Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Einführung in das Umweltrecht 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-1 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz „Kostenlose“ Umweltgüter Die Umweltgüter − Luft, − Wasser und − Boden kennzeichnet eine weitgehend unentgeltliche Inanspruchnahme (Verbrauch, Verschmutzung). Zur Vermeidung einer übermäßigen Inanspruchnahme stehen dem Staat grundsätzlich folgende Möglichkeit zur Verfügung: − Umweltschutz als Staatsaufgabe, finanziert aus allgemeinen Steuermitteln (“social costs”), ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-2 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz „Kostenlose“ Umweltgüter (Fortsetzung) − Gebote, Verbote, Auflagen, − Festsetzung von Preisen für die Beanspruchung von Umweltgütern (Verursacherprinzip) sowie − Subventionierung und Steuererleichterung für Umweltinvestitionen. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-3 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Ziele des Umweltrechts Trotz der Heterogenität aller umweltrechtlichen Regelungsmaterien lassen sich die dem Umweltrecht zu Grunde liegenden Ziele auf einen gemeinsamen Nenner bringen: − dem Menschen eine Umwelt zu sichern, die es ihm ermöglicht, ein gesundes Leben und ein menschenwürdiges Dasein zu führen, − die Umweltgüter sowie die Pflanzen- und Tierwelt vor − nachteiligen Eingriffen durch Menschen zu schützen, − bereits eingetretene Schäden oder Nachteile aus Umwelteingriffen weitestgehend zu beseitigen. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-4 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Grundprinzipien des Umweltrechts Das Umweltrecht strebt die Verwirklichung seines Zwecks/ seiner Ziele auf der Basis von drei tragenden Grundsätzen an (Prinzipientrias): − Vorsorgeprinzip, − Verursacherprinzip und − Kooperationsprinzip. Neben dieser Prinzipientrias gibt es weitere umweltpolitische Grundsätze wie z. B. den der Eigenverantwortlichkeit und des ökologischen Abwägungsgebotes, die entweder Konkretisierungen oder Ausnahmen des Hauptprinzips sind. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-5 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Vorsorgeprinzip Das Vorsorgeprinzip ist gekennzeichnet durch − ein vorausschauendes Handeln, um dem Entstehen von möglichen Umweltbelastungen vorzubeugen, − den schonenden Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen, − die Beweislastumkehr in der Zivilrechtsprechung und − den Ausschluss von Haftungsansprüchen durch Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen. ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-6 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Vorsorgeprinzip (Fortsetzung) Die normativen (wertausfüllungsbedürftigen) Einzelausprägungen des Vorsorgegrundsatzes lassen sich zu folgenden allgemeinen Regeln zusammenfassen: − die Umweltbelastungen sollen nicht weiter anwachsen, − das Gebot zum Einsatz optimaler Technologien soll sicherstellen, dass Immissionen nach dem Stand der Technik begrenzt werden, ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-7 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Vorsorgeprinzip (Fortsetzung) − behördliche Maßnahmen sollen nicht vom Nachweis, sondern von der Wahrscheinlichkeit der Schädlichkeit eines Stoffes abhängen, − die Umweltbelange sollen bei jeder Planungsentscheidung mitberücksichtigt werden und − die Wirkung von Eingriffen muss auf das zumutbare Maß reduziert werden. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-8 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Verursacherprinzip Mit Hilfe des Verursacherprinzips wird bestimmt, − wem einzelne Umweltbeeinträchtigungen zuzurechnen sind und − wer für die Beseitigung bzw. Vermeidung in die Pflicht genommen werden soll, und es stellt dabei auf die materielle Verantwortlichkeit ab. Den Verursacher treffen also Unterlassungs- und Beseitigungspflichten sowie Ausgleichs- und ggf. Schadenersatzoder Entschädigungspflichten. ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-9 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Verursacherprinzip (Fortsetzung) Das Verursacherprinzip wird ergänzt durch das Gemeinlastprinzip, nach dem die Kosten des Umweltschutzes auch auf die Allgemeinheit verteilt werden können (Investitionsbeihilfen, Subventionen, Steuervergünstigungen). 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-10 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Kooperationsprinzip Das Kooperationsprinzip beinhaltet die Lösung der Umweltprobleme durch Zusammenarbeit von Staat und Gesellschaft: − frühzeitige Beteiligung der gesellschaftlichen Kräfte am umweltpolitischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess (Anhörung der beteiligten Kreise); − die Aufgaben des Umweltschutzes sind leichter mit als gegen die gesellschaftlich relevanten Gruppen durchsetzbar; − Nutzbarmachung “privaten” Sachverstandes; − Ausübung staatlicher Aufgaben durch “beliehene Unternehmen” (TÜV); ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-11 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Kooperationsprinzip (Fortsetzung) − Institutionalisierung der Mitverantwortung der Wirtschaft für den Umweltschutz z. B. durch Beratergremien (Strahlenschutzkommission, Rat von Sachverständigen für Umweltfragen); − Gefahr von Kompromissen auf Kosten der Allgemeinheit. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-12 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Internationales Umweltrecht Völkerrecht Völkerrechtliche Verträge sind Rechtsnormen, die das Verhältnis von Staaten und internationalen Organisationen (bi-/ multilateral) zueinander regeln. Sie sind nur für die Vertragspartner verbindlich und bedürfen der Umsetzung in nationales Recht (Zustimmungsgesetze). Die Möglichkeiten zur zwangsweisen Durchsetzung fehlen. − Washingtoner Artenschutzabkommen 1973, − Klimakonvention von Rio 1992, Kyoto-Protokoll 1997, − Meeresschutzabkommen OSPAR 1992, − Weltgipfel in Johannesburg 2002 … 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-13 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Internationales Umweltrecht Europarecht Beim Europarecht handelt es sich um supranationales Recht, das im Gegensatz zum Völkerrecht unmittelbar Rechte und Pflichten des Bürgers berührt. Den Organen der Gemeinschaft stehen folgende Handlungsformen zur Verfügung: − Verordnungen, − Richtlinien, − Entscheidungen, − Empfehlungen, − Stellungnahmen. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-14 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Europäische Rechtsordnung Verordnungen Allgemein gültige Rechtssätze, die unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat gelten, ohne dass es eines nationalen Gesetzgebungsverfahrens bedarf: − Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 → CLP-Verordnung. Richtlinien Hinsichtlich der aufgestellten Ziele für die Mitgliedsstaaten verbindliche Rechtsnorm, die jedoch den Mitgliedsstaaten die Wahl der Form/Mittel überlässt: − RL (EWG) Nr. 313/90 → Umweltinformationsgesetz UIG. ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-15 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Europäische Rechtsordnung Entscheidungen Einzelakte, die für denjenigen Mitgliedsstaat verbindlich sind, dem gegenüber sie ergangen sind (vergleichbar mit deutschem Verwaltungsakt). Empfehlungen, Stellungnahmen Unverbindliche Regelungen, die nur die Auffassung der EU zu verschiedenen Punkten wiedergeben. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-16 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Entwicklung des EU-Umweltrechts − Pariser Vertrag vom 18.04.1951: Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl EGKS (in Kraft ab 23.07.1952); − Römische Verträge vom 25.02.1957: Vertrag zur Gründung der EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM (in Kraft ab 01.01.1958); EGKS, EWG und EURATOM bilden zusammen die Europäische Gemeinschaft; − Pariser Gipfelkonferenz vom 20.12.1972: Start der umweltpolitischen Aktivitäten durch die Schlusserklärung des Gipfels; ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-17 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Entwicklung des EU-Umweltrechts (Fortsetzung) − Die EG-Kommission stellt Umweltschutzprogramme (Umweltaktionsprogramme) auf, ohne dass es dafür eine Rechtsgrundlage in den Gemeinschaftsverträgen gibt: Art. 235 EWG-Vertrag: „Erscheint eine Tätigwerden der Gemeinschaft erforderlich, um im Rahmen des Gemeinsamen Marktes eines ihrer Ziele zu verwirklichen, und sind in diesem Vertrag die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung der Versammlung die geeigneten Vorschriften.“; 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold ... 2-18 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Entwicklung des EU-Umweltrechts (Fortsetzung) − Einheitliche Europäische Akte EEA vom 28.02.1986, die Umweltpolitik ist als eigenständige Politik in den EWGVertrag aufgenommen und der Umweltschutz ausdrücklich gemeinschaftsrechtlich konstituiert (in Kraft seit 01.07.1987); − Vertrag von Maastricht vom 07.02.1992, Verfeinerung der nunmehr tragfähigen Ermächtigung für spezifisch umweltpolitische Aktivitäten der Gemeinschaft (Art. 130r bis t des EWG-Vertrages, dann Art. 174 bis 176, in der konsolidierten Fassung von März 2010 Art. 191 bis 193). 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-19 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Vertrag über die Europäische Union EUV Titel XX Umwelt Artikel 191 (1) Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei: − Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität; − Schutz der menschlichen Gesundheit; − umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen; − Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels. ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-20 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Vertrag über die Europäische Union EUV Titel XX Umwelt Artikel 191 (Fortsetzung) (2) Die Umweltpolitik der Union zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Union auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-21 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Vertrag über die Europäische Union EUV Titel XX Umwelt Artikel 193 Die Schutzmaßnahmen, die aufgrund des Artikels 192 getroffen werden, hindern die einzelnen Mitgliedstaaten nicht daran, verstärkte Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu ergreifen. Die betreffenden Maßnahmen müssen mit den Verträgen vereinbar sein. Sie werden der Kommission notifiziert. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-22 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Entwicklung des Deutschen Umweltrechts 1957 1959 1968 1968 1971 1971 1971 1972 1972 Wasserhaushaltsgesetz (derzeit 7. Novelle aus 2009) Atomgesetz Altölgesetz Pflanzenschutzgesetz Benzinbleigesetz Fluglärmgesetz Tierschutzgesetz Abfallgesetz DDT-Gesetz ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-23 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Entwicklung des Deutschen Umweltrechts (Fortsetzung) 1974 1974 1975 1976 1976 1976 1980 1993 22.05.16 Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundeswaldgesetz Wasch- und Reinigungsmittelgesetz Bundesnaturschutzgesetz Energieeinsparungsgesetz Abwasserabgabengesetz Chemikaliengesetz Umweltschutz als Staatsziel (Art. 20a GG) Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-24 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Deutsche Rechtsordnung Verfassungsrecht Das Verfassungsrecht stellt die rechtliche Grundordnung des Staates dar: − Grundgesetz GG. Gesetze Rechtsnormen, die von Parlamenten in verfassungsrechtl. vorgeschriebenen Verfahren erlassen werden: − Wasserhaushaltsgesetz WHG. ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-25 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Deutsche Rechtsordnung Rechtsverordnungen Rechtsnormen der Exekutivorgane (Regierungen, Minister, Verwaltungsbehörden), die das Parlament von Detailarbeit entlasten sollen: − Abwasserverordnung AbwV. Verwaltungsvorschriften Weisungen einer Behörde an nachgeordnete Behörden (verwaltungsinterne Regelung ohne direkte Außenwirkung, keine Rechtsnorm!), die der einheitlichen Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen dienen: − VwV wassergefährdende Stoffe VwVwS. ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-26 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Deutsche Rechtsordnung Satzungen Regelungen von Selbstverwaltungsträgern (Städte, Kommunen) für ihre Mitglieder: − Abwassersatzungen. ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-27 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Umweltschutz als Staatsziel im Grundgesetz Artikel 20a Umweltpflegeprinzip Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-28 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Einteilung der Rechtsgebiete Öffentliches Recht Das öffentliche Recht beschäftigt sich mit dem Verhältnis des Einzelnen zum Staat und dem Verhältnis der Verwaltungsträger untereinander: z. B. − Grundgesetz GG, − Wasserhaushaltsgesetz WHG, − Verwaltungsverfahrensgesetz VwVerfG, − Strafgesetzbuch StGB. ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-29 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Einteilung der Rechtsgebiete Privatrecht Das Privatrecht behandelt die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen untereinander: z. B. − Bürgerliches Gesetzbuch BGB, − Umwelthaftungsgesetz UmweltHG. ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-30 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Gesetzgebungskompetenz Entgegen dem Grundsatz in Art. 30 (Kompetenzvermutung der Länder) und Art. 70 Abs. 1 GG, nach dem die Länder grundsätzlich berechtigt sind, Gesetze zu erlassen, werden die meisten Gesetze heute nicht von den Ländern, sondern vom Bund erlassen. Hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des jeweiligen Normgebers wird unterschieden: Ausschließliche Bundesgesetzgebungskompetenz (Art. 71, 73 GG) − auswärtigen Angelegenheiten, − Verteidigung, − Währungs- und Geldwesen. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold ... 2-31 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Gesetzgebungskompetenz Konkurrierende Gesetzgebung (Art. 72, 74, 74a GG) − Abfallwirtschaft, − Chemikaliensicherheit, − Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, − Kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz (Vollzug im Bundesauftrag). Abweichungsgesetzgebung (Art. 72 Abs. 3 GG ) − Wasserrecht. ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-32 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Instrumente des Umweltrechts Ordnungsrechtliche Instrumente des Umweltrechts − Anmelde- und Anzeigepflichten, Auskunftspflichten, Sicherungspflichten, − gesetzliche Verbote mit Erlaubnis- und Genehmigungsvorbehalt (präventive/repressive Verbote), − Verfügungen der Verwaltung auf Grundlage des allgemeinen Verfahrens-, Sicherheits- und Polizeirechts; ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-33 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Instrumente des Umweltrechts Planungsinstrumente des Umweltrechts − Fachplanung (Landschaftsplanung, Luftreinhaltepläne, wasserwirtschaftliche Pläne, Abfallentsorgungspläne), − raumbezogene Gesamtplanung (Raumordnungspläne, Bauleitplanung); Umweltverträglichkeitsprüfung − vorhabenbezogene Ermittlung der Auswirkungen auf die Umwelt (Abschätzung des Umweltrisikos), − Verfahrensregelung zur Informationsbeschaffung; ... 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-34 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Instrumente des Umweltrechts Abgabenrechtliche Instrumente des Umweltrechts − Umweltsteuern, − Lenkungsabgaben, − Ausgleichsabgaben (Kompensation von Eingriffen); Informale Instrumente im Umweltrecht − Empfehlungen, Warnungen, Appelle, behördliche Umweltberatung; 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-35 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Begriffsdefinition Vorsatz Vorsatz ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolgs. Der Begriff des Vorsatzes entspricht nach h. M. der Begriffsbestimmung im Strafrecht. Der Vorsatz entfällt bei - verschuldetem - Irrtum (Vorsatztheorie) über die Voraussetzungen oder die Rechtswidrigkeit des Handelns (nicht über die Rechtsfolgen); doch wird bei Rechtsirrtum oftmals eine Haftung wegen Fahrlässigkeit bestehen bleiben. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-36 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Begriffsdefinition Fahrlässigkeit Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht lässt. Fahrlässig handelt sowohl, wer den rechtswidrigen Erfolg (Schaden) zwar voraussieht, aber hofft, er werde nicht eintreten, als auch derjenige, der den Erfolg nicht voraussieht, ihn aber bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen können. Bei grober Fahrlässigkeit ist Voraussetzung, dass die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders grobem Maße verletzt wurde, dass also selbst einfachste, jedem einleuchtende Überlegungen nicht angestellt werden. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-37 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Wasch- und Reinigungsmittelgesetz § 13 Überwachung (3) Hersteller, Einführer und Händler haben den von der zuständigen Landesbehörde mit der Überwachung beauftragten Personen das Betreten von Grundstücken, Anlagen und Geschäftsräumen während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeit zu gestatten. Außerhalb dieser Zeiten besteht diese Verpflichtung nur, sofern die Probenahme zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. In diesem Falle ist auch das Betreten von Wohnräumen zu gestatten. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold ... 2-38 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Wasch- und Reinigungsmittelgesetz § 13 Überwachung (Fortsetzung) (3) Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird durch Sätze 2 und 3 eingeschränkt. (4) Hersteller, Einführer und Händler haben auf Verlangen ferner die zur Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen, die erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme der Herstellungsbeschreibungen zur Verfügung zu stellen und technische Ermittlungen und Prüfungen, insbesondere Probeentnahmen, zu gestatten. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold ... 2-39 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Wasch- und Reinigungsmittelgesetz § 13 Überwachung (Fortsetzung) (6) Der zur Erteilung einer Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aussetzen würde. 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-40 Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Rückblick „Rechtssystematik“ „Kostenlose“ Umweltgüter Ziele des Umweltrechts Grundprinzipien des Umweltrechts Entwicklung des Deutschen Umweltrechts Deutsche Rechtsordnung Vorsorgeprinzip Umweltschutz als Staatsziel im Grundgesetz Verursacherprinzip Einteilung der Rechtsgebiete Kooperationsprinzip Gesetzgebungskompetenz Internationales Umweltrecht Instrumente des Umweltrechts Europäische Rechtsordnung OWI-Recht und Überwachung Entwicklung des EU-Umweltrechts 22.05.16 Leibniz Universität Hannover/Institut für Technische Chemie/M. Siebold 2-41