allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ begründung zum grünordnungsplan umweltbericht gemeinde altenthann landkreis regensburg. regierungsbezirk oberpfalz fassung: 04.09.2012 umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ 2 Inhaltsverzeichnis Begründung 1.1 Belange des Umweltschutzes ........................................................................................... 3 1.2 Spezielle artenschutzrechtliche Belange ........................................................................... 3 2. GRÜNORDNUNGSPLAN ....................................................................................... 3 2.1 Leitziele grünordnerische Festsetzungen.......................................................................... 3 2.2 Gegenüberstellung von Eingriffen und Kompensation – Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ......................................................................... 4 2.2.1 2.2.2 2.2.3 Bedeutung für den Naturhaushalt ...........................................................................................................4 Ermittlung des Ausgleichsflächenumfangs .............................................................................................4 Ausgleichsmaßnahmen ..............................................................................................................................5 3. ANLAGE - UMWELTBERICHT ................................................................................. 7 3.1 Beschreibung der Planung ............................................................................................... 7 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.2 Planerische Vorgaben, Umweltbelange und deren Berücksichtigung .............................. 7 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.3 Schutzgut Mensch .......................................................................................................................................8 Schutzgut Tiere und Pflanzen...................................................................................................................8 Schutzgut Boden .........................................................................................................................................9 Schutzgut Wasser .......................................................................................................................................9 Schutzgut Klima/Luft ..................................................................................................................................9 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild ......................................................................................................9 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................................................... 10 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................................................................ 10 Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung ................................................... 10 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 3.4.6 3.4.7 3.5 Landesplanung / Regionalplanung ........................................................................................................7 Landschaftsplan ..........................................................................................................................................8 Allgemeine Planungsgrundsätze .............................................................................................................8 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ............................................................. 8 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.3.6 3.3.7 3.3.8 3.4 Inhalt und Ziele des Bauleitplanverfahrens ..........................................................................................7 Prüfung und Ergebnis anderweitiger Planungsmöglichkeiten ...........................................................7 Beschreibung der Festsetzung des Bebauungsplanes.........................................................................7 Schutzgut Mensch .................................................................................................................................... 10 Schutzgut Tiere / Pflanzen .................................................................................................................... 11 Schutzgut Boden ...................................................................................................................................... 11 Schutzgut Wasser .................................................................................................................................... 11 Schutzgut Klima/Luft ............................................................................................................................... 11 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................... 11 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) .................................................................................. 11 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ............................................................................................................... 12 3.5.1 3.5.2 3.5.3 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung .............................................................................. 12 Art und Ausmaß von unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen ............................................... 12 Ausgleichsmaßnahmen ........................................................................................................................... 12 3.6 Verfahren und Methodik der Umweltprüfung ................................................................ 12 3.7 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen ....................................................................................................................................... 12 3.8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt ....................................................................................................................................... 12 3.9 Zusammenfassung ........................................................................................................ 13 umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ 3 BEGRÜNDUNG GRÜNORDNUNGPLAN 1.1 Belange des Umweltschutzes Es wird eine gesonderte Umweltprüfung im Rahmen des Umweltberichtes durchgeführt. Der Umweltbericht ist gesonderter Teil der Begründung. Er berücksichtigt derzeit verfügbare umweltbezogene Informationen zum Änderungsbereich. Der Vorentwurf des Umweltberichtes dient zur frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Es erfolgt im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eine Aufforderung zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad. Im Verfahrensverlauf nach BauGB wird, sofern neue Erkenntnisse erlangt werden, die Umweltprüfung fortgeschrieben. 1.2 Spezielle artenschutzrechtliche Belange Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sind grundsätzlich alle in Bayern vorkommenden Arten der folgenden drei Gruppen zu berücksichtigen: die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie die europäischen Vogelarten entsprechend Art. 1 VRL Der saP müssen Arten nicht unterzogen werden, für die eine verbotstatbestandsmäßige Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (Relevanzschwelle). In einem ersten Schritt werden die Arten „abgeschichtet“, die aufgrund vorliegender Daten als nicht relevant für die weiteren Prüfschritte identifiziert werden können. In einem zweiten Schritt wird durch Bestandsaufnahmen bzw. durch Potenzialanalyse die einzelartenbezogene Bestandssituation im Wirkraum des Änderungsbereiches erhoben. Hierzu werden die erhobenen Lebensstätten der jeweiligen lokalen Vorkommen der Arten mit der Reichweite der Vorhabenswirkungen überlagert. Nach derzeitiger Auswertung der verfügbaren Unterlagen sind keine anderen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie durch die Bauleitplanung betroffen. Potentiell betroffene Arten sind gemäß Vogelschutzrichtlinie die Gilde der Wiesenbrüter und Heckenbewohner. Bei allen vom Änderungsbereich betroffenen Arten kann unter Einbeziehung der Maßnahmen derzeit konstatiert werden, dass der derzeitige günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt bzw. der jetzige ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtert wird und eine Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht erschwert wird. Eine Auswertung der ASK brachte keine weiteren Erkenntnisse. Gesonderte Artenerhebungen sind derzeit nicht vorgesehen. Die Notwendigkeit der Erteilung einer Befreiung gemäß BNatSchG wird für die Eingriffsvorhaben nach derzeitigem Stand nicht in Aussicht zu stellen sein. 2. GRÜNORDNUNGSPLAN 2.1 Leitziele grünordnerische Festsetzungen Die grünordnerischen Festsetzungen dienen dazu das geplante Vorhaben in das Landschaftsbild weitgehend einzubinden, eine Mindestbegrünung des Planungsbereiches sicherzustellen und den naturschutzrechtlichen Erfordernissen der Eingriffsminimierung zu entsprechen. Der Grünordnungsplan ist verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplanes „Altenthann Nord I“ der Gemeinde Altenthann, Landkreis Regensburg. Der Grünordnungsplan setzt nach Bau- umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ 4 gesetzbuch BauGB § 9 Abs. 1 Nrn. 14 – 16, 20, 22, 25 und § 178 die Nutzung der Grünflächen, ihre Behandlung und die verbindliche Anpflanzung privater und öffentlicher Bereiche fest. Nach § 18 BNatSchG und § 1a BauGB werden durch den Grünordnungsplan die Vermeidung, Verminderung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft berücksichtigt. Folgende Planungsüberlegungen sind dabei wesentliche Grundlagen der Grünordnung: a) Ausweisung des Allgemeinen Wohngebietes auf ausschließlich intensiv (landwirtschaftlich) genutzten Flächen. b) Einbindung des Baugebietes in die Landschaft durch umgebende Gehölze und durch technische Infrastruktur vorbelastete Landschaft c) Direkte Anbindung des Baugebietes an die Ortschaft d) Ausreichende Durchgrünung des Allgemeinen Wohngebietes e) Minimierung der Versiegelungsflächen auf das unbedingt notwendige Maß und Berücksichtigung von versickerungsfähigen Belägen Die Auswirkungen auf die Schutzgüter und die festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung werden im Umweltbericht beschrieben. 2.2 Gegenüberstellung von Eingriffen und Kompensation – Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung 2.2.1 Bedeutung für den Naturhaushalt Die Eingriffsfläche der vorgesehenen Bauflächen und Erschließungen wird lt. Bestandsdarstellung des Umweltberichts folgendermaßen eingestuft: Schutzgut Beschreibung Bedeutung Arten/Lebensräume Mähwiesen und Intensivgrünland/Gehölzflächen gering-mittel Boden Landwirtschaftlich geprägt mit Dauerbewuchs gering bis mittel Wasser Vermutlich mittlerer bis größerer Grundwasserflu- gering bis mittel rabstand, Versickerungsleistung nicht bekannt, nur durchschnittliche Bedeutung für den Grundwasserhaushalt aufgrund des Wechselbewuchses; Oberflächengewässer nicht vorhanden Klima/Luft Freie Lage mit durchschnittlichem Luftaustausch gering ohne nennenswerte Vorbelastung keine stark exponierte Lage oder Kuppenlage, mittel teilweise Fernwirkung (Richtung Westen) Landschaftsbild Vorbelastungen im Umfeld durch Straßen, Wege, Freileitungen und Bebauung Zusammengefasst: Gering (Grünlandflächen) Mittel (Gehölzflächen) Die Gehölzflächen sind zum Erhalt bzw. zur Neupflanzung festgesetzt bzw. liegen in nicht überbaubaren Grünflächen. Eingriffsflächen sind im wesentlichen nur Grünlandflächen. 2.2.2 Ermittlung des Ausgleichsflächenumfangs Als Eingriffsfläche werden alle Flächen mit Ausnahme der öffentlich gliedernden Grünflächen angesetzt. umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ 5 Die Bewertung erfolgt nach dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (BAYSTMLU 2003). Der Leitfaden unterscheidet zwischen Flächen mit geringer, mittlerer und hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild: Eingriffsfläche Kompensationsfaktor gesamter Ausgleichsflächenumfang 13.000 m² *0,3 3.900 m² *z. T. geringer bis mittlerer Versiegelungs- und Nutzungsgrad mit Vermeidungsmaßnahmen. Die zum Teil betroffenen Gehölzflächen sind im Bebauungsplan zum Erhalt oder zur Neupflanzung von Bäumen festgesetzt. 2.2.3 Ausgleichsmaßnahmen Die festgesetzten Ausgleichsflächen und –maßnahmen, gem. Ausgleichsflächenplanung, dienen dem Ausgleich von Eingriffen in die Natur und Landschaft durch die Bebauung und Erschließung. umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ 6 An anderer Stelle als am Ort des Eingriffes in Natur und Landschaft werden gem. § 9 Abs.1a BauGB die notwendigen Teilflächen durch textliche Festsetzung verbindlich zugeordnet. Diese Ausgleichsflächen werden allen Grundstücksflächen des Baugebietes gem. § 9 Abs.1a Satz 2 BauGB zugeordnet. Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich in einem Umfang von 3.900 m² wird wie folgt verbindlich zugeordnet: - Teilfläche Flur. Nr. 1534 Gemarkung Altenthann mit 1.562 m² - Teilfläche Flur. Nr. 1528/1 Gemarkung Altenthann mit 2.338 m² Die gesamten Ausgleichsmaßnahmen sind für den erforderlichen Ausgleich ausreichend. umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ 7 3. ANLAGE - UMWELTBERICHT 3.1 Beschreibung der Planung 3.1.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplanverfahrens Die Bauleitplanung verfolgt das Ziel, Wohnnutzung mit ca. 15 Parzellen auszuweisen um den derzeit vordringlichen Bedarf an Bauland für einheimische Bürger zu decken. Aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Regensburg und der Nachfrage innerhalb des Gemeindegebietes ergibt sich für die Gemeinde der Bedarf an Bauflächen für örtliche Bürger zur Sicherung der städtebaulichen Funktionsfähigkeit einer unterdurchschnittlich kleinen Gemeinde im Landkreis Regensburg. Um auch weiterhin insbesondere für einheimische Bürger Wohnbauflächen zur Verfügung stellen zu können und der Abwanderung junger Familien entgegenzuwirken, ist eine moderate Entwicklung neuer Wohnbauparzellen notwendig. Dies stützt auch die Aufrechterhaltung von Zentralen Versorgungseinrichtungen wie Kindergarten, Kindergrippe und Schule Zur Sicherung der Belange des Umweltschutzes sowie der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird auf Bebauungsplan ein Grünordnungsplan erstellt und integriert. 3.1.2 Prüfung und Ergebnis anderweitiger Planungsmöglichkeiten Die Fläche befindet sich im direkten östlichen Anschluss an die R 26 im bebauten Bereich. Südwestlich schließt gleichfalls Bebauung unmittelbar an. Alternative Standorte in Altenthann Süd im Bereich des Sportplatzes wurden aufgrund erhöhten Konfliktpotentials derzeit als schlechtere Alternative eingestuft. Ferner wären hier umfangreichere Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Das Ziel einer möglichst wirtschaftlichen und bodenschonenden Erschließung bliebe unberücksichtigt. Bei Realisierung des Bereiches westlich des Änderungsgebietes oder am östlichen Ortsrand würde einer spornartigen Siedlungsentwicklung Vorschub geleistet. Das Ziel einer möglichst organischen und kompakten Siedlungsentwicklung bliebe unberücksichtigt. Eine Erweiterung im Südwestlichen Bereich würde die Grenzen des dem Ort umgebenden LSG tangieren bzw. Eine Herausnahme erfordern. Vorhandene, kleinere Baulücken, scheiden wegen einer mangelnde Abgabebereitschaft von Eigentümern aus, so dass sich die hier anstehende Änderung aus ortsplanerischer Sicht als die Beste erwies. 3.1.3 Beschreibung der Festsetzung des Bebauungsplanes Detaillierte Angaben zu den Planungen sind in der Begründung des Bebauungsplanes dargestellt. 3.2 Planerische Vorgaben, Umweltbelange und deren Berücksichtigung 3.2.1 Landesplanung / Regionalplanung Die Planungsflächen liegen außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Das gesamte Gemeindegebiet ist als landschaftliche Vorbehaltsfläche ausgewiesen. Weitere Grünzüge von regionaler Bedeutung bestehen nicht. Die Siedlungsentwicklung ist im Anschluss an vorhandene Siedlungsflächen vorgesehen. umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ 8 3.2.2 Landschaftsplan Ein Landschaftsplan besteht für die Gemeinde Altenthann derzeit noch nicht. Eine Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan befindet sich in Aufstellung. 3.2.3 Allgemeine Planungsgrundsätze Schutzgut Ziele und deren Berücksichtigung Bodenschutz Bodenversiegelung auf das notwendige Maß beschränken, Funktionen des Bodens erhalten und wiederherstellen, sparsamer Umgang mit Grund und Boden Berücksichtigung: sparsame Erschließung, Festsetzung einer GRZ im verbindlichen Bauleitplan Immissionsschutz Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Auswirkungen auf das Lokalklima Berücksichtigung Lage an gut durchlüftetem Ortsrand. Wasserschutz Schutz von Grund- und Oberflächenwasser, Erhalt der natürlichen Rückhaltefunktion Berücksichtigung Schmelz- und Niederschlagswasser kann auf dem Grundstück versickern, keine erhebliche Veränderung des Wasserhaushalts. Natur- und Landschaftsschutz Erhalt der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Vielfalt, Eigenart und Schönheit und des Erholungswertes der Landschaft Berücksichtigung Die gewählte Änderungsfläche ist siedlungsangebunden, und unterliegt derzeit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Die Fläche ist durch die R 26 vorbelastet. Die Fläche entfaltet keine wesentliche Fernwirkung mit Ausnahme von Auswirkungen auf den westlich von Altenthann liegenden Mittelbereich.. Die Kuppe wird von Bebauung freigehalten. Das umgebende Ortsbild ist von Bebauung am Ortsrand mit uneinheitlichen Eingrünungen und technischen Infrastruktureinrichtungen geprägt. 3.3 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 3.3.1 Schutzgut Mensch Das Planungsgebiet wurde bisher landwirtschaftlich genutzt. Im Anschluss an den Planungsbereich befinden sich landwirtschaftliche Flächen, Hofstellen, Wohnbauflächen und ein Kloster sowie eine Trafostation. Verkehrslärm entsteht auf den angrenzenden Staatsstraße. Die Notwendigkeit einer näheren schalltechnischen Untersuchung dürfte aufgrund von etwa Ø 1.200 Fahrbewegungen täglich nicht erforderlich sein. Angaben zu Erschütterungen, Geruchsbelastungen oder elektromagnetischen Feldern liegen nicht vor. Die derzeit vorhandenen 20kV Freileitung soll im Bereich der künftigen Wohnbaufläche als Erdkabel verlegt werden. Durch die landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld ist zeitweise mit Staub-, Lärm- und Geruchsentwicklung durch die ortsübliche Bewirtschaftung zu rechnen. In unmittelbarer Nähe sind keine immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen bekannt. 3.3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen Die Auswertung der verfügbaren Unterlagen gibt keine Hinweise auf beachtenswerte Arten. Die vorhandenen Lebensräume lassen auf keine geschützten oder gefährdeten Arten schließen. Angaben über das Vorkommen der Feldlerche oder seltener Heckenbrüter liegen nicht vor. Die Flächen des Planungsbereiches sind hauptsächlich als Grünland genutzt. In Randzonen bestehen Feldgehölze oder Hecken. umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ 9 3.3.3 Schutzgut Boden Die Flächen sind unversiegelt mit Wechselbewuchs. Gemäß dem GeoFachdatenAtlas liegt im Planungsbereich überwiegend granitisch-körniger Biotitgneis vor. Schützenswerte oder seltene Bodenarten liegen nicht vor. Angaben über Vorbelastungen und Altlasten sind derzeit nicht bekannt. 3.3.4 Schutzgut Wasser Oberflächengewässer oder Wasserschutzgebiete sind nicht vorhanden. Eine Baugrunduntersuchung mit der Erkundung von Grund oder Schichtenwasser liegt nicht vor. Aufgrund der Lage dürfte von mindestens mittlerem Grundwasserflurabstand ausgegangen werden. Durch die Bodenüberdeckung ist von keiner erheblichen Empfindlichkeit für Grundwasserbeeinträchtigungen auszugehen. 3.3.5 Schutzgut Klima/Luft Allgemeine Messungen zu Luftschadstoffen liegen für Altenthann nicht vor. Im Wirkbereich sind keine immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Betriebe bekannt. 3.3.6 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Altenthann: Die sind überwiegend südlich bzw. südwestlich in Richtung der bestehenden Bebauung geneigt. Im Bereich der Kreisstraße, der geplanten Haupterschließung und auf der Hangkuppe bestehen Gehölzstrukturen die im Wesentlichen erhalten und in die Planung integriert werden sollen. Es besteht etwas Fernwirksamkeit Richtung Westen. Das umgebende Ortsbild ist von Bebauung am Ortsrand mit uneinheitlichen Eingrünungen und technischer Infrastruktur geprägt. umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ 10 3.3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Im Planungsbereich sind gem. der Onlinedatenbank des BLfD (Stand: August 2012) keine Boden- & Baudenkmale Bekannt. In etwa 100 m südöstlicher Entfernung befinden sich Bauund Bodendenkmäler im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus und des zugehörigen Pfarrhofe. Auf den Sachverhalt des Art. 8.1 und 8.2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) „(1) Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, auf Grund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. (2) Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.“ wird an dieser Stelle verwiesen. Die Kosten für durchzuführende Untersuchungen sind dann durch den Maßnahmenträger zu übernehmen. 3.3.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Eine über die genannten Aspekte hinausgehende Beachtlichkeit ist nicht anzunehmen. 3.4 Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung Die Beschreibung erfolgt auf Grundlage der Zustandsermittlung (Bestandsaufnahme) und Auswertung von zur Verfügung stehenden Kartenmaterial. Sie beschränkt sich auf nach die nach Vorentwurf zur Bauleitplanung möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter. 3.4.1 Schutzgut Mensch Es sind geringfügige Auswirkungen auf die direkt angrenzenden, wohnbaulich genutzten Parzellen durch die zukünftige Bebauung zu erwarten. Gegenüber der für diese Parzellen bisher freien Ortsrandlage sind Beschattungen nicht zu erwarten, Änderung des Ausblickes umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ 11 sowie die Auswirkungen der künftigen Nutzung können geringfügig als zusätzliche Belastungen auftreten. Es ist von einer geringen Zunahme von Immissionen in den benachbarten Gebieten auszugehen. Auf das Planungsgebiet wirken die vorhandenen Emissionsquellen Straße und landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld zeitweise ein. Zusätzliche passive und aktive Maßnahmen dürften zur Einhaltung der maximal zulässigen Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete nicht zu erwarten sein. Das Erholungspotential der siedlungsnahen Umgebung wird nicht wesentlich beeinträchtigt, da eine Durchgängigkeit weitestgehend erhalten bleibt. Erholungsrelevante Defizite an anderer Stelle sind ebenfalls nicht zu erwarten. Weitere, erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten. 3.4.2 Schutzgut Tiere / Pflanzen Durch die Bebauung werden die vorhandenen Lebensräume verändert. Gegenüber den bisherigen landwirtschaftlichen Flächen werden überbaute Flächen und bepflanzte Gartenflächen entstehen. Auswirkungen auf besonders oder streng geschützte Arten werden gesondert behandelt. 3.4.3 Schutzgut Boden Es erfolgt eine Teilversiegelung des Bodens durch Überbauung und befestigte Flächen. Erhebliche Auswirkungen auf das Gesamtsystem im weiteren Umfeld sind nicht zu erwarten. Bei Vorreinigung von Niederschlagswasser aus Verkehrs- oder Dachflächen in offenen, belebten Bodenzonen ist ein oberflächennaher Eintrag von Schadstoffen nicht auszuschließen. Sofern dies im Rahmen der anerkannten Regeln der Technik erfolgt, ist nicht von erheblichen Auswirkungen auszugehen. 3.4.4 Schutzgut Wasser Geringfügige und zeitlich beschränkte Auswirkungen können sich durch Baumaßnahmen ergeben. Erhebliche Auswirkungen auf die Grundwassersituation sind bei Einhaltung der Regeln der Technik und bei Nichtannahmen von Unfallereignissen nicht zu erwarten. 3.4.5 Schutzgut Klima/Luft Es sind aufgrund der Ortsrandlage keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Durch zusätzliche Versiegelungen können sich kleinräumig zusätzliche, geringfügige Erwärmungen ergeben. 3.4.6 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter Die Wahrnehmung des bisherigen Ortes wird im direkten Umfeld erkennbar verändert. Es wird ein neuer Siedlungsrand am Ortsrand von Altenthann entstehen. Grünflächen mit Pflanzbindungen sind zur angemessenen Ortsrandgestaltung im Norden festgesetzt. Die in den Festsetzungen beinhalteten Bautypen, insbesondere der Dachformen, Gebäudehöhen und Höhenlagen können zu keinem geänderten neuen Ortsrand mit vom bisherigen Erscheinungsbild abweichender Baugestaltung führen. Die vorgesehenen Pflanzpflichten werden erst mittelfristig den Verlust der Eingriffe kompensieren. 3.4.7 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, keine Bauleitplanung) bliebe die Bestandssituation unverändert. Die beschriebenen Eingriffe und notwendige Ausgleichsmaßnahmen blieben aus. Der ermittelte Bedarf an Bauflächen würde an anderer Stelle mittelfristig zu nicht quantifizierbaren Eingriffen führen. umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ 12 3.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 3.5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Folgende Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen sind vorgesehen bzw. sind auf Bebauungsplanebene möglich: Beschränkung der max. zulässigen Aufschüttungen und Abgrabungen Festsetzung ortstypischer Dachfarben und Fassadengestaltung Festsetzung versickerungsfähiger Befestigungen für Teilflächen der öffentlichen und privaten Erschließung, Festsetzungen zum Oberflächenwasserrückhalt auf den Privatflächen Festsetzung einer Mindestbegrünung der privaten Flächen Festsetzungen zum Erhalt wesentlicher Gehölze Festsetzung einer gliedernden Grünfläche mit Pflanzbindung am nördlichen Ortsrand Festsetzung maximal zulässiger Wand- und Firsthöhen Verbot tiergruppenschädigender Bauteile (Sockelmauern bei Zäunen) 3.5.2 Art und Ausmaß von unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen In der Abwägung sind die baulichen Entwicklungen entsprechend dem vorliegendem Bedarf in Altenthann nach dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§1a, Abs. 2 BauGB / EAG Bau) vorrangig vor Entwicklungen an anderen Stellen einzustufen. Erhebliche nachhaltige Auswirkungen sind nicht zu erwarten. 3.5.3 Ausgleichsmaßnahmen Die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist im Kap. 2.2 dargelegt. 3.6 Verfahren und Methodik der Umweltprüfung Zur Ermittlung der Bestandssituation der einzelnen Schutzgüter erfolgte eine Auswertung der zur Verfügung stehenden Unterlagen. Zur Ermittlung der vorhandenen Lebensraumtypen, Arten und der vorhandenen Versiegelung erfolgt eine Luftbildauswertung mit ergänzender Geländeerhebung. Die Umweltauswirkungen wurden zu den einzelnen Schutzgütern auf Grundlage des Entwurfes des Bebauungsplanes und der genannten Erhebungen beschrieben. 3.7 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen Keine. 3.8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt Auswirkungen können sich für das Orts- und Landschaftsbild und auch für die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen ergeben. Erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten, Monitoringmaßnahmen sind nicht vorgesehen. umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ 13 3.9 Zusammenfassung Die Gemeinde Altenthann liegt nordöstlich von Regensburg. Laut Regionalplan Region Regensburg (11) zählt die Gemeinde zum Allgemeinen ländlichen Raum. Aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Regensburg und der Nachfrage innerhalb des Gemeindegebietes ergibt sich für die Gemeinde der Bedarf an Bauflächen für örtliche Bürger zur Sicherung der städtebaulichen Funktionsfähigkeit einer unterdurchschnittlich kleinen Gemeinde im Landkreis Regensburg. Am Ortsrand von Altenthann erfolgt deshalb die Festsetzung neuer allgemeiner Wohngebietsflächen mit Einzelhäusern auf knapp 13.400 m². Die Fläche ist durch die bestehende Straße gut erschlossen. Die grünordnerischen Festsetzungen dienen dazu, das geplante Vorhaben in das Ortsbild weitgehend einzubinden, eine Mindestbegrünung sicherzustellen und den naturschutzrechtlichen Erfordernissen der Eingriffsminimierung zu entsprechen und die Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu fördern. Erhebliche Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft sowie Tiere und Pflanzen konnten nicht erkannt werden. Nicht weiter quantifizierbare Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind durch den bestehenden Straßenverkehrslärm zu erwarten. Das Orts- und Landschaftsbild wird sich im Bereich der Planungsfläche deutlich verändern, die Auswirkungen werden durch die grünordnerischen Festsetzungen minimiert. umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“ Planverfasser: Planteam Trummer-Bartsch Dipl. Ing. FH Bernhard Bartsch Stadtplaner SRL Landschaftsarchitekt BDLA Pommernstraße 20 93073 Neutraubling Neutraubling, den ..................... ........................................... Gemeinde Altenthann vertreten durch 1.Bürgermeister Ludwig Eder Altenthann, den ................................ ........................................... 14