Achter Praktikumstag (1

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Virologie Skript Zahnmedizin
Institut für Virologie
Direktor: Prof. Dr. U. G. Liebert
Universität Leipzig
Skript
für Studenten der Zahnmedizin
Institut für Virologie
Direktor: Univ.-Prof. Dr. med. U.G. Liebert
Universität Leipzig
Johannisallee 30, 04103 Leipzig
Tel. 9714 300
E-mail: [email protected]
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Virologie Skript Zahnmedizin
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Direktor: Prof. Dr. U. G. Liebert
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Im vorliegenden Skript „Virologie“ werden die Möglichkeiten, eine Virusinfektion zu
diagnostizieren, dargestellt. Das Skript soll begleitend zu den Vorlesungen genutzt
werden. Es soll und kann ein Lehrbuch nicht ersetzen. Daher werden auch für die
Vorbereitung auf die Prüfungen (Staatsexamen) werden die folgenden Lehrbücher
empfohlen:
•
Hof und Dörries: Medizinische Mikrobiologie, 4. Auflage, Thieme Verlag, 2009
•
Modrow, Falke, Truyen, Schätzl: Molekulare Virologie, 3. Auflage, Spektrum Verlag
2010
•
Doerr, Gerlich, Medizinische Virologie, 2. Auflage, Thieme Verlag, 2009
•
Mims, Dockrell, Goering, Roitt, Wakelin, Zukermann: Medizinische Mikrobiologie Infektiologie, 2. Auflage, Urban & Fischer Verlag, 2006
•
Kayser, Böttger, Zinkernagel, Haller, Eckert, Deplazes: Medizinische
Mikrobiologie, 12. Auflage; Thieme Verlag, 2010
•
Suerbaum, Hahn, Burchard, Kaufmann, Schulz, Medizinische Mikrobiologie und
Infektiologie, 7. Auflage, Springer Verlag, 2012
In der Virusdiagnostik stehen indirekte und direkte Nachweisverfahren zur
Verfügung. Der indirekte Nachweis einer Virusinfektion beruht auf der Bestimmung
von spezifischen Antikörpern (Serologie), mithin der Untersuchung der
immunologischen Abwehrreaktion des infizierten Organismus. Diese serologischen
Untersuchungen erfolgen überwiegend im Blutserum, bei bestimmten
Fragestellungen auch im Liquor. Der direkte Nachweis einer Virusinfektion kann
durch molekularbiologische Methoden oder durch die Isolation von infektiösem Virus
erfolgen.
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1. Teil:
SEROLOGISCHE NACHWEISVERFAHREN VON VIRUSINFEKTIONEN
Einführung
Unter dem Begriff „Serologie“ werden im wesentlichen Testverfahren zur
Bestimmung spezifischer Antikörper gegen ein infektiöses Agens zusammengefaßt.
Die Bestimmung von Antikörpern erfolgt meist im Serum von Patienten.
Die Antikörperkonzentration (bzw. der Vergleich in zwei Serumproben, die im
Abstand von 10-14 Tagen genommen wurden) kann Rückschlüsse auf das
Infektionsstadium erlauben und wird je nach Testverfahren in verschiedener Weise
angegeben.
a)
b)
Titer: Ein Titer ist der reziproke Wert der höchsten Serum- bzw. Probenverdünnung, bei der
Antigen und Antikörper noch miteinander reagieren. Grundlage sind Verdünnungsreihen (Serum
wird 1:2, 1:4, 1:8, usw. verdünnt). Ein Titer von 128 bedeutet, daß die untersuchte Probe bei
einer Verdünnung von 1:128 noch ein positives Resultat erbrachte.
Einheiten erhält man durch Bestimmung des Quotienten aus der Extinktion einer Serumprobe
und der Extinktion der Kontrolle. Grundsätzlich werden dabei Standardpräparate als positive und
negative Kontrollen verwendet. Das Ergebnis wird als Index oder Faktor (Vielfaches des
Grenzwertes, s.u.) oder als U/ml (firmenspezifisch) bzw. IU/ml (entsprechend internationaler
Übereinkunft, z.B. bezogen auf einen WHO-Standard) angegeben.
Ein Grenztiter (Grenzwert) gibt den Schwellenwert an, ab dem das Ergebnis eines
serologischen Nachweisverfahrens als spezifisch anzusehen ist. Eine signifikante
Titerdifferenz (Anstieg oder Abfall) liegt dann vor, wenn sich zwei Proben des
gleichen Patienten (im Abstand von 10-14 Tagen) in mindestens 2 Titerstufen bzw.
um das 4-fache der testspezifischen Einheiten unterscheiden. Kleinere Differenzen
können durch die Fehlerbreite der Tests bzw. der Testdurchführung bedingt sein.
Die Bildung von Antikörpern stellt eine aktive Leistung des Immunsystems des Wirtes
als Antwort auf eine Infektion dar und nimmt einige Zeit in Anspruch. IgG-Antikörper
können in der Regel etwa 14 Tage nach dem Infektionszeitpunkt nachgewiesen
werden, IgM-Antikörper einige Tage früher. IgM-Antikörper sind besonders anfällig
für falsch positive Testergebnisse. IgG-Antikörper können auch durch Transfusion,
durch passive Immunisierung oder als mütterliche Leihimmunität (von der Mutter auf
den Fetus) übertragen werden.
Für die serologische Diagnose einer Virusinfektion steht eine Reihe von Tests zur
Verfügung. Der Nachweis spezifischer Antikörper zeigt eine aktuelle (frische oder
kürzlich erfolgte) oder eine in der Vergangenheit abgelaufenen Auseinandersetzung
zwischen infektiösem Agens und körpereigenem Abwehrsystem an.
Die Aussagekraft einer Antikörperbestimmung aus einer Einzelprobe kann
eingeschränkt sein. Zum einen könnte es sich um eine länger zurückliegende
Infektion handeln, und zum anderen sind Kreuzreaktionen mit antigenverwandten
Viren möglich. Daher sind oft 2 Probenentnahmen im Abstand von 10-14 Tagen
(serologische Titerdynamik) sinnvoll. Serokonversion bzw. Titerbewegung sind dann
gut einschätzbar. Grundsätzlich werden zunächst Tests eingesetzt, die „global“
anzeigen, ob bzw. dass eine Infektion stattfindet oder abgelaufen ist (sog. Such- oder
Screeningtests, z.B. ELISA).
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Die meisten verwendeten serologischen Verfahren beruhen auf dem Prinzip der
Antigen-Antikörper-Reaktion. Dabei ist es erforderlich, dass diese Antigen-Antikörper-Reaktion sicht- und messbar gemacht wird. Die Auswahl der Nachweistechnik
ist abhängig von den Eigenschaften des Antigens (Größe, Anzahl und Struktur der
antigenen Determinanten), den Eigenschaften des korrespondierenden Antikörpers
(Avidität, Spezifität) und der Konzentration des zu bestimmenden Liganden.
Serologische Tests werden auch zum Nachweis viraler Antigene eingesetzt, wobei
„diagnostische“ (in der Regel monoklonale) Antikörper gegen verschiedene Viren
bzw. virale Antigene/Proteine verwendet werden. Das Spektrum der verfügbaren
Testsysteme umfasst sogenannte Bindungstests und funktionelle Tests. Zu letzteren
gehören Tests, mit denen die biologische Funktion der humoralen Immunreaktion
untersucht werden (z.B. Neutralisation der Infektiösität von Viren, Hemmung der
virusvermittelten Hämagglutination oder Hämolyse).
1. Typische serologische Methoden
Als Indikatorsysteme zum Nachweis der Antigen-Antikörper-Reaktion in serologischen Tests werden u.a. Fluorochrome, enzymatische Umsetzung eines Chromophors oder Chemilumineszenz verwendet, mit denen einer der Reaktionspartner
markiert ist. Im Folgenden werden Testverfahren dargestellt, die in der medizinischen
Virologie häufig zum Nachweis von Antigenen und Antikörpern eingesetzt werden.
Zum Nachweis von gewebe- und zellständigen viralen Antigenen in Gewebeschnitten, Zellausstrichen oder infizierten Zellkulturen werden beim direkten
Immunfluoreszenztest (IFA)
spezifische
fluorochrommarkierte
Antikörper
verwendet, wobei als Fluorochrom meist Fluoreszeinisothiocyanat (FITC) dient. Beim
indirekten IFA erfolgt die Darstellung der viralen Antigene in einem zweistufigen
Verfahren, bei dem erst der zweite Antikörper fluorochrommarkiert ist.
Der Enzym-Immun-Assay (EIA, auch Enzyme linked immunosorbent assay, ELISA)
ist ebenfalls sowohl zum Nachweis von virusspezifischen Antikörpern als auch zum
Nachweis von viralem Antigen geeignet. Der Testablauf entspricht weitgehend dem
IFA. Das Prinzip des indirekten EIA zum Nachweis von virusspezifischen Antikörpern
besteht darin, dass die in der Probe gesuchten Antikörper an ein auf der Testplatte
oder auf sogenannten Microbeads fixiertes Virusantigengemisch binden. Mit dem
gebildeten Antigen-Antikörper-Komplex reagiert als Nachweissystem das
Enzymkonjugat. Nach der Zugabe der Substratlösung entsteht durch enzymatische
Umsetzung ein Farbstoff (z.B. gelbgrün). Nichtgebundene Reaktionspartner werden
durch Waschprozesse entfernt. Für einen bestimmten Konzentrationsbereich besteht
eine lineare Beziehung zwischen Antikörperkonzentration und Enzymaktivität,
gemessen als Extinktionswert.
Analog den Antikörper-ELISAs kann man auch Antigene mit dieser Methode
bestimmen. Insbesondere für den Nachweis diagnostisch relevanter Einzelantigene
(nicht in Verbindung mit allen Proteinen des Erregers) sind solche ELISAs entwickelt
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worden. Kommerziell erhältlich sind z.B. Tests für das HBs- und HBe-Antigen von
Hepatitis-B-Virus sowie für das p24-Antigen des HIV.
Zum Nachweis viraler Antigene sind an der Mikrotiterplatte entsprechende
monoklonale Antikörper fixiert, die in der Untersuchungsprobe vorhandenes Antigen
binden. Mit einem zweiten, enzymkonjugierten Antikörper und nachfolgender
Substratreaktion wird gebundenes Antigen nachgewiesen (Antigen-capture-Assay).
Durch die Verwendung von zwei monoklonalen Antikörpern, die mit verschiedenen
Epitopen des gesuchten Antigens reagieren, sind diese Teste sehr spezifisch. Sie
werden insbesondere auch zum Nachweis von IgM-Antikörpern eingesetzt.
Der Westernblot (WB) ist ein Verfahren zum Nachweis von Antikörpern gegen
einzelne Proteine. Er umfasst mehrere Arbeitsgänge: eine Elektrophorese zur
Trennung eines Proteingemischs (z.B. Viruslysat) in einem Polyacrylamidgel gefolgt
vom Transfer der Antigene auf eine feste Phase („blotten“). Als Trägerfolie wird z.B.
Nitrozellulose verwendet. Der Antikörpernachweis im Patientenserum erfolgt nach
Ausbildung von Antigen-Antikörper-Komplexen auf der in Streifen geschnittenen
Nitrozellulosemembran. Diese Antigen-Antikörperkomplexe werden in einem
Sandwich-Verfahren sichtbar gemacht (mittels einer enzymatischen Reaktion, vgl.
EIA und IFA). Ein Vorteil des Westernblots besteht darin, dass auf der festen Matrix
in immobilisierter Form das Muster der elektrophoretisch getrennten einzelnen viralen
Proteine reproduziert und so die Immunreaktion gegen einzelne Virusproteine
nachgewiesen wird.
Der Westernblot wird in der medizinischen Virologie z.B. als Bestätigungstest bei
HIV-Infektionen benutzt. In Abbildung 1 ist anhand verschiedener Westernblotstreifen
der typische Infektionsverlauf einer HIV-Infektion dargestellt. Die Lage der Banden
entspricht den Molekulargewichten der in Tabelle 1 aufgeführten HIV-1-Proteine.
Kontrolle
gp160
gp120
p66
p51
gp41
p32
p24
p18
Woche nach Infektion: 1
2
3-8
10
12
Abbildung 1: HIV-Westernblot. Dargestellt ist ein repräsentativer Infektionsverlauf.
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Gen
Genprodukt
Funktion
env
gp160
Vorläufer von gp 120 und gp 41
env
gp120
Oberflächenglykoprotein
pol
p66
Reverse Transkriptase
gag
p55
Vorläufer der Kernproteine
pol
p51
Reverse Transkriptase
env
gp41
Transmembranprotein
pol
p32
Integrase
gag
p24
Kapsidprotein
gag
p18
Matrixprotein
Tabelle 1: Im Westernblot nachweisbare im Viruspartikel vorhandene HIV-1 Proteine.
Als Antigene in Westernblot, Line-Immunoassays, Immundot bzw. Rekombinante
Immunblotassay (RIBA) werden auch gentechnisch hergestellte Polypeptide einzelner viraler
Proteine (rekombinante Antigene) direkt ohne vorherige elektrophoretische Auftrennung auf
eine feste Phase (z.B. Nitrozellulosemembran) aufgebracht oder die rekombinanten Proteine
werden zuvor elektrophoretisch aufgetrennt, bevor sie zum Nachweis von virusspezifischen
Antikörpern in der Patientenprobe verwendet werden. Diese Tests werden kommerziell als
Bestätigungstest beispielsweise für eine Hepatitis C- oder HIV-Virusinfektion, zum Nachweis
einer Infektion mit Hepatitis E-Virus , Parvovirus B19, EBV, HTLV-1 und HTLV-2 und
anderen Viren angeboten.
Der Rötelnwesternblot ist ebenfalls als Differenzierungstest in unklaren diagnostischen
Situationen zur Eingrenzung des Infektionszeitpunktes einsetzbar. Das Prinzip des
Rötelnwesternblots beruht darauf, dass die Rötelnstrukturproteine E1, E2 und c sich
entsprechend ihrer Molekulargewichte auftrennen lassen und durch Elektroblotting auf
Nitrocellulose übertragen werden können. Auf diese Weise liegen die Antigene in
voneinander separierter Form vor und durch Zugabe von Patientenseren kann man die
Immunantwort hinsichtlich der einzelnen Rötelnbestandteile analysieren. Die Immunantwort
von Impflingen und Infizierten im Zeitverlauf zeigt ein zeitlich gestaffeltes Auftreten von
Röteln-IgG-Antikörpern gegen die einzelnen Strukturproteine. Die Analyse der Immunantwort
von Impflingen und Infizierten im Zeitverlauf zeigt, dass E1- und C-Antikörper als erste
nachweisbar werden, in der Regel 2 Wochen nach Impfung oder Infektion. Nach frühestens
3 Monaten kann man (unter nicht reduzierenden Bedingungen) E2-Antikörper nachweisen.
Nach einem Jahr weisen alle Impflinge diese Antikörper auf.
Eine spezielle, modifizierte Anwendung des EIAs stellt der Aviditätstest dar, bei dem die
Bindungsstärke (Avidität) eines Serumantikörpers bestimmt wird. Es handelt sich ebenso wie
beim Westernblot nicht um einen Screeningtest, sondern um ein ergänzendes Verfahren, um
bei unklaren Konstellationen eine frische Infektion auszuschließen. Die Avidität von
Immunglobulinen beschreibt die Reifung von Antikörpern. Grundsätzlich gilt dabei, dass je
länger das Immunsystem mit einem Antigen konfrontiert ist, desto effizienter erkennen die
Antikörper ihr Antigen. Die Avidität von Antikörpern ist kurz nach einer Infektion niedriger als
Wochen oder Monate später.
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Zur Bestimmung der Bindungsstärke von Antikörpern werden sekundäre Amine wie
Harnstoff (ca. 4 M) oder Diäthylamin (35 mM) verwendet, die aufgrund ihrer Größe und
Polarität eine bereits erfolgte Antigen-Antikörper-Bindung wieder lösen können. Beim
Aviditätstest wird in einem EIA parallel Patientenserum mit und ohne Zugabe von Harnstoff
untersucht und ein Quotient der jeweils gemessenen Extinktionen als Maß der
Bindungsstärke der vorhandenen spezifischen Antikörper gebildet. Sind die Antikörper
niedrigavid, wird der Antikörper teilweise vom spezifischen Antigen verdrängt.
Aviditätsindices >0.5 sprechen für eine länger (mehrere Monate) zurückliegende Infektion.
Der Aviditätstest wird z.B. in der Schwangerschaft zum Ausschluß einer frischen Infektion mit
Röteln- oder Zytomegalievirus eingesetzt.
2. Funktionelle Teste
Im Neutralisationstest (NT) wird die Fähigkeit von Antikörpern getestet, die
Infektiosität eines Virus zu neutralisieren (inaktivieren). Eine standardisierte
Virusmenge wird mit verschiedenen Verdünnungsstufen eines Patientenserums
inkubiert, um eine quantitative Angabe über den Antikörpergehalt eines Serums
machen zu können (Titer). Als Indikatorsystem setzt man geeignete suszeptible
Zellen (Zellkulturen) ein, um die nicht neutralisierten Viruspartikel nachzuweisen. Im
Prinzip handelt es sich beim NT um eine Endpunktverdünnungsmethode, d.h. ein
Serum wird in einer geometrischen Reihe so lange verdünnt, bis keine
neutralisierenden Antikörper mehr nachweisbar sind. Der Neutralisationstest wird
z.B. zum Nachweis von Antikörpern gegen Enteroviren und Poliovirus eingesetzt.
Agglutinationstests werden ebenfalls zum Nachweis von antiviralen Antikörpern
eingesetzt. Beim Hämagglutinationshemmtest (HHT) nutzt man aus, dass einige
Viren in ihrer Hülle sog. Hämagglutinine besitzen. Dabei handelt es sich um
Glykoproteine, die an Rezeptoren auf der Zelloberfläche von Erythrozyten binden.
(Die Rezeptoren bestehen aus N-Acetylneuraminsäureresten des Hauptglykoproteins
vom Erythrozyten, dem Glycophorin.) Durch Bindung der Viruspartikel an die
Zelloberfläche werden die Erythrozyten untereinander vernetzt. Dieses Phänomen
wird Hämagglutination genannt. Da HHT-Titer recht gut mit dem Gehalt
virusneutralisierender Antikörper korrelieren, wird der viel einfacher durchzuführende
HHT nach wie vor zum Nachweis von Antikörpern gegen verschiedene Viren (z.B.
Röteln-, Masern- und Influenzaviren) eingesetzt. Der HHT unterscheidet nicht
zwischen IgG- und IgM-Antikörpern.
Prinzip: Im HHT werden antivirale Antikörper nachgewiesen, die die virusbedingte
Erythrozytenagglutination verhindern. Einige Viren tragen an der Oberfläche ihrer Hülle virale
Proteine, die mit Rezeptoren auf der Membran von Erythrozyten reagieren und zur Hämagglutination führen. Die hämagglutinierende Wirkung entfaltet sich nicht bei Erythrozyten
der natürlicherweise infizierten Wirtsspezies. Vielmehr handelt es sich insofern um ein Laborartefakt, als nur Erythrozyten bestimmter Spezies agglutiniert werden (z.B. Influenzavirus Kükenerythrozyten, Masernvirus - Affenerythrozyten, Rötelnvirus - Kükenerythrozyten).
Enthält ein Patientenserum Antikörper gegen virale Hämagglutinationsproteine, so wird eine
Agglutination der Erythrozyten verhindert (Hämagglutinationshemmung).
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Bewertung von serologischen Testen
Zur Bewertung von verschiedenen serologischen Testverfahren untereinander
werden die Spezifität, die Sensitivität und der Vierfelder-Korrelationskoeffizient
herangezogen.
Sensitivität und Spezifität von serologischen Testen geben Auskunft über die
methodischen Grenzen eines Testsystems und erlauben die Vergleichbarkeit
untereinander. Zur Berechnung dieser Parameter ist ein Standard-Test
(Referenztest) erforderlich, gegen den ein anderer Test evaluiert wird. Grundsätzlich
können unterschiedliche Testprinzipien miteinander verglichen werden (z.B. IFA und
EIA). Während in aller Regel die überwiegende Zahl der Untersuchungsproben in
beiden Tests identische Ergebnisse (positiv oder negativ) zeigen, werden die
diskrepanten Ergebnisse als „falsch positive“ und „falsch negative“ jeweils bezogen
auf den Referenztest bezeichnet. Falsch positiv kann bedeuten, dass der Test positiv
anzeigt, obwohl keine Infektion beim Patienten vorliegt. Bei wenig spezifischen Tests
ist der Anteil falsch positiver Reaktionsausfälle besonders hoch. Falsch negative
Ergebnisse kommen vor, wenn die Sensitivität der Teste nicht ausreichend ist. (In
diesem Falle zeigt der im Referenztest gemessene Wert ein positives Ergebnis an.)
Die Sensitivität gibt an, wie (gut) ein Test positive Proben erfasst. Die Spezifität ist
ein Maß dafür, ob der Test die positiven Proben korrekt erfasst.
Grundsätzlich gilt für alle Testverfahren, die auf dem Prinzip der Antigen-AntikörperBindung beruhen, dass Sensitivität und Spezifität eines Testsystems sich gegenseitig
beeinflussen. Dies hat im Wesentlichen zur Folge, dass eine höhere Testspezifität
mit einer geringeren Sensitivität „erkauft“ wird. Daher ist es bei der Bewertung von
Testergebnissen wichtig zu berücksichtigen, welches Ziel der zu beurteilende Test
hat: Screeningtest oder Bestätigungstest.
Am Beispiel der HIV-Tests in der Blutspende wird dies leicht nachvollziehbar.
Gefordert ist als Screeningtest (üblicherweise EIA bzw. ELISA) ein Verfahren mit
höchstmöglicher Sensitivität. Dies ist nur auf Kosten der Spezifität realisierbar. Daher
kommen zusätzlich zu den „richtig“ positiven (bzw. reaktiven) Testergebnissen
gelegentlich auch „falsch“ positive Ergebnisse vor. Dies wird in Kauf genommen und
ist auch sinnvoll, da es so gelingt, das Risiko einer nicht erkannten HIV-haltigen
Blutspende sehr gering zu halten (<1:500.000). Um die erheblichen Folgen (z.B. für
den Untersuchten, für die Blutspendeeinrichtung) auf die „richtig“ Positiven
einzugrenzen, ist daher ein Bestätigungstest für jede im Screeningtest auffällige
Serumprobe vorgeschrieben. Dieser Bestätigungstest, z.B. ein Westernblot, weist
eine sehr hohe Spezifität auf.
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Übungs- und Verständnisfragen:
1. Worin besteht das Grundprinzip einer EIA/ELISA-Untersuchung?
2. Schließt ein negativer serologischer Befund eine Infektion sicher aus?
3. Welche Bedeutung hat die Bestimmung von virusspezifischen Antikörpern der
Klassen IgG, IgM und IgA?
4. Warum ist die Untersuchung von Serumproben im Abstand von 10-14 Tagen
sinnvoll?
5. Was wird mit serologischen Tests gemessen?
6. Welche Bedeutung hat die Inkubationszeit für den Infektionsnachweis mit
serologischen Methoden?
7. Geben Sie die Inkubationszeiten für Viren an, die zu
• Atemwegsinfektionen
• Gastroenteritis
• Hepatitis
• Masern, Mumps, Röteln, Varizellen
• Herpesläsionen
führen.
8. Wie ist es zu erklären, dass sich reaktive Untersuchungsergebnisse im EIA im
Westernblot nicht unbedingt bestätigen lassen?
9. Kann mit Hilfe serologischer Untersuchungen zwischen akuten und chronischen
Infektionen differenziert werden? Erläutern Sie dies unter Berücksichtigung der
serologischen Titerdynamik.
10. Welche serologischen Testergebnisse sind geeignet, um mit einer einmaligen
Serumuntersuchung definitiv eine akute Infektion zu diagnostizieren? Gilt dies für
alle Viren? Für welche nicht?
11. Welche serologische Konstellation von IgG- und IgM-Testergebnissen
(mütterliches und fötales Blut) legen die Diagnose einer intrauterinen Infektion
mit Cytomegalievirus nahe?
12. Wie kann Immunität gemessen werden? Erläutern Sie anhand der folgenden
Beispiele: Masern, Hepatitis B, Poliomyelitis?
13. Was ist das Ziel einer Schutzimpfung?
14. Was versteht man unter aktiver Impfung, passiver Impfung und Auffrischimpfung
(Booster)?
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2. Teil:
NUKLEINSÄURETECHNIKEN ZUM NACHWEIS VON VIRUSINFEKTIONEN
Direkter Virusnachweis durch Nukleinsäurenachweistechniken
1.
Polymerasekettenreaktion = Polymerase Chain Reaction (PCR)
Die PCR ist das häufigste diagnostische Hilfsmittel für den direkten Erregernachweis.
Das Prinzip beruht auf der millionenfachen Vermehrung erregerspezifischer
Gensequenzen in Körperflüssigkeiten oder Geweben. Die wichtigsten Reagenzien
sind außer der Matrizensequenz, die amplifiziert werden soll, Primer, TaqPolymerase und Nukleotide. Die Primer sind ca. 20-30 Basen lange synthetische
Oligonukleotide, die komplementär zu der gesuchten Zielsequenz (Target, Matrize)
und somit spezifisch für den entsprechenden Genabschnitt sind. Die Taq-Polymerase
ist eine temperaturstabile DNA-Polymerase (aus dem Bakterium Thermophilus
aquaticus), das durch Einbau von Nukleotiden (ATP, CTP, GTP und TTP)
einzelsträngige DNA in eine doppelsträngige überführt.
Eine PCR verläuft in drei sich zyklisch wiederholenden Teilschritten:
• Aufschmelzen doppelsträngiger DNA in lineare, einzelsträngige DNA
(Denaturierung) bei 95°C
• Anlagerung der Primer (Annealing), wobei sich dieTemperatur nach dem
Schmelzpunkt (TSmp) und der Sequenz der Primer richtet (45-70°C)
• Synthese des komplementären Stranges durch die Polymerase (Elongation) bei
72°C (Temperaturoptimum der Taq-Polymerase).
Je höher die Annealingtemperatur ist, desto höher ist die Spezifität und desto niedriger die
Sensitivität. Die Primer müssen hinsichtlich ihrer Spezifität für das zu amplifizierende Gen
gegen eine Datenbank getestet sein. Der Abstand zwischen den Primersequenzen beträgt
meist 200 - 400 Basen, kann aber auch deutlich länger (≥1000 Nukleotide, long PCR) oder
sehr kurz sein (70-100 Nukleotide, z.B. für Taqman s.u.). Die Länge des Amplifikates ist
entsprechend. Der Nachweis dieses Amplifikates erfolgt häufig über Elektrophorese in einem
Agarosegel. Dabei werden die DNA-Fragmente mit Ethidiumbromid gefärbt und durch UVLicht sichtbar gemacht. Die Länge des Amplifikates kann durch den Vergleich der Bande im
Gel mit einem Längenstandard geschätzt werden. Da die Zahl der Amplifikate mit jedem
Zyklus zunimmt, korreliert auch die Dicke der Bande mit der Zykluszahl.
Die PCR zeichnet sich durch eine sehr hohe Sensitivität aus. Dies birgt aber das
Risiko einer erhöhten Störanfälligkeit (Kontamination, falschpositive Resultate) und
beim Einsatz in der Diagnostik klinisch nicht bewertbarer oder nicht relevanter
Befunde. PCR-Ergebnisse sollten daher grundsätzlich auf Plausibilität überprüft
werden, und ihre Bewertung sollte nur unter Berücksichtigung der Klinik und anderer
diagnostischer Befunde erfolgen. Von besonderer Wichtigkeit ist daher, in einer PCR
ausreichende und geeignete Kontrollen mitzuführen. Wenn die DNA aus zellhaltigem
Material gewonnen wird, können als interne Kontrolle für die PCR sogenannte
„house keeping“ Gene wie β-Interferon oder GAPDH mit amplifiziert werden. Der
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Nachweis des entsprechenden PCR-Produktes schließt die Anwesenheit
inhibierender Faktoren aus. Positive Standardproben sowie Einsatz von destilliertem
Wasser an Stelle der Targetsequenz (als negative Kontrolle) sind unverzichtbar für
eine PCR.
Bei positivem Reaktionsausfall (eine Bande entsprechend der theoretisch zu
erwartenden Länge ist im Gel sichtbar) muss die Erregerspezifität nachgewiesen
werden. Die Erregerspezifität kann beispielsweise durch Restriktionsanalyse
(Restriktionsmapping),
Hybridisierung
mit
markierten
Gensonden
oder
Sequenzierung des Amplifikates nachgewiesen werden.
Beim Restriktionsmapping wird das PCR-Amplifikat einem Restriktionsverdau unterworfen.
Je nachdem, ob und gegebenenfalls wie häufig die vom Restriktionsenzym erkannte
Sequenz vorkommt, entstehen dabei Fragmente unterschiedlicher Länge. Deren Summe
entspricht der Länge des Ausgangsproduktes. Diese Fragmente werden in einer
Elektrophorese aufgetrennt und nach Zugabe von Ethidiumbromid unter UV-Licht sichtbar.
Schneidet man mit dem gleichen Enzym die DNA zweier verwandter, aber nicht identischer
Viren, ergeben sich aufgrund der Sequenzunterschiede unterschiedliche Restriktionsmuster,
die diagnostisch eingesetzt werden können (Restriktionslängenpolymorphismus, RFLP).
Bei der Sondenhybridisierung wird eine zur Target-DNA komplementäre Nukleotidsequenz markiert und kann zum Nachweis der Target-Nukleinsäure verwendet erden. Diese
Gensondenhybridisierung kann in Flüssigkeiten und auch direkt in Zellen durchgeführt
werden. Voraussetzung ist, dass die Nukleinsäure frei liegt, d.h. nicht von Proteinen oder
anderen Zellbestandteilen blockiert ist. Als in-situ-Hybridisierung wird die Gensondenhybridisierung in intakten Zellen oder Gewebe eingesetzt und erlaubt so die Lokalisation der
Infektion. In Kombination mit einer PCR wird die Gensondenhybridisierung im sog. EchtzeitPCR-Verfahren eingesetzt.
Die Sequenzierung von PCR-Produkten ist eine Möglichkeit, das erhaltene Amplifikat zu
identifizieren und somit auch seine Spezifität zu sichern. Eine weitere Anwendung ist die
Genotypisierung von Virusisolaten. Diese Fragestellung steht vornehmlich bei Resistenzuntersuchungen und molekularepidemiologischen Untersuchungen im Vordergrund.
Als diagnostische Standardmethode der medizinischen Virologie wird die PCR je
nach Fragestellung in einer Reihe von Varianten eingesetzt (z.B. RT-PCR, nested
PCR). Zur Überwachung einer antiviralen Therapie (HIV, HCV, HBV, CMV, etc.) und
zum Monitoring von Transplantationen (solide Organe, Knochenmark) ist die
Bestimmung der Viruslast erforderlich. Dafür wird in der Regel eine quantitative PCR
eingesetzt. Als Methode der Wahl hat sich die sogenannte Echtzeit (real-time) PCR
mit Taqman- oder LightCycler-(FRET)-Technologie durchgesetzt.
Die Quantifizierung der PCR-Produkte durch real time PCR beruht auf dem
Prinzip der Sondenhybridisierung. In diesen Verfahren wird zyklusgenau mittels
optischer Messung die Menge der entstandenen Amplifikate, an die markierte Proben
hybridisiert haben, gemessen. Als Nachweissystem dient ein Fluoreszenzsignal.
Dieses Signal kann nur entstehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Bei
der FRET-Technologie wird ein Sondenpaar verwendet. Beide Sonden tragen
unterschiedliche Markierungen, wobei die eine Sonde am 3´-Ende und die andere
Sonde am 5´-Ende markiert ist. Während der Annealingphase müssen beide Sonden
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so an die DNA (Target oder Amplifikat) binden, dass der Abstand zwischen den
beiden Sonden maximal 5 Nukleotide beträgt. Die Sonde mit der Markierung am 3’Ende wird durch Licht spezifischer Wellenlänge (λ=488nm) angeregt, während der
Marker an der anderen Sonde nicht angeregt wird. Haben beide Sonden auf der
Zielsequenz gebunden, regt das Emissionslicht der einen Sonde das Markermolekül
an der benachbarten Sonde an (Fluoreszenz-Resonanz-Energietransfer, FRET). Die
daraufhin von der 5‘-markierten Sonde emittierte Fluoreszenz (λ=640-705nm) wird
vom Gerät gemessen. Der Energietransfer kann nur bei gebundenen Sonden
erfolgen, nicht bei Sonden, die in Lösung vorliegen.
Während der Extensionsphase werden die Sonden vom Target verdrängt und stehen
für eine erneute Hybridisierung im nächsten Zyklus zur Verfügung. Im Verlauf der
PCR nimmt mit Zunahme des Amplifikates auch die Sondenhybridisierung zu.
Daraus resultiert ein Ansteigen der durch die Sondenbindung verursachten
Fluoreszenzausbeute, die Zunahme des PCR-Produktes kann dadurch indirekt von
Zyklus zu Zyklus verfolgt werden.
Durch den Vergleich einer unbekannten Probe mit definierten Standards bekannten
DNA-Gehaltes kann die Zahl der Genomäquivalente ermittelt werden.
Die exponentielle Amplifikation eines spezifischen Fragmentes läuft allerdings nicht
beliebig weiter, nach 20-25 Zyklen ist aufgrund einer sinkenden Effizienz nur noch
eine lineare Zunahme zu beobachten. Was in erster Linie auf die sinkende Aktivität
der Taq-Polymerase zurückzuführen ist. Ihre Konzentration reicht in den hohen
Zyklenzahlen nicht mehr zur Amplifikation aller Targetmoleküle aus. Bei welcher
Zykluszahl
das
Plateau
erreicht
wird,
hängt
außerdem
von
der
Ausgangskonzentration der zu amplifizierenden DNA ab.
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Übungs- und Verständnisfragen:
1. Beschreiben Sie das Prinzip der PCR!
2. Was sind die Vorteile und die Risiken der PCR?
3. Wann ist eine PCR-Untersuchung sinnvoll? Geben Sie Beispiele an!
4. Nennen Sie den Unterschied zwischen qualitativer und quantitativer PCR!
5. Wie kann eine Mutation molekularbiologisch nachgewiesen werden?
6. Welche Formen der Mutation gibt es?
7. Worin besteht der Vorteil einer PCR im Vergleich zu serologischen Methoden
und zur Virusisolation?
8. Welche Faktoren können ein PCR-Ergebnis negativ beeinflussen?
9. Worin bestehen Unterschiede bezüglich der Testprinzipien zwischen einer insitu-Hybridisierungsreaktion und einer PCR?
10. Für welchen Patientenkreis können persistierende Viren zum Problem werden?
11. Bei welchen Virusinfektionen wird die PCR zum Therapiemonitoring eingesetzt?
12. Welche klinischen Konsequenzen sind durch das Auftreten einer Mutation
möglich?
13. Wann sollte eine PCR-Untersuchung quantitativ erfolgen?
14. Schließt ein negativer PCR-Befund eine gerade ablaufende Infektion mit
Sicherheit aus?
15. Welche Rolle spielt die Auswahl des Untersuchungsmaterials?
16. Welche diagnostische Aussage läßt ein positiver PCR-Befund zu?
17. Welche klinische Bedeutung hat eine positive PCR-Reaktion (HIV, HBV, HSV,
EBV, RSV, Influenzaviren)?
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3. Teil:
ZELLKULTURMETHODEN ZUM NACHWEIS VON VIRUSINFEKTIONEN
Als obligat intrazelluläre Erreger können Viren nur in Zell- oder Organkulturen (sowie
in Versuchstieren) angezüchtet werden. Die Infektion erfolgt dabei über spezifische
Rezeptoren. Die resultierende Virus-Zell-Interaktion ist aufgrund der durch die Viren
bewirkten Umprogrammierung des zellulären Syntheseapparates lytisch
(zellzerstörend) oder nicht-lytisch. Im Fall einer chronischen (persistierenden) oder
transformierenden Infektion sind die Zellen gewissermaßen einer doppelten
Belastung ausgesetzt, da sie neben dem eigenen Stoffwechsel (Anabolismus zur
Selbsterhaltung) auch die Virussynthese bewältigen müssen. In solchen
persistierend infizierten Zellen bleibt der zelluläre Vitalstoffwechsel aufrechterhalten,
während sog. Luxusfunktionen, wie beispielsweise Hormonproduktion, beeinträchtigt
sein können. Bei virusinduzierter Transformation werden beispielsweise die
Regelmechanismen der Kontaktinhibition außer Kraft gesetzt, mit denen
normalerweise das Zellwachstum kontrolliert wird.
Zu den direkten Schädigungen der infizierten Zelle kommen indirekte (sekundäre)
Schädigungen hinzu, die meist den Gesamtorganismus betreffen. Einige dieser
Sekundärschäden
sind
immunologisch
bedingt
und
können
zur
Immunpathogenese einer Infektion beitragen oder zu Autoimmunreaktionen und
Autoimmunerkrankungen führen. Zu den sekundären Effekten einer Virusinfektion
gehört auch die Freisetzung pyrogener Stoffe wie IL-1 und TNF-∝, sowie die
Induktion von Lymphokinen, Chemokinen und Zytokinen, wobei im Genom einiger
Viren kodierende Sequenzen für Proteine mit entsprechender Homologie und
Wirkung vorhanden sind.
Die Konsequenzen einer viralen Infektion für die Wirtszelle hängen entscheidend von
der Vermehrungsstrategie (Replikationsstrategie) des Virus ab.
Das Spektrum reicht von der latenten (zunächst folgenlosen) Persistenz episomaler
Genome (wie bei HSV) bis zum Zelltod (Nekrose, Apoptose) innerhalb weniger
Stunden nach Infektion (Poliovirus) oder zur Immortalisierung der Zelle durch
Deregulierung des Zellzyklus (Papillomviren). In jedem Fall haben Viren
Möglichkeiten entwickelt, den kompletten Syntheseapparat der Zelle (Nukleinsäureund Proteinsynthese) so zu beeinflussen, dass vorzugsweise virale Produkte
hergestellt werden. Dieser Prozeß wird auch als host-shut-off bezeichnet.
Die zugrundeliegenden Mechanismen beruhen auf intrazellulären Ereignissen:
1. Interaktion mit dem Transkriptionsapparat: Blockade der zellulären Transkription durch
RNA-Viren mit der Konsequenz, dass keine neuen zellulären mRNA-Moleküle mehr
gebildet werden, wodurch die Nukleotide der viralen RNA-Synthese zur Verfügung
stehen. Bei DNA-Viren kennt man verschiedene Interaktionen. Eine sehr erfolgreiche
besteht im Einbringen von Virusproteinen, die mit zellulären Transkriptionsfaktoren
interagieren und so die Transkription viraler DNA präferentiell ermöglichen.
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2. Interaktion
mit
der
zellulären
RNA-Prozessierung:
Beeinflussung
der
posttranskriptionellen Prozessierung von zellulärer RNA (z.B. Blockade des Kernexportes
durch HSV-Proteine).
3. Interaktion mit dem Translationsapparat: zelluläre mRNAs haben am 5‘-Ende eine „cap“Struktur für die Bindung an Ribosomen. Enteroviren haben stattdessen sog. IRES
(internal ribosomal entry sites), die es ermöglichen ohne cap-Struktur die Translation zu
initiieren. Während der Replikation von Enteroviren wird durch ein virales Protein die
proteolytische Spaltung des zellulären Proteins induziert, das für die Bindung der capmRNA an Ribosomen notwendig ist. Dadurch wird die Translation ungecapter (viraler)
RNA bevorzugt und im Endeffekt die zelluläre Proteinsynthese komplett abgeschaltet.
4. Interaktion mit der DNA-Synthese, wobei gegenläufige Prozesse zum Tragen kommen.
Einerseits kann unkontrollierte Zellproliferation induziert werden, wenn davon die
Replikation des viralen Genoms abhängig ist (insbesondere bei onkogenen Viren wie
Papillom-, Polyom und bestimmten Herpesviren), andererseits kann die zelluläre DNASynthese reduziert werden, um vom intrazellulären Pool der DNA-Bausteine mehr für die
virale DNA-Synthese zur Verfügung zu haben.
5. Modifikation zellulärer Proteine: z.B. virale Proteine mit Proteinkinaseaktivität (bei
viralen Onkogenen) oder virale Proteasen der Myxo- und Retroviren, die auch zelluläre
Proteine spalten.
Diese intrazellulären Vorgänge werden in einem begrenzten Spektrum an morphologischen Veränderungen der Wirts-Zielzellen sichtbar, die als zytopathogene oder
zytopathische Effekte (CPE) bezeichnet werden. Dazu gehören im Rahmen der
zytolytischen Virus-Wirt-Interaktion, bei der die zellulären Erhaltungsfunktionen
beeinträchtigt sind, Nekrose und Apoptose, intrazelluläre para-kristalline (aus Virusproteinen bestehende) Einschlusskörperchen, mit toxischer Wirkung auf die Wirtszelle, sowie die Ausbildung von Synzytien, mehrkernigen Riesenzellen, die durch
virusproteinvermittelte Zellfusion, z.B. F-Protein von Masernvirus oder gp41 von HIV
entstehen.
Zellkulturtechniken in der virologischen Diagnostik
In der medizinischen Virologie wird neben anderen direkten Nachweisverfahren die
Virusisolation verwendet. Die Virusisolation ist ein aufwändiges Verfahren. Sie stellt
hohe apparative und raumtechnische Anforderungen und erfordert geschultes
hochqualifiziertes Personal. Bis aussagekräftige Ergebnisse vorliegen kann relativ
viel Zeit vergehen, die oft – insbesondere, wenn die klinisch tätigen Kollegen
therapeutische Hinweise aus dem Ergebnis einer virologischen Untersuchung erwarten – nicht zur Verfügung steht bzw. nicht akzeptiert wird. Zudem sind einige Viren
nur sehr schwer oder unter sehr eingeschränkten Bedingungen anzüchtbar (z.B.
Hepatitis B-Virus, Parvovirus B19, bestimmte Adenoviren), andere können derzeit
noch gar nicht in einem in vitro-System kultiviert werden (Hepatits C-Virus,
Papillomviren). Daher werden zunehmend Nachweismethoden für viralen Proteine oder
Nukleinsäure als Ersatz für den Nachweis eines replikationsfähigen Virus herangezogen. Die
dafür verwendeten Methoden (z.B. PCR, in-situ-Hybridisierung, Immunfluoreszenz und EIA
zum Antigennachweis, vgl. Tabelle 1) geben in der Regel schnellere Informationen zum
potentiell für ein klinisches Symptom oder eine Erkrankung verantwortlichen Agens.
Allerdings haben die molekularen Methoden Grenzen.
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Zum einen wird lediglich Nukleinsäure, nicht ein vermehrungsfähiges Viruspartikel
nachgewiesen. Damit ist die Unterscheidung einer aktiven von einer latenten Infektion häufig
nicht möglich und es ist kein direkter Rückschluss auf die Infektiosität des betroffenen
Patienten möglich.
Zum anderen ist bei persistierenden (insbesondere bei latenten) Infektionen der Nachweis
von viralem Genom in bestimmten Geweben diagnostisch nicht sicher verwertbar
(beispielsweise hat der Nachweis von CMV- oder EBV-Gensequenzen in zirkulierenden
Leukozyten des Bluts per se keinen Krankheitswert; und Polyomaviren kommen im Urin z.B.
bei Schwangerschaft „physiologischerweise“ vor).
Methode
Erreger (Beispiele)
Erregerbestandteil
Virusisolation
fast alle Viren*
Polymerase-KettenReaktion (PCR)
Herpesviren,
Genabschnitte aus
kodierenden oder nichtHIV, Hepatitisviren
kodierenden (IE- oder
NSP-Gene)
Sequenzbereichen
Körperflüssigkeiten,
Gewebe
In-situ-Hybridisierung
(ISH)
HPV
1/3 des Genoms
Abstrich, Biopsie
Immunfluoreszenz
(IFA)
RSV
F-Protein (generell
Einzelproteine)
Exfolierte Zellen in
Rachenspülwasser
Enzym-Immun-Assay
(EIA)
HBV, HIV
HBs- und/oder HBeSerum
Antigen, HIV-p24-Antigen
Elektronenmikroskopie Rotaviren
infektiöse Viruspartikel
Material
Virion
Abstrich, Biopsie,
Liquor, Urin
Stuhlprobe
Tabelle 1. Methodenspektrum zum direkten Nachweis viraler Erreger und das dafür geeignete
Untersuchungsmaterial
Abkürzungen: HBV = Hepatitis B Virus, HPV = Humanes Papillomvirus; RSV = Respiratory-SyncytialVirus; IE-Gene = immediate early-Gene, SP-Gene = Gene, die für virale Strukturproteine kodieren
*Nichtkultivierbare Viren sind z.B. HBV, HCV, Papillomviren
Einige Viren weisen diagnostisch verwertbare ultrastrukturelle Charakteristika auf.
Die direkte Darstellung von Viren mit dem Elektronenmikroskop erfolgt im wesentlichen durch Negativkontrastierung oder durch Dünnschnitte. Die elektronenmikroskopischen Verfahren sind für die Darstellung neuer Viren unverzichtbar.
Zellkultur
Zellen können entweder als adhärente (stationäre) oder als Suspensionskulturen
gezüchtet werden. Die adhärenten Zellkulturen wachsen als sogenannte Monolayer
(einschichtige Zellrasen). Da die permanenten Zelllinien (s.u.) in der Regel
transformiert sind, können sie mehrschichtig wachsen oder sie stellen das Wachstum
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ein und lösen sich schließlich aus dem Zellverband. Welchen Weg eine Zelllinie
einschlägt, hängt an der Expression eines Glykoproteins in der Zellmembran, dem
Kontaktinhibin, das normalerweise nach Bindung an seinen Rezeptor eine
Signalkette für die Hemmung der Zellteilung anregt. Man unterscheidet:
1. Primärzellkulturen: Dabei handelt es sich um Zellkulturen aus frischem
Organmaterial (z.B. RK (rabbit kidney)-Zellen zur Anzucht von Herpesviren u.a.).
Primärzellkulturen sind aufwendig herzustellen. Ihre Lebensdauer ist begrenzt.
Meist gelingt es nicht, sie über mehr als 15-30 Passagen zu züchten (kultivieren).
2. Diploide Zellen (semipermanente Zelllinien) können für bis zu 100 Passagen
kultiviert werden. Danach altern sie rasch und überleben weitere Passagen nicht
mehr. Beispiele für diploide Zellkulturen sind humane Fibroblasten, die sich zum
Nachweis und zur Isolation von Herpesviren, Enteroviren oder Adenoviren eignen.
3. Permanente Zelllinien können durch Subkultivierung (auch Passage genannt)
über lange Zeit vermehrt werden. Eine Zellpopulation wird im Allgemeinen als
permanente Zelllinie bezeichnet, wenn sie mindestens 70mal erfolgreich
subkultiviert wurde. Permanente Zelllinien stammen oft von Tumorgewebe ab oder
sind durch onkogene Viren bzw. deren Gensequenzen transformiert. Deshalb
weisen sie Eigenschaften von Tumorzellen auf, z.B. eingeschränkte
Kontaktinhibition, Immortalisierung, Bildung wachstumsstabilisierender Faktoren
inklusive entsprechender Rezeptoren in eigener Regie, teilweiser oder
vollständiger Verlust der Steuerbarkeit der Zellproliferation von außen (autonomes
Wachstum).
Als
obligate
Zellparasiten
können
Viren
ohne
Nutzung
zellulärer
Stoffwechselleistungen nicht überleben bzw. sich vermehren. Häufig werden die
Zellen durch den „aufgezwungenen” Stoffwechsel geschädigt. Anzeichen dafür ist
der sogenannte zytopathische Effekt (CPE), die Zellen werden mikroskopisch
sichtbar verändert und/oder gehen zugrunde. Der CPE kann verschiedene Formen
annehmen:
• Rundzellige, traubenförmige Zelldegeneration
• Rundzellige, diffuse Degeneration
• Polymorphzellige, diffuse Zelldegeneration
• Mehrkernige Riesenzellen und Synzytien sowie
• vakuolige (schaumzellartige) Zellveränderung
Die Zellveränderungen sind nicht virusspezifisch und lediglich ein Hinweis auf die
Infektion mit Viren. Aus dem CPE kann nicht eindeutig auf die Identität des verursachenden Virus geschlossen werden. Die Identifizierung der Viren erfolgt über
Immunfluoreszenz oder Immunperoxidasetechniken unter Verwendung von
virusspezifischen meist monoklonalen Antikörpern. Einige Viren rufen einen
zytopathischen Effekt bereits nach 24 Stunden hervor, bei den meisten dauert es
Tage bis Wochen.
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In den Tabellen 2 und 3 sind beispielhaft in Zellkultur isolierbare humanmedizinisch
relevante Viren und deren charakteristischer CPE zusammengefasst.
Wirt
Primäre Zellkulturen
Affennierenzellen
Kaninchen-Nierenzellen (RK)
Humane embryonale Nierenzellen (HEK)
Diploide Zellkulturen
Humane Fibroblasten (MRC-5 oder WI-38)
Permanente Zelllinien
Hep2 (humanes Epidermoidkarzinom des
Larynx)
A549 (Humanes Lungenkarzinom)
MDCK (Hundenierenzellen)
LLC-MK2 (Rhesusaffen-Nierenzellen)
Rhabdomyosarkom (RD)
Verozellen (African green monkey kidney)
HeLa (humanes Zervixkarzinom)
Virus
Influenza-, Parainfluenza-, Enteroviren
Herpes Simplex Virus
Adenoviren, Enteroviren
CMV, VZV, HSV, Rhinoviren, einige
Enteroviren, Adenoviren, RSV
RSV, Adenoviren, HSV, Masernvirus, einige
Parainfluenzaviren, einige Enteroviren
HSV, Adenoviren, Enteroviren
Influenzaviren
Parainfluenzaviren
Echoviren
Coxsackie-, Masern-, Mumpsviren
Adenoviren
Tabelle 2: Häufig für die Virusisolation verwendete Zellkulturen
Abkürzungen: CMV = Zytomegalievirus; VZV = Varizellen-Zoster-Virus; HSV = HerpesSimplex-Virus; RSV = Respiratory-Syncytial-Viru
Virus
Zelllinie
Effekt
Enteroviren (Polio-, Echo-,
Coxsackieviren)
HeLa-Zellen
rundzellige, diffuse
Herpesviren
(HSV, CMV, VZV)
Fibroblasten
Aufblähung der Zellen,
intranukleäre Einschlüsse
Adenoviren
HeLa-Zellen
(Fibroblasten)
traubenförmige abgerundete
Zellen, intranukleäre Einschlüsse
Zelldegeneration
Paramyxoviren
(Masern- u. Mumpsvirus)
Vero-Zellen,
(Lymphozyten)
mehrkernige Riesenzellen
(Syncytien)
HIV
CD4 -Lymphozyten mehrkernige Riesenzellen
(Syncytien)
RSV
Hep2-Zellen
+
mehrkernige Riesenzellen
(Syncytien)
Tabelle 3: Morphologische Veränderungen, die in Zellkulturen durch humanpathogene
Viren hervorgerufen werden. Weitere Viren, die routinemäßig isoliert werden können sind
Influenza- auf MDCK-Zellen und Parainfluenzaviren auf Hep2- sowie LLC-MK2-Zellen.
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Methodische Grundlagen der Zellkultur
Die Zellen werden in sterile Gewebekulturflaschen ausgesät und unter optimalen
Bedingungen (mit 5% CO2 begaster Brutschrank) kultiviert. Um das natürliche Milieu der
Zellen weitgehend zu erreichen, werden den Medien spezielle Zusätze beigefügt:
• fetales oder neonatales Kälberserum (2-5%) u.a. als Quelle für Spurenelemente,
Hormone, etc.
• Antibiotika zur Vermeidung bakterieller Kontaminationen, gebräuchlich sind Penicillin G
(100 IE/ml) und Streptomycin (100 µg/ml), ggfs. auch Gentamycin
Um die Arbeiten unter sterilen Bedingungen durchführen zu können, braucht man
aufwändige Geräte (spezielle Werkbänke mit laminarem Luftstrom und viren- und
bakteriendichten Abluftfiltern, Autoklaven zum Sterilisieren von Reagenzien und für die
Abfalldekontamination) sowie sterile Kulturgefäße (z.B. aus Glas oder Plastik). Der für eine
Virusisolation erforderliche Zeitbedarf variiert erheblich und kann mehrere Wochen betragen.
Außer den Adaptationsprozessen an die Wachstumsbedingungen unter Laborbedingungen
spielt die unterschiedlich lange Eklipse von Viren eine wesentliche Rolle. Unter Eklipse
versteht man den Zeitraum zwischen dem Verlust der Virushülle bzw. des Kapsids bei der
Penetration der Wirtszellmembran bis zum Auftreten neuer infektiöser (reifer) Viruspartikel
außerhalb der Zelle.
Störfaktoren der Zellkultur: Die Kontamination von Gewebekulturen durch Mykoplasmen
stellt eines der Hauptprobleme dar, wenn mit Zellkulturen gearbeitet wird, da sie
Bakterienfilter (Porengröße 0,22 µm) passieren. Mykoplasmen können Veränderungen in
infizierten Zellen verursachen, ohne zunächst morphologisch faßbar zu sein. Es kommt zu
einer Verlangsamung des Zellwachstums und einer auffälligen Resistenz für die
Infizierbarkeit mit Viren von ursprünglich permissiven Zellen. Mykoplasmen sind gegen die
üblicherweise verwendeten Antibiotika resistent (sensibel z.B. gegen Ciprofloxacin =
Gyrasehemmer). Eine Möglichkeit zum Nachweis von Mykoplasmen besteht mit DAPI,
einem Fluoreszenzfarbstoff, der selektiv an DNA bindet und starke Komplexe mit hoher
Spezifität ausbildet. Bei einer Mykoplasmen-kontaminierten Zellkultur findet man
extrazelluläre, in der Regel perlschnurartig an den Zellmembranen aufgereihte
fluoreszierende Punkte uniformer Größe (100-800 nm) und gelegentlich intrazelluläre
(extranukleäre) Fluoreszenz.
Pilzinfektionen (besonders Hefen, Candida spp.), übertragen durch Luft insbesondere in der
trockenen Jahreszeit, und gramnegative Bakterien, meist aus Probenmaterial von Patienten,
sind weitere Kontaminationsrisiken, die eine erfolgreiche Virusisolation behindern.
Generell machen unsteriles Arbeiten, unzureichend sterilisierte Pipetten und Gewebekulturflaschen etc. eine zuverlässige Zellkulturarbeit und damit eine verwertbare Aussage von
Virusisolationsversuchen unmöglich.
Virustitration und Plaque-Assay
Dafür, dass eine Viruskrankheit entsteht, ist nicht nur die Anwesenheit des Erregers allein
verantwortlich, sondern auch seine Quantität. Bei der quantitativen Bestimmung des
Virusgehaltes einer Suspension werden gleichmäßig in Zehnerpotenzen abgestufte
Verdünnungen auf eine festgelegte Zahl von empfänglichen Zellen verimpft. Die kleinste
Virusmenge, die eine Infektion in Zellen hervorrufen kann, wird „infectious unit“ (IU) oder
„plaque forming unit“ (PFU) genannt. Beim Plaquetest wird ausgenutzt, dass die
Virusinfektion diskrete Veränderungen in einem Zellrasen hervorruft. Nach einigen Tagen
entstehen durch das Absterben der infizierten Zellen Löcher im Zellrasen (sogenannte
Plaques), die besser sichtbar sind, wenn mit einem Vitalfarbstoff die lebenden (nicht
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infizierten) Zellen angefärbt werden. Die Plaques erscheinen dann bereits bei
makroskopischer Betrachtung als weiße Löcher im blau (Kristallviolett) oder rot (Neutralrot)
gefärbten Zellrasen. Die Anzahl der Plaques ist direkt proportional zur eingesetzten
Virusmenge. Bei der Endpunktverdünnungsmethode wird der Virusgehalt einer Probe nach
dem Prinzip des „Alles-oder-Nichts“ unter Verwendung mathematischer Verfahren bestimmt.
Es wird die mittlere Infektionsdosis (TCID50), d.h. die Virusmenge, bei der mindestens die
Hälfte der Zellen infiziert wurde und einen deutlichen CPE zeigt (TCID = tissue culture
infectious dosis), abgeschätzt.
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Übungs- und Verständnisfragen:
1. Worin besteht der prinzipielle Unterschied bei der Anzucht von Viren und
Bakterien?
2. Wie wird gewährleistet, dass Zellkulturen steril gehalten werden können?
3. Sind Viren lichtmikroskopisch nachweisbar?
4. Was versteht man unter Virämie?
5. Definieren Sie Viruspersistenz sowie die Begriffe chronische und latente Infektion
anhand von Beispielen.
6. Skizzieren Sie die Pathogenese von Virusinfektionen an Beispielen (Poliovirus,
Masernvirus, Varizelle-Zoster-Virus).
7. In welche Stadien wird Virus-Wirt-Interaktion eingeteilt?
8. Welche Möglichkeiten gibt es, Viren die keinen zytopathischen Effekt hervorrufen,
trotzdem in einer Zellkultur sichtbar zu machen?
9. Ist ein zytopathischer Effekt virusspezifisch?
10. Ist es notwendig, zur Anzucht von Viren Zellkulturen aus verschiedenen Organen
einzusetzen? Gibt es eine Universalzellkultur?
11. Wenn man sich hinsichtlich der morphologischen Veränderungen unsicher ist, um
welches Virus es sich handelt, welche Nachweismethoden kann man
heranziehen, um das potentielle Virus zu identifizieren?
12. Was ist bei Materialentnahme und Probentransport ins Labor zu beachten, wenn
eine Virusisolation in Auftrag gegeben wird, damit ein optimaler Erfolg bei der
Virusisolation möglich ist?
13. Bei welchen der im Folgenden aufgeführten klinischen Symptomen ist eine
Virusisolation sinnvoll? Welches Material wird sinnvollerweise in erster Linie
verwendet?
- Gastroenteritis
- Makulo-papulöses Exanthem
- Atemwegsinfektionen
- Intrauterine Infektionen
- Perinatale Infektionen
- Reaktivierte HSV-, VZV- oder CMV-Infektionen
- Enzephalitis, Meningitis
- Hepatitis
- Unklares Fieber (FUO)
- Infektiöse Mononukleose
- AIDS
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4. Teil
INFEKTIONSPRÄVENTION IN DER ZAHNHEILKUNDE
I. Allgemeines
In der Zahnheilkunde bestehen für Patienten und in diesem Bereich Tätigen aufgrund
der Besonderheiten der zahnärztlichen Behandlung verschiedene Infektionsrisiken.
Diese Risiken können entscheidend verringert werden durch
• Anamneseerhebung
• Wirksame Hygienemaßnahmen
• Methoden der Arbeitssystematik (z.B. Grundregel der Nichtkontamination)
• sowie durch anerkannte Technologien
In der Zahnheilkunde sind die folgenden Übertragungswege für Krankheitserreger
relevant:
•
•
•
direkter Kontakt mit Blut, Speichel oder anderen potenziell infektiösen
Sekreten einschließlich Spritzer von Blut, Speichel, nasopharyngealen
Sekreten auf intakter oder verletzter Haut oder Schleimhaut
Indirekte Übertragung z. B. über kontaminierte Instrumente, zahntechnische
Materialien, Werkzeuge oder Hände,
Aerosolbildung mit kontaminiertem Wasser aus Behandlungseinheiten bzw.
aus dem Mundraum des Patienten.
Zu den Krankheitserregern, die in der Zahnheilkunde sowohl für Patienten als auch
für das Personal potenziell von Bedeutung sind, zählen z.B. durch Blut übertragene
Erreger wie:
Hepatitis-B-Viren (HBV)
Eine Infektion mit Hepatitis B Viren führt in ca. 1/3 der Fälle zu einer ikterischen
Hepatitis. Eine akute Hepatitis- B- Infektion hat bei Erwachsenen eine gute
Prognose. Die Infektion heilt in > 95% der Fälle spontan aus, bei weniger als 5% der
Patienten tritt eine Chronifizierung ein. In ca. 1% der Fälle tritt ein fulminanter Verlauf
mit dem Risiko eines Leberversagens auf. Durch eine frühe Therapie mit Lamivudin
können bei einer fulminanten Hepatitis B vermutlich ein Leberversagen und eine
Lebertransplantation vermieden werden.
Prävention: Eine erfolgreiche Impfung gegen Hepatitis–B-Virus stellt die effektivste
Prävention gegenüber einer HBV-Infektion dar. Die Hepatitis-B-Impfung ist daher u.a.
für alle Mitarbeiter medizinischer Berufe oder Angehörige infizierter Patienten
eindeutig zu empfehlen.
Das Standard-Impfschema umfasst intramuskuläre Impfungen zu den Zeitpunkten 01-6 Monate. In Ausnahmefällen, in denen nicht genügend Zeit zur Vervollständigung
des Grundschemas zur Verfügung steht, können i.m.-Injektionen an den Tagen 0-721 erfolgen.
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Hepatitis-C-Viren (HCV)
Eine Infektion mit HCV führt nur bei 25% zu symptomatischen Verläufen. Da eine
akute Hepatitis C häufig asymptomatisch verläuft, ist deren Identifizierung erschwert.
Neben einem Ikterus können mögliche klinische Symptome grippeartige
Beschwerden, Oberbauchschmerzen, Übelkeit/Erbrechen oder Leistungsknick/
Müdigkeit sein.
Prophylaxe
• Eine Impfung ist nicht vorhanden
• Routinemäßiges Screening von Blut und Blutprodukten
• Konsequente Benutzung von Einmalgeräten
• Sorgsame Desinfektion
• Aufklärung von Infektketten
• Kontrolle nach Nadelstichverletzungen
• Tätigkeitseinschränkungen HCV-infizierter Beschäftigter im Gesundheitsdienst
Therapie
Akute HCV-Infektion mit HCV-RNA-Nachweis
-Interferon-alpha-2a oder 2b für 24 Wochen
Chronische Hepatitis C mit erhöhten Transaminasen und positivem HCV-RNANachweis (Erwachsene)
-Pegyliertes Interferon alpha 2a oder 2b plus Ribavirin für 24 bis 48 Wochen plus
Protease/Replikase-Inhibitoren in Abhängigkeit vom Genotyp
HIV
Die Primärinfektion ist häufig asymptomatisch oder mit einer grippeähnlichen
Symptomatik assoziiert, führt jedoch stets zur persistierenden Infektion. Bis zum
Auftreten einer Primärsymptomatik dauert es ca. 2 - 8 Wochen; bis zum Auftreten
von AIDS einige Monate (normalerweise nicht unter 2 Jahre) bis zu mehr als 10
Jahren und mehr.
Prophylaxe: Eine Infektionsgefährdung besteht
v.a. durch Blut und andere
Körperflüssigkeiten. Eine Impfprophylaxe gibt es derzeit noch nicht.
Therapie: Es sind über 23 antiretrovirale Medikamente zugelassen. In der Regel
werden derzeit zur Verhinderung von Resistenzen Dreifachkombinationen von
nukleosidischen Reverse-Transkriptase-Inhibitoren (NRTI) mit einem ProteaseInhibitor oder einem nicht-nukleosidischen RT-Inhibitor eingesetzt. Hinzu gekommen
sind in den letzten Jahren: Integrase-Inhibitoren, Fusions-Inhibitoren, Antagonisten
der Korezeptoren
Zusammenfassend ist das allgemeine Infektionsrisiko von
Hepatitis B vergleichend wie folgt einzuschätzen:
HIV - Hepatitis C -
HIV 0.3 %
HCV ca. 3 % (abhängig im wesentlichen von der Viruslast)
HBV ca. 35 % (bei Ungeimpften)
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Weitere in der Zahnheilkunde wichtige Erreger:
• Überwiegend durch direkten oder indirekten Kontakt übertragene Erreger wie:
Herpesviren
• Viren, die zu Infektionen des Respirationstraktes führen können oder über diesen
ausgeschieden werden bzw. solche, die zu systemischen Infektionen führen
können: Influenzaviren, Parainfluenzaviren, Adenoviren
II. Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen zur Verhinderung von
Infektionen im zahnärztlichen Bereich:
a. Infektionspräventive Maßnahmen am Patienten
• Anamneseerhebung
b. Erkennung von Patienten mit determiniertem Infektionsrisiko
• orale Antisepsis
c. Durch Zahnreinigung und Schleimhautseptik wird eine Reduktion der mikrobiellen
Flora im Mund erreicht.
d. Infektionspräventive Maßnahmen des Behandlungsteams
• Händehygiene (kein Schmuck o.ä., kurze Fingernägel, Händewaschen)
• Hygienische Händedesinfektion
• chirurgische Händedesinfektion
• Schutzhandschuhe (Handschuhwechsel zwischen der Behandlung verschiedener
Patienten)
• Mund-Nasen-Schutz und Augenschutz
• Schutzkleidung
• Abdeckung von Flächen und Gegenständen
e. Impfprophylaxe: Zur Minimierung eines spezifischen Infektionsrisikos sind
Schutzimpfungen die wirksamste präventive Maßnahme. Sie sind in der Zahnmedizin
sowohl aus Gründen des Arbeitsschutzes als auch der Infektionsprävention
gegenüber Patienten von Bedeutung.
Der Arbeitgeber hat für das Personal vor Aufnahme der Tätigkeit eine
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gegenüber Hepatitis-B und Hepatitis-CVirus zu veranlassen und dabei die Impfung gegenüber Hepatitis B anzubieten, es
sei denn, es besteht bei dem Beschäftigten bereits eine schützende Immunität.
Bei regelmäßiger Behandlung von Kindern sind auch Vorsorgeuntersuchungen
gegenüber Masern-, Mumps- und Röteln sowie Varizella-Zoster-Virus zu
veranlassen, und bei nicht ausreichendem Immunschutz ist die Impfung anzubieten.
Die genannten Untersuchungen sind Voraussetzung für eine Tätigkeit im
zahnärztlichen Bereich.
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Auch bei anderen tätigkeitsspezifischen Infektionsgefährdungen,
Influenzaviren,
sind
ggf.
eine
Impfung
anzuraten
und
Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen.
z.B. durch
zusätzliche
III. Vorgehensweise bei Nadelstichverletzungen
Als Zahnarzt haben Sie mit dem Blut von Patienten sehr häufig Kontakt. Im Falle
einer Verletzung sind die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Sofortmaßnahmen bei Hautverletzungen:
•
Tätigkeit unterbrechen
•
2 min. intensiv Blutung anregen/bluten lassen
•
5 min. gründlich desinfizieren (Schmerz auslösen!)
•
D-Arzt der entsprechenden Einrichtung aufsuchen, dabei müssen die
Koordinaten bezüglich des Indexpatienten bekannt sein, um von ihm
umgehend eine Blutentnahme durchführen zu können
•
Blutuntersuchung des Indexpatienten durch Station veranlassen: auf HIV,
HBs-Antigen (anti-HBs, anti-HBc) sowie anti-HCV
Sofortmaßnahmen bei
Verletzung):
Haut- und Schleimhautkontaminationen (ohne
•
Auge: gründlich spülen mit Pufferlösung. oder 0,9%iger NaCl-Lösung.
(möglichst Augenspülflasche)
•
Mund: gründlich. spülen mit Mundantiseptikum (Betaisodona o.a.)
•
Haut: gründliche Desinfektion und Reinigung mit Cutasept, Wasser und Seife
Aufgaben des D-Arztes
•
Blutentnahme beim Beschäftigten für HIV-Test, anti-HBs und anti-HCV auf
Anforderungsschein Aufkleber des Indexpatienten als Untersuchungsanlass
anbringen
•
wenn indiziert: Beginn mit medikamentöser Postexpositionsprophylaxe (PEP)
gegen HIV innerhalb von optimal 2 Stunden bis maximal 72 Stunden nach
Exposition
•
Prophylaxe gegen Hepatitis B (Hyperimmunglobulin und Aktivimpfstoff) sollte
innerhalb von 48 Stunden erfolgen
•
anti-HBs-Titer = 100 IE/l aber > 0 IE/L (bei Geimpften): Auffrischimpfung;
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Risikoabschätzung für das weitere Vorgehen
•
Ist der Zahnarzt bzw. die Zahnarzthelferin Anti-HBs-Titer negativ muß umgehend
mit einer Simultanimpfung (aktive und passive Immunisierung) begonnen werden
•
bei bekannten Non-Respondern erfolgt eine sofortige Simultanimpfung
•
HIV- und HCV-Tests nach 2-6 Wochen sowie
3-6 Monaten beim
Betriebsärztlichen Dienst (BÄD) bzw. einem anderen zuständigen medizinischen
Dienst durchführen.
•
Sollte die Verletzung an einem Patienten mit nachgewiesener Hepatitis CInfektion erfolgt sein, ist eine HCV-PCR nach 2 Wochen durchzuführen.
•
Falls nicht geklärt werden kann, ob die Kanüle HCV-kontaminiert war, muss so
vorgegangen werden, als ob die Kanüle HCV-kontaminiert war
•
Hepatitis B-Impfung (Booster oder Grundimmunisierung) sowie Überprüfung des
Impferfolgs (anti-HBs) 4-8 Wochen nach letzter Impfung
Postexpositionelle Kontrolluntersuchungen bei Hepatitis B
Immer dann, wenn wegen nicht gesicherter Immunität spezielle Maßnahmen zur
Prävention einer Übertragung von Hepatitis B erforderlich sind, sollten nachfolgend
serologische Kontrolluntersuchungen durchgeführt werden:
•
Nach 12 Wochen (3 Monate) GOT und GPT, anti-HBc
• Nach 26 Wochen (6 Monate) GOT und GPt, anti-HBc
Je nach den Ergebnissen sind ggf. weitere Untersuchungen (Kontrolle von HBsAg
und HBV-DNA) und die Anzeige einer Berufskrankheit erforderlich. Darüber hinaus
ist ggfs. eine Grundimmunisierung gegen Hepatitis B zu vervollständigen und zu
überprüfen, ob die Aktiv-Impfung zu einem ausreichenden Anti-HBs-Titer geführt hat.
Postexpositionelles Vorgehen bei HIV
Allgemeines HIV-Infektionsrisiko:
•
Nach perkutaner Exposition (Stich-/Schnittverletzung) 0,3%
•
nach Schleimhaut- und Hautkontamination < 0,1 %
•
16-fach höheres Risiko - bei tiefen Stich- und Schnittverletzungen
•
6-fach höheres Risiko - bei hoher Viruskonzentration (Virusload) im Blut des
Patienten
•
5-fach höheres Risiko - bei sichtbaren Blutspuren auf dem Instrument der
Verletzung
•
5-fach höheres Risiko - wenn die Kanüle zuvor in einer Vene oder Arterie
plaziert war
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Indikationsstellung für die HIV-Postexpositionsprophylaxe
•
angezeigt (zu empfehlen) bei:
o perkutaner Verletzungen mit einer Hohlnadel (Kanüle) oder Messer (an
Patienten mit AIDS oder hoher Viruslast) tiefen Stich- und
Schnittverletzungen mit HIV-kontaminierten Instrumenten oberflächlicher
Verletzung bei hoher Viruslast der Indexperson
o sichtbarem Blut auf Instrument
•
eingeschränkt angezeigt bei:
o großflächiger Kontamination von verletzter Haut oder Schleimhaut mit
Flüssigkeiten mit hoher Viruskonzentration (auch Spritzer ins Auge)
o oberflächigen Stich- oder Schnittverletzungen mit nicht sichtbar
kontaminierten Spritzen oder scharfen Gegenständen, mit denen keine
Blutgefäße eröffnet wurden
•
nicht angezeigt (nicht empfehlen) bei:
o Kontamination von intakter Haut oder Schleimhaut (auch bei hoher
Viruskonzentration)
o Kontakt von Haut und Schleimhaut mit Körperflüssigkeiten wie Urin oder
Speichel
Durchführung der Standardprophylaxe (z.B. durch D-Arzt)
Voraussetzung für die Empfehlung einer Postexpositionsprophylaxe (PEP) ist das
Vorliegen eines erhöhten Infektionsrisikos. Eine PEP sollte so früh wie möglich nach
einer Exposition mit HIV begonnen werden. Die besten Ergebnisse sind bei einem
Beginn innerhalb von 24 h, besser noch innerhalb von zwei Stunden, zu erwarten.
Eine Prophylaxe mehr als 72 Stunden nach Exposition kann nicht mehr empfohlen
werden.
Die Standardprophylaxe besteht entweder aus einer Kombination von zwei
Inhibitoren der Reversen Transkriptase (RTI) (z.B. Zidovudin und Lamivudin) und
einem Proteaseinhibitor oder aus der Kombination von zwei Inhibitoren der
ReversenTranskriptase und einem „ nicht-nukleosidalen“ Reversen Transkriptase
Inhibitor (NNRTI).
Bei Schwangeren dürfen keine Proteaseinhibitoren (z.B. Kaletra!) eingesetzt werden.
Literatur zu „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde“:
•
•
•
•
•
Empfehlungen zur Postexpositionsprophylaxe: Hepatitis B: Epidemiol. Bulletin, RKI, 1/2000;
HCV: www.kompetenznetz-hepatitis.de
HIV: www.rki.de
www.uni-leipzig.de/virologie/Diagnostik/Nadelstichverletzungen
Infektionsprävention in der Zahnheilkunde: Anforderungen an die Hygiene. Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 2006, 49:375-394
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Abschließend kann die Bearbeitung der folgenden Fragen hilfreich sein, wenn
Sie Ihren Wissensstand bezüglich der Medizinischen Virologie überprüfen.
1.
2.
3.
4.
Welche Arbeitstechniken der virologischen Labordiagnostik sind Ihnen bekannt?
Wie können Viren im Gegensatz zu Bakterien angezüchtet werden?
Was ist bei der Materialentnahme und Transport der Proben zu beachten?
Können Viren mikroskopisch nachgewiesen werden und welchen Stellenwert hat
das für die Labordiagnostik?
5. Wie verläuft die Virusvermehrung und was versteht man unter „virämischer
Phase?“
6. Definieren Sie Persistenz, chronische und latente Infektionen anhand von
Beispielen.
7. Beurteilen Sie die Wertigkeit der humoralen und zellulären Immunabwehr im
Verlauf der Infektion.
8. Für welchen Patientenkreis können persistierende Viren zum Problem werden?
9. Wie kann man sich das Auftreten von Reinfektionen vorstellen und wie können
sie von Primärinfektionen unterschieden werden?
10. Welche Schutzimpfungen gegen Viruserkrankungen kennen Sie? Geben Sie das
Prinzip an und nennen Sie Beispiele.
11. Welche Möglichkeiten der antiviralen Therapie gibt es derzeit?
12. Welche Viren können Exantheme auf der Haut verursachen?
13. Was führt zum Exanthem?
14. Weshalb kann man z. B. Influenza-Viren nicht im Stuhl oder Urin nachweisen?
15. Gibt es zwischen Varizellen und Gürtelrose einen Zusammenhang?
16. Gibt es Viren mit onkogenem Potential? Welches sind die zugrundeliegenden
Mechanismen?
17. Welche Bedeutung hat das Immunsystem?
18. Wie kann man sich in der Klinik vor HIV- und Hepatitis-B-Infektionen schützen?
19. Skizzieren Sie die Pathogenese von Virusinfektionen an einem Beispiel (Polio,
Masern)
20. Welche Stadien der Virus-Wirt-Interaktion sind Ihnen bekannt?
21. Welche Übertragungswege/-mechanismen führen zu
- prä- und perinatalen Virusinfektionen?
- Infektionen des ZNS?
22. Kennen Sie Viren, die im Mund- und Rachenbereich eine Rolle spielen? Wie
gewinnen Sie in diesem Fall Material und welche Nachweismethoden kommen
anschließend im Labor zum Einsatz?
23. Bei welchen Viren sind (sichtbare) Veränderungen in der Mundhöhle zu
erwarten?
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Übungen zur Virologischen Differentialdiagnostik
Nennen Sie jeweils 2-3 Viren, welche typischerweise Infektionen in folgenden
Organsystemen hervorrufen: 1. Atemwege, 2. ZNS, 3. Haut, 4. Gastrointestinaltrakt
Bei einem Patienten wird ein ELISA-Test auf HIV-Antikörper (Suchtest) mit reaktivem
Ergebnis durchgeführt.
Ist der Patient als HIV-positiv einzustufen? Was wird dem Patienten mitgeteilt und
welche weiteren Untersuchungen sind erforderlich?
Ein Patient kommt zu Ihnen mit der Frage, ob er eine Impfung gegen FSME erhalten
sollte, da er wenige Stunden zuvor bei einem Spaziergang in der Lüneburger Heide
(oder in einem Donauseitental) von einer Zecke gestochen wurde.
Sollten Sie ihn impfen?
Ein junges naturverbundenes Paar plant für die nächsten Tage eine Reise nach
Österreich in ein FSME-Endemiegebiet.
Würden Sie gegen FSME impfen? Welche weiteren Informationen müssen Sie
erfragen?
Einige Schwestern und Ärzte wurden vor 2-3 Jahren gegen Hepatitis B geimpft.
Wann muss eine Auffrischung erfolgen? Welche Untersuchungen sind angezeigt?
Trotz vollständiger Grundimmunisierung hat eine Schwester keinen Anti-HBs-Titer.
Wie geht man weiter vor?
Ist eine Schutzimpfung gegen Influenza auch noch im Februar/März sinnvoll?
Kann ein Erwachsener noch gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft werden?
Welche Risiken bestehen?
Welche Patientengruppen werden gegen Röteln geimpft und wann?
Welche Therapiemöglichkeiten bei chronischer Hepatitis bestehen? Was ist zu
beachten? Wie kann der Therapieerfolg überwacht werden?
Eine Schwangere (3. SS-Monat) hatte vor 3 Wochen Besuch von ihrem Bruder, der
jetzt Windpocken (klassisch) entwickelt.
Ist eine virologische Diagnostik erforderlich? Wenn ja, welche? Begründung!
Eine Schwangere hatte im 5. Monat Kontakt mit einem an Windpocken erkrankten
Kind. 3 Tage später ergeben sich folgende Werte: VZV IgG positiv, VZV IgM negativ
Welche Schlussfolgerungen sind zu ziehen?
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