Immissionsbericht

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Immissionsbericht
Projekt / Vorhaben:
110-kV-Provisorium der
110-kV-Leitungen
Heide - Heide/West - Strübbel
Elektrische Feldstärke,
magnetische Flussdichte,
Schallpegel
erstellt durch die
GA Hochspannung Leitungsbau GmbH
Auftraggeber:
Schleswig-Holstein Netz AG
Schleswag-HeinGas-Platz 1
25451 Quickborn
Auftragnehmer:
GA Hochspannung Leitungsbau GmbH
Technikzentrum / Planung
Gruppe West Büro Walsrode
Schulstraße 124
29664 Walsrode
Bearbeiter: Oliver Küter
Immissionsbericht
Projekt/Vorhaben:
110-kV-Provisorium für 110-kV-Leitung Heide - Heide/West - Strübbel
Inhaltsverzeichnis
1 Aufgabenstellung
3
2 Grundlagen und Erläuterungen
5
3 110-kV-Provisorium
6
3.1 Trassenkonstellationen und Immissionsorte
6
3.2 Berechnungsergebnisse
7
4 Ergebnisbewertung
8
4.1 Personenschutz
8
4.2 Schallschutz
9
4.3 Zusammenfassung
9
5 Verzeichnis der Anhänge
10
6 Literatur
11
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Projekt/Vorhaben:
110-kV-Provisorium für 110-kV-Leitung Heide - Heide/West - Strübbel
1 Aufgabenstellung
Im Rahmen dieses Berichtes wurde die mögliche Beeinträchtigung von Menschen
(EMVU elektromagnetische Umweltverträglichkeit) durch den Provisoriumsbau der 110kV-Leitung Heide – Heide/West – Strübbel der Schleswig-Holstein Netz AG untersucht.
Zur Ermittlung der Immissionen wurde jeweils die ungünstigste Phasenanordnung
(Worst-Case-Betrachtung)
gewählt.
Für
jede
Trassenkonstellation
wurden
zwei
Berechnungen durchgeführt.
Die erste Berechnung (Nr. 1) gibt die Immissionen am nächstliegenden Gebäude an.
Als
Immissionsort
gilt
die
Gebäudeecke
mit
dem
geringsten
Abstand
zur
Leitungstrasse.
Die zweite Berechnung (Nr. 2), hier Standardberechnung genannt, gibt die max.
Immissionen unmittelbar unter der Freileitungstrasse an.
Als Immissionsort gilt das Leitungsfeld mit dem geringsten Bodenabstand.
Die Ermittlung der Immissionen erfolgte mit Hilfe des zertifizierten Rechenprogramms
WinField Version 2008 [1] (Anhang 1). Dieses Programm dient zur Berechnung von
elektrischen und magnetischen Ersatzfeldstärken.
Für elektrische Anlagen mit Nennspannungen größer 1-kV gilt die 26. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) [1]. Im Sinne der
Vorsorge und dem Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Menschen sind
die darin enthaltenen Grenzwerte von 100 uT und 5 kV/m einzuhalten. Diese
Grenzwerte wurden im Zuge der Gesetzesnovelle vom 22.08.2013 nicht verändert.
Die in der Verordnung genannten Grenzwerte basieren auf den von der Internationalen
Strahlenschutzkommission
für
nichtionisierende
Strahlung
(ICNIRP)
und
der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagenen Grenzwerten. Sie sollen dem
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Projekt/Vorhaben:
110-kV-Provisorium für 110-kV-Leitung Heide - Heide/West - Strübbel
Schutz sowie der Vorsorge der Allgemeinheit vor den Auswirkungen von elektrischen
und magnetischen Feldern dienen.
Die in Deutschland anzunehmenden Rahmenbedingungen für die Berechnungen und
Beurteilungen geben die höchste betriebliche Anlagenauslastung vor (Nennlast). Im
Betrieb werden die beantragten Leitungen jedoch aus netztechnischen Gründen nicht
mit der zugrunde gelegten Nennlast betrieben, sondern nur mit etwa 50% der
Nennlast. In einigen EU-Ländern werden andere Rahmenbedingungen zur Berechnung
der Grenzwerte, wie z.B. der durchschnittliche Betriebsstrom, vorgeschrieben. Die hier
genannten Werte sind daher nicht international vergleichbar.
Die Richtwerte zur Beurteilung des Schallpegels an den maßgeblichen Immissionsorten werden durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm [TA Lärm] vom
26.08.1998 festgeschrieben. Der einzuhaltende Richtwert wird nach Tag- und Nachtzeit
unterschieden und ist abhängig vom Immissionsort:
Industriegebiete
70 dB(A)
Gewerbegebiete
tags
nachts
65 dB(A)
50 dB(A)
Kerngebiete,
Dorfgebiete und Mischgebiete
tags
nachts
60 dB(A)
45 dB(A)
allgemeine Wohngebiete
und Kleinsiedlungsgebiete
tags
nachts
55 dB(A)
40 dB(A)
reine Wohngebieten
tags
nachts
50 dB(A)
35 dB(A)
Kurgebiete, Krankenhäuser
und Pflegeanstalten
tags
nachts
45 dB(A)
35 dB(A)
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Projekt/Vorhaben:
110-kV-Provisorium für 110-kV-Leitung Heide - Heide/West - Strübbel
2 Grundlagen und Erläuterungen
Ursache des elektrischen Feldes ist die Spannung. Die elektrische Feldstärke wird in
kV/m angegeben. Der Betrag hängt ab von der Höhe der Spannung, der Ausführung
und der geometrischen Anordnung der Leiter, bzw. der Erdseile, der Abstände zur
Erdoberkante und zu geerdeten Bauteilen. Er ist weitestgehend unabhängig von der
Übertragungsleistung. Im Bereich der Freileitungsabschnitte ändert sich die Feldstärke
lediglich
geringfügig
durch
die
mit
der
vom
Leiterstrom
abhängenden
Leiterseiltemperatur und dem daraus resultierenden Seildurchhang und Bodenabstand.
Für die Berechnungen wurde die Nennspannung um ca. 10% auf 123 kV erhöht.
Ursache für das magnetische Feld ist der elektrische Strom. Bei niederfrequenten
Feldern wird als zu bewertende Größe die magnetische Flussdichte herangezogen. Die
Maßeinheit der magnetischen Flussdichte ist Tesla (T). Sie wird zweckmäßigerweise in
Bruchteilen als Mikrotesla (μT) angegeben. Die magnetische Flussdichte steigt
proportional mit der Stromstärke. Da die Stromstärke stark von der Netzbelastung
abhängt, ergeben sich tages- und jahreszeitliche Schwankungen der magnetischen
Flussdichte. Wie auch beim elektrischen Feld, hängt die magnetische Flussdichte von
der Ausführung und der räumlichen Anordnung der Leiter, bzw. Erdseile, der Abstände
zum Boden und zu geerdeten Bauteilen ab.
Bei
den
als
Freileitungen
errichteten
Leitungsabschnitten
treten
die
stärksten
elektrischen und magnetischen Felder der Leitungen zwischen den Masten am Ort des
größten
Durchhanges
der
Leiterseile
auf.
Die
Stärke
der
Felder
nimmt
mit
zunehmender seitlicher Entfernung zu den Masten schnell ab.
Elektrische Felder können durch elektrisch leitfähige Materialien, z.B. durch bauliche
Strukturen,
Magnetfelder
Bewuchs
können
und
natürlich
anorganische
den
und
Erdboden
organische
gut
abgeschirmt
Stoffe
nahezu
werden.
ungestört
durchdringen. Für die Betrachtungen des elektrischen Feldes wurde die abschirmende
Wirkung der Vegetation nicht berücksichtigt.
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110-kV-Provisorium für 110-kV-Leitung Heide - Heide/West - Strübbel
Aufgrund der elektrischen Randfeldstärke entstehen an der Oberfläche von Leitern
Koronaentladungen. Durch diese Entladungen werden Geräusche verursacht. Die
Stärke der Koronaentladungen ist stark wetter- bzw. feuchtigkeitsabhängig. Die
Maßeinheit
des
Geräuschpegels
ist
Dezibel
[dB].
Zur
Darstellung
des
Frequenzverhaltens des menschlichen Ohres wird die Bewertungskurve des Filters A
verwendet [dB(A)].
Die Berechnung wurde nach dem sog. BPA (Bonneville Power Administration) –
Verfahren nach IEEE Transactions an Power Apparatus and Systems, Vol. PAS-100,
No.
1,
January
1981,
pp.
121-130,
Bonneville
Power
Administration"
und
Schallausbreitung entsprechend „DIN ISO 9613-2" für eine Niederschlagsrate von
2,5 mm/h (rainy weather) durchgeführt.
Für
Immissionsorte
mit
einem
Trassenabstand
von
unter
100
m
wurde
ein
Tonhaltigkeitszuschlag von + 3 dB(A) beaufschlagt.
3 110-kV-Provisorium
3.1 Trassenkonstellationen und Immissionsorte
Das Provisorium wird als zweisystemige Leitung ausgeführt und soll überwiegend
parallel in den Abschnitten A und B entlang der geplanten 110-kV-Leitung Heide –
Heide/West – Strübbel verlaufen.
Da
weder
Niederfrequenzanlagen
Hochfrequenzanlagen
(Sendeanlagen)
(380-/220-/110-kV-Leitungen)
zu
berücksichtigende
als
Vorbelastung
auch
am
jeweiligen Immissionsort verursachen, ist eine relevante Vorbelastung nicht zu
erwarten. (vgl. Anhang 2).
Daraus ergibt sich für die Immissionsuntersuchungen des Provisoriums nur eine
grundlegende Konstellation.
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Berechnungsparameter Provisorium
Frequenz
50 Hz
Nennspannung
110-kV (Berechnungsspannung 123-kV)
max. Stromstärke
635 A
Phasenbelegung
Worst Case
Leiterseile
2 x 3 x 1 x Al/St 230/30
Immissionsorte
Nr.
Beschreibung
Mastfeld
Konstellation
Immissionsort
1
Provisorium
einfach
Wohngebäude
Gemeinde Lieth, Flur 3, Flurstück 51
Abstand ca. 105 m
14N
15N
2
Provisorium
einfach
Standardberechnung für
min. Bodenabstand 8,00 m
14N
15N
P)
3.2 Berechnungsergebnisse
Die Betrachtung der magnetischen Flussdichte B [µT] und der elektrische Feldstärke E
[kV/m] erfolgte in 1 m Höhe über dem Erdboden. Der Schallpegel wurde auf Höhe des
untersten Leiterseils erfasst. Die Phasenführung wurde anhand der Gestängetypen und
des über Koordinaten festgelegten Trassenverlaufes in die Berechnungssoftware
WinField übernommen.
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Ergebnisaufstellung
Nr.
Immissionsort
Magnetische
Flussdichte
Elektrische
Feldstärke
Schallpegel
635 A
(bei 123 kV)
(bei 123 kV)
13,7 dB(A)
1
Wohngebäude
Gemeinde Lieth, Flur 3, Flurstück 51
Abstand ca. 105 m
0,1 μT
0 kV/m
2
Standardberechnung für
min. Bodenabstand 8,00 m
6,7 μT
1,5 kV/m
P)
35,0 dB(A)*
*(incl. 3 dB(A)
Tonhaltigkeitszuschlag)
4 Ergebnisbewertung
4.1 Schutz vor gesundheitlichen Auswirkungen
Die infolge des Leitungsbetriebs maximal zu erwartenden Feldstärken sind im
Folgenden den Grenzwerten gem. 26. BImSchV, Anhang 1 (zu § 3 Niederfrequenzanlagen) gegenübergestellt. Die Grenzwerte gelten an Orten, die zum nicht nur
vorrübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Dargestellt sind hier
allerdings die maximal berechneten Werte unterhalb der Leitung am Punkt des größten
Durchhanges. Die Werte an den relevanten Immissionsorten liegen deutlich niedriger.
Freileitungsabschnitte
Maximalwert der Feldstärke
(Effektivwerte)
Grenzwert 26.BImSchV
(Effektivwerte)
Magnetische Flussdichte
6,7 µT
100 µT
Elektrische Feldstärke
1,5 kV/m
5 kV/m
Die Maximalwerte der magnetischen Flussdichte und der elektrischen Feldstärke liegen
unterhalb der durch die 26. BImSchV geforderten Grenzwerte. Die Anforderungen zur
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Vorsorge und Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind somit eingehalten.
Es sind keine gesonderten Maßnahmen erforderlich. Gesundheitsbeeinträchtigungen
von Menschen können nach heutigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden.
Aufgrund der unter Punkt 2 erläuterten Abschirmbarkeit, ist die elektrische Feldstärke
innerhalb von Gebäuden vernachlässigbar. Feldströme gleicher Größenordnung können
auch
in
Wohn-
und
Bürogebäuden
außerhalb
des
Einflussbereiches
einer
Hochspannungs-freileitung auftreten. Innerhalb von Industriebetrieben oder im Umfeld
von haushaltsüblichen Elektrogeräten sind häufig höhere Feldstärken zu verzeichnen.
4.2 Schallschutz
Der Maximalwert des Schallpegels von 13,7 dB(A) am nächstliegenden Gebäude liegt
sowohl für die Nacht- als auch für die Tagzeit innerhalb der in der TA-Lärm geforderten
Richtwerte für Industriegebiete und Gewerbegebiete. Der anzusetzende Richtwert für
Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Kleinsiedlungsgebiete, allgemeine und reine
Wohngebiete, Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten von 35 dB(A) wird
ebenfalls deutlich unterschritten. Die Anforderungen der TA-Lärm werden somit im
gesamten Leitungsbereich eingehalten.
4.3 Zusammenfassung
Die gesetzlich geforderten Grenzwerte gem. 26. BImschV und die Richtwerte der TALärm werden eingehalten. Es sind somit keine gesonderten Maßnahmen bzgl. Des
Schutzes der menschlichen Gesundheit erforderlich. Der Nachweis zur Vorsorge und
dem Schutz der menschlichen ist mit der vorliegenden Untersuchung erbracht.
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5 Verzeichnis der Anhänge
Anhang 1
grafische Darstellung der elektrischen Feldstärke, der magnetischen
Flussdichte und des Schallpegels für Abschnitt A der 110-kV-Leitung
Heide – Heide/West - Strübbel
Anhang 2
Stellungnahme von Hr. Schraven, Email vom 25.11.2014
Anhang 3
Zertifizierungsbestätigung des Programms WinField
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6 Literatur
[1] 26.BImSchV – Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetztes vom 16. Dezember 1996 in der Fassung vom 14.
August 2013 (BGBl. I S. 3266)
[2] Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder in der
überarbeiteten Fassung gemäß Beschluss des Länderausschusses für
Immissionsschutz, 107. Sitzung 15. bis 17. März 2004
[3] ICNIRP GUIDELINES for limiting exposure to time-varying electric and magnetic
fields (1 Hz to 100 kHz). Published in: Health Physics, 99(6):818-836;2010.
[4] ICNIRP GUIDELINES for limiting exposure to time-varying electric and magnetic
fields (up to 300 kHz). Published in: Health Physics, 74(4):494-522;1998.
[5] TA Lärm – Sechste Allgemeinde Verwaltungsvorschrift zum
Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA-Lärm) vom 26. August 1998 (GMBI Nr. 26/1998 S. 503)
[6] BGV-B11 – Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit – Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder vom 1. April
2002
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Anhang 1
Projekt/Vorhaben:
110-kV-Provisorium der 110-kV-Ltg. Heide-Heide/West-Strübbel
Immissionsort P 1 elektrische Feldstärke
Wohngebäude, Gemeinde Lieth, Flur 3, Flurstück 51
Abstand: ca. 105 m
Anhang 1
Projekt/Vorhaben:
110-kV-Provisorium der 110-kV-Ltg. Heide-Heide/West-Strübbel
Immissionsort P 1 magnetische Flussdichte
Wohngebäude, Gemeinde Lieth, Flur 3, Flurstück 51
Abstand: ca. 105 m
Anhang 1
Projekt/Vorhaben:
110-kV-Ltg. Heide-Heide/West-Strübbel, Abschnitt A
Immissionsort P 1 Schallpegel
Wohngebäude, Gemeinde Lieth, Flur 3, Flurstück 51
Abstand: ca. 105 m
Anhang 1
Projekt/Vorhaben:
110-kV-Provisorium der 110-kV-Ltg. Heide-Heide/West-Strübbel
Immissionsort P 2 elektrische Feldstärke
Provisorium
Standardberechnung für min. Bodenabstand 8,00 m
Anhang 1
Projekt/Vorhaben:
110-kV-Provisorium der 110-kV-Ltg. Heide-Heide/West-Strübbel
Immissionsort P 2 magnetische Flussdichte
Provisorium
Standardberechnung für min. Bodenabstand 8,00 m
Anhang 1
Projekt/Vorhaben:
110-kV-Provisorium der 110-kV-Ltg. Heide-Heide/West-Strübbel
Immissionsort P 2 Schallpegel
Provisorium
Standardberechnung für min. Bodenabstand 8,00 m
Anhang 3
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