Arbeitshilfe A-001 Sicheres Arbeiten in Fermentern

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Arbeitshilfe A-001
Sicheres Arbeiten in Fermentern
Stand Juli 2013
Der Fachverband Biogas e.V. hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1992 zu Deutschlands und Europas größter und
führender Interessensvertretung der Biogas-Branche entwickelt. Er vertritt Hersteller, Anlagenbauer, landwirtschaftliche wie auch industrielle Biogasanlagenbetreiber und Institutionen mit dem Ziel der Förderung des Umweltschutzes
und der Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung. Satzungsgemäß verfolgt der Fachverband Biogas folgende
Primärziele:
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Förderung von technischen Entwicklungen im Biogasbereich,
Förderung, Auswertung und Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen
Erfahrungen aus dem Bereich der Biogastechnik zum Wohle der Allgemeinheit und der Umwelt,
Durchführung von Schulungen für Praxis und Beratung,
Herausgabe von Publikationen in Schrift, Bild und Ton,
Förderung des Erfahrungsaustausches durch Beteiligungen und Durchführung von Ausstellungen,
Tagungen und anderen Veranstaltungen,
Förderung des internationalen Erfahrungsaustausches durch Herstellung und Pflege von Kontakten im In- und Ausland,
Förderung eines Beratungsnetzes durch Mitglieder in den verschiedenen Regionen,
Erarbeitung von Qualitätsstandards für Planung und Errichtung von Biogasanlagen und Anlagenkomponenten.
Erarbeitung von Qualitätsstandards für Gärprodukte
Erarbeitung von Qualitätsstandards zum Betrieb von Biogasanlagen
Auf europäischer Ebene wird der Fachverband Biogas von dem Europäischen Biogasverband (EBA) vertreten, der
sich im Jahr 2009 gründete und nunmehr Mitglieder aus 25 EU-Mitgliedsstaaten umfasst.
Herausgeber:
Fachverband Biogas e.V.
Angerbrunnenstr. 12
85356 Freising
Telefon: 08161-984660
Telefax: 08161-984670
E-Mail: [email protected]
Internet: www.biogas.org
Haftungsausschluss:
Das Hintergrundpapier „Wasserschutz beim Anbau von Energiepflanzen für Biogasanlagen“ soll darüber informieren, welche Aspekte beim Energiepflanzenanbau in Gewässernähe zu beachten sind. Das Hintergrundpapier
wurde mit großer Sorgfalt erstellt, der Herausgeber kann aber für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und
Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler keine Haftung übernehmen.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................... III
1. Vorwort ................................................................................................................................................ 4
2. Rechtliche und allgemeine Hinweise ................................................................................................... 4
3. Die Gefahren: ...................................................................................................................................... 4
4. Mögliche Schutzmaßnahmen: ............................................................................................................. 5
An der Ausarbeitung der Arbeitshilfe A-001 „Sicheres Arbeiten in Fermentern“ war der Arbeitskreis Sicherheit beteiligt.
Baumann, Anton, freier Sachverständiger
Niederlöhner, Andreas, Niederlöhner- Quirrenbach GmbH
Ziegler, Josef, Inreetec GmbH
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Arbeitshilfe A-001 Sicheres Arbeiten in Fermentern
1. Vorwort
Die Arbeitshilfe A-001 „Sicheres Arbeiten in Fermentern“ wurde vom Arbeitskreis Sicherheit erarbeitet. Die Arbeitshilfe versteht sich als Ergänzung der bereits seit Oktober 2008 veröffentlichten Technischen Information 4 (TI 4 –
Sicherheitsregeln für Biogasanlagen). Neben Hinweisen zu rechtlichen Belangen (Betreiberpflichten/Arbeitgeberpflichten) werden in der Arbeitshilfe A-001 „Sicheres Arbeiten in Fermentern“ praktische Hinweise bezüglich eines
sicheren Arbeitsablaufes für solche Arbeiten dargestellt. Mit der Einhaltung dieser Hinweise erübrigt sich aber nicht
die Notwendigkeit der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach z.B. §3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Kap. 1.4 in den Sicherheitsregeln für Biogasanlagen (TI4, 2008).
2. Rechtliche und allgemeine Hinweise
Der Betreiber trägt die Verantwortung, wenn er mit seinen Helfern ohne Fachfirma ans Werk geht (Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG, BetrSichV).
Um dieser Verantwortung gerecht zu werden kann der Betreiber:
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sich selbst fachkundig machen und dies in einer Arbeitsanweisung dokumentieren,
sich von einem kompetenten Fachmann beraten lassen (Sachverständige, Ingenieurbüros, Berufsgenossenschaften, Fachfirma, Fachverband, etc.)
oder die Fermenterreinigung einer Fachfirma überlassen.
Das geplante Vorgehen sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung schriftlich festgehalten werden, die Gefahren sollten für den konkreten Fall benannt und die Maßnahmen zur Vermeidung festgelegt werden.
Darin sollten auch:
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eine Sicherheitsunterweisung aller Beteiligten (Aufklären über die Gefahren)
und Arbeitsanweisungen mit klaren Vorgaben für jede Tätigkeit dokumentiert sein (Schnittstellen und Zuständigkeiten sind klar festzulegen und zu dokumentieren!).
3. Die Gefahren:
Bei dem Ausführen von Arbeiten in Fermentern ist mit folgenden Gefährdungen zu rechnen:
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Explosionsgefahr durch Restgas und neu entstehende Gaswolken (es gibt insgesamt dreizehn potentielle
Zündquellen für eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, z.B. auch nicht explosionsgeschützte
elektrische Schalter)
Erstickungsgefahr durch Sauerstoffmangel
Vergiftungsgefahr durch Schwefelwasserstoff H 2 S und Ammoniak NH 3
Brandgefahr bei Arbeiten mit Hitzeentwicklung oder Funkenbildung (Schweißen, Flexen, etc.)
Absturzgefahr vom Behälterrand an Öffnungen
Kollabieren durch erhöhte Temperatur und erhöhte Luftfeuchtigkeit
Allgemeine Verletzungsgefahr durch Arbeiten unter erschwerten Bedingungen
Brandgefahr des Schwefels an Decke, Wand oder Holzbalken
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Arbeitshilfe A-001 Sicheres Arbeiten in Fermentern
4. Mögliche Schutzmaßnahmen:
Der Betreiber muss die Situation für den gesamten Arbeitsablauf beurteilen und entsprechende Maßnahmen vorsehen. Wenn er die wesentlichen Teile an eine Fachfirma vergibt, ist diese für den ordnungsgemäßen Ablauf der
ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.
Nachfolgend sind beispielhaft Maßnahmen aufgeführt, die für die Gewährleistung des sicheren Arbeitsablaufes empfehlenswert sind:
1. Reduzierung der biologischen Aktivität, Einstellung der Fütterung bzw. der Beschickung, Einstellen der
Beheizung.
2. Absenken des Behälters.
3. Falls möglich, nochmaliges Einstauen der Sedimente mit kaltem Wasser (damit werden die biologischen
Prozesse auf ein Minimum reduziert und die Gefahr der Restgasbildung beim Ausräumen wird deutlich
geringer).
4. Verschließen aller Zu- und Ableitungen (Substrat, Gas, Feststoffeintrag, Luftzufuhr, etc.).
5. Bei allen elektrischen Geräten Sicherungen entfernen oder allpolig abklemmen und gegen Wiedereinschalten sichern.
6. Festlegen von definierten Zuluft- und Abluftöffnungen. (Bei der Lufteinblasung mit dem Ziel das Gas-LuftGemisch auf mindestens 50 % der unteren Explosionsgrenze zu verdünnen, ist darauf zu achten, dass
die Luft / das Gemisch gezielt in den Behälter bzw. aus dem Behälter geführt wird).
7. Öffnen des Fermenters bei bereits laufendem Gebläse.
Dabei statischen Entladungen vorbeugen (Ex-geschützte Ausrüstung, Metallteile befeuchten oder erden)
und Windrichtung beachten (mit dem Wind blasen).
Achtung: Beim Öffnen herrscht zwangsläufig eine explosive Atmosphäre, solange bis die Lüftung das
anstehende Biogas verdrängt hat und der Luftstrom des Gebläses die Konzentration ausreichend verdünnt hat. Belüften des Fermenters mit großzügig dimensionierten Gebläsen.
8. Kontinuierliche Überprüfung der Atmosphäre mit zugelassenem Gasmessgerät (Ex-Schutzkategorie II,
Messung von Schwefelwasserstoff H2S, Ammoniak NH 3, Sauerstoff O2, und Methan CH4 bzw. Überwachung der unteren Explosionsgrenze UEG. Es empfiehlt sich ein Messgerät mit Selbstansaugung und
entsprechend langem Saugschlauch, so dass die überwachende Person außerhalb des Fermenters positioniert ist).
Achtung: Es ist zwingend notwendig, immer über die Explosions- und Vergiftungsgefahr Bescheid zu wissen.
9. Koordination der Sicherungsmaßnahmen durch eine eigens abgestellte fachkundige Person, welche
- die Gaskonzentration im Arbeitsbereich kontinuierlich überwacht,
- die Einsatzbereitschaft der Sicherungsmittel gewährleistet
- und die sichernden und zu sichernden Personen überwacht.
10. Neben der persönlichen Schutzausrüstung für jeden, der in den Fermenter einsteigt:
a) Sicherungsgurt mit ausreichend langem Sicherungsseil, 2 Personen als Sicherungspersonal außerhalb
des Fermenters.
Empfehlenswert: Dreibein mit Seilwinde!
b) eine umgebungsluftunabhängige Sauerstoffzufuhr, sofern nicht 100%ig eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch gefährliche Ausgasungen ausgeschlossen werden kann. Bei Schlauchatmungsgeräten
ist der Ansaugfilter so zu positionieren, dass permanent die ordnungsgemäße Frischluftzufuhr gewährleitet ist.
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Hintergrundpapier H-001 Wasserschutz beim Anbau von Energiepflanzen für Biogasanlagen
Hinweis: Eine ordnungsgemäße Wartung und Betrieb laut Herstellerangaben ist grundsätzliche Voraussetzung bei allen Arten von umgebungsluftunabhängigen Atemgeräten.
Achtung: Trotz ausreichender Belüftung und Abkühlung ist bei der Entnahme von Sedimenten und anderen Arbeiten (Baggern, Schaufeln, Spülen, Rühren, etc.) ein sprunghafter Anstieg der Schwefelwasserstoff- und / oder Ammoniakkonzentrationen zu erwarten. Je nach Luftwechselrate und Strömungsverlauf
der eingeblasenen Luft kann erneut eine Vergiftungsgefahr oder eine gefährliche explosive Atmosphäre
entstehen.
11. Ein kontinuierliches Besprühen der Oberflächen im Arbeitsbereich mit kaltem Wasser reduziert die Explosionsgefahr und das Auftreten von giftigen Atmosphären.
12. Einsteigen in den Fermenter nur mit gesicherten Steighilfen (Leitern, Gerüst); erhöhte Rutschgefahr bei
Leitern.
13. Ausreichende Belüftung vor und während der Arbeiten, die Luftwechselrate sollte mindestens das 10
fache des Behältervolumens betragen. Entscheidend ist aber die Vermeidung einer explosiven oder giftigen Atmosphäre während der Arbeit, ständig überwacht mit einem Gasmessgerät.
Beim Wiederbefüllen der Behälter herrscht zwangsläufig eine explosive Atmosphäre in und um den Fermenter bis
der Sauerstoff aus den Behältern verdrängt ist und die Gaskonzentration soweit angestiegen ist, bis sie über eine
Gasfackel oder ein BHKW verbrannt werden kann. Während dieser Zeit den Bereich großräumig absperren und
Funkenbildung (Zündquellen jeglicher Art) ausschließen.
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Hintergrundpapier H-001 Wasserschutz beim Anbau von Energiepflanzen für Biogasanlagen
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