Berufsbeschreibung

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TierhändlerIn
Berufsbeschreibung
TierhändlerInnen kaufen und verkaufen Haustiere wie z. B. Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Wellensittiche, Zierfische,
aber auch Tierbedarfsartikel (z. B. Leinen, Maulkörbe, Bürsten) und Futtermittel. TierhändlerInnen führen in der Regel
selbstständige Einzel- und Großhandelsbetriebe (Tierhandlungen, Zoofachgeschäfte, Import-Exportbetriebe) des
Tierhandels. Sie stellen den Bedarf fest, bestellen die Tiere oder züchten sie selbst und berechnen die Preise. Gemeinsam
mit ihren MitarbeiterInnen gestalten sie die Geschäftsflächen, versorgen die angekauften Tiere und beraten die KundInnen
über die artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege der Tiere.
Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
TierhändlerInnen handeln mit Haustieren, Kleintieren sowie mit Bedarfsartikel, Futter- und Pflegemittel. Heimische Tiere
beziehen sie meist von inländischen ZüchterInnen, während sie exotische Tierarten wie z. B. Schlangen, Echsen über den
internationalen Markt importieren (und dafür eigene Konzessionen brauchen). Bestimmte Tierarten züchten sie auch selbst,
z. B. Vögel, Fische, Meerschweinchen, Hamster, Hasen. Sie beobachten den Markt, stellen die Nachfrage nach Haustieren
und Zubehörartikel fest, kalkulieren die Preise, wickeln den Zahlungs- und Schriftverkehr ab und führen Betriebsbücher.
Als GroßhändlerInnen verkaufen sie Tiere an Zoofachgeschäfte, Rassenhundevereine oder tiermedizinische
Versuchsanstalten. Als EinzelhändlerInnen verkaufen sie die Tiere im eigenen Geschäft an Privatpersonen. Gemeinsam mit
ihren MitarbeiterInnen gestalten sie die Geschäftsflächen und führen Verkaufs- und Beratungsgespräche. Bis die Tiere
eine/n KäuferIn gefunden haben, müssen sie artgerecht versorgt und gepflegt werden. Das tägliche Füttern und Tränken
der Tiere sowie das Reinhalten der Käfige und Boxen besorgt in Einzelhandelsbetrieben (Tierhandlungen, Zoofachgeschäfte)
in der Regel das Verkaufspersonal, in Großhandelsbetrieben eigens geschultes Tierpflegepersonal.
Beim Einkauf und Verkauf von Tieren ist streng darauf zu achten, dass die Tierschutzgesetze eingehalten werden, d. h. es
darf z. B. nicht mit vom Aussterben bedrohten Tierarten gehandelt werden. Werden die vorgeschriebenen
Tierschutzauflagen nicht eingehalten, ist mit hohen Geldstrafen, mitunter sogar mit dem Entzug der Handelskonzession zu
rechnen.
Arbeitsmittel
TierhändlerInnen handeln vorwiegend mit Klein- und Haustieren aller Art: mit Hunden, Katzen, Meerschweinchen, Hamstern,
Kaninchen, Wellensittichen, Papageien, Schildkröten, Zierfischen usw. Mit spezieller Konzession (Bewilligung) können sie
auch mit exotischen Tieren wie z. B. mit Schlangen, Echsen, Affen und dergleichen handeln. Weiters führen sie
Bedarfsartikel, Zubehör wie Futternäpfe, Leinen, Halsbänder, Vogelkäfige, Hundekörbe, Kletter- und Kratzbäume, Bälle,
Tierspielzeug usw. sowie Tierfutter, Spezialfutter und Nahrungsergänzungen.
Für kaufmännische und administrative Arbeiten verwenden sie Computer, Laptops, bedienen Fax- und Kopiergeräte,
Drucker, Scanner, Telefonanlagen und Mobiltelefone und führen Datenbanken, Betriebsbücher, elektronische
Kundenkarteien, Buchhaltungen/Kassabücher usw.
Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
TierhändlerInnen arbeiten in den Räumlichkeiten (Geschäftslokal, Büro, Lager) von Tierhandlungen. Sie arbeiten
eigenständig oder beschäftigen MitarbeiterInnen wie z. B. Verkaufspersonal, Tierpflege- und Reinigungspersonal. Sie stehen
in Kontakt mit BerufskollegInnen, mit MitarbeiterInnen von Zoll- und Handelsbehörden und mit TierärztInnen, siehe
Tierarzt/Tierärztin.
Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick
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Haus- und Kleintiere wie z. B. Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Wellensittiche, Zierfische einkaufen und verkaufen
Tierbedarfsartikel wie z. B. Leinen, Bürsten, Futternäpfe, Vogelkäfige, Aquarien, Hundekörbe einkaufen und verkaufen
Futtermittel, Spezial- und Diätfutter, Kraftfutter, Futterzusätze wie Mineralien usw. einkaufen und verkaufen
Geschäftsflächen gestalten und dekorieren
Tiere bis zu deren Verkauf artgerecht versorgen und pflegen
KundInnen beraten und informieren
Dokumente und Protokolle, Geschäftsbücher (z. B. Kassabuch, Lagerbuch, Buchhaltung) führen
Telefon- und Schriftverkehr mit LieferantInnen, KundInnen und Behörden führen
Unternehmen und Institutionen
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Tierfachgeschäfte, Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe
Zoofachhandlungen
Anforderungen
Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und
Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit)
und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken.
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr
unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.
Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?
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gute Beobachtungsgabe
gute Deutschkenntnisse
kaufmännisches Verständnis
mit Tieren umgehen können
Organisationsfähigkeit
Zahlenverständnis und Rechnen
Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?
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Kommunikationsfähigkeit
KundInnenorientierung
Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?
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Aufmerksamkeit
Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?
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gepflegtes Erscheinungsbild
Hygienebewusstsein
Alternativen/Spezialisierung
Alternativen (Auswahl)
Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf
zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben
wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.
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Agrarkaufmann/-frau
FacharbeiterIn Landwirtschaft (Lehrberuf)
FacharbeiterIn Pferdewirtschaft (Lehrberuf)
LandwirtIn
ViehhändlerIn
ZoofachhändlerIn
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
Freie Gewerbe:
Der Zoofachhandel ist grundsätzlich ein freies Gewerbe. Es muss aber unterscheiden werden, ob es sich um einen
tierführenden oder einen nicht-tierführenden Zoofachhandel handelt. Werden ausschließlich Tierzubehör, Tierfuttermittel
und ähnliches vertrieben, kann das Gewerbe mittels Anmeldung gegründet werden. Werden auch Tiere selbst gehandelt, ist
die Gründung und Führung des Zoofachhandels an eine Bewilligung und den Nachweis entsprechender Befähigungen
gebunden. Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Berufsgruppe des Zoofachhandels.
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich
eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der
Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
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Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für die meisten Tätigkeiten, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen,
brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung Ausnahmen bilden Freie Berufe und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
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das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit
dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
Tätigkeit berechtigt
keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der
Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der
Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
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Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter
Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der
Wirtschaftskammer Österreich.
Links
Interessante Infos rund um den Beruf
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Tierarzt OnlineInternet: http://www.tierarzt.at/
Tiere OnlineInternet: http://www.tiere-online.de
Tierfreunde OnlineInternet: http://www.tierfreund.at/
Vereinigung Österreichischer Pferdetierärztinnen und -tierärzteInternet: http://www.pferdemedizin.at/
© ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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