STADT DEGGENDORF BEBAUUNGSPLAN NR. 146, „THANNBERGSTRAßE“ UMWELTBERICHT 26.04.16 Entwurfsverfasser: Büro für Orts- und Landschaftsplanung UWE SCHMIDT Am Sandhügel 4, 94526 Metten Tel 0991/32096-63 Fax -64 e-Mail: [email protected] Seite 0 Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ A Umweltbericht Umweltbericht Inhalt: •Einleitung •Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen •Datenmaterial •Überwachung der Maßnahmen (Monitoring) •Zusammenfassung Einleitung Die Stadt Deggendorf beabsichtigt für die Bebauung östlich der Thannbergstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst dabei die in den letzten Jahren entstandenen Mehrfamilienhäuser sowie 2 geplante Einfamilienhäuser. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 0,94 ha. Festgesetzt wird ein Reines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 sowie eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Im Flächennutzungs- und Landschaftsplanplan ist der Geltungsbereich - mit ca. 3.700 qm als Wohnbaufläche - mit ca. 2.400 qm als Flächen für die Landwirtschaft - mit ca. 3.300 qm als Flächen für Wald dargestellt. Das nördlich liegende Landschaftsschutzgebiet bleibt von der Planung unberührt. Nähere Erläuterungen zum Bestand vor der Bebauung und im jetzigen Zustand sind in der Eingriffsregelung aufgeführt. Auswirkungen auf die Schutzgüter treten auf in Form - des Verlustes großer Laubbäume - von Geländeveränderungen - einer zusätzlichen Flächenversiegelung - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Seite 1 Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ Umweltbericht Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes Um den Umweltzustand eines Gebietes zu charakterisieren, sind die einzelnen Schutzgüter und deren Wechselwirkungen untereinander heranzuziehen. 1. 2. 3. Mensch, Tier und Pflanzen Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft Kultur- und Sachgüter 1. Mensch, Tier und Pflanzen Mensch Das Planungsgebiet diente vor der aktuellen Bebauung im Südteil einer gastronomischen Nutzung. Im Norden herrschte landwirtschaftliche Nutzung bzw. durch Nutzungsauflassung entstandene Altgrasfluren, im Osten Waldnutzung vor. Anstelle dieser Nutzungen tritt eine Wohnnutzung, die aufgrund ihrer dichten Anordnung den Flächenverbrauch reduziert. Eine Erhöhung der Lärmbelastung ist verglichen mit der Ausgangssituation (Gastronomie) unwahrscheinlich. Ein Teil des Verkehrs wird bereits im Südwesten des Geltungsbereiches in die Tiefgarage abgeleitet. Tiere und Pflanzen Die betrachtete Fläche liegt am Ortsrand von Deggendorf. Nördlich steigt das Gelände über eine Altgrasfläche bis zum Waldrand hin an. Im Osten reicht Wald bis in das Planungsgebiet hinein. Westlich und südlich des Planungsgebietes befindet sich Bebauung. Die geplante Bebauung nimmt damit Flächen in Anspruch, die bereits durch die Bebauung im Süden und Westen sowie durch die frühere gastronomische Nutzung Störungen ausgesetzt sind. Der Waldanschluss des Grundstücks ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung der Grünstrukturen. So soll im Prinzip ein dem Ist-Zustand vergleichbarer Zustand (Wald im Osten mit heckenartigen Strukturen im Süden und Westen) wiederhergestellt werden. Die Verzahnung zwischen Wald und Siedlung bleibt auf diese Weise erhalten. Die Grünstrukturen werden flächenmäßig zwar kleiner, ihre Funktionen, z.B. als Lebensraum gehölzbewohnender Tiere bleiben jedoch gewährleistet. Altgras- und magere Saumgesellschaften im Westen und Norden des Planungsgebietes gehen im Zuge der Baumaßnahmen verloren. Lebensräume für Arten der Altgrasbestände entstehen neu im Bereich der geplanten, krautig-grasigen Waldsäume. (siehe hierzu auch Beurteilung von Tierlebensräumen im Anhang) Seite 2 Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ Umweltbericht Ausgleichsmaßnahmen in Form der Schaffung eines gestuften Waldrandes mit buchtigem Verlauf im Osten des Geltungsbereiches schaffen eine hohe Standortvielfalt. Für verlorengegangene Lebensräume sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen (siehe Eingriffsregelung). 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft Boden, Gelände Große Teile des gewachsenen Bodens im Süden des Geltungsbereiches gingen vermutlich bereits im Zuge der ursprünglichen Bebauung verloren, da bereits für dieses Bauvorhaben erhebliche Erdbewegungen vorgenommen wurden (Stützmauer im Norden, steile Böschung im Süden). Das ursprüngliche Gelände im Bereich des ehemaligen Gastronomiebetriebes blieb im Prinzip erhalten. Die Stützmauer im Norden wurde durch Stützmauern zwischen den geplanten Gebäuden ersetzt. Im Süden verblieb eine steile Böschung. Die Böschung im Westen blieb teilweise erhalten. Das weitgehend natürliche Gelände im Norden des Geltungsbereiches wurde durch die Baumaßnahmen verändert. Die geplanten Baumaßnahmen führen in der Gesamtbetrachtung zu einer zusätzlichen Versiegelung von ca. 1800 m². Der Verlust von Boden im Bereich der Versiegelungen wird im Rahmen der Eingriffsregelung durch Ersatzmaßnahmen ausgeglichen. Wasser Die zusätzliche Versiegelung führt zu einer Beschleunigung des Abflusses. Maßnahmen zur Minimierung und Verzögerung des Oberflächenabflusses sind: - Besucherstellplätze in wasserdurchlässigen Belägen - Verzicht auf eine Versiegelung beim Pflegeweg südlich der Gebäude Luft, Klima Veränderungen hinsichtlich Luft und Klima dürften wegen des kleinräumigen Umfangs der Maßnahme als unerheblich angesehen werden. Landschaftsbild Die Beseitigung eines Teils der abschirmenden Gehölze im Süden führt zunächst zu Verschlechterung der landschaftlichen Einbindung. Im Zuge der Pflanzmaßnahmen werden die Gebäude jedoch wieder landschaftlich eingebunden. Die Wirksamkeit der Baumaßnahme auf das Landschaftsbild wird auch dadurch relativiert, dass die Baukörper im südlichen Geltungsbereich in etwa die Höhe des alten Baukörpers haben. Auch die Gebäude im Norden des Geltungsbereiches werden noch von der Waldkulisse im Norden überragt. Seite 3 Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ Umweltbericht Für dauerhafte Beeinträchtigungen dieser Schutzgüter sind an anderer Stelle Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen (siehe Eingriffsregelung). 3. Kultur- und Sachgüter Im Geltungsbereich sind keine Kultur- und Sachgüter bekannt. Prognose des Umweltzustandes Ließe man das Planungsgebiet im jetzigen Zustand, so blieben die Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt, den Boden, den Wasserabfluss und das Landschaftsbild an dieser Stelle aus. Die Auswirkungen wurden/werden teilweise bereits vor Ort minimiert (z.B. durch geplante Grünstrukturen, Minimierung der Versiegelung). Das Areal war auch im ursprünglichen Zustand bereits Störungen durch den Gastronomiebetrieb und die angrenzende Wohnbebauung ausgesetzt. Ändern wird sich i.w. die Nutzungsintensität. Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen Der Bebauungs- und Grünordnungsplan vermeidet mit seiner Abgrenzung Eingriffe in wertvolle Landschaftsbereiche mit hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild. Die Wohnbebauung befindet sich im Anschluss an bestehende Bebauung. Vorhandene Infrastruktur kann dabei mitbenutzt werden. Die große Dichte der Wohnbebauung verhindert allzu hohen Flächenverbrauch. Störungen der Umwelt werden durch das Bauvorhaben zwar größer, bleiben aber auf einen Bereich beschränkt, der durch die Nähe der umgebenden Bebauung bereits vorbelastet ist. Folgende Maßnahmen dienen der Minimierung des Eingriffs: • Landschaftliche Einbindung durch Grünstrukturen • Regelungen zur Minimierung der Versiegelung Trotz dieser Maßnahmen bleiben negative Auswirkungen dauerhaft erhalten. Zur Bilanzierung des Eingriffs und der Ermittlung der Ausgleichsmaßnahmen siehe die Ausführungen zur Eingriffsregelung nach dem Leitfaden des BayStMLU. Planungsalternativen Unter der Voraussetzung, den Standort für eine Wohnbebauung nutzen zu wollen, bot sich keine echte Planungsalternative zum vorliegenden Konzept. Die Lage am Hang legt eine höhenlinienparallele Ausrichtung der Erschließung und der Gebäude nahe. Als Ergebnis einer Ortsbegehung mit Anwohnern, Stadträten, Vertretern der Stadtverwaltung, des Bund Naturschutzes sowie der Planer wurde die Baugrenze von Haus 14 abgeändert, um etwas vom Wald abzurücken und den Eingriff in den Hang zu minimieren. Ferner wurden die Abgrenzungen der Waldrandzonen verändert. Seite 4 Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ Umweltbericht Datenmaterial Der Beurteilung des Umweltberichtes lagen folgende Daten zur Verfügung und wurden ausgewertet: • Flächennutzungs und Landschaftsplan • Amtliche Biotopkartierung • FFH-Gebiete • Vogelschutzgebiete • Luftbild • Eigene Nutzungskartierung ja ja nicht im Geltungsbereich vorhanden nicht im Geltungsbereich vorhanden ja ja Überwachung umweltrelevanter Maßnahmen (Monitoring) Der Bebauungs- und Grünordnungsplan formuliert Festsetzungen zur Minimierung oder Vermeidung der Auswirkungen auf die Umwelt. • • Pflanzung neuer Bäume und Sträucher Begrenzung des Versiegelungsgrades Die Maßnahmen sind insbesondere in der Bauzeit wirksam zu überwachen. Die Bauträger haben deshalb in dem Antrag auf Baugenehmigung nachzuweisen, dass die obengenannten Punkte berücksichtigt werden. Zusammenfassung Die Stadt Deggendorf beabsichtigt mit der Aufstellung eines Bebauungsplans die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die in den letzten Jahren entstandenen Mehrfamilienhäuser östlich der Thannbergstraße um 2 weitere Gebäude zu ergänzen. Die Ansiedlung führt teilweise zu einer Intensivierung der bestehenden Nutzung sowie zu einer Ausweitung des Siedlungsgebietes Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter ergeben sich wie folgt: - Verlust großer Laubbäume - Geländeveränderungen - zusätzliche Flächenversiegelung - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Die Planung vermeidet Eingriffe in Bereiche mit hoher Bedeutung für Natur und Landschaft. Sie minimiert die Auswirkungen auf den Oberflächenabfluss durch Festsetzungen zum max. Versiegelungsgrad und den Verlust an Grünstrukturen durch die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern. Ein kleiner Teil der Ausgleichsmaßnahmen ist im Osten des Geltungsbereiches vorgesehen. Ein Großteil des Eingriffs wurde bereits durch eine Abbuchung vom Ökokonto der Gemeinde Auerbach kompensiert. Seite 5 Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ Umweltbericht Anhang Beurteilung von Tierlebensräumen Seite 6 Stadt Deggendorf Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ Beurteilung von Tierlebensräumen Stand: 26.04.16 Planer: Uwe Schmidt Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Am Sandhügel 4 94526 Metten Telefon 0991 / 3209663 e-Mail: [email protected] Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ Beurteilung von Tierlebensräumen Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung ........................................................................................................................ 3 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ...................................................................................... 3 1.2 Datengrundlagen............................................................................................................ 3 2 Wirkungen des Vorhabens ............................................................................................ 3 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ......................................................................................... 4 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung .................................................................... 4 3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ...... 4 4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit von Tierarten ....................................... 4 4.1 Mögliche Betroffenheit ausgewählter Tierarten und Tiergruppen ............................ 6 4.1.1 Zauneidechse................................................................................................................... 6 4.1.2 Schlingnatter .................................................................................................................... 6 4.1.3 Tiergruppe der Insekten ................................................................................................... 6 4.1.3 Tiergruppe der Fledermäuse ........................................................................................... 7 4.1.4 Tiergruppe der Vögel ....................................................................................................... 7 5 Berücksichtigung der Ansprüche ausgewählter Tierarten im Planungskonzept ... 7 Seite 2 Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Beurteilung von Tierlebensräumen Die Stadt Deggendorf will mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146 „Thannberg“ i. w. den Bau von 2 Einfamilienhäusern ermöglichen, die im Anschluss an mehrere, jüngst errichtete Mehrfamilienhäuser entstehen sollen. Der Geltungsbereich umfasst neben den geplanten Häusern auch die bereits gebauten, neuen (seit 2012 errichteten) Häuser. Ausgangspunkt der Beurteilung des Geltungsbereiches als Tierlebensraum ist deshalb i. w. der Bestand vor den Baumaßnahmen (Beginn 2012). Das Vorhaben führt zu einem dauerhaften Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen im Bereich der geplanten Gebäude und der Verkehrsflächen sowie zu einem vorübergehenden Verlust im Bereich der geplanten Grünflächen. Die vorliegende Untersuchung schätzt ab, welche Tierlebensräume von dem Vorhaben beeinträchtigt wurden und werden und wie diese Beeinträchtigungen mit sinnvollen Maßnahmen zu kompensieren sind. 1.2 Datengrundlagen Als Datengrundlagen wurden herangezogen: - Sichtung des im Internet verfügbaren Datenmaterials - mehrere Begehungen (Herbst 2011, Sommer 2012, Spätsommer 2015, Vorfrühling 2016) 2 Wirkungen des Vorhabens Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen von Tierarten verursachen können. Flächeninanspruchnahme: Von der Gesamtfläche des Geltungsbereiches (0,94 ha) kommen 0,55 ha nicht (Gebäude, Verkehrsflächen) oder kaum (Privatgärten) als Tierlebensräume in Frage. Die verbleibenden 0,39 ha stellen Lebensräume für Tiere dar, die besonders im Bereich der geplanten Ausgleichsfläche (0,24 ha) durch die Anlage eines gestuften Waldrands mit buchtigem Verlauf und dem Einbringen von Sonderstrukturen eine hohe Bedeutung haben werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass im südlichen Teil des Geltungsbereiches vor Beginn der neueren Bebauung bereits Gebäude und Verkehrsflächen mit einer Fläche von 0,16 ha vorhanden waren. Barrierewirkungen: Die Vorhabensfläche stellt einen punktuellen Eingriff dar, die seitlich „umwandert“ werden kann. Es geht keine erhebliche Barrierewirkung von dem Vorhaben aus. Lärmimmissionen: Der Eingriff findet in einem Bereich statt, der bereits vor der Bebauung Störungen durch einen Seite 3 Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ Beurteilung von Tierlebensräumen Gastronomiebetrieb und durch die angrenzende Bebauung ausgesetzt war. Die zu erwartenden, aus der Wohnnutzung resultierenden Lärmemissionen dürften keine erheblichen Beeinträchtigungen umgebender Tierlebensräume darstellen. Erschütterungen: Für den Standort neue und außergewöhnliche Erschütterungen sind allenfalls vorübergehend in der Bauphase zu erwarten. Optische Störungen: Optische Störungen dürften durch den Aufbau eines gestuften Waldrandes, der das Waldinnere abschirmt, weitgehend unterbunden sein. Eine Beeinträchtigung des Waldsaumes durch optische Störungen dürfte nicht wesentlich anders ausfallen als die Beeinträchtigung, die früher von dem Gastronomiebetrieb auf die benachbarte Altgrasfläche ausgeübt wurde. 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung/Minderung Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden/wurden durchgeführt, um Gefährdungen von Tierarten zu vermeiden oder zu mindern. • Es werden/wurden Bereiche in Anspruch genommen, die durch die Nähe zu einem Gastronomiebetrieb und der angrenzenden Bebauung bereits Störungen ausgesetzt sind/waren. • Verwirklichung der Baumaßnahmen in 2 Abschnitten, die es Tieren ermöglicht, den Baumaßnahmen auszuweichen 3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Eine kontinuierliche Funktionalität wurde dadurch erhalten, dass zunächst nur die Lebensräume im ersten Bauabschnitt verloren gingen, während im östlichen Bereich durch die Baumernte aufgelichtet, zumindest vorübergehend offene Lebensräume entstanden. Diese konnten als Ausweichlebensräume von Arten der Altgras- und Saumgesellschaften genutzt werden. Für die Arten des Waldes standen und stehen jederzeit große Rückzugsareale in den umgebenden Wäldern zur Verfügung. Mit der Schaffung von Wald und einem gestuften Waldrand innerhalb der Ausgleichsfläche werden die Waldarten wieder zurückkehren, während die Arten des Offenlandes in den Waldsäumen ihren Lebensraum finden werden. 4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit von Tierarten Zu Beurteilung der Bedeutung des Bestandes vor 2012 sowie der Bedeutung des jetzigen Bestandes als Lebensraum für Tiere dienten folgende Quellen: - Artenschutzkartierung: keine Fundorte Seite 4 Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ Beurteilung von Tierlebensräumen - Amtliche Biotopkartierung von 1986 (Nr. 7143 – 0555) - Beobachtungen bei mehreren Begehungen - Bestandsbeschreibung vor Beginn der Bauarbeiten 2012 (siehe Anhang der Eingriffsregelung) Hinsichtlich ihrer Bedeutung als Lebensraum für Tiere lässt sich die Situation vor Beginn der Bauarbeiten folgendermaßen zusammenfassen: 1. Bereich 1 Im Süden (ehemalige Flurnummer1311/1) befanden sich Gastronomiegebäude mit asphaltierten Erschließungsflächen, die sich in etwa bis zum aktuell geplanten Haus 10 (hier stand eine Garage) erstreckten. Nach Süden hin befand sich eine Fläche mit Sträuchern, Jungbäumen und einigen größeren Laubbäumen (letztere vermehrt im Osten). Der Anteil an Fichten insbesondere im westlichen Grundstücksbereich war hoch. Nach Norden wurde das Grundstück von einer Mauer begrenzt. (näheres siehe Bestandsbeschreibung vor Beginn der Bauarbeiten 2012 im Anhang der Eingriffsregelung) 2. Bereich 2 Im Norden (ehemalige Flurnummer 1311) herrschte eine teilweise verbuschende Altgrasflur vor, die nach Westen, Norden und Osten von Gehölzbeständen abgegrenzt wurde. (näheres siehe Bestandsbeschreibung vor Beginn der Bauarbeiten 2012 im Anhang der Eingriffsregelung) 3. Bereich 3 Waldbestände im Osten und Norden Die Qualität der bereits verlorengegangenen Gehölzbestände und der abgeholzten Bereiche kann in etwa an den benachbarten, erhaltenen Waldbeständen abgelesen werden. Es handelt sich dabei um Waldbestände mit Baumhöhen bis etwa 25 m und Stammdurchmessern bis (in Einzelfällen) 60 cm. Die Baumartenzusammensetzung ist mit Eiche, Esche, Bergahorn, Birke, Kirsche, Hainbuche und Buche als naturnah anzusprechen. Am südexponierten Waldrand kommt auch die Robinie vor. Im Unterwuchs kommen Traubenkirsche, Hasel, Holunder und Brombeere vor. Teilweise findet man grasigen Bodenbewuchs. Der Boden ist stellenweise sickerfeucht. (siehe auch amtl. Biotopkartierung Nr. 7143 – 0555) Bereich 1 hatte als Lebensraum wildlebender Tiere nur untergeordnete Bedeutung. Der hohe Versiegelungsgrad, die Nutzung als Gastronomiebetrieb, die Abgrenzung mit einer Stützmauer nach Norden und die Nähe der angrenzenden Bebauung im Süden boten schlechte Voraussetzungen als Tierlebensraum. Bereich 2 hatte als südexponierte, teilweise verbuschende Altgrasflur Bedeutung für Tierarten des Offenlandes. Hervorzuheben sind hier die Tiergruppen der Insekten und der Reptilien (potentielles Vorkommen von Zauneidechse und Schlingnatter). Bereich 3 hat Bedeutung für alle an Wald gebundene Tierarten. In besonderem Maß gilt dies für Vögel und Fledermäuse. Insbesondere die Nachbarschaft aus Offenland und Wald stellt für viele Tierarten eine optimale Kombination dar, da sie beide Lebensraumtypen nutzen (z.B. Fledermäuse, Schlingnatter). Seite 5 Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ 4.1 Beurteilung von Tierlebensräumen Mögliche Betroffenheit ausgewählter Tierarten und Tiergruppen Eine Beurteilung der Tierlebensräume beschränkt sich an dieser Stelle auf folgende Tierarten und Tiergruppen: 1. Zauneidechse 2. Schlingnatter 3. Tiergruppe der Insekten 4. Tiergruppe der Fledermäuse 5. Tiergruppe der Vögel Von einer Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der genannten Tierarten und Tiergruppen im Planungskonzept profitieren auch eine Vielzahl anderer, an dieser Stelle nicht aufgeführte Tierarten und Tiergruppen. 4.1.1 Zauneidechse Zauneidechsen besiedeln u.a. trockene Waldränder. Wichtig ist ein Wechsel aus offenen, lockerbödigen Abschnitten und dichter bewachsenen Bereichen. Wichtig sind Elemente wie Totholz und Altgras. Zauneidechsen nutzen auch anthropogen überprägte Standorte. Abgleitet aus den Lebensraumansprüchen und ihrem Verbreitungsgebiet ist ein Vorkommen der Zauneidechse im Geltungsbereich möglich. 4.1.2 Schlingnatter Schlingnattern besiedeln ein breites Spektrum an Biotoptypen. In unserer Region werden vor allem besonnte Waldränder in Nachbarschaft mit extensiv bewirtschafteten Wiesen, Gebüschsäume, Hecken, Waldschläge, Felsheiden, halbverbuschte Magerrasen und Böschungen besiedelt. Gelegentlich finden sich Schlingnattern auch an naturnah strukturierten Siedlungsrändern von Dörfern und Städten. Abgleitet aus den Lebensraumansprüchen und ihrem Verbreitungsgebiet ist ein Vorkommen der Schlingnatter im Geltungsbereich möglich. 4.1.3 Tiergruppe der Insekten Viele Insekten in unserer Region sind an Offenland gebunden. Die Altgrasflur der Zone 2 bot deshalb unterschiedlichen Insektenarten einen Lebensraum. Da der Standort infolge der Nutzungsauflassung überwiegend grasig und nicht besonders blütenreich war, dürfte die Fläche für nektarsuchende Insekten (z.B. Bienen, Schmetterlinge) von keiner besonderen Bedeutung gewesen sein. Für Heuschrecken stellte das Areal jedoch einen guten Lebensraum dar. Seite 6 Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ Beurteilung von Tierlebensräumen 4.1.3 Tiergruppe der Fledermäuse Viele unserer Fledermausarten sind an Wälder gebunden. Hier nutzen sie Baumhöhlen und Baumspalten als Quartiere (z.B. als Wochenstuben). Da die Quartiere des Öfteren gewechselt werden, benötigen Fledermauskolonien im engeren Umkreis mehrere Quartierstuben. Da Insekten die Hauptnahrung von Fledermäusen darstellen, erstrecken sich die Jagdreviere der meisten Fledermausarten auch auf Offenlandbereiche. Besonders beutereich sind Waldrandstrukturen. Ein ehemaliges Vorkommen von Wochenstuben innerhalb des Geltungsbereiches kann nicht ausgeschlossen werden. Eine Nutzung der Waldränder als Jagdrevier kann als wahrscheinlich gelten. 4.1.4 Tiergruppe der Vögel Bei den Begehungen des Geländes wurden nur weitverbreitete „Allerweltsvogelarten“ bemerkt. Eine Besiedlung mit seltenen Vogelarten kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Da sich in direkter Nachbarschaft jedoch großflächige Wälder mit vergleichbaren Waldrandstrukturen befinden, sind Rückzugsareale vorhanden. 5 Berücksichtigung der Ansprüche ausgewählter Tierarten im Planungskonzept Das Planungskonzept sieht innerhalb des Geltungsbereiches die Schaffung folgender Tierlebensräume vor: 1. Waldsaum Der Waldsaum stellt mit seiner überwiegend krautig-grasigen Vegetation einen Lebensraum für die Arten des Offenlandes dar. So finden hier z.B. Heuschrecken, Zauneidechsen und Schlingnattern vergleichbare Bedingungen wie in der Altgrasflur vor der Bebauung. Durch eine abschnittsweise Mahd alle 2 bis 5 Jahre wird ein Zustand erhalten, der den Tieren des Offenlandes einen dauerhaften Lebensraum bietet. Ergänzend werden hier Kleinstrukturen eingebracht, die die Biotopqualität steigern. Es sind dies Einzelsträucher, Totholz-/Reisighaufen, Steinhaufen und Erdhaufen, die als Unterschlupf oder als Plätze zum Sonnen dienen können. 2. Waldrand Die Waldrandzone leitet zum Hochwald über. Unterstützt mit Initialpflanzungen entwickelt sich hier eine Zone, die von Sträuchern und kleinen Bäumen geprägt ist. Dabei spielen blühende Gehölze eine besondere Rolle, die in Verbindung mit der Südexposition einer Reihe von Insekten einen optimalen Lebensraum bieten. Insekten wiederum sind die Nahrungsgrundlage von Fledermäusen, aber auch von Zauneidechsen und vielen anderen Tierarten. Daneben bietet die Zone Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten. Der Strukturreichtum wird noch erhöht durch das Einbringen von Totholz-/Reisighaufen, Steinhaufen und Erdhaufen. Um eine Entwicklung zu Hochwald zu verhindern, ist eine abschnittsweise Pflege (Rückschnitt, „Auf-den-Stock-Setzen“) im Turnus von 5 bis 10 Jahren vorgesehen. Seite 7 Bebauungsplan Nr. 146 „Thannbergstraße“ Beurteilung von Tierlebensräumen 3. Wald In der Waldzone wird sich, unterstützt durch Initialpflanzungen, wieder der Hochwald entwickeln, der vor der Abholzung vorhanden war. Es handelt sich dabei um einen naturnahen Laubwald, wie man ihn auch im direkten Anschluss im Norden und Osten vorfindet. Um diesen Lebensraum für Tierarten aufzuwerten, werden auch hier Totholz- und Reisighaufen eingebracht. Ferner werden Fledermauskästen an einigen freigestellten Stämmen verbliebener Bäume angebracht, um das Fehlen geeigneter Baumhöhlen und spalten zu kompensieren. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Rekultivierungskonzept mit der Anlage eines grasig-krautigen Waldsaumes, einer Waldrandzone aus Sträuchern und Kleinbäumen sowie eines Waldes die Schaffung eines vielfältigen und strukturreichen Lebensraumes für viele Tierarten vorsieht. Durch Einbringen von Kleinstrukturen, wie Totholz-/Reisighaufen, Steinhaufen und Erdhaufen aber auch durch das Anbringen von Fledermauskästen entstehen Sonderstandorte, die speziellen Tiergruppen wie Insekten, Reptilien und Fledermäusen in besonderem Maße zu Gute kommen. Mittels der genannten Maßnahmen dürfte in Verbindung mit den umgebenden, verbleibenden Strukturen der jetzige Erhaltungszustand der möglichen Tierpopulationen zu keiner nachhaltigen Verschlechterung führen. Seite 8