TierhändlerIn Berufsbeschreibung TierhändlerInnen kaufen und verkaufen Haustiere wie z. B. Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Wellensittiche, Zierfische, aber auch Tierbedarfsartikel (z. B. Leinen, Maulkörbe, Bürsten) und Futtermittel. TierhändlerInnen führen in der Regel selbstständige Einzel- und Großhandelsbetriebe (Tierhandlungen, Zoofachgeschäfte, Import-Exportbetriebe) des Tierhandels. Sie stellen den Bedarf fest, bestellen die Tiere oder züchten sie selbst und berechnen die Preise. Gemeinsam mit ihren MitarbeiterInnen gestalten sie die Geschäftsflächen, versorgen die angekauften Tiere und beraten die KundInnen über die artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege der Tiere. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche TierhändlerInnen handeln mit Haustieren, Kleintieren sowie mit Bedarfsartikel, Futter- und Pflegemittel. Heimische Tiere beziehen sie meist von inländischen ZüchterInnen, während sie exotische Tierarten wie z. B. Schlangen, Echsen über den internationalen Markt importieren (und dafür eigene Konzessionen brauchen). Bestimmte Tierarten züchten sie auch selbst, z. B. Vögel, Fische, Meerschweinchen, Hamster, Hasen. Sie beobachten den Markt, stellen die Nachfrage nach Haustieren und Zubehörartikel fest, kalkulieren die Preise, wickeln den Zahlungs- und Schriftverkehr ab und führen Betriebsbücher. Als GroßhändlerInnen verkaufen sie Tiere an Zoofachgeschäfte, Rassenhundevereine oder tiermedizinische Versuchsanstalten. Als EinzelhändlerInnen verkaufen sie die Tiere im eigenen Geschäft an Privatpersonen. Gemeinsam mit ihren MitarbeiterInnen gestalten sie die Geschäftsflächen und führen Verkaufs- und Beratungsgespräche. Bis die Tiere eine/n KäuferIn gefunden haben, müssen sie artgerecht versorgt und gepflegt werden. Das tägliche Füttern und Tränken der Tiere sowie das Reinhalten der Käfige und Boxen besorgt in Einzelhandelsbetrieben (Tierhandlungen, Zoofachgeschäfte) in der Regel das Verkaufspersonal, in Großhandelsbetrieben eigens geschultes Tierpflegepersonal. Beim Einkauf und Verkauf von Tieren ist streng darauf zu achten, dass die Tierschutzgesetze eingehalten werden, d. h. es darf z. B. nicht mit vom Aussterben bedrohten Tierarten gehandelt werden. Werden die vorgeschriebenen Tierschutzauflagen nicht eingehalten, ist mit hohen Geldstrafen, mitunter sogar mit dem Entzug der Handelskonzession zu rechnen. Arbeitsmittel TierhändlerInnen handeln vorwiegend mit Klein- und Haustieren aller Art: mit Hunden, Katzen, Meerschweinchen, Hamstern, Kaninchen, Wellensittichen, Papageien, Schildkröten, Zierfischen usw. Mit spezieller Konzession (Bewilligung) können sie auch mit exotischen Tieren wie z. B. mit Schlangen, Echsen, Affen und dergleichen handeln. Weiters führen sie Bedarfsartikel, Zubehör wie Futternäpfe, Leinen, Halsbänder, Vogelkäfige, Hundekörbe, Kletter- und Kratzbäume, Bälle, Tierspielzeug usw. sowie Tierfutter, Spezialfutter und Nahrungsergänzungen. Für kaufmännische und administrative Arbeiten verwenden sie Computer, Laptops, bedienen Fax- und Kopiergeräte, Drucker, Scanner, Telefonanlagen und Mobiltelefone und führen Datenbanken, Betriebsbücher, elektronische Kundenkarteien, Buchhaltungen/Kassabücher usw. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte TierhändlerInnen arbeiten in den Räumlichkeiten (Geschäftslokal, Büro, Lager) von Tierhandlungen. Sie arbeiten eigenständig oder beschäftigen MitarbeiterInnen wie z. B. Verkaufspersonal, Tierpflege- und Reinigungspersonal. Sie stehen in Kontakt mit BerufskollegInnen, mit MitarbeiterInnen von Zoll- und Handelsbehörden und mit TierärztInnen, siehe Tierarzt/Tierärztin. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick ● ● ● ● ● ● ● ● Haus- und Kleintiere wie z. B. Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Wellensittiche, Zierfische einkaufen und verkaufen Tierbedarfsartikel wie z. B. Leinen, Bürsten, Futternäpfe, Vogelkäfige, Aquarien, Hundekörbe einkaufen und verkaufen Futtermittel, Spezial- und Diätfutter, Kraftfutter, Futterzusätze wie Mineralien usw. einkaufen und verkaufen Geschäftsflächen gestalten und dekorieren Tiere bis zu deren Verkauf artgerecht versorgen und pflegen KundInnen beraten und informieren Dokumente und Protokolle, Geschäftsbücher (z. B. Kassabuch, Lagerbuch, Buchhaltung) führen Telefon- und Schriftverkehr mit LieferantInnen, KundInnen und Behörden führen Unternehmen und Institutionen ● ● Tierfachgeschäfte, Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe Zoofachhandlungen Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? ● ● ● ● ● ● gute Beobachtungsgabe gute Deutschkenntnisse kaufmännisches Verständnis mit Tieren umgehen können Organisationsfähigkeit Zahlenverständnis und Rechnen Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? ● ● Kommunikationsfähigkeit KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? ● Aufmerksamkeit Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? ● ● gepflegtes Erscheinungsbild Hygienebewusstsein Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. ● ● ● ● ● ● Agrarkaufmann/-frau FacharbeiterIn Landwirtschaft (Lehrberuf) FacharbeiterIn Pferdewirtschaft (Lehrberuf) LandwirtIn ViehhändlerIn ZoofachhändlerIn Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch: Freie Gewerbe: Der Zoofachhandel ist grundsätzlich ein freies Gewerbe. Es muss aber unterscheiden werden, ob es sich um einen tierführenden oder einen nicht-tierführenden Zoofachhandel handelt. Werden ausschließlich Tierzubehör, Tierfuttermittel und ähnliches vertrieben, kann das Gewerbe mittels Anmeldung gegründet werden. Werden auch Tiere selbst gehandelt, ist die Gründung und Führung des Zoofachhandels an eine Bewilligung und den Nachweis entsprechender Befähigungen gebunden. Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Berufsgruppe des Zoofachhandels. Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: ● Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für die meisten Tätigkeiten, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung Ausnahmen bilden Freie Berufe und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: ● ● ● das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit oder in der Land- und Forstwirtschaft) ist diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (z. B. Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: ● ● Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf ● ● ● ● Tierarzt OnlineInternet: http://www.tierarzt.at/ Tiere OnlineInternet: http://www.tiere-online.de Tierfreunde OnlineInternet: http://www.tierfreund.at/ Vereinigung Österreichischer Pferdetierärztinnen und -tierärzteInternet: http://www.pferdemedizin.at/ © ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft