Umweltbericht

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STADT DEGGENDORF
BEBAUUNGSPLAN NR. 146,
„THANNBERGSTRAßE“
UMWELTBERICHT
26.04.16
Entwurfsverfasser:
Büro für Orts- und Landschaftsplanung
UWE SCHMIDT
Am Sandhügel 4, 94526 Metten
Tel 0991/32096-63 Fax -64
e-Mail: [email protected]
Seite 0
Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“
A
Umweltbericht
Umweltbericht
Inhalt:
•Einleitung
•Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
•Datenmaterial
•Überwachung der Maßnahmen (Monitoring)
•Zusammenfassung
Einleitung
Die Stadt Deggendorf beabsichtigt für die Bebauung östlich der
Thannbergstraße einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfasst dabei die in den letzten Jahren entstandenen
Mehrfamilienhäuser sowie 2 geplante Einfamilienhäuser.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,94 ha.
Festgesetzt wird ein Reines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,4 sowie eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur und Landschaft.
Im Flächennutzungs- und Landschaftsplanplan ist der Geltungsbereich
- mit ca. 3.700 qm als Wohnbaufläche
- mit ca. 2.400 qm als Flächen für die Landwirtschaft
- mit ca. 3.300 qm als Flächen für Wald
dargestellt.
Das nördlich liegende Landschaftsschutzgebiet bleibt von der Planung
unberührt.
Nähere Erläuterungen zum Bestand vor der Bebauung und im jetzigen
Zustand sind in der Eingriffsregelung aufgeführt.
Auswirkungen auf die Schutzgüter treten auf in Form
- des Verlustes großer Laubbäume
- von Geländeveränderungen
- einer zusätzlichen Flächenversiegelung
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
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Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“
Umweltbericht
Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen
Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes
Um den Umweltzustand eines Gebietes zu charakterisieren, sind die
einzelnen Schutzgüter und deren Wechselwirkungen untereinander
heranzuziehen.
1.
2.
3.
Mensch, Tier und Pflanzen
Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
Kultur- und Sachgüter
1. Mensch, Tier und Pflanzen
Mensch
Das Planungsgebiet diente vor der aktuellen Bebauung im Südteil einer
gastronomischen Nutzung. Im Norden herrschte landwirtschaftliche Nutzung
bzw. durch Nutzungsauflassung entstandene Altgrasfluren, im Osten
Waldnutzung vor.
Anstelle dieser Nutzungen tritt eine Wohnnutzung, die aufgrund ihrer dichten
Anordnung den Flächenverbrauch reduziert.
Eine Erhöhung der Lärmbelastung ist verglichen mit der Ausgangssituation
(Gastronomie) unwahrscheinlich. Ein Teil des Verkehrs wird bereits im
Südwesten des Geltungsbereiches in die Tiefgarage abgeleitet.
Tiere und Pflanzen
Die betrachtete Fläche liegt am Ortsrand von Deggendorf. Nördlich steigt
das Gelände über eine Altgrasfläche bis zum Waldrand hin an. Im Osten
reicht Wald bis in das Planungsgebiet hinein. Westlich und südlich des
Planungsgebietes befindet sich Bebauung. Die geplante Bebauung nimmt
damit Flächen in Anspruch, die bereits durch die Bebauung im Süden und
Westen sowie durch die frühere gastronomische Nutzung Störungen
ausgesetzt sind.
Der Waldanschluss des Grundstücks ist ein wichtiger Aspekt bei der
Planung der Grünstrukturen. So soll im Prinzip ein dem Ist-Zustand
vergleichbarer Zustand (Wald im Osten mit heckenartigen Strukturen im
Süden und Westen) wiederhergestellt werden. Die Verzahnung zwischen
Wald und Siedlung bleibt auf diese Weise erhalten. Die Grünstrukturen
werden flächenmäßig zwar kleiner, ihre Funktionen, z.B. als Lebensraum
gehölzbewohnender Tiere bleiben jedoch gewährleistet.
Altgras- und magere Saumgesellschaften im Westen und Norden des
Planungsgebietes gehen im Zuge der Baumaßnahmen verloren.
Lebensräume für Arten der Altgrasbestände entstehen neu im Bereich der
geplanten, krautig-grasigen Waldsäume.
(siehe hierzu auch Beurteilung von Tierlebensräumen im Anhang)
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Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“
Umweltbericht
Ausgleichsmaßnahmen in Form der Schaffung eines gestuften Waldrandes
mit buchtigem Verlauf im Osten des Geltungsbereiches schaffen eine hohe
Standortvielfalt.
Für verlorengegangene Lebensräume sind Ausgleichsmaßnahmen
vorgesehen (siehe Eingriffsregelung).
2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
Boden, Gelände
Große Teile des gewachsenen Bodens im Süden des Geltungsbereiches
gingen vermutlich bereits im Zuge der ursprünglichen Bebauung verloren, da
bereits für dieses Bauvorhaben erhebliche Erdbewegungen vorgenommen
wurden (Stützmauer im Norden, steile Böschung im Süden).
Das
ursprüngliche
Gelände
im
Bereich
des
ehemaligen
Gastronomiebetriebes blieb im Prinzip erhalten. Die Stützmauer im Norden
wurde durch Stützmauern zwischen den geplanten Gebäuden ersetzt. Im
Süden verblieb eine steile Böschung. Die Böschung im Westen blieb
teilweise erhalten.
Das weitgehend natürliche Gelände im Norden des Geltungsbereiches
wurde durch die Baumaßnahmen verändert.
Die geplanten Baumaßnahmen führen in der Gesamtbetrachtung zu einer
zusätzlichen Versiegelung von ca. 1800 m². Der Verlust von Boden im
Bereich der Versiegelungen wird im Rahmen der Eingriffsregelung durch
Ersatzmaßnahmen ausgeglichen.
Wasser
Die zusätzliche Versiegelung führt zu einer Beschleunigung des Abflusses.
Maßnahmen zur Minimierung und Verzögerung des Oberflächenabflusses
sind:
-
Besucherstellplätze in wasserdurchlässigen Belägen
-
Verzicht auf eine Versiegelung beim Pflegeweg südlich der Gebäude
Luft, Klima
Veränderungen hinsichtlich Luft und Klima dürften wegen des kleinräumigen
Umfangs der Maßnahme als unerheblich angesehen werden.
Landschaftsbild
Die Beseitigung eines Teils der abschirmenden Gehölze im Süden führt
zunächst zu Verschlechterung der landschaftlichen Einbindung. Im Zuge der
Pflanzmaßnahmen werden die Gebäude jedoch wieder landschaftlich
eingebunden.
Die Wirksamkeit der Baumaßnahme auf das Landschaftsbild wird auch
dadurch relativiert, dass die Baukörper im südlichen Geltungsbereich in etwa
die Höhe des alten Baukörpers haben.
Auch die Gebäude im Norden des Geltungsbereiches werden noch von der
Waldkulisse im Norden überragt.
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Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“
Umweltbericht
Für dauerhafte Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter sind an anderer
Stelle Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen (siehe Eingriffsregelung).
3. Kultur- und Sachgüter
Im Geltungsbereich sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt.
Prognose des Umweltzustandes
Ließe man das Planungsgebiet im jetzigen Zustand, so blieben die
Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt, den Boden, den
Wasserabfluss und das Landschaftsbild an dieser Stelle aus. Die
Auswirkungen wurden/werden teilweise bereits vor Ort minimiert (z.B. durch
geplante Grünstrukturen, Minimierung der Versiegelung).
Das Areal war auch im ursprünglichen Zustand bereits Störungen durch den
Gastronomiebetrieb und die angrenzende Wohnbebauung ausgesetzt.
Ändern wird sich i.w. die Nutzungsintensität.
Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan vermeidet mit seiner Abgrenzung
Eingriffe in wertvolle Landschaftsbereiche mit hoher Bedeutung für
Naturhaushalt und Landschaftsbild. Die Wohnbebauung befindet sich im
Anschluss an bestehende Bebauung. Vorhandene Infrastruktur kann dabei
mitbenutzt werden. Die große Dichte der Wohnbebauung verhindert allzu
hohen Flächenverbrauch.
Störungen der Umwelt werden durch das Bauvorhaben zwar größer, bleiben
aber auf einen Bereich beschränkt, der durch die Nähe der umgebenden
Bebauung bereits vorbelastet ist.
Folgende Maßnahmen dienen der Minimierung des Eingriffs:
• Landschaftliche Einbindung durch Grünstrukturen
• Regelungen zur Minimierung der Versiegelung
Trotz dieser Maßnahmen bleiben negative Auswirkungen dauerhaft erhalten.
Zur Bilanzierung des Eingriffs und der Ermittlung der Ausgleichsmaßnahmen
siehe die Ausführungen zur Eingriffsregelung nach dem Leitfaden des
BayStMLU.
Planungsalternativen
Unter der Voraussetzung, den Standort für eine Wohnbebauung nutzen zu
wollen, bot sich keine echte Planungsalternative zum vorliegenden Konzept.
Die Lage am Hang legt eine höhenlinienparallele Ausrichtung der
Erschließung und der Gebäude nahe.
Als Ergebnis einer Ortsbegehung mit Anwohnern, Stadträten, Vertretern der
Stadtverwaltung, des Bund Naturschutzes sowie der Planer wurde die
Baugrenze von Haus 14 abgeändert, um etwas vom Wald abzurücken und
den Eingriff in den Hang zu minimieren. Ferner wurden die Abgrenzungen
der Waldrandzonen verändert.
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Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“
Umweltbericht
Datenmaterial
Der Beurteilung des Umweltberichtes lagen folgende Daten zur Verfügung
und wurden ausgewertet:
• Flächennutzungs und
Landschaftsplan
• Amtliche Biotopkartierung
• FFH-Gebiete
• Vogelschutzgebiete
• Luftbild
• Eigene Nutzungskartierung
ja
ja
nicht im Geltungsbereich vorhanden
nicht im Geltungsbereich vorhanden
ja
ja
Überwachung umweltrelevanter Maßnahmen
(Monitoring)
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan formuliert Festsetzungen zur
Minimierung oder Vermeidung der Auswirkungen auf die Umwelt.
•
•
Pflanzung neuer Bäume und Sträucher
Begrenzung des Versiegelungsgrades
Die Maßnahmen sind insbesondere in der Bauzeit wirksam zu überwachen.
Die Bauträger haben deshalb in dem Antrag auf Baugenehmigung
nachzuweisen, dass die obengenannten Punkte berücksichtigt werden.
Zusammenfassung
Die Stadt Deggendorf beabsichtigt mit der Aufstellung eines
Bebauungsplans die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die in den
letzten
Jahren
entstandenen
Mehrfamilienhäuser
östlich
der
Thannbergstraße um 2 weitere Gebäude zu ergänzen.
Die Ansiedlung führt teilweise zu einer Intensivierung der bestehenden
Nutzung sowie zu einer Ausweitung des Siedlungsgebietes
Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter ergeben sich wie folgt:
- Verlust großer Laubbäume
- Geländeveränderungen
- zusätzliche Flächenversiegelung
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Die Planung vermeidet Eingriffe in Bereiche mit hoher Bedeutung für Natur
und Landschaft. Sie minimiert die Auswirkungen auf den Oberflächenabfluss
durch Festsetzungen zum max. Versiegelungsgrad und den Verlust an
Grünstrukturen durch die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern.
Ein kleiner Teil der Ausgleichsmaßnahmen ist im Osten des
Geltungsbereiches vorgesehen. Ein Großteil des Eingriffs wurde bereits
durch eine Abbuchung vom Ökokonto der Gemeinde Auerbach kompensiert.
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Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“
Umweltbericht
Anhang
Beurteilung von Tierlebensräumen
Seite 6
Stadt Deggendorf
Bebauungsplan
Nr. 146 „Thannbergstraße“
Beurteilung von Tierlebensräumen
Stand: 26.04.16
Planer:
Uwe Schmidt
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt
Am Sandhügel 4
94526 Metten
Telefon 0991 / 3209663
e-Mail: [email protected]
Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“
Beurteilung von Tierlebensräumen
Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Einleitung ........................................................................................................................ 3
1.1
Anlass und Aufgabenstellung ...................................................................................... 3
1.2
Datengrundlagen............................................................................................................ 3
2
Wirkungen des Vorhabens ............................................................................................ 3
3
Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen
ökologischen Funktionalität ......................................................................................... 4
3.1
Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung .................................................................... 4
3.2
Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ...... 4
4
Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit von Tierarten ....................................... 4
4.1
Mögliche Betroffenheit ausgewählter Tierarten und Tiergruppen ............................ 6
4.1.1
Zauneidechse................................................................................................................... 6
4.1.2
Schlingnatter .................................................................................................................... 6
4.1.3
Tiergruppe der Insekten ................................................................................................... 6
4.1.3
Tiergruppe der Fledermäuse ........................................................................................... 7
4.1.4
Tiergruppe der Vögel ....................................................................................................... 7
5
Berücksichtigung der Ansprüche ausgewählter Tierarten im Planungskonzept ... 7
Seite 2
Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“
1
Einleitung
1.1
Anlass und Aufgabenstellung
Beurteilung von Tierlebensräumen
Die Stadt Deggendorf will mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146 „Thannberg“ i. w.
den Bau von 2 Einfamilienhäusern ermöglichen, die im Anschluss an mehrere, jüngst errichtete
Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Der Geltungsbereich umfasst neben den geplanten Häusern auch die bereits gebauten, neuen (seit 2012 errichteten) Häuser.
Ausgangspunkt der Beurteilung des Geltungsbereiches als Tierlebensraum ist deshalb i. w. der
Bestand vor den Baumaßnahmen (Beginn 2012).
Das Vorhaben führt zu einem dauerhaften Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen im
Bereich der geplanten Gebäude und der Verkehrsflächen sowie zu einem vorübergehenden Verlust im Bereich der geplanten Grünflächen.
Die vorliegende Untersuchung schätzt ab, welche Tierlebensräume von dem Vorhaben beeinträchtigt wurden und werden und wie diese Beeinträchtigungen mit sinnvollen Maßnahmen zu
kompensieren sind.
1.2
Datengrundlagen
Als Datengrundlagen wurden herangezogen:
-
Sichtung des im Internet verfügbaren Datenmaterials
-
mehrere Begehungen (Herbst 2011, Sommer 2012, Spätsommer 2015, Vorfrühling 2016)
2
Wirkungen des Vorhabens
Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen von Tierarten verursachen können.
Flächeninanspruchnahme:
Von der Gesamtfläche des Geltungsbereiches (0,94 ha) kommen 0,55 ha nicht (Gebäude, Verkehrsflächen) oder kaum (Privatgärten) als Tierlebensräume in Frage. Die verbleibenden 0,39 ha
stellen Lebensräume für Tiere dar, die besonders im Bereich der geplanten Ausgleichsfläche
(0,24 ha) durch die Anlage eines gestuften Waldrands mit buchtigem Verlauf und dem Einbringen
von Sonderstrukturen eine hohe Bedeutung haben werden.
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass im südlichen Teil des Geltungsbereiches vor Beginn der neueren Bebauung bereits Gebäude und Verkehrsflächen mit einer Fläche von 0,16 ha vorhanden waren.
Barrierewirkungen:
Die Vorhabensfläche stellt einen punktuellen Eingriff dar, die seitlich „umwandert“ werden kann.
Es geht keine erhebliche Barrierewirkung von dem Vorhaben aus.
Lärmimmissionen:
Der Eingriff findet in einem Bereich statt, der bereits vor der Bebauung Störungen durch einen
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Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“
Beurteilung von Tierlebensräumen
Gastronomiebetrieb und durch die angrenzende Bebauung ausgesetzt war. Die zu erwartenden,
aus der Wohnnutzung resultierenden Lärmemissionen dürften keine erheblichen Beeinträchtigungen umgebender Tierlebensräume darstellen.
Erschütterungen:
Für den Standort neue und außergewöhnliche Erschütterungen sind allenfalls vorübergehend in
der Bauphase zu erwarten.
Optische Störungen:
Optische Störungen dürften durch den Aufbau eines gestuften Waldrandes, der das Waldinnere
abschirmt, weitgehend unterbunden sein. Eine Beeinträchtigung des Waldsaumes durch optische
Störungen dürfte nicht wesentlich anders ausfallen als die Beeinträchtigung, die früher von dem
Gastronomiebetrieb auf die benachbarte Altgrasfläche ausgeübt wurde.
3
Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen
ökologischen Funktionalität
3.1
Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung
Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden/wurden durchgeführt, um Gefährdungen von
Tierarten zu vermeiden oder zu mindern.
•
Es werden/wurden Bereiche in Anspruch genommen, die durch die Nähe zu einem Gastronomiebetrieb und der angrenzenden Bebauung bereits Störungen ausgesetzt
sind/waren.
•
Verwirklichung der Baumaßnahmen in 2 Abschnitten, die es Tieren ermöglicht, den Baumaßnahmen auszuweichen
3.2
Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
Eine kontinuierliche Funktionalität wurde dadurch erhalten, dass zunächst nur die Lebensräume
im ersten Bauabschnitt verloren gingen, während im östlichen Bereich durch die Baumernte aufgelichtet, zumindest vorübergehend offene Lebensräume entstanden. Diese konnten als Ausweichlebensräume von Arten der Altgras- und Saumgesellschaften genutzt werden. Für die Arten
des Waldes standen und stehen jederzeit große Rückzugsareale in den umgebenden Wäldern
zur Verfügung. Mit der Schaffung von Wald und einem gestuften Waldrand innerhalb der Ausgleichsfläche werden die Waldarten wieder zurückkehren, während die Arten des Offenlandes in
den Waldsäumen ihren Lebensraum finden werden.
4
Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit von Tierarten
Zu Beurteilung der Bedeutung des Bestandes vor 2012 sowie der Bedeutung des jetzigen Bestandes als Lebensraum für Tiere dienten folgende Quellen:
-
Artenschutzkartierung: keine Fundorte
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Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“
Beurteilung von Tierlebensräumen
-
Amtliche Biotopkartierung von 1986 (Nr. 7143 – 0555)
-
Beobachtungen bei mehreren Begehungen
-
Bestandsbeschreibung vor Beginn der Bauarbeiten 2012 (siehe Anhang der Eingriffsregelung)
Hinsichtlich ihrer Bedeutung als Lebensraum für Tiere lässt sich die Situation vor Beginn der
Bauarbeiten folgendermaßen zusammenfassen:
1. Bereich 1
Im Süden (ehemalige Flurnummer1311/1) befanden sich Gastronomiegebäude mit asphaltierten Erschließungsflächen, die sich in etwa bis zum aktuell geplanten Haus 10
(hier stand eine Garage) erstreckten. Nach Süden hin befand sich eine Fläche mit Sträuchern, Jungbäumen und einigen größeren Laubbäumen (letztere vermehrt im Osten).
Der Anteil an Fichten insbesondere im westlichen Grundstücksbereich war hoch. Nach
Norden wurde das Grundstück von einer Mauer begrenzt. (näheres siehe Bestandsbeschreibung vor Beginn der Bauarbeiten 2012 im Anhang der Eingriffsregelung)
2. Bereich 2
Im Norden (ehemalige Flurnummer 1311) herrschte eine teilweise verbuschende Altgrasflur vor, die nach Westen, Norden und Osten von Gehölzbeständen abgegrenzt wurde.
(näheres siehe Bestandsbeschreibung vor Beginn der Bauarbeiten 2012 im Anhang der
Eingriffsregelung)
3. Bereich 3
Waldbestände im Osten und Norden
Die Qualität der bereits verlorengegangenen Gehölzbestände und der abgeholzten Bereiche kann in etwa an den benachbarten, erhaltenen Waldbeständen abgelesen werden. Es handelt sich dabei um Waldbestände mit Baumhöhen bis etwa 25 m und
Stammdurchmessern bis (in Einzelfällen) 60 cm. Die Baumartenzusammensetzung ist
mit Eiche, Esche, Bergahorn, Birke, Kirsche, Hainbuche und Buche als naturnah anzusprechen. Am südexponierten Waldrand kommt auch die Robinie vor. Im Unterwuchs
kommen Traubenkirsche, Hasel, Holunder und Brombeere vor. Teilweise findet man grasigen Bodenbewuchs. Der Boden ist stellenweise sickerfeucht. (siehe auch amtl. Biotopkartierung Nr. 7143 – 0555)
Bereich 1 hatte als Lebensraum wildlebender Tiere nur untergeordnete Bedeutung. Der hohe
Versiegelungsgrad, die Nutzung als Gastronomiebetrieb, die Abgrenzung mit einer Stützmauer
nach Norden und die Nähe der angrenzenden Bebauung im Süden boten schlechte Voraussetzungen als Tierlebensraum.
Bereich 2 hatte als südexponierte, teilweise verbuschende Altgrasflur Bedeutung für Tierarten
des Offenlandes. Hervorzuheben sind hier die Tiergruppen der Insekten und der Reptilien (potentielles Vorkommen von Zauneidechse und Schlingnatter).
Bereich 3 hat Bedeutung für alle an Wald gebundene Tierarten. In besonderem Maß gilt dies für
Vögel und Fledermäuse.
Insbesondere die Nachbarschaft aus Offenland und Wald stellt für viele Tierarten eine optimale
Kombination dar, da sie beide Lebensraumtypen nutzen (z.B. Fledermäuse, Schlingnatter).
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Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“
4.1
Beurteilung von Tierlebensräumen
Mögliche Betroffenheit ausgewählter Tierarten und Tiergruppen
Eine Beurteilung der Tierlebensräume beschränkt sich an dieser Stelle auf folgende Tierarten
und Tiergruppen:
1. Zauneidechse
2. Schlingnatter
3. Tiergruppe der Insekten
4. Tiergruppe der Fledermäuse
5. Tiergruppe der Vögel
Von einer Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der genannten Tierarten und Tiergruppen
im Planungskonzept profitieren auch eine Vielzahl anderer, an dieser Stelle nicht aufgeführte
Tierarten und Tiergruppen.
4.1.1 Zauneidechse
Zauneidechsen besiedeln u.a. trockene Waldränder. Wichtig ist ein Wechsel aus offenen, lockerbödigen Abschnitten und dichter bewachsenen Bereichen. Wichtig sind Elemente wie Totholz
und Altgras. Zauneidechsen nutzen auch anthropogen überprägte Standorte.
Abgleitet aus den Lebensraumansprüchen und ihrem Verbreitungsgebiet ist ein Vorkommen der
Zauneidechse im Geltungsbereich möglich.
4.1.2 Schlingnatter
Schlingnattern besiedeln ein breites Spektrum an Biotoptypen. In unserer Region werden vor
allem besonnte Waldränder in Nachbarschaft mit extensiv bewirtschafteten Wiesen, Gebüschsäume, Hecken, Waldschläge, Felsheiden, halbverbuschte Magerrasen und Böschungen besiedelt. Gelegentlich finden sich Schlingnattern auch an naturnah strukturierten Siedlungsrändern
von Dörfern und Städten.
Abgleitet aus den Lebensraumansprüchen und ihrem Verbreitungsgebiet ist ein Vorkommen der
Schlingnatter im Geltungsbereich möglich.
4.1.3 Tiergruppe der Insekten
Viele Insekten in unserer Region sind an Offenland gebunden. Die Altgrasflur der Zone 2 bot
deshalb unterschiedlichen Insektenarten einen Lebensraum. Da der Standort infolge der Nutzungsauflassung überwiegend grasig und nicht besonders blütenreich war, dürfte die Fläche für
nektarsuchende Insekten (z.B. Bienen, Schmetterlinge) von keiner besonderen Bedeutung gewesen sein. Für Heuschrecken stellte das Areal jedoch einen guten Lebensraum dar.
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Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“
Beurteilung von Tierlebensräumen
4.1.3 Tiergruppe der Fledermäuse
Viele unserer Fledermausarten sind an Wälder gebunden. Hier nutzen sie Baumhöhlen und
Baumspalten als Quartiere (z.B. als Wochenstuben). Da die Quartiere des Öfteren gewechselt
werden, benötigen Fledermauskolonien im engeren Umkreis mehrere Quartierstuben.
Da Insekten die Hauptnahrung von Fledermäusen darstellen, erstrecken sich die Jagdreviere der
meisten Fledermausarten auch auf Offenlandbereiche. Besonders beutereich sind Waldrandstrukturen.
Ein ehemaliges Vorkommen von Wochenstuben innerhalb des Geltungsbereiches kann nicht
ausgeschlossen werden. Eine Nutzung der Waldränder als Jagdrevier kann als wahrscheinlich
gelten.
4.1.4 Tiergruppe der Vögel
Bei den Begehungen des Geländes wurden nur weitverbreitete „Allerweltsvogelarten“ bemerkt.
Eine Besiedlung mit seltenen Vogelarten kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Da sich in
direkter Nachbarschaft jedoch großflächige Wälder mit vergleichbaren Waldrandstrukturen befinden, sind Rückzugsareale vorhanden.
5
Berücksichtigung der Ansprüche ausgewählter Tierarten im Planungskonzept
Das Planungskonzept sieht innerhalb des Geltungsbereiches die Schaffung folgender Tierlebensräume vor:
1. Waldsaum
Der Waldsaum stellt mit seiner überwiegend krautig-grasigen Vegetation einen Lebensraum für die Arten des Offenlandes dar. So finden hier z.B. Heuschrecken, Zauneidechsen und Schlingnattern vergleichbare Bedingungen wie in der Altgrasflur vor der Bebauung. Durch eine abschnittsweise Mahd alle 2 bis 5 Jahre wird ein Zustand erhalten, der
den Tieren des Offenlandes einen dauerhaften Lebensraum bietet. Ergänzend werden
hier Kleinstrukturen eingebracht, die die Biotopqualität steigern. Es sind dies Einzelsträucher, Totholz-/Reisighaufen, Steinhaufen und Erdhaufen, die als Unterschlupf oder als
Plätze zum Sonnen dienen können.
2. Waldrand
Die Waldrandzone leitet zum Hochwald über. Unterstützt mit Initialpflanzungen entwickelt
sich hier eine Zone, die von Sträuchern und kleinen Bäumen geprägt ist. Dabei spielen
blühende Gehölze eine besondere Rolle, die in Verbindung mit der Südexposition einer
Reihe von Insekten einen optimalen Lebensraum bieten. Insekten wiederum sind die
Nahrungsgrundlage von Fledermäusen, aber auch von Zauneidechsen und vielen anderen Tierarten. Daneben bietet die Zone Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten. Der Strukturreichtum wird noch erhöht durch das Einbringen von Totholz-/Reisighaufen, Steinhaufen und Erdhaufen. Um eine Entwicklung zu Hochwald zu verhindern, ist eine
abschnittsweise Pflege (Rückschnitt, „Auf-den-Stock-Setzen“) im Turnus von 5 bis 10
Jahren vorgesehen.
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Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“
Beurteilung von Tierlebensräumen
3. Wald
In der Waldzone wird sich, unterstützt durch Initialpflanzungen, wieder der Hochwald
entwickeln, der vor der Abholzung vorhanden war. Es handelt sich dabei um einen naturnahen Laubwald, wie man ihn auch im direkten Anschluss im Norden und Osten vorfindet. Um diesen Lebensraum für Tierarten aufzuwerten, werden auch hier Totholz- und
Reisighaufen eingebracht. Ferner werden Fledermauskästen an einigen freigestellten
Stämmen verbliebener Bäume angebracht, um das Fehlen geeigneter Baumhöhlen und spalten zu kompensieren.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Rekultivierungskonzept mit der Anlage eines
grasig-krautigen Waldsaumes, einer Waldrandzone aus Sträuchern und Kleinbäumen sowie
eines Waldes die Schaffung eines vielfältigen und strukturreichen Lebensraumes für viele Tierarten vorsieht. Durch Einbringen von Kleinstrukturen, wie Totholz-/Reisighaufen, Steinhaufen und
Erdhaufen aber auch durch das Anbringen von Fledermauskästen entstehen Sonderstandorte,
die speziellen Tiergruppen wie Insekten, Reptilien und Fledermäusen in besonderem Maße zu
Gute kommen.
Mittels der genannten Maßnahmen dürfte in Verbindung mit den umgebenden, verbleibenden Strukturen der jetzige Erhaltungszustand der möglichen Tierpopulationen zu keiner
nachhaltigen Verschlechterung führen.
Seite 8
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