begründung zum grünordnungsplan umweltbericht

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allgemeines wohngebiet
“altenthann nord 1“
begründung
zum grünordnungsplan
umweltbericht
gemeinde altenthann
landkreis regensburg.
regierungsbezirk oberpfalz
fassung: 04.09.2012
umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“
2
Inhaltsverzeichnis Begründung
1.1
Belange des Umweltschutzes ........................................................................................... 3
1.2
Spezielle artenschutzrechtliche Belange ........................................................................... 3
2.
GRÜNORDNUNGSPLAN ....................................................................................... 3
2.1
Leitziele grünordnerische Festsetzungen.......................................................................... 3
2.2
Gegenüberstellung von Eingriffen und Kompensation – Anwendung der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ......................................................................... 4
2.2.1
2.2.2
2.2.3
Bedeutung für den Naturhaushalt ...........................................................................................................4
Ermittlung des Ausgleichsflächenumfangs .............................................................................................4
Ausgleichsmaßnahmen ..............................................................................................................................5
3.
ANLAGE - UMWELTBERICHT ................................................................................. 7
3.1
Beschreibung der Planung ............................................................................................... 7
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.2
Planerische Vorgaben, Umweltbelange und deren Berücksichtigung .............................. 7
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.3
Schutzgut Mensch .......................................................................................................................................8
Schutzgut Tiere und Pflanzen...................................................................................................................8
Schutzgut Boden .........................................................................................................................................9
Schutzgut Wasser .......................................................................................................................................9
Schutzgut Klima/Luft ..................................................................................................................................9
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild ......................................................................................................9
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................................................... 10
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................................................................ 10
Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung ................................................... 10
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
3.4.6
3.4.7
3.5
Landesplanung / Regionalplanung ........................................................................................................7
Landschaftsplan ..........................................................................................................................................8
Allgemeine Planungsgrundsätze .............................................................................................................8
Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ............................................................. 8
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.3.5
3.3.6
3.3.7
3.3.8
3.4
Inhalt und Ziele des Bauleitplanverfahrens ..........................................................................................7
Prüfung und Ergebnis anderweitiger Planungsmöglichkeiten ...........................................................7
Beschreibung der Festsetzung des Bebauungsplanes.........................................................................7
Schutzgut Mensch .................................................................................................................................... 10
Schutzgut Tiere / Pflanzen .................................................................................................................... 11
Schutzgut Boden ...................................................................................................................................... 11
Schutzgut Wasser .................................................................................................................................... 11
Schutzgut Klima/Luft ............................................................................................................................... 11
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................... 11
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei
Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) .................................................................................. 11
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen ............................................................................................................... 12
3.5.1
3.5.2
3.5.3
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung .............................................................................. 12
Art und Ausmaß von unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen ............................................... 12
Ausgleichsmaßnahmen ........................................................................................................................... 12
3.6
Verfahren und Methodik der Umweltprüfung ................................................................ 12
3.7
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
....................................................................................................................................... 12
3.8
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt
....................................................................................................................................... 12
3.9
Zusammenfassung ........................................................................................................ 13
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3
BEGRÜNDUNG GRÜNORDNUNGPLAN
1.1 Belange des Umweltschutzes
Es wird eine gesonderte Umweltprüfung im Rahmen des Umweltberichtes durchgeführt. Der
Umweltbericht ist gesonderter Teil der Begründung.
Er berücksichtigt derzeit verfügbare umweltbezogene Informationen zum Änderungsbereich.
Der Vorentwurf des Umweltberichtes dient zur frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange. Es erfolgt im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eine
Aufforderung zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad. Im Verfahrensverlauf nach BauGB wird, sofern neue Erkenntnisse erlangt werden, die
Umweltprüfung fortgeschrieben.
1.2 Spezielle artenschutzrechtliche Belange
Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sind grundsätzlich alle in Bayern
vorkommenden Arten der folgenden drei Gruppen zu berücksichtigen:
 die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
 die europäischen Vogelarten entsprechend Art. 1 VRL
Der saP müssen Arten nicht unterzogen werden, für die eine verbotstatbestandsmäßige Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden
kann (Relevanzschwelle). In einem ersten Schritt werden die Arten „abgeschichtet“, die aufgrund vorliegender Daten als nicht relevant für die weiteren Prüfschritte identifiziert werden
können.
In einem zweiten Schritt wird durch Bestandsaufnahmen bzw. durch Potenzialanalyse die
einzelartenbezogene Bestandssituation im Wirkraum des Änderungsbereiches erhoben.
Hierzu werden die erhobenen Lebensstätten der jeweiligen lokalen Vorkommen der Arten
mit der Reichweite der Vorhabenswirkungen überlagert.
Nach derzeitiger Auswertung der verfügbaren Unterlagen sind keine anderen Arten des
Anhangs IV der FFH-Richtlinie durch die Bauleitplanung betroffen.
Potentiell betroffene Arten sind gemäß Vogelschutzrichtlinie die Gilde der Wiesenbrüter
und Heckenbewohner.
Bei allen vom Änderungsbereich betroffenen Arten kann unter Einbeziehung der Maßnahmen derzeit konstatiert werden, dass der derzeitige günstige Erhaltungszustand gewahrt
bleibt bzw. der jetzige ungünstige Erhaltungszustand nicht weiter verschlechtert wird und
eine Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes nicht erschwert wird.
Eine Auswertung der ASK brachte keine weiteren Erkenntnisse. Gesonderte Artenerhebungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Die Notwendigkeit der Erteilung einer Befreiung gemäß BNatSchG wird für die Eingriffsvorhaben nach derzeitigem Stand nicht in Aussicht zu stellen sein.
2. GRÜNORDNUNGSPLAN
2.1 Leitziele grünordnerische Festsetzungen
Die grünordnerischen Festsetzungen dienen dazu das geplante Vorhaben in das Landschaftsbild weitgehend einzubinden, eine Mindestbegrünung des Planungsbereiches sicherzustellen und den naturschutzrechtlichen Erfordernissen der Eingriffsminimierung zu entsprechen.
Der Grünordnungsplan ist verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplanes „Altenthann Nord
I“ der Gemeinde Altenthann, Landkreis Regensburg. Der Grünordnungsplan setzt nach Bau-
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gesetzbuch BauGB § 9 Abs. 1 Nrn. 14 – 16, 20, 22, 25 und § 178 die Nutzung der Grünflächen, ihre Behandlung und die verbindliche Anpflanzung privater und öffentlicher Bereiche fest. Nach § 18 BNatSchG und § 1a BauGB werden durch den Grünordnungsplan die
Vermeidung, Verminderung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und
Landschaft berücksichtigt.
Folgende Planungsüberlegungen sind dabei wesentliche Grundlagen der Grünordnung:
a) Ausweisung des Allgemeinen Wohngebietes auf ausschließlich intensiv (landwirtschaftlich) genutzten Flächen.
b) Einbindung des Baugebietes in die Landschaft durch umgebende Gehölze und durch
technische Infrastruktur vorbelastete Landschaft
c) Direkte Anbindung des Baugebietes an die Ortschaft
d) Ausreichende Durchgrünung des Allgemeinen Wohngebietes
e) Minimierung der Versiegelungsflächen auf das unbedingt notwendige Maß und Berücksichtigung von versickerungsfähigen Belägen
Die Auswirkungen auf die Schutzgüter und die festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung
und Minimierung werden im Umweltbericht beschrieben.
2.2 Gegenüberstellung von Eingriffen und Kompensation – Anwendung
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
2.2.1 Bedeutung für den Naturhaushalt
Die Eingriffsfläche der vorgesehenen Bauflächen und Erschließungen wird lt. Bestandsdarstellung des Umweltberichts folgendermaßen eingestuft:
Schutzgut
Beschreibung
Bedeutung
Arten/Lebensräume
Mähwiesen und Intensivgrünland/Gehölzflächen
gering-mittel
Boden
Landwirtschaftlich geprägt mit Dauerbewuchs
gering bis mittel
Wasser
Vermutlich mittlerer bis größerer Grundwasserflu- gering bis mittel
rabstand, Versickerungsleistung nicht bekannt, nur
durchschnittliche Bedeutung für den Grundwasserhaushalt aufgrund des Wechselbewuchses; Oberflächengewässer nicht vorhanden
Klima/Luft
Freie Lage mit durchschnittlichem Luftaustausch gering
ohne nennenswerte Vorbelastung
keine stark exponierte Lage oder Kuppenlage,
mittel
teilweise Fernwirkung (Richtung Westen)
Landschaftsbild
Vorbelastungen im Umfeld durch Straßen, Wege,
Freileitungen und Bebauung
Zusammengefasst:
Gering
(Grünlandflächen)
Mittel
(Gehölzflächen)
Die Gehölzflächen sind zum Erhalt bzw. zur Neupflanzung festgesetzt bzw. liegen in nicht
überbaubaren Grünflächen. Eingriffsflächen sind im wesentlichen nur Grünlandflächen.
2.2.2 Ermittlung des Ausgleichsflächenumfangs
Als Eingriffsfläche werden alle Flächen mit Ausnahme der öffentlich gliedernden Grünflächen angesetzt.
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Die Bewertung erfolgt nach dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (BAYSTMLU
2003). Der Leitfaden unterscheidet zwischen Flächen mit geringer, mittlerer und hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild:
Eingriffsfläche
Kompensationsfaktor
gesamter Ausgleichsflächenumfang
13.000 m²
*0,3
3.900 m²
*z. T. geringer bis mittlerer Versiegelungs- und Nutzungsgrad mit Vermeidungsmaßnahmen.
Die zum Teil betroffenen Gehölzflächen sind im Bebauungsplan zum Erhalt oder zur
Neupflanzung von Bäumen festgesetzt.
2.2.3 Ausgleichsmaßnahmen
Die festgesetzten Ausgleichsflächen und –maßnahmen, gem. Ausgleichsflächenplanung, dienen dem Ausgleich von Eingriffen in die Natur und Landschaft durch die Bebauung und Erschließung.
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An anderer Stelle als am Ort des Eingriffes in Natur und Landschaft werden gem. § 9
Abs.1a BauGB die notwendigen Teilflächen durch textliche Festsetzung verbindlich zugeordnet. Diese Ausgleichsflächen werden allen Grundstücksflächen des Baugebietes gem. § 9
Abs.1a Satz 2 BauGB zugeordnet.
Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich in einem Umfang von 3.900 m² wird wie
folgt verbindlich zugeordnet:
-
Teilfläche Flur. Nr. 1534 Gemarkung Altenthann mit 1.562 m²
-
Teilfläche Flur. Nr. 1528/1 Gemarkung Altenthann mit 2.338 m²
Die gesamten Ausgleichsmaßnahmen sind für den erforderlichen Ausgleich ausreichend.
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3. ANLAGE - UMWELTBERICHT
3.1 Beschreibung der Planung
3.1.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplanverfahrens
Die Bauleitplanung verfolgt das Ziel, Wohnnutzung mit ca. 15 Parzellen auszuweisen um
den derzeit vordringlichen Bedarf an Bauland für einheimische Bürger zu decken.
Aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Regensburg und der
Nachfrage innerhalb des Gemeindegebietes ergibt sich für die Gemeinde der Bedarf an
Bauflächen für örtliche Bürger zur Sicherung der städtebaulichen Funktionsfähigkeit einer
unterdurchschnittlich kleinen Gemeinde im Landkreis Regensburg.
Um auch weiterhin insbesondere für einheimische Bürger Wohnbauflächen zur Verfügung
stellen zu können und der Abwanderung junger Familien entgegenzuwirken, ist eine moderate Entwicklung neuer Wohnbauparzellen notwendig. Dies stützt auch die Aufrechterhaltung von Zentralen Versorgungseinrichtungen wie Kindergarten, Kindergrippe und Schule
Zur Sicherung der Belange des Umweltschutzes sowie der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird auf Bebauungsplan ein Grünordnungsplan erstellt und integriert.
3.1.2 Prüfung und Ergebnis anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Die Fläche befindet sich im direkten östlichen Anschluss an die R 26 im bebauten Bereich.
Südwestlich schließt gleichfalls Bebauung unmittelbar an.
Alternative Standorte in Altenthann Süd im Bereich des Sportplatzes wurden aufgrund erhöhten Konfliktpotentials derzeit als schlechtere Alternative eingestuft. Ferner wären hier
umfangreichere Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Das Ziel einer möglichst wirtschaftlichen und bodenschonenden Erschließung bliebe unberücksichtigt. Bei Realisierung des Bereiches westlich des Änderungsgebietes oder am östlichen Ortsrand würde einer spornartigen
Siedlungsentwicklung Vorschub geleistet. Das Ziel einer möglichst organischen und kompakten Siedlungsentwicklung bliebe unberücksichtigt. Eine Erweiterung im Südwestlichen Bereich
würde die Grenzen des dem Ort umgebenden LSG tangieren bzw. Eine Herausnahme erfordern.
Vorhandene, kleinere Baulücken, scheiden wegen einer mangelnde Abgabebereitschaft von
Eigentümern aus, so dass sich die hier anstehende Änderung aus ortsplanerischer Sicht als
die Beste erwies.
3.1.3 Beschreibung der Festsetzung des Bebauungsplanes
Detaillierte Angaben zu den Planungen sind in der Begründung des Bebauungsplanes dargestellt.
3.2 Planerische Vorgaben, Umweltbelange und deren Berücksichtigung
3.2.1 Landesplanung / Regionalplanung
Die Planungsflächen liegen außerhalb
des Landschaftsschutzgebietes. Das gesamte Gemeindegebiet ist als landschaftliche Vorbehaltsfläche ausgewiesen. Weitere Grünzüge von regionaler
Bedeutung bestehen nicht. Die Siedlungsentwicklung ist im Anschluss an vorhandene Siedlungsflächen vorgesehen.
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3.2.2 Landschaftsplan
Ein Landschaftsplan besteht für die Gemeinde Altenthann derzeit noch nicht. Eine Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan befindet sich in
Aufstellung.
3.2.3 Allgemeine Planungsgrundsätze
Schutzgut
Ziele und deren Berücksichtigung
Bodenschutz
Bodenversiegelung auf das notwendige Maß beschränken, Funktionen des Bodens erhalten und wiederherstellen, sparsamer Umgang mit Grund und Boden
Berücksichtigung:
sparsame Erschließung, Festsetzung einer GRZ im verbindlichen Bauleitplan
Immissionsschutz
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Auswirkungen auf das Lokalklima
Berücksichtigung
Lage an gut durchlüftetem Ortsrand.
Wasserschutz
Schutz von Grund- und Oberflächenwasser, Erhalt der natürlichen Rückhaltefunktion
Berücksichtigung
Schmelz- und Niederschlagswasser kann auf dem Grundstück versickern, keine
erhebliche Veränderung des Wasserhaushalts.
Natur- und Landschaftsschutz Erhalt der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, der Vielfalt, Eigenart und Schönheit und des Erholungswertes der
Landschaft
Berücksichtigung
Die gewählte Änderungsfläche ist siedlungsangebunden, und unterliegt derzeit
intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. Die Fläche ist durch die R 26 vorbelastet.
Die Fläche entfaltet keine wesentliche Fernwirkung mit Ausnahme von Auswirkungen auf den westlich von Altenthann liegenden Mittelbereich.. Die Kuppe wird
von Bebauung freigehalten. Das umgebende Ortsbild ist von Bebauung am Ortsrand mit uneinheitlichen Eingrünungen und technischen Infrastruktureinrichtungen
geprägt.
3.3 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
3.3.1 Schutzgut Mensch
Das Planungsgebiet wurde bisher landwirtschaftlich genutzt.
Im Anschluss an den Planungsbereich befinden sich landwirtschaftliche Flächen, Hofstellen,
Wohnbauflächen und ein Kloster sowie eine Trafostation.
Verkehrslärm entsteht auf den angrenzenden Staatsstraße. Die Notwendigkeit einer näheren schalltechnischen Untersuchung dürfte aufgrund von etwa Ø 1.200 Fahrbewegungen
täglich nicht erforderlich sein. Angaben zu Erschütterungen, Geruchsbelastungen oder elektromagnetischen Feldern liegen nicht vor. Die derzeit vorhandenen 20kV Freileitung soll im
Bereich der künftigen Wohnbaufläche als Erdkabel verlegt werden. Durch die landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld ist zeitweise mit Staub-, Lärm- und Geruchsentwicklung durch
die ortsübliche Bewirtschaftung zu rechnen.
In unmittelbarer Nähe sind keine immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen
bekannt.
3.3.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Die Auswertung der verfügbaren Unterlagen gibt keine Hinweise auf beachtenswerte Arten.
Die vorhandenen Lebensräume lassen auf keine geschützten oder gefährdeten Arten schließen. Angaben über das Vorkommen der Feldlerche oder seltener Heckenbrüter liegen nicht
vor.
Die Flächen des Planungsbereiches sind hauptsächlich als Grünland genutzt. In Randzonen
bestehen Feldgehölze oder Hecken.
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3.3.3 Schutzgut Boden
Die Flächen sind unversiegelt mit Wechselbewuchs. Gemäß dem GeoFachdatenAtlas liegt
im Planungsbereich überwiegend granitisch-körniger Biotitgneis vor. Schützenswerte oder
seltene Bodenarten liegen nicht vor. Angaben über Vorbelastungen und Altlasten sind derzeit nicht bekannt.
3.3.4 Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer oder Wasserschutzgebiete sind nicht vorhanden. Eine Baugrunduntersuchung mit der Erkundung von Grund oder Schichtenwasser liegt nicht vor. Aufgrund der
Lage dürfte von mindestens mittlerem Grundwasserflurabstand ausgegangen werden. Durch
die Bodenüberdeckung ist von keiner erheblichen Empfindlichkeit für Grundwasserbeeinträchtigungen auszugehen.
3.3.5 Schutzgut Klima/Luft
Allgemeine Messungen zu Luftschadstoffen liegen für Altenthann nicht vor. Im Wirkbereich
sind keine immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Betriebe bekannt.
3.3.6 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild
Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Altenthann:
Die sind überwiegend südlich bzw. südwestlich in Richtung der bestehenden Bebauung geneigt. Im Bereich der Kreisstraße, der geplanten Haupterschließung und auf der Hangkuppe
bestehen Gehölzstrukturen die im Wesentlichen erhalten und in die Planung integriert werden sollen. Es besteht etwas Fernwirksamkeit Richtung Westen. Das umgebende Ortsbild ist
von Bebauung am Ortsrand mit uneinheitlichen Eingrünungen und technischer Infrastruktur
geprägt.
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3.3.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Im Planungsbereich sind gem. der Onlinedatenbank des BLfD (Stand: August 2012) keine
Boden- & Baudenkmale Bekannt. In etwa 100 m südöstlicher Entfernung befinden sich Bauund Bodendenkmäler im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus und des zugehörigen
Pfarrhofe.
Auf den Sachverhalt des Art. 8.1 und 8.2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes
(BayDSchG) „(1) Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige
verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer
und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, auf
Grund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den
Leiter der Arbeiten befreit. (2) Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum
Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere
Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten
gestattet.“ wird an dieser Stelle verwiesen.
Die Kosten für durchzuführende Untersuchungen sind dann durch den Maßnahmenträger zu
übernehmen.
3.3.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Eine über die genannten Aspekte hinausgehende Beachtlichkeit ist nicht anzunehmen.
3.4 Beschreibung der Umweltauswirkungen der Planung
Die Beschreibung erfolgt auf Grundlage der Zustandsermittlung (Bestandsaufnahme) und
Auswertung von zur Verfügung stehenden Kartenmaterial. Sie beschränkt sich auf nach die
nach Vorentwurf zur Bauleitplanung möglichen Auswirkungen auf die Schutzgüter.
3.4.1 Schutzgut Mensch
Es sind geringfügige Auswirkungen auf die direkt angrenzenden, wohnbaulich genutzten
Parzellen durch die zukünftige Bebauung zu erwarten. Gegenüber der für diese Parzellen
bisher freien Ortsrandlage sind Beschattungen nicht zu erwarten, Änderung des Ausblickes
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sowie die Auswirkungen der künftigen Nutzung können geringfügig als zusätzliche Belastungen auftreten.
Es ist von einer geringen Zunahme von Immissionen in den benachbarten Gebieten auszugehen. Auf das Planungsgebiet wirken die vorhandenen Emissionsquellen Straße und landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld zeitweise ein.
Zusätzliche passive und aktive Maßnahmen dürften zur Einhaltung der maximal zulässigen
Obergrenzen für allgemeine Wohngebiete nicht zu erwarten sein. Das Erholungspotential
der siedlungsnahen Umgebung wird nicht wesentlich beeinträchtigt, da eine Durchgängigkeit
weitestgehend erhalten bleibt. Erholungsrelevante Defizite an anderer Stelle sind ebenfalls
nicht zu erwarten.
Weitere, erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
3.4.2 Schutzgut Tiere / Pflanzen
Durch die Bebauung werden die vorhandenen Lebensräume verändert. Gegenüber den
bisherigen landwirtschaftlichen Flächen werden überbaute Flächen und bepflanzte Gartenflächen entstehen. Auswirkungen auf besonders oder streng geschützte Arten werden gesondert behandelt.
3.4.3 Schutzgut Boden
Es erfolgt eine Teilversiegelung des Bodens durch Überbauung und befestigte Flächen. Erhebliche Auswirkungen auf das Gesamtsystem im weiteren Umfeld sind nicht zu erwarten.
Bei Vorreinigung von Niederschlagswasser aus Verkehrs- oder Dachflächen in offenen, belebten Bodenzonen ist ein oberflächennaher Eintrag von Schadstoffen nicht auszuschließen.
Sofern dies im Rahmen der anerkannten Regeln der Technik erfolgt, ist nicht von erheblichen
Auswirkungen auszugehen.
3.4.4 Schutzgut Wasser
Geringfügige und zeitlich beschränkte Auswirkungen können sich durch Baumaßnahmen ergeben. Erhebliche Auswirkungen auf die Grundwassersituation sind bei Einhaltung der Regeln der Technik und bei Nichtannahmen von Unfallereignissen nicht zu erwarten.
3.4.5 Schutzgut Klima/Luft
Es sind aufgrund der Ortsrandlage keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Durch zusätzliche Versiegelungen können sich kleinräumig zusätzliche, geringfügige Erwärmungen
ergeben.
3.4.6 Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter
Die Wahrnehmung des bisherigen Ortes wird im direkten Umfeld erkennbar verändert. Es
wird ein neuer Siedlungsrand am Ortsrand von Altenthann entstehen. Grünflächen mit
Pflanzbindungen sind zur angemessenen Ortsrandgestaltung im Norden festgesetzt. Die in
den Festsetzungen beinhalteten Bautypen, insbesondere der Dachformen, Gebäudehöhen
und Höhenlagen können zu keinem geänderten neuen Ortsrand mit vom bisherigen Erscheinungsbild abweichender Baugestaltung führen. Die vorgesehenen Pflanzpflichten werden
erst mittelfristig den Verlust der Eingriffe kompensieren.
3.4.7 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei
Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, keine Bauleitplanung) bliebe die Bestandssituation unverändert. Die beschriebenen Eingriffe und notwendige Ausgleichsmaßnahmen
blieben aus. Der ermittelte Bedarf an Bauflächen würde an anderer Stelle mittelfristig zu
nicht quantifizierbaren Eingriffen führen.
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3.5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
3.5.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung
Folgende Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen sind vorgesehen bzw. sind auf Bebauungsplanebene möglich:

Beschränkung der max. zulässigen Aufschüttungen und Abgrabungen

Festsetzung ortstypischer Dachfarben und Fassadengestaltung

Festsetzung versickerungsfähiger Befestigungen für Teilflächen der öffentlichen und
privaten Erschließung, Festsetzungen zum Oberflächenwasserrückhalt auf den Privatflächen

Festsetzung einer Mindestbegrünung der privaten Flächen

Festsetzungen zum Erhalt wesentlicher Gehölze

Festsetzung einer gliedernden Grünfläche mit Pflanzbindung am nördlichen Ortsrand

Festsetzung maximal zulässiger Wand- und Firsthöhen

Verbot tiergruppenschädigender Bauteile (Sockelmauern bei Zäunen)
3.5.2 Art und Ausmaß von unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen
In der Abwägung sind die baulichen Entwicklungen entsprechend dem vorliegendem Bedarf
in Altenthann nach dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§1a,
Abs. 2 BauGB / EAG Bau) vorrangig vor Entwicklungen an anderen Stellen einzustufen. Erhebliche nachhaltige Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
3.5.3 Ausgleichsmaßnahmen
Die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist im Kap. 2.2 dargelegt.
3.6 Verfahren und Methodik der Umweltprüfung
Zur Ermittlung der Bestandssituation der einzelnen Schutzgüter erfolgte eine Auswertung der
zur Verfügung stehenden Unterlagen. Zur Ermittlung der vorhandenen Lebensraumtypen,
Arten und der vorhandenen Versiegelung erfolgt eine Luftbildauswertung mit ergänzender
Geländeerhebung. Die Umweltauswirkungen wurden zu den einzelnen Schutzgütern auf
Grundlage des Entwurfes des Bebauungsplanes und der genannten Erhebungen beschrieben.
3.7 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
Keine.
3.8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt
Auswirkungen können sich für das Orts- und Landschaftsbild und auch für die Schutzgüter
Mensch, Tiere und Pflanzen ergeben.
Erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten, Monitoringmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
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3.9 Zusammenfassung
Die Gemeinde Altenthann liegt nordöstlich von Regensburg. Laut Regionalplan Region Regensburg (11) zählt die Gemeinde zum Allgemeinen ländlichen Raum. Aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Regensburg und der Nachfrage innerhalb
des Gemeindegebietes ergibt sich für die Gemeinde der Bedarf an Bauflächen für örtliche
Bürger zur Sicherung der städtebaulichen Funktionsfähigkeit einer unterdurchschnittlich kleinen Gemeinde im Landkreis Regensburg. Am Ortsrand von Altenthann erfolgt deshalb die
Festsetzung neuer allgemeiner Wohngebietsflächen mit Einzelhäusern auf knapp 13.400 m².
Die Fläche ist durch die bestehende Straße gut erschlossen.
Die grünordnerischen Festsetzungen dienen dazu, das geplante Vorhaben in das Ortsbild
weitgehend einzubinden, eine Mindestbegrünung sicherzustellen und den naturschutzrechtlichen Erfordernissen der Eingriffsminimierung zu entsprechen und die Sicherung gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu fördern.
Erhebliche Auswirkungen auf Boden, Wasser, Luft sowie Tiere und Pflanzen konnten nicht
erkannt werden. Nicht weiter quantifizierbare Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind
durch den bestehenden Straßenverkehrslärm zu erwarten. Das Orts- und Landschaftsbild
wird sich im Bereich der Planungsfläche deutlich verändern, die Auswirkungen werden durch
die grünordnerischen Festsetzungen minimiert.
umweltbericht zum bebauungsplan allgemeines wohngebiet “altenthann nord 1“
Planverfasser:
Planteam Trummer-Bartsch
Dipl. Ing. FH Bernhard Bartsch
Stadtplaner SRL
Landschaftsarchitekt BDLA
Pommernstraße 20
93073 Neutraubling
Neutraubling, den .....................
...........................................
Gemeinde Altenthann
vertreten durch
1.Bürgermeister Ludwig Eder
Altenthann, den ................................
...........................................
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