Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle

Werbung
GEMEINDE
KISSING
Bebauungsplan Nr. 47
mit integriertem Grünordnungsplan
„Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle“
VORENTWURF
BEGRÜNDUNG
Fassung vom 17.04.2008
BÜRO OPLA - AUGSBURG
BEGRÜNDUNG – GEMEINDE KISSING
Bebauungsplan Nr. 47 mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle“
2
1. Ausgangssituation
1.1 Anlass - Erforderlichkeit der Planung
Die Gemeinde Kissing möchte im südlichen Bereich des Hauptortes Kissing im Bereich
westlich der Kreisstraße AIC 12 im Süden der Wertstoffsammelstelle eine Fläche für
die Gewinnung von regenerativen Energien (Photovoltaik) ausweisen.
Dieser Standort ergab sich aus einer vorausgehenden Standortuntersuchung. Für das
Plangebiet liegt die konkrete Anfrage eines Investors zur Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 1,3 MWp vor. Auf Wunsch des Investors weist die Gemeinde den unter Punkt 1.3 beschriebenen Geltungsbereich als
Sondergebiet aus. Die Gemeinde Kissing handelt damit entsprechend dem Grundsatz
B V 3.6 des Landesentwicklungsprogramms Bayern "erneuerbare Energiequellen, insbesondere auch der Sonnenenergie..." verstärkt zu erschließen und zu nutzen.
1.2 Planungsrechtliche Voraussetzungen
Die Fläche innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches ist im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kissing als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.
Deshalb wird eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Diese wird im Parallelverfahren aufgestellt.
Zu dem Bebauungsplan schließt die Gemeinde Kissing gem. § 11 BauGB einen Städtebaulichen Vertrag. In diesem städtebaulichen Vertrag wird:
- die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen,
- die Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele und
- die Übernahme von Kosten oder sonstigen Aufwendungen, die der Gemeinde
für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind, geregelt.
1.3 Bestand, Lage und Größe der Teilbereiche
Lage des gesamten Plangebietes
Die zu beplanende und zur Nutzung für regenerative Energiegewinnung vorgesehene
Fläche befindet sich im Gemeindegebiet Kissing. Sie liegt im Süden der Gemeinde im
Bereich der Wertstoffsammelstelle, nahe der Kreisstraße AIC 12.
Es handelt sich um die Flurstücke Fl. Nr. 2598 und 3601/8 mit einer Gesamtfläche von
41.018 m². Die Gesamtfläche ist im beiliegenden Kartenausschnitt zur Übersicht dargestellt.
Größe des Plangebietes
Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von 41.018 m², davon sind 30.939 m² Sondergebiet für die Nutzung als Fotovoltaikanlage. Das Vorhabensgelände ist eben.
Die Fläche stellt sich als weitgehend ausgeräumte, intensiv genutzte Agrarlandschaft
dar. Sie wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Im Süden befinden sich vereinzelte
Gehölzstrukturen. Der mit Modulen zu überstellende Bereich ist eine vollständig ausgeräumte Flur.
OPLA AUGSBURG, 17.04.2008
BEGRÜNDUNG – GEMEINDE KISSING
Bebauungsplan Nr. 47 mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle“
3
1.4 Flächennutzung und Flächenverfügbarkeit
Die Flächen sind derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen – Ackerflächen und entsprechen somit den Anforderungen des EEG (erneuerbare Energien Gesetz)
zur Regelung der Abnahme und der Vergütung von erzeugter Energie aus solarer
Strahlung. Es ist erforderlich einen Bebauungsplan aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan zu ändern.
Übersicht der Lage der Planflächen
Luftbild des Eingriffsbereiches samt Umgebung
OPLA AUGSBURG, 17.04.2008
BEGRÜNDUNG – GEMEINDE KISSING
Bebauungsplan Nr. 47 mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle“
4
Luftbild des zur Bebauung vorgesehenen Feldes
Standortbeschreibung:
Das Vorhabensgelände liegt zwischen einem landwirtschaftlich genutzten Weg und der
Wertstoffsammelstelle sowie einem Wäldchen im Norden und intensiv landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen im Süden und Westen. Im Osten grenzt die Kreisstraße
AIC 12 an. Die Umgebung der Vorhabensfläche ist teils landwirtschaftlich, teils von Infrastruktureinrichtungen geprägt.
1.5 Aussagen übergeordneter Planungen
1.5.1 Ziele und Grundsätze des LEP
Es ist anzustreben, erneuerbare Energien – Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie – verstärkt zu erschließen
und zu nutzen. (Grundsatz B V 3.6)
Zur Sicherung der Lebenschancen künftiger Generationen soll Bayern in seiner Gesamtheit und in seinen Teilräumen dauerhaft umwelt-, wirtschafts- und sozialverträglich
entwickelt werden. Gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen sollen geschaffen und erhalten werden. Dabei sollen auch die geschaffenen Eigentumswerte berücksichtigt werden. A I 1.1.1 (Z)
Es ist anzustreben, Bayern als gesunden Lebensraum und Wirtschaftsstandort, insbesondere hinsichtlich seiner Konkurrenzfähigkeit und Attraktivität im räumlichen Wettbewerb, zu sichern und weiter zu entwickeln. Dabei sind neben den klassischen
Standortfaktoren die ökologische Standortqualität und die soziokulturellen Standortvorteile als ökonomische Standortfaktoren möglichst zu sichern und in Wert zu setzen. (G)
OPLA AUGSBURG, 17.04.2008
BEGRÜNDUNG – GEMEINDE KISSING
Bebauungsplan Nr. 47 mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle“
5
Es ist anzustreben, dass sich Verdichtungsräume und ländlicher Raum unter Wahrung
ihrer spezifischen räumlichen Eigenheiten in ihren Funktionen ergänzen und gemeinsam unter Beachtung des Prinzips der teilräumlichen Ausgewogenheit von Nutzen und
Lasten zur nachhaltigen Entwicklung des ganzen Landes beitragen. 1.1.4 (G)
Die Belange der Ökologie, der Ökonomie sowie des Sozialwesens und der Kultur sollen miteinander vernetzt sowie bei Entscheidungen zur Raumnutzung gleichrangig eingestellt und ihre Wechselwirkungen beachtet werden. In den Regionalplänen soll die
räumliche Entwicklung auf der Basis der ökologischen Belange unter Wahrung der
Gleichrangigkeit der Belange festgelegt werden. Bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit ist den ökologischen Belangen der
Vorrang einzuräumen, wenn eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht. 1.2.1 (Z)
Eine räumlich ausgewogene Bevölkerungsentwicklung des Landes und seiner Teilräume ist anzustreben. Dabei kommt der Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Landesteilen im Rahmen von Planungs- und Abwägungsentscheidungen besondere Bedeutung zu. Negative Folgen von altersstrukturellen Verschiebungen und Wanderungsbewegungen sind gering zu halten. 2.2 (G)
Es ist anzustreben, die Sicherung und Weiterentwicklung der technischen, sozialen
und kulturellen Infrastruktur sowie des Bildungswesens unter Beachtung ökologischer
und ökonomischer Belange darauf auszurichten, dass der Bevölkerung in allen Landesteilen in zumutbarer Entfernung die erforderlichen Einrichtungen und Angebote
dauerhaft bereit gestellt werden. 2.4 (Z)
Der Flächen- und Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen reduziert werden.
Die Entwicklung des Landes und seiner Teilräume soll so flächen- und ressourcensparend wie möglich erfolgen. 2.3 (G)
Die Gemeinde Kissing gehört gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern LEP- (Anlage zu § 1 der VO vom 08. August 2006, GVBl S. 521) zum Stadt– und Umlandbereich im großen Verdichtungsraum Augsburg.
Stadt– und Umlandbereich im großen Verdichtungsraum Augsburg.
3.2.1 (Z) Bestehende Raumnutzungskonflikte, insbesondere die erheblichen gegenseitigen Beeinträchtigungen von Wohn-, Gewerbe-, Erholungs- und Verkehrsfunktionen,
sollen abgebaut und neue verhindert werden. Eine umweltverträgliche, flächensparende Mischung von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Versorgungseinrichtungen soll gesichert und geschaffen werden.
3.2.2 (G) Bei der bevorzugt anzustrebenden qualitativen wirtschaftlichen Entwicklung
kommt der Erhaltung und der strukturellen Verbesserung von Arbeitsplätzen im produzierenden Gewerbe besondere Bedeutung zu.
3.2.3 (Z) Die Verkehrsverhältnisse sollen durch Planungen und Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und Verkehrsberuhigung verbessert werden.
3.2.4 (G) Bei der siedlungsmäßigen und infrastrukturellen Entwicklung ist die enge Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften, insbesondere durch interkommunale
Kooperationen, von besonderer Bedeutung. Eine ausgeglichene Bevölkerungs- und Altersstruktur zur Auslastung der Infrastruktureinrichtungen ist anzustreben.
OPLA AUGSBURG, 17.04.2008
BEGRÜNDUNG – GEMEINDE KISSING
Bebauungsplan Nr. 47 mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle“
6
Als Träger der natürlichen Bodenfunktionen sowie als Archive der Natur- und Kulturgeschichte (Geotope) sollen die Böden gesichert und – wo erforderlich – wieder hergestellt werden. Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens, insbesondere
durch Versiegelung, Erosion, Verdichtung, Auswaschung und Schadstoffanreicherung,
sollen bei allen Maßnahmen und Nutzungen minimiert werden. Soweit möglich und
zumutbar soll der Boden entsiegelt und regeneriert werden. B I 1.2.2 (Z)
1.5.2 Regionalplan
Der große Verdichtungsraum Augsburg soll als überregional bedeutsamer Wirtschaftsund Versorgungsraum weiterentwickelt werden. Auf die Stärkung der überregionalen
Funktionen des Oberzentrums Augsburg im Rahmen der Kooperation „Wirtschaftsraum
Südbayern. Greater Munich Area“ und dabei auf die Verbesserung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft der Region soll hingewirkt werden (AII
1.3 Z).
Die Feuchtgebiete und Auwälder im Donau-, Lech- und Wertachtal, die großräumigen
Waldgebiete westlich und östlich von Augsburg … sowie die großräumigen landwirtschaftlich genutzten Flächen im Ries und auf der Lech-Wertach-Hochebene sollen in
ihren Ausgleichsfunktionen – unter Wahrung der ökonomischen Entwicklungsperspektiven – erhalten und gestärkt werden (2.2 Z).
Es ist anzustreben, die natürlichen Lebensgrundlagen bei der Entwicklung der Region
in den einzelnen Teilräumen, insbesondere den Iller-Lech- Schotterplatten und der
Fränkischen Alb zu erhalten und in ihren Ausgleichs- und Wohlfahrtsfunktionen zu stärken ( B I 1.1 G).
In den erosionsgefährdeten Gebieten, insbesondere im Donau-Isar- Hügelland, auf der
Aindlinger Terrassentreppe, in der Lech-Wertach-Ebene im Donauried und im Donaumoos sowie im Ries, soll die Wasser- und Winderosion vermindert werden (Z).
Der Wassererosion soll auch in hochwassergefährdeten Flusstälern, insbesondere
von Donau, Wörnitz, Zusam, Schmutter, Roth, Paar, Kessel und Ussel entgegengewirkt werden (1.4 Z).
Auf die verstärkte Erschließung und Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen
soll hingewirkt werden (B IV 2.4.1 Z).
Es ist anzustreben, die gewachsene Siedlungsstruktur der Region zu erhalten und unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von
Bevölkerung und Wirtschaft weiter zu entwickeln. Die Wohnnutzung und die gewerbliche Nutzung sind möglichst einander so zuzuordnen, dass das Verkehrsaufkommen
aus den gegenseitigen Beziehungen gering gehalten wird. Eine den Lärmschutz der
Wohnbereiche mindernde Mischnutzung ist dabei möglichst zu vermeiden. B V 1.1 (G)
Die noch bestehenden natürlichen Überflutungsflächen sollen erhalten
und verloren gegangene Hochwasserabfluss- und Hochwasserrückhaltegebiete
nach Möglichkeit zurück gewonnen werden. Insbesondere die
Funktion des Donauriedes in den Landkreisen Dillingen und Donau-Ries
als einer der wichtigsten überregionalen Hochwasserrückhalteräume in
Bayern ist zu erhalten und auf Dauer zu sichern (4.4.1.2 Z).
Vorranggebiet für den Hochwasserabfluss und –rückhalt (WVR Hochwasser) H 7: Zur
Sicherung des Hochwasserabflusses und -rückhaltes werden … Vorranggebiete ausgewiesen. In den Vorranggebieten kommt dem vorbeugenden Hochwasserschutz gegenüber anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen Vorrang zu. Ihre LaOPLA AUGSBURG, 17.04.2008
BEGRÜNDUNG – GEMEINDE KISSING
Bebauungsplan Nr. 47 mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle“
7
ge und Abgrenzung bestimmt sich nach Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ / Tekturkarte 3 „Wasserwirtschaft“, die Bestandteil des Regionalplans ist. Eine Abschätzung
über die FFH-Verträglichkeit: Verträglich, da nur das faktische Überschwemmungsgebiet ausgewiesen ist B I 4.4.1.3 (Z).
1.5.3 Landschaftsplanerische Aussagen des Flächennutzungsplanes
-
-
-
-
Aufbau eines Biotopverbundsystems (Lechtal)
Sicherung und Pflege bestehender Feuchtbiotope, Entwicklung zusätzlicher
Feuchtbiotope (Talraum der Paar)
Verbesserung des Paartales in seiner Funktion als Wander- und Austauschkorridor zwischen voralpinem Raum, Lechtal, tertiärem Hügelland und Donautal
(Biotopverbund)
Naturschutzrechtliche Sicherung besonders bedeutender und empfindlicher Biotope, Artenvorkommen und Landschaftsbilder, die aufgrund von Nutzungseinflüssen in ihrer Existenz gefährdet sind
Sicherung bzw. Entwicklung von naturbetonten Biotopen und Landschaftsstrukturen mit einem Flächenanteil von mind. 10% an der freien Landschaft im Planungsgebiet als absolutes Minimum zur Erhaltung der heimischen Flora und
Fauna bzw. stabiler Ökosysteme
Erhalt und Schaffung großer Grünlandflächen mit Seigen und Mulden als Lebensraum für wiesenbrütende Vogelarten, Amphibien, Libellen etc.
Erhalt der bäuerlichen Struktur durch Sicherung der Flächen mit günstigen Erzeugungsbedingungen vorrangig für die landwirtschaftliche Produktion
Extensive Grünlandnutzung im Überschwemmungsbereich
Sicherung ausreichend bemessener Überschwemmungsbereiche
1.5.4 Schutzgebiete des Naturschutzes
Die Eingriffsflächen liegen außerhalb von Schutzgebieten oder Schutzgebietsvorschlägen. Jedoch besteht ein kartiertes Biotop im nordwestlichen Bereich, das in den Bebauungsplanumgriff hineinragt.
Die weiteren Flächen sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzflächen
ausgewiesen.
Im Moment befinden sich auf der Eingriffsfläche landwirtschaftliche Nutzung.
Im Osten der Eingriffsfläche befindet sich ein Überschwemmungsbereich, der mit Bekanntmachung vom 16.01.2008 (Amtsblatt des Landkreises Aichach-Friedberg vom
18.01.2008) als vorläufig gesichert gilt.
1.5.5 Kartierte Biotope
Das Gebiet ist im Nordwesten von einem kartierten Biotop (C 53) berührt.
1.5.6 Waldfunktionsplan
Im Bereich des Vorhabens ist kein Waldbestand unmittelbar von der Planung betroffen.
Es besteht jedoch eine zusammenhängende Gehölzstruktur im Nordwesten des Eingriffsgebietes, die jedoch laut Waldfunktionsplan nicht Wald im Sinne des Waldgesetzes ist.
1.5.9 Kulturgüter, Bodendenkmäler
Kulturgüter und Bodendenkmäler sind im Umgriff des Planvorhabens keine bekannt.
OPLA AUGSBURG, 17.04.2008
BEGRÜNDUNG – GEMEINDE KISSING
Bebauungsplan Nr. 47 mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle“
8
2. Erläuterung des Planungskonzeptes
2.1 Erschließung
Die Erschließung für Bau und Betrieb erfolgt über den zu erstellenden Montageweg auf
Flurnummer 3601/8 Teilfläche. Dieser erschließt gleichzeitig die Feldflur Nummer 2599
neu. Die Zu und Abfahrt verläuft über den an der Ostseite des Plangebietes vorbeiführende Kreisstraße AIC 12, die den Zubringer zum übergeordneten Straßennetz darstellt.
2.2 Ver- und Entsorgung
Das Energieversorgungsunternehmen LEW wird den von der Fotovoltaikanlage gewonnenen Strom in das Netz einspeisen. Die Einspeisungsmodalitäten und der
Einspeisungsort werden derzeit festgelegt.
2.3 Bauweise, Geländegestaltung
Als Gebäude für die Stromgewinnung sind die Betriebsgebäude für die Unterbringung
der Wechselrichter und der Trafostation notwendig. Der Standort ist auf dem Grundstück festgelegt, s. Planzeichnung.
Abb. Beispiel Freiflächenfotovoltaikanlage Reitern
Solaranlagen: Die Solarmodule werden in Ost - West -gerichteten Reihen aufgeständert. Die von den Solarmodulen überstellte Breite beträgt etwa 2,60 m, der Reihenabstand etwa 4,60 m. Die Module werden auf Stahl- bzw. Aluträger mittels Ramm- oder
Schraubgründung ortsfest befestigt. Innerhalb einer Reihe werden die Module mit dem
Geländeverlauf in der Höhe gestaffelt. Die Vorderkante liegt etwa 1,0 m über Gelände,
um auf den mit Modulen überstellten Flächen, die Mahd oder eine Beweidung mit
Schafen oder Ziegen zu ermöglichen. Die Gesamthöhe der Module beträgt max. 2,60
m, wobei die Module dem Sonnenverlauf nachgeführt werden und diese Höhe daher
etwas abweichen kann.
Die bisher als Acker genutzten Flächen werden zu extensivem Grünland durch Ansaat
mit einer Kräutermischung entwickelt.
OPLA AUGSBURG, 17.04.2008
BEGRÜNDUNG – GEMEINDE KISSING
Bebauungsplan Nr. 47 mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle“
9
2.4 Grünordnung - Ausgleichsflächen
Die für das Vorhaben in Anspruch genommene Fläche beeinträchtigt aufgrund der Topografie den Ausblick, insbesondere von Süden, von Westen und von Osten her. Die
Anlage ist daher nicht ausreichend in das Landschaftsbild eingebunden. Die Beeinträchtigungen werden jedoch durch die weitgehende Randeingrünung der Fotovoltaikanlage insbesondere an der Süd- und Westseite deutlich gemindert.
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen:
Die Flächen außerhalb der Zaunanlage werden mit einer kräuterreichen Fettwiesenmischung begrünt. Ihre Breite beträgt im Norden und Osten 6 m, im Westen 10 m und im
Süden 6 -9 m. Dabei beträgt die Tiefe des Pflanzgürtels im Norden und auf der nach
Westen gewandten Seite im Süden 1,20 m zum Aufbau einer einreihigen, im Westen
4,80 m. zum Aufbau einer 2 – 4 reihigen abwechslungsreichen Heckenpflanzung. Im
Süden beträgt die Breite weitgehend 3,60 m. im Osten 2,40 m.
Die Artenvielfalt in Hecken steigt nicht mit der Größe der Fläche sondern mit der Länge
der Ränder. In einem gesonderten Pflanzplan als Bestandteil der Genehmigungsplanung werden dabei Art und Größe der zu verwendenden Pflanzen sowie die notwendigen Pflegemaßnahmen festgelegt.
Die Durchführung des Ausgleichs für den Eingriff in Natur und Landschaft wird mit der
Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die Flächen für die Aufständerung der Solarmodule werden von Acker in eine natürliche kräuterreiche Fettwiese umgewandelt. Dabei ist eine Saatgutzusammensetzung
mit einer kräuterreichen Fettwiese mit 30% Kräuteranteil und 70% Gräseranteil zu verwenden.
Die Flächen können gemäht oder auch beweidet werden.
3. Anwendung der Eingriffsregelung
Im Bebauungs- und Grünordnungsplan wird die notwendige Eingriffsregelung auf das
Baugebiet angewendet. Grundlage sind das BauGB § 1a: Berücksichtigung umweltschützender Belange in der Abwägung, sowie das Bundesnaturschutzgesetz §§ 18
und 19. Der Verursacher eines Eingriffs wird verpflichtet, vermeidbare Eingriffe in Natur
und Landschaft zu unterlassen, sowie Kompensation für eingetretene oder zu erwartende nachteilige Veränderungen von Natur und Landschaft zu leisten.
Das Plangebiet wird mit Hilfe des Leitfadens des Bayerischen Staatsministeriums für
Landesentwicklung und Umweltfragen bewertet. Unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden notwendige Ausgleichsflächen ermittelt.
Mit der Festsetzung und Zuordnung der Ausgleichsflächen und -maßnahmen im Bebauungs- und Grünordnungsplan wird den Belangen von Natur und Landschaft Rechnung getragen.
3.1 Vereinfachtes Verfahren oder Regelverfahren?
Das vereinfachte Verfahren darf nicht angewendet werden, da es sich nicht um ein reines Wohngebiet handelt und die von baulichen Anlagen / Solarmodulen überstellte
Fläche nicht an ein schon vorhandenes Baugebiet sondern in der freien Landschaft erOPLA AUGSBURG, 17.04.2008
BEGRÜNDUNG – GEMEINDE KISSING
Bebauungsplan Nr. 47 mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle“
10
richtet wird und sich damit anders auf das Landschaftsbild auswirkt. Zur Anwendung
kommt das Regelverfahren.
3.2 Zu berücksichtigende Eingriffe
Als Eingriff wird die Überplanung der landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb
des Geltungsbereiches und die Auswirkung auf das Landschaftsbild gerechnet.
3.3 Bestehende Flächennutzung
Die angegebenen Flächengrößen beziehen sich auf die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Der Eingriff erstreckt sich auf folgende Bestandsflächen:
Baugebiet gesamt in ha
41.018 m² in % 100 (Geltungsbereich des BP)
Reine Fotovoltaikfläche in ha
30.939 m², (Ackerflächen)
Feldwege, vorhanden, außerhalb des Geltungsbereichs
3.4 Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturschutzes und Schutzgebiete
Schutzgut Wirkung
Boden
Überstellung von landwirtschaftlicher Fläche durch Module, jedoch bis auf die Fundamente ohne Versiegelung von Boden
Verlust der landwirtschaftlichen Ertragsfunktion
Aufwertung von intensiv genutzten Ackerflächen und Grünflächen in extensiv genutzte
Grünlandflächen
Grünflächen
Insgesamt keine Auswirkungen auf Boden
Oberflächengewässer
Es sind keine Oberflächengewässer innerhalb des Geltungsbereiches vorhanden.
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Im Osten der Eingriffsfläche befindet sich ein Überschwemmungsbereich, der mit Bekanntmachung vom 16.01.2008 (Amtsblatt des Landkreises Aichach-Friedberg vom
18.01.2008) als vorläufig gesichert gilt.
Grundwasser / Trinkwasserschutz
Keine tiefergehenden Bodenarbeiten notwendig, Grundwasser wird nicht angeschnitten.
Es werden keine wassergefährdenden Stoffe im Gebiet eingesetzt.
Das Gebiet liegt nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet.
Im Süden grenzt ein Vorranggebiet für den Hochwasserabfluss und –rückhalt (WVR
Hochwasser) H 7 an.
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Klima / Luft
Die Anlagen verursachen keine Emissionen.
Eine Spiegelung durch Module ist wegen der hohen Absorptionskraft (etwa 98 % der
Strahlung) nicht anzunehmen.
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.
OPLA AUGSBURG, 17.04.2008
BEGRÜNDUNG – GEMEINDE KISSING
Bebauungsplan Nr. 47 mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle“
11
Pflanzen, Tiere, und ihre Lebensräume
Auf den bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen treten keine floristisch und
faunistisch interessanten Vorkommen auf.
Durch die Umwandlung der Ackerflächen in extensiv genutztes Grünland können an
trocken - warme Standorte gebundene Kleinlebewesen (Insekten, Kleinsäuger) einwandern und so insgesamt die Artenvielfalt im Gebiet eher erhöhen.
Durch die Versetzung der Einzäunung von der Grundstücksgrenze weg nach innen
können die anzulegenden Hecken auch größeren Lebewesen (Wild, Rebhühner, etc.)
als Trittstein zur Vernetzung von Lebensräumen dienen.
Das Biotop wird erhalten und seine Vernetzung mit anderen Flächen verbessert.
Damit sind keine nachteiligen ökologischen Auswirkungen zu erwarten, sondern positive Aufwertung der Ackerflächen durch Umwandlung in Grünland.
Schutzgebiete des Naturschutzes
Im Gebiet liegen keine Schutzgebiete des Naturschutzes.
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Landschaftsbild / Erholung
Auf das Landschaftsbild sind die größten Auswirkungen zu erwarten.
Fotovoltaikanlagen können sich als Fremdkörper störend in der natürlichen Landschaft
auswirken.
Die Anlage ist nicht an eine Siedlungseinheit angelehnt, jedoch ist sie nicht isoliert und
grenzt direkt an die Wertstoffsammelstelle und an die Kreisstraße AIC 12 an.
Es befinden sich auch keine Erholungsgebiete oder Wanderwege innerhalb des Plangebietes. Der Planungsraum dient der Naherholung, ist aber kein klassischer Naherholungs- oder Freizeitraum.
Außerhalb des Plangebietes besteht ein Feldweg, der im Norden verläuft und der als
Rad- und Wanderweg genutzt wird.
Um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, insbesondere beim Blick von Süden
und Westen auf die Vorhabensfläche zu minimieren, wird die Anlage im Westen und
Süden durch die Eingrünung mit einer Heckenstruktur gut in die Landschaft eingebunden Die Dominanz der Anlage wird durch gezielte Maßnahmen deutlich verringert.
3.5 Einstufung des Zustandes von Natur und Landschaft im Eingriffsgebiet und
Eingriffsfläche
Geltungsbereich - Fläche mit Bewertung des Eingriffs
Ackerflächen 30.939 m²; Bewertung I oben
3.6 Maß der baulichen Nutzung, Eingriffsschwere
Das Sondergebiet wird mit einer GRZ von > 0,35 ausgewiesen und entspricht damit
Typ A: Gebiet mit hohem Versiegelungs- und Nutzungsgrad. Jedoch ist die Fläche in
de facto eine mit geringer Nutzung und Versiegelung.
3.7 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen
Für die Minimierung des Eingriffs werden folgende Maßnahmen getroffen und angerechnet:
OPLA AUGSBURG, 17.04.2008
BEGRÜNDUNG – GEMEINDE KISSING
Bebauungsplan Nr. 47 mit integriertem Grünordnungsplan „Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle“
-
12
Umwandlung von intensiv genutztem Acker in extensiv genutztes Grünland ohne Düngung und Spritzmitteleinsatz
Durchlässige Gestaltung der Oberflächen. Die Nutzungsintensität ist vor allem
auf die Überstellung der Grünlandflächen mit Solarmodulen zurückzuführen.
Aufbau einer Feldheckenstruktur entlang der Fotovoltaikflächen
Einbindung der Module in das Landschaftsbild
Es findet keine Versiegelung statt.
Einfriedung ist für Kleinlebewesen durchlässig.
3.8 Ermitteln des Umfangs erforderlicher Ausgleichsflächen
Der Ausgleichsflächenbedarf wird wie folgt ermittelt:
Der Eingriff wird eingestuft in Typ B: geringe Nutzung und Versiegelung. Das betroffene Gebiet wird eingestuft in Kategorie I: geringe Bedeutung für Naturhaushalt und
Landschaftsbild.
Eingriffsfläche
Bewertung / Kategorie
Flächengröße
Bewertung /Typ / Eingriffsschwere/
Anwendbarer Komp.faktor
Ausgleichsflächenbedarf in m²
Acker
I
30.939 m²
Typ B I 0,2 – 0,5
0,30
9.282 m²
Für die Kompensation des Eingriffs durch den Bebauungs- und Grünordnungsplan
Nr. 47 Solarpark südlich der Wertstoffsammelstelle sind bei Anwendung des Kompensationsfaktors von 0,30 als Flächen für Ausgleich und Ersatz 9.282 m² bereitzustellen.
3.9 Nachweis der Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen:
Ausgleichsflächenbedarf in m²
9.282 m²
Der Ausgleich wird im Bereich des Naturraumes Lechfeld oder im Bereich des Paartales durchgeführt. Näheres ist im Detail auch mit der UNB abzustimmen.
GEMEINDE KISSING, den ……………………..
………………………
Manfred Wolf
Erster Bürgermeister
OPLA AUGSBURG, 17.04.2008
Siegel
Herunterladen