STADT LEER (OSTFRIESLAND) Besondere Bestimmungen für den Auswärtigen Leihverkehr der Stadtbibliothek Leer Stand: 01.03.2006 Besondere Bestimmungen für den Auswärtigen Leihverkehr der Stadtbibliothek Leer Gemäß § 9 der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Leer gelten ab dem 1. März 2006 folgende Bestimmungen: 1. Bestellung a) Für die Bestellung eines Buches oder Zeitschriftenaufsatzes bitte möglichst folgendes angeben: - bei Monographien: Namen und Vornamen des Verfassers, Titel des Werkes, Ort und Jahr des Erscheinens - bei einem Band einer Reihe: Namen und Vornamen des Verfassers, Titel des Werkes, Ort und Jahr des Erscheinens und Titel der Reihe mit Angabe der Bandzahl - bei einem Zeitschriftenaufsatz: Titel der Zeitschrift, mit Angabe von Erscheinungsort, Jahrgang und Jahr, Seitenzahl sowie Verfasser und Titel des gewünschten Aufsatzes b) Nicht zu bestellen sind: - Literatur, die in der Stadtbibliothek Leer nachgewiesen ist - Werke, die im Buchhandel zu einem geringen Preis erhältlich sind (Zur Zeit liegt die Preisgrenze bei 15,00 Euro) - Werke von besonderem Wert beziehungsweise in schlechtem Erhaltungszustand - Loseblattausgaben - Neuerscheinungen des aktuellen Kalenderjahres 2. 3. Leihfrist a) Die Leihfrist beträgt für Bücher in der Regel vier Wochen. Zeitschriftenaufsätze werden in der Regel als Fotokopie geliefert. In besonderen Fällen kann die verleihende Bibliothek kürzere Leihfristen festsetzen. b) Sie werden von uns benachrichtigt, sobald die bestellte Literatur eingetroffen ist. c) Das Rückgabedatum steht auf dem Fristzettel, der bitte stets im Buch verbleibt. d) Eine Fristverlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden. Sie wird in der Regel nur einmal gewährt, wenn die verleihende Bibliothek zustimmt. e) Besondere Benutzungsbestimmungen, wie zum Beispiel. „nur im Lesesaal der Bibliothek zu benutzen" müssen aufgrund § 16 der „Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland" vom 19. September 2003 unbedingt eingehalten werden. Bedingungen und Gebühren a) Für die Nutzung des Auswärtigen Leihverkehrs ist ein gültiger Leseausweis der Stadtbibliothek Leer erforderlich. b) Für jede entliehene Medieneinheit ist eine Gebühr von 2,50 Euro zu entrichten. c) Außergewöhnliche Kosten, wie beziehungsweise Kopien von umfangreichen Zeitschriftenaufsätzen, höheres Porto durch schwergewichtige Medien oder besondere Versicherungen sind von der Benutzerin / dem Benutzer zu tragen. d) Alle Nutzerinnen und Nutzer des Auswärtigen Leihverkehrs müssen die Entgegennahme der Medien per Unterschrift quittieren und akzeptieren damit diese Bestimmungen. Leer, den 1. März 2006 Der Bürgermeister (Kellner)