Tiere im Recht — Wie erstatte ich Strafanzeige.

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Tiere im Recht —
Wie erstatte ich Strafanzeige.
www.provieh.de
»Wie erstatte ich Strafanzeige.«
Sie haben festgestellt, dass…
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auf einer Koppel abgemagerte oder erheblich vernachlässigte Tiere stehen,
Tieren kein Futter oder keine Tränke zur
Verfügung stehen,
im Winter Tiere im Freien ohne Unterstand
gehalten werden,
verletzte oder kranke Tiere nicht tierärztlich
behandelt werden, obwohl diese offensichtlich Schmerzen erleiden,
jemand Tiere prügelt oder sonst misshandelt,
Käfigeier als »Freiland« verkauft werden,
konventionell erzeugte Lebensmittel als
»Bio« oder »Öko« angepriesen werden?
§
Was können Sie tun?
Erster Schritt: In vielen Fällen bietet sich ein
Gespräch mit dem vermeintlichen Tierquäler
an. Viele Dinge, die auf den ersten Blick Anlass
zum Einschreiten bieten, klären sich durch
Nachfrage auf.
Zum Beispiel: Im Freien gehaltene Hochlandrinder oder andere Robustrassen können ohne
weiteres draußen überwintern. Voraussetzung
ist allerdings, dass ihnen ein Unterstand und
eine eisfreie Tränke angeboten werden.
Wenn ein Gespräch und gutes Zureden nicht
helfen oder Sie in jedem Falle ein behördliches
Einschreiten oder zumindest eine Überprüfung
für unerlässlich halten, haben Sie zwei Möglichkeiten:
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»Wie erstatte ich Strafanzeige.«
1. Hinweis an die zuständige
Überwachungsbehörde
(Veterinär- oder Ordnungsamt der Stadtbzw. Landkreisverwaltung)
Diese sind zuständig, eine artgemäße Haltung
von Tieren sicherzustellen und können zu diesem Zwecke an Tierhalter Ordnungsverfügungen erlassen oder behördlicherseits selbst z. B.
die Fütterung oder Behandlung von Tieren veranlassen. Angeordnete Maßnahmen hat die
Verwaltungsbehörde zu überwachen. Bei
lebensmittelrechtlichen Verstößen können die
Überwachungsbehörden amtliche Proben nehmen und die beanstandete Ware aus dem Verkehr ziehen.
Bei Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde Bußgelder verhängen.
§
2. Erstattung einer Strafanzeige
Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund
tötet oder ihm länger andauernde oder sich
wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, macht sich wegen Tierquälerei
strafbar (§ 17 Tierschutzgesetz).
Wer vorsätzlich Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung
gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, macht
sich ebenfalls strafbar (§§ 17, 52 Lebensmittelund Bedarfsgegenständegesetz).
Wenn Sie meinen, dass die Voraussetzungen
für eine Straftat gegeben sind, können Sie bei
jeder Polizeistelle oder bei der Staatsanwalt-
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»Wie erstatte ich Strafanzeige.«
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schaft mündlich oder schriftlich Strafanzeige
erstatten. Soweit Ihnen diese bekannt sind,
berufen Sie sich auf Gesetzestexte oder Verordnungen (z. B. Tierschutzgesetz, Tierschutznutztierverordnung).
Wenn irgend möglich, benennen Sie Zeugen.
Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, Ihre Anzeige entgegenzunehmen und ggf.
Nachforschungen anzustellen. In einigen
Bundesländern gibt es Umweltpolizeistellen,
die in der Bearbeitung tierschutzrechtlicher
Verfahren besonders geschult sind.
Lassen Sie sich das Aktenzeichen des Vorgangs geben. Verlangen Sie, vom Ergebnis
der Ermittlungen informiert zu werden. Wenn
Sie schriftlich Anzeige erstatten, behalten Sie
eine Kopie Ihres Schreibens.
§
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet
die Staatsanwaltschaft, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wird. Andernfalls
wird das Verfahren eingestellt. In diesem Fall
erhalten Sie einen Einstellungsbescheid.
Gegen diesen können Sie Beschwerde einlegen, wenn die Einstellung für Sie nicht nachvollziehbar ist. Dann wird die Entscheidung
der Staatsanwaltschaft von der vorgesetzten
Behörde noch einmal überprüft.
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Was Sie besser nicht tun sollten
Üben Sie keine Selbstjustiz, indem Sie beispielsweise kranke Tiere eigenmächtig von der
Koppel holen. Erstens machen Sie sich selbst
strafbar. Zweitens ist dem Tierschutz meist hierdurch nicht gedient, weil die Behörden – zu
Recht oder zu Unrecht – Ihre Seriosität in Zweifel ziehen werden, wodurch die Erfolgsaussichten Ihrer Anzeige erheblich geschmälert
werden.
§
Leider zwecklos…
sind Anzeigen gegen gesetzlich zugelassene
Tierquälerei, z. B. Legebatterien oder Tierversuche.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert, insbesondere nachdem der Tierschutz als Staatsziel in
das Grundgesetz aufgenommen wurde.
Schreiben Sie Protestbriefe zu diesen Themen
an Ministerien, Politikerinnen und Politiker.
Oder:
Unterstützen Sie die Arbeit von
PROVIEH – Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e. V. durch eine Mitgliedschaft
oder eine Spende.
Haben Sie durch die Anzeigeerstattung etwas zu befürchten?
Nein. Jeder kann Strafanzeige erstatten, wenn
der Verdacht eines Verstoßes gegen Strafgesetze vorliegt. Falsche Verdächtigungen, also
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»Wie erstatte ich Strafanzeige.«
»wider besseres Wissen«, dürfen Sie allerdings nicht vorbringen.
Die Anzeigenerstattung ist kostenlos. Ein
Rechtsanwalt ist nicht nötig.
Eventuell werden Sie und die Zeugen zur Vernehmung bestellt. Das wäre ein gutes Zeichen,
denn es bedeutet, dass der Sache tatsächlich
nachgegangen wird.
§
Nebenbei bemerkt: Vereinzelt kommt es vor,
dass der Beschuldigte Gegenanzeige erhebt.
Wenn Sie wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben, kann Ihnen auch in diesem Fall
nichts passieren. Lassen Sie sich nicht verunsichern oder aus der Fassung bringen.
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Wenn die Ermittlungen doch
eingestellt werden…
haben Sie immerhin Folgendes erreicht:
Sie haben klar gemacht, dass diese Dinge
beobachtet werden. Wenn viele sich verhalten
wie Sie, wird irgendwann klar, dass Tierschützerinnen und Tierschützer keine Minderheit
sind – und schon gar keine schweigende.
Derjenige Tierhalter und Betrüger, den Sie
angezeigt haben, ist gewarnt.
Übrigens: Es gibt entgegen anders lautenden
Meldungen sehr wohl regelmäßig Verurteilungen wegen Tierquälerei oder Verstoßes gegen
das Lebensmittelrecht!
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»respektiere leben.«
Über PROVIEH
Größer – schneller – billiger: Unter diesem
Motto der Agrarindustrie leiden heute rund
150 Millionen Nutztiere in deutschen Ställen.
Ob Schwein, Rind oder Legehenne, ob Pute,
Kaninchen oder Ente - sie werden verstümmelt,
in enge Ställe gepfercht und mit Medikamenten vollgepumpt.
PROVIEH – Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. kämpft seit den frühen
70er-Jahren für eine artgemäße Haltung unserer Mitgeschöpfe. Selbst in der Tradition der
bäuerlichen Landwirtschaft verwurzelt, verstehen wir uns als Anwalt der landwirtschaftlichen
Nutztiere.
PROVIEH informiert über die wahren Zustände in der Tierhaltung und die Folgen für die
Verbraucherinnen und Verbraucher. Und wir
zeigen Ihnen Alternativen.
Lernen Sie uns kennen! Mehr über unsere
Arbeit lesen Sie in unserer Broschüre
»respektiere leben« und im Internet
unter www.provieh.de
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Unsere Mindest-Beitragssätze betragen (jeweils pro Jahr) für Erwachsene 16 EUR, ermäßigter Beitrag 11 EUR
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Stand August 2003 | Best.-Nr. 13
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