NEU 2 OZ 201 nach G Abrechnungsleitfaden Laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Grundlagen Vereinbarungen Beispiele Diese Informationsbroschüre stellt eine Möglichkeit und eine Hilfe bei Berechnungsmaßnahmen dar. Es ist zu beachten, dass auf Grund dieser Abrechnungshinweise kein Rechtsanspruch, weder für den Leistungsempfänger noch für den Leistungserbringer, einschließlich der Kostenerstatter hergeleitet werden kann. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet. Fehler können auf Grund neuer Richtlinien, Gesetze und Vereinbarungen nicht ausgeschlossen werden. Eine Haftung und Gewährleistung dieser Informationen ist ausgeschlossen. Letztendlich kann nur der Leistungserbringer Zahnarztpraxis die erbrachten Maßnahmen entsprechend bewerten. Zudem ist wegen des medizinischen Fortschritts bzgl. der Materialien, neuer Behandlungsmethoden und -erkenntnisse u. U. eine Anpassung und/oder Änderung der vorgeschlagenen Abrechnungspositionen notwendig. Die angegebenen Preise für zahntechnische Leistungen nach BEL II / BEB sind beispielhaft und erheben somit keinen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit und Richtigkeit. Unser Dank gilt den Autoren Frau Ingrid Honold für die Darstellung der zahnärztlichen Inhalte, und Herrn Uwe Koch für die zahntechnischen Beiträge in dieser Broschüre. Fragen zum Inhalt richten Sie bitte an: Fa. Dental Client – Ingrid Honold (ZMV). E-mail: [email protected] Herausgeber: Ivoclar Vivadent GmbH Dr.-Adolf-Schneider Str. 2 73479 Ellwangen/Jagst Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Inhaltsverzeichnis: Seite Patientenaufklärung 4 Vereinbarungen mit Erläuterungen • • • • • • Heil- und Kostenplan Teil 1 Anlage zum Heil- und Kostenplan Teil 2 Mehrkostenvereinbarung Füllungen § 28 Abs. 2 SGB V Private Behandlungsvereinbarung nach BMV-Z / EKV-Z § 2 Abs. 1 und 2 GOZ § 2 Abs. 3 GOZ 5 6 7 8 10 12 13 Informationen für das Zahntechnische Labor 15 • • • • 16 19 21 23 Gemeinsame Erklärung zu den Festzuschüssen BEB Zahntechnik Gruppierung, System und Änderungen der Hauptgruppe 2 Erläuterung und Anwendung des § 9 GOZ / § 10 GOZ Optimaler Kostenvoranschlag - Beispiel Abrechnungsbeispiele in Vollkeramik Zahntechnische Ausführung gepresst und gefräst • • • • • Vollkeramikversorgung der OK Front Vollkeramikkrone Zahn 25 Teilkronen Schneidezähne 11, 21 Keramikinlays an den Zähnen 15, 16, 17 einflächig, 26, 27 zweiflächig, 35, 36 dreiflächig und 45 mehrflächig Veneers Zähne 11, 21 25 32 35 46 50 3 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Zahnärztliche Patientenaufklärung und Dokumentation Grundlage für jede Art der Versorgung bildet eine lückenlose Aufklärung und die dazugehörige Dokumentation. Diese hat durch den Zahnarzt selbst zu erfolgen und kann nicht an zahnärztliches Fachpersonal delegiert werden. Diese Pflicht ergeht aus dem grundgesetzlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Juristisch gesehen ist jeder medizinische Eingriff zunächst als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und damit tatbestandlich als Körperverletzung anzusehen. Durch die wirksame Einwilligung des Patienten wird die Maßnahme gerechtfertigt und bleibt somit für den Behandler sanktionslos. Neben dem strafrechtlichen Aspekt, stellt das Fehlen der Einwilligung des Patienten, somit deren Unwirksamkeit eine Verletzung des Behandlungsvertrages dar und kann eine Haftung des Zahnarztes aus Vertrag und Delikt begründen. Um einer Behandlung zustimmen zu können, sollte es dem Patienten nach einer Aufklärung möglich sein, Art, Bedeutung, Ablauf sowie die Folgen eines Eingriffes in den Grundsätzen zu verstehen. Die Aufklärung sollte folgende Punkte umfassen: • • • • • • Befund- und Diagnoseaufklärung: Sie beinhaltet den zahnmedizinischen Gesamtbefund und die Indikation für die Behandlung. Therapie- und Therapiealternativen (z. B. aufwändig, außervertraglich): Laut FZ-Regelung muss der Zahnarzt, seit 2005 den Patienten intensiv und kostenfrei, über die Behandlungsalternativen (Regelversorgung, gleichartiger und andersartiger ZE) aufklären. Behandlungsablauf: Zum Verständnis für den Patienten kann auch eine Patienteninformation in Schriftform ausgehändigt werden, welches die einzelnen Behandlungsschritte dokumentiert und erläutert-> Eintrag in der Kartei. Therapieerfolg: Zur Erläuterung der einzelnen Therapiemöglichkeiten gehört u.a. die Aufklärung über die Erfolgschancen. Risiken einer Behandlung und Folgen bei Unterlassung einer Behandlung: Zur forensischen Absicherung ist sowohl eine allgemeine Risikoaufklärung, als auch eine Aufklärung über seltene Behandlungsrisiken notwendig, sofern es sich um permanente, erhebliche Beeinträchtigungen handelt. Rechtlich gesehen wäre aufgrund einer unterbliebenen Aufklärung die Einwilligung des Patienten in die Behandlung unwirksam. Auch die Folgen einer Behandlungsunterlassung sollten dargelegt werden. Voraussichtliche Behandlungskosten sowie die Aufklärung der Kostenerstattung: Die Aufklärung der finanziellen Aspekte ist für Patient wie Behandler von großer Wichtigkeit. Hierbei können ggf. Zahlungsmodalitäten angesprochen werden. Erfahrungsgemäß erfolgt die Aufklärung meist lückenlos in den Praxen, was vielmehr leidet ist die Dokumentation. Statistisch gesehen muss sich ein Zahnarzt mehrmals in seiner beruflichen Laufbahn mit dem Vorwurf der fehlerhaften Behandlung oder unzureichenden Aufklärung auseinander setzen. Ergeht ein solcher Vorwurf von Seiten des Patienten, ist dieser erst einmal beweispflichtig. Rügt dieser jedoch eine unzureichende Aufklärung, hat grundsätzlich der Zahnarzt zu beweisen, dass der Patient ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Selbst wenn die Behandlung indiziert war und lege artis durchgeführt wurde, kann dies jedoch nicht nachgewiesen werden, aufgrund mangelnder Dokumentation, dass z. B. Behandlungsalternativen bzw. Kosten oder Risiken erläutert wurden, haftet der Zahnarzt. 4 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Informationen für die zahnärztliche Praxis Formblätter Heil- und Kostenplan Vereinbarungen über Nicht notwendiger Verlangensleistungen Private Behandlungsvereinbarung BMV-Z/EKV-Z Mehrkosten bei Füllungen Vergütungshöhe 5 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Heil- und Kostenplan Teil 1 Heil- und Kostenplan Teil 1 Hinweis: Heil- und Kostenplan Teil 1 • erforderlich bei Beantragung jeglicher Form von Zahnersatz beim gesetzlich Versicherten e Regelversorgung e Gleichartiger Zahnersatz e Andersartiger Zahnersatz 6 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Hinweis: Hinweis: • erforderlich bei gleichund andersartigem Zahnersatz Heilund Kostenplan Teil 2 • erforderlich bei gleich- und andersartigem Zahnersatz 7 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Vereinbarung für Mehrkosten bei Füllungen Vereinbarung für Mehrkosten bei Füllungen Vereinbarung über zusätzliche Kosten bei der Füllungstherapie (gem. § 28 Abs. 2 Satz 4 SGB V) Ich bin von meinem behandelnden Zahnarzt über die bei der Füllungstherapie ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Form der Versorgung unterrichtet worden. Ich wünsche eine darüber hinausgehende Versorgung mit Komposit-Füllungen in Adhäsiv- und Mehrschichttechnik Gold-Einlagefüllungen Keramik-Einlagefüllgungen Sonstige ___________________________________________________ gemäß der nachfolgenden Planung unter Zugrundelegung der Gebührenordnung für Zahnärzte. Ich verpflichte mich, die nachstehend aufgeführten Kosten selbst zu tragen, wobei ich von meinem Zahnarzt darüber unterrichtet worden bin, dass eine Erstattung oder eine Bezuschussung dieser Kosten durch meine Krankenkasse nicht gewährleistet ist. Zahn GOZ-Nr. / Leistungsbeschreibung Bema-Nr. Faktor €-Betrag €-Betrag Bema GOZ Material- u. Laborkosten geschätzt Gesamtbetrag GOZ (geschätzt) Gesamtbetrag Bema (geschätzt) abzgl. Eigenanteil Eine abschließende Festsetzung des zahnärztlichen Honorars ist nach den allgemeinen Bestimmungen der GOZ erst nach Abschluss der Behandlung möglich. Ebenso können auch die Material- und Laborkosten lediglich vorausgeschätzt werden. Die tatsächliche Höhe bestimmt sich nach der konkreten Abrechnung der zahntechnischen Leistungen und dem Behandlungsfall. Eine Kopie dieser Vereinbarung habe ich erhalten. Ort, Datum Unterschrift Patient/gesetzlicher Vertreter Hinweis: • bei Kassenpatienten • für Mehrkosten bei Füllungen die über die Füllungsleistung der gesetzlichen Krankenkasse hinaus gehen und medizinisch notwendig sind.(z. B. dentinadhäsive Mehrschichtfüllung, Einlagefüllungen) • nicht für den Austausch intakter Füllungen, in diesem Fall ist eine „Private Behandlungsvereinbarung BMV-Z / EKV-Z“ erforderlich! • schriftliche Vereinbarungspflicht, vor Erbringen der Leistung! 8 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Multilink Automix Easy_195x297 25.10.11 13:25 Seite 1 Eine starke Verbindung für alle Befestigungs-Fälle Multilink® Automix – Das selbsthärtende Befestigungscomposite mit optionaler Lichthärtung für die adhäsive Befestigung von indirekten Restaurationen aus Metall, Voll- und Metallkeramik und Composite. Starker Halt auf allen Oberflächen l Universeller Einsatz l Unkomplizierte Anwendung l www.ivoclarvivadent.de Ivoclar Vivadent GmbH Dr. Adolf-Schneider-Str. 2 | 73479 Ellwangen, Jagst | Tel. +49 (0) 79 61 / 8 89-0 | Fax +49 (0) 79 61 / 63 26 9 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Private Behandlungsvereinbarung BMV-Z / EKV-Z 10 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor 11 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Vergütungsvereinbarung §2 Abweichende Vereinbarung 1.Durch Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Absatz 1 Satz 2) oder eines abweichenden Punktwertes (§ 5 Absatz 1 Satz 3) ist nicht zulässig. Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer Vereinbarung nach Satz 1 abhängig gemacht werden. 2.Eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem vor Erbringung der Leistung des Zahnarztes schriftlich zu treffen. Dieses muss neben der Nummer und der Bezeichnung der Leistung, dem vereinbarten Steigerungssatz und dem sich daraus ergebenden Betrag auch die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen. Hinweis: • Privatleistungen (auch beim gesetzlich Versicherten) • Vereinbarungspflicht vor Behandlungsbeginn! • Notwendig bei allen Leistungen, die oberhalb des 3,5fachen bzw. unterhalb des 1,0fachen Steigerungs faktor bemessen werden • Entbindet von der Begründungspflicht nach § 5 Abs. 2 GOZ bei Überschreitung des 2,3fachen Faktors. Das Überschreiten ist jedoch auf Verlangen des Zahlungspflichtigen schriftlich zu begründen. 12 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Vereinbarung für medizinisch nicht notwendige Verlangensleistungen, die weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten sind §2 Abweichende Vereinbarung (3)Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 2 und ihre Vergütung müssen in einem Heil- und Kostenplan schriftlich vereinbart werden. Der Heil- und Kostenplan muss vor Erbringung der Leistung erstellt werden; er muss die einzelnen Leistungen und Vergütungen, sowie die Feststellung enthalten, dass es sich um Leistungen auf Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist. § 6 Abs. 1 bleibt unberührt. Hinweis: • Schriftliche Vereinbarungspflicht vor erbringen der Leistung - mit Datum, Unterschrift Zahnarzt und Zahlungspflichtiger • Angabe von Gebührennummern und Steigerungssätzen ist nicht zwingend • Pauschbetrag ist möglich • Heil- und Kostenplan muss die Feststellung enthalten, dass es sich um eine Leistung auf Verlangen handelt und eine Erstattung möglicherweise nicht gewährleistet ist • Kennzeichnungspflicht als Verlangensleitung auf der Rechnung 13 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor 14 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Informationen für das zahntechnische Labor Festzuschüsse • Abrechnung der zahntechnischen Leistungen im Zusammenhang mit den Festzuschüssen • Versorgungsarten Grundlagen privater Abrechnung • BEB Zahntechnik – Gruppierung und System • Ergänzungen in der Hauptgruppe 2 „Festsitzender Zahnersatz Kronen und Brücken“ Zahntechnische Abrechnung • Berechnung zahntechnischer Leistungen entsprechend GOZ § 9 • Muster Kostenvoranschlag • Berechungsbeispiel Frontzahnkronen • Berechungsbeispiel Seitenzahnkronen • Berechungsbeispiel Teilkronen • Berechungsbeispiel Inlays • Berechungsbeispiel Veneers 15 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Abrechnung der zahntechnischen Leistungen im Zusammenhang mit den Festzuschüssen Gemeinsame Erklärung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (29.03.2007) Abrechnungsgrundlage für die zahntechnischen Leistungen bei einer Regelversorgung ist das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach § 88 Abs. 1 SGB V (BEL II) in der jeweils gültigen Fassung. Bei gleichartigem oder andersartigem Zahnersatz ist der Zahntechniker hinsichtlich der über die Regelversorgung hinausgehenden zahntechnischen Leistungen nicht an das BEL II gebunden. Zahnarzt und Zahntechniker können ein Leistungs- und Preisverzeichnis für diese Leistungen vereinbaren. Auch die Heranziehung der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) oder anderer Verzeichnisse ist möglich. Bei gleichartigem Zahnersatz dürfen nur jene Leistungen außerhalb des BEL II abgerechnet werden, die über die Regelversorgung hinausgehen. Zahntechnische Leistungen der Regelversorgung sind bei den jeweiligen Befunden der Festzuschuss-Richtlinien abgebildet. Gemeinsame Erklärung: Um dem Zahntechniker eine ordnungsgemäße Rechnungslegung zu ermöglichen, muss die auftraggebende Praxis mitteilen, welche zahntechnischen Leistungen der Regelversorgung (RV), dem gleichartigen (GAV) oder andersartigen Zahnersatz (AAV) zuzuordnen sind. Frankfurt am Main, Bad Godesberg, Bergisch Gladbach, Bochum, Essen, Kassel, Siegburg, Köln, den 29. März 2007. Gez. Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Gez. Spitzenverbänder der gesetzlichen Krankenkassen Gez. Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) Quelle: DAISY Dentale-Abrechnungs-Informations-Systeme - Eppelheim 16 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Regelversorgung • • entspricht im Wesentlichen den Vertragsleistungen bis zum 31.12.2004 bildet die Berechnungsgrundlage für die Festzuschüsse Gleichartige Versorgung • Versorgung geht über die Regelversorgung hinaus, dabei ändert sich in der Regel die Grundversorgung nicht z. B. Vollkeramikkronen, adhäsiv befestigter Glasfaserstift Andersartige Versorgung • Versorgung weicht vollständig von der Regelversorgung ab, es ändert sich die Versorgungsart z. B. Brücke statt herausnehmbarer Zahnersatz Zahnarzt: • Abrechnung nach BEMA Zahnarzt: • Abrechnung nach BEMA • zusätzliche bzw. aufwen- digere Leistungen nach GOZ Zahnarzt: • Abrechnung nach GOZ Dentallabor: • Abrechnung nach BEL II Dentallabor: • Abrechnung nach BEL II • zusätzliche bzw. aufwendi- gere Leistungen nach § 9 GOZ z.B. BEB/PLV Dentallabor: • Berechnung nach § 9 GOZ z.B. BEB/PLV Der HKP muss zur Bewilligung der Festzuschüsse zur Krankenkasse, ggf. kann die Krankenkasse einen Gutachter einschalten Der HKP muss zur Bewilligung der Festzuschüsse zur Krankenkasse, ggf. kann die Krankenkasse einen Gutachter einschalten Der HKP muss zur Bewilligung der Festzuschüsse zur Krankenkasse, ggf. kann die Krankenkasse einen Gutachter einschalten Begleitleistungen zur Regelversorgung, werden als Sachleistung bei der Quartalsabrechnung über die KZV abgerechnet. Begleitleistungen zur Regelversorgung, werden als Sachleistung bei der Quartalsabrechnung über die KZV abgerechnet. Begleitleistungen welche nur aufgrund des gleichartigen Zahnersatzes notwendig werden, sind als Privatleistung auf Grundlage der GOZ abzurechnen. Begleitleistungen welche auch für die Regelversorgung benötigt würden, werden als Sachleistung bei der Quartalsabrechnung über die KZV abgerechnet. Begleitleistungen welche nur aufgrund des andersartigen Zahnersatzes notwendig werden, sind als Privatleistung auf Grundlage der GOZ abzurechnen. Die Abrechnung der Festzuschüsse bei Regelversorgung erfolgt über die KZV. Der Patient erhält eine Rechnung über den Eigenanteil Die Abrechnung der Festzuschüsse bei Regelversorgung erfolgt über die KZV. Der Patient erhält eine Rechnung über den Eigenanteil, welche die Mehrleistung beinhaltet. Der Patient erhält nach Eingliederung eine Rechnung auf Grundlage der GOZ über die Gesamtkosten. Diese leitet er zur Erstattung an seine Krankenkasse weiter und erhält direkt von der Kasse die bewilligten Festzuschüsse. 17 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Hinweis: • Der Heil- und Kostenplan ist kostenfrei zu erstellen. § 87 SGB V Abs. 1a • Der Heil- und Kostenplan ist der Krankenkasse vorzulegen und muss vor Behandlungsbeginn bewilligt sein. • Die Krankenkasse prüft den Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung insgesamt. • 50%dertatistischen Durchschnittskosten der Regelversorgung sind mit dem Festzuschuss abgedeckt. Lückeloser Bonushefteintrag: 5 Jahre 20 % Erhöhung des FZ; 10 Jahre 30 % Erhöhung des FZ. • Vergütungen für Zahnersatz unterliegen seit dem 01.01.2005 nicht mehr der Budgetierung. • Bei Änderung jeglicher Art ist der Heil- und Kostenplan erneut der Krankenkasse vorzulegen. • Die Eingliederung des Zahnersatzes sollte innerhalb von 6 Monaten erfolgen, ansonsten muss der Heil- und Kostenplan erneut der Krankenkasse vorgelegt werden. 18 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor BEB Zahntechnik – Gruppierung und System BEB Zahntechnik - Gruppierung und System Die BEB Zahntechnik ist auf der BEB 2004 aufgebaut. Es fand eine Erweiterung statt, begründet u. a. darauf, dass neue Materialien, Herstellungs- und Die BEB Zahntechnik bei ist auf BEB 2004 aufgebaut. Es fandangewandt eine Erweiterung statt, begründet u. a. Arbeitsverfahren derder Fertigung von Zahnersatz werden. darauf, dass neue Materialien, Herstellungs- und Arbeitsverfahren bei der Fertigung von Zahnersatz angewandt werden. Die Nummerierung wurde geändert in ein 6-Stellensystem. Hauptgruppen sind Die Nummerierung wurde geändert in ein 6-Stellensystem. Hauptgruppen sind in Untergruppen aufgein Untergruppen aufgeteilt. teilt. • 1. Ziffer Hauptgruppe • 1. Ziffer Hauptgruppe • 2. Zifferfolge (1-99) Untergruppe • 2. Zifferfolge (1-99) Untergruppe • 3. Zifferfolge Positionsnummern 3. Zifferfolgeeine Positionsnummern • 4. Ziffer•ermöglicht betriebsindividuelle Bezeichnung und • 4. Ziffer ermöglicht eine betriebsindividuelle Bezeichnung Benennung. und Benennung. Beispiel: Teilkrone für Verblendung Keramik BEB Nr. 2.04.01.0 Beispiel: Teilkrone für Verblendung Keramik BEB Nr. 2.04.01.0 2.04.01.0 kennzeichnet die Hauptgruppe „Festsitzender ZE“ kennzeichnet die Positionsnummer „Vollverblend-Krone Presskeramik“ kennzeichnet die Untergruppe „Kronen, Brückenglieder aus Presskeramik, Keramikverblendungen“ freie Ziffer für individuelle Kennzeichnung Ziffer 9 ist für spezielle Zwecke reserviert 18 19 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Ergänzungen in der Hauptgruppe 2 „Festsitzender Zahnersatz Kronen und Ergänzungen in der Hauptgruppe 2 „Festsitzender Zahnersatz Kronen und Brücken“ Brücken“ 2.04.03.0 Stiftaufbau an Zirkonoxidstift 2.07.01.0 Prä-Verblendkrone modellieren 2.07.02.0 Prä-Vollkrone modellieren 2.07.06.0 Prä-Brückenglied modellieren 2.07.07.0 Prä-Abutment modellieren 2.08.01.0 Prä-Primärteleskop modellieren 2.08.02.0 Prä-Primärkonus modellieren 2.08.03.0 Prä-Steg modellieren 2.08.04.0 Prä-Geschiebe modellieren 2.09.01.0 Modell digitalisieren 2.09.02.0 Segment digitalisieren 2.09.03.0 Präparationsgrenze digitalisieren 2.09.04.0 CAD-Einzelkrone konstruieren 2.09.05.0 CAD-Kaufläche konstruieren 2.09.06.0 CAD-Verbundkonstruktion konstruieren 2.09.07.0 Prä-Modellation digitalisieren 2.09.08.0 CAD-Konstruktion nach Doppelscan bearbeiten, je Zahneinheit 2.10.01.0 Kopierfräsen manuell 2.10.02.0 Kopierfräsen automatisch 2.10.03.0 CAM-Fräsen aus Metall 2.10.04.0 CAM-Fräsen aus Kunststoff 2.10.05.0 CAM-Fräsen aus Keramik 2.10.06.0 CAM-Fräsgerät bestücken 2.10.07.0 Zirkonoxidgerüst sintern 2.10.08.0 Gerüst Farbe infiltrieren 2.12.05.0 Sinterverbindung 2.13.05.0 Mehraufwand nach Probetragen 2.15.01.0 Konfektionsabutment bearbeiten/Kunststoff 2.15.05.0 Abutment individuell, endgehärtete Keramik 2.16.02.0 Ergänzung Metall an Konfektionsabutment 2.17.04.0 Mehraufwand provisorische Implantatkrone Die wesentliche Änderung in der BEB Zahntechnik Hauptgruppe 2 besteht darin, dass in den Untergruppen unterschieden wird, nach der Art des Gerüstes. Die Art der Verblendung bzw. Bemalung ist der jeweiligen Untergruppe zugeordnet. Beispiel: 205 Kronen, Brückenglieder aus Presskeramik mit Bemalung 2.05.01.0 Presskeramikvollkrone, bemalt 2.05.02.0 Presskeramikteilkrone, bemalt 2.05.03.0 Presskeramikinlay bemalt, 1-2 flächig 2.05.04.0 Presskeramikinlay bemalt, mehrflächig 2.05.05.0 Presskeramik Vollbrückenglied bemalt 2.05.06.0 Farbanpassung Maltechnik 20 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Berechnung zahntechnischer Leistungen entsprechend GOZ § 9 vom 01.01.2012 § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen 1. 2. Neben den für die einzelnen zahnärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen die dem Zahnarzt tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden, soweit diese Kosten nicht nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses mit den Gebühren abgegolten sind. Der Zahnarzt hat dem Zahlungspflichtigen vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag des gewerblichen oder des praxiseigenen Labors über die voraussichtlich entstehenden Kosten für zahntechnische Leistungen anzubieten und auf dessen Verlangen in Textform vorzulegen, sofern die Kosten insgesamt voraussichtlich einen Betrag von 1.000 Euro überschreiten. Für Behandlungen, die auf der Grundlage eines Heil- und Kostenplans für einen Behandlungszeitraum von mehr als zwölf Monaten geplant werden, gilt Satz 1 nur, sofern voraussichtlich bereits innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten Kosten von mehr als 1.000 Euro entstehen. Der Kostenvoranschlag muss die voraussichtlichen Gesamtkosten für zahntechnische Leistungen und die dabei verwendeten Materialien angeben. Art, Umfang und Ausführung der einzelnen Leistungen, Berechnungsgrundlage und Herstellungsort der zahntechnischen Leistungen sind dem Zahlungspflichtigen auf Verlangen näher zu erläutern. Ist eine Überschreitung der im Kostenvoranschlag genannten Kosten um mehr als 15 vom Hundert zu erwarten, hat der Zahnarzt den Zahlungspflichtigen hierüber unverzüglich in Textform zu unterrichten. Lt. § 9 GOZ können tatsächlich entstandene angemessene Kosten für zahntechnische Leistungen berechnet werden. Hierfür kann z. B. die BEB „ Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahntechnische Leistungen“ herangezogen werden. Die Herstellkosten einzelner BEB-Leistungen lassen sich auf Basis der Planzeiten unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Größen wie Rüst- und Verteilzeit (R-V-Zeit) und Minutenkostenfaktor (MFK) berechnen. Zur Ermittlung der Preise sind den Materialkosten, entsprechend der betrieblichen Kalkulationsfaktoren, ein Risiko- und ein Gewinnzuschlag prozentual hinzuzurechnen. Materialkosten für Edelmetalle und Konfektionsteile müssen auf der Rechnung separat aufgeführt werden. Die Rechenformel lautet wie folgt: Herstellkosten = (Planzeit : 100 + R-V-Zeit + W-Zeit) x MKF = Gesamtarbeitszeit x MKF Legende: Planzeiten in Hundertstelminuten erscheint bei der jeweils aufgerufenen BEB-Position (VDZI-Planzeit) Arbeitszeit (min) = Planzeit W-Zeit = produktionsbedingte Wartezeit (z.B. Wartezeit beim elektrischen Anrühren) - wird nach eigenem Ermessen angesetzt R-V-Zeit (min) = Rüst- und Verteilzeit (Beispiel: 25 % der Arbeitszeit) MKF (EUR/min) = Minutenkostenfaktor - wird nach eigenem Ermessen angesetzt. Im BEB-Rechner wird ein MKF von 1,08 EUR/min verwendet. Dieser Wert lässt sich beliebig abändern. Der angegebene Wert wird dann für die Berechnung verwendet. Rechenbeispiel an Hand der Position 1.10.12.0 „Eingangsdesinfektion“ BEB-Zahntechnik Nr. 1.10.12.0 Anzahl 1 Planzeit = Arbeitszeit in Minuten 2,51 Rüst- und Verteilzeit (z.B.: 25%) * 25 % = 0,63 = 3,14 Minutenkostenfaktor (z.B.: 1,08 EUR/min) 3,14 x 1,08 Herstellkosten in Euro 3,39 Materialkosten je nach BEB-Position 0,00 E Risikozuschlag % (z.B. 10 %) 3,39 E * 10% = 3,73 E Gewinnzuschlag % (z.B. 10 %) 3,73 E * 10% = 4,10 E Preis in Euro 4,10 E 21 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor § 10 Fälligkeit der Abrechnung der Vergütung; Rechnung 1.Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung nach der Anlage 2 erteilt worden ist. Künftige Änderungen der Anlage 2 werden durch das Bundesministerium für Gesundheit durch Bekanntmachung veröffentlicht. 2.Die Rechnung muss insbesondere enthalten: ……. 5. bei Ersatz von Auslagen nach § 9 Art, Umfang und Ausführung der einzelnen Leistungen und deren Preise sowie die direkt zurechenbaren Materialien und deren Preise, insbesondere Be zeichnung, Gewicht und Tagespreis der verwendeten Legierungen, 6. bei nach dem Gebührenverzeichnis gesondert berechnungsfähigen Kosten Art, Menge und Preis verwendeter Materialien; die Auslagen sind dem Zahlungspflichtigen auf Verlangen näher zu erläutern. ……. 22 § 10 Fälligkeit der Abrechnung der Vergütung; Rechnung 1. Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor entsprechende Rechnung erteilt worden ist. 2. Die Rechnung muss insbesondere enthalten: ……. und die Art der einzelnen Auslage sowie 5. bei Ersatz von Auslagen nach § 9 den Betrag Bezeichnung, Gewicht und Tagespreis verwendeter Legierungen, 6. bei dem Gebührenverzeichnis gesondert berechnungsfähigen Art, Menge und Patientenname : nach _________________________ Datum:Kosten _________ Preis verwendeter Materialien. Vorname : Patientenname : _________________________ Alter : mVorname /w: : Privat (BEB) Datum: _________ XX Kostenvoranschlag XX Privat Kasse(BEB) (BEL II) Kasse (BEL II) Bitte um Rückruf XX Datum: _____ m XX / w Patientenname : Alter : Zahnarztpraxis: (Stempel) : _______________________ Bitte um Rückruf XX Privat (BEB) Bitte den Kostenvoranschlag ... Zahnarztpraxis: XXVorname :(Stempel) XXm / w : XXAlter : XX Kasse (BEL II) ita en nvdoernanschlag ... B telsdF ea nxKzousste aallssFOarxigzXX iunsael n zd uBitte en Rückruf esnendum Zahnarztpraxis: (Stempel) efo nnKis ostenvoranschlag ... XX atleslDeO rigincahl zduusrecnhdgeenben als Fax zusenden telefonisch durchgeben rsoarlsguOnriggiunnad eefunn Bitte tragen Sie Therapieplanung, Regelve l zB us dd en ein og niu sc TP sotregleufn nhd dBuerfcuhngdebeeinn Bitte tragen Sie Therapieplanung, Regelver EILT SEHR !!!!! TP R XX Bitte tragen Sie Therapieplanung, Regelversorgung und Befunde ein R B TP BRV B B 8 7 6 5 4 3 2 1 1 2 3 8 7 6 5 4 3 2 1 1 2 3 4 3 2 1 1 B R RB TP TPRV 8 7 6 5 2 3 4 5 4 4 6 5 5 7 6 6 7 7 8 8 8 Bitte ankreuzen : TP Bitte ankreuzen : Edel-Metall NEM XX Bitte ankreuzen : Edel-Metall NEM Edel-Metall Art der Verblendung NEMÆ Artwenn der Verblendung, Verblendungdann Æ Æ Material der Verblendung ÆÆ wenn Verblendung, dann Material der Verblendung Æ Material der Vollkeramik ÆÆ wenn Vollkeramik, dann Material der Vollkeramik Æ 1. System 1. Sytem Branemark 1. Sytem Camlog Frialit / Xive Branemark Straumann Branemark Camlog Lifecore Camlog Frialit 3 i / Xive Frialit / Xive Straumann Straumann Lifecore Lifecore 3 i 3 iSonstiges Aufbau Typ 2. 2.Aufbau Typ Massiv 2. Aufbau Typ Sekundärteil Konfektionierter Massiv Titanaufbau Sekundärteil Massiv Individ. Abutment Sekundärteil Konfektionierter Titanaufbau Konfektionierter Titanaufbau Individ. Abutment Individ. Abutment Sonstiges Sonstiges Sonstiges Sonstiges Titan Keramikschulter Titan Keramikschulter Titan Keramikschulter nur vestibulär oder vollverblendet indiv. Registrat nur vestibulär oder vollverblendet nur vestibulär oder vollverblendet aus Keramik oder aus Komposite aus Keramik oder aus Komposite aus Keramik oder aus Komposite Empress e.max e.max e.max.Press Empress e.max.Press e.max.CAD e.max.CAD e.max.ZirCAD Empress e.max.ZirCAD e.max e.max.Press e.max.CAD e.max.ZirCAD 3. Konstruktion 4.4.Aufbau Material 5. Suprastruktur ausaus 3. Konstruktion Aufbau . Suprastruktur zementiert Keramik Metallfrei 3. 4. Aufbau .Suprastruktur Material Konstruktion verschraubt Aluminiumoxid Aluminiumoxid aus 23 Material Metallfrei Keramik okklusal Zirkonoxid Zirkonoxid zementiert zementiert transversal Edelmetall Keramik Metallfrei Aluminiumoxid Aluminiumoxid verschraubt teleskopierend NEM Edelmetall Aluminiumoxid Aluminiumoxid Zirkonoxid Zirkonoxid verschraubt okklusal Steg Titan Galvano Zirkonoxid Zirkonoxid Edelmetall transversal okklusal konfektioniert NEM Edelmetall Edelmetall NEM transversal gefräst Titan teleskopierend Edelmetall Galvano NEM Titan teleskopierend Steg Galvano Sonstiges Titan Sonstiges Sonstiges Sonstiges NEM Steg konfektioniert Unser Kostenvoranschlagswunsch wurde bearbeitet von : ___________________ NEM (Kürzel) Titan konfektioniert gefräst Titan Unser Kostenvoranschlagwunsch wurde bearbeitet von: (Kürzel) gefräst XX Kostenvoranschlag XX Sonstiges Sonstiges Sonstiges Sonstiges Sonstiges Sonstiges XX Bitte verwenden Sie folgende Kürzel bei den Einträgen in die Tabellen 23 5. bei Ersatz von Auslagen nach § 9 den Betrag und die Art der einzelnen Auslage sowie Bezeichnung, Gewicht und Tagespreis verwendeter Legierungen, 6. bei nach dem Gebührenverzeichnis gesondert berechnungsfähigen Kosten Art, Menge und Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Preis verwendeter Materialien. XX Kostenvoranschlag XX uu Bitte verwenden Sie folgende Kürzel bei den Einträgen in die Tabellen XXPatientenname : _______________________ XX Datum: _____ K = :Vollgusskrone XXVorname XX Privat (BEB) PK = Teilkrone KM vollverblendete Krone (VMK-Krone) XXm / w : = keramisch XXAlter : XX Kasse (BEL II) MK = vestibulär verblendete Keramikkrone (mit Metallkaufläche) XX Bitte um Rückruf B = Brückenglied Vollguss BM = keramisch vollverblendetes Brückenglied XX Den Kostenvoranschlag ... MB = keramisch vestibulär verblendetes Brückenglied (mit Metallkaufläche) Zahnarztpraxis: (Stempel) als Fax zusenden KV = vestibulär verblendete Krone BV = vestibulär verblendetes Brückenglied als Original zusenden telefonisch durchgeben I1 = 1-flächiges Gußinlay EILT SEHR !!!!! I2 = 2-flächiges Gußinlay XX I3Bit= te 3-flächiges tragen SieGußinlay Therapieplanung, Regelversorgung und Befunde ein TP I4 = 4-flächiges Gußinlay E1 = 1-flächiges Empressinlay RV E2 = 2-flächiges Empressinlay E3 = 3-flächiges Empressinlay B E4 = 4-flächiges Empressinlay B K1 = K28= K3 = K4 = 1-flächiges Kunststoffinlay 2-flächiges 7 6 Kunststoffinlay 5 4 3 3-flächiges Kunststoffinlay 4-flächiges Kunststoffinlay 2 1 1 2 3 4 5 6 7 8 RV T = Teleskop Vollguss TP TV = Teleskop vestibulär verblendet TM = Teleskop vollverblendet o = Geschiebe XX St Bitte=ankreuzen : Stiftaufbau Edel-Metall NEM R = Wurzelstiftkappe Titan Keramikschulter indiv. Registrat oder vollverblendet aus Komposite wenn Verblendung, Æ nur vestibulär MG= Modellgussdann wenn Verblendung, dann Æ aus Keramik oder RV = Rückenschutzplatte kompositeverblendet H1 = Einarmige Klammer wenn dann Æ Empress e.max e.max.Press H2 Vollkeramik, = Zweiarmige Klammer e.max.CAD e.max.ZirCAD H3 = Zweiarmige Klammer mit Auflage H4 = Bonwillklammer 1. System 2. Aufbau Typ 3. Konstruktion 4. Aufbau Material 5. Suprastruktur aus Branemark Massiv zementiert Keramik Metallfrei E = zu ersetzender Zahn 23 uu 24 Ihre Labor-Fax-Nr: Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Berechnungsbeispiel Frontzahnkronen 13- 23 Vollkeramikfrontzahnkronen Leistungsberechung der zahnärztlichen Leistungen Gleichartige Versorgung – BEMA /GOZ Privatabrechnung - GOZ Zahntechnische Abrechnung Gleichartige Versorgung - BEL II / BEB Zahntechnik Ausführung der Versorgung gepresst e.max.Press Ausführung der Versorgung gefräst e.max.CAD Berechnung § 9 GOZ - BEB Zahntechnik Ausführung der Versorgung gepresst e.max.Press Ausführung der Versorgung gefräst e.max.CAD 25 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor 26 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor 27 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Gleichartige Versorgung Laborrechnung zur Abrechnung über den Heil- und Kostenplan Ausführung der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press 28 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press 29 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor §9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max CAD 30 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Gleichartige Versorgung Laborrechnung zur Abrechnung über den Heil- und Kostenplan Ausführung der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max CAD 31 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Berechnung Seitenzahnkrone 25 Vollkeramikkrone Leistungsberechung der zahnärztlichen Leistungen Gleichartige Versorgung – BEMA /GOZ Privatabrechnung - GOZ Zahntechnische Abrechnung Gleichartige Versorgung - BEL II / BEB Zahntechnik Ausführung der Versorgung gepresst e.max.Press Ausführung der Versorgung gefräst e.max.CAD Berechnung § 9 GOZ - BEB Zahntechnik Ausführung der Versorgung gepresst e.max.Press Ausführung der Versorgung gefräst e.max.CAD 32 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor 33 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor 34 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Gleichartige Versorgung- Laborrechnung zur Abrechnung über den Heil- und Kostenplan Gleichartige Versorgung- Laborrechnung zur Abrechnung über den Heil- und Ausführung der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press Kostenplan Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max.Press TP TP 18 48 17 47 16 46 15 45 14 44 13 43 12 42 11 41 21 31 22 32 23 33 24 34 KM 25 35 26 36 27 37 28 38 Vollkeramikkrone an Zahn 25 gepresst BEL II/BEB berechenbare Leistungen 001.0 001.0 002.3 005.1 012.0 1.03.01.0 1.05.01.0 2.06.05.0 2.04.01.0 2.04.06.0 2.04.08.0 Material 933.0 � BEB 09 1.12.01.0 1.12.02.0 1.12.03.0 1.15.01.0 2.06.02.0 2.06.03.0 Menge Modell (Gegenbiss) Modell (Kontrollmodell) Verwendung von Kunststoff Stumpfmodell/Sägemodell Einartikulieren in Mittelwert Einzelstumpf aus Superhartgips Präzisionskontrollsockel Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung Vollverblendkrone Presskeramik Vollverblendung für Presskeramik Farbanpassung Schichttechnik e.max.Press Versandkosten 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 Bemerkung ** *** Zahnfleischmaske ** *** 5,39 € 5,39 € 10,30 € 8,33 € 7,90 € 5,60 € 4,26 € 42,66 € 65,58 € 59,92 € 75,60 € 25,00 €* 3,73 € 5,39 € 5,39 € 10,30 € 8,33 € 7,90 € 5,60 € 4,26 € 42,66 € 65,58 € 59,92 € 75,60 € 25,00 €* 7,46 € Notizen: In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt. Die anzufertigende Krone wird auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf dem Stumpf sicherzustellen. Bei der Rechnung werden die gefertigten Kassenpositionen nach BEL II abgerechnet und die darüber hinausgehenden nach BEB, alle nebeneinander auf einer Rechnung berechenbare Leistungen (fakultativ) Zahntechnikermeister, je 15 Minuten Zahntechniker, je 15 Minuten Anfahrt, je angefangene 15 Minuten Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen Krone für Klammer vorbereiten Krone in Klammer einarbeiten Menge ** je je je 1 1 1 16,20 16,20 16,20 21,60 14,97 21,35 ** € € € € € € 21,60 € 14,97 € 21,35 € * Preis für Material geschätzt ** Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute *** BEL II – Baden-Württemberg Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird. 5.03.03.0 Keramikfläche ätzen 1 3,78 € 3,78 € 35 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Gleichartige Versorgungs- Laborrechnung zur Abrechnung über den Heil- und Kostenplan Ausführung der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max.CAD Gleichartige Versorgung- Laborrechnung zur Abrechnung über den Heil- und Kostenplan Ausführung der Versorgung in Fräskeramik e.max.CAD TP TP 18 48 17 47 16 46 15 45 14 44 13 43 12 42 11 41 21 31 22 32 23 33 KM 25 35 24 34 26 36 27 37 28 38 Vollkeramikkrone an Zahn 25 gefräst BEL II/BEB berechenbare Leistungen 001.0 001.0 002.3 005.1 012.0 1.03.01.0 1.05.01.0 2.06.05.0 2.09.02.0 2.09.03.0 2.09.04.0 2.07.01.0 2.09.07.0 2.10.05.0 2.10.06.0 2.11.01.0 2.11.03.0 Material 933.0 � BEB 09 1.12.01.0 1.12.02.0 1.12.03.0 1.15.01.0 2.06.02.0 2.06.03.0 2.11.04.0 Menge Modell (Gegenbiss) Modell (Kontrollmodell) Verwendung von Kunststoff Stumpfmodell/Sägemodell Einartikulieren in Mittelwert Einzelstumpf aus Superhartgips Präzisionskontrollsockel Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung Segment digitalisieren / scannen Präparationsgrenze digitalisieren CAD-Einzelkrone konstruieren /vollanatomisch Prä-Verblendkrone modellieren Prä-Modellation digitalisieren CAM-Fräsen aus Keramik Gerüst sintern / infiltrieren Vollverblendung für Fräskeramik Farbgebung durch Bemalung für Fräskeramik e.max.CAD Versandkosten 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 Bemerkung Zahnfleischmaske ** *** ** *** 5,39 € 5,39 € 10,30 € 8,33 € 7,90 € 5,60 € 4,26 € 42,66 € 5,40 € 2,16 € 12,96 € 16,17 € 2,16 € 5,40 € 5,40 € 59,21 € 49,03 € 40,00 €* 3,73 € 5,39 € 5,39 € 10,30 € 8,33 € 7,90 € 5,60 € 4,26 € 42,66 € 5,40 € 2,16 € 12,96 € 16,17 € 2,16 € 5,40 € 5,40 € 59,21 € 49,03 € 40,00 €* 7,46 € Notizen: In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt. Die anzufertigende Krone wird auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf dem Stumpf sicherzustellen. Bei der Rechnung werden die gefertigten Kassenpositionen nach BEL II abgerechnet und die darüber hinausgehenden nach BEB, alle nebeneinander auf einer Rechnung berechenbare Leistungen (fakultativ) Zahntechnikermeister, je 15 Minuten Zahntechniker, je 15 Minuten Anfahrt, je angefangene 15 Minuten Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen Krone für Klammer vorbereiten Krone in Klammer einarbeiten Farbanpassung durch Fräskeramik Menge je je je 1 1 1 1 ** 16,20 16,20 16,20 21,60 14,97 21,35 49,03 ** € € € € € € € 21,60 14,97 21,35 49,03 € € € € * Preis für Material geschätzt ** Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute *** BEL II – Baden-Württemberg Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird. 5.03.03.0 Keramikfläche ätzen 1 3,78 € 3,78 € 36 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max. Press TP TP 18 48 17 47 16 46 15 45 14 44 13 43 12 42 11 41 21 31 22 32 23 33 24 34 KM 25 35 26 36 27 37 28 38 25 Vollkeramikkrone in Presskeramik BEB 09 berechenbare Leistungen (empfohlen) Menge 1.10.12.0 1.01.07.0 1.01.09.0 1.01.07.0 1.02.01.0 1.02.02.0 Eingangsdesinfektion Modell GKRP Modell ZTG Modell GKRP Pin setzen je Segment Segment herstellen und bearbeiten 2 1 1 1 2 2 1.02.03.0 1.03.01.0 1.05.01.0 1.09.03.0 1.09.05.0 2.06.05.0 2.04.01.0 2.04.06.0 2.04.08.0 Material 1.14.01.0 Stumpfsegment bearbeiten Einzelstumpf aus Superhartgips Präzisionskontrollsockel Modell mit Systemteil in Artikulator montieren Montage eines Gegenkiefermodells Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung Vollverblendkrone Presskeramik Vollverblendung für Presskeramik Farbanpassung Schichttechnik Empress Rohling Versand durch Laborboten 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 � Bemerkung Gegenkiefer Kontrollmodell 1. Segment im Modell ZTG enthalten ** *** 4,10 € 13,79 € 17,40 € 13,79 € 5,95 € 1,45 € ** *** 8,20 € 13,79 € 17,40 € 13,79 € 11,90 € 2,90 € 5,25 € 5,60 € 4,26 € 9,50 € 13,74 € 42,66 € 65,58 € 59,92 € 75,60 € 25,00 €* 5,40 € 5,25 € 5,60 € 4,26 € 9,50 € 13,74 € 42,66 € 65,58 € 59,92 € 75,60 € 25,00 €* 10,80 € Notizen: In der Regel wird der Abdruck 2x ausgegossen: zur Erstellung eines Arbeitsmodells und eines Kontrollmodells. Die anzufertigende Krone wird auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf dem Stumpf sicherzustellen. Zusätzlich kann wegen der exakten Passgenauigkeit das Arbeiten unter dem Stereomikroskop (2.06.05.0 Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung) notwendig sein und dementsprechend abgerechnet werden. Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungsund Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 % ist durchaus vertretbar und üblich. BEB 09 1.12.01.0 1.12.02.0 1.12.03.0 1.15.01.0 2.06.02.0 2.06.03.0 berechenbare Leistungen (fakultativ) Menge Zahntechnikermeister, je 15 Minuten Zahntechniker, je 15 Minuten Anfahrt, je angefangene 15 Minuten Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen Krone für Klammer vorbereiten Krone in Klammer einarbeiten je je je 1 1 1 ** 16,20 16,20 16,20 21,60 14,97 21,35 ** € € € € € € 21,60 € 14,97 € 21,35 € *Preis für Materialien geschätzt **Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird. 5.03.03.0 Keramikfläche ätzen 1 3,78 € 3,78 € 37 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max CAD Ausführung der Versorgung in Fräskeramik e.max.CAD § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Fräskeramik e.max.CAD § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen TP TP TP 18 48 18 17 47 17 16 46 16 15 45 15 14 44 14 13 43 13 48 47 46 45 44 43 TP 25 Vollkeramikkrone in Fräskeramik 12 42 12 42 11 41 11 41 21 31 21 22 32 22 31 23 33 23 32 KM 25 KM 35 25 24 34 24 33 34 35 26 36 26 36 25BEB Vollkeramikkrone in Fräskeramik 09 berechenbare Leistungen (empfohlen) Menge Bemerkung ** BEB 09 1.10.12.0 1.01.07.0 1.10.12.0 1.01.09.0 1.01.07.0 1.01.07.0 1.01.09.0 1.02.01.0 1.01.07.0 1.02.02.0 1.02.01.0 berechenbare Leistungen (empfohlen) Eingangsdesinfektion Modell GKRP Eingangsdesinfektion Modell GKRP ZTG Modell Modell Modell GKRP ZTG Pin setzen je Segment Modell GKRP Segment und bearbeiten Pin setzenherstellen je Segment Menge 2 1 2 1 1 1 1 2 1 2 2 Bemerkung ** 1.02.03.0 1.03.01.0 1.02.03.0 1.05.01.0 1.03.01.0 1.09.03.0 1.05.01.0 1.09.05.0 1.09.03.0 2.06.05.0 1.09.05.0 2.09.01.0 2.06.05.0 Stumpfsegment bearbeiten Einzelstumpf ausbearbeiten Superhartgips Stumpfsegment Präzisionskontrollsockel Einzelstumpf aus Superhartgips Modell mit Systemteil in Artikulator montieren Präzisionskontrollsockel Montage eines Gegenkiefermodells Modell mit Systemteil in Artikulator montieren Mehraufwand erhöhte Qualitätsanforderung Montage einesfür Gegenkiefermodells Modell digitalisieren Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2.09.02.0 2.09.03.0 2.09.02.0 2.09.04.0 2.09.03.0 2.07.01.0 2.09.04.0 2.09.07.0 2.07.01.0 2.10.05.0 2.09.07.0 2.10.06.0 2.10.05.0 2.11.01.0 2.10.06.0 2.11.03.0 2.11.01.0 Material 2.11.03.0 1.14.01.0 Material Segment digitalisieren / scannen Präparationsgrenze digitalisieren Segment digitalisieren / scannen CAD-Einzelkrone konstruieren /vollanatomisch Präparationsgrenze digitalisieren Prä-Verblendkrone modellieren/vollanatomisch CAD-Einzelkrone konstruieren Prä-Modellation digitalisieren Prä-Verblendkrone modellieren CAM-Fräsen ausdigitalisieren Keramik Prä-Modellation Gerüst sintern / infiltrieren CAM-Fräsen aus Keramik Vollverblendung für Fräskeramik Gerüst sintern / infiltrieren Farbgebung durch für Fräskeramik Vollverblendung fürBemalung Fräskeramik e.max.CAD Farbgebung durch Bemalung für Fräskeramik Versand durch Laborboten e.max.CAD 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1.02.02.0 2.09.01.0 1.14.01.0 � � Segment herstellen und bearbeiten 2 Modell digitalisieren 1 Versand durch Laborboten Gegenkiefer Gegenkiefer Kontrollmodell Kontrollmodell 1. Segment im Modell ZTG im 1. Segment enthalten Modell ZTG 27 37 27 37 ** € ** 8,20 € € 13,79 € 8,20 € € € 17,40 € 13,79 € € € 13,79 € 17,40 € € € 11,90 € 13,79 € € € 2,90 € € € 11,90 1,45 € 2,90 € 4,10 13,79 4,10 17,40 13,79 13,79 17,40 5,95 13,79 1,45 5,95 5,25 5,60 5,25 4,26 5,60 9,50 4,26 13,74 9,50 42,66 13,74 10,80 42,66 enthalten Modell, Teilmodell, Modell, Bissregistrat Teilmodell, 28 38 28 38 € € € € € € € € € € € € € 5,25 5,60 5,25 4,26 5,60 9,50 4,26 13,74 9,50 42,66 13,74 10,80 42,66 € € € € € € € € € € € € € 5,40 € 2,16 5,40 € € 12,96 2,16 € € 16,17 12,96 € € 2,16 € € 16,17 5,40 2,16 € € 5,40 5,40 € € 59,21€ 5,40 € 49,03 € 59,21€ 40,00* 49,03 € € 5,40 € € 40,00* 5,40 2,16 5,40 12,96 2,16 16,17 12,96 2,16 16,17 5,40 2,16 5,40 5,40 59,21 5,40 49,03 59,21 40,00 49,03 10,80 40,00 € € € € € € € € € € € € € € € € € * € € * 10,80 € Bissregistrat 2 10,80 € 5,40 € 10,80 € Notizen: Notizen: In der Regel wird der Abdruck 2x ausgegossen: zur Erstellung eines Arbeitsmodells und eines Kontrollmodells. Krone wird auf Kontrollmodell aufgepasst, und um die In der Regel wirdDie deranzufertigende Abdruck 2x ausgegossen: zur dem Erstellung eines Arbeitsmodells eines Passgenauigkeit auf Stumpf sicherzustellen. Zusätzlich kann wegenaufgepasst, der exakten Passgenauigkeit das Kontrollmodells. Die dem anzufertigende Krone wird auf dem Kontrollmodell um die Arbeiten unter dem (2.06.05.0 Mehraufwand fürwegen erhöhte Qualitätsanforderung) Passgenauigkeit auf Stereomikroskop dem Stumpf sicherzustellen. Zusätzlich kann der exakten Passgenauigkeit das notwendig sein dem und Stereomikroskop dementsprechend(2.06.05.0 abgerechnet werden. Arbeiten unter Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung) notwendig sein und dementsprechend abgerechnet werden. Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungsundgenereller Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 ist durchaus Risikozuschlag vertretbar und sowie üblich.VorfinanzierungsEin Zuschlag auf die Materialkosten für% Lagerhaltung, und Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 % ist durchaus vertretbar und üblich. BEB 09 berechenbare Leistungen Menge (fakultativ) BEB 09 berechenbare Leistungen Menge 1.12.01.0 Zahntechnikermeister, je 15 Minuten je (fakultativ) 1.12.02.0 Zahntechniker, je 15 Minuten je 1.12.01.0 Zahntechnikermeister, je 15 Minuten je 1.12.03.0 Anfahrt, je angefangene 15 Minuten je 1.12.02.0 Zahntechniker, je 15 Minuten je 1.15.01.0 Diagnostisches Modellieren Aufwachsen 1 1.12.03.0 Anfahrt, je angefangene 15 oder Minuten je 2.06.02.0 Krone für Klammer vorbereiten 1 1.15.01.0 Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen 1 2.06.03.0 Krone 1 2.06.02.0 Krone in fürKlammer Klammereinarbeiten vorbereiten 1 2.11.04.0 Farbanpassung durch Fräskeramik 1 2.06.03.0 Krone in Klammer einarbeiten 1 *Preis für Materialien geschätztdurch Fräskeramik 2.11.04.0 Farbanpassung 1 **Einzelpreisund Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute *Preis für Materialien geschätzt ** ** 16,20 16,20 16,20 16,20 16,20 21,60 16,20 14,97 21,60 21,35 14,97 49,03 21,35 ** € € € € € € € € € € € € € 49,03 € ** 21,60 14,97 21,60 21,35 14,97 49,03 21,35 € € € € € € € 49,03 € **Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairsidevon vom Behandler ausgeführt wird. Die Maßnahmen ätzen und silanisieren Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird. 5.03.03.0 Keramikfläche ätzen 1 3,78 € 3,78 € 5.03.03.0 38 Keramikfläche ätzen 1 3,78 € 3,78 € Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Berechnung Vollkeramik-Teilkrone Berechnungsbeispiel Vollkeramikteilkronen an Schneidezähnen 11,21 Vollkeramikteilkronen Leistungsberechung der zahnärztlichen Leistungen Gleichartige Versorgung – BEMA /GOZ Privatabrechnung - GOZ Zahntechnische Abrechnung Gleichartige Versorgung - BEL II / BEB Zahntechnik Ausführung der Versorgung gepresst IPS e.max Press Ausführung der Versorgung gefräst IPS e.max CAD Berechnung § 9 GOZ - BEB Zahntechnik Ausführung der Versorgung gepresst IPS e.max Press Ausführung der Versorgung gefräst IPS e.max CAD 39 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor 40 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor 41 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Gleichartige Versorgung Laborrechnung zur Abrechnung über den Heil- und Kostenplan Gleichartige Versorgung Laborrechnung zur Abrechnung den Heil- und Kostenplan Ausführung der Versorgung inüber Presskeramik IPS e.maxPress Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max.Press TP 18 48 TP 17 47 16 46 15 45 14 44 13 43 12 42 PKM 11 41 PKM 21 31 22 32 23 33 24 34 25 35 26 36 27 37 28 38 Keramikteilkronen in Presskeramik an den Zähnen 11,21 BEL II/ BEB 09 001.0 berechenbare Leistungen Menge Bemerkung Modell 1 001.0 Modell 1 Gegenbiss 5,39 € 5,39 € 002.3 Verwendung von Kunststoff 3 10,30 € 30,90 € 005.1 Stumpfmodell/Sägemodell 1 2 x Zahnfleischmaske, 1 x Zeiser-Modell 8,33 € 8,33 € 012.0 1.03.01.0 2.06.05.0 1.05.01.0 1.10.02.0 2.04.02.0 2.04.05.0 2.04.08.0 2.06.05.0 933.0 Mittelwertartikulator Einzelstumpf aus Superhartgips Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung Präzisionskontrollsockel Zahnfarbenbestimmung in der Praxis Teilverblendkrone Presskeramik Teilverblendung für Presskeramik Farbanpassung Schichttechnik Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung Versand 1 2 2 1 1 2 2 2 2 2 Mat. e.max.Press 2 25,00 €* 50,00 €* Mat. Kunststoffschale Zeiser 1 3,50 €* 3,50 €* Kontrollmodell Stereo-Mikroskop ** *** 5,39 € 7,90 5,60 4,27 4,26 21,60 65,58 59,92 27,00 42,66 3,73 € € € € € € € € € € ** *** 5,39 € 7,90 11,20 8,54 4,26 21,60 131,16 119,84 54,00 85,32 7,46 *Preis für Material geschätzt **Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute ***BEL II – Baden-Württemberg Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird. 5.03.03.0 Keramikfläche ätzen 2 3,78 € 42 7,56 € € € € € € € € € € € Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Gleichartige Versorgung Laborrechnung zur Abrechnung Gleichartige Versorgung Laborrechnung zur Abrechnung über den Heil- und über den Heilund Kostenplan Kostenplan Ausführung der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max CAD Ausführung der Versorgung in Fräskeramik e.max.CAD TP 18 48 TP 17 47 16 46 15 45 14 44 13 43 12 42 PKM 11 41 PKM 21 31 22 32 23 33 24 34 25 35 26 36 27 37 28 38 Keramikteilkronen an den Zähnen 11,21 in Fräskeramik BEL II/ BEB 09 001.0 berechenbare Leistungen Menge Bemerkung Modell 1 001.0 Modell 1 Gegenbiss 5,39 € 5,39 € 002.3 Verwendung von Kunststoff 3 10,30 € 30,90 € 005.1 Stumpfmodell/Sägemodell 1 2 x Zahnfleischmaske, 1 x Zeiser-Modell 8,33 € 8,33 € 012.0 1.03.01.0 1.05.01.0 2.09.02.0 2.09.03.0 2.09.04.0 2.07.03.0 2.09.07.0 2.10.05.0 2.10.06.0 2.11.03.0 2.06.05.0 1.10.02.0 933.0 Mittelwertartikulator Einzelstumpf aus Superhartgips Präzisionskontrollsockel Segment digitalisieren / scannen Präparationsgrenze digitalisieren CAD-Einzelkrone konstruieren /vollanatomisch Prä-Teilkrone modellieren Prä-Modellation digitalisieren CAM-Fräsen aus Keramik Gerüst sintern / infiltrieren Farbgebung durch Bemalung für Fräskeramik Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung Zahnfarbenbestimmung in der Praxis Versand 1 2 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 2 Material Mat. e.max.CAD Kunststoffschale Zeiser 2 1 Kontrollmodell Stereo-Mikroskop ** *** 5,39 € 7,90 5,60 4,26 5,40 2,16 12,96 27,71 2,16 5,40 5,40 49,03 4,27 21,60 3,73 € € € € € € € € € € € € € € 40,00 €* 3,50 €* ** *** 5,39 € 7,90 11,20 4,26 10,80 4,32 25,92 55,42 4,32 10,80 10,80 98,06 8,54 21,60 7,46 € € € € € € € € € € € € € € 80,00 €* 3,50 €* *Preis für Material geschätzt ** Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute *** BEL II – Baden-Württemberg Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird. 5.03.03.0 Keramikfläche ätzen 2 3,78 € 7,56 € 43 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Laborrechnung entsprechend § 9 GOZ Ausführung der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press Laborrechnung entsprechend § 9 GOZ Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max.Press TP TP 18 48 17 47 16 46 15 45 14 44 13 43 12 42 PKM 11 41 PKM 21 31 22 32 23 33 24 34 25 35 26 36 27 37 28 38 Keramikteilkronen in Presskeramik an den Zähnen 11,21 BEB berechenbare Leistungen (empfohlen) 1.10.12.0 1.01.07.0 1.01.09.0 Eingangsdesinfektion Modell GKRP Modell ETK 2 1 1 1.01.07.0 1.04.06.0 1.02.01.0 1.02.02.0 1.02.03.0 Modell GKRP Zahnfleischmaske je Segment Pin setzen je Segment Segment herstellen und bearbeiten Stumpfsegment bearbeiten 1 2 3 3 2 2.06.05.0 Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung Präzisionskontrollsockel Modell mit Systemteil in Artikulator montieren Montage eines Gegenkiefermodells Zahnfarbenbestimmung in der Praxis Teilverblendkrone Presskeramik Teilverblendung für Presskeramik Farbanpassung Schichttechnik Versand durch Laborboten Kunststoffschale Zeiser e.max.Press 2 1.05.01.0 1.09.03.0 1.09.05.0 1.10.12.0 2.04.02.0 2.04.05.0 2.04.08.0 1.14.01.0 Mat. Mat. � Menge Bemerkung Gegenbiss Sägemodell mit Kunststoffplatte (Zeiser z.B.) Kontrollmodell Präpgrenze freilegen und lackieren Stereo-Mikroskop 1 1 1 1 2 2 2 2 1 2 4,10 € 13,79 € 16,38 € 8,20 € 13,79 € 16,38 € 13,79 3,02 5,95 1,45 5,25 13,79 6,04 17,85 4,35 10,50 € € € € € 4,27 € 8,54 € 4,26 € 9,50 € 13,74 € 21,60 € 65,58 € 59,92 € 27,00 € 5,40 € 3,50 €* 25,00 €* 4,26 € 9,50 € 13,74 € 21,60 € 131,16 € 119,84 € 54,00 € 10,80 € 3,50 €* 50,00 €* Notizen: In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt. Die anzufertigenden Kronen wird auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf den Stümpfen sicherzustellen. Bei der BEB können weitere Leistungspositionen durchaus anfallen. Bei zusätzlichen Leistungen wie Stützstiftregistrierungen, weiteren Bissnahmen mit Bisswällen sowie Umstellungen bei Anproben und weiteren Versandgängen sind auch diese abrechenbar. Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. *Preis für Materialien geschätzt **Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird. 5.03.03.0 Keramikfläche ätzen 2 3,78 € 44 € € € € € 7,56 € Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max.Press TP TP 18 48 17 47 16 46 15 45 14 44 13 43 12 42 PKM 11 41 PKM 21 31 22 32 23 33 24 34 25 35 26 36 27 37 28 38 Keramikteilkronen an den Zähnen 11,21 in Presskeramik BEB berechenbare Leistungen (empfohlen) 1.10.12.0 1.01.07.0 1.01.09.0 Eingangsdesinfektion Modell GKRP Modell ETK 2 1 1 1.01.07.0 1.04.06.0 1.02.01.0 1.02.02.0 Modell GKRP Zahnfleischmaske je Segment Pin setzen je Segment Segment herstellen und bearbeiten 1 2 3 3 1.02.03.0 Stumpfsegment bearbeiten 2 1.05.01.0 1.09.03.0 1.09.05.0 1.10.12.0 2.04.02.0 2.04.05.0 2.04.08.0 2.06.05.0 Präzisionskontrollsockel Modell mit Systemteil in Artikulator montieren Montage eines Gegenkiefermodells Zahnfarbenbestimmung in der Praxis Teilverblendkrone Presskeramik Teilverblendung für Presskeramik Farbanpassung Schichttechnik Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung Versand durch Laborboten Kunststoffschale Zeiser e.max.Press 1 1 1 1 2 2 2 2 1.14.01.0 Mat. Mat. � Menge 2 1 2 Bemerkung Gegenbiss Sägemodell mit Kunststoffplatte (Zeiser z.B.) Kontrollmodell 1. Segment im Modell ETK enthalten Präpgrenze freilegen und lackieren ** ** 4,10 € 13,79 € 16,38 € 8,20 € 13,79 € 16,38 € 13,79 3,02 5,95 1,45 13,79 6,04 17,85 4,35 € € € € 5,25 € 4,26 9,50 13,74 21,60 65,58 59,92 27,00 42,66 € € € € € € € € 5,40 € 3,50 €* 25,00 €* 10,50 € 4,26 9,50 13,74 21,60 131,16 119,84 54,00 85,32 € € € € € € € € 10,80 € 3,50 €* 50,00 €* Notizen: In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt. Die anzufertigenden Kronen wird auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf den Stümpfen sicherzustellen. Bei der BEB können weitere Leistungspositionen durchaus anfallen. Bei zusätzlichen Leistungen wie Stützstiftregistrierungen, weiteren Bissnahmen mit Bisswällen sowie Umstellungen bei Anproben und weiteren Versandgängen sind auch diese abrechenbar. Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. *Preis für Materialien geschätzt **Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird. 5.03.03.0 Keramikfläche ätzen 2 3,78 € € € € € 7,56 € 45 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Berechnungsbeispiel Keramikinlays 8 Keramikinlays auf den Zähnen 15-17 einflächig; 26,27 zweiflächig, 35,36 dreiflächig und 45 mehrflächig Leistungsberechung der zahnärztlichen Leistungen Mehrkostenvereinbarung nach § 28 Abs. 2 SGB V – BEMA /GOZ Privatabrechnung nach GOZ Zahntechnische Abrechnung nach BEB Zahntechnik Ausführung der Versorgung gepresst IPS e.max Press Ausführung der Versorgung gefräst IPS e.max CAD 46 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor 47 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max. Press TP TP 18 48 I1 17 47 I1 16 46 I1 15 45 I4 14 44 13 43 12 42 11 41 21 31 22 32 23 33 24 34 25 35 I3 8 Keramikinlays auf den Zähnen 15, 16, 17 einflächig, 26, 27 zweiflächig, 35, 36 dreiflächig und 45 mehrflächig BEB 09 berechenbare Leistungen (empfohlen) Menge Bemerkung 1.10.12.0 1.01.09.0 1.01.07.0 1.02.01.0 1.02.02.0 Eingangsdesinfektion Modell ZTG Modell GKRP Pin setzen je Segment Segment herstellen und bearbeiten 1.02.03.0 Stumpfsegment bearbeiten 8 1.03.01.0 2.06.05.0 Einzelstumpf aus Superhartgips Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung 8 8 1.05.01.0 1.09.03.0 1.09.05.0 1.15.01.0 2.05.03.0 2.05.04.0 2.05.06.0 2.06.01.0 1.14.01.0 Mat. Präzisionskontrollsockel Modell mit Systemteil in Artikulator montieren Montage eines Gegenkiefermodells Diagnostisches Modellieren oder Aufwachsen Presskeramikinlay bemalt, 1-2-flächig Presskeramikinlay bemalt, mehrflächig Farbanpassung Maltechnik Funktionelle Kauflächengestaltung Versand durch Laborboten e.max Press* 2 1 1 8 5 3 8 8 2 8 � 2 2 2 12 12 Kontrollmodelle 1 Segment je Kiefer im Modell ZTG enthalten Präp.grenze freilegen und bearbeiten StereoMikroskop I2 26 36 I3 I2 27 37 28 38 ** ** 4,10 € 17,40 € 13,79 € 5,95 € 1,45 € 8,20 34,80 27,58 71,40 16,80 € € € € € 5,25 € 42,00 € 5,60 € 4,27 € 44,80 € 34,16 € 4,26 € 9,50 € 13,74 € 21,60 € 114,50 € 114,50 € 75,60 € 15,12 € 5,40 € 25,00 €* 8,52 € 9,50 € 13,74 € 172,80 € 572,50 € 343,50 € 604,80 € 120,96 € 10,80 € 200,00 €* Notizen: In der Regel wird der Abdruck 2x ausgegossen: zur Erstellung eines Arbeitsmodells und eines Kontrollmodells. Die anzufertigenden Inlays werden auf dem Kontrollmodell auf die Stümpfe aufgepasst, um die Passgenauigkeit im Mund sicherzustellen. Zusätzlich kann wegen der exakten Passgenauigkeit das Arbeiten unter dem Stereomikroskop (2.06.05.0 Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung) notwendig sein und dementsprechend abgerechnet werden. Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungsund Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 % ist durchaus vertretbar und üblich. *Preis für Materialien geschätzt **Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet werden, wenn diese Maßnahme am Behandlungsstuhl vom Behandler ausgeführt wird. 5.03.03.0 48 Keramikfläche ätzen 8 3,78 € 30,24 € Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max CAD § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Fräskeramik e.max.CAD TP TP 18 48 I1 17 47 I1 16 46 I1 15 45 I4 14 44 13 43 12 42 11 41 21 31 22 32 23 33 24 34 25 35 I3 I2 26 36 I3 I2 27 37 28 38 8 Keramikinlays gefräst auf den Zähnen 15, 16, 17 einflächig, 26, 27 zweiflächig, 35, 36 dreiflächig und 45 mehrflächig BEB 09 berechenbare Leistungen (empfohlen) Menge Bemerkung ** 1.10.12.0 1.01.09.0 1.01.07.0 Eingangsdesinfektion Modell ZTG Modell GKRP 4,10 € 17,40 € 13,79 € 8,20 € 34,80 € 27,58 € 1.02.01.0 1.02.02.0 Pin setzen je Segment Segment herstellen und bearbeiten 5,95 € 1,45 € 71,40 € 16,80 € 1.02.03.0 Stumpfsegment bearbeiten 8 5,25 € 42,00 € 1.03.01.0 1.05.01.0 1.09.03.0 1.09.05.0 2.09.02.0 2.09.03.0 2.09.04.0 2.07.04.0 2.07.05.0 2.09.07.0 2.10.05.0 2.10.06.0 2.11.03.0 2.06.05.0 Einzelstumpf aus Superhartgips Präzisionskontrollsockel Modell mit Systemteil in Artikulator montieren Montage eines Gegenkiefermodells Segment digitalisieren / scannen Präparationsgrenze digitalisieren CAD-Einzelkrone konstruieren / vollanatomisch Prä-Inlay modellieren 1-2-flächig Prä-Inlay modellieren mehrflächig Prä-Modellation digitalisieren CAM-Fräsen aus Keramik Gerüst sintern / infiltrieren Farbgebung durch Bemalung für Fräskeramik Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung 8 2 1 1 8 8 8 5 3 8 8 8 8 8 1.10.02.0 2.06.01.0 1.14.01.0 Material Zahnfarbenbestimmung in der Praxis Funktionelle Kauflächengestaltung Versand durch Laborboten e.max.CAD 1 8 2 8 � 2 2 2 12 12 Kontrollmodelle 1 Segment je Kiefer im Modell ZTG enthalten Präpgrenze freilegen und bearbeiten StereoMikroskop ** 5,60 € 4,26 € 9,50 € 13,74 € 5,40 € 2,16 € 12,96 € 20,13 € 27,02 € 2,16 € 5,40 € 5,40 € 49,03 € 42,66 € 21,60 15,12 5,40 40,00 € € € € * 44,80 8,52 9,50 13,74 43,20 17,28 103,68 100,65 81,06 17,28 43,20 43,20 392,24 341,28 € € € € € € € € € € € € € € 21,60 € 120,96 € 10,80 € 320,00 €* Notizen: In der Regel wird der Abdruck 2x ausgegossen: zur Erstellung eines Arbeitsmodells und eines Kontrollmodells. Die anzufertigenden Inlays werden auf dem Kontrollmodell auf die Stümpfe aufgepasst, um die Passgenauigkeit im Mund sicherzustellen. Zusätzlich kann wegen der exakten Passgenauigkeit das Arbeiten unter dem Stereomikroskop (2.06.05.0 Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung) notwendig sein und dementsprechend abgerechnet werden. Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungsund Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 % ist durchaus vertretbar und üblich. *Preis für Materialien geschätzt **Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und kann nicht berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird. 5.03.03.0 Keramikfläche ätzen 8 3,78 € 30,24 € 49 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Berechnungsbeispiel Veneers nach § 2 Abs. 3 GOZ 11,21 Veneers aus ästhetischen Gründen Leistungsberechung der zahnärztlichen Leistungen Privatabrechnung - GOZ Zahntechnische Abrechnung Berechnung § 9 GOZ - BEB Zahntechnik Ausführung der Versorgung gepresst e.max.Press Ausführung der Versorgung gefräst e.max.CAD 50 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor 51 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor 52 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Presskeramik IPS e.max Press § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Presskeramik e.max.Press TP TP 18 48 17 47 16 46 15 45 14 44 13 43 12 42 PKM 11 41 PKM 21 31 22 32 23 33 24 34 25 35 26 36 27 37 28 38 Veneers an den Zähnen 11,21 in Presskeramik BEB berechenbare Leistungen (empfohlen) 1.10.12.0 1.01.07.0 1.01.09.0 Eingangsdesinfektion Modell GKRP Modell ETK 2 1 1 1.01.07.0 1.04.06.0 1.02.01.0 1.02.02.0 Modell GKRP Zahnfleischmaske je Segment Pin setzen je Segment Segment herstellen und bearbeiten 1 2 3 3 1.02.03.0 Stumpfsegment bearbeiten 2 1.05.01.0 1.09.03.0 1.09.05.0 1.10.12.0 2.04.02.0 2.04.05.0 2.04.08.0 2.06.05.0 Präzisionskontrollsockel Modell mit Systemteil in Artikulator montieren Montage eines Gegenkiefermodells Zahnfarbenbestimmung in der Praxis Teilverblendkrone Presskeramik Teilverblendung für Presskeramik Farbanpassung Schichttechnik Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung Versand durch Laborboten Kunststoffschale Zeiser e.max.Press 1 1 1 1 2 2 2 2 1.14.01.0 Mat. Mat. � Menge 2 1 2 Bemerkung Gegenbiss Sägemodell mit Kunststoffplatte (Zeiser z.B.) Kontrollmodell 1. Segment im Modell ETK enthalten Präpgrenze freilegen und lackieren ** ** 4,10 € 13,79 € 16,38 € 8,20 € 13,79 € 16,38 € 13,79 3,02 5,95 1,45 13,79 6,04 17,85 4,35 € € € € 5,25 € 4,26 9,50 13,74 21,60 65,58 59,92 27,00 42,66 € € € € € € € € 5,40 € 3,50 €* 25,00 €* € € € € 10,50 € 4,26 9,50 13,74 21,60 131,16 119,84 54,00 85,32 € € € € € € € € 10,80 € 3,50 €* 50,00 €* Notizen: In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt. Die anzufertigenden Kronen wird auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf den Stümpfen sicherzustellen. Bei der BEB können weitere Leistungspositionen durchaus anfallen. Bei zusätzlichen Leistungen wie Stützstiftregistrierungen, weiteren Bissnahmen mit Bisswällen sowie Umstellungen bei Anproben und weiteren Versandgängen sind auch diese abrechenbar. Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. *Preis für Materialien geschätzt **Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und können nicht berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird. 5.03.03.0 Keramikfläche ätzen 2 3,78 € 7,56 € 53 Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Fräskeramik IPS e.max CAD § 9 GOZ Berechnung der Laborleistungen Ausführung der Versorgung in Fräskeramik e.max.CAD TP TP 18 48 17 47 16 46 15 45 14 44 13 43 12 42 PKM 11 41 PKM 21 31 22 32 23 33 24 34 25 35 26 36 27 37 28 38 Veneers an den Zähnen 11,21 in Fräskeramik BEB 09 berechenbare Leistungen (empfohlen) 1.10.12.0 1.01.07.0 1.01.09.0 Eingangsdesinfektion Modell GKRP Modell ETK 2 1 1 1.01.07.0 1.04.06.0 1.02.01.0 1.02.02.0 Modell GKRP Zahnfleischmaske je Segment Pin setzen je Segment Segment herstellen und bearbeiten 1 2 3 3 1.02.03.0 Stumpfsegment bearbeiten 2 1.05.01.0 1.09.03.0 Präzisionskontrollsockel Modell mit Systemteil in Artikulator montieren Montage eines Gegenkiefermodells Zahnfarbenbestimmung in der Praxis Segment digitalisieren / scannen Präparationsgrenze digitalisieren CAD-Einzelkrone konstruieren /vollanatomisch Prä-Teilkrone modellieren Prä-Modellation digitalisieren CAM-Fräsen aus Keramik Gerüst sintern / infiltrieren Mehraufwand für erhöhte Qualitätsanforderung Farbgebung durch Bemalung für Fräskeramik Zahnfarbenbestimmung in der Praxis Versand durch Laborboten Kunststoffschale Zeiser e.max.CAD 1 1 1.09.05.0 1.10.12.0 2.09.02.0 2.09.03.0 2.09.04.0 2.07.03.0 2.09.07.0 2.10.05.0 2.10.06.0 2.06.05.0 2.11.03.0 1.10.02.0 1.14.01.0 Material Material � Menge Bemerkung Gegenbiss Sägemodell mit Kunststoffplatte (Zeiser z.B.) Kontrollmodell 1. Segment im Modell ETK enthalten Präpgrenze freilegen und lackieren ** ** 4,10 € 13,79 € 16,38 € 8,20 € 13,79 € 16,38 € 13,79 3,02 5,95 1,45 13,79 6,04 17,85 4,35 € € € € 5,25 € 10,50 € 4,26 € 9,50 € 4,26 € 9,50 € 1 1 2 2 2 13,74 21,60 5,40 2,16 12,96 € € € € € 13,74 21,60 10,80 4,32 25,92 € € € € € 2 2 2 2 2 27,71 2,16 5,40 5,40 4,27 € € € € € 55,42 4,32 10,80 10,80 8,54 € € € € € 2 1 2 1 2 Stereo-Mikroskop 49,03 € 21,60 € 5,40 € 3,50 €* 40,00 €* 98,06 € 21,60 € 10,80 € 3,50 €* 80,00 €* Notizen: In der Regel wird neben dem Arbeitsmodell ein Kontrollmodell erstellt. Die anzufertigenden Kronen wird auf dem Kontrollmodell aufgepasst, um die Passgenauigkeit auf den Stümpfen sicherzustellen. Bei der BEB können weitere Leistungspositionen durchaus anfallen. Bei zusätzlichen Leistungen wie Stützstiftregistrierungen, weiteren Bissnahmen mit Bisswällen sowie Umstellungen bei Anproben und weiteren Versandgängen sind auch diese abrechenbar. Die Möglichkeit der freien Preisgestaltung ist bei der BEB erlaubt. Allerdings orientieren sich auch diese Preise oft an regionalen Standorten. *Preis für Materialien geschätzt **Einzelpreis- und Gesamtpreisempfehlung BEB auf Grundlage 1,08 € Kostenminute Die Maßnahmen ätzen und silanisieren von Keramik ist in der Gebührennummer 2197 enthalten und können nicht berechnet werden, wenn diese Maßnahme chairside vom Behandler ausgeführt wird. 5.03.03.0 Keramikfläche ätzen 2 3,78 € 7,56 € 54 € € € € Abrechnungsleitfaden laborgefertigter Vollkeramik für Praxis und Labor Notizen: Ivoclar Vivadent GmbH Dr. Adolf-Schneider-Str. 2 D-73479 Ellwangen, Jagst Tel. +49 (0) 79 61 / 8 89-0 Fax +49 (0) 79 61 / 63 26 [email protected] www.ivoclarvivadent.de t1463/07-12/1/we