Gewerbliche Gebäude Antrag Stand: 01.07.2014 Continentale Sachversicherung AG Direktion: Ruhrallee 92, 44139 Dortmund www.continentale.de Inhalt: Antrag auf –Gebäudeversicherung –Mietausfallversicherung –Gebäude-Glasversicherung S.6e.4970.07/14 –Werbeanlagenversicherung Antrag auf gewerbliche Gebäude-, Mietausfall-, Gebäude-Glas- und Werbeanlagenversicherung Die beantragten Versicherungen sind rechtlich selbstständige und voneinander unabhängige Verträge. Beantragt gelten nur die Versicherungen, die angekreuzt und/oder für die Beiträge eingetragen sind. Zutreffendes bitte ankreuzen. Interne Vermerke Antragsteller Gebäude/Feuer-RohbauMietausfall Gebäude-Glas/Werbeanlagen Beantragte Versicherung Neu Änderung Neu Änderung Neu Änderung Antragsnummer Versicherungsnummer Nachname, Vorname, Firma Frau Herr Firma Vertriebspartner/interne Vermerke MD/RD VEP werbend Sonstiges Namensergänzungen z. B. Geschäftsführer bei GmbH MD/RD VEP bestandsführend Straße, Hausnummer Angebots-Nr.: PostleitzahlOrt CABRIO-Nr./Fremd-Nr. 1: Telefonnummer für Rückfragen1) Geburtsdatum Antragsteller/ Geschäftsführer E-Mail-/Internetadresse1) Adresskonto-Nr.: Fremd-Nr. 2: Fremd-Nr. 3: VEP-Name: Telefon-Nr.: 1) freiwillige Angabe Weiterer Vertrag im Verbund Zwangs-/ Insolvenzverwalter (wenn abweichend von der Anschrift/Name und Anschrift des Eigentümers bei Zwangs-/Insolvenzverwaltung) Versicherungsort (wenn abweichend von der Anschrift) Original für Versicherer Risikofragen *Nutzungsart Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht: Die nachfolgend mit einem * versehenen Risikofragen zu der (den) beantragten Versicherung/en sind für den Vertragsabschluss erheblich und deswegen nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten. Eine Verletzung Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht kann uns zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigen oder zu einer Vertragsanpassung führen. Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz unter Ziffer 1 der „Erklärungen des Antragstellers/der zu versichernden Person(en) und Informationen“. *Welche Betriebe, Geschäfte und Läger befinden sich in den zu versichernden Gebäuden (ggf. gesondertes Blatt)? Nutzungsart Einstufung nach Betriebsartenverzeichnis (SWNR) Anteil: Anteil: % Anteil: % Eigentums­ verhältnisse Ich bin Eigentümer Leasingnehmer des zu versichernden Gebäudes bzw. Grundstücks. Wer ist Eigentümer, wenn nicht Antragsteller (Name, Anschrift) Realrechts­ bestätigung Nein Ja Besteht Vorsteuerabzugsberechtigung? NameAnschrift Kreditgeber benachrichtigen Vertragsdauer Gebäude Mietausfall Gebäude-Glas *Vor-/Neben­ versicherungen jährlich 0 Uhr 1/2 jährlich (3 % Zuschlag) Nein Zwangsverwalter Aktenzeichen 0 Uhr 1/4 jährlich (5 % Zuschlag) Vertragsverlängerung/Kündigung der Verträge Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn die Kündigung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahrs der anderen Partei in Schriftform zugegangen ist. monatlich, nur bei Abruf (8 % Zuschlag) *Bitte beachten Sie die Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht Bestehen oder bestanden Vorversicherungen der beantragten Art für Sie oder das zu versichernde Risiko (z. B. Voreigentümer) Ja (wenn ja, welche) Vertragskündigung von Versicherungs- Versicherungs- nummer summe Ablauf Versicherer Ver- Vers.sicherer Nehmer Wurden Sie oder das Gebäude innerhalb der letzten 5 Jahre von Schäden betroffen, für die jetzt Versicherungsschutz beantragt wird? Art der Versicherung, Versicherer, Versicherungsort, Schadenjahr, Schadenhöhe, Schadenursache (ggf. gesondertes Blatt) Nein *Vorschäden Elementar Mieter/Pächter Beantragter Vertragsbeginn/Vertragsablauf Vertragsdauer 0 Uhr 0 Uhr 1 Jahr 3 Jahre 0 Uhr 0 Uhr 1 Jahr 3 Jahre 0 Uhr 0 Uhr 1 Jahr 3 Jahre Art der Versicherung *Vorschäden Insolvenzverwalter Feuer-Rohbau Zahlungsperiode Nutzfläche gesamt = 100 % % Ja (wenn ja, von welchen) Falls weitere Elementarschäden beantragt werden: Sind auf dem Versicherungsgrundstück innerhalb der letzten 10 Jahre Schäden durch weitere ­Elementargefahren (Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) eingetreten? Nein Ja, nur ein Schaden unter 5.000 EUR J a, ein Schaden über 5.000 EUR oder mehrere (Diese Risiken sind vorlagepflichtig. Zusatzformular ‘Erweiterte Risikobeurteilung zur Versicherung weiterer Elementarschäden’ – S.6e.4973 erforderlich). Gebäude­ versicherung Beantragt wird Versicherungsschutz für die Gefahren Sofern die Gefahr Feuer nicht beantragt wird: Feuer (F) Es besteht eine Feuerversicherung bei: Versicherungsnummer Unbenannte Gefahren (SKC 3104 - gg. Zuschlag) Selbstbehalt 1.500 EUR und Höchstentschädigung je Versicherungsfall 2,5 Mio. EUR Sturm (St) weitere Elementarschäden (EE) (Risiken, die sich in ZÜRSGefährdungsklasse 0 oder 3 befinden, sind vorlagepflichtig. Wasserlöschanlagen-Leckage (SK 5101 - gg. Zuschlag) Formular 6e.4973 ist zusätzlich einzureichen.) Leitungswasser (LW) Weitere Gefahren (WG = EC a + b) Selbstbehalt 1.500 EUR und Höchstentschädigungsgrenze je Versicherungsfall 2,5 Mio. EUR (Graffitischäden: Entschädigungsgrenze 5.000 EUR; Selbstbehalt 500 EUR) Erdbeben-Zone ZÜRS-Zone Wartezeit siehe § 15 BWE 2008 der Continentale. Ohne Vorschäden: Selbstbehalt je Schaden von 10 %, mindestens 500 EUR, höchstens 5.000 EUR. Mit einem Vorschaden bis 5.000 EUR: Selbstbehalt je Schaden von 10 %, mindestens 1.000 EUR, höchstens 5.000 EUR. Für Risiken in der Erdbebenzone und/oder Zürszone 3 gilt eine Höchst­entschädigung von 3 Mio. EUR je Versicherungsfall vereinbart. Für die beantragten Gefahren besteht ebenso Versicherungsschutz für Mietausfallschäden in Höhe von 10 % der Gebäudeversicherungssumme, max. 500.000 EUR für eine Haftzeit von 12 Monaten. (s. Position 2.1.8 der Pauschaldeklaration zur Gebäudeversicherung - Mietausfallversicherung). Vertragsgrundlage der Mietausfallversicherung sind die ABM der Continentale. Mietausfallschäden infolge eines Sachschadens an Photovoltaikanlagen sind nicht versicherbar. (Klauseln SKC 3302, SKC 3303, SKC 5302, SKC 5303, SKC 6302, SKC 6303, SKC 7302) Für die Klauseln SKC 3303, SKC 6303, SKC 7302 gelten die dort genannten Selbstbeteiligungen vereinbart. Feuer-Rohbauversicherung, wenn das Gebäude noch nicht fertig gestellt ist Rohbaubeginn Bezugsfertig ab *Bitte beachten Sie die Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht *Baujahr des Gebäudes *Gebäudeart (z. B. Büro-/Geschäfts-/Werkstattgebäude) *Bauartklasse (siehe Rückseite) *Fertighaus (Hersteller/Typ) *Sind am Gebäude Sanierungen vorgenommen worden? Nein Ja, bitte Sanierungsbogen S.6e.4139 beifügen. *Ist das Gebäude wegen Sanierungs- oder Umbauarbeiten vorübergehend nicht benutzbar? Nein Ja (Direktionsanfrage) *Ist ein bezugsfertiges Gebäude leer stehend und/oder ungenutzt? Nein Ja (Direktionsanfrage) *Gefahrerhöhungen Bauartklasse III/Fertighausgruppe III (Zuschläge: F = 140 %, LW = 70 %, St = 70 %, EE = 50 %, WG = ohne) Bauartklasse IV (Direktionsanfrage) Gebäude mit Gefahrerhöhung durch Lagerung oder durch Betriebe mit einer höheren Feuergefahr als der zu versichernde Betrieb innerhalb von 5 m Entfernung und ohne ausreichende bauliche Trennung (Direktionsanfrage) Schwimmbecken innerhalb des Gebäudes (LW-Zuschlag = 30 %) PhotovoltaikAnlage Gebäude an einer oder mehreren Seiten offen (Direktionsanfrage) Photovoltaik (PV)-Anlagen (Solarstromanlage zur Erzeugung elektrischer Energie) sind bedingungsgemäß nicht mitversichert. Ist eine PV-Anlage vorhanden? Nein Ja Soll diese mitversichert werden? Handelt es sich hierbei um eine reine Aufdachanlage? Ja Nein – nicht versicherbar Wurde die Anlage von einer Fachfirma installiert? Ja Nein – nicht versicherbar Nein Ja Angaben zur Photovoltaik-Anlage Installations-/Baujahr: Neuwert im Installationsjahr: Neuwert im Jahr: Neuwert: EUR EUR Wert 1970: EUR Wert 1914 Mark Zu versichernde Gefahren Feuer1) Leitungswasser Sturm2) Der Wert der PV-Anlage ist zu der Gebäubeversicherungssumme zu addieren (Beitragsberechnung). Schäden durch weitere Gefahren (BWG 2011) und Unbenannte Gefahren (SKC 3104) sind nicht versicherbar. 2) Schäden durch weitere Elementarschäden (BWE 2008) sind nicht versicherbar. 1) *Bitte beachten Sie die Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht *spezielle Fragen für Beherbergungs-/ Gastronomie­ betriebe Die Beantwortung der Fragen Nr. 1.-11. ist nur erforderlich, wenn es sich um einen Beherbergungs-/oder Gastronomiebetrieb handelt oder der Geschäftsbetrieb eine Bewirtung in sonstiger Form vorsieht: *1. Handelt es sich bei dem Betrieb/der Nutzung inkl. Nebenrisiken um einen Vergnügungs-/UnterhaltungsNein Ja – R isiko nicht oder Beherbergungsbetrieb mit Animierpersonal oder -vorführungen z. B. (Nachtbar/-lokal, Stundenhotel, Sauna-/Swingerclub) oder um eine Diskothek, eine(n) nicht in einem Gebäude integrierte(n), freistehende(n) versicherbar Kiosk oder Imbissstube? *2. Tägliche Öffnungszeiten des Betriebs: von Uhr bis Uhr An wie viel Tagen in der Woche ist der Betrieb geöffnet? *3. Sind im Betrieb Gesellschaftsräume, Säle, Bühnen usw. vorhanden? Nein Ja, Anzahl Art *4. Finden Unterhaltungsveranstaltungen (z. B. Theater, Tanz, Konzert usw.) statt? Nein Ja, Anzahl je Woche Monat Tage Jahr Art *5. Bei diesen Veranstaltungen öffentliche Ver- Kapelle/ Disk- Theater-/ geschlossene Gesellschaften (Familien anstaltungen mit Band jockey Rockgruppen feiern, Vereinsfeste, Tanzschulen usw.) handelt es sich um: Sonstige *6. Welche Personenkreise nehmen dort teil (mit Publikumsselektion)? *7. Welcher Musikstil wird bevorzugt gespielt? *8. Werden Eintrittsgelder erhoben? Nein *11. Neuwert EUR der Audio-/Video-/ Beleuchtungs-Ausstattung: *9. Finden die Veranstaltungen Ja in separaten Räumen statt? Nein *10. Ist eine Tanzfläche Ja vorhanden? Nein Ja Versicherungsform Versicherung zum gleitenden Neuwert (in M 1914) (Klausel SKC 2704) Gebäude-Beitragsberechnung Versicherungssumme Wert 1914 Gebäude Versicherung zum festen Neuwert Versicherung zum Zeitwert FBeitrag in M LWBeitrag in M StBeitrag in M EEBeitrag in M WGBeitrag in M Beitrags- 1914 – kaufm. Beitrags- 1914 – kaufm. Beitrags- 1914 – kaufm. Beitrags- 1914 – kaufm. Beitrags- 1914 – kaufm. satz1) gerundet – satz2) gerundet – satz3) gerundet – satz3) gerundet – satz3) gerundet – inkl. PVAnlage Basis Wert 1914 WZ Basis 1970 Versicherung zum Neuwert mit Wertzuschlagsklausel (Klausel SK 1707) ‰ ‰ Anpassungsfaktor (s. Tarif): x Zwischensumme Beitrag in EUR = Grundsumme Wert 1970: FBeitrag Beitrags- in EUR inkl. PVsatz1) Anlage Gebäude ‰ x x = LWBeitrag Beitrags- in EUR satz2) ‰ x = StBeitrag Beitrags- in EUR satz3) ‰ x = EEBeitrag Beitrags- in EUR satz3) = WGBeitrag Beitrags- in EUR satz3) +W ertzuschlag (s. Tarif) oder gem. Gutachten Neuwert inkl. WZ/ fester Neuwert/ Zeitwert Gebäude inkl. PVAnlage + + Versicherungssumme EUR Gebäude inkl. PVAnlage ‰ Nachlass SB = ‰ = % ./. EUR in Leitungs­ wasser EUR in Sturm ./. = ‰ = = = = = Mindestbeitrag = = = = = = = = Einschluss Ablei­ Entschä­ tungsrohre auf digungs­ Versicherungs­ grenze grundstück SKC 5204 ‰ + Einschluss Ablei­ Entschä­ tungsrohre außer­ digungs­ halb Versiche­ grenze rungsgrundstück SKC 5205 ‰ + = = Zu erhöhende Pauschal­ deklarations­position oder Positionsgruppe Erhöhung um in EUR Zwischensumme ­Beitrag/MB in EUR Gesamtbeitrag Gebäude % ‰ = Ziffer(n) Nachlässe = Zwischensumme Beitrag in EUR Zwischensumme Beitrag in EUR Zuschlag PDErhöhungen ‰ Nachlass für einen Selbstbehalt von ‰ + ‰ + ‰ + ‰ + ‰ + ‰ + ‰ + ‰ + ‰ + ‰ + ‰ + ‰ + ‰ + ‰ + ‰ + = = = = = Neubaunachlass % ./. ./. ./. ./. ./. Bündelnachlass % ./. ./. ./. ./. ./. Jahresbeitrag in EUR = = = = = Ratenzahlungszuschlag + + + + + Beitrag gemäß Zahlungs­ periode (ggf. inkl. Raten­ zahlungszuschlag) = = = = = Versicherungssteuer + + + + + Beitrag gemäß Zahlungs­ periode (ggf. inkl. Raten­ zahlungszuschlag) inkl. Versicherungssteuer = = = = = Beitrag gem. Zahlungsperiode (ggf. inkl. Ratenzahlungszuschlag) für alle beantragten Gefahren inkl. Versicherungssteuer 1) 2) 3) inkl. %-Zuschlag für Gefahrerhöhungen u. ‰ -Zuschlag für unbenannte Gefahren inkl. %-Zuschlag für Gefahrerhöhungen u. ‰-Zuschlag für Wasserlöschanlagen-Leckage inkl. %-Zuschlag für Gefahrerhöhungen = EUR Mietausfallversicherung Liegt der Bruttojahresmietwert der versicherten Gebäude über 10 % der Gebäudeneuwertsumme (ohne PV-Anlage), maximal 500.000 EUR? Nein Ja Soll die Haftzeit auf 24 Monate verlängert werden? Ja Nein Falls eine Frage mit ‚Ja‘ beantwortet wurde: Bitte eine separate Mietausfallversicherung in Höhe des gesamten Bruttojahresmietwertes beantragen. In diesem Fall entfällt Position 2.1.8 (Mietausfallversicherung) der Pauschaldeklaration zur Gebäudeversicherung. Mietausfallversicherung (nur möglich in Kombination mit einer gewerblichen Gebäudeversicherung bei der Continentale Sachversicherung AG) Versichert ist der Mietausfall infolge Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und/oder weitere Elementarschäden sowie Schäden durch weitere Gefahren (EC a + b). Mietausfallschäden infolge eines Sachschadens an Photovoltaikanlagen sind nicht versicherbar. Versicherungssumme: Jahresmietwert einschließlich Mietnebenkosten aller vermieteten Räume und/oder Mietwert aller selbst genutzten und unentgeltlich überlassenen Räume. Bei einer Verlängerung der Haftzeit von 12 auf 24 Monate ist für die Ermittlung der Versicherungssumme der Zweijahresbrutto-Mietwert zugrunde zu legen. Auf den Beitrag kann dann ein Nachlass in Höhe von 30 % angerechnet werden. Haftzeit: 12 Monate 24 Monate Versicherte Gefahren: Feuer Versicherungsnummer Sofern die Gefahr Feuer Es besteht eine Feuerversicherung bei: nicht beantragt wird: Unbenannte Gefahren (SKC 8123 - gg. Zuschlag) Selbstbehalt 1.500 EUR und Höchstentschädigung je Versicherungsfall 2,5 Mio. EUR Leitungswasser Sturm Weitere Elementarschäden Wasserlöschanlagen-Leckage (SK 8104 - gg. Zuschlag) Bei Versicherung weiterer Elementarschäden: Bei Versicherung weiterer Gefahren: Weitere Gefahren (EC a + b) Erdbeben-Zone ZÜRS-Zone Wartezeit siehe § 15 BWE-MA 2011 der Continentale. Ohne Vorschäden: Selbstbehalt je Schaden von 10 %, mindestens 500 EUR, höchstens 5.000 EUR. Mit einem Vorschaden bis 5.000 EUR: Selbstbehalt je Schaden von 10 %, mindestens 1.000 EUR, höchstens 5.000 EUR. Für Risiken in der Erdbebenzone und/oder Zürszone 3 gilt eine Höchstentschädigung von 3 Mio. EUR je Versicherungsfall vereinbart. Selbstbehalt 1.500 EUR, Höchstentschädigung 2,5 Mio. EUR je Versicherungsfall. MietausfallBruttojahresmietwert / MA-FBeitrag in MA-LW- Beitrag in MA-StBeitrag in MA-EEBeitrag in Beitragsberechnung Zweijahresbruttomietwert Beitrags- EUR Beitrags- EUR Beitrags- EUR Beitrags- EUR 1) 2) 3) 3) Bruttojahres­ bei zweijähriger Haftzeit satz satz satz satz mietwert ‰ = ‰ = ‰ = ‰ = Nachlässe Haftzeitnachlass % Zwischensumme Gesamtbeitrag GebäudeMietausfall Glas­ versicherung ‰ = ./. ./. ./. ./. ./. = = = = = Neubaunachlass % ./. ./. ./. ./. ./. Bündelnachlass % ./. ./. ./. ./. ./. Jahresbeitrag = = = = = Ratenzahlungszuschlag + + + + + Beitrag gemäß Zahlungs­ periode (ggf. inkl. Raten­ zahlungszuschlag) = = = = = Versicherungssteuer + + + + + Beitrag gem. Zahlungs­ periode (ggf. inkl. Raten­ zahlungszuschlag) inkl. Versicherungssteuer = = = = = = Beitrag gem. Zahlungsperiode (ggf. inkl. Ratenzahlungszuschlag) für alle beantragten Gefahren inkl. Versicherungssteuer 1) 2) 3) EUR inkl. %-Zuschlag für Gefahrerhöhungen u. ‰-Zuschlag für Mietausfall-Unbenannte Gefahren inkl. %-Zuschlag für Gefahrerhöhungen u. ‰-Zuschlag für Mietausfall-Wasserlöschanlagen-Leckage inkl. %-Zuschlag für Gefahrerhöhungen Pauschalversicherung nach Gebäudeneuwert-Summe Für die Versicherung von mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben aus Glas und/oder Kunststoff bis zu jeweils 10 qm ­Einzel­größe (über 10 qm Einzelgröße – Anfrage Direktion), Profilbaugläsern, Glasbausteinen, Lichtkuppeln und Dachverglasungen. Ausnahme: EH (einbruchhemmende)-Verglasungen und Panzerglas – Direktionsanfrage Sind gebogene Scheiben, EH-Verglasungen, Jalousieglas, begehbares Glas oder Panzerglas vorhanden? Nein, nicht vorhanden Gebäude-Glas­ pauschal-Beitrags­ berechnung MA-WG- Beitrag in Beitrags- EUR satz3) Ja, vorhanden Sollen diese mitversichert werden? Nein, nicht mitversichern Verglasungen aktueller Gebäudeneuwert in EUR Ja, mitversichern (Direktionsanfrage) Grund­ beitragssatz Beitrag/MB in EUR Verglasung des gesamten Gebäudes oder soweit sie zu Räumen oder Gebäudeteilen gehören, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (z. B. Treppenhäuser, Gemeinschaftskeller und -bodenräume, Windfänge und Wetterschutzvorbauten). ‰ Mindestbeitrag Zuschlag Zusätz­ liche Einschlüsse Erhöhung der Zusatzrisiken auf Erstes Risiko: Nachstehende Zusatzrisiken sind im Rahmen der Gebäude-Glaspauschalversicherung bis jeweils 2.000 EUR mitversichert. = = Erhöhungsbetrag um EUR Beitragssatz Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen % + Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien % + Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmanlagen % + Blei-, Messing- oder Eloxalverglasung, transparentes Glasmosaik % + Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel % + Scheiben von Sonnenkollektoren % + Gebogene Scheiben der Innenverglasung % + Zwischensumme Gebäude-Glaspauschal = Werbeanlagen Beitrags­ berechnung Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder und Transparente mit und ohne Ausleuchtung. Fertig montierte, mängel- und störungsfreie Anlagen werden vorausgesetzt. Beschreibung der Anlage(n) Aktueller Neu­wert Beitragssatz der Anlage(n) in EUR % Mindestbeitrag Erhöhung ­Sonderkosten Gesamtbeitrag Glas/Werbeanlagen Besondere Verein­barungen = = Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen sind bis 2.000 EUR auf Erstes Risiko mitversichert. Erhöhung um EUR Beitragssatz % Erhöhung der Sonderkosten Nachlässe Beitrag/MB in EUR + Zwischensumme Werbeanlagen = Übertrag Zwischensumme Gebäude-Glaspauschal + Zwischensumme Gebäude-Glaspauschal und Werbeanlagen = Großabschlussnachlass % ./. Bündelnachlass % ./. Jahresbeitrag = Ratenzahlungszuschlag + Beitrag gemäß Zahlungsperiode (ggf. inkl. Ratenzahlungszuschlag) = Versicherungssteuer + Beitrag gem. Zahlungsperiode (ggf. inkl. Ratenzahlungszuschlag) inkl. Versicherungssteuer = zur -Versicherung zur -Versicherung SEPA-Lastschriftmandat Das nachfolgende Mandat wird als sogenanntes „Rahmenmandat“ vereinbart. Dadurch können fällige Beträge, die sich gegebenenfalls aus weiteren ­Verträgen mit verschiedenen Versicherern des Continentale Versicherungsverbundes ergeben, in einer Summe abgebucht werden (bitte das Mandat ausfüllen und unterschreiben). Sofern Sie der Continentale Krankenversicherung a.G. bereits ein Rahmenmandat erteilt haben, werden wir dieses auch für die Einziehung der fälligen Beträge aus diesem Vertrag nutzen. Wenn Sie kein Rahmenmandat erteilen oder einer Einbeziehung dieses Vertrags in ein bereits bestehendes Rahmenmandat nicht zustimmen wollen, sondern stattdessen ein Einzelmandat wünschen, kreuzen Sie bitte das nachfolgende Feld an (bitte das Mandat ausfüllen und unterschreiben): Aus organisatorischen Gründen werden alle Lastschriften des Continentale Versicherungsverbundes durch die Continentale Krankenversicherung a.G. (Gläubigeridentifikationsnummer DE95ZZZ00000053646) durchgeführt und mit „Continentale/Europa Verbund“ auf Ihrem Kontoauszug ausgewiesen. Hierbei handelt die Continentale Krankenversicherung a.G. im Auftrag der anderen Versicherer des Continentale Versicherungsverbundes. Continentale Krankenversicherung a.G. • Ruhrallee 92, 44139 Dortmund • Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2271 Gläubiger-Identifikationsnummer DE95ZZZ00000053646 Mandatsreferenznummer – wird separat mitgeteilt. Familien- und Vorname des Kontoinhabers/Firma Kontoinhaber Straße und Hausnummer PLZOrt SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die Continentale Krankenversicherung a.G., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Continentale Krankenversicherung a.G. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. ­Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass ich rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Tage vor Belastung ­meines Kontos, bei jedem ersten Abruf sowie bei Änderungen von Betrag und/oder Abbuchungstermin über den bevorstehenden SEPA-Lastschrifteinzug unter Nennung des abzubuchenden Betrags informiert werde. Name und Ort des Kreditinstituts IBANBIC Datum und Ort Unterschrift des Kontoinhabers Rechnungszahlung Empfangsbestätigung Ich wünsche keinen Beitragseinzug. Empfangsbestätigung für die beantragte/n Versicherung/en Ich bestätige am Gebäude-Glasversicherung: „Glas-/Werbeanlagenversicherung“ (S.7e.4944) die Vertragsinformation/en zur Gebäudeversicherung: „Gewerbliche Gebäude- und Mietausfall­ versicherung“ (S.7e.4447) Mietausfallversicherung: „Gewerbliche Gebäude- und Mietausfall­ versicherung“ (S.7e.4447) Schluss­­ erklärung Werbeanlagenversicherung: „Glas-/Werbeanlagenversicherung“ (S.7e.4944) erhalten zu haben. Unterschrift des Antragstellers: Schlusserklärungen und Unterschriften Hinweis: Bevor Sie den Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte auch die „Erklärungen des Antragstellers/der zu versichernden Person(en) und Informationen“ auf den folgenden Seiten. Sie finden dort unter anderem die „Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht“ (siehe Ziffer 1), die „Widerrufsbelehrung“ (siehe Ziffer 2), die „Information zur ­Verwendung Ihrer Daten“ (siehe Ziffer 3) und die „Einwilligung zur Abfrage von Vorversichererdaten“ (Ziffer 5). Mit Ihrer Unterschrift machen Sie die „Erklärungen des Antragstellers/der zu versichernden Person(en) und Informationen“ zum Inhalt des Antrags. Ich stimme zu, dass der vereinbarte Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist liegen kann. Ort/Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Vermittlers Continentale Sachversicherung AG · Vorstand: Helmut Posch (Vorsitzender), Stefan Andersch, Falko Struve · Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rolf Bauer Sitz der Gesellschaft: Dortmund · Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2783 · Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE124906368 Erklärungen des Antragstellers/der zu versichernden Person(en) und Informationen 1. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Die nachfolgenden Erläuterungen zur gesetzlichen Anzeigepflicht gelten sowohl für den Antragsteller als auch ggf. für die mit zu versichernden Personen. Die Anzeigepflicht ist sowohl vom Antragsteller als auch ggf. von den zu versichernden Personen (jeweils bezogen auf die eigene Person) zu beachten und zu erfüllen. Die dann folgenden Hinweise und Informationen über die Rechtsfolgen einer Anzeige­ pflichtverletzung gelten auch bei einer Pflichtverletzung durch eine zu versichernde Person jeweils bezogen auf deren Versicherungsverhältnis. Damit wir den Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass die beilie­ genden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Ver­ sicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Versicherer schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der ­ ­Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform fragen, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen ­Umständen gefragt wird, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht ­verletzt wird? a) Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahr­ lässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. b)Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich ­einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat von uns gekündigt werden. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. c)Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange­ zeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil, können also für bereits eingetretene Versicherungsfälle zur Leistungsfreiheit führen. Haben Sie die Anzeigepflicht schuld­ los verletzt, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertrags­ bestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder s­ chließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in einer Mitteilung hinweisen. d) Ausübung der Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt haben. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir die Erklärung stützen. Zur Begründung können nachträglich weitere Umstände angegeben werden, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung können wir uns nicht berufen, wenn der nicht angezeigte Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige bekannt war. Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist ­eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. e)Anfechtung Wenn Sie arglistig täuschen, können wir den Vertrag auch anfechten. f) Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 2. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren ­Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen und diese ­Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht­zeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Continentale Sachversicherung AG, Direktion: Ruhrallee 92 in 44139 Dortmund. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Die Berechnung des entsprechenden Betrags erfolgt anhand folgender Formel: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat X 1/360 des Beitrags der jährlichen Zahlung (bei halb-, vierteljährlicher und monatlicher Zahlung entsprechend 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des Zahlbeitrags) Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirk­ same Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat und bei Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung. Widerrufen Sie wirksam einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 3. Information zur Verwendung Ihrer Daten Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbe­ zogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie aller weiteren maßgebli­ chen Gesetze streng einzuhalten, sondern darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die Sie im Internet unter www.continentale.de/datenverwendung abrufen können. Ebenfalls im Internet unter der Adresse www.continentale.de/dienstleisterliste abrufen können Sie Listen der Unternehmen unseres Versicherungsverbunds, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts­ beziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus oder übersenden ihn auf Wunsch per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an die Continentale ­Sachversicherung AG, Ruhrallee 92, 44139 Dortmund, Telefon: 0231 919-0, E-Mail: [email protected] . Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus ­können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, ­Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie geltend machen bei der Continentale Sachversicherung AG, Ruhrallee 92, 44139 Dortmund, Telefon: 0231 919-0, E-Mail: [email protected] . 4. Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken Ihre personenbezogenen Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen des Continentale ­Versicherungsverbunds auf Gegenseitigkeit und dessen Kooperationspartner sowie zur Markt- und Meinungsforschung unseres Unternehmens verwendet. Dem können Sie jederzeit formlos wider­ sprechen. 5. Einwilligung zur Abfrage von Vorversichererdaten Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die zur Beurteilung des ­Risikos oder von Leistungsansprüchen erforderlich sind (z. B. Anzahl, Höhe und Zeitpunkt von Schäden vor Antragstellung), beim Vorversicherer erfragt. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist von dieser Einwilligung nicht erfasst. 6. Einwilligung in die Bonitätsauskunft und in die Verwendung der Ergebnisse Ich willige ein, dass meine Antragsdaten (Name, Vorname, bzw. Firma, Straße/Hausnr., PLZ und Ort) genutzt werden, um Bonitätsprüfungen bei Auskunfteien (z. B. Creditreform, arvato infoscore, SCHUFA) durchzuführen. 7. D atenübermittlung an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft Das Unternehmen nimmt an dem von der Auskunftei informa IRFP GmbH betriebenen Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) teil. Zweck des HIS ist die Identifikation erhöhter Risiken und die Vermeidung von Versicherungsbetrug. Im Rahmen der Leistungsprüfung meldet daher das Unternehmen besondere Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, an das HIS. Gesundheitsdaten werden an das HIS nicht gemeldet. Ich willige ein, dass das Unternehmen für die Zwecke des HIS Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten können, an die Auskunftei informa IRFP GmbH übermittelt. Einzelheiten zum HIS finden Sie unter www.informa-irfp.de. 8. Weitere Informationen Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz mit Beginndatum im Antrag, frühestens jedoch ab Antragsaufnahme, und zwar auch dann, wenn zur Beitragszahlung erst später aufgefordert wird, der Beitrag aber dann unverzüglich gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb von drei Werktagen nach Aufnahme in der Maklerdirektion/Regionaldirektion bzw. Direktion eingegangen ist und es sich um ein den Tarifbedingungen entsprechendes Risiko handelt. Ist dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, dass der Versicherungsfall schon ­eingetreten ist, entfällt hierfür die Leistungspflicht des Versicherers. Beitragszahlung/-verzug Der Versicherungsnehmer hat den ersten Beitrag bei Aushändigung des Versicherungsscheins zu zah­ len. Folgebeiträge am Ersten des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt. Die Folgen nicht recht­zeitiger Zahlung des ersten Beitrags oder der ersten Rate des ersten Beitrags ergeben sich aus ­§ 37 VVG; im Übrigen gilt § 38 VVG. Sofern der erste Beitrag vom Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig gezahlt wird und er dies auch zu vertreten hat, entfällt außerdem rückwirkend der aufgrund einer evtl. erteilten vorläufigen Deckung bestehende Versicherungsschutz. Ist Ratenzahlung verein­ bart, so gelten die ausstehenden Raten bis zu den verein­barten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten des lfd. Versicherungsjahrs werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teil­weise in Verzug gerät oder soweit eine Entschädigung fällig wird. Bündelnachlass Der Bündelnachlass gilt, solange die gewerbliche Sach- und die gewerbliche Haftpflichtversicherung zu aktuellen Tarifbeiträgen und Bedingungen bei der Continentale Sachversicherung AG ­bestehen. Unterjährige Verträge bzw. Verträge mit zu zahlendem Einmalbeitrag werden hierbei nicht ­berücksichtigt. Gebäude- und Mietausfallversicherung Vertragsgrundlagen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Antrag, den gesetzlichen Bestimmun­ gen und den in der Vertragsinformation „Gewerbliche Gebäude- und Mietausfallversicherung der ­Continentale“, (S.7e.4447), enthaltenen Bedingungen, Klauseln und Bestimmungen. Folgende Klauseln sind grundsätzlich Vertragsbestandteil: • SK 1101 (Schäden durch radioaktive Isotope) • SKC 1214 (Weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile) • SK 1302 (Sachverständigenkosten) • SKC 1309 (Verkehrssicherungsmaßnahmen) • SKC 1310 (Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte) • SKC 1311 (Kosten für Notmaßnahmen anlässlich eines versicherten Schadens) • SKC 1702 (Verzicht auf den Einwand einer Unterversicherung bei Kleinschäden) • SKC 1720 (Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung) • SKC 1722 (Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit) • SKC 1723 (Vorsorgeversicherung für Aus-, Um- und Erweiterungsbauten) gilt nur, sofern die gleitende Neuwertversicherung vereinbart wurde Sofern die Gefahr Feuer versichert ist, gelten zusätzlich die Klauseln: • SK 3101 (Brandschäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen) • SK 3114 (Überspannungsschäden durch Blitz) • SKC 3120 (Implosion) • SKC 3123 (Nutzwärmeschäden) • SK 3301 (Kosten für die Dekontamination von Erdreich) Klauseln zur Prüfung elektrischer Anlagen: • ab 1.000.000 EUR Versicherungssumme: SKC 3615 und SKA 3603 • ab 3.000.000 EUR Versicherungssumme: SKC 3616 und SKA 3603 • ab 5.000.000 EUR Versicherungssumme: SK 3602 und SKA 3603 Sofern die Gefahr Leitungswasser versichert ist, gelten zusätzlich die Klauseln: • SKC 5110 (Wasserhähne, Geruchsverschlüsse und Wassermesser) • SK 5201 (Erweiterte Versicherung von Rohrleitungen auf dem Versicherungsgrundstück) • SKC 5210 (Regenabflussrohre innerhalb von Gebäuden) • SKC 5211 (Frischwasser-/Gasverlust infolge Rohrbruch) • SKC 5212 (Bruchschäden an Rohren der Gasleitungen) Sofern die Gefahr Sturm versichert ist, gilt zusätzlich die Klausel: • SKC 6310 (Aufräumkosten für Bäume) Sofern die separate Mietausfallversicherung versichert ist • SKC 8115 (Vergrößerung des Mietausfallschadens durch behördlich angeordnete Wiederherstellungsbeschränkungen) Pauschaldeklaration Gebäudeversicherung Versichert sind die im Antrag bezeichneten Gebäude mit ihren Bestandteilen und Zubehör: Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die nach ihrer baulichen Ausführung mit dem Gebäude bleibend verbunden sind, (dadurch ihre Selbstständigkeit verloren haben) und die nicht ohne Zerstörung oder Veränderung ihres Wesens vom Gebäude getrennt werden können. Gebäudebestandteile dienen dauernd der Benutzung des Gebäudes. gemäß Versicherungsschein/Nachtrag a)Als Gebäudebestandteile gelten z. B. Wandverkleidungen, fest verlegte Bodenbeläge, Hauswasserversorgungen, Markisen, Briefkastenanlagen, Müllboxen, Brennstofftanks, Sanitäranlagen, Blitzableiter, Fahnenstangen. b) Als Gebäudebestandteile gelten auch die technischen Gebäudebestandteile: aa)maschinelle Einrichtungen, Anlagen und Geräte, die Bestandteile von Gebäuden sind wie z. B. Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Gas-, Elektro- und Fernsprechanlagen (ohne Endgeräte), Klingelanlagen, Aufzüge, Wasserlöschanlagen, Einbruch- und Brandmeldeanlagen, Raumbelüftungsanlagen, Antennenanlagen; Ergänzend zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 AFB, AWB, AStB gelten Wärmepumpenanlagen (inklusive deren Einhausung), die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen, auch außerhalb des versicherten Gebäudes als versichert. bb)Zu den technischen Gebäudebestandteilen gehören auch Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind (z. B. Festplatten). Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile des Gebäudes zu sein, der Instandhaltung oder dem wirtschaftlichen Zweck des versicherten Gebäudes dienen. Gebäudezubehör ist mitversichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist. Dies sind insbesondere Brennstoffvorräte für Sammelheizungen; Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten); Gemeinschaftswaschanlagen; Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler. Photovoltaikanlagen (Solarstromanlage zur Erzeugung elektrischer Energie) sind nur mitversichert, wenn dies besonders vereinbart wurde. Erweiterter Versicherungsschutz – Auf die Prüfung einer eventuellen Unterversicherung wird verzichtet, wenn der Schaden 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 EUR, nicht übersteigt (Klausel SKC 1702) – Sofern eine eventuelle Unterversicherung 10 % der Versicherungssumme nicht übersteigt, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung (Klausel SKC 1720) –Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Schäden bis 10.000 EUR (Klausel SKC 1722) Zusätzlich für die gleitende Neuwertversicherung –für während des jeweiligen Versicherungsjahrs durchgeführte Aus –,Um- und Erweiterungsbauten gilt eine Vorsorge in Höhe von 10 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme*, maximal 100.000 EUR (Klausel SKC 1723) 1. Entschädigungsgrenzen* 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.2 1.2.1 in der Feuerversicherung Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität (Klausel SK 3114 ) Implosion (Klausel SKC 3120) Nutzwärmeschäden (Klausel SKC 3123) Brandschäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen (Klausel SK 3101) in der Versicherung weiterer Gefahren Erforderliche Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen durch Graffiti (Farben oder Lacke) an der Außenseite von versicherten Sachen sind je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt auf Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt in Höhe von 500 EUR gekürzt. in der Leitungswasserversicherung Innenliegende Regenfallrohre (Klausel SKC 5210) Schäden durch Frost oder sonstige Bruchschäden an innenliegenden Regenfallrohren sowie Nässeschäden durch aus innenliegenden Regenfallrohren bestimmungswidrig austretendes Wasser 1.3 1.3.1 2. Einschlüsse auf Erstes Risiko 2.1 2.1.1 in der Feuer-, Leitungswasser-, Sturmversicherung und in der Versicherung weiterer Elementarschäden und weiterer Gefahren Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, Mehrkosten durch Preissteigerungen, in der Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten (gemäß Abschnitt A, § 5 Nr. 1, 2, 3, 5, 6, 7 AVB der Continentale) Schäden durch radioaktive Isotope (Klausel SK 1101) Sachverständigenkosten, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 EUR übersteigt; der Selbstbehalt beträgt 20 % je Versicherungsfall (Klausel SK 1302) Schadenermittlungskosten (Abschnitt B § 13 Nr. 2 AVB der Continentale) Verkehrssicherungsmaßnahmen auf Grund rechtlicher Vorschriften (SKC 1309) Weiteres Zubehör und Sonstige Grundstücksbestandteile (Klausel SKC 1214) Kosten für Notmaßnahmen anlässlich eines versicherten Schadens (Klausel SKC 1311) Mietausfallversicherung für die vereinbarten Gefahren; für die Klauseln SKC 3303, SKC 6303, SKC 7302 gelten die dort genannten Selbstbeteiligungen vereinbart. (Klauseln SKC 3302, SKC 3303, SKC 5302, SKC 5303, SKC 6302, SKC 6303, SKC 7302) 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.1.6 2.1.7 2.1.8 2.2 2.2.1 in der Feuerversicherung Kosten für die Dekontamination von Erdreich; (Klausel SK 3301) 2.3 2.3.1 in der Leitungswasserversicherung Schäden durch Frost oder sonstige Bruchschäden an: a) Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, jedoch nicht der Versorgung eines versicherten Gebäudes dienen (Klausel SK 5201) b) Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind, soweit der Versicherungsnehmer zur Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet ist (Klausel SK 5201) Bruchschäden an Rohren der Gasleitungen (Klausel SKC 5212) Frischwasser- und Gasverlust infolge Rohrbruch (Klausel SKC 5211) Austausch von Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) infolge eines Rohrbruchs im Bereich der Rohrbruchstelle (Klausel SKC 5110) in der Sturmversicherung Aufwendungen für das Entfernen umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, sofern diese zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls nicht bereits abgestorben waren und entsprechende Wiederbepflanzung (Klausel SKC 6310) 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.4 2.4.1 2.5 2.5.1 unabhängig von der versicherten Gefahr Gebäudebeschädigungen, die dadurch entstehen, dass ein unbefugter Dritter in das Gebäude einbricht, einsteigt oder eindringt (Klausel SKC 1310) Anmerkung: bis EUR im Rahmen der Versicherungssumme* 5.000 im Rahmen der Versicherungssumme bis EUR Summarisch in einer Position bis zur Höhe der Versicherungssumme*, max. 2.5 Mio 2.000 5.000 50.000 5.000 10 % der Versicherungssumme, max. 500.000 100.000 Summarisch in einer Position, max. 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 20.000 Diese Deklaration hat nur für die Gefahren Gültigkeit, für die Versicherungsschutz beantragt wurde. *Die Gebäude-Versicherungssumme errechnet sich bei Gebäuden • mit gleitender Neuwertversicherung aus der Versicherungssumme 1914 (Mark) multipliziert mit dem zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Anpassungsfaktor auf Euro-Basis, • mit Wertzuschlag aus der Grundsumme zuzüglich des zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen einfachen Wertzuschlags. Bauartklassen (BAK) Klasse Versicherung weiterer Elementarschäden Außenwände Dacheindeckung I massiv (Mauerwerk, Beton) hartes Dach (z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe) II tahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder S Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkons­ truktion mit Wandplattenverkleidung aus nichtbrennbarem Material (z. B. Profil­ blech, Asbestzement, kein Kunststoff) hartes Dach (z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe) III olz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, H Holzkonstruktion mit Verkleidung jeg­ licher Art, Stahl- oder Stahlbetonkons­ truktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff hartes Dach (z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe) IV V assiv (Mauerwerk, Beton), m weiches Dach Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder (z. B. vollständige oder teilweise Einde­ Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkons­ ckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u. Ä.) truktion mit Wandplattenverkleidung aus nicht brennbarem Material olz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, H Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkon­ struktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff weiches Dach (z. B. vollständige oder teilweise Einde­ ckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u. Ä.) Fertighausgruppen (FHG) Klasse Außenwände Dacheindeckung I Fertighaus mit allen Teilen einschließlich der tragenden Konstruktion aus feuer­ beständigen Bauteilen (massiv) hartes Dach (z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe) II Fertighaus mit massivem Fundament, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen mit außen feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet (z. B. Putz, Klinkersteine, Gipsplatten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff) hartes Dach (z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe) III Fertighaus mit massivem Fundament, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung hartes Dach (z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Asbestzementplatten, Metall, gesandete Dachpappe) Versicherung auf Wertzuschlagsbasis Die Anpassung der Neuwertversicherungssummen an die sich im Laufe der Zeit veränderten ­Versicherungswerte kann bei Gebäuden über die Wertzuschlagsklausel erfolgen. Diese schließt bei vollständiger Erfassung der versicherten Sachen und richtiger Wertbemessung (Grundsumme 1970 plus Wertzuschlag) die Unterversicherung des Gebäudes durch Preissteigerung aus. Die Umrechnung der Werte erfolgt anhand von der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes. Die Anpassung erfolgt zu Beginn eines jeden Versicherungsjahrs. Die Versicherungssumme berechnet sich wie folgt: Basissumme 1970 = Wert des versicherten Gebäudes in den Preisen des Jahrs 1970 + Wertzuschlag = Preissteigerungen zwischen dem Basisjahr und dem Beginn des Versicherungsjahrs = Neuwertversicherungssumme Nachversicherungen von Bestandserhöhungen gelten rückwirkend, wenn sie innerhalb von 3 Monaten beantragt wurden. Ein besonderer Vorteil liegt darin, dass der Versicherer bis zur Basissumme 1970 + 2x Wertzuschlag haftet, sofern der Gesamtbetrag aus Basissumme 1970 und Wertzuschlag bei Beginn des Versicherungsjahrs ausreichend war und Bestandserhöhungen rechtzeitig ausreichend nachversichert worden sind. Gleitende Neuwertversicherung Neben der für gewerblich genutzte Gebäude üblichen Versicherung auf Wertzuschlagsbasis kann auch eine Gleitende Neuwertversicherung gewählt werden. Auch hier passt sich die Leistung des ­Versicherers den Baukostenänderungen an. Als Versicherungssumme wird der Neuwert des Gebäudes (auch Anbauten) entsprechend der jeweili­ gen Größe und Ausstattung nach den Preisen des Jahrs 1914 gebildet. Der Beitrag für die Versicherungssumme 1914 wird mit dem aktuellen Anpassungsfaktor ­multipliziert. Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe geändert haben. Die Gleitende Neuwertversicherung ist nicht möglich für Gebäude, deren Zeitwert unter 40 % des Neuwertes liegt. Feuer-Rohbau-Versicherung Versichert ist das im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude und die zu dessen Errichtung ­notwendigen auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung. Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. Nach Fertigstellung der Gebäude wird der Betrag auf den anschließenden Gebäudeversicherungs­ vertrag angerechnet, wobei dafür grundsätzlich ein Vertragsabschluss auf 3 Jahre vorausgesetzt wird. In der Leitungswasser-, Sturmversicherung sowie der Versicherung weiterer ­Elementarschäden und weiterer Gefahren kann der Versicherungsschutz erst dann in Kraft ­treten, wenn das Gebäude bezugsfertig ist. Bergschäden sind bedingungsgemäß nicht versichert. Erstrisikoversicherung Für Positionen, die im Rahmen der Pauschaldeklaration auf Erstes Risiko eingeschlossen gelten, wird der Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Erstrisikoversicherungssumme voll ersetzt. Eine etwa bestehende Unterversicherung wird nicht angerechnet. Versicherung weiterer Gefahren Die Versicherung weiterer Gefahren beinhaltet den Versicherungsschutz gegen die ExtendedCoverage-Gefahren a und b: Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen. Es gilt ein Selbstbehalt von 1.500 EUR sowie eine Höchstentschädigungsgrenze von 2,5 Mio. EUR je Versicherungsfall vereinbart (siehe Besondere Bedingungen zur Versicherung weiterer Gefahren – BWG 2011 der Continentale). Neubaunachlass Der Neubaunachlass ist ausschließlich vom Gebäudealter abhängig. Der Neubaunachlass entfällt ganz ab einem Gebäudealter von mehr als 10 Jahren. Die Anpassung erfolgt zum Beginn des neuen Versicherungsjahres, in dem die Altersgrenze überschritten wird. Gebäude-Glasversicherung/Werbeanlagenversicherung Vertragsgrundlagen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Antrag, den gesetzlichen Bestimmungen und den in der Vertragsinformation „Glas-/Werbeanlagenversicherung der Continentale“, (S.7e.4944), enthaltenen Bedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln. Folgende Klauseln sind grundsätzlich Vertragsbestandteil: • PK 0732 (Blei-, Messing- oder Eloxalverglasung, transparentes Glasmosaik) • PKC 0733 (Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen) • PKC 0734 (Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien) • PKC 0736 (Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen) • PKC 0737 (Scheiben von Sonnenkollektoren) • PKC 0738 (Gebogene Scheiben der Innenverglasung) • PKC 0739 (Künstlerisch bearbeitetet Glasscheiben, -platten und -spiegel) • PK 0753 (Werbeanlagen (sofern beantragt)) Versicherungsschutz in der Gebäude-Glasversicherung Der Versicherungsschutz setzt fertig eingesetzte und unbeschädigte Scheiben voraus. Versichert sind mit dem Gebäude fest verbundene Außen- und Innenscheiben aus Glas und/oder Kunststoff bis zu jeweils 10 qm Einzelgröße (über 10 qm Einzelgröße – Anfrage Direktion), Profilbaugläsern, Glasbau­ steinen, Lichtkuppeln und Dachverglasungen. Mitversichert sind auf Erstes Risiko bis zu 2.000 EUR: Sonderkosten für Gerüste, Krane und Beseitigung von Hindernissen, Entschädigung für ­Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien; Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen; Blei-, Messing- oder Eloxalverglasungen, transparentes Glasmosaik; künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel; Scheiben von Sonnenkollektoren, gebogene Scheiben der Innenverglasung. Auf die Möglichkeit einer Beitragsanpassung nach § 6 AGIB 2008 der Continentale wird hingewiesen. Der Beitrag kann durch den Versicherer jährlich um den Prozentsatz erhöht werden, um den sich der Preisindex für Verglasungsarbeiten laut Statistischem Bundesamt geändert hat; falls der Index ­gesunken ist, hat der Versicherer den Beitrag entsprechend zu vermindern.