5.3 Öffentlicher Raum / Freiraum / Grün

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Felix Platter-Areal, Basel
Städtebau, Freiraum
und exemplarische Gebäude
Studienauftrag im Dialog mit Präqualifikation
Programm
06. Januar 2016
Impressum
Baugenossenschaft wohnen&mehr
Stapfelberg 7, 4051 Basel
Tel. 061 261 07 70
[email protected]
www.wohnen-mehr.ch
Verfasser:
Baugenossenschaft wohnen&mehr
Andreas Courvoisier / Claudia Bauersachs
Ansprechperson:
Baugenossenschaft wohnen&mehr
Claudia Bauersachs
2
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
1.2 Ziele
1.3 Dialogisches Verfahren
4
4
5
5
2 Beteiligte
2.1 Baugenossenschaft wohnen&mehr
2.2 Kantonale Behörden
2.3 Quartierakteure
6
6
6
6
3 Areal: Grundlagen, Analyse, Bestand
3.1 Hegenheimerquartier
3.2 Areal
3.3 Bestehendes Spitalgebäude
3.4 Personalhäuser und weitere Bestandesbauten
3.5 Neubau Felix Platter-Spital
7
7
9
10
12
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4 Nutzungskonzept
4.1 Wohnen
4.2 Gewerbe- und Quartiernutzungen (Nicht-Wohnen)
15
15
17
5 Programm / Aufgabenstellung
5.1 Allgemeines
5.2 Städtebau und exemplarische Gebäude
5.3 Öffentlicher Raum / Freiraum / Grün
5.4 Erschliessung / Verkehr
5.5 Quartiernutzungen, Gewerbe und wohnergänzende Nutzungen
5.6 Energie
5.7 Etappierung
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18
19
25
30
33
36
37
6 Verfahren im Überblick
6.1 Verantwortung
6.2 Verfahren
38
38
38
7 Präqualifikation
7.1 Teilnahme
7.2 Einzureichende Unterlagen
7.3 Termine
42
42
43
44
8 Dialogverfahren
8.1 Allgemeines
8.2 Ablauf / Verfahrensschritte
45
45
45
9 Genehmigung
50
3
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Die Basler Regierung hat Ende März 2015 entschieden, das Felix Platter-Areal 1 in Basel für den
genossenschaftlichen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Nach der Fertigstellung des Spital-Neubaus Ende 2018 können auf dem verbleibenden, rund 36'000 Quadratmeter grossen
Areal insgesamt 500 bis 550 neue Wohnungen sowie Räumlichkeiten für Quartiernutzungen gebaut werden. Mit der Verabschiedung des Bebauungsplans erster Stufe durch den Grossen Rat
im Herbst 2016 und der Unterzeichnung der Absichtserklärung zwischen der Regierung BaselStadt und der Baugenossenschaft wohnen&mehr Ende 2016 sind die wesentlichen Grundlagen
zur Entwicklung des Areals und zur Ausschreibung des Studienauftrags gegeben.
Luftbild des Areals von Norden. Stand Winter 2014. Foto wohnen&mehr / Erich Meyer
Das Projekt bietet die Chance, bezahlbaren, alters- und familienfreundlichen Wohnraum und für
Grossbasel-West ein lebendiges Zentrum mit sozialen, soziokulturellen und gewerblichen Nutzungen zu schaffen. Das Quartier ist heute schon ein Hotspot des genossenschaftlichen Wohnungsbaus: In unmittelbarer Nachbarschaft des Areals sind zahlreiche Wohngenossenschaften
beheimatet. Als «Genossenschaft von Genossenschaften» arbeitet wohnen&mehr mit bestehenden Wohngenossenschaften und Quartierakteuren eng zusammen. Für Behörden und Quartier
fungiert die Baugenossenschaft als zentrale Ansprechpartnerin.
1
Die Bezeichnung Felix Platter-Areal ist provisorisch. Das Areal wird in naher Zukunft umbenannt, um der neuen
Nutzung bzw. Identität Rechnung zu tragen und Verwechslungen mit dem Spitalbetrieb (Felix Platter-Spital)
auszuschliessen.
4
1.2 Ziele
Die Baugenossenschaft wohnen&mehr plant ein genossenschaftliches Modellprojekt, das den
Aufbruch der Genossenschaften symbolisiert und in Bezug auf Quartierentwicklung, Städtebau,
Nachhaltigkeit und Nutzungsmix beispielhafte Lösungen bietet. Die wichtigsten Ziele von wohnen&mehr sind:
- die Realisierung eines räumlich klar lesbaren, nachbarschaftlich-gemeinschaftsorientierten, alters- und familienfreundlichen Stadtquartiers, verwurzelt im Hegenheimerquartier
- die Schaffung von attraktivem, preisgünstigem, genossenschaftlichem Wohnraum
- die Belebung von Areal und Quartier durch quartierdienliche Nutzungen
- die soziale Durchmischung auf dem Areal
- die Nachhaltigkeit in ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht
Detailliertere Leitlinien werden im Kapitel 5 unter dem jeweiligen Programmpunkt genannt und
näher erläutert.
1.3 Dialogisches Verfahren
Der «Studienauftrag im Dialog» nach der SIA-Ordnung 143 eignet sich am besten, um den Zielen von wohnen&mehr, den differenzierten inhaltlichen Vorgaben und den städtebaulichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden – und um das Areal im Dialog mit der Baugenossenschaft,
den Behörden und ausgewählten Quartiervertretern zu entwickeln. Die Baugenossenschaft hat
sich deshalb zusammen mit den involvierten Behörden entschieden, einen Studienauftrag im
selektiven Verfahren auszuschreiben.
Beim Studienauftrag im Dialog sind eine Startveranstaltung, eine Zwischenbesprechung und
eine Schlusspräsentation geplant. Die Zusammenarbeit im Dialog bietet für alle Beteiligten eine
grössere Sicherheit für ein qualitativ hochstehendes Ergebnis, das den Bedürfnissen und Zielen
von wohnen&mehr gerecht wird.
Zur Teilnahme am Studienauftrag werden auf der Basis der Präqualifikation 6-7 Teams eingeladen. Die Teams setzen sich jeweils zusammen aus den Fachbereichen Städtebau/Architektur
(Federführung) sowie Landschaftsarchitektur/Freiraum. Weitere Details zum Verfahren gemäss
Punkt 6 bis 8.
5
2 Beteiligte
2.1 Baugenossenschaft wohnen&mehr
Die Baugenossenschaft wohnen&mehr ist Arealentwicklerin und Bauträgerin auf dem Felix Platter-Areal und ist Veranstalterin des Studienauftrags. Die Baugenossenschaft ist hervorgegangen
aus der Initiative engagierter Privatpersonen und Wohngenossenschaften und wurde im Juni
2015 in Zusammenarbeit mit dem regionalen Dachverband der Wohngenossenschaften, WBG
Nordwestschweiz, gegründet. Aktuell sind mehr als 25 Wohngenossenschaften, dazu Stiftungen, Firmen und Privatpersonen Mitglied bei wohnen&mehr.
Als gemeinnützige «Genossenschaft von Genossenschaften» will wohnen & mehr in der Region
Basel qualitätsvollen, durchmischten und bezahlbaren Wohnraum für verschiedene Bevölkerungs- und Altersgruppen schaffen. Über das Wohnen hinaus verfolgt die Baugenossenschaft
nachhaltige Ziele in den Bereichen Gesellschaft, Soziales, Ökologie sowie Stadt- und Quartierentwicklung. Mit der Entwicklung des Felix Platter-Areals realisiert wohnen&mehr ein genossenschaftliches Modellprojekt, das dem Wohnungsbau und dem Genossenschaftswesen Impulse
verleihen will.
Bis im Sommer 2016 waren die Aufbau- und Entwicklungsarbeiten von Courvoisier Stadtentwicklung GmbH geleistet worden. Seit September 2016 führen Claudia Bauersachs, Leiterin
Planung & Bau, und Claudio Paulin, Leiter Nutzung & Betrieb, die eigens gegründete Geschäftsstelle. Den Vorstand bilden Richard Schlägel (Präsident), Andreas Courvoisier (Vizepräsident,
Entwicklungsmandat), Cornel Baerlocher, Barbara Buser, Reto Rütti und Stephan Weippert. Weitere Informationen zur Organisation und zu den Partnern von wohnen&mehr finden sich unter
www.wohnen-mehr.ch.
2.2 Kantonale Behörden
Die Arealentwicklung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Baugenossenschaft und
den Behörden von Basel-Stadt. Baurechtsgeberin ist die Einwohnergemeinde Basel-Stadt, vertreten durch Immobilien Basel-Stadt. Das städtebauliche Verfahren wird vom Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, Städtebau und Architektur, begleitet. Zudem ist das BVD das verantwortliche Departement für den Bebauungsplan. Der Bebauungsplan erster Stufe wurde im Herbst
2016 vom Grossen Rat verabschiedet. Zu weiteren kantonalen Departementen und Fachstellen,
beispielsweise zur Fachstelle Wohnraumentwicklung, bestehen themenspezifische Kontakte.
2.3 Quartierakteure
Bei der Arealentwicklung arbeitet wohnen&mehr mit Institutionen und Vereinen aus dem Quartier zusammen, so beispielsweise mit dem Stadtteilsekretariat Grossbasel-West und dem Neutralen Quartierverein Kannenfeld. An den Mitwirkungsveranstaltungen sind neben Quartier- und
Zielgruppenvertretern auch interessierte Wohngenossenschaften beteiligt.
6
3 Areal: Grundlagen, Analyse, Bestand
3.1 Hegenheimerquartier
3.1.1 Verortung des Areals im Quartier
Das Felix Platter-Areal ist Teil des Hegenheimerquartiers – nach Statistischem Amt Basel-Stadt
offiziell Iselinquartier genannt. Das Areal grenzt an die Achse, die vom Spalentor über den
Burgfelderplatz an die französische Grenze und darüber hinaus bis nach Bourgfelden führt (und
auf der künftig die Tramlinie Nr. 3 bis nach Frankreich fahren wird). Weiter grenzt es an den
Luzernerring, der Teil einer
vielbefahrenen Ringstrasse
ist. Im Osten bildet der
Kannenfeldpark die grüne
Lunge des Stadtteils. Im
Westen schliesst die Bachgraben-Promenade an, die
bis nach Allschwil und
künftig mit einem Seitenast
bis in die offene, aufgewertete Felderlandschaft nach
Frankreich führen wird
(Landschaftspark IBA Parc
des Carrières 2).
Die Grossbasel-West prägenden
Grünräume (Biotopverbund)
grenzen zum Teil an das Felix
Platter-Areal an.
2
Nähere Informationen zum IBA Parc des Carrières finden sich unter www.kiesgruben.net.
7
Rund um das Felix PlatterAreal finden sich verschiedene
bauliche Typen: niedrige Zeilenbauten (z.B. eingebaute
Stadtvillen), höhere Zeilenbauten (z.B. Wohngenossenschaften) sowie einzelne BlockrandInseln.
Neubau Felix Platter‐ Spital > Kannenfeld‐ park Bestehendes Spital‐ gebäude <
Dem Felix Platter-Areal kommt eine bedeutende Rolle zu als Scharnier zwischen den Quartierteilen mit innerstädtischem Bezug und den Quartierteilen an der Grenze zu Frankreich. Zudem
trägt es zur Stärkung der Stadtachse Richtung Bourgfelden bei – einer Achse, die durch die Verlängerung der Tramlinie Nr. 3, dem genossenschaftlichen Wohnungsbau an der Burgfelderstrasse, der Aufwertung der Familiengärten und der Öffnung des Landschaftsraums im Rahmen
des IBA Parc des Carrières weiter an Bedeutung gewinnen wird.
3.1.2 Sozialstruktur, Quartierbild
Studien des Geografischen Instituts der Universität Basel3, Erhebungen des Stadtteilsekretariats
Grossbasel-West sowie Rückmeldungen der darin zusammen geschlossenen Institutionen zeichnen das Bild eines Quartiers, in dem identitätsstiftende, zentrale Gebäude oder Nutzungen fehlen. Eine eigentliche Mitte, ein belebtes Zentrum gebe es nicht, so eine oft gehörte Aussage aus
der Quartierbevölkerung. Zudem ist von Abstiegsängsten und Entmischungs-Tendenzen die
Rede. Gemäss den statistischen Angaben zum Reineinkommen der Bewohner gibt es im Hegenheimerquartier zwar keine eigentlichen soziodemographischen „Bruchlinien“. Dennoch gibt es
in der Wahrnehmung der Bewohner ein „vor“ und ein „hinter dem Luzernerring“, ein „stadtorientiertes Wohnen“ und ein „Wohnen in Richtung Landesgrenze“.
Die Entwicklung des Felix Platter-Areals bietet die Chance eine lesbare, neue, städtische Mitte
zu schaffen – in erster Linie dank klar konzipierter öffentlicher Räume, die von Strassen, Wegen
und platzdefinierenden Fassaden bestimmt werden. Die Entwicklung bietet zudem das Potenzial, eine aktive, durchmischte Bewohnerschaft anzuziehen und mit attraktiven Orten und Nutzungen zum Quartierleben, zur Quartieridentität und zu einem positiven Quartierbild beizutragen.
3
Image und Identität von Basler Stadtquartieren, Universität Basel / Basler Stadt- und Regionalforschung, 2012
8
3.2 Areal
3.2.1 Kennwerte des Areals
Grösse
Zone
Eigentum
BGF
Gebäudehöhen
Baum-/Naturschutz
Spital-Neubau
Topographie
ca. 36'000 m2 (vor Abzug von allenfalls verallmendierten Flächen und
Parzellenbereinigungen)
Zone 5a gemäss Bebauungsplan Nr. 13‘898, Wohnanteil mind. 80%, Lärm:
ESII + ESIII
Einwohnergemeinde Basel-Stadt, abgegeben im Baurecht
60'000 bis 68'000m2 BGF gemäss Bebauungsplan, wobei wohnen&mehr
einen Zielwert von bis zu 65'000m2 anpeilt
Max. 8 Geschosse
Geschützte Bäume bzw. wertvolle Grünflächen (siehe Grundlagenpläne)
Nordquadrant besetzt durch Neubau Felix Platter-Spital, die zu klärenden
Schnittstellen sind nachfolgend beschrieben
Das Areal steigt von Norden nach Süden um ca. 4m an. Zudem leichter
Geländesprung zwischen Arealteil 1 und 2.
Konzeptplan mit den städtebaulichen Prinzipien sowie den Areal- und Gebäudebezeichnungen. Der Arealplan findet
sich in der Beilage in höherer Auflösung.
9
3.2.2 Aktueller Stand der Planungen
Bebauungsplan, Umzonung
Das Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt hat ein zweistufiges Bebauungsplan-Verfahren
festgelegt. Der Bebauungsplan erster Stufe (siehe Grundlagen) und die damit verbundene Umzonung des für das Wohnen vorgesehenen Arealteils wurden vom Grossen Rat im Herbst 2016
mit einer einzigen Gegenstimme verabschiedet. Der Bebauungsplan zweiter Stufe ist nach Abschluss des städtebaulichen Verfahrens vom Regierungsrat Basel-Stadt zu genehmigen.
Öffentliche Mitwirkung
Die öffentliche Mitwirkung wurde bis Anfang 2016 vom Stadtteilsekretariat Grossbasel-Basel
durch Workshops, Informationsanlässe und eine Quartierumfrage sichergestellt – dies in Zusammenarbeit mit Immobilien Basel-Stadt und dem Bau- und Verkehrsdepartement. Seit Frühling 2016 ist wohnen&mehr für die öffentliche Mitwirkung verantwortlich. Die Ergebnisse des
im Sommer 2016 veranstalteten, zweiteiligen Nutzungs-Workshops sind in das vorliegende Programm eingeflossen. Weitere Veranstaltungen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Verfahren, werden folgen.
Arealentwicklung
Anfang 2016 nahm wohnen&mehr, zusammen mit dem Büro Courvoisier Stadtentwicklung
GmbH, die Entwicklung des Felix Platter-Areals in Angriff. Zudem wurden, in Ergänzung zu den
Vorstudien zu den Bestandesbauten, durch die Büros ‚Baubüro in situ AG‘ und ‚Reto Rütti Immobilien Treuhand‘ vertiefte Abklärungen zu den Personalhäusern und zum bestehenden Spitalgebäude vorgenommen. Die weitere Arealentwicklung ist wie folgt geplant: städtebauliches
Verfahren inkl. Weiterbearbeitung und Areal-Regelwerk bis im Herbst 2017, Genehmigung Bebauungsplan zweiter Stufe bis im Sommer 2018, Projektierung 2018/2019, Baubeginn ab Mitte
2019, Bezug ab 2021/2022. Der Terminplan mit den Meilensteinen findet sich in der Beilage.
Grundlagen
Die für das städtebauliche Verfahren relevanten Grundlagenpläne und –dokumente sind im Kapitel zum Verfahrensablauf unter 8.2.1 aufgelistet. Die im Bebauungsplan festgelegten Parameter – wie z.B. die maximale Anzahl Geschosse (8) oder die max. BGF (68‘000 m²) – sind verbindlich. Vorschläge, die von diesen Vorgaben abweichen und damit einen erneuten Grossratsbeschluss, zeitliche Verzögerungen und weitere Projektrisiken bedingen würden, sind explizit
nicht erwünscht.
3.3 Bestehendes Spitalgebäude
Zeitzeuge bleibt erhalten
Das bestehende Spitalgebäude und die zwei Personalhäuser stammen aus dem Jahr 1967 und
wurden von den Architekten Fritz Rickenbacher und Walter Baumann entworfen. Das Spitalgebäude ist «ökonomisch dicht und funktional, dabei gleichzeitig formal fein gegliedert und
freundlich im Ausdruck». 4 Es ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz
als A-Objekt und im Kantonalen Inventar der schutzwürdigen Bauten verzeichnet. Nachdem die
drei Bestandesbauten zunächst hätten abgerissen werden sollen, kam es unter aktiver Vermittlung von wohnen&mehr zu einem vom Regierungsrat Basel-Stadt bestätigten Vergleich.
4
Bund Schweizer Architekten BSA, Ortsgruppe Basel, Medienmitteilung vom 24. Juni 2015
10
Demnach bleibt das Spitalgebäude als Zeuge einer baukulturellen Epoche und als markantes,
quartierprägendes Bauwerk erhalten. Das Gebäude (siehe Fotos) wurde im Denkmalverzeichnis
eingetragen. Die beiden Personalhäuser (siehe 3.4) sind von diesem Schutz ausgenommen.
Umnutzung
Das Spitalgebäude wird ab Mitte 2019 in ein Wohngebäude mit rund 130 Wohnungen in den
Obergeschossen umgenutzt. Im grossen Sockelgeschoss sind Arbeits-, Dienstleistungs- und
Quartiernutzungen vorgesehen (nähere Informationen unter 5.2.4). Im Vorfeld zur Arealentwicklung und als Grundlage für die Baurechtsabgabe an die Genossenschaften wurde unter
Federführung von Immobilien Basel-Stadt durch Adrian Streich Architekten AG, Zürich, und in
einer zweiten Stufe durch sabarchitekten AG, Basel, jeweils unter Beizug von Fachplanern und
Bauökonomen die technische Machbarkeit einer Umnutzung des Hauptbaus für Wohnen, sowie
deren wirtschaftlichen Gleichwertigkeit gegenüber einem Neubau auch für gemeinnützigen
Wohnungsbau nachgewiesen. Auch ein Drittgutachten als Synthesebericht, im Auftrag von wohnen&mehr erstellt durch den Architekten Timothy O. Nissen, bestätigt dies. wohnen&mehr sieht
das umgenutzte Spitalgebäude als zentralen Merkstein, als vertical village, als Schiff mit Wohndecks.
Separates Verfahren
Im Rahmen des Studienauftrags wird lediglich die stadträumliche Integration des bestehenden
Spitalgebäudes in das neu entstehende Quartier sowie die Gestaltung von dessen Umgebung zu
bearbeiten sein (siehe Programm 5.2.4). Für den Umbau bzw. die Umnutzung selbst ist ein separates Varianzverfahren in Vorbereitung. Dieses wird im Frühling/Sommer 2017 gestartet.
11
3.4 Personalhäuser und weitere Bestandesbauten
3.4.1 Personalhäuser
Gemäss dem aussergerichtlichen Vergleich, dem die Basler Regierung im Frühling 2016 zustimmte, dürfen die Personalhäuser abgerissen oder verändert werden. wohnen&mehr wird die
Personalhäuser im Frühsommer 2019 übernehmen und sie fünf bis sechs Jahre nachnutzen.
Das Personalhaus 1 an der Ensisheimerstrasse (links im Bild) wird voraussichtlich als Studierendenwohnhaus genutzt werden. Das Personalhaus 2 an der Hegenheimerstrasse soll wie bis anhin von der Sozialhilfe Basel-Stadt als Wohnhaus für psychisch bzw. physisch beeinträchtigte
Asylsuchende und anerkannte
Flüchtlinge genutzt werden. In
der zweiten Bauetappe (ab etwa
2025) werden die Personalhäuser, je nach städtebaulichem Lösungsvorschlag, mittels Um-,
An- oder Neubauten in die Gesamtüberbauung integriert. Näheres dazu findet sich unter
5.2.5.
Der Umgang mit dem einstöckigen Gebäude zwischen den Personalhäusern und dem SpitalHauptgebäude ist offen und ist zu einem späteren Zeitpunkt – im Zusammenhang mit der Baustellenzufahrt, Installationsflächen, Etappierung etc. – zu klären.
3.4.2 Verwaltungsgebäude
Das Gebäude an der Burgfelderstrasse wurde als Verwaltungsgebäude für das Hilfsspital (später
Felix Platter-Spital genannt) erstellt. In der jüngeren Vergangenheit diente es unter anderem als
Büro-Stützpunkt der Stadtgärtnerei Basel-Stadt und für Wohnnutzungen. Ob das Gebäude bestehen bleiben kann, soll im Rahmen des städtebaulichen Verfahrens vertieft geprüft werden.
12
3.4.3 Pavillon
Am Luzernerring befindet sich ein Pavillon-Gebäude, das im Jahr 1995 als provisorisches Betriebs- und Werkstattgebäude im Holzmodulbau erstellt wurde. Nachdem die Nutzungsbewilligung für das Pavillon-Gebäude mehrfach verlängert wurde, läuft diese im Jahr 2020 ab. wohnen&mehr prüft in den nächsten Monaten, ob und wie das Gebäude weitere Jahre betrieben
werden kann. Beim Studienauftrag ist vom Erhalt des Pavillons auszugehen.
3.4.4 IWB-Bezirksstation
Die rund 286m2 grosse Parzelle 2/1692 an der Ecke Hegenheimer-/Ensisheimerstrasse zählt
zum Projektperimeter. Sie befindet sich im Eigentum der IWB. Die darauf befindliche Bezirksstation für das Strom- und Fernmeldenetz bleibt unverändert stehen und muss weiter uneingeschränkt betrieben werden können. Die Parzelle ist aber frei zugänglich und kann in die Grünund Freiraumplanung integriert werden.
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3.5 Neubau Felix Platter-Spital
3.5.1 Spital-Neubau
Voraussichtlich Ende März 2019 nimmt das Felix Platter-Spital den Betrieb im Neubau auf. Dieser wird zurzeit auf dem nordwestlichen, rund 19'000 m2 grossen Arealteil erstellt. Mit dem
Neubau geht die gut 50-jährige Ära des heutigen Spitalgebäudes zu Ende und ein neues Kapitel
in der insgesamt 125-jährigen Geschichte des Felix Platter-Spitals wird aufgeschlagen. 5 Das
Neubau-Projekt resultierte aus einem Gesamtleistungswettbewerb, welches die Arbeitsgemeinschaft «ARGE HandinHand» (BAM Swiss AG, Basel / BAM Deutschland AG, Stuttgart / Marti Generalunternehmung AG, Bern) mit den Architekten wörner traxler richter planungsgesellschaft
GmbH, Frankfurt am Main (D) und Holzer Kobler Architekturen, Zürich, für sich entscheiden
konnten. Die für den Studienauftrag relevanten Pläne finden sich in den Grundlagen.
Visualisierung des Neubaus des Felix Platter-Spitals (Ecke Burgfelderstrasse/Luzernerring) mit dem Geländeeinschnitt
zur Belichtung des ersten Untergeschosses (rechts im Bild)
3.5.2 «Nahtstellen» Spital – Wohnareal
Zusammen mit dem Wohnareal bildet das Spital-Neubau-Areal ein Geviert, das sich – soweit dies
möglich und sinnvoll ist – als Ganzes versteht. Beiden Partnern, dem Spital und wohnen&mehr,
ist an einer guten Nachbarschaft und gestalterisch wie funktional optimalen nachbarschaftlichen Flächen gelegen. Die unmittelbar an den Spital-Neubau angrenzenden Flächen (im beiliegenden Konzeptplan nicht schraffiert) sind vordefiniert – die Detailplanungen sind am Laufen
und sind nicht Gegenstand des vorliegenden Studienauftrags. Die eigentlichen Nachbarschaftsflächen (im beiliegenden Konzeptplan schraffiert eingezeichnet) wurden zwischen dem Felix
Platter-Spital und wohnen&mehr lediglich konzeptionell-strukturell vorbestimmt. Im Rahmen
dieses Verfahrens sollen vertiefte Aussagen zu diesen Nachbarschaftsflächen gemacht werden.
5
Die Anfänge des Spitalbetriebs auf dem Felix Platter-Areal gehen ins Jahr 1890 zurück. Damals war ein zusätzliches
Spital mit 120 Betten an der damals noch weitgehend unbebauten und verkehrsarmen Burgfelderstrasse in Betrieb genommen worden. Im Jahr 1956 wurde aus dem bisherigen Hilfsspital endgültig das Felix Platter-Spital.
14
4 Nutzungskonzept
4.1 Wohnen
4.1.1 Allgemeines
Bruttogeschossfläche / Aufteilung
Gemäss Bebauungsplan erster Stufe sind auf dem Gesamtareal inklusive bestehendes Spitalgebäude zwischen 60'000 und 68'000m2 BGF und ein Wohnanteil von mindestens 80 Prozent vorzusehen. Die Baugenossenschaft wohnen&mehr sieht eine Bruttogeschossfläche von bis zu
65’000m2 vor, aufgeteilt in rund 55'500m2 für das Wohnen (entspricht ca. 85 Prozent) und
rund 10'500m2 für wohnergänzende Nutzungen, Quartiernutzungen, Arbeitsflächen etc. (entspricht ca. 15 Prozent).
Nach Abzug der durch das umgenutzte Spitalgebäude beanspruchten Bruttogeschossfläche (annähernd 20‘000m2, wovon 4’500m2 Nicht-Wohnen im Parterre) verbleiben für die Arealteile 1
und 2 insgesamt rund 45'000m2, aufgeteilt in rund 39’000m2 für Wohnen und rund 6'000m2
für Quartiernutzungen, Gewerbe sowie wohnergänzende Nutzungen wie Gemeinschaftsräume
und Waschsalons. 6
Wohnlagen
Um Öffentlichkeit und Lebendigkeit zu erzeugen, ist das Parterre als «Stadtebene» mit vielfältigen Nutzungen konzipiert. Neben Dienstleistungs-, Arbeits- und Quartiernutzungen, dem
hauptsächlichen Gepräge der Stadtebene, sind an geeigneten Lagen auch Wohnnutzungen und
wohnergänzende Nutzungen im Erdgeschoss vorzusehen – dies soweit es sich um speziellere,
wenig «privatisierte» Wohnformen wie Wohnateliers etc. handelt.
Die Gebäude sollen so platziert bzw. die Wohnungen so orientiert werden, dass beidem Rechnung getragen wird: dem Bedürfnis nach sozialem Anschluss und Lebendigkeit wie auch dem
Bedürfnis nach Rückzug und Ruhe. In Einzelfällen ist denkbar, dass sich eine Quartier- oder
Arbeitsnutzung bis in das 1. Obergeschoss erstreckt.
Spezielle Beachtung sollte auch den Wohnlagen in direkter Nachbarschaft zum Spital-Neubau
geschenkt werden. Einerseits ist die sensible Situation direkt gegenüber den (entlang der Ostund Südseite platzierten) Patientenzimmern zu beachten. Andererseits wird über eine mögliche
Nutzung von Serviceleistungen des Spitals für die zukünftigen Bewohner des Areals diskutiert.
Wohnungsmix
Der Wohnungsmix basiert auf dem Grundsatz der Durchmischung und orientiert sich an demographischen Entwicklungen (Kleinhaushalte), dem Bedarf im Quartier (Familienwohnungen) sowie dem Wunsch bestimmter Zielgruppen nach adäquaten Wohnangeboten (neue Wohnformen,
betreutes/begleitetes Wohnen u.a.). Auf dem Areal sollen auch Hausgemeinschaften Wohnraum
finden. Gemeinschaftliches Wohnen und innovative Wohnmodelle sind Teil des Wohnkonzepts
6
Das Verhältnis von Wohnen zu Nicht-Wohnen liegt bei den Arealteilen 1 und 2 bei rund 87% zu 13%. Beim
bestehenden Spitalgebäude liegt es – aufgrund des grossen Gebäudefusses – bei rund 77% zu 23%. Über das
Gesamtareal betrachtet, soll das Verhältnis bei rund 84% zu16% liegen.
15
von wohnen&mehr. Auch wird auf Flexibilität – beispielsweise mittels Schaltzimmer, oder zumietbaren Jokerzimmer – Wert gelegt. wohnen&mehr ist offen für diesbezügliche Vorschläge
und Ideen. Zu berücksichtigen ist, dass zu einigen Gebäuden schon konkrete und teilweise
auch sehr spezifische Nutzungsabsichten vorhanden sind (Details dazu unter 4.1.2). Der Wohnungsmix wird in einer späteren Phase genauer bestimmt werden.
4.1.2 Definierte Wohnhäuser bzw. Wohnnutzungen
Über den oben beschriebenen, allgemeinen Rahmen zum Wohnen hinaus bestehen zu einzelnen
Wohngebäuden bereits konkrete Nutzungsabsichten. Abgesehen vom umgenutzten Spitalgebäude sind dies die folgenden Gebäude:
Studierendenwohnen im Personalhaus 1 an der Ensisheimerstrasse
Das Personalhaus 1, das heute vom Felix Platter-Spital als Administrationsgebäude genutzt
wird, eignet sich als Studierendenwohnhaus. Es kann gemäss einer Vorstudie des Baubüros in
situ AG in ein Wohnhaus «rück-umgenutzt» werden. Vertiefte Abklärungen bei den zuständigen
Behörden werden von wohnen&mehr derzeit vorgenommen. Die Nachnutzung als Studierendenwohnhaus ist bis ca. 2025 vorgesehen. Im Rahmen des vorliegenden Studienauftrags ist der
langfristige Umgang mit dem Gebäude zu klären (siehe 5.2.5). Grundsätzlich gilt: Je wirtschaftlicher der bauliche Umgang mit dem Personalhaus, desto realistischer ist die langfristige Sicherung der auf günstige Mieten angewiesenen Wohnnutzung für Studierende auf dem Areal – und
desto eher erfüllt sich die Absicht von wohnen&mehr, studentisches Wohnen auf lange Sicht anbieten zu können.
Flüchtlingsheim im Personalhaus 2 an der Hegenheimerstrasse
Das Personalhaus 2 wird heute von der Sozialhilfe Basel-Stadt als Wohnhaus für Asylsuchende
und anerkannte Flüchtlinge genutzt. Diese Nutzung soll bis ca. 2025 weitergeführt werden. Was
mit dem Gebäude im Anschluss geschieht und wie der Arealteil 2 zu entwickeln ist, ist im Rahmen des vorliegenden Studienauftrags zu klären. Ob das um- oder allenfalls neugebaute Gebäude langfristig weiterhin durch die Sozialhilfe genutzt wird, ist offen.
LeNa-Baustein 7
Bei der Bau- und Wohngenossenschaft Lebenswerte Nachbarschaft LeNa handelt es sich um eine
im Jahr 2015 gegründete Basler Genossenschaft, die sich an den Grundsätzen von Neustart
Schweiz orientiert. LeNa hat die Absicht, ein Gebäude(ensemble) auf dem Areal zu mieten (allenfalls in Rohbaumiete) und darin ein innovatives Wohnkonzept umzusetzen. Insgesamt sind
für den LeNa-Baustein rund 7’500m2 BGF (Wohnen und Nicht-Wohnen) für rund 185 Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen, dazu eine Lokalisierung des LeNa-Bausteins an geeigneter
Areallage. Nähere Angaben finden sich im Programm unter 5.2.7.
7
Der Begriff „Baustein“ steht für eine Nutzungs- bzw. Programmeinheit, nicht für eine städtebaulich-architektonische
Disposition.
16
4.2 Gewerbe- und Quartiernutzungen (Nicht-Wohnen)
Für Gewerbe- und Quartiernutzungen sind auf dem Neubauareal (Arealteile 1 und 2) rund
6'000m2 BGF vorgesehen. Das Sockelgeschoss des umgenutzten Spitalgebäudes (Arealteil 3)
miteingeschlossen, sind es auf dem Gesamtareal 10'500m2. Grosse, arealprägende Bausteine
wie ein Schulhaus, eine Turnhalle oder ein Einkaufszentrum sind nicht vorgesehen. Vielmehr ist
ein vielfältiger Mix kleinerer und mittlerer Nutzungen geplant. Diese sind mehrheitlich quartierorientiert, haben aber zum Teil auch eine gesamtstädtische Ausstrahlung bzw. Anziehungskraft. Das Spektrum reicht von Treffpunkt- und Betreuungsangeboten, Gastronomie und Sozialinstitutionen über Kleinläden und Ateliers bis hin zu Flächen für Büros, Dienstleister und Handwerker.
Generell sollen die Flächen in möglichst flexiblen Strukturen (beispielsweise mit leistungsfähigem Achsmass) untergebracht sein, um später einfach Umnutzungen zu ermöglichen. Die Auflistung der bereits definierten und im Rahmen des Studienauftrags zu platzierenden «NichtWohnen-Nutzungen» findet sich im Programm in Kapitel 5.5.
17
5 Programm / Aufgabenstellung
5.1 Allgemeines
Der Projektperimeter ist auf dem Konzeptplan dargestellt (siehe unten und in der Beilage). Er
schliesst die IWB-Bezirksstation sowie die sogenannten Nachbarschaftsflächen zwischen dem
Areal von wohnen&mehr und dem Neubau des Felix Platter-Spitals mit ein. Die Detailgestaltung
der Nachbarschaftsflächen wird im Zuge des städtebaulichen Verfahrens erarbeitet und in Absprache mit dem Felix Platter-Spital bestimmt. Die Parzellengrenze zum Felix Platter-Spital
wurde bereits festgelegt. Die Parzellengrenzen zum Quartier werden nach Abschluss des städtebaulichen Verfahrens definitiv festgelegt.
Konzeptplan mit den städtebaulichen Prinzipien sowie den Areal- und Gebäudebezeichnungen. Der Arealplan findet
sich in der Beilage in höherer Auflösung.
Die Aufgaben sind im städtebaulichen Massstab, d.h. im Massstab 1:500 zu bearbeiten. Davon
ausgenommen sind speziell gekennzeichneten Programmbestandteile wie der Spitalgarten, die
Erschliessung/Grün Mitte oder die beiden exemplarischen Gebäude. Diese Programmbestandteile sind detaillierter zu bearbeiten und es sind vertiefte Aussagen dazu zu treffen (im Massstab 1:200, wo erforderlich 1:100). Den einzelnen, zu bearbeitenden Programmpunkten ist jeweils eine kurze Zusammenfassung vorangestellt im Sinne von Leitlinien, die es zu beachten
gilt.
18
5.2 Städtebau und exemplarische Gebäude
5.2.1 Leitlinien
Quartierflair
Der Anspruch von wohnen&mehr ist es, auf dem Felix Platter-Areal keine Siedlung, sondern ein
eigentliches Quartier zu realisieren – ein Stück Stadt mit einem lebendigen Nutzungsmix, einer
durchmischten Bewohnerschaft sowie vielfältigen Funktionen und Bezügen. Auf atmosphärische
Qualitäten (Quartierflair) legt wohnen&mehr grossen Wert. Mit dem umgebenden, gewachsenen
Quartier ist das Areal räumlich und bezüglich der Nutzungen verwoben. Durch diese Verflechtung und einer entsprechenden Durchlässigkeit wird das Felix Platter-Areal Teil eines grösseren
Ganzen. Erst damit stellt die Arealentwicklung auch einen Beitrag zur Gesamtentwicklung des
Hegenheimerquartiers dar.
Dauerhafter Städtebau
Die Baugenossenschaft und die Planungsbehörden setzen auf einen robusten, identitätsstiftenden Städtebau. Städtebauliche Verträglichkeit und Raumgeborgenheit 8 sind bestimmende Begrifflichkeiten. Ein klar lesbarer, gut nutzbarer öffentlicher Raum stärkt die Quartieridentität.
Referenzen sind zum Beispiel Erlenmatt Ost in Basel oder das Hunziker-Areal in Zürich.
Ensemblebildung
Mit dem bestehenden und dem neuen, im Bau befindlichen Felix Platter-Spitalgebäude stehen
zwei «Protagonisten» auf der Arealbühne. Die neuen Bauten «umspielen» diese auf selbstbewusste Art und Weise. Untereinander und im Zusammenspiel mit diesen bilden die Neubauten
ein bewusst komponiertes Ensemble. Auf der Makroebene kommt der Ensemble-Gedanke ebenfalls zum Tragen, dies in der Verknüpfung des Areals mit dem umgebenden Quartier und der
Gestaltung der Arealränder (Adressbildung).
Portionierung / Differenzierung
Bild und Identität eines Quartiers stehen in engem Zusammenhang mit der Grösse der Baufelder
bzw. der Bauvolumen. Um ein lebendiges, differenziertes Quartier im Quartier zu realisieren,
sind massvoll proportionierte Baukörper vorzusehen. Die Neubauten sollen als eigenständige
Häuser im Stadtquartier funktionieren und jeweils über eine erkennbare, eigene «Adresse» verfügen. Nicht zuletzt ist die entsprechende «Portionierung» für wohnen&mehr ein wichtiges Erfordernis für den Miteinbezug von Nutzungspartnern für einzelne Wohngebäude.
5.2.2 Quartieranalyse / Gesamtareal / Städtebau
Ausgangslage
Durch den Bebauungsplan werden die Bebauungseckwerte festgelegt. So dürfen beispielsweise
die Neubauten, als Referenz an den bestehenden Spitalbau, maximal achtstöckig sein. Eine Ausnützungsziffer wird im Bebauungsplan nicht definiert, zumal auch die Grösse der Parzelle noch
8
Der Begriff wird beispielsweise im Rahmen des Nationalforschungsprojekts NFP 65 «Neue urbane Qualität» verwendet.
Siehe Sulzer, Jürg und Desax, Martina, Leitungsgruppe NFP 65 (Hg.): Stadtwerdung der Agglomeration. Die Suche nach
einer neuen urbanen Qualität. Scheidegger & Spiess, Zürich, 2015.
«Jeder kennt die beliebige Aneinanderreihung von Neubauten in der Agglomeration, die ein Bild unfertiger Siedlungen
hervorruft. Sie müssen zu Stadt-Ensembles verdichtet und umgestaltet werden. Für die dort lebenden Menschen
entstehen so vielschichtige Möglichkeiten der Identifikation mit ihren Wohnorten, besondere Erinnerungen und eine
räumliche Geborgenheit, wie wir sie in den Innenstädten – beispielsweise rund um den Idaplatz in Zürich – schätzen.»
19
nicht definitiv feststeht. Vielmehr wird ein BGF-Zielkorridor von 60'000 bis 68’000m2 vorgegeben, wovon der bestehende Spitalbau 19’650m2 beansprucht. wohnen&mehr will mit dem Felix
Platter-Areal einen Beitrag zur intelligent und sozial nachhaltig verdichteten Stadt leisten, ohne
ein Exempel für höchste Verdichtung zu statuieren – langjährige Mieterbeziehungen und stabile
Nachbarschaften sind ihr wichtig.
Die Dimensionierung und Platzierung der Bauvolumen orientiert sich an den Zielen a) eines
kommunikativen, lebendigen, nachbarschaftlichen Quartiers im Quartier und eines dauerhaften
Städtebaus, b) der Schaffung von möglichst preisgünstigem Wohnraum. Die bauliche Dichte soll
angemessen, der Städtebau verträglich sein.
Programm
Das umgebende Quartier ist zu analysieren. Es sind Schlüsse zu ziehen, wie das Areal eingebunden und mit dem umliegenden Quartier verwoben werden kann (Interaktionen zwischen
Quartier und Wohnareal).
Es sind Aussagen zu treffen über den Umgang mit sämtlichen Arealgrenzen zu den umliegenden Quartierteilen, zu den Verkehrsachsen und zu den bestehenden Gebäuden auf dem
Areal (inklusive Spitalneubau). Dabei ist das Thema der Adressbildung (über das gesamte
Areal) sehr wichtig.
Für das rund 36'000m2 grosse Areal ist ein auf die Ziele von wohnen&mehr zugeschnittener
städtebaulicher Entwurf zu erarbeiten, dies unter Miteinbezug bestehender Gebäude (siehe
5.2.4 bis 5.2.6) und vorgegebener Neu-Bausteine (5.2.7). Dabei sind auf den Arealteilen 1
und 2 bis zu 45’000m2 BGF auf städtebaulich verträgliche Weise unterzubringen. Die Vorgaben des Bebauungsplans sind dabei einzuhalten.
5.2.3 Städtebaulich-architektonisches Regelwerk («Baukasten»)
Ausgangslage
Städtebau, wie ihn wohnen&mehr versteht, hat einen kollektiven Anspruch. Quartierflair entsteht dort, wo sich Gebäude aufeinander beziehen, miteinander in Dialog treten und gemeinsam mit den Freiräumen ein Ensemble (und damit Gemeinschaftlichkeit) bilden. Durch starke
städtebaulich-architektonische Regeln wird Zusammenhalt und Kohärenz geschaffen. Durch die
(subtile) Variation derselben entsteht ein lebendiges, differenziertes, nutzungsspezifisches Bild.
Die zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Entwurf der einzelnen Gebäude beauftragten Architekten sollen auf ein einfaches, effektives und doch differenziertes Regelwerk zurückgreifen.
Dieser «Baukasten» trägt nicht zuletzt zur Qualitätssicherung bei. Das Regelwerk soll zudem
die Adressbildung des Areals unterstützen. Der Besucher soll unmittelbar erkennen, dass er
sich auf dem Felix Platter-Areal befindet.
Programm
Es sind städtebaulich-architektonische Grundprinzipien zu entwickeln, dies mit dem Ziel eines kohärenten und gleichzeitig lebendigen Quartierbilds. Das städtebaulich-architektonische Regelwerk («Baukasten») ist mit Illustrationen (Grafiken/Plänen/Schemen) und kurzen
Texten zu veranschaulichen.
20
5.2.4 Einbettung des bestehenden Spitalgebäudes
Ausgangslage
Das Spitalgebäude wird ab Mitte 2019 in ein
Wohngebäude mit rund 130 Wohnungen unterschiedlicher Grösse umgenutzt. Im grossen
Sockelgeschoss werden Arbeits- und Quartiernutzungen Platz finden: von der Kinderbetreuung, Therapie- und Bewegungsräumen
und Co-Working über Gastronomie und eine
Grossküche bis zu mietbaren Quartier- und
Freizeiträumen.
Zudem soll eine öffentliche Querung die Riegelwirkung des Baus mindern und als gedeckte Piazza zum belebten Kreuzungspunkt
zwischen der Rue intérieure und der Areal-Flaniermeile werden. Die Querung wird (zumindest partiell) als zweistöckige Halle ausgebildet und Funktionen wie Concierge, SharingAngebote, Ausstellungs-/Begegnungs-/Aufenthaltsfläche erfüllen. Die vielfältigen ErdgeschossNutzungen machen das Gebäude zu einem stadträumlichen und funktionalen Zentrum für Areal
und Quartier. Im Rahmen des Studienauftrags sind die städtebauliche Einbettung des Gebäudes
sowie die funktionalen Bezüge auf Ebene Parterregeschoss
zu konzipieren. Wichtige Themen sind hier die Durchwegung, aber auch der Bezug der Aussenräume resp. der
Aussennutzung zur angedachten Innennutzung.
Das bestehende Spitalgebäude ist im Inventar der Schutzwürdigen Ortsbilder der Schweiz (ISOS) in der höchsten
Schutzstufe verzeichnet. Im Rahmen des aussergerichtlichen Vergleichs, dem der Regierungsrat im Frühling 2016
zugestimmt hat, wurde das Gebäude unter Schutz gestellt.
Die öffentliche Querung und Blick auf
Die Unterschutzstellung impliziert neben dem Schutz der Fasdie Südfassade
sade u.a. auch einen Umgebungsschutz. Das heisst, dass die
Planung mit Rücksicht auf den typischen Charakter des Gebäudes zu erfolgen hat. Es gilt, die
Bezüge zwischen dem umgenutzten Bestandesbau und den Neubauten sorgfältig zu entwickeln.
Auf genaue Vorgaben verzichtet die Denkmalpflege, in der Meinung, dass sich der angemessene Umgang mit dem Bestandesbau im Zuge des städtebaulichen Verfahrens finden und weiter
differenzieren wird. Weitere Angaben finden sich schliesslich im Ratschlag zum Bebauungsplan.
Programm
Das bestehende Spitalgebäude und die auf den Arealteilen 1 und 2 neu entstehenden Bauten sind stadträumlich und funktional sorgfältig aufeinander abzustimmen, dies auf der Basis der städtebaulichen Grundüberlegungen und des Nutzungskonzepts für das Parterregeschoss des Spitalgebäudes. Die Umgebungsfläche des Spitalgebäudes (Arealteil 3) ist ebenfalls Teil des Projektperimeters. Das Spitalgebäude selbst ist nicht zu bearbeiten, es wird in
einem eigenen, separaten Varianzverfahren weiter vertieft.
21
5.2.5 Personalhäuser
Ausgangslage
Nach dem Auslaufen der für die Personalhäuser vorgesehen Nachnutzung wird ab 2025 auf
dem Arealteil 2 die zweite Bauetappe in Angriff genommen. Dabei soll die Nutzung der beiden
Häuser bzw. der beiden Standorte am Arealrand als a) Studierenden-Wohnhaus und b) Wohnhaus für Sozialhilfe-Bezüger (oder eine vergleichbare soziale Nutzung) nach Möglichkeit fortgeschrieben werden. Aus ökologischen und wirtschaftlichen Überlegungen soll ein Optimum an
vorhandener Bausubstanz 9 genutzt und auf innovative, exemplarische Weise in die Gesamtüberbauung integriert werden – sei es durch Um-, An- oder Neubauten, sei es durch ein identisches
Vorgehen bezüglich der beiden Personalhäuser oder durch ein spezifisches Vorgehen pro Personalhaus. Dabei sind die zu erzielende Gesamt-BGF und die städtebauliche Verträglichkeit/Dichte auf dem restlichen Areal im Blick zu behalten.
Die Lösungsvorschläge in Bezug auf die Personalhäuser dürfen die Wohnqualität auf dem Gesamtareal nicht mindern. Ebenso ist die prominente Lage der Personalhäuser an der Ecke Ensisheimerstrasse/Hegenheimerstrasse („Portal-/Empfangslage“) und bei der Bushaltestelle zu berücksichtigen. Die Einstellhalle muss bereits in der ersten Bauetappe realisiert werden. Sollte die
Einfahrt von der Hegenheimerstrasse her erfolgen, ist dies bei den Etappierungsüberlegungen
mit zu berücksichtigen.
Programm
Für den Arealteil 2 ist ein städtebaulicher Vorschlag zu erarbeiten. Dieser beinhaltet die Klärung der Frage, wie die Personalhäuser nach Ablauf der Nachnutzung (also nach 2025) in
die Gesamtüberbauung integriert werden können, dies unter Beibehaltung der Nutzung als
Studierendenwohnhaus bzw. als «Sozialhaus» sowie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und der Einfahrt in die Autoeinstellhalle. Die Basisvariante beinhaltet
den Erhalt der Personalhäuser bzw. von möglichst viel Bausubstanz. Zulässig und zu begründen ist die Variante, wonach eines oder beide Personalhäuser zugunsten einer nachhaltigeren oder städtebaulich besseren Lösung teilweise rückgebaut oder ganz abgebrochen
werden müssen. Die Beziehung der Personalhäuser zum neuen Wohnareal vor, insbesondere
aber nach der zweiten Bauetappe, ist zu berücksichtigen.
Schliesslich ist darzulegen, wie die Realisierung des Arealteils 2 in einer zweiten Bauetappe
erfolgen kann (siehe Kapitel 5.7).
5.2.6 Verwaltungsgebäude
Ausgangslage
Für wohnen&mehr ist ein Erhalt des ehemaligen Verwaltungsgebäudes an der Burgfelderstrasse
prüfenswert bzw. unter bestimmten Umständen denkbar. Das Gebäude würde beispielsweise
von einer Sozialinstitution, als Praxisgebäude oder als Geschäftsstelle von wohnen&mehr genutzt, allenfalls ergänzt um eine Wohnnutzung. Die Kriterien für den Erhalt sind: das sinnvolle
Ausüben einer Scharnierfunktion (Bindeglied zur Arealgeschichte und zum Bestand sowie Bindeglied zwischen Wohn- und Spitalareal), die städtebauliche Qualität sowie die Wohn- und Nutzungsqualität der angrenzenden Neubauten. Ein Erhalt soll nicht zu einer ungünstigen städtebaulichen Lösung oder einer unverträglichen Dichte im Umfeld führen.
Aufgrund von Voruntersuchungen ist davon auszugehen, dass die Grundstruktur erhalten werden kann – dies unter
bewusster Inkaufnahme eines möglicherweise reduzierten Wohnstandards. Bei Haustechnik und Fassade sind
(energetische) Erneuerungen absehbar. Das Fassadenbild muss nicht erhalten bleiben – Überformungen, grosszügige
Anbauten etc. sind möglich. Vertiefte Behördenabklärungen werden derzeit vorgenommen.
9
22
Programm
Im Rahmen des Studienauftrags ist zu prüfen, ob und wenn ja, wie das Verwaltungsgebäude
gemäss den oben genannten Kriterien in die Gesamtüberbauung integriert werden kann.
5.2.7 Exemplarische Gebäude: Baustein Mitte und Baustein LeNa
Ausgangslage / Vorbemerkung
Im Rahmen des Studienauftrags sind zwei Bausteine vertieft zu untersuchen: der Baustein Mitte
und der Baustein LeNa. Je nach gewählter städtebaulicher Disposition sind die Gebäude eingebaut oder eigenständig zu entwickeln. Die Begriffe „Baustein“ und „Gebäude“ implizieren demnach keinen städtebaulich-architektonischen Typus, sondern stehen für eine Nutzungs- bzw.
Programmeinheit, die im Rahmen des Studienauftrags „herangezoomt“ und vertieft bearbeitet
wird. Dabei sollen die aufgeführten Nutzungsprogramme jeweils im exemplarischen Gebäude(ensemble) Platz finden.
Baustein Mitte
Der erste, vertieft zu bearbeitenden Areal-Baustein befindet sich in der Arealmitte, in unmittelbarer Nachbarschaft zum umgenutzten Spitalgebäude, mit Anstoss an den Quartierplatz. Im
Parterregeschoss sind Quartiernutzungen sowie wohnergänzende Nutzungen unterzubringen
(siehe nachfolgende Tabelle). Der Baustein Mitte zeichnet sich durch seine spezifische Lage und
damit durch eine spezifische Nutzung des Erdgeschosses und entsprechende Innen-Aussenraumbeziehungen aus. In den Obergeschossen ist ein vielfältiger Wohnungsmix vorzusehen:
vom Studio über kleine und mittlere Wohnungen bis zur 5-Zimmer-Wohnung und zur Cluster-/
zur Gross-WG-Wohnung. Die Obergeschosse sollen exemplarisch für ein zukunftsweisendes, genossenschaftliches Wohnhaus und bestenfalls repetierbar für weitere Gebäude auf dem Areal
sein. Das Volumen des Bausteins ist offen.
Parterre-Nutzung
Laden mit
Konsumationsmöglichkeit
Beratungsstelle
Flächen für Dienstleister, Kleingewerbe u.ä.
Wohnatelier(s)
Details
Z.B. Spezialitätenladen oder Weinbar
Lokalisierung
An prominenter Lage
m2
100-125m2
Beratungsbereich
mit Infotheke, Büros
An prominenter Lage
75-100m2
Offen
Offen*
Auf platzabgewandter
bzw. ruhigerer Seite
Offen*
Arbeitsatelier mit
Wohnbereich, Anzahl der Ateliers offen
* Die Gesamtfläche des Erdgeschosses ist entwurfsabhängig. Die Flächen für Dienstleister und Kleingewerbe sowie die
Wohnateliers bilden die «Spielmasse».
23
Baustein LeNa
Die Genossenschaft LeNa hat die Absicht, einen 7’500m2 BGF umfassenden Baustein an frequentierter Areallage zu übernehmen. Entsprechend der Philosophie der Genossenschaft soll
der Bau insbesondere ökologische und gemeinschaftliche Werte widerspiegeln. Der Bau bettet
sich als kraftvoller, innovativer «Mitspieler auf der Arealbühne» in das städtebauliche Regelwerk
für das Gesamtareal ein.
Mit dem LeNa-Haus soll zudem ein besonderer Beitrag geleistet werden zur Thematik eines suffizienten Lebensstils, des gemeinschaftlichen Wohnens und des kostengünstig-modularen Bauens (ev. Selbst-Innenausbau). Das Konzept sieht knapp bemessene Individualflächen vor, im
Schnitt rund 30m2 Wohnfläche pro Person (exklusive Gemeinschaftsflächen im Parterre). Entsprechend soll sich der Bau durch gute, einfache Grundrisse und eine sinnvolle Gebäudevolumetrie auszeichnen. Wie auch auf dem restlichen Areal, wird Nachhaltigkeit gross geschrieben
(Konstruktion, Materialien, Energieeffizienz, innovative Low-tech-Lösungen u.a.).
Im Erdgeschoss sind hausbezogene, (halb)interne Gemeinschaftsräume sowie externe Flächen
für Quartiernutzungen wie folgt vorgesehen:
Nutzung
Lobby / Empfangsbereich / Cafeteria
Cantina
Cantina-Küche
Pantoffelbar / Gemeinschaftsraum
Lebensmitteldepot
Waschsalon
Flächen für Dienstleister, Kleingewerbe u.ä.
Details
Durchgang zum Wohnbereich, zugleich Aufenthaltsbereich mit Theke,
Sitzmöglichkeiten und
Backoffice (Hauswartung)
«Essraum» im Sinne einer
offenen «Soziallandschaft»
mit Theken, Tischen unterschiedlicher Grösse
Cantina-Küche, zugleich
Verarbeitung von Lebensmitteln aus Depot, GastroEinrichtungen
Vielseitig nutzbarer Gemeinschaftsraum, Wohnzimmercharakter
In der Art eines KleinstBio-Ladens, insbesondere
für die Bewohnenden, mit
Kühlmöglichkeit
Ca. 8 mittelgrosse Maschinen, im Sinne eines Begegnungsorts mit Sitzund Spielmöglichkeiten
Eher kleinteilig, jeweils
von aussen zugänglich
Lokalisierung
Im Eingangsbereich
(Treppe/Lift zu OG), offen
zur
Cantina und ev. zum Lebensmitteldepot
Schliesst an Lobby an,
zentrale Lage, Zugang zu
Küche und Aussenraum
und Toiletten
Zugang zu Cantina (Essens-ausgabe) und Lebensmitteldepot (Economat)
m2
Ca.
50m2
Ca. 150m2
60m2
Angrenzend an Lobby
80m2
Im EG, Kühlzellen im UG
60m2
Im EG (ev. im UG) mit Zugang zum Aussenbereich
50m2
An frequentierter Lage
Verbleibende Fläche *
* Die Gesamtfläche des Erdgeschosses ist entwurfsabhängig. Die Flächen für Dienstleister, Kleingewerbe etc. bilden die
«Spielmasse».
24
Der Baustein LeNa soll an einer frequentierten, belebten Areallage liegen, die genaue Lage ist offen. Optionen sind die Platzierung entlang der Arealquerung oder die Arealecke Burgfelder-/
Ensisheimerstrasse. Nähere Informationen zur Genossenschaft LeNa finden sich unter
www.lena.coop. Je nach städtebaulicher Setzung handelt es sich beim LeNa-Baustein um ein eigentliches Gebäudeensemble. Die Erschliessung ist idealerweise so zu konzipieren, dass ein Teil
des Gebäudes auch als eigenständige Einheit funktionieren bzw. vermietet werden könnte.
Programm
In der Arealmitte sind zum Baustein Mitte vertiefte Aussagen zu treffen (im Massstab 1:200,
wo notwendig 1:100), insbesondere zu Erschliessung, Erdgeschoss, Regelgeschoss/e sowie
Ansichten zur Darstellung des architektonischen Ausdrucks. Das Wohnungsangebot soll
breit und auf die Ziele von wohnen&mehr zugeschnitten sein. In der Festlegung des genauen Wohnungsmix sind die teilnehmenden Büros frei. Im Erdgeschoss sind die oben genannten Nutzungen unterzubringen. Volumen bzw. Geschossfläche sind offen.
An einem geeigneten, frei wählbaren Standort an frequentierter Lage ist der Baustein LeNa,
eingebaut oder als eigenständiges Gebäude, zu vertiefen (insbesondere Erschliessung, Erdgeschoss, Regelgeschoss/e sowie Ansichten zur Darstellung des architektonischen Ausdrucks, im Massstab 1:200, wo notwendig 1:100). Das oben beschriebene Nutzungs-Grobkonzept bildet dabei die Basis. Es sind rund 7’500m2 BGF vorzusehen.
5.3 Öffentlicher Raum / Freiraum / Grün
5.3.1 Leitlinien
Der öffentliche Raum als Rückgrat
Der Aussenraum bzw. der öffentliche Raum ist nicht Zwischenraum, vielmehr konstituiert und
strukturiert er das Areal. Er verbindet das Areal mit dem umliegenden Quartier. Von ihm aus ist
der Städtebau zu konzipieren. Die Promenade, die Gasse, der Platz etc. bilden das klassische
Repertoire der europäischen Stadt und sind auch auf dem Felix Platter-Areal leitend. Auf Grundlage der Studienergebnisse sollen die allfälligen, zukünftigen Allmendflächen ausgewiesen werden.
Kinder- und Familienfreundlichkeit
Das Felix Platter-Areal bietet die Chance eines besonders kinder-, familien- und altersgerechten
neuen Stadtteils. Das Erschliessungskonzept ist entsprechend darauf ausgerichtet. Es sollen
vielseitige Bewegungsmöglichkeiten im Freien angeboten werden. Zudem soll der Aussenraum
selbständig erreicht werden können, so der Input des Kinderbüros Basel im Rahmen der Mitwirkung.
Filterprinzip / Schichtung
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Abfolge von öffentlichem, halböffentlichem und privatem Raum gelegt. Der halböffentlichen «Schicht» kommt eine wichtige Filter- und Pufferfunktion zu. Sie ermöglicht erst das öffentliche und das private Leben auf dem Areal. Auf eine ruhigere Hausseite (mit allenfalls halbprivatem, aber keinem privaten Aussenraum) wird Wert gelegt. Dies nicht zuletzt, um stabile und langjährige Nachbarschaften zu ermöglichen. Dieses Filterprinzip bildet sich sowohl horizontal als auch vertikal ab.
25
Grün
Die Baugenossenschaft strebt ein übergeordnetes, identitätsstiftendes Grünthema (im Sinne einer gestalterisch-konzeptionellen «Grün-Klammer»). Anders als in vielen Neubausiedlungen mit
ihrem tendenziell sterilen Abstandsgrün soll sich das Felix Platter-Areal durch eine vergleichsweise starke Durchgrünung (Gehölze, Stauden, Wiesen) auszeichnen. Dies im Bewusstsein, dass
üppiges Grün und «Wildheit» der Pflege bedürfen und mit der Architektur gut harmonieren
müssen. Auf dem Areal soll es ein Nebeneinander unterschiedlicher Formensprachen und Intensitäten geben. Gewisse Flächen sind von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst zu gestalten und zu pflegen.
Biotopverbund / Bäume
Eine besondere Bedeutung hat das Areal hinsichtlich des städtischen Biotopverbunds (siehe
Plan auf Seite 7). Eine verbindende Qualität hat insbesondere die entlang der Ensisheimerstrasse verlaufende Baumgruppe. Ein städtebauliches Konzept, welches einen teilweisen Ersatz
von Bäumen im Bereich dieses bestehenden Grünkorridors vorsieht, müsste nachhaltig begründet werden (siehe 5.3.4). Die bestehende grössere, zentral gelegene Eichengruppe soll, sofern
sie sich in den Städtebau einfügen lässt, zur Identitätsstiftung des Areals beitragen. Detaillierte
Vorgaben zu Erhalt und Ersatz der Bäume finden sich in den unter 8.2.1 aufgeführten Unterlagen.
Programm
Auf Basis der Leitlinien und den nachfolgenden Detailbeschreibungen ist ein übergeordnetes Frei- und Grünraumkonzept für das gesamte Areal zu entwickeln.
Als wesentlichste Freiraum- und Grünelemente sind vorzusehen:
Quartierplatz und Flaniermeile, Spitalgarten und Grünraum Mitte, Bäume und Grünkorridor
(bestehend), Zwischengrün, Fassaden- und Dachbegrünung, sowie spezifische Aussenräume
für Spiel und Sport
Es ist nachzuweisen, dass der Erhalt derjenigen Bäume und Baumgruppen, welche gemäss
Projektvorschlag bestehen bleiben, topografisch-baulich machbar ist.
5.3.2 Zentraler Begegnungsort («Quartierplatz») und Arealquerung («Flaniermeile»)
Quartierplatz
Im Zentrum des Areals ist ein verkehrsfreier Quartierplatz als städtebaulicher Dreh- und Angelpunkt und zentraler Begegnungsort vorgesehen. Der Platz ist das Herzstück des Areals – und
dient zudem dem «platzlosen» Hegenheimerquartier als Quartierplatz. Der Platz soll sich durch
eine hohe Aufenthalts- und Gebrauchsqualität auszeichnen. Weiter soll er, so der Wunsch aus
dem Quartier, das Element Wasser beinhalten. Im umgenutzten Spitalgebäude und in den an
den Platz angrenzenden Neubauten sind Parterre-Nutzungen geplant, welche auf den Platz reagieren und diesen beleben. Die für die Anlieferung und die Erschliessung des Areals notwendigen Flächen sollen den Platz bzw. dessen Aufenthaltsqualität so wenig wie möglich beeinträchtigen. Die zentrale Baumgruppe ist in die (erweiterte) Platzgestaltung (die Platzlandschaft) möglichst zu integrieren.
Flaniermeile
Zwischen Kannenfeldpark/Burgfelderstrasse und Hegenheimerstrasse/Kreisel ist eine arealquerende Fussgängerverbindung vorgesehen. Die Verbindungsachse ist Teil des übergeordneten
städtischen Orientierungs- und Wegesystems. Sie ist die kommunikative, pulsierende Lebensader, entlang derer sich öffentliche und halböffentliche Erdgeschossnutzungen reihen und von
26
der aus die Gebäude erschlossen werden. Als Flaniermeile ist sie Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten. Ihr innerstädtischer Gassencharakter resultiert aus den nahen Fassaden, den
lebendigen Erdgeschossnutzungen, der adäquaten Gestaltung etc. Die Flaniermeile erzeugt soziale Dichte und ermöglicht vielfältige Interaktion. Der Quartierplatz und das Hauptgebäude (öffentliche Querung, Quartiernutzungen) sind Teil der Achse.
Programm
Es ist ein zentral gelegener, hochwertiger, mit dem Element Wasser ausgestatteter Quartierplatz zu verorten und so zu konzipieren, dass er als Scharnier mit hoher Aufenthaltsqualität
funktioniert – mit Bezügen zu den zentralen Gebäuden (umgenutztes Spitalgebäude, SpitalNeubau und Baustein Mitte) sowie zu den wichtigen Achsen. Seine Grösse soll der Funktion
angemessen sein.
Im Rahmen des städtebaulichen Gesamtkonzepts ist eine Arealquerung im Sinne einer Begegnungs- und Flaniermeile zu entwickeln.
5.3.3 Spitalgarten und Grün Mitte
Südseite des Spitals / Spitalgarten
Die Planungen des Felix Platter-Spitals sehen eine untere Ebene (Therapiegarten) und eine obere
Ebene (Spitalgarten) vor. Die untere Ebene, die Böschung und die Einfahrt vom Luzernerring in
die Tiefgarage sind gegeben – und sollen nicht weiterbearbeitet werden. Die restliche, im Konzeptplan schraffierte Fläche hingegen ist erst hinsichtlich der konzeptionell-topographischen
Gestaltung gegeben und soll weiterbearbeitet werden. Im Bereich des künftigen Quartierplatzes
ist die Gestaltung sogar gänzlich neu zu entwickeln.
Ostseite des Spitals / Grün Mitte
Der Bereich zwischen dem Spital-Neubau (Ostseite) und der künftigen Wohnüberbauung (Westseite) ist als ruhiger, hochwertig gestalteter Grünraum definiert. Gegeben bzw. konzeptionell
vorbestimmt sind die Flächen in unmittelbar angrenzend an den Spital-Neubau (Fluchtwege, Veloparkierung, grüne Bänderung, Gehweg Ost). Auf der Parzellengrenze liegt das befestigte «Erschliessungsband». 10 Als durchgängige Verkehrsachse für den Motorisierten Individualverkehr
bzw. als Quartierstrasse ist die Achse explizit nicht vorgesehen. Geplant ist die Signalisation als
Tempo 20-Begegnungszone. Weitere Details zum motorisierten Individualverkehr unter 5.4.5.
Programm
Auf der Basis des vorliegenden Gestaltungsprojekts für die Umgebungsflächen des Felix
Platter-Spitals und den Auflagen aus der Baubewilligung des Felix Platter-Spitals (siehe
Grundlagen) sollen die schraffierten Flächen weiterentwickelt werden.
Zu den Programm-Bestandteilen „Spitalgarten“ und „Grün Mitte“ sind – im Sinne einer Vertiefung – detailliertere Aussagen zu treffen.
10
Neben seiner Funktion als städtebauliche Achse bzw. Sichtachse erfüllt es eine Erschliessungsfunktion: Für das Felix
Platter-Spital dient es als Zufahrtsmöglichkeit für Tanklastwagen und Feuerwehr. wohnen&mehr nutzt den Zufahrtsweg
für Velos, Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Zügelwagen und insoweit für die Anlieferung, als dass diese nicht durch die
unterirdische Autoeinstellhalle oder anderswoher erfolgen kann.
27
Der Ausschnitt aus dem Konzeptplan zeigt schematisiert die derzeitige Gestaltung von Spitalgarten und Grün Mitte.
5.3.4 Grünkorridor und Durchgrünung des Areals («Zwischengrün»)
Grünkorridor und Bäume
Das Areal ist durchsetzt mit Bäumen, welche durch die Realisierung der Neubauten teilweise gefällt werden müssen. Sämtliche Bäume, auch diejenigen, welche durch den Spitalneubau und
den provisorischen Parkplätz schon gefällt wurden, müssen innerhalb der Frei- und Grünraumgestaltung, auf nicht unterbauten Flächen, ersetzt werden. Der bestehende, baumbestandene
Grünkorridor entlang der Ensisheimerstrasse und der Hegenheimerstrasse verbindet die grossen Grünräume – namentlich den Kannenfeldpark mit der Bachgraben-Promenade und dem geplanten, grenzüberschreitenden Landschaftspark IBA Parc des Carrières – und ist Teil des baselstädtischen Biotopverbundkonzepts. Dieser
Grünkorridor soll seinen öffentlichen, verbindenden Charakter in jedem Fall behalten.
Der Baumbestand ist «in seiner Gesamtheit
von hohem Wert, weshalb er bei späteren
Detailplanungen mit besonderer Sorgfalt zu
behandeln ist» 11. Baumfällungen müssten
sich städtebaulich besonders legitimieren.
Es ist zu beachten, dass ein Baum nur erhalten werden kann, wenn sein Wurzelwerk
(Ausmass entspricht Krone) bei der Erstellung der Bauten nicht zerstört wird.
Zwischengrün
Das Konzept für das Grün um die Häuser soll sich am Zielbild von wohnen&mehr orientieren: So
sollen sich öffentliche, stärker genutzte Bereiche und intimere, abgeschirmte Bereiche abwechseln – pflegeleichtere Flächen mit intensiver zu pflegenden Flächen – «wildere» Ecken mit gezähmtem Grün. Im Grundsatz ist das Areal überdurchschnittlich stark begrünt. Auch Frucht-
11
Bau- und Vekehrsdepartement Basel-Stadt, Bebauungsplan erster Stufe / Bericht zur öffentlichen Planauflage,
November 2015, S. 10.
28
bäume und andere Kulturpflanzen sollen auf dem Areal vorkommen. Die im Konzeptplan markierte zentrale Baumgruppe ist möglichst zu erhalten als zentrierendes, identitätsstiftendes
Grünelement – und entsprechend mit dem Quartierplatz zu verbinden. Das Grün soll als verbindendes Element wirken und nicht in Form von Abstandsgrün in Erscheinung treten.
Fassadengrün
Ein innovatives Fassaden-Grünkonzept soll dem Felix Platter-Areal eine unverwechselbare Identität verleihen. Mit vergleichsweise kostengünstigen, unterhaltsarmen Massnahmen
sollen einige Gebäude auf dem Areal einen
Beitrag zum Thema Fassadengrün leisten
können. Das Grün soll der Architektur
nicht «aufgepfropft» werden oder diese
«verschleiern», sondern präsentiert sich
als selbstverständliches, architektonisches
Gestaltungselement. Das Fassadengrün ist
Teil des Architektur-Baukastens (siehe
5.2.3). Denkbar ist, dass sich ein reduEine Referenz für das gelungene Zusammenspiel von
ziertes Set an Massnahmen wiederholt,
Architektur und Begrünung ist das Haus E von Müller
d.h. bei mehreren Gebäuden zur AnwenSigrist Architekten auf dem Hunzikerareal in Zürich.
dung gelangt.
Programm
Es ist darzulegen, welche Funktion der Grünzug / der Baumbestand entlang der Ensisheimerstrasse ausüben soll, wie er weiterentwickelt und mit dem Gesamtareal sinnvoll und organisch verbunden werden kann.
Die zu ersetzenden Bäume sind sinnvoll in das Gesamtkonzept zu integrieren
Es soll für den gesamten Projektperimeter ein übergeordnetes Grünthema entwickelt und
abgestimmt auf die einzelnen Bereiche/Nutzungen spezifiziert bzw. variiert werden (Grünkorridore und grüne Inseln / Pocket Parks, Zusammenspiel von horizontalem und vertikalem
Grün, Gestaltung der sogenannten «Nachbarschaftsflächen»). Eine naturnahe Gestaltung ermöglicht die wichtige ökologische Vernetzung.
Es ist ein Fassaden-Grünkonzept zu entwickeln, welches Teil des Areal-Grünkonzepts sowie
des Architektur-Baukastens ist und dem Areal ein unverwechselbares Gepräge geben kann.
5.3.5 Spezifische Aussenräume / Spiel und Sport
Spezifische Aussenräume
Dort, wo Innennutzungen eine Aussennutzung implizieren, ist diese entsprechend vorzusehen.
Dies gilt beispielsweise für gastronomische Angebote (Aussensitzbereich) oder für Kinderbetreuungsangebote und Kindergärten (Spielbereich). Die entsprechenden Nutzungen mit Aussenbezug finden sich im Kapitel 5.5.
Ein weiterer, spezifischer Aussenraum stellt der geplante Gemeinschaftsgarten dar. Er ist im
Sinne des Urban Gardening für Mieter und Quartierbewohner, allenfalls auch als Schulgarten
nutzbar. Findet sich für den Gemeinschaftsgarten keine Bewohnergruppe, die ihn unterhält, so
wird die Fläche anderweitig genutzt werden (im Sinne von aneigenbarem Raum).
29
Spiel und Sport
Der Kannenfeldpark ist mit seinem vielfältigen Spielangebot gut erreichbar, aber auch schon
sehr gut genutzt. Auf dem Felix Platter-Areal selbst sind ebenfalls Angebote für Kinder vorzusehen. So sind auf dem Areal ein grösserer und ein kleinerer Spielbereich zu planen (sich ergänzend, allenfalls altersspezifisch, davon einer auch für Seniorinnen und Senioren attraktiv). Zwischen den explizit als Spielbereiche ausgewiesenen Flächen sind auch kleinere, zum Spielen
animierende Flächen «einzustreuen» und mit einfachen, altersgerechten Spielelementen zu versehen. Für Boulespiel (und allfällige weitere Spiel- und Sportarten) sind die entsprechenden Orte
einzuplanen. Den spezifischen Bedürfnissen der unterschiedlichen Nutzungen (Spital, Bewohner, Spielende – Ruhe und Erholung Suchende versus Spielen/Austoben) ist Rechnung zu tragen.
Programm
Wo Quartiernutzungen es verlangen (siehe 5.5), sind spezifische Aussenräume einzuplanen.
Es ist ein Gemeinschaftsgarten vorzusehen (Lokalisierung möglichst angrenzend an anderweitigen Freizeit- bzw. Aufenthaltsort, Grösse offen).
Auf dem Areal sind zwei Bereiche für das Kinderspiel vorzusehen und auf die Wohnnutzung
abzustimmen. Dazu kommen kleine Spielflächen oder Begegnungsflächen in unmittelbarer
Wohnumgebung.
Weitere Spiel- und Sportmöglichkeiten (wie Boule, Tischtennis, etc.) sind anzugeben und in
die übrige Umgebungsgestaltung zu integrieren.
5.4 Erschliessung / Verkehr
5.4.1 Leitlinien
Das Felix Platter-Areal ist so weit wie möglich verkehrsfrei. Die Verkehrswege durch das Areal
sind auf Fussgänger/innen und Velofahrer/innen zugeschnitten. Der oberirdische, motorisierte
Verkehr soll sich auf das erforderliche Minimum beschränken (beispielsweise Rettungsfahrzeuge, Ver- und Entsorgung). Arealbewohner mit Auto nützen die zentrale, unterirdische Einstellhalle. Mit einem Schnitt von rund 0,4 Parkplätzen pro Wohneinheit gilt das Felix PlatterAreal als autoarm. Die vorgesehene Parkplatzzahl von 200 Plätzen resultiert – abgesehen von
grundsätzlichen Überlegungen – aus Erfahrungen aus anderen Bauprojekten in Basel und dem
erwarteten Bevölkerungsmix auf dem Areal. Schliesslich ist das Areal gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Weitere Details zum vorgesehenen Verkehrskonzept finden sich im Bebauungsplan.
5.4.2 Öffentlicher Verkehr
Das Areal wird im Norden von der Tramlinie Nr.3, im Süden von der Buslinie Nr.31 und Nr.38
sowie im Westen von der Buslinie Nr.36 erschlossen. In 500m Distanz befinden sich weitere
Bus- und Tramlinien sowie in 800m zusätzlich der Bahnhof St. Johann. Das Areal ist damit ausserordentlich gut erschlossen. Die aktuelle Situation des öffentlichen Verkehrs kann als gegeben bezeichnet werden. Lediglich die heutige Haltestelle Felix Platter-Areal der Tramlinie Nr.3
wird im Zuge der geplanten Sanierung der Burgfelderstrasse Richtung Burgfelderplatz verschoben werden (siehe Konzeptplan).
30
5.4.3 Fussgängerinnen und Fussgänger
Ausgangslage
Die Chance des Felix Platter-Areals besteht darin, ein weitgehend verkehrsfreies, fussgängerfreundliches Quartier zu schaffen. Die wichtigsten Verbindungsachsen für Fussgänger/innen
sind auf dem Konzeptplan eingezeichnet.
Dabei handelt es sich um die folgenden Fussgängerverbindungen:
- Arealquerung von Burgfelderstrasse/Kannenfeldpark via Quartierplatz und Querung Spitalgebäude bis zum Kreisel Hegenheimerstrasse/Luzernerring (siehe «Flaniermeile» unter
5.3.2)
- Arealquerung vom Luzernerring via Spitalgarten und Quartierplatz bis zur Ensisheimerstrasse / Höhe Hagentalerstrasse (siehe provisorischer «Gehweg Süd» unter 5.3.3)
- Stich von der Hegenheimerstrasse zum Quartierplatz (parallel zur Velozufahrt, siehe 5.4.4)
- Stich von der Burgfelderstrasse entlang Spital-Neubau zum Quartierplatz (siehe «Erschliessung Mitte» unter 5.3.3)
- Arealtangente entlang Ensisheimerstrasse (siehe «Grünkorridor» unter 5.3.6)
Programm
Für Fussgängerinnen und Fussgänger ist ein Wegenetz zu entwickeln mit übergeordneten
und untergeordneten Verbindungen (Ebene Quartier und Ebene Areal).
5.4.4 Velofahrerinnen und Velofahrer
Ausgangslage
Abgesehen von den von Velofahrern mitbenutzten Hauptstrassen rund um das Areal wird die
Route von der Hegenheimerstrasse via Ensisheimerstrasse bis zur Glaserbergstrasse explizit als
Veloverbindung tituliert (siehe «Veloroutennetz BS» auf Konzeptplan). Die Route wird im Rahmen der geplanten Sanierungsarbeiten an der Burgfelderstrasse weiter aufgewertet. Vor diesem
Hintergrund ist eine weitere (arealquerende) Velo-Transitachse nicht vorgesehen. Es sollen lediglich die Zufahrten zu den Bauten und die entsprechenden Abstellplätze konzipiert werden.
Die Erschliessung des Areals für Velofahrer ist wie folgt vorgesehen:
- Zufahrt ab Burgfelderstrasse via Erschliessung Mitte (siehe auch 5.3.5)
- Zufahrt ab Hegenheimerstrasse zwischen Spitalgebäude und Personalhäusern
- Zufahrt ab Ensisheimerstrasse (in etwa auf Höhe Hagentalerstrasse)
Pro Zimmer ist ein Veloparkplatz vorzusehen. Für das Gesamtareal rechnet die Baugenossenschaft je nach Konzept mit 1300-1500 Veloparkplätzen. Diese sind hauptsächlich oberirdisch
anzuordnen, können teilweise aber auch unterirdisch oder innerhalb der Bauten untergebracht
sein.
Programm
Die genannten Zufahrten sind zu präzisieren und mit dem übergeordneten Veloroutenkonzept zu koordinieren. Durch gestalterische Massnahmen bzw. Lenkungsmassnahmen sind
die Zufahrten so zu konzipieren, dass die Fussgängerachsen den Fussgänger/innen vorbehalten bleiben.
Entsprechend dem städtebaulichen Entwurf ist auf dem Areal eine genügende Anzahl an
Veloparkplätzen vorzusehen und schematisch einzuzeichnen (davon 10-15% überdeckt). Die
jeweilige Anzahl der eingeplanten Plätze pro Abstellflächen sind direkt in den Plänen anzugeben.
31
5.4.5 Motorisierter Individualverkehr
Ausgangslage
Vorüberlegungen von wohnen&mehr und der Gruner AG gehen von einer «Erschliessung Mitte»
und einem «Südstich» aus (siehe Konzeptplan). Die «Erschliessung Mitte» führt, als Tempo 20Begegnungszone ausgeschildert, von der Burgfelderstrasse entlang dem Spital-Neubau in Richtung Quartierplatz – von dort allenfalls weiter zur Ensisheimerstrasse. Die genaue Lage sowie
die Weiterführung der Erschliessung (oder Wendepunkt) sind zusammen mit der Setzung der
Gebäude vorzuschlagen. Für das Felix Platter-Spital dient die Erschliessung als Zufahrtsmöglichkeit für Tanklastwagen und Feuerwehr. wohnen&mehr nutzt den Zufahrtsweg für Velos, Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr, Zügelwagen und nur insofern für die Anlieferung, als dass diese
nicht durch die unterirdische Autoeinstellhalle oder anderswoher erfolgen kann. Ob die Erschliessungsachse ein- oder zweispurig befahren wird, ist offen. Für den motorisierten Verkehr
wird die Einbahn-Variante priorisiert – mit einer entsprechenden Wegbreite von rund 4 Metern
und allfälligen Kreuzungsmöglichkeiten. Weitere Angaben finden sich im Abschnitt «Grün
Mitte» (5.3.3). Der «Südstich» erschliesst den südlichen Arealteil und das Spitalgebäude – sofern
die Anlieferung nicht über die Rampe Luzernerring abgewickelt werden kann.
Programm
Das im Konzeptplan skizzierte Erschliessungs-Grobkonzept ist weiter auszuarbeiten.
5.4.6 Unterirdische Autoeinstellhalle
Ausgangslage
Es ist eine unterirdische Autoeinstellhalle mit 200 Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner, Gewerbetreibende auf dem Areal sowie Besucherinnen und Besucher vorgesehen. 12 Ein Anschluss sämtlicher Gebäude trockenen Fusses an/in die Einstellhalle ist nicht zwingend, u.a. da
dies zusätzliche Begegnungen und den Austausch unter den Bewohnern mindert. In der Autoeinstellhalle wird voraussichtlich eine Mobilitätszentrale mit drei Mobility-Parkplätzen und
weiteren Mobilitätsangeboten integriert. Gemäss der Vorstudie von Gruner AG und den Abklärungen beim Amt für Mobilität liegt die Einfahrtsrampe entweder an der Hegenheimerstrasse 13
(Standort genauer zu lokalisieren) oder am Luzernerring, wo wohnen&mehr die vom Felix Platter-Spital neu gebaute Rampe für die Anlieferung in das Untergeschoss des umgenutzten Spitalgebäudes nutzen kann und eine Weiterführung in die neue Einstellhalle denkbar wäre. Die Einstellhalle und die Einfahrtsrampe müssen innerhalb der ersten Bauetappe realisiert werden.
Programm
Es ist eine unterirdische Autoeinstellhalle mit bis zu 200 Parkplätzen und Platz für weitere
Mobilitätsangebote (auch oberirdisch denkbar) wie Mobility, E-Mobilität u.a. zu konzipieren.
Die entsprechenden topographischen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen (Nachweis der
Höhen).
Entsteht die neue Einfahrtsrampe an der Hegenheimerstrasse, so ist eine optisch möglichst
zurücktretende, bestenfalls in einen Neubau zu integrierende, Rampe zu konzipieren. Dabei
soll der bestehende Grünkorridor möglichst geschont werden.
12
Ein Quartierparking ist nicht geplant – dies aus grundsätzlichen Überlegungen und aus Kosten-Nutzen-Erwägungen.
Im Übrigen hätte der Bau eines Quartierparkings die Aufhebung oberirdischer Parkplätze zur Folge.
13
Die Mitbenützung der vom Felix Platter-Spital erstellten Rampe an der Burgfelderstrasse hat sich als nicht machbar
erwiesen. Eine zweite Rampe entlang der Burgfelderstrasse ist gemäss Amt für Mobilität nicht zulässig.
32
Soll die neue Einstellhalle durch die bestehende Einfahrtsrampe am Luzernerring und durch
das 1. UG des bestehenden Spitalgebäudes erschlossen werden, so ist diese Anbindung zu
überprüfen.
Es sind (ev. oberirdisch) 8 Behindertenparkplätze, sowie einige Stellplätze für den kurzfristigen Güterumschlag vorzusehen.
5.5 Quartiernutzungen, Gewerbe und wohnergänzende Nutzungen
5.5.1 Leitlinien
Eine sich öffnende, Begegnung und Blickbeziehungen fördernde Nutzung des Parterres ist für
die Lebendigkeit und das Flair des Quartiers zentral. Im Erdgeschoss wird gearbeitet, verkauft,
beraten, gegessen, gespielt etc. Auch spezielle, nicht oder wenig «privatisierte» Wohnnutzungen wie Wohnateliers oder neue Wohnformen sowie wohnergänzende Nutzungen wie Gemeinschaftsräume, Waschsalons etc. sind als Erdgeschoss-Nutzung vorzusehen.
Von gesamthaft rund 65'000m2 BGF sind maximal 10'500m2 BGF für Quartiernutzungen, Kleingewerbe sowie wohnergänzende Nutzungen bestimmt. Die Fläche verteilt sich auf das Hauptgebäude, d.h. den Arealteil 3 (4'500m2) und das übrige Areal, d.h. die Arealteile 1 und 2 (rund
6’000m2). Die restlichen BGF sind dem Wohnen vorbehalten.
Programm
Es ist aufzuzeigen, wo und wie auf den Arealteilen 1 und 2 rund 6'000m2 für Quartiernutzungen (siehe 5.5.2), für Gewerbenutzungen (siehe 5.5.3) sowie für wohnergänzende Nutzungen (siehe 5.5.4) platziert werden können. Der Arealteil 3 ist diesbezüglich nicht zu bearbeiten.
5.5.2 Soziokultur, Bildung, Freizeit (Quartiernutzungen)
Ausgangslage
wohnen&mehr hat das Nutzungskonzept für das Areal im Rahmen eines zweiteiligen Workshops mit Quartiervertreterinnen und –vertretern abgestimmt. Die mit P bezeichneten Nutzungen sind im städtebaulichen Entwurf zu verorten. Die mit I bezeichneten Nutzungen haben Informationscharakter bzw. sind – wie im Fall der im umgenutzten Spitalgebäude vorgesehenen
Erdgeschoss-Nutzungen – auf das Freiraum-Konzept für das Gesamtareal abzustimmen. Das
Nutzungskonzept für das Erdgeschoss des Hauptgebäudes findet sich auf dem Konzeptplan.
In den Bereichen Soziokultur, Bildung und Freizeit sind die folgenden Nutzungen vorgesehen:
Nutzung
Gastronomie
Details
Café-Restaurant
mit Aussensitzplätzen
Laden-Café-Kombination mit Aussensitzplätzen
Fläche
Ca. 350 m2
Lokalisierung
Hauptgebäude
Status
I
100-125 m2
Am Quartierplatz /
siehe Baustein Mitte
unter 5.2.7
P
33
Cantina
Ca. 150 m2
Treffräume
Saal und weitere
mietbare Räume
für Bewohner und
Quartier
Öffentliche Querung
(The Hall)
Rezeption und
Info-Drehscheibe
für Areal/Quartier,
Verleih, Aufenthalts- und Veranstaltungsort, zweigeschossig
Bibliothek/Ludothek
Kinderbetreuung
Kindertagesstätte
KITA
Spielgruppe
Doppelkindergarten
Geführt vom Erziehungsdepartement
BS
Jugendräume
Eignung des Pavillons wird von wohnen&mehr geprüft
Bewegungs-/
Spielraum
Multifunktionale
Räume für Institutionen, Beratungsstellen, Praxen etc.
Ateliers
Proberäume, Hobbyräume
Lebensmitteldepot
Beratungs-, PraxisBüroräume unterschiedlicher
Grösse, für Institutionen, Fachstellen
etc.
Weitere Therapieund Praxisräume
Einzeln und im
Cluster - mehrheitlich zwischen 20
und 60 m2
Ca. 475 m2
Im Baustein LeNa,
siehe 5.2.7
Hauptgebäude (Ost)
I
Ca. 175 m2
Hauptgebäude
I
Offen
Prominente Lage, z.B.
Arealquerung oder
Quartierplatz
Hauptgebäude
P
I
Arealteil 1
P
Ca. 350 m2
innen, ca.
250 m2 aussen
Offen
Arealteil 1
P
Pavillon
I
Ca. 150 m2
Mit Anschluss an
Aussenspielplatz
Entlang Arealquerung
und am Quartierplatz
(siehe Baustein Mitte)
sowie andernorts auf
Arealteilen 2 und 3
P
Ca. 400 m2
innen
Ca. 200 m2
aussen
150 m2
Offen
P
P
Offen
Hauptgebäude
I
Offen
Auf Arealteilen 1 und
2 an weniger frequentierten Lagen
P
Offen
Hauptgebäude
I
Ca. 60 m2
Im Baustein LeNa,
siehe 5.2.7
P
P = Programmbestandteil / im städtebaulichen Entwurf zu verorten
I = Information / hinsichtlich Freiraum-Konzept zu bearbeiten
34
Programm
Die mit P bezeichneten Nutzungen sind in die Arealkonzeption zu integrieren. Die jeweiligen Nutzungen sind als Gesamtflächen (d.h. ohne Raumaufteilungen) darzustellen.
Weitere Nutzungen können von den teilnehmenden Teams vorgeschlagen werden.
5.5.3 Arbeit, Gewerbe, Dienstleistungen
Ausgangslage
Arbeits- und Gewerbeflächen finden sich sowohl im Gebäudefuss des umgenutzten Spitalgebäudes als auch in Parterrelagen auf dem restlichen Gelände. Nicht im Fokus, aber auch nicht undenkbar ist die Realisierung eines eigenständigen, kleinen Gewerbehauses oder die Ausdehnung von Arbeitsflächen auf das 1. Obergeschoss – dies im Fall von Lagen, die für das Wohnen
nicht oder weniger geeignet sind.
Nutzung
Läden
Details
Lebensmittelladen
Weitere Kleinläden
Co-Working
Kleingewerbe,
Handwerker,
Dienstleister etc.
Gemeinschaftliche
Bürolandschaft
Kleinere und mittlere
Flächen, multifunktional nutzbar
Fläche
Ca. 300-500
m2
Offen
Ca. 500 m2
Offen
Lokalisierung
Entlang Burgfelderstrasse
Auf Arealteilen 1
und 2
Hauptgebäude
Parterre Neubauten,
allenfalls auch kleiner,
eigenständiger Gewerbebau an B-Lage
Hauptgebäude
Status
P
P
I
P
I
Programm
Die mit P bezeichneten Quartiernutzungen sind Teil des Studienauftrag-Programms und
sind auf dem Areal zu verorten. Die jeweiligen Nutzungen sind als Gesamtflächen (d.h. ohne
Raumaufteilungen) darzustellen.
Weitere Nutzungen können von den teilnehmenden Teams vorgeschlagen werden.
5.5.4 Wohnergänzende Nutzungen
Ausgangslage
Wie im einleitenden Kapitel 5.5.1 dargestellt, sind im Erdgeschoss auch wohnergänzende Nutzungen vorzusehen. Da im LeNa-Haus und im umgenutzten Spitalgebäude Gemeinschaftsräume
vorgesehen sind, ist auf dem restlichen Areal lediglich ein weiterer Gemeinschaftsraum einzuplanen.
Programm
Auf dem Arealteil 1 ist ein Gemeinschaftsraum (Grösse offen) vorzusehen. Dazu kommen
allfällige weitere wohnergänzende Nutzungen wie Waschsalons. Weitere Ideen und Vorschläge sind willkommen.
35
5.6 Energie
5.6.1 Leitlinien
Die Baugenossenschaft wohnen&mehr legt Wert auf eine – ganzheitlich verstandene – Ökologie.
Sie orientiert sich an den Zielvorgaben der 2000 Watt-Gesellschaft. Gemäss Vorgaben im Bebauungsplan sind die Bauten mit einem Nachhaltigkeitskonzept mit einem Energie-Sparniveau ähnlich dem Minergie-Standard zu realisieren. Die Nachhaltigkeit soll sich unter anderem in der
Bauweise, in der Wahl ressourcenschonender Baustoffe und in Massnahmen der Energie- und
CO2-suffizienz und –effizienz ausdrücken. Das Energie- und Baukonzept soll zukunftsweisend,
aber generell eher lowtech-orientiert sein (z.B. keine kontrollierte Lüftung).
Sofern auf lange Sicht wirtschaftlich ebenbürtig bzw. dem
Ziel des preisgünstigen Wohnens dienend, begrüsst wohnen&mehr die Option Holz als Baustoff. Die Baugenossenschaft ist diesbezüglich offen für innovative, dem städtischen Kontext Rechnung tragende Vorschläge.
Auch im Hinblick auf die gesamte Lebensdauer der Liegenschaften, d.h. der Betriebs- und Unterhaltskosten, sowie der
Abbruchkosten, sollen die Vorschläge nachhaltig sein.
Referenz: Preisgünstig-subventionierter
Wohnungsbau «Bonne Espérance» von
Tribu Architecture in Lausanne.
5.6.2 Energiekonzept
Ausgangslage
Das Felix Platter-Areal ist an das öffentliche Fernwärmenetz angeschlossen. Der Hauptanschluss
befindet sich im 1. Untergeschoss des bestehenden Spitalgebäudes. Auf dem Dach des Spitalgebäudes ist eine Photovoltaik-Anlage installiert. wohnen&mehr ist offen für innovative Energiekonzepte im Rahmen eines der Hauptziele, nämlich der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Programm
Im Rahmen des Städtebaus sind erste Eckpunkte eines zukunftsweisenden, lowtech-orientierten Energie- und Baukonzepts aufzuzeigen.
Es sind Aussagen zu treffen bezüglich des Bauens mit Holz.
36
5.7 Etappierung
Ausgangslage
Nach dem Bezug des Felix Platter-Spitalneubaus
übernimmt wohnen&mehr im Frühsommer 2019 das
Areal. Daraufhin wird der gut zwei Jahre dauernde
Umbau des Spitalgebäudes in Angriff genommen
(Arealteil 3). Zudem wird auf dem verbleibenden Arealteil 1 mit dem Rückbau begonnen. Davon ausgenommen sind die Personalhäuser auf dem Arealteil 2.
Sie werden, wie im Programm beschrieben, bis ca.
2025 nachgenutzt. In einer zweiten Bauetappe wird
der Arealteil 2 – dessen Grösse nicht vordefiniert ist –
in das städtebauliche Muster integriert, dies auf der Basis der Ziele und Überlegungen zum
Städtebau, zur Nachhaltigkeit und zur Wirtschaftlichkeit (siehe 5.2.5). Die Einstellhalle muss
zwingend innerhalb der ersten Bauetappe entwickelt und realisiert werden.
Programm
Auf der Basis der beschriebenen Ziele soll eine stringente, technisch-baulich machbare sowie wirtschaftliche Etappierung aufgezeigt werden (inklusive Definition von Grösse bzw.
Lage des Arealteils 2).
37
6 Verfahren im Überblick
6.1 Verantwortung
Veranstalterin des Studienauftrags ist die Baugenossenschaft wohnen&mehr. Mit den kantonalen Behörden – insbesondere dem Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt und
Immobilien Basel-Stadt – arbeitet sie eng zusammen.
6.2 Verfahren
6.2.1 Verfahrensart / Sprache
Die Aufgabenstellung erfolgt in Form eines «Studienauftrags im Dialog» mit vorlaufender
Präqualifikation, in Anwendung der Norm SIA 143, Ausgabe 2009, Ordnung für Architekturund Ingenieurstudienaufträge, sofern sich nichts Abweichendes aus dem vorliegenden Programm ergibt. Der Studienauftrag wird als Projektstudie unter Namensnennung, also nicht anonym durchgeführt. Das Verfahren unterliegt nicht dem öffentlichen Beschaffungswesen.
Der Studienauftrag sowie die Start-, Zwischen- und Schlussveranstaltung werden in deutscher
Sprache durchgeführt. Ebenso sind alle Studienarbeiten in deutscher Sprache abzugeben.
6.2.2 Verbindlichkeit / Rechtsschutz
Mit der Abgabe der Bewerbung sichern die Teams ihre Teilnahme am Studienauftrag verbindlich
zu. Mit der Teilnahme am Studienauftrag anerkennen die teilnehmenden Teams die Programmbestimmungen, die Verfahrensordnung, die Unterlagen, die Fragenbeantwortung sowie den Entscheid des Beurteilungsgremiums in Ermessensfragen. Es ist ausschliesslich schweizerisches
Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt.
6.2.3 Teilnehmende Teams
Aus den eingereichten Bewerbungen wählt ein Beurteilungsgremium 6-7 Teams aus, darunter
voraussichtlich 1-2 Nachwuchsbüros. Ziel ist es, ein Teilnehmerfeld aufzustellen, welches ein
möglichst breites Spektrum an Lösungsvorschlägen generiert. Diese ausgewählten Teams sind
zum weiteren Verfahren zugelassen.
38
6.2.4 Beurteilungsgremium / Jury
Das Beurteilungsgremium wählt die teilnehmenden Teams gemäss den in Kapitel 7 genannten
Eignungs- und Zuschlagskriterien aus, beurteilt die an der Zwischenpräsentation vorgestellten
Ansätze, legt die jeweiligen Korrekturvorgaben fest und beurteilt die eingereichten Lösungen.
Das Beurteilungsgremium setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:
Jury
Beat Aeberhard (Vorsitz)
BVD*, Kantonsbaumeister, Dipl. Architekt ETH/MsAUD
Fach
Andreas Courvoisier (Stv.)
Vizepräsident wohnen&mehr, Projekt- und Stadtentwickler
Fach
Barbara Buser
Vorstand wohnen&mehr, Dipl. Architektin ETH/NDS Energie
Fach
Jürg Sulzer
Stadtplaner, Prof. Dr.-Ing
Fach
Robin Winogrond
Landschaftsarchitektin & Urban Design SIA
Fach
Luca Selva
Dipl. Architekt ETH BSA SIA
Fach
Claudia Bauersachs
GL wohnen&mehr, Leiterin Planung&Bau, Dipl. Architektin ETH
Fach
Barbara Rentsch
IBS*, Leiterin Portfoliomanagement, Dipl. Architektin ETH/MAS CUREM
Sach
Richard Schlägel
Präsident wohnen&mehr, Finanzfachmann
Sach
Emanuel Trueb
BVD – Leiter Stadtgärtnerei
Exp. berat. Stimme
Marcel Rünzi
Präsident Neutraler Quartierverein Kannenfeld
Exp. berat. Stimme
Roger Portmann
Präsident Genossenschaft LeNa
Exp. berat. Stimme
Jürg Degen
BVD, Planungsamt, Leiter Arealentwicklung und Nutzungsplanung
Fach
Reto Rütti
Vorstand wohnen&mehr, Baufachmann
Fach
Peter Kaufmann
IBS, Leiter Finanzvermögen, Dipl. Architekt ETH
Sach
Susanne Brinkforth
BVD – Stadtgärtnerei, Freiraumplanung
Exp. berat. Stimme
Ersatz
Vorprüfung
Claudio Paulin
GL wohnen&mehr, Leiter Nutzung&Betrieb
Rainer Volman
BVD, Planungsamt, Arealentwicklung und Nutzungsplanung
Martina Münch
BVD, Planungsamt, Gestaltung Stadtraum und Verkehr
Susanne Brinkforth
BVD, Stadtgärtnerei, Freiraumplanung
Reto Bieli
BVD, Denkmalpflege, Bauberatung
Angelina Koch
Stadtteilsekretariat Grossbasel-West
Jean-Luc Perrin
Felix Platter-Spital
N.N.
Bauökonomie
N.N.
BVD, Amt für Mobilität
Verfahrensbegleitung
Claudia Bauersachs
GL wohnen&mehr, Leiterin Planung&Bau
Die Liste der vorprüfenden Personen wird während des Verfahrens voraussichtlich durch weitere
Sachverständige ergänzt.
* BVD: Bau- und Verkehrsdepartement Kanton Basel-Stadt
** IBS: Immobilien Basel-Stadt
39
6.2.5 Entschädigung
Die eingeladenen Teams erhalten für ihre Teilnahme und ihre vollständigen Arbeiten eine pauschale Entschädigung von je CHF 40'000.- (exkl. MwSt., inkl. sämtlicher Nebenkosten wie Vervielfältigungen, Modell, Reisespesen oder Honorare allfällig beigezogener Spezialisten). Die
Summe wird nach Abschluss des Studienauftrags ausbezahlt. Das Beurteilungsgremium
behält sich das Recht vor, die Entschädigungssumme zu kürzen, falls die Projekteingabe nicht
verständlich oder unvollständig sein sollte.
6.2.6 Verstösse
Hervorragende Beiträge, die wesentliche Verstösse gegen die Programmbestimmungen aufweisen, können ebenfalls zur Weiterbearbeitung empfohlen werden. Dazu ist ein Entscheid des Beurteilungsgremiums mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stimmen und die Zustimmung aller Vertreter des Auftraggebers notwendig.
6.2.7 Termine
Der Studienauftrag wird in den nachfolgenden Schritten durchgeführt:
Publikation Ausschreibung
Eingabe Bewerbungen
Eröffnung Teilnahmeentscheid
Startveranstaltung / Begehung
Fragestellungen per Mail
Fragenbeantwortung per Mail
Zwischenpräsentation
Rückmeldung Zwischenpräsentation an Teilnehmer
Fragestellungen per Mail nach Zwischenpräsentation
Fragebeantwortung per Mail
Abgabe Studienarbeiten (Pläne)
Abgabe Modell
Vorprüfung der eingereichten Projekte
Schlusspräsentation / Beurteilung
Vertiefung/Regelwerk Städtebau mit 1-2 Teams
Eröffnung Resultate Ausstellung / Medieninformation
Mitte Januar 2017
07. Februar 2017
24. Februar 2017
*15. März 2017
20. März 2107
03. April 2017
*28. April 2017 und
*02. Mai 2017
17. Mai 2017
24. Mai 2017
02. Juni 2017
28. Juni 2017
12. Juli 2017
Juli/August 2017
*17. August 2017 und
*18. August 2017
Sept./Okt. 2017
Okt./Nov. 2017
* Teilnahme Teams Pflicht
6.2.8 Abschluss / Information und Ausstellung
Die Ergebnisse des Studienauftrags werden nach der Vertiefung des Städtebaus in einer
Schlussdokumentation zuhanden der teilnehmenden Teams festgehalten. Mit dessen Zustellung
ist der Studienauftrag abgeschlossen.
Die allgemeine Information über die Ergebnisse des Studienauftrags erfolgt u.a. durch eine öffentliche Ausstellung der Arbeiten. Die Information der Öffentlichkeit, der Medien etc. erfolgt
ausschliesslich durch wohnen&mehr.
40
6.2.9 Vertiefung Städtebau und weitere Beauftragung
Vertiefung Städtebau
wohnen&mehr beabsichtigt, ein oder gegebenenfalls auch zwei Teams mit der Vertiefung des
Städtebaus resp. der Bereinigung der Studie zu beauftragen, im Sinne einer Synthese und mit
dem Ziel, das Areal-Regelwerk und alle für den Bebauungsplan zweiter Stufe notwendigen Unterlagen herzustellen.
Für diese weitere Bearbeitung ist die Ergänzung der Teams (Architektur und Landschaftsarchitektur) mit weiteren Spezialisten (Verkehrsplaner, Kostenplaner etc.) vorgesehen. Dies in gemeinsamer Abstimmung zwischen dem Team bzw. den beiden Teams und wohnen&mehr. Die
Konditionen für die Bereinigung des Städtebaus sind offen (entweder pauschal oder nach Stundenaufwand). Die Beauftragung erfolgt in Anlehnung an das KBOB-Vertragswesen.
Weitere Beauftragung Städtebau
Die Baugenossenschaft wohnen&mehr beabsichtigt, das Team (Architektur und Landschaftsarchitektur), welches das Areal-Regelwerk erstellt hat, mit der fachlichen Begleitung resp. mit zu
bestimmenden Aufgaben im Rahmen der weiteren Arealentwicklung zu beauftragen. Vorbehalten bleibt der Ausweis einer genügenden fachlichen, organisatorischen und technischen Leistungsfähigkeit.
Weitere Beauftragung Projektierung Bausteine
Ebenso sieht die Auftraggeberin vor, Teilnehmer aus dem städtebaulichen Verfahren, welche
geeignete Architekturvorschläge eingereicht haben, mit der Projektierung von einzelnen Bausteinen zu beauftragen. Die Baugenossenschaft behält sich aber vor, für einzelne Baufelder
resp. Bausteine eigene Varianzverfahren durchzuführen (Verfahrensart und Teilnehmerkreis
offen). Ebenso ist es nicht ausgeschlossen, dass die Ausführung in Zusammenarbeit mit einer
General- oder Totalunternehmung erfolgt.
6.2.10 Nutzungs- und Urheberrecht
Sämtliche eingereichten Pläne, Modelle und weitere Unterlagen gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Die Teilnehmer übertragen der Auftraggeberin das Recht auf Erstveröffentlichung
der Studienergebnisse. Im Anschluss an die Erstveröffentlichung steht der Auftraggeberin und
den Teilnehmern das Recht zu, die Studienergebnisse unter gegenseitiger Namensnennung zu
veröffentlichen. Die Studienergebnisse dienen als Grundlage für die weitere Planung. Auftraggeberin und Dritte können die Studienergebnisse für weitere Planungsschritte und für die Realisierung ohne zusätzliche Entschädigung frei verwenden. Insbesondere können sie die Studienergebnisse vervielfältigen, weiterbearbeiten, abändern oder nach Abschluss des Verfahrens mit
anderen Lösungsansätzen kombinieren und gestützt auf die Studienergebnisse ein Regelwerk
für das Areal, sowie für den Bebauungsplan (2.Stufe) zu erstellen. Diese Rechte stehen der Auftraggeberin unentgeltlich und unwiderruflich zu. Unter Vorbehalt der vorstehenden Bestimmungen verbleiben die Urheberrechte an den Studienergebnissen bei den Teilnehmern.
Die Teilnehmer sichern zu, dass sie die zu übertragenden Verwendungsrechte erworben haben,
soweit sie ihnen nicht originär zustehen.
Weitere Ansprüche aus der SIA 143 Art. 27 werden wegbedungen. Durch die Abgabe einer Studienarbeit anerkennen die Planungsteams diese Regeln.
41
7 Präqualifikation
7.1 Teilnahme
7.1.1 Teilnahmeberechtigung
Nicht zur Teilnahme berechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbungseingabe:
- bei der Auftraggeberin, einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder einem im Programm
aufgeführten Expertenmitglied angestellt sind.
- mit einem Mitglied des Beurteilungsgremiums oder einem im Programm aufgeführten Expertenmitglied nahe verwandt sind oder in einem beruflichen Abhängigkeits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen.
Zur Teilnahme berechtigt:
- Sämtliche Verfasserinnen und Verfasser der genannten vorbereitenden Studien sind zum
Verfahren zugelassen, da ihnen aus Sicht des Beurteilungsgremiums daraus keine unzulässigen Vorteile erwachsen sind.
7.1.2 Eignungskriterien
Für den Studienauftrag können sich Teams, bestehend aus 1.) Städtebau/Architektur (Federführung) und 2.) Landschaftsarchitektur/Freiraum bewerben. Eine Doppelbewerbung der Landschaftsarchitekturbüros ist möglich. Innerhalb der 6-7 ausgewählten Teams kann ein Landschaftsarchitekturbüro jedoch nur einmal auftreten.
Der Beizug weiterer Spezialisten wie z.B. eines Verkehrsplaners oder Baumanagementbüros ist
fakultativ und liegt im Ermessen der Teams. Für die nächste Phase der Projektentwicklung – die
Weiterbearbeitung der Ergebnisse des Studienauftrags – ist der Beizug weiterer Spezialisten von
wohnen&mehr vorgesehen. Entsprechend übernimmt wohnen&mehr keine Garantie, dass von
den Teams beigezogene Spezialisten weiter beauftragt werden. Beigezogene Spezialisten sind
auf dem Verfasserblatt namentlich aufzuführen.
Voraussetzungen für alle teilnehmenden Büros zum Zeitpunkt der Bewerbungseingabe sind:
- Das federführende Büro muss seinen Geschäftssitz in der Schweiz nachweisen.
- Die Planungsbüros bestätigen, dass sie das Verfahren der digitalen Planung und Realisierung (BIM) bereits heute einsetzen oder bereit sind, sich bei einer weiteren Beauftragung
damit auseinander zu setzen.
- Die Planungsbüros müssen alle Eignungskriterien und Angaben der Selbstdeklaration gemäss Bewerbungsformular erfüllen.
42
7.1.3 Beurteilungskriterien
Die Bewerbungen werden aufgrund der nachfolgenden Kriterien ausgewählt:
1. Qualität der Referenzprojekte, Vergleichbarkeit mit der gestellten Aufgabe bezüglich Art
und Umfang, Gestaltung und Nachhaltigkeit
- Städtebau / Freiraum
- Genossenschaftlicher bzw. gemeinschaftsorientierter Wohnungsbau
- Innovativer Wohnungsbau
- Grünräume / Aussenräume
- Kostengünstiges Bauen
- Nachhaltigkeit / Ökologie
- Wirtschaftlicher Unterhalt
2. Qualifikation, Erfahrung und Leistungsfähigkeit, Dialogfähigkeit der für die Bearbeitung des
Projekts vorgesehenen Projektleiter (jeweils ein/e Projektleiter/in pro Architektur- bzw.
Landschaftsarchitekturbüro)
3. Gesamteindruck der Bewertung
Als Teilnehmer werden die aus Sicht des Beurteilungsgremiums 6-7 bestgeeigneten Teams gewählt. Vorbehalten bleibt die Wahl von 1-2 Nachwuchsbüros. Die Auswahl der Teams erfolgt
ohne Begründung. Alle Bewerber werden zur Wahl oder Nichtwahl schriftlich benachrichtigt. Es
werden keine mündlichen Auskünfte erteilt.
7.2 Einzureichende Unterlagen
7.2.1 Grundlagen
Die zum Download bereit gestellten Daten enthalten sowohl das Bewerbungsformular (im docund im PDF-Format), wie auch die für das Dialogverfahren notwendigen Unterlagen (siehe 8.2.1)
Alle sich bewerbenden Teams haben folgende Unterlagen einzureichen:
1. Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (zugleich Selbstdeklaration) pro Team, inkl.
Personalliste pro Büro (Curriculum und Erfahrungsnachweis der vorgesehenen Projektleiter)
2. 3 Blätter DIN A3 quer je Architekturbüro und je Freiraumplaner, einseitig bedruckt mit Illustrationen und Begleittexten für 3 Referenzprojekte (ein Referenzprojekt pro Blatt). Die Projekte sind so darzustellen und zu beschreiben, dass eine Beurteilung der eingeforderten
Qualitäten für die vorliegende Aufgabenstellung möglich ist. Allfällig beigezogene Spezialisten weisen je 3 Referenzprojekte in einem Kurzbeschrieb nach (maximal 1 Blatt DIN A4
hoch pro Spezialist).
Bewerbungsformular
A4 hoch
10 Seiten
Referenzobjekt 1
Architekturbüro
Referenzobjekt 2
Architekturbüro
Referenzobjekt 3
Architekturbüro
Format A3 quer
Referenzobjekt 1
Landschaftsarchitektur
Referenzobjekt 2
Landschaftsarchitektur
CD
Optional:
Deklaration Spezialisten
Referenzobjekt 3
Landschaftsarchitektur
Format A3 quer
43
Die einzureichenden Unterlagen sind in einfacher Ausführung, nicht gefaltet /nicht gebunden
und einfach auf einer CD oder einem USB-Stick per Post zu schicken. Alle eingereichten Unterlagen werden ausschliesslich für dieses Verfahren verwendet und werden vertraulich behandelt.
7.3 Termine
Der zeitliche Ablauf präsentiert sich wie folgt:
Publikation Ausschreibung
Eingabe Bewerbung für Teilnahme
Eröffnung Teilnahmeentscheid
Mitte Januar 2017
Dienstag, 07.02.2017 / 17.00 Uhr
Freitag, 24.02.2017
Der Studienauftrag wird ab Januar 2017 u.a. in folgenden Medien ausgeschrieben:
- www.wohnen-mehr.ch
- tec2
- www.konkurado.ch
- www.espazium.ch
- www.olmero.ch
Die Bewerbungen sind bis spätestens am 07.02.2017, 17.00 Uhr, bei der Baugenossenschaft
wohnen&mehr, Stapfelberg 7, 4051 Basel, abzugeben: per Post oder per Bote während den Bürozeiten von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr. Später eintreffende Unterlagen
werden nicht zugelassen.
44
8 Dialogverfahren
8.1 Allgemeines
Für das Dialogverfahren sind drei Veranstaltungen mit inhaltlichen Schwerpunkten vorgesehen:
Startveranstaltung, Zwischenbesprechung und Schlusspräsentation. Alle Veranstaltungen werden in Basel stattfinden (voraussichtlich im Felix Platter-Spitalgebäude). Der genaue Sitzungsort,
der Tages-Zeitplan und die zur Verfügung stehende Infrastruktur werden jeweils mit der Einladung zu den einzelnen Veranstaltungen bekannt gegeben. Die Teilnahme an den drei Veranstaltungen ist Pflicht (siehe 6.2.7).
8.2 Ablauf / Verfahrensschritte
8.2.1 Unterlagen
Den Teams werden die folgenden Grundlagen, resp. Informations- und Arbeitsunterlagen zur
Verfügung gestellt:
Abgabe mit Download während Präqualifikationsphase:
- Programm Studienauftrag (vorliegendes Dokument)
- Konzeptplan mit städtebaulichen Leitlinien, Projektperimeter, Gebäudebezeichnungen etc.
- Tabelle mit zu bearbeitenden Programmpunkten
- Bewerbungsformular
- Bebauungsplan 1. Stufe
- Terminplan städtebaul. Verfahren
- Terminplan Meilensteine
Abgabe per Mailversand/Download an qualifizierte Teams
- Bestandespläne Felix Platter-Spital, Personalhäuser, ehem. Verwaltungsgebäude
- Pläne/Unterlagen Neubau Felix Platter-Spital
- Pläne/Unterlagen Schnittstellen Aussenräume/Grünräume Felix Platter-Spital
- Plan geschützte Bäume und Grünzonen
- Bilder Areal und Bestand
- Vorstudien
o Diverse Studien Personalhäuser (Nachnutzung, Statik, Schadstoffe, Brandschutz)
o Verkehrsstudie
o Baugrunduntersuchung
- Berechnungen Flächen, Volumen, Kennwerte (gemäss Vorlage)
Arbeitsunterlagen (Abgabe an qualifizierte Teams)
- Plangrundlagen inkl. Höhen im dwg-Format
- Situationsplan
- Modellgrundlage im Massstab 1:500 (ca. 65cm x 75cm), wird an der Startveranstaltung abgegeben
Gegebenenfalls werden den ausgewählten Teams zusätzliche Unterlagen mit vertiefendem informativem Charakter mit Start des Dialogverfahrens (Begehung) abgegeben.
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Die teilnehmenden Teams erteilen mit dem Bezug der Unterlagen ihre stillschweigende Zustimmung, die abgegebenen Plangrundlagen aus lizenzrechtlichen Gründen ausschliesslich im Zusammenhang mit dem Studienauftrag zu verwenden. Jede darüberhinausgehende, kommerzielle Nutzung der Grundlagen ist untersagt.
Links mit ergänzenden Informationen:
www.wohnen-mehr.ch
www.lena.coop
www.denkmalpflege.bs.ch
geo.map.bs.ch
8.2.2 Startveranstaltung / Begehung
An der Startveranstaltung werden die Ausgangslage, die Aufgabenstellung und das Verfahren
erläutert. Zudem wird das Areal besichtigt. Der folgende Ablauf ist vorgesehen:
- Vorstellung der Veranstalterin und weiterer Beteiligte
- Orientierung über Ziele, Methodik, Aufgabenstellung und Ablauf des Verfahrens
- Information über Rahmenbedingungen und Vorarbeiten
- Arealbesichtigung
- Beantwortung von Verständnisfragen
- Abgabe der Modelle
8.2.3 Fragebeantwortung
Fragen zum Programm können schriftlich an die Baugenossenschaft wohnen&mehr gerichtet
werden: per Post oder per E-Mail an [email protected] (Vermerk «Fragestellung Studienauftrag Felix Platter-Areal»). Die Antworten werden allen Beteiligten zugestellt und werden zum Bestandteil des Programms. Die Termine finden sich in der Terminübersicht in Kapitel 6.2.7.
8.2.4 Zwischenpräsentation
Inhalt
Die teilnehmenden Teams präsentieren dem Beurteilungsgremium einzeln ihre Leitideen, die
städtebauliche Konzeption und die konzeptionellen Überlegungen zu Erschliessung, Freiraum
und zu den exemplarischen Gebäuden, dies anhand von Konzeptskizzen und anhand der Modellgrundlage. Die Teams können zudem Fragen zur Aufgabenstellung, zu den Grundlagen etc.
stellen. Die folgenden Punkte müssen vorhanden sein:
- Konzeptionelle Überlegungen zur übergeordneten Einbindung des Areals im Quartier
- Konzeptionelle, städtebauliche Überlegungen, wie Setzung und Volumetrie der Gebäude
(keine Varianten zulässig, Ausnahme Personalhäuser) sowie Freiraum-Überlegungen
- Grundgerüst eines Areal-Regelwerks («Baukasten»)
- Prinzip der Erschliessung und der Parkierung
- Erste Überlegungen zu den exemplarischen Gebäuden und zum Umgang (Erhalt?) mit den
Personalhäusern
- Erste Verortung arealprägender Nutzungen und Aufzeigen von Bezügen
- Städtebauliches Arbeitsmodell als Einsatz im Grundlagenmodell 1:500
- Pläne im Massstab 1:1000 /1:500 (Städtebau) bzw. Pläne und Ansichten im Massstab 1:200
(Spitalgarten, Grün Mitte sowie exemplarische Gebäude)
46
Präsentation
Die Form der Präsentation ist den Teilnehmenden freigestellt. Aufgrund der Zahl der an der Zwischenbesprechung anwesenden Personen ist eine Beamer-Präsentation angeraten. Der Zeitrahmen und weitere Details wird den Teams mit der Einladung zur Zwischenpräsentation mitgeteilt.
Unterlagen
Es sind alle präsentierten Unterlagen in einfacher Ausführung ausgedruckt und einfach digital
auf einem USB-Stick oder CD abzugeben. Die Modellgrundlagen können wieder mitgenommen
werden.
Ergebnis
Das Beurteilungsgremium diskutiert die verschiedenen Konzepte, prüft sie hinsichtlich der Aufgabenstellung und legt ergänzende Bearbeitungsschwerpunkte fest. Allgemeine, für alle Büros
geltende Bemerkungen des Gremiums werden allen Büros zugestellt, individuelle Rückmeldungen pro Projekt jeweils dem federführenden Büro.
8.2.5 Abgabe der Unterlagen
Termin
Die Projekte sind vorgängig zur Schlusspräsentation termingerecht (siehe Kapitel 6.2.7) mit
dem Vermerk «Studienauftrag Felix Platter-Areal» bei der Baugenossenschaft wohnen&mehr,
Stapfelberg 7, 4051 Basel einzureichen: per Post oder per Bote zu den Bürozeiten von 8.30 bis
12.00 Uhr und von 12.00 bis 17.00 Uhr.
Umfang
Die Abgabe hat zu umfassen:
- Situationsplan 1:500, genordet
- Sämtliche zum Verständnis des Projektes notwendigen Grundrisse, Fassaden und Schnitte
im Massstab 1:500
- Darstellung des Städtebaulichen Konzepts, Erschliessung/Parkierung, Nutzungszuweisungen, Freiraumgestaltung sowie Parzellierung und allenfalls Etappierung im Massstab 1:500,
wo notwendig 1:200. Die Nutzungs- und Raumbezeichnungen sowie Flächenangaben sind
direkt auf den Plänen einzuzeichnen.
- Darstellung der Einbindung des Areals in das umliegende Quartier, in Plan-/Schema- und
Textform (1:1‘000/1:2‘000 mit kurzen Erläuterungen zur Quartieranalyse)
- Eckwerte des städtebaulichen Regelwerks in Plan-/Schema- und Textform,
- Situationsplan der Nachbarschaftsflächen («Spitalgarten» und «Erschliessung Mitte») im
Massstab 1:200
- Exemplarische Gebäude (Baustein LeNa und Baustein Mitte): Grundrisse Erdgeschoss und
Regelgeschoss 1:200, zum Verständnis notwendige Ansichten und Schnitte 1:200 (wo notwendig 1:100), mit Darstellung Bezug Innen-, Aussenräume, je Baustein auf einem Blatt A0
- Visualisierungen (mind. 2 Stück)
o Visualisierung von Burgfelderstrasse aus, Blickwinkel Fussgänger/innen
o Visualisierung des Bausteins Mitte mit Kontext – nach Möglichkeit im Zusammenspiel mit bestehendem Spitalgebäude und/oder Quartierplatz, Blickwinkel Fussgänger/innen
o Ev. zusätzliche, frei wählbare Visualisierung zum Thema Aussenraum / Grünraum /
Arealquerung / Regelwerk
- Berechnungen Flächen und Volumen (gemäss Vorlage)
47
-
A3-Verkleinerungen sämtlicher Pläne
3D-Daten (nur Kuben) zum Einsatz ins 3D-Stadtmodell
Verfasserblatt
Sämtliche Unterlagen als PDF (3D-Daten für Stadtmodell in dwg.) auf CD oder USB-Stick (2fach)
Varianten zum Umgang mit den Personalhäusern sind zulässig, aber innerhalb der oben genannten Dokumente zu integrieren.
Anzahl Blätter / Darstellung
Aus Gründen der Vergleichbarkeit und im Hinblick auf die öffentliche Ausstellung hat die Eingabe exakt 8 lose Blätter zu umfassen. Als Abgabeformat gilt für alle Blätter/Pläne DIN A0 quer.
Alle Pläne möglichst genordet. Das Modell ist in weiss auszuführen. Die Berechnungen sind im
Excel-Format und PDF-Format abzugeben.
Blatt 1
Situation 1:500
Format A0 quer
Blatt 2
Blatt 3
Blatt 4
Baustein LeNa
Blatt 5
Blatt 6
Blatt 7
Blatt 8
Baustein Mitte
s
A3
A3
A3
A3
A3
A3
CD
A3
A3
Berechnungen
Verfasserblatt
Modell
Das Modell 1:500 muss termingerecht bei der Baugenossenschaft wohnen&mehr abgegeben
werden (Stapfelberg 7 in Basel, Termin siehe 6.2.7).
8.2.6 Vorprüfung
Prüfungsinhalte
Die Arbeiten werden in Bezug auf die folgenden Themen vorgeprüft:
- Formelle Vorgaben / Termine / Vollständigkeit
- Bau- und Planungsrechtliche Überprüfung
- Städtebauliche Setzung / Freiraum
- Arealquerung / Verbindungen
- Grünräume / Freiräume / Fassadengrün / Baumschutz
- Wohnungsmix / Nutzungen / Betreibersicht / Flexibilität
- Verkehr / Infrastrukturanlagen
- Regelwerk / Etappierung und Parzellierung möglich
- Baustein LeNa
- Zentraler Baustein
- Kennwerte / Ökonomie
48
-
Behindertengerechtigkeit
Nachhaltigkeit / Energie
Die Vorprüfenden sind unter Punkt 6.2.4 genannte Personen. Die Veranstalterin behält sich jedoch vor weitere Experten beizuziehen.
8.2.7 Schlusspräsentation und Beurteilung
Präsentation
Die Teams präsentieren ihre Projektstudien dem Beurteilungsgremium einzeln und zeigen auf,
wie sie die Vorgaben aus der Zwischenbesprechung umgesetzt haben. Die Form der Präsentation ist den Teams grundsätzlich freigestellt. Das Beurteilungsgremium kann Rückfragen aus
der Vorprüfung der Projekte stellen.
Beurteilung
Die eingereichten Arbeiten des Studienauftrags werden gemäss den folgenden Kriterien beurteilt – wobei die Reihenfolge keiner Gewichtung entspricht:
Städtebauliche und freiräumliche Qualität
- Gesamtkonzept sowie Umgang mit den Bestandesbauten
- Potenzial zur Bildung einer Quartieridentität sowie Bezüge zum umliegenden Quartier
- Stringenz des Areal-Regelwerks, Übereinstimmung mit den Nachhaltigkeitszielen von wohnen&mehr
Nutzung / Exemplarische Gebäude
- Umsetzung des Nutzungskonzepts
- Nutzungs- und Aufenthaltsqualität für alle Nutzenden
- Architektonischer Ausdruck und räumliche Grundkonzeption des Bausteins Lena und des
Bausteins Mitte
Wirtschaftlichkeit
- Kosten-/Nutzenverhältnis, Überlegungen zu wirtschaftlicher Bauweise
- Funktionalität und Effizienz der Infrastrukturanlagen und der Erschliessungsstruktur
- Etappierbarkeit
- Nachhaltigkeit im Betrieb und Unterhalt
Gesamteindruck
- Darstellung der Konzepte
- Präsentation und Überlegungen zu den vorgestellten Konzepten
Die Unterkriterien sind nicht abschliessend.
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