ePost von WVH10 am 07.06.2016: VOLKSABSTIMMUNG ZU GRUNDFRAGEN DER NATION 1. Das Grundgesetz (GG) hat in Art. 20(2) dem Volk fest zugesagt: „ALLE Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen UND Abstimmungen ausgeübt.“ Es wurden aber auf Bundesebene noch nie Volksabstimmungen durchgeführt, nicht mal bei wichtigen Entscheidungen. 5 von 6 Entscheidungen werden zudem von der EU diktatorisch zur Umsetzung vorgegeben, so dass nicht mal die gewählten Abgeordneten darüber abstimmen können. In Wahrheit leben wir also in einer Scheinund Fassadendemokratie. Wie beurteilen Sie das? Mehrfach-Ankreuzen ist möglich. Das sehe ich 100%ig genauso und fordere Widerstand gemäß Art. 20(4) GG. Das sehe ich 100%ig genauso, habe nur kein Vertrauen in diesen GG-Widerstands-Artikel, da dieser nur ein WischiWaschi-Schein- und Fassadeneinverständnis zum Widerstand darstellt. Das sehe ich 100%ig genauso, sehe den sichersten Weg darin die Widerstandsbewegung WVH10 zu unterstützen, damit das deutsche Volk eine gemeinsame Widerstandsplattform hat. 4. Das sehe ich nicht so; es soll alles so bleiben, wie es ist. Abstimmen Umfrageergebnis anzeigen Loading ... 4. Das sehe ich 100%ig genauso, unterstütze dabei auch die WVH10-Forderung, dass Art. 38(1) GG insofern geändert werden muss, dass alle Wahl- + Abstimmungsberechtigten das Recht erhalten müssen, sich durch eine(n) selbst ausgewählte(n) Volkstreuhänder(in) vertreten zu lassen. 2. Gemäß Art. 21(1) dürfen die Parteien lediglich „an der politischen Willensbildung des Volkes MITwirken“. Die Praxis seit 1949 zeigt jedoch genau das Gegenteil. Die Parteien herrschen entsprechend den Mehrheitsverhältnissen unumschränkt zusammen mit den Medien, mit denen sie (wie in Kaiserzeiten, NS-Zeiten und DDR-Zeiten) ein Machtkartell formen; sie bestimmen, diktatorisch die Willensbildung des Volkes fast nach Belieben, oft unter Verwendung von Hasspropaganda und Lügen, so dass wir auch von einer ParteioMediokratie sprechen können. Soll das so weitergehen? Mehrfach-Ankreuzen ist möglich. Nein, in keinem Fall! Alle Parteien, die gegen Art. 20(2) + 21(1) GG verstoßen, sind aufzulösen. Nein, in keinem Fall! Alle Parteien, die gegen Art. 20(2) + 21(1) GG verstoßen, sollen aber nur die gelbe Karte und damit eine Chance erhalten, sich grundgesetzkonform zu verhalten. Ja, es soll alles so bleiben, wie es ist. Abstimmen Umfrageergebnis anzeigen Loading ... 3. Gemäß Art. 146 GG in der ursprünglichen Fassung sollte das deutsche Volk bei Vollendung der deutschen Einheit die Möglichkeit erhalten, über eine Verfassung zur Ablösung des ursprünglich als Provisorium gedachten Grundgesetzes in freier Entscheidung zu beschließen“. Dieses Recht hat man dem deutschen Volk 1990 verweigert. Man versprach jedoch, nach zwei Jahren dieses Thema erneut aufzugreifen. Das war aber eine Lüge. Es geschah nichts. In der Präambel des Grundgesetzes wird zudem total verlogen behauptet: „Das Deutsche Volk hat sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Das deutsche Volk wurde niemals um Zustimmung gebeten. Sind Sie damit einverstanden, dass sich das deutsche Volk weiter so an der Nase herumführen und vergackeiern lässt? Mehrfach-Ankreuzen ist möglich. 1 2 Ja, es soll alles so bleiben, wie es ist. Abstimmen Umfrageergebnis anzeigen Loading ... 1. Nein, auf keinen Fall! Eine verfassungsgebende Versammlung ist einzuberufen: Hier sollen die heutigen Bundes- + Landtagsparteien einerseits und andererseits die nicht darin vertretenen Wahl- und Volksabstimmungsbündnisse zu je 50 % vertreten sein und ihre getrennt voneinander einzubringenden Verfassungsentwürfe miteinander diskutieren. Am Ende soll das Volk inkl. der Volkstreuhänder(innen) über die neue Verfassung solange abstimmen, bis diese mit mindestens 75 % Mehrheit angenommen ist. 2. Nein, auf keinen Fall! Auf eine verfassungsgebende Versammlung soll jedoch verzichtet werden. Die beiden vorgenannten Gruppen sollten nach intensiven Diskussionen mittels Fernseh-, Rundfunk- und Internetplattformen der beiden Gruppen direkt ihre Verfassungsentwürfe dem Volk zur Abstimmung vorlegen. 4. Das heutige BRD-Wahl- und Abstimmungssystem ist viel zu umständlich, zeitraubend und altmodisch. Es soll nach den Vorstellungen von WVH10 per Entscheidungen mittels Internet (mit optimaler Sicherheit!) abgelöst werden. Jeder, der über keinen Internetanschluss verfügt, kann diesen kostenlos erhalten, oder man lässt sich per Volkstreuhänder(in), nachfolgend kurz „Treuhänder“ genannt, mit Internetanschluss vertreten, bei Urlaub oder Krankheit derselben von einem Stellvertreter. Die Treuhandschaft kann bei Unzufriedenheit kurzfristig gekündigt werden. Die Treuhänder müssen ihre Entscheidungen mit ihren Treuhandgebern abstimmen. Die Bezahlung erfolgt durch den Staat. Mehrfach-Ankreuzen ist möglich. Ja! Das WVH10-System bedeutet endlich Wahre VolksHerrschaft. Nein! Es soll alles so bleiben, wie es ist. Abstimmen Umfrageergebnis anzeigen Loading ... 5. Es gibt keine einzige Partei, welche so klar die kranken Wurzeln der BRD als Quelle allen politischen Übels aufdeckt und mit solcher Konsequenz die Wahre VolksHerrschaft fordert. Selbst die AfD, die immerhin für „Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild“ eintritt, ist noch ganz weit entfernt vom WVH10-System. Dabei hat die AfD auch noch die 1970er-Wahlpropaganda von Willy Brandt kopiert: „Mehr Demokratie wagen!“.Doch das war nur eine Wahllüge. Die WVH10 (Wahre VolksHerrschaft auf Basis der 10 Wahrheitsund Wohlstandsgebote) ist weltweit das erste Volksbündnis, das Wahlen und Volksabstimmungen nicht nur in einem Grundgesetz bewundert und allenfalls etwas mehr Demokratie wagen will, sondern 100%ig ALLE Staatsentscheidungen dem Volk und dessen Treuhändern zur Zustimmung vorlegen will. Volk + persönliche Treuhänder können es besser als Abgeordnete unter Fraktionszwang, unter Wahllügenzwangsjacken und Taktikzwang. Sehen Sie darin ebenfalls die Chance des Wandels von „Volk für den Staat“ zu „Staat fürs Volk“? Mehrfach-Ankreuzen ist möglich. Ja! Die Option für persönliche Volkstreuhänder schlägt jede Entscheidung von Parteien! Ja! Ich würde aber jeden ohne Ausnahme zur Betreuung durch einen Volkstreuhänder zwingen! Nein! Es soll alles so bleiben, wie es ist. Abstimmen Umfrageergebnis anzeigen Loading ... Anmerkungen bitte als Kommentar hinterlassen!