Ihr Gesundheitsamt informiert Mumps Erreger/Vorkommen Mumps (Ziegenpeter) ist eine weit verbreitete Erkrankung, die durch das Mumpsvirus hervorgerufen wird und sowohl Kinder als auch Erwachsene befallen kann. Krankheitserscheinungen Die Infektion mit dem Mumpsvirus verläuft in den meisten Fällen milde als fieberhafte Infektion, in deren Verlauf es zu einer deutlich sichtbaren Schwellung der Ohrspeicheldrüsen kommt (dicke Backe, abstehendes Ohrläppchen). Auch andere Drüsen wie z.B. die Bauchspeicheldrüse oder die Keimdrüsen können befallen sein. Die Patienten klagen über Bauchschmerzen, Appetitlosigkeit, Erbrechen. Häufig kommt es auch zu einer milden Entzündung des zentralen Nervensystems. Bei Jugendlichen und erwachsenen Männern kann das Mumpsvirus die Hoden befallen und eine Unfruchtbarkeit verursachen. Dauer der Ansteckungsfähigkeit Die Ansteckungsfähigkeit ist 7 Tage vor bis 9 Tage nach Schwellung. Inkubationszeit Die Inkubationszeit beträgt 12-25 Tage. Meldepflicht der Gemeinschaftseinrichtung an Gesundheitsamt gemäß § 34 IfSG Verdacht und Erkrankung sind meldepflichtig. Meldepflicht von behandelnden Ärzten gemäß § 6 IfSG und von Laborärzten gemäß § 7 an Gesundheitsamt Seit dem 29.03.2013 besteht gemäß § 6 IfSG eine Meldepflicht für behandelnde Ärzte. Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod sind namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Gemäß § 7IfSG ist für Laborärzte der Nachweis der entsprechenden Erreger meldepflichtig an das für den Einsender der Proben zuständige Gesundheitsamt. Stand: 05/2013 Mumps Vorbeugende Maßnahmen Die beste und wirksamste Vorbeugung ist die Mumps-Impfung. Sie ist sehr gut verträglich, jederzeit nachholbar und sollte in Form des Kombinationsimpfstoffs gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR)und ggf. auch zusammen mit Windpocken(MMRV) gegeben werden. Die 1. Impfung sollte beim Kleinkind im Alter von 11-14 Monaten durchgeführt werden, die 2. Impfung kann bereits 4-6 Wochen (15.-23.Monate) später erfolgen. Wichtigste Maßnahme zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung ist die postexpositionelle Impfung bisher ungeimpfter bzw. nur einmal geimpfter Kontaktpersonen (Riegelungsimpfung). Diese Inkubationsimpfung sollte innerhalb der ersten 3 Tage nach Exposition erfolgen. Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen auf die Wiederzulassung nach Erkrankung: Maßnahmen bei Erkrankten: An Mumps erkrankte Patienten sollten bei stationärer Behandlung getrennt untergebracht werden. Nach §34 des IfSG dürfen Personen, die an Mumps erkrankt oder dessen verdächtig sind, solange in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichtsoder sonstige Tätigkeiten (bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben) ausüben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechend dürfen auch die in Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten, die an Mumps erkrankt sind, weder die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nutzen, noch an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung teilnehmen. Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen an Mumps erkrankte Kinder Schulen und Kindertageseinrichtungen nach Abklingen der klinischen Symptome, jedoch frühestens 5 Tage nach Ausbruch der Erkrankung wieder besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Maßnahmen bei Kontaktpersonen: Ungeimpfte bzw. ungeschützte Personen, die in der Wohngemeinschaft oder Gemeinschaftseinrichtung Kontakt zu einer Person mit ärztlich bestätigter Mumpserkrankung (oder einem Verdachtsfall) hatten, dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung für die Dauer der mittleren Inkubationszeit von 18 Tagen nicht besuchen oder in ihr tätig sein. Ein Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich: -wenn bei den Kontaktpersonen 2 Impfungen dokumentiert sind -wenn eine glaubwürdige (z.B. bei vor 1970 geborene Personen) oder eine dokumentierte frühere Mumpserkrankung vorlag. Für detaillierte Empfehlungen bezüglich des Kontaktmanagements bei Mumps in Abhängigkeit vom Impf- und Immunstatus steht das zuständige Gesundheitsamt zur Verfügung. Stand: 05/2013