Lernzielkatalog zur Vorlesung im QSB 2 - Karl-Sudhoff

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Lernzielkatalog zur Vorlesung im QSB 2 ‚Geschichte – Theorie – Ethik der Medizin’
Allgemeine Lernziele
Die Studierenden haben eine Vorstellung von medizin- und wissenschaftstheoretischen
Fragestellungen, Grundannahmen und Leitideen.
Die Studierenden haben einen Überblick über die Geschichte der europäischen Medizin von
der Antike bis zur Gegenwart und kennen die wichtigsten Akteure, Themen und Konzepte.
Die Studierenden kennen die zentralen medizinethischen Fragen unserer Zeit sowie die
Argumente zu ihrer Lösung und können sie historisch, gesellschaftlich und kulturell
einordnen.
Die Studierenden erkennen die Historizität und Relativität von ärztlichem Handeln und von
dessen Bewertung.
Die Studierenden stellen fest, dass diese Erkenntnis
• eine rationale Analyse von Gegenwartsproblemen der Medizin fördert,
• kritisch gegenüber einseitigen intellektuellen oder politischen Geltungsansprüchen
sowie gegenüber einer Funktionalisierung von Geschichte, Medizin oder Argumenten
macht,
• ergebnisoffene Lösungen von Gegenwartsproblemen der Medizin ermöglicht und das
Argument der „Sachzwänge“ oft widerlegt.
Die Studierenden kennen
• die typischen ärztlichen Haltungen zu Patienten- und Gemeinwohl und wissen um die
Konsequenzen, wenn diese zurückgenommen und infrage gestellt werden,
• die standesethischen Positionen, die in Grundsätzen der Bundesärztekammer sowie in
der ärztlichen Berufsordnung kodifiziert sind.
Bitte beachten Sie:
Die Anforderungen aus dem Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin
(NKLM) von 2015 sind in unserem Lernzielkatalog gelb unterlegt.
Medizintheorie (WS 2016/17)
a) Wissen
Die Studierenden sollen:
Die Forschungsgegenstände der Medizintheorie kennen.
Wesentliche Arten medizinischer Konzepte und Ätiologien kennen und Beispiele nennen
können.
Die zugehörigen erkenntnistheoretischen Vorannahmen (Axiome) mit ihren Vor- und
Nachteilen kennen.
Wesentliche methodische Unterschiede zwischen naturwissenschaftlich begründeter Medizin
und traditionellen Heilweisen nennen können.
Die Begriffe „science of medicine“ und „art of medicine“ erklären können.
b) Verstehen
Die Studierenden sollen:
Medizin als Anwendung von Arbeitshypothesen betrachten können.
Die Funktion von Geschichte im Medizinstudium einordnen können.
Antike (WS 2016/17)
a) Wissen
Die Studierenden sollen:
Die Grundzüge des Asklepios-Mythos sowie des Asklepioskultes kennen.
Wissen, was „Theurgische Medizin“, „Votivgaben“, „Neohippokratismus“ und
„Retrospektive Diagnosen“ sind.
Hauptthemen der vorsokratischen Naturphilosophie sowie die wichtigsten Vertreter mit den
Grundzügen ihrer Lehren kennen.
Die Entwicklung der Elementen- und Qualitätenlehre nachvollziehen können.
Die Bedeutung von Aristoteles für die abendländische Medizin kennen.
Die wichtigsten Zeugnisse zur Vita des Hippokrates und deren Aussagen kennen.
Die Themengruppen des Corpus Hippocraticum, die Titel der wichtigsten Schriften sowie
deren Charakteristika kennen.
Die wichtigsten Richtungen der hellenistischen Medizin kennen.
Die Medizin im antiken Rom charakterisieren können.
Lebenslauf, medizinhistorische Bedeutung und die wichtigsten Konzepte Galens von
Pergamon kennen.
b) Verstehen
Die Studierenden sollen:
Verstehen, dass es eine differenzierte Medizin ohne Ärzte geben kann.
Das „typisch abendländische Denken“ charakterisieren können.
Den Zusammenhang zwischen antiker Naturphilosophie und Medizin erfassen.
Naturphilosophisches Denken mit „Naturwissenschaft“ einerseits und mythischem bzw.
religiösem Danken anderseits vergleichen können.
Erläutern können, was „typisch hippokratisch“ ist und weshalb Hippokrates als „Vater der
rationalen Medizin“ bezeichnet wird.
Mittelalter (WS 2016/17)
a) Wissen
Die Studierenden sollen:
Die kulturellen Zentren und die wichtigsten Vertreter der frühmittelalterlichen
„Möchsmedizin“ kennen.
Den Kernbegriff „viriditas“ in der Medizin Hildegards von Bingen kennen.
Wege und Zentren des Kulturtransfers im Mittelalter sowie die wichtigsten
Vermittlerpersönlichkeiten kennen.
Aufgaben und Charakteristika des mittelalterlichen Hospitals kennen.
Die Zeichen von Aussatz und Pest, zeitgenössische Erklärungsmuster und
Bewältigungsstrategien kennen.
Externe und interne Krankheitsursachen nach mittelalterlicher Auffassung kennen.
Mittelalterliche Therapieansätze und ihre Begründung sowie den Begriff „Signaturenlehre“
kennen.
Das Viererschema der Viersäftelehre (Humoralpathologie) und seine Vernetzungen mit
Mikro- und Makrokosmos kennen.
Die wichtigsten Vertreter der mittelalterlichen Chirurgie und den damaligen Leistungsstand
sowie die Einschränkungen für Geistliche kennen.
b) Verstehen
Die Studierenden sollen:
Die Grundannahmen und den Realitätsbegriff der frühmittelalterlichen „Mönchsmedizin“
darlegen und mit heutigen Vorstellungen vergleichen können.
Das Verhältnis von Byzanz und des Islam zur antiken Medizin charakterisieren können.
Den Wissenschaftsbetrieb der mittelalterlichen Universitäten mit dem heutigen vergleichen.
Das Hospital als typisch mittelalterliche Institution beschreiben können und die wesentlichen
Unterschiede zum modernen Krankenhaus erkennen.
Die Wege des Erkenntnisgewinns und insbesondere die empirischen Ansätze in dem der
Humoralpathologie zugrunde liegenden Viererschema erkennen und an Beispielen
nachvollziehen können.
Erkennen, dass es sich bei Aussatz und Pest um unterschiedliche Seuchentypen handelte, die
entsprechend unterschiedliche Bewältigungsstrategien erforderten.
Merkmale magischen Denkens verstehen und die Rolle der Magie in der mittelalterlichen
Medizin einordnen und bewerten können.
Frühe Neuzeit und Aufklärung (WS 2016/17)
a) Wissen
Die Studierenden sollen:
Die Begriffe „Epochenschwelle“, „Humanismus“, „humanistisches Paradox“, „Empirische
Medizin“, „Iatrochemie“, „Neo-Atomismus“, „Solidarpathologie“, „Neo-Hippokratismus“,
„Aufklärung“ und „Dialektik der Aufklärung“, „Medikalisierung“, „Makrobiotik“,
„Iatrodynamismus“ und „Vitalismus“ sowie „Geburt der Klinik“ definieren und Beispiele
bzw. wichtige Vertreter kennen.
Vertreter und Grundzüge der frühneuzeitlichen (Neuro)Anatomie, Botanik, Mikroskopie,
Chirurgie und Geburtshilfe sowie die Anfänge der empirischen Medizin kennen.
Die Entdeckung des Blutkreislaufs mit ihrer Vorgeschichte beschreiben und historisch
einordnen können.
Die Bedeutung von Thomas Sydenham und Albrecht von Haller kennen.
Mechanistische und vitalistische Krankheitsmodelle und die wichtigsten Vertreter kennen.
Die Grundprinzipien der Homöopathie kennen.
Beispiele und Motivation für öffentliche Gesundheitspflege im „aufgeklärten Absolutismus“
des 18. Jahrhunderts kennen.
NKLM: Historische, demographische, medizinische, … ökonomische und rechtliche
Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Personen, Richtungen und Neuerungen in der Pathologie, in der Chirurgie sowie in der
Geburtshilfe des 18. Jahrhunderts kennen.
Die Zentren bzw. Ausgangsorte der „klinischen“ Medizin des 18. Jahrhunderts und die dort
tätigen Protagonisten mit ihren wesentlichen Leistungen kennen.
b) Verstehen
Die Studierenden sollen:
Kriterien für das „Ende des Mittelalters“ und für den Beginn der Neuzeit anhand von
Beispielen darlegen können.
Den Begriff „Renaissance“ auf die Medizin anwenden und diskutieren können.
Paracelsus anhand von Leben und Werk als „Person des Übergangs“ zwischen Mittelalter und
Neuzeit charakterisieren können.
Den Einfluss der Alchemie sowie von Physik und Mechanik auf die frühneuzeitliche Medizin
und auf die Medizin der Aufklärung beschreiben können.
Den Begriff „Dialektik der Aufklärung“ auf die Medizin anwenden können.
Das moderne Krankenhaus vom mittelalterlichen Hospital abgrenzen können.
An einem Beispiel erklären können, was eine medizinische „Schule“ ist.
Die Tendenz einer „Verzeitlichung der Natur“ im 18. Jahrhundert in Beziehung zur Medizin
setzen können.
Die Attraktivität vitalistischer Theorien im 18. Jahrhundert erklären können.
19. Jahrhundert (WS 2016/17)
a) Wissen
Die Studierenden sollen:
Die sozialen und kulturellen Umbrüche zu Beginn des 19. Jh.s kennen.
Die wesentlichen Charakteristika und Vertreter der romantischen Medizin kennen.
Die Zentren der Krankenhausmedizin im 19. Jahrhundert, die Kennzeichen der „klinischen“
Medizin und des neuen Krankenhaustyps sowie die wichtigsten Akteure nennen können.
Die wichtigsten Erkenntnisse und Vertreter der neuen experimentellen Physiologie im 19.
Jahrhundert kennen.
Die Entwicklungsschritte der Zellularpathologie beschreiben können.
Den Begriff „Hygiene“ für das 19. Jahrhundert definieren können.
NKLM: Historische, demographische, medizinische, … ökonomische und rechtliche
Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Den Begriff „bakteriologisches Paradigma“, seine Entwicklung, die „Erregerpostulate“ und
die wichtigsten Protagonisten kennen.
Die Anfänge der Immunologie beschreiben können.
Die Entwicklung von Anästhesie und Asepsis sowie die Folgen für die Chirurgie kennen.
Die berühmtesten Chirurgen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, ihre Leistungen und ihr
Weiterwirken heute kennen.
Die Anfänge und die verschiedenen Strömungen der Psychiatrie im 19. Jh. sowie ihre
jeweiligen Vertreter kennen.
NKLM: Psychiatrische Krankheitskonzeptionen in ihrem historischen und theoretischen Wandel.
Veränderungen im Medizinstudium (einschließlich Frauenstudium) und im Status der Ärzte
während des 19. Jahrhunderts kennen.
„Lebensreform“ und „Naturheilkunde“ definieren können und die wichtigsten Vertreter bzw.
Methoden kennen.
b) Verstehen
Die Studierenden sollen:
Die gesellschaftlichen Umbrüche im Zuge der Industrialisierung mit der Medizin in
Beziehung setzen.
Die Rolle Schellings für die Entwicklung der naturwissenschaftl. Medizin erläutern können.
Erklären können, warum im 19. Jahrhundert das Labor zum „Tempel der medizinischen
Wissenschaft“ wurde.
Erörtern können, weshalb es anfangs Widerstände gegen das „bakteriologische Paradigma“
und andere neue Konzepte (Zellenlehre, Immunologie) gab.
Erklären können, weshalb „Hygiene“ im 19. Jahrhundert zur Leitwissenschaft aufsteigen
konnte und was den Charakter einer „Leitwissenschaft“ ausmacht.
Den Aufstieg der Chirurgie zur „Königin der Medizin“ bzw. des Arztes zum „Gott in Weiß“
erklären können.
Erklären können, was man unter „Professionalisierung“ versteht.
Naturheilkunde und die Verwendung natürlicher Heilmittel unterscheiden können.
Medizin im Nationalsozialismus (WS 2016/17)
a) Wissen
Die Studierenden sollen:
Die wesentlichen Charakteristika der Neoromantik um 1900 kennen.
Die Begriffe „Neue deutsche Heilkunde“, „Sozialhygiene“, „Rassenkunde“ und
„Rassenhygiene“ sowie „Eugenik“ definieren können und Protagonisten kennen.
Beispiele für NS-Sozialmedizin und NS-Leistungsmedizin kennen.
Die Situation jüdischer Ärzte vor 1933 sowie die gegen diese gerichteten antisemitischen
Maßnahmen nach 1933 kennen.
Beispiele für die Vertreibung jüdischer Mediziner in Leipzig kennen.
Beispiele für positive und negative Eugenik im Nationalsozialismus kennen.
NKLM: Historische Ursprünge der Humangenetik, einschließlich der Eugenik.
Vorgeschichte, Maßnahmen und Zielgruppen der NS-„Euthanasie“ sowie den Widerstand
dagegen kennen.
NKLM: Historische Entwicklung der Sterbehilfediskussion in deren Bedeutung für die aktuellen
Debatten.
Die NS-Kinder-„Euthanasie“ und die Beteiligung Leipzigs kennen.
Menschenversuche und zwiespältige medizinische Forschung im Nationalsozialismus und
daran Beteiligte (auch aus der Leipziger Medizinischen Fakultät) nennen sowie deren späteres
Schicksal beschreiben können.
Den Nürnberger Ärzteprozess sowie den „Nürnberger Kodex“ kennen.
NKLM: Historische Beispiele ärztlichen Fehlverhaltens in der Forschung und ihre ethischen
Implikationen im jeweiligen Kontext.
Verschiedene historisch gewachsene Formen der Forschung am Menschen einschließlich ihrer
rechtlichen Rahmenbedingungen in ihrer ethischen Relevanz.
b) Verstehen
Die Studierenden sollen:
Erörtern können, welche Charakteristika der Romantik in der Neoromantik um 1900
aufgegriffen und dann im Nationalsozialismus funktionalisiert und umgedeutet wurden.
Den in der Ärzteschaft Anfang des 20. Jh.s verbreiteten Antisemitismus erklären können.
Die wissenschaftshistorischen Wurzeln der NS-„Rassenhygiene“ und –Eugenik beschreiben
können.
„Sozialhygiene“, „Rassenhygiene“ und Eugenik miteinander in Beziehung setzen können.
Die Problematik des „Nürnberger Kodex“ erklären können.
Den „Nürnberger Kodex“ problematisieren können.
Grundzüge der Medizin im 20. Jahrhundert (WS 2016/17)
a) Wissen
Die Studierenden sollen:
Die wesentlichen neuen Entwicklungen der Medizin im 20. Jahrhundert und ihre
Protagonisten (insbesondere die Nobelpreisträger unter ihnen) kennen.
Eine Vorstellung von der Entwicklung der Schutzimpfungen haben.
Meilensteine der Entwicklung diagnostischer Verfahren kennen.
Meilensteine der Entwicklung moderner Medikamente einschließlich des Einsatzes von
Hormonen kennen.
Die verschiedenen konzeptionellen und therapeutischen Ansätze der Psychiatrie im 20.
Jahrhundert kennen.
NKLM: Psychiatrische Krankheitskonzeptionen in ihrem historischen und theoretischen Wandel.
b) Verstehen
Die Studierenden sollen:
Die Nobelpreise als Spiegel der Medizin erkennen und mit Beispielen erläutern können.
Erklären können, wie es zur Vergabe von Nobelpreisen an Personen kommen konnte, die
heute in der Kritik stehen.
Erkennen, wie jung und wie stark im Wandel begriffen die heutige Medizin ist.
Erkennen, dass Seuchen und Infektionen noch immer eine Herausforderung für die Medizin
sind.
Grundlagen der Medizinethik (WS 2016/17)
a) Wissen
Die Studierenden sollen:
Die Begriffe „Situationsethik“, „Deontologie“, „Teleologie“, „Verantwortungsethik“,
„Utilitarismus“, „Prinzipienethik“, „Ethik des Patienten“ und „Empowerment“ definieren
können und Beispiele kennen.
NKLM: Wichtige ethische Grundbegriffe in ihrer Bedeutung für die Medizin verstehen, z.B. Moral,
Ethik, Werte, Normen, Rechte, Tugenden, Verantwortung.
Aufgaben der Ethik und das Verhältnis von Moral, Ethik, Politik und Recht.
Konfliktpotenziale in der Klinik kennen.
Die Funktion von „Ethik“ in der Klinik kennen.
NKLM: Unterschiedliche Ebenen ethischer Entscheidungsfindung, z.B. Gesellschaft,
Gesundheitseinrichtung, Berufsgruppe, Arbeitsbereiche, Einzelfall.
Identifizierung der von einem ethischen Konflikt Betroffenen, z.B. Patient, Angehörige, Stellvertreter,
Gesundheitspersonal.
Unterschiedliche ethische Argumentationsstrategien, d.h. konsequentialistische und deontologische
Argumentationen.
Wichtige berufsethische und –rechtliche Vorgaben, z.B. Berufsordnung, Schweigepflicht.
Ziele, Aufgaben und Methoden der klinischen Ethikberatung.
Wissen, wie ärztliches Handeln ethisch und rechtlich legitimiert ist.
„Patientenautonomie“ historisch einordnen, definieren und problematisieren können.
Verschiedene Arten der Krankheitsverarbeitung (Coping) kennen.
NKLM: Ethische Grundprinzipien ärztlichen Handelns zur Bearbeitung konkreter ethischer
Problemstellungen, z.B. Menschenwürde, Wohltun/Fürsorge, Nichtschaden, Autonomie, Gerechtigkeit;
Teilhabe, darunter vor allem die philosophischen und rechtlichen Grundlagen sowie die historische
und soziokulturelle Variabilität des Verständnisses von Patientenautonomie.
Modelle des Arzt-Patient-Verhältnisses sowie ihre Vor- und Nachteile kennen.
NKLM: Unterschiedliche Modelle der Arzt-Patienten-Beziehung sowie deren historische und
soziokulturelle Variabilität.
Arten und Inhalt der ärztlichen Aufklärung definieren und vermeidbare Fehler kennen.
Grundprinzipien der Kommunikation über eine schlechte Prognose kennen.
NKLM: Erfordernisse der informierten Einwilligung in der Praxis, z.B. Einwilligungsfähigkeit,
Freiwilligkeit, Aufklärung, Verständnis der Informationen, Empfehlung einer Handlungsoption,
Zustimmung / Ablehnung durch Patientinnen und Patienten.
b) Verstehen
Die Studierenden sollen:
Ethik und Moral unterscheiden können.
Die medizinische Ethik als Mischung aus Gesinnungs-/Wertethik und Verantwortungs/Zweckethik beschreiben und Vor- und Nachteile erörtern können.
Die Herangehensweise an ethische Dilemmata beschreiben können.
NKLM: Vermittlung zwischen unterschiedlichen ethischen Positionen im Konfliktfall.
Inhalte und Hintergründe der verbreiteten Kritik an Ärzteschaft und Medizin sowie für die
Unzufriedenheit vieler Ärzt(inn)e(n) darlegen können.
Die durch „Patientenautonomie“ geänderten Anforderungen an ärztliche Kompetenzen
erklären und mit dem traditionellen Arztbild vergleichen können.
Pro und Kontra „Wahrheit am Krankenbett“ abwägen können.
c) Haltungen
NKLM: Grundlegende ethische Fähigkeiten und Fertigkeiten: Fähigkeit zur Selbstreflexion,
Verantwortungsbewusstsein, Empathie, Wahrhaftigkeit, Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit,
die eigene moralische Position reflektieren, weiterentwickeln und argumentativ vertreten, Sensibilität
für die moralischen Dimensionen und ethischen Implikationen des Handelns, die Sichtweisen der
Betroffenen erkennen und bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigen.
Lebensanfang (WS 2016/17)
a) Wissen
NKLM: Einschlägige rechtliche Rahmenbedingungen der genetischen Diagnostik.
Nutzen und Risiken genetischer Tests und Screenings und resultierende ethische Herausforderungen.
Ethische Herausforderungen der somatischen Gentherapie und Keimbahntherapie.
Die Studierenden sollen:
Kritikpunkte gegen Reproduktionsmedizin und molekulare Genetik kennen.
Die wesentlichen Argumente zum Lebensschutz für Embryonen im Zusammenhang mit
embryonalen Stammzellen und Klonen von Menschen sowie die Rechtslage
(Embryonenschutzgesetz, Stammzellgesetz) kennen.
Präimplantations- (PID), Pränatal- (PND) und postnatale (prädiktive) genetische Diagnostik
beschreiben können und die jeweilige ethische und rechtliche Problematik kennen.
NKLM: Gegenwärtige ethische und rechtliche Kontroversen zum moralischen Status vorgeburtlichen
menschlichen Lebens.
Ethische Herausforderungen und rechtliche Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs nach
Pränataldiagnostik, der Präimplantationsdiagnostik, der assistierten Reproduktion und des Umgangs
mit embryonalen Stammzellen.
Den Begriff „Abgestufter Lebensschutz“ definieren und die Stufen benennen können.
Die Rechtslage sowie die ethische Problematik bei der Abtreibung sowie unterschiedliche
moralische und religiöse Positionen kennen.
NKLM: Historische und soziokulturelle Variabilität der Einstellung zu und des Umgangs mit
Fortpflanzung und vorgeburtlichem Leben.
b) Verstehen
Die Studierenden sollen:
Die von Molekulargenetik berührten ethischen und philosophischen Problemfelder erörtern
können.
Lebensschutzargumente für frühe Lebensstadien abwägen können.
Die medizinischen, ethischen und rechtlichen Argumentationen und politischen
Lösungsansätze bei der Abtreibung erörtern und vergleichen können.
NKLM: Medizinische Entscheidungen ethisch begründen, z.B. Schwangerschaftsabbruch.
Die berufsrechtliche Problematik beim § 218a sowie die widersprüchlichen gesetzlichen
Regelungen darlegen können.
Forschung am Menschen (WS 2016/17)
a) Wissen
Die Studierenden sollen:
Beispiele für ethisch problematische Menschenversuche nach dem II. Weltkrieg kennen.
Hintergründe, Inhalt und Kritik der „Deklarationen von Helsinki I und II“ sowie deren
teilweise umstrittene Weiterentwicklungen kennen.
NKLM: Historische Hintergründe der ethischen und rechtlichen Regulierung der Forschung am
Menschen in Deutschland und international.
Genese und praktische Bedeutung relevanter medizinethischer Kodizes, z.B. Deklaration von Helsinki,
DFG-Vorschläge.
Die Regelungen zur Forschung am Menschen kennen.
Wesentliche ethische und rechtliche Vorgaben für die Forschung am Menschen, z.B. Deklaration von
Helsinki, Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz, europäische Vorgaben, GCP-Verordnung.
Die verschiedenen Phasen von Arzneimittelstudien kennen.
NKLM: Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise von Ethikkommissionen zur Begutachtung von Forschung
am Menschen.
Die Entwicklung der Ethikkommissionen in Deutschland und den Arbeitskreis medizinischer
Ethikkommissionen kennen.
Die Grenzen von Aufgaben und Wirksamkeit einer Ethikkommission kennen.
Die Anforderungen an einen Studienantrag und an eine Probandeninformation kennen.
Den Begriff „minimales Risiko“ und „vulnerable Gruppe“ definieren können und
Schutzbestimmungen kennen.
NKLM: Besondere ethische und rechtliche Problematik der Forschung mit vulnerablen
Versuchspersonen (minderjährige, eingeschränkt oder nicht einwilligungsfähige Versuchspersonen)
und Bevölkerungsgruppen in Deutschland und global (Angehörige sozialer und/oder ethnischer
Minderheiten, medizinische Forschung in „Entwicklungsländern“).
Ethische und rechtliche Voraussetzungen von Aufklärung und (stellvertretender) Einwilligung bei
Minderjährigen.
Typen von Fehlern in der medizinischen Forschung kennen.
Die Begriffe „Human Enhancement“ und „Präferenzorientierte Dienstleistungsmedizin“
erklären können und Beispiele kennen.
NKLM: Besondere ethische und rechtliche Herausforderungen von Patientenwünschen, die nicht
primär an gesundheitlichen Zwecken orientiert sind, z.B. kosmetische Eingriffe, Enhancement,
Kaiserschnitt auf Wunsch; sog. wunscherfüllende Medizin.
b) Verstehen
Die Studierenden sollen:
Darlegen können, was einen „Forschungsskandal“ ausmacht.
Erklären können, warum die „Deklaration von Helsinki I“ ein Misserfolg war.
Die Deklarationen Helsinki I und Helsinki II vergleichen können.
Motivation und Vorbehalte von Versuchspersonen nachvollziehen können.
Die Kollision von Arzt- und Forscherrolle erklären können.
NKLM: Unterschiedliche Zielsetzungen und Anforderungen ärztlicher Behandlung und medizinischer
Forschung als ethischer Grundkonflikt der Forschung am Menschen.
Fehler und wissenschaftliches Fehlverhalten in der medizinischen Forschung erklären und
Maßnahmen zu ihrer Verhinderung ableiten und bewerten können.
Allokation (WS 2016/17)
a) Wissen
Die Studierenden sollen:
Die Begriffe „Lebensqualität“, „Mikro-“ und „Makroallokation“ definieren können.
Verschiedene Arten von Allokationskriterien und Kosten-Nutzen-Analysen kennen.
NKLM: Unterschiedliche Ebenen der Allokation und Grundlagen der Allokationsentscheidungen auf
den verschiedenen Ebenen: Gesundheitssystem, Versorgungseinrichtung, Patientengruppen,
Einzelfall.
Ethisch relevante Unterschiede verschiedener Gesundheitssysteme: Deutschland Sozialversicherungssystem, Großbritannien – staatliches Gesundheitssystem, USA –
marktorientiertes Gesundheitssystem.
Gerechtigkeitsethische Relevanz von Gesundheit und Gesundheitsversorgung.
Formale und materiale Kriterien für eine gerechte Gesundheitsversorgung.
Unterschiedliche Strategien zum Umgang mit begrenzten Mitteln im Gesundheitswesen mit ihren
medizinischen, ethischen, rechtlichen und ökonomischen Implikationen, z.B. Mittelerhöhungen,
Effizienzsteigerungen und Leistungseinschränkungen.
Die gesetzlichen Regelungen … zur Organspende und Vermittlung von Organen kennen.
NKLM: Ethische und rechtliche Voraussetzungen der Organ- und Gewebeentnahme,
Ethische Herausforderungen bei der Verteilung knapper Spenderorgane und die Grundsätze der
Organverteilung auf nationaler und internationaler Ebene,
Strategien zur Verringerung des Organmangels.
b) Verstehen
Die Studierenden sollen:
Finanzielle Engpässe im Gesundheitswesen erklären können.
Verschiedene Arten von Allokationskriterien deontologisch und utilitaristisch bewerten
können.
Die „Lebensqualität“ als wesentlichen Bewertungsfaktor von Therapieangeboten einstufen.
Formen und Folgen von Rationierung im Gesundheitswesen diskutieren.
NKLM: Explizite und implizite Leistungsbegrenzungen (Rationierungen) und ihre ethischen Vor- und
Nachteile.
Wesentliche internationale Erfahrungen mit den verschiedenen Formen, Ebenen und Methoden der
Prioritätensetzung im Gesundheitswesen.
Alter (WS 2016/17)
a) Wissen
Die Studierenden sollen:
Positive und negative Altersleitbilder aus Geschichte und Gegenwart kennen.
Soziologische und demografische Entwicklungen und Tendenzen kennen.
NKLM: Historische, kulturelle und gesellschaftliche Bedingtheit und Veränderlichkeit von Werten und
medizinethischen Normen, z.B. Bewertung von Leben, Autonomie, Fürsorge, Gesundheit, Krankheit,
Behinderung, Alter.
Das negative Altersleitbild der Geriatrie beschreiben können.
Besonderheiten bei der Behandlung betagter Patienten kennen.
Die Problematik der Langzeitpflege und des Alterssuizids kennen.
b) Verstehen
Die Studierenden sollen:
Selbst- und Fremdzuschreibungen des Alters differenzieren können.
Wandel und Unterschiede in der Definition des Alters diskutieren.
Negative Konsequenzen aus dem negativen Altersbild der Geriatrie erkennen.
Alter und Allokationsfragen in Beziehung setzen können.
Das negative und positive Altersleitbilder in ihren Konsequenzen kritisch hinterfragen.
Das kranke und sterbende Kind (WS 2016/17)
a) Wissen
Die Studierenden sollen:
Besonderheiten bei der Forschung mit Minderjährigen sowie die politische Diskussion und
die gesetzlichen Regelungen kennen.
Soziologische Veränderungen hinsichtlich Kindheit und Jugend kennen.
Das gesellschaftliche Leitbild der Jugendlichkeit kennen.
Die Besonderheiten und die Entwicklung der Krankheitsverarbeitung sehr junger Patienten
kennen.
Die Rolle der Eltern bei der Begleitung kranker Kinder berücksichtigen können.
NKLM: Therapiebegrenzung bei Minderjährigen allgemein und insbesondere in der Neonatologie
Ethische Probleme am Lebensende (WS 2016/17)
a) Wissen
Die Studierenden sollen:
Verschiedene Vorstellungen vom „guten Tod“ aus Geschichte und Gegenwart kennen.
NKLM: Kultur- und Zeitgebundenheit sowie die weltanschaulich bedingten Unterschiede des Umgangs
mit Sterben und Tod.
Die gesetzlichen Regelungen zum Hirntod … kennen.
Unterschiedliche Todesdefinitionen in ihren Implikationen für medizinische Entscheidungen, z.B.
klinischer Tod, sozialer Tod, Hirntod.
Die „Sterbephasen“ nach Kübler-Ross sowie in der Palliativmedizin kennen.
Modelle ärztlicher Sterbebegleitung kennen.
Verschiedene Positionen zum Suizid sowie die Rechtslage kennen.
NKLM: Ethische Argumente für und wider Tötung auf Verlangen, einschlägige Regelungen sowie die
internationale Diskussionen.
Ethische Argumente für und wider ärztliche Suizidbeihilfe, einschlägige Regelungen sowie die
internationalen Diskussionen.
„Aktive“ und „passive Sterbehilfe“ definieren und an Beispielen erläutern können.
NKLM: Verschiedene Formen der Handlungen am Lebensende (sogenannte "Sterbehilfe")
differenzieren.
Den Stellenwert von Patientenverfügungen kennen.
NKLM: Ethische Herausforderungen der stellvertretenden Entscheidung bei nicht (mehr)
einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten.
Besonderheiten bei Notfallversorgung.
Regelung der rechtlichen Vertretung von Patientinnen und Patienten in der Praxis, z.B.
Bevollmächtigung (Vorsorgevollmacht) und Betreuung (Betreuungsverfügung).
Rechtliche Voraussetzungen der Entscheidungsfindung bei Verlust der Einwilligungsfähigkeit, z.B.
Patientenverfügung, mündlich geäußerte Behandlungswünsche, mutmaßlicher Patientenwille,
Wohlergehen der Patientinnen und Patienten.
Grundsätze der BÄK zur ärztlichen Sterbebegleitung.
Die Regelung zur „Euthanasie“ in den Niederlanden kennen.
Die Begriffe „Futility“ und „point of no return“ definieren können und ihre Implikationen für
das ärztliche Handeln kennen.
NKLM: Medizinische Entscheidungen ethisch begründen, z.B. Therapiezieländerung,
Notfallbehandlung.
Ethische und rechtliche Grundlagen der Therapiezieländerung und -begrenzung, einschließlich
künstlicher Ernährung und Flüssigkeitsgabe.
Ethische und rechtliche Grundlagen bei der Durchführung leidenslindernder Maßnahmen mit
potenziell lebensverkürzender Wirkung.
b) Verstehen
Die Studierenden sollen:
Die Situation des Sterbenden nachvollziehen und Handlungsmodelle ableiten können.
Erklären können, warum Suizidenten reanimiert werden.
Die deutsche Diskussion um den Hirntod nachvollziehen können.
Den Stellenwert von Patientenverfügungen bei der ärztlichen Entscheidungsfindung kennen.
Sinnvolle und wenig hilfreiche Angaben in einer Patientenverfügung unterscheiden können.
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