Layout 10 - Statistisches Landesamt Baden

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Vorwort
A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen
In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fallen insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
Grundsatzfragen der Umweltpolitik, Nachhaltigkeit, Umweltrecht, Koordinierung des Umweltschutzes (Land und Bund), internationaler
Umweltschutz;
Umweltforschung, Entwicklung und Vermarktung von Umwelttechnologien;
Klimaschutz einschließlich Energieeffizienz, Klimawandel, Geothermie und Altbaumodernisierung;
Ökosystemschutz;
Wasserwirtschaft und Wasserrecht, Gewässerschutz, Ausweisung von Wasserschutzgebieten, Kartierung;
immissionsbedingter Bodenschutz, Bewirtschaftungsbeschränkungen;
Abfallentsorgung, Abfallwirtschaft;
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, Umweltakademie, Umweltinformation;
anlagen- und produktbezogener Immissionsschutz, technischer Umweltschutz, Chemikalienrecht, Sprengstoffwesen,
überwachungsbedürftige Anlagen nach dem Gerätesicherheitsgesetz, Marktüberwachung, Gewerbeaufsicht (ohne Arbeitsschutz und
Medizinprodukte);
Sicherheit in der Kerntechnik, Genehmigungen und Aufsicht nach dem Atomgesetz, Umweltradioaktivität, Strahlenschutz (mit Ausnahme
der Röntgenverordnung), Entsorgung radioaktiver Stoffe;
Energiewirtschaft einschließlich Energiegewinnung aus Biomasse und nachwachsenden Rohstoffen, Energieaufsicht,
Landesregulierungsbehörde einschließlich Energiekartellbehörde, Bergbau, Landesgeologie;
Bautechnik sowie Marktüberwachung für Bauprodukte, baulicher Wärmeschutz.
ZumGeschäftsbereichdesMinisteriumsfürUmwelt,KlimaundEnergiewirtschaftgehören:
Kap. 0304 – 0307
vier Regierungspräsidien mit deren Zuständigkeit für Wasserwirtschaft unter Einbeziehung des Hochwasserschutzes,
Umweltschutz unter Einschluss der Gewerbeaufsicht und Wasserstraßen (RP Freiburg) sowie das Landesamt für Geologie,
Rohstoffe und Bergbau (LGRB) – Abteilung 9 des Regierungspräsidiums Freiburg
Kap. 1010
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg in Karlsruhe (einschl. Institut für
Seenforschung in Langenargen) mit Außenstelle in Stuttgart
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft führt ferner im Rahmen seines Geschäftsbereiches die Fachaufsicht über folgende staatlichen
Behörden:
x
35 Landratsämter und 9 Bürgermeisterämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden.
B. Wesentliche organisatorische Änderungen gegenüber dem Vorjahr
Mit Wirkung vom 1. März 2010 sind die Aufgabenbereiche Verkehr und Straßenwesen sowie Naturschutz und Landschaftpflege auf das
Umweltministerium übergegangen. Das Ministerium erhielt die Bezeichnung „Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr“. Die entsprechenden
Haushaltsmittel und Personalstellen wurden im 1. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2010/2011 übertragen.
Mit Wirkung vom 12. Mai 2011 erfolgte eine erneute Abgrenzung der Geschäftsbereiche. Damit einher ging die Abgabe der Aufgabenbereiche Verkehr
und Straßenwesen an das neu geschaffene Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und die Abgabe des Bereichs Naturschutz und Landschaftspflege
an das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Ebenso übergegangen sind der Aufgabenbereich des verkehrsbezogenen Lärm- und
Immissionsschutzes an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sowie der Bereich des technischen Arbeitsschutzes an das Ministerium für Arbeit
und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren. Zugegangen sind die Aufgabenbereiche Energiewirtschaft einschließlich Energiegewinnung aus
Biomasse und nachwachsenden Rohstoffen, die Energieaufsicht und die Landesregulierungsbehörde mit der Energiekartellbehörde, die Bereiche
Bergbau und Landesgeologie mit Fachaufsicht über das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) – Abteilung 9 des
Regierungspräsidiums Freiburg – sowie die Aufgabenbereiche Bautechnik mit Marktüberwachung der Bauprodukte und baulichem Wärmeschutz. Das
Ministerium erhielt die Bezeichnung „Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft“.
Mit Wirkung vom 21. Juni 2011 wurde eine nochmalige Änderung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vorgenommen. Der gebietsbezogene
Immissionsschutz, Lärmschutz sowie der Aufgabenbereich Flächenmanagement (soweit nicht die Kompetenzen anderer Ressorts berührt sind) wurden
an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur übertragen.
Die in 2011 vorgenommenen Neuabgrenzungen werden im Staatshaushaltsplan 2012 abgebildet.
Innerhalb des Ministeriums wurden die Abteilungen Verkehr und Straßenwesen sowie die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Referate
mit der Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bzw. an das Ministerium für Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz abgegeben. Ebenso wurde das bislang im Ministerium für den gebietsbezogenen und verkehrsbezogenen
Immissionsschutz und für Lärm zuständige Referat aufgelöst, nachdem diese Aufgaben auf das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur
übergegangen sind. Für die neu hinzugekommenen Aufgaben wurde eine neue Abteilung „Energiewirtschaft“ mit vier Referaten und der
Landesregulierungsbehörde, Energiekartellbehörde eingerichtet. Die Aufgabenverteilung zwischen der Abteilung „Energie“ und der bisherigen
Abteilung „Grundsatz, Nachhaltigkeit, Klimaschutz“ wurde neu festgelegt. Die vom ehemaligen Wirtschaftsministerium hinzugekommenen Aufgaben
Bergbau und Landesgeologie sowie Bautechnik und Bauökologie wurden in die bestehende Abteilung integriert, welche die neue Bezeichnung
„Grundsatz, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Umwelttechnik“ erhalten hat. Die bisher dort angesiedelte Aufgabe der Energieeffizienz wurde in die
Abteilung „Energie“ integriert.
-3-
C. Abschluss des Einzelplans *
2011
2012
Steuern und steuerähnliche Abgaben……………………………………………….
Verwaltungseinnahmen...........................................................................................
Übrige Einnahmen...................................................................................................
in Tsd. EUR
90.000,0
54.066,9
1.006.803,3
in Tsd. EUR
74.000,0
58.542,6
10.680,1
Gesamteinnahmen.................................................................................................
1.150.870,2
143.222,7
Personalausgaben...................................................................................................
Sächliche Verwaltungsausgaben............................................................................
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen).................................................
Ausgaben für Investitionen......................................................................................
Besondere Finanzierungsausgaben........................................................................
131.136,8
114.879,9
1.115.787,5
653.312,0
60.947,8
95.834,9
69.439,6
61.655,1
175.516,2
-14.255,8
Gesamtausgaben...................................................................................................
2.076.064,0
925.193,8
388.190,0
244.967,3
Zuschuss.................................................................................................................
D. Personalsoll *
I.
Tit. 422 01 Planmäßige Beamte............................................................................
Tit. 422 03 Beamte auf Widerruf...........................................................................
Tit. 428 01 Arbeitnehmer......................................................................................
zusammen
2011
2012
774,5
58,5 (kw)
90
0(kw)
339
42(kw)
1203,5
594,5
33,5(kw)
0
0(kw)
311
30(kw)
905,5
100,5(kw)
63,5(kw)
II. Auszubildende Tit. 428 01
Kap. 1001 ......................
Kap. 1010 ......................
zusammen
2011
12
17
2012
12
17
29
29
III. Auszubildende sonstige Titel und Praktikanten
Praktikantinnen und Praktikanten:
Kap. 1001 ...428 01....
Kap. 1010 ...428 01..
Epl. 10
zusammen
2011
2012
6
10
6
10
16
16
IV. Sonstige im Personalsoll nicht enthaltene Bedienstete in VZÄ (ohne Landesbetriebe)
Kap. 1001 ..............................................................
Kap. 1002 ..............................................................
Kap. 1007 ..............................................................
Kap. 1009 …………………………………………….
Kap. 1010 ..............................................................
zusammen
2011
5,5
0,75
17
2
2012
5,5
0,75
5
4
2
25,25
17,25
* Die Zahlen für 2011 spiegeln den Stand zum 4. Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2011 wider. Durch die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche
der Ministerien (siehe Buchstabe B.) ergeben sich für 2012 Änderungen, so dass die Zahlen 2011 und 2012 nicht direkt vergleichbar sind.
-4-
E. Zusammenfassung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
2012
Mio. EUR
Bereich
Kap. 1001
Kap. 1002
Kap. 1005
Kap. 1006
Personalausgaben
Ministerium
Allgemeine Bewilligungen
Wasser und Boden
Immissionsschutz,
Abfallwirtschaft,
Marktüberwachung
Kap. 1007 Grundsatz, Nachhaltigkeit,
Klimaschutz, Umwelttechnik
Kap. 1009 Energiewirtschaft
Kap. 1010 Landesanstalt für Umwelt,
Messungen und Naturschutz
Baden-Württemberg
zusammen
Sächliche
Verwaltungsausgaben,
Zuweisungen
Zuschüsse für
laufende Zwecke
Besondere
Finanzierungsausgaben
Gesamtausgaben
18,7
47,9
5,5
4,4
52,2
2,5
3,9
1,3
1,6
19,6
1,8
2,3
0,1
155,3
1,1
-15,1
-
73,2
37,0
184,3
8,6
0,3
5,7
11,6
11,6
0,8
30,0
19,0
3,9
-
8,3
18,8
2,8
2,3
-
15,0
40,1
95,8
69,5
61,7
175,5
-14,3
388,2
F. Verpflichtungsermächtigungen
Die Verpflichtungsermächtigungen nach § 38 Abs. 1 LHO
betragen zusammen
Investitionsausgaben
2012
Mio. EUR
178,1
In diesem Betrag ist der vom Bund auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 des Gesetzes
über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK-Gesetz) zugewiesene Anteil an den Verpflichtungsermächtigungen 2012 enthalten.
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