Felix Platter-Areal, Basel Städtebau, Freiraum und exemplarische Gebäude Studienauftrag im Dialog mit Präqualifikation Programm 06. Januar 2016 Impressum Baugenossenschaft wohnen&mehr Stapfelberg 7, 4051 Basel Tel. 061 261 07 70 [email protected] www.wohnen-mehr.ch Verfasser: Baugenossenschaft wohnen&mehr Andreas Courvoisier / Claudia Bauersachs Ansprechperson: Baugenossenschaft wohnen&mehr Claudia Bauersachs 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage 1.2 Ziele 1.3 Dialogisches Verfahren 4 4 5 5 2 Beteiligte 2.1 Baugenossenschaft wohnen&mehr 2.2 Kantonale Behörden 2.3 Quartierakteure 6 6 6 6 3 Areal: Grundlagen, Analyse, Bestand 3.1 Hegenheimerquartier 3.2 Areal 3.3 Bestehendes Spitalgebäude 3.4 Personalhäuser und weitere Bestandesbauten 3.5 Neubau Felix Platter-Spital 7 7 9 10 12 14 4 Nutzungskonzept 4.1 Wohnen 4.2 Gewerbe- und Quartiernutzungen (Nicht-Wohnen) 15 15 17 5 Programm / Aufgabenstellung 5.1 Allgemeines 5.2 Städtebau und exemplarische Gebäude 5.3 Öffentlicher Raum / Freiraum / Grün 5.4 Erschliessung / Verkehr 5.5 Quartiernutzungen, Gewerbe und wohnergänzende Nutzungen 5.6 Energie 5.7 Etappierung 18 18 19 25 30 33 36 37 6 Verfahren im Überblick 6.1 Verantwortung 6.2 Verfahren 38 38 38 7 Präqualifikation 7.1 Teilnahme 7.2 Einzureichende Unterlagen 7.3 Termine 42 42 43 44 8 Dialogverfahren 8.1 Allgemeines 8.2 Ablauf / Verfahrensschritte 45 45 45 9 Genehmigung 50 3 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Die Basler Regierung hat Ende März 2015 entschieden, das Felix Platter-Areal 1 in Basel für den genossenschaftlichen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Nach der Fertigstellung des Spital-Neubaus Ende 2018 können auf dem verbleibenden, rund 36'000 Quadratmeter grossen Areal insgesamt 500 bis 550 neue Wohnungen sowie Räumlichkeiten für Quartiernutzungen gebaut werden. Mit der Verabschiedung des Bebauungsplans erster Stufe durch den Grossen Rat im Herbst 2016 und der Unterzeichnung der Absichtserklärung zwischen der Regierung BaselStadt und der Baugenossenschaft wohnen&mehr Ende 2016 sind die wesentlichen Grundlagen zur Entwicklung des Areals und zur Ausschreibung des Studienauftrags gegeben. Luftbild des Areals von Norden. Stand Winter 2014. Foto wohnen&mehr / Erich Meyer Das Projekt bietet die Chance, bezahlbaren, alters- und familienfreundlichen Wohnraum und für Grossbasel-West ein lebendiges Zentrum mit sozialen, soziokulturellen und gewerblichen Nutzungen zu schaffen. Das Quartier ist heute schon ein Hotspot des genossenschaftlichen Wohnungsbaus: In unmittelbarer Nachbarschaft des Areals sind zahlreiche Wohngenossenschaften beheimatet. Als «Genossenschaft von Genossenschaften» arbeitet wohnen&mehr mit bestehenden Wohngenossenschaften und Quartierakteuren eng zusammen. Für Behörden und Quartier fungiert die Baugenossenschaft als zentrale Ansprechpartnerin. 1 Die Bezeichnung Felix Platter-Areal ist provisorisch. Das Areal wird in naher Zukunft umbenannt, um der neuen Nutzung bzw. Identität Rechnung zu tragen und Verwechslungen mit dem Spitalbetrieb (Felix Platter-Spital) auszuschliessen. 4 1.2 Ziele Die Baugenossenschaft wohnen&mehr plant ein genossenschaftliches Modellprojekt, das den Aufbruch der Genossenschaften symbolisiert und in Bezug auf Quartierentwicklung, Städtebau, Nachhaltigkeit und Nutzungsmix beispielhafte Lösungen bietet. Die wichtigsten Ziele von wohnen&mehr sind: - die Realisierung eines räumlich klar lesbaren, nachbarschaftlich-gemeinschaftsorientierten, alters- und familienfreundlichen Stadtquartiers, verwurzelt im Hegenheimerquartier - die Schaffung von attraktivem, preisgünstigem, genossenschaftlichem Wohnraum - die Belebung von Areal und Quartier durch quartierdienliche Nutzungen - die soziale Durchmischung auf dem Areal - die Nachhaltigkeit in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht Detailliertere Leitlinien werden im Kapitel 5 unter dem jeweiligen Programmpunkt genannt und näher erläutert. 1.3 Dialogisches Verfahren Der «Studienauftrag im Dialog» nach der SIA-Ordnung 143 eignet sich am besten, um den Zielen von wohnen&mehr, den differenzierten inhaltlichen Vorgaben und den städtebaulichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden – und um das Areal im Dialog mit der Baugenossenschaft, den Behörden und ausgewählten Quartiervertretern zu entwickeln. Die Baugenossenschaft hat sich deshalb zusammen mit den involvierten Behörden entschieden, einen Studienauftrag im selektiven Verfahren auszuschreiben. Beim Studienauftrag im Dialog sind eine Startveranstaltung, eine Zwischenbesprechung und eine Schlusspräsentation geplant. Die Zusammenarbeit im Dialog bietet für alle Beteiligten eine grössere Sicherheit für ein qualitativ hochstehendes Ergebnis, das den Bedürfnissen und Zielen von wohnen&mehr gerecht wird. Zur Teilnahme am Studienauftrag werden auf der Basis der Präqualifikation 6-7 Teams eingeladen. Die Teams setzen sich jeweils zusammen aus den Fachbereichen Städtebau/Architektur (Federführung) sowie Landschaftsarchitektur/Freiraum. Weitere Details zum Verfahren gemäss Punkt 6 bis 8. 5 2 Beteiligte 2.1 Baugenossenschaft wohnen&mehr Die Baugenossenschaft wohnen&mehr ist Arealentwicklerin und Bauträgerin auf dem Felix Platter-Areal und ist Veranstalterin des Studienauftrags. Die Baugenossenschaft ist hervorgegangen aus der Initiative engagierter Privatpersonen und Wohngenossenschaften und wurde im Juni 2015 in Zusammenarbeit mit dem regionalen Dachverband der Wohngenossenschaften, WBG Nordwestschweiz, gegründet. Aktuell sind mehr als 25 Wohngenossenschaften, dazu Stiftungen, Firmen und Privatpersonen Mitglied bei wohnen&mehr. Als gemeinnützige «Genossenschaft von Genossenschaften» will wohnen & mehr in der Region Basel qualitätsvollen, durchmischten und bezahlbaren Wohnraum für verschiedene Bevölkerungs- und Altersgruppen schaffen. Über das Wohnen hinaus verfolgt die Baugenossenschaft nachhaltige Ziele in den Bereichen Gesellschaft, Soziales, Ökologie sowie Stadt- und Quartierentwicklung. Mit der Entwicklung des Felix Platter-Areals realisiert wohnen&mehr ein genossenschaftliches Modellprojekt, das dem Wohnungsbau und dem Genossenschaftswesen Impulse verleihen will. Bis im Sommer 2016 waren die Aufbau- und Entwicklungsarbeiten von Courvoisier Stadtentwicklung GmbH geleistet worden. Seit September 2016 führen Claudia Bauersachs, Leiterin Planung & Bau, und Claudio Paulin, Leiter Nutzung & Betrieb, die eigens gegründete Geschäftsstelle. Den Vorstand bilden Richard Schlägel (Präsident), Andreas Courvoisier (Vizepräsident, Entwicklungsmandat), Cornel Baerlocher, Barbara Buser, Reto Rütti und Stephan Weippert. Weitere Informationen zur Organisation und zu den Partnern von wohnen&mehr finden sich unter www.wohnen-mehr.ch. 2.2 Kantonale Behörden Die Arealentwicklung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Baugenossenschaft und den Behörden von Basel-Stadt. Baurechtsgeberin ist die Einwohnergemeinde Basel-Stadt, vertreten durch Immobilien Basel-Stadt. Das städtebauliche Verfahren wird vom Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, Städtebau und Architektur, begleitet. Zudem ist das BVD das verantwortliche Departement für den Bebauungsplan. Der Bebauungsplan erster Stufe wurde im Herbst 2016 vom Grossen Rat verabschiedet. Zu weiteren kantonalen Departementen und Fachstellen, beispielsweise zur Fachstelle Wohnraumentwicklung, bestehen themenspezifische Kontakte. 2.3 Quartierakteure Bei der Arealentwicklung arbeitet wohnen&mehr mit Institutionen und Vereinen aus dem Quartier zusammen, so beispielsweise mit dem Stadtteilsekretariat Grossbasel-West und dem Neutralen Quartierverein Kannenfeld. An den Mitwirkungsveranstaltungen sind neben Quartier- und Zielgruppenvertretern auch interessierte Wohngenossenschaften beteiligt. 6 3 Areal: Grundlagen, Analyse, Bestand 3.1 Hegenheimerquartier 3.1.1 Verortung des Areals im Quartier Das Felix Platter-Areal ist Teil des Hegenheimerquartiers – nach Statistischem Amt Basel-Stadt offiziell Iselinquartier genannt. Das Areal grenzt an die Achse, die vom Spalentor über den Burgfelderplatz an die französische Grenze und darüber hinaus bis nach Bourgfelden führt (und auf der künftig die Tramlinie Nr. 3 bis nach Frankreich fahren wird). Weiter grenzt es an den Luzernerring, der Teil einer vielbefahrenen Ringstrasse ist. Im Osten bildet der Kannenfeldpark die grüne Lunge des Stadtteils. Im Westen schliesst die Bachgraben-Promenade an, die bis nach Allschwil und künftig mit einem Seitenast bis in die offene, aufgewertete Felderlandschaft nach Frankreich führen wird (Landschaftspark IBA Parc des Carrières 2). Die Grossbasel-West prägenden Grünräume (Biotopverbund) grenzen zum Teil an das Felix Platter-Areal an. 2 Nähere Informationen zum IBA Parc des Carrières finden sich unter www.kiesgruben.net. 7 Rund um das Felix PlatterAreal finden sich verschiedene bauliche Typen: niedrige Zeilenbauten (z.B. eingebaute Stadtvillen), höhere Zeilenbauten (z.B. Wohngenossenschaften) sowie einzelne BlockrandInseln. Neubau Felix Platter‐ Spital > Kannenfeld‐ park Bestehendes Spital‐ gebäude < Dem Felix Platter-Areal kommt eine bedeutende Rolle zu als Scharnier zwischen den Quartierteilen mit innerstädtischem Bezug und den Quartierteilen an der Grenze zu Frankreich. Zudem trägt es zur Stärkung der Stadtachse Richtung Bourgfelden bei – einer Achse, die durch die Verlängerung der Tramlinie Nr. 3, dem genossenschaftlichen Wohnungsbau an der Burgfelderstrasse, der Aufwertung der Familiengärten und der Öffnung des Landschaftsraums im Rahmen des IBA Parc des Carrières weiter an Bedeutung gewinnen wird. 3.1.2 Sozialstruktur, Quartierbild Studien des Geografischen Instituts der Universität Basel3, Erhebungen des Stadtteilsekretariats Grossbasel-West sowie Rückmeldungen der darin zusammen geschlossenen Institutionen zeichnen das Bild eines Quartiers, in dem identitätsstiftende, zentrale Gebäude oder Nutzungen fehlen. Eine eigentliche Mitte, ein belebtes Zentrum gebe es nicht, so eine oft gehörte Aussage aus der Quartierbevölkerung. Zudem ist von Abstiegsängsten und Entmischungs-Tendenzen die Rede. Gemäss den statistischen Angaben zum Reineinkommen der Bewohner gibt es im Hegenheimerquartier zwar keine eigentlichen soziodemographischen „Bruchlinien“. Dennoch gibt es in der Wahrnehmung der Bewohner ein „vor“ und ein „hinter dem Luzernerring“, ein „stadtorientiertes Wohnen“ und ein „Wohnen in Richtung Landesgrenze“. Die Entwicklung des Felix Platter-Areals bietet die Chance eine lesbare, neue, städtische Mitte zu schaffen – in erster Linie dank klar konzipierter öffentlicher Räume, die von Strassen, Wegen und platzdefinierenden Fassaden bestimmt werden. Die Entwicklung bietet zudem das Potenzial, eine aktive, durchmischte Bewohnerschaft anzuziehen und mit attraktiven Orten und Nutzungen zum Quartierleben, zur Quartieridentität und zu einem positiven Quartierbild beizutragen. 3 Image und Identität von Basler Stadtquartieren, Universität Basel / Basler Stadt- und Regionalforschung, 2012 8 3.2 Areal 3.2.1 Kennwerte des Areals Grösse Zone Eigentum BGF Gebäudehöhen Baum-/Naturschutz Spital-Neubau Topographie ca. 36'000 m2 (vor Abzug von allenfalls verallmendierten Flächen und Parzellenbereinigungen) Zone 5a gemäss Bebauungsplan Nr. 13‘898, Wohnanteil mind. 80%, Lärm: ESII + ESIII Einwohnergemeinde Basel-Stadt, abgegeben im Baurecht 60'000 bis 68'000m2 BGF gemäss Bebauungsplan, wobei wohnen&mehr einen Zielwert von bis zu 65'000m2 anpeilt Max. 8 Geschosse Geschützte Bäume bzw. wertvolle Grünflächen (siehe Grundlagenpläne) Nordquadrant besetzt durch Neubau Felix Platter-Spital, die zu klärenden Schnittstellen sind nachfolgend beschrieben Das Areal steigt von Norden nach Süden um ca. 4m an. Zudem leichter Geländesprung zwischen Arealteil 1 und 2. Konzeptplan mit den städtebaulichen Prinzipien sowie den Areal- und Gebäudebezeichnungen. Der Arealplan findet sich in der Beilage in höherer Auflösung. 9 3.2.2 Aktueller Stand der Planungen Bebauungsplan, Umzonung Das Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt hat ein zweistufiges Bebauungsplan-Verfahren festgelegt. Der Bebauungsplan erster Stufe (siehe Grundlagen) und die damit verbundene Umzonung des für das Wohnen vorgesehenen Arealteils wurden vom Grossen Rat im Herbst 2016 mit einer einzigen Gegenstimme verabschiedet. Der Bebauungsplan zweiter Stufe ist nach Abschluss des städtebaulichen Verfahrens vom Regierungsrat Basel-Stadt zu genehmigen. Öffentliche Mitwirkung Die öffentliche Mitwirkung wurde bis Anfang 2016 vom Stadtteilsekretariat Grossbasel-Basel durch Workshops, Informationsanlässe und eine Quartierumfrage sichergestellt – dies in Zusammenarbeit mit Immobilien Basel-Stadt und dem Bau- und Verkehrsdepartement. Seit Frühling 2016 ist wohnen&mehr für die öffentliche Mitwirkung verantwortlich. Die Ergebnisse des im Sommer 2016 veranstalteten, zweiteiligen Nutzungs-Workshops sind in das vorliegende Programm eingeflossen. Weitere Veranstaltungen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Verfahren, werden folgen. Arealentwicklung Anfang 2016 nahm wohnen&mehr, zusammen mit dem Büro Courvoisier Stadtentwicklung GmbH, die Entwicklung des Felix Platter-Areals in Angriff. Zudem wurden, in Ergänzung zu den Vorstudien zu den Bestandesbauten, durch die Büros ‚Baubüro in situ AG‘ und ‚Reto Rütti Immobilien Treuhand‘ vertiefte Abklärungen zu den Personalhäusern und zum bestehenden Spitalgebäude vorgenommen. Die weitere Arealentwicklung ist wie folgt geplant: städtebauliches Verfahren inkl. Weiterbearbeitung und Areal-Regelwerk bis im Herbst 2017, Genehmigung Bebauungsplan zweiter Stufe bis im Sommer 2018, Projektierung 2018/2019, Baubeginn ab Mitte 2019, Bezug ab 2021/2022. Der Terminplan mit den Meilensteinen findet sich in der Beilage. Grundlagen Die für das städtebauliche Verfahren relevanten Grundlagenpläne und –dokumente sind im Kapitel zum Verfahrensablauf unter 8.2.1 aufgelistet. Die im Bebauungsplan festgelegten Parameter – wie z.B. die maximale Anzahl Geschosse (8) oder die max. BGF (68‘000 m²) – sind verbindlich. Vorschläge, die von diesen Vorgaben abweichen und damit einen erneuten Grossratsbeschluss, zeitliche Verzögerungen und weitere Projektrisiken bedingen würden, sind explizit nicht erwünscht. 3.3 Bestehendes Spitalgebäude Zeitzeuge bleibt erhalten Das bestehende Spitalgebäude und die zwei Personalhäuser stammen aus dem Jahr 1967 und wurden von den Architekten Fritz Rickenbacher und Walter Baumann entworfen. Das Spitalgebäude ist «ökonomisch dicht und funktional, dabei gleichzeitig formal fein gegliedert und freundlich im Ausdruck». 4 Es ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz als A-Objekt und im Kantonalen Inventar der schutzwürdigen Bauten verzeichnet. Nachdem die drei Bestandesbauten zunächst hätten abgerissen werden sollen, kam es unter aktiver Vermittlung von wohnen&mehr zu einem vom Regierungsrat Basel-Stadt bestätigten Vergleich. 4 Bund Schweizer Architekten BSA, Ortsgruppe Basel, Medienmitteilung vom 24. Juni 2015 10 Demnach bleibt das Spitalgebäude als Zeuge einer baukulturellen Epoche und als markantes, quartierprägendes Bauwerk erhalten. Das Gebäude (siehe Fotos) wurde im Denkmalverzeichnis eingetragen. Die beiden Personalhäuser (siehe 3.4) sind von diesem Schutz ausgenommen. Umnutzung Das Spitalgebäude wird ab Mitte 2019 in ein Wohngebäude mit rund 130 Wohnungen in den Obergeschossen umgenutzt. Im grossen Sockelgeschoss sind Arbeits-, Dienstleistungs- und Quartiernutzungen vorgesehen (nähere Informationen unter 5.2.4). Im Vorfeld zur Arealentwicklung und als Grundlage für die Baurechtsabgabe an die Genossenschaften wurde unter Federführung von Immobilien Basel-Stadt durch Adrian Streich Architekten AG, Zürich, und in einer zweiten Stufe durch sabarchitekten AG, Basel, jeweils unter Beizug von Fachplanern und Bauökonomen die technische Machbarkeit einer Umnutzung des Hauptbaus für Wohnen, sowie deren wirtschaftlichen Gleichwertigkeit gegenüber einem Neubau auch für gemeinnützigen Wohnungsbau nachgewiesen. Auch ein Drittgutachten als Synthesebericht, im Auftrag von wohnen&mehr erstellt durch den Architekten Timothy O. Nissen, bestätigt dies. wohnen&mehr sieht das umgenutzte Spitalgebäude als zentralen Merkstein, als vertical village, als Schiff mit Wohndecks. Separates Verfahren Im Rahmen des Studienauftrags wird lediglich die stadträumliche Integration des bestehenden Spitalgebäudes in das neu entstehende Quartier sowie die Gestaltung von dessen Umgebung zu bearbeiten sein (siehe Programm 5.2.4). Für den Umbau bzw. die Umnutzung selbst ist ein separates Varianzverfahren in Vorbereitung. Dieses wird im Frühling/Sommer 2017 gestartet. 11 3.4 Personalhäuser und weitere Bestandesbauten 3.4.1 Personalhäuser Gemäss dem aussergerichtlichen Vergleich, dem die Basler Regierung im Frühling 2016 zustimmte, dürfen die Personalhäuser abgerissen oder verändert werden. wohnen&mehr wird die Personalhäuser im Frühsommer 2019 übernehmen und sie fünf bis sechs Jahre nachnutzen. Das Personalhaus 1 an der Ensisheimerstrasse (links im Bild) wird voraussichtlich als Studierendenwohnhaus genutzt werden. Das Personalhaus 2 an der Hegenheimerstrasse soll wie bis anhin von der Sozialhilfe Basel-Stadt als Wohnhaus für psychisch bzw. physisch beeinträchtigte Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge genutzt werden. In der zweiten Bauetappe (ab etwa 2025) werden die Personalhäuser, je nach städtebaulichem Lösungsvorschlag, mittels Um-, An- oder Neubauten in die Gesamtüberbauung integriert. Näheres dazu findet sich unter 5.2.5. Der Umgang mit dem einstöckigen Gebäude zwischen den Personalhäusern und dem SpitalHauptgebäude ist offen und ist zu einem späteren Zeitpunkt – im Zusammenhang mit der Baustellenzufahrt, Installationsflächen, Etappierung etc. – zu klären. 3.4.2 Verwaltungsgebäude Das Gebäude an der Burgfelderstrasse wurde als Verwaltungsgebäude für das Hilfsspital (später Felix Platter-Spital genannt) erstellt. In der jüngeren Vergangenheit diente es unter anderem als Büro-Stützpunkt der Stadtgärtnerei Basel-Stadt und für Wohnnutzungen. Ob das Gebäude bestehen bleiben kann, soll im Rahmen des städtebaulichen Verfahrens vertieft geprüft werden. 12 3.4.3 Pavillon Am Luzernerring befindet sich ein Pavillon-Gebäude, das im Jahr 1995 als provisorisches Betriebs- und Werkstattgebäude im Holzmodulbau erstellt wurde. Nachdem die Nutzungsbewilligung für das Pavillon-Gebäude mehrfach verlängert wurde, läuft diese im Jahr 2020 ab. wohnen&mehr prüft in den nächsten Monaten, ob und wie das Gebäude weitere Jahre betrieben werden kann. Beim Studienauftrag ist vom Erhalt des Pavillons auszugehen. 3.4.4 IWB-Bezirksstation Die rund 286m2 grosse Parzelle 2/1692 an der Ecke Hegenheimer-/Ensisheimerstrasse zählt zum Projektperimeter. Sie befindet sich im Eigentum der IWB. Die darauf befindliche Bezirksstation für das Strom- und Fernmeldenetz bleibt unverändert stehen und muss weiter uneingeschränkt betrieben werden können. Die Parzelle ist aber frei zugänglich und kann in die Grünund Freiraumplanung integriert werden. 13 3.5 Neubau Felix Platter-Spital 3.5.1 Spital-Neubau Voraussichtlich Ende März 2019 nimmt das Felix Platter-Spital den Betrieb im Neubau auf. Dieser wird zurzeit auf dem nordwestlichen, rund 19'000 m2 grossen Arealteil erstellt. Mit dem Neubau geht die gut 50-jährige Ära des heutigen Spitalgebäudes zu Ende und ein neues Kapitel in der insgesamt 125-jährigen Geschichte des Felix Platter-Spitals wird aufgeschlagen. 5 Das Neubau-Projekt resultierte aus einem Gesamtleistungswettbewerb, welches die Arbeitsgemeinschaft «ARGE HandinHand» (BAM Swiss AG, Basel / BAM Deutschland AG, Stuttgart / Marti Generalunternehmung AG, Bern) mit den Architekten wörner traxler richter planungsgesellschaft GmbH, Frankfurt am Main (D) und Holzer Kobler Architekturen, Zürich, für sich entscheiden konnten. Die für den Studienauftrag relevanten Pläne finden sich in den Grundlagen. Visualisierung des Neubaus des Felix Platter-Spitals (Ecke Burgfelderstrasse/Luzernerring) mit dem Geländeeinschnitt zur Belichtung des ersten Untergeschosses (rechts im Bild) 3.5.2 «Nahtstellen» Spital – Wohnareal Zusammen mit dem Wohnareal bildet das Spital-Neubau-Areal ein Geviert, das sich – soweit dies möglich und sinnvoll ist – als Ganzes versteht. Beiden Partnern, dem Spital und wohnen&mehr, ist an einer guten Nachbarschaft und gestalterisch wie funktional optimalen nachbarschaftlichen Flächen gelegen. Die unmittelbar an den Spital-Neubau angrenzenden Flächen (im beiliegenden Konzeptplan nicht schraffiert) sind vordefiniert – die Detailplanungen sind am Laufen und sind nicht Gegenstand des vorliegenden Studienauftrags. Die eigentlichen Nachbarschaftsflächen (im beiliegenden Konzeptplan schraffiert eingezeichnet) wurden zwischen dem Felix Platter-Spital und wohnen&mehr lediglich konzeptionell-strukturell vorbestimmt. Im Rahmen dieses Verfahrens sollen vertiefte Aussagen zu diesen Nachbarschaftsflächen gemacht werden. 5 Die Anfänge des Spitalbetriebs auf dem Felix Platter-Areal gehen ins Jahr 1890 zurück. Damals war ein zusätzliches Spital mit 120 Betten an der damals noch weitgehend unbebauten und verkehrsarmen Burgfelderstrasse in Betrieb genommen worden. Im Jahr 1956 wurde aus dem bisherigen Hilfsspital endgültig das Felix Platter-Spital. 14 4 Nutzungskonzept 4.1 Wohnen 4.1.1 Allgemeines Bruttogeschossfläche / Aufteilung Gemäss Bebauungsplan erster Stufe sind auf dem Gesamtareal inklusive bestehendes Spitalgebäude zwischen 60'000 und 68'000m2 BGF und ein Wohnanteil von mindestens 80 Prozent vorzusehen. Die Baugenossenschaft wohnen&mehr sieht eine Bruttogeschossfläche von bis zu 65’000m2 vor, aufgeteilt in rund 55'500m2 für das Wohnen (entspricht ca. 85 Prozent) und rund 10'500m2 für wohnergänzende Nutzungen, Quartiernutzungen, Arbeitsflächen etc. (entspricht ca. 15 Prozent). Nach Abzug der durch das umgenutzte Spitalgebäude beanspruchten Bruttogeschossfläche (annähernd 20‘000m2, wovon 4’500m2 Nicht-Wohnen im Parterre) verbleiben für die Arealteile 1 und 2 insgesamt rund 45'000m2, aufgeteilt in rund 39’000m2 für Wohnen und rund 6'000m2 für Quartiernutzungen, Gewerbe sowie wohnergänzende Nutzungen wie Gemeinschaftsräume und Waschsalons. 6 Wohnlagen Um Öffentlichkeit und Lebendigkeit zu erzeugen, ist das Parterre als «Stadtebene» mit vielfältigen Nutzungen konzipiert. Neben Dienstleistungs-, Arbeits- und Quartiernutzungen, dem hauptsächlichen Gepräge der Stadtebene, sind an geeigneten Lagen auch Wohnnutzungen und wohnergänzende Nutzungen im Erdgeschoss vorzusehen – dies soweit es sich um speziellere, wenig «privatisierte» Wohnformen wie Wohnateliers etc. handelt. Die Gebäude sollen so platziert bzw. die Wohnungen so orientiert werden, dass beidem Rechnung getragen wird: dem Bedürfnis nach sozialem Anschluss und Lebendigkeit wie auch dem Bedürfnis nach Rückzug und Ruhe. In Einzelfällen ist denkbar, dass sich eine Quartier- oder Arbeitsnutzung bis in das 1. Obergeschoss erstreckt. Spezielle Beachtung sollte auch den Wohnlagen in direkter Nachbarschaft zum Spital-Neubau geschenkt werden. Einerseits ist die sensible Situation direkt gegenüber den (entlang der Ostund Südseite platzierten) Patientenzimmern zu beachten. Andererseits wird über eine mögliche Nutzung von Serviceleistungen des Spitals für die zukünftigen Bewohner des Areals diskutiert. Wohnungsmix Der Wohnungsmix basiert auf dem Grundsatz der Durchmischung und orientiert sich an demographischen Entwicklungen (Kleinhaushalte), dem Bedarf im Quartier (Familienwohnungen) sowie dem Wunsch bestimmter Zielgruppen nach adäquaten Wohnangeboten (neue Wohnformen, betreutes/begleitetes Wohnen u.a.). Auf dem Areal sollen auch Hausgemeinschaften Wohnraum finden. Gemeinschaftliches Wohnen und innovative Wohnmodelle sind Teil des Wohnkonzepts 6 Das Verhältnis von Wohnen zu Nicht-Wohnen liegt bei den Arealteilen 1 und 2 bei rund 87% zu 13%. Beim bestehenden Spitalgebäude liegt es – aufgrund des grossen Gebäudefusses – bei rund 77% zu 23%. Über das Gesamtareal betrachtet, soll das Verhältnis bei rund 84% zu16% liegen. 15 von wohnen&mehr. Auch wird auf Flexibilität – beispielsweise mittels Schaltzimmer, oder zumietbaren Jokerzimmer – Wert gelegt. wohnen&mehr ist offen für diesbezügliche Vorschläge und Ideen. Zu berücksichtigen ist, dass zu einigen Gebäuden schon konkrete und teilweise auch sehr spezifische Nutzungsabsichten vorhanden sind (Details dazu unter 4.1.2). Der Wohnungsmix wird in einer späteren Phase genauer bestimmt werden. 4.1.2 Definierte Wohnhäuser bzw. Wohnnutzungen Über den oben beschriebenen, allgemeinen Rahmen zum Wohnen hinaus bestehen zu einzelnen Wohngebäuden bereits konkrete Nutzungsabsichten. Abgesehen vom umgenutzten Spitalgebäude sind dies die folgenden Gebäude: Studierendenwohnen im Personalhaus 1 an der Ensisheimerstrasse Das Personalhaus 1, das heute vom Felix Platter-Spital als Administrationsgebäude genutzt wird, eignet sich als Studierendenwohnhaus. Es kann gemäss einer Vorstudie des Baubüros in situ AG in ein Wohnhaus «rück-umgenutzt» werden. Vertiefte Abklärungen bei den zuständigen Behörden werden von wohnen&mehr derzeit vorgenommen. Die Nachnutzung als Studierendenwohnhaus ist bis ca. 2025 vorgesehen. Im Rahmen des vorliegenden Studienauftrags ist der langfristige Umgang mit dem Gebäude zu klären (siehe 5.2.5). Grundsätzlich gilt: Je wirtschaftlicher der bauliche Umgang mit dem Personalhaus, desto realistischer ist die langfristige Sicherung der auf günstige Mieten angewiesenen Wohnnutzung für Studierende auf dem Areal – und desto eher erfüllt sich die Absicht von wohnen&mehr, studentisches Wohnen auf lange Sicht anbieten zu können. Flüchtlingsheim im Personalhaus 2 an der Hegenheimerstrasse Das Personalhaus 2 wird heute von der Sozialhilfe Basel-Stadt als Wohnhaus für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge genutzt. Diese Nutzung soll bis ca. 2025 weitergeführt werden. Was mit dem Gebäude im Anschluss geschieht und wie der Arealteil 2 zu entwickeln ist, ist im Rahmen des vorliegenden Studienauftrags zu klären. Ob das um- oder allenfalls neugebaute Gebäude langfristig weiterhin durch die Sozialhilfe genutzt wird, ist offen. LeNa-Baustein 7 Bei der Bau- und Wohngenossenschaft Lebenswerte Nachbarschaft LeNa handelt es sich um eine im Jahr 2015 gegründete Basler Genossenschaft, die sich an den Grundsätzen von Neustart Schweiz orientiert. LeNa hat die Absicht, ein Gebäude(ensemble) auf dem Areal zu mieten (allenfalls in Rohbaumiete) und darin ein innovatives Wohnkonzept umzusetzen. Insgesamt sind für den LeNa-Baustein rund 7’500m2 BGF (Wohnen und Nicht-Wohnen) für rund 185 Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen, dazu eine Lokalisierung des LeNa-Bausteins an geeigneter Areallage. Nähere Angaben finden sich im Programm unter 5.2.7. 7 Der Begriff „Baustein“ steht für eine Nutzungs- bzw. Programmeinheit, nicht für eine städtebaulich-architektonische Disposition. 16 4.2 Gewerbe- und Quartiernutzungen (Nicht-Wohnen) Für Gewerbe- und Quartiernutzungen sind auf dem Neubauareal (Arealteile 1 und 2) rund 6'000m2 BGF vorgesehen. Das Sockelgeschoss des umgenutzten Spitalgebäudes (Arealteil 3) miteingeschlossen, sind es auf dem Gesamtareal 10'500m2. Grosse, arealprägende Bausteine wie ein Schulhaus, eine Turnhalle oder ein Einkaufszentrum sind nicht vorgesehen. Vielmehr ist ein vielfältiger Mix kleinerer und mittlerer Nutzungen geplant. Diese sind mehrheitlich quartierorientiert, haben aber zum Teil auch eine gesamtstädtische Ausstrahlung bzw. Anziehungskraft. Das Spektrum reicht von Treffpunkt- und Betreuungsangeboten, Gastronomie und Sozialinstitutionen über Kleinläden und Ateliers bis hin zu Flächen für Büros, Dienstleister und Handwerker. Generell sollen die Flächen in möglichst flexiblen Strukturen (beispielsweise mit leistungsfähigem Achsmass) untergebracht sein, um später einfach Umnutzungen zu ermöglichen. Die Auflistung der bereits definierten und im Rahmen des Studienauftrags zu platzierenden «NichtWohnen-Nutzungen» findet sich im Programm in Kapitel 5.5. 17 5 Programm / Aufgabenstellung 5.1 Allgemeines Der Projektperimeter ist auf dem Konzeptplan dargestellt (siehe unten und in der Beilage). Er schliesst die IWB-Bezirksstation sowie die sogenannten Nachbarschaftsflächen zwischen dem Areal von wohnen&mehr und dem Neubau des Felix Platter-Spitals mit ein. Die Detailgestaltung der Nachbarschaftsflächen wird im Zuge des städtebaulichen Verfahrens erarbeitet und in Absprache mit dem Felix Platter-Spital bestimmt. Die Parzellengrenze zum Felix Platter-Spital wurde bereits festgelegt. Die Parzellengrenzen zum Quartier werden nach Abschluss des städtebaulichen Verfahrens definitiv festgelegt. Konzeptplan mit den städtebaulichen Prinzipien sowie den Areal- und Gebäudebezeichnungen. Der Arealplan findet sich in der Beilage in höherer Auflösung. Die Aufgaben sind im städtebaulichen Massstab, d.h. im Massstab 1:500 zu bearbeiten. Davon ausgenommen sind speziell gekennzeichneten Programmbestandteile wie der Spitalgarten, die Erschliessung/Grün Mitte oder die beiden exemplarischen Gebäude. Diese Programmbestandteile sind detaillierter zu bearbeiten und es sind vertiefte Aussagen dazu zu treffen (im Massstab 1:200, wo erforderlich 1:100). Den einzelnen, zu bearbeitenden Programmpunkten ist jeweils eine kurze Zusammenfassung vorangestellt im Sinne von Leitlinien, die es zu beachten gilt. 18 5.2 Städtebau und exemplarische Gebäude 5.2.1 Leitlinien Quartierflair Der Anspruch von wohnen&mehr ist es, auf dem Felix Platter-Areal keine Siedlung, sondern ein eigentliches Quartier zu realisieren – ein Stück Stadt mit einem lebendigen Nutzungsmix, einer durchmischten Bewohnerschaft sowie vielfältigen Funktionen und Bezügen. Auf atmosphärische Qualitäten (Quartierflair) legt wohnen&mehr grossen Wert. Mit dem umgebenden, gewachsenen Quartier ist das Areal räumlich und bezüglich der Nutzungen verwoben. Durch diese Verflechtung und einer entsprechenden Durchlässigkeit wird das Felix Platter-Areal Teil eines grösseren Ganzen. Erst damit stellt die Arealentwicklung auch einen Beitrag zur Gesamtentwicklung des Hegenheimerquartiers dar. Dauerhafter Städtebau Die Baugenossenschaft und die Planungsbehörden setzen auf einen robusten, identitätsstiftenden Städtebau. Städtebauliche Verträglichkeit und Raumgeborgenheit 8 sind bestimmende Begrifflichkeiten. Ein klar lesbarer, gut nutzbarer öffentlicher Raum stärkt die Quartieridentität. Referenzen sind zum Beispiel Erlenmatt Ost in Basel oder das Hunziker-Areal in Zürich. Ensemblebildung Mit dem bestehenden und dem neuen, im Bau befindlichen Felix Platter-Spitalgebäude stehen zwei «Protagonisten» auf der Arealbühne. Die neuen Bauten «umspielen» diese auf selbstbewusste Art und Weise. Untereinander und im Zusammenspiel mit diesen bilden die Neubauten ein bewusst komponiertes Ensemble. Auf der Makroebene kommt der Ensemble-Gedanke ebenfalls zum Tragen, dies in der Verknüpfung des Areals mit dem umgebenden Quartier und der Gestaltung der Arealränder (Adressbildung). Portionierung / Differenzierung Bild und Identität eines Quartiers stehen in engem Zusammenhang mit der Grösse der Baufelder bzw. der Bauvolumen. Um ein lebendiges, differenziertes Quartier im Quartier zu realisieren, sind massvoll proportionierte Baukörper vorzusehen. Die Neubauten sollen als eigenständige Häuser im Stadtquartier funktionieren und jeweils über eine erkennbare, eigene «Adresse» verfügen. Nicht zuletzt ist die entsprechende «Portionierung» für wohnen&mehr ein wichtiges Erfordernis für den Miteinbezug von Nutzungspartnern für einzelne Wohngebäude. 5.2.2 Quartieranalyse / Gesamtareal / Städtebau Ausgangslage Durch den Bebauungsplan werden die Bebauungseckwerte festgelegt. So dürfen beispielsweise die Neubauten, als Referenz an den bestehenden Spitalbau, maximal achtstöckig sein. Eine Ausnützungsziffer wird im Bebauungsplan nicht definiert, zumal auch die Grösse der Parzelle noch 8 Der Begriff wird beispielsweise im Rahmen des Nationalforschungsprojekts NFP 65 «Neue urbane Qualität» verwendet. Siehe Sulzer, Jürg und Desax, Martina, Leitungsgruppe NFP 65 (Hg.): Stadtwerdung der Agglomeration. Die Suche nach einer neuen urbanen Qualität. Scheidegger & Spiess, Zürich, 2015. «Jeder kennt die beliebige Aneinanderreihung von Neubauten in der Agglomeration, die ein Bild unfertiger Siedlungen hervorruft. Sie müssen zu Stadt-Ensembles verdichtet und umgestaltet werden. Für die dort lebenden Menschen entstehen so vielschichtige Möglichkeiten der Identifikation mit ihren Wohnorten, besondere Erinnerungen und eine räumliche Geborgenheit, wie wir sie in den Innenstädten – beispielsweise rund um den Idaplatz in Zürich – schätzen.» 19 nicht definitiv feststeht. Vielmehr wird ein BGF-Zielkorridor von 60'000 bis 68’000m2 vorgegeben, wovon der bestehende Spitalbau 19’650m2 beansprucht. wohnen&mehr will mit dem Felix Platter-Areal einen Beitrag zur intelligent und sozial nachhaltig verdichteten Stadt leisten, ohne ein Exempel für höchste Verdichtung zu statuieren – langjährige Mieterbeziehungen und stabile Nachbarschaften sind ihr wichtig. Die Dimensionierung und Platzierung der Bauvolumen orientiert sich an den Zielen a) eines kommunikativen, lebendigen, nachbarschaftlichen Quartiers im Quartier und eines dauerhaften Städtebaus, b) der Schaffung von möglichst preisgünstigem Wohnraum. Die bauliche Dichte soll angemessen, der Städtebau verträglich sein. Programm Das umgebende Quartier ist zu analysieren. Es sind Schlüsse zu ziehen, wie das Areal eingebunden und mit dem umliegenden Quartier verwoben werden kann (Interaktionen zwischen Quartier und Wohnareal). Es sind Aussagen zu treffen über den Umgang mit sämtlichen Arealgrenzen zu den umliegenden Quartierteilen, zu den Verkehrsachsen und zu den bestehenden Gebäuden auf dem Areal (inklusive Spitalneubau). Dabei ist das Thema der Adressbildung (über das gesamte Areal) sehr wichtig. Für das rund 36'000m2 grosse Areal ist ein auf die Ziele von wohnen&mehr zugeschnittener städtebaulicher Entwurf zu erarbeiten, dies unter Miteinbezug bestehender Gebäude (siehe 5.2.4 bis 5.2.6) und vorgegebener Neu-Bausteine (5.2.7). Dabei sind auf den Arealteilen 1 und 2 bis zu 45’000m2 BGF auf städtebaulich verträgliche Weise unterzubringen. Die Vorgaben des Bebauungsplans sind dabei einzuhalten. 5.2.3 Städtebaulich-architektonisches Regelwerk («Baukasten») Ausgangslage Städtebau, wie ihn wohnen&mehr versteht, hat einen kollektiven Anspruch. Quartierflair entsteht dort, wo sich Gebäude aufeinander beziehen, miteinander in Dialog treten und gemeinsam mit den Freiräumen ein Ensemble (und damit Gemeinschaftlichkeit) bilden. Durch starke städtebaulich-architektonische Regeln wird Zusammenhalt und Kohärenz geschaffen. Durch die (subtile) Variation derselben entsteht ein lebendiges, differenziertes, nutzungsspezifisches Bild. Die zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Entwurf der einzelnen Gebäude beauftragten Architekten sollen auf ein einfaches, effektives und doch differenziertes Regelwerk zurückgreifen. Dieser «Baukasten» trägt nicht zuletzt zur Qualitätssicherung bei. Das Regelwerk soll zudem die Adressbildung des Areals unterstützen. Der Besucher soll unmittelbar erkennen, dass er sich auf dem Felix Platter-Areal befindet. Programm Es sind städtebaulich-architektonische Grundprinzipien zu entwickeln, dies mit dem Ziel eines kohärenten und gleichzeitig lebendigen Quartierbilds. Das städtebaulich-architektonische Regelwerk («Baukasten») ist mit Illustrationen (Grafiken/Plänen/Schemen) und kurzen Texten zu veranschaulichen. 20 5.2.4 Einbettung des bestehenden Spitalgebäudes Ausgangslage Das Spitalgebäude wird ab Mitte 2019 in ein Wohngebäude mit rund 130 Wohnungen unterschiedlicher Grösse umgenutzt. Im grossen Sockelgeschoss werden Arbeits- und Quartiernutzungen Platz finden: von der Kinderbetreuung, Therapie- und Bewegungsräumen und Co-Working über Gastronomie und eine Grossküche bis zu mietbaren Quartier- und Freizeiträumen. Zudem soll eine öffentliche Querung die Riegelwirkung des Baus mindern und als gedeckte Piazza zum belebten Kreuzungspunkt zwischen der Rue intérieure und der Areal-Flaniermeile werden. Die Querung wird (zumindest partiell) als zweistöckige Halle ausgebildet und Funktionen wie Concierge, SharingAngebote, Ausstellungs-/Begegnungs-/Aufenthaltsfläche erfüllen. Die vielfältigen ErdgeschossNutzungen machen das Gebäude zu einem stadträumlichen und funktionalen Zentrum für Areal und Quartier. Im Rahmen des Studienauftrags sind die städtebauliche Einbettung des Gebäudes sowie die funktionalen Bezüge auf Ebene Parterregeschoss zu konzipieren. Wichtige Themen sind hier die Durchwegung, aber auch der Bezug der Aussenräume resp. der Aussennutzung zur angedachten Innennutzung. Das bestehende Spitalgebäude ist im Inventar der Schutzwürdigen Ortsbilder der Schweiz (ISOS) in der höchsten Schutzstufe verzeichnet. Im Rahmen des aussergerichtlichen Vergleichs, dem der Regierungsrat im Frühling 2016 zugestimmt hat, wurde das Gebäude unter Schutz gestellt. Die öffentliche Querung und Blick auf Die Unterschutzstellung impliziert neben dem Schutz der Fasdie Südfassade sade u.a. auch einen Umgebungsschutz. Das heisst, dass die Planung mit Rücksicht auf den typischen Charakter des Gebäudes zu erfolgen hat. Es gilt, die Bezüge zwischen dem umgenutzten Bestandesbau und den Neubauten sorgfältig zu entwickeln. Auf genaue Vorgaben verzichtet die Denkmalpflege, in der Meinung, dass sich der angemessene Umgang mit dem Bestandesbau im Zuge des städtebaulichen Verfahrens finden und weiter differenzieren wird. Weitere Angaben finden sich schliesslich im Ratschlag zum Bebauungsplan. Programm Das bestehende Spitalgebäude und die auf den Arealteilen 1 und 2 neu entstehenden Bauten sind stadträumlich und funktional sorgfältig aufeinander abzustimmen, dies auf der Basis der städtebaulichen Grundüberlegungen und des Nutzungskonzepts für das Parterregeschoss des Spitalgebäudes. Die Umgebungsfläche des Spitalgebäudes (Arealteil 3) ist ebenfalls Teil des Projektperimeters. Das Spitalgebäude selbst ist nicht zu bearbeiten, es wird in einem eigenen, separaten Varianzverfahren weiter vertieft. 21 5.2.5 Personalhäuser Ausgangslage Nach dem Auslaufen der für die Personalhäuser vorgesehen Nachnutzung wird ab 2025 auf dem Arealteil 2 die zweite Bauetappe in Angriff genommen. Dabei soll die Nutzung der beiden Häuser bzw. der beiden Standorte am Arealrand als a) Studierenden-Wohnhaus und b) Wohnhaus für Sozialhilfe-Bezüger (oder eine vergleichbare soziale Nutzung) nach Möglichkeit fortgeschrieben werden. Aus ökologischen und wirtschaftlichen Überlegungen soll ein Optimum an vorhandener Bausubstanz 9 genutzt und auf innovative, exemplarische Weise in die Gesamtüberbauung integriert werden – sei es durch Um-, An- oder Neubauten, sei es durch ein identisches Vorgehen bezüglich der beiden Personalhäuser oder durch ein spezifisches Vorgehen pro Personalhaus. Dabei sind die zu erzielende Gesamt-BGF und die städtebauliche Verträglichkeit/Dichte auf dem restlichen Areal im Blick zu behalten. Die Lösungsvorschläge in Bezug auf die Personalhäuser dürfen die Wohnqualität auf dem Gesamtareal nicht mindern. Ebenso ist die prominente Lage der Personalhäuser an der Ecke Ensisheimerstrasse/Hegenheimerstrasse („Portal-/Empfangslage“) und bei der Bushaltestelle zu berücksichtigen. Die Einstellhalle muss bereits in der ersten Bauetappe realisiert werden. Sollte die Einfahrt von der Hegenheimerstrasse her erfolgen, ist dies bei den Etappierungsüberlegungen mit zu berücksichtigen. Programm Für den Arealteil 2 ist ein städtebaulicher Vorschlag zu erarbeiten. Dieser beinhaltet die Klärung der Frage, wie die Personalhäuser nach Ablauf der Nachnutzung (also nach 2025) in die Gesamtüberbauung integriert werden können, dies unter Beibehaltung der Nutzung als Studierendenwohnhaus bzw. als «Sozialhaus» sowie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und der Einfahrt in die Autoeinstellhalle. Die Basisvariante beinhaltet den Erhalt der Personalhäuser bzw. von möglichst viel Bausubstanz. Zulässig und zu begründen ist die Variante, wonach eines oder beide Personalhäuser zugunsten einer nachhaltigeren oder städtebaulich besseren Lösung teilweise rückgebaut oder ganz abgebrochen werden müssen. Die Beziehung der Personalhäuser zum neuen Wohnareal vor, insbesondere aber nach der zweiten Bauetappe, ist zu berücksichtigen. Schliesslich ist darzulegen, wie die Realisierung des Arealteils 2 in einer zweiten Bauetappe erfolgen kann (siehe Kapitel 5.7). 5.2.6 Verwaltungsgebäude Ausgangslage Für wohnen&mehr ist ein Erhalt des ehemaligen Verwaltungsgebäudes an der Burgfelderstrasse prüfenswert bzw. unter bestimmten Umständen denkbar. Das Gebäude würde beispielsweise von einer Sozialinstitution, als Praxisgebäude oder als Geschäftsstelle von wohnen&mehr genutzt, allenfalls ergänzt um eine Wohnnutzung. Die Kriterien für den Erhalt sind: das sinnvolle Ausüben einer Scharnierfunktion (Bindeglied zur Arealgeschichte und zum Bestand sowie Bindeglied zwischen Wohn- und Spitalareal), die städtebauliche Qualität sowie die Wohn- und Nutzungsqualität der angrenzenden Neubauten. Ein Erhalt soll nicht zu einer ungünstigen städtebaulichen Lösung oder einer unverträglichen Dichte im Umfeld führen. Aufgrund von Voruntersuchungen ist davon auszugehen, dass die Grundstruktur erhalten werden kann – dies unter bewusster Inkaufnahme eines möglicherweise reduzierten Wohnstandards. Bei Haustechnik und Fassade sind (energetische) Erneuerungen absehbar. Das Fassadenbild muss nicht erhalten bleiben – Überformungen, grosszügige Anbauten etc. sind möglich. Vertiefte Behördenabklärungen werden derzeit vorgenommen. 9 22 Programm Im Rahmen des Studienauftrags ist zu prüfen, ob und wenn ja, wie das Verwaltungsgebäude gemäss den oben genannten Kriterien in die Gesamtüberbauung integriert werden kann. 5.2.7 Exemplarische Gebäude: Baustein Mitte und Baustein LeNa Ausgangslage / Vorbemerkung Im Rahmen des Studienauftrags sind zwei Bausteine vertieft zu untersuchen: der Baustein Mitte und der Baustein LeNa. Je nach gewählter städtebaulicher Disposition sind die Gebäude eingebaut oder eigenständig zu entwickeln. Die Begriffe „Baustein“ und „Gebäude“ implizieren demnach keinen städtebaulich-architektonischen Typus, sondern stehen für eine Nutzungs- bzw. Programmeinheit, die im Rahmen des Studienauftrags „herangezoomt“ und vertieft bearbeitet wird. Dabei sollen die aufgeführten Nutzungsprogramme jeweils im exemplarischen Gebäude(ensemble) Platz finden. Baustein Mitte Der erste, vertieft zu bearbeitenden Areal-Baustein befindet sich in der Arealmitte, in unmittelbarer Nachbarschaft zum umgenutzten Spitalgebäude, mit Anstoss an den Quartierplatz. Im Parterregeschoss sind Quartiernutzungen sowie wohnergänzende Nutzungen unterzubringen (siehe nachfolgende Tabelle). Der Baustein Mitte zeichnet sich durch seine spezifische Lage und damit durch eine spezifische Nutzung des Erdgeschosses und entsprechende Innen-Aussenraumbeziehungen aus. In den Obergeschossen ist ein vielfältiger Wohnungsmix vorzusehen: vom Studio über kleine und mittlere Wohnungen bis zur 5-Zimmer-Wohnung und zur Cluster-/ zur Gross-WG-Wohnung. Die Obergeschosse sollen exemplarisch für ein zukunftsweisendes, genossenschaftliches Wohnhaus und bestenfalls repetierbar für weitere Gebäude auf dem Areal sein. Das Volumen des Bausteins ist offen. Parterre-Nutzung Laden mit Konsumationsmöglichkeit Beratungsstelle Flächen für Dienstleister, Kleingewerbe u.ä. Wohnatelier(s) Details Z.B. Spezialitätenladen oder Weinbar Lokalisierung An prominenter Lage m2 100-125m2 Beratungsbereich mit Infotheke, Büros An prominenter Lage 75-100m2 Offen Offen* Auf platzabgewandter bzw. ruhigerer Seite Offen* Arbeitsatelier mit Wohnbereich, Anzahl der Ateliers offen * Die Gesamtfläche des Erdgeschosses ist entwurfsabhängig. Die Flächen für Dienstleister und Kleingewerbe sowie die Wohnateliers bilden die «Spielmasse». 23 Baustein LeNa Die Genossenschaft LeNa hat die Absicht, einen 7’500m2 BGF umfassenden Baustein an frequentierter Areallage zu übernehmen. Entsprechend der Philosophie der Genossenschaft soll der Bau insbesondere ökologische und gemeinschaftliche Werte widerspiegeln. Der Bau bettet sich als kraftvoller, innovativer «Mitspieler auf der Arealbühne» in das städtebauliche Regelwerk für das Gesamtareal ein. Mit dem LeNa-Haus soll zudem ein besonderer Beitrag geleistet werden zur Thematik eines suffizienten Lebensstils, des gemeinschaftlichen Wohnens und des kostengünstig-modularen Bauens (ev. Selbst-Innenausbau). Das Konzept sieht knapp bemessene Individualflächen vor, im Schnitt rund 30m2 Wohnfläche pro Person (exklusive Gemeinschaftsflächen im Parterre). Entsprechend soll sich der Bau durch gute, einfache Grundrisse und eine sinnvolle Gebäudevolumetrie auszeichnen. Wie auch auf dem restlichen Areal, wird Nachhaltigkeit gross geschrieben (Konstruktion, Materialien, Energieeffizienz, innovative Low-tech-Lösungen u.a.). Im Erdgeschoss sind hausbezogene, (halb)interne Gemeinschaftsräume sowie externe Flächen für Quartiernutzungen wie folgt vorgesehen: Nutzung Lobby / Empfangsbereich / Cafeteria Cantina Cantina-Küche Pantoffelbar / Gemeinschaftsraum Lebensmitteldepot Waschsalon Flächen für Dienstleister, Kleingewerbe u.ä. Details Durchgang zum Wohnbereich, zugleich Aufenthaltsbereich mit Theke, Sitzmöglichkeiten und Backoffice (Hauswartung) «Essraum» im Sinne einer offenen «Soziallandschaft» mit Theken, Tischen unterschiedlicher Grösse Cantina-Küche, zugleich Verarbeitung von Lebensmitteln aus Depot, GastroEinrichtungen Vielseitig nutzbarer Gemeinschaftsraum, Wohnzimmercharakter In der Art eines KleinstBio-Ladens, insbesondere für die Bewohnenden, mit Kühlmöglichkeit Ca. 8 mittelgrosse Maschinen, im Sinne eines Begegnungsorts mit Sitzund Spielmöglichkeiten Eher kleinteilig, jeweils von aussen zugänglich Lokalisierung Im Eingangsbereich (Treppe/Lift zu OG), offen zur Cantina und ev. zum Lebensmitteldepot Schliesst an Lobby an, zentrale Lage, Zugang zu Küche und Aussenraum und Toiletten Zugang zu Cantina (Essens-ausgabe) und Lebensmitteldepot (Economat) m2 Ca. 50m2 Ca. 150m2 60m2 Angrenzend an Lobby 80m2 Im EG, Kühlzellen im UG 60m2 Im EG (ev. im UG) mit Zugang zum Aussenbereich 50m2 An frequentierter Lage Verbleibende Fläche * * Die Gesamtfläche des Erdgeschosses ist entwurfsabhängig. Die Flächen für Dienstleister, Kleingewerbe etc. bilden die «Spielmasse». 24 Der Baustein LeNa soll an einer frequentierten, belebten Areallage liegen, die genaue Lage ist offen. Optionen sind die Platzierung entlang der Arealquerung oder die Arealecke Burgfelder-/ Ensisheimerstrasse. Nähere Informationen zur Genossenschaft LeNa finden sich unter www.lena.coop. Je nach städtebaulicher Setzung handelt es sich beim LeNa-Baustein um ein eigentliches Gebäudeensemble. Die Erschliessung ist idealerweise so zu konzipieren, dass ein Teil des Gebäudes auch als eigenständige Einheit funktionieren bzw. vermietet werden könnte. Programm In der Arealmitte sind zum Baustein Mitte vertiefte Aussagen zu treffen (im Massstab 1:200, wo notwendig 1:100), insbesondere zu Erschliessung, Erdgeschoss, Regelgeschoss/e sowie Ansichten zur Darstellung des architektonischen Ausdrucks. Das Wohnungsangebot soll breit und auf die Ziele von wohnen&mehr zugeschnitten sein. In der Festlegung des genauen Wohnungsmix sind die teilnehmenden Büros frei. Im Erdgeschoss sind die oben genannten Nutzungen unterzubringen. Volumen bzw. Geschossfläche sind offen. An einem geeigneten, frei wählbaren Standort an frequentierter Lage ist der Baustein LeNa, eingebaut oder als eigenständiges Gebäude, zu vertiefen (insbesondere Erschliessung, Erdgeschoss, Regelgeschoss/e sowie Ansichten zur Darstellung des architektonischen Ausdrucks, im Massstab 1:200, wo notwendig 1:100). Das oben beschriebene Nutzungs-Grobkonzept bildet dabei die Basis. Es sind rund 7’500m2 BGF vorzusehen. 5.3 Öffentlicher Raum / Freiraum / Grün 5.3.1 Leitlinien Der öffentliche Raum als Rückgrat Der Aussenraum bzw. der öffentliche Raum ist nicht Zwischenraum, vielmehr konstituiert und strukturiert er das Areal. Er verbindet das Areal mit dem umliegenden Quartier. Von ihm aus ist der Städtebau zu konzipieren. Die Promenade, die Gasse, der Platz etc. bilden das klassische Repertoire der europäischen Stadt und sind auch auf dem Felix Platter-Areal leitend. Auf Grundlage der Studienergebnisse sollen die allfälligen, zukünftigen Allmendflächen ausgewiesen werden. Kinder- und Familienfreundlichkeit Das Felix Platter-Areal bietet die Chance eines besonders kinder-, familien- und altersgerechten neuen Stadtteils. Das Erschliessungskonzept ist entsprechend darauf ausgerichtet. Es sollen vielseitige Bewegungsmöglichkeiten im Freien angeboten werden. Zudem soll der Aussenraum selbständig erreicht werden können, so der Input des Kinderbüros Basel im Rahmen der Mitwirkung. Filterprinzip / Schichtung Ein besonderes Augenmerk wird auf die Abfolge von öffentlichem, halböffentlichem und privatem Raum gelegt. Der halböffentlichen «Schicht» kommt eine wichtige Filter- und Pufferfunktion zu. Sie ermöglicht erst das öffentliche und das private Leben auf dem Areal. Auf eine ruhigere Hausseite (mit allenfalls halbprivatem, aber keinem privaten Aussenraum) wird Wert gelegt. Dies nicht zuletzt, um stabile und langjährige Nachbarschaften zu ermöglichen. Dieses Filterprinzip bildet sich sowohl horizontal als auch vertikal ab. 25 Grün Die Baugenossenschaft strebt ein übergeordnetes, identitätsstiftendes Grünthema (im Sinne einer gestalterisch-konzeptionellen «Grün-Klammer»). Anders als in vielen Neubausiedlungen mit ihrem tendenziell sterilen Abstandsgrün soll sich das Felix Platter-Areal durch eine vergleichsweise starke Durchgrünung (Gehölze, Stauden, Wiesen) auszeichnen. Dies im Bewusstsein, dass üppiges Grün und «Wildheit» der Pflege bedürfen und mit der Architektur gut harmonieren müssen. Auf dem Areal soll es ein Nebeneinander unterschiedlicher Formensprachen und Intensitäten geben. Gewisse Flächen sind von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst zu gestalten und zu pflegen. Biotopverbund / Bäume Eine besondere Bedeutung hat das Areal hinsichtlich des städtischen Biotopverbunds (siehe Plan auf Seite 7). Eine verbindende Qualität hat insbesondere die entlang der Ensisheimerstrasse verlaufende Baumgruppe. Ein städtebauliches Konzept, welches einen teilweisen Ersatz von Bäumen im Bereich dieses bestehenden Grünkorridors vorsieht, müsste nachhaltig begründet werden (siehe 5.3.4). Die bestehende grössere, zentral gelegene Eichengruppe soll, sofern sie sich in den Städtebau einfügen lässt, zur Identitätsstiftung des Areals beitragen. Detaillierte Vorgaben zu Erhalt und Ersatz der Bäume finden sich in den unter 8.2.1 aufgeführten Unterlagen. Programm Auf Basis der Leitlinien und den nachfolgenden Detailbeschreibungen ist ein übergeordnetes Frei- und Grünraumkonzept für das gesamte Areal zu entwickeln. Als wesentlichste Freiraum- und Grünelemente sind vorzusehen: Quartierplatz und Flaniermeile, Spitalgarten und Grünraum Mitte, Bäume und Grünkorridor (bestehend), Zwischengrün, Fassaden- und Dachbegrünung, sowie spezifische Aussenräume für Spiel und Sport Es ist nachzuweisen, dass der Erhalt derjenigen Bäume und Baumgruppen, welche gemäss Projektvorschlag bestehen bleiben, topografisch-baulich machbar ist. 5.3.2 Zentraler Begegnungsort («Quartierplatz») und Arealquerung («Flaniermeile») Quartierplatz Im Zentrum des Areals ist ein verkehrsfreier Quartierplatz als städtebaulicher Dreh- und Angelpunkt und zentraler Begegnungsort vorgesehen. Der Platz ist das Herzstück des Areals – und dient zudem dem «platzlosen» Hegenheimerquartier als Quartierplatz. Der Platz soll sich durch eine hohe Aufenthalts- und Gebrauchsqualität auszeichnen. Weiter soll er, so der Wunsch aus dem Quartier, das Element Wasser beinhalten. Im umgenutzten Spitalgebäude und in den an den Platz angrenzenden Neubauten sind Parterre-Nutzungen geplant, welche auf den Platz reagieren und diesen beleben. Die für die Anlieferung und die Erschliessung des Areals notwendigen Flächen sollen den Platz bzw. dessen Aufenthaltsqualität so wenig wie möglich beeinträchtigen. Die zentrale Baumgruppe ist in die (erweiterte) Platzgestaltung (die Platzlandschaft) möglichst zu integrieren. Flaniermeile Zwischen Kannenfeldpark/Burgfelderstrasse und Hegenheimerstrasse/Kreisel ist eine arealquerende Fussgängerverbindung vorgesehen. Die Verbindungsachse ist Teil des übergeordneten städtischen Orientierungs- und Wegesystems. Sie ist die kommunikative, pulsierende Lebensader, entlang derer sich öffentliche und halböffentliche Erdgeschossnutzungen reihen und von 26 der aus die Gebäude erschlossen werden. Als Flaniermeile ist sie Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten. Ihr innerstädtischer Gassencharakter resultiert aus den nahen Fassaden, den lebendigen Erdgeschossnutzungen, der adäquaten Gestaltung etc. Die Flaniermeile erzeugt soziale Dichte und ermöglicht vielfältige Interaktion. Der Quartierplatz und das Hauptgebäude (öffentliche Querung, Quartiernutzungen) sind Teil der Achse. Programm Es ist ein zentral gelegener, hochwertiger, mit dem Element Wasser ausgestatteter Quartierplatz zu verorten und so zu konzipieren, dass er als Scharnier mit hoher Aufenthaltsqualität funktioniert – mit Bezügen zu den zentralen Gebäuden (umgenutztes Spitalgebäude, SpitalNeubau und Baustein Mitte) sowie zu den wichtigen Achsen. Seine Grösse soll der Funktion angemessen sein. Im Rahmen des städtebaulichen Gesamtkonzepts ist eine Arealquerung im Sinne einer Begegnungs- und Flaniermeile zu entwickeln. 5.3.3 Spitalgarten und Grün Mitte Südseite des Spitals / Spitalgarten Die Planungen des Felix Platter-Spitals sehen eine untere Ebene (Therapiegarten) und eine obere Ebene (Spitalgarten) vor. Die untere Ebene, die Böschung und die Einfahrt vom Luzernerring in die Tiefgarage sind gegeben – und sollen nicht weiterbearbeitet werden. Die restliche, im Konzeptplan schraffierte Fläche hingegen ist erst hinsichtlich der konzeptionell-topographischen Gestaltung gegeben und soll weiterbearbeitet werden. Im Bereich des künftigen Quartierplatzes ist die Gestaltung sogar gänzlich neu zu entwickeln. Ostseite des Spitals / Grün Mitte Der Bereich zwischen dem Spital-Neubau (Ostseite) und der künftigen Wohnüberbauung (Westseite) ist als ruhiger, hochwertig gestalteter Grünraum definiert. Gegeben bzw. konzeptionell vorbestimmt sind die Flächen in unmittelbar angrenzend an den Spital-Neubau (Fluchtwege, Veloparkierung, grüne Bänderung, Gehweg Ost). Auf der Parzellengrenze liegt das befestigte «Erschliessungsband». 10 Als durchgängige Verkehrsachse für den Motorisierten Individualverkehr bzw. als Quartierstrasse ist die Achse explizit nicht vorgesehen. Geplant ist die Signalisation als Tempo 20-Begegnungszone. Weitere Details zum motorisierten Individualverkehr unter 5.4.5. Programm Auf der Basis des vorliegenden Gestaltungsprojekts für die Umgebungsflächen des Felix Platter-Spitals und den Auflagen aus der Baubewilligung des Felix Platter-Spitals (siehe Grundlagen) sollen die schraffierten Flächen weiterentwickelt werden. Zu den Programm-Bestandteilen „Spitalgarten“ und „Grün Mitte“ sind – im Sinne einer Vertiefung – detailliertere Aussagen zu treffen. 10 Neben seiner Funktion als städtebauliche Achse bzw. Sichtachse erfüllt es eine Erschliessungsfunktion: Für das Felix Platter-Spital dient es als Zufahrtsmöglichkeit für Tanklastwagen und Feuerwehr. wohnen&mehr nutzt den Zufahrtsweg für Velos, Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Zügelwagen und insoweit für die Anlieferung, als dass diese nicht durch die unterirdische Autoeinstellhalle oder anderswoher erfolgen kann. 27 Der Ausschnitt aus dem Konzeptplan zeigt schematisiert die derzeitige Gestaltung von Spitalgarten und Grün Mitte. 5.3.4 Grünkorridor und Durchgrünung des Areals («Zwischengrün») Grünkorridor und Bäume Das Areal ist durchsetzt mit Bäumen, welche durch die Realisierung der Neubauten teilweise gefällt werden müssen. Sämtliche Bäume, auch diejenigen, welche durch den Spitalneubau und den provisorischen Parkplätz schon gefällt wurden, müssen innerhalb der Frei- und Grünraumgestaltung, auf nicht unterbauten Flächen, ersetzt werden. Der bestehende, baumbestandene Grünkorridor entlang der Ensisheimerstrasse und der Hegenheimerstrasse verbindet die grossen Grünräume – namentlich den Kannenfeldpark mit der Bachgraben-Promenade und dem geplanten, grenzüberschreitenden Landschaftspark IBA Parc des Carrières – und ist Teil des baselstädtischen Biotopverbundkonzepts. Dieser Grünkorridor soll seinen öffentlichen, verbindenden Charakter in jedem Fall behalten. Der Baumbestand ist «in seiner Gesamtheit von hohem Wert, weshalb er bei späteren Detailplanungen mit besonderer Sorgfalt zu behandeln ist» 11. Baumfällungen müssten sich städtebaulich besonders legitimieren. Es ist zu beachten, dass ein Baum nur erhalten werden kann, wenn sein Wurzelwerk (Ausmass entspricht Krone) bei der Erstellung der Bauten nicht zerstört wird. Zwischengrün Das Konzept für das Grün um die Häuser soll sich am Zielbild von wohnen&mehr orientieren: So sollen sich öffentliche, stärker genutzte Bereiche und intimere, abgeschirmte Bereiche abwechseln – pflegeleichtere Flächen mit intensiver zu pflegenden Flächen – «wildere» Ecken mit gezähmtem Grün. Im Grundsatz ist das Areal überdurchschnittlich stark begrünt. Auch Frucht- 11 Bau- und Vekehrsdepartement Basel-Stadt, Bebauungsplan erster Stufe / Bericht zur öffentlichen Planauflage, November 2015, S. 10. 28 bäume und andere Kulturpflanzen sollen auf dem Areal vorkommen. Die im Konzeptplan markierte zentrale Baumgruppe ist möglichst zu erhalten als zentrierendes, identitätsstiftendes Grünelement – und entsprechend mit dem Quartierplatz zu verbinden. Das Grün soll als verbindendes Element wirken und nicht in Form von Abstandsgrün in Erscheinung treten. Fassadengrün Ein innovatives Fassaden-Grünkonzept soll dem Felix Platter-Areal eine unverwechselbare Identität verleihen. Mit vergleichsweise kostengünstigen, unterhaltsarmen Massnahmen sollen einige Gebäude auf dem Areal einen Beitrag zum Thema Fassadengrün leisten können. Das Grün soll der Architektur nicht «aufgepfropft» werden oder diese «verschleiern», sondern präsentiert sich als selbstverständliches, architektonisches Gestaltungselement. Das Fassadengrün ist Teil des Architektur-Baukastens (siehe 5.2.3). Denkbar ist, dass sich ein reduEine Referenz für das gelungene Zusammenspiel von ziertes Set an Massnahmen wiederholt, Architektur und Begrünung ist das Haus E von Müller d.h. bei mehreren Gebäuden zur AnwenSigrist Architekten auf dem Hunzikerareal in Zürich. dung gelangt. Programm Es ist darzulegen, welche Funktion der Grünzug / der Baumbestand entlang der Ensisheimerstrasse ausüben soll, wie er weiterentwickelt und mit dem Gesamtareal sinnvoll und organisch verbunden werden kann. Die zu ersetzenden Bäume sind sinnvoll in das Gesamtkonzept zu integrieren Es soll für den gesamten Projektperimeter ein übergeordnetes Grünthema entwickelt und abgestimmt auf die einzelnen Bereiche/Nutzungen spezifiziert bzw. variiert werden (Grünkorridore und grüne Inseln / Pocket Parks, Zusammenspiel von horizontalem und vertikalem Grün, Gestaltung der sogenannten «Nachbarschaftsflächen»). Eine naturnahe Gestaltung ermöglicht die wichtige ökologische Vernetzung. Es ist ein Fassaden-Grünkonzept zu entwickeln, welches Teil des Areal-Grünkonzepts sowie des Architektur-Baukastens ist und dem Areal ein unverwechselbares Gepräge geben kann. 5.3.5 Spezifische Aussenräume / Spiel und Sport Spezifische Aussenräume Dort, wo Innennutzungen eine Aussennutzung implizieren, ist diese entsprechend vorzusehen. Dies gilt beispielsweise für gastronomische Angebote (Aussensitzbereich) oder für Kinderbetreuungsangebote und Kindergärten (Spielbereich). Die entsprechenden Nutzungen mit Aussenbezug finden sich im Kapitel 5.5. Ein weiterer, spezifischer Aussenraum stellt der geplante Gemeinschaftsgarten dar. Er ist im Sinne des Urban Gardening für Mieter und Quartierbewohner, allenfalls auch als Schulgarten nutzbar. Findet sich für den Gemeinschaftsgarten keine Bewohnergruppe, die ihn unterhält, so wird die Fläche anderweitig genutzt werden (im Sinne von aneigenbarem Raum). 29 Spiel und Sport Der Kannenfeldpark ist mit seinem vielfältigen Spielangebot gut erreichbar, aber auch schon sehr gut genutzt. Auf dem Felix Platter-Areal selbst sind ebenfalls Angebote für Kinder vorzusehen. So sind auf dem Areal ein grösserer und ein kleinerer Spielbereich zu planen (sich ergänzend, allenfalls altersspezifisch, davon einer auch für Seniorinnen und Senioren attraktiv). Zwischen den explizit als Spielbereiche ausgewiesenen Flächen sind auch kleinere, zum Spielen animierende Flächen «einzustreuen» und mit einfachen, altersgerechten Spielelementen zu versehen. Für Boulespiel (und allfällige weitere Spiel- und Sportarten) sind die entsprechenden Orte einzuplanen. Den spezifischen Bedürfnissen der unterschiedlichen Nutzungen (Spital, Bewohner, Spielende – Ruhe und Erholung Suchende versus Spielen/Austoben) ist Rechnung zu tragen. Programm Wo Quartiernutzungen es verlangen (siehe 5.5), sind spezifische Aussenräume einzuplanen. Es ist ein Gemeinschaftsgarten vorzusehen (Lokalisierung möglichst angrenzend an anderweitigen Freizeit- bzw. Aufenthaltsort, Grösse offen). Auf dem Areal sind zwei Bereiche für das Kinderspiel vorzusehen und auf die Wohnnutzung abzustimmen. Dazu kommen kleine Spielflächen oder Begegnungsflächen in unmittelbarer Wohnumgebung. Weitere Spiel- und Sportmöglichkeiten (wie Boule, Tischtennis, etc.) sind anzugeben und in die übrige Umgebungsgestaltung zu integrieren. 5.4 Erschliessung / Verkehr 5.4.1 Leitlinien Das Felix Platter-Areal ist so weit wie möglich verkehrsfrei. Die Verkehrswege durch das Areal sind auf Fussgänger/innen und Velofahrer/innen zugeschnitten. Der oberirdische, motorisierte Verkehr soll sich auf das erforderliche Minimum beschränken (beispielsweise Rettungsfahrzeuge, Ver- und Entsorgung). Arealbewohner mit Auto nützen die zentrale, unterirdische Einstellhalle. Mit einem Schnitt von rund 0,4 Parkplätzen pro Wohneinheit gilt das Felix PlatterAreal als autoarm. Die vorgesehene Parkplatzzahl von 200 Plätzen resultiert – abgesehen von grundsätzlichen Überlegungen – aus Erfahrungen aus anderen Bauprojekten in Basel und dem erwarteten Bevölkerungsmix auf dem Areal. Schliesslich ist das Areal gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Weitere Details zum vorgesehenen Verkehrskonzept finden sich im Bebauungsplan. 5.4.2 Öffentlicher Verkehr Das Areal wird im Norden von der Tramlinie Nr.3, im Süden von der Buslinie Nr.31 und Nr.38 sowie im Westen von der Buslinie Nr.36 erschlossen. In 500m Distanz befinden sich weitere Bus- und Tramlinien sowie in 800m zusätzlich der Bahnhof St. Johann. Das Areal ist damit ausserordentlich gut erschlossen. Die aktuelle Situation des öffentlichen Verkehrs kann als gegeben bezeichnet werden. Lediglich die heutige Haltestelle Felix Platter-Areal der Tramlinie Nr.3 wird im Zuge der geplanten Sanierung der Burgfelderstrasse Richtung Burgfelderplatz verschoben werden (siehe Konzeptplan). 30 5.4.3 Fussgängerinnen und Fussgänger Ausgangslage Die Chance des Felix Platter-Areals besteht darin, ein weitgehend verkehrsfreies, fussgängerfreundliches Quartier zu schaffen. Die wichtigsten Verbindungsachsen für Fussgänger/innen sind auf dem Konzeptplan eingezeichnet. Dabei handelt es sich um die folgenden Fussgängerverbindungen: - Arealquerung von Burgfelderstrasse/Kannenfeldpark via Quartierplatz und Querung Spitalgebäude bis zum Kreisel Hegenheimerstrasse/Luzernerring (siehe «Flaniermeile» unter 5.3.2) - Arealquerung vom Luzernerring via Spitalgarten und Quartierplatz bis zur Ensisheimerstrasse / Höhe Hagentalerstrasse (siehe provisorischer «Gehweg Süd» unter 5.3.3) - Stich von der Hegenheimerstrasse zum Quartierplatz (parallel zur Velozufahrt, siehe 5.4.4) - Stich von der Burgfelderstrasse entlang Spital-Neubau zum Quartierplatz (siehe «Erschliessung Mitte» unter 5.3.3) - Arealtangente entlang Ensisheimerstrasse (siehe «Grünkorridor» unter 5.3.6) Programm Für Fussgängerinnen und Fussgänger ist ein Wegenetz zu entwickeln mit übergeordneten und untergeordneten Verbindungen (Ebene Quartier und Ebene Areal). 5.4.4 Velofahrerinnen und Velofahrer Ausgangslage Abgesehen von den von Velofahrern mitbenutzten Hauptstrassen rund um das Areal wird die Route von der Hegenheimerstrasse via Ensisheimerstrasse bis zur Glaserbergstrasse explizit als Veloverbindung tituliert (siehe «Veloroutennetz BS» auf Konzeptplan). Die Route wird im Rahmen der geplanten Sanierungsarbeiten an der Burgfelderstrasse weiter aufgewertet. Vor diesem Hintergrund ist eine weitere (arealquerende) Velo-Transitachse nicht vorgesehen. Es sollen lediglich die Zufahrten zu den Bauten und die entsprechenden Abstellplätze konzipiert werden. Die Erschliessung des Areals für Velofahrer ist wie folgt vorgesehen: - Zufahrt ab Burgfelderstrasse via Erschliessung Mitte (siehe auch 5.3.5) - Zufahrt ab Hegenheimerstrasse zwischen Spitalgebäude und Personalhäusern - Zufahrt ab Ensisheimerstrasse (in etwa auf Höhe Hagentalerstrasse) Pro Zimmer ist ein Veloparkplatz vorzusehen. Für das Gesamtareal rechnet die Baugenossenschaft je nach Konzept mit 1300-1500 Veloparkplätzen. Diese sind hauptsächlich oberirdisch anzuordnen, können teilweise aber auch unterirdisch oder innerhalb der Bauten untergebracht sein. Programm Die genannten Zufahrten sind zu präzisieren und mit dem übergeordneten Veloroutenkonzept zu koordinieren. Durch gestalterische Massnahmen bzw. Lenkungsmassnahmen sind die Zufahrten so zu konzipieren, dass die Fussgängerachsen den Fussgänger/innen vorbehalten bleiben. Entsprechend dem städtebaulichen Entwurf ist auf dem Areal eine genügende Anzahl an Veloparkplätzen vorzusehen und schematisch einzuzeichnen (davon 10-15% überdeckt). Die jeweilige Anzahl der eingeplanten Plätze pro Abstellflächen sind direkt in den Plänen anzugeben. 31 5.4.5 Motorisierter Individualverkehr Ausgangslage Vorüberlegungen von wohnen&mehr und der Gruner AG gehen von einer «Erschliessung Mitte» und einem «Südstich» aus (siehe Konzeptplan). Die «Erschliessung Mitte» führt, als Tempo 20Begegnungszone ausgeschildert, von der Burgfelderstrasse entlang dem Spital-Neubau in Richtung Quartierplatz – von dort allenfalls weiter zur Ensisheimerstrasse. Die genaue Lage sowie die Weiterführung der Erschliessung (oder Wendepunkt) sind zusammen mit der Setzung der Gebäude vorzuschlagen. Für das Felix Platter-Spital dient die Erschliessung als Zufahrtsmöglichkeit für Tanklastwagen und Feuerwehr. wohnen&mehr nutzt den Zufahrtsweg für Velos, Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Zügelwagen und nur insofern für die Anlieferung, als dass diese nicht durch die unterirdische Autoeinstellhalle oder anderswoher erfolgen kann. Ob die Erschliessungsachse ein- oder zweispurig befahren wird, ist offen. Für den motorisierten Verkehr wird die Einbahn-Variante priorisiert – mit einer entsprechenden Wegbreite von rund 4 Metern und allfälligen Kreuzungsmöglichkeiten. Weitere Angaben finden sich im Abschnitt «Grün Mitte» (5.3.3). Der «Südstich» erschliesst den südlichen Arealteil und das Spitalgebäude – sofern die Anlieferung nicht über die Rampe Luzernerring abgewickelt werden kann. Programm Das im Konzeptplan skizzierte Erschliessungs-Grobkonzept ist weiter auszuarbeiten. 5.4.6 Unterirdische Autoeinstellhalle Ausgangslage Es ist eine unterirdische Autoeinstellhalle mit 200 Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner, Gewerbetreibende auf dem Areal sowie Besucherinnen und Besucher vorgesehen. 12 Ein Anschluss sämtlicher Gebäude trockenen Fusses an/in die Einstellhalle ist nicht zwingend, u.a. da dies zusätzliche Begegnungen und den Austausch unter den Bewohnern mindert. In der Autoeinstellhalle wird voraussichtlich eine Mobilitätszentrale mit drei Mobility-Parkplätzen und weiteren Mobilitätsangeboten integriert. Gemäss der Vorstudie von Gruner AG und den Abklärungen beim Amt für Mobilität liegt die Einfahrtsrampe entweder an der Hegenheimerstrasse 13 (Standort genauer zu lokalisieren) oder am Luzernerring, wo wohnen&mehr die vom Felix Platter-Spital neu gebaute Rampe für die Anlieferung in das Untergeschoss des umgenutzten Spitalgebäudes nutzen kann und eine Weiterführung in die neue Einstellhalle denkbar wäre. Die Einstellhalle und die Einfahrtsrampe müssen innerhalb der ersten Bauetappe realisiert werden. Programm Es ist eine unterirdische Autoeinstellhalle mit bis zu 200 Parkplätzen und Platz für weitere Mobilitätsangebote (auch oberirdisch denkbar) wie Mobility, E-Mobilität u.a. zu konzipieren. Die entsprechenden topographischen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen (Nachweis der Höhen). Entsteht die neue Einfahrtsrampe an der Hegenheimerstrasse, so ist eine optisch möglichst zurücktretende, bestenfalls in einen Neubau zu integrierende, Rampe zu konzipieren. Dabei soll der bestehende Grünkorridor möglichst geschont werden. 12 Ein Quartierparking ist nicht geplant – dies aus grundsätzlichen Überlegungen und aus Kosten-Nutzen-Erwägungen. Im Übrigen hätte der Bau eines Quartierparkings die Aufhebung oberirdischer Parkplätze zur Folge. 13 Die Mitbenützung der vom Felix Platter-Spital erstellten Rampe an der Burgfelderstrasse hat sich als nicht machbar erwiesen. Eine zweite Rampe entlang der Burgfelderstrasse ist gemäss Amt für Mobilität nicht zulässig. 32 Soll die neue Einstellhalle durch die bestehende Einfahrtsrampe am Luzernerring und durch das 1. UG des bestehenden Spitalgebäudes erschlossen werden, so ist diese Anbindung zu überprüfen. Es sind (ev. oberirdisch) 8 Behindertenparkplätze, sowie einige Stellplätze für den kurzfristigen Güterumschlag vorzusehen. 5.5 Quartiernutzungen, Gewerbe und wohnergänzende Nutzungen 5.5.1 Leitlinien Eine sich öffnende, Begegnung und Blickbeziehungen fördernde Nutzung des Parterres ist für die Lebendigkeit und das Flair des Quartiers zentral. Im Erdgeschoss wird gearbeitet, verkauft, beraten, gegessen, gespielt etc. Auch spezielle, nicht oder wenig «privatisierte» Wohnnutzungen wie Wohnateliers oder neue Wohnformen sowie wohnergänzende Nutzungen wie Gemeinschaftsräume, Waschsalons etc. sind als Erdgeschoss-Nutzung vorzusehen. Von gesamthaft rund 65'000m2 BGF sind maximal 10'500m2 BGF für Quartiernutzungen, Kleingewerbe sowie wohnergänzende Nutzungen bestimmt. Die Fläche verteilt sich auf das Hauptgebäude, d.h. den Arealteil 3 (4'500m2) und das übrige Areal, d.h. die Arealteile 1 und 2 (rund 6’000m2). Die restlichen BGF sind dem Wohnen vorbehalten. Programm Es ist aufzuzeigen, wo und wie auf den Arealteilen 1 und 2 rund 6'000m2 für Quartiernutzungen (siehe 5.5.2), für Gewerbenutzungen (siehe 5.5.3) sowie für wohnergänzende Nutzungen (siehe 5.5.4) platziert werden können. Der Arealteil 3 ist diesbezüglich nicht zu bearbeiten. 5.5.2 Soziokultur, Bildung, Freizeit (Quartiernutzungen) Ausgangslage wohnen&mehr hat das Nutzungskonzept für das Areal im Rahmen eines zweiteiligen Workshops mit Quartiervertreterinnen und –vertretern abgestimmt. Die mit P bezeichneten Nutzungen sind im städtebaulichen Entwurf zu verorten. Die mit I bezeichneten Nutzungen haben Informationscharakter bzw. sind – wie im Fall der im umgenutzten Spitalgebäude vorgesehenen Erdgeschoss-Nutzungen – auf das Freiraum-Konzept für das Gesamtareal abzustimmen. Das Nutzungskonzept für das Erdgeschoss des Hauptgebäudes findet sich auf dem Konzeptplan. In den Bereichen Soziokultur, Bildung und Freizeit sind die folgenden Nutzungen vorgesehen: Nutzung Gastronomie Details Café-Restaurant mit Aussensitzplätzen Laden-Café-Kombination mit Aussensitzplätzen Fläche Ca. 350 m2 Lokalisierung Hauptgebäude Status I 100-125 m2 Am Quartierplatz / siehe Baustein Mitte unter 5.2.7 P 33 Cantina Ca. 150 m2 Treffräume Saal und weitere mietbare Räume für Bewohner und Quartier Öffentliche Querung (The Hall) Rezeption und Info-Drehscheibe für Areal/Quartier, Verleih, Aufenthalts- und Veranstaltungsort, zweigeschossig Bibliothek/Ludothek Kinderbetreuung Kindertagesstätte KITA Spielgruppe Doppelkindergarten Geführt vom Erziehungsdepartement BS Jugendräume Eignung des Pavillons wird von wohnen&mehr geprüft Bewegungs-/ Spielraum Multifunktionale Räume für Institutionen, Beratungsstellen, Praxen etc. Ateliers Proberäume, Hobbyräume Lebensmitteldepot Beratungs-, PraxisBüroräume unterschiedlicher Grösse, für Institutionen, Fachstellen etc. Weitere Therapieund Praxisräume Einzeln und im Cluster - mehrheitlich zwischen 20 und 60 m2 Ca. 475 m2 Im Baustein LeNa, siehe 5.2.7 Hauptgebäude (Ost) I Ca. 175 m2 Hauptgebäude I Offen Prominente Lage, z.B. Arealquerung oder Quartierplatz Hauptgebäude P I Arealteil 1 P Ca. 350 m2 innen, ca. 250 m2 aussen Offen Arealteil 1 P Pavillon I Ca. 150 m2 Mit Anschluss an Aussenspielplatz Entlang Arealquerung und am Quartierplatz (siehe Baustein Mitte) sowie andernorts auf Arealteilen 2 und 3 P Ca. 400 m2 innen Ca. 200 m2 aussen 150 m2 Offen P P Offen Hauptgebäude I Offen Auf Arealteilen 1 und 2 an weniger frequentierten Lagen P Offen Hauptgebäude I Ca. 60 m2 Im Baustein LeNa, siehe 5.2.7 P P = Programmbestandteil / im städtebaulichen Entwurf zu verorten I = Information / hinsichtlich Freiraum-Konzept zu bearbeiten 34 Programm Die mit P bezeichneten Nutzungen sind in die Arealkonzeption zu integrieren. Die jeweiligen Nutzungen sind als Gesamtflächen (d.h. ohne Raumaufteilungen) darzustellen. Weitere Nutzungen können von den teilnehmenden Teams vorgeschlagen werden. 5.5.3 Arbeit, Gewerbe, Dienstleistungen Ausgangslage Arbeits- und Gewerbeflächen finden sich sowohl im Gebäudefuss des umgenutzten Spitalgebäudes als auch in Parterrelagen auf dem restlichen Gelände. Nicht im Fokus, aber auch nicht undenkbar ist die Realisierung eines eigenständigen, kleinen Gewerbehauses oder die Ausdehnung von Arbeitsflächen auf das 1. Obergeschoss – dies im Fall von Lagen, die für das Wohnen nicht oder weniger geeignet sind. Nutzung Läden Details Lebensmittelladen Weitere Kleinläden Co-Working Kleingewerbe, Handwerker, Dienstleister etc. Gemeinschaftliche Bürolandschaft Kleinere und mittlere Flächen, multifunktional nutzbar Fläche Ca. 300-500 m2 Offen Ca. 500 m2 Offen Lokalisierung Entlang Burgfelderstrasse Auf Arealteilen 1 und 2 Hauptgebäude Parterre Neubauten, allenfalls auch kleiner, eigenständiger Gewerbebau an B-Lage Hauptgebäude Status P P I P I Programm Die mit P bezeichneten Quartiernutzungen sind Teil des Studienauftrag-Programms und sind auf dem Areal zu verorten. Die jeweiligen Nutzungen sind als Gesamtflächen (d.h. ohne Raumaufteilungen) darzustellen. Weitere Nutzungen können von den teilnehmenden Teams vorgeschlagen werden. 5.5.4 Wohnergänzende Nutzungen Ausgangslage Wie im einleitenden Kapitel 5.5.1 dargestellt, sind im Erdgeschoss auch wohnergänzende Nutzungen vorzusehen. Da im LeNa-Haus und im umgenutzten Spitalgebäude Gemeinschaftsräume vorgesehen sind, ist auf dem restlichen Areal lediglich ein weiterer Gemeinschaftsraum einzuplanen. Programm Auf dem Arealteil 1 ist ein Gemeinschaftsraum (Grösse offen) vorzusehen. Dazu kommen allfällige weitere wohnergänzende Nutzungen wie Waschsalons. Weitere Ideen und Vorschläge sind willkommen. 35 5.6 Energie 5.6.1 Leitlinien Die Baugenossenschaft wohnen&mehr legt Wert auf eine – ganzheitlich verstandene – Ökologie. Sie orientiert sich an den Zielvorgaben der 2000 Watt-Gesellschaft. Gemäss Vorgaben im Bebauungsplan sind die Bauten mit einem Nachhaltigkeitskonzept mit einem Energie-Sparniveau ähnlich dem Minergie-Standard zu realisieren. Die Nachhaltigkeit soll sich unter anderem in der Bauweise, in der Wahl ressourcenschonender Baustoffe und in Massnahmen der Energie- und CO2-suffizienz und –effizienz ausdrücken. Das Energie- und Baukonzept soll zukunftsweisend, aber generell eher lowtech-orientiert sein (z.B. keine kontrollierte Lüftung). Sofern auf lange Sicht wirtschaftlich ebenbürtig bzw. dem Ziel des preisgünstigen Wohnens dienend, begrüsst wohnen&mehr die Option Holz als Baustoff. Die Baugenossenschaft ist diesbezüglich offen für innovative, dem städtischen Kontext Rechnung tragende Vorschläge. Auch im Hinblick auf die gesamte Lebensdauer der Liegenschaften, d.h. der Betriebs- und Unterhaltskosten, sowie der Abbruchkosten, sollen die Vorschläge nachhaltig sein. Referenz: Preisgünstig-subventionierter Wohnungsbau «Bonne Espérance» von Tribu Architecture in Lausanne. 5.6.2 Energiekonzept Ausgangslage Das Felix Platter-Areal ist an das öffentliche Fernwärmenetz angeschlossen. Der Hauptanschluss befindet sich im 1. Untergeschoss des bestehenden Spitalgebäudes. Auf dem Dach des Spitalgebäudes ist eine Photovoltaik-Anlage installiert. wohnen&mehr ist offen für innovative Energiekonzepte im Rahmen eines der Hauptziele, nämlich der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Programm Im Rahmen des Städtebaus sind erste Eckpunkte eines zukunftsweisenden, lowtech-orientierten Energie- und Baukonzepts aufzuzeigen. Es sind Aussagen zu treffen bezüglich des Bauens mit Holz. 36 5.7 Etappierung Ausgangslage Nach dem Bezug des Felix Platter-Spitalneubaus übernimmt wohnen&mehr im Frühsommer 2019 das Areal. Daraufhin wird der gut zwei Jahre dauernde Umbau des Spitalgebäudes in Angriff genommen (Arealteil 3). Zudem wird auf dem verbleibenden Arealteil 1 mit dem Rückbau begonnen. Davon ausgenommen sind die Personalhäuser auf dem Arealteil 2. Sie werden, wie im Programm beschrieben, bis ca. 2025 nachgenutzt. In einer zweiten Bauetappe wird der Arealteil 2 – dessen Grösse nicht vordefiniert ist – in das städtebauliche Muster integriert, dies auf der Basis der Ziele und Überlegungen zum Städtebau, zur Nachhaltigkeit und zur Wirtschaftlichkeit (siehe 5.2.5). Die Einstellhalle muss zwingend innerhalb der ersten Bauetappe entwickelt und realisiert werden. Programm Auf der Basis der beschriebenen Ziele soll eine stringente, technisch-baulich machbare sowie wirtschaftliche Etappierung aufgezeigt werden (inklusive Definition von Grösse bzw. Lage des Arealteils 2). 37 6 Verfahren im Überblick 6.1 Verantwortung Veranstalterin des Studienauftrags ist die Baugenossenschaft wohnen&mehr. Mit den kantonalen Behörden – insbesondere dem Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt und Immobilien Basel-Stadt – arbeitet sie eng zusammen. 6.2 Verfahren 6.2.1 Verfahrensart / Sprache Die Aufgabenstellung erfolgt in Form eines «Studienauftrags im Dialog» mit vorlaufender Präqualifikation, in Anwendung der Norm SIA 143, Ausgabe 2009, Ordnung für Architekturund Ingenieurstudienaufträge, sofern sich nichts Abweichendes aus dem vorliegenden Programm ergibt. Der Studienauftrag wird als Projektstudie unter Namensnennung, also nicht anonym durchgeführt. Das Verfahren unterliegt nicht dem öffentlichen Beschaffungswesen. Der Studienauftrag sowie die Start-, Zwischen- und Schlussveranstaltung werden in deutscher Sprache durchgeführt. Ebenso sind alle Studienarbeiten in deutscher Sprache abzugeben. 6.2.2 Verbindlichkeit / Rechtsschutz Mit der Abgabe der Bewerbung sichern die Teams ihre Teilnahme am Studienauftrag verbindlich zu. Mit der Teilnahme am Studienauftrag anerkennen die teilnehmenden Teams die Programmbestimmungen, die Verfahrensordnung, die Unterlagen, die Fragenbeantwortung sowie den Entscheid des Beurteilungsgremiums in Ermessensfragen. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt. 6.2.3 Teilnehmende Teams Aus den eingereichten Bewerbungen wählt ein Beurteilungsgremium 6-7 Teams aus, darunter voraussichtlich 1-2 Nachwuchsbüros. Ziel ist es, ein Teilnehmerfeld aufzustellen, welches ein möglichst breites Spektrum an Lösungsvorschlägen generiert. Diese ausgewählten Teams sind zum weiteren Verfahren zugelassen. 38 6.2.4 Beurteilungsgremium / Jury Das Beurteilungsgremium wählt die teilnehmenden Teams gemäss den in Kapitel 7 genannten Eignungs- und Zuschlagskriterien aus, beurteilt die an der Zwischenpräsentation vorgestellten Ansätze, legt die jeweiligen Korrekturvorgaben fest und beurteilt die eingereichten Lösungen. Das Beurteilungsgremium setzt sich aus den folgenden Personen zusammen: Jury Beat Aeberhard (Vorsitz) BVD*, Kantonsbaumeister, Dipl. Architekt ETH/MsAUD Fach Andreas Courvoisier (Stv.) Vizepräsident wohnen&mehr, Projekt- und Stadtentwickler Fach Barbara Buser Vorstand wohnen&mehr, Dipl. Architektin ETH/NDS Energie Fach Jürg Sulzer Stadtplaner, Prof. Dr.-Ing Fach Robin Winogrond Landschaftsarchitektin & Urban Design SIA Fach Luca Selva Dipl. Architekt ETH BSA SIA Fach Claudia Bauersachs GL wohnen&mehr, Leiterin Planung&Bau, Dipl. Architektin ETH Fach Barbara Rentsch IBS*, Leiterin Portfoliomanagement, Dipl. Architektin ETH/MAS CUREM Sach Richard Schlägel Präsident wohnen&mehr, Finanzfachmann Sach Emanuel Trueb BVD – Leiter Stadtgärtnerei Exp. berat. Stimme Marcel Rünzi Präsident Neutraler Quartierverein Kannenfeld Exp. berat. Stimme Roger Portmann Präsident Genossenschaft LeNa Exp. berat. Stimme Jürg Degen BVD, Planungsamt, Leiter Arealentwicklung und Nutzungsplanung Fach Reto Rütti Vorstand wohnen&mehr, Baufachmann Fach Peter Kaufmann IBS, Leiter Finanzvermögen, Dipl. Architekt ETH Sach Susanne Brinkforth BVD – Stadtgärtnerei, Freiraumplanung Exp. berat. Stimme Ersatz Vorprüfung Claudio Paulin GL wohnen&mehr, Leiter Nutzung&Betrieb Rainer Volman BVD, Planungsamt, Arealentwicklung und Nutzungsplanung Martina Münch BVD, Planungsamt, Gestaltung Stadtraum und Verkehr Susanne Brinkforth BVD, Stadtgärtnerei, Freiraumplanung Reto Bieli BVD, Denkmalpflege, Bauberatung Angelina Koch Stadtteilsekretariat Grossbasel-West Jean-Luc Perrin Felix Platter-Spital N.N. Bauökonomie N.N. BVD, Amt für Mobilität Verfahrensbegleitung Claudia Bauersachs GL wohnen&mehr, Leiterin Planung&Bau Die Liste der vorprüfenden Personen wird während des Verfahrens voraussichtlich durch weitere Sachverständige ergänzt. * BVD: Bau- und Verkehrsdepartement Kanton Basel-Stadt ** IBS: Immobilien Basel-Stadt 39 6.2.5 Entschädigung Die eingeladenen Teams erhalten für ihre Teilnahme und ihre vollständigen Arbeiten eine pauschale Entschädigung von je CHF 40'000.- (exkl. MwSt., inkl. sämtlicher Nebenkosten wie Vervielfältigungen, Modell, Reisespesen oder Honorare allfällig beigezogener Spezialisten). Die Summe wird nach Abschluss des Studienauftrags ausbezahlt. Das Beurteilungsgremium behält sich das Recht vor, die Entschädigungssumme zu kürzen, falls die Projekteingabe nicht verständlich oder unvollständig sein sollte. 6.2.6 Verstösse Hervorragende Beiträge, die wesentliche Verstösse gegen die Programmbestimmungen aufweisen, können ebenfalls zur Weiterbearbeitung empfohlen werden. Dazu ist ein Entscheid des Beurteilungsgremiums mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stimmen und die Zustimmung aller Vertreter des Auftraggebers notwendig. 6.2.7 Termine Der Studienauftrag wird in den nachfolgenden Schritten durchgeführt: Publikation Ausschreibung Eingabe Bewerbungen Eröffnung Teilnahmeentscheid Startveranstaltung / Begehung Fragestellungen per Mail Fragenbeantwortung per Mail Zwischenpräsentation Rückmeldung Zwischenpräsentation an Teilnehmer Fragestellungen per Mail nach Zwischenpräsentation Fragebeantwortung per Mail Abgabe Studienarbeiten (Pläne) Abgabe Modell Vorprüfung der eingereichten Projekte Schlusspräsentation / Beurteilung Vertiefung/Regelwerk Städtebau mit 1-2 Teams Eröffnung Resultate Ausstellung / Medieninformation Mitte Januar 2017 07. Februar 2017 24. Februar 2017 *15. März 2017 20. März 2107 03. April 2017 *28. April 2017 und *02. Mai 2017 17. Mai 2017 24. Mai 2017 02. Juni 2017 28. Juni 2017 12. Juli 2017 Juli/August 2017 *17. August 2017 und *18. August 2017 Sept./Okt. 2017 Okt./Nov. 2017 * Teilnahme Teams Pflicht 6.2.8 Abschluss / Information und Ausstellung Die Ergebnisse des Studienauftrags werden nach der Vertiefung des Städtebaus in einer Schlussdokumentation zuhanden der teilnehmenden Teams festgehalten. Mit dessen Zustellung ist der Studienauftrag abgeschlossen. Die allgemeine Information über die Ergebnisse des Studienauftrags erfolgt u.a. durch eine öffentliche Ausstellung der Arbeiten. Die Information der Öffentlichkeit, der Medien etc. erfolgt ausschliesslich durch wohnen&mehr. 40 6.2.9 Vertiefung Städtebau und weitere Beauftragung Vertiefung Städtebau wohnen&mehr beabsichtigt, ein oder gegebenenfalls auch zwei Teams mit der Vertiefung des Städtebaus resp. der Bereinigung der Studie zu beauftragen, im Sinne einer Synthese und mit dem Ziel, das Areal-Regelwerk und alle für den Bebauungsplan zweiter Stufe notwendigen Unterlagen herzustellen. Für diese weitere Bearbeitung ist die Ergänzung der Teams (Architektur und Landschaftsarchitektur) mit weiteren Spezialisten (Verkehrsplaner, Kostenplaner etc.) vorgesehen. Dies in gemeinsamer Abstimmung zwischen dem Team bzw. den beiden Teams und wohnen&mehr. Die Konditionen für die Bereinigung des Städtebaus sind offen (entweder pauschal oder nach Stundenaufwand). Die Beauftragung erfolgt in Anlehnung an das KBOB-Vertragswesen. Weitere Beauftragung Städtebau Die Baugenossenschaft wohnen&mehr beabsichtigt, das Team (Architektur und Landschaftsarchitektur), welches das Areal-Regelwerk erstellt hat, mit der fachlichen Begleitung resp. mit zu bestimmenden Aufgaben im Rahmen der weiteren Arealentwicklung zu beauftragen. Vorbehalten bleibt der Ausweis einer genügenden fachlichen, organisatorischen und technischen Leistungsfähigkeit. Weitere Beauftragung Projektierung Bausteine Ebenso sieht die Auftraggeberin vor, Teilnehmer aus dem städtebaulichen Verfahren, welche geeignete Architekturvorschläge eingereicht haben, mit der Projektierung von einzelnen Bausteinen zu beauftragen. Die Baugenossenschaft behält sich aber vor, für einzelne Baufelder resp. Bausteine eigene Varianzverfahren durchzuführen (Verfahrensart und Teilnehmerkreis offen). Ebenso ist es nicht ausgeschlossen, dass die Ausführung in Zusammenarbeit mit einer General- oder Totalunternehmung erfolgt. 6.2.10 Nutzungs- und Urheberrecht Sämtliche eingereichten Pläne, Modelle und weitere Unterlagen gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Die Teilnehmer übertragen der Auftraggeberin das Recht auf Erstveröffentlichung der Studienergebnisse. Im Anschluss an die Erstveröffentlichung steht der Auftraggeberin und den Teilnehmern das Recht zu, die Studienergebnisse unter gegenseitiger Namensnennung zu veröffentlichen. Die Studienergebnisse dienen als Grundlage für die weitere Planung. Auftraggeberin und Dritte können die Studienergebnisse für weitere Planungsschritte und für die Realisierung ohne zusätzliche Entschädigung frei verwenden. Insbesondere können sie die Studienergebnisse vervielfältigen, weiterbearbeiten, abändern oder nach Abschluss des Verfahrens mit anderen Lösungsansätzen kombinieren und gestützt auf die Studienergebnisse ein Regelwerk für das Areal, sowie für den Bebauungsplan (2.Stufe) zu erstellen. Diese Rechte stehen der Auftraggeberin unentgeltlich und unwiderruflich zu. Unter Vorbehalt der vorstehenden Bestimmungen verbleiben die Urheberrechte an den Studienergebnissen bei den Teilnehmern. Die Teilnehmer sichern zu, dass sie die zu übertragenden Verwendungsrechte erworben haben, soweit sie ihnen nicht originär zustehen. Weitere Ansprüche aus der SIA 143 Art. 27 werden wegbedungen. Durch die Abgabe einer Studienarbeit anerkennen die Planungsteams diese Regeln. 41 7 Präqualifikation 7.1 Teilnahme 7.1.1 Teilnahmeberechtigung Nicht zur Teilnahme berechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbungseingabe: - bei der Auftraggeberin, einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder einem im Programm aufgeführten Expertenmitglied angestellt sind. - mit einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder einem im Programm aufgeführten Expertenmitglied nahe verwandt sind oder in einem beruflichen Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen. Zur Teilnahme berechtigt: - Sämtliche Verfasserinnen und Verfasser der genannten vorbereitenden Studien sind zum Verfahren zugelassen, da ihnen aus Sicht des Beurteilungsgremiums daraus keine unzulässigen Vorteile erwachsen sind. 7.1.2 Eignungskriterien Für den Studienauftrag können sich Teams, bestehend aus 1.) Städtebau/Architektur (Federführung) und 2.) Landschaftsarchitektur/Freiraum bewerben. Eine Doppelbewerbung der Landschaftsarchitekturbüros ist möglich. Innerhalb der 6-7 ausgewählten Teams kann ein Landschaftsarchitekturbüro jedoch nur einmal auftreten. Der Beizug weiterer Spezialisten wie z.B. eines Verkehrsplaners oder Baumanagementbüros ist fakultativ und liegt im Ermessen der Teams. Für die nächste Phase der Projektentwicklung – die Weiterbearbeitung der Ergebnisse des Studienauftrags – ist der Beizug weiterer Spezialisten von wohnen&mehr vorgesehen. Entsprechend übernimmt wohnen&mehr keine Garantie, dass von den Teams beigezogene Spezialisten weiter beauftragt werden. Beigezogene Spezialisten sind auf dem Verfasserblatt namentlich aufzuführen. Voraussetzungen für alle teilnehmenden Büros zum Zeitpunkt der Bewerbungseingabe sind: - Das federführende Büro muss seinen Geschäftssitz in der Schweiz nachweisen. - Die Planungsbüros bestätigen, dass sie das Verfahren der digitalen Planung und Realisierung (BIM) bereits heute einsetzen oder bereit sind, sich bei einer weiteren Beauftragung damit auseinander zu setzen. - Die Planungsbüros müssen alle Eignungskriterien und Angaben der Selbstdeklaration gemäss Bewerbungsformular erfüllen. 42 7.1.3 Beurteilungskriterien Die Bewerbungen werden aufgrund der nachfolgenden Kriterien ausgewählt: 1. Qualität der Referenzprojekte, Vergleichbarkeit mit der gestellten Aufgabe bezüglich Art und Umfang, Gestaltung und Nachhaltigkeit - Städtebau / Freiraum - Genossenschaftlicher bzw. gemeinschaftsorientierter Wohnungsbau - Innovativer Wohnungsbau - Grünräume / Aussenräume - Kostengünstiges Bauen - Nachhaltigkeit / Ökologie - Wirtschaftlicher Unterhalt 2. Qualifikation, Erfahrung und Leistungsfähigkeit, Dialogfähigkeit der für die Bearbeitung des Projekts vorgesehenen Projektleiter (jeweils ein/e Projektleiter/in pro Architektur- bzw. Landschaftsarchitekturbüro) 3. Gesamteindruck der Bewertung Als Teilnehmer werden die aus Sicht des Beurteilungsgremiums 6-7 bestgeeigneten Teams gewählt. Vorbehalten bleibt die Wahl von 1-2 Nachwuchsbüros. Die Auswahl der Teams erfolgt ohne Begründung. Alle Bewerber werden zur Wahl oder Nichtwahl schriftlich benachrichtigt. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. 7.2 Einzureichende Unterlagen 7.2.1 Grundlagen Die zum Download bereit gestellten Daten enthalten sowohl das Bewerbungsformular (im docund im PDF-Format), wie auch die für das Dialogverfahren notwendigen Unterlagen (siehe 8.2.1) Alle sich bewerbenden Teams haben folgende Unterlagen einzureichen: 1. Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (zugleich Selbstdeklaration) pro Team, inkl. Personalliste pro Büro (Curriculum und Erfahrungsnachweis der vorgesehenen Projektleiter) 2. 3 Blätter DIN A3 quer je Architekturbüro und je Freiraumplaner, einseitig bedruckt mit Illustrationen und Begleittexten für 3 Referenzprojekte (ein Referenzprojekt pro Blatt). Die Projekte sind so darzustellen und zu beschreiben, dass eine Beurteilung der eingeforderten Qualitäten für die vorliegende Aufgabenstellung möglich ist. Allfällig beigezogene Spezialisten weisen je 3 Referenzprojekte in einem Kurzbeschrieb nach (maximal 1 Blatt DIN A4 hoch pro Spezialist). Bewerbungsformular A4 hoch 10 Seiten Referenzobjekt 1 Architekturbüro Referenzobjekt 2 Architekturbüro Referenzobjekt 3 Architekturbüro Format A3 quer Referenzobjekt 1 Landschaftsarchitektur Referenzobjekt 2 Landschaftsarchitektur CD Optional: Deklaration Spezialisten Referenzobjekt 3 Landschaftsarchitektur Format A3 quer 43 Die einzureichenden Unterlagen sind in einfacher Ausführung, nicht gefaltet /nicht gebunden und einfach auf einer CD oder einem USB-Stick per Post zu schicken. Alle eingereichten Unterlagen werden ausschliesslich für dieses Verfahren verwendet und werden vertraulich behandelt. 7.3 Termine Der zeitliche Ablauf präsentiert sich wie folgt: Publikation Ausschreibung Eingabe Bewerbung für Teilnahme Eröffnung Teilnahmeentscheid Mitte Januar 2017 Dienstag, 07.02.2017 / 17.00 Uhr Freitag, 24.02.2017 Der Studienauftrag wird ab Januar 2017 u.a. in folgenden Medien ausgeschrieben: - www.wohnen-mehr.ch - tec2 - www.konkurado.ch - www.espazium.ch - www.olmero.ch Die Bewerbungen sind bis spätestens am 07.02.2017, 17.00 Uhr, bei der Baugenossenschaft wohnen&mehr, Stapfelberg 7, 4051 Basel, abzugeben: per Post oder per Bote während den Bürozeiten von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr. Später eintreffende Unterlagen werden nicht zugelassen. 44 8 Dialogverfahren 8.1 Allgemeines Für das Dialogverfahren sind drei Veranstaltungen mit inhaltlichen Schwerpunkten vorgesehen: Startveranstaltung, Zwischenbesprechung und Schlusspräsentation. Alle Veranstaltungen werden in Basel stattfinden (voraussichtlich im Felix Platter-Spitalgebäude). Der genaue Sitzungsort, der Tages-Zeitplan und die zur Verfügung stehende Infrastruktur werden jeweils mit der Einladung zu den einzelnen Veranstaltungen bekannt gegeben. Die Teilnahme an den drei Veranstaltungen ist Pflicht (siehe 6.2.7). 8.2 Ablauf / Verfahrensschritte 8.2.1 Unterlagen Den Teams werden die folgenden Grundlagen, resp. Informations- und Arbeitsunterlagen zur Verfügung gestellt: Abgabe mit Download während Präqualifikationsphase: - Programm Studienauftrag (vorliegendes Dokument) - Konzeptplan mit städtebaulichen Leitlinien, Projektperimeter, Gebäudebezeichnungen etc. - Tabelle mit zu bearbeitenden Programmpunkten - Bewerbungsformular - Bebauungsplan 1. Stufe - Terminplan städtebaul. Verfahren - Terminplan Meilensteine Abgabe per Mailversand/Download an qualifizierte Teams - Bestandespläne Felix Platter-Spital, Personalhäuser, ehem. Verwaltungsgebäude - Pläne/Unterlagen Neubau Felix Platter-Spital - Pläne/Unterlagen Schnittstellen Aussenräume/Grünräume Felix Platter-Spital - Plan geschützte Bäume und Grünzonen - Bilder Areal und Bestand - Vorstudien o Diverse Studien Personalhäuser (Nachnutzung, Statik, Schadstoffe, Brandschutz) o Verkehrsstudie o Baugrunduntersuchung - Berechnungen Flächen, Volumen, Kennwerte (gemäss Vorlage) Arbeitsunterlagen (Abgabe an qualifizierte Teams) - Plangrundlagen inkl. Höhen im dwg-Format - Situationsplan - Modellgrundlage im Massstab 1:500 (ca. 65cm x 75cm), wird an der Startveranstaltung abgegeben Gegebenenfalls werden den ausgewählten Teams zusätzliche Unterlagen mit vertiefendem informativem Charakter mit Start des Dialogverfahrens (Begehung) abgegeben. 45 Die teilnehmenden Teams erteilen mit dem Bezug der Unterlagen ihre stillschweigende Zustimmung, die abgegebenen Plangrundlagen aus lizenzrechtlichen Gründen ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Studienauftrag zu verwenden. Jede darüberhinausgehende, kommerzielle Nutzung der Grundlagen ist untersagt. Links mit ergänzenden Informationen: www.wohnen-mehr.ch www.lena.coop www.denkmalpflege.bs.ch geo.map.bs.ch 8.2.2 Startveranstaltung / Begehung An der Startveranstaltung werden die Ausgangslage, die Aufgabenstellung und das Verfahren erläutert. Zudem wird das Areal besichtigt. Der folgende Ablauf ist vorgesehen: - Vorstellung der Veranstalterin und weiterer Beteiligte - Orientierung über Ziele, Methodik, Aufgabenstellung und Ablauf des Verfahrens - Information über Rahmenbedingungen und Vorarbeiten - Arealbesichtigung - Beantwortung von Verständnisfragen - Abgabe der Modelle 8.2.3 Fragebeantwortung Fragen zum Programm können schriftlich an die Baugenossenschaft wohnen&mehr gerichtet werden: per Post oder per E-Mail an [email protected] (Vermerk «Fragestellung Studienauftrag Felix Platter-Areal»). Die Antworten werden allen Beteiligten zugestellt und werden zum Bestandteil des Programms. Die Termine finden sich in der Terminübersicht in Kapitel 6.2.7. 8.2.4 Zwischenpräsentation Inhalt Die teilnehmenden Teams präsentieren dem Beurteilungsgremium einzeln ihre Leitideen, die städtebauliche Konzeption und die konzeptionellen Überlegungen zu Erschliessung, Freiraum und zu den exemplarischen Gebäuden, dies anhand von Konzeptskizzen und anhand der Modellgrundlage. Die Teams können zudem Fragen zur Aufgabenstellung, zu den Grundlagen etc. stellen. Die folgenden Punkte müssen vorhanden sein: - Konzeptionelle Überlegungen zur übergeordneten Einbindung des Areals im Quartier - Konzeptionelle, städtebauliche Überlegungen, wie Setzung und Volumetrie der Gebäude (keine Varianten zulässig, Ausnahme Personalhäuser) sowie Freiraum-Überlegungen - Grundgerüst eines Areal-Regelwerks («Baukasten») - Prinzip der Erschliessung und der Parkierung - Erste Überlegungen zu den exemplarischen Gebäuden und zum Umgang (Erhalt?) mit den Personalhäusern - Erste Verortung arealprägender Nutzungen und Aufzeigen von Bezügen - Städtebauliches Arbeitsmodell als Einsatz im Grundlagenmodell 1:500 - Pläne im Massstab 1:1000 /1:500 (Städtebau) bzw. Pläne und Ansichten im Massstab 1:200 (Spitalgarten, Grün Mitte sowie exemplarische Gebäude) 46 Präsentation Die Form der Präsentation ist den Teilnehmenden freigestellt. Aufgrund der Zahl der an der Zwischenbesprechung anwesenden Personen ist eine Beamer-Präsentation angeraten. Der Zeitrahmen und weitere Details wird den Teams mit der Einladung zur Zwischenpräsentation mitgeteilt. Unterlagen Es sind alle präsentierten Unterlagen in einfacher Ausführung ausgedruckt und einfach digital auf einem USB-Stick oder CD abzugeben. Die Modellgrundlagen können wieder mitgenommen werden. Ergebnis Das Beurteilungsgremium diskutiert die verschiedenen Konzepte, prüft sie hinsichtlich der Aufgabenstellung und legt ergänzende Bearbeitungsschwerpunkte fest. Allgemeine, für alle Büros geltende Bemerkungen des Gremiums werden allen Büros zugestellt, individuelle Rückmeldungen pro Projekt jeweils dem federführenden Büro. 8.2.5 Abgabe der Unterlagen Termin Die Projekte sind vorgängig zur Schlusspräsentation termingerecht (siehe Kapitel 6.2.7) mit dem Vermerk «Studienauftrag Felix Platter-Areal» bei der Baugenossenschaft wohnen&mehr, Stapfelberg 7, 4051 Basel einzureichen: per Post oder per Bote zu den Bürozeiten von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 12.00 bis 17.00 Uhr. Umfang Die Abgabe hat zu umfassen: - Situationsplan 1:500, genordet - Sämtliche zum Verständnis des Projektes notwendigen Grundrisse, Fassaden und Schnitte im Massstab 1:500 - Darstellung des Städtebaulichen Konzepts, Erschliessung/Parkierung, Nutzungszuweisungen, Freiraumgestaltung sowie Parzellierung und allenfalls Etappierung im Massstab 1:500, wo notwendig 1:200. Die Nutzungs- und Raumbezeichnungen sowie Flächenangaben sind direkt auf den Plänen einzuzeichnen. - Darstellung der Einbindung des Areals in das umliegende Quartier, in Plan-/Schema- und Textform (1:1‘000/1:2‘000 mit kurzen Erläuterungen zur Quartieranalyse) - Eckwerte des städtebaulichen Regelwerks in Plan-/Schema- und Textform, - Situationsplan der Nachbarschaftsflächen («Spitalgarten» und «Erschliessung Mitte») im Massstab 1:200 - Exemplarische Gebäude (Baustein LeNa und Baustein Mitte): Grundrisse Erdgeschoss und Regelgeschoss 1:200, zum Verständnis notwendige Ansichten und Schnitte 1:200 (wo notwendig 1:100), mit Darstellung Bezug Innen-, Aussenräume, je Baustein auf einem Blatt A0 - Visualisierungen (mind. 2 Stück) o Visualisierung von Burgfelderstrasse aus, Blickwinkel Fussgänger/innen o Visualisierung des Bausteins Mitte mit Kontext – nach Möglichkeit im Zusammenspiel mit bestehendem Spitalgebäude und/oder Quartierplatz, Blickwinkel Fussgänger/innen o Ev. zusätzliche, frei wählbare Visualisierung zum Thema Aussenraum / Grünraum / Arealquerung / Regelwerk - Berechnungen Flächen und Volumen (gemäss Vorlage) 47 - A3-Verkleinerungen sämtlicher Pläne 3D-Daten (nur Kuben) zum Einsatz ins 3D-Stadtmodell Verfasserblatt Sämtliche Unterlagen als PDF (3D-Daten für Stadtmodell in dwg.) auf CD oder USB-Stick (2fach) Varianten zum Umgang mit den Personalhäusern sind zulässig, aber innerhalb der oben genannten Dokumente zu integrieren. Anzahl Blätter / Darstellung Aus Gründen der Vergleichbarkeit und im Hinblick auf die öffentliche Ausstellung hat die Eingabe exakt 8 lose Blätter zu umfassen. Als Abgabeformat gilt für alle Blätter/Pläne DIN A0 quer. Alle Pläne möglichst genordet. Das Modell ist in weiss auszuführen. Die Berechnungen sind im Excel-Format und PDF-Format abzugeben. Blatt 1 Situation 1:500 Format A0 quer Blatt 2 Blatt 3 Blatt 4 Baustein LeNa Blatt 5 Blatt 6 Blatt 7 Blatt 8 Baustein Mitte s A3 A3 A3 A3 A3 A3 CD A3 A3 Berechnungen Verfasserblatt Modell Das Modell 1:500 muss termingerecht bei der Baugenossenschaft wohnen&mehr abgegeben werden (Stapfelberg 7 in Basel, Termin siehe 6.2.7). 8.2.6 Vorprüfung Prüfungsinhalte Die Arbeiten werden in Bezug auf die folgenden Themen vorgeprüft: - Formelle Vorgaben / Termine / Vollständigkeit - Bau- und Planungsrechtliche Überprüfung - Städtebauliche Setzung / Freiraum - Arealquerung / Verbindungen - Grünräume / Freiräume / Fassadengrün / Baumschutz - Wohnungsmix / Nutzungen / Betreibersicht / Flexibilität - Verkehr / Infrastrukturanlagen - Regelwerk / Etappierung und Parzellierung möglich - Baustein LeNa - Zentraler Baustein - Kennwerte / Ökonomie 48 - Behindertengerechtigkeit Nachhaltigkeit / Energie Die Vorprüfenden sind unter Punkt 6.2.4 genannte Personen. Die Veranstalterin behält sich jedoch vor weitere Experten beizuziehen. 8.2.7 Schlusspräsentation und Beurteilung Präsentation Die Teams präsentieren ihre Projektstudien dem Beurteilungsgremium einzeln und zeigen auf, wie sie die Vorgaben aus der Zwischenbesprechung umgesetzt haben. Die Form der Präsentation ist den Teams grundsätzlich freigestellt. Das Beurteilungsgremium kann Rückfragen aus der Vorprüfung der Projekte stellen. Beurteilung Die eingereichten Arbeiten des Studienauftrags werden gemäss den folgenden Kriterien beurteilt – wobei die Reihenfolge keiner Gewichtung entspricht: Städtebauliche und freiräumliche Qualität - Gesamtkonzept sowie Umgang mit den Bestandesbauten - Potenzial zur Bildung einer Quartieridentität sowie Bezüge zum umliegenden Quartier - Stringenz des Areal-Regelwerks, Übereinstimmung mit den Nachhaltigkeitszielen von wohnen&mehr Nutzung / Exemplarische Gebäude - Umsetzung des Nutzungskonzepts - Nutzungs- und Aufenthaltsqualität für alle Nutzenden - Architektonischer Ausdruck und räumliche Grundkonzeption des Bausteins Lena und des Bausteins Mitte Wirtschaftlichkeit - Kosten-/Nutzenverhältnis, Überlegungen zu wirtschaftlicher Bauweise - Funktionalität und Effizienz der Infrastrukturanlagen und der Erschliessungsstruktur - Etappierbarkeit - Nachhaltigkeit im Betrieb und Unterhalt Gesamteindruck - Darstellung der Konzepte - Präsentation und Überlegungen zu den vorgestellten Konzepten Die Unterkriterien sind nicht abschliessend. 49 )1(&'$$10'1%1*+ %+*(1-+(1,&%1(1(%)*"*(!%1)"&))%1+%1,&$1 +(* "+%)($!+$1%$!*1 )"1 1 *1'(1 %')1&+',&!)!(1 ('1 +)'1 0(1+".(1 &!%1!%&(&%1 +1",1 "+!1+())1 ((1%*)1 (1"/#1 0'1%1')*.1 *&10** 1()*.1 *(1+$%%1()*.1