Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser! Ich stelle Ihnen hiermit das Manuskript meines Vortrages zur Verfügung, den ich am 23. Februar 2010 beim Kreis Offenbach in Dietzenbach gehalten habe. Da es sich um das Vortragsmanuskript handelt, habe ich eine sorgfältige Literaturangabe nicht vorgenommen. Allerdings finden Sie am Ende des Textes die Literatur, die Grundlage für meine Ausführungen war. Dort finden Sie auch alle weiteren Literaturhinweise. – Ich stelle Ihnen diesen Text zur Verfügung, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, meine Ausführungen nochmals durchzugehen. Über schriftliche Reaktionen, Kritik, Anregungen würde ich mich freuen. Für weitergehende Veranstaltungen auch einzelner Träger und Institutionen stehe ich gerne (ohne Honorar) zur Verfügung. Mit kollegialen Grüßen, Frank Bettinger, Wachmannstraße 119, 28209 Bremen, Tel. 0421-3467180, [email protected] Frank Bettinger [Bremen/Darmstadt] Jugendkriminalität als Gegenstand der Kinder- und Jugendhilfe? Der Titel meines Vortrages lautet „Jugendkriminalität als Gegenstand der Kinder- und Jugendhilfe?“ – Eine sehr aktuelle, interessante aber vor allen Dingen auch brisante Fragestellung, wie sich zeigen wird. Eines muss ich vorweg schicken: „Einfache Antworten“ verbieten sich. Ebenso verbieten sich oberflächliche Kommentare oder Annahmen. Und das sage ich, da ich mich regelmäßig über oberflächliche und niveaulose Auseinandersetzungen mit den Themen „Jugendkriminalität“ sowie „Aufgaben von Sozialer Arbeit“ insbesondere in politischen und medialen Diskussionen ärgere. Aber dazu später mehr. Ferner: Ich werde mich in meinem Beitrag aus einer sozialwissenschaftlichsozialpädagogischen Perspektive äußern. Nicht aus einer naturwissenschaftlichen. Warum sage ich das: Weil ich vorwegschicken möchte, dass ich kein Wissenschaftsverständnis vertrete, dass – wie in den Naturwissenschaften – davon ausgeht, die Welt objektiv beschreiben und erklären zu können. Und in den politischen und medialen Diskussionen wird regelmäßig der Eindruck erweckt, als sei genau das möglich. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass – bezogen auf Gesellschaft, gesellschaftliche Entwicklungen oder gesellschaftliche Teilaspekte wie z. B. „Kriminalität“, „soziale Probleme“, soziale Ungleichheit usw. usf. unterschiedliche Beschreibungen, Erklärungen und Analysen mit einander konkurrieren. Und somit ist auch mein heutiger Beitrag als Versuch zu verstehen, gesellschaftliche Aspekte im Kontext Sozialer Arbeit zu deuten, aber keinesfalls gesellschaftliche Aspekte objektiv darzustellen und zu beschreiben. • • • Ich werde Sie also zunächst konfrontieren mit meinen Annahmen bezogen auf das Verhältnis von Gesellschaft, Politik und Soziale Arbeit; Ich möchte ferner deutlich machen, welche Aufgaben Sozialer Arbeit heute gesellschaftlich zugemutet werden, von der Sozialen Arbeit aber auch bereitwillig übernommen werden; Und ich möchte – und das verstehe ich als meine Kernaufgabe – deutlich machen, was Soziale Arbeit – insbesondere die Kinder- und Jugendhilfe – eigent- 1 lich ist, was ihre eigentlichen Aufgaben sind, und woher diese Aufgaben resultieren. Der gesellschaftliche Status Sozialer Arbeit ist äußerst gering. Indikatoren dafür sind nicht nur die geringe Bezahlung von Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen, sondern auch das mitleidige Lächeln, wenn man seinem gegenüber offenbart, dass man/frau Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge tätig ist. Dass der Status Sozialer Arbeit so gering ist hat unterschiedliche Gründe; einige möchte ich kurz benennen: 1. Es gibt keine eindeutige Antwort auf die Frage, was denn eigentlich Soziale Arbeit ist. Weder in der sozialpädagogischen Praxis, noch in den entsprechenden Ausbildungsgängen an den Universitäten und Fachhochschulen, noch in den einschlägigen wissenschaftlichen Publikationen. 2. Soziale Arbeit hat sich in den vergangenen Jahrzehnten enorm ausdifferenziert: Es gibt die unterschiedlichsten Arbeitsfelder in der Sozialen Arbeit, so dass sich kaum noch sagen lässt, was denn der gemeinsame Bezugspunkt sein könnte. Es fällt also schwer von „der“ Profession oder „der“ Disziplin Soziale Arbeit zu sprechen; und es fällt entsprechend schwer eine eindeutige, von allen geteilte Berufs-Identität zu entwickeln; 3. Und das ist wesentlich: Sozialpädagogen und Sozialarbeiterinnen können Ihr handeln regelmäßig nicht begründen, jedenfalls nicht unter Bezugnahme auf ein eindeutiges Relevanz- oder Bezugssystem; Mit anderen Worten: Soziale Arbeit ist regelmäßig eine theorie- und konzeptionslose Veranstaltung. Und das führt häufig dazu, dass 1. andere Personen, Professionen, Disziplinen oder wer auch immer Sozialer Arbeit sagen, was ihre Aufgabe ist. 2. Soziale Arbeit häufig sich diesen Aufgabenzuweisungen unterordnet. Häufig wird Soziale Arbeit, wird die Kinder- und Jugendhilfe zu Hilfe gerufen, wenn es um sog. „Soziale Probleme“ geht, wenn junge Menschen zu einem „Ordnungsproblem“ zu werden drohen, wenn die Kriminalstatistiken auszuweisen scheinen, dass „die Jugend“ immer krimineller und gewalttätiger wird. Allerdings: es lohnt sich diese sog. „sozialen Probleme“ und die aus diesen vermeintlichen Problemen resultierenden Hilferufe nach Sozialer Arbeit genauer anzusehen. Und vor allen Dingen lohnt es sich grundsätzlich, den großen politischen und medialen Erzählungen über gesellschaftliche Phänomene oder Entwicklungen, beispielsweise auch über Kriminalitätsentwicklungen mit größter Vorsicht zu begegnen. Das sage ich auch in Zeiten, in denen sozialwissenschaftliche Betrachtungen der Entwicklung der Gesellschaft regelmäßig einen tief greifenden Strukturwandel feststellen und in der Folge eine Zunahme von • Ungleichheitsverhältnissen, • Zunahme von Arbeitslosigkeit und Armut • Zunahme prekärer Lebens- und Beschäftigungsverhältnisse • Abbau und Privatisierung des Sozialstaates • gesellschaftliche Entsolidarisierungstendenzen 2 So besteht Einigkeit dahin gehend, dass die Probleme und das Leiden der Menschen, insbesondere auch junger Menschen im Kontext dieser gesellschaftsstrukturellen Umbrüche eine neue Qualität erreichen. Und dies scheinen mir Themen zu sein, die überraschenderweise nicht so schnell Eingang finden in politische Diskussionen oder in die mediale Berichterstattung. Und nicht nur das: auch das Aufgabenspektrum Sozialer Arbeit verändert sich zunehmend mit diesen gesellschaftsstrukturellen Umbrüchen; d.h. Soziale Arbeit wird zunehmend in die Bearbeitung der Folgen dieser gesellschaftsstrukturellen Umbrüche mit einbezogen; und viele dieser Aufgaben werden von ihr unreflektiert und bereitwillig, teilweise in vorauseilendem Gehorsam übernommen. Dies möchte ich im Folgenden etwas veranschaulichen: Es dominieren Einschätzungen, die Soziale Arbeit nicht nur als Teil von Sozialpolitik sehen, sondern unterstellen, dass Soziale Arbeit in hohem Maße staats- und politikabhängig oder Instrument der Sozialpolitik ist. Kritisiert wird in diesem Kontext – wie ich meine vollkommen zu Recht, dass Soziale Arbeit regelmäßig diese sozialpolitische aber auch kriminalpolitische Vereinnahmung, bzw. grundsätzlicher: ihr Verhältnis zum Politik-Bereich nicht nur nicht thematisiert und reflektiert, sondern erst gar nicht zur Kenntnis nimmt. Dabei ist eine Reflexion dieses Verhältnisses – also des Verhältnisses von Sozialer Arbeit zu Staat und Politik – heute notwendiger denn je. Dies in Zeiten, in denen sich unter dem Label „Aktivierender (Sozial-)Staat“ ein neuartiger Komplex (sozial-)staatlicher Handlungsorientierung herausbildet, der sich nahtlos in eine Politik des Sozialstaatsabbaus einfügt. Begriffe wie Flexibilität, Aktivität und Investition werden – als trojanische Pferde - im Rahmen dieses sozial- und gesellschaftspolitischen Konzeptes zu normativen Bezugspunkten gesellschaftlicher und sozialpädagogischer Praxis. Thomas Olk, Erziehungswissenschaftler an der Universität Halle-Wittenberg, bewertet diese Entwicklung folgendermaßen: „An die Stelle der bisherigen Gewährleistung umfassender sozialer Rechte und des Bemühens um Abmilderung sozialer Ungleichheiten tritt nun ein neuer Typ von sozialpolitischen Strategien und Konzepten zur Förderung wirtschaftlichen Wachstums durch Aktivierung der produktiven Potenziale unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen“. Dass diese neue politische Rationalität ganz überwiegend mit der Arbeitsmarktpolitik assoziiert wird, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass es sich hierbei um eine Programmatik handelt, die nicht auf einige wenige, sondern auf alle Gesellschaftsmitglieder zielt. 3 Den Menschen soll die Chance einer eigenständigen, produktiven sozialen Existenz eröffnet werden. „Sie sollen – so Stephan Lessenich, Soziologe an der Universität Jena - der Programmatik einer neuen Politik des Sozialen entsprechend, nicht sich selbst überlassen, sondern sozialpolitisch in die Lage versetzt werden, sich und ihr (Human)Kapital in gesellschaftlich produktiver Weise einzusetzen“, um ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität (wieder) herzustellen“ Dabei provoziert nicht nur, aber doch insbesondere die sozialpolitische Aktivierung erwerbsfähiger Arbeitsloser ausgerechnet in einer Phase der „Beschäftigungskrise, in der Millionen Arbeitsplätze und eben nicht: Arbeitswillige fehlen“ nicht nur im wissenschaftlichen Diskurs folgende Fragen: • was und wem nützt es, einzelne Arbeitslose zu aktivieren und zu drangsalieren, wenn doch zugleich die entwickelte Gesellschaft durch ihren hohen Produktivitätsfortschritt kaum noch der Tätigkeit der Deklassierten mehr bedarf? (Dahme/Trube/Wohlfahrt) • Ist es nicht so, dass die neue politische Programmatik letztendlich nichts anderes bedeutet, als dass der Staat die Gestaltung struktureller Verhältnisse aufgibt zugunsten der Verhaltensbeeinflussung einzelner? (Böllert) • Und: ist es nicht so, dass sich der Staat dabei des [perfiden] Mottos „Fördern und Fordern“ bedient, um Erwerbslosigkeit und Armut zu Problemen der Individuen, ihrer Charakterschwäche und ihrer fehlenden Leistungsbereitschaft umzudeuten? (Butterwegge). Und die Soziale Arbeit? Sie degeneriert zur aktivierungspädagogischen Akteurin, die ihre Adressaten zur Selbstverantwortung und Selbststeuerung verpflichtet, und sie wird somit Teil einer neuen politischen Ordnung des Sozialen, in der es im wesentlichen um wirtschaftliches Wachstum in einer globalisierten Ökonomie, aber nicht um die Bedürfnisse der Menschen geht. Und wehe denjenigen, die durch die aktivierenden Programme nicht erreicht werden, die nicht kooperieren, die nicht „gemeinwohlkompatibel“ handeln. Gegen diese Unwilligen und/oder Unfähigen, gegen diejenigen, die sich resistent zeigen gegenüber den sozialpolitischen und sozialpädagogischen Aktivierungs- und Programmierungsinitiativen, gegen die Uneinsichtigen und Unbeugsamen, die durch ihr Verhalten der Gesellschaft Risiken auferlegen und so zu einer Gefahr des Sozialen werden, wird sich eben diese Gesellschaft zu wehren wissen. In diesem neuen Typus von Gesellschaft gewinnen nämlich Ausgrenzungs- und Ausschließungsprozesse - auch als Kriminalisierungsprozesse - an Bedeutung: Eine Entwicklung, die der französische Soziologe Wacquant frühzeitig für die USA festgestellt hat. Aber auch eine Entwicklung, die mittlerweile für die meisten europäischen Staaten gilt, in denen sich – ich zitiere – „ein „liberal-paternalistisches System“ etablieren konnte, ein System, in dem der Staat mit „eiserner Hand“ bereit steht, um 4 die Unruhen, die aus der zunehmenden Verbreitung sozialer Unsicherheit resultieren, unter Kontrolle zu halten“. Wobei das wachsende Interesse, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten wie gerufen (kommt), um das Legitimationsdefizit zu kompensieren, unter dem die politisch Verantwortlichen leiden, weil der Staat seinen Aufgaben im Bereich der Wirtschaft und der Sozialpolitik nicht mehr nachkommt“, so Wacquant. Diese Verlagerung von Wohlfahrt und Fürsorge in Richtung Ordnung, Kriminalisierung und Strafe beginnt mit und wird deutlich in den Dramatisierungsdiskursen über die vermeintliche Zunahme von (Jugend-)Gewalt, über (Jugend-/Ausländer)Kriminalität oder über „gefährliche Klassen“, die sich aus den Populationen der Armen, Arbeitslosen und Bildungsbenachteiligten rekrutieren, die sich nicht nur als aktivierungsresistent, sondern zunehmend als Gefahr für die Gesellschaft erweisen. Es handelt sich dabei um Diskurse, die nicht nur als kurzfristige perfide, rassistisch konnotierte Wahlkampfstrategien gedeutet werden können, sondern als Teil bzw. Konsequenz neoliberaler Ideologie, mit dem Ziel der Ausschließung „überflüssiger“, „aktivierungsresistenter“ (weil: unfähiger und unwilliger) Personengruppen. Man unterwirft sie einer permanenten, aktiven und genauen Kontrolle durch die staatlichen Behörden und verdächtigt sie von vornherein einer moralischen – wenn nicht sogar strafrechtlichen – Abweichung. So erweist sich „Kriminalität“ als eine auf soziale Ausschließung gerichtete Kategorie, mit der sich die Diskreditierung und Ausgrenzung von Unterprivilegierten, Arbeitslosen und Armen vorbehaltlos legitimieren lässt. • • • Die Verknüpfung von „Kriminalität“ mit Unterprivilegierung, die Benennung sogenannter kriminogener Faktoren, die diskursive Konstruktion „gefährlicher“ Gruppen und Feind-Bilder… …dienen dabei nicht nur der Rechtfertigung von Ausgrenzung, sondern ebenso der Transformation von (eher abstrakter) Angst und Unsicherheit vor den dramatischen Folgen der sog. Finanz- und Wirtschaftskrise in eine (eher konkrete) Angst vor vermeintlich eindeutig identifizier- und benennbaren Personen und Gruppen, die es in einer gemeinsamen Kraftanstrengung zu kontrollieren, zu disziplinieren, zu bekämpfen oder auch sozialpädagogisch zu beglücken gilt. So bietet sich den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung die (diskursiv selbst geschaffene) Option, bezogen auf gesellschaftliche, kommunale Unsicherheitslagen zu reagieren und somit Handlungsbereitschaft und -fähigkeit zu signalisieren (die in anderen Politikbereichen eher selten festzustellen ist). Vor diesem Hintergrund lassen sich Diskussionen und Politikkonzepte um Jugendgewalt und Jugendkriminalität also anders interpretieren, als es der mediale und politische Mainstream unterstellt: Nicht um das „objektiv“ vorhandene „soziale Problem“ Kriminalität geht es, sondern um Konstruktionsleistungen, die als vermeintliche gesellschaftliche Phänomene so- 5 zial- und kriminalpolitisch und letztlich auch sozialpädagogisch bearbeitet werden sollen. Und: es sind Diskussionen und Konzepte, in die auch Kinder- und Jugendhilfe einbezogen wird, wie sich – nicht nur - im Rahmen einer kleineren Untersuchung gezeigt hat, die ich vor einigen Jahren durchgeführt habe. Im April des Jahres 2000 hatte die CDU/CSU-Fraktion den Entwurf eines Gesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht, und zwar eines Gesetzes zur Verbesserung der gesetzlichen Maßnahmen gegenüber Kinder- und Jugendkriminalität Es waren die gewohnten Plattitüden und Alltagstheorien, mit denen die interessierten Zuhörer bzw. die interessierten Leserinnen konfrontiert wurden: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstellte – Bezug nehmend auf die Polizeiliche Kriminalstatistik -, dass die Kinder- und Jugendkriminalität besorgniserregend angestiegen sei. Wie nicht anders zu erwarten war, präsentierte die CDU/CSU-Fraktion auch einen Katalog an Gründen, die für die Zunahme der Kinder- und Jugendkriminalität als ursächlich anzunehmen sind: Als Ursachen für die vermeintliche Zunahme der Kinder- und Jugendkriminalität wurden von den „Experten“ der Fraktion im Entwurf sowie in der ersten Beratung im Bundestag folgende „Faktoren“ genannt: • • • • • • • • der strukturelle Wandel in der Gesellschaft die Zuwanderung von Jugendlichen aus dem Ausland, bei denen sich die Integration in die Gesellschaft in zunehmendem Maße als schwierig erweist der Rückgang allgemein verbindlicher Wertmaßstäbe Eine weitere Ursache: Kinder und Jugendliche ausländischer Eltern, die nur mangelnd integriert sind. Hier entstehe schnell ein Ghetto. Dies führe wiederum schnell zu Jugendbanden, die zur Kriminalität neigen. Ferner: die hohe Arbeitslosigkeit gerade bei Jugendlichen ausländischer Herkunft, und in der Folge davon Langeweile, Müßiggang, Perspektivlosigkeit und Frust. Daraus entstehe sehr schnell kriminelles Verhalten. Des weiteren: ein Konsumdenken, das unfähig macht, auf die Belange anderer zu achten, Wachsender Egoismus als Nährboden für Kriminalität, Gewaltdarstellungen in Videos und zweifelhafter Umgang mit gewaltbereiten Jugendlichen. In dem von der CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf wurden darüber hinaus diverse – ich möchte hinzufügen: die üblichen - Reaktionsoptionen benannt, um der Kinder- und Jugendkriminalität Einhalt zu gebieten, die an dieser Stelle aber nicht weiter kommentiert werden sollen: Neben strafrechtlichen Verschärfungen, u.a. • • vermehrte Verhängung von Arrest-Strafen; Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 14 auf 12 Jahre; 6 • • Anhebung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht von 10 auf 15 Jahre, regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auch auf Heranwachsende) wurde vor allem aber auch ein stärkerer Einbezug des Familienrechts sowie der Kinder- und Jugendhilfe von mehreren im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien gefordert. An dieser Stelle möchte ich auf folgenden Sachverhalt aufmerksam machen: Wurden in der parlamentarischen und werden darüber hinaus regelmäßig in der kriminalpolitischen Diskussion zahlreiche „kriminogene Faktoren“ zur Erklärung des Anstiegs der Kinder- und Jugendkriminalität wie selbstverständlich benannt – und zwar insbesondere sozialstrukturelle Faktoren wie z.B. Arbeitslosigkeit, Strukturwandel in der Gesellschaft, Rückgang verbindlicher Wertmaßstäbe, werden hingegen in den Begründungen bzw. Rechtfertigungen kriminalpolitischer, insbesondere strafrechtlicher Maßnahmen nur noch auf individuelle Defizite fokussiert: Individuelle Defizite, die Eingriffe in Form des Strafrechts, des Familienrechts oder aber des Kinder- und Jugendhilferechts zu rechtfertigen scheinen. Würden die beteiligten Politiker und Politikerinnen aber ihre Erklärungsversuche zum Anstieg von Kinder- und Jugendkriminalität tatsächlich selber ernst nehmen, so müssten sie Antwort darauf geben, • • • warum in diesem Land Millionen Menschen der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt wird, warum sich Konsumdenken und Egoismus vermehrt durchsetzen, und was eigentlich Politiker und Politikerinnen zum Erhalt verbindlicher Werte beitragen. Nebenbei: interessanterweise bezogen sich die Bundestagspolitiker im Rahmen ihrer Diskussionen um die vermeintliche Zunahme auf die Polizeiliche Kriminalstatistik. Es handelt sich hierbei um Statistiken, mit denen Kriminalitätsverläufe bzw. Kriminalitätsentwicklungen grundsätzlich überhaupt nicht beschrieben werden können. Aber selbst, wenn man den Statistiken jener Zeit Glauben geschenkt hätte, so wäre man nicht umhin gekommen festzustellen, dass gerade in jenem Zeitraum selbst anhand der Daten der PKS keine Zunahme, sondern eher eine Abnahme der Kinderund Jugendkriminalität festzustellen war. Ein weiteres, aktuelles Beispiel aus Bremen: Im Dezember 2007 berichtete die bundesweit erscheinende „Welt“ „(…) Jugendliche Täter schlagen in den deutschen Metropolen immer öfter zu“. Das ergebe eine Studie für die Innenministerkonferenz. Demnach nehme auch die Brutalität der Übergriffe zu. In mindestens zwei Städten (Berlin und Bremen) gebe es bereits aggressive Jugendbanden. 7 Bereits ein Jahr zuvor erschien in zwei Bremer Tageszeitungen ein groß aufgemachter Bericht, in dem die Befürchtung zum Ausdruck gebracht wurde, dass in der Stadt mit einer signifikanten Zunahme der Kriminalität zu rechnen sei. Grundlage für diesen Bericht war ein sogenanntes strategisches Lagebild der Bremer Polizei: „Demnach ist Bremen mit Faktoren, die die Kriminalität begünstigen von allen Städten am höchsten belastet. Die Rede ist von sogenannten kriminogenen Faktoren. Ein staubtrockener Begriff“ – so die Tageszeitungen - ,hinter dem sich eine höchst brisante Datensammlung verberge: • So liegt der Anteil junger Arbeitslosengeld-II-Bezieher weit über dem Bundesdurchschnitt. • Knapp 30 % aller unter 15-Jährigen in Bremen erhält zudem Sozialhilfe. • Außerdem weist Bremen die höchste Zahl von Schülern auf, die die Schule schwänzen oder den Schulbesuch ganz verweigern. • Mit 13.2 % verfügt Bremen zwar über eine durchschnittliche Ausländerquote. Doch rechnet man die Migranten mit hinein, beispielsweise Aussiedler aus den ehemaligen GUS-Staaten, beträgt der Anteil an den Schulen gleich 36 %. • Nur 45 % der ausländischen Schüler verlassen die Schule mit mehr als einem Hauptschulabschluss Das (strategische Lage-) Bild, das hier gezeichnet und medial aufbereitet wird, prognostiziert nicht lediglich eine dramatische Zunahme der Kriminalitätsentwicklung; es benennt zugleich die gesellschaftlichen Gruppen, von denen die Gefahr ausgeht: nämlich von jungen, arbeitslosen, armen, bildungsbenachteiligten, schuleschwänzenden jungen Menschen. Und: es bleibt nicht bei der medialen Aufbereitung. Vielmehr werden Jugendkriminalität und Jugendgewalt zu einem bestimmenden politischen Thema. So ist im Koalitionsvertrag der Landesregierung zwischen Sozialdemokratischer Partei (SPD) und Bündnis 90/Die Grünen im Juni 2007 folgendes zu lesen: „Erfolgreiche Kriminalprävention setzt bei qualifizierter Ursachenforschung an und entwickelt zielgruppenspezifische Handlungskonzepte. (…) Für die Stadtgemeinde Bremen ist beim Senator für Inneres (Innenministerium) ein Präventionsrat unter Beteiligung des Stadtamtes und weiterer Ordnungsinstanzen des Senats (Jugendamt, Schulbehörde, Gesundheitsamt u.a.) zu bilden. Die steigende Zahl jugendlicher Straftäter betrachten wir mit besonderer Sorge. Es ist erforderlich, dass Polizei-, Justiz-, Sport-, Jugend- und Bildungspolitik der Jugendgewalt entschieden, aber auch angemessen und vor allem präventiv entgegentreten. (…) Die Koalitionspartner vereinbaren daher, dass Innen-, Justiz-, Sport-, Jugend-, und Bildungsressort noch im Jahr 2007 ein gemeinsames Handlungskonzept „Stopp der Jugendgewalt“ vorlegen, in dem die unterschiedlichen Ansätze und Möglichkeiten der beteiligten Ressorts zu einem wirksamen Maßnahmenbündel zusammengefasst werden.“ 8 – Ein Handlungskonzept, das dann tatsächlich unter Beteiligung mehrerer Ministerien entwickelt und implementiert wurde, und zwar obwohl die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik keine Zunahme von Gewaltdelikten auswiesen; Zudem können selbst von mir befragte Vertreter der Jugendgerichtshilfe eine Zunahme jugendlicher Straftäter ausschließen und äußern sich eher verwundert über das plötzliche kriminalpolitische Engagement der Landesregierung. Im ersten Bericht zur Umsetzung des Handlungskonzeptes „Stopp der Jugendgewalt“ wurde dann zwar auch seitens der Landesregierung die Unterstellung einer „steigenden Zahl jugendlicher Straftäter“ vorsichtig korrigiert. Dennoch wurde am eingeschlagenen Weg festgehalten. In den folgenden Monaten wurde im regionalen Fernsehen und in Zeitungen nicht nur über die zusätzliche und notwendige Stationierung von Bereitschaftspolizei in sogenannten „sozialen Brennpunkten“ berichtet, sondern darüber hinaus, dass die Bremer Landesregierung insgesamt eine Million Euro für Projekte im Kontext des Konzeptes „Stopp der Jugendgewalt“ zur Verfügung stellt. Darüber hinaus wird die sozialräumliche Jugendarbeit für die Kriminalitätsbekämpfung rekrutiert, um die „Zielgruppen mit Förderbedarfen“ in den „sozialen Brennpunkten“ sozialpädagogisch zu erreichen, und so „frühzeitig auf jugendliche Subkulturen und Cliquen einzuwirken und wirksam zu deren konstruktiver Entfaltung beizutragen“ (aus der Mitteilung des Senats vom 23. September 2008). Wie sich diese Diskussionen und Politikkonzepte um Jugendgewalt und Jugendkriminalität interpretieren lassen, habe ich bereits aufgezeigt. Eine oberflächliche Form der Deutung wäre wohl die, zu unterstellen, dass das diskutierte „soziale Problem“ „Jugendgewalt“, „Ausländerkriminalität“, „Kriminalität der Unterprivilegierten“ als objektiv gegeben vorauszusetzen ist, folglich alle gesellschaftlichen Kräfte - auch die Soziale Arbeit - in den Kampf gegen die identifizierten gefährlichen Populationen ziehen müssen. Gerade für die Soziale Arbeit besteht hier zunehmend die Gefahr der Vereinnahmung und Funktionalisierung durch fachfremde, ordnungspolitische Diskurse, denen sie sich allerdings nicht selten in vorauseilenden Gehorsam fügt. Woran es zu mangeln scheint, sind gute Argumente, um sich der Vereinnahmung und Funktionalisierung zu erwehren. Aber: der Schein trügt. Die Argumente gegen eine Vereinnahmung Sozialer Arbeit sind vorhanden; sie müssen nur wieder entdeckt werden; wir müssen uns ihrer nur erinnern. Was bedeutet das konkret? Es bedeutet, dass es zumindest drei Ebenen gibt, auf die zur Begründung sozialpädagogischer Praxis Bezug zu nehmen ist, sofern wir den Anspruch artikulieren wollen, autonome und selbstbestimmte Profession und Wissenschaft zu sein. Welche Ebenen sind das? 9 Erste Ebene: Gegenstands- und Theoriebezug Wissenschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen eigenen Gegenstand bzw. einen eigenen Objektbereich benennen und sich auf diesen im Rahmen der Forschung, Analyse und in ihrem Handeln darauf beziehen. Mit Gegenstand wird also das bezeichnet, womit sich eine Wissenschaft beschäftigt, womit sie es zu tun hat. Als Gegenstand Sozialer Arbeit betrachten wir Prozesse und Auswirkungen sozialer Ausschließung und Ausgrenzung. Gemeint sind damit Strukturen und Prozesse, an deren Anfang vermeintlich „milde Formen“ wie Ungleichheit, Diskriminierung oder moralische Degradierung stehen. Soziale Ausschließung und Ausgrenzung meint darüber hinaus aber auch die Ausschließung von der Teilhabe an den gesellschaftlich realisierten Möglichkeiten des Lebensstandards, der politischen Einflussnahme und der sozialen Anerkennung, Ausschließung vom Arbeitsmarkt, von materiellen Ressourcen, von Bildungsinstitutionen u.a.m. In diesem Zusammenhang ist darauf zu bestehen, zur Begründung sozialpädagogischer Praxis auf Theorien zurück zu greifen. Denn in sozialpädagogischen Theorien wird nicht nur ausdrücklich der Gegenstand sozialpädagogischer Praxis benannt und begründet; vielmehr geben Theorien Auskunft • • • • über die gesellschaftlichen Aufgaben und Funktionen Sozialer Arbeit, über mögliche Ziele sozialpädagogischen Handelns über die begrenzten „Wirkungs“-Möglichkeiten Sozialer Arbeit, über Erziehungs-, Bildungs- und Sozialisationsprozesse Bezug nehmend auf sozialpädagogische Theorie sowie den genannten Gegenstand „Ausschließungs- und Ausgrenzungsprozesse“ können als Funktionen Sozialer Arbeit benannt werden u.a. 1. die Realisierung gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit 2. die Ermöglichung sozialer, ökonomischer, kultureller und politischer Partizipation. Und noch genauer: Aus der wissenschaftlichen, theoretischen Formulierung der Funktionen und Aufgaben Sozialer Arbeit resultieren konkrete Aufgabenbeschreibungen. Diese Aufgaben, die sich für einzelne sozialpädagogische Arbeitsfelder noch weiter konkretisieren und auch variieren ließen lauten: Zur Realisierung von Teilhabe, Chancengleichheit und Partizipation hat Soziale Arbeit neben der Gewährung von Hilfe und Unterstützung • Bildungs- und Sozialisationsprozesse zu offerieren, die sich einerseits orientieren an den Prinzipien der Aufklärung und Emanzipation sowie der Ermöglichung von Lebensbewältigungskompetenzen, andererseits an den Bedürfnis- 10 sen, Wünschen und Interessen der Nutzer und Nutzerinnen sozialpädagogischer bzw. sozialarbeiterischer Angebote; • Gesellschaftliche, insbesondere Ungleichheitsverhältnisse kontinuierlich zu thematisieren und zu skandalisieren; • sich selbst als politische Akteurin zu begreifen und an der (politischen) Gestaltung des Sozialen mitzuwirken sowie Einmischung in Politik und Mitwirkung an der Gestaltung des Sozialen den Bürgern und Bürgerinnen zu ermöglichen; • Diskurse als herrschaftslegitimierende Techniken der Wirklichkeitsproduktion und somit von gesellschaftlichen Ordnungen zu erkennen und zu analysieren und in die Arenen einzutreten, in denen um die Durchsetzung von Wirklichkeit gekämpft wird. Zweite Ebene: normativ-rechtliche Begründung Funktionen, Aufgaben und Ziele sozialpädagogischer Praxis ergeben sich zwar insbesondere aus dem gerade skizzierten wissenschaftlichen Bezugssystem. Allerdings muss immer in Rechnung gestellt werden, dass sozialpädagogische Praxis schon immer eingebettet war und ist in rechtliche und bürokratische Zusammenhänge. Hierbei lohnt sich zu schauen, inwiefern das Sozialleistungsrecht, insbesondere das Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht nur den Gestaltungsspielraum Sozialer Arbeit begrenzt, denn • • Vielmehr bietet das Kinder- und Jugendhilfegesetz auch einen Möglichkeitsraum zur Ausgestaltung sozialpädagogischer Praxis Werden im KJHG Aufgaben und Ziele benannt, die sich sehr wohl als kompatibel erweisen mit den von mir herausgearbeiteten theoretischen Aufgaben und Zielen. Es handelt sich hierbei um Ziele, die in der sozialpädagogischen Praxis bedauerlicherweise regelmäßig nicht zur Kenntnis genommen werden, dabei aber doch hervorragend zur Begründung sozialpädagogischen Handelns geeignet sind: So hat • Kinder- und Jugendhilfe das Recht eines jeden jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung zu verwirklichen So hat • Kinder- und Jugendhilfe das Recht eines jeden jungen Menschen auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu verwirklichen 11 So soll • Kinder- und Jugendhilfe zur Verwirklichung dieses Rechts 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern; 2. dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; 3. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen; 4. dazu beitragen, eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Auf den Punkt gebracht: Soziale Arbeit und insbesondere Kinder- und Jugendhilfe werden hier vom Gesetzgeber nicht als Ordnungsinstanz konturiert, sondern als eine Profession, die aufgefordert ist, sich politisch und sozialpädagogisch sozialer Ungleichheit und Benachteiligungen anzunehmen sowie Erziehungs-, Bildungs- und Sozialisationsprozesse zu ermöglichen. Dritte Ebene: Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Adressaten Aufgaben, Funktionen und Ziele sozialpädagogischen Handelns ergeben sich nicht nur aus dem „wissenschaftlichen Bezugssystem Theorie“ und nicht nur aus dem „normativen Bezugssystem Recht“. Aufgaben und Ziele ergeben sich darüber hinaus – eigentlich eine fachliche Selbstverständlichkeit – aus den Perspektiven der Adressaten Sozialer Arbeit. Diese sind sowohl auf personaler Ebene in konkreten sozialpädagogischen settings einzuholen; darüber hinaus – und das wird leider viel zu häufig vergessen – im Rahmen von Prozessen der Jugendhilfeplanung, in denen Bedarfe unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und ihrer Familien zu ermitteln sind. Zum Schluss: Meine Überlegungen zugrunde gelegt handelt es sich bei der Sozialen Arbeit und insbesondere bei der Kinder- und Jugendhilfe um Professionen, deren Tätigkeit als umfassend und äußerst anspruchsvoll zu charakterisieren, aber eben auch auszugestalten sind. Auf den Punkt gebracht: Die originäre Aufgabe Sozialer Arbeit ist nicht die Bearbeitung oder Verhinderung von Kriminalität. Das bedeutet aber keineswegs, dass sozialpädagogische Praxis möglicherweise nicht auch dazu geeignet ist, zu einem Leben ohne Straftaten zu befähigen! Lieratur: Bettinger, F./ Anhorn, R. (2002): Keine Chance für die Kritische Kriminologie? Über die mangelnde Bereitschaft von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen, kritisch-sozialwissenschaftliche Wissensbestände zu rezipieren, in: Bettinger / 12 Anhorn, Kritische Kriminologie und Soziale Arbeit, S. 11-26, Juventa Verlag, Weinheim und München Bettinger, F. (2008): Sozialer Ausschluss und kritisch-reflexive Sozialpädagogik, in: Bettinger, F. / Anhorn, R. / Stehr, J., Soziale Arbeit und Sozialer Ausschluss, S. 416-446, VS Verlag, Wiesbaden Bettinger, F. (2008): Auftrag und Mandat, in: Bakic, J./Diebäcker, M./Hammer, E. (Hg.), Aktuelle Leitbegriffe der Sozialen Arbeit. Ein kritisches Handbuch, S. 2539. Bettinger, F. / Stehr, J. (2009): Zur neuen Kultur der Kontrolle in Städten. Soziale Arbeit als Akteurin lokaler Sicherheits- und Ordnungspolitiken, in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ), Heft 3, S. 252-257 Bettinger, F. (2010): Kriminalisierung und soziale Ausschließung, in: Dollinger, B / Schmidt-Semisch, H., Handbuch Jugendkriminalität, S. 441-452 13