Feuerwehrgerätehaus Biesfeld

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GEMEINDE KÜRTEN
Begründung zur
6. Flächennutzungsplanänderung
(Feuerwehrgerätehaus Biesfeld)
April 2015
Begründung
zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwehrgerätehaus Biesfeld) gemäß § 5
(5) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S, 2414)
einschließlich seiner zwischenzeitlichen Änderungen
1.1 Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planung
Das Feuerwehrgerätehaus in Biesfeld wird den aktuellen Standards für entsprechende
Einrichtungen nicht mehr gerecht. So sind hier die beiden Löschfahrzeuge hintereinander
untergebracht sind, so dass das Ausrücken des zweiten Fahrzeugs bei einem technischen
Defekt des ersten Fahrzeugs nicht möglich ist. Außerdem ist die Zufahrt zur Fahrzeughalle
des Gerätehauses sehr eng und schwierig zu befahren. Dies hat in der Vergangenheit bereits
mehrfach zu Problemen geführt; die Feuerwehr war bereits am Ausrücken gehindert. Da am
derzeitigen Standort zu wenig Platz für einen sinnvollen Umbau vorhanden ist, besteht ein
dringender Bedarf für einen Neubau.
Ein Gutachten, in dem alternative Standorte untersucht wurden, ermittelt als idealen Standort
mit der höchsten Abdeckung im zuständigen Ausrückegebiet eine Fläche im Nordosten
Biesfelds an der Wipperfürther Straße. In demselben Gutachten wird außerdem der
Platzbedarf für das Gerätehaus definiert. Der vorgeschlagene Bereich schließt unmittelbar an
die Ortslage an und ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kürten als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt.
Zur planungsrechtlichen Vorbereitung des Vorhabens sind die Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Beide
Planungen sollen im Parallelverfahren durchgeführt werden.
1.2 Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
Wie oben bereits ausgeführt, ist der Neubau des Feuerwehrgerätehauses erforderlich.
Vor der Entscheidung über den Standort wurde eine Alternativenprüfung vorgenommen, die
das Plangebiet als den idealen Standort für das Feuerwehrgerätehaus ermittelte. Aus dem im
Rahmen der Standortbegutachtung entwickelten Raumprogramm wurde der Platzbedarf für
das Feuerwehrgerätehaus am aktuellen Standort abgeleitet. Die so ermittelte Fläche soll als
Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt werden.
Um den erforderlichen Flächenbedarf weiter zu reduzieren wird außerdem ein
Regenrückhaltebecken, das für die Entwässerung des angrenzenden Schulgeländes
erforderlich ist, als geschlossenes Becken im Keller des Feuerwehrgerätehauses
untergebracht.
Wie aus den obigen Ausführungen deutlich wird, ist die Inanspruchnahme der
landwirtschaftlichen Flächen für die Daseinsvorsorge in Biesfeld unumgänglich.
2. Städtebauliche und Planungsrechtliche Ausgangssituation
2.1. Lage des Plangebietes, Abgrenzung des Geltungsbereiches, Bestandsbeschreibung
Der Geltungsbereich der 6. Flächennutzungsplanänderung liegt im Nordosten von Biesfeld an
der Wipperfürther Straße. Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung festgelegt.
Das Plangebiet grenzt im Süden an die Wipperfürther Straße, im Südwesten an den Parkplatz
des Supermarktes und den Festplatz, im Norden an mit Gehölzen bestandene Freiflächen mit
einem Siefen und im Westen an intensiv genutzte Grünlandflächen und ein Wohnhaus an.
Das Gelände wird derzeit als Grünland intensiv landwirtschaftlich genutzt. Zur Landesstraße
hin befindet sich eine mit Gehölzen bewachsene Böschung. Das Gelände fällt in nördliche
und östliche Richtung ab und liegt zwischen 3,00 m und 6,50 m unter Straßenniveau.
2.2. Übergeordnete Planungen
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln (Gebietsentwicklungsplan) ist Biesfeld als
Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich ausgewiesen. Angrenzend befinden sich Bereiche
zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kürten und ist dort als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
Der Änderungsbereich ist derzeit im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kürten als Fläche
für die Landwirtschaft dargestellt.
3. Inhalt der Planung
Der Planbereich (ca. 2.500 m²) wird von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr geändert. Mit der Änderung wird der
Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Biesfeld vorbereitet, das den aktuellen Standards
entspricht.
Ein für die Entwässerung des Schulgeländes erforderliches Regenrückhaltebecken soll als
geschlossenes Becken im Keller des Feuerwehrgerätehauses untergebracht werden und wird
daher nicht gesondert dargestellt.
4. Umweltbericht
4.1 Wesentliche Ziele und Inhalte der Flächennutzungsplanänderung sowie
Flächenbilanz
Mit der Änderung wird der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Biesfeld vorbereitet,
das den aktuellen Standards entspricht.
Der Geltungsbereich der FNP- Änderung ist rund 2.500 m² groß. Hier wird die Art der
Nutzung von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung Feuerwehr geändert.
Ein für die Entwässerung der benachbarten öffentlichen Flächen erforderliches
Regenrückhaltebecken soll als geschlossenes Becken im Keller des Feuerwehrgerätehauses
untergebracht und damit in die Planung integriert werden. Es wird daher nicht gesondert als
Fläche dargestellt.
4.2 Bestand
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsausgang von Biesfeld an der Wipperfürther Straße
(L 286). Es wird überwiegend als Mähwiese intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das Gelände
fällt von der Straße in nördliche Richtung steil ab. Der Höhenunterschied zwischen der Straße
und dem nördlichen Rand des Plangebietes beträgt rund 9 m. Entlang der Straßenböschung
stockt eine Strauchhecke, in deren westlichem Teil sich 4 Linden befinden.
Westlich schließt sich das Parkdeck des Penny- Marktes an, das sich zum Plangebiet hin mit
einer mehrere Meter hohen Stützmauer präsentiert.
Östlich befindet sich das Wohnhaus Wipperfürther Straße 241 mit Gartenflächen und
Nebenanlagen.
Nördlich schließt sich die Bachaue an. Dort stockt eine flächige Gehölzstruktur aus Salweiden
und Erlen. Das Plangebiet endet vor der Traufe der Gehölze. In dem Wäldchen verläuft ein
Bach. Dieser beginnt im Bereich der Regenwassereinleitestellen am Rand des westlich an die
Bachaue angrenzenden Festplatzes/ Schulhofs und verschwindet auf der Höhe des Gebäudes
Wipperfürther Straße 241.
Nördlich der Bachaue befindet sich der Friedhof.
4.3. Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplänen mit Erläuterung deren Berücksichtigung
Schutzgut
Quelle
Zielaussage
Mensch
Baugesetzbuch
Allgemeine Anforderung an gesunde Wohn- Die Lärmimmissionen werden im Zuge
und Arbeitsverhältnisse und Sicherheit der weiterführender Planungen betrachtet.
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sind zu
berücksichtigen
Festsetzungen zur Erhaltung des Orts- und
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, Landschaftsbildes wie der Erhalt von
des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre Gehölzen, die weitere Eingrünung des
sowie der Kultur- und Sachgüter vor Geländes und die Höhenentwicklung des
werden
Gegenstand
der
schädlichen
Umwelteinwirkungen Gebäudes
(Immissionen) sowie Vorbeugung gegen die verbindlichen Bauleitplanung sein.
Entstehung von Immissionen
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Tiere und
Pflanzen
Bundesnaturschutzgesetz/
Landschaftsgesetz NW
Schutz,
Pflege,
Entwicklung
und
Wiederherstellung von Natur und Landschaft
im besiedelten und unbesiedelten Bereich, so
dass
die
Leistungsfähigkeit
des
Naturhaushaltes, die Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, die Pflanzen und Tierwelt sowie
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von
Natur und Landschaft als Lebensgrundlage
des Menschen und als Voraussetzung für
seine Erholung in Natur und Landschaft
nachhaltig gesichert sind.
Berücksichtigung
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
wird ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag
mit einer Eingriffs- Ausgleichbilanzierung
erarbeitet. Die unvermeidbaren Eingriffe
werden vollständig kompensiert.
Darüber hinaus wurde eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung erarbeitet. Dabei wurde
festgestellt, dass durch die Realisierung der
Planung keine Tötung oder erhebliche
Störung von besonders geschützter Arten im
Sinne des § 44 (1) BNatSchG zu erwarten ist.
Baugesetzbuch
Bundeswaldgesetz
Berücksichtigung
der
Belange
des
Umweltschutzes,
einschließlich
des
Naturschutzes und der Landschaftspflege bei
der Aufstellung der Bauleitpläne
Erhalt und erforderlichenfalls Mehrung des Für die aktuelle F- Planänderung nicht
Waldes aufgrund seiner Bedeutung für die relevant
Umwelt und nachhaltige Sicherung seiner
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
Der
Änderungsbereich
liegt
im
Geltungsbereich
des
Landschaftsplanes
Kürten. Er ist dort als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Mit Rechtskraft des auf die
Flächennutzungsplanänderung aufbauenden
Schutzgebiete und Entwicklungsziele für Bebauungsplanes tritt die Rechtsfolge des
§ 29 (4) Landschaftsgesetz NW ein und die
Natur und Landschaft
Schutzgebietsfestsetzung außer Kraft.
Waldfunktionskarte NRW Benennung
von
Waldflächen
mit
hervorgehobenen
Schutzund
Erholungsfunktionen
sowie
Flächen
besonderer Zweckbestimmung
Landschaftsplan
Boden
Bundesbodenschutzgesetz
Nachhaltige
Sicherung
oder
Wiederherstellung der Funktionen des
Bodens;
Abwehr
schädlicher
Bodenveränderungen, Sanierung des Bodens
und
von
Altlasten
sowie
von
Gewässerverunreinigungen und Vorsorge
gegen nachteilige Bodenveränderungen. Bei
Einwirkungen auf den Boden Vermeidung der
Beeinträchtigung
seiner
natürlichen
Funktionen und seiner Funktion als Archiv für
Natur- und Kulturgeschichte
Durch die Planung wird Boden in Anspruch
genommen mit entsprechenden Folgen für das
Schutzgut. Sie ist aber aus den oben bereits
genannten Gründen erforderlich. Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen
erfolgen im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung.
Wasser
Baugesetzbuch
Sparsamer und schonender Umgang mit
Grund und Boden
Bundesnaturschutzgesetz/
Landschaftsgesetz NW
Erhalt des Bodens, Vermeidung
Verlustes seiner Funktionen
Wasserhaushaltsgesetz
Sicherung der Gewässer (oberirdische
Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser)
als Bestandteil des Naturhaushaltes und als
Lebensraum für Tiere und Pflanzen;
Bewirtschaftung
zum
Wohle
der
Allgemeinheit;
Gewährleitung
einer
nachhaltigen Entwicklung; Unterlassung
vermeidbarer
Beeinträchtigungen
ihrer
ökologischen
Funktionen
und
der
Beeinträchtigung der von ihnen abhängigen
Landökosysteme
Landeswassergesetz
incl. Verordnungen
Bundesnaturschutzgesetz/
Landschaftsgesetz NW
eines
Mit den baulichen Anlagen wird ein
ausreichender Abstand zum benachbarten
Quellbereich und Bach eingehalten.
Zur Minimierung der negativen Folgen der
zusätzlichen Versiegelung wird im Zuge der
verbindlichen Bauleitplanung ein Konzept
zum Umgang mit dem Niederschlagwasser
erstellt. Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser gesammelt und gedrosselt dem
Vorfluter zugeleitet werden. Ein für den
Schulhof erforderliches RegenrückhalteSchutz der Gewässer vor vermeidbaren becken wird im Geltungsbereich der
Beeinträchtigungen, Sparsame Verwendung Planänderung untergebracht und ausreichend
des Wassers und Bewirtschaftung der groß dimensioniert, um das zusätzliche
Niederschlagswasser mit aufzunehmen.
Gewässer zum Wohle der Allgemeinheit
Wasserflächen erhalten und vermehren,
Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen
und Erhalt bzw. Wiederherstellung ihrer
natürlichen
Selbstreinigungskraft;
Vermeidung eines rein technischen Ausbaus
von Gewässern
Klima/ Luft
Landschaft
Bundesimmissionsschutzg Schutz aller Schutzgüter vor schädlichen Der Planraum wird aufgrund seiner geringen
esetz incl. Verordnungen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Größe keine erheblichen Auswirkungen auf
Vorbeugung gegen die Entstehung von das Schutzgut haben.
Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile
und
Belästigungen
durch
Luftverunreinigungen,
Geräusche,
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und
ähnliche Erscheinungen)
Bundesnaturschutzgesetz/
Landschaftsgesetz NW
Vermeidung von Beeinträchtigungen des
Klimas und von Luftverunreinigungen
Baugesetzbuch
Erhaltung des Landschaftsbildes
Bundesnaturschutzgesetz/
Landschaftsgesetz NW
Erhaltung
der
Erholungslandschaft
Kultur-
Landschaftsplan
Festsetzung
von
Entwicklungszielen
Landschaftsschutz
Schutzgebieten
für
Aufgrund der Topographie und der
vorhandenen Gehölzstrukturen ist das Gebiet
und bereits in nördlicher und südlicher Richtung
gut eingegrünt und es bestehen keine
weitreichenden Sichtbeziehungen.
Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanungen
sind weitere Pflanzmaßnahmen zur weiteren
des Plangebietes
vorgesehen. Außerdem
werden Festsetzungen zur Gelände- und
Gebäudehöhe Gegenstand der verbindlichen
Bauleitplanung sein.
und Der Änderungsbereich ist als Landschaftsden schutzgebiet festgesetzt. Mit Rechtskraft des
auf die Flächennutzungsplanänderung aufbauenden
Bebauungsplanes
tritt
die
Rechtsfolge des § 29 (4) Landschaftsgesetz
NW ein und die Schutzgebietsfestsetzung
außer Kraft.
KulturSachgüter
und Baugesetzbuch
Berücksichtigung der kulturellen Bedürfnisse
der Bevölkerung und der Belange der
Baukultur, des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege sowie die erhaltenswerten
Ortsteile, Straßen, Plätze von geschichtlicher,
künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung
und die Gestaltung des Orts- und
Landschaftsbildes
Bundesnaturschutzgesetz/
Landschaftsgesetz NW
Erhalt historischer Kulturlandschaften und
Landschaftsteile
von
besonderer
charakteristischer Eigenart
Denkmalschutzgesetz
Erhalt von Bau-, Boden und Naturdenkmälern und von Denkmalbereichen sowie
Vermeidung von negativen Auswirkungen auf
diese
Denkmalliste
Auflistung der Denkmäler, die verbindlich
festgelegt sind
Ca. 200 m östlich befindet sich der Ortskern
mit 3 Baudenkmälern. Die möglichen
Auswirkungen werden im Zuge der
verbindlichen Bauleitplanung beachtet.
Grundsätzlich ist das Plangebiet durch die
benachbarte Bebauung baulich vorgeprägt.
4.4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Im Folgenden werden die besonderen Umweltmerkmale des Plangebietes im unbeplanten
Zustand auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, die Auswirkungen der Planung
beschrieben und bewertet.
4.4.1. Übergeordnete Planungen
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist Biesfeld als Allgemeiner Freiraum und
Agrarbereich ausgewiesen. Angrenzend befinden sich Bereiche zum Schutz der Landschaft
und landschaftsorientierten Erholung.
Von der Planung sind keine Gebiete entsprechend § 1 (6) Nr. 7 b BauGB betroffen.
Die Fläche ist im Landschaftsplan Kürten als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Bewertung:
Da die Fläche sich unmittelbar an den Ort anschließt, der Bedarf für den Bau eines neuen
Feuerwehrgerätehauses nachgewiesen ist und die Alternativenprüfung den aktuellen Standort
als den besten Standort ermittelt hat, werden der Planung keine Ziele der Landes- und
Regionalplanung entgegengehalten.
Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet tritt gemäß § 29 (4) Landschaftsgesetz NW mit
der Rechtskraft des der Flächennutzungsplanänderung entsprechenden Bebauungsplanes
außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung dem Flächennutzungsplan im
Beteiligungsverfahren nicht widersprochen hat.
4.4.2. Schutzgut Mensch und Gesundheit
Für den Menschen sind vor allem Auswirkungen auf die Gesundheit (Lärmimmissionen) und
visuelle Beeinträchtigungen zu untersuchen.
Bewertung:
Eventuelle Lärmimmissionen werden im Zuge weiterführender Planungen betrachtet.
Gleiches gilt für die visuellen Auswirkungen der Planung. Durch die topographischen
Verhältnisse können bei einer Begrenzung der Höhe des Gebäudes und einer Eingrünung
negative Auswirkungen weitgehend vermieden werden. Außerdem muss bei der Beurteilung
berücksichtigt werden, dass der Bereich durch die angrenzende Bebauung bereits stark
vorgeprägt ist.
4.4.3. Schutzgut Pflanzen und Tiere; biologische Vielfalt
Die Flächennutzungsplanänderung überplant einen Bereich, der vor Erschließung des
Baugebietes als Grünland intensiv landwirtschaftlich genutzt wurde. Der mit der Planung
verbundene Eingriff in Natur und Landschaft wird im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung bilanziert und es werden Ausgleichsmaßnahmen zur vollständigen
Kompensation der Eingriffe festgesetzt.
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt bereits
vor. Dieser enthält auch eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung für das Plangebiet.
Bewertung:
Mit der Versiegelung zusätzlicher Flächen gehen Pflanzen und Tieren der Lebensraum
verloren. Es handelt sich aber um eine vergleichsweise kleine Fläche, die durch die intensive
landwirtschaftliche Nutzung und die angrenzende Bebauung bereits anthropogen beeinflusst
ist. Negative Folgen für das Schutzgut werden im Zuge weiterführender Planungen bilanziert
und ausgeglichen.
Mit der Realisierung der Planung ist weiterhin keine Verletzung der Verbotstatbestände Sinne
des § 44 (1) BNatSchG zu erwarten.
4.4.4 Schutzgut Landschaft/ Landschaftsbild
Die vorhandenen Gehölzstrukturen an der L 286 im Süden des Plangebietes führen zusammen
mit der Bachaue und der Friedhofsböschung im Norden dazu, dass das Gebiet in diese
Richtungen sehr gut eingegrünt ist. Aufgrund dieser Eingrünung und der Topographie
bestehen keine weitreichenden Sichtbeziehungen. Im Zuge der verbindlichen
Bauleitplanungen sind weitere Pflanzmaßnahmen zur weiteren Eingrünung des Plangebietes
vorgesehen. Außerdem werden Festsetzungen zur Gelände- und Gebäudehöhe Gegenstand
der verbindlichen Bauleitplanung sein.
Darüber hinaus ist das Plangebiet durch die angrenzende Bebauung mit Supermarkt, Parkplatz
mit hoher Stützmauer und Festplatz bereits vorgeprägt. Die Bebauung schließt unmittelbar an
die Siedlung an.
Bewertung:
Aufgrund der vorhandenen und geplanten Eingrünung sowie der Topographie sind keine
nachhaltigen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Eine Zerstückelung der
Landschaft findet nicht statt.
4.4.5. Schutzgut Boden
Die Bodenkarte BK 50 (Blatt L4908 Solingen) stellt für das Plangebiet PseudogleyBraunerden dar. Hierbei handelt es sich um häufig auftretende Bodentypen im Bergischen
Land. Böden mit Archivfunktion für die Natur- und Kulturgeschichte sind hier nicht
ausgewiesen. Die Bewertung der Bodenteilfunktionen im Landschaftspflegerischen
Fachbeitrag ergibt eine mittlere Wertigkeit der Böden des Plangebietes.
Der Boden ist nicht als selten oder besonders wertvoll einzustufen. Er ist durch die
vorangegangene intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Besonders schutzwürdige
Böden kommen im Plangebiet nicht vor.
Im Plangebiet wurden bei einer Begutachtung der Untergrundverhältnisse verkarstungsfähige
Gesteine angetroffen. (Bodengutachten des Geologischen Büros Slach GmbH & Co. KG vom
April 2014) Die möglichen Konsequenzen werden im Zuge der weiterführenden Planungen
näher betrachtet.
Darüber hinaus befindet sich das Plangebiet im Bereich des inzwischen erloschenen
Bergwerksfeldes „Tott“ (Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 04.07.2014). In
den Unterlagen ist kein Abbau von Mineralien dokumentiert, jedoch befindet sich ca. 20 m
südlich des Plangebietes ein Fundschacht, in dessen Umgebung bergbauliche Einwirkungen
wie Senkungs- und Einsturzgefährdung nicht ausgeschlossen werden können. Da sich der
Fundpunkt außerhalb des Plangebietes befindet, wird dieser nur informationshalber in die
Karte eingetragen. Bei weiterführenden Planungen sind hier nähere Erkundungen erforderlich.
Die Planung sieht für den Bau des Feuerwehrgerätehauses und den zugehörigen
Bewegungsflächen, Zufahrten und Stellplätze in großen Teilen des Plangebietes die
Versiegelung des Bodens vor. Aufgrund der Hanglage wird es außerdem zu erheblichen
Anschüttungen kommen.
Bewertung:
Mit der Planung werden Gründungs-, Abgrabungs- und Aufschüttungsarbeiten sowie die
Versiegelung und Verdichtung des Bodens vorbereitet. Diese Arbeiten werden einen
nachhaltigen Verlust der gewachsenen Bodenstruktur und die Beeinträchtigung des Wasserund Lufthaushaltes des Bodens zur Folge haben. Ohne diese Maßnahmen wäre der Bau des
Feuerwehrgerätehauses aber nicht möglich, wodurch der Brandschutz im Großraum Biesfeld
nicht nachhaltig gewährleistet werden könnte. Der Eingriff in das Schutzgut Boden ist daher
unvermeidlich; er kann jedoch minimiert und teilweise kompensiert werden. Die Festsetzung
von Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung.
4.4.6. Schutzgut Klima, Luft und Erhaltung deren bestmöglicher Qualität
Durch die Planung werden Kaltluftentstehungsflächen durch Gebäude- und Freiflächen in
Anspruch genommen und stehen somit in Zukunft nicht mehr für die Kaltluftproduktion zur
Verfügung. Außerdem entstehen durch den Bau und den Betrieb des Feuerwehrgerätehauses
in geringem Umfang Emissionen.
Bewertung:
Aufgrund der geringen Größenordnung des Plangebietes und des hohen Grün- und
Freiflächenanteils der Region ist mit einer erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung des
lokalen Klimas und der Luft nicht zu rechnen.
4.4.7. Schutzgut Wasser und Abwasser
Das Plangebiet liegt nicht in einer Trinkwasserschutzzone. Überschwemmungsbereiche sind
hier nicht vorhanden.
Im direkten Plangebiet sind keine Still- oder Fließgewässer vorhanden. Nördlich des
Plangebietes befindet sich ein Siefen. In der Siefenachse strömt ein Bachlauf, der auf
Teilstrecken erhebliche Tiefenerosion aufweist. Der Quellbereich des Gewässers ist in der
Örtlichkeit aufgrund der vorhandenen Bebauung nicht erkennbar. Das Gewässer beginnt
daher im Bereich der Regenwassereinleitestellen am Fuß der Böschung zum Festplatz. Auf
Höhe des Wohnhauses Wipperfürther Straße 241 endet der Bachlauf.
Im Untergeschoss des Feuerwehrgerätehauses soll ein Regenrückhaltecken integriert werden,
dass sowohl das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet, als auch von den benachbarten
öffentlichen Nutzungen aufnimmt. Das Niederschlagswasser soll gedrosselt in das
benachbarte Gewässer eingeleitet werden. Da die Nutzungen sich überdecken erfolgt keine
gesonderte Darstellung des Regenrückhaltebeckens. Die konkrete Regelung wird Gegenstand
der weiterführenden Planungen sein.
Bewertung:
Durch die Planung werden Eingriffe in das Schutzgut vorbereitet. Der Eingriff in den
Landeswasserhaushalt ist aufgrund der geplanten Maßnahmen aber als geringfügig
einzustufen.
4.4.8. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Ca. 200 m östlich des Plangebietes befindet sich der Ortskern mit 3 Baudenkmälern. Die
möglichen Auswirkungen werden im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung beachtet.
Grundsätzlich ist das Plangebiet durch die benachbarte Bebauung aber baulich vorgeprägt.
Außerdem werden die vorhandene und geplante Eingrünung sowie die Topographie
zusammen mit der Festlegung der Gebäudehöhe dazu beitragen, das Vorhaben in das Ortsund Landschaftsbild einzufügen.
Bewertung:
Die Flächennutzungsplanänderung hat keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut.
4.4.9. Nutzung erneuerbarer Energien/ sparsame Nutzung von Energie
Das Gebiet hat derzeit keine Bedeutung für die Nutzung erneuerbarer Energien. Eine
besondere Eignung für die Nutzung erneuerbarer Energien ist nicht bekannt. In welchem
Maße die Nutzung erneuerbarer Energien möglich ist, wird im Zuge weiterführender
Planungen geklärt.
Bewertung:
Die Beurteilung erfolgt im Zuge weiterführender Planung.
4.5. Entwicklungsprognosen
4.5.1. Umweltzustand und Umweltmerkmale der voraussichtlich erheblich beeinflussten
Gebiete nach Durchführung der Planung und ohne Durchführung der Planung
Bei Durchführung der Planung ist mit den oben (Kapitel 4.3) aufgeführten Umweltfolgen zu
rechnen. Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche weiterhin intensiv
landwirtschaftlich genutzt.
4.5.2. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
erheblich nachteiliger Auswirkungen
Wie aus den obigen Darstellungen hervor geht, wird die zusätzliche Inanspruchnahme von
bisher unbebauten Flächen negative Umweltfolgen haben. Konkrete Festsetzungen zum
Umfang der Inanspruchnahme und auch zu Vermeidungs-, Verringerungs- und
Ausgleichmaßnahmen erfolgen aber erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung.
4.6. Planungsalternativen
Die Alternativendiskussion ist bereits im Vorfeld der Planung bei der Auswahl des Standortes
des Feuerwehrgerätehauses geführt worden. Hierzu wurde ein Gutachten erstellt, in dem die
Varianten:
1. Ertüchtigung des vorhandenen Standortes,
2. Suche eines neuen Standortes in Biesfeld unter Beibehaltung des Feuerwehrgerätehauses in
Dürscheid und
3. Nutzung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für Dürscheid und Biesfeld
unter Berücksichtigung der einschlägigen DIN- Vorschriften analysiert wurden. Zu Variante 2
wurden weiterhin verschiedene Standorte in Biesfeld verglichen.
Im Ergebnis wurde von einer Aufgabe des Feuerwehrgerätehauses in Dürscheid und damit der
Zusammenlegung der Feuerwehrgerätehäuser Dürscheid und Biesfeld abgeraten. Es wurde zu
einem Neubau des Feuerwehrgeräthauses im Plangebiet geraten.
4.7. Zusätzliche Angaben
4.7.1. Technische Verfahren und Probleme bei der Zusammenstellung der Angaben
Für den Umweltbericht wurden die Angaben verwendet, die im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes oder anderer bereits vorliegender Untersuchungen erhoben wurden. Es sind
keine Probleme aufgetreten.
4.7.2. Monitoring
Die Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen des Bauleitplanes auf die
Umwelt werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan beschrieben. Hierbei handelt es sich
um das Prüfen der Lärmimmissionen, die Kontrolle der Kompensationsmaßnahmen und die
Kontrolle der Niederschlagswasserentsorgung.
4.8. Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichtes
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kürten ist seit dem 30.09.2009 wirksam. Er stellt im
Bereich der Flächennutzungsplanänderung Fläche für die Landwirtschaft dar. Mit der
Änderung in Fläche für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung Feuerwehr wird der Bau eines
neuen Feuerwehrgerätehauses in Biesfeld vorbereitet, das den aktuellen Standards entspricht.
Ein für die Entwässerung des Schulgeländes erforderliches Regenrückhaltebecken soll als
geschlossenes Becken im Keller des Feuerwehrgerätehauses untergebracht und damit in die
Planung integriert werden. Es wird daher nicht gesondert als Fläche dargestellt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von rund 2.500 m².
Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen entsprechend § 2 (4) BauGB, die mit der
Planung vorbereitet werden, sind:
 Die Änderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen,
 Die Änderung des Orts- und Landschaftsbildes und
 Der Verlust von Boden und Bodenfunktion durch Versiegelung, Verdichtung,
Anschüttungen und Abgrabungen und
 ein erhöhter Oberflächenabfluss und eine verringerte Grundwasserneubildungsrate.
Als Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und zum Ausgleich der negativen
Umweltauswirkungen sind folgende vorgesehen:
 Einhalten von ausreichend Abstand zwischen Gewässer und Bebauung und
 Berücksichtigung
eines
Regenrückhaltebeckens
zur
Rückhaltung
des
Niederschlagswassers mit der gedrosselten Abgabe in den Vorfluter.
Die konkreten Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich negativer Umweltfolgen
werden Gegenstand weiterführender Planungen sein.
Kürten, April 2015
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