Newsletter zu epidemiologischen Trends Sehr geehrte Einsenderin

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Department für
Hygiene, Mikrobiologie und
Sozialmedizin
Sektion für Virologie
Univ.Prof. Dr. Dorothee Holm-von Laer
[email protected]
Tel. +43 512 9003 – 71700, -72711
Fax +43 512 9003 - 73702
10.10.2014
Newsletter zu epidemiologischen Trends
Sehr geehrte Einsenderin, sehr geehrter Einsender
anbei die aktuellen epidemiologischen Trends.
Mit freundlichen Grüßen
Univ.Prof.Dr. Dorothee Holm-vonLaer
(Direktorin der Sektion Virologie)
Epidemiologische Trends 9/2014:
Gastroenteritis:
Noro- und Adeno- und Rotaviren Gastroenteritis weiterhin auf Basisniveau nachweisbar.
Respirationstraktinfektionen:
Weiterhin geringes Infektionsniveau.
Deutlicher Rückgang der FSME Infektionen im Vergleich zum letzten Monat. Infektionen mit
Borrelien, im Gegensatz, sind weiterhin auf höherem Niveau nachweisbar. Rund ein Viertel der Fälle
sind Neuroborreliose.
Im September ist deutlicher Anstieg der Neisseria gonorrhoeae und Chlamydia trachomatis
Infektionen beobachtet.
Weiterhin rückläufige Tendenz der Parvovirus B19 Infektionen. Beiliegend finden Sie eine
Information zur Parvovirus-Diagnostik während der Schwangerschaft.
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Peter-Mayr-Straße 4b, 6020 Innsbruck, Austria, www3.i-med.ac.at/virologie
Information zur Parvovirus B19 (B19V) Diagnostik bei Schwangeren
Bei Kontakt einer Schwangeren mit einer mutmaßlich mit Parvovirus B19 infizierten Person bedeutet
der Nachweis von B19V-IgG Antikörper bei gleichzeitig negativem B19V-IgM mit großer
Wahrscheinlichkeit einen Schutz.
Bei epidemischem und gelegentlich auch bei sporadischem
Auftreten von akuten B19V-Infektionen besteht allerdings die Möglichkeit, dass eine nicht immune
Schwangere mit asymptomatisch Infizierten in Kontakt kommt, ohne dass sie sich dessen bewusst ist.
In dieser Situation ist der Kontaktzeitpunkt nicht mit Sicherheit bestimmbar, da er unter Umständen
bereits einige Tage bis Wochen zurück liegen kann. In diesem Fall ist wahrscheinlich B19V-IgG
nachweisbar (beim bereits unter der Nachweisgrenze gesunkenen IgM). Zudem erreichen die IgG
Antikörper innerhalb 4-6 Wochen nach einer frischen Infektion hohe Avidität. Dabei kann durch eine
Aviditätstestung eine Erstinfektion in der Schwangerschaft nicht mehr mit Sicherheit ausgeschlossen
werden. Falls Vorbefunde oder Rückstellproben aus dem Zeitraum vor der Exposition vorliegen,
könnte, bei bereits damals positivem IgG-Antikörper, ein bestehender Schutz übermittelt werden.
Andersfalls, bei fehlenden Vorbefunden oder Rückstellproben, sollte für den sicheren Ausschluss
einer kürzliche zurückliegenden Infektion eine PCR durchgeführt werden. Nur die negative PCR kann
die Aussage einer zurückliegenden B19V-Infektion mit vorliegender Immunität sichern.
Daher empfehlen wir dringend die Anforderung eines Erregerdirektnachweises mittels PCR bei allen
Schwangeren nach bestehendem Kontakt oder im Rahmen einer MKP-Untersuchung. Im Gegensatz
zu anderen PCRs, werden die Kosten der B19V-PCR von der Krankenkassa übernommen.
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