BlockII_Geschwentner_13-02-19_26BImSchV

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Novellierung der 26. BImSchV
Grenzwerte und Vorsorge zu
elektrischen und magnetischen Feldern bei
Hoch- und Höchstspannungsleitungen
Dirk Geschwentner
Bundesamt für Strahlenschutz
Erneuerbare (neu) vernetzt!
Fachkongress der DUH zum ökologischen und regional
akzeptierten Umbau der Stromnetze
19./20. Februar 2013, Berlin
Risikobewertung, Wissenschaftliche Grundlage
2007
2006
Fachkongress der DUH „Erneuerbare (neu) vernetzt!", Berlin, 19./20. Februar 2013, D. Geschwentner
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Nachgewiesene Wirkungen niederfrequenter
elektrischer und magnetischer Felder
► Akute Wirkungen mit frequenzabhängigen Schwellenwerten
► Basis für Grenzwerte
Phosphene: Lichtwahrnehmung an der Retina
Nervenstimulation, Erregung von Muskelgewebe
• Beeinträchtigung: Wahrnehmung bis Schmerzempfinden
• bei sehr hoher Exposition: unmittelbare gesundheitliche Gefahren
Zudem:
Oberflächliche Ladungseffekte durch elektrische Felder
• von wahrnehmbar bis belästigend
Indirekte Wirkungen, z.B. durch Elektrisierung großer metallischer Objekte
Fachkongress der DUH „Erneuerbare (neu) vernetzt!", Berlin, 19./20. Februar 2013, D. Geschwentner
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Langfristige Risiken niederfrequenter Felder bei
chronischer Exposition unter Schwellenwerten?
― Krebs bei Erwachsenen: kein erkennbarer Zusammenhang
― Risikoerhöhung für Leukämie im Kindesalter durch Magnetfelder?
• Konsistente Hinweise aus mehreren epidemiologischen Studien;
durch experimentelle Studien nicht gestützt
• selten; Ursachen nicht ausreichend bekannt; weitere Forschung nötig
• IARC: niederfrequente Magnetfelder „möglicherweise kanzerogen“
BfS-Forschungsagenda zu Leukämien im Kindesalter
― Neurodegenerative Erkrankungen?
• Keine Hinweise zu Parkinson oder Multipler Sklerose
• Hinweise aus einzelnen epidemiologischen Studien (Amyotrophe
Lateralsklerose ALS); vor allem zu beruflich Exponierten
• 1 Studie zur Alzheimer-Krankheit (AD) in Abhängigkeit von
Wohnortnähe zu Höchstspannungsleitungen
• durch experimentelle Studien nicht gestützt
BfS fördert tierexperimentelle Studie zu ALS und AD
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Novellierung der 26. BImSchV
Welche Änderungen sind
vorgesehen?
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Anwendungs- und Frequenzbereich
Novelle
Stand 01/13
― Gleichstromanlagen
ortsfeste Anlagen zur Fortleitung,
Umspannung und Umrichtung,
einschließlich der Schaltfelder, von
Gleichstrom mit einer Nennspannung von
2 000 Volt oder mehr
― Niederfrequenzanlagen
ortsfeste Anlagen zur Umspannung und
Fortleitung von Elektrizität mit einer
Nennspannung von 1 000 Volt oder mehr,
einschließlich Bahnstromfern- und
Bahnstromoberleitungen und sonstiger
vergleichbarer Anlagen im Frequenzbereich
von 1 Hertz bis 9 Kilohertz
Quelle: Bundesnetzagentur
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Gleichstromanlagen
Novelle
Stand 01/13
― Magnetisches Feld:
Grenzwert (500 µT) für Orte, die zum dauerhaften oder vorübergehenden
Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
― Elektrisches Feld:
Errichtung und Betrieb so, dass
„Wirkungen wie Funkenentladungen auch zwischen Personen und
Objekten, die zu erheblichen Belästigungen oder Schäden führen können,
vermieden werden“.
― Minderungsgebot nach Stand der Technik bei Errichtung und
wesentlicher Änderung ► Konkretisierung in einer Verwaltungsvorschrift.
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Niederfrequenzanlagen mit 50 Hz
Orte, die zum nicht nur
vorübergehenden Aufenthalt
von Menschen bestimmt sind
Bestandsanlagen
(errichtet vor Inkrafttreten der Novelle)
Novelle
Stand 01/13
Gebäude/Gebäudeteile, die zum
dauerhaften Aufenthalt von
Menschen bestimmt sind
100 µT, 5 kV/m
Außer Betracht bleiben kurzzeitige Überschreitungen der Grenzwerte und kleinräumige Überschreitungen des Grenzwerts der elektrischen Feldstärke außerhalb von Gebäuden (≤100%).
100 µT, 5 kV/m
Wesentliche
Änderung an
Bestandsanlagen
Außer Betracht bleiben kurzzeitige und kleinräumige Überschreitungen wie vorstehend.
Keine Überschreitung: Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, auf
Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen in diesen Gebäuden und auf diesen Grundstücken
Minderungsgebot (VwV)
Neubau auf bestehender Trasse
Neubau
auf neuer Trasse
100 µT, 5 kV/m
Minderungsgebot (VwV)
Überspannungsverbot für
Leitungen ab 220 kV
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Zusammenfassung zur Novelle 26. BImSchV
Novelle
Stand 01/13
― Erweiterung des Frequenzbereichs
― Regelung für Gleichstromanlagen
― Überspannungsverbot für 50 Hz - Höchstspannungsfreileitungen
― Minderungsgebot für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen
• Bei Neubau und wesentlicher Änderung
• Konkretisierung in einer Verwaltungsvorschrift
― Bestehende Genehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse sowie
vor einem Stichtag beantragte Planfeststellungs- und
Plangenehmigungsverfahren sollen unberührt bleiben
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Vorsorgemaßnahmen, Empfehlungen des BfS
― Expositionen auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich halten,
um mögliche Gesundheitsrisiken zu minimieren.
• Stromtrassen so planen, dass sie möglichst nicht zu einer zusätzlichen
Belastung führen. Ist das nicht möglich, sollte die Belastung so gering wie
möglich gehalten werden.
Abstände zwischen Anlagen und Wohnbebauung einhalten.
Geeignete technische Anlagenauslegung (z.B. Erdkabel oder Freileitung,
Phasenanordnung und Masthöhe bei Freileitungen, DSÜ oder HGÜ)
• Individuelle Exposition: Auch bei Feldquellen z.B. im Haushalt (häusliche
Elektroinstallation, Elektrogeräte) auf Minimierung achten.
― Weitere Forschung zur Verringerung wissenschaftlicher Unsicherheiten
― Information über wissenschaftliche Erkenntnisse einschließlich der
wissenschaftlichen Unsicherheiten in der Risikobewertung
― Transparenz, Information sowie faire, früh- und rechtzeitige Beteiligung sind
für Netzausbau erforderlich.
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Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit
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