ebersbach ad fils unterer morgen

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Stadt
EBERSBACH A. D. FILS
BEBAUUNGSPLAN
UNTERER MORGEN
SCOPING-PAPIER ZUR FRÜHZEITIGEN
BETEILIGUNG
Datum: 08.11.2016
Stadt Ebersbach a. d. Fils
Bebauungsplan „Unterer Morgen“
Inhalt
Anlass und Zielsetzung............................................................................................... 3
Anlass ..................................................................................................................... 3
Zielsetzung .............................................................................................................. 3
Ausgangszustand ....................................................................................................... 4
Allgemeine Beschreibung ........................................................................................ 4
Nutzung und Biotopausstattung .............................................................................. 4
Schutzausweisungen .............................................................................................. 5
Prüfrahmen ................................................................................................................. 6
Untersuchungsraum ................................................................................................ 6
Bearbeitungstiefe .................................................................................................... 6
Bewertungsgrundlagen ........................................................................................... 6
Eingriff und Ausgleich ................................................................................................. 7
Alternativen................................................................................................................. 7
Vorrangige Aspekte bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter ......................... 7
Schutzgut Mensch ................................................................................................... 7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter............................................................................. 7
Boden und Grundwasser ......................................................................................... 7
Klima/Luft ................................................................................................................ 8
Arten und Biotope, Biodiversität .............................................................................. 9
Landschaftsbild und Erholung ............................................................................... 10
Gliederungsvorschlag für den Umweltbericht ........................................................... 11
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Stadt Ebersbach a. d. Fils
Bebauungsplan „Unterer Morgen“
Anlass und Zielsetzung
Anlass
Die Stadt Ebersbach an der Fils plant in ihrem Stadtteil Roßwälden am östlichen Ortsrand die Erschließung eines neuen Wohngebiets. Neben einer geplanten wohnbaulichen Nutzung möchte die Stadt den
Bau eines Wohn- und Pflegestifts realisieren und so dem demografischen Wandel auch außerhalb des
zentralen Stadtgebietes Rechnung tragen.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist der Bereich westlich der Landstraße L 1152 und östlich der
Dorfstraße als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Um eine bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung zu
gewährleisten, soll vorerst rund die Hälfte der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche
realisiert werden. Der Flurweg mit der Flurnummer 161 bildet daher den östlichen Rand des Plangebietes. Durch die örtlichen Gegebenheiten, die wirtschaftliche Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und
die Anbindung an die Dorfstraße stellt das Gebiet eine sinnvolle städtebauliche Erweiterung des bestehenden Siedlungskörpers dar. Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen dem genehmigten Flächennutzungsplan, d.h. gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Abb 1. Darstellung Abgrenzung Plangebiet im FNP (rot)
Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung durchzuführen.
Dabei sind nach § 4 Abs. 1 BauGB Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, zu unterrichten und zur Äußerung, auch im Hinblick auf
den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
Besitzen die am Scoping Beteiligten Informationen, die für die Inhalte des Umweltberichts zweckdienlich
sind, sollen diese dem Vorhabenträger bzw. der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Zielsetzung
Nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Belange des Umweltschutzes
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen und die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen in Form eines Umweltberichts zu ermitteln und zu beschreiben.
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Bebauungsplan „Unterer Morgen“
Stadt Ebersbach a. d. Fils
Der Umweltbericht wird entsprechend den Vorgaben und der Gliederung der Anlage zu § 2 Abs. 4 und
§ 2a BauGB erstellt und ist gesonderter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
Ausgangszustand
Allgemeine Beschreibung
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Roßwälden. Es grenzt im Norden, Westen und Süden
an die bestehende Wohnbebauung an. Im Osten schließen sich landwirtschaftliche Flächen an. Das
Gelände wird im Norden und Westen durch die Dorfstraße begrenzt und im Osten durch einen Flurweg.
Im Süden grenzt der Friedhofweg an. Die genaue Abgrenzung ist im Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 14.06.2016 dargestellt. Die Fläche weist keine größeren Höhenunterschiede auf und steigt
sanft um ca. 3 m von West nach Ost an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 1,6 ha.
Abb 2. Ausschnitt Lageplan Aufstellungsbeschluss mit Geltungsbereich, Quelle: mquadrat
Abb 3. Luftaufnahme, Quelle: Umwelt- und Kartendienst online
(UDO) der LUBW. Plangebiet rot markiert
Nutzung und Biotopausstattung
Bei dem Plangebiet handelt es sich größtenteils um landwirtschaftliche Flächen, die als Acker und Intensivgrünland bewirtschaftet werden. Lediglich im südwestlichen Bereich besteht auf dem Flurstück
1816 und auf einem Teil des Flurstücks 151/1 eine Wohnbebauung. Diese ist mit einer Hecke und verschiedenen Gehölzstrukturen eingegrünt. Das Flurstück 1816/1 wird als Parkplatz genutzt und stellt
eine asphaltierte Fläche dar. Dieser Bereich und das Siedlungsgebiet bleiben baulich erhalten. Entlang
dem nördlichen und westlichen Rand des Plangebiets verläuft eine Baumreihe auf einer Böschung, die
zur Dorfstraße hin steil abfällt.
Im Untersuchungsraum und näheren Umfeld kommen folgende Habitatstrukturen vor:
-
Grünland, meist artenarm, eine Parzelle im Norden auch etwas artenreicher
Ackerflächen
Baumreihe entlang der Dorfstraße
Vorhandenes Siedlungsgebiet und Parkplätze, Grünanlage mit altem Baumbestand
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Bebauungsplan „Unterer Morgen“
Schutzausweisungen
Im Plangebiet und in der näheren Umgebung existieren keine gesetzlich geschützten Biotope oder
Landschaftsbestandteile. Auch ist das Gebiet nicht Bestandteil von Schutzgebieten wie Naturschutz-,
Vogelschutz-, FFH-, Waldschutz- oder Landschaftsschutzgebiet. Es liegt auch nicht in einem Wasserschutzgebiet oder einer Wasserschutzgebietszone.
Abb 4. Übersicht Schutzgebiete und geschützte Biotope, Quelle: LUBW Kartendienst. Plangebiet rot markiert
In der Raumnutzungskarte des Regionalplans bestehen für das Plangebiet keine Festlegungen zur
Freiraumstruktur.
Abb 5. Festlegungen Freiraumstruktur Verband Region Stuttgart, Quelle: RegioRISS. Plangebiet rot markiert
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Bebauungsplan „Unterer Morgen“
Prüfrahmen
Untersuchungsraum
Bei der Abgrenzung des Untersuchungsraums werden je nach Erfordernis Vorhabensort, Wirkraum und
Kompensationsraum berücksichtigt.
Einige Einflüsse z.B. auf bestimmte Bodenfunktionen beschränken sich lediglich auf den Vorhabensort
(Geltungsbereich), während z.B. bei den (Teil-) Schutzgütern Grundwasser, Klima, Landschaftsbild, Arten, Biotope und biologische Vielfalt die landschaftsökologischen und gestalterischen Bezüge zwischen
Plangebiet und Umgebung mitberücksichtigt werden müssen.
Sollte Bedarf an Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen entstehen, muss bei der Suche nach geeigneten
Kompensationsmaßnahmen das Ökokonto der Stadt Ebersbach berücksichtigt werden.
Bearbeitungstiefe
Zur Beurteilung der Bestandssituation werden die vorliegenden Daten, Fachgutachten und Stellungnahmen sowie Hinweise aus dem Scoping-Verfahren ausgewertet.
Dies sind u.a. die artenschutzrechtliche Untersuchung (vom 16.09.2016), Daten der Landesanstalt für
Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), Luftaufnahmen und Daten der Landesanstalt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) Freiburg.
Zusätzliche Geländeerhebungen dienen der Erfassung von Biotopstrukturen und speziellen Gegebenheiten (standörtliche Ausprägung, Alter, Lage im Raum, anthropogene Einflüsse, Vorbelastungen).
Erfasst und bewertet wird die Betroffenheit der folgenden Schutzgüter (voraussichtlich erheblich betroffene Schutzgüter sind fett gedruckt):







Mensch
Landschaftsbild und Erholung
Kultur- und Sachgüter
Arten und Biotope, biologische Vielfalt
Boden
Grund- und Oberflächenwasser
Klima/Luft
Bewertungsgrundlagen
Die Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter






Mensch
Landschaftsbild und Erholung
Kultur- und Sachgüter
Grund- und Oberflächenwasser
Klima/Luft
Arten/Biologische Vielfalt
erfolgt in Anlehnung an das Bewertungsmodell der LUBW durch Ermittlung der Bedeutung und Betroffenheit des jeweiligen Schutzguts.
Die Bewertung des Schutzguts Boden erfolgt nach den Vorgaben des Leitfadens „Bewertung von Böden
nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW Heft 23).
Die Bewertung der Biotoptypen wird nach der Ökokontoverordnung Baden-Württemberg vorgenommen.
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Bebauungsplan „Unterer Morgen“
Eingriff und Ausgleich
Eingriff und Kompensationsbedarf werden bei den Schutzgütern Boden, Arten und Biotope quantitativ
bilanziert (Grundlage: Ökokontoverordnung BW), in den übrigen Fällen verbal-argumentativ. Ergibt die
Bilanz ein negatives Ergebnis, wird daraus der erforderliche Kompensationsbedarf abgeleitet.
Mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wird zunächst versucht, das Defizit zu verringern.
Bleibt dennoch ein Rest-Defizit bestehen, werden Kompensationsmaßnahmen in Abstimmung mit den
Fachbehörden vom Ökokonto der Stadt Ebersbach abgebucht.
Alternativen
Eine Untersuchung fand im Rahmen der Flächennutzungsplanung statt. Dabei wurde die jetzt gewählte
Fläche als geeignet und sinnvoll für Wohnbebauung klassifiziert.
Vorrangige Aspekte bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter
Schutzgut Mensch
Gesundheitsrelevante Aspekte wie Lärmbelastung und Emissionen durch zusätzlichen Verkehr sind
voraussichtlich unerheblich, so dass eine vertiefende Untersuchung nicht gerechtfertigt erscheint.
Die Darstellung möglicher Beeinträchtigungen landwirtschaftlicher Belange erfolgt unter Berücksichtigung der Daten aus den digitalen Flurbilanzen. Darüber hinaus keine weiteren Untersuchungen.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Baudenkmäler, Geotope oder bedeutsame Sachgüter existieren nach derzeitigem Kenntnisstand nicht.
Schutzgut Boden und Grundwasser
Der Bodentyp des Plangebiets besteht lt. Angaben der BK50 aus pseudovergleyter Parabraunerde
und Pseudogley-Parabraunerde. Die Gründigkeit wird mit tief angegeben. Die Wasserdurchlässigkeit
ist mittel bis gering.
Bewertungsklassen der Bodenfunktionen nach „Bodenschutz 23“ der LUBW 2011:




Natürliche Bodenfruchtbarkeit: hoch (3,0)
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: mittel bis hoch (2,5)
Filter- und Puffer für Schadstoffe: hoch (3,0)
Standort für naturnahe Vegetation: hoch bis sehr hoch wird nicht erreicht
Gesamtbewertung: 2,83
Da es durch die Überbauung zum (teilweisen) Verlust der Bodenfunktionen durch Versiegelung und
Bautätigkeit kommt, wird von einem erheblichen Eingriff ausgegangen.
Schwerpunkt des Umweltberichts für dieses Schutzgut wird daher die Ermittlung des Umfangs der Beeinträchtigung sein, um daraus angemessene schutzgutbezogene Ausgleichsmaßnahmen ableiten zu
können.
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Bebauungsplan „Unterer Morgen“
Im Rahmen von Minderungsmaßnahmen wird auch die Möglichkeit des Auftrags von anfallendem
Oberboden auf aufwertungsfähige Flächen in der näheren Umgebung geprüft.
Die Zuordnung zur hydrologischen Einheit des Mittel- und Unterjura (Grundwassergeringleiter) legt eine
geringe Bedeutung des Gebiets für das Teil-Schutzgut „Grundwasser“ nahe.
Den Schwerpunkt des Umweltberichts zu diesem Thema stellen Vermeidung- und Minderungsmaßnahmen wie Abflussverzögerung dar, die detailliert zu erarbeiten sind.
Schutzgut Oberflächenwasser
Im Plangebiet existieren keine Oberflächengewässer, eine Untersuchung erübrigt sich.
Schutzgut Klima/Luft
Der Klimaatlas der Region Stuttgart weist die Planfläche größtenteils als Bestandteil eines großen zusammenhängenden Kaltluftproduktionsgebiets und eines Kaltluftsammelgebiets aus. Zusätzlich liegt
das Gebiet in einer Fläche mit Bodeninversionsgefährdung. Kaltluftproduktionsflächen sind als bioklimatisch aktive Flächen grundsätzlich von hoher Bedeutung für das Schutzgut. Im nahen Umfeld bleiben
jedoch ausreichend Flächen für Frischluftproduktion erhalten. Kaltluftleitbahnen werden nicht verändert
und es besteht keine Gefahr durch eine eventuelle Barrierewirkung.
Abb 6. Kaltluftproduktion und Bodeninversionsgefährdung. Quelle: RegioRISS Verband Region Stuttgart
Schadstoffemissionen sind durch Hausbrand und geringfügig erhöhten Fahrzeugverkehr zu erwarten.
Betrachtet man die Vorbelastungen diesbezüglich ist nicht von einer nennenswerten Verschlechterung
auszugehen.
Es sind keine großräumigen Beeinträchtigungen für das Schutzgut zu erwarten, aber Veränderungen
des lokalen und des Mikroklimas. Daher müssen im Rahmen des Umweltberichts mögliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, die sich positiv auf das Kleinklima auswirken, detailliert erarbeitet werden.
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Bebauungsplan „Unterer Morgen“
Schutzgut Arten und Biotope, Biodiversität
Das Vorhabengebiet wurde in 2016 auf die Habitatausstattung hinsichtlich der Eignung für Anhang-IVArten und Vögel überprüft. Zusätzlich fanden detaillierte Untersuchungen zu den Brutvögeln sowie zur
Zauneidechse statt. Hierbei stellte sich heraus, dass das Gebiet insgesamt arm an tierökologisch relevanten Habitaten ist. Durch den Mangel an geeigneten Brutmöglichkeiten im Geltungsbereich ist das
Artenspektrum der Vögel auf ungefährdete Kulturfolger beschränkt, die das Gebiet zur Nahrungsaufnahme nutzen. Die Arten der Vorwarnliste brüten außerhalb des Eingriffsbereiches. Die sonstigen Arten
müssen aufgrund der fehlenden Habitatstrukturen bzw. mangels Nachweis nicht mehr weiter betrachtet
werden. Verbote des § 44 BNatSchG werden durch die vorgesehene Bebauung nicht ausgelöst.
Abb 7. Kartenausschnitt mit Eintragung der Fundorte der kartierten Vogelarten, Status siehe Tabelle. Rosa: ungefährdete Arten,
rot: Arten der Vorwarnliste, S=Star, H=Haussperling, Gi= Girlitz, Tf=Turmfalke, Wd=Wacholderdrossel.
Quelle: artenschutzrechtlichen Untersuchung 2016, mquadrat
Der Eingriff durch die Bebauung ist voraussichtlich nicht erheblich, so dass keine weiteren artenschutzrechtlichen Untersuchungen vorgenommen werden müssen.
Folgende Biotoptypen kommen vor:





33.41 Fettwiese mittlerer Standorte – allgemeine Bedeutung/Wertstufe C
37.11 Acker – geringe Bedeutung/Stufe D
45.10 Baumreihe (auf mittelwertigem Biotoptyp) – geringe Bedeutung/Stufe D
41.10 Feldgehölz – besondere Bedeutung/Wertstufe B
41.20 Feldhecke mittlerer Standorte – allgemeine Bedeutung/Wertstufe C
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Es werden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erarbeitet und eine Bilanzierung nach Ökopunkte-Verordnung vorgenommen, um entstehende Verluste und Wertminderungen angemessen kompensieren zu können.
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Durch die Planung sind keine Grünzäsuren oder regionalen Grünzüge gemäß Regionalplan betroffen.
Die Regionalplanung bewertet die Erholungsqualität des Gebiets als „ruhig mit erholungswirksamen
Strukturen“. Das Landschaftsbild wird mit „mittel“ bewertet. Das Plangebiet wird größtenteils landwirtschaftlich genutzt und ist zur offenen Landschaft hin nicht eingegrünt. Die bestehende Bebauung im
Westen und Norden des Plangebiets ist bereits durch eine Baumreihe eingegrünt, die im Plangebiet
liegt und erhalten werden soll. Ein am östlichen Rand liegender Grasweg stellt eine wichtige Wegeverbindung für die Naherholung dar und liegt außerhalb des Geltungsbereiches.
Abb 8. Baumreihe am Westlichen Rand und bestehende Ackerflächen, Blick in Richtung Nordosten
Abb 9. Blick nach Norden mit dem bestehenden Grasweg auf der rechten Bildseite
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Den Schwerpunkt des Umweltberichts zu diesem Thema stellen Vermeidungsmaßnahmen dar, die
detailliert zu erarbeiten sind. Eine Ortsrandeingrünung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, da der
zukünftige Ortsrand erst mit Vollendung der FNP-Fläche entsteht.
Gliederungsvorschlag für den Umweltbericht
Für die Planung ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung vorzunehmen, die in Form eines
Umweltberichts die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen bewertet und beschreibt. Für den
Umweltbericht wird folgende Gliederung vorgeschlagen:
1. Einleitung
a. Kurzdarstellung von Inhalt und wichtigsten Zielen des Bebauungsplans. Festgelegte Ziele
des Umweltschutzes aus einschlägigen Fachgesetzen und -plänen und deren Berücksichtigung
2. Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustands
3. Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung und
Nichtdurchführung der Planung
4. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
5. Abschließende Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen mit
a. Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung
b. Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen zum Nachweis der Bewältigung nachteiliger Auswirkungen.
6. Geplante Maßnahmen zur Überwachung
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