Wie können die Inhalte von "p7s" signierten Dateien gelesen werden? Starten Sie zuerst die Verifikationsanwendung und öffnen Sie dort die p7s-Datei. Nach dem Öffnen erscheint folgendes Fenster: Selektieren Sie den Eintrag Nachrichteninhalt im linken Fensterbereich und aktivieren Sie das Diskettenicon "Speichern unter ...", daraufhin erscheint automatisch die ursprüngliche Inhaltsdatei im Windows Dialogfenster "Speichern". Ein Doppelklick auf den zweiten Eintrag im linken Fensterbereich, der den Namen oder das Pseudonym der Person enthält, die die Datei signiert hat, öffnet die Details des Signaturzertifikats. Über den Button "Nachricht verifizieren" kann die mathematische Gültigkeit der Signatur überprüft werden. Erst danach ist es möglich die vollständige Gültigkeit der Signatur mit dem Button "Zertifikate online verifizieren" online zu prüfen. Das Prüfergebnis kann mit dem rechten Mausmenü "Verifikationsergebnisse speichern" in einer HTML-Datei dokumentiert werden. Java™ Runtime Environment 1.4.2_11 Die Verifikationsanwendung ist eine Java-Applikation und benötigt daher zur Ausführung das Vorhandensein eine Java™ Runtime Environment (JRE). Konkret ist hier die Version JRE 1.4.2_03 zwingend erforderlich, eine aktuellere, fehlerbereinigte Version ist empfehlenswert (aktuell 1.4.2_11). Das Softwarepaket kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden: http://java.sun.com/products/archive/j2se/1.4.2_11/index.html Verifikationsanwendung Die Verifikationsanwendung wird obligatorisch nur von den DEHSt-Mitarbeitern benötigt. Als Anlagenbetreiber, Sachverständiger und/oder Landesbehörde können Sie die Verifikationsanwendung nutzen, um elektronisch mit dem Governikus-Signer signierte Dokumente zu verifizieren. Die zu verifizierenden Dateien müssen im PKCS#7-Format vorliegen. Dieses Programm ist urheberrechtlich geschützt (Copyright: bremen online services GmbH & Co. KG). Es darf ausschließlich zum Zwecke der elektronischen Kommunikation mit Stellen der Bundesverwaltung eingesetzt und nicht an Dritte weiter gegeben werden. Ein Recht zur Bearbeitung besteht nicht; § 69e UrhG bleibt unberührt. Die Haftung der bremen online services GmbH & Co. KG ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern nicht eine vertragliche Kardinalpflicht aus dieser Lizenzvereinbarung betroffen ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit." Das Softwarepaket kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden: http://dehst.bremer-online-service.de/verifier/verifier.jnlp