Nachbarschaftsverband Reutlingen-Tübingen Anlage 2 Planungsgruppe 20.01.2014 Dettenhausen Eningen Kirchentellinsfurt Kusterdingen Pfullingen Reutlingen Tübingen Wannweil Begründung zur 128. Flächennutzungsplanänderung, Reutlingen (6.90): Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche “Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppen“, Gemarkung Reutlingen/ Flur Betzingen I. Planungsbericht 1. Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gemeinschaftsschuppenanlage Einmark“, Gemarkung Reutlingen/Flur Betzingen beschlossen. Der Nachbarschaftsverband Reutlingen - Tübingen wurde dazu aufgefordert, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Aufgrund der stetigen Nachfrage zur Errichtung von landwirtschaftlichen Scheunen und Schuppen im Außenbereich ist vorgesehen, den Flächennutzungsplan entsprechend des örtlichen Bedarfs in den Stadtbezirken zu ändern. Für Nebenerwerbs- und Hobbylandwirte besteht ansonsten keine Möglichkeit landwirtschaftliche Schuppen im Außenbereich zu errichten um ihre Geräte, Maschinen und Ernteprodukte unterzubringen. Es ist angedacht, das in diesem Gemeinschaftsschuppengebiet Interessenten entsprechend ihrem individuellen Bedarf nach der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Gemeinschaftsschuppen, Schuppeneinheiten errichten, die der Unterbringung ihrer landwirtschaftlichen Geräte, Maschinen und Ernteprodukte dienen. Die Errichtung der Gemeinschaftsschuppen dient im weiteren Sinn auch der Landschaftspflege und dem Naturschutz, da hierdurch auch von nicht privilegierten Landwirten ein wichtiger landschaftspflegerischer Beitrag durch Nutzung und Pflege z.B. von Wiesen, Streuobstwiesen, Äcker und Nutzgärten erbracht wird. Durch diese kompakte Gemeinschaftsschuppenanlage wird zudem einer Zersiedelung der Landschaft durch den Bau einzelner Schuppen vorgebeugt. Im Flächennutzungsplan ist das betroffene Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung soll die durch die Schuppenanlagen bebaute Fläche als Sondergebiet ‚ Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppen‘ festgesetzt werden. Ein Teil des betroffenen Grundstücks wurde im Zuge des in der Umweltprüfung erarbeiteten Grünordnungsplans als externe Ausgleichsfläche dem Bebauungsplan zugeordnet. Auf Ebene des Flächennutzungsplans bleibt diese Fläche als Fläche für die Landwirtschaft bestehen. 2. Prüfung alternativer Planmöglichkeiten Im Zuge der Standortsuche wurden mehrere Alternativen in Erwägung gezogen. Als alternative Planmöglichkeit kamen ein Standort im Nordraum, sowie zwei Standorte im Südraum von Betzingen in Frage. Der Standort im Nordraum wurde aufgrund einer zu geringen Nachfrage verworfen. Für den Marktplatz 22 • 72764 Reutlingen • Postfach 2543 • 72715 Reutlingen • Telefon 0 71 21/3 03-24 23 • Telefax 0 71 21/3 03 22 81 Internet www.nachbarschaftsverband-reutlingen-tuebingen.de • E-Mail [email protected] Südraum wurde ein ausreichender Bedarf festgestellt und es hat sich in diesem Zuge eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Gemeinschaftsschuppen gebildet. Aufgrund der günstigen Lage und der daraus resultierenden guten Anbindung wurde ein Standort südlich angrenzend an die B28 gewählt. Durch die Bebauung mit einer Gemeinschaftsschuppenanlage wird hier eine vorteilhafte Wirkung auf die Lärmausbreitung, ausgehend von der B28, erzielt. Der Zuschnitt der Fläche bietet die Möglichkeit eine für die Bebauung ungeeignete Restfläche direkt als Ausgleichsfläche zu nutzen. Die Fläche, bestehend aus 2 Flurstücken, befindet sich im Eigentum der Stadt. Der Alternativstandort im Südraum von Betzingen liegt an der Breitenbachstraße entgegen einer Kleingartensiedlung auf dem Flurstück 3906. Im Vergleich erwies sich dieser Standort als ungeeignet. Da die Fläche inklusive darauf befindlichen Stallungen verpachtet ist müsste erst eine Kündigung des Vertrages erfolgen um eine Verfügbarkeit zu gewährleisten. Das Flurstück grenzt zudem direkt an den Breitenbach, die Bachaue wie auch die Grünlandflächen sollen erhalten bleiben. Allgemein weist der Standort eine sehr hohe Bedeutung für das Landschaftsbild auf. 3. Frühzeitige Beteiligung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vom 22.10.2012 bis 23.11.2012 durchgeführt. Die für die Flächennutzungsplanänderung relevanten Stellungnahmen sind nachfolgend aufgeführt und werden wie beschrieben berücksichtigt: Regionalverband Neckar-Alb vom 15.11.2012: Mit dem o.g. Bebauungsplan bzw. der Flächennutzungsplanänderung sollen die Voraussetzungen für die Errichtung von landwirtschaftlichen Schuppen für nicht privilegierte Landbewirtschafter südlich der Ortslage von Reutlingen-Betzingen an der B 28 geschaffen werden. Der Planungsausschuss des Regionalverbands Neckar-Alb hat sich in der Sitzung am 8.11.2005 mit dem Thema Ausweisung von Schuppengebieten im Außenbereich befasst und folgende Empfehlung bei der Behandlung von entsprechenden Bauleitplänen gegeben: „Die Ausweisung von Schuppengebieten für nicht privilegierte Landbewirtschafter i. S. von § 201, 35 Abs. 1 BauGB sollten aus regionalplanerischer Sicht folgende Standortbedingungen erfüllen: Anschluss an die bestehende Bebauung oder in Ortsnähe, Lage außerhalb von regionalen Grünzügen oder Grünzäsuren und/oder schutzbedürftigen Bereichen für Naturschutz und Landschaftspflege, Vorhandene Erschließung. Falls kein Standort in Ortsnähe gefunden werden kann, sollte das Vorhaben im Anschluss an bereits bestehende Schuppen oder baulichen Vorbelastungen im Außenbereich vorgesehen werden. Der Regionalverband sollte bei der Standortsuche einbezogen werden.“ Der Standort befindet sich in Ortsnähe. In der näheren Umgebung sind bereits bauliche Anlagen vorhanden. In der Raumnutzungskarte des Regionalplans Neckar-Alb 1993 tangiert das Gebiet einen Regionalen Grünzug. In der Raumnutzungskarte des Entwurfs 2012 ist an dieser Stelle ein Vorbehaltsgebiet Regionaler Grünzug festgelegt. Der Standort des geplanten Schuppengebiets widerspricht somit nicht regionalplanerischen Zielen. Aus regionalplanerischer Sicht werden deshalb zum o.g. Bebauungsplan keine Bedenken und Anregungen vorgebracht. Stellungnahme der Verwaltung: Wird zur Kenntnis genommen. Landratsamt Reutlingen vom 22.11.2012: Belange des Natur- und Landschaftsschutzes Örtliche Situation Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes umfasst mit ca. 0,33 ha eine vergleichsweise geringe Fläche. Die Flurstücke werden derzeit als Wirtschaftsgrünland genutzt. Eine schmale, locker und lückenhafte wachsende Hecke muss aufgrund der geplanten Anordnung der Baufenster gerodet werden. Als Ersatz ist eine Neupflanzung vorgesehen, die im Lageplan als Pflanzgebot dargestellt ist. Seite 2 von 10 Schutzgebiete nach dem BNatschG oder geschützte Biotope sind nicht unmittelbar von der Planung betroffen. Das Plangebiet ist der B28 zugeordnet. Diese Bündelung wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings ist dieses Gebiet auch teil eines weitläufigen ökologisch wertvollen Streuobstbestandes, so dass Auswirkungen auf diesen Lebensraum nicht ausgeschlossen werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Zur Prüfung der beeinträchtigten Belange des Umweltschutzes wurden eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung nach §§ 44 BNatschG, eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, wie auch grünordnerische Festsetzungen für das Plangebiet angefertigt. Die Ergebnisse wurden entsprechend in den Bebauungsplan und die Begründung eingearbeitet (vgl. Umweltbericht). 4. Weitere Vorgehensweise Die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren “Gemeinschaftsschuppenanlage Einmark" durchgeführt. Im Zuge der öffentlichen Auslegung der 128. Flächennutzungsplanänderung werden die Öffentlichkeit und Behörden erneut beteiligt. II. Umweltbericht Im Rahmen des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist auf der Grundlage einer Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen. Dieser enthält Angaben zu Schutzgütern und umweltrelevanten Belangen, die von der Planung berührt werden. Auf Grundlage einer Bestandsanalyse werden die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft bzw. auf andere Schutzgüter sowie mögliche Wechselwirkungen geprüft und Aussagen zu Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen. Der Umweltbericht im FNP-Änderungsverfahren basiert auf dem Umweltbericht aus dem parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren. Der Umweltbericht entspricht dem aktuellen Erkenntnisstand. 1. Kurzdarstellung des Planungsinhaltes und der Planungsziele Art des Gebiets Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche “Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppen“ Art der Bebauung Gemeinschaftsschuppenanlage Flächenbedarf Ca. 0,33 ha 2. Fachziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung Die Berücksichtigung der Umweltschutz-Fachziele erfolgt im weiteren parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren. Bodenschutz Funktionen des Bodens sichern und wiederherstellen, sparsamer Umgang mit Grund und Boden. Zusammenfassen von landwirtschaftlichen Schuppen statt Einzelschuppen auf verschiedenen Grundstücken. Berücksichtigung im Es ist keine Unterkellerung der Schuppenanlage zulässig. Bebauungsplan Für die Erschließungsflächen werden offene Beläge, die einer Regenwasserversickerung zuträglich sind, vorgeschrieben. Immissionsschutz Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm, Schadstoffe) Seite 3 von 10 Im Schuppengebiet ist die Lagerung von Chemikalien, Farben, chemischen Flüssigkeiten u.ä. die nicht landwirtschaftlichen Zwecken Berücksichtigung im dienen, ausgeschlossen. Bebauungsplan Weiter wird in den textlichen Festsetzungen der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die der Landwirtschaft dienen, geregelt. Schutz von Grundwasser, Oberflächenwasser, Erhalt der natürlichen Rückhaltefähigkeit für Niederschläge Wasserschutz Für die Erschließungsflächen werden offene Beläge, die einer Regenwasserversickerung zuträglich sind, vorgeschrieben. Weiter sind für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser Berücksichtigung im Mulden anzulegen. Die Lagerung von Farben, Chemikalien und Bebauungsplan chemischen Flüssigkeiten, die nicht der Landwirtschaft dienen, ist unzulässig. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die der Landwirtschaft dienen wird im Textteil geregelt. Natur- und Landschaftsschutz Artenschutz, Schutz und Erhalt von Lebensräumen, Erholungsfunktion der Landschaft erhalten. Durch Pflanzgebote und Pflanzbindung wird die Eingrünung durch Berücksichtigung im Laubbäume und Sträucher (heimische Arten) gewährleistet. Eine Bebauungsplan Eingriffs-/Ausgleichsbilanz wurde erstellt und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. 3. Bestandsaufnahme der Aspekte des Umweltschutzes und deren Bewertung Gebietscharakterisierung (derzeitiger Umweltzustand) Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume Landwirtschaftliche Fläche (Wiese/Wirtschaftsgrünland) südlich von Betzingen Kurze Beschreibung Lebensräume, Biotopstrukturen: Das Plangebiet wird als Wiese/Wirtschaftsgrünland genutzt. Weder das Plangebiet noch Teile davon liegen in bestehenden oder geplanten Schutzgebieten. Für das Plangebiet sind keine besonderen Artenvorkommen bekannt. Das Plangebiet grenzt im Süden und Westen direkt an den Streuobstwiesengürtel am Ortsrand von Betzingen. Boden Geolog. Untergrund, Art des Bodens Der geologische Untergrund besteht aus Tonsteinen des Unterjura (Obtusustonsteinformation/Turneriton), z.T. Verschwemmungssediment. Die vorherrschenden Böden sind ein über 4 dm mächtiges Kolluvium aus schluffigem Lehm, meist auf Tonfließerden, selten auf lehmigem Schutt. Versiegelung Seite 4 von 10 Kurze Bewertung Die landwirtschaftlich genutzte Fläche des Planungsgebietes hat mittlere Bedeutung als Lebensraum und für den Artenschutz. Diese Flächen haben eine hohe Bedeutung als Lebensräume für den Arten- und Biotopschutz. In dem unversiegelten, landwirtschaftlich genutzten Gebiet sind die Bodenfunktionen weitgehend erhalten. Für das Schutzgut Boden ergibt sich eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen. Schutzgut Kurze Beschreibung Kurze Bewertung Das Plangebiet ist unversiegelt. Wasseraufnahme, -rückhaltung und Versickerung Die Böden im Plangebiet haben hohe bis sehr hohe Bedeutung für Wasserrückhaltung und eine mittlere Bedeutung als Zufluss zum Gewässersystem des Breitenbaches. Hohe abflussdämpfende Wirkung der feuchten Böden bei Starkregen, hohe jährliche Grundwasserneubildung aus Niederschlag. Die Funktion Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird mit hoch bewertet. Für die Funktion Filter und Puffer für Schadstoffe haben die Böden eine geringe, teilweise mittlere Bedeutung. Eignung für landwirtschaftliche Nutzung Die Böden im Plangebiet haben eine gute Eignung für die Ackernutzung, eine mittlere bis gute Eignung für Grünland sowie eine mittlere, teilweise hohe Bedeutung für die Funktion Bodenfruchtbarkeit. Altlasten: Laut Altlastenkataster keine bekannt Wasser Das Untersuchungsgebiet weist keine Oberflächengewässer auf und besitzt keinen Status als Wasserschutzgebiet. In der Nähe befindet sich der Breitenbach, der topographisch tiefer als das Plangebiet liegt. Daher ist davon auszugehen, dass dieses Fliessgewässer einen Teil des nicht Das Schutzgut Wasser wird mit versickernden oder verdunstenden der Stufe mittel bis hoch Oberflächenwassers aufnimmt. bewertet. Beim Plangebiet handelt es sich um Flächen mit hoher abflussdämpfender Wirkung bei Starkregen. Für die Grundwasserneubildung aus Niederschlag ist das Plangebiet von mittlerer bis hoher Bedeutung, da es sich um Böden mit mittlerer Wasserdurchlässigkeit handelt. Luft Luftqualität laut Flechtenkarte Flechten mit leichter Schädigung (Flechtenkarte 2010) Das Gebiet hat eine relativ gute Luftqualität. Klima Das Plangebiet liegt nicht direkt in einem Kaltluftentstehungsgebiet. Hat lediglich kleinklimatische Bedeutung. Landschaftsbild und Erholung Landschaftsbild Das Schutzgut Landschaftsbild Das Gebiet ist Teil eines weiträumigen und Erholung wird mit einer Streuobstgürtels in Ortsrandlage von mittleren Stufe bewertet. Seite 5 von 10 Schutzgut Kurze Beschreibung Kurze Bewertung Betzingen. Vorbelastung durch Lärm ist feststellbar durch die unmittelbar an den asphaltierten Feldweg und vor allem die angrenzende Bundesstraße B28. Erholung Das Gebiet hat ein hohes Potenzial für die Tages- und Kurzzeiterholung, was sich an einer hohen Radfahrer- und Spaziergängerfrequenz ablesen lässt Von dem Plangebiet selbst gehen derzeit keine nennenswerten Lärmbelästigungen aus, abgesehen von der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Wiesen mit Weitere Aspekte zum Schutz Maschinen sowie der Zufahrt zu den Mittlere Bedeutung, in den des Menschen und seiner landwirtschaftlichen Grundstücken Randbezirken vorbelastet Gesundheit über den landwirtschaftlichen Weg. Das Gebiet hat durch die direkt angrenzende Bundesstraße B28 hohe dauerhafte Vorbelastungen durch Lärm und Abgasemissionen. Keine architektonischen Kulturgüter oder sonstige Sachgüter bekannt. Kultur- und Sachgüter 4. Keine Bedeutung Voraussichtlich erheblich beeinflusste Schutzgüter Schutzgut erheblich nicht erheblich/ gering Bemerkung Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume X Die geplante Schuppenanlage führt zum Verlust hochwertiger Wiesenflächen. Eine Beeinträchtigung der Population der betroffenen Arten auf lokaler Ebene ist jedoch unwahrscheinlich. Boden X Versiegelung bisher unversiegelter Fläche Wasser X Kleinräumige Verschlechterung der Versickerungsmöglichkeit. Luft X Voraussichtlich nur geringfügige und kleinräumige Verschlechterung der Luftqualität. Klima X Voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen auf das Lokalklima, insbesondere keine erheblichen siedlungsklimatischen Auswirkungen. Landschaftsbild und Erholung X Vorbelastung durch angrenzende B28, Grünfläche in Randlage Weitere Aspekte zum Schutz des Menschen und seiner Gesundheit X Keine Bedeutung Seite 6 von 10 Schutzgut erheblich Kultur- und Sachgüter 5. nicht erheblich/ gering Bemerkung X Keine Bedeutung Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen 5.1 Erforderlichkeit der Eingriffsregelung: Im naturschutzrechtlichen Sinne stellt das geplante Baugebiet einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, weil die Änderung der Nutzung die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen (§ 14 Abs. 1 BNatschG). Da das Planungsgebiet im unbeplanten Außenbereich liegt, ist der mit der Planung ermöglichte Eingriff bisher nicht zulässig. Daher ist ein Ausgleich erforderlich. Die Bestandsaufnahme und Bewertung samt Eingriffs-/Ausgleichbilanz erstellte das Planungsbüro Brenner in Reutlingen. 5.2 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen Vermeidungsmaßnahmen Durch die Errichtung kompakter Gemeinschaftsschuppenanlagen wird die Inanspruchnahme neuer, möglicherweise ökologisch wertvollerer, Flächen durch einzelne Schuppen oder kleinere Schuppenanlagen in der freien Landschaft vermieden und die Landschaft geschont. Verringerungsmaßnahmen Zur Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt sind für die Kompensation des anfallenden Regenwassers Versickerungs- und Rückhaltemulden mit Anschluss an die Wiesengräben anzulegen, die Erschließungsflächen erhalten wasserdurchlässige Beläge. Ausgleichsmaßnahmen Zum Ausgleich werden planintern die nicht bebaubaren Grundstücksflächen mit einem flächenhaften Pflanzgebot und Pflanzbindungen belegt, welche extensive Mähwiesen und eine Eingrünung zur freien Landschaft durch Feldgehölze vorschreiben. Ergänzt wird die Durchgrünung durch insgesamt fünf Einzelbäume (heimische Laubbäume, z. Bsp. Obsthochstämme). Zusätzlich sind Nistkästen vorgesehen. Aufgrund der intensiven Nutzungsmöglichkeit des Plangebietes sind die Flächenausweisungen für Ausgleichsmaßnahmen extrem eingeschränkt. Da planintern kein Ausgleich erreicht werden kann, werden zusätzlich planexterne Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a (3) BauGB festgelegt. Die westlich an das Plangebiet angrenzende Restfläche des Flurstücks 582, eine extensive Mähwiese, wird hierzu zusätzlich durch 2 Hochstamm-Obstbäume bepflanzt, die bestehende Feldhecke wird ergänzt und verdichtet. Diese Maßnahme dient der besseren Einbindung der Planung in die Landschaft und erreicht für das Schutzgut Arten und Biotope eine teilweise Kompensation des entstandenen Defizits. Da jedoch ein erhebliches Defizit verbleibt, wird als weiterer Ausgleich zusätzlich ein Teil der Maßnahme „Renaturierung des Breitenbachs an der Mündung Echaz“ als weitere Ausgleichsmaßnahme herangezogen. Der Eingriff für das Schutzgut Arten und Biotope wird hierdurch ausgeglichen. Um den Eingriff in das Schutzgut Boden auszugleichen, stehen kaum geeignete Maßnahmen zur Verfügung. Daher wird das Kompensationsdefizit für das Schutzgut Boden durch Monetarisierung nach der Ausgleichsabgabeverordnung für den Außenbereich ausgeglichen. Die festgelegte Kompensationszahlung wird zweckgebunden für eine andere Maßnahme zur positiven Entwicklung von Natur und Landschaft, der Renaturierung des Wiesenbachs in Rommelsbach, eingesetzt. 5.3 Artenschutzrechtliche Vorprüfung Zur Einschätzung der Auswirkungen des Vorhabens auf Arten, die nach deutschem und europäischem Recht besonders geschützt sind, wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung Seite 7 von 10 durchgeführt. Im Rahmen einer Geländebegehung wurden die im Plangebiet und seiner unmittelbaren Umgebung vorhandenen Raumstrukturen und Lebensraumtypen betrachtet und daraufhin eine Einschätzung bezüglich der Vorkommen geschützter Tiere im Plangebiet durchgeführt. Diese Vorprüfung erfolgte durch das Planungsbüro Brenner Reutlingen. Die Untersuchung ergab keine Anhaltspunkte für eine relevante Beeinträchtigung der besonders geschützten Arten und ihrer lokalen Populationen. 6. Prognose der Umweltentwicklung bei Planungsdurchführung und Null-Variante und deren Bewertung 6.1. Prognose bei Null-Variante (Nichtdurchführung der Planung) Ohne die bauliche Entwicklung würde der Planbereich weiterhin landwirtschaftlich als Wiese genutzt. Die Bestandsbewertung gibt daher die Bewertung der Nullvariante wieder. 6.2. Prognose bei Durchführung der Planung Schutzgut Kurze Beschreibung Kurze Bewertung Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume Durch die Umsetzung der Planung geht ein bisher relativ naturnaher und überwiegend extensiv genutzter Lebensraum (Wiese) für die Tierwelt zumindest teilweise dauerhaft verloren. Die planinternen Ausgleichsmaßnahmen Feldheckenstrukturen und Pflanzung von hochstämmigen Streuobstbäumen schaffen neue Lebensräume insbesondere für Fledermäuse und Vögel. Boden Die Bodenversiegelung bedingt neben den Funktionsverlusten für das Schutzgut Boden auch eine thermische Belastung bzw. Veränderung des Kleinklimas, dies bewirkt eine verstärkte Verdunstung und somit eine Änderung des Erhebliche Versiegelung der bisher Landschaftswasserhaushaltes. unversiegelten Fläche. Durch eine verringerte Versickerungsrate erhöht sich der Oberflächenabfluss. Außerdem führt die Bodenversiegelung nicht nur zu einem Verlust der Bodenfunktion „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“, sondern auch zu einem Verlust der Flächen für die Landwirtschaft. Wasser Durch die erhöhte Versiegelung und der damit einhergehender verringerten Versickerungsrate erhöht sich der Oberflächenabfluss. Seite 8 von 10 Der bisher unversiegelte Boden ermöglichte eine direkte Zuführung des Niederschlags in den Wasserkreislauf, dies entfällt mit der Bebauung; die Versickerung wird auf die begrünten oder geschotterten Flächen sowie die Versickerungsmulde beschränkt, im Schuppengebiet wird die Lagerung von Chemikalien ausgeschlossen, im Textteil werden Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten für die Landwirtschaft aufgenommen. Schutzgut Kurze Beschreibung Luft/Klima Die geplante Bebauung reduziert durch Versiegelung die klimawirksamen Flächen. Neue Gebäudekörper verändern die Luftleitbahn. Kurze Bewertung Die Beeinträchtigung ist als geringfügig einzustufen. Das Schutzgut Klima wird durch die vorgesehenen Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen planintern ausgeglichen. Landschaftsbild und Erholung Die Bebauung verändert das Landschaftsbild. Durch die geplante Anpflanzung von Einzelbäumen und Feldgehölzen wird das Plangebiet zur freien Landschaft optisch abgegrenzt und weitere kleinteilige Landschaftselemente zur Aufwertung des Landschaftsbildes geschaffen. Der Eingriff ist hiermit ausgeglichen. Sonstige natürliche Ressourcen (Energie) Im Plangebiet ist der Einsatz erneuerbarer Energien möglich. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen ist möglich und liegt in der Verantwortung der Investoren. Durch die nördlich verlaufende B28 Weitere Aspekte zum Schutz besteht eine Vorbelastung durch Lärm und Immissionen. Diese wird des Menschen und seiner durch die Planverwirklichung nur Gesundheit minimal verstärkt. Kultur- und Sachgüter 7. Keine Kulturdenkmale. Der Eingriff wird als sehr gering eingeschätzt, es sind keine Maßnahmen zum Ausgleich erforderlich. Im Zuge der geplanten Pflanzungen wird das Plangebiet besser abgeschirmt und vor Lärm und Immissionen geschützt. Keine Bedeutung. Vorgehensweise bei der Durchführung der Umweltprüfung Für den vorliegenden Umweltbericht liegen folgende Daten vor: Allgemeine Datengrundlagen Regionalplan Neckar-Alb 1993 mit Landschaftsrahmenplan Flächennutzungsplan NBV Reutlingen-Tübingen Landschaftsplan NBV Reutlingen-Tübingen 1997 Historische Erhebung altlastenrelevanter Flurstücke (HISTE) Flechtenkartierung Reutlingen 2010 Freiräume in Stadtlandschaften Reutlingen-Tübingen 1981 Artenschutzrechtliche Vorprüfung nach §§44 ff BNatschG (Büro Brenner, 2013) Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung und Grünordnerische Festsetzung zum Bebauungsplan „Einmark“ (Büro Brenner, 2013) Grünordnungsplan (Büro Brenner, 2013) Gebietsbezogene Grundlagen Verwendete Verfahren Die anzuwendenden Methoden sind fachlich übliche Methoden (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz: Bewertung nach den Empfehlungen der LUBW). Hinzuweisen ist darauf, dass nicht alle Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern – aufgrund der Komplexität von Natur und Landschaft – erfasst, beschrieben und beurteilt werden können. Die Schwierigkeiten und fehlende Umweltprüfung zeigt jedoch die wichtigsten und bedeutendsten Erkenntnisse Wechselwirkungen auf. Für diesen Plan wurde bereits eine Behördenbeteiligung durchgeführt, Seite 9 von 10 so dass deren Wissen und Informationen in die Umweltprüfung bzw. diesen Umweltbericht einfließen konnten. 8. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkung (Monitoring) Die Überwachung möglicherweise erheblicher, nicht vorhersehbarer Umweltauswirkungen erfolgt im Rahmen der allgemeinen Erfassung der Umweltdaten (kommunales Umweltindikatorensystem, KUIS). Die Stadt Reutlingen kann jedoch kein umfassendes, flächendeckendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreiben. Sie ist daher auf entsprechende Informationen der zuständigen Umweltbehörden angewiesen, die ihr etwaige Erkenntnisse über derartige unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zuleiten müssen. 9. Zusammenfassung Umweltbericht Das Plangebiet ist eine landwirtschaftlich genutzte Fläche im Außenbereich, die mit dem Bebauungsplanverfahren „Einmark“ einer Bebauung durch landwirtschaftlich genutzte Gemeinschaftsschuppenanlage zugeführt werden soll. Die vorgesehenen Bauformen entsprechen der Nutzung und passen sich in der Höhe und der Gestaltung der typischen Schuppenbebauung an. Das Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteils Betzingen und ist von der angrenzenden Bebauung durch die Bundesstraße B28 getrennt. Das Gebiet ist bisher unversiegelt. Durch die zukünftige Nutzung wird ein erheblicher Teil des Gebietes versiegelt, dadurch ist vor allem das Schutzgut Boden erheblich betroffen. Da das Planungsgebiet im unbeplanten Außenbereich liegt, ist der mit der Planung ermöglichte Eingriff durch nicht privilegierte Landwirte bisher nicht zulässig. Zur Minderung des Eingriffs sind Versickerungsmulden und Eingrünungen durch heimische Bäume und Sträucher geplant. Als Ausgleichsmaßnahme ist die Eingrünung durch Feldhecken und die zusätzliche Pflanzung von 5 hochstämmige Streuobstbäumen im Bereich des Planungsgebietes vorgesehen, sowie 2 Bäume und eine Feldheckenstruktur auf der direkt angrenzenden externen Ausgleichsfläche. Für die Schutzgüter Arten und Biotope sowie Boden verbleibt ein Defizit, das durch externe Maßnahmen ausgeglichen wird. Dvorak Seite 10 von 10