheit, Sensibilität
u.a zu rechnen. Die Vermittlung dieser vier Kompetenzen kann mit unterschiedlicher Gewichtung erfolgen. Will die Hochschule einen umfassend gebildeten Generalisten in das Berufsleben entlassen, wird sie besonderes Gewicht auf die systematische Vermittlung von Fachkompetenz legen. Soll
dagegen der Absolvent in erster Linie ein flexibler Problemlöser sein, ist ein
größeres Gewicht auf die Vermittlung von Methodenkompetenz zu legen, wobei eine solide Basis an Fachkompetenz unverzichtbar ist. Erfolgreiche Manager sind überwiegend in Fremdsprachen erfahrene, branchenübergreifende
Problemlöser, bei denen die Methodenkompetenz vor branchenspezifischem
Fachwissen den Vorrang hat. In der Betriebswirtschaflehre scheint die Entwicklung vom gebildeten Generalisten zum flexiblen Problemlöser zu gehen.
Zu den genannten Kompetenzen tritt eine umfassende Allgemeinbildung und
ein Engagement für gesellschaftspolitische Fragen hinzu, bis die Studierenden
ein Bildungspotenzial erreicht haben, das sie zu einer Karriere in Wirtschaft
und Verwaltung befähigt. Bildung und Wirtschaften haben das gemeinsame
Merkmal, dass sie Prozesse sind, die niemals abgeschlossen sind, sodass
Absolventen einer Hochschule den Lebensauftrag dauernden Lernens mit in
ihren Beruf nehmen müssen, um erfolgreich zu sein.
Für Studierende der Betriebswirtschaftslehre wird heute als Studienziel das
Erreichen einer generalistischen Berufsfähigkeit für verschiedene wirtschaftliche Tätigkeitsfelder im In- und Ausland postuliert. Diese Berufsfähigkeit ist im
Spannungsfeld zwischen Studierfähigkeit (der Studienanfänger), Lernfähigkeit
(der Studierenden) und Lehrfähigkeit (der Dozenten) durch systematisches
Lehren und Lernen zu erreichen. Das wissenschaftliche Niveau der Lehre
sollte möglichst hoch sein, damit die Absolventen der Hochschulen den Anforderungen aus den verschiedensten Berufsfeldern optimal entsprechen und
möglichst große Bildungsreserven für neue sowie andersartige Anforderungen
im späteren Berufsleben legen können (vgl. Abb. 1.13). Um eine hochwertige
Lehre auf Dauer zu gewährleisten, wurden (insbesondere in den USA, Niederlanden, England und Deutschland) Evaluationsverfahren zur Qualitätssicherung der Lehre entwickelt und erprobt. Lehrende und Studierende stehen
nicht nur in der Pflicht, Leistungen hoher Qualität zu erbringen, sondern auch
im Recht, Leistungen hoher Qualität zu verlangen.
Voraussetzungen des Lernens (Studierens) sind eine erworbene Studierfähigkeit, der Studierwille und eine anspruchsvolle Bildungsvermittlung. Die Wissenschaft, die sich allgemein mit den Grundproblemen des Lehrens und des
Lernens befasst, heißt Didaktik (griechisch didaktike techne: = Lehrkunst). Für
den Hochschulbereich wird seit einer Reihe von Jahren eine spezielle Hochschuldidaktik entwickelt, welche sich als Theorie der Bildungsvermittlung versteht und als solche die Struktur des Bildungsvorganges sowie der Lehrgebiete
erforscht. Außerdem entwickelt sie für die Lehre allgemeine didaktische PrinSchweitzer/Baumeister: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
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zipien. Nach einem weiten Verständnis erforscht die Hochschuldidaktik die
Lehrgegenstände (was wird gelehrt?), die Lehrmethodik (wie werden die Lehrgegenstände vermittelt?) und die Studienmethodik (wie werden die Lehrgegenstände erlernt?).
Gymnasium
Studierfähigkeit
Universität/Hochschule
Fachkompetenz
Determinanten
der Lehre
Methodenkompetenz
Lehrqualität
Lernqualität
Sozialkompetenz
Wertekompetenz
Determinanten
des Lernens
Art und Niveau
der Berufsfähigkeit
Art und Niveau
der Anforderungen aus der
Wirtschaftspraxis
Wirtschaftspraxis/Berufsfelder
Abbildung 1.13:
Zusammenhang zwischen Studierfähigkeit, Lehrqualität, Lernqualität
und Berufsfähigkeit
Lehre und Studium sind keine isoliert ablaufenden Vorgänge, sondern sie
bedingen sich gegenseitig, d.h. betriebswirtschaftlich ausgedrückt, sie sind
aktive, wechselbezügliche Prozesse, die nach simultaner Gestaltung (Planung
und Steuerung) verlangen. Bei knappen Bildungsgütern, knappen Bildungsressourcen und knappen Bildungszeiten sollten Lehren und Studieren effizient
(unter Vermeidung jeder Verschwendung knapper Güter) und effektiv (unter
strikter Verfolgung vorgegebener Studienziele) bewältigt werden. Qualitätsund Kostenbewusstsein sollten daher gerade in der Betriebswirtschaftslehre
Grundkategorien der Lehre und des Studierens sein. Neben effizientem und
effektivem Lehren sowie Studieren muss jedoch auch der Allgemeinbildung
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ein angemessener Stellenwert und Spielraum eingeräumt werden. Sie ist der
«bildungspolitische Kitt» einer Verknüpfung der Phasen: Denken – Verstehen
– Beherrschen – Gestalten – Führen.
In der Betriebswirtschaftslehre müssen Anstrengungen getroffen werden, um
vom überwiegend adaptiven zum kreativen Lernen überzugehen. Für ein
lebenslanges Lernen ist es von großer Bedeutung, früh zu erfahren, wie effizient und effektiv gelernt wird, d. h., wie nach energie- und zeitsparenden
Methoden Wissen erworben und wie die individuellen Denkkategorien zielführend weiterentwickelt werden. Nach heutigem Erkenntnisstand ist Lernen
kreativ, wenn es:
䉯 nicht nur fremd-, sondern auch selbstbestimmt,
䉯 nicht nur nachahmend, sondern auch innovativ,
䉯 nicht nur fachspezifisch, sondern auch fachübergreifend,
䉯 nicht nur stoffbezogen, sondern auch methodenbezogen und
䉯 nicht nur individuell, sondern auch kollektiv
organisiert wird. Allerdings müssen für eine Umsetzung dieser neuen Organisationsform des Lernens die personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden. In Zukunft wird Lernen in ein dynamisches Bildungskonzept eingebettet werden, in welchem die Entwicklung der Lernkompetenz ein wichtiges Bildungsziel sein wird. Der individuelle Lernprozess wird
zunehmend vom Einzelnen selbst organisiert werden müssen. Auch die Verantwortung für die Berücksichtigung komplexer Wechselbeziehungen zwischen benachbarten Einzeldisziplinen wird mehr und mehr beim Einzelnen
liegen. Lernen wird einerseits nicht nur komplexer, sondern auch anstrengender werden, was nach einer hohen Belastbarkeit des Lernenden verlangt. Lernen wird jedoch andererseits durch die sich rasant weiterentwickelnden Informationstechnologien erheblich erleichtert werden. Lernen wird in Zukunft
anders werden als bisher. Es ist daher vernünftig, den Einsatz neuer Technologien in die Lernprozesse zu fördern. Lehren und Lernen gewinnen auf diese
Weise neue Strukturen, die beide Prozesse aufwändiger und anspruchsvoller
werden lassen.
Wissen und Bildung werden dem Studierenden unter keinen Umständen
mühelos in den Schoß fallen, sondern er wird, noch mehr als in der Vergangenheit,
䉯 studierfähig sein (oder werden),
䉯 den festen Willen zum Lernen haben,
䉯 und die Bereitschaft zu ausdauernder Anstrengung und Belastung mitbringen müssen.
Lebenslanges Lernen bedeutet eine nachhaltige Fortsetzung des Lernprozesses über den Hochschulabschluss hinaus. Die generalistische Bildung an der
Hochschule geht dann nahtlos in die arbeitsmarktbezogene berufliche Weiterbildung über und führt zu völlig neuen Kooperationsformen zwischen Hochschule, Wirtschaft und Verwaltung. Individuell verantwortetes Lernen, berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind die Eckpfeiler einer auf die
Zukunft angelegten, effektiven Bildungsstrategie. Letztere stellt nicht nur LehSchweitzer/Baumeister: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
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rende, Lernende und Berufstätige vor neue Aufgaben, sondern verlangt für die
Betriebswirtschaftslehre nach einer Verantwortungsgemeinschaft von Bildungspolitik, Hochschule, Wirtschaft und Verwaltung.
III. Literaturhinweise zu Modul 1
Literaturhinweise zu Abschnitt 1.1 „Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre unter
Rationalitätsaspekten“
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Schweitzer/Baumeister: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
© Erich Schmidt Verlag, Berlin 2015
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Leseprobe, mehr zum Werk unter ESV.info/978-3-503-15801-0
Modul 1: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Ergänzende Unterlagen zum Download
Talaulicar, T.: Unternehmenscodizes: Typen und Normierungsstrategien zur
[Implementierung] einer Unternehmensethik. In: Zeitschrift für Wirtschaftsund Unternehmensethik 2007 (8), S. 328–335.
Talaulicar, T.: Corporate [Codes of Ethics]. In: Corporate Governance and Business Ethics, ed. by A. Brink, Berlin 2011, pp. 89–106.
Ulrich, P.: Integrative [Wirtschaftsethik]. Grundlagen einer lebensdienlichen
Ökonomie. 4. Aufl., Bern 2007.
Ulrich, P./Thielemann, U.: Unternehmensethische [Denkmuster] von Führungskräften. In: Die Betriebswirtschaft (DBW) 1993, S. 663–682.
Weber, M.: Soziologie, Universalgeschichtliche [Analysen], Politik. 6. Aufl.,
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Werder, A. v.: Corporate [Governance] (Unternehmensführung). In: Handwörterbuch Unternehmensführung und Organisation. Hrsg. von G. Schreyögg
und A. v. Werder, 4. Aufl., Stuttgart 2004, Sp. 160–170.
Wieland, J. (Hrsg.): Handbuch [Wertemanagement]. Hamburg 2004.
Zelewski, S.: [Grundlagen]. In: Betriebswirtschaftslehre. Hrsg. von H. Corsten
und M. Reiß. 4. Aufl., München, Wien 2008, S. 1–97.
IV. Nachschlagewerke und Zeitschriften für das Studium
Handwörterbücher und Lexika
1. Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre. 2 Bände, München
2005.
2. Gabler Wirtschaftslexikon. 17. Aufl., Wiesbaden 2010.
3. BWL Lexikon. Hrsg. v. F. X. Bea und M. Schweitzer, Stuttgart 2009.
Betriebswirtschaftliche Zeitschriften
1. Die Betriebswirtschaft (DBW) – Business Administration Review (BARev).
C. F. Poeschel Verlag, Stuttgart.
2. Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (BFuP). Verlag Neue Wirtschafts-Briefe, Herne und Berlin.
3. Journal of Business Economics (JBE). Springer-Verlag, Berlin Heidelberg;
vormals Zeitschrift für Betriebswirtschaft (ZfB). Gabler Verlag, Wiesbaden.
4. Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung (zfbf).
Verlagsgruppe Handelsblatt, Düsseldorf und Frankfurt.
5. Zeitschrift Interne Revision (ZIR). Erich Schmidt Verlag, Berlin.
6. Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG). Erich Schmidt Verlag, Berlin.
7. Management Science. Institute of Management Science, Providence/RI.
8. Harvard Business Review (HBR). Harvard University, Boston.
9. Revue française de gestion: hommes et techniques. Fondation Nationale
pour l'Enseignement de la Gestion des Entreprises (FNEGE), Paris.
10. Boletín de estudios económicos. Universidad de Deusto, Bilbao.
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Ergänzende Unterlagen zum Download
11. Revista dei Dottori Commercialisti. Giuffré Editore, Milano.
Spezielle Zeitschriften für Studierende
1. Das Wirtschaftsstudium (wisu). Lange Verlag, Düsseldorf.
2. Wirtschaftswissenschaftliches Studium (WiSt). Verlag Franz Vahlen, München.
Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens
1. Theisen, M. R.: Wissenschaftliches Arbeiten. 15. Aufl., Verlag Franz Vahlen, München 2011.
2. Standop, E./Meyer, M. L. G.: Die Form der wissenschaftlichen Arbeit.
18. Aufl., Quelle und Meyer, München 2008.
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