AGB - dtline gmbh

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dtline gmbh
data transmission - line infrastructure - network engineering
Kommerzielle Bedingungen
1. Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gültigen Umsatzsteuer.
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis von auftraggeberseitig bestätigten Leistungsberichten
von 14 Tagen netto ohne Abzug.
Da benötigte Komponenten teilweise von Metall- und/oder Währungsnotierungen abhängig sind
und sich der Einkaufspreis dementsprechend ändern kann, ist dieses Angebot bei diesen
Positionen freibleibend. Sollte sich der Preis ändern, wird der Auftragnehmer darüber informieren
und sich den neuen Preis vom Auftraggeber bestätigen lassen.
2. Abnahme
Nach Fertigstellung jedes einzelnen Gewerks kann dtline den Auftraggeber schriftlich zur
Abnahme oder Teilabnahme auffordern.
Die Abnahme erfolgt über ein beidseitig unterzeichnetes Abnahmeprotokoll.
Abschlagsrechnungen für Planungs-, Installations- oder Bauleistungen können von dtline in
Abständen von 2 Wochen ab Baubeginn für vorhergehend erbrachte, jeweils nachgewiesene,
vertragsmäßige Leistungen bis zur Höhe des vollen Abrechnungswertes einschließlich der
Umsatzsteuer vorgelegt werden.
Im Übrigen gelten die weiteren Regelungen des §12 VOB/B in der zur Angebotsabgabe geltenden
Fassung.
3. Gewährleistung
Grundsätzlich umfasst die Gewährleistung nicht die Mängelfreiheit der vom Auftraggeber oder
einem Dritten beigestellten Kabel bzw. Komponenten.
Eine Eingangskontrolle der dtline beschränkt sich auf die Menge und äußerlich erkennbare
Beschädigungen (Verpackungsschäden).
3.1.
Planungsleistungen
Die Gewährleistung für Planungsleistungen beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme /
Teilabnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 4 Wochen ab Übergabe der
Planungsunterlagen an den Auftraggeber.
3.2.
Materiallieferungen und Montageleistungen
Die Gewährleistung für durch dtline geliefertes Material beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der
Abnahme der Anlage durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 4 Wochen nach Zugang der
Fertigstellungsanzeige beim Auftraggeber.
Die Gewährleistung für Montageleistungen beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme /
Teilabnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 4 Wochen ab Abschluss der
Montagearbeiten.
3.3.
Kabeltiefbau
Die Gewährleistung für Tiefbauleistungen beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme
durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 4 Wochen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige
beim Auftraggeber.
4. Haftung
Die dtline haftet bei Vorsatz, bei Personenschäden sowie im Falle einer gesetzlich zwingenden
Haftung, etwa aufgrund des Produkthaftungsgesetzes für alle darauf zurückzuführenden
Schäden unbeschränkt. Im Übrigen haftet die dtline bei Fahrlässigkeit nur, wenn sie hierdurch mit
der beauftragten Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder
wenn die dtline eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat.
Die dtline haftet insoweit nur für Sachschäden sowie Gewährleistungsschäden, mit deren Eintritt
bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war, je Schadenereignis bis zu einem
Höchstbetrag von EUR 25.000 (fünfundzwanzigtausend). Die Haftung für die Leistungen
aufgrund dieses Angebotes ist insgesamt auf maximal EUR 50.000,00 (fünfzigtausend) begrenzt.
Abweichend von den vorstehenden Haftungsgrenzen ist die Haftung für Schäden aus oder im
Zusammenhang mit Verzug auf 5 % des Entgelts für die Leistungen aufgrund dieses Angebotes
ohne Umsatzsteuer begrenzt.
Die dtline haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und indirekte oder direkte Folgeschäden
sowie für Datenverlust, Produktionsausfall und Betriebsunterbrechungen. Im Übrigen gelten für
die Haftung der dtline die §§ 249 ff. BGB im Rahmen der in diesem Artikel genannten
Haftungsgrenzen.
5. Sonstiges
5.1.
Geltendes Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird
ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
Soweit gesetzlich zulässig wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen
dtline und dem Auftraggeber Eilenburg festgelegt.
5.2.
Referenzgenehmigung
Die dtline beabsichtigt, die für den Kunden erbrachte Leistung für den Nachweis der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde im Rahmen der Bewerbung um Aufträge und zu
Werbezwecken zu nutzen und öffentlich darzustellen.
Maßnahmen sind dabei insbesondere
• Aufnahme des Projektes in die Referenzliste
• Präsentation der Informationen bei Messeauftritten von dtline
• Darstellung des Projektes in Rahmen von Presseartikeln in Online-Medien und in
Printmedien (z.B. Fachpresse)
Die Nutzung der Informationen geschieht ausschließlich zur Werbung für dtline. Die dtline wird
Firmenlogos und gesetzlich geschützte Bezeichnungen des Kunden nur nach dessen Maßgabe
gebrauchen.
Der Auftraggeber kann die Referenzgenehmigung jederzeit widerrufen oder einschränken.
Die Nutzung zu Werbezwecken ist für dtline unentgeltlich. Die Kosten für Broschüren, Artikel,
Messeauftritte etc. trägt dtline.
6. Laufzeitverträge
Hierunter werden Verträge verstanden, welche über eine regelmäßige Gebühr abgerechnet
werden. In der Regel handelt es sich hier um monatliche Servicepauschalen.
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart, beträgt die Laufzeit 2 Jahre nach erfolgter Abbzw. Inbetriebnahme.
Wird drei Monate vor Ablauf der Laufzeit keine schriftliche Kündigung gegenüber der dtline
erklärt, verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate.
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