Allgemeine Geschäftsbedingungen der PERFECT AG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der PERFECT AG
Geltungsrecht
Im grafischen Gewerbe sind, unter Vorbehalt anderer schriftlicher Bestimmungen,
folgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anwendbar. Diese werden dem Kunden
bei der Offertstellung bekanntgegeben.
Offerten
Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, beruhen die der Offerte zugrundeliegenden
Preisberechnungen auf vollständigen Daten und Unterlagen, sowie auf präzisen,
eindeutigen Inhaltsangaben im Hinblick auf Form und Dimension des Werks. Diese
Angaben sind für die Parteien verbindlich. Offerten, denen keine Dokumente oder bloß
ungenaue Angaben zugrunde liegen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter und
verpflichten das Unternehmen nicht. Im Interesse des Druckers, haben Offerten und
Auftragsbetätigungen schriftlich zu erfolgen. Für unbefristete Offerten erlischt die
Preisbindung nach 90 Tagen.
Druckvertrag
Der Drucker verpflichtet sich einen Druck herzustellen, dessen Inhalt, Darstellung, Preis
und zusätzlich anfallende Kosten Gegenstand eines zuvor geschlossenen Vertrages mit
dem Kunden bilden. Das Reproduktionsmaterial oder Datenverarbeitungen können
separat verrechnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, müssen die Träger, Daten,
Werkzeuge und andere Produktionsmittel nach der Ausführung der Arbeit nicht
zurückerstattet werden und bleiben Eigentum des Druckers.
Preise
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die offerierten oder bestätigten Preise als
Nettopreise zuzüglich MwSt., diese stützen sich auf die versandfertigen Einheiten ab
Rampe der Druckerei (Ex-Works). Zusätzlich verrechnete Transportkosten müssen mit
einem Beleg nachgewiesen werden. Die Preise verstehen sich vorbehältlich einer
Anpassung eventueller Rohstoffteuerungen bzw. gesamtarbeitsvertraglicher
Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können. Alle Preisänderungen
müssen dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt werden.
Zahlungsbedingungen
Der Zahlungseingang muss 30 Tage netto nach Ausstellung der Rechnung ohne
Skontoabzug erfolgen. Im Falle einer Zahlungsverspätung wird ein Zins von 6% pro Jahr
ab dem 31. Tag erhoben. Die abgelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen
Zahlungseingang
Eigentum des Auftragnehmers. Der Drucker ist im Recht, auch nach der
Auftragsbestätigung Sicherheiten für die Zahlung zu verlangen. Bei Ausbleiben dieser
Sicherheiten kann die Ausführung der Bestellung unterbrochen werden. Nach Eintritt des
Zahlungstermins werden die schon angefallenen Kosten sofort fällig. Bedingen
Bestellungen die Bindung größerer Geldmittel, sprich für Rohstoffe, Fremdarbeit oder weil
sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monaten erstreckt, kann der Drucker eine
Anzahlung zur Deckung seiner Ausgaben verlangen. Die Höhe der Anzahlungen und
deren Fälligkeit werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Bei Ausbleiben der
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Anzahlungen oder der geforderten Besicherung kann der Drucker die Ausführung des
Vertrages unterbrechen oder wenn nötig nach einer schriftlichen Aufforderung an den
Kunden gar zurückzutreten. Der vereinbarte Preis für die ganze Bestellung wird in diesem
Fall sofort fällig.
Auf Kundenwunsch beschafftes Material, wie Papier, Karton und anderer Bedarf, das
nicht innerhalb von drei Monaten gebraucht wurde, sowie daraus entstandene Kosten
(z.B. Lagerungskosten) werden durch den Drucker verrechnet.
Bestellung für einen Dritten
Will der Auftraggeber den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die
Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei des
Druckers und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei
Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn sämtliche für die Ausführung nötigen
Dokumente (Texte, Illustrationen, Manuskripte, Datenträger, Druckbogen und das «Gut
zur Ausführung ») zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Vereinbarte
Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker
und enden mit dem Tage,an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das Gut
zur Ausführung nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt,so ist der Drucker nicht mehr
an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw.
Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche der Auftragnehmer kein Verschulden trifft, (z.B.
Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung,
Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den
Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder den Drucker für etwa
entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der
Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche
Terminbestätigung vorliegt.
Annahmeverweigerung
Sollte der ordnungsgemäß benachrichtigte Kunde die Ware innerhalb einer Frist von
einem Monat nicht annehmen, ist der Drucker berechtigt, diese zu verrechnen; er kann
sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder
auswärts einzulagern.
Kontroll- und Prüfdokumente
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kontroll- und Prüfdokumente sorgfältig zu kontrollieren
(Andrucke, Kopien, Daten, usw.). Er macht den Drucker auf Fehler aufmerksam und
sendet den „Gut zum Druck“ mit den Korrekturen in der vereinbarten Frist zurück. Der
Drucker haftet nicht für Fehler, auf die der Auftraggeber nicht hingewiesen hat.
Korrekturen und Abänderungen die telefonisch angegeben wurden, müssen vom
Auftraggeber innerhalb vierundzwanzig Stunden schriftlich bestätigt werden.
Wird vereinbart, dass keine Kontroll- und Prüfungsdokumente vorzulegen sind oder der
Auftraggeber das Gut zur Ausführung ohne diese Kontrolldokumente oder Datenträger
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unterschreibt,trägt dieser die volle Verantwortung. Die Verantwortung beschränkt sich auf
grobe Fehler.
Autorenkorrektur / Mehraufwand
Skizzen, Entwürfe
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und Blindmuster/Ausführungsmuster
werden verrechnet, auch wenn kein entsprechender Auftrag erteilt wird.
Urheberrechte
Das Urheberrecht an schöpferischen oder gestalterischen Leistungen richtet sich nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Spätere Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen
Zustimmung des Druckers.
Daten und Urheberrechte des Kunden
Allfällige Rechte des Kunden an elektronischen Daten sowie Urheberrechte bleiben
gewahrt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung
gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde
ausdrücklich im vertraglich vereinbart.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Drucker zur Verfügung
gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der
Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden
Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren
Wiederbenutzung.
Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge
Die von einem Unternehmen hergestellten Arbeitsunterlagen (Photographien,
Datenträger, elektronische Daten, Satz, Montagen, Druckplatten, usw.) sowie Werkzeuge
(Stanzformen, Prägeplatten, usw.) bleiben Eigentum des Druckers.
Mehrkosten
Mehrkosten die durch den Kunden oder durch einen Zwischenhändler gegenüber dem
Angebot verursacht werden (wie Bereinigung bzw. Überarbeitung von Dokumenten und
Manuskripten, Zusatzbearbeitung von gelieferten Datenträgern sowie Korrektur von
fehlerhaften Unterlagen) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Autorkorrekturen
Die Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Anpassungen
des Seitenlayouts, usw.) sind nicht im Preis des Angebots inbegriffen.
Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, z.B. Schnittgenauigkeit,
Reproduktionspräzision, Tonwert und die Qualität der Druckträger (Papier, Karton, usw.)
bleiben vorbehalten. Soweit dem Auftragnehmer durch Zulieferer Toleranzen auferlegt
werden, gelten diese auch gegenüber dessen Kunden.
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Mehr- und Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung
des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet
werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
Vom Kunden geliefertes Material
Das vom Kunden zur Ausführung seiner Bestellung beschaffte Material ist dem Drucker
frei Haus zu liefern. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus einer Nichteignung des
Materials (Qualität und Quantität) verursacht werden. Die Lagerung geht auf Gefahr und
Kosten des Kunden.
Abrufaufträge
Bei Teilfabrikationen und Abrufaufträgen entstehende Mehrkosten für Beanspruchung des
Lagers und Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu
Lasten des Kunden.
Verpackung und Versand
Erfolgt die gesamte Lieferung einer Bestellung in einer einzigen Sendung, sind die Verpackungs-­‐ und Versandkosten innerhalb der Schweiz im Preis enthalten (davon ausgenommen sind Kleinaufträge). Andere Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten, Rahmen, Kisten und Deckel werden ausgetauscht
oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der
Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
Die Kosten für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) werden bei der
Lieferung separat auf der Rechnung vermerkt.
Alle Lieferungen verstehen sich ohne spezielle Handhabungen (Auspacken,
Endkonditionierung, Stockwerklieferung, usw.). Wenn nötig, muss ein Kostenvoranschlag
beantragt werden.
Mängelrüge
Die vom Drucker gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Beanstandungen
bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu
erfolgen, andernfalls gilt die Lieferung als angenommen. Bei begründeten
Beanstandungen eines Direktschadens erfolgt innert angemessene Frist eine
Wiedergutmachung.
Haftungsbeschränkung
Manuskripte, elektronische Datenträger, Originale, Photographien, usw. sowie gelagerte
Drucke und geliefertes Material wird mit gewöhnlicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende
Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu
versichern bzw. zu tragen. Über den Auftragswert hinausgehende direkte oder indirekte
Schäden, sind, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes
vom 1.1.1994, vom Endkunden zu tragen.
Elektronische Daten und Rücknahme der Daten
Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind,
übernimmt der Drucker keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt,
wenn angelieferte Daten nicht standardmäßig verarbeitet oder verwendet werden können
und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Außerdem übernimmt der
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Drucker keine Verantwortung für den Verlust von Dateien bzw. Daten, die ihm zwecks
Bearbeitung zugestellt wurden. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf von ihm
verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Gebrauch von Sprachen und Idiomen
Der Drucker übernimmt keinerlei Haftung für Sprachen, Idiome, Grammatik und Syntax
der vom Kunden übergeben Dokumente.
Aufbewahrung und Archivierung von Arbeitsunterlagen
Der Drucker ist nicht verpflichtet, die Arbeitsunterlagen zu speichern, es sei denn, dies
werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem
Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers
und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Druckers für den Verlust oder
Beschädigung von Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit nicht anders vereinbart, sind für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem
Drucker im Zusammenhang mit Auslegung oder Ausführung ihrer Verträge oder im
Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einzig die
ordentlichen Gerichte am Sitz des Druckunternehmens zuständig .
Anwendbar ist das schweizerische Recht.
Anerkennung
Die Erteilung eines Druckauftrages schließt die Anerkennung dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein.
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