Vorwort A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fallen insbesondere folgende Aufgabenbereiche: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Grundsatzfragen der Umweltpolitik, Nachhaltigkeit, Umweltrecht, Koordinierung des Umweltschutzes (Land und Bund), internationaler Umweltschutz; Umweltforschung, Entwicklung und Vermarktung von Umwelttechnologien; Klimaschutz einschließlich Energieeffizienz, Klimawandel, Geothermie und Altbaumodernisierung; Ökosystemschutz; Wasserwirtschaft und Wasserrecht, Gewässerschutz, Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Kartierung; immissionsbedingter Bodenschutz, Bewirtschaftungsbeschränkungen; Abfallentsorgung, Abfallwirtschaft; Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, Umweltakademie, Umweltinformation; anlagen- und produktbezogener Immissionsschutz, technischer Umweltschutz, Chemikalienrecht, Sprengstoffwesen, überwachungsbedürftige Anlagen nach dem Gerätesicherheitsgesetz, Marktüberwachung, Gewerbeaufsicht (ohne Arbeitsschutz und Medizinprodukte); Sicherheit in der Kerntechnik, Genehmigungen und Aufsicht nach dem Atomgesetz, Umweltradioaktivität, Strahlenschutz (mit Ausnahme der Röntgenverordnung), Entsorgung radioaktiver Stoffe; Energiewirtschaft einschließlich Energiegewinnung aus Biomasse und nachwachsenden Rohstoffen, Energieaufsicht, Landesregulierungsbehörde einschließlich Energiekartellbehörde, Bergbau, Landesgeologie; Bautechnik sowie Marktüberwachung für Bauprodukte, baulicher Wärmeschutz. ZumGeschäftsbereichdesMinisteriumsfürUmwelt,KlimaundEnergiewirtschaftgehören: Kap. 0304 – 0307 vier Regierungspräsidien mit deren Zuständigkeit für Wasserwirtschaft unter Einbeziehung des Hochwasserschutzes, Umweltschutz unter Einschluss der Gewerbeaufsicht und Wasserstraßen (RP Freiburg) sowie das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) – Abteilung 9 des Regierungspräsidiums Freiburg Kap. 1010 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg in Karlsruhe (einschl. Institut für Seenforschung in Langenargen) mit Außenstelle in Stuttgart Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft führt ferner im Rahmen seines Geschäftsbereiches die Fachaufsicht über folgende staatlichen Behörden: x 35 Landratsämter und 9 Bürgermeisterämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden. B. Wesentliche organisatorische Änderungen gegenüber dem Vorjahr Mit Wirkung vom 1. März 2010 sind die Aufgabenbereiche Verkehr und Straßenwesen sowie Naturschutz und Landschaftpflege auf das Umweltministerium übergegangen. Das Ministerium erhielt die Bezeichnung „Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr“. Die entsprechenden Haushaltsmittel und Personalstellen wurden im 1. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2010/2011 übertragen. Mit Wirkung vom 12. Mai 2011 erfolgte eine erneute Abgrenzung der Geschäftsbereiche. Damit einher ging die Abgabe der Aufgabenbereiche Verkehr und Straßenwesen an das neu geschaffene Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und die Abgabe des Bereichs Naturschutz und Landschaftspflege an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Ebenso übergegangen sind der Aufgabenbereich des verkehrsbezogenen Lärm- und Immissionsschutzes an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sowie der Bereich des technischen Arbeitsschutzes an das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren. Zugegangen sind die Aufgabenbereiche Energiewirtschaft einschließlich Energiegewinnung aus Biomasse und nachwachsenden Rohstoffen, die Energieaufsicht und die Landesregulierungsbehörde mit der Energiekartellbehörde, die Bereiche Bergbau und Landesgeologie mit Fachaufsicht über das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) – Abteilung 9 des Regierungspräsidiums Freiburg – sowie die Aufgabenbereiche Bautechnik mit Marktüberwachung der Bauprodukte und baulichem Wärmeschutz. Das Ministerium erhielt die Bezeichnung „Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft“. Mit Wirkung vom 21. Juni 2011 wurde eine nochmalige Änderung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vorgenommen. Der gebietsbezogene Immissionsschutz, Lärmschutz sowie der Aufgabenbereich Flächenmanagement (soweit nicht die Kompetenzen anderer Ressorts berührt sind) wurden an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur übertragen. Die in 2011 vorgenommenen Neuabgrenzungen werden im Staatshaushaltsplan 2012 abgebildet. Innerhalb des Ministeriums wurden die Abteilungen Verkehr und Straßenwesen sowie die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Referate mit der Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bzw. an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abgegeben. Ebenso wurde das bislang im Ministerium für den gebietsbezogenen und verkehrsbezogenen Immissionsschutz und für Lärm zuständige Referat aufgelöst, nachdem diese Aufgaben auf das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur übergegangen sind. Für die neu hinzugekommenen Aufgaben wurde eine neue Abteilung „Energiewirtschaft“ mit vier Referaten und der Landesregulierungsbehörde, Energiekartellbehörde eingerichtet. Die Aufgabenverteilung zwischen der Abteilung „Energie“ und der bisherigen Abteilung „Grundsatz, Nachhaltigkeit, Klimaschutz“ wurde neu festgelegt. Die vom ehemaligen Wirtschaftsministerium hinzugekommenen Aufgaben Bergbau und Landesgeologie sowie Bautechnik und Bauökologie wurden in die bestehende Abteilung integriert, welche die neue Bezeichnung „Grundsatz, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Umwelttechnik“ erhalten hat. Die bisher dort angesiedelte Aufgabe der Energieeffizienz wurde in die Abteilung „Energie“ integriert. -3- C. Abschluss des Einzelplans * 2011 2012 Steuern und steuerähnliche Abgaben………………………………………………. Verwaltungseinnahmen........................................................................................... Übrige Einnahmen................................................................................................... in Tsd. EUR 90.000,0 54.066,9 1.006.803,3 in Tsd. EUR 74.000,0 58.542,6 10.680,1 Gesamteinnahmen................................................................................................. 1.150.870,2 143.222,7 Personalausgaben................................................................................................... Sächliche Verwaltungsausgaben............................................................................ Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)................................................. Ausgaben für Investitionen...................................................................................... Besondere Finanzierungsausgaben........................................................................ 131.136,8 114.879,9 1.115.787,5 653.312,0 60.947,8 95.834,9 69.439,6 61.655,1 175.516,2 -14.255,8 Gesamtausgaben................................................................................................... 2.076.064,0 925.193,8 388.190,0 244.967,3 Zuschuss................................................................................................................. D. Personalsoll * I. Tit. 422 01 Planmäßige Beamte............................................................................ Tit. 422 03 Beamte auf Widerruf........................................................................... Tit. 428 01 Arbeitnehmer...................................................................................... zusammen 2011 2012 774,5 58,5 (kw) 90 0(kw) 339 42(kw) 1203,5 594,5 33,5(kw) 0 0(kw) 311 30(kw) 905,5 100,5(kw) 63,5(kw) II. Auszubildende Tit. 428 01 Kap. 1001 ...................... Kap. 1010 ...................... zusammen 2011 12 17 2012 12 17 29 29 III. Auszubildende sonstige Titel und Praktikanten Praktikantinnen und Praktikanten: Kap. 1001 ...428 01.... Kap. 1010 ...428 01.. Epl. 10 zusammen 2011 2012 6 10 6 10 16 16 IV. Sonstige im Personalsoll nicht enthaltene Bedienstete in VZÄ (ohne Landesbetriebe) Kap. 1001 .............................................................. Kap. 1002 .............................................................. Kap. 1007 .............................................................. Kap. 1009 ……………………………………………. Kap. 1010 .............................................................. zusammen 2011 5,5 0,75 17 2 2012 5,5 0,75 5 4 2 25,25 17,25 * Die Zahlen für 2011 spiegeln den Stand zum 4. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2011 wider. Durch die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien (siehe Buchstabe B.) ergeben sich für 2012 Änderungen, so dass die Zahlen 2011 und 2012 nicht direkt vergleichbar sind. -4- E. Zusammenfassung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen 2012 Mio. EUR Bereich Kap. 1001 Kap. 1002 Kap. 1005 Kap. 1006 Personalausgaben Ministerium Allgemeine Bewilligungen Wasser und Boden Immissionsschutz, Abfallwirtschaft, Marktüberwachung Kap. 1007 Grundsatz, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Umwelttechnik Kap. 1009 Energiewirtschaft Kap. 1010 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg zusammen Sächliche Verwaltungsausgaben, Zuweisungen Zuschüsse für laufende Zwecke Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben 18,7 47,9 5,5 4,4 52,2 2,5 3,9 1,3 1,6 19,6 1,8 2,3 0,1 155,3 1,1 -15,1 - 73,2 37,0 184,3 8,6 0,3 5,7 11,6 11,6 0,8 30,0 19,0 3,9 - 8,3 18,8 2,8 2,3 - 15,0 40,1 95,8 69,5 61,7 175,5 -14,3 388,2 F. Verpflichtungsermächtigungen Die Verpflichtungsermächtigungen nach § 38 Abs. 1 LHO betragen zusammen Investitionsausgaben 2012 Mio. EUR 178,1 In diesem Betrag ist der vom Bund auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz) zugewiesene Anteil an den Verpflichtungsermächtigungen 2012 enthalten. -5-