VERORDNUNGSRELEVANTE DIAGNOSEN Die psychiatrische Krankenpflege kann nur bei bestimmten psychischen Erkrankungen beansprucht werden. Für die verordnungsrelevante Diagnose von ambulanter psychi- atrischer Pflege ist es nicht von Bedeutung, ob es sich um eine Nebendiagnose oder eine Hauptdiagnose im Rahmen der stationären Behandlung handelt. KOMPETENT FÜR MENSCHEN. Bedeutsam für die Verordnung von ambulanter psychiatrischer Pflege ist, dass die Diagnose aus dem nachfolgenden Katalog aufgeführt ist: •F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit spätem Beginn (Typ1) •F01.0 Vaskuläre Demenz mit akutem Beginn •F01.1 Multiinfarkt-Demenz •F01.2 Subkortikale vaskuläre Demenz •F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit •F02.1 Demenz bei Creutzfeld-JakobKrankheit •F02.2 Demenz bei ChoreaHuntington •F02.3 Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom •F02.4 Demenz bei HIV-Krankheit •F02.8 Demenz bei andernorts klassifizierten Krankheitsbildern •F04.- Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt •F06.0 Organische Halluzinose •F06.1 Organische katatone Störungen •F06.2 Organische wahnhafte Störung •F06.3 Organische affektive Störung •F06.4 Organische Angststörung •F06.5 Organische dissoziative Störung •F06.6 Organische emotional labile Störung •F07.0 Organische Persönlichkeitsstörung •F07.1 Postenzephalitisches Syndrom •F07.2 Organisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma •F20.- Schizophrenie •F21.- Schizotype Störung •F22.- Anhaltende wahnhafte Störung •F24.- Induzierte wahnhafte Störung •F25.- Schizoaffektive Störung •F30.- Manische Episode •F31.- Bipolare affektive Störung mit Ausnahme von : F31.7 , F31.9 •F32.- Depressive Episode mit Ausnahme von: F32.0, F32.1 und F32.9 •F33.- Rezidivierende depressive Störung mit Ausnahme von: F33.0, F33.1, F33.4, F33.8 und F33.9 •F41.0 Panikstörung, auch wenn sie auf sozialen Phobien beruht • F41.1 Generalisierte Angststörung Kontakt Vitos ambulanter psychiatrischer Pflegedienst Herborn Ansprechpartner: Matthias Triesch Austraße 40 35745 Herborn Tel. 02772 - 504 - 17 80 Fax 02772 - 504 - 17 85 [email protected] www.vitos-herborn.de Vitos ambulanter psychiatrischer Pflegedienst Hilfe für zu Hause Zuweiserinformationen DER PSYCHIATRISCHE PFLEGEDIENST Für Menschen mit psychischen Erkrankungen sind ihr persönliches häusliches Umfeld und ihre sozialen Kontakte oft ein besonders wichtiger und stabilisierender Faktor. Der Vitos ambulante psychiatrische Pflegedienst Herborn unterstützt die Patienten zu Hause, wenn sie sich aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung in einer Lebenskrise befinden und in ihrem häuslichen Umfeld bleiben möchten. Ziel der ambulanten psychiatrischen Pflege ist es einerseits, einen Klinikaufenthalt, wenn möglich, zu vermeiden oder abzukürzen. Gleichzeitig sollen durch Unterstützung des Pflegedienstes die Ziele einer ambulanten ärztlichen Behandlung gesichert werden. DAS TEAM VERORDNUNGSVORGABEN Im Pflegeteam sind examinierte psychiatrische Fachkrankenschwestern und -pfleger tätig, die über langjährige Erfahrung im ambulanten psychiatrischen Bereich verfügen. Welche Leistungen bei welchen Erkrankungen und für welche Dauer Ärzte verordnen können, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einem Beschluss geregelt. Fähigkeitsstörungen •Antrieb • Ausdauer und Belastbarkeit •Erkennen und Überwinden von Konfliktsituationen und Krisen • formaler Denkablauf • inhaltlicher Denkablauf • Kontaktfähigkeit • Konzentration/Merkfähigkeit Unser Angebot Hilfe zur Selbsthilfe auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Patienten im Rahmen der Bezugspflege. Sobald die ärztliche Erstverordnung vorliegt, führt ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des ambulanten psychiatrischen Pflegedienstes einen Hausbesuch durch. Auf Basis des ärztlichen Behandlungsplans wird danach vom psychiatrischen Fachpflegedienst eine Pflegeplanung erstellt und mit dem betreuenden Arzt abgestimmt. Der ambulante psychiatrische Pflegedienst arbeitet nach den allgemein anerkannten medizinischen und pflegefachlichen Erkenntnissen der aktivierenden Pflege. • Gemeinsames Erarbeiten einer Pflegeplanung mit den Patienten auf Grundlage des Behandlungsplans des verordnenden Arztes •Lernleistung (zeitlich, örtlich, situativ, zur Person) • Orientierung • problemlösendes Denken • Realitätsbezug • Tagesstrukturierung •Zugang zur eigenen Krankheitssymptomatik •Rechtzeitiges Erkennen von Krisen, sachgerechtes Bewerten von Symptomen einer Krise. Abschwächung des Krisenverlaufs •Verbesserung der Kompetenz der Patienten und ihres persönlichen Umfeldes, mit Krisen angemessen umgehen zu können •Stärkung des Selbsthilfepotenzials durch Vermittlung spezieller Verhaltensweisen bei verschiedenen Störungsformen und zur Konfliktbewältigung •Aktivierung/Training elementarer Fähigkeiten zur Bewältigung des Alltags •Erarbeiten von Orientierungshilfen im Alltag, Schaffung einer sicheren Umgebung •Aufklärung und Anleitung der Angehörigen und weiterer Bezugspersonen im Umgang mit den Verhaltensweisen der Patienten •Kontaktaufnahme und Kooperation mit anderen Diensten, Fachpersonal und Institutionen •Unterstützung bei der medikamentösen Therapie DIE AMBULANTE PSYCHIATRISCHE KRANKENPFLEGE Der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) hat 2005 die Richtlinien der häuslichen Krankenpflege um die psychiatrische Krankenpflege ergänzt. Sie soll dazu beitragen, dass psychisch kranke Menschen ein würdiges, eigenständiges Leben in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung führen können. Ziel der psychiatrischen Krankenpflege ist außerdem, wiederkehrende Klinikaufenthalte zu vermeiden und Behandlungsabbrüchen vorzubeugen. Die psychiatrische Krankenpflege verordnen Ärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psy- chia trie, Psychotherapeutische Medizin und Ärzte mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie. Auch Hausärzte sind berechtigt, die psychiatrische Krankenpflege zu verordnen. Allerdings muss in solchen Fällen die Diagnose fachärztlich gesichert sein. Bestandteil der Verordnung soll der vom Arzt erstellte Behandlungsplan sein, der die • Indikation, • die Fähigkeitsstörungen, • die Zielsetzung der Behandlung, • die Behandlungsschritte umfasst. Ziele •Erreichen einer Pflegeakzeptanz unter •Erreichen einer zeitlichen, örtlichen, situati- anderem durch anamnestische Arbeit mit dem Patienten und dessen Umfeld •Identifizieren beziehungsweise Aufdecken von Konfliktthemen und -feldern •Zeitnahe Bewältigung von Krisensituationen durch begleitende Hilfe bei den Aktivitäten des täglichen Lebens •Entwicklung kompensatorischer Hilfen durch Vermittlung von adäquaten Copingstrategien •Alltagskompetenztraining •Psychoedukation •Beziehungsarbeit und Vermittlung sozialer Kompetenzen •Erreichen einer höchst möglichen Selbstständigkeit / Verbleib in häuslicher Umgebung ven und persönlichen Orientierung •Erreichen von Autonomie und eigenverantwortlicher Lebensführung