dtline gmbh data transmission - line infrastructure - network engineering Kommerzielle Bedingungen 1. Preise Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gültigen Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis von auftraggeberseitig bestätigten Leistungsberichten von 14 Tagen netto ohne Abzug. Da benötigte Komponenten teilweise von Metall- und/oder Währungsnotierungen abhängig sind und sich der Einkaufspreis dementsprechend ändern kann, ist dieses Angebot bei diesen Positionen freibleibend. Sollte sich der Preis ändern, wird der Auftragnehmer darüber informieren und sich den neuen Preis vom Auftraggeber bestätigen lassen. 2. Abnahme Nach Fertigstellung jedes einzelnen Gewerks kann dtline den Auftraggeber schriftlich zur Abnahme oder Teilabnahme auffordern. Die Abnahme erfolgt über ein beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll. Abschlagsrechnungen für Planungs-, Installations- oder Bauleistungen können von dtline in Abständen von 2 Wochen ab Baubeginn für vorhergehend erbrachte, jeweils nachgewiesene, vertragsmäßige Leistungen bis zur Höhe des vollen Abrechnungswertes einschließlich der Umsatzsteuer vorgelegt werden. Im Übrigen gelten die weiteren Regelungen des §12 VOB/B in der zur Angebotsabgabe geltenden Fassung. 3. Gewährleistung Grundsätzlich umfasst die Gewährleistung nicht die Mängelfreiheit der vom Auftraggeber oder einem Dritten beigestellten Kabel bzw. Komponenten. Eine Eingangskontrolle der dtline beschränkt sich auf die Menge und äußerlich erkennbare Beschädigungen (Verpackungsschäden). 3.1. Planungsleistungen Die Gewährleistung für Planungsleistungen beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme / Teilabnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 4 Wochen ab Übergabe der Planungsunterlagen an den Auftraggeber. 3.2. Materiallieferungen und Montageleistungen Die Gewährleistung für durch dtline geliefertes Material beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Anlage durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 4 Wochen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige beim Auftraggeber. Die Gewährleistung für Montageleistungen beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme / Teilabnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 4 Wochen ab Abschluss der Montagearbeiten. 3.3. Kabeltiefbau Die Gewährleistung für Tiefbauleistungen beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 4 Wochen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige beim Auftraggeber. 4. Haftung Die dtline haftet bei Vorsatz, bei Personenschäden sowie im Falle einer gesetzlich zwingenden Haftung, etwa aufgrund des Produkthaftungsgesetzes für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Im Übrigen haftet die dtline bei Fahrlässigkeit nur, wenn sie hierdurch mit der beauftragten Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die dtline eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat. Die dtline haftet insoweit nur für Sachschäden sowie Gewährleistungsschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war, je Schadenereignis bis zu einem Höchstbetrag von EUR 25.000 (fünfundzwanzigtausend). Die Haftung für die Leistungen aufgrund dieses Angebotes ist insgesamt auf maximal EUR 50.000,00 (fünfzigtausend) begrenzt. Abweichend von den vorstehenden Haftungsgrenzen ist die Haftung für Schäden aus oder im Zusammenhang mit Verzug auf 5 % des Entgelts für die Leistungen aufgrund dieses Angebotes ohne Umsatzsteuer begrenzt. Die dtline haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und indirekte oder direkte Folgeschäden sowie für Datenverlust, Produktionsausfall und Betriebsunterbrechungen. Im Übrigen gelten für die Haftung der dtline die §§ 249 ff. BGB im Rahmen der in diesem Artikel genannten Haftungsgrenzen. 5. Sonstiges 5.1. Geltendes Recht Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Soweit gesetzlich zulässig wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dtline und dem Auftraggeber Eilenburg festgelegt. 5.2. Referenzgenehmigung Die dtline beabsichtigt, die für den Kunden erbrachte Leistung für den Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde im Rahmen der Bewerbung um Aufträge und zu Werbezwecken zu nutzen und öffentlich darzustellen. Maßnahmen sind dabei insbesondere • Aufnahme des Projektes in die Referenzliste • Präsentation der Informationen bei Messeauftritten von dtline • Darstellung des Projektes in Rahmen von Presseartikeln in Online-Medien und in Printmedien (z.B. Fachpresse) Die Nutzung der Informationen geschieht ausschließlich zur Werbung für dtline. Die dtline wird Firmenlogos und gesetzlich geschützte Bezeichnungen des Kunden nur nach dessen Maßgabe gebrauchen. Der Auftraggeber kann die Referenzgenehmigung jederzeit widerrufen oder einschränken. Die Nutzung zu Werbezwecken ist für dtline unentgeltlich. Die Kosten für Broschüren, Artikel, Messeauftritte etc. trägt dtline. 6. Laufzeitverträge Hierunter werden Verträge verstanden, welche über eine regelmäßige Gebühr abgerechnet werden. In der Regel handelt es sich hier um monatliche Servicepauschalen. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart, beträgt die Laufzeit 2 Jahre nach erfolgter Abbzw. Inbetriebnahme. Wird drei Monate vor Ablauf der Laufzeit keine schriftliche Kündigung gegenüber der dtline erklärt, verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate.