PDF-Dokument - Regierung von Oberbayern

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CREATON AG
Rahmenbetriebsplan
Tontagebau Illemad
Teil 3
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Juni 2016
Bearbeitung
Antragstellerin
arguplan GmbH
Vorholzstr. 7
76137 Karlsruhe
CREATON AG
Dillinger Str. 60
86637 Wertingen
Tel. 07 21/16 110 16
Fax 07 21/16 110 10
[email protected]
Tel. 0 82 72/86-0
Fax 0 82 72/86-500
Creaton AG
Neuaufschluss Tongrube Illemad
Untersuchung der Fledermäuse unter Berücksichtigung
artenschutzrechtlicher Belange und Maßnahmen
Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), Netzfang im Untersuchungsgebiet; Foto: M. Stauss
Auftraggeber:
arguplan GmbH, Dipl. Ing. Jörg Fugmann
Vorholzstr. 7, 76137 Karlsruhe
Bearbeiter:
Dr. Hendrik Turni & Dr. Michael Stauss (Dipl.-Biologen)
Vor dem Kreuzberg 28, 72070 Tübingen
Tübingen, 02.11.2011
Inhaltsverzeichnis
1
Rechtliche Grundlagen, Aufgabenstellung ……………………………..
3
2
Untersuchungsgebiet, Methoden……….……………..…………………..
5
3
Ergebnisse……………….………………….…………………………………
7
3.1
Artenspektrum ……………...………………………………………...
7
3.2
Flugwege, Nahrungshabitat .…..…………………………………... 11
3.3
Quartiere ……..……………...………………………………………... 12
4
5
6
Wirkungsprognosen…………………..………………………………..……. 12
4.1
Verbot nach § 44 (1) 1 BNatSchG …………………………………. 12
4.2
Verbot nach § 44 (1) 2 BNatSchG ……….………………………… 13
4.3
Verbot nach § 44 (1) 3 BNatSchG …………….…………………… 13
Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen………………………..……. 14
5.1
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung ………….………. 14
5.2
Ausgleichsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen…....…………………. 14
Literaturverzeichnis …………………………………………………………. 14
2
1
Rechtliche Grundlagen, Aufgabenstellung
Fledermäuse unterliegen in Deutschland strengem Schutz gemäß § 7, Abs. 2, Nr. 14
des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG). Gemäß § 44 ist es
nach Absatz 1 verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu
stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
In den Ausnahmebestimmungen gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG sind verschiedene
Einschränkungen enthalten. Danach gelten die artenschutzrechtlichen Bestimmungen
des § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Tötungsverbot) nicht in Verbindung mit § 44 Abs. 1 Nr. 3
(Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten), wenn sie unvermeidbar sind und
die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.
Im vorliegenden Fall plant die Firma Creaton AG bei Illemad den Neuaufschluss einer
Tongrube. Der Eingriff betrifft einen ca. 15 ha großen, mehr oder weniger isolierten
Waldbestand. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass durch das Vorhaben in
das Lebensraumgefüge streng geschützter Fledermausarten eingegriffen wird, wurde
eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Mit Hilfe einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird geklärt, ob durch ein Vorhaben für streng geschützte
Arten eine Betroffenheit vorliegt, die einen der oben genannten Verbotstatbestände
erfüllt.
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung sollte konkret ermittelt werden,
welche Fledermausarten im Untersuchungsgebiet vorkommen
ob im Eingriffsbereich Wochenstuben oder andere Quartiere existieren
ob der Eingriffsbereich die Funktion eines wesentlichen Nahrungshabitates hat
welche Auswirkungen der Eingriff auf die lokale Fledermauspopulation hat
3
Abbildung 1
Ablaufschema der Artenschutzrechtlichen Prüfung (nach Kratsch et al. 2009)
4
2
Untersuchungsgebiet, Methoden
Der Eingriffsbereich umfasst einen etwa 15 Hektar großen Waldbestand (Abb. 2). Da
auch die funktionalen Zusammenhänge geklärt werden mussten, erfolgten auch in den
angrenzenden Kontaktlebensräumen Datenerhebungen.
Abbildung 2
Untersuchungsgebiet. Rot umgrenzt: Eingriffsbereich, gelb: Kontaktlebensräume
Für die Erfassung der Fledermäuse erfolgte zunächst am 18.05.2011 eine Übersichtsbegehung im Untersuchungsgebiet. Hierbei wurden im Kernbereich fledermausgeeignete Höhlenbäume gesucht und mit GPS dokumentiert. Konkrete Baumhöhlenbzw. Spaltenkontrollen erfolgten am 27.06. und am 26.07.2011 mit Hilfe einer speziellen
Baumhöhlenkamera (Abb. 3). Diese Mikro-Infrarotkamera (Panasonic CCIQ, MFK22)
kann auf einem 12m langen Teleskopstab befestigt werden und liefert kabellos Bilder
auf einen Monitor am Boden.
5
Abbildungen 3 und 4 Miniatur-Infrarotkamera (8x8x10 mm) und Bodenstation zur Inspektion
von Spalten und Hohlräumen (auf 12m Teleskopstab)
Zur Ermittlung des Artenspektrums, der Flugwege und der Aktivitätsschwerpunkte
erfolgten 2 Detektorbegehungen (18.05. und 26.07.) und 3 Netzfänge (27.06., 26.07.
und 04.08.). Für die Netzfänge kamen an jedem Termin 8 bis 10 Haarnetze bzw.
Japannetze jeweils zwischen 6 und 12m Länge zum Einsatz (Abb 5). Die
Detektorerfassung wurde mit Ultraschallgeräten der Firma Pettersson (D 240x)
durchgeführt, die Analyse der Lautaufnahmen bzw. Sonagramme erfolgte am PC mit
der Software BatSound. Ergänzende Daten zum Artenspektrum und zur Aktivität im
Bereich potenzieller Flugstraßen und Jagdhabitate lieferten an den Begehungsterminen
zusätzlich installierte Batcorder (Firma ecoObs). Beobachtungen erfolgten mit Hilfe
eines Nachtsichtgeräts (Vectronix BIG 25).
Abbildung 5
Netzstandorte (hellblaue Linien) und Batcorderstandorte (Bc).
6
3
Ergebnisse
3.1
Artenspektrum
Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 5 Fledermausarten nachgewiesen. Alle
Arten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und darüber hinaus national
streng geschützt. Das Große Mausohr (Myotis myotis) ist darüber hinaus im Anhang II
der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) aufgelistet, also eine Tierart von gemeinschaftlichem
Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
Die Gefährdungs- und Schutzsituation der einzelnen Arten ist ebenfalls in Tabelle 1
angegeben. Erstaunlich ist der Befund, dass die sonst ubiquitäre Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus) im Untersuchungsgebiet offenbar fehlt.
Tabelle 1
Liste der im Untersuchungsgebiet potenziell vorhandenen Fledermausarten
Art
Wissenschaftl. Name
Deutscher Name
FFH
§
RL BY
RL D
Myotis daubentonii
Wasserfledermaus
IV
s
*
*
Myotis myotis
Großes Mausohr
II, IV
s
V
V
Myotis mystacinus
Kleine Bartfledermaus
IV
s
*
V
Nyctalus noctula
Großer Abendsegler
IV
s
3
V
Pipistrellus nathusii
Rauhautfledermaus
IV
s
3
*
Erläuterungen:
Rote Liste
D
Gefährdungsstatus in Deutschland (Meinig et al. 2009)
BY
Gefährdungsstatus in Bayern (Meschede & Rudolph 2004)
3
gefährdet
V
Vorwarnliste
*
nicht gefährdet
FFH
Fauna-Flora-Habitatrichtlinie
II
Art des Anhangs II
IV
Art des Anhangs IV
§
Schutzstatus nach BArtSchV in Verbindung mit weiteren Richtlinien und Verordnungen
s
streng geschützte Art
7
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
Im Untersuchungsgebiet wurde die Wasserfledermaus im Transferflug am Stadelbach durch
Netzfang nachgewiesen. Hierbei handelte es sich um ein subadultes Männchen, erkennbar am
blaugrauen Unterlippenfleck (Abb. 6). Hinweise auf ein Wochenstubenquartier im geplanten
Eingriffsbereich liegen nicht vor.
Abbildung 6
Subadultes Wasserfledermaus-Männchen aus dem Netz am Gehölzsaum des
Stadelbachs (zu beachten: graublauer Unterlippenfleck); Foto: M. Stauss
Wie schon der Name vermuten lässt, ist die Wasserfledermaus an wasserreiche Biotope
gebunden. Bevorzugt werden stehende Gewässer oder Flüsse mit ruhigen, langsam fließenden
Abschnitten. Am häufigsten sind Wasserfledermäuse im Auwald- und Altwassergürtel breiter
Flusstäler. Quartiere liegen meist gewässernah in einer Entfernung von weniger als 2,5km von
den Jagdgebieten und wesentlich häufiger am Waldrand als mitten im Bestand (Geiger &
Rudolph
2004).
Die
meist
zwischen
20
und
40
Weibchen
umfassenden
Wochenstubenverbände nutzen mehrere Quartiere, die häufig gewechselt werden. Deshalb ist
im Quartierlebensraum ein ausreichendes Angebot geeigneter Baumhöhlen erforderlich.
Wasserfledermäuse jagen in einer Höhe von 5 bis 20 cm über der Wasseroberfläche. Die
georteten Beutetiere werden mit den großen Hinterfüßen und der Schwanzflughaut von der
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Wasseroberfläche
abgegriffen
oder
im
Flug
gekeschert
und
im
Flug
verzehrt.
Wasserfledermäuse fliegen ihre Jagdhabitate aus Entfernungen von bis zu 10 km an. Die
Strecken zwischen Quartier und Jagdgebiet werden auf „Flugstraßen“ entlang markanter
Landschaftsstrukturen wie Hecken und Alleen, wenn möglich entlang von Gewässern und
Gewässer begleitender Strukturen zurückgelegt.
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Im Untersuchungsgebiet war das Große Mausohr ausschließlich über den frisch gemähten
Wiesen beobachtbar. Der geplante Eingriffsbereich ist als Quartier- und Jagdhabitat weitgehend
ungeeignet. Das Große Mausohr ist eine wärmeliebende Art, die klimatisch begünstigte Täler
und Ebenen bevorzugt. Jagdhabitate sind Laubwälder, kurzrasiges Grünland, seltener
Nadelwälder und Obstbaumwiesen. Die Jagd auf große Insekten (Laufkäfer etc.) erfolgt im
langsamen Flug über dem Boden und auch direkt auf dem Boden. Zu den Jagdhabitaten
werden Entfernungen von 10 bis 15 km zurückgelegt. Wochenstuben befinden sich fast
ausschließlich
in
Dachstöcken
von
Kirchen.
Einzeltiere
sowie
Männchen-
und
Paarungsquartiere finden sich auch in Baumhöhlen oder Nistkästen. Die Überwinterung erfolgt
in Felshöhlen, Stollen oder tiefen Kellern.
Abbildung 7
Großes Mausohr (Myotis myotis) über gemähter Wiese nach Laufkäfern jagend.
Foto: D. Nill (mit freundlicher Genehmigung).
9
Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)
Im Untersuchungsgebiet war die Kleine Bartfledermaus die häufigste Fledermausart. Eine hohe
Aktivität vor allem in den lichten Bereichen des Waldes zeigt, dass der geplante Eingriffsbereich
für diese Art zumindest als Nahrungshabitat eine größere Bedeutung hat. Das späte Auftreten
im Gebiet weit nach Ausflugbeginn zeigt jedoch auch, dass der Wald als Quartierhabitat nicht in
Frage kommt. Die Kleine Bartfledermaus ist ein typischer Bewohner menschlicher Siedlungen,
wobei sich die Sommerquartiere in warmen Spaltenquartieren und Hohlräumen an und in
Gebäuden befinden. Genutzt werden z. B. Fensterläden oder enge Spalten zwischen Balken
und Mauerwerk sowie Verschalungen. Im Juni kommen die Jungen zur Welt, ab Mitte/Ende
August lösen sich die Wochenstuben wieder auf. Bevorzugte Jagdgebiete sind lineare
Strukturelemente wie Bachläufe, Waldränder, Feldgehölze und Hecken. Gelegentlich jagen die
Tiere in Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern sowie im Siedlungsbereich in Parks,
Gärten, Viehställen und unter Straßenlaternen. Die individuellen Jagdreviere sind ca. 20 ha
groß und liegen in einem Radius von ca. 650 m (max. 2,8 km) um die Quartiere.
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Der Große Abendsegler war recht bald nach Dämmerung im hohen Luftraum über dem
Untersuchungsgebiet zu beobachten. Eine Bindung an den Eingriffsbereich war jedoch nicht
erkennbar. Entsprechende Höhlenbäume waren nicht vorhanden. Der Abendsegler ist eine
typische Waldfledermaus, die vor allem Baumhöhlen in Wäldern und Parklandschaften nutzt.
Der Große Abendsegler jagt in großen Höhen zwischen 10-50 m über großen Wasserflächen,
Waldgebieten, Agrarflächen sowie über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Die
Jagdgebiete können mehr als 10 km vom Quartier entfernt sein. In Süddeutschland handelt es
sich meist um Männchenquartiere, Wochenstuben sind absolute Ausnahme. Weibchen ziehen
zur Reproduktion bis nach Nordostdeutschland, Polen und Südschweden. Die Männchen
verbleiben oft im Gebiet und warten auf die Rückkehr der Weibchen im Spätsommer, die
Paarungszeit ist im Herbst.
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Im Untersuchungsgebiet war die Rauhautfledermaus ausschließlich am Waldsaum im Bereich
des Stadelbachs zu vernehmen. Innerhalb des Waldgebietes gelang kein Nachweis, weder
durch Netzfang, Detektor- oder Batcorderaufnahmen. Die Rauhautfledermaus ist eine typische
Waldart, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil
vorkommt. Besiedelt werden Laub- und Kiefernwälder, wobei Auwaldgebiete in den
Niederungen größerer Flüsse bevorzugt werden. Als Jagdgebiete werden vor allem
insektenreiche Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht. Als
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Sommer- und Paarungsquartiere werden Spaltenverstecke an Bäumen bevorzugt, die meist im
Wald oder an Waldrändern in Gewässernähe liegen. Genutzt werden auch Baumhöhlen,
Fledermauskästen, Jagdkanzeln, seltener auch Holzstapel oder waldnahe Gebäudequartiere.
Die Paarung findet während des Durchzuges von Mitte Juli bis Anfang Oktober statt. Dazu
besetzen die reviertreuen Männchen individuelle Paarungsquartiere.
3.2
Flugwege, Nahrungshabitate
In Abbildung 8 sind die beobachteten Flugwege der Fledermäuse dargestellt, zudem ein
stärker frequentiertes Jagdgebiet der Kleinen Bartfledermaus (Myotis mystacinus).
Abbildung 8
Hauptflugroute der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet (gelb schraffiert) sowie
ein stärker frequentiertes Jagdhabitat der Kleinen Bartfledermaus (orangebraun schraffiert);
Bartflm = Kleine Bartfledermaus, Wasserflm = Wasserfledermaus, Mausohr = Großes Mausohr,
Rauhaut = Rauhautfledermaus. Nicht dargestellt ist der Große Abendsegler, der in großer Höhe
über dem Gebiet jagte
11
3.3
Quartiere
Im Eingriffsbereich waren nur sehr wenige Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse
vorhanden, die sich im wesentlichen auf ein paar alte Vogelnistkästen sowie auf wenige
potenzielle Baumhöhlen- und Spaltenquartiere (abgeplatzte Rinde) beschränkten. Aus
der Kontrolle der potenziellen Quartiere mit Hilfe einer Mikro-Infrarotkamera sowie
durch Ausflugbeobachtungen bzw. durch Installation von Batcordern zur automatischen
Erfassung von Fledermausrufen ergab sich kein Hinweis auf ein Wochenstubenquartier
im Eingriffsbereich. Ein Einzelquartier der Rauhautfledermaus in einer Baumspalte am
Waldsaum unmittelbar am Stadelbach – also außerhalb des Planbereichs – kann nicht
völlig ausgeschlossen werden, wenngleich auch hierfür keine Hinweise vorliegen.
4
Wirkungsprognosen
4.1
Verbot nach § 44 (1) 1 BNatSchG
Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen,
sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Für den geplanten Eingriffsbereich liegen keine Hinweise auf Fledermausquartiere vor,
dennoch kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass einzelne Individuen der
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) oder der Männchen der Wasserfledermaus
(Myotis daubentonii) gelegentlich Quartiere hinter abgeplatzter Rinde nutzen. Bäume,
die sich als Winterquartier eignen, sind nicht vorhanden. Im den Sommermonaten
besteht demzufolge die Gefahr einer vermeidbaren Verletzung oder Tötung einzelner
Individuen durch Rodungsarbeiten. Damit würde der Verbotstatbestand gemäß § 44 (1)
1 erfüllt. Dies kann durch Begrenzung der Rodungszeit auf den Zeitraum November bis
März umgangen werden.
Die Verbotstatbestände des § 44 (1) 1 BNatSchG werden unter Berücksichtigung
der vorgeschlagenen Maßnahme nicht erfüllt.
12
4.2
Verbot nach § 44 (1) 2 BNatSchG
Es ist verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und
Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich
durch
die
Störung
der
Erhaltungszustand
der
lokalen
Population
einer
Art
verschlechtert.
Im Eingriffsbereich sind keine Wochenstuben (Fortpflanzungsstätten) vorhanden. Die
wichtige Flugstraße am Gehölzsaum des Stadelbachs wird durch das Vorhaben weder
gestört noch unterbrochen. Der Eingriffsbereich hat für die Kleine Bartfledermaus eine
gewisse Bedeutung als Nahrungshabitat. Der Verlust dieser Nahrungsteilflächen ist
jedoch nicht geeignet, den Erhaltungszustand der lokalen Population erheblich zu
verschlechtern, da in der angrenzenden Umgebung weitere Nahrungshabitate zur
Verfügung stehen. Zudem entstehen im Zuge des Vorhabens nach Abbau rekultivierte
Flächen, die den Fledermäusen wieder als Nahrungshabitat zur Verfügung stehen.
Die Verbotstatbestände des § 44 (1) 2 BNatSchG werden nicht erfüllt.
4.3
Verbot nach § 44 (1) 3 BNatSchG
Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der
besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören.
Hinweise auf ein Wochenstubenquartier (Fortpflanzungsstätte der Fledermäuse) liegen
für den Vorhabensbereich nicht vor. Ruhestätten der Rauhautfledermaus oder einzelner
Wasserfledermaus-Männchen können an Bäumen mit abgeplatzter Rinde oder anderen
Spalten jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Bei einem Verlust von Ruhestätten sind die Einschränkungen des Verbots zu prüfen,
die sich aus dem § 44 (5) ergeben, wonach die ökologische Funktion der Lebensstätten
im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt sein muss.
Im vorliegenden Fall stehen der Rauhautfledermaus und der Wasserfledermaus
ausreichend weitere geeignete Ruhestätten in den benachbarten Waldflächen zur
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Verfügung. Für beide Arten bleibt die ökologische Funktion der Ruhestätten weiterhin
erhalten.
Die Verbotstatbestände nach § 44 (1) 3 BNatSchG werden nicht erfüllt.
5
Maßnahmen zur Vermeidung bzw. CEF-Maßnahmen
5.1
Maßnahmen zur Vermeidung
Zur Vermeidung der Verletzung oder Tötung einzelner Individuen durch Rodungsarbeiten ist der Rodungszeitraum auf die Wintermonate November bis März zu
beschränken.
5.2
CEF-Maßnahmen
Nicht erforderlich.
6
Literatur
Geiger, H. & Rudolph, B.-U. (2004): Wasserfledermaus – Myotis daubentonii (Kuhl,
1817). In: Meschede, A. & Rudolph, B.-U. [Hrsg.]: Fledermäuse in Bayern. Ulmer
Verlag. p. 127-138.
Meinig, H., Boye, P., Hutterer, R. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der
Säugetiere (Mammalia) Deutschlands, Stand Oktober 2008. Bundesamt f.
Naturschutz (Hrsg.), Naturschutz u. Biologische Vielfalt 70 (1): 115-153.
Meschede, A. & Heller, (2000): Ökologie und Schutz von Fledermäusen in Wäldern. Schriftreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 66, LV Druck im
Landwirtschaftsverlag GmbH Münster-Hiltrup
14
Meschede, A. & Rudolph, B.-U. (2004): Fledermäuse in Bayern. 411 Seiten. Verlag
Eugen Ulmer Stuttgart.
Steffens, R., Zöphel, U. & Brockmann, D. (2004): 40 Jahre Fledermausmarkierungszentrale Dresden – methodische Hinweise und Ergebnisübersicht.
Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie. ISBN: 3-00-016143-0
15
Anhang
Artenarmer Lebensraum (Fichtenbestand)
Flugschneise im Wald mit Jagdpotenzial
Jagdhabitat der Kleinen Bartfledermaus im Eingriffsbereich
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