Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz

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Folgen von schlechter Beleuchtung
Adressen:
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visuelle Überbeanspruchung
Augenflimmern
brennende und tränende Augen
Kopfschmerzen
Verspannungen im Nackenund/oder Schulterbereich
ständige Müdigkeit
Beeinträchtigung der allgemeinen Leistungsfähigkeit
erhöhte Fehlerquote beim Lesen
Was können Sie für Ihre Augen
tun?
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für ausreichende
Abwechslungen sorgen
stündlich einen
Tätigkeitswechsel von 10 bis
15 Minuten vornehmen
Entspannungsübung zur
Regeneration des Auges:
suchen Sie sich einen Punkt
in der Ferne und halten Sie
diesen mit den Augen für ungefähr 2 bis 3 Minuten fest
Ansprechpartner:
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Betriebsärzte
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Fachkräfte für Arbeitssicherheit
www.arbeitssicherheit.de
www.ergo-online.de
www.siemens.de
www.leuwico.com
www.bauer.de
Umweltbundesamt
Postfach 1406
06813 Dessau
Tel.: 0340-2103-0
Fax: 0340-2103-2285
Beleuchtung
am
Bildschirmarbeitsplatz
Ist Bildschirmarbeit Schwerstarbeit
für die Augen?
Ja, Bildschirmarbeit ist Schwerstarbeit für
die Augen. Das Auge leistet hier eine einseitige Arbeit, da oft die gesamte tägliche
Arbeitszeit vor dem Bildschirm verbracht
wird.
© Fachkraft für Arbeitssicherheit im
Umweltbundesamt
Während des normalen Sehens schweift
das Auge frei umher und die Anforderungen an das Auge sind ausgeglichen.
Bei der Bildschirmarbeit wird das Auge
durch die häufig wechselnde Anpassung
von Helligkeit und Entfernung sehr stark
beansprucht. Je nach Dateneingabe und
Dialogtätigkeit muss das Auge hier verschiedene Leistungen erbringen: wie z.B.
4.000 bis 17.000 Pupillenreaktionen und
zusätzlich 12.000 bis 33.000 Kopfbewegungen.
Durch diese Belastungen kann das Auge
die entsprechenden Anpassungen an Helligkeit und Entfernung nur unzulänglich
herstellen.
Die richtige Beleuchtung schont die
Augen!
Die Qualität der Beleuchtung wirkt sich auf
das visuelle Leistungsvermögen des Menschen aus. Sie ist entscheidend dafür, wie
schnell und genau Formen, Farben und
Details erkannt werden. Ob die Beleuchtung gut oder schlecht ist hängt nicht vom
subjektivem Empfinden der Mitarbeiter ab,
sondern von den Merkmalen, mit denen
man die Qualität der Beleuchtung beurteilen kann.
Anordnung des Bildschirmarbeitsplatzes
Rechtliche Situation
Grundvorrausetzung für ergonomisch einwandfreie Arbeitsbedingungen ist immer die
richtige Anordnung des Bildschirmarbeitsplatzes, um störende Blendungen durch Tageslicht zu vermeiden und einen günstigen
seitlichen Lichteinfall zu erreichen.
Die Blickrichtung der Mitarbeiter bei der Bildschirmarbeit verläuft parallel zur Fensterfront.
Herkömmliche Schreib- und Lesetätigkeiten
sollten in Fensternähe erledigt werden und
die Bildschirmtätigkeit weiter vom Fenster entfernt.
In folgenden Gesetzen und Verordnungen
finden Sie Hinweise zur Beleuchtung von
Bildschirmarbeitsplätzen.
Merkmale guter Beleuchtung:
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Beleuchtungsstärke von mind.
500 bis 750 Lux auf dem Tisch
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gleichmäßige Beleuchtung, keine Helligkeitsunterschiede
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Verwendung der Lichtfarbe
warmweiß oder neutralweiß
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tageslichtähnliche Beleuchtung mit
„Vollspektrumlicht“
Bildschirmarbeitsverordnung
(BildscharbV)
Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV)
Beleuchtungsstärke entsprechend
der Arbeitsaufgabe
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Unfallverhütungsvorschriften
(UVVen)
Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
Beleuchtungssituation im UBA
In den Dienstgebäuden des UBA sind verschiedene Beleuchtungssysteme vorhanden,
wie z.B. klassische Deckenrasterleuchten,
Pendelleuchten und eine vollautomatische
präsenz- und tageslichtabhängige Beleuchtung.
Im Dienstgebäude Dessau haben wir eine Beleuchtung, die tageslicht- und präsenzabhängig die erforderliche Beleuchtungsstärke
am Arbeitsplatz regelt. Damit ist garantiert,
dass an den Arbeitsplätzen der erforderliche
arbeitsschutzbezogene Mindestwert von 500
Lux gewährleistet ist und somit eine Anpassung der Beleuchtung an das Tageslicht
und die Jahreszeiten gegeben ist.
Zusätzlich verpflichtet die Bildschirmarbeitsverordnung den Arbeitgeber, den Beschäftigten eine Augenuntersuchung anzubieten.
Diese Augenuntersuchung ist den Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit
und danach in regelmäßigen Abständen
anzubieten.
Bei Erfordernis werden den Beschäftigten
Brillen für die Bildschirmarbeit zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie noch weitere Frage zum Thema
Augenuntersuchung und Bildschirmbrille
haben, sind die Mitarbeiter/innen des Referates Z 1 die richtigen Ansprechpartner für
Sie.
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