Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit Hamburg HafenCity Verlängerung U4 bis zu den Elbbrücken Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit vorgelegt von: BMI Bahninfrastruktur Management Ingenieurgesellschaft mbH Kantstr. 2 D-04275 Leipzig vorgelegt am: 27.04.2012 Seite 1 von 14 Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Grundlagen 3 2.1 Allgemeines...................................................................................................3 2.1.1 2.1.2 2.1.3 Elektrische Felder Magnetische Felder Wirkung von Feldern 4 4 5 3 Beurteilungsgrundlagen 6 4 Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder 7 4.1 Personen .......................................................................................................7 4.2 Geräte und Anlagen......................................................................................7 4.3 Vergleichswerte aus Messungen ................................................................8 4.4 Zusammenfassung .......................................................................................8 5 Maßnahmen zur Verringerung von Beeinflussungen 5.1 Anlagen der U-Bahn .....................................................................................9 5.2 Anlagen Dritter..............................................................................................9 6 Einzelbetrachtung ausgewählter Situationen 6.1 Auswahl der Standorte...............................................................................10 6.2 Berechnungsansatz....................................................................................10 6.3 Bebauung Versmannstraße / Baakenhafen, ca. km 4+350 .....................11 6.4 Trogbereich Neubaustraße Freihafenelbbrücke, ca. km 5+055..............11 6.5 Haltestelle Elbbrücken ...............................................................................12 7 Schlussfolgerungen 9 10 13 Anhänge Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 2 von 14 Stand: 27.04.2012 Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit 1 Einleitung Für die weitere Gestaltung der HafenCity Ost in Hamburg wurde ein Masterplan erarbeitet, der auch die verkehrliche Erschließung des Areals beinhaltet. Auf dieser Grundlage beabsichtigt die Hamburger Hochbahn, die gegenwärtig im Bau befindliche Linie U4 bis zu den Elbbrücken weiter zu verlängern. Derzeit existiert im Bereich der geplanten Verlängerung der U4 keine zu schützende Bebauung im Sinne der 26. BImSchV. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine Industriebrache (ehemaliges Hafengebiet), auf der alle noch vorhandenen Gebäude im Zuge der geplanten städtebaulichen Entwicklung entfernt werden sollen. Es bestehen somit im Hinblick auf die elektromagnetische Verträglichkeit keine Anforderungen an den Bau der Verlängerung der U4. Um dennoch die Verträglichkeit der geplanten Verlängerung der U4 mit einem möglichen städtebaulichen Entwurf , der in Form des Masterplanes östliche HafenCity vorliegt, zu beurteilen, wird im folgenden, ohne damit eine rechtliche Verpflichtung zu verbinden, auf das Bebauungskonzept gemäß Masterplan Bezug genommen. 2 Grundlagen Bei der Nutzung elektrischer Energie treten physikalisch bedingt elektrische und magnetische Felder auf. Diese ermöglichen erst durch ihre Wirkungsweise die großtechnische Nutzung der Elektroenergie, da sie die Grundlage bilden für die Erzeugung, Übertragung und Umwandlung von elektrischer in mechanische Energie. Im folgenden Fachbeitrag werden die tatsächlich zu erwartenden Feldgrößen den maßgeblichen Höchstwerten gegenüber gestellt, um darzustellen, welche Beeinträchtigungen durch die geplante Anlage der Hamburger Hochbahn hervorgerufen werden. Dabei werden für repräsentative Standorte exemplarische Berechnungen erstellt. 2.1 Allgemeines Felder werden durch elektrische Energie verursacht. Man unterscheidet dabei zwei prinzipielle Feldarten: • • Elektrische Felder Magnetische Felder Diese werden in Abhängigkeit von der Frequenz der treibenden Energie als hochfrequente, niederfrequente oder statische Felder bezeichnet. Hochfrequente Felder sind durch eine untrennbare Verbindung zwischen elektrischem und magnetischem Feld gekennzeichnet. Die Kopplung zwischen beiden Feldarten geschieht durch den Wellenwiderstand des freien Raumes. Niederfrequente und statische (Gleich-) Felder sind dagegen voneinander entkoppelt. Beide Feldarten werden daher unabhängig voneinander betrachtet. Im Netz der Bahnenergieversorgung der Hochbahn treten Gleichfelder sowie niederfrequente Wechselfelder mit den Frequenzen 50, 300 und 600 Hz auf. Diese resultieren aus der Industriefrequenz (50 Hz), mit der die Gleichrichterunterwerke eingespeist werden. Die 300- und 600 Hz-Komponenten entstehen als Oberwellen bei der Gleichrichtung und kennzeichnen die Restwelligkeit des Gleichstromes. Hochfrequente Felder mit nennenswerten Feldstärken treten nicht auf. Elektrische und magnetische Felder werden im Netz der Hamburger Hochbahn einerseits durch die Gleichrichter-Unterwerke erzeugt. Andererseits bilden die Fahr- und 3 von 14 Stand: 27.04.2012 Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit Stromschienen in den Tunneln eine Quelle von Feldern. Dabei erweist sich die Anordnung von Fahr- und Stromschienen in unmittelbarer Nähe zueinander als sehr günstig, da eine teilweise Kompensation der Felder eintritt und die Feldstärken damit erheblich abgeschwächt werden. 2.1.1 Elektrische Felder Ursache für elektrische Felder ist das Vorhandensein einer Spannung zwischen zwei Elektroden, z. B. der Fahrleitung gegenüber Erde. Die Feldlinien (Linien gleicher Feldstärke) verlaufen dabei zwischen beiden Elektroden, sie haben einen Anfang und ein Ende. Die elektrische Feldstärke ergibt sich zu E = U / l. Dabei ist E die Feldstärke, U die Spannung zwischen den Elektroden und l der Abstand der Elektroden. Elektrische Felder werden durch viele Materialien, u.a. auch durch Baustoffe, stark abgeschirmt. Dadurch ist im Inneren von Gebäuden nicht mit Beeinflussung von elektrischen Feldern zu rechnen, die außerhalb des Gebäudes erzeugt werden. Umgekehrt gilt natürlich das Gleiche, d.h. Felder, die im Inneren eines Gebäudes erzeugt werden, dringen nicht nach außen. Weiterhin ist ersichtlich, dass das elektrische Feld immer schwächer wird, je weiter die Elektroden auseinander liegen. Im Bereich der Hochbahn wird das elektrische Feld zwischen Stromschiene und Fahrschienen gebildet und schwächt sich mit wachsender Entfernung kontinuierlich ab. 2.1.2 Magnetische Felder H Magnetische Felder entstehen, wenn ein elektrischer Leiter von einem Strom durchflossen wird. Die Feldstärke ist dabei abhängig von der Höhe des Stromes und dem Abstand des betrachteten Punktes zum Leiter. Die Feldlinien bilden konzentrische Kreise um den stromdurchflossenen Leiter herum. In der Nähe des Leiters ist daher die Feldstärke am größten, mit wachsendem Abstand nimmt die Feldstärke ab. I - I + Bei einem genügend langen Leiter berechnet sich die magnetische Feldstärke zu H = I / (2 * Pi * r). In einem konkreten Raumpunkt können sich magnetische Felder unterschiedlicher Quellen überlagern, wobei die Richtung der Feldlinien maßgeblich ist (geometrische Addition). Die Magnetfeldstärke kann nicht direkt gemessen werden. Vielmehr wird die Wirkung des Magnetfeldes gemessen, die magnetische Flußdichte (Induktion). Diese hängt ie folgt von der Feldstärke ab: B = µr * µ0 * H 4 von 14 Stand: 27.04.2012 Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit µ0 ist eine Naturkonstante, µr (relative Permeabilität) ein Materialbeiwert. Magnetfelder lassen sich im Gegensatz zu elektrischen Feldern nur sehr schwer abschirmen. 2.1.3 Wirkung von Feldern Niederfrequente elektrische Felder haben praktisch keine Wirkung. Mit steigender Frequenz tritt eine thermische Wirkung auf (z. B. Mikrowellen). Die Feldstärken üblicher technischer Anwendungen (z. B. auch im Bahnsektor) liegen jedoch weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwerten (siehe Punkt 2 Gesetzliche Grundlagen). Magnetische Felder üben auf geladene Teilchen eine Kraftwirkung aus (Lorentz-Kraft), wodurch eine Ablenkung dieser Teilchen bewirkt wird. Dieses Prinzip liegt allen elektromotorischen Anwendungen zugrunde. Es ist aber daneben auch die Ursache für eine Reihe von Problemen. So können z. B. die Elektronen in hochempfindlichen Geräten abgelenkt werden. Betroffen davon sind häufig wissenschaftliche und medizinische Geräte, aber auch Farbfernseher und Computermonitore mit Kathodenstrahlröhre. Die immer weiter fortschreitende Miniaturisierung macht die Geräte mit Kathodenstrahlröhre zwar zunehmend empfindlicher für Störungen aus magnetischen Feldern, gleichzeitig steigt aber die Verbreitung von unempfindlichen Flachbildschirmen rasant an. Ein weiteres Beispiel für die ungewollte Wirkung magnetischer Felder ist die Kraftwirkung elektrischer Leiter im Kurzschlussfall oder z. B. beim Blitzeinschlag. Hier können innerhalb kurzer Zeit große Kräfte wirken, so dass auch massive Leiter beschädigt und ggf. Folgeschäden hervorgerufen werden können. 5 von 14 Stand: 27.04.2012 Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit 3 Beurteilungsgrundlagen Gesetzliche Regelungen zum Umgang mit elektrischen und magnetischen Feldern sind notwendig, um • • Personen vor akuten, kurzfristigen Einwirkungen hoher Intensität als auch vor langfristigen Einwirkungen geringerer Intensität zu schützen und bei Geräten und Anlagen sowohl die Funktionsfähigkeit als auch den Schutz vor Beschädigungen zu gewährleisten. Dafür wurden eine Reihe von Bestimmungen, Verordnungen und Empfehlungen erarbeitet, die auf der Basis wissenschaftlicher Untersuchungen Maximalwerte für Beeinflussungen definieren und Maßnahmen zu deren Verringerung beschreiben. Es gelten u. a. folgende Verordnungen, Richtlinien, Normen und Empfehlungen: 26. BImSchV Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verordnung über elektromagnetische Felder, 12/96 DIN EN 50121 Bahnanwendungen – Elektromagnetische Verträglichkeit verschiedene Teile, Deutsche Fassungen 2006 VDV-Mitteilungen Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) Anwendung auf die elektrischen Energieanlagen von Gleichstrombahnen, 12/98 EMVG Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG); 26.02.2008 DIN VDE 0848-3-1 Sicherheit in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, Teil 3-1: Schutz von Personen mit Körperhilfsmitteln im Frequenzbereich von 0 bis 300 GHz Berufsgenossenschaftliche Regeln und Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV-A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV D30 Unfallverhütungsvorschrift Schienenbahnen BGR-B11 / BGV-B11 Elektromagnetische Felder BMV Messtechnische Ermittlung der elektromagnetischen Felder im Bereich von Gleichstrom-Nahverkehrsbahnen, Forschungsbericht FE-Nr. 70506/96 für das Bundesministerium für Verkehr, erarbeitet durch Labor für Korrosionsschutz und Elektrotechnik der Technischen Akademie Wuppertal e.V., 09/98 Maßnahmen bei Beeinflussung von Fernmeldeanlagen durch Starkstromanlagen Teil 1: Allgemeine Grundlagen Teil 4: Beeinflussung durch Gleichstrom-Bahnanlagen VDE 0228 6 von 14 Stand: 27.04.2012 Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit 4 4.1 Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder Personen Die zulässigen Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder für Personen sind in der 26. BImSchV geregelt. Diese behandelt jedoch neben den Hochfrequenzanlagen (hier nicht relevant) nur niederfrequente Anlagen ab 16 2/3 Hz. Gleichfelder, wie sie im U-Bahn-Betrieb auftreten, sind explizit nicht benannt. Weitergehenden Regelungen enthalten die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen BGR B11 / BGV B11, die neben den in der 26. BImSchV genannten Grenzwerten auch solche für Gleichstrom (Frequenz 0 Hz) enthält. Außerdem werden unterschiedliche Expositionsbereiche für den kurzzeitigen und ständigen Aufenthalt von Menschen angegeben. Diese basieren auf Empfehlungen der ICNIRP (Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung). Maßgeblich sind die Werte für den Expositionsbereich 2 für dauernden Aufenthalt, bei Einhaltung dieser Werte sind keinerlei weitere Maßnahmen zu treffen. Es gelten folgende Werte: Elektrische Feldstärke (kV/m) Magnetische Flussdichte (µT) Tab. 1: 1 – 16,67 Hz 20 21.220 21.220 / f (21.220 – 1.273) 16,67 - 1000 Hz 333,3 / f (20 – 0,333) 21.220 / f (1.273 – 21,22) Zulässige Werte für die elektrische Feldstärke in kV/m und die magnetische Flussdichte in µT nach BGV B11 / BGR B11 für den Expositionsbereich 2 (ständiger Aufenthalt) Elektrische Feldstärke (kV/m) Magnetische Flussdichte (µT) Tab. 2: 0 – 1 Hz 20 0 – 35,53 Hz 35,53 – 66,67 Hz 66,67 - 1000 Hz 30 1.066 / f (30 – 16) 67.900 / f (1.911 – 1.018) 1.066 / f (16 – 1,066) 67.900 / f (1.018 – 67,9) 67.900 Zulässige Werte für die elektrische Feldstärke in kV/m und die magnetische Flussdichte in µT nach BGV B11 / BGR B11 für den Expositionsbereich 1 (kurzzeitiger Aufenthalt < 2h/d) In der BGV sind die Werte der magnetischen Flussdichte in mT aufgeführt, wegen der besseren Vergleichbarkeit wurden diese in der Tabelle jedoch in µT (1 mT = 1000 µT) ausgewiesen. 4.2 Geräte und Anlagen Neben Personen können auch Geräte und Anlagen durch elektromagnetische Felder beeinflusst werden. Dies betrifft im Bereich von Gleichstrombahnen z.B. Geräte mit Kathodenstrahlröhren (Monitore, Messgeräte) oder andere bildgebende Verfahren, bei denen durch die Lorentz-Kraft eine Ablenkung des Kathodenstrahls und damit Farbund Bildverfälschungen erfolgen können. Bisher gibt es jedoch auch hier keine gesetzlichen Regelungen für den Frequenzbereich 0 bis 9 kHz, die sowohl für die Gerätehersteller als auch für Hersteller und Betreiber von Energieversorgungsanlagen zulässige Grenzwerte vorschreiben. Über die Empfindlichkeit verschiedener Geräte gibt es nur vereinzelt belastbare Aussagen. Durch Beobachtungen und Messungen im praktischen Betrieb wurden an be7 von 14 Stand: 27.04.2012 Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit stimmten Geräten minimale Beeinflussungen ab einer Magnetflussdichte von 10 µT festgestellt, die jedoch nur bei weitgehend stehenden Bildern (z.B. Oszilloskope) störend wirken. Bei bewegten Bildern, wie sie z. B. für Fernsehgeräte typisch sind, wurden erste kleinere Beeinflussungen erst ab Werten von 30..35 µT wahrgenommen. Weiterhin ist die Richtung der Feldlinien bedeutsam. Die Bereiche mit der größten Feldstärke liegen direkt über dem Tunnel. Da die Feldlinien konzentrische Kreise um die Leiter herum bilden, ergibt sich an den betrachteten Punkten eine nahezu waagerechte Richtung der Durchströmung. 4.3 Vergleichswerte aus Messungen Für die Gleichrichter-Unterwerke sind analog zu Netzstationen die 50 Hz-Werte als Grenzwert zu betrachten, dabei gilt die 26. BImschV. Messungen im Rahmen eines Forschungsvorhabens der Bundesministeriums für Verkehr (s. unter 2. Forschungsbericht FE-Nr. 70506/96) an verschiedenen Unterwerken ergaben Mittelwerte zwischen 1 und 4 µT, die Maximalwerte (kurzzeitig) lagen zwischen ca. 9 und 30 µT. Die Messstellen befanden sich dabei in einem Abstand von rund 0,5 m neben der Haltestelle. Weitere Messungen erfolgten im Bahnbereich von Gleichstrombahnen. Hierbei lagen die Mittelwerte abhängig von der Netztopologie im Bereich zwischen 0,1 und ca. 40 µT, die Maximalwerte zwischen 2 und 195 µT. Dabei ist der Abstand zu den stromführenden Anlagenteilen maßgebend. Die hohen Werte traten dabei unmittelbar über Kabeltrassen auf, zu denen ein geringer Abstand vorhanden war (Verlegetiefe) und die sich weit entfernt von der Gleis- und Fahrleitungsanlage befanden, wodurch keine Teilkompensation auftrat. 4.4 Zusammenfassung Aus dem Vergleich der einzuhaltenden Grenzwerte mit den tatsächlich auftretenden Feldern ist ersichtlich, dass die für Personen maßgeblichen Grenzwerte weit unterschritten werden, im unmittelbaren Umfeld der Mittel- und Niederspannungsanlagen der Unterwerke um den Faktor 20, im Einflussbereich der Gleichstromanlagen sogar um den Faktor 100. Zusammenfassend kann damit festgestellt werden, dass von den Anlagen der Hochbahn keinerlei relevante Elektrosmog-Wirkungen auf Personen ausgehen. Die nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich daher ausschließlich auf die mögliche Einwirkung elektromagnetischer Felder auf technische Geräte. 8 von 14 Stand: 27.04.2012 Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit 5 5.1 Maßnahmen zur Verringerung von Beeinflussungen Anlagen der U-Bahn Bei der Neuplanung von Anlagen gibt es Grundsätze, bei deren Beachtung die Beeinflussung durch elektromagnetische Felder minimiert werden kann. Dies sind z.B.: • Optimierung der Unterwerksabstände Mit einem optimierten Unterwerksabstand werden insgesamt niedrige Betriebsströme und damit geringe Magnetfeldstärken erreicht. • Zweiseitige Speisung Hierdurch können niedrigere Betriebsströme erzielt werden. • Kabelverlegung Durch eine geeignete Kabelverlegung, z.B. von Plus- und Minuskabeln (Hin- und Rückleiter) in einer gemeinsamen Trasse, kompensieren sich die jeweiligen Anteile der Magnetfelder. • Anlagengeometrie Durch die Tiefenlage der Trasse entsteht ein großer Abstand zwischen den Feldquellen und möglicherweise beeinflussbaren Objekten. Außerdem wird durch die Anordnung der Strom- und Fahrschienen eine Teilkompensation des Feldes erreicht (siehe auch Abschnitt 1). Die der Planfeststellungsunterlage zugrunde liegende Planung berücksichtigt diese Grundsätze. Die genannten Faktoren wurden in der Planung weitgehend umgesetzt, so dass eine EMV-gerechte Anlage entsteht. 5.2 Anlagen Dritter Bestehende Anlagen Dritter sind derzeit nicht vorhanden. Sollten empfindliche Anlagen Dritter zukünftig vorgesehen werden, müssten ggf. vom Anlagenbetreiber entsprechende Schutzvorkehrungen eingeplant werden. 9 von 14 Stand: 27.04.2012 Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit 6 6.1 Einzelbetrachtung ausgewählter Situationen Auswahl der Standorte Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet sich die Planung auf dem Niveau eines Masterplans. Es liegen noch keine konkreten Gebäudeplanungen vor, an Hand derer eine Auswahl an möglicherweise exponierten Standorten vorgenommen werden kann. Es werden daher drei Örtlichkeiten entlang der Trasse beispielhaft ausgewählt, die für die jeweilige Situation typische Merkmale aufweisen und deren Ergebnisse auf andere Standorte entlang der Strecke übertragen werden kann. Es werden folgende Standorte betrachtet: • Veersmannstraße / Baakenhafen • Baakenwerder Straße • Haltestelle Elbbrücken 6.2 Berechnungsansatz Den Berechnungen liegen folgende Annahmen zugrunde: Für die Bereiche, in denen die Strecke in zwei getrennten Tunnelröhren verläuft, wurde die Betrachtung für eine Röhre (eingleisig) geführt. Auf die von der zweiten Röhre hervorgerufene Kompensationswirkung wird in der Darstellung zunächst verzichtet. In der Realität werden die Felder daher kleiner sein als angegeben. An den anderen Standorten wird von einem zweigleisigen Tunnel ausgegangen. Als Betrachtungspunkt wird in den Tunnelabschnitten die sich aus dem geplanten Geländeniveau ergebende Unterkante Kellergeschoss (-3,0 m) angenommen. Hier ist erwartungsgemäß die Belastung am größten, da mit wachsender Entfernung von den Bahnstromanlagen die Beeinflussung geringer wird. Für die elektrische Belastung wird der für den jeweiligen Standort anzunehmende ungünstigste Betriebsfall angenommen. Die Speisung erfolgt einseitig vom jeweils nächstliegenden Unterwerk aus. Im Regelbetrieb erfolgt jedoch eine zweiseitige Speisung, wodurch sich die Lastströme auf beide benachbarte Unterwerke aufteilen. Die dadurch im Regelbetrieb tatsächlich auftretenden Belastungen sind somit geringer als in der Rechnung dargestellt. Der maximale Anfahrstrom einer U-Bahn-Einheit beträgt ca. 4.000 A, die jedoch nur in der unmittelbaren Anfahrphase fließen (ca. 15 s). Dabei fließt der Strom in der Stromschiene (3. Schiene) vom Unterwerk zum Triebfahrzeug und in den Fahrschienen vom Triebfahrzeug wieder zurück zum Unterwerk. Durch die gute Vermaschung der Gleise teilen sich die Rückströme nahezu gleichmäßig auf alle Schienen auf. Im unmittelbaren Umfeld der stromführenden Leiter ist das Magnetfeld des Einzelleiters maßgebend, mit wachsender Entfernung des Messpunktes zu den Leitern kommt es zur Überlagerung der Einzelfelder. Auf Grund der entgegengerichteten Stromflussrichtung zwischen Stromschiene und Fahrschienen kommt es dabei zu einer teilweisen Kompensation der Feldwirkung. Die Verhältnisse im Kurzschlussfall wurden nicht betrachtet, da es sich hier um zeitlich außerordentlich kurze Vorgänge (10..20 Millisekunden) handelt und eine eventuelle Beeinflussung von Geräten damit vernachlässigt werden kann. 10 von 14 Stand: 27.04.2012 Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit 6.3 Bebauung Versmannstraße / Baakenhafen, ca. km 4+350 Die Trasse besteht aus einem Rechtecktunnel mit einem Abstand von ca. 12 m zur künftigen Bebauung, die Tiefenlage zur geplanten Geländeoberkante beträgt etwa 12 m. Als Betrachtungspunkt dienen die möglichen Kellergeschosse der gemäß Masterplan zwischen U-Bahntrasse und Baakenhafen vorgesehenen Gebäude. Der Belastungsstrom wird hier mit 5.000 A angesetzt. Dieser setzt sich zusammen aus einem anfahrenden Zug und einem Zug in Beharrungsfahrt. Diese Annahme ist zulässig, da sich der Standort zwischen zwei Unterwerken befindet und selbst bei zwei gleichzeitigen Anfahrten im Abschnitt am Betrachtungspunkt nicht der volle Anfahrstrom fließt. Örtlichkeit Seitlicher Abstand Schienenoberkante – Betrachtungspunkt Höhe über SO Belastungsstrom Magnetflussdichte Tab. 3: 6.4 Betrachtungspunkt 1 Kellergeschoss m 12,0 m A µT 7,0 5.000 5,9 Betrachtungspunkt Versmannstraße / Baakenhafen Trogbereich Neubaustraße Freihafenelbbrücke, ca. km 5+055 Die Trasse liegt hier im offenen Trog und steigt weiter an. Als Betrachtungspunkt dienen auch hier die möglichen Kellergeschosse der gemäß Masterplan neben der Trasse vorgesehenen Gebäude. Diese liegen etwa in gleicher Höhe wie die Gleisanlagen und somit in einem geringen Abstand zu den Gleisen und Stromschienen. Der Belastungsstrom wird hier ebenfalls mit 5.000 A angesetzt. Auch dieser Standort befindet sich nicht unmittelbar im Haltestellenbereich und auch bei zwei gleichzeitigen Anfahrten am Betrachtungspunkt fließt nicht der volle Anfahrstrom. Örtlichkeit Seitlicher Abstand Schienenoberkante – Betrachtungspunkt Höhe über SO Belastungsstrom Magnetflussdichte Tab. 4: Betrachtungspunkt 1 Kellergeschoss m 8,0 m A µT 0 5.000 42,0 Betrachtungspunkt Trogbereich Neubaustraße Freihafenelbbrücke 11 von 14 Stand: 27.04.2012 Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit 6.5 Haltestelle Elbbrücken Die Trasse liegt hier an der Oberfläche, mögliche Betrachtungspunkte liegen daher etwa auf gleicher Höhe und somit in einem geringen Abstand zu den Gleisen und Stromschienen. In der Haltestelle befindet sich das speisende Unterwerk. Daher wird in der Haltestelle mit zwei gleichzeitigen Anfahrten von Zügen in beiden Gleisen (8.000 A) gerechnet. Örtlichkeit Seitlicher Abstand Schienenoberkante – Betrachtungspunkt Höhe über SO Belastungsstrom Magnetflussdichte Tab. 5: Betrachtungspunkt 1 Erdgeschoss m 20,0 m A µT 0 8.000 16,9 Betrachtungspunkt Haltestelle Elbbrücken 12 von 14 Stand: 27.04.2012 Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit 7 Schlussfolgerungen Aus den vorstehenden Angaben und Berechnungen ist ersichtlich, dass beeinträchtigende Wirkungen auf Menschen ausgeschlossen sind. Dies gilt auch für Gebäude, die sich in unmittelbarer Nähe zur Trasse befinden. Die berechneten Werte liegen bezogen auf eine dauernde Belastung selbst am ungünstigsten Standort deutlich unter den zulässigen Grenzwerten. Beeinflussung von Geräten und Anlagen ist ebenfalls grundsätzlich auszuschließen. Die Bahnenergieanlagen liegen in einer Entfernung, die auch eine Beeinträchtigung von Geräten und Anlagen nicht erwarten lässt. BMI Bahninfrastruktur Management Ingenieurgesellschaft mbH (Dr.-Ing. Dieter Petrausch) 13 von 14 Stand: 27.04.2012 Anlage 21 Planfeststellungsunterlagen Fachbeitrag Elektromagnetische Verträglichkeit Tabellenverzeichnis Tab. 1: Tab. 2: Tab. 3: Tab. 4: Tab. 5: Zulässige Werte für die elektrische Feldstärke in kV/m und die magnetische Flussdichte in µT nach BGV B11 / BGR B11 für den Expositionsbereich 2 (ständiger Aufenthalt) Zulässige Werte für die elektrische Feldstärke in kV/m und die magnetische Flussdichte in µT nach BGV B11 / BGR B11 für den Expositionsbereich 1 (kurzzeitiger Aufenthalt < 2h/d) Betrachtungspunkt Versmannstraße / Baakenhafen Betrachtungspunkt Kreuzung Baakenwerder Straße Betrachtungspunkt Haltestelle Elbbrücken Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bedeutung Abb. Abs. Abt. BImSchG BImSchV BOStrab DIN DIN EN DIN V VDE V Abbildung Absatz Abteilung Bundesimmissionsschutzgesetz Bundesimmissionsschutzverordnung Verordnung über den Bau- und Betrieb der Straßenbahn Deutsche Industrie-Norm Euro-Norm Deutsche Industrie Norm, Vornorm, Verband der Elektrotechnik, Elektronik Informationstechnik e.V, Vornorm Elektro-magnetisches Verträglichkeit Elektro-magnetisches Verträglichkeits-Gesetz Freie und Hansestadt Hamburg gemäß Geländeoberkante Kilometer Meter Mikrotesla Normal-Null Radius Thin Film Transistor (engl.) Unfall-Verhütungs-Vorschriften Volt Verband Deutscher Verkehrsunternehmen EMV EMVG FHH gem. GOK km m µT NN r TFT UVV V VDV 14 von 14 Stand: 27.04.2012