WARNUNG: Ausbrüche der Koi-Herpesvirus Seuche verhindern

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WARNUNG: Ausbrüche der Koi-Herpesvirus Seuche verhindern.
Helfen Sie unsere Natur und Arten zu schützen!
Information für Gartenteich- und Biotopbesitzer, Aquarianer und
Zierfischhändler.
Seit Jahren wird die Fischerei mit erschreckenden Meldungen konfrontiert. So werden immer
wieder Meldungen bekannt, dass in Angelgewässern die Koi-Herpes Seuche ausgebrochen ist.
Zuletzt wurde am 28.07.08, vom Regierungspräsidium Stuttgart, ein durch das KoiHerpesvirus (KHV) verursachtes Karpfensterben bei Wildkarpfen im Neckar gemeldet.
Bereits zuvor erschreckten Meldungen aus den Burlafinger Baggerseen, der Nagoldtalsperre
und zwei Gewässer im Raum Heilbronn die Naturschützer.
Die Koi-Herpesvirus-Infektion ist eine anzeigepflichtige Fischseuche. Daher wurden die
betroffenen Gewässer durch die Behörde gesperrt, unter amtliche Aufsicht gestellt und ein
Verbringungsverbot verhängt.
Wie das Koi-Herpesvirus in die betroffenen Gewässer kam ist nicht gesichert.
Die Ursachen hierfür können verschieden sein. Eine Verschleppung durch fischfressende
Vögel, über ausgesetzte Karpfen, Goldfische, Graskarpfen, Koi oder andere Friedfischarten
kann nicht ausgeschlossen werden.
Nicht selten erfährt man, dass Teichbesitzer ihren Gartenteich mit diversen Fischarten
besetzten um einen optischen Anreiz zu genießen oder übermäßige Algenentwicklungen oder
Pflanzenwuchs zu bekämpfen. Der gewünschte Erfolg stellt sich oft nicht ein, die Fische
vermehren sich und oftmals werden die Fische einfach auch nur zu groß und lästig.
Ein „sinnloses“ Töten wird ausgeschlossen und für die Fische wird ein neues Heim gesucht.
Was liegt dann nahe, der sich in der nähe befindliche Fluss, See, Baggersee oder Teich? Oder
sogar ein Naturbiotop?
Eine fatale Entscheidung. Gut gemeinter Fischbesatz in hierfür nicht geeignete Gewässer. Ein
Fisch- u. Krebsbesatz in Wildgewässer ist übrigens für den Normalbürger verboten!! Nach
dem Fischereirecht dürfen nur Fischereirechtsinhaber einen Fisch- und Krebsbesatz mit
standortgerechten und heimischen Arten durchführen. Ein Besatz mit Koi, Graskarpfen und
Goldfischen oder nicht heimischen Krebsen ist grundsätzlich verboten!
Übrigens hat schon so mancher nicht qualifizierter Fischbesatz von Graskarpfen, Koi und
Goldfische in Wildbiotopen zur Zerstörung von Libellen und Amphibienhabitaten geführt.
Optisch gesunde Koi, Graskarpfen und Goldfische sind mit hoher Wahrscheinlichkeit träger
des Koi-Herpesvirus. Man nennt solche Fische Carrier. Sie erkranken selbst nicht scheiden
aber den Virus im Gewässer aus und infizieren die sich dort befindliche gesunde heimische
Fischarten. Bei Wildkarpfen kann dies zu Verlusten von 80-100% führen. Eine
Verschleppung in andere Gewässer kann nicht ausgeschlossen werden.
Helfen Sie mit wenn Sie im Frühjahr ihr Biotop reinigen oder zu viele Fische entsorgen
möchten. Keine Aussetzung in natürliche Gewässer. Kein ableiten von Teichwasser in
angrenzende Bäche und Flüsse. Eine Entsorgung sollte über das Kläranlagensystem erfolgen.
So schlimm es auch scheinen mag, entsorgen Sie Ihre unliebsam gewordenen Fische über die
Tierkörperbeseitigung oder verschenken Sie diese an andere Teichbesitzer. Aber auf keinen
Fall in ein natürliches Gewässer.
Die Angler schützen Ihre Natur schon lange vor dem Koi-Herpesvirus (KHV) indem Sie Ihre
Schuhe und Angelgerät bei einem Gewässerwechsel desinfizieren, nur auf KHV untersuchte
und aus seuchenfreien Beständen stammende Fische besetzen, sofern dies überhaupt
erforderlich erscheint.
Vermeiden auch Sie eine Verschleppung in unsere Gewässer um einen ökologischen Schaden,
der übrigens irreparabel ist, zu vermeiden.
Ein verseuchtes Gewässer ist für immer verseucht, einmal Herpes immer Herpes.
Information zum Koi-Herpesvirus:
Das Koi-Herpesvirus (KHV) ist ein für Koikarpfen und Nutz- bzw. Wildkarpfen (Cyprinus
carpio) höchst ansteckendes Virus, welches die sogenannte „Koi-Seuche“ verursacht.
Die Erkrankung trat erstmals 1997 bei Koikarpfen in Israel, USA und Europa auf und ist
inzwischen weltweit verbreitet.
In Deutschland traten in den vergangenen Jahren in Koi- und Nutzkarpfenbeständen sowie in
Wildkarpfenpopulationen teilweise massive Verluste durch das KHV auf. Die KoiHerpesvirus-Infektion ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Das KHV stellt jedoch keine
Gefahr für den Menschen dar.
Erreger: Koi-Herpesvirus
Empfängliche Fischarten: Bei Zierkarpfen (Koi) und Nutzkarpfen treten
Krankheitssymptome und Verluste auf. Gras-, Silber- und Marmorkarpfen, Schleie,
Karausche und Goldfisch können das Virus übertragen, ohne selbst daran zu erkranken (sog.
Carrierfische). Ob weitere Arten Carrier sind, wird derzeit untersucht.
Symptome: Erkrankte Fische stehen teilnahmslos unter der Wasseroberfläche, fressen nicht
und leiden an Atemnot. Auffallend sind eingesunkene Augen, sowie Veränderungen der Haut
(Abschleimen, Hautgeschwüre) und Kiemennekrosen (Gewebsuntergang).
Verlauf: Erkrankungen und Verluste durch KHV treten vorwiegend bei Wassertemperaturen
über 17 °C auf, es sind aber auch Ausbrüche bei niedrigeren Wassertemperaturen
beschrieben. Die Inkubationszeit (Zeitraum zwischen Ansteckung und Ausbruch der
Krankheit) liegt zwischen 7 bis 21 Tagen (abhängig von der Wassertemperatur und Stress).
Die KHV-Erkrankung verläuft seuchenhaft. Verluste bis zu 100 % eines Fischbestandes sind
möglich.
Da es sich um eine Virusinfektion handelt, gibt es keine Medikamente, um die erkrankten
Fische zu heilen. Es gibt in Europa keinen zugelassenen Impfstoff gegen KHV.
Überlebende Koi und Karpfen bleiben lebenslang Virusträger und können das KHV
weiterverbreiten, auch wenn sie gesund erscheinen.
Diagnose: Die Diagnose erfolgt im Labor mittels PCR (Polymerase-Kettenreaktion) aus
verschiedenen Organen (Kieme, Kopfniere) oder aus einer Blutprobe. Es muss eine
ausreichende Anzahl Fische eines Bestandes bei geeigneten Wassertemperaturen
untersucht werden. Bei latent infizierten Fischen, die keine Krankheitssymptome
zeigen, ist der Nachweis der Infektion schwierig, da sich das Virus im Fisch „verstecken“
kann. Allgemein sind für die Diagnostik ganze Fische mit Krankheitssymptomen (lebend oder
frisch verendet) am besten geeignet.
Übertragung:
Direkt: KHV kann direkt über infizierte Koi- und
Nutzkarpfen oder über Carrierfische (z.B. Graskarpfen, Goldfische) übertragen werden.
Indirekt: KHV kann auch indirekt über verseuchte Gerätschaften (Netze, Kescher,
Transportbehälter, etc.), über verseuchtes Wasser oder über Personen bzw. deren
Schutzkleidung (z.B. Stiefel) übertragen werden.
Das Aussetzen infizierter Koi- und Nutzkarpfen, Graskarpfen und Goldfische
birgt das höchste Infektionsrisiko!
Fische, die die Erkrankung überstanden haben, bleiben lebenslang infiziert und sind
potentielle KHV-Überträger!
Ansprechpartner bei Verdacht auf eine Fischseuche / Fachliche Beratung:
FGD Aulendorf, Löwenbreitestr. 18/20, 88326 Aulendorf, Tel.: 07525/942-0, Fax:
07525/942-200 Fischereiforschungsstelle, Argenweg 50/1, 88085 Langenargen, Tel.:
07543/9308-0, Fax: 07543/9308-320
Harald Dold
Naturschutzreferent des Landesfischereiverbandes Südwürttemberg-Hohenzollern.
Bild für Veröffentlichung:
Karpfen mit Koi-Herpesbefall. Photo: Böttcher, TSK Sachsen
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