Stadtbüro Nadine Marra Leiterin Rathausgasse 1 5000 Aarau An die politischen Parteien der Stadt Aarau gemäss Verteiler T 062 836 06 37 F 062 836 06 30 E [email protected] www.aarau.ch Aarau, 12. Dezember 2016 Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden Sehr geehrte Damen und Herren Den Stimmberechtigten der Stadt Aarau steht bekanntlich wiederum ein Wahljahr bevor, es finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsperiode 2018/2021 statt. Zur rechtzeitigen Vorbereitung dieser Wahlen möchten wir Sie nun mit einigen nützlichen Informationen bedienen. 1. Wahltermine Der Stadtrat durfte Sie bereits über die Festlegung der Wahltermine orientieren: - Wahl der Gemeindebehörden ohne Einwohnerrat Wahl des Einwohnerrats Sonntag, 24. September 2017 Sonntag, 26. November 2017 Ein zweiter Wahlgang für die Gemeindebehörden ohne Einwohnerrat würde am 26. November 2017 stattfinden. 2. Wahl der Gemeindebehörden ohne Einwohnerrat An den Gesamterneuerungswahlen am 24. September 2017 werden die sieben Mitglieder des Stadtrates, die Stadtpräsidentin/der Stadtpräsident, die Vizepräsidentin/der Vizepräsident, die sieben Mitglieder der Schulpflege, die drei Mitglieder der Steuerkommission und das Ersatzmitglied der Steuerkommission gewählt. Weiter werden im Verlauf des Jahres 2017 die Mitglieder des Kreisschulrats gewählt. Die Festsetzung des Wahltermins liegt in der Zuständigkeit der Kreisschulpflege Buchs-Rohr. Wir werden Sie nach der Terminfestsetzung separat informieren. Seite 2 von 5 Besonderheit neue Schulorganisation Das laufende Projekt «Kreisschule Aarau-Buchs» kann zu einer Anpassung der Gemeindeordnung und damit zu einer Verkürzung der Amtsperiode führen. Die Wahl der Schulpflege und der Mitglieder des Kreisschulrats erfolgt daher unter dem Vorbehalt einer allfälligen organisatorischen Veränderung. Wahlvorschläge Die entsprechenden Wahlvorschläge müssen gemäss § 29a des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992 (SAR 131.100) bis am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis am Freitag, 11. August 2017, bis spätestens 12 Uhr, bei der zuständigen Behörde eintreffen. Die Stimmregisterführerin (Leiterin Stadtbüro) ist zuständig für die Entgegennahme der Wahlvorschläge zuhanden des Wahlbüros. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. An den Gemeindewahlen (ohne Kreisschulrat) sind sämtliche Stimmberechtigte der Stadt Aarau wählbar. Das Formular «Anmeldung für den ersten Wahlgang» erhalten Sie fünffach in der Beilage. Weitere Anmeldeformulare sind auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) abrufbar und sind auch beim Stadtbüro erhältlich. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des GPR und dessen Verordnung (VGPR) vom 25. November 1992 (SAR 131.111). 3. Wahl des Einwohnerrates Für die Wahl der 50 Mitglieder des Einwohnerrates am 26. November 2017 wird (wie bisher) ein Wahlkreis gebildet. Es sind sämtliche Stimmberechtigten der Stadt Aarau wählbar. Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge für die Einwohnerratswahlen sind gemäss § 9 der Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates vom 5. Dezember 1988 (SAR 131.731) spätestens am 62. Tag (neuntletzter Montag) vor dem Wahltag, das heisst bis spätestens Montag, 25. September 2017, 17 Uhr, schriftlich der Stimmregisterführerin zuhanden des Wahlbüros einzureichen. Der Wahlvorschlag darf höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als im Wahlkreis Mitglieder des Einwohnerrates zu wählen sind (also 50). Kein Name darf mehrmals aufgeführt werden (§ 9 Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates). Der Wahlvorschlag ist von mindestens 15 im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Eine stimmberechtigte Person darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Sie kann nach Einreichung des Wahlvorschlages ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Vorgeschlagene Personen dürfen den Wahlvorschlag, auf dem sie aufgeführt sind, nicht unterzeichnen. Seite 3 von 5 Das erforderliche Formular «Wahlvorschlag für die Einwohnerratswahlen» erhalten Sie ebenfalls in der Beilage. Es ist auch auf der Homepage der Stadt Aarau (www.aarau.ch) abrufbar und beim Stadtbüro erhältlich. Nummerierung der Listen Die Nummerierung der einzelnen Listen wird gemäss § 14 Abs. 2 der Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates entsprechend der Zahl der für die Sitzverteilung massgebenden Stimmen, die bei der letzten Gesamterneuerungswahl auf die Listen entfallen sind, wobei die Liste mit der höchsten Stimmenzahl die Nr. 1 erhält. Bei der letzten Einwohnerratswahl beteiligten sich acht Parteien. Diese Parteien werden voraussichtlich folgende Listennummern erhalten (provisorische Angabe): Sozialdemokratische Partei Schweizerische Volkspartei Freisinnig-Demokratische Partei Grüne Pro Aarau Grünliberale Partei Christlichdemokratische Volkspartei Evangelische Volkspartei Liste 1 Liste 2 Liste 3 Liste 4 Liste 5 Liste 6 Liste 7 Liste 8 Die definitive Nummerierung erfolgt nach der Bereinigung der eingereichten Wahlvorschläge durch das Wahlbüro. Neu eingereichte Listen werden die durch die bisherigen Listen noch nicht belegten Nummern erhalten. Über die Zuteilung entscheidet das Los. Listenverbindungen sind ausgeschlossen (§ 15 Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates). Wahlpropaganda Die Gemeinden sind verpflichtet, bei der Durchführung der Verhältniswahlverfahren den Stimmberechtigten gleichzeitig in einem besonderen Umschlag je ein Flugblatt der an der Wahl beteiligten Parteien und politischen Gruppierungen unentgeltlich zuzustellen. Diese Flugblätter sind von den interessierten Parteien und politischen Gruppierungen in der für den jeweiligen Wahlkreis benötigten Anzahl rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (§ 16 Abs. 4 und 5 GPR). Die Stadt Aarau umfasst momentan knapp 14'000 Stimmberechtigte. Gemäss § 22 Abs. 1 VGPR dürfen die Flugblätter höchstens ein Papiergewicht von 80 gm2 haben, maximal ein Format von A3 aufweisen und sind auf das Format A5 gefaltet anzuliefern. Wir bitten Sie, mit der Einreichung der Wahlvorschläge zu melden, wenn sich Ihre Partei am Versand der Flugblätter beteiligt. Das Propagandamaterial selbst ist in einer Auflage von mind. 14'200 Stück bis spätestens Freitag, 20. Oktober 2017 dem Stadtbüro einzureichen. Später eingereichte Unterlagen können für den Versand nicht mehr berücksichtigt werden. Die Kosten für das Verpacken des Propagandamaterials und die Portomehrkosten gehen zu Lasten der Stadt Aarau. Seite 4 von 5 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der kantonalen Verordnung über die Wahl des Einwohnerrates. 4. Publikationen Die amtliche Publikation betreffend die Einreichung der Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen inkl. Einwohnerrat wird im Januar 2017 erfolgen. Die Publikationen erfolgen jeweils im Amtsblatt (welches für die Fristenberechnungen massgebend ist) sowie im Landanzeiger und auf der Homepage der Stadt Aarau. 5. Liste der stimmberechtigten Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger Aufgrund § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006 (SAR 150.700) kann die Einwohnerkontrolle Personendaten (Namen, Vornamen, Alter, Bürgerort und Adresse) nach bestimmten Kriterien geordnet bekannt geben, wenn diese ausschliesslich für ideelle Zwecke verwendet und von privaten Dritten nicht weitergegeben werden. Der ideelle Zweck gemäss § 16 Abs. 2 IDAG ist unter anderem insbesondere gegeben bei politischen Parteien zur Förderung des politischen Interesses (§ 9 Abs. 2 der Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen [VIDAG; SAR 150.711]). Sofern Ihre Partei oder Gruppierung demgemäss an einer Liste der stimmberechtigten Neuzuzüger/-innen interessiert ist, kann eine Bestellung schriftlich an die Leiterin des Stadtbüros gerichtet werden. Wir freuen uns, Ihnen mit diesen Informationen einen Dienst erweisen zu können und wünschen Ihnen schöne Advents- und Weihnachtstage. Freundliche Grüsse Nadine Marra Leiterin/Stimmregisterführerin Seite 5 von 5 Beilagen: - Formulare Wahlvorschlag Verteiler: - SVP Aarau-Rohr, Herr Marc Bonorand, Hombergstrasse 18, 5000 Aarau - SP Stadt Aarau, Frau Gabriela Suter, Bollweg 4, 5000 Aarau - FDP.Die Liberalen Aarau, Herr Rainer Lüscher, Buchserstrasse 61, 5000 Aarau - Grüne Aarau, Frau Mirjam Kosch, Wiesenstrasse 8A, 5000 Aarau - Pro Aarau, Herr Ueli Hertig, Tannerstrasse 45, 5000 Aarau - CVP der Stadt Aarau, Herr Lukas Häusermann, Sengelbachweg 3, 5000 Aarau - EVP/EW Aarau, Frau Therese Dietiker, Kirchbergstrasse 21, 5000 Aarau - Grünliberale Sektion Aarau, Herr Adrian Bircher, Pestalozzistrasse 23, 5000 Aarau Kopie an: - Wahlbüro der Stadt Aarau (12 Stimmenzähler/-innen) - Stadtrat (zur Kenntnis) - Stadtkanzlei