GEMEINDE KÜRTEN Begründung zur 6. Flächennutzungsplanänderung (Feuerwehrgerätehaus Biesfeld) April 2015 Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwehrgerätehaus Biesfeld) gemäß § 5 (5) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S, 2414) einschließlich seiner zwischenzeitlichen Änderungen 1.1 Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planung Das Feuerwehrgerätehaus in Biesfeld wird den aktuellen Standards für entsprechende Einrichtungen nicht mehr gerecht. So sind hier die beiden Löschfahrzeuge hintereinander untergebracht sind, so dass das Ausrücken des zweiten Fahrzeugs bei einem technischen Defekt des ersten Fahrzeugs nicht möglich ist. Außerdem ist die Zufahrt zur Fahrzeughalle des Gerätehauses sehr eng und schwierig zu befahren. Dies hat in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Problemen geführt; die Feuerwehr war bereits am Ausrücken gehindert. Da am derzeitigen Standort zu wenig Platz für einen sinnvollen Umbau vorhanden ist, besteht ein dringender Bedarf für einen Neubau. Ein Gutachten, in dem alternative Standorte untersucht wurden, ermittelt als idealen Standort mit der höchsten Abdeckung im zuständigen Ausrückegebiet eine Fläche im Nordosten Biesfelds an der Wipperfürther Straße. In demselben Gutachten wird außerdem der Platzbedarf für das Gerätehaus definiert. Der vorgeschlagene Bereich schließt unmittelbar an die Ortslage an und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kürten als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur planungsrechtlichen Vorbereitung des Vorhabens sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Beide Planungen sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden. 1.2 Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen Wie oben bereits ausgeführt, ist der Neubau des Feuerwehrgerätehauses erforderlich. Vor der Entscheidung über den Standort wurde eine Alternativenprüfung vorgenommen, die das Plangebiet als den idealen Standort für das Feuerwehrgerätehaus ermittelte. Aus dem im Rahmen der Standortbegutachtung entwickelten Raumprogramm wurde der Platzbedarf für das Feuerwehrgerätehaus am aktuellen Standort abgeleitet. Die so ermittelte Fläche soll als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt werden. Um den erforderlichen Flächenbedarf weiter zu reduzieren wird außerdem ein Regenrückhaltebecken, das für die Entwässerung des angrenzenden Schulgeländes erforderlich ist, als geschlossenes Becken im Keller des Feuerwehrgerätehauses untergebracht. Wie aus den obigen Ausführungen deutlich wird, ist die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen für die Daseinsvorsorge in Biesfeld unumgänglich. 2. Städtebauliche und Planungsrechtliche Ausgangssituation 2.1. Lage des Plangebietes, Abgrenzung des Geltungsbereiches, Bestandsbeschreibung Der Geltungsbereich der 6. Flächennutzungsplanänderung liegt im Nordosten von Biesfeld an der Wipperfürther Straße. Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung festgelegt. Das Plangebiet grenzt im Süden an die Wipperfürther Straße, im Südwesten an den Parkplatz des Supermarktes und den Festplatz, im Norden an mit Gehölzen bestandene Freiflächen mit einem Siefen und im Westen an intensiv genutzte Grünlandflächen und ein Wohnhaus an. Das Gelände wird derzeit als Grünland intensiv landwirtschaftlich genutzt. Zur Landesstraße hin befindet sich eine mit Gehölzen bewachsene Böschung. Das Gelände fällt in nördliche und östliche Richtung ab und liegt zwischen 3,00 m und 6,50 m unter Straßenniveau. 2.2. Übergeordnete Planungen Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (Gebietsentwicklungsplan) ist Biesfeld als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich ausgewiesen. Angrenzend befinden sich Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kürten und ist dort als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Der Änderungsbereich ist derzeit im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kürten als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 3. Inhalt der Planung Der Planbereich (ca. 2.500 m²) wird von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr geändert. Mit der Änderung wird der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Biesfeld vorbereitet, das den aktuellen Standards entspricht. Ein für die Entwässerung des Schulgeländes erforderliches Regenrückhaltebecken soll als geschlossenes Becken im Keller des Feuerwehrgerätehauses untergebracht werden und wird daher nicht gesondert dargestellt. 4. Umweltbericht 4.1 Wesentliche Ziele und Inhalte der Flächennutzungsplanänderung sowie Flächenbilanz Mit der Änderung wird der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Biesfeld vorbereitet, das den aktuellen Standards entspricht. Der Geltungsbereich der FNP- Änderung ist rund 2.500 m² groß. Hier wird die Art der Nutzung von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr geändert. Ein für die Entwässerung der benachbarten öffentlichen Flächen erforderliches Regenrückhaltebecken soll als geschlossenes Becken im Keller des Feuerwehrgerätehauses untergebracht und damit in die Planung integriert werden. Es wird daher nicht gesondert als Fläche dargestellt. 4.2 Bestand Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsausgang von Biesfeld an der Wipperfürther Straße (L 286). Es wird überwiegend als Mähwiese intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das Gelände fällt von der Straße in nördliche Richtung steil ab. Der Höhenunterschied zwischen der Straße und dem nördlichen Rand des Plangebietes beträgt rund 9 m. Entlang der Straßenböschung stockt eine Strauchhecke, in deren westlichem Teil sich 4 Linden befinden. Westlich schließt sich das Parkdeck des Penny- Marktes an, das sich zum Plangebiet hin mit einer mehrere Meter hohen Stützmauer präsentiert. Östlich befindet sich das Wohnhaus Wipperfürther Straße 241 mit Gartenflächen und Nebenanlagen. Nördlich schließt sich die Bachaue an. Dort stockt eine flächige Gehölzstruktur aus Salweiden und Erlen. Das Plangebiet endet vor der Traufe der Gehölze. In dem Wäldchen verläuft ein Bach. Dieser beginnt im Bereich der Regenwassereinleitestellen am Rand des westlich an die Bachaue angrenzenden Festplatzes/ Schulhofs und verschwindet auf der Höhe des Gebäudes Wipperfürther Straße 241. Nördlich der Bachaue befindet sich der Friedhof. 4.3. Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplänen mit Erläuterung deren Berücksichtigung Schutzgut Quelle Zielaussage Mensch Baugesetzbuch Allgemeine Anforderung an gesunde Wohn- Die Lärmimmissionen werden im Zuge und Arbeitsverhältnisse und Sicherheit der weiterführender Planungen betrachtet. Wohn- und Arbeitsbevölkerung sind zu berücksichtigen Festsetzungen zur Erhaltung des Orts- und Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, Landschaftsbildes wie der Erhalt von des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre Gehölzen, die weitere Eingrünung des sowie der Kultur- und Sachgüter vor Geländes und die Höhenentwicklung des werden Gegenstand der schädlichen Umwelteinwirkungen Gebäudes (Immissionen) sowie Vorbeugung gegen die verbindlichen Bauleitplanung sein. Entstehung von Immissionen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz/ Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung von Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich, so dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind. Berücksichtigung Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit einer Eingriffs- Ausgleichbilanzierung erarbeitet. Die unvermeidbaren Eingriffe werden vollständig kompensiert. Darüber hinaus wurde eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung erarbeitet. Dabei wurde festgestellt, dass durch die Realisierung der Planung keine Tötung oder erhebliche Störung von besonders geschützter Arten im Sinne des § 44 (1) BNatSchG zu erwarten ist. Baugesetzbuch Bundeswaldgesetz Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Aufstellung der Bauleitpläne Erhalt und erforderlichenfalls Mehrung des Für die aktuelle F- Planänderung nicht Waldes aufgrund seiner Bedeutung für die relevant Umwelt und nachhaltige Sicherung seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kürten. Er ist dort als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Mit Rechtskraft des auf die Flächennutzungsplanänderung aufbauenden Schutzgebiete und Entwicklungsziele für Bebauungsplanes tritt die Rechtsfolge des § 29 (4) Landschaftsgesetz NW ein und die Natur und Landschaft Schutzgebietsfestsetzung außer Kraft. Waldfunktionskarte NRW Benennung von Waldflächen mit hervorgehobenen Schutzund Erholungsfunktionen sowie Flächen besonderer Zweckbestimmung Landschaftsplan Boden Bundesbodenschutzgesetz Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens; Abwehr schädlicher Bodenveränderungen, Sanierung des Bodens und von Altlasten sowie von Gewässerverunreinigungen und Vorsorge gegen nachteilige Bodenveränderungen. Bei Einwirkungen auf den Boden Vermeidung der Beeinträchtigung seiner natürlichen Funktionen und seiner Funktion als Archiv für Natur- und Kulturgeschichte Durch die Planung wird Boden in Anspruch genommen mit entsprechenden Folgen für das Schutzgut. Sie ist aber aus den oben bereits genannten Gründen erforderlich. Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen erfolgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Wasser Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden Bundesnaturschutzgesetz/ Landschaftsgesetz NW Erhalt des Bodens, Vermeidung Verlustes seiner Funktionen Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer (oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser) als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen; Bewirtschaftung zum Wohle der Allgemeinheit; Gewährleitung einer nachhaltigen Entwicklung; Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der Beeinträchtigung der von ihnen abhängigen Landökosysteme Landeswassergesetz incl. Verordnungen Bundesnaturschutzgesetz/ Landschaftsgesetz NW eines Mit den baulichen Anlagen wird ein ausreichender Abstand zum benachbarten Quellbereich und Bach eingehalten. Zur Minimierung der negativen Folgen der zusätzlichen Versiegelung wird im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung ein Konzept zum Umgang mit dem Niederschlagwasser erstellt. Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser gesammelt und gedrosselt dem Vorfluter zugeleitet werden. Ein für den Schulhof erforderliches RegenrückhalteSchutz der Gewässer vor vermeidbaren becken wird im Geltungsbereich der Beeinträchtigungen, Sparsame Verwendung Planänderung untergebracht und ausreichend des Wassers und Bewirtschaftung der groß dimensioniert, um das zusätzliche Niederschlagswasser mit aufzunehmen. Gewässer zum Wohle der Allgemeinheit Wasserflächen erhalten und vermehren, Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen und Erhalt bzw. Wiederherstellung ihrer natürlichen Selbstreinigungskraft; Vermeidung eines rein technischen Ausbaus von Gewässern Klima/ Luft Landschaft Bundesimmissionsschutzg Schutz aller Schutzgüter vor schädlichen Der Planraum wird aufgrund seiner geringen esetz incl. Verordnungen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Größe keine erheblichen Auswirkungen auf Vorbeugung gegen die Entstehung von das Schutzgut haben. Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen) Bundesnaturschutzgesetz/ Landschaftsgesetz NW Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas und von Luftverunreinigungen Baugesetzbuch Erhaltung des Landschaftsbildes Bundesnaturschutzgesetz/ Landschaftsgesetz NW Erhaltung der Erholungslandschaft Kultur- Landschaftsplan Festsetzung von Entwicklungszielen Landschaftsschutz Schutzgebieten für Aufgrund der Topographie und der vorhandenen Gehölzstrukturen ist das Gebiet und bereits in nördlicher und südlicher Richtung gut eingegrünt und es bestehen keine weitreichenden Sichtbeziehungen. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanungen sind weitere Pflanzmaßnahmen zur weiteren des Plangebietes vorgesehen. Außerdem werden Festsetzungen zur Gelände- und Gebäudehöhe Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung sein. und Der Änderungsbereich ist als Landschaftsden schutzgebiet festgesetzt. Mit Rechtskraft des auf die Flächennutzungsplanänderung aufbauenden Bebauungsplanes tritt die Rechtsfolge des § 29 (4) Landschaftsgesetz NW ein und die Schutzgebietsfestsetzung außer Kraft. KulturSachgüter und Baugesetzbuch Berücksichtigung der kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und der Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen, Plätze von geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes Bundesnaturschutzgesetz/ Landschaftsgesetz NW Erhalt historischer Kulturlandschaften und Landschaftsteile von besonderer charakteristischer Eigenart Denkmalschutzgesetz Erhalt von Bau-, Boden und Naturdenkmälern und von Denkmalbereichen sowie Vermeidung von negativen Auswirkungen auf diese Denkmalliste Auflistung der Denkmäler, die verbindlich festgelegt sind Ca. 200 m östlich befindet sich der Ortskern mit 3 Baudenkmälern. Die möglichen Auswirkungen werden im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung beachtet. Grundsätzlich ist das Plangebiet durch die benachbarte Bebauung baulich vorgeprägt. 4.4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen Im Folgenden werden die besonderen Umweltmerkmale des Plangebietes im unbeplanten Zustand auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, die Auswirkungen der Planung beschrieben und bewertet. 4.4.1. Übergeordnete Planungen Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist Biesfeld als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich ausgewiesen. Angrenzend befinden sich Bereiche zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung. Von der Planung sind keine Gebiete entsprechend § 1 (6) Nr. 7 b BauGB betroffen. Die Fläche ist im Landschaftsplan Kürten als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Bewertung: Da die Fläche sich unmittelbar an den Ort anschließt, der Bedarf für den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses nachgewiesen ist und die Alternativenprüfung den aktuellen Standort als den besten Standort ermittelt hat, werden der Planung keine Ziele der Landes- und Regionalplanung entgegengehalten. Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet tritt gemäß § 29 (4) Landschaftsgesetz NW mit der Rechtskraft des der Flächennutzungsplanänderung entsprechenden Bebauungsplanes außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung dem Flächennutzungsplan im Beteiligungsverfahren nicht widersprochen hat. 4.4.2. Schutzgut Mensch und Gesundheit Für den Menschen sind vor allem Auswirkungen auf die Gesundheit (Lärmimmissionen) und visuelle Beeinträchtigungen zu untersuchen. Bewertung: Eventuelle Lärmimmissionen werden im Zuge weiterführender Planungen betrachtet. Gleiches gilt für die visuellen Auswirkungen der Planung. Durch die topographischen Verhältnisse können bei einer Begrenzung der Höhe des Gebäudes und einer Eingrünung negative Auswirkungen weitgehend vermieden werden. Außerdem muss bei der Beurteilung berücksichtigt werden, dass der Bereich durch die angrenzende Bebauung bereits stark vorgeprägt ist. 4.4.3. Schutzgut Pflanzen und Tiere; biologische Vielfalt Die Flächennutzungsplanänderung überplant einen Bereich, der vor Erschließung des Baugebietes als Grünland intensiv landwirtschaftlich genutzt wurde. Der mit der Planung verbundene Eingriff in Natur und Landschaft wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bilanziert und es werden Ausgleichsmaßnahmen zur vollständigen Kompensation der Eingriffe festgesetzt. Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt bereits vor. Dieser enthält auch eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung für das Plangebiet. Bewertung: Mit der Versiegelung zusätzlicher Flächen gehen Pflanzen und Tieren der Lebensraum verloren. Es handelt sich aber um eine vergleichsweise kleine Fläche, die durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung und die angrenzende Bebauung bereits anthropogen beeinflusst ist. Negative Folgen für das Schutzgut werden im Zuge weiterführender Planungen bilanziert und ausgeglichen. Mit der Realisierung der Planung ist weiterhin keine Verletzung der Verbotstatbestände Sinne des § 44 (1) BNatSchG zu erwarten. 4.4.4 Schutzgut Landschaft/ Landschaftsbild Die vorhandenen Gehölzstrukturen an der L 286 im Süden des Plangebietes führen zusammen mit der Bachaue und der Friedhofsböschung im Norden dazu, dass das Gebiet in diese Richtungen sehr gut eingegrünt ist. Aufgrund dieser Eingrünung und der Topographie bestehen keine weitreichenden Sichtbeziehungen. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanungen sind weitere Pflanzmaßnahmen zur weiteren Eingrünung des Plangebietes vorgesehen. Außerdem werden Festsetzungen zur Gelände- und Gebäudehöhe Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung sein. Darüber hinaus ist das Plangebiet durch die angrenzende Bebauung mit Supermarkt, Parkplatz mit hoher Stützmauer und Festplatz bereits vorgeprägt. Die Bebauung schließt unmittelbar an die Siedlung an. Bewertung: Aufgrund der vorhandenen und geplanten Eingrünung sowie der Topographie sind keine nachhaltigen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Eine Zerstückelung der Landschaft findet nicht statt. 4.4.5. Schutzgut Boden Die Bodenkarte BK 50 (Blatt L4908 Solingen) stellt für das Plangebiet PseudogleyBraunerden dar. Hierbei handelt es sich um häufig auftretende Bodentypen im Bergischen Land. Böden mit Archivfunktion für die Natur- und Kulturgeschichte sind hier nicht ausgewiesen. Die Bewertung der Bodenteilfunktionen im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag ergibt eine mittlere Wertigkeit der Böden des Plangebietes. Der Boden ist nicht als selten oder besonders wertvoll einzustufen. Er ist durch die vorangegangene intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Besonders schutzwürdige Böden kommen im Plangebiet nicht vor. Im Plangebiet wurden bei einer Begutachtung der Untergrundverhältnisse verkarstungsfähige Gesteine angetroffen. (Bodengutachten des Geologischen Büros Slach GmbH & Co. KG vom April 2014) Die möglichen Konsequenzen werden im Zuge der weiterführenden Planungen näher betrachtet. Darüber hinaus befindet sich das Plangebiet im Bereich des inzwischen erloschenen Bergwerksfeldes „Tott“ (Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 04.07.2014). In den Unterlagen ist kein Abbau von Mineralien dokumentiert, jedoch befindet sich ca. 20 m südlich des Plangebietes ein Fundschacht, in dessen Umgebung bergbauliche Einwirkungen wie Senkungs- und Einsturzgefährdung nicht ausgeschlossen werden können. Da sich der Fundpunkt außerhalb des Plangebietes befindet, wird dieser nur informationshalber in die Karte eingetragen. Bei weiterführenden Planungen sind hier nähere Erkundungen erforderlich. Die Planung sieht für den Bau des Feuerwehrgerätehauses und den zugehörigen Bewegungsflächen, Zufahrten und Stellplätze in großen Teilen des Plangebietes die Versiegelung des Bodens vor. Aufgrund der Hanglage wird es außerdem zu erheblichen Anschüttungen kommen. Bewertung: Mit der Planung werden Gründungs-, Abgrabungs- und Aufschüttungsarbeiten sowie die Versiegelung und Verdichtung des Bodens vorbereitet. Diese Arbeiten werden einen nachhaltigen Verlust der gewachsenen Bodenstruktur und die Beeinträchtigung des Wasserund Lufthaushaltes des Bodens zur Folge haben. Ohne diese Maßnahmen wäre der Bau des Feuerwehrgerätehauses aber nicht möglich, wodurch der Brandschutz im Großraum Biesfeld nicht nachhaltig gewährleistet werden könnte. Der Eingriff in das Schutzgut Boden ist daher unvermeidlich; er kann jedoch minimiert und teilweise kompensiert werden. Die Festsetzung von Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. 4.4.6. Schutzgut Klima, Luft und Erhaltung deren bestmöglicher Qualität Durch die Planung werden Kaltluftentstehungsflächen durch Gebäude- und Freiflächen in Anspruch genommen und stehen somit in Zukunft nicht mehr für die Kaltluftproduktion zur Verfügung. Außerdem entstehen durch den Bau und den Betrieb des Feuerwehrgerätehauses in geringem Umfang Emissionen. Bewertung: Aufgrund der geringen Größenordnung des Plangebietes und des hohen Grün- und Freiflächenanteils der Region ist mit einer erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung des lokalen Klimas und der Luft nicht zu rechnen. 4.4.7. Schutzgut Wasser und Abwasser Das Plangebiet liegt nicht in einer Trinkwasserschutzzone. Überschwemmungsbereiche sind hier nicht vorhanden. Im direkten Plangebiet sind keine Still- oder Fließgewässer vorhanden. Nördlich des Plangebietes befindet sich ein Siefen. In der Siefenachse strömt ein Bachlauf, der auf Teilstrecken erhebliche Tiefenerosion aufweist. Der Quellbereich des Gewässers ist in der Örtlichkeit aufgrund der vorhandenen Bebauung nicht erkennbar. Das Gewässer beginnt daher im Bereich der Regenwassereinleitestellen am Fuß der Böschung zum Festplatz. Auf Höhe des Wohnhauses Wipperfürther Straße 241 endet der Bachlauf. Im Untergeschoss des Feuerwehrgerätehauses soll ein Regenrückhaltecken integriert werden, dass sowohl das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet, als auch von den benachbarten öffentlichen Nutzungen aufnimmt. Das Niederschlagswasser soll gedrosselt in das benachbarte Gewässer eingeleitet werden. Da die Nutzungen sich überdecken erfolgt keine gesonderte Darstellung des Regenrückhaltebeckens. Die konkrete Regelung wird Gegenstand der weiterführenden Planungen sein. Bewertung: Durch die Planung werden Eingriffe in das Schutzgut vorbereitet. Der Eingriff in den Landeswasserhaushalt ist aufgrund der geplanten Maßnahmen aber als geringfügig einzustufen. 4.4.8. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Ca. 200 m östlich des Plangebietes befindet sich der Ortskern mit 3 Baudenkmälern. Die möglichen Auswirkungen werden im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung beachtet. Grundsätzlich ist das Plangebiet durch die benachbarte Bebauung aber baulich vorgeprägt. Außerdem werden die vorhandene und geplante Eingrünung sowie die Topographie zusammen mit der Festlegung der Gebäudehöhe dazu beitragen, das Vorhaben in das Ortsund Landschaftsbild einzufügen. Bewertung: Die Flächennutzungsplanänderung hat keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut. 4.4.9. Nutzung erneuerbarer Energien/ sparsame Nutzung von Energie Das Gebiet hat derzeit keine Bedeutung für die Nutzung erneuerbarer Energien. Eine besondere Eignung für die Nutzung erneuerbarer Energien ist nicht bekannt. In welchem Maße die Nutzung erneuerbarer Energien möglich ist, wird im Zuge weiterführender Planungen geklärt. Bewertung: Die Beurteilung erfolgt im Zuge weiterführender Planung. 4.5. Entwicklungsprognosen 4.5.1. Umweltzustand und Umweltmerkmale der voraussichtlich erheblich beeinflussten Gebiete nach Durchführung der Planung und ohne Durchführung der Planung Bei Durchführung der Planung ist mit den oben (Kapitel 4.3) aufgeführten Umweltfolgen zu rechnen. Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche weiterhin intensiv landwirtschaftlich genutzt. 4.5.2. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Auswirkungen Wie aus den obigen Darstellungen hervor geht, wird die zusätzliche Inanspruchnahme von bisher unbebauten Flächen negative Umweltfolgen haben. Konkrete Festsetzungen zum Umfang der Inanspruchnahme und auch zu Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichmaßnahmen erfolgen aber erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. 4.6. Planungsalternativen Die Alternativendiskussion ist bereits im Vorfeld der Planung bei der Auswahl des Standortes des Feuerwehrgerätehauses geführt worden. Hierzu wurde ein Gutachten erstellt, in dem die Varianten: 1. Ertüchtigung des vorhandenen Standortes, 2. Suche eines neuen Standortes in Biesfeld unter Beibehaltung des Feuerwehrgerätehauses in Dürscheid und 3. Nutzung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für Dürscheid und Biesfeld unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN- Vorschriften analysiert wurden. Zu Variante 2 wurden weiterhin verschiedene Standorte in Biesfeld verglichen. Im Ergebnis wurde von einer Aufgabe des Feuerwehrgerätehauses in Dürscheid und damit der Zusammenlegung der Feuerwehrgerätehäuser Dürscheid und Biesfeld abgeraten. Es wurde zu einem Neubau des Feuerwehrgeräthauses im Plangebiet geraten. 4.7. Zusätzliche Angaben 4.7.1. Technische Verfahren und Probleme bei der Zusammenstellung der Angaben Für den Umweltbericht wurden die Angaben verwendet, die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes oder anderer bereits vorliegender Untersuchungen erhoben wurden. Es sind keine Probleme aufgetreten. 4.7.2. Monitoring Die Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Bauleitplanes auf die Umwelt werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan beschrieben. Hierbei handelt es sich um das Prüfen der Lärmimmissionen, die Kontrolle der Kompensationsmaßnahmen und die Kontrolle der Niederschlagswasserentsorgung. 4.8. Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kürten ist seit dem 30.09.2009 wirksam. Er stellt im Bereich der Flächennutzungsplanänderung Fläche für die Landwirtschaft dar. Mit der Änderung in Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung Feuerwehr wird der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Biesfeld vorbereitet, das den aktuellen Standards entspricht. Ein für die Entwässerung des Schulgeländes erforderliches Regenrückhaltebecken soll als geschlossenes Becken im Keller des Feuerwehrgerätehauses untergebracht und damit in die Planung integriert werden. Es wird daher nicht gesondert als Fläche dargestellt. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von rund 2.500 m². Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen entsprechend § 2 (4) BauGB, die mit der Planung vorbereitet werden, sind: Die Änderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen, Die Änderung des Orts- und Landschaftsbildes und Der Verlust von Boden und Bodenfunktion durch Versiegelung, Verdichtung, Anschüttungen und Abgrabungen und ein erhöhter Oberflächenabfluss und eine verringerte Grundwasserneubildungsrate. Als Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich der negativen Umweltauswirkungen sind folgende vorgesehen: Einhalten von ausreichend Abstand zwischen Gewässer und Bebauung und Berücksichtigung eines Regenrückhaltebeckens zur Rückhaltung des Niederschlagswassers mit der gedrosselten Abgabe in den Vorfluter. Die konkreten Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich negativer Umweltfolgen werden Gegenstand weiterführender Planungen sein. Kürten, April 2015