Gewerbliche Gebäude Antrag

Werbung
Gewerbliche Gebäude
Antrag
Stand: 01.07.2014
Continentale Sachversicherung AG
Direktion: Ruhrallee 92, 44139 Dortmund
www.continentale.de
Inhalt:
Antrag auf
–Gebäudeversicherung
–Mietausfallversicherung
–Gebäude-Glasversicherung
S.6e.4970.07/14
–Werbeanlagenversicherung
Antrag auf gewerbliche Gebäude-, Mietausfall-,
Gebäude-Glas- und Werbeanlagenversicherung
Die beantragten Versicherungen sind rechtlich selbstständige und voneinander unabhängige Verträge.
Beantragt gelten nur die Versicherungen, die angekreuzt und/oder für die Beiträge eingetragen sind.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Interne Vermerke
Antragsteller
Gebäude/Feuer-RohbauMietausfall Gebäude-Glas/Werbeanlagen
Beantragte
Versicherung
Neu Änderung
Neu Änderung
Neu Änderung
Antragsnummer
Versicherungsnummer
Nachname, Vorname, Firma Frau Herr Firma Vertriebspartner/interne Vermerke
MD/RD VEP werbend
Sonstiges
Namensergänzungen z. B. Geschäftsführer bei GmbH
MD/RD VEP bestandsführend
Straße, Hausnummer
Angebots-Nr.:
PostleitzahlOrt
CABRIO-Nr./Fremd-Nr. 1:
Telefonnummer für Rückfragen1)
Geburtsdatum Antragsteller/
Geschäftsführer
E-Mail-/Internetadresse1)
Adresskonto-Nr.:
Fremd-Nr. 2:
Fremd-Nr. 3:
VEP-Name:
Telefon-Nr.:
1)
freiwillige Angabe
Weiterer Vertrag im Verbund
Zwangs-/
Insolvenzverwalter
(wenn abweichend von der Anschrift/Name und Anschrift des Eigentümers bei Zwangs-/Insolvenzverwaltung)
Versicherungsort
(wenn abweichend von der Anschrift)
Original für Versicherer
Risikofragen
*Nutzungsart
Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht:
Die nachfolgend mit einem * versehenen Risikofragen zu der (den) beantragten Versicherung/en sind für den Vertragsabschluss erheblich und deswegen
nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten.
Eine Verletzung Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht kann uns zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigen oder zu einer Vertragsanpassung führen.
Bitte beachten Sie hierzu die Ausführungen über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz
unter Ziffer 1 der „Erklärungen des Antragstellers/der zu versichernden Person(en) und Informationen“.
*Welche Betriebe, Geschäfte und Läger befinden sich in den zu versichernden Gebäuden (ggf. gesondertes Blatt)?
Nutzungsart
Einstufung nach Betriebsartenverzeichnis (SWNR)
Anteil: Anteil: %
Anteil: %
Eigentums­
verhältnisse
Ich bin
Eigentümer
Leasingnehmer
des zu versichernden Gebäudes bzw. Grundstücks.
Wer ist Eigentümer, wenn nicht Antragsteller (Name, Anschrift)
Realrechts­
bestätigung
Nein Ja
Besteht Vorsteuerabzugsberechtigung?
NameAnschrift
Kreditgeber benachrichtigen
Vertragsdauer
Gebäude Mietausfall Gebäude-Glas *Vor-/Neben­
versicherungen
jährlich 0 Uhr 1/2 jährlich (3 % Zuschlag) Nein Zwangsverwalter
Aktenzeichen
0 Uhr 1/4 jährlich (5 % Zuschlag) Vertragsverlängerung/Kündigung der Verträge Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängert
sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn die
Kündigung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf
des jeweiligen Versicherungsjahrs der anderen Partei
in Schriftform zugegangen ist.
monatlich, nur bei Abruf (8 % Zuschlag)
*Bitte beachten Sie die Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht
Bestehen oder bestanden Vorversicherungen der beantragten Art für Sie oder das zu versichernde Risiko (z. B. Voreigentümer)
Ja (wenn ja, welche)
Vertragskündigung von
Versicherungs- Versicherungs-
nummer
summe
Ablauf
Versicherer
Ver- Vers.sicherer Nehmer
Wurden Sie oder das Gebäude innerhalb der letzten 5 Jahre von Schäden betroffen, für die jetzt Versicherungsschutz beantragt wird?
Art der Versicherung, Versicherer, Versicherungsort, Schadenjahr, Schadenhöhe, Schadenursache (ggf. gesondertes Blatt)
Nein *Vorschäden
Elementar
Mieter/Pächter
Beantragter Vertragsbeginn/Vertragsablauf
Vertragsdauer
0 Uhr 0 Uhr 1 Jahr 3 Jahre
0 Uhr 0 Uhr 1 Jahr 3 Jahre
0 Uhr 0 Uhr 1 Jahr 3 Jahre
Art der Versicherung
*Vorschäden
Insolvenzverwalter
Feuer-Rohbau Zahlungsperiode
Nutzfläche gesamt = 100 %
%
Ja (wenn ja, von welchen)
Falls weitere Elementarschäden beantragt werden: Sind auf dem Versicherungsgrundstück innerhalb der letzten 10 Jahre Schäden durch weitere
­Elementargefahren (Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) eingetreten?
Nein Ja, nur ein Schaden unter 5.000 EUR J a, ein Schaden über 5.000 EUR oder mehrere (Diese Risiken sind vorlagepflichtig. Zusatzformular
‘Erweiterte Risikobeurteilung zur Versicherung weiterer Elementarschäden’ – S.6e.4973 erforderlich).
Gebäude­
versicherung
Beantragt wird Versicherungsschutz für die Gefahren
Sofern die Gefahr Feuer nicht beantragt wird:
Feuer (F)
Es besteht eine Feuerversicherung bei:
Versicherungsnummer
Unbenannte Gefahren (SKC 3104 - gg. Zuschlag) Selbstbehalt 1.500 EUR und Höchstentschädigung je Versicherungsfall 2,5 Mio. EUR
Sturm (St)
weitere Elementarschäden (EE) (Risiken, die sich in ZÜRSGefährdungsklasse 0 oder 3 befinden, sind vorlagepflichtig.
Wasserlöschanlagen-Leckage (SK 5101 - gg. Zuschlag) Formular 6e.4973 ist zusätzlich einzureichen.)
Leitungswasser (LW) Weitere Gefahren (WG = EC a + b) Selbstbehalt 1.500 EUR und Höchstentschädigungsgrenze je
Versicherungsfall 2,5 Mio. EUR
(Graffitischäden: Entschädigungsgrenze 5.000 EUR; Selbstbehalt 500 EUR)
Erdbeben-Zone ZÜRS-Zone Wartezeit siehe § 15 BWE 2008 der Continentale.
Ohne Vorschäden: Selbstbehalt je Schaden von 10 %, mindestens
500 EUR, höchstens 5.000 EUR. Mit einem Vorschaden bis 5.000 EUR:
Selbstbehalt je Schaden von 10 %, mindestens 1.000 EUR, höchstens
5.000 EUR.
Für Risiken in der Erdbebenzone und/oder Zürszone 3 gilt eine
Höchst­entschädigung von 3 Mio. EUR je Versicherungsfall vereinbart.
Für die beantragten Gefahren besteht ebenso Versicherungsschutz für Mietausfallschäden in Höhe von 10 % der Gebäudeversicherungssumme,
max. 500.000 EUR für eine Haftzeit von 12 Monaten. (s. Position 2.1.8 der Pauschaldeklaration zur Gebäudeversicherung - Mietausfallversicherung).
Vertragsgrundlage der Mietausfallversicherung sind die ABM der Continentale. Mietausfallschäden infolge eines Sachschadens an Photovoltaikanlagen
sind nicht versicherbar. (Klauseln SKC 3302, SKC 3303, SKC 5302, SKC 5303, SKC 6302, SKC 6303, SKC 7302) Für die Klauseln SKC 3303, SKC 6303,
SKC 7302 gelten die dort genannten Selbstbeteiligungen vereinbart.
Feuer-Rohbauversicherung, wenn das Gebäude noch nicht fertig gestellt ist Rohbaubeginn
Bezugsfertig ab
*Bitte beachten Sie die Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht
*Baujahr des Gebäudes
*Gebäudeart (z. B. Büro-/Geschäfts-/Werkstattgebäude)
*Bauartklasse (siehe Rückseite)
*Fertighaus (Hersteller/Typ)
*Sind am Gebäude Sanierungen vorgenommen worden?
Nein Ja, bitte Sanierungsbogen S.6e.4139 beifügen.
*Ist das Gebäude wegen Sanierungs- oder Umbauarbeiten vorübergehend
nicht benutzbar?
Nein Ja (Direktionsanfrage)
*Ist ein bezugsfertiges Gebäude leer stehend und/oder ungenutzt?
Nein Ja (Direktionsanfrage)
*Gefahrerhöhungen
Bauartklasse III/Fertighausgruppe III (Zuschläge: F = 140 %, LW = 70 %, St = 70 %, EE = 50 %, WG = ohne)
Bauartklasse IV (Direktionsanfrage)
Gebäude mit Gefahrerhöhung durch Lagerung oder durch Betriebe mit einer höheren Feuergefahr als der zu versichernde Betrieb innerhalb von 5 m
Entfernung und ohne ausreichende bauliche Trennung (Direktionsanfrage)
Schwimmbecken innerhalb des Gebäudes (LW-Zuschlag = 30 %) PhotovoltaikAnlage
Gebäude an einer oder mehreren Seiten offen (Direktionsanfrage)
Photovoltaik (PV)-Anlagen (Solarstromanlage zur Erzeugung elektrischer Energie) sind bedingungsgemäß nicht mitversichert.
Ist eine PV-Anlage vorhanden?
Nein
Ja Soll diese mitversichert werden? Handelt es sich hierbei um eine reine Aufdachanlage?
Ja
Nein – nicht versicherbar
Wurde die Anlage von einer Fachfirma installiert?
Ja
Nein – nicht versicherbar
Nein Ja
Angaben zur Photovoltaik-Anlage
Installations-/Baujahr:
Neuwert im Installationsjahr:
Neuwert im Jahr:
Neuwert:
EUR
EUR
Wert 1970:
EUR
Wert 1914
Mark
Zu versichernde Gefahren
Feuer1) Leitungswasser Sturm2) Der Wert der PV-Anlage ist zu der Gebäubeversicherungssumme zu addieren (Beitragsberechnung).
Schäden durch weitere Gefahren (BWG 2011) und Unbenannte Gefahren (SKC 3104) sind nicht versicherbar.
2)
Schäden durch weitere Elementarschäden (BWE 2008) sind nicht versicherbar.
1)
*Bitte beachten Sie die Hinweise zur vorvertraglichen Anzeigepflicht
*spezielle Fragen für
Beherbergungs-/
Gastronomie­
betriebe
Die Beantwortung der Fragen Nr. 1.-11. ist nur erforderlich, wenn es sich um einen Beherbergungs-/oder Gastronomiebetrieb handelt oder der
Geschäftsbetrieb eine Bewirtung in sonstiger Form vorsieht:
*1. Handelt es sich bei dem Betrieb/der Nutzung inkl. Nebenrisiken um einen Vergnügungs-/UnterhaltungsNein Ja – R
isiko nicht
oder Beherbergungsbetrieb mit Animierpersonal oder -vorführungen z. B. (Nachtbar/-lokal, Stundenhotel, Sauna-/Swingerclub) oder um eine Diskothek, eine(n) nicht in einem Gebäude integrierte(n), freistehende(n) versicherbar
Kiosk oder Imbissstube?
*2. Tägliche Öffnungszeiten des Betriebs:
von Uhr bis Uhr An wie viel Tagen in der Woche
ist der Betrieb geöffnet? *3. Sind im Betrieb Gesellschaftsräume,
Säle, Bühnen usw. vorhanden?
Nein Ja, Anzahl
Art
*4. Finden Unterhaltungsveranstaltungen
(z. B. Theater, Tanz, Konzert usw.) statt?
Nein Ja, Anzahl
je Woche Monat Tage
Jahr
Art
*5. Bei diesen Veranstaltungen öffentliche Ver- Kapelle/ Disk- Theater-/ geschlossene Gesellschaften (Familien anstaltungen mit
Band
jockey
Rockgruppen feiern, Vereinsfeste, Tanzschulen usw.)
handelt es sich um:
Sonstige
*6. Welche Personenkreise nehmen
dort teil (mit Publikumsselektion)?
*7. Welcher Musikstil wird
bevorzugt gespielt? *8. Werden Eintrittsgelder erhoben? Nein *11. Neuwert EUR der Audio-/Video-/
Beleuchtungs-Ausstattung: *9. Finden die Veranstaltungen Ja in separaten Räumen statt? Nein *10. Ist eine Tanzfläche
Ja vorhanden? Nein Ja
Versicherungsform
Versicherung zum
gleitenden Neuwert (in M 1914)
(Klausel SKC 2704)
Gebäude-Beitragsberechnung
Versicherungssumme
Wert 1914
Gebäude
Versicherung zum
festen Neuwert Versicherung zum
Zeitwert
FBeitrag in M
LWBeitrag in M
StBeitrag in M
EEBeitrag in M
WGBeitrag in M
Beitrags- 1914 – kaufm. Beitrags- 1914 – kaufm. Beitrags- 1914 – kaufm. Beitrags- 1914 – kaufm. Beitrags- 1914 – kaufm.
satz1)
gerundet –
satz2)
gerundet –
satz3)
gerundet –
satz3)
gerundet –
satz3)
gerundet –
inkl. PVAnlage
Basis Wert 1914
WZ Basis 1970
Versicherung zum Neuwert
mit Wertzuschlagsklausel (Klausel SK 1707)
‰
‰
Anpassungsfaktor (s. Tarif):
x
Zwischensumme
Beitrag in EUR
=
Grundsumme Wert 1970: FBeitrag
Beitrags- in EUR
inkl. PVsatz1)
Anlage
Gebäude
‰
x
x
=
LWBeitrag
Beitrags- in EUR
satz2)
‰
x
=
StBeitrag
Beitrags- in EUR
satz3)
‰
x
=
EEBeitrag
Beitrags- in EUR
satz3)
=
WGBeitrag
Beitrags- in EUR
satz3)
+W
ertzuschlag (s. Tarif)
oder gem. Gutachten
Neuwert inkl. WZ/
fester Neuwert/
Zeitwert
Gebäude
inkl. PVAnlage
+
+
Versicherungssumme EUR
Gebäude
inkl. PVAnlage
‰
Nachlass SB
=
‰
=
%
./.
EUR in Leitungs­
wasser
EUR in Sturm
./.
=
‰
=
=
=
=
=
Mindestbeitrag
=
=
=
=
=
=
=
=
Einschluss Ablei­ Entschä­
tungsrohre auf
digungs­
Versicherungs­
grenze
grundstück
SKC 5204
‰
+
Einschluss Ablei­ Entschä­
tungsrohre außer­ digungs­
halb Versiche­
grenze
rungsgrundstück
SKC 5205
‰
+
=
=
Zu erhöhende Pauschal­
deklarations­position oder
Positionsgruppe
Erhöhung
um in EUR
Zwischensumme
­Beitrag/MB in EUR
Gesamtbeitrag
Gebäude
%
‰
=
Ziffer(n)
Nachlässe
=
Zwischensumme Beitrag
in EUR
Zwischensumme
Beitrag in EUR
Zuschlag PDErhöhungen
‰
Nachlass für einen
Selbstbehalt von
‰
+
‰
+
‰
+
‰
+
‰
+
‰
+
‰
+
‰
+
‰
+
‰
+
‰
+
‰
+
‰
+
‰
+
‰
+
=
=
=
=
=
Neubaunachlass
%
./.
./.
./.
./.
./.
Bündelnachlass
%
./.
./.
./.
./.
./.
Jahresbeitrag in EUR
=
=
=
=
=
Ratenzahlungszuschlag
+
+
+
+
+
Beitrag gemäß Zahlungs­
periode (ggf. inkl. Raten­
zahlungszuschlag)
=
=
=
=
=
Versicherungssteuer
+
+
+
+
+
Beitrag gemäß Zahlungs­
periode (ggf. inkl. Raten­
zahlungszuschlag) inkl.
Versicherungssteuer
=
=
=
=
=
Beitrag gem. Zahlungsperiode (ggf. inkl. Ratenzahlungszuschlag) für alle beantragten Gefahren inkl. Versicherungssteuer
1)
2)
3)
inkl. %-Zuschlag für Gefahrerhöhungen u. ‰ -Zuschlag für unbenannte Gefahren
inkl. %-Zuschlag für Gefahrerhöhungen u. ‰-Zuschlag für Wasserlöschanlagen-Leckage
inkl. %-Zuschlag für Gefahrerhöhungen
=
EUR
Mietausfallversicherung
Liegt der Bruttojahresmietwert der versicherten Gebäude über 10 % der Gebäudeneuwertsumme (ohne PV-Anlage), maximal 500.000 EUR? Nein Ja Soll die Haftzeit auf 24 Monate verlängert werden? Ja Nein Falls eine Frage mit ‚Ja‘ beantwortet wurde: Bitte eine separate Mietausfallversicherung in Höhe des gesamten Bruttojahresmietwertes beantragen.
In diesem Fall entfällt Position 2.1.8 (Mietausfallversicherung) der Pauschaldeklaration zur Gebäudeversicherung.
Mietausfallversicherung (nur möglich in Kombination mit einer gewerblichen Gebäudeversicherung bei der Continentale Sachversicherung AG)
Versichert ist der Mietausfall infolge Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und/oder weitere Elementarschäden sowie Schäden durch weitere Gefahren
(EC a + b). Mietausfallschäden infolge eines Sachschadens an Photovoltaikanlagen sind nicht versicherbar. Versicherungssumme: Jahresmietwert
einschließlich Mietnebenkosten aller vermieteten Räume und/oder Mietwert aller selbst genutzten und unentgeltlich überlassenen Räume.
Bei einer Verlängerung der Haftzeit von 12 auf 24 Monate ist für die Ermittlung der Versicherungssumme der Zweijahresbrutto-Mietwert
zugrunde zu legen. Auf den Beitrag kann dann ein Nachlass in Höhe von 30 % angerechnet werden.
Haftzeit: 12 Monate 24 Monate Versicherte Gefahren:
Feuer
Versicherungsnummer
Sofern die Gefahr Feuer Es besteht eine Feuerversicherung bei:
nicht beantragt wird: Unbenannte Gefahren (SKC 8123 - gg. Zuschlag) Selbstbehalt 1.500 EUR und Höchstentschädigung je Versicherungsfall 2,5 Mio. EUR
Leitungswasser
Sturm Weitere Elementarschäden
Wasserlöschanlagen-Leckage (SK 8104 - gg. Zuschlag)
Bei Versicherung weiterer Elementarschäden:
Bei Versicherung weiterer
Gefahren:
Weitere Gefahren (EC a + b)
Erdbeben-Zone ZÜRS-Zone Wartezeit siehe § 15 BWE-MA 2011 der Continentale.
Ohne Vorschäden: Selbstbehalt je Schaden von 10 %, mindestens 500 EUR, höchstens 5.000 EUR.
Mit einem Vorschaden bis 5.000 EUR: Selbstbehalt je Schaden von 10 %, mindestens 1.000 EUR, höchstens 5.000 EUR.
Für Risiken in der Erdbebenzone und/oder Zürszone 3 gilt eine Höchstentschädigung von 3 Mio. EUR je Versicherungsfall
vereinbart.
Selbstbehalt 1.500 EUR, Höchstentschädigung 2,5 Mio. EUR je Versicherungsfall.
MietausfallBruttojahresmietwert /
MA-FBeitrag in
MA-LW- Beitrag in
MA-StBeitrag in
MA-EEBeitrag in
Beitragsberechnung Zweijahresbruttomietwert Beitrags- EUR
Beitrags- EUR
Beitrags- EUR
Beitrags- EUR
1)
2)
3)
3)
Bruttojahres­
bei zweijähriger Haftzeit satz
satz
satz
satz
mietwert
‰ =
‰ =
‰ =
‰ =
Nachlässe
Haftzeitnachlass
%
Zwischensumme
Gesamtbeitrag
GebäudeMietausfall
Glas­
versicherung
‰
=
./.
./.
./.
./.
./.
=
=
=
=
=
Neubaunachlass
%
./.
./.
./.
./.
./.
Bündelnachlass
%
./.
./.
./.
./.
./.
Jahresbeitrag
=
=
=
=
=
Ratenzahlungszuschlag
+
+
+
+
+
Beitrag gemäß Zahlungs­
periode (ggf. inkl. Raten­
zahlungszuschlag)
=
=
=
=
=
Versicherungssteuer
+
+
+
+
+
Beitrag gem. Zahlungs­
periode (ggf. inkl. Raten­
zahlungszuschlag) inkl.
Versicherungssteuer
=
=
=
=
=
=
Beitrag gem. Zahlungsperiode (ggf. inkl. Ratenzahlungszuschlag) für alle beantragten Gefahren inkl. Versicherungssteuer
1)
2)
3)
EUR
inkl. %-Zuschlag für Gefahrerhöhungen u. ‰-Zuschlag für Mietausfall-Unbenannte Gefahren
inkl. %-Zuschlag für Gefahrerhöhungen u. ‰-Zuschlag für Mietausfall-Wasserlöschanlagen-Leckage
inkl. %-Zuschlag für Gefahrerhöhungen
Pauschalversicherung nach Gebäudeneuwert-Summe
Für die Versicherung von mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben aus Glas und/oder Kunststoff bis zu jeweils 10 qm
­Einzel­größe (über 10 qm Einzelgröße – Anfrage Direktion), Profilbaugläsern, Glasbausteinen, Lichtkuppeln und Dachverglasungen.
Ausnahme: EH (einbruchhemmende)-Verglasungen und Panzerglas – Direktionsanfrage
Sind gebogene Scheiben, EH-Verglasungen, Jalousieglas, begehbares Glas oder Panzerglas vorhanden?
Nein, nicht vorhanden Gebäude-Glas­
pauschal-Beitrags­
berechnung
MA-WG- Beitrag in
Beitrags- EUR
satz3)
Ja, vorhanden
Sollen diese mitversichert werden? Nein, nicht mitversichern Verglasungen
aktueller Gebäudeneuwert in
EUR
Ja, mitversichern
(Direktionsanfrage)
Grund­
beitragssatz
Beitrag/MB in
EUR
Verglasung des gesamten Gebäudes oder
soweit sie zu Räumen oder Gebäudeteilen gehören, die dem allgemeinen Gebrauch dienen
(z. B. Treppenhäuser, Gemeinschaftskeller und -bodenräume, Windfänge und Wetterschutzvorbauten).
‰
Mindestbeitrag
Zuschlag Zusätz­
liche Einschlüsse
Erhöhung der Zusatzrisiken auf Erstes Risiko:
Nachstehende Zusatzrisiken sind im Rahmen der Gebäude-Glaspauschalversicherung bis jeweils 2.000 EUR
mitversichert.
=
=
Erhöhungsbetrag
um EUR
Beitragssatz
Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen
%
+
Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien
%
+
Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmanlagen
%
+
Blei-, Messing- oder Eloxalverglasung, transparentes Glasmosaik
%
+
Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel
%
+
Scheiben von Sonnenkollektoren
%
+
Gebogene Scheiben der Innenverglasung
%
+
Zwischensumme Gebäude-Glaspauschal
=
Werbeanlagen
Beitrags­
berechnung
Leuchtröhrenanlagen, Firmenschilder und Transparente mit und ohne Ausleuchtung.
Fertig montierte, mängel- und störungsfreie Anlagen werden vorausgesetzt.
Beschreibung der Anlage(n)
Aktueller Neu­wert Beitragssatz
der Anlage(n) in
EUR
%
Mindestbeitrag
Erhöhung
­Sonderkosten
Gesamtbeitrag
Glas/Werbeanlagen
Besondere
Verein­barungen
=
=
Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen sind bis 2.000 EUR auf Erstes Risiko
mitversichert.
Erhöhung um
EUR
Beitragssatz
%
Erhöhung der Sonderkosten
Nachlässe
Beitrag/MB in
EUR
+
Zwischensumme Werbeanlagen
=
Übertrag Zwischensumme Gebäude-Glaspauschal
+
Zwischensumme Gebäude-Glaspauschal und Werbeanlagen
=
Großabschlussnachlass
%
./.
Bündelnachlass
%
./.
Jahresbeitrag
=
Ratenzahlungszuschlag
+
Beitrag gemäß Zahlungsperiode (ggf. inkl. Ratenzahlungszuschlag)
=
Versicherungssteuer
+
Beitrag gem. Zahlungsperiode (ggf. inkl. Ratenzahlungszuschlag) inkl. Versicherungssteuer
=
zur -Versicherung zur -Versicherung SEPA-Lastschriftmandat
Das nachfolgende Mandat wird als sogenanntes „Rahmenmandat“ vereinbart. Dadurch können fällige Beträge, die sich gegebenenfalls aus weiteren ­Verträgen
mit verschiedenen Versicherern des Continentale Versicherungsverbundes ergeben, in einer Summe abgebucht werden (bitte das Mandat ausfüllen und
unterschreiben).
Sofern Sie der Continentale Krankenversicherung a.G. bereits ein Rahmenmandat erteilt haben, werden wir dieses auch für die Einziehung der fälligen
Beträge aus diesem Vertrag nutzen.
Wenn Sie kein Rahmenmandat erteilen oder einer Einbeziehung dieses Vertrags in ein bereits bestehendes Rahmenmandat nicht zustimmen
wollen, sondern stattdessen ein Einzelmandat wünschen, kreuzen Sie bitte das nachfolgende Feld an (bitte das Mandat ausfüllen und unterschreiben):
Aus organisatorischen Gründen werden alle Lastschriften des Continentale Versicherungsverbundes durch die Continentale Krankenversicherung a.G.
(Gläubigeridentifikationsnummer DE95ZZZ00000053646) durchgeführt und mit „Continentale/Europa Verbund“ auf Ihrem Kontoauszug ausgewiesen.
Hierbei handelt die Continentale Krankenversicherung a.G. im Auftrag der anderen Versicherer des Continentale Versicherungsverbundes.
Continentale Krankenversicherung a.G. • Ruhrallee 92, 44139 Dortmund • Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2271
Gläubiger-Identifikationsnummer DE95ZZZ00000053646
Mandatsreferenznummer – wird separat mitgeteilt.
Familien- und Vorname des Kontoinhabers/Firma Kontoinhaber
Straße und Hausnummer
PLZOrt
SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die Continentale Krankenversicherung a.G., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Continentale Krankenversicherung a.G. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
­Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die
mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass ich rechtzeitig, mindestens jedoch 5 Tage vor Belastung ­meines
Kontos, bei jedem ersten Abruf sowie bei Änderungen von Betrag und/oder Abbuchungstermin über den bevorstehenden SEPA-Lastschrifteinzug unter
Nennung des abzubuchenden Betrags informiert werde.
Name und Ort des Kreditinstituts
IBANBIC
Datum und Ort
Unterschrift des Kontoinhabers
Rechnungszahlung
Empfangsbestätigung
Ich wünsche keinen Beitragseinzug.
Empfangsbestätigung für die beantragte/n Versicherung/en
Ich bestätige am
Gebäude-Glasversicherung: „Glas-/Werbeanlagenversicherung“
(S.7e.4944)
die Vertragsinformation/en zur
Gebäudeversicherung: „Gewerbliche Gebäude- und Mietausfall­
versicherung“ (S.7e.4447)
Mietausfallversicherung: „Gewerbliche Gebäude- und Mietausfall­
versicherung“ (S.7e.4447)
Schluss­­
erklärung
Werbeanlagenversicherung: „Glas-/Werbeanlagenversicherung“
(S.7e.4944)
erhalten zu haben.
Unterschrift des Antragstellers:
Schlusserklärungen und Unterschriften
Hinweis: Bevor Sie den Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte auch die „Erklärungen des Antragstellers/der zu versichernden Person(en) und
Informationen“ auf den folgenden Seiten. Sie finden dort unter anderem die „Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz über
die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht“ (siehe Ziffer 1), die „Widerrufsbelehrung“ (siehe Ziffer 2), die „Information zur
­Verwendung Ihrer Daten“ (siehe Ziffer 3) und die „Einwilligung zur Abfrage von Vorversichererdaten“ (Ziffer 5). Mit Ihrer Unterschrift machen Sie
die „Erklärungen des Antragstellers/der zu versichernden Person(en) und Informationen“ zum Inhalt des Antrags.
Ich stimme zu, dass der vereinbarte Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist liegen kann.
Ort/Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Vermittlers
Continentale Sachversicherung AG · Vorstand: Helmut Posch (Vorsitzender), Stefan Andersch, Falko Struve · Vorsitzender des Aufsichtsrats: Rolf Bauer
Sitz der Gesellschaft: Dortmund · Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2783 · Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE124906368
Erklärungen des Antragstellers/der zu versichernden Person(en) und Informationen
1. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz über die Folgen
einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Die nachfolgenden Erläuterungen zur gesetzlichen Anzeigepflicht gelten sowohl für den Antragsteller
als auch ggf. für die mit zu versichernden Personen. Die Anzeigepflicht ist sowohl vom Antragsteller als
auch ggf. von den zu versichernden Personen (jeweils bezogen auf die eigene Person) zu beachten
und zu erfüllen. Die dann folgenden Hinweise und Informationen über die Rechtsfolgen einer Anzeige­
pflichtverletzung gelten auch bei einer Pflichtverletzung durch eine zu versichernde Person jeweils
bezogen auf deren Versicherungsverhältnis.
Damit wir den Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass die beilie­
genden Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Es sind auch solche Umstände
anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Ver­
sicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber dem jeweiligen
Versicherer schriftlich nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder
unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der
­
­Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen
Umstände, nach denen wir in Textform fragen, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
Wenn nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen
­Umständen gefragt wird, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht
­verletzt wird?
a) Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt
nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahr­
lässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch
bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen
hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach
Eintritt des Versicherungsfalls, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen,
dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
• weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
• noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war.
Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der
Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
b)Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich
­einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von
einem Monat von uns gekündigt werden. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten.
c)Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange­
zeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die
anderen Bedingungen auf Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig
verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil, können also für bereits
eingetretene Versicherungsfälle zur Leistungsfreiheit führen. Haben Sie die Anzeigepflicht schuld­
los verletzt, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertrags­
bestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder s­ chließen
wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
Auf dieses Recht werden wir Sie in einer Mitteilung hinweisen.
d) Ausübung der Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb
eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Verletzung der Anzeigepflicht, die das geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt haben.
Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir die Erklärung
stützen. Zur Begründung können nachträglich weitere Umstände angegeben werden, wenn für
diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
zur Vertragsänderung können wir uns nicht berufen, wenn der nicht angezeigte Gefahrumstand
oder die Unrichtigkeit der Anzeige bekannt war.
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von
fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist
­eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
verletzt haben.
e)Anfechtung
Wenn Sie arglistig täuschen, können wir den Vertrag auch anfechten.
f) Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich
der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für
die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre Kenntnis
und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren
­Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den
§§ 1 bis 4 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen und diese
­Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die recht­zeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Continentale Sachversicherung AG,
Direktion: Ruhrallee 92 in 44139 Dortmund.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf
die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass
der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die
Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Die Berechnung des
entsprechenden Betrags erfolgt anhand folgender Formel:
Anzahl der Tage, an denen
Versicherungsschutz
bestanden hat
X
1/360 des Beitrags der jährlichen Zahlung
(bei halb-, vierteljährlicher und monatlicher Zahlung
entsprechend 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des Zahlbeitrags)
Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang
des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirk­
same Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen
(z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem
Monat und bei Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung. Widerrufen Sie wirksam einen
Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter.
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als
auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
3. Information zur Verwendung Ihrer Daten
Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags, zur
Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbe­
zogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich
gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den „Verhaltensregeln für
den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“
(Code of Conduct) verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des
Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie aller weiteren maßgebli­
chen Gesetze streng einzuhalten, sondern darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Förderung des
Datenschutzes zu ergreifen. Erläuterungen dazu können Sie den Verhaltensregeln entnehmen, die
Sie im Internet unter www.continentale.de/datenverwendung abrufen können. Ebenfalls im Internet
unter der Adresse www.continentale.de/dienstleisterliste abrufen können Sie Listen der Unternehmen
unseres Versicherungsverbunds, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, sowie
Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts­
beziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder
der Verhaltensregeln aus oder übersenden ihn auf Wunsch per Post. Bitte wenden Sie sich dafür
an die Continentale ­Sachversicherung AG, Ruhrallee 92, 44139 Dortmund, Telefon: 0231 919-0,
E-Mail: [email protected] .
Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus ­können
Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche
auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, ­Verarbeitung oder
Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist.
Diese Rechte können Sie geltend machen bei der Continentale Sachversicherung AG, Ruhrallee 92,
44139 Dortmund, Telefon: 0231 919-0, E-Mail: [email protected] .
4. Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken
Ihre personenbezogenen Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Werbung für
unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen des Continentale
­Versicherungsverbunds auf Gegenseitigkeit und dessen Kooperationspartner sowie zur Markt- und
Meinungsforschung unseres Unternehmens verwendet. Dem können Sie jederzeit formlos wider­
sprechen.
5. Einwilligung zur Abfrage von Vorversichererdaten
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die zur Beurteilung des ­Risikos
oder von Leistungsansprüchen erforderlich sind (z. B. Anzahl, Höhe und Zeitpunkt von Schäden vor
Antragstellung), beim Vorversicherer erfragt. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist von dieser
Einwilligung nicht erfasst.
6. Einwilligung in die Bonitätsauskunft und in die Verwendung der Ergebnisse
Ich willige ein, dass meine Antragsdaten (Name, Vorname, bzw. Firma, Straße/Hausnr., PLZ und
Ort) genutzt werden, um Bonitätsprüfungen bei Auskunfteien (z. B. Creditreform, arvato infoscore,
SCHUFA) durchzuführen.
7. D
atenübermittlung an das Hinweis- und Informationssystem der
Versicherungswirtschaft
Das Unternehmen nimmt an dem von der Auskunftei informa IRFP GmbH betriebenen Hinweis- und
Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) teil. Zweck des HIS ist die Identifikation erhöhter
Risiken und die Vermeidung von Versicherungsbetrug. Im Rahmen der Leistungsprüfung meldet daher
das Unternehmen besondere Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, an das
HIS. Gesundheitsdaten werden an das HIS nicht gemeldet. Ich willige ein, dass das Unternehmen für
die Zwecke des HIS Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten können, an die Auskunftei
informa IRFP GmbH übermittelt. Einzelheiten zum HIS finden Sie unter www.informa-irfp.de.
8. Weitere Informationen
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz mit Beginndatum im Antrag, frühestens jedoch ab
Antragsaufnahme, und zwar auch dann, wenn zur Beitragszahlung erst später aufgefordert wird, der
Beitrag aber dann unverzüglich gezahlt wird. Voraussetzung ist, dass der Antrag innerhalb von drei
Werktagen nach Aufnahme in der Maklerdirektion/Regionaldirektion bzw. Direktion eingegangen ist
und es sich um ein den Tarifbedingungen entsprechendes Risiko handelt.
Ist dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, dass der Versicherungsfall schon
­eingetreten ist, entfällt hierfür die Leistungspflicht des Versicherers.
Beitragszahlung/-verzug
Der Versicherungsnehmer hat den ersten Beitrag bei Aushändigung des Versicherungsscheins zu zah­
len. Folgebeiträge am Ersten des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt. Die Folgen
nicht recht­zeitiger Zahlung des ersten Beitrags oder der ersten Rate des ersten Beitrags ergeben sich
aus ­§ 37 VVG; im Übrigen gilt § 38 VVG. Sofern der erste Beitrag vom Versicherungsnehmer nicht
rechtzeitig gezahlt wird und er dies auch zu vertreten hat, entfällt außerdem rückwirkend der aufgrund
einer evtl. erteilten vorläufigen Deckung bestehende Versicherungsschutz. Ist Ratenzahlung verein­
bart, so gelten die ausstehenden Raten bis zu den verein­barten Zahlungsterminen als gestundet. Die
gestundeten Raten des lfd. Versicherungsjahrs werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer
mit einer Rate ganz oder teil­weise in Verzug gerät oder soweit eine Entschädigung fällig wird.
Bündelnachlass
Der Bündelnachlass gilt, solange die gewerbliche Sach- und die gewerbliche Haftpflichtversicherung
zu aktuellen Tarifbeiträgen und Bedingungen bei der Continentale Sachversicherung AG ­bestehen.
Unterjährige Verträge bzw. Verträge mit zu zahlendem Einmalbeitrag werden hierbei nicht
­berücksichtigt.
Gebäude- und Mietausfallversicherung
Vertragsgrundlagen
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Antrag, den gesetzlichen Bestimmun­
gen und den in der Vertragsinformation „Gewerbliche Gebäude- und Mietausfallversicherung der
­Continentale“, (S.7e.4447), enthaltenen Bedingungen, Klauseln und Bestimmungen.
Folgende Klauseln sind grundsätzlich Vertragsbestandteil:
• SK 1101 (Schäden durch radioaktive Isotope)
• SKC 1214 (Weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile)
• SK 1302 (Sachverständigenkosten)
• SKC 1309 (Verkehrssicherungsmaßnahmen)
• SKC 1310 (Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte)
• SKC 1311 (Kosten für Notmaßnahmen anlässlich eines versicherten Schadens)
• SKC 1702 (Verzicht auf den Einwand einer Unterversicherung bei Kleinschäden)
• SKC 1720 (Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung)
• SKC 1722 (Verzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit)
• SKC 1723 (Vorsorgeversicherung für Aus-, Um- und Erweiterungsbauten) gilt nur, sofern die gleitende Neuwertversicherung vereinbart wurde
Sofern die Gefahr Feuer versichert ist, gelten zusätzlich die Klauseln:
• SK 3101 (Brandschäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen)
• SK 3114 (Überspannungsschäden durch Blitz)
• SKC 3120 (Implosion)
• SKC 3123 (Nutzwärmeschäden)
• SK 3301 (Kosten für die Dekontamination von Erdreich)
Klauseln zur Prüfung elektrischer Anlagen:
• ab 1.000.000 EUR Versicherungssumme: SKC 3615 und SKA 3603
• ab 3.000.000 EUR Versicherungssumme: SKC 3616 und SKA 3603
• ab 5.000.000 EUR Versicherungssumme: SK 3602 und SKA 3603
Sofern die Gefahr Leitungswasser versichert ist, gelten zusätzlich die Klauseln:
• SKC 5110 (Wasserhähne, Geruchsverschlüsse und Wassermesser)
• SK 5201 (Erweiterte Versicherung von Rohrleitungen auf dem Versicherungsgrundstück)
• SKC 5210 (Regenabflussrohre innerhalb von Gebäuden)
• SKC 5211 (Frischwasser-/Gasverlust infolge Rohrbruch)
• SKC 5212 (Bruchschäden an Rohren der Gasleitungen)
Sofern die Gefahr Sturm versichert ist, gilt zusätzlich die Klausel:
• SKC 6310 (Aufräumkosten für Bäume)
Sofern die separate Mietausfallversicherung versichert ist
• SKC 8115 (Vergrößerung des Mietausfallschadens durch behördlich angeordnete
Wiederherstellungsbeschränkungen)
Pauschaldeklaration Gebäudeversicherung
Versichert sind die im Antrag bezeichneten Gebäude mit ihren Bestandteilen und Zubehör:
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die nach ihrer baulichen Ausführung mit dem Gebäude bleibend verbunden sind,
(dadurch ihre Selbstständigkeit verloren haben) und die nicht ohne Zerstörung oder Veränderung ihres Wesens vom Gebäude getrennt werden
können. Gebäudebestandteile dienen dauernd der Benutzung des Gebäudes.
gemäß Versicherungsschein/Nachtrag
a)Als Gebäudebestandteile gelten z. B. Wandverkleidungen, fest verlegte Bodenbeläge, Hauswasserversorgungen, Markisen, Briefkastenanlagen,
Müllboxen, Brennstofftanks, Sanitäranlagen, Blitzableiter, Fahnenstangen.
b) Als Gebäudebestandteile gelten auch die technischen Gebäudebestandteile:
aa)maschinelle Einrichtungen, Anlagen und Geräte, die Bestandteile von Gebäuden sind wie z. B. Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Gas-,
Elektro- und Fernsprechanlagen (ohne Endgeräte), Klingelanlagen, Aufzüge, Wasserlöschanlagen, Einbruch- und Brandmeldeanlagen,
Raumbelüftungsanlagen, Antennenanlagen;
Ergänzend zu Abschnitt A § 3 Nr. 2 AFB, AWB, AStB gelten Wärmepumpenanlagen (inklusive deren Einhausung), die der Versorgung des
versicherten Gebäudes dienen, auch außerhalb des versicherten Gebäudes als versichert.
bb)Zu den technischen Gebäudebestandteilen gehören auch Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), wenn sie vom
Benutzer nicht auswechselbar sind (z. B. Festplatten).
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile des Gebäudes zu sein, der Instandhaltung oder dem wirtschaftlichen Zweck des
versicherten Gebäudes dienen. Gebäudezubehör ist mitversichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht
ist. Dies sind insbesondere Brennstoffvorräte für Sammelheizungen; Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (Vorräte an Fliesen,
Bodenbelägen, Tapeten); Gemeinschaftswaschanlagen; Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler.
Photovoltaikanlagen (Solarstromanlage zur Erzeugung elektrischer Energie) sind nur mitversichert, wenn dies besonders vereinbart wurde.
Erweiterter Versicherungsschutz
– Auf die Prüfung einer eventuellen Unterversicherung wird verzichtet, wenn der Schaden 10 % der Versicherungssumme, maximal 10.000 EUR, nicht übersteigt (Klausel SKC 1702)
– Sofern eine eventuelle Unterversicherung 10 % der Versicherungssumme nicht übersteigt, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung (Klausel SKC 1720)
–Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Schäden bis 10.000 EUR (Klausel SKC 1722)
Zusätzlich für die gleitende Neuwertversicherung
–für während des jeweiligen Versicherungsjahrs durchgeführte Aus –,Um- und Erweiterungsbauten gilt eine Vorsorge in Höhe von 10 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme*,
maximal 100.000 EUR (Klausel SKC 1723)
1.
Entschädigungsgrenzen*
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.2
1.2.1
in der Feuerversicherung
Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität (Klausel SK 3114 )
Implosion (Klausel SKC 3120)
Nutzwärmeschäden (Klausel SKC 3123)
Brandschäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen (Klausel SK 3101)
in der Versicherung weiterer Gefahren
Erforderliche Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen durch Graffiti (Farben oder Lacke) an der Außenseite von versicherten Sachen
sind je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt auf
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt in Höhe
von 500 EUR gekürzt.
in der Leitungswasserversicherung
Innenliegende Regenfallrohre (Klausel SKC 5210)
Schäden durch Frost oder sonstige Bruchschäden an innenliegenden Regenfallrohren sowie Nässeschäden durch aus innenliegenden
Regenfallrohren bestimmungswidrig austretendes Wasser
1.3
1.3.1
2.
Einschlüsse auf Erstes Risiko
2.1
2.1.1
in der Feuer-, Leitungswasser-, Sturmversicherung und in der Versicherung weiterer Elementarschäden und weiterer Gefahren
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen, Mehrkosten durch
Preissteigerungen, in der Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten (gemäß Abschnitt A, § 5 Nr. 1, 2, 3, 5, 6, 7 AVB der Continentale)
Schäden durch radioaktive Isotope (Klausel SK 1101)
Sachverständigenkosten, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 EUR übersteigt; der Selbstbehalt beträgt 20 % je
Versicherungsfall (Klausel SK 1302)
Schadenermittlungskosten (Abschnitt B § 13 Nr. 2 AVB der Continentale)
Verkehrssicherungsmaßnahmen auf Grund rechtlicher Vorschriften (SKC 1309)
Weiteres Zubehör und Sonstige Grundstücksbestandteile (Klausel SKC 1214)
Kosten für Notmaßnahmen anlässlich eines versicherten Schadens (Klausel SKC 1311)
Mietausfallversicherung für die vereinbarten Gefahren; für die Klauseln SKC 3303, SKC 6303, SKC 7302 gelten die dort genannten
Selbstbeteiligungen vereinbart. (Klauseln SKC 3302, SKC 3303, SKC 5302, SKC 5303, SKC 6302, SKC 6303, SKC 7302)
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2.1.7
2.1.8
2.2
2.2.1
in der Feuerversicherung
Kosten für die Dekontamination von Erdreich; (Klausel SK 3301)
2.3
2.3.1
in der Leitungswasserversicherung
Schäden durch Frost oder sonstige Bruchschäden an:
a) Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, jedoch nicht der Versorgung eines versicherten
Gebäudes dienen (Klausel SK 5201)
b) Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind, soweit der Versicherungsnehmer zur
Unterhaltung dieser Anlagen verpflichtet ist (Klausel SK 5201)
Bruchschäden an Rohren der Gasleitungen (Klausel SKC 5212)
Frischwasser- und Gasverlust infolge Rohrbruch (Klausel SKC 5211)
Austausch von Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) infolge eines Rohrbruchs im Bereich
der Rohrbruchstelle (Klausel SKC 5110)
in der Sturmversicherung
Aufwendungen für das Entfernen umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, sofern diese zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
nicht bereits abgestorben waren und entsprechende Wiederbepflanzung (Klausel SKC 6310)
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.4
2.4.1
2.5
2.5.1
unabhängig von der versicherten Gefahr
Gebäudebeschädigungen, die dadurch entstehen, dass ein unbefugter Dritter in das Gebäude einbricht, einsteigt oder eindringt
(Klausel SKC 1310)
Anmerkung:
bis EUR
im Rahmen der Versicherungssumme*
  5.000
im Rahmen der Versicherungssumme
bis EUR
Summarisch in einer Position
bis zur Höhe der
Versicherungssumme*,
max. 2.5 Mio
  2.000
  5.000
 50.000
  5.000
10 % der Versicherungssumme, max. 500.000
100.000
Summarisch in einer Position,
max. 5.000
  5.000
  5.000
  5.000
  5.000
 20.000
Diese Deklaration hat nur für die Gefahren Gültigkeit, für die Versicherungsschutz beantragt wurde.
*Die Gebäude-Versicherungssumme errechnet sich bei Gebäuden
• mit gleitender Neuwertversicherung aus der Versicherungssumme 1914 (Mark) multipliziert mit dem zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Anpassungsfaktor auf Euro-Basis,
• mit Wertzuschlag aus der Grundsumme zuzüglich des zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen einfachen Wertzuschlags.
Bauartklassen (BAK)
Klasse
Versicherung weiterer Elementarschäden
Außenwände
Dacheindeckung
I
massiv (Mauerwerk, Beton)
hartes Dach
(z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten,
Asbestzementplatten, Metall, gesandete
Dachpappe)
II
tahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder
S
Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkons­
truktion mit Wandplattenverkleidung aus
nichtbrennbarem Material (z. B. Profil­
blech, Asbestzement, kein Kunststoff)
hartes Dach
(z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten,
Asbestzementplatten, Metall, gesandete
Dachpappe)
III
olz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung,
H
Holzkonstruktion mit Verkleidung jeg­
licher Art, Stahl- oder Stahlbetonkons­
truktion mit Wandplattenverkleidung aus
Holz oder Kunststoff
hartes Dach
(z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten,
Asbestzementplatten, Metall, gesandete
Dachpappe)
IV
V
assiv (Mauerwerk, Beton),
m
weiches Dach
Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder (z. B. vollständige oder teilweise Einde­
Glasfüllung, Stahl- oder Stahlbetonkons­ ckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u. Ä.)
truktion mit Wandplattenverkleidung aus
nicht brennbarem Material
olz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung,
H
Holzkonstruktion mit Verkleidung
jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkon­
struktion mit Wandplattenverkleidung
aus Holz oder Kunststoff
weiches Dach
(z. B. vollständige oder teilweise Einde­
ckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u. Ä.)
Fertighausgruppen (FHG)
Klasse
Außenwände
Dacheindeckung
I
Fertighaus mit allen Teilen einschließlich
der tragenden Konstruktion aus feuer­
beständigen Bauteilen (massiv)
hartes Dach
(z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten,
Asbestzementplatten, Metall,
gesandete Dachpappe)
II
Fertighaus mit massivem Fundament,
tragende Konstruktion aus Stahl, Holz,
Leichtbauteilen oder dergleichen mit
außen feuerhemmenden Bauteilen bzw.
nicht brennbaren Baustoffen verkleidet
(z. B. Putz, Klinkersteine, Gipsplatten,
Asbestzement, Profilblech, kein
Kunststoff)
hartes Dach
(z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten,
Asbestzementplatten, Metall,
gesandete Dachpappe)
III
Fertighaus mit massivem Fundament,
tragende Konstruktion aus Stahl, Holz,
Leichtbauteilen oder dergleichen ohne
feuerhemmende Ummantelung bzw.
Verkleidung
hartes Dach
(z. B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten,
Asbestzementplatten, Metall,
gesandete Dachpappe)
Versicherung auf Wertzuschlagsbasis
Die Anpassung der Neuwertversicherungssummen an die sich im Laufe der Zeit veränderten
­Versicherungswerte kann bei Gebäuden über die Wertzuschlagsklausel erfolgen. Diese schließt bei
vollständiger Erfassung der versicherten Sachen und richtiger Wertbemessung (Grundsumme 1970
plus Wertzuschlag) die Unterversicherung des Gebäudes durch Preissteigerung aus.
Die Umrechnung der Werte erfolgt anhand von der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten
Preisindizes. Die Anpassung erfolgt zu Beginn eines jeden Versicherungsjahrs.
Die Versicherungssumme berechnet sich wie folgt:
Basissumme 1970 = Wert des versicherten Gebäudes in den Preisen des Jahrs 1970
+ Wertzuschlag
= Preissteigerungen zwischen dem Basisjahr und dem Beginn des
Versicherungsjahrs
= Neuwertversicherungssumme
Nachversicherungen von Bestandserhöhungen gelten rückwirkend, wenn sie innerhalb von 3 Monaten
beantragt wurden. Ein besonderer Vorteil liegt darin, dass der Versicherer bis zur Basissumme 1970
+ 2x Wertzuschlag haftet, sofern der Gesamtbetrag aus Basissumme 1970 und Wertzuschlag bei
Beginn des Versicherungsjahrs ausreichend war und Bestandserhöhungen rechtzeitig ausreichend
nachversichert worden sind.
Gleitende Neuwertversicherung
Neben der für gewerblich genutzte Gebäude üblichen Versicherung auf Wertzuschlagsbasis kann
auch eine Gleitende Neuwertversicherung gewählt werden. Auch hier passt sich die Leistung des
­Versicherers den Baukostenänderungen an.
Als Versicherungssumme wird der Neuwert des Gebäudes (auch Anbauten) entsprechend der jeweili­
gen Größe und Ausstattung nach den Preisen des Jahrs 1914 gebildet.
Der Beitrag für die Versicherungssumme 1914 wird mit dem aktuellen Anpassungsfaktor ­multipliziert.
Der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der
vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex
für das Baugewerbe geändert haben.
Die Gleitende Neuwertversicherung ist nicht möglich für Gebäude, deren Zeitwert unter 40 % des
Neuwertes liegt.
Feuer-Rohbau-Versicherung
Versichert ist das im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude und die zu dessen Errichtung
­notwendigen auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe während der Zeit des Rohbaus bis zur
bezugsfertigen Herstellung. Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder
Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung.
Nach Fertigstellung der Gebäude wird der Betrag auf den anschließenden Gebäudeversicherungs­
vertrag angerechnet, wobei dafür grundsätzlich ein Vertragsabschluss auf 3 Jahre vorausgesetzt wird.
In der Leitungswasser-, Sturmversicherung sowie der Versicherung weiterer
­Elementarschäden und weiterer Gefahren kann der Versicherungsschutz erst dann in Kraft
­treten, wenn das Gebäude bezugsfertig ist.
Bergschäden sind bedingungsgemäß nicht versichert.
Erstrisikoversicherung
Für Positionen, die im Rahmen der Pauschaldeklaration auf Erstes Risiko eingeschlossen gelten, wird
der Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Erstrisikoversicherungssumme voll ersetzt.
Eine etwa bestehende Unterversicherung wird nicht angerechnet.
Versicherung weiterer Gefahren
Die Versicherung weiterer Gefahren beinhaltet den Versicherungsschutz gegen die ExtendedCoverage-Gefahren a und b: Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung,
Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen. Es gilt ein Selbstbehalt von 1.500 EUR sowie
eine Höchstentschädigungsgrenze von 2,5 Mio. EUR je Versicherungsfall vereinbart (siehe Besondere
Bedingungen zur Versicherung weiterer Gefahren – BWG 2011 der Continentale).
Neubaunachlass
Der Neubaunachlass ist ausschließlich vom Gebäudealter abhängig. Der Neubaunachlass entfällt
ganz ab einem Gebäudealter von mehr als 10 Jahren. Die Anpassung erfolgt zum Beginn des neuen
Versicherungsjahres, in dem die Altersgrenze überschritten wird.
Gebäude-Glasversicherung/Werbeanlagenversicherung
Vertragsgrundlagen
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Antrag, den gesetzlichen
Bestimmungen und den in der Vertragsinformation „Glas-/Werbeanlagenversicherung der
Continentale“, (S.7e.4944), enthaltenen Bedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.
Folgende Klauseln sind grundsätzlich Vertragsbestandteil:
• PK 0732 (Blei-, Messing- oder Eloxalverglasung, transparentes Glasmosaik)
• PKC 0733 (Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und
Alarmeinrichtungen)
• PKC 0734 (Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und
Folien)
• PKC 0736 (Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen)
• PKC 0737 (Scheiben von Sonnenkollektoren)
• PKC 0738 (Gebogene Scheiben der Innenverglasung)
• PKC 0739 (Künstlerisch bearbeitetet Glasscheiben, -platten und -spiegel)
• PK 0753 (Werbeanlagen (sofern beantragt))
Versicherungsschutz in der Gebäude-Glasversicherung
Der Versicherungsschutz setzt fertig eingesetzte und unbeschädigte Scheiben voraus. Versichert sind
mit dem Gebäude fest verbundene Außen- und Innenscheiben aus Glas und/oder Kunststoff bis zu
jeweils 10 qm Einzelgröße (über 10 qm Einzelgröße – Anfrage Direktion), Profilbaugläsern, Glasbau­
steinen, Lichtkuppeln und Dachverglasungen.
Mitversichert sind auf Erstes Risiko bis zu 2.000 EUR:
Sonderkosten für Gerüste, Krane und Beseitigung von Hindernissen, Entschädigung für ­Anstriche,
Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien; Entschädigung für Umrahmungen,
Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen; Blei-, Messing- oder Eloxalverglasungen,
transparentes Glasmosaik; künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel; Scheiben von
Sonnenkollektoren, gebogene Scheiben der Innenverglasung.
Auf die Möglichkeit einer Beitragsanpassung nach § 6 AGIB 2008 der Continentale wird hingewiesen.
Der Beitrag kann durch den Versicherer jährlich um den Prozentsatz erhöht werden, um den sich
der Preisindex für Verglasungsarbeiten laut Statistischem Bundesamt geändert hat; falls der Index
­gesunken ist, hat der Versicherer den Beitrag entsprechend zu vermindern.
Herunterladen