leb en. e er kti respe Tiere im Recht — Wie erstatte ich Strafanzeige. www.provieh.de »Wie erstatte ich Strafanzeige.« Sie haben festgestellt, dass… • • • • • • • 02 auf einer Koppel abgemagerte oder erheblich vernachlässigte Tiere stehen, Tieren kein Futter oder keine Tränke zur Verfügung stehen, im Winter Tiere im Freien ohne Unterstand gehalten werden, verletzte oder kranke Tiere nicht tierärztlich behandelt werden, obwohl diese offensichtlich Schmerzen erleiden, jemand Tiere prügelt oder sonst misshandelt, Käfigeier als »Freiland« verkauft werden, konventionell erzeugte Lebensmittel als »Bio« oder »Öko« angepriesen werden? § Was können Sie tun? Erster Schritt: In vielen Fällen bietet sich ein Gespräch mit dem vermeintlichen Tierquäler an. Viele Dinge, die auf den ersten Blick Anlass zum Einschreiten bieten, klären sich durch Nachfrage auf. Zum Beispiel: Im Freien gehaltene Hochlandrinder oder andere Robustrassen können ohne weiteres draußen überwintern. Voraussetzung ist allerdings, dass ihnen ein Unterstand und eine eisfreie Tränke angeboten werden. Wenn ein Gespräch und gutes Zureden nicht helfen oder Sie in jedem Falle ein behördliches Einschreiten oder zumindest eine Überprüfung für unerlässlich halten, haben Sie zwei Möglichkeiten: www.provieh.de »Wie erstatte ich Strafanzeige.« 1. Hinweis an die zuständige Überwachungsbehörde (Veterinär- oder Ordnungsamt der Stadtbzw. Landkreisverwaltung) Diese sind zuständig, eine artgemäße Haltung von Tieren sicherzustellen und können zu diesem Zwecke an Tierhalter Ordnungsverfügungen erlassen oder behördlicherseits selbst z. B. die Fütterung oder Behandlung von Tieren veranlassen. Angeordnete Maßnahmen hat die Verwaltungsbehörde zu überwachen. Bei lebensmittelrechtlichen Verstößen können die Überwachungsbehörden amtliche Proben nehmen und die beanstandete Ware aus dem Verkehr ziehen. Bei Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde Bußgelder verhängen. § 2. Erstattung einer Strafanzeige Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm länger andauernde oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, macht sich wegen Tierquälerei strafbar (§ 17 Tierschutzgesetz). Wer vorsätzlich Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig in den Verkehr bringt, macht sich ebenfalls strafbar (§§ 17, 52 Lebensmittelund Bedarfsgegenständegesetz). Wenn Sie meinen, dass die Voraussetzungen für eine Straftat gegeben sind, können Sie bei jeder Polizeistelle oder bei der Staatsanwalt- 03 »Wie erstatte ich Strafanzeige.« 04 schaft mündlich oder schriftlich Strafanzeige erstatten. Soweit Ihnen diese bekannt sind, berufen Sie sich auf Gesetzestexte oder Verordnungen (z. B. Tierschutzgesetz, Tierschutznutztierverordnung). Wenn irgend möglich, benennen Sie Zeugen. Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, Ihre Anzeige entgegenzunehmen und ggf. Nachforschungen anzustellen. In einigen Bundesländern gibt es Umweltpolizeistellen, die in der Bearbeitung tierschutzrechtlicher Verfahren besonders geschult sind. Lassen Sie sich das Aktenzeichen des Vorgangs geben. Verlangen Sie, vom Ergebnis der Ermittlungen informiert zu werden. Wenn Sie schriftlich Anzeige erstatten, behalten Sie eine Kopie Ihres Schreibens. § Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wird. Andernfalls wird das Verfahren eingestellt. In diesem Fall erhalten Sie einen Einstellungsbescheid. Gegen diesen können Sie Beschwerde einlegen, wenn die Einstellung für Sie nicht nachvollziehbar ist. Dann wird die Entscheidung der Staatsanwaltschaft von der vorgesetzten Behörde noch einmal überprüft. www.provieh.de »Wie erstatte ich Strafanzeige.« Was Sie besser nicht tun sollten Üben Sie keine Selbstjustiz, indem Sie beispielsweise kranke Tiere eigenmächtig von der Koppel holen. Erstens machen Sie sich selbst strafbar. Zweitens ist dem Tierschutz meist hierdurch nicht gedient, weil die Behörden – zu Recht oder zu Unrecht – Ihre Seriosität in Zweifel ziehen werden, wodurch die Erfolgsaussichten Ihrer Anzeige erheblich geschmälert werden. § Leider zwecklos… sind Anzeigen gegen gesetzlich zugelassene Tierquälerei, z. B. Legebatterien oder Tierversuche. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, insbesondere nachdem der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Schreiben Sie Protestbriefe zu diesen Themen an Ministerien, Politikerinnen und Politiker. Oder: Unterstützen Sie die Arbeit von PROVIEH – Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e. V. durch eine Mitgliedschaft oder eine Spende. Haben Sie durch die Anzeigeerstattung etwas zu befürchten? Nein. Jeder kann Strafanzeige erstatten, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen Strafgesetze vorliegt. Falsche Verdächtigungen, also 05 »Wie erstatte ich Strafanzeige.« »wider besseres Wissen«, dürfen Sie allerdings nicht vorbringen. Die Anzeigenerstattung ist kostenlos. Ein Rechtsanwalt ist nicht nötig. Eventuell werden Sie und die Zeugen zur Vernehmung bestellt. Das wäre ein gutes Zeichen, denn es bedeutet, dass der Sache tatsächlich nachgegangen wird. § Nebenbei bemerkt: Vereinzelt kommt es vor, dass der Beschuldigte Gegenanzeige erhebt. Wenn Sie wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben, kann Ihnen auch in diesem Fall nichts passieren. Lassen Sie sich nicht verunsichern oder aus der Fassung bringen. 06 Wenn die Ermittlungen doch eingestellt werden… haben Sie immerhin Folgendes erreicht: Sie haben klar gemacht, dass diese Dinge beobachtet werden. Wenn viele sich verhalten wie Sie, wird irgendwann klar, dass Tierschützerinnen und Tierschützer keine Minderheit sind – und schon gar keine schweigende. Derjenige Tierhalter und Betrüger, den Sie angezeigt haben, ist gewarnt. Übrigens: Es gibt entgegen anders lautenden Meldungen sehr wohl regelmäßig Verurteilungen wegen Tierquälerei oder Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht! www.provieh.de »respektiere leben.« Über PROVIEH Größer – schneller – billiger: Unter diesem Motto der Agrarindustrie leiden heute rund 150 Millionen Nutztiere in deutschen Ställen. Ob Schwein, Rind oder Legehenne, ob Pute, Kaninchen oder Ente - sie werden verstümmelt, in enge Ställe gepfercht und mit Medikamenten vollgepumpt. PROVIEH – Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. kämpft seit den frühen 70er-Jahren für eine artgemäße Haltung unserer Mitgeschöpfe. Selbst in der Tradition der bäuerlichen Landwirtschaft verwurzelt, verstehen wir uns als Anwalt der landwirtschaftlichen Nutztiere. PROVIEH informiert über die wahren Zustände in der Tierhaltung und die Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Und wir zeigen Ihnen Alternativen. Lernen Sie uns kennen! Mehr über unsere Arbeit lesen Sie in unserer Broschüre »respektiere leben« und im Internet unter www.provieh.de 07 leb en. e er kti respe »Spenden-/Beitrittserklärung« www.provieh.de Vorname: BLZ: Unterschrift: Konto: Datum: Bank/Sparkasse: Bitte buchen Sie meine Spende / meinen Beitrag von meinem Konto ab. Durch die Abbuchung entstehen weniger Verwaltungskosten, so dass meine Spende / mein Beitrag in voller Höhe dem Tierschutz zu gute kommt. (gilt für Jugendliche, Auszubildende, Studenten, Rentner, Arbeitslose und Mitglieder anderer Tierschutzvereine), für Familien 26 EUR, für Vereine 52 EUR. Unsere Mindest-Beitragssätze betragen (jeweils pro Jahr) für Erwachsene 16 EUR, ermäßigter Beitrag 11 EUR Bei uns ist der Austritt zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Ja, ich beantrage die Mitgliedschaft und unterstütze den Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. - PROVIEH mit einem jährlichen Betrag in Höhe von EUR. Ja, ich möchte den Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. - PROVIEH mit einer einmaligen Spende in Höhe von EUR unterstützen. PLZ / Ort: Straße: Name: Spenden-/Betrittserklärung Kieler Volksbank e.G. Konto. 54 299 306 | BLZ 210 900 07 Postbank Hamburg Konto. 385 801 200 | BLZ 200 100 20 Einmalige Spenden können Sie auch auf folgende Konten überweisen. 24226 Heikendorf Teichtor 10 Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. PROVIEH Rückantwort »Bitte freimachen, falls Marke zur Hand« leb en. e er kti respe PROVIEH Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. Teichtor 10 | 24226 Heikendorf Telefon. 04 31 . 2 48 28 - 0 | Fax. 04 31 . 2 48 28 - 29 [email protected] | www.provieh.de Postbank Hamburg Konto. 385 801 200 | BLZ 200 100 20 Kieler Volksbank e.G. Konto. 54 299 306 | BLZ 210 900 07 Mitglied im: PROVIEH Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.V. ist behördlich als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Beiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig. UZ 14/10114 Nordisches Umweltzeichen Bildnachweise Deckblatt: ungenannt Stand August 2003 | Best.-Nr. 13 Spendenkonten