Folgen von schlechter Beleuchtung Adressen: • • • • • • • • visuelle Überbeanspruchung Augenflimmern brennende und tränende Augen Kopfschmerzen Verspannungen im Nackenund/oder Schulterbereich ständige Müdigkeit Beeinträchtigung der allgemeinen Leistungsfähigkeit erhöhte Fehlerquote beim Lesen Was können Sie für Ihre Augen tun? • • • für ausreichende Abwechslungen sorgen stündlich einen Tätigkeitswechsel von 10 bis 15 Minuten vornehmen Entspannungsübung zur Regeneration des Auges: suchen Sie sich einen Punkt in der Ferne und halten Sie diesen mit den Augen für ungefähr 2 bis 3 Minuten fest Ansprechpartner: • Betriebsärzte • Fachkräfte für Arbeitssicherheit www.arbeitssicherheit.de www.ergo-online.de www.siemens.de www.leuwico.com www.bauer.de Umweltbundesamt Postfach 1406 06813 Dessau Tel.: 0340-2103-0 Fax: 0340-2103-2285 Beleuchtung am Bildschirmarbeitsplatz Ist Bildschirmarbeit Schwerstarbeit für die Augen? Ja, Bildschirmarbeit ist Schwerstarbeit für die Augen. Das Auge leistet hier eine einseitige Arbeit, da oft die gesamte tägliche Arbeitszeit vor dem Bildschirm verbracht wird. © Fachkraft für Arbeitssicherheit im Umweltbundesamt Während des normalen Sehens schweift das Auge frei umher und die Anforderungen an das Auge sind ausgeglichen. Bei der Bildschirmarbeit wird das Auge durch die häufig wechselnde Anpassung von Helligkeit und Entfernung sehr stark beansprucht. Je nach Dateneingabe und Dialogtätigkeit muss das Auge hier verschiedene Leistungen erbringen: wie z.B. 4.000 bis 17.000 Pupillenreaktionen und zusätzlich 12.000 bis 33.000 Kopfbewegungen. Durch diese Belastungen kann das Auge die entsprechenden Anpassungen an Helligkeit und Entfernung nur unzulänglich herstellen. Die richtige Beleuchtung schont die Augen! Die Qualität der Beleuchtung wirkt sich auf das visuelle Leistungsvermögen des Menschen aus. Sie ist entscheidend dafür, wie schnell und genau Formen, Farben und Details erkannt werden. Ob die Beleuchtung gut oder schlecht ist hängt nicht vom subjektivem Empfinden der Mitarbeiter ab, sondern von den Merkmalen, mit denen man die Qualität der Beleuchtung beurteilen kann. Anordnung des Bildschirmarbeitsplatzes Rechtliche Situation Grundvorrausetzung für ergonomisch einwandfreie Arbeitsbedingungen ist immer die richtige Anordnung des Bildschirmarbeitsplatzes, um störende Blendungen durch Tageslicht zu vermeiden und einen günstigen seitlichen Lichteinfall zu erreichen. Die Blickrichtung der Mitarbeiter bei der Bildschirmarbeit verläuft parallel zur Fensterfront. Herkömmliche Schreib- und Lesetätigkeiten sollten in Fensternähe erledigt werden und die Bildschirmtätigkeit weiter vom Fenster entfernt. In folgenden Gesetzen und Verordnungen finden Sie Hinweise zur Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen. Merkmale guter Beleuchtung: • Beleuchtungsstärke von mind. 500 bis 750 Lux auf dem Tisch • gleichmäßige Beleuchtung, keine Helligkeitsunterschiede • Verwendung der Lichtfarbe warmweiß oder neutralweiß • tageslichtähnliche Beleuchtung mit „Vollspektrumlicht“ Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Beleuchtungsstärke entsprechend der Arbeitsaufgabe • Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Beleuchtungssituation im UBA In den Dienstgebäuden des UBA sind verschiedene Beleuchtungssysteme vorhanden, wie z.B. klassische Deckenrasterleuchten, Pendelleuchten und eine vollautomatische präsenz- und tageslichtabhängige Beleuchtung. Im Dienstgebäude Dessau haben wir eine Beleuchtung, die tageslicht- und präsenzabhängig die erforderliche Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz regelt. Damit ist garantiert, dass an den Arbeitsplätzen der erforderliche arbeitsschutzbezogene Mindestwert von 500 Lux gewährleistet ist und somit eine Anpassung der Beleuchtung an das Tageslicht und die Jahreszeiten gegeben ist. Zusätzlich verpflichtet die Bildschirmarbeitsverordnung den Arbeitgeber, den Beschäftigten eine Augenuntersuchung anzubieten. Diese Augenuntersuchung ist den Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen anzubieten. Bei Erfordernis werden den Beschäftigten Brillen für die Bildschirmarbeit zur Verfügung gestellt. Sollten Sie noch weitere Frage zum Thema Augenuntersuchung und Bildschirmbrille haben, sind die Mitarbeiter/innen des Referates Z 1 die richtigen Ansprechpartner für Sie.