GRÜNE SMOOTHIES Aktueller Marktcheck der Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. 19. Juli 2016 Impressum Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. Team Ernährung und Lebensmittel Herrenstraße 14 30159 Hannover [email protected] Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. I. DURCHFÜHRUNG DES MARKTCHECKS 1. ALLGEMEINES Grüne Smoothies sind meist gekühlte, cremige Getränke. Sie werden aus Blattgemüse wie Grünkohl, Spinat, Blattsalaten und auch anderem Gemüse zubereitet und können mit aromatischen Kräutern wie Minze oder Wildkräutern ergänzt werden. Damit das Ganze gut schmeckt, werden sie mit süßem Obst kombiniert. Eine lebensmittelrechtliche Definition oder Leitlinie zu grünen Smoothies gibt es nicht. Populär wurden die Getränke mit Obst und grünem Blattgemüse in den 90ern durch Veröffentlichungen von Victoria Boutenko. Ein grüner Smoothie kann zu über 50 oder auch nur zu 15 Prozent aus Blattgemüse bestehen. Diese liefern wertvolle Inhaltsstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe und sorgen für die Farbe (Chlorophyll). Außerdem sind sie kalorienarm. Chlorophyll werden krebsvorbeugende Eigenschaften zugeschrieben, kann vom menschlichen Körper allerdings nicht selber gebildet werden. Besonders für Menschen, die nicht gerne Salat oder anderes grünes Gemüse essen, können grüne Smoothies deshalb ein wichtiger Lieferant des natürlichen Farbstoffes sein. Um die empfohlene Tagesration der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) von fünf Portionen Obst und Gemüse einzuhalten, kann beispielsweise eine Portion Gemüse durch 200 ml Gemüsesaft ersetzt werden. Säfte enthalten, verglichen mit ganzen Früchten, nicht das identische Spektrum an Inhaltsstoffen. Daher bietet ein Smoothie, in dem ganze Pflanzenteile verarbeitet wurden (als Püree oder Mark), deutliche Vorteile. Ein Smoothie sollte daher einen hohen Anteil (mindestens 50 Prozent) an „ganzen“ Gemüse als Mark oder Püree enthalten (Quelle: DGE info 09/2007: Smoothies – Obst aus der Flasche). Der Begriff Smoothie ist rechtlich nicht definiert. Es gibt deshalb eine große Bandbreite an unterschiedlichen Zusammensetzungen der Produkte. Smoothies mit einem Fruchtgehalt von 100 Prozent können sowohl den Fruchtsäften als auch den Obsterzeugnissen zugeordnet werden (Quelle: aid food-monitor 2010/04). Der Anteil an Fruchtpüree sollte bei Smoothies deutlich höher sein und ihre Konsistenz eher dickflüssiger als bei einem konventionellen Fruchtsaft. Daher auch der Name Smoothie (engl.: smooth = glatt, fein, gleichmäßig, cremig). Im Marktcheck wurde die Zusammensetzung (Gemüse- und Obstanteil) der grünen Smoothies anhand der Zutatenliste ermittelt und mit den Bezeichnungen (früher Verkehrsbezeichnung) der Produkte verglichen. Zudem wurde überprüft, ob sich die grüne Farbe aus den Gemüse- und Fruchtzutaten ergibt oder durch färbende Zutaten entsteht. Solche färbenden Zutaten können beispielsweise Konzentrate aus Färberdistel (Saflor), Spirulina oder Kürbis sein, die oft auch als „Superfood“ bezeichnet werden. 2. VORGEHEN Es wurden 13 grüne Smoothies in Supermärkten, Bioläden, Discountern und Drogeriemärkten eingekauft und bewertet: Alnatura: Grüner Smoothie Alnavit: Grüner Held Berioo: Superfood-Drink Green I’m veggie: Green Smoothie Innocent: Green Smoothie Innocent: Offizieller Smoothie der UEFA EURO 2016™ Penny to go: Green Smoothie Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. 3l6 Proviant: Grüner Smoothie Rewe: Smoothie: Apfel-Ananas-Spinat Saftig: Smoothie: Apfel Grünkohl Limette Schüttel mich: Ananas Kiwi und andere Früchte mit Chia True Fruits: Green Smoothie Voelkel: Grüner Smoothie 3. ERGEBNIS Bewertet wurden die Mengenanteile an Gemüse sowie das Zustandekommen der grünen Farbe. 3.1 GEMÜSEANTEIL DER PRODUKTE In den Smoothies wurden folgende Gemüsearten verwendet: Grünkohl, Gurke, Spinat, Brokkoli, Avocado, Möhren, Rucola, Paprika, Fenchel, Zucchini und Wildkräuter. Die Gemüsebestandteile in den Smoothies stammen nicht ausschließlich aus Püree oder Gemüse-Mark, sondern ebenso aus Gemüsesaft. Anhand der Zutatenliste weisen nur zwei Produkte einen relativ hohen Gemüseanteil aus: Der grüne Smoothie von Alnatura mit 50 Prozent und der Green Smoothie von „I’m Veggie“ mit 59,7 Prozent. Vier weitere Smoothies enthalten zumindest einen Gemüseanteil von 15 bis 34 Prozent. Fünf enthielten einen Gemüseanteil von 3 bis 13 Prozent, zwei weitere enthielten überhaupt kein Gemüse. Die grüne Farbe entsteht durch Kiwis (laut Zutatenliste drei und 16 Prozent) sowie Algen- bzw. Pflanzenextrakten. Anders als erwartet, tragen somit nur zwei der grünen Smoothies zu einer höheren täglichen Gemüsezufuhr bei. Wie viel Gemüse hinter den Prozentzahlen steckt, ist schwer nachzuvollziehen. Zwei Hersteller geben neben der Prozentangabe auch die Gemüsemenge an: 1. True Fruits: Rucolapüree 15,5 Prozent entspricht 86 pürierten Blättern Rucola und Möhrenpüree fünf Prozent entspricht ¼ pürierter Möhre. 2. Proviant: einige pürierte Spinatblätter (zwölf Prozent) und ein zerkleinertes Grünkohlblatt (vier Prozent). Fazit: Mit einer ordentlichen Portion buntem Salat oder Frischkost kann deutlich mehr Blattgrün und Gemüse aufgenommen werden als mit einem grünen Smoothie. Die flüssige Beschaffenheit hat übrigens einen Nachteil: wichtige Verdauungsenzyme, die beim Kauvorgang gebildet werden, fehlen (Quelle: Miquel-Kergoat S et al., Physiol Behav. 2015 Nov 1). 3.2 GRÜN DURCH GEMÜSE ODER FÄRBENDE EXTRAKTE Aufgrund der geringen Anteile an grünem Gemüse in einigen der überprüften Produkte, ist eine Grünfärbung allein durch die Gemüsezugabe nicht zu erwarten. Bei sechs von 13 Produkten sorgen Konzentrate und Extrakte aus Brennnessel, Kürbis, Saflor (Färberdistel), Spinat oder Spirulina für die grüne Farbe. Hiervon weist nur der Smoothie „saftig“ auf die färbende Eigenschaft von Spirulina- und Färberdistelextrakt hin. Drei Smoothies waren in einer grünen Verpackung (Flasche) abgefüllt. Die tatsächliche Farbe des Smoothies war bräunlich-grün. Sechs der untersuchten Smoothies enthalten färbende Pflanzenextrakte. Es wird bis auf eine Ausnahme nicht auf die färbenden Eigenschaften hingewiesen, so dass ein derart Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. optisch aufgepeppter Smoothie mehr Qualität, also einen höheren Anteil an grünem Gemüse vortäuschen kann. Dies ist vergleichbar mit einem durch Rote-Bete-Saft rosa gefärbten Erdbeerjoghurt, der so einen hohen Anteil an Frucht vortäuscht. Zur Färbung werden beispielsweise Spirulina-Extrakte eingesetzt. Die reine SpirulinaAlge wird als Nahrungsergänzungsmittel (Superfood) genutzt, ist jedoch nicht für eine Färbung feuchter oder flüssiger Lebensmittel geeignet (Quelle: Patent WO 2012104091 A1: proteinreiche spirulina-Extrakte). Diese Konzentrate aus Lebensmitteln werden mit Hilfe physikalischer Verfahren unter Zugabe von Wasser schonend hergestellt. Dabei sollen weder chemische oder organische Lösungsmittel noch andere künstliche Zusatzstoffe zum Einsatz kommen. Entsprechend gelten die Konzentrate innerhalb der EU als färbende Lebensmittel und nicht als Zusatzstoff, daher ist keine E-Nummer notwendig (Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang I, Nr. 2). Kritik der Verbraucherzentrale: Auf der Zutatenliste muss die färbende Zutat genannt sein, z. B. „Färbendes Lebensmittel….“ und dann Nennung des Extraktes, z. B. Kürbisund Spirulina-Extrakt. Ohne diese Kennzeichnung kann eine Täuschung des Verbrauches nicht ausgeschlossen werden. Beispiel für die färbenden Eigenschaften von Kürbis- und Spirulina-Extrakt anhand eines selbstgemixten Getränkes Dazu wurden handelsübliche Säfte sowie eine Kiwi und Limette verwendet und im aufgeführten Verhältnis gemixt: Tabelle 1: Vergleich Farbe selbstgemixter und gekaufter Smoothie mit färbenden Extrakten Zusammensetzung laut Zutatenliste Zutatenliste des selbstgemixten Getränkes (rechtes Glas): 47 % Apfelsaft 47 % Apfelsaft (59 ml) Ananassaft 16 % Kiwipüree Traubensaft 20 % * Ananassaft (25 ml) 16 % Kiwipüree (20 ml) 18,5 % * Traubensaft (18,5 ml) 1,2 % Limettensaft 1,2 % Limettensaft (1,5 ml) Kürbis- und Spirulina-Extrakt *Aufgrund fehlender Prozent-Angaben wurde der Anteil nur geschätzt Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. 5l6 Im Geschmack war der Selbstgemixte dem gekauften Smoothie ähnlich, die Konsistenz war „fruchtiger“. Die Farbe des selbstgemixten Smoothies war jedoch nicht grün, sondern gelb. Der Versuch zeigt auf, welche färbenden Eigenschaften die Superfood-Extrakte haben können. 3.3 SUPERFOOD Als „Superfood“ werden Lebensmittel genannt, die sich bei regelmäßigem Genuss aufgrund ihrer Inhaltstoffe positiv auf die Gesundheit auswirken sollen. Bei 12 Produkten ist dieses sogenannte „Superfood“ zugesetzt worden: Acerola, Açai, Baobab, Chia-Saat, Chlorella, Matcha, Spirulina sowie gemahlenes Weizengras und auch Brennnessel, Leinsamen, Löwenzahn und Spinat. Bei sechs Smoothies werden sie als Extrakte oder Konzentrate zugesetzt. Die Extrakte von Spirulina, Saflor sowie Spinat, Brennnessel und Kürbis werden hier wahrscheinlich wegen ihrer grünfärbenden Eigenschaften eingesetzt. Bei den geringen Mengen an „Superfood“ ist allerdings von keiner „Super“-Wirkung auszugehen. 3.4 SAFTANTEIL Apfelsaft ist ein günstiges Produkt und sorgt für den süßen Geschmack in elf von 13 Produkten. Traubensaft war in fünf Produkten vorhanden. Je höher der Saftanteil, desto weniger Vitamine, Mineralstoffe, sekundäre Pflanzenstoffe und Ballaststoffe stecken unter Umständen im Smoothie, einfach deshalb, weil oft die Schalen nicht mit verarbeitet werden. Saftanteile von 50 Prozent und mehr sind somit nicht empfehlenswert. Außerdem kann bei der Fruchtsaftkonzentration das Aroma verloren gehen, dass anschließend wieder zugefügt werden muss. 3.5 BEZEICHNUNG Die Bezeichnungen der Produkte sind in der Tabelle: Grüne Smoothies - Marktcheck aufgeführt. Die Angabe „Smoothie“ ist lebensmittelrechtlich nur eine Phantasiebezeichnung und ohne weitere Erklärung nicht ausreichend. Eine genaue Bezeichnung des Produktes ist notwendig und soll dabei helfen, die Art des Smoothies unabhängig von Phantasienamen zu erklären und von anderen zu unterscheiden. So wird deutlich, ob es sich um einen „Saft“ oder um eine „Mischung aus püriertem Obst/Gemüse und Saft“ handelt. Nicht alle Produkte haben eine dickflüssige, sämige Konsistenz, die den Namen Smoothie begründet. Um vor Überraschungen geschützt zu sein, ist der Blick auf die Zutatenliste notwendig. Im Beispielfall waren nur bei drei Produkten (I’m Veggie, Proviant, True Fruits) alle Zutaten mit Prozentangaben aufgeführt. Der genaue Gehalt an Gemüse oder Obst ist somit bei den restlichen zehn Produkten nicht zu ermitteln, sondern nur zu schätzen. Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V. Tabelle 2: Beurteilungsgrundlage der Produkte Gemüseanteil als Püree oder Saft Bewertung Bezeichnung entspricht Reihenfolge der Bewertung färbende Extrakte Bewertung Zutaten ~ 10 Prozent* ≥ 15 Prozent ≥ 50 Prozent nein zugesetzt ohne Hinweis auf Färbung teilweise zugesetzt mit Hinweis auf Färbung ja keine * aufgrund der fehlenden Prozent-Angaben in der Zutatenliste können die Anteile (~ 10 Prozent) nur geschätzt werden FAZIT Nur zwei Produkte weisen einen Gemüseanteil von über 50 Prozent auf. Bei vier Zubereitungen liegt der Anteil von Gemüse zwischen 15 bis etwas über 30 Prozent. Wer also eine Portion Gemüse am Tag als Smoothie aufnehmen möchte, sollte auf einen hohen Gemüseanteil achten oder sich deutlich günstiger selber einen Smoothie mit höheren Gemüseanteil zu Hause herstellen. Bei sechs von dreizehn Smoothies wurden färbende Pflanzenextrakte gekennzeichnet. Mit dieser „Schönfärberei“ wird eine höhere Qualität suggeriert, obwohl wenig Gemüse, vor allem grünes Gemüse, enthalten ist. Ob das sogenannte „Superfood“ tatsächlich positive gesundheitliche Wirkungen zeigen kann, ist bei den kleinen zugesetzten Mengen anzuzweifeln. Färbende Lebensmittelextrakte sollten gekennzeichnet werden mit „färbendes Lebensmittel“ unter Nennung der Extrakte. Dies war jedoch nur bei einem Produkt bereits umgesetzt. Der Name auf der Vorderseite oder die Farbe des Inhalts geben keine wesentlichen Anhaltspunkte für den Einkauf. Nur über die Bezeichnung auf der Zutatenliste erfährt der Verbraucher, ob hauptsächlich Säfte oder vorteilhafteres Püree und Mark eingesetzt wurden, um einen Saft von einem Smoothie zu unterscheiden. Ein Smoothie mit hohem Anteil an Püree oder Mark kann gelegentlich ein bis zwei Portionen Obst oder Gemüse ersetzen. Besonders, wenn wenig Zeit zur Verfügung steht, ist dieses die bessere Alternative zu süßen Snacks und Riegeln als Zwischenmahlzeit. Statt zu Produkten mit hohem Saftanteil zu greifen, ist es preiswerter einen reinen Saft zu kaufen.