Allgemeine Geschäftsbedingungen der PERFECT AG Geltungsrecht Im grafischen Gewerbe sind, unter Vorbehalt anderer schriftlicher Bestimmungen, folgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anwendbar. Diese werden dem Kunden bei der Offertstellung bekanntgegeben. Offerten Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, beruhen die der Offerte zugrundeliegenden Preisberechnungen auf vollständigen Daten und Unterlagen, sowie auf präzisen, eindeutigen Inhaltsangaben im Hinblick auf Form und Dimension des Werks. Diese Angaben sind für die Parteien verbindlich. Offerten, denen keine Dokumente oder bloß ungenaue Angaben zugrunde liegen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter und verpflichten das Unternehmen nicht. Im Interesse des Druckers, haben Offerten und Auftragsbetätigungen schriftlich zu erfolgen. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen. Druckvertrag Der Drucker verpflichtet sich einen Druck herzustellen, dessen Inhalt, Darstellung, Preis und zusätzlich anfallende Kosten Gegenstand eines zuvor geschlossenen Vertrages mit dem Kunden bilden. Das Reproduktionsmaterial oder Datenverarbeitungen können separat verrechnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, müssen die Träger, Daten, Werkzeuge und andere Produktionsmittel nach der Ausführung der Arbeit nicht zurückerstattet werden und bleiben Eigentum des Druckers. Preise Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die offerierten oder bestätigten Preise als Nettopreise zuzüglich MwSt., diese stützen sich auf die versandfertigen Einheiten ab Rampe der Druckerei (Ex-Works). Zusätzlich verrechnete Transportkosten müssen mit einem Beleg nachgewiesen werden. Die Preise verstehen sich vorbehältlich einer Anpassung eventueller Rohstoffteuerungen bzw. gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können. Alle Preisänderungen müssen dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt werden. Zahlungsbedingungen Der Zahlungseingang muss 30 Tage netto nach Ausstellung der Rechnung ohne Skontoabzug erfolgen. Im Falle einer Zahlungsverspätung wird ein Zins von 6% pro Jahr ab dem 31. Tag erhoben. Die abgelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang Eigentum des Auftragnehmers. Der Drucker ist im Recht, auch nach der Auftragsbestätigung Sicherheiten für die Zahlung zu verlangen. Bei Ausbleiben dieser Sicherheiten kann die Ausführung der Bestellung unterbrochen werden. Nach Eintritt des Zahlungstermins werden die schon angefallenen Kosten sofort fällig. Bedingen Bestellungen die Bindung größerer Geldmittel, sprich für Rohstoffe, Fremdarbeit oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monaten erstreckt, kann der Drucker eine Anzahlung zur Deckung seiner Ausgaben verlangen. Die Höhe der Anzahlungen und deren Fälligkeit werden in der Auftragsbestätigung festgelegt. Bei Ausbleiben der Allgemeine Geschäftsbedingungen der PERFECT AG. V4 . DEC.2014 1 Anzahlungen oder der geforderten Besicherung kann der Drucker die Ausführung des Vertrages unterbrechen oder wenn nötig nach einer schriftlichen Aufforderung an den Kunden gar zurückzutreten. Der vereinbarte Preis für die ganze Bestellung wird in diesem Fall sofort fällig. Auf Kundenwunsch beschafftes Material, wie Papier, Karton und anderer Bedarf, das nicht innerhalb von drei Monaten gebraucht wurde, sowie daraus entstandene Kosten (z.B. Lagerungskosten) werden durch den Drucker verrechnet. Bestellung für einen Dritten Will der Auftraggeber den Druckauftrag auf Rechnung eines Dritten oder mit dem Ziel, die Rechnung an einen Dritten zu stellen, abschliessen, bleibt er weiterhin Vertragspartei des Druckers und damit in Bezug auf die Bezahlung Schuldner; es sei denn, er weise sich bei Vertragsabschluss schriftlich als bevollmächtigter Vertreter des Dritten aus. Lieferfristen Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn sämtliche für die Ausführung nötigen Dokumente (Texte, Illustrationen, Manuskripte, Datenträger, Druckbogen und das «Gut zur Ausführung ») zum vereinbarten Zeitpunkt beim Drucker eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen beim Drucker und enden mit dem Tage,an dem die Drucksachen die Druckerei verlassen. Wird das Gut zur Ausführung nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt,so ist der Drucker nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche der Auftragnehmer kein Verschulden trifft, (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder den Drucker für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Bei Terminüberschreitungen haftet der Drucker höchstens bis zur Höhe des Warenwertes und nur dann, wenn eine schriftliche Terminbestätigung vorliegt. Annahmeverweigerung Sollte der ordnungsgemäß benachrichtigte Kunde die Ware innerhalb einer Frist von einem Monat nicht annehmen, ist der Drucker berechtigt, diese zu verrechnen; er kann sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern. Kontroll- und Prüfdokumente Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kontroll- und Prüfdokumente sorgfältig zu kontrollieren (Andrucke, Kopien, Daten, usw.). Er macht den Drucker auf Fehler aufmerksam und sendet den „Gut zum Druck“ mit den Korrekturen in der vereinbarten Frist zurück. Der Drucker haftet nicht für Fehler, auf die der Auftraggeber nicht hingewiesen hat. Korrekturen und Abänderungen die telefonisch angegeben wurden, müssen vom Auftraggeber innerhalb vierundzwanzig Stunden schriftlich bestätigt werden. Wird vereinbart, dass keine Kontroll- und Prüfungsdokumente vorzulegen sind oder der Auftraggeber das Gut zur Ausführung ohne diese Kontrolldokumente oder Datenträger Allgemeine Geschäftsbedingungen der PERFECT AG. V4 . DEC.2014 2 unterschreibt,trägt dieser die volle Verantwortung. Die Verantwortung beschränkt sich auf grobe Fehler. Autorenkorrektur / Mehraufwand Skizzen, Entwürfe Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und Blindmuster/Ausführungsmuster werden verrechnet, auch wenn kein entsprechender Auftrag erteilt wird. Urheberrechte Das Urheberrecht an schöpferischen oder gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Spätere Verwendungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Druckers. Daten und Urheberrechte des Kunden Allfällige Rechte des Kunden an elektronischen Daten sowie Urheberrechte bleiben gewahrt. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die zur Verfügung gestellten Daten aufbewahrt oder herausgegeben werden; es sei denn, dies werde ausdrücklich im vertraglich vereinbart. Reproduktionsrecht Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber dem Drucker zur Verfügung gestellten Bild- und Textvorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge Die von einem Unternehmen hergestellten Arbeitsunterlagen (Photographien, Datenträger, elektronische Daten, Satz, Montagen, Druckplatten, usw.) sowie Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten, usw.) bleiben Eigentum des Druckers. Mehrkosten Mehrkosten die durch den Kunden oder durch einen Zwischenhändler gegenüber dem Angebot verursacht werden (wie Bereinigung bzw. Überarbeitung von Dokumenten und Manuskripten, Zusatzbearbeitung von gelieferten Datenträgern sowie Korrektur von fehlerhaften Unterlagen) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Autorkorrekturen Die Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Anpassungen des Seitenlayouts, usw.) sind nicht im Preis des Angebots inbegriffen. Branchenübliche Toleranzen Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, z.B. Schnittgenauigkeit, Reproduktionspräzision, Tonwert und die Qualität der Druckträger (Papier, Karton, usw.) bleiben vorbehalten. Soweit dem Auftragnehmer durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dessen Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen der PERFECT AG. V4 . DEC.2014 3 Mehr- und Minderlieferungen Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Vom Kunden geliefertes Material Das vom Kunden zur Ausführung seiner Bestellung beschaffte Material ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus einer Nichteignung des Materials (Qualität und Quantität) verursacht werden. Die Lagerung geht auf Gefahr und Kosten des Kunden. Abrufaufträge Bei Teilfabrikationen und Abrufaufträgen entstehende Mehrkosten für Beanspruchung des Lagers und Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Kunden. Verpackung und Versand Erfolgt die gesamte Lieferung einer Bestellung in einer einzigen Sendung, sind die Verpackungs-­‐ und Versandkosten innerhalb der Schweiz im Preis enthalten (davon ausgenommen sind Kleinaufträge). Andere Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt. Paletten, Rahmen, Kisten und Deckel werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden. Die Kosten für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) werden bei der Lieferung separat auf der Rechnung vermerkt. Alle Lieferungen verstehen sich ohne spezielle Handhabungen (Auspacken, Endkonditionierung, Stockwerklieferung, usw.). Wenn nötig, muss ein Kostenvoranschlag beantragt werden. Mängelrüge Die vom Drucker gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, andernfalls gilt die Lieferung als angenommen. Bei begründeten Beanstandungen eines Direktschadens erfolgt innert angemessene Frist eine Wiedergutmachung. Haftungsbeschränkung Manuskripte, elektronische Datenträger, Originale, Photographien, usw. sowie gelagerte Drucke und geliefertes Material wird mit gewöhnlicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu versichern bzw. zu tragen. Über den Auftragswert hinausgehende direkte oder indirekte Schäden, sind, vorbehältlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, vom Endkunden zu tragen. Elektronische Daten und Rücknahme der Daten Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Drucker keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmäßig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Außerdem übernimmt der Allgemeine Geschäftsbedingungen der PERFECT AG. V4 . DEC.2014 4 Drucker keine Verantwortung für den Verlust von Dateien bzw. Daten, die ihm zwecks Bearbeitung zugestellt wurden. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Gebrauch von Sprachen und Idiomen Der Drucker übernimmt keinerlei Haftung für Sprachen, Idiome, Grammatik und Syntax der vom Kunden übergeben Dokumente. Aufbewahrung und Archivierung von Arbeitsunterlagen Der Drucker ist nicht verpflichtet, die Arbeitsunterlagen zu speichern, es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Druckers für den Verlust oder Beschädigung von Arbeitsunterlagen wird wegbedungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand Soweit nicht anders vereinbart, sind für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Drucker im Zusammenhang mit Auslegung oder Ausführung ihrer Verträge oder im Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einzig die ordentlichen Gerichte am Sitz des Druckunternehmens zuständig . Anwendbar ist das schweizerische Recht. Anerkennung Die Erteilung eines Druckauftrages schließt die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein. Allgemeine Geschäftsbedingungen der PERFECT AG. V4 . DEC.2014 5