ETHIK IM PFLEGEALLTAG Wie Pflegende ihr Handeln reflektieren und begründen können Fachbereichsarbeit zur Erlangung des Diploms für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege Erstbeurteilerin oder Erstbeurteiler Christine Artwohl, M.Ed. Zweitbegutachterin oder Zweitbegutachter Dir in. Karin Dolmanits, MSc vorgelegt von Julia Rittenbacher Ehrenwörtliche Erklärung Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne Benutzung anderer als der genannten Materialien angefertigt habe. Alle aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Außerdem habe ich die Reinschrift der Arbeit einer Korrektur unterzogen. Die Arbeit wurde bisher keiner anderen Prüfungskommission vorgelegt. Ich bin mir bewusst, dass eine falsche Erklärung rechtliche Folgen haben kann. Neckenmarkt, 09. Juni 2016 Julia Rittenbacher I Kurzfassung/Abstract In der Praxis stehen Personen, die in Gesundheitseinrichtungen arbeiten, oft ethischen Problemsituationen gegenüber und wissen nicht, wie diese zu beurteilen sind. Im Rahmen dieser Fachbereichsarbeit wird hinterfragt, welche Möglichkeiten zur ethischen Reflexion und Entscheidungsfindung im Bereich der angewandten Ethik und im Bereich der Organisationsethik zu finden sind. Die Beantwortung dieser Frage hat das Ziel, dem Pflegepersonal und anderen im Gesundheitsbereich tätigen Berufsgruppen, Wege zu vermitteln wie in ethischen Konfliktsituationen gehandelt werden kann. Die Ergebnisse dieser Arbeit beruhen auf Literaturrecherchen in Fachbüchern. In der ethischen Entscheidungsfindung und Reflexion spielen Fallbesprechungen eine zentrale Rolle. Im Rahmen dieser Arbeit werden unterschiedliche Modelle, die hierfür genutzt werden beschrieben. Außerdem wird auf die vier Prinzipien der Biomedizin eingegangen. Das wichtigste Ergebnis dieser Fachbereichsarbeit ist, dass die Entscheidungsfindung und Reflexion immer im Team, am besten interdisziplinär, stattfinden sollte, um die Sichtweisen unterschiedlicher Berufsgruppen einzubeziehen. Professional nurses and caregivers, who work in various kinds of health care institutions, are faced with problematic situations every day; often, they do not know how to judge or evaluate a certain case. This paper aims at presenting different possibilities of ethic reflection and decision-making in the area of applied ethics and organisational ethics. Thus, professional nurses and other employees in health care institutions are offered various options of acting in an ethical way in problematic situations. The result of this work is based on literature research of reference books. In ethical reflecting and decision-making special case studies are of major significance. This paper presents and describes a number of different types and patterns that may be used. In addition to that, the four main ideas of bio-medicine are mentioned. The major result that is presented in this paper is the fact that reflecting and decision-making should always be done in a team, if possible in an interdisciplinary one. Thus different perspectives of the various professionals are taken into consideration. II Inhaltsverzeichnis 1 Einführung ....................................................................................................... 1 2 Die angewandte Ethik ...................................................................................... 3 2.1 3 2.1.1 Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich § 14 ................................ 5 2.1.2 Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich § 15 .................................... 6 2.2 Ethik in der Pflege ..................................................................................... 8 2.3 Die Ethik in der Pflegepraxis (Pflegeethik) ................................................ 9 Ethische Entscheidungsfindung und Reflexion in der angewandten Ethik ..... 11 3.1 4 Die prinzipienorientierte Pflegeethik ........................................................ 12 3.1.1 Prinzip der Autonomie (respect for autonomy) ................................. 13 3.1.2 Prinzip der Fürsorge und des Wohltuns (beneficence) ..................... 15 3.1.3 Prinzip des Nichtschadens (nonmaleficence) ................................... 18 3.1.4 Prinzip der Gerechtigkeit (justice) ..................................................... 20 Die Organisationsethik ................................................................................... 21 4.1 5 Pflege und Medizin .................................................................................... 4 Das Pflegemanagement in der Organisationsethik ................................. 24 Ethische Entscheidungsfindung und Reflexion in der Organisationsethik...... 26 5.1 Das Sokratische Gespräch ...................................................................... 29 5.2 Die Nimwegener Methode ....................................................................... 30 5.3 Das Eskalationsmodell METAP ............................................................... 31 5.4 Modell der multiperspektivischen ethischen Entscheidungsfindung ........ 33 6 Zusammenfassende Darstellung ................................................................... 35 7 Ausblick ......................................................................................................... 36 8 Literaturverzeichnis ........................................................................................ 37 III 1 Einführung Im Pflegealltag treten täglich Situationen ein, die ethische Entscheidungen verlangen. Pflegekräfte sind diesen verunsichert und manchmal sprachlos ausgesetzt. Es kann nicht von professioneller Pflege gesprochen werden, wenn ethische Entscheidungen oder Probleme aufgrund von ungeprüften Annahmen oder instinktiven Urteilen gelöst werden (vgl. Fölsch, 2012 S. 9). In der Pflege geht es um Krankheit, Gesundheit, die Begleitung von Menschen und um das Lebensende. Die Berufsgruppe der Pflege ist diesen Themen ständig ausgesetzt und braucht daher ein hohes Maß an ethischer Kompetenz. Zudem reicht es nicht aus theoretisch über die Ethik Bescheid zu wissen. Die Pflegenden müssen darauf vorbereitet sein in der Praxis mit schwierigen Situationen konfrontiert zu werden und Entscheidungen zu treffen, die Konsequenzen mit sich bringen (vgl. Lay, 2012 S. 112). Die Berufsgruppe der Pflege trägt sehr viel Verantwortung, es gibt kaum einen Bereich in dem keine ethischen Entscheidungen notwendig sind (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 7). Der Mensch wird in der Pflege als Ganzes betrachtet und nicht nur der Teil eines Menschen, der krank ist. Wenn ethische Fragen oder Konflikte in der Betreuung eines Menschen auftauchen, betrifft dies selten nur eine Pflegeperson oder eine Berufsgruppe (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 9). Die ethische Entscheidungsfindung und Reflexion sollte daher im Austausch mit mehreren Pflegekräften oder Interdisziplinär stattfinden (vgl. Lay, 2012 S. 248). Die Verantwortung über Entscheidungen, die in diesen Gruppen getroffen werden, wird von Einzelpersonen getragen. Sich der Verantwortung entziehen zu wollen und Entscheidungen oder Fragen an Experten weiterzugeben ist nicht sinnvoll (vgl. Lay, 2013, S. 250, 254). 1 Das Ziel dieser Fachbereichsarbeit ist es, Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, Pflegehelferinnen und Pflegehelfern sowie anderen im Gesundheitsbereich tätigen Berufsgruppen Möglichkeiten aufzuzeigen, um ethische Entscheidungen zu treffen und ethisch zu Reflektieren. Daraus ergibt sich folgende Fragestellung: Welche Möglichkeiten zur ethischen Entscheidungsfindung und Reflexion sind im Bereich der angewandten Ethik und im Bereich der Organisationsethik zu finden? Die Literaturrecherche zu diesem Thema fand im Internet statt. Es wurden die Suchmaschinen Google books, Google Scholar und LIVIVO, sowie diverse Onlineshops für Bücher genutzt. Die Recherche fand von Oktober 2015 bis Dezember 2015 statt. Als Schlüsselwörter dienten: angewandte Ethik Pflegeethik Bereichsethik organisatorische Ethik Organisationsethik Ethik in der Pflegepraxis Zum Zitieren der Fachliteratur wurde der Harvard Style gewählt. 2 2 Die angewandte Ethik Die angewandte Ethik beschäftigt sich mit der Anwendung ethischer Prinzipien und Theorien in der Pflegepraxis. Die in der allgemeinen Ethik entwickelten Theorien dienen als wichtige Grundlage. Sie können allerdings nur zur Orientierung in bestimmten Situationen genutzt werden und stehen mit der angewandten Ethik in einer Wechselbeziehung. (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 83) Es gibt sechs Bereichsethiken, in welche die angewandte Ethik unterteilt wird. Dies sind die Sozialethik, die Politische Ethik, die Ökologische Ethik, die Medizinische Ethik, die Pflegeethik und die Wissenschaftsethik (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 84). In anderen Literaturen zählen zusätzlich die Rechtsethik, die Technikethik, die journalistische Ethik und die Genethik zu den Bereichsethiken (vgl. Lay, 2012 S. 49). Philosophische Ethik Allgemeine Ethik Sozialethik Politische Ethik Angewandte Ethik: Bereichsethiken Ökologische Ethik Medizinische Ethik Natur-, Arten-, Tierschutz; atomare Bedrohung; Verantwortung gegenüber späteren Generationen Soziale Gerechtigkeit, Gewalt, DritteWelt-Probleme, Sexualmoral; Fragen humaner Interaktion Demokratietheorien; Widerstandsrecht, Ideologiekritik; Legitimation von Macht und Herrschaft, Friedenstheorien Ethos, Pflichten des Arztes; Rechte/Würde des Patienten; Reproduktionsmedizin; Gentechnologien; Euthanasie; Humanexperimente Pflegeethik Systematische Reflexion der Handlungsfelder der Pflege; Ethos, Rechte/Würde, Autonomie, Fürsorge, Gerechtigkeit, Verantwortung Wissenschaftsethik Grenzen der Freiheit der Wissenschaften? Fortschritte um jeden Preis? Alles Machbare machen? Konsequenzen von Wissenschaft und Technik Abbildung 1: Angewandte Ethik (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 84) 3 2.1 Pflege und Medizin In den Bereichen der Pflege und Medizin sind die Ethik und die Ethische Reflexion von großer Bedeutung. Trotzdem steckt vor allem die Pflegeethik noch in den Kinderschuhen. Es gibt selten eine ethische Grundausbildung in den Bereichen der Pflege und Medizin und sie ist auch kein fester Bestandteil der verschiedenen Ausbildungsschienen (vgl. Fölsch, 2012 S. 15). Die Medizinethik will in allen ethischen Fragen des Gesundheitswesens bestimmen (vgl. Lay, 2012 S. 69). In Ethikkomitees und Gremien sind Mediziner stark vertreten, Pflegepersonen nehmen hier nur eine Minderheit ein, obwohl die Pflege die größte Berufsgruppe im Gesundheitsbereich ist und durch die Patientennahe Arbeit wichtige Sichtweisen einbringen kann. Die Meinung, dass die Pflege ein Teil der Medizin ist und somit auch die Ethik zur Medizin gehört war lange Zeit weit verbreitet (vgl. Lay, 2012 S. 66). Dies ist ein Problem mit dem die Pflege erst lernen muss umzugehen. Da sie als Teil der Medizin angesehen wurde, hat die Pflege keine ethische Tradition auf die sie zurückgreifen kann. Mit ethisch problematischen Situationen muss sie sich daher zum ersten Mal in ihrer Geschichte auseinandersetzen und lernen mit diesen umzugehen und zu reflektieren (vgl. Fölsch, 2012 S. 21). In den vergangenen Jahrzehnten versuchte sich die Pflege zunehmend von der Medizin abzugrenzen (vgl. Fölsch, 2012 S. 15). Die Angehörigen dieser Profession haben vermehrt Positionen in den Bereichen Management und Organisation in der Gesundheitspolitik eingenommen. Das Bild der stets gehörigen Gesundheits- und Krankenschwester hat sich zu dem einer gut ausgebildeten und selbstständigen Berufsgruppe gewandelt (vgl. Fölsch, 2012 S. 20). Zu diesem Wandel gehört es auch im Bereich der Ethik zu einer eigenen Profession zu werden (vgl. Fölsch, 2012 S. 15). Mit der Einführung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) 1997 hat sich das Gesundheits- und Krankenpflegepersonal von den Ärzten abgegrenzt. Die einzelnen Aufgaben und Pflichten sind genau festgelegt. 4 2.1.1 Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich § 14 Der § 14 des GuKG beschreibt den eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich. Er betrifft die Pflegeplanung, -durchführung, -forschung und die Ausbildung von Schülern (vgl. Fölsch, 2012 S. 25). Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich lautet: „§ 14. [Hervorhebung im Original] (1) Die Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfaßt [sic!] die eigenverantwortliche Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle aller pflegerischen Maßnahmen im intra- und extramuralen Bereich (Pflegeprozeß) [sic!], die Gesundheitsförderung und -beratung im Rahmen der Pflege, die Pflegeforschung sowie die Durchführung administrativer Aufgaben im Rahmen der Pflege. (2) Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich umfaßt [sic!] insbesondere: 1. Erhebung der Pflegebedürfnisse und des Grades der Pflegeabhängigkeit des Patienten oder Klienten sowie Feststellung und Beurteilung der zur Deckung dieser Bedürfnisse zur Verfügung stehenden Ressourcen (Pflegeanamnese), 2. Feststellung der Pflegebedürfnisse (Pflegediagnose), 3. Planung der Pflege, Festlegung von pflegerischen Zielen und Entscheidung über zu treffende pflegerische Maßnahmen (Pflegeevaluation), 4. Durchführung von Pflegemaßnahmen, 5. Auswertung der Resultate der Pflegemaßnahmen (Pflegeevaluation), 6. Information über Krankheitsvorbeugung und Anwendung von gesundheitsfördernden Maßnahmen, 7. psychosoziale Betreuung, 8. Dokumentation der Pflege, 9. Organisation der Pflege, 10. Anleitung und Überwachung des Hilfspersonals sowie Anleitung, Unterweisung und begleitende Kontrolle von Personen gemäß §§ 3a bis 3c, 11. Anleitung und Begleitung der Schüler im Rahmen der Ausbildung und 12. Mitwirkung an der Pflegeforschung.“ (Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem, 2016 S. 11) 5 In allen zwölf Punkten des eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereiches werden Pflegepersonen mit ethischen Entscheidungen konfrontiert und sind alleine für ihr Handeln verantwortlich (vgl. Fölsch, 2012 S. 26). 2.1.2 Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich § 15 Im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich dagegen ist die Pflegeperson der Ärztin oder dem Arzt untergeordnet. Durch die verschiedenen ethischen Blickwinkel kommt es zu Konflikten, durch die Pflegepersonen in einen Zwiespalt zwischen ärztlicher Anordnung und eigenen ethischen Überlegungen kommen (vgl. Fölsch, 2012 S. 27). Absatz zwei und fünf des § 15 GuKG lauten: „§ 15. [Hervorhebung im Original] (1) Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich umfaßt [sic!] die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung. (2) Der anordnende Arzt trägt die Verantwortung für die Anordnung (Anordnungsverantwortung), der Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die Durchführung der angeordneten Tätigkeit (Durchführungsverantwortung). […] (5) Der mitverantwortliche Tätigkeitsbereich umfaßt [sic!] insbesondere: 1. Verabreichung von Arzneimitteln, 2. Vorbereitung und Verabreichung von subkutanen, intramuskulären und intravenösen Injektionen, 3. Vorbereitung und Anschluß [sic!] von Infusionen bei liegendem Gefäßzugang, ausgenommen Transfusionen, 4. Blutentnahme aus der Vene und aus den Kapillaren, 5. Setzen von transurethralen Blasenkathetern zur Harnableitung, Instillation und Spülung, 6. Durchführen von Darmeinläufen, 7. Legen von Magensonden, 8. Anleitung und Unterweisung von Patienten sowie Personen, denen gemäß § 50a oder § 50b ÄrzteG 1998 einzelne ärztliche Tätigkeiten übertragen wurden, nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung. […]“ (Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem, 2016 S. 11-12) 6 Doris Fölsch (2012 S. 27-28) beschreibt ein Beispiel in dem eine Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester (DGKS) im Nachtdienst per Telefon die ärztliche Anordnung bekommt, eine Umstellung an der Beatmungsmaschine eines Patienten durchzuführen. Es handelt sich um keinen Notfall, die Sauerstoffsättigung im Blut ist allerdings nicht optimal. Die besagte Gesundheitsund Krankenschwester hat ihre Ausbildung zur Intensivpflege noch nicht beendet. Außerdem ist in einem internen Abkommen festgelegt, dass das Diplomierte Pflegepersonal keine ärztlichen Tätigkeiten an der Beatmungsmaschine durchführt. Das Beispiel kann zwei Schlusssituationen haben. Wenn die Pflegeperson die Anordnung ausführt ist dies gegen das Gesetz, da sie keine entsprechende Ausbildung hat und die Anordnung nicht schriftlich festgehalten wurde. Kommt es also zu einem negativen Effekt durch die Beatmung muss die Pflegeperson die Verantwortung alleine tragen. Außerdem wurde durch die Durchführung der Anordnung ein Krankenhaus internes Übereinkommen missachtet (vgl. Fölsch, 2012 S. 28). Wird die Anordnung nicht ausgeführt kommt es zu einer Verunsicherung der Pflegeperson und zu einem moralischen Dilemma, welches zu einer Stresssituation führt. Sie weiß, dass sich die schlechte Beatmung auf den gesamten Körper des Patienten auswirkt, kann das endgültige Ausmaß jedoch nicht abschätzen. Die weitere Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt wird sich auch verändern, da dieser die Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester als unzuverlässig und ärgerlich empfindet. Wie sich die Beziehung zwischen Ärztin oder Arzt und der Pflegeperson entwickelt ist sehr stark von der Kommunikationsbereitschaft der Ärztin oder des Arztes abhängig (vgl. Fölsch, 2012 S. 28-29). Damit Pflegepersonen in Zukunft mit Situationen wie dieser besser umgehen können und in ethischen Belangen als vertrauensvoll und fachkundig angesehen werden, ist es wichtig eine unabhängige Pflegeethik zu haben (vgl. Fölsch, 2012 S. 29). 7 2.2 Ethik in der Pflege Die Ethik in der Pflege wird in vier Bereiche unterteilt: Pflegepraxis, Pflegemanagement, Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft. (vgl. Lay, 2012 S. 85-86). In jedem der vier Teilbereiche treten andere ethische Fragen und Probleme auf, da sie unterschiedliche Schwerpunkte haben (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 88). Die Ethik in der Pflegewissenschaft beschäftigt sich unter anderem mit dem Personenschutz bei der Durchführung von Forschungsprojekten in der Pflege (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 89). Es werden zum Beispiel Forschungsinstrumente auf ihre ethisch richtige Durchführbarkeit untersucht, um negative Folgen nach ihrer Einführung in die Praxis zu vermeiden (vgl. Lay, 2012 S. 89). Außerdem beschäftigt sich die Pflegewissenschaft auch mit der ethischen Analyse von Pflegetheorien und damit einhergehend mit den ethischen Bedeutungen der verschiedenen Menschenbilder. Dieses Gebiet der Ethik in der Pflegewissenschaft ist allerdings noch sehr mangelhaft entwickelt. Dies ist der Grund warum Pflegeeinrichtungen zwar theoretisch über die Pflegemodelle nach denen sie arbeiten Bescheid wissen, jedoch wenig über die ethischen Überlegungen, die diese mit sich bringen (vgl. Lay, 2012 S. 91-92). Die Ethik im Pflegemanagement beschäftigt sich mit den ethischen Hintergründen, dem Umgang mit den Angestellten, also der Mitarbeiterführung und dem Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welches Einfluss auf die Personalentwicklung hat (vgl. Lay, 2012 S. 92, 95). Eine weitere Aufgabe ist die ethische Reflexion der Pflegepraxis, da das Pflegemanagement für die Schaffung von Rahmenbedingungen verantwortlich ist, welche eine menschenwürdige Pflege ermöglichen sollen (vgl. Lay, 2012 S. 92-93). Die Pflegepädagogik beschäftigt sich mit der Entwicklung ethischer Kompetenzen im Rahmen der Aus-, Fort-, und Weiterbildung, Beratung und Anleitung von Pflegepersonal. Die Pflegepädagogen nehmen in diesem Prozess eine Vorbildfunktion ein (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 89). Die Ethik in der Pflegepraxis (Pflegeethik) wird im nächsten Kapitel abgehandelt, da diese laut Reinhard Lay (2012 S. 86) der am sorgfältigsten ausgearbeitete Teilbereich der Ethik in der Pflege ist. 8 2.3 Die Ethik in der Pflegepraxis (Pflegeethik) Das Hauptaugenmerk der Ethik in der Pflege wird auf die Ethik in der Pflegepraxis gerichtet, da hier die Pflegepersonen in direkten Kontakt mit den Patientinnen und Patienten, Familien und Angehörigen sind. In der Literatur gibt es verschiedene Definitionen von Ethik in der Pflegepraxis, eine Gemeinsamkeit ist, dass es um die bewusste ethische Reflexion des Handelns in der Pflegepraxis geht (vgl. Lay, 2012 S. 100). Die Ethik in der Pflegepraxis betrifft jedoch nicht nur die berufliche Pflege, sondern auch die informelle Pflege, da ein beträchtlicher Anteil der pflegebedürftigen Personen zu Hause versorgt wird und Burnout und Gewalt in der häuslichen Pflege keine Seltenheit sind (vgl. Lay, 2012 S. 101). Da Pflegepersonen deutlich mehr Zeit mit Kranken, Pflegebedürftigen, Sterbenden oder mit in schwierigen Situationen befindenden Personen verbringen, als Angehörige anderer Berufsgruppen, kommt es vermehrt zu Konfrontationen mit den fundamentalen Fragen des Lebens. In solch heiklen Situationen ist es besonders wichtig, dass die Pflegepersonen über ein hohes Maß an ethischem Verständnis und Feingefühl verfügen, da die Entscheidungen, die sie treffen eventuell praktische Auswirkungen mit sich bringen (vgl. Lay, 2012 S. 112). Berufskodizes bieten eine Grundlage für ethisch richtiges berufliches Handeln. Sie sind sozusagen ein allgemein orientierter Leitfaden in ethisch herausfordernden Situationen, können aber keine Anleitungen für bestimmte Situationen in der Praxis geben. Es ist sehr wichtig, dass sie regelmäßig überarbeitet und aktualisiert werden und die beinhalteten Werte, Normen und Ziele an die Veränderungen der Gesellschaft angepasst werden. Der Ursprung von Berufskodizes ist bei Florence Nightingale (1820 - 1910) zu finden. Das ,Florence-Nightingale-Gelübde‘ ist der Vorgänger des heute bekannten ,Internationalen Berufskodex für Pflegende‘. (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 90-93) 9 Das Florence-Nightingale-Gelübde lautet: „Ich gelobe feierlich vor Gott und in Gegenwart dieser Versammlung, dass ich ein reines Leben führen und meinen Beruf in Treue ausüben werde. Ich werde mich alles Verderblichen und Bösen enthalten und will wissentlich keine schädlichen Arzneien nehmen und verabreichen. Ich will alles tun, was in meiner Macht steht, um den Stand meines Berufes hochzuhalten und zu fördern, und ich will über alle persönlichen Dinge, die mir anvertraut werden, Schweigen bewahren; ebenso über alle Familienangelegenheiten, von denen ich in der Ausübung meines Berufes Kenntnis hatte. In Treue will ich danach streben, dem Arzte in seiner Arbeit zu helfen, und mich ganz einsetzen für das Wohl derer, die meiner Pflege anvertraut sind.“ (Hiemetzberger, 2013 S. 91) Obwohl sich die Pflege mittlerweile weg von dem gehorsamen, unselbstständigen Hilfsberuf hin zu einem eigenen Beruf entwickelt hat, sind einige Inhalte dieses Gelübdes noch heute gültig (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 91). Mittlerweile haben Berufsverbände weltweit Kodizes formuliert, in denen sie ihre Vorstellungen vom Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten und der Patienten-Pflege Beziehung erläutern (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 92). Der ICN-Ethikkodex ist der am weitesten verbreitete Berufskodex im Bereich der Pflege (vgl. Lay, 2012 S. 139). Er wird in vier Basiselemente unterteilt: Pflegende und ihre Mitmenschen, Pflegende und die Berufsausübung, Pflegende und die Profession, Pflegende und ihre Kolleginnen. In allen vier Elementen werden die entsprechenden ethischen Belange im Zusammenhang mit dem Beruf der Pflege beachtet. Der ICN-Ethikkodex ist sehr allgemein beschrieben, da er weltweit gültig ist. Aus diesem Grund reicht er für die ethische Reflexion des Handelns in der Pflege nicht aus (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 95-97). Die verschiedenen Methoden zur ethischen Reflexion in der Angewandten Ethik werden im Kapitel 3 genau beleuchtet. 10 3 Ethische Entscheidungsfindung und Reflexion in der angewandten Ethik Ethische Entscheidungsfindung und Reflexion in der Pflege bedeutet, dass die Pflegeperson ihr Handeln reflektiert, also verschiedene Handlungsmöglichkeiten betrachtet, und sich schließlich für eine dieser Möglichkeiten entscheidet (vgl. Lay, 2012 S. 245). Für das Erkennen von Situationen, die eine ethische Entscheidung benötigen spielen Gefühle eine wichtige Rolle. Wenn es darum geht eine Situation zu analysieren und eine Entscheidung zu treffen, können Gefühle wiederum nachteilig wirken, da sie das eigene Blickfeld einschränken. Daher sollte dieser Part der Entscheidungsfindung im Austausch mit anderen Personen stattfinden. Im Krankenhausalltag findet sich oft kein Platz für eine gemeinsame Situationsbesprechung, Pflegepersonen treffen Entscheidungen alleine und grübeln später ob ihre Entscheidung die Beste oder die Richtige für die Patientin oder den Patienten war. Die Zeit für solche Gespräche sollte daher einen festen Platz im Arbeitsalltag haben. Die Reflexion gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen hilft auch dabei Routinetätigkeiten, die ohne sie in Frage zu stellen durchgeführt werden, aus einer anderen Perspektive zu sehen und sie zu überarbeiten. Im besten Fall findet die ethisch Entscheidungsfindung interdisziplinär statt (vgl. Lay, 2012 S. 246-248). Damit eine ethische Entscheidung auch als solche anerkannt wird muss der Prozess der Entscheidungsfindung nachvollziehbar sein. Dafür ist es notwendig, dass glaubwürdige Argumente zum Einsatz kommen. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass heikle Informationen trotz dieser Transparenz geschützt sind. Auch wenn eine Entscheidung ethisch richtig getroffen wurde, gibt es keine Garantie, dass sich die Pflegeperson im Nachhinein nicht wüscht ihre Prioritäten anders gesetzt zu haben (vgl. Lay, 2012 S. 298-299). Im Kapitel 3.1 wird die prinzipienorientierte Pflegeethik erläutert, da sie ein wesentlicher Bestandteil der ethischen Lösungsfindung ist. 11 3.1 Die prinzipienorientierte Pflegeethik Wenn im Pflegealltag Situationen auftreten in denen sich Pflegepersonen unsicher sind wie sie sich verhalten sollen, oder ob ihr Vorgehen moralisch richtig ist, bieten die Prinzipien der Biomedizin von Beauchamp und Childress, welche auch in der Pflege genutzt werden können, eine Richtschnur, an der sie sich orientieren können. Da jede pflegerische Situation einzigartig ist, bieten die Prinzipien, welche allgemein gehalten sind und reichlich Freiraum für Interpretationen offen lassen, einen Leitfaden zur Reflexion und Entscheidungsfindung, da alle Situationen Gemeinsamkeiten enthalten die mithilfe der Prinzipien konkretisiert werden müssen. Da die Prinzipien aufgrund ihres großen Interpretationsfreiraums auf unterschiedliche Weise verstanden werden können, sind bei der Anwendung des gleichen Prinzips unterschiedliche Ergebnisse möglich. Sie liefern also keine eindeutig falsche oder korrekte Lösung, sie dienen lediglich als Orientierungshilfe (vgl. Fölsch, 2012 S. 37-38). Die vier Prinzipien lauten: 1. das Prinzip der Autonomie (respect for autonomy), 2. das Prinzip der Fürsorge und des Wohltuns (beneficence), 3. das Prinzip der Schadensvermeidung bzw. des Nichtschadens (nonmaleficence), 4. das Prinzip der Gerechtigkeit (justice) (vgl. Fölsch, 2012 S. 37-38). Der Wunsch nach einer eigenständigen Pflegeethik bringt nicht zwangsläufig das Entwickeln neuer Theorien mit sich. Obwohl die Pflegeethik ein eigenständiger Bereich der Ethik ist und nicht zur Medizinethik gehört, können diese vier Prinzipien auf pflegerische Situationen und Fragen angewendet werden (vgl. Fölsch, 2012 S. 38). Um ein umfassendes Bild der vier Prinzipien zu bekommen, werden diese in den nächsten Kapiteln theoretisch erläutert und zum besseren Verständnis anhand von Fallbeispielen demonstriert. 12 3.1.1 Prinzip der Autonomie (respect for autonomy) Ein Mensch ist Autonom, wenn ihm die Freiheit gelassen wird Entscheidungen selbst zu treffen, die Folgen dieser Entscheidungen zu tragen, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese auch kund zu tun. In der Pflege wird dieses Recht im ICN-Ethikkodex für Pflegende, als auch in der österreichischen Patientencharta erwähnt (vgl. Fölsch, 2012 S. 39-40). Wenn eine Patientin oder ein Patient eine Entscheidung trifft die ungewöhnlich erscheint, muss die Pflegeperson sicherstellen, dass diese Entscheidung nicht aufgrund eines Informationsmangels oder sogar unter Druck getroffen wurde. Eine Pflegeperson ist also verpflichtet die Autonomie einer Patientin oder eines Patienten zu wahren und zu fördern. Eine Möglichkeit diese zu fördern ist, auf einen ,informed consent‘ zu achten, also auf eine informierte Zustimmung. Das heißt, dass die Pflegeempfängerin oder der Pflegeempfänger über alle pflegerischen Maßnahmen wie auch Körperpflege, Vitalzeichenkontrolle, Essen und Trinken ausreichend aufgeklärt wird und sich eine Meinung bilden kann. Im hektischen Stationsalltag wird auf das Einverständnis zu Maßnahmen der Grundpflege oft vergessen oder es wird nicht als nötig erachtet. Auch Fölsch hinterfragt die Notwendigkeit der Zustimmung bei Grundpflegemaßnahmen in ihrem Buch. Bei Maßnahmen wie die Verabreichung von Injektionen oder das Legen eines Dauerkatheters wird meist genauer auf eine Zustimmung geachtet. Es ist sicherzustellen, dass die Patientin oder der Patient zum Zeitpunkt der Zustimmung nicht unter Druck oder Zwang eine Entscheidung treffen muss und, dass sie oder er die nötige Urteilsfähigkeit besitzt um die Tragweite einer Entscheidung zu verstehen (vgl. Fölsch, 2012 S. 54-56). Wichtig ist, dass die Pflegepersonen die Autonomie einer Patientin oder eines Patienten aktiv fördern. Wenn beispielsweise neue Medikamente angeordnet werden, sollten sie sich die Zeit nehmen und sich vergewissern ob die Patientin oder der Patient Fragen zu der neuen Therapie hat. Durch die Offenheit der Pflegeperson werden auch Mitpatientinnen und Mitpatienten darin bestärkt etwaige Fragen zu äußern und ihr Recht auf Information zu nutzen (vgl. Fölsch, 2012 S. 60). 13 Auch im Pflegeprozess muss die Autonomie der Patientinnen und Patienten beachtet werden. Wenn die Pflegeperson die Planung alleine durchführt, werden ihre eigenen Vorstellungen oder die stationsüblichen Maßnahmen und Ziele gewählt, die sich von den Vorstellungen der Patientin oder des Patienten stark unterscheiden können. Es ist daher sinnvoll die Pflegeplanung gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten zu besprechen, ihre oder seine Vorstellungen und Wünsche miteinfließen zu lassen und bei Differenzen nach Alternativen zu suchen. Durch die Miteinbeziehung der Patientin oder des Patienten wird die Notwendigkeit einzelner Maßnahmen besser verstanden und eine Vertrauensbasis zum Pflegepersonal geschaffen (vgl. Fölsch, 2012 S. 60-63). In einigen Fällen muss die Autonomie einer Patienten oder eines Patienten eingeschränkt werden. Dies ist der Fall wenn die Rechte Dritter verletzt werden. Eine Person kann beispielsweise daran gehindert werden bestimmte Stoffe zu sich zu nehmen, da sie durch den Verlust der Kontrolle über sich selbst andere gefährdet. Die Autonomie wird auch bei hochinfektiösen Krankheiten außerkraftgesetzt, betroffene Patienten können die Behandlung nicht ablehnen. Die Freiheit einer Patientin oder eines Patienten kann auch zu deren Schutz eingeschränkt werden, wenn zum Beispiel eine erhöhte Sturzgefahr besteht. Ist es dem Patienten nicht möglich seinen Willen zu äußern, wie es bei Gehirnschädigungen der Fall ist, muss nach seinem mutmaßlichen Willen gehandelt werden. Hierfür werden Personen die dem Betroffenen nahestehen hinzugezogen und auch auf nonverbale Äußerungen wird geachtet. Wenn diese Ressourcen fehlen oder sich die Auskünfte unterscheiden, muss interdisziplinär beraten werden wie vorgegangen wird (vgl. Fölsch, 2012 S. 64, 66-67, 69-70). Als Schluss für dieses Kapitel wird ein Fallbeispiel beschrieben, in dem ein Patient notwenige Vorschriften ablehnt. Es handelt sich um einen 82-jährigen Patienten der an Diabetes mellitus Typ II erkrankt ist. Er ist schon jahrelang krank und seit einiger Zeit können seine Blutzuckerwerte nicht adäquat eingestellt werden, weswegen er ins Krankenhaus eingewiesen wird. Der Patient isst kaum von dem Essen im Krankenhaus, er bevorzugt das Essen und die Süßigkeiten, welche ihm seine Frau mitbringt. In einem Gespräch, in welchem ihn die Pflegepersonen über die Langzeitfolgen seiner falschen Ernährung aufklären wollen, stellt sich heraus, dass der Patient sehr genau über seine Krankheit und die Notwendigkeit der 14 Einhaltung seiner Diät Bescheid weiß. Er gibt an, genug von den Einschränkungen bezüglich Essen zu haben und seine letzten Jahre genießen zu wollen (vgl. Fölsch, 2012 S. 88). Einerseits ist seine Entscheidung verständlich, andererseits sind die Folgeerkrankungen auch in einem hohen Alter von Bedeutung. Die Pflegeperson muss sich entscheiden ob sie die Entscheidung des Patienten duldet oder ob sie ihn durch intensives Einreden zu einem überdenken drängt. Keine der beiden Möglichkeiten ist im Sinne der Ethik vollkommen richtig. Alternativen zu bieten ist eine Lösung Lebensqualität des Problems. steigern, aber Eine erneute auch das Diabetesberatung besprechen kann von die anderen Behandlungsmethoden mit dem ärztlichen Team (vgl. Fölsch, 2012 S. 88-89). 3.1.2 Prinzip der Fürsorge und des Wohltuns (beneficence) Das Prinzip der Fürsorge und des Wohltuns beinhaltet die Pflicht den Patientinnen und Patienten das zu geben, was ihnen ,gut‘ tut (vgl. Fölsch, 2012 S. 91). Es ist nicht nur auf Pflegehandlungen selbst bezogen, sondern auch darauf, immer nach den neuesten Erkenntnissen zu pflegen und Fort- und Weiterbildungen zu besuchen (vgl. Fölsch, 2012 S. 107). Außerdem hat die Pflegeperson die Pflicht sich für die Patientin oder den Patienten zu engagieren, wenn sein Wohlergehen durch andere, unabhängig ob es ihre oder seine Angehörige, andere Pflegekräfte, Mediziner oder Institutionen sind, in Gefahr ist (vgl. Fölsch, 2012 S. 109). Dieses Prinzip ist stark mit dem Prinzip der Autonomie verbunden, da Patientinnen und Patienten selbst am besten entscheiden können was gut für sie ist. Wenn eine Patientin oder ein Patient schwer krank ist, nimmt sie oder er das Recht auf Autonomie oft nicht in Anspruch, es wird darauf vertraut, dass die Pflegeperson nach besten Wissen und Gewissen handelt. Diese Einseitigkeit des Entscheidens birgt die Gefahr, dass das Prinzip der Autonomie vergessen wird und, dass die Pflegeperson ihre eigenen Vorstellungen von richtig und falsch unreflektiert auf die Patientinnen und Patienten überträgt (vgl. Fölsch, 2012 S. 90, 93). Die Redewendung, die schon in der Bibel aufgezeigt wurde ,Was du nicht willst, das man dir tut, das füg´ auch keinem andern zu' ist eine der häufigsten Begründungen von Pflegepersonen für ihr Handeln. Dieser Satz bietet eine Richtschnur für das Handeln, es besteht jedoch Gefahr, dass andere Ansichten 15 oder Meinungen nicht zugelassen werden und den Patientinnen und Patienten die Vorstellungen der Pflegeperson aufgezwungen werden. Pflegepersonen haben natürlich ein gewisses Maß an Erfahrung, wie in bestimmten Situationen gehandelt werden kann, jedoch sollten sie nie ihre Vorstellung über die der Patientinnen und Patienten stellen und auf deren Autonomie vergessen (vgl. Fölsch, 2012 S. 95-96). Zur Reflektion des Handelns können folgende Fragen gestellt werden: Will die Patientin oder der Patient, dass die Handlung durchgeführt wird? Wird sie durchgeführt weil es ein Routineablauf ist? Will die Pflegeperson, dass sie durchgeführt wird um als fleißig zu gelten? Wird die Handlung nur durchgeführt, damit der Ruf der fachlichen Abteilung nicht geschädigt wird? Wird die Handlung durchgeführt weil es der Vorstellung der Pflegeperson entspricht? Wird sie durchgeführt weil die Patientin oder der Patient ansonsten Schaden erleiden könnte? (vgl. Fölsch, 2012 S. 97-98) Wie viel Fürsorge den Patientinnen und Patienten zukommt, kann anhand der Kriterien der Pflegequalität gemessen werden. Die Kriterien lauten: gefährliche Pflege, sichere Pflege, angemessene Pflege und optimale Pflege (vgl. Fölsch, 2012 S. 101). Wenn gefährliche Pflege betrieben wird, wird die Autonomie der Patientin oder des Patienten nicht beachtet, die Pflege wird fehlerhaft durchgeführt und er erleidet Schaden. Sichere Pflege bedeutet, dass die Patientin oder der Patient so viel Fürsorge erhält um keinen Schaden zu erleiden. Angemessene Pflege bedeutet, dass es eine Pflegeplanung gibt, diese auch beurteilt wird und die Autonomie der Patientin oder des Patienten beachtet wird, wenn es gefordert wird. Optimale Pflege wird betrieben wenn die Patientin oder der Patient aktiv in die Pflege 16 miteinbezogen wird, ihre oder seine Autonomie beachtet wird und individuell betreut wird (vgl. Fölsch, 2012 S. 101). In den meisten Einrichtungen wird sichere Pflege durchgeführt und angemessene Pflege gilt als Ziel. Es bleibt jedoch fraglich ob dies reicht um dem Prinzip des Wohltuns zu entsprechen, da es eng mit dem Prinzip der Autonomie verknüpft ist und der Patient nur in der optimalen Pflege aktiv in den Pflegeprozess einbezogen wird (vgl. Fölsch, 2012 S. 102). Im folgenden Fallbeispiel wird das Prinzip der Fürsorge und des Wohltuns mit dem Prinzip der Autonomie in Konflikt gebracht. Es handelt sich um eine Dame die querschnittgelähmt ist und Unterstützung bei der Mobilisation in den Rollstuhl, sowie beim Wechsel vom Rollstuhl in das Bett braucht. Um die notwendige Unterstützung sicherzustellen wurde zweimal täglich die Hauskrankenpflege (HKP) organisiert. Diese kommt zu ihr nach Hause und hilft ihr unter anderem beim Transfer. Seit einigen Tagen bemerken die Pflegepersonen, dass sich ein Druckgeschwür am Gesäß der Dame entwickelt. Entgegen der Empfehlung der Pflegepersonen für einige Zeit im Bett zu bleiben, das Gesäß zu entlasten, und der Haut Zeit zum Heilen zu lassen, will die Dame trotzdem täglich in den Rollstuhl mobilisiert werden. Wie erwartet verschlimmert sich der Hautdefekt in den nächsten Tagen deutlich. Auf den neuerlichen Versuch der Pflegepersonen der Dame die Dringlichkeit der Druckentlastung näher zu bringen reagiert diese uneinsichtig. Sie kontert mit dem Argument, dass es um ihr Leben geht, und sie dieses so leben kann, wie sie es will. Die Pflegerinnen und Pfleger überlegen nun, ob sie der Dame die Unterstützung beim Transfer in den Rollstuhl verweigern sollen (vgl. Fölsch, 2012 S. 125). Wie schon erwähnt kommt es zu einem Konflikt zwischen dem Prinzip der Autonomie und dem Prinzip der Fürsorge und des Wohltuns, da die Pflegepersonen der Dame nicht helfen können, wenn diese die notwendigen Maßnahmen ablehnt. Außerdem ist das Prinzip der Gerechtigkeit zu beachten, da die Verschlechterung des Hautdefekts zu Folge hat, dass die Versorgung mit mehr Zeit und höheren Kosten verbunden ist. Um ein besseres Bild der Situation zu bekommen ist ein Gespräch mit der Dame notwendig. Dieses Gespräch kann mit Unterstützung der Angehörigen oder dem Arzt der Dame stattfinden und es hat 17 das Ziel herauszufinden warum die Dame nicht im Bett bleiben will, was sich in ihrem Leben dadurch verändern würde, was unternommen werden könnte um ihr diese Zeit einfacher zu machen. Außerdem wird nach anderen Möglichkeiten der Behandlung gesucht. Zum Beispiel andere Formen der Druckentlastung und Behandlung des Geschwürs bei denen die Mobilität nicht derartig stark eingeschränkt wird. Werden keine anderen Möglichkeiten gefunden, kann entweder der Wille der Dame anerkannt werden, oder die Pflegekräfte verweigern die Hilfe. Dies könnte allerdings dazu führen, dass das Vertrauen der Dame zu der HKP geschädigt wird und ihr Gemüt unter der Situation leidet. Außerdem handelt es sich um eine erwachsene Frau, haben die Pflegepersonen also das Recht der Dame ihren Willen aufzuzwingen? Zu beachten ist auch, dass es für die Dame vielleicht zum jetzigen Zeitpunkt undenkbar ist im Bett zu bleiben, wenn sie allerdings bemerkt, dass es ihr durch den Dekubitus immer schlechter geht, könnte sie ihre Meinung ändern. Beinahe täglich werden Menschen mit Entscheidungen konfrontiert von denen andere abraten, es fällt aber schwer diesem Rat zu folgen, da es nicht der eigene Wille ist. Im Nachhinein ist es einfacher einzusehen, dass es besser gewesen wäre auf andere zu hören (vgl. Fölsch, 2012 S. 125-127). Abschließend ist zu sagen, dass die Suche nach Alternativen in diesem Fallbeispiel den höchsten Stellenwert hat. Werden keine gefunden, muss abgewogen werden welches Prinzip für die Lebensqualität der Dame Priorität hat. 3.1.3 Prinzip des Nichtschadens (nonmaleficence) Das Prinzip des Nichtschadens steht in Zusammenhang mit dem Prinzip des Wohltuns. Daraus lässt sich ableiten, dass Pflegepersonen dazu verpflichtet sind, sicherzustellen, dass den Patientinnen und Patienten kein Schaden zugefügt wird. In speziellen Pflegesituationen wird jedoch ein gewisses Maß an Schaden in Kauf genommen, um einen größeren Schaden zu vermeiden, wie etwa wenn Schmerzen bei Injektionen, Verbandwechsel oder Positionswechsel auftreten. Es muss immer eine Nutzenabwägung stattfinden und daraufhin individuell entschieden werden welches Prinzip übergeordnet ist und welches den größten Nutzen bringt. Die Autonomie des Patienten ist bei dieser Entscheidung sehr wichtig, da das Verständnis von Schaden und Nutzen sehr unterschiedlich sein 18 kann. Eine Patientin oder ein Patient mit einer schweren Krankheit kann Hautschäden, die durch das nicht durchführen von Positionswechsel entstehen, beispielsweise eher tolerieren, als die zusätzlichen Schmerzen bei den Positionswechsel (vgl. Fölsch, 2012 S. 129, 135). Wie beim Prinzip des Wohltuns nehmen Fort- und Weiterbildungen auch im Prinzip des Nichtschadens einen wichtigen Part ein. Nur durch aktuelles Fachwissen kann Schaden am Patienten vermieden werden. Dazu zählen beispielsweise Diätvorschriften bei verschiedenen Erkrankungen, Mobilisation nach Operationen, fachgerechte Positionierungen um Kontrakturen und Dekubitus zu vermeiden, befolgen von Hygienerichtlinien aber auch das Benachrichtigen einer Ärztin oder eines Arztes bei einem Notfall. Nicht zu vergessen sind die psychischen Faktoren, die beachtet werden müssen. Diese werden durch das Verhalten der Pflegepersonen beeinflusst, jedoch auch das Unterlassen von Handlungen führt zu Schäden. Eine weitere Schadensquelle sind organisatorische Faktoren. Diese wären angespannte Personalressourcen, mangelnde Kooperation zwischen den Professionen und ungenügend Ausstattung, also ein allgemeines Fehlen von Ressourcen in den Institutionen. Durch diese Mängel kommt es zu Pflegefehlern, Verwechslungen, Risikoquellen für Nosokomiale Infektionen und Einschränkungen für Patienten, welche Schäden als Folge haben. Durch die knappen Personalressourcen und die unzureichenden Bedingungen besteht die Gefahr, dass die Pflegepersonen das Feingefühl für ethisch relevante Situationen verlieren und solche nicht mehr wahrnehmen. Zum Beheben dieser Schäden ist eine Reflexion auf organisatorischer Ebene notwendig (vgl. Fölsch, 2012 S. 130– 133, 139). Einen wichtigen Part im Prinzip des Nichtschadens nimmt die Gewalt in der Pflege ein. Sie kann sich auf unterschiedliche Weise zeigen, etwa in Unterdrückung, herabwürdigende Haltung, Bereiten von Leiden, Erniedrigung und kann bis zu Mord reichen. Der Schaden kann in Form von physischer, sexueller oder verbaler Gewalt entstehen. Beispiele freiheitsbeschränkenden sind die Maßnahmen, ungerechtfertigte das absichtliche Anwendung von Ignorieren von Patientenbitten, das Ausnutzen der Machtposition der Patientin oder den Patienten gegenüber, aber auch Bedrohungen oder Beleidigungen (vgl. Fölsch, 2012 S. 134, 140). 19 Fölsch (2012 S. 135) beschreibt zum Thema Gewalt in der Pflege ein Fallbeispiel, das vom Ausnutzen der Machtposition handelt. Darin hat eine Patientin, die bettlägerig ist, von den Pflegepersonen Laxantien enthalten, da der letzte Stuhl mehrere Tage her ist. Die Laxantien wirken und die Patientin hat zweimal Stuhl. Sie wird sauber gemacht und das Bett überzogen. Der dritte Stuhlgang wird von den Pflegepersonen nicht beachtet. Erst nachdem die Patientin mehrere Stunden in ihrem eigenen Stuhl gelegen hat und der Nachtdienst in das Zimmer kommt, wird sie aus der unangenehmen Lage erlöst. Die Pflegepersonen aus der vorherigen Schicht hatten die Patientin zweimal sauber gemacht und wollten sich offensichtlich nicht noch einmal an die Arbeit machen, also haben sie die Patientin einfach in ihren Ausscheidungen liegen lassen. Damit haben sie ihre Position ausgenutzt und der Patientin, welche auf Hilfe angewiesen ist, Schaden zugemutet. 3.1.4 Prinzip der Gerechtigkeit (justice) Das Prinzip der Gerechtigkeit behandelt die gerechte Verteilung von Ressourcen und auch die situationsgerechte Behandlung von Personen, ohne Unterschiede zwischen Alter, Behinderung, Geschlecht, Religion, Rasse, Kultur, politischer Einstellung oder sozialem Status (vgl. Fölsch, 2012 S. 146). Innerhalb dieses Prinzips kommt es zu Interessenskonflikten unter den Beteiligten. Die Patientinnen und Patienten haben bei Pflegepersonen Vorrang, allerdings haben sie auch anderen Personen- oder Berufsgruppen gegenüber Verpflichtungen (vgl. Fölsch, 2012 S. 147). Doris Fölsch (2012, S. 148-149) beschreibt in ihrem Buch ein Fallbeispiel, in dem die verschiedenen Konfliktsituationen, die im Prinzip der Gerechtigkeit auftreten, beschrieben werden. Die Pflegekraft hat in dem Beispiel folgende Aufgaben im Nachtdienst: Vorbereitung der intravenösen (i.v.) Therapie, Vitalzeichenkontrolle, Laborgänge erledigen, bettlägerige Patientinnen und Patienten positionieren und die Inkontinenzversorgung wechseln. Zusätzlich zu den Routineaufgaben kommt es in kurzer Zeit zu folgenden Aufgaben: ein Patient liegt im Sterben, es wird eine Neuaufnahme angekündigt, zwei weitere Patientinnen verlangen ebenfalls um Hilfe von der DGKS. 20 Die DGKS empfindet die Begleitung Sterbender als sehr wichtig, demzufolge will sie den ängstlich wirkenden Patienten nicht alleine lassen. Dies nimmt allerdings viel Zeit in Anspruch und sie kann sich nicht ausreichend um die Neuaufnahme und die anderen Patientinnen, die Hilfe verlangt haben, kümmern. Außerdem werden die üblichen Routinearbeiten nicht erledigt. Da Aufgaben des Nachtdienstes vom Tagdienst übernommen werden müssen, wird der gesamte Tagesablauf nach hinten verschoben. Es kommt zu Interessenskonflikten zwischen den Patientinnen, da ihre Belange nicht gänzlich befriedigt werden können. Somit kommt es sowohl zu einem Konflikt zwischen dem Sterbenden und dem interdisziplinären Team, als auch zwischen der Pflegeperson und den anderen Patientinnen und Patienten, da sie ihre Belange wichtiger finden als die Begleitung eines Sterbenden (vgl. Fölsch, 2012 S. 149-150). Um einen Weg aus diesem ethischen Dilemma zu finden, muss eine NutzenBedürfnisabwägung stattfinden. Die anfallenden Aufgaben werden nach ihrem größten Nutzen für die Gesamtsituation geordnet und auch die Bedürfnisse müssen nach Dringlichkeit geordnet werden. In einer stressigen Situation wie dieser spielt natürlich auch der Zeitaufwand einzelner Tätigkeiten eine wesentliche Rolle, so kann Wünschen mit einem kurzen Zeitaufwand eher nachgegangen werden. Anschließend ist es sinnvoll wenn die Situation im gesamten Team reflektiert wird, da die im Nachtdienst getroffenen Entscheidungen auf subjektives Empfinden gründen. Wird die Situation gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen reflektiert, kann das Prinzip Gerechtigkeit und die darin enthaltene Verteilung der knappen Ressourcen noch einmal betrachtet werden (vgl. Fölsch, 2012 S. 156157). 4 Die Organisationsethik Der Begriff ,Organisationsethik‘ kann auf unterschiedliche Weise verstanden werden. Die verschiedenen Perspektiven stehen in direktem Zusammenhang miteinander (vgl. Krobath, Heller, 2010 S. 16). Bei näherer Betrachtung wird erkennbar, dass sie nicht immer eindeutig voneinander getrennt werden können, da die Grenzen verschwimmen. 21 Der Begriff ,Ethik der Organisation‘ sagt aus, dass in Organisationen ethische Fragen, und damit verbunden Konfliktsituationen und Entscheidungen, auftreten. Wenn von Organisation der Ethik gesprochen wird, handelt es sich um Möglichkeiten und Voraussetzungen, wie mit diesen ethischen Anforderungen umgegangen werden kann (vgl. Krobath, Heller, 2010 S. 47). Krobath (2010, S. 553) beschreibt neben den Begriffen ,Ethik der Organisation‘ und ,Organisation der Ethik‘ weitere mögliche Bedeutungen. Als Erstes nennt er die Organisationsethik aus der Sicht des individuellen Verhaltens und der Professionsethik (Managementethik). Zusammenfassend ist hier zu sagen, dass eine Organisation nur ethisch sein kann, wenn die Arbeiterinnen, Arbeiter oder die Angestellten ethisch handeln. Die Führungskräfte haben die Aufgabe zu entscheiden, welches Verhalten in ihrer Organisation als ethisch angemessen bezeichnet wird. Weiter bezeichnet er die Organisationsethik als Ethik einer Organisation (LeitbildEthik). Sozusagen wie in einer bestimmten Organisation oder in Organisationen eines Trägers mit Ethik umgegangen wird und welchen Inhalt die Leitbilder vermitteln (vgl. Krobath, 2010 S. 555). Die nächste Bezeichnung, die Krobath anführt ist die Organisationsethik als Ethik in Organisationen. Sie ist der Ethik einer Organisation sehr ähnlich, gliedert sich allerdings zusätzlich in die Ethik der verschiedenen Berufsgruppen und beschäftigt sich mit der Frage wie die Ethik überhaupt in die Organisation kommt. Um diese Frage beantworten zu können ist die Auseinandersetzung mit der Organisation der Ethik unausweichlich (vgl. Krobath, 2010 S. 556). In der Organisationsethik geht es um das Gestalten von Reflexionsformen zur Behandlung von moralischen Fragen und ethischen Entscheidungen auf Basis einer gemeinsamen Erarbeitung (vgl. Krobath, Heller, 2010 S. 13). Die Ethik in Organisationen beschreibt nicht die Gesamtheit der einzelnen Ansichten oder der Berufsgruppenbezogenen Moralen. Sie handelt viel mehr davon die verschiedenen Standpunkte vom Grundgedanken des Unternehmens, bis hin zu Fragen, die bei der Behandlung von Patienten entstehen, gemeinsam ethisch zu reflektieren. Durch Voraussetzungen, wie ausreichend Zeitressourcen, Zusammenhänge zwischen Situationen, Regeln und Rituale kann die moralische Reflexion gemeinsam gestaltet werden (vgl. Krobath, Heller, 2010 S. 19). 22 Die Organisationsethik zielt auf die Verbesserung der Qualität in Organisationen wie Gesundheitseinrichtungen ab. Dazu setzt sie sich mit ethischen Fragen und Spannungspunkten auseinander (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 110). Organisationsethische Grundfragen in Pflegeheimen und anderen Einrichtungen könnten folgendermaßen lauten: Gehen wir mit Patientinnen und Patienten, Angehörigen, Kolleginnen und Kollegen und uns selbst so um, dass es fördernd für uns und für andere ist? Achten wir auf die Würde der Patientinnen und Patienten und unserer Kolleginnen und Kollegen? Wodurch wird sie geschädigt? Sind wir mit der aktuellen Situation zufrieden? Was wollen wir anders? Könnten wir überhaupt etwas ändern? Welche Möglichkeiten stehen uns zur Verfügung? (vgl. Krobath, Heller, 2010 S. 442-443) Mit der Beantwortung dieser Fragen behält die Organisation einen Überblick über die gesetzten Ziele und kann sich somit orientieren. Fehlt diese Reflexion oder wird sie nicht durchgeführt, besteht die Gefahr, dass auf Ziele vergessen wird und die Balance der Organisation aus dem Lot gerät (vgl. Krobath, Heller, 2010 S. 63). Um Ratlosigkeit und Fehlentscheidungen zu vermeiden, werden in Organisationen Leitlinien eingesetzt. Diese Leitlinien geben Orientierung wie verschiedene Handlungen durchzuführen sind. Um die Ethik in Organisationen leben zu können, müssen geltende Werte und Normen verdeutlicht werden und die Organisationskultur muss so angepasst werden, dass die ethischen Vorschriften umgesetzt werden können. Mit Organisationskultur ist der Umgang mit Ethik unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeint, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter richtigen Verhalten verstehen und wie sie mit ethischen Fragen umgehen (vgl. Großklausel-Seidel, 2012 S. 90–91). Wenn die Ethik in Organisationen an Leitbilder und Verhaltensvorschriften gebunden ist, die nicht in den Praxisalltag aufgenommen sind und nur von ,oben‘, also der Leitung, dem Personal aufgebunden werden, besteht die Gefahr, dass die ethischen Prinzipien der Organisation von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht beachtet werden. Es ist die Aufgabe des Unternehmens sicherzustellen, dass die Ethik in der Unternehmensstruktur verankert ist und sich die 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ethische Qualitätsstandards halten. Das Unternehmen ist dafür verantwortlich Maßnahmen, wie zum Beispiel Ethikkomitees zu organisieren, damit nicht einzelne Personen die ethische Verantwortung tragen (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 109-111). Mithilfe von Leitbildern, Richtlinien und Grundsatzerklärungen werden die Werte einer Organisation, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen in Verbindung mit der Organisation stehenden Personen, nähergebracht und sind somit Teil der Organisationsstruktur (vgl. Großklausel-Seidel, 2012 S. 89-90). Die einzelnen Maßnahmen, die zur Integration der Ethik in Unternehmen genutzt werden können und die Methoden zur Reflexion werden im Kapitel 5 behandelt. 4.1 Das Pflegemanagement in der Organisationsethik Das Pflegemanagement hat folgende Aufgaben: den Patientinnen und Patienten angemessene Pflege zur Verfügung stellen, unter Berücksichtigung von fachlichen, ethischen und wirtschaftlichen Kriterien Arbeitsbedingungen schaffen, welche ermöglichen kompetente Pflege zu leisten, unter Berücksichtigung von Verträgen, dem Arbeitsrecht, der Gesundheitsförderung und der Personalethik ökonomisch, professionell und gezielt ausgeführte Pflege unter Beobachtung der Leitung eines Unternehmens, den Körperschaften und dem Controlling unter Berücksichtigung des Leitbildes des Unternehmens, der Wirtschaftlichkeit, der Ethik, der Sozialrichtlinien und der Umweltrichtlinien (vgl. Giese, 2012 S. 157) Teil des Managements sind die unterschiedlichen Menschenbilder. Wird der Mensch als Mitarbeiterin und Mitarbeiter mit dem kranken Menschen verglichen, gibt es auf den ersten Blick wenige Gemeinsamkeiten. Diese beiden Menschenbilder haben jedoch vieles gemein, jede Mitarbeiterin oder jeder Mitarbeiter und jede Kollegin oder Kollege kann seine Rolle wechseln und zum kranken Menschen werden. Ein wesentliches Argument ist auch, dass besonders Pflegepersonen praktisch täglich ihre denkbar eigene Zukunft sehen. Mit dieser täglichen Konfrontation umzugehen erfordert sehr viel Professionalität. Nicht nur 24 Pflegepersonen sind hier betroffen, Pflegemanagerinnen oder Pflegemanager tragen genauso die Folgen dieser Einsicht, auch sie sind nicht gefeit vor Krankheit (vgl. Giese, 2012 S. 162). Wird stattdessen vom Kunden-Dienstleister-Verhältnis gesprochen, wird die Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit der Kundin oder des Kunden sprachlich verschwiegen. Die Pflege bietet eine Dienstleistung an und die Kundin oder der Kunde nimmt diese, je nach körperlicher Verfassung, in unterschiedlichem Umfang in Anspruch. Dieses Menschenbild lenkt davon ab, dass ein Mensch erst zur Kundin oder zum Kunden wird, wenn er krank ist und auf fachliche Hilfe angewiesen ist. Entgegen der allgemeinen Vorstellung einer Kundin oder eines Kunden, die oder der selbstbestimmt ist und nach einer gewissen Leistung verlangt, ist die Kundin oder der Kunde in der Pflege meist pflegebedürftig und somit auf die Kompetenz anderer gebunden. Je pflegebedürftiger die Kundin oder der Kunde ist, je mehr Leistung sie oder er braucht, umso weniger wird die Selbstbestimmung und Autonomie beachtet (vgl. Giese, 2012 S. 162). Wird der Mensch als vernunft- und freiheitsfähige Person gesehen, kommt der Begriff der Lebensdienlichkeit zu Tragen. Sieht das Management einen Menschen auf diese Weise, versteht es, dass die Würde, die Selbstachtung und die Sinnfindung an oberster Stelle stehen (vgl. Giese, 2012 S. 164). Die Ethik im Pflegemanagement bevorzugt ein Menschenbild, in dem der Mensch als ideenreiches, vernünftiges, sachlich bestimmtes Wesen gesehen wird. Eine Grundlage für individuelle Pflege ermöglichen Pflegepersonen, die andere respektieren und selbst respektiert werden (vgl. Giese, 2012 S. 164). Ein wichtiger Bereich des Pflegemanagements ist die Personalethik. Wenn es darum geht die Personalzahl in einem adäquaten Bereich zu halten, unrechtes Handeln hintanzuhalten, mit dem Budget gerecht umzugehen oder Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen kommt es regelmäßig zu ethisch relevanten Situationen. Ein Handeln, dass sich am Leitbild des Unternehmens orientiert gilt daher als nachvollziehbar und evident (vgl. Giese, 2012 S. 166, 167). Die Mitarbeiterführung ist ein ethisch empfindliches Thema. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbringen einen großen Teil ihres Lebens am Arbeitsplatz. Neben der Notwendigkeit finanziell abgesichert zu sein, sind Selbstverwirklichung, Teamwork und Kundtun der eigenen Meinung zentrale Themen. In der 25 Führungsethik geht es nicht darum Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Arbeit zu motivieren und eventuelle Probleme, wie Fachkräftemangel, im Betrieb auszublenden. Es geht vielmehr darum die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Menschen zu sehen, ohne die das Unternehmen nicht existieren würde, als Menschen die einen Wert haben und nicht als ein Stück, das einfach ersetzt werden kann (vgl. Giese, 2012 S. 167, 168). 5 Ethische Entscheidungsfindung und Reflexion in der muss die Organisationsethik Damit die Ethik in Organisationen gelebt werden kann, Organisationsleiterin oder der Organisationsleiter Ethikgremien zur Verfügung stellen. Diese Ethikgremien kommen sowohl in Krankenhäusern als auch in Altenund Pflegeeinrichtungen zum Einsatz. Die Hauptaufgabe dieser Gremien ist die Auseinandersetzung mit ethischen Fragestellungen. Im Zuge dieser fungieren sie als Beraterinnen und Berater und geben Orientierung und Informationen in schwierigen Situationen. Als Ethikgremien sind Ethikforen, die Hausethikerin oder der Hausethiker und das klinische Ethikkomitee zu nennen (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 111). Ethik-Foren, auch Ethik-Cafés genannt, werden in einigen Einrichtungen angeboten, um sich mit ethischen Fragen, die im Arbeitsalltag auftauchen, zu beschäftigen. Dies kann zum Beispiel beim geselligen Zusammensitzen mit Kaffee und Kuchen stattfinden. Wer das zu behandelnde Thema bestimmt ist unterschiedlich, es kann von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgeschlagen werden, vom Veranstalter oder es werden Studienergebnisse erläutert (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 112). In einigen Einrichtungen gibt es eine sogenannte Hausethikerin oder einen Hausethiker. Diese Form des Ethikgremiums hat den Vorteil, dass die Person mit internen Regelungen und der Einrichtung selbst vertraut ist, und schnell zur Verfügung steht. Der Nachteil ist, dass das Vorhandensein einer Hausethikerin oder eines Hausethikers dazu verleitet, ethische Fragen sofort an diese oder 26 diesen weiterzuleiten und nicht zuerst im betroffenen Team zu diskutieren (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 112). Das klinische Ethikkomitee ist eine weitere Form des Ethikgremiums. In Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen nimmt das Ethikkomitee eine Beratungsfunktion ein. Es ist nicht gesetzlich verpflichtend, dass eine Einrichtung solch ein Komitee hat, bei Zertifizierungen wird es der Einrichtung jedoch positiv angerechnet. Das klinische Ethikkomitee wird aus Personen verschiedener Berufsgruppen der Einrichtung gebildet (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 112-113). Außerdem zählen Personen, die nicht für die Einrichtung arbeiten zum Komitee, solch eine Person ist zum Beispiel eine Juristin oder ein Jurist oder ein Laie, der die Sichtweise ohne Fachwissen wiederspiegelt. Es ist noch nicht Standard, dass die Patientin oder der Patient selbst oder Personen aus ihrem oder seinem direkten Umfeld einbezogen werden, dies geschieht nur in Einzelfällen (vgl. Kohlen, 2012 S. 193–194). Die Leitung des Krankenhauses oder der Gesundheitseinrichtung entscheidet, wer Mitglied des Ethikkomitees ist. Das klinische Ethikkomitee muss deutlich von einer Ethikkommission abgegrenzt werden, da es einen anderen Aufgabenkreis hat. Der Bereich der Ethikkommission umfasst die Beratung der Ärztin oder des Arztes bei ethischen Aspekten der Forschung (vgl. Lay, 2012 S. 141). Die Absicht eines Ethikkomitees ist einen positiven Beitrag zur Entwicklung der Einrichtung, auf Personal-, Organisations-, und Qualitätsebene, zu leisten. Zu den Aufgaben des klinischen Weiterbildungsangebote, Ethikkomitees Prozesse zur zählen daher Aus-, Leitlinienentwicklung Fort- und und ethische Fallbesprechungen. Die Aus-, Fort und Weiterbildungsangebote haben das Ziel das Bewusstsein für Ethik in der Einrichtung zu fördern und die Kompetenz zu erweitern. Mit der erworbenen Sicherheit können Fallbesprechungen im Team in den Abteilungen vermehrt durchgeführt werden. Die Themen der Fortbildungen erstrecken sich über sämtliche eventuell problematische Situationen, mit denen Personen in Gesundheitseinrichtungen konfrontiert werden. Es werden auch Veranstaltungen, die sich mit ethischen Problemen im Gesundheitswesen beschäftigen, zur Information für Laien organisiert (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 114-115). 27 Im Rahmen der Leitlinienentwicklung hat das Ethikkomitee die Aufgabe bei der Entwicklung von Ethikleitlinien zu unterstützen. Diese umfassen Situationen, in welchen es immer wieder zu Unsicherheiten kommt und sichern somit die Qualität im Entscheidungsprozess. Eine regelmäßige Evaluation der Leitlinien ist sehr wichtig, da diese den aktuell gültigen Gesetzen und dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechen müssen. Die Leitlinien sind erst gültig, wenn sie der Organisationsleitung vorgelegt, und von dieser genehmigt wurden (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 115). Eine weitere Aufgabe des Ethikkomitees ist die Schulung von Moderatorinnen und Moderatoren, welche für die Leitung der Fallbesprechungen zuständig sind. Die Organisation ethischer Fallbesprechungen fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich des klinischen Ethikkomitees. Wenn einige Mitglieder des Ethikkomitees auch als Moderatoren fungieren profitiert das gesamte Komitee, da so der Bezug zur Praxis gewahrt wird und die Kommunikation mit den Abteilungen erleichtert wird (vgl. Gordijn, Steinkamp, 2010 S. 420). Die ethische Fallbesprechung findet entweder während das Problem besteht statt, um eine Entscheidung zu finden, oder wenn das Problem nicht mehr besteht, um aus der Situation lernen zu können (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 115-116). Die Moderatorin oder der Moderator hat die Aufgabe die Besprechung zu strukturieren und zu verhindern, dass eine Person das Hauptwort hat und andere nicht zu Wort kommen. Je nach angewandter Methode findet die Fallbesprechung nach einem Protokoll statt. Die Anwendung solcher Protokolle ist sinnvoll, da damit sichergestellt werden kann, dass keine relevanten Aspekte vergessen werden und alle Berufsgruppen einbezogen werden. Nur wenn alle Berufsgruppen ihre Sichtweise einbringen, kann ein ganzheitliches Bild der Situation erstellt werden. Die Anwendung eines Protokolls hilft der Moderatorin oder dem Moderator dabei sachlich und objektiv zu bleiben, da sie oder er für die Führung des Protokolls zuständig ist und so nicht dazu verleitet wird die eigene subjektive Meinung einfließen zu lassen, sondern in ihrer oder seiner Rolle als Moderatorin oder Moderator zu bleiben. Es gibt keine Methode der ethischen Fallbesprechung die in allen ethischen Konfliktsituationen angewendet werden kann, dies ist sehr Situations- und Zielabhängig (vgl. Gordijn, Steinkamp, 2010 S. 420-421). 28 Im folgenden Kapitel wird zuerst das Sokratische Gespräch kurz beschrieben. Dieses eignet sich laut Martina Hiemetzberger (2013 S. 128) für Praxisreflektionen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung und laut Norbert Steinkamp (2012 S.189) gleichzeitig für die Reflexionen im Rahmen des Ethikkomitees. Im Weiteren wird Eskalationsmodell die Nimwegener METAP und Methode behandelt, anschließend das danach das Modell der multiperspektivischen Entscheidungsfindung. Dies sind Methoden, die für ethische Fallbesprechungen herangezogen werden können. 5.1 Das Sokratische Gespräch Ein Sokratisches Gespräch findet in einer Gruppe statt, die von einer Moderatorin oder einem Moderator geleitet wird. Die Moderatorin oder der Moderator orientiert sich an einem Leitfaden, welcher die Diskussion steuert. Zuerst wird eine philosophische Frage gestellt, diese stammt aus dem alltäglichen Arbeitsalltag und ist einem genau definierten Fallbeispiel zugeordnet. Es wird immer retrospektiv auf einen Fall eingegangen. Mit der Festlegung eines konkreten, abgeschlossenen Beispiels, soll sichergestellt werden, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre eigenen Ansichten und Impressionen einfließen lassen. Es wird versucht eine Antwort auf die zu Beginn gestellte Frage zu finden. Anschließend werden umfassende Regeln formuliert. In der finalen Phase geht es darum diese Regeln mit allgemeinen Prinzipien der Ethik belegen zu können. Mit diesem Schritt wurde eine philosophische Basis geschaffen, mit welcher die Antwort auf die Ausgangsfrage belegt werden kann (vgl. Steinkamp, 2012 S.186–187). Durch dieses Gespräch werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu angeleitet über philosophische Themen nachzudenken, während durch das Fallbeispiel der Praxisbezug sichergestellt ist (vgl. Steinkamp, 2012 S.189). Laut Martina Hiemetzberger (2013 S. 128) wird das Sokratische Gespräch seit 2004 an den CS Pflege- und Sozialzentren in Wien wirksam in der Praxis verwendet. 29 5.2 Die Nimwegener Methode Die Nimwegener Methode für die ethische Fallbesprechung ist ein mehrstufiger Prozess, der für die Fallbesprechung im interdisziplinären Team entwickelt wurde. Die Pflegepersonen, Ärztinnen und Ärzte und alle anderen Berufsgruppen, die in den zu besprechenden Fall involviert sind, bekommen bei der Nimwegener Methode Unterstützung von einer Moderatorin oder einem Moderatoren, die oder der die Besprechung inhaltlich strukturiert. Die Ethikfachperson, die Moderatorin oder der Moderator braucht hierfür eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung (vgl. Steinkamp, 2012 S. 179). Wichtig ist, dass die Moderatorin oder der Moderator mit der Realität im Krankenhaus, also mit der Arbeitspraxis, vertraut ist (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 122). Es gibt fünf Grundannahmen von denen die Nimwegener Methode ausgeht. 1. Ethische Fragen stehen im engen Zusammenhang mit der Krankenhauspraxis. 2. Es ist wichtig, dass das moralische Problem am Anfang der Fallbesprechung konkret formuliert wird. 3. Damit das Problem verstanden wird, müssen Untersuchung, Veranschaulichung und ethische Argumentation verknüpft werden. 4. Schlüssige und zusammenhängende Argumente sind wichtig für die Entscheidung. Eine Einigung zwischen den Teilnehmern ist von Vorteil, jedoch trifft der Arzt die endgültige Entscheidung. 5. Als Moderatorin oder Moderator fungiert eine Person, die eine spezielle Schulung absolviert hat, nicht persönlich vom Problem betroffen ist und die nicht zu der Abteilung gehört (vgl. Steinkamp, 2012 S. 179). Es gibt vier Gesprächsphasen, in welche die Methode eingeteilt wird. Die erste Phase ist die Problembestimmung. Hier wird festgelegt warum die Besprechung durchgeführt wird und um welche moralische Angelegenheit es sich handelt. In dieser Phase kommt es in der Praxis oft zu dem Problem, dass es aufgrund der Komplexität der Problemsituation schwierig ist, eine klare Ausgangsfrage zu formulieren. In diesem Fall ist es sinnvoll wenn die Teilnehmer die Situation beschreiben und aus dieser Zusammenfassung das Problem definiert wird. Wenn 30 sich daraus mehrere Probleme ergeben, müssen diese in eine Rangfolge gereiht werden und das wichtigste wird schließlich bearbeitet. Die zweite Phase wird Inventarisieren und Verstehen der Situation genannt. In dieser Phase werden die verschiedenen Blickwinkel (medizinisch, pflegerisch, organisatorisch und das Leben betreffend) ermittelt. Auf die Sichtweise der Pflege wird in dieser Phase besonders Wert gelegt. Das Patientenumfeld, seine Ressourcen und Bewältigungsprozesse runden das Bild ab. In der dritten Phase findet die ethische Bewertung statt. Das Patientenwohl, der Patientenwille und der Grad der Verantwortung der involvierten Personen werden ausgeforscht. Die letzte Phase ist die Beschlussfassung. Es wird überprüft ob es im Laufe der Besprechung zu keiner Änderung der Anfangsfrage gekommen ist. Danach wird die Entscheidung artikuliert und die wesentlichen Argumente werden wiederholt (vgl. Steinkamp, 2012 S. 180–183). Modelle wie die Nimwegener Methode können nur angewendet werden, wenn es sich um keinen Notfall handelt, da die Entscheidungsfindung Zeit beansprucht und in einem Notfall schnell gehandelt werden muss (vgl. Lay, 2012 S. 258). Die Nimwegener Methode orientiert sich auch an den Prinzipien von Beauchamp und Childress (vgl. Steinkamp, 2012 S. 182). Diese werden im Kapitel 3.1 ausführlich beschrieben. 5.3 Das Eskalationsmodell METAP METAP (Modular, Ethik, Therapieentscheidende, Allokation und Prozess) ist ein Modell für ethische Entscheidungsprozesse, welches für Pflegende und Ärzte entwickelt wurde. In der Abteilung wird eine Steuergruppe zusammengestellt, welche aus Personen unterschiedlicher Berufsgruppen besteht. Diese haben die Aufgabe METAP in den Abteilungsalltag zu integrieren, Kollegen bei ethischen Problemsituationen zu unterstützen oder auf solche hinzuweisen (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 122). Die Entscheidungsfindung wird in diesem Modell in vier Schritte eingeteilt und die Fallbesprechung wird in drei Phasen unterteilt (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 123). 31 Im ersten Schritt findet die eigene Orientierung statt, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzten sich mithilfe eines Leporellos mit der ethischen Frage bewusst auseinander. Das Leporello ist ein Faltflyer, in dem eine Zusammenfassung des Eskalationsmodells METAP enthalten ist. Im zweiten Schritt findet die Beratung mit einem Steuergruppenmitglied statt. Wenn es nicht möglich ist alle Fragen im ersten Schritt zu lösen, unterstützt das Steuergruppenmitglied die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in diesem Schritt dabei. Der dritte Schritt besteht aus der ethischen Fallbesprechung im Behandlungsteam. In diesem sind alle Berufsgruppen beteiligt, jedoch ohne ein Mitglied der Ethikberatung. Dieser Schritt wird durchgeführt wenn die Angelegenheit sehr vielschichtig ist und die vorherigen Schritte zu keiner Lösung geführt haben. Wenn auch dies zu keiner Lösung geführt hat, wird im vierten Schritt eine unabhängige Ethikfachperson einbezogen (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 123). Wie schon erwähnt wird die Fallbesprechung in drei Phasen eingeteilt. In der ersten Phase findet die Sammlung und Verarbeitung von Informationen statt. Für die Verarbeitung der Informationen trägt die Moderatorin oder der Moderator diese in eine Problemmatrix ein. Wenn Informationen fehlen müssen sie ergänzt werden. Hierfür wird die Fallbesprechung an einem anderen Tag weitergeführt und ein Mitglied ist zuständig, dass die fehlenden Informationen zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Die zweite Phase heißt ,Lösungssuche und vorläufige Entscheidung‘. Die Mitglieder der Berufsgruppen diskutieren in dieser Phase über verschiedenen Sichtweisen. Die Aufgabe der Moderatorin oder des Moderators besteht darin, sicherzustellen, dass der Patientenwille beachtet wird und die ethischen Prinzipien, welche im Kapitel 3.1 ausführlich beschrieben wurden, eingehalten werden. In sehr herausfordernden Situationen ist es sinnvoll, wenn sich die Berufsgruppen getrennt voneinander beraten, um zu klären, zu welchem Entschluss die Pflegepersonen und die Medizinerinnen und Mediziner getrennt voneinander kommen. Anhand einer Tabelle, welche die ethischen Prinzipien und weitere Kriterien beinhaltet, wird die bevorzugte Entscheidung auf die ethische Richtigkeit überprüft. Die Moderatorin oder der Moderator ist für die Evaluation und das Protokollieren verantwortlich. In der 3. Phase findet die Planung der Umsetzung und Dokumentation statt. Alle Informationen werden von der 32 Moderatorin oder dem Moderator sehr genau protokolliert, und es wird ein Zeitpunkt für eine Evaluation festgelegt (vgl. Hiemetzberger, 2013 S. 125). 5.4 Modell der multiperspektivischen ethischen Entscheidungsfindung Das Modell der multiperspektivischen ethischen Entscheidungsfindung wird in folgende Schritte eingeteilt: „1. Einstieg in die Reflexion [Hervorhebung im Original] Wie zeigt sich der Konflikt? Welche Gefühle kommen auf? Welche Werte stehen zur Diskussion? 2. Handlungsalternativen [Hervorhebung im Original] Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? 3. Ethische Beurteilung [Hervorhebung im Original] mithilfe von sechs ethischen Argumentationsfiguren Menschenbild Konsequenzen formale ethische Prinzipien materiale bereichsethische Prinzipien bereichsethische Regeln Besonderheiten der Situation 4. Beschlussfassung [Hervorhebung im Original]“ (Lay, 2012 S. 265). Im ersten Schritt, dem Einstieg in die Reflexion, wird zuerst der Konflikt definiert. Musste die Entscheidung schnell getroffen werden? Wurde Druck von anderen Berufsgruppen ausgeübt? Gab es eine Möglichkeit sich mit anderen Pflegepersonen zu beraten? Ebenso werden in diesem Schritt die empfundenen Gefühle definiert. Diese Gefühle können sich anhand von körperlichen Symptomen zeigen, zum Beispiel Übelkeit. Es ist wichtig, dass Pflegepersonen versuchen die Gefühle bewusst wahrzunehmen und zu verbalisieren, zum Beispiel am Anfang war das Gefühl der Überforderung im Vordergrund, danach ist das Gefühl der Hilflosigkeit hinzugekommen. Die Handlungen eines Menschen werden 33 außerdem von Werten beeinflusst. Es ist also auch festzulegen welche Werte im Vordergrund standen (vgl. Lay, 2012 S. 267-269). Im nächsten Schritt wird nach Handlungsalternativen gesucht. Es ist darauf zu achten, dass nicht nur die naheliegenden Varianten betrachtet werden, sondern dass auch nach ungewöhnlichen Möglichkeiten gesucht wird. Dies ist wichtig, weil dadurch der Konflikt weitläufiger betrachtet wird (vgl. Lay, 2012 S. 270). Im dritten Schritt findet die ethische Beurteilung statt. Eine Argumentationsform betrifft das jeweils geltende Menschenbild. Es werden vier Menschenbilder unterschieden: das materialistische-, das biologische-, das christliche-, und das humanistische Menschenbild. Die Konsequenzen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Wenn eine Person schon eine ähnliche Situation erlebt hat, hat sie sich mögliche Folgen bereits überlegt. Je nachdem ob diese Folgen positiv oder negativ sind, entscheidet sie sich für oder gegen eine bestimmte Handlung. (vgl. Lay, 2012 S. 273, 277). Wenn mit formalen ethischen Prinzipien argumentiert wird, ist ein deontischer Ansatz gemeint. Hier wird meist auf den kategorischen Imperativ von Kant verwiesen. Dieser besagt, dass man so handeln soll, dass die Handlung von anderen übernommen werden kann und in ähnlichen Situationen anwendbar ist (vgl. Lay, 2012 S. 280-281). Lay (2012, S. 285) definiert in seinem Buch einen eigenen Vorschlag an materialen bereichsethischen Prinzipien speziell für die Pflege. Diese sind: Förderung von Wohlergehen/Wohlbefinden, Autonomie/Selbstständigkeit, Gerechtigkeit, Förderung Aufrichtigkeit, von dialogische Verständigung. Als bereichsethische Regel zur Entscheidungsfindung kann zum Beispiel der ICNEthikkodex für Pflegende genannt werden (vgl. Lay, 2012 S. 287). Unter ‚Besonderheiten der Situation‘ ist gemeint, dass bei der ethischen Entscheidung die jeweilige Situation genau betrachtet werden soll. Dies ist auch im Sinne der Situationsethik, in dieser wird so das ‚Gute‘ bestimmt (vgl. Lay, 2012 S. 290). Im letzten Schritt findet die Beschlussfassung statt. Hier wird mithilfe der Entscheidungen aus den drei Schritten und ihren Unterkategorien ein ethisches Votum gebildet (vgl. Lay, 2012 S. 294). 34 6 Zusammenfassende Darstellung Wie in dieser Fachbereichsarbeit deutlich wurde, ist die Ethik im Pflegealltag ein sehr zentrales Thema. In verschiedensten Situationen wird das Pflegepersonal, aber auch das Management mit Konflikten, Entscheidungen und Themen konfrontiert, die ethisches Wissen erfordern. Um in solchen Situationen kompetent handeln zu können, ist es notwendig, dass die Ethik in der Organisationsstruktur einen festen Platz einnimmt und ein Thema ist, welches regelmäßig behandelt wird. Für Pflegepersonen ist die Auseinandersetzung mit der Ethik etwas Neues, die ethische Reflektion ist allerdings sowohl im eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich, wie auch im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich notwendig. Im Rahmen dieser Fachbereichsarbeit wurden die Angewandte Ethik und die Organisationsethik zwar einzeln behandelt, wie aber deutlich wurde sind diese zwei Bereiche nicht voneinander zu trennen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Ethik nur in ihren Alltag integrieren, wenn dies von Seiten der Organisation unterstützt wird und entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Die wichtigste Maßnahme ist, dass Ethikgremien geschaffen werden. Das klinische Ethikkomitee ist eines dieser Gremien. Eine zentrale Aufgabe des Ethikkomitees ist es Moderatorinnen und Moderatoren zu schulen, welche dann ethische Fallbesprechungen in den fachlichen Abteilungen leiten. In dieser Fachbereichsarbeit wurde das Sokratische Gespräch, die Nimwegener Methode, das Eskalationsmodell METAP und das Modell der multiperspektivischen ethischen Entscheidungsfindung vorgestellt. Das Sokratische Gespräch hat eine retrospektive Ansicht, die anderen Modelle sind prospektiv. Von Bedeutung ist auch die prinzipienorientierte Pflegeethik. Die vier Prinzipien von Beauchamp und Childress geben Orientierung wie ethische Entscheidungen getroffen werden können. Diese werden in der Praxis direkt am Patientenbett eingesetzt, aber auch im Rahmen der ethischen Fallbesprechung. Die deutlichste Aussage dieser Fachbereichsarbeit ist, dass Entscheidungen nicht alleine getroffen werden sollten. Alle Modelle bauen auf eine interdisziplinäre Entscheidungsfindung auf. Dadurch wird sichergestellt, dass die Entscheidung nicht auf das Bauchgefühl einer Person beruht. Die Pflegepersonen sind auf diese 35 Art nicht alleine mit der Situation und es wird gewährleistet, dass Sichtweisen verschiedener Berufsgruppen beachtet werden. 7 Ausblick In Zukunft sollte die Ethik im Pflegealltag einen wesentlich höheren Stellenwert bekommen. Da die Pflegeethik noch in den Kinderschuhen steckt, ist es wichtig, dass dieses Thema besonders in der Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegepersonal intensiv nähergebracht wird. Dabei sollte, der Meinung der Autorin nach, nicht die Allgemeine Ethik, sondern die Angewandte Ethik und die Organisationsethik im Vordergrund stehen. Da sich die Pflege deutlich von der Medizin abheben will, ist es wesentlich, dass die praktische ethische Kompetenz der Pflegepersonen optimiert wird. Wichtig ist ebenfalls, dass Pflegepersonen zeigen, dass sie ethisch kompetent sind, dies kann mit einer vermehrten Einbindung von Pflegepersonen in klinische Ethikkomitees stattfinden. Das Bilden von Ethikgremien sollte in Zukunft ebenso vermehrt stattfinden, da diese der Grundstein dafür sind, dass die Ethik in der Organisation überhaupt gelebt wird. 36 8 Literaturverzeichnis Fölsch Doris, (2012): Ethik in der Pflegepraxis. Anwendung moralischer Prinzipien auf den Pflegealltag. 2., überarbeitete Auflage, Facultas Verlags- und Buchhandels AG, Wien. Gordijn Bert, Steinkamp Norbert, Kapitel 4: Zwischen Leitlinienerstellung und Stationsarbeit: Ein Interaktionsmodell. In: Krobath Thomas, Heller Andreas, (2010): Ethik organisieren. Handbuch der Organisationsethik. o.A., LambertusVerlag, Freiburg im Breisgau, S. 417-426. Giese Constanze, II Handlungsfelder: Pflegemanagement in ethischer Perspektive. In: Settimio Monteverde (Hrsg), (2012): Handbuch Pflegeethik. Ethisch denken und handeln in den Praxisfeldern der Pflege. 1.Auflage, W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, S.156-171. Großklaus-Seidel Marion, II Handlungsfelder: Pflegeethik als kritische Institutionsethik. In: Settimio Monteverde (Hrsg), (2012): Handbuch Pflegeethik. Ethisch denken und handeln in den Praxisfeldern der Pflege. 1.Auflage, W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, S.85-96. Hiemetzberger Martina, (2013): Ethik in der Pflege. o.A., Facultas Verlags- und Buchhandels AG, Wien. Kohlen Helen, III Transfer: Die Rolle von Pflegenden in Klinischen Ethikkomitees. In: Settimio Monteverde (Hrsg), (2012): Handbuch Pflegeethik. Ethisch denken und handeln in den Praxisfeldern der Pflege. 1.Auflage, W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, S.193-201. Krobath Thomas, Kapitel 5: Zur Organisation ethischer Reflexion in Organisationen. In: Krobath Thomas, Heller Andreas (Hg.), (2010): Ethik organisieren. Handbuch der Organisationsethik. o.A., Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau, S. 543-583. 37 Krobath Thomas, Heller Andreas: Ethik organisieren. Einleitung zur Praxis und Theorie der Organisationsethik. In: Krobath Thomas, Heller Andreas (Hg.), (2010): Ethik organisieren. Handbuch der Organisationsethik. o.A., Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau, S. 13-42. Krobath Thomas, Heller Andreas: Organisationsethik – eine kleine Epistemologie. In: Krobath Thomas, Heller Andreas (Hg.), (2010): Ethik organisieren. Handbuch der Organisationsethik. o.A., Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau, S. 43-70. Krobath Thomas, Heller Andreas, Kapitel 4: Organisationsethik als kritische Differenz zu Professionsethiken und Organisationskontexten – eine Gesprächseinladung an Bert Gordijn und Norbert Steinkamp. In: Krobath Thomas, Heller Andreas (Hg.), (2010): Ethik organisieren. Handbuch der Organisationsethik. o.A., Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau, S. 427-450. Lay Reinhard, (2012): Ethik in der Pflege. Ein Lehrbuch für die Aus-, Fort- und Weiterbildung. 2., aktualisierte Auflage, Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hannover. Steinkamp Norbert, III Transfer: Methoden ethischer Entscheidungsfindung im Pflegealltag. In: Settimio Monteverde (Hrsg), (2012): Handbuch Pflegeethik. Ethisch denken und handeln in den Praxisfeldern der Pflege. 1.Auflage, W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart, S.175-191. Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem, (2016): Gesamte Rechtsvorschrift für Gesundheits- und Krankenpflege, Fassung vom 03.06.2016. Online: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetz esnummer=10011026, Wien [03.06.2016]. 38