Informationen für Zuweiser

Werbung
VERORDNUNGSRELEVANTE DIAGNOSEN
Die psychiatrische Krankenpflege kann nur
bei bestimmten psychischen Erkrankungen
beansprucht werden. Für die verordnungsrelevante Diagnose von ambulanter psychi-
atrischer Pflege ist es nicht von Bedeutung,
ob es sich um eine Nebendiagnose oder eine
Hauptdiagnose im Rahmen der stationären
Behandlung handelt.
KOMPETENT FÜR MENSCHEN.
Bedeutsam für die Verordnung von ambulanter psychiatrischer Pflege ist,
dass die Diagnose aus dem nachfolgenden Katalog aufgeführt ist:
•F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit spätem Beginn (Typ1)
•F01.0 Vaskuläre Demenz mit akutem
Beginn
•F01.1 Multiinfarkt-Demenz
•F01.2 Subkortikale vaskuläre Demenz
•F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit
•F02.1 Demenz bei Creutzfeld-JakobKrankheit
•F02.2 Demenz bei ChoreaHuntington
•F02.3 Demenz bei primärem
Parkinson-Syndrom
•F02.4 Demenz bei HIV-Krankheit
•F02.8 Demenz bei andernorts
klassifizierten Krankheitsbildern
•F04.- Organisches amnestisches
Syndrom, nicht durch Alkohol
oder andere psychotrope Substanzen
bedingt
•F06.0 Organische Halluzinose
•F06.1 Organische katatone Störungen
•F06.2 Organische wahnhafte Störung
•F06.3 Organische affektive Störung
•F06.4 Organische Angststörung
•F06.5 Organische dissoziative Störung
•F06.6 Organische emotional labile
Störung
•F07.0 Organische Persönlichkeitsstörung
•F07.1 Postenzephalitisches Syndrom
•F07.2 Organisches Psychosyndrom
nach Schädelhirntrauma
•F20.- Schizophrenie
•F21.- Schizotype Störung
•F22.- Anhaltende wahnhafte Störung
•F24.- Induzierte wahnhafte Störung
•F25.- Schizoaffektive Störung
•F30.- Manische Episode
•F31.- Bipolare affektive Störung mit
Ausnahme von : F31.7 , F31.9
•F32.- Depressive Episode mit Ausnahme von: F32.0, F32.1 und F32.9
•F33.- Rezidivierende depressive Störung mit Ausnahme von:
F33.0, F33.1, F33.4, F33.8 und F33.9
•F41.0 Panikstörung, auch wenn sie
auf sozialen Phobien beruht
• F41.1 Generalisierte Angststörung
Kontakt
Vitos ambulanter psychiatrischer Pflegedienst Herborn
Ansprechpartner: Matthias Triesch
Austraße 40
35745 Herborn
Tel. 02772 - 504 - 17 80
Fax 02772 - 504 - 17 85
[email protected]
www.vitos-herborn.de
Vitos
ambulanter
psychiatrischer
Pflegedienst
Hilfe für zu Hause
Zuweiserinformationen
DER PSYCHIATRISCHE PFLEGEDIENST
Für Menschen mit psychischen Erkrankungen sind ihr persönliches häusliches Umfeld
und ihre sozialen Kontakte oft ein besonders
wichtiger und stabilisierender Faktor.
Der Vitos ambulante psychiatrische Pflegedienst Herborn unterstützt die Patienten zu
Hause, wenn sie sich aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung in einer Lebenskrise
befinden und in ihrem häuslichen Umfeld
bleiben möchten.
Ziel der ambulanten psychiatrischen Pflege
ist es einerseits, einen Klinikaufenthalt, wenn
möglich, zu vermeiden oder abzukürzen.
Gleichzeitig sollen durch Unterstützung des
Pflegedienstes die Ziele einer ambulanten
ärztlichen Behandlung gesichert werden.
DAS TEAM
VERORDNUNGSVORGABEN
Im Pflegeteam sind
examinierte psychiatrische
Fachkrankenschwestern
und -pfleger tätig, die
über langjährige Erfahrung im ambulanten
psychiatrischen Bereich
verfügen.
Welche Leistungen bei welchen Erkrankungen und für welche Dauer Ärzte verordnen können,
hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einem Beschluss geregelt.
Fähigkeitsstörungen
•Antrieb
• Ausdauer und Belastbarkeit
•Erkennen und Überwinden von Konfliktsituationen und Krisen
• formaler Denkablauf
• inhaltlicher Denkablauf
• Kontaktfähigkeit
• Konzentration/Merkfähigkeit
Unser Angebot
Hilfe zur Selbsthilfe auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Patienten im
Rahmen der Bezugspflege.
Sobald die ärztliche Erstverordnung vorliegt,
führt ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des
ambulanten psychiatrischen Pflegedienstes
einen Hausbesuch durch.
Auf Basis des ärztlichen Behandlungsplans wird
danach vom psychiatrischen Fachpflegedienst eine Pflegeplanung erstellt und mit dem
betreuenden Arzt abgestimmt.
Der ambulante psychiatrische Pflegedienst
arbeitet nach den allgemein anerkannten
medizinischen und pflegefachlichen Erkenntnissen der aktivierenden Pflege.
• Gemeinsames Erarbeiten einer Pflegeplanung mit den Patienten auf Grundlage
des Behandlungsplans des verordnenden
Arztes
•Lernleistung
(zeitlich, örtlich, situativ, zur Person)
• Orientierung
• problemlösendes Denken
• Realitätsbezug
• Tagesstrukturierung
•Zugang zur eigenen Krankheitssymptomatik
•Rechtzeitiges Erkennen von Krisen, sachgerechtes Bewerten von Symptomen einer
Krise. Abschwächung des Krisenverlaufs
•Verbesserung der Kompetenz der Patienten
und ihres persönlichen Umfeldes, mit Krisen
angemessen umgehen zu können
•Stärkung des Selbsthilfepotenzials durch
Vermittlung spezieller Verhaltensweisen
bei verschiedenen Störungsformen und zur
Konfliktbewältigung
•Aktivierung/Training elementarer Fähigkeiten zur Bewältigung des Alltags
•Erarbeiten von Orientierungshilfen im Alltag,
Schaffung einer sicheren Umgebung
•Aufklärung und Anleitung der Angehörigen
und weiterer Bezugspersonen im Umgang
mit den Verhaltensweisen der Patienten
•Kontaktaufnahme und Kooperation mit anderen
Diensten, Fachpersonal und Institutionen
•Unterstützung bei der medikamentösen Therapie
DIE AMBULANTE PSYCHIATRISCHE
KRANKENPFLEGE
Der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) hat
2005 die Richtlinien der häuslichen Krankenpflege um die psychiatrische Krankenpflege
ergänzt.
Sie soll dazu beitragen, dass psychisch kranke
Menschen ein würdiges, eigenständiges
Leben in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung führen können.
Ziel der psychiatrischen Krankenpflege ist
außerdem, wiederkehrende Klinikaufenthalte
zu vermeiden und Behandlungsabbrüchen
vorzubeugen.
Die psychiatrische Krankenpflege verordnen
Ärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psy-
chia trie, Psychotherapeutische Medizin und
Ärzte mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie.
Auch Hausärzte sind berechtigt, die psychiatrische Krankenpflege zu verordnen. Allerdings
muss in solchen Fällen die Diagnose fachärztlich gesichert sein.
Bestandteil der Verordnung soll der vom Arzt
erstellte Behandlungsplan sein, der die
• Indikation,
• die Fähigkeitsstörungen,
• die Zielsetzung der Behandlung,
• die Behandlungsschritte
umfasst.
Ziele
•Erreichen einer Pflegeakzeptanz unter
•Erreichen einer zeitlichen, örtlichen, situati-
anderem durch anamnestische Arbeit mit
dem Patienten und dessen Umfeld
•Identifizieren beziehungsweise Aufdecken
von Konfliktthemen und -feldern
•Zeitnahe Bewältigung von Krisensituationen
durch begleitende Hilfe bei den Aktivitäten
des täglichen Lebens
•Entwicklung kompensatorischer Hilfen durch
Vermittlung von adäquaten Copingstrategien
•Alltagskompetenztraining
•Psychoedukation
•Beziehungsarbeit und Vermittlung sozialer
Kompetenzen
•Erreichen einer höchst möglichen
Selbstständigkeit / Verbleib in häuslicher
Umgebung
ven und persönlichen Orientierung
•Erreichen von Autonomie und eigenverantwortlicher Lebensführung
Herunterladen