Anlage 2, Begründung v. 14.01.2014

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Nachbarschaftsverband
Reutlingen-Tübingen
Anlage 2
Planungsgruppe
20.01.2014
Dettenhausen
Eningen
Kirchentellinsfurt
Kusterdingen
Pfullingen
Reutlingen
Tübingen
Wannweil
Begründung zur 128. Flächennutzungsplanänderung, Reutlingen (6.90):
Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche “Landwirtschaftliche
Gemeinschaftsschuppen“,
Gemarkung Reutlingen/ Flur Betzingen
I.
Planungsbericht
1.
Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.09.2012 die Aufstellung des Bebauungsplans
„Gemeinschaftsschuppenanlage Einmark“, Gemarkung Reutlingen/Flur Betzingen beschlossen. Der
Nachbarschaftsverband Reutlingen - Tübingen wurde dazu aufgefordert, den Flächennutzungsplan im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Aufgrund der stetigen Nachfrage zur Errichtung von landwirtschaftlichen Scheunen und Schuppen im
Außenbereich ist vorgesehen, den Flächennutzungsplan entsprechend des örtlichen Bedarfs in den
Stadtbezirken zu ändern. Für Nebenerwerbs- und Hobbylandwirte besteht ansonsten keine Möglichkeit
landwirtschaftliche Schuppen im Außenbereich zu errichten um ihre Geräte, Maschinen und
Ernteprodukte unterzubringen. Es ist angedacht, das in diesem Gemeinschaftsschuppengebiet
Interessenten entsprechend ihrem individuellen Bedarf nach der Gründung einer Gesellschaft
bürgerlichen Rechts (GbR) - Gemeinschaftsschuppen, Schuppeneinheiten errichten, die der
Unterbringung ihrer landwirtschaftlichen Geräte, Maschinen und Ernteprodukte dienen. Die Errichtung der
Gemeinschaftsschuppen dient im weiteren Sinn auch der Landschaftspflege und dem Naturschutz, da
hierdurch auch von nicht privilegierten Landwirten ein wichtiger landschaftspflegerischer Beitrag durch
Nutzung und Pflege z.B. von Wiesen, Streuobstwiesen, Äcker und Nutzgärten erbracht wird. Durch diese
kompakte Gemeinschaftsschuppenanlage wird zudem einer Zersiedelung der Landschaft durch den Bau
einzelner Schuppen vorgebeugt.
Im Flächennutzungsplan ist das betroffene Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Zuge
der Flächennutzungsplanänderung soll die durch die Schuppenanlagen bebaute Fläche als Sondergebiet ‚
Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppen‘ festgesetzt werden. Ein Teil des betroffenen Grundstücks
wurde im Zuge des in der Umweltprüfung erarbeiteten Grünordnungsplans als externe Ausgleichsfläche
dem Bebauungsplan zugeordnet. Auf Ebene des Flächennutzungsplans bleibt diese Fläche als Fläche für
die Landwirtschaft bestehen.
2.
Prüfung alternativer Planmöglichkeiten
Im Zuge der Standortsuche wurden mehrere Alternativen in Erwägung gezogen. Als alternative
Planmöglichkeit kamen ein Standort im Nordraum, sowie zwei Standorte im Südraum von Betzingen in
Frage. Der Standort im Nordraum wurde aufgrund einer zu geringen Nachfrage verworfen. Für den
Marktplatz 22 • 72764 Reutlingen • Postfach 2543 • 72715 Reutlingen • Telefon 0 71 21/3 03-24 23 • Telefax 0 71 21/3 03 22 81
Internet www.nachbarschaftsverband-reutlingen-tuebingen.de • E-Mail [email protected]
Südraum wurde ein ausreichender Bedarf festgestellt und es hat sich in diesem Zuge eine Gesellschaft
bürgerlichen Rechts – Gemeinschaftsschuppen gebildet. Aufgrund der günstigen Lage und der daraus
resultierenden guten Anbindung wurde ein Standort südlich angrenzend an die B28 gewählt. Durch die
Bebauung mit einer Gemeinschaftsschuppenanlage wird hier eine vorteilhafte Wirkung auf die
Lärmausbreitung, ausgehend von der B28, erzielt. Der Zuschnitt der Fläche bietet die Möglichkeit eine für
die Bebauung ungeeignete Restfläche direkt als Ausgleichsfläche zu nutzen. Die Fläche, bestehend aus 2
Flurstücken, befindet sich im Eigentum der Stadt.
Der Alternativstandort im Südraum von Betzingen liegt an der Breitenbachstraße entgegen einer
Kleingartensiedlung auf dem Flurstück 3906. Im Vergleich erwies sich dieser Standort als ungeeignet. Da
die Fläche inklusive darauf befindlichen Stallungen verpachtet ist müsste erst eine Kündigung des
Vertrages erfolgen um eine Verfügbarkeit zu gewährleisten. Das Flurstück grenzt zudem direkt an den
Breitenbach, die Bachaue wie auch die Grünlandflächen sollen erhalten bleiben. Allgemein weist der
Standort eine sehr hohe Bedeutung für das Landschaftsbild auf.
3.
Frühzeitige Beteiligung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
vom 22.10.2012 bis 23.11.2012 durchgeführt.
Die für die Flächennutzungsplanänderung relevanten Stellungnahmen sind nachfolgend aufgeführt und
werden wie beschrieben berücksichtigt:
Regionalverband Neckar-Alb vom 15.11.2012:
Mit dem o.g. Bebauungsplan bzw. der Flächennutzungsplanänderung sollen die Voraussetzungen für die
Errichtung von landwirtschaftlichen Schuppen für nicht privilegierte Landbewirtschafter südlich der
Ortslage von Reutlingen-Betzingen an der B 28 geschaffen werden.
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Neckar-Alb hat sich in der Sitzung am 8.11.2005 mit dem
Thema Ausweisung von Schuppengebieten im Außenbereich befasst und folgende Empfehlung bei der
Behandlung von entsprechenden Bauleitplänen gegeben:
„Die Ausweisung von Schuppengebieten für nicht privilegierte Landbewirtschafter i. S. von § 201, 35 Abs.
1 BauGB sollten aus regionalplanerischer Sicht folgende Standortbedingungen erfüllen:



Anschluss an die bestehende Bebauung oder in Ortsnähe,
Lage außerhalb von regionalen Grünzügen oder Grünzäsuren und/oder schutzbedürftigen
Bereichen für Naturschutz und Landschaftspflege,
Vorhandene Erschließung.
Falls kein Standort in Ortsnähe gefunden werden kann, sollte das Vorhaben im Anschluss an bereits
bestehende Schuppen oder baulichen Vorbelastungen im Außenbereich vorgesehen werden.
Der Regionalverband sollte bei der Standortsuche einbezogen werden.“
Der Standort befindet sich in Ortsnähe. In der näheren Umgebung sind bereits bauliche Anlagen
vorhanden.
In der Raumnutzungskarte des Regionalplans Neckar-Alb 1993 tangiert das Gebiet einen Regionalen
Grünzug. In der Raumnutzungskarte des Entwurfs 2012 ist an dieser Stelle ein Vorbehaltsgebiet
Regionaler Grünzug festgelegt. Der Standort des geplanten Schuppengebiets widerspricht somit nicht
regionalplanerischen Zielen.
Aus regionalplanerischer Sicht werden deshalb zum o.g. Bebauungsplan keine Bedenken und
Anregungen vorgebracht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wird zur Kenntnis genommen.
Landratsamt Reutlingen vom 22.11.2012:
Belange des Natur- und Landschaftsschutzes
Örtliche Situation
Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes umfasst mit ca. 0,33 ha eine vergleichsweise
geringe Fläche. Die Flurstücke werden derzeit als Wirtschaftsgrünland genutzt. Eine schmale, locker und
lückenhafte wachsende Hecke muss aufgrund der geplanten Anordnung der Baufenster gerodet werden.
Als Ersatz ist eine Neupflanzung vorgesehen, die im Lageplan als Pflanzgebot dargestellt ist.
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Schutzgebiete nach dem BNatschG oder geschützte Biotope sind nicht unmittelbar von der Planung
betroffen.
Das Plangebiet ist der B28 zugeordnet. Diese Bündelung wird grundsätzlich begrüßt. Allerdings ist dieses
Gebiet auch teil eines weitläufigen ökologisch wertvollen Streuobstbestandes, so dass Auswirkungen auf
diesen Lebensraum nicht ausgeschlossen werden können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Prüfung der beeinträchtigten Belange des Umweltschutzes wurden eine Artenschutzrechtliche
Vorprüfung nach §§ 44 BNatschG, eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, wie auch grünordnerische
Festsetzungen für das Plangebiet angefertigt. Die Ergebnisse wurden entsprechend in den
Bebauungsplan und die Begründung eingearbeitet (vgl. Umweltbericht).
4.
Weitere Vorgehensweise
Die 128. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren
“Gemeinschaftsschuppenanlage Einmark" durchgeführt.
Im Zuge der öffentlichen Auslegung der 128. Flächennutzungsplanänderung werden die Öffentlichkeit und
Behörden erneut beteiligt.
II.
Umweltbericht
Im Rahmen des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist auf der Grundlage einer Umweltprüfung
ein Umweltbericht zu erstellen. Dieser enthält Angaben zu Schutzgütern und umweltrelevanten Belangen,
die von der Planung berührt werden. Auf Grundlage einer Bestandsanalyse werden die Auswirkungen der
Planung auf Natur und Landschaft bzw. auf andere Schutzgüter sowie mögliche Wechselwirkungen
geprüft und Aussagen zu Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen getroffen. Der
Umweltbericht im FNP-Änderungsverfahren basiert auf dem Umweltbericht aus dem parallel
durchgeführten Bebauungsplanverfahren. Der Umweltbericht entspricht dem aktuellen Erkenntnisstand.
1.
Kurzdarstellung des Planungsinhaltes und der Planungsziele
Art des Gebiets
Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche
“Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppen“
Art der Bebauung
Gemeinschaftsschuppenanlage
Flächenbedarf
Ca. 0,33 ha
2.
Fachziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung
Die Berücksichtigung der Umweltschutz-Fachziele erfolgt im weiteren parallel durchgeführten
Bebauungsplanverfahren.
Bodenschutz
Funktionen des Bodens sichern und wiederherstellen, sparsamer
Umgang mit Grund und Boden.
Zusammenfassen von landwirtschaftlichen Schuppen statt
Einzelschuppen auf verschiedenen Grundstücken.
Berücksichtigung im
Es ist keine Unterkellerung der Schuppenanlage zulässig.
Bebauungsplan
Für die Erschließungsflächen werden offene Beläge, die einer
Regenwasserversickerung zuträglich sind, vorgeschrieben.
Immissionsschutz
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm, Schadstoffe)
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Im Schuppengebiet ist die Lagerung von Chemikalien, Farben,
chemischen Flüssigkeiten u.ä. die nicht landwirtschaftlichen Zwecken
Berücksichtigung im
dienen, ausgeschlossen.
Bebauungsplan
Weiter wird in den textlichen Festsetzungen der Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen die der Landwirtschaft dienen, geregelt.
Schutz von Grundwasser, Oberflächenwasser, Erhalt der natürlichen
Rückhaltefähigkeit für Niederschläge
Wasserschutz
Für die Erschließungsflächen werden offene Beläge, die einer
Regenwasserversickerung zuträglich sind, vorgeschrieben. Weiter sind
für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser
Berücksichtigung im
Mulden anzulegen. Die Lagerung von Farben, Chemikalien und
Bebauungsplan
chemischen Flüssigkeiten, die nicht der Landwirtschaft dienen, ist
unzulässig. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen die der
Landwirtschaft dienen wird im Textteil geregelt.
Natur- und Landschaftsschutz
Artenschutz, Schutz und Erhalt von Lebensräumen, Erholungsfunktion
der Landschaft erhalten.
Durch Pflanzgebote und Pflanzbindung wird die Eingrünung durch
Berücksichtigung im Laubbäume und Sträucher (heimische Arten) gewährleistet. Eine
Bebauungsplan
Eingriffs-/Ausgleichsbilanz wurde erstellt und Ausgleichsmaßnahmen
festgelegt.
3.
Bestandsaufnahme der Aspekte des Umweltschutzes und deren Bewertung
Gebietscharakterisierung
(derzeitiger Umweltzustand)
Schutzgut
Tiere, Pflanzen und ihre
Lebensräume
Landwirtschaftliche Fläche (Wiese/Wirtschaftsgrünland) südlich von
Betzingen
Kurze Beschreibung
Lebensräume, Biotopstrukturen:
Das Plangebiet wird als
Wiese/Wirtschaftsgrünland genutzt.
Weder das Plangebiet noch Teile
davon liegen in bestehenden oder
geplanten Schutzgebieten.
Für das Plangebiet sind keine
besonderen Artenvorkommen
bekannt.
Das Plangebiet grenzt im Süden und
Westen direkt an den
Streuobstwiesengürtel am Ortsrand
von Betzingen.
Boden
Geolog. Untergrund, Art des Bodens
Der geologische Untergrund besteht
aus Tonsteinen des Unterjura
(Obtusustonsteinformation/Turneriton),
z.T. Verschwemmungssediment.
Die vorherrschenden Böden sind ein
über 4 dm mächtiges Kolluvium aus
schluffigem Lehm, meist auf
Tonfließerden, selten auf lehmigem
Schutt.
Versiegelung
Seite 4 von 10
Kurze Bewertung
Die landwirtschaftlich genutzte
Fläche des Planungsgebietes hat
mittlere Bedeutung als
Lebensraum und für den
Artenschutz.
Diese Flächen haben eine hohe
Bedeutung als Lebensräume für
den Arten- und Biotopschutz.
In dem unversiegelten,
landwirtschaftlich genutzten
Gebiet sind die Bodenfunktionen
weitgehend erhalten. Für das
Schutzgut Boden ergibt sich eine
hohe Empfindlichkeit gegenüber
Eingriffen.
Schutzgut
Kurze Beschreibung
Kurze Bewertung
Das Plangebiet ist unversiegelt.
Wasseraufnahme, -rückhaltung und
Versickerung
Die Böden im Plangebiet haben hohe
bis sehr hohe Bedeutung für
Wasserrückhaltung und eine mittlere
Bedeutung als Zufluss zum
Gewässersystem des Breitenbaches.
Hohe abflussdämpfende Wirkung der
feuchten Böden bei Starkregen, hohe
jährliche Grundwasserneubildung aus
Niederschlag.
Die Funktion Ausgleichskörper im
Wasserkreislauf wird mit hoch
bewertet. Für die Funktion Filter und
Puffer für Schadstoffe haben die
Böden eine geringe, teilweise mittlere
Bedeutung.
Eignung für landwirtschaftliche
Nutzung
Die Böden im Plangebiet haben eine
gute Eignung für die Ackernutzung,
eine mittlere bis gute Eignung für
Grünland sowie eine mittlere, teilweise
hohe Bedeutung für die Funktion
Bodenfruchtbarkeit.
Altlasten: Laut Altlastenkataster keine
bekannt
Wasser
Das Untersuchungsgebiet weist keine
Oberflächengewässer auf und besitzt
keinen Status als Wasserschutzgebiet.
In der Nähe befindet sich der
Breitenbach, der topographisch tiefer
als das Plangebiet liegt. Daher ist
davon auszugehen, dass dieses
Fliessgewässer einen Teil des nicht
Das Schutzgut Wasser wird mit
versickernden oder verdunstenden
der Stufe mittel bis hoch
Oberflächenwassers aufnimmt.
bewertet.
Beim Plangebiet handelt es sich um
Flächen mit hoher abflussdämpfender
Wirkung bei Starkregen. Für die
Grundwasserneubildung aus
Niederschlag ist das Plangebiet von
mittlerer bis hoher Bedeutung, da es
sich um Böden mit mittlerer
Wasserdurchlässigkeit handelt.
Luft
Luftqualität laut Flechtenkarte
Flechten mit leichter Schädigung
(Flechtenkarte 2010)
Das Gebiet hat eine relativ gute
Luftqualität.
Klima
Das Plangebiet liegt nicht direkt in
einem Kaltluftentstehungsgebiet.
Hat lediglich kleinklimatische
Bedeutung.
Landschaftsbild und
Erholung
Landschaftsbild
Das Schutzgut Landschaftsbild
Das Gebiet ist Teil eines weiträumigen und Erholung wird mit einer
Streuobstgürtels in Ortsrandlage von
mittleren Stufe bewertet.
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Schutzgut
Kurze Beschreibung
Kurze Bewertung
Betzingen. Vorbelastung durch Lärm
ist feststellbar durch die unmittelbar an
den asphaltierten Feldweg und vor
allem die angrenzende Bundesstraße
B28.
Erholung
Das Gebiet hat ein hohes Potenzial für
die Tages- und Kurzzeiterholung, was
sich an einer hohen Radfahrer- und
Spaziergängerfrequenz ablesen lässt
Von dem Plangebiet selbst gehen
derzeit keine nennenswerten
Lärmbelästigungen aus, abgesehen
von der landwirtschaftlichen
Bewirtschaftung der Wiesen mit
Weitere Aspekte zum Schutz
Maschinen sowie der Zufahrt zu den
Mittlere Bedeutung, in den
des Menschen und seiner
landwirtschaftlichen Grundstücken
Randbezirken vorbelastet
Gesundheit
über den landwirtschaftlichen Weg.
Das Gebiet hat durch die direkt
angrenzende Bundesstraße B28 hohe
dauerhafte Vorbelastungen durch
Lärm und Abgasemissionen.
Keine architektonischen Kulturgüter
oder sonstige Sachgüter bekannt.
Kultur- und Sachgüter
4.
Keine Bedeutung
Voraussichtlich erheblich beeinflusste Schutzgüter
Schutzgut
erheblich
nicht
erheblich/
gering
Bemerkung
Tiere, Pflanzen und ihre
Lebensräume
X
Die geplante Schuppenanlage führt zum
Verlust hochwertiger Wiesenflächen. Eine
Beeinträchtigung der Population der
betroffenen Arten auf lokaler Ebene ist
jedoch unwahrscheinlich.
Boden
X
Versiegelung bisher unversiegelter Fläche
Wasser
X
Kleinräumige Verschlechterung der
Versickerungsmöglichkeit.
Luft
X
Voraussichtlich nur geringfügige und
kleinräumige Verschlechterung der
Luftqualität.
Klima
X
Voraussichtlich keine erheblichen
Auswirkungen auf das Lokalklima,
insbesondere keine erheblichen
siedlungsklimatischen Auswirkungen.
Landschaftsbild und
Erholung
X
Vorbelastung durch angrenzende B28,
Grünfläche in Randlage
Weitere Aspekte zum
Schutz des Menschen
und seiner Gesundheit
X
Keine Bedeutung
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Schutzgut
erheblich
Kultur- und Sachgüter
5.
nicht
erheblich/
gering
Bemerkung
X
Keine Bedeutung
Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen
5.1 Erforderlichkeit der Eingriffsregelung:
Im naturschutzrechtlichen Sinne stellt das geplante Baugebiet einen Eingriff in Natur und Landschaft
dar, weil die Änderung der Nutzung die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und
das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen (§ 14 Abs. 1 BNatschG). Da das Planungsgebiet im
unbeplanten Außenbereich liegt, ist der mit der Planung ermöglichte Eingriff bisher nicht zulässig.
Daher ist ein Ausgleich erforderlich.
Die Bestandsaufnahme und Bewertung samt Eingriffs-/Ausgleichbilanz erstellte das Planungsbüro
Brenner in Reutlingen.
5.2 Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Vermeidungsmaßnahmen
Durch die Errichtung kompakter Gemeinschaftsschuppenanlagen wird die Inanspruchnahme neuer,
möglicherweise ökologisch wertvollerer, Flächen durch einzelne Schuppen oder kleinere
Schuppenanlagen in der freien Landschaft vermieden und die Landschaft geschont.
Verringerungsmaßnahmen
Zur Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt sind für die Kompensation des anfallenden
Regenwassers Versickerungs- und Rückhaltemulden mit Anschluss an die Wiesengräben
anzulegen, die Erschließungsflächen erhalten wasserdurchlässige Beläge.
Ausgleichsmaßnahmen
Zum Ausgleich werden planintern die nicht bebaubaren Grundstücksflächen mit einem flächenhaften
Pflanzgebot und Pflanzbindungen belegt, welche extensive Mähwiesen und eine Eingrünung zur
freien Landschaft durch Feldgehölze vorschreiben. Ergänzt wird die Durchgrünung durch insgesamt
fünf Einzelbäume (heimische Laubbäume, z. Bsp. Obsthochstämme). Zusätzlich sind Nistkästen
vorgesehen.
Aufgrund der intensiven Nutzungsmöglichkeit des Plangebietes sind die Flächenausweisungen für
Ausgleichsmaßnahmen extrem eingeschränkt. Da planintern kein Ausgleich erreicht werden kann,
werden zusätzlich planexterne Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a (3) BauGB festgelegt.
Die westlich an das Plangebiet angrenzende Restfläche des Flurstücks 582, eine extensive
Mähwiese, wird hierzu zusätzlich durch 2 Hochstamm-Obstbäume bepflanzt, die bestehende
Feldhecke wird ergänzt und verdichtet. Diese Maßnahme dient der besseren Einbindung der Planung
in die Landschaft und erreicht für das Schutzgut Arten und Biotope eine teilweise Kompensation des
entstandenen Defizits. Da jedoch ein erhebliches Defizit verbleibt, wird als weiterer Ausgleich
zusätzlich ein Teil der Maßnahme „Renaturierung des Breitenbachs an der Mündung Echaz“ als
weitere Ausgleichsmaßnahme herangezogen. Der Eingriff für das Schutzgut Arten und Biotope wird
hierdurch ausgeglichen.
Um den Eingriff in das Schutzgut Boden auszugleichen, stehen kaum geeignete Maßnahmen zur
Verfügung. Daher wird das Kompensationsdefizit für das Schutzgut Boden durch Monetarisierung
nach der Ausgleichsabgabeverordnung für den Außenbereich ausgeglichen. Die festgelegte
Kompensationszahlung wird zweckgebunden für eine andere Maßnahme zur positiven Entwicklung
von Natur und Landschaft, der Renaturierung des Wiesenbachs in Rommelsbach, eingesetzt.
5.3 Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Zur Einschätzung der Auswirkungen des Vorhabens auf Arten, die nach deutschem und
europäischem Recht besonders geschützt sind, wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung
Seite 7 von 10
durchgeführt. Im Rahmen einer Geländebegehung wurden die im Plangebiet und seiner
unmittelbaren Umgebung vorhandenen Raumstrukturen und Lebensraumtypen betrachtet und
daraufhin eine Einschätzung bezüglich der Vorkommen geschützter Tiere im Plangebiet
durchgeführt. Diese Vorprüfung erfolgte durch das Planungsbüro Brenner Reutlingen.
Die Untersuchung ergab keine Anhaltspunkte für eine relevante Beeinträchtigung der besonders
geschützten Arten und ihrer lokalen Populationen.
6.
Prognose der Umweltentwicklung bei Planungsdurchführung und Null-Variante und deren
Bewertung
6.1. Prognose bei Null-Variante (Nichtdurchführung der Planung)
Ohne die bauliche Entwicklung würde der Planbereich weiterhin landwirtschaftlich als Wiese genutzt.
Die Bestandsbewertung gibt daher die Bewertung der Nullvariante wieder.
6.2. Prognose bei Durchführung der Planung
Schutzgut
Kurze Beschreibung
Kurze Bewertung
Tiere, Pflanzen und ihre
Lebensräume
Durch die Umsetzung der Planung
geht ein bisher relativ naturnaher
und überwiegend extensiv
genutzter Lebensraum (Wiese) für
die Tierwelt zumindest teilweise
dauerhaft verloren.
Die planinternen
Ausgleichsmaßnahmen
Feldheckenstrukturen und
Pflanzung von hochstämmigen
Streuobstbäumen schaffen neue
Lebensräume insbesondere für
Fledermäuse und Vögel.
Boden
Die Bodenversiegelung bedingt
neben den Funktionsverlusten für
das Schutzgut Boden auch eine
thermische Belastung bzw.
Veränderung des Kleinklimas, dies
bewirkt eine verstärkte
Verdunstung und somit eine
Änderung des
Erhebliche Versiegelung der bisher Landschaftswasserhaushaltes.
unversiegelten Fläche.
Durch eine verringerte
Versickerungsrate erhöht sich der
Oberflächenabfluss.
Außerdem führt die
Bodenversiegelung nicht nur zu
einem Verlust der Bodenfunktion
„Natürliche Bodenfruchtbarkeit“,
sondern auch zu einem Verlust der
Flächen für die Landwirtschaft.
Wasser
Durch die erhöhte Versiegelung
und der damit einhergehender
verringerten Versickerungsrate
erhöht sich der
Oberflächenabfluss.
Seite 8 von 10
Der bisher unversiegelte Boden
ermöglichte eine direkte Zuführung
des Niederschlags in den
Wasserkreislauf, dies entfällt mit
der Bebauung; die Versickerung
wird auf die begrünten oder
geschotterten Flächen sowie die
Versickerungsmulde beschränkt,
im Schuppengebiet wird die
Lagerung von Chemikalien
ausgeschlossen, im Textteil
werden Hinweise zum Umgang mit
wassergefährdenden Flüssigkeiten
für die Landwirtschaft
aufgenommen.
Schutzgut
Kurze Beschreibung
Luft/Klima
Die geplante Bebauung reduziert
durch Versiegelung die
klimawirksamen Flächen. Neue
Gebäudekörper verändern die
Luftleitbahn.
Kurze Bewertung
Die Beeinträchtigung ist als
geringfügig einzustufen.
Das Schutzgut Klima wird durch die
vorgesehenen Ausgleichs- und
Minimierungsmaßnahmen
planintern ausgeglichen.
Landschaftsbild und
Erholung
Die Bebauung verändert das
Landschaftsbild.
Durch die geplante Anpflanzung
von Einzelbäumen und
Feldgehölzen wird das Plangebiet
zur freien Landschaft optisch
abgegrenzt und weitere kleinteilige
Landschaftselemente zur
Aufwertung des Landschaftsbildes
geschaffen. Der Eingriff ist hiermit
ausgeglichen.
Sonstige natürliche
Ressourcen (Energie)
Im Plangebiet ist der Einsatz
erneuerbarer Energien möglich.
Die Nutzung erneuerbarer
Energiequellen ist möglich und liegt
in der Verantwortung der
Investoren.
Durch die nördlich verlaufende B28
Weitere Aspekte zum Schutz besteht eine Vorbelastung durch
Lärm und Immissionen. Diese wird
des Menschen und seiner
durch die Planverwirklichung nur
Gesundheit
minimal verstärkt.
Kultur- und Sachgüter
7.
Keine Kulturdenkmale.
Der Eingriff wird als sehr gering
eingeschätzt, es sind keine
Maßnahmen zum Ausgleich
erforderlich. Im Zuge der geplanten
Pflanzungen wird das Plangebiet
besser abgeschirmt und vor Lärm
und Immissionen geschützt.
Keine Bedeutung.
Vorgehensweise bei der Durchführung der Umweltprüfung
Für den vorliegenden Umweltbericht liegen folgende Daten vor:
Allgemeine Datengrundlagen






Regionalplan Neckar-Alb 1993 mit Landschaftsrahmenplan
Flächennutzungsplan NBV Reutlingen-Tübingen
Landschaftsplan NBV Reutlingen-Tübingen 1997
Historische Erhebung altlastenrelevanter Flurstücke (HISTE)
Flechtenkartierung Reutlingen 2010
Freiräume in Stadtlandschaften Reutlingen-Tübingen 1981

Artenschutzrechtliche Vorprüfung nach §§44 ff BNatschG (Büro
Brenner, 2013)
Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung und Grünordnerische Festsetzung
zum Bebauungsplan „Einmark“ (Büro Brenner, 2013)
Grünordnungsplan (Büro Brenner, 2013)
Gebietsbezogene Grundlagen 

Verwendete Verfahren
Die anzuwendenden Methoden sind fachlich übliche Methoden
(Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz: Bewertung nach den Empfehlungen der
LUBW).
Hinzuweisen ist darauf, dass nicht alle Wechselwirkungen zwischen den
Umweltschutzgütern – aufgrund der Komplexität von Natur und
Landschaft – erfasst, beschrieben und beurteilt werden können. Die
Schwierigkeiten und fehlende
Umweltprüfung zeigt jedoch die wichtigsten und bedeutendsten
Erkenntnisse
Wechselwirkungen auf.
Für diesen Plan wurde bereits eine Behördenbeteiligung durchgeführt,
Seite 9 von 10
so dass deren Wissen und Informationen in die Umweltprüfung bzw.
diesen Umweltbericht einfließen konnten.
8.
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkung (Monitoring)
Die Überwachung möglicherweise erheblicher, nicht vorhersehbarer Umweltauswirkungen erfolgt im
Rahmen der allgemeinen Erfassung der Umweltdaten (kommunales Umweltindikatorensystem, KUIS).
Die Stadt Reutlingen kann jedoch kein umfassendes, flächendeckendes Umweltüberwachungs- und
Beobachtungssystem betreiben. Sie ist daher auf entsprechende Informationen der zuständigen
Umweltbehörden angewiesen, die ihr etwaige Erkenntnisse über derartige unvorhergesehene nachteilige
Auswirkungen auf die Umwelt zuleiten müssen.
9.
Zusammenfassung Umweltbericht
Das Plangebiet ist eine landwirtschaftlich genutzte Fläche im Außenbereich, die mit dem
Bebauungsplanverfahren „Einmark“ einer Bebauung durch landwirtschaftlich genutzte
Gemeinschaftsschuppenanlage zugeführt werden soll. Die vorgesehenen Bauformen entsprechen der
Nutzung und passen sich in der Höhe und der Gestaltung der typischen Schuppenbebauung an. Das
Plangebiet liegt am südlichen Rand des Stadtteils Betzingen und ist von der angrenzenden Bebauung
durch die Bundesstraße B28 getrennt.
Das Gebiet ist bisher unversiegelt. Durch die zukünftige Nutzung wird ein erheblicher Teil des Gebietes
versiegelt, dadurch ist vor allem das Schutzgut Boden erheblich betroffen.
Da das Planungsgebiet im unbeplanten Außenbereich liegt, ist der mit der Planung ermöglichte Eingriff
durch nicht privilegierte Landwirte bisher nicht zulässig. Zur Minderung des Eingriffs sind
Versickerungsmulden und Eingrünungen durch heimische Bäume und Sträucher geplant. Als
Ausgleichsmaßnahme ist die Eingrünung durch Feldhecken und die zusätzliche Pflanzung von 5
hochstämmige Streuobstbäumen im Bereich des Planungsgebietes vorgesehen, sowie 2 Bäume und eine
Feldheckenstruktur auf der direkt angrenzenden externen Ausgleichsfläche. Für die Schutzgüter Arten
und Biotope sowie Boden verbleibt ein Defizit, das durch externe Maßnahmen ausgeglichen wird.
Dvorak
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