Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Of 010 „Pflegeheim Oferdingen “ Gemarkung Oferdingen Begründung mit Planungs- und Umweltbericht Stand: 17.11.2005 / 10.02.2006 Inhalt: I. Planungsbericht 1. Anlass und Zweck der Planung 2. Lage und Geltungsbereich 3. Planerische Rahmenbedingungen 4. Planungskonzeption 5. Örtliche Bauvorschriften 6. Planverwirklichung II. Umweltbericht 1. Kurzdarstellung des Planungsinhaltes und der Planungsziele 2. Fachziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung 3. Bestandsaufnahme der Aspekte des Umweltschutzes 4. Voraussichtlich erheblich beeinflusste Schutzgüter 5. Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen 6. Prognose der Umweltentwicklung bei Planungsdurchführung und Null-Variante und deren Bewertung 7. Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten 8. Vorgehensweise bei der Durchführung der Umweltprüfung 9. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) 10. Zusammenfassung Umweltbericht Seite 1 von 11 I. Planungsbericht 1. Anlass und Zweck der Planung Die beiden städtischen Grundstücke Mittelstädter Straße 8 und 10, direkt neben dem Oferdinger Rathaus im alten Ortskern, liegen bereits seit längerer Zeit brach, die noch vorhandene Bausubstanz verfällt nach und nach. In der Vergangenheit gab es bereits verschiedene Ideen zur zukünftigen Bebauung, zuletzt wurde im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes Oferdingen (OEK) im Jahr 2004 die Entwicklung eines Pflegeheims vorgeschlagen. Nachdem Planungen eines freien Trägers für eine kleine Einrichtung mit ca. 24 Plätzen aus Wirtschaftlichkeitsgründen scheiterten, hat nun das Deutsche Rote Kreuz (DRK) die Idee des OEK aufgegriffen und plant ein frei finanziertes Pflegeheim mit 35 Dauer- und 2 Kurzzeitpflegeplätzen auf 2 Geschossen, sowie Gemeinschaftsräumen und einer zusätzlichen Wohngruppe mit 3 betreuten Seniorenwohnungen im Dachgeschoss. Dies entspricht dem vom Gemeinderat beschlossenen Konzept der Versorgung mit dezentralen, kleinen Einheiten, um den Betroffenen ein Angebot direkt an ihrem angestammten Wohnort machen zu können (GR-Drucksache Nr.00/106/1). Die geplante Anlage ist nach OrschelHagen, Betzingen, Gönningen und Mittelstadt der fünfte Baustein zur Umsetzung dieses Beschlusses und dient der Verbesserung der Versorgungslage im Reutlinger Nordraum. Die Zahl von 35 Dauerpflegeplätzen übersteigt den rechnerisch für die Stadt Reutlingen noch offenen Bedarf (34 Dauerpflegeplätze lt. Kreispflegeplan) geringfügig. Aufgrund seiner zentralen Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zur dörflichen Infrastruktur bildet das Bauvorhaben einen wichtigen Impuls für die Belebung und Aufwertung des Ortskerns von Oferdingen. Gleichzeitig ermöglicht die zentrale Lage den zukünftigen Bewohnern, selbst bei eingeschränkter Mobilität, die Teilnahme am öffentlichen Leben der Gemeinde. Da sich die Planung auf ein ganz konkretes Vorhaben mit dem Deutschen Roten Kreuz als Vorhabenträger bezieht, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. 2. Lage und Geltungsbereich Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 68, 69, 62 und 63, Mittelstädter Straße 8 und 10, direkt in der Ortsmitte von Oferdingen. Das Plangebiet liegt unmittelbar neben dem Oferdinger Bezirksrathaus (Mittelstädter Straße 12) und grenzt im Süden an den alten Friedhof Erchangerweg. 3. Planerische Rahmenbedingungen 3.1. Derzeitige Nutzung Das städtische Gebäude Mittelstädter Straße 10, direkt neben dem Oferdinger Rathaus steht seit Jahren leer und ist inzwischen in einem desolaten Zustand. Das benachbarte Grundstück Nr. 68 ist bereits seit längerem freigeräumt. Auf dem Grundstück befindet sich eine große geschotterte Fläche, die bei Bedarf als Parkplatz genutzt wird und einige Recycling-Container beherbergt. Die rückwärtigen Flurstücke Nr. 62 und 63 liegen von der Topographie her etwa ein Geschoss höher und sind als Hausgärten bzw. Obstwiese genutzt. 3.2. Bestehendes Planungsrecht Das Plangebiet ist bisher von keinem Bebauungsplan erfasst und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Art der umgebenden Bebauung entspricht der eines Mischgebietes, in dem ein Pflegeheim als Anlage für gesundheitliche und soziale Zwecke allgemein zulässig ist, jedoch nicht mit dem vorliegenden Maß der baulichen Dichte. Seite 2 von 11 Um die Bebauung mit dem vorliegenden Pflegeheim zu ermöglichen, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Im FNP ist das Gebiet als gemischte Baufläche ausgewiesen. Damit ist die geplante Nutzung abgedeckt. 4. Planungskonzeption 4.1. Städtebauliches Konzept Das neue Pflegeheim fügt sich mit zwei giebelständigen Baukörpern in die Reihe der Nachbarbebauung entlang der Mittelstädter Straße ein. Seitlich wird zwischen dem Neubau und dem Rathaus ein kleiner, begrünter Platzbereich ausgebildet, der gleichzeitig auch Ausgangspunkt für eine öffentlich nutzbare Fußwegeverbindung über das Grundstück des Pflegeheims hin zum südlich gelegenen Friedhof ist. Auf der anderen Seite des Gebäude befindet sich ein Anlieferungs- und Parkierungshof. Das Gebäude ist komplett 2-geschossig angelegt. Die Dächer sind in Anpassung an die Nachbarbebauung als Satteldächer ausgeführt. Zu den Nachbargrenzen sind die erforderlichen Grenzabständen nach LBO eingehalten. Die Baukörper sind durch gläserne Fugen verbunden. Der Eingangsbereich samt Vorplatz liegt leicht erhöht zur Mittelstädter Straße, ist aber dennoch barrierefrei zu erreichen. Das Gebäude öffnet sich zum Platz mit einem Saal und Begegnungsräumen, welche auch extern nutzbar sein sollen. Im Erdgeschoss befindet sich die Verwaltung, sowie ein Teil der Pflegezimmer, der Hauptteil der Pflegezimmer liegt im 1.OG. Zur Belichtung der Pflegezimmer im Erdgeschoss werden die Freiflächen abgesenkt und im Erdgeschoss entsteht so ein geschützter Gartenbereich. Alle Wohnräume sind nach Osten, Westen oder Süden orientiert, entlang einem Lförmigen Erschließungsflur, der sich mit Gruppenräumen bzw. Fluraufweitungen immer wieder zu den Freibereichen hin öffnet. So wird die Übersichtlichkeit verbessert und die Orientierung im Gebäude erleichtert. Im Dachgeschoss befinden sich Verwaltung, verschiedene Gemeinschaftsräume und Dachterrassen. Außerdem ist hier eine Wohngruppe mit 3 betreuten Seniorenwohnungen untergebracht, welche die Infrastruktur des Gebäudes nutzt und damit die Wirtschaftlichkeit der Gesamtanlage verbessert. 4.2. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen Die Art der umgebenden Bebauung entspricht einem Mischgebiet, in dem ein Pflegeheim als Anlage für gesundheitliche und soziale Zwecke allgemein zulässig ist. Das Vorhaben fügt sich von der Art der baulichen Nutzung daher ohne weiteres in die umgebende Bebauung ein. Die Umgebungsbebauung schöpft die nach Baunutzungsverordnung möglichen Höchstwerte für das Maß der Nutzung nicht aus. Da die vorhandene Grundstücksgröße und die zum sinnvollen Betrieb einer Pflegeeinrichtung erforderliche Baumasse eine Erhöhung der von der Umgebung vorgegebenen Dichtewerte erfordern, ist analog zum Pflegeheim in Mittelstadt die Ausweisung eines Sondergebiets nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Altenpflegeheim erforderlich. Grundlage für die Planfestsetzungen ist der Entwurf des Notzinger Architekten Pfeifer. Der Baukörper des Pflegeheims ist mit 2 Vollgeschossen vorgesehen. Die Baugrenzen werden entsprechend dem Entwurf mit einer gewissen Variabilität festgesetzt. Damit wird neben der städtebaulichen Figur der Gebäude auch ein Vorplatz neben dem Rathaus und ein grüner Freibereich gesichert. Festgesetzt wird offene Bauweise. Diese erlaubt Baukörperlängen bis 50 m, was durch die festgesetzten Baufenster jedoch nicht ausgeschöpft wird. Die Grundflächenzahl (GRZ) des vorliegenden Entwurfs liegt bei ca. 0,6. Die Höhenentwicklung der Baukörper wird durch Festlegung maximal zulässiger Trauf-, First-, bzw. Gebäudehöhen begrenzt. Damit wird ein harmonischer Übergang zur benachbarten Bebauung gewährleistet. 4.3. Erschließung (Verkehr, Parkierung, Ver- und Entsorgung) Die Erschließung des Pflegeheims sowie der Wohnungen im Dach erfolgt über einen kleinen Anlieferungs- und Parkierungshof. Hier sind 5 Stellplätze ebenerdig untergebracht. Weitere 4 Stellplätze werden in ca. 70 m Entfernung zum Haupteingang, als Erweiterung des bestehenden Parkplatzes auf Seite 3 von 11 dem städtischen Flurstück Nr. 90/1 untergebracht. Da diese Stellplätze außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes liegen, wird eine Regelung in den Durchführungsvertrag mit dem DRK aufgenommen. Somit sind insgesamt 9 Stellplätze vorgesehen. Der Bedarf an 9 baurechtlich notwendigen Stellplätzen ist damit abgedeckt. Im Zusammenhang mit der Errichtung der vier Stellplätze auf Flst. 90/1 kann auch ein Ersatzstandort für die heute noch an der Mittelstädter Straße platzierten Recyclingcontainer bereitgestellt werden. Vom Parkierungshof aus werden auch Personaleingang, Anlieferung sowie Entsorgung organisiert. Der Hauptzugang für Besucher erfolgt vom neu angelegten „Rathausplatz“ aus. Zur Verbesserung der Fußwegebeziehung vom Ortskern zu den südlich gelegenen Wohngebieten wird eine neue Fußwegeverbindung über das Grundstück des Pflegeheims bis zum Friedhof geschaffen und über ein Gehrecht gesichert. Eine Weiterführung zur Anbindung an den Erchangerweg wird parallel zum Bebauungsplanverfahren in Varianten untersucht und soll unabhängig vom vorliegenden Bauvorhaben zeitnah umgesetzt werden. Der Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist ohne weiteres möglich. Obwohl im Straßenraum bisher nur Mischsystem vorliegt, wird Dachwasser und Regenwasser von nicht verschmutzten Flächen im Bereich des Neubauvorhabens im Trennsystem abgeleitet. Damit wird eine spätere Zuleitung des Dachwassers zum verdolten Riedgraben im Falle künftiger öffentlicher Kanalbaumaßnahmen ermöglicht. 4.4. Grünordnung / Grünplanungskonzept Ausgleichsmaßnahmen Nach bisherigem Baurecht (§ 34 BauGB) wäre nur der vordere Grundstücksbereich an der Mittelstädter Straße bebaubar gewesen. Da der Bebauungsplan nun auch für bisher nicht bebaute rückwärtige Grundstücksbereiche Baurecht schafft, wurde für diese Flächen eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt (s. hierzu a. unter II. Umweltbericht Ziff. 5). Entsprechend dem städtebaulichen Konzept setzt der Bebauungsplan einzelne Baumstandorte fest: Der Platzbereich zwischen Rathaus und Pflegeheim wird durch eine Baumpflanzung markiert. Wegbegleitend am Fußweg Richtung Friedhof sind weitere Baumpflanzungen vorgesehen. Auch der Hofbereich an der Mittelstädterstraße und der Tiefhof hinter dem Pflegeheim werden durch Baumpflanzungen gestalterisch aufgewertet. Nachdem die Friedhofsnutzung langfristig aufgegeben wird und nur in Teilbereichen noch Gräber verbleiben, besteht die Möglichkeit, den Friedhof in eine Freiraumnutzung bzw. – gestaltung des Pflegeheims einzubeziehen. Gestaltung und Nutzung erfolgen in Abstimmung zwischen dem DRK und der Stadt. Die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen wird im Durchführungsvertrag geregelt. 4.5. Sonstige Festsetzungen (Nebenanlagen, Leitungsrechte, Hochwasserschutz, etc.) Parallel zur Grundstücksgrenze des Friedhofs ist gemäß § 8 (1) Bestattungsgesetz ein Streifen von 10 m freizuhalten von Gebäuden, also auch Nebenanlagen, die nicht Friedhofszwecken dienen. Gemäß § 8 (2) Bestattungsgesetz können hiervon Ausnahmen bewilligt werden, wenn Ruhe und Würde des Friedhofs nicht wesentlich beeinträchtigt werden und polizeiliche Gründe nicht entgegenstehen. Der alte Friedhof „In der Vorstadt“ wird bereits heute nur noch in Einzelfällen genutzt, ab dem 31.08.2006 wird es keine Neubelegungen mehr geben. Eine Entwidmung kann jedoch frühestens im Jahr 2021 nach Ablauf der Mindestruhezeiten erfolgen. Geplant ist jedoch die Einbeziehung von nicht genutzten Teilen des Friedhofsbereichs in die Freiraumnutzung des Pflegeheims. Aus diesen Gründen wird eine teilweise Unterschreitung des gesetzlich vorgesehenen Abstandes für bauliche Anlagen in dem Bereich hinter der Leichenhalle für vertretbar gehalten. Auch die Nutzung des 10m – Randbereichs als tieferliegender Garten und geschützter Freiraum für die Bewohner des Pflegeheims, verbunden mit den dafür erforderlichen baulichen Maßnahmen, soll zugelassen werden. Zur Entwicklung einer neuen Fußwegeverbindung zwischen Ortskern und südlich gelegenen Wohngebieten wird ein öffentliches Gehrecht über das Baugrundstück festgesetzt. Seite 4 von 11 5. Örtliche Bauvorschriften Die örtlichen Bauvorschriften wurden auf der Grundlage des Architektenentwurfs in Verbindung mit den Vorgaben durch die umgebende Bebauung entwickelt. Die Festsetzung von Satteldächern mit 40 – 45° Dachneigung für die Hauptbaukörper ermöglicht ein Einfügen ins gewachsene dörfliche Ortsbild. Für die verbindenden gläsernen Zwischenbauteile, die jeweils die Erschließung enthalten, wird Flachdach festgesetzt. Damit gelingt eine kleinteilige und dennoch klare Gliederung der Baumasse, die den umgebenden Strukturen entspricht. Beim Standort handelt es sich um den zentralen Bereich des Oferdinger Ortskerns. Um den Gesamteindruck des dörflich geprägten Gebiets nicht zu stören, werden Werbeanlagen auf die Stätte der Leistung und auch in ihrer Größe beschränkt. Die Freibereiche sollen sowohl für Bewohner der Anlage als auch für Passanten möglichst attraktiv gestaltet werden. Daher dürfen Abfallbehälter nur aufgestellt werden, wenn sie der allgemeinen Sicht entzogen sind und keinerlei Belästigungen mit sich bringen. 6. Planverwirklichung 6.1. Bodenordnung Bodenordnende Maßnahmen sind nicht erforderlich. Die Grundstücke befinden sich im Besitz der Stadt, werden von der Stiftung Altenhilfe erworben und sollen dem Vorhabenträger in Erbpacht überlassen werden. Die externen Stellplätze auf dem städtischen Flurstück Nr. 90/1 werden an das DRK verpachtet und über eine Baulast gesichert. 6.2. Flächenbilanz Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2.002 m². 6.3. Kostenschätzung Die geschätzten Kosten für den Abriss des Gebäudes Mittelstädter Straße 10, die Herstellung der 4 neuen Stellplätze samt Zufahrt auf Flurstück Nr.90/1 belaufen sich auf ca. 34.000.-€. Weitere 10.000.-€ sind für die Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen geschätzt. Eine Regelung zur Kostentragung ist im Durchführungsvertrag bzw. Erbpachtvertrag zu treffen. Als Folgemaßnahmen nach Abschluss des Bauvorhabens entstehen außerdem Kosten für Sanierungsarbeiten an der Fassade des Rathauses sowie Kosten für die Fortsetzung des öffentlichen Weges parallel zum alten Friedhof und Herstellung eines neuen Friedhofszugangs. Insgesamt belaufen sich die geschätzten Kosten dafür auf ca. 50.000.-€. 6.4. Durchführungsvertrag Parallel zu den Festsetzungen im Bebauungsplan wird zur Sicherung der Planung ein Durchführungsvertrag mit dem DRK als Investor geschlossen. Hier sind u. a. Regelungen zur Freimachung des Grundstücks durch die Stadt Reutlingen, zur Unterbringung der baurechtlich erforderlichen Stellplätze, zur Übernahme der Ausgleichsmaßnahmen sowie zu Realisierungsfristen zu treffen. Seite 5 von 11 II. Umweltbericht Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist auf der Grundlage einer Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen. Dieser enthält Angaben zu Schutzgütern und umweltrelevanten Belangen, die von der Planung berührt werden. Auf Grundlage einer Bestandsanalyse werden die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft bzw. auf andere Schutzgüter geprüft und Aussagen zu Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen gemacht. 1. Kurzdarstellung des Planungsinhaltes und der Planungsziele Art des Gebiets Innerörtliche Brachfläche im Ortskern, Hausgärten (Inhalt, Art und Umfang) Art der Bebauung (Ziele, Festsetzungen) Pflegeheim mit 35 Dauerpflegeplätzen, 2 Kurzzeitpflegeplätzen sowie 3 betreuten Wohnungen Flächenbedarf Bestandsgebiet, Nachverdichtung auf ca. 0,2 ha Fläche 2. Fachziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung Bodenschutz Berücksichtigung im Bebauungsplan Immissionsschutz Berücksichtigung im Bebauungsplan Wasserschutz Berücksichtigung im Bebauungsplan Natur- und Landschaftsschutz Berücksichtigung im Bebauungsplan 3. Funktionen des Bodens sichern und wiederherstellen, sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen (Innenentwicklung), Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzen Nachverdichtung auf innerörtlicher Fläche Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Lärm, Schadstoffe) Kein Handlungsbedarf Schutz von Grund- und Oberflächenwasser Festsetzung von wasserdurchlässigen Belägen bei Wegen, Stellplätzen und Zufahrten Artenschutz, Schutz, Erhalt und Entwickeln von Lebensräumen und Grünbereichen auch im besiedelten Bereich Begrünung mit standortgerechten, vorwiegend heimischen Pflanzen über Pflanzgebot Bestandsaufnahme der Aspekte des Umweltschutzes und deren Bewertung Gebietscharakterisierung (derzeitiger Umweltzustand) Fläche im Ortskern mit einem alten Wohngebäude sowie Nebengebäude (Schuppen), Garten- bzw. Grünfläche mit Obstbäumen und Sträuchern, Brachfläche mit Stellplätzen an der Mittelstädter Straße Schutzgut Kurze Beschreibung Kurze Bewertung Tiere, Pflanzen und ihre Die Grünfläche mit Sträuchern und Innerörtlicher Lebensraum von Seite 6 von 11 Schutzgut Kurze Beschreibung Kurze Bewertung Lebensräume Bäumen bietet innerörtlichen Lebensraum. Keine besonderen Artenvorkommen bekannt mittlerer Bedeutung Boden Geolog. Untergrund: Lösslehm auf Keupermergel Abgesehen von Gebäude/Schuppen Hoher Anteil unversiegelter Fläche; nur geringer Flächenanteil versieBoden empfindlich gegen mechanigelt, z. T. gärtnerische Nutzung sche Beanspruchung Altlasten: Keine bekannt Wasser Kein Oberflächenwasser, kein Schutzgebiet Geringe Bedeutung Luft Luftqualität laut Flechtenkarte 2000: Geringe Luftbelastung Geringe Vorbelastung Klima Die Grün-/Gartenfläche bildet zusammen mit dem Friedhof und den umgebenden Gärten eine innerörtliche Freifläche, die das lokale Klima positiv beeinflusst Geringe Bedeutung für das Kleinklima des Ortskerns Siedlungsbereich, ohne Bedeutung für Landschaftsbild und nur eng beLandschaftsbild und Erholung grenzte Bedeutung der Hausgärten für Erholung; Zustand des Gebäudes beeinträchtigt Ortsbild Bedeutung für Erholung durch die unmittelbare Nähe des Friedhofs und räumliche Nähe der umgebenden Erholungslandschaft gering Weitere Aspekte zum Schutz des Menschen und seiner Gesundheit Lärmimmission Die Fläche liegt abseits der Hauptdurchgangsstraße (Pliezhäuser Straße) Lärmbelastung durch Verkehr gering Kultur- und Sachgüter Keine Kulturdenkmäler, keine sonstigen besonderen Kultur- und Sachgüter Ohne Bedeutung 4. Voraussichtlich erheblich beeinflusste Schutzgüter Im Verfahren erfolgte zunächst nur eine grobe Abschätzung der voraussichtlichen Einflüsse als Basis für die planerische Bearbeitung des Gesamtkonzeptes. Es ergaben sich im weiteren Verlauf keine weiteren Erkenntnisse, die zu einer Änderung der Beurteilung der Erheblichkeit führen. Schutzgut erheblich nicht erheblich/ Bemerkung gering Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume x Es geht innerörtlicher Lebensraum verloren Boden x Der Plan ermöglicht eine stärkere Flächenversiegelung Wasser x Der Plan ermöglicht eine stärkere Flächenversiegelung Luft x Negativer Einfluss durch die Nutzung als Pflegeheim voraussichtlich gering Seite 7 von 11 Schutzgut erheblich nicht erheblich/ Bemerkung gering Klima x Verlust einer begrünten Fläche, negativer Einfluss durch die Nutzung als Pflegeheim voraussichtlich gering Landschaftsbild und Erholung x Negativer Einfluss durch die Nutzung als Pflegeheim voraussichtlich gering, Verbesserung des Ortsbilds zu erwarten Weitere Aspekte zum Schutz des Menschen und seiner Gesundheit x Ohne Bedeutung Kultur- und Sachgüter x Ohne Bedeutung 5. Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen 5.1 Erforderlichkeit der Eingriffsregelung: Die Flächen sind zum Teil bereits bebaut und liegen im planungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 BauGB. Eingriffe waren daher bereits vor Aufstellung des Bebauungsplanes zulässig. Der vorliegende Plan ermöglicht jedoch eine weitergehende Bebauung und eine stärkere Flächenversiegelung als dies nach § 34 BauGB möglich wäre. Auf Anregung des Landratsamtes wurde daher für den rückwärtigen Grundstücksbereich in einer Gesamtgröße von 938 m² eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erstellt. 5.2 Bestandsaufnahmen und Bewertung: Zur Bewertung des Bestands und zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs wurde vom Amt für Bauverwaltung, Grünflächen und Umwelt eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit dem Datum vom 15.11.2005 vorgenommen. Die Bewertung der Flächen wurde nach dem Modell von Kaule ermittelt. Das Gelände ist teilweise bebaut bzw. versiegelt, ein Teil wird als Gartenfläche intensiv genutzt. Große Flächenanteile (615 m²) entfallen auf verwilderte Hausgärten mit Obstbäumen und Strauchflächen, die gemäß Kaule einer hohen Wertstufe zuzurechnen sind. Die Neuplanung hat eine wesentlich höhere Versiegelung durch Gebäude und Wege zur Folge. Der neu anzulegende Freibereich ist als strukturarme Gartenfläche mit einer deutlich geringeren Wertstufe anzusetzen als die Hausgärten im Bestand. Insgesamt ergibt sich durch die Neuplanung ökologisch ein deutlicher Wertverlust, der ausgeglichen werden soll. 5.3 Vermeidungsmaßnahmen: Durch die Kompaktheit der Baukörper und die Planung der rückwärtigen Gartenhoffläche wird die zusätzliche Versiegelung im rückwärtigen Grundstücksbereich auf das absolut notwendige Maß begrenzt. 5.4 Verringerungsmaßnahmen: Der von der Mittelstädter Straße zum Friedhof führende Weg sowie die Wegflächen des neu anzulegenden Gartenbereichs werden in wasserdurchlässigem Belag ausgeführt. Der Eingriff in das Schutzgut Boden kann damit geringfügig vermindert werden. 5.5 Ausgleichsmaßnahmen: Da es neben den Auswirkungen der zusätzlichen Versiegelung auf das Schutzgut Boden v.a. um einen Eingriff in den innerörtlichen Lebensraum für Pflanzen und Tiere geht, ist als Ausgleich die Aufwertung der benachbarten Grünfläche des alten Friedhofs vorgesehen. Insgesamt werden 13 hochstämmige Parkbäume gepflanzt, wobei drei davon auf dem Pflegeheimgrundstück über eine Pflanzbindung festgesetzt werden. Die übrigen zehn Bäume sind auf der Fläche des alten Friedhofs zu pflanzen. Die genauen Standorte sind in einem Freiflächengestaltungsplan, der die künftige Einbeziehung des Seite 8 von 11 Friedhofs in die Freiflächen des Pflegeheims berücksichtigt, festzulegen. Die Herstellung ist im Durchführungsvertrag zu regeln. Mit den vorgesehenen Maßnahmen kann der Eingriff rechnerisch voll ausgeglichen werden. 5.6 Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen: Die Maßnahmen zum Ausgleich werden durch Textfestsetzung im Bebauungsplan dem Eingriff zugeordnet. 6. Prognose der Umweltentwicklung bei Planungsdurchführung und Null-Variante und deren Bewertung 6.1. Prognose bei Null-Variante (Nichtdurchführung der Planung) Kurzfristig: Weiterer Verfall der vorhandenen Bausubstanz, sonst voraussichtlich keine Änderung Mittelfristig: Gegenüber der heutigen Situation ist früher oder später mit einer Neubebauung nach § 34 BauGB zu rechnen, wenn auch möglicherweise mit einer geringeren Dichte bzw. Versiegelung als beim vorliegenden Bauvorhaben. Die Umweltentwicklung wäre dabei abhängig vom konkreten Einzelfall. 6.2. Prognose bei Durchführung der Planung Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume Kurze Beschreibung Kurze Bewertung Durch die Bebauung bisher als Hausgärten genutzter Freibereiche geht innerörtlicher Lebensraum für Pflanzen und Tiere verloren. Die Ergänzung der Friedhofsflächen durch Baumpflanzungen heimischer Arten führt zu einer Aufwertung dieses Freiraumbereichs für Pflanzen und Tiere. Boden Versiegelung Die Neubebauung führt zu zusätzlicher Bodenversiegelung. Stellplätze u. Wege werden zur Verminderung der Versiegelungswirkung in wasserdurchlässigem Belag hergestellt. Die Nutzung einer innerorts gelegenen Fläche vermeidet die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen im Außenbereich. Wasser Ordnungsgemäße Abwasserentsorgung ist sichergestellt, Oberflächengewässer sind nicht betroffen. Nicht verschmutztes Regenwasser wird im Trennsystem geführt. Eine spätere Zuleitung zum Riedgraben wird dadurch ermöglicht. Luft Emissionen oder Änderungen der Luftqualität sind voraussichtlich nicht Keine Bedeutung zu erwarten. Klima Die innerörtliche Freifläche mit lokal positiver klimatischer Funktion wird verkleinert. Die Baumpflanzungen Geringe Bedeutung auf der Friedhofsfläche und dem Pflegeheimgrundstück haben positiven Einfluss auf das Kleinklima. Verbesserung des Ortsbilds durch Abbruch maroder leerstehender Landschaftsbild und Erholung Bausubstanz; Gliederung der Baumasse und Anlehnung an dörfliche Architektur. Aufwertung des Friedhofs als innerörtliche Erholungsfläche. Sonstige natürliche Ressourcen (Energie) Der Einsatz erneuerbarer Energien (z.B. Nutzung von Solarenergie) liegt im Verantwortungsbereich des Einsatz erneuerbarer Energien: im Plan nicht zwingend vorgesehen. Seite 9 von 11 Schutzgut Kurze Beschreibung Kurze Bewertung Investors Weitere Aspekte zum Schutz des Menschen und seiner Gesundheit Lärmbelastungen oder sonstige Beeinträchtigungen sind mit dem Vorhaben nicht verbunden. Keine Bedeutung Kultur- und Sachgüter Keine Kulturdenkmale vorhanden Keine Bedeutung 7. Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten Aufgrund der wirtschaftlich erforderlichen Größe eines Pflegeheims und der begrenzten Abmessungen des Baugrundstücks sind wesentliche Alternativen zur vorliegenden Planung nicht möglich. Die Aktivierung und Nutzung der innerörtlichen Fläche trägt dazu bei, den Verbrauch ökologisch hochwertigerer bzw. unberührter Flächen im Außenbereich zu verringern. 8. Vorgehensweise bei der Durchführung der Umweltprüfung Für diesen Umweltbericht liegen folgende Daten vor: Allgemeine Datengrundlagen Regionalplan Neckar-Alb 1993 mit Landschaftsrahmenplan Flächennutzungsplan NBV Reutlingen-Tübingen Landschaftsplan NBV Reutlingen-Tübingen 1997 Historische Erhebung altlastenrelevanter Flurstücke (HISTE) Flechtenkartierung Reutlingen 2000 Baugrundkarte für Reutlingen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau B-W 2003 Ortsentwicklungskonzept Oferdingen Baugrundgutachten Nr. 323, zur Kanalisationserweiterung Clemensstraße / Pliezhäuser Straße, 1998 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung des Amtes für Bauverwaltung, Grünflächen u. Umwelt vom 15.11.05 Gebietsbezogene Grundlagen Verwendete Verfahren Schwierigkeiten und fehlende Erkenntnisse Die anzuwendenden Methoden sind fachlich übliche Methoden Hinzuweisen ist darauf, dass nicht alle Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern – aufgrund der Komplexität von Natur und Landschaft – erfasst, beschrieben und beurteilt werden können. Die Umweltprüfung erhebt jedoch den Anspruch, dass die wichtigsten und bedeutendsten Wechselwirkungen aufgezeigt werden. Für diesen Plan wurde bereits eine Behördenbeteiligung durchgeführt, die Informationen daraus sind in die Umweltprüfung bzw. diesen Umweltbericht eingearbeitet. 9. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkung (Monitoring) Die Überwachung möglicher erheblicher, nicht vorhersehbarer Umweltauswirkungen erfolgt im Rahmen der allgemeinen Erfassung der Umweltdaten (kommunales Umweltinformationssystem, KUIS). Die Stadt Reutlingen kann jedoch kein umfassendes, flächendeckendes Umweltüberwachungs- und Beobachtungssystem betreiben. Sie ist daher auf entsprechende Informationen der zuständigen Seite 10 von 11 Umweltbehörden angewiesen, die ihr etwaige Erkenntnisse über derartige unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zuleiten müssen. 10. Zusammenfassung Umweltbericht Mit der Nutzung einer innerörtlich an zentraler Stelle gelegenen Fläche ergibt sich die Möglichkeit, den Ortskern zu beleben und das Ortsbild dauerhaft zu verbessern. Eine Erschließung und Bebauung bisher unbebauter, ökologisch hochwertigerer Flächen im Außenbereich kann vermieden werden. Das Gelände ist in Teilen bebaut, wobei das Gebäude bereits lange leer steht und die Bausubstanz zunehmend verfällt. Der rückwärtige Grundstücksbereich ist durch einen verwilderten Hausgarten geprägt. Die neue Nutzung entspricht den Aussagen des Ortsentwicklungskonzepts Oferdingen, das der Gemeinderat 2004 als Rahmenplan beschlossen hat. Die relativ hohe Versiegelung ist den besonderen Nutzungsanforderungen eines Pflegeheims geschuldet. Gegliederte Baukörper und eine der dörflichen Situation angepasste Gestaltung sorgen für ein Einfügen ins Ortsbild. In weiten Teilen war eine Bebauung des Bereichs bereits bisher nach § 34 BauGB zulässig. Eine Ausgleichsbilanzierung wurde daher lediglich für den rückwärtigen Grundstücksteil durchgeführt. Pflanzmaßnahmen in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang sollen einen Ausgleich, insbesondere bezüglich des innerörtlichen Lebensraums für Pflanzen und Tiere, herstellen. Reutlingen, den 17.11.2005 / 10.02.2005 Breitschwerdt Seite 11 von 11