Anlage 3 - SAP.com

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SAP-OEM-Softwarenutzungsrechte
PRÄAMBEL ........................................................................................................................................................3
1.
GRUNDSÄTZE BEI DER EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN / REGELN FÜR DIE
NUTZUNG ..............................................................................................................................................3
2.
METRIKEN .............................................................................................................................................5
3.
PACKAGE-SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN / REGELN FÜR DIE NUTZUNG ....................................5
Anlage 1 – SBOP-Software ...............................................................................................................................7
Anlage 2 – Metriken für Definierte Nutzer und für Packages ........................................................................9
Anlage 3 – Package-Beschränkungen ......................................................................................................... 14
1.
Line of Business ................................................................................................................................ 14
1.1
SAP Customer Engagement and Commerce (CEC) ...................................................................... 14
2.
Branchen-Portfolio ............................................................................................................................ 14
2.1.
SAP Realtime Situational Awareness für OEM .............................................................................. 14
2.2
SAP Hybris Billing, charging. ........................................................................................................... 14
3.
SBOP-Packages: SAP BusinessObjects Business Intelligence (BI) und SAP Enterprise
Information Management (EIM) ........................................................................................................ 14
3.1
SAP-BusinessObjects-Business-Intelligence-Lösungen .............................................................. 14
3.2.
SAP BusinessObjects (Classic Solutions Model) .......................................................................... 18
4.
SAP Crystal ........................................................................................................................................ 20
4.1
Nutzungsrechte für alle SAP-Crystal-Produkte .............................................................................. 20
4.2.
SAP Crystal Reports, Runtime-Produkt .......................................................................................... 21
4.3
SAP Crystal Dashboard Design, Departmental Edition................................................................. 22
4.4.
SAP Crystal Dashboard Design, Personal Edition ........................................................................ 22
4.5
SAP Crystal Presentation Design .................................................................................................... 22
4.6
SAP Crystal Server ............................................................................................................................ 22
4.7
Xcelsius Engage Server .................................................................................................................... 23
4.8.
SAP Crystal Reports Server OEM Embedded ................................................................................ 23
5.
Ergänzungsprodukte......................................................................................................................... 23
5.1.
Referenzdaten .................................................................................................................................... 23
6.
Produkte des Datenbank- und Technologie-Portfolios (mit Ausnahme von SAP HANA) ......... 24
7.
Mobiler Betrieb .................................................................................................................................. 25
8.
SAP HANA .......................................................................................................................................... 26
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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8.1
Definitionen ........................................................................................................................................ 26
8.2
Branding; Drittanbieter-Datenbank; Java Virtual Machine. .......................................................... 26
8.3
Vertragliche Beschränkung von SAP HANA auf die Standalone-Nutzung ................................. 26
9.
Software „Repeatable Custom Solution“ („RCS“) ......................................................................... 27
Anlage 4 – Pass-Through Terms für Drittanbieter-Datenbanken .............................................................. 28
Anlage 5 – Pass-Through Terms für Referenzdaten ................................................................................... 28
Anlage 6 – SAP-Business-One-Software ..................................................................................................... 32
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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PRÄAMBEL
Die in diesem Dokument über SAP-OEM-Softwarenutzungsrechte festgelegten Bedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für alle
Definierten Nutzer und Packages (jeweils definiert in Abschnitt 1.1.1 des vorliegenden Dokuments), die gemäß dem Vertrag, in dem auf
diese Nutzungsbedingungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf „Produkt-Nutzungsrechte“ oder ähnliche Namenskonventionen)
Bezug genommen wird, erworben werden (einschließlich Bestellungen, die direkt bei SAP oder über einen autorisierten „Original
Equipment Manufacturer“ („OEM-Partner“) oder sonstige autorisierte Partner von SAP aufgegeben wurden). Sofern im vorliegenden
Dokument nicht anders angegeben, hat jeder hervorgehobene Begriff in diesen Nutzungsbedingungen die Bedeutung, die ihm im
Vertrag zugeschrieben wird. Sofern nicht anders angegeben, gelten die für eine Komponente gültigen Bedingungen/Beschränkungen
auch dann, wenn diese Komponente in einem anderen Package enthalten bzw. in ein anderes Package eingebettet ist.
1.
GRUNDSÄTZE BEI DER EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN / REGELN FÜR DIE NUTZUNG
1.1
Definitionen
1.1.1
Im Kontext dieser Nutzungsbedingungen haben die folgenden Begriffe die jeweils beschriebene Bedeutung: 1) Jede SAPSoftware und/oder Drittsoftware, die gemäß dem jeweiligen Vertrag, in dem auf dieses Dokument Bezug genommen wird,
erworben wird, kann als „Software-Package“ (wenn es sich nur um Software handelt) oder als „Drittsoftware-Package“ (wenn
es sich nur um Drittsoftware handelt) oder als „Package“ (wenn es sich sowohl um Software als auch um Drittsoftware
handelt) bezeichnet werden; 2) „Definierter Nutzer“ ist ein Mitarbeiter des Auftraggebers oder seiner verbundenen
Unternehmen, bzw. ein Mitarbeiter von Geschäftspartnern, der gemäß erworbenem Nutzungsrecht befugt ist, auf das
betreffende Package zuzugreifen; 3) „Nutzungsrechte als Definierter Nutzer“ (Named User License, NUL) bezeichnet die
Metrik und das Nutzungsvolumen, die für jeden Definierten Nutzer gelten; 4) „Package-Nutzungsrechte“ bezeichnet die Metrik
und das Nutzungsvolumen, die für jedes Package gelten; 5) „Metrik“ bezeichnet a) im Zusammenhang mit einem Definierten
Nutzer die individuelle Kategorie und den Typ des Definierten Nutzers (und die für diesen Definierten Nutzer gemäß Definition
eingeräumten Nutzungsrechte), wie in Abschnitt 2.1 des vorliegenden Dokuments ausführlicher beschrieben, und b) im
Zusammenhang mit einem Package die dem jeweiligen Package zugehörige individuelle Geschäftsmetrik, wie in Abschnitt 2.2
genauer beschrieben; 6) „Nutzungsvolumen“ bezeichnet a) im Zusammenhang mit einem Definierten Nutzer die erworbene
Menge auf Basis der Metrik für jeden einzelnen erworbenen Definierten Nutzer gemäß Kategorie und Typ, und b) im
Zusammenhang mit einem Package das erworbene Volumen auf Basis der Menge der Metrik für das entsprechende Package;
7) „Nutzung“ bezeichnet die Ausführung der Prozessfunktionen des Packages, das Laden, das Ausführen, die Verwendung
des Packages und den Zugriff auf das Package, oder das Anzeigen von Informationen, die aus diesen Funktionen
hervorgehen. Die Nutzung kann über eine Schnittstelle, die mit dem Package oder als Teil des Packages ausgeliefert wird,
über eine Schnittstelle des Auftraggebers oder eines Drittanbieters oder über ein anderes zwischengeschaltetes System
erfolgen. 8) „Order Form“ bezeichnet die Bestellung (Dokument) der Definierten Nutzer und Packages, für die im Rahmen des
Vertrags Nutzungsrechte erworben werden, einschließlich Bestellungen, die direkt bei SAP oder über einen autorisierten
OEM-Partner oder sonstige autorisierte Partner von SAP aufgegeben wurden; 9) „Auftraggeber“ bezeichnet den OEM-Partner
bzw. Endnutzer; 10) „SAP“ bezeichnet den „Lizenzgeber“ im Sinne dieses Vertrags sowie die SAP SE und ihre verbundenen
Unternehmen.
1.2
Grundsätze bei der Einräumung von Nutzungsrechten / Regeln für die Nutzung
1.2.1
Nutzungsrechte als Definierter Nutzer (Named User License, NUL) und Package-Nutzungsrechte erforderlich. Sofern in den
Abschnitten 1.3.2, 2.1.2 und 3 des vorliegenden Dokuments in Bezug auf die Anwendbarkeit von Nutzungsrechten als
Definierter Nutzer nicht ausdrücklich anders angegeben, 1) erfordert die Nutzung eines Packages sowohl Nutzungsrechte als
Definierter Nutzer als auch ein Package-Nutzungsrecht; 2) muss der Auftraggeber im Besitz von Nutzungsrechten als
Definierter Nutzer für jede Person sein, die auf ein beliebiges Package zugreift, und definiert dieses Nutzungsrecht als
Definierter Nutzer den Umfang, in dem die betreffende Person das Package nutzen darf, wobei die Nutzung des Packages in
allen Fällen außerdem dem Package-Nutzungsrecht unterliegt und abgesehen davon in Übereinstimmung mit den
Bedingungen des Vertrags erfolgen muss, sofern in Anlage 3 nicht anderweitig festgelegt. Nutzungsrechte als Definierter
Nutzer können nur einer einzigen Einzelperson zugeordnet werden.
1.2.2
Zusätzliche Regeln für Definierte Nutzer der SBOP-Software, die nicht für die Standalone-Nutzung erworben wird. „SBOP“ ist
sämtliche Software, die in Anlage 1 zu diesen Nutzungsbedingungen als „SBOP“ bezeichnet wird. Erworbene SBOP darf nur
von Personen genutzt werden, für die der Auftraggeber Nutzungsrechte als Developer User, Expert User, Business Analytics
Professional User oder BI Limited User erworben hat, wobei die Nutzung in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Typ des
Definierten Nutzers zu erfolgen hat (sowie nach Maßgabe des/der geltenden Nutzungsvolumen(s) für diese Software).
1.2.3
Runtime-Software. In erworbenen Packages (einschließlich deren Modifikationen) werden möglicherweise in begrenztem
Umfang Funktionen aus anderen Packages verwendet, für die der Auftraggeber keine Nutzungsrechte innehat, oder
Funktionen von Drittanbieterprodukten, die in die erworbenen Packages eingebettet oder integriert sind („Runtime-Software“).
Bis der Auftraggeber ausdrücklich Nutzungsrechte für die Runtime-Software von SAP oder deren Lizenzgebern erworben hat,
darf er die Runtime-Software nur für den Zugriff durch und über das/die erworbene(n) Package(s) und etwaige erlaubte
Modifikationen dieser Packages ausschließlich zum Zweck der Ausführung des/der erworbene(n) Package(s) und der
Integration von Daten aus der erworbenen SAP-Software nach Maßgabe der Dokumentation nutzen.
1.2.4
Länderversionen/Sprachversionen und Beschränkungen der Verfügbarkeit. Vom Auftraggeber werden keine Nutzungsrechte
für gültige Länder-/Sprachversionen von SAP erworben, sofern in einer Order Form nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Packages können bestimmten Beschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit unterliegen. Informationen über diese
Beschränkungen, darunter die Verfügbarkeit in bestimmten Ländern, unterstützte Sprachen, unterstützte Betriebssysteme und
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Datenbanken, können über die Product Availability Matrix (PAM) mitgeteilt werden, die unter www.service.sap.com/pam
veröffentlicht wird, oder anderweitig in der Dokumentation enthalten sein.
1.2.5
Internetanbindung Bestimmte Packages erfordern eine Verbindung mit dem Internet, damit sie ordnungsgemäß funktionieren.
Der Auftraggeber ist für das Herstellen der Internetverbindung verantwortlich, und SAP trägt keine Verantwortung für
Funktionsverluste bei Ausfällen der Internetverbindung.
1.3
Sondergrundsätze bei der Einräumung von Nutzungsrechten / Regeln für besondere Nutzungsszenarien
1.3.1
In Abschnitt 1.3 werden die besonderen Grundsätze für die Einräumung von Nutzungsrechten / Regeln für die Nutzung in
folgenden besonderen Nutzungsszenarien („Besondere Nutzungsszenarien“) dargelegt, und die Bedingungen dieses
Abschnittes 1.3 haben bei Abweichungen gegenüber Abschnitt 1.2. des vorliegenden Dokuments Vorrang vor den
Bedingungen in Abschnitt 1.2
1.3.2
Standalone-Nutzung. „Standalone-Nutzung“ bedeutet, dass die im Rahmen dieses Vertrags erworbene Software (und jegliche
entsprechende Drittanbieter-Software) ausschließlich mit Partner- oder OEM-Anwendungen und sonstiger Software oder
sonstigen Drittanbieter-Produkten, die in diesem Vertrag genannt werden, direkt oder indirekt genutzt werden darf bzw. dass
direkt oder indirekt auf sie zugegriffen werden darf.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Software, für die Eingeschränkte Nutzungsrechte erworben wurden (wie
in Abschnitt 1.3.3. definiert) oder für die Nutzungsrechte durch ein von SAP erworbenes Unternehmen vor dessen juristischer
Integration in ein nachfolgendes SAP-Unternehmen erworben wurden, als ausschließlich für die Standalone-Nutzung
erworben gilt.
1.3.2.1
Standalone-Nutzung von SBOP-Software. Sofern in Anlage 1 nicht ausdrücklich anders angegeben, erfordert die Nutzung von
SBOP-Software, die für die Standalone-Nutzung erworben wurde, Nutzungsrechte als Definierter Nutzer (Named User
License, NUL), zusätzlich zu den Package-Nutzungsrechten für die betreffende SBOP-Software selbst. SBOP-Software, die
bei OEM-Partnern erworben wird, darf nur für die Standalone-Nutzung eingesetzt werden, sofern nicht mit SAP in der
betreffenden Order Form schriftlich anders vereinbart. Nur SAP Application Standalone Business Analytics Professional User
oder SAP Application Standalone BI Business Analyst Limited User dürfen die zur Standalone-Nutzung erworbene SBOPSoftware nutzen – im Rahmen ihrer jeweiligen Nutzungsberechtigung (sowie nach Maßgabe des/der geltenden
Nutzungsvolumen(s) für diese Software).
1.3.3
Restricted License (Eingeschränkte Nutzungsrechte). Wenn der Auftraggeber die Software gebündelt oder anderweitig in
Kombination mit oder für die Verwendung mit einem Drittanbieter-Produkt („OEM-Anwendung“) von einem Dritten erworben
hat, so hat er nur Eingeschränkte Nutzungsrechte erworben. Der Auftraggeber darf jede erworbene Kopie dieser Software nur
in Verbindung mit der OEM-Anwendung verwenden, mit der sie zur Verfügung gestellt wurde. Eingeschränkte Nutzungsrechte
dürfen nicht mit uneingeschränkten Nutzungsrechten kombiniert oder genutzt werden.
1.3.4
Subskriptionsnutzungsrecht. Sofern nicht zwischen den Parteien in schriftlicher Form anders vereinbart, wird dem
Auftraggeber, wenn die Software auf Subskriptionsbasis erworben wird, ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares
Recht zur Nutzung der Software für einen Zeitraum von zwölf Monaten erteilt, das sich jährlich zu den jeweils aktuellen
Vergütungssätzen der SAP oder zu anderen ggf. zwischen den Parteien vereinbarten Konditionen verlängert.
1.3.5
Entwicklungsnutzungsrecht. Wenn dem Auftraggeber eine Entwicklungslizenz eingeräumt wird, darf der Auftraggeber, sofern
nicht zwischen den Parteien in schriftlicher Form anders vereinbart, die erworbene Software ausschließlich zu
Entwicklungszwecken oder zum Testen von Entwicklungen verwenden. Eine Entwicklungslizenz darf nicht in einer
Produktivumgebung genutzt oder in eine solche übertragen werden.
1.3.6
Update-Nutzungsrecht. Das Recht des Auftraggebers zur Nutzung einer Software, die der Auftraggeber als Update eines
bereits erworbenen Produkts erhält, ist, sofern nicht zwischen den Parteien schriftlich anders vereinbart, auf die Anzahl der
Nutzungsrechte beschränkt, die der Auftraggeber für das frühere Produkt erworben hat. Wenn der Auftraggeber sich
entscheidet, die Software und das vorherige Produkt parallel zu nutzen, darf die Gesamtanzahl der erworbenen
Nutzungsrechte für die Software und das vorherige Produkt die Gesamtanzahl der Nutzungsrechte, die für das vorherige
Produkt erworben wurden, nicht übersteigen.
1.3.7
Evaluierungslizenz oder nicht für den Wiederverkauf vorgesehene Lizenz. Sofern nicht zwischen den Parteien in schriftlicher
Form anders vereinbart, darf eine Evaluierungslizenz oder nicht für den Wiederverkauf vorgesehene Lizenz nur für die
angegebene Anzahl und Art von Nutzungsrechten und für den auf der Softwareverpackungs-, -bestellungs- oder versanddokumentation angegebenen Zeitraum verwendet werden. Nach Ablauf eines derartig angegebenen Zeitraums
funktioniert die Software, die einer Evaluierungslizenz oder nicht für den Wiederverkauf vorgesehene Lizenz zugeordnet ist,
nicht mehr, es sei denn, der Auftraggeber hat entsprechende unbefristete Lizenzschlüssel erworben. Wurde in den Bestelloder Lieferunterlagen ein bestimmtes Projekt angegeben, beschränkt sich die Verwendung der Software auf dieses Projekt.
Eine Evaluierungslizenz darf nicht zu Produktions-, sondern ausschließlich zu Evaluierungszwecken verwendet werden.
Ungeachtet jeglicher sonstiger Bestimmungen in diesem Vertrag wird unter einer Evaluierungslizenz bereitgestellte Software
„wie gesehen“ bereitgestellt, d. h. ohne Mängelgewähr gleich welcher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Eine
Evaluierungslizenz oder nicht für den Wiederverkauf vorgesehene Lizenz kann von SAP jederzeit schriftlich gekündigt werden.
1.3.8
SAP Business One Software. Weitere Bedingungen zum Erwerb von Nutzungsrechten für die Software SAP Business One,
einschließlich geltender Metrik- und Package-Einschränkungen, sind in Anlage 6 aufgeführt.
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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1.3.9
ASP-Nutzungsrechte. Sofern nicht zwischen den Parteien in schriftlicher Form anders vereinbart, vorausgesetzt, der OEMPartner ist im Besitz von Nutzungsrechten für die Software, um seinen ASP-Service bereitzustellen, werden die dem OEMPartner eingeräumten ASP-Nutzungsrechte einem bestimmten Endnutzer zugeteilt und können durch den OEM-Partner nicht
an einen anderen Endnutzer erneut zugeteilt oder übertragen werden.
2.
METRIKEN
2.1
Berechnungsgrundsätze und Metriken für Definierte Nutzer
2.1.1
Berechnungsgrundsätze für Definierte Nutzer. Sofern in den Abschnitten 1.3.2, 2.1.2 und 3 des vorliegenden Dokuments in
Bezug auf die Anwendbarkeit von Nutzungsrechten als Definierter Nutzer (Named User License, NUL) nicht ausdrücklich
anders angegeben, dürfen nur Definierte Nutzer, für die die erforderlichen Nutzungsrechte erworben wurden, ein Package
nutzen, wobei die Nutzung gemäß den erworbenen „Nutzungsrechten als Definierter Nutzer“ (Named User License, NUL)
sowie den „Package-Nutzungsrechten“ und in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrags erfolgen muss, sofern in
Anlage 3 zum vorliegenden Dokument nicht anderweitig festgelegt. Die Übertragung der Nutzungsrechte als Definierter Nutzer
von einer Person auf eine andere Person, die Mitarbeiter des Endnutzers oder eines verbundenen Unternehmens des
Endnutzers ist, ist nur dann erlaubt, wenn die Person, der die Nutzungsrechte als Definierter Nutzer zugewiesen sind, (i) im
Urlaub ist, (ii) wegen Krankheit abwesend ist, (iii) wenn ihr Beschäftigungsverhältnis beendet wurde, (iv) wenn sie eine neue
Stelle angetreten hat, für die die Nutzung von Packages nicht mehr erforderlich ist, oder (v) wenn sie sich in einer anderen mit
SAP vereinbarten Situation befindet. „Endnutzer“ bezeichnet den Kunden des OEM-Partners, der gemäß dem Vertrag die
Software vom OEM-Partner erwirbt oder auf dessen ASP-Service zugreift. Ein Definition eines Endnutzers schließt nicht den
OEM-Partner oder dessen verbundene Unternehmen ein.
2.1.2
Wichtiger Hinweis für Auftraggeber mit Verträgen vom Juni 2014 oder früher. Diese Auftraggeber haben möglicherweise
Nutzungsrechte für den folgenden früheren Nutzertyp erworben: SAP BA&T Users.
Auftraggeber, die bereits Nutzungsrechte für den oben genannten Nutzertyp erworben haben, dürfen Nutzungsrechte für
zusätzliche Mengen desselben Nutzertyps erwerben. Diesen Auftraggebern ist es nicht gestattet, im Rahmen ihres
bestehenden Nutzungsvertrags Nutzungsrechte für Definierte SAP-Nutzer zu erwerben.
2.1.3
Metriken für Definierte Nutzer – Kategorien, Typen und zugehörige Definitionen.
Metriken für Definierte Nutzer, einschließlich Kategorien, Typen und zugehöriger Definitionen, werden in Anlage 2
beschrieben, die durch Bezugnahme Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen ist.
2.2
Berechnungsgrundsätze und Metriken für Packages
2.2.1
Berechnungsgrundsätze für Packages. Für jedes Package werden Nutzungsrechte auf der Grundlage der für dieses Package
geltenden Metrik eingeräumt, und in keinem Fall darf die Nutzung eines Packages das erworbene Nutzungsvolumen
überschreiten.
2.2.2
Metriken für Packages – Typen und zugehörige Definitionen.
Metriken für Packages, einschließlich Typen und zugehöriger Definitionen, werden in Anlage 2 beschrieben, die durch
Bezugnahme Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen ist.
3.
PACKAGE-SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN / REGELN FÜR DIE NUTZUNG
3.1
Package-Nutzungsrechte. Package-Nutzungsrechte für ein in Anlage 3 genanntes Package beinhalten die für dieses
Package geltenden spezifischen Bedingungen/Nutzungsregeln gemäß Festlegung in Anlage 3, die durch Bezugnahme
Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen ist.
3.2
Geltungsbereich. Dieser Abschnitt 3.2 gilt für jedes Package (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Datenbanken), das
gemäß einer Order Form erworben und in dieser Order Form als Drittanbieter-Software bezeichnet wird (in diesem Vertrag
„Drittsoftware-Package“) und hat im Falle von Abweichungen Vorrang gegenüber abweichenden Regelungen des Vertrags.
Die Nutzung aller Drittsoftware-Packages ist auf die Verwendung ausschließlich in Verbindung mit dem jeweiligen Package,
das von SAP hierfür vorgesehen wurde oder mit dem SAP das Drittsoftware -Package bereitstellt, beschränkt, und
Drittsoftware-Packages dürfen nicht mit einem anderen Package oder eigenständig verwendet werden. Sofern nicht in
Abschnitt 3 der Nutzungsbedingungen ausdrücklich anders vereinbart, wird jegliche Nutzung der Drittsoftware-Packages (ob
produktiv oder nicht produktiv) dem Nutzungsvolumen der jeweils anwendbaren Metrik zugerechnet.
3.2.1
Ausnahmen vom Vertrag für Drittsoftware-Packages.
3.2.1.1
Abschnitt 7.3 (Modifikation / Add-on) des Vertrags gilt nicht für Drittsoftware-Packages. Der Auftraggeber darf keine
Modifikationen oder Add-ons zu Drittsoftware-Packages erstellen oder anderweitig Drittsoftware modifizieren, es sei denn, er
wurde von SAP schriftlich dazu autorisiert.
3.2.1.2
Haftungsbeschränkung. IN BEZUG AUF ALLE ANSPRÜCHE UND SCHÄDEN JEGLICHER ART ODER NATUR, DIE AUF
JEDWEDE WEISE AUS DER ODER IN VERBINDUNG MIT DER DRITTSOFTWARE ENTSTEHEN, DIE GEMÄSS EINER
ORDER FORM, IN DER AUF DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN VERWIESEN WIRD, ERWORBEN WURDE, HAFTEN
SAP ODER SEINE LIZENZGEBER UNGEACHTET GEGENTEILIGER AUSSAGEN IN DIESEM DOKUMENT UNTER
KEINEN UMSTÄNDEN EINANDER ODER EINER ANDEREN PERSON ODER JURISTISCHEN PERSON GEGENÜBER
FÜR EINE SCHADENSSUMME, DIE DIE FÜR DIE BETREFFENDE DRITTSOFTWARE, DIE DIE SCHÄDEN DIREKT
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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VERURSACHT HAT, BEZAHLTE ÜBERLASSUNGSVERGÜTUNG ÜBERSTEIGT. SAP ODER IHRE LIZENZGEBER
HAFTEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GLEICH WELCHER HÖHE FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER
INDIREKTE
SCHÄDEN,
VERLUST
VON
FIRMENWERTEN
GESCHÄFTSWERT
ODER
ENTGANGENE
UNTERNEHMENSGEWINNE, ARBEITSUNTERBRECHUNGEN, DATENVERLUST, AUSFALL ODER STÖRUNGEN VON
COMPUTERN ODER FORDERUNGEN AUF VERSCHÄRFTEN SCHADENERSATZ ODER STRAFSCHADENERSATZ.
3.3
Datenbanken
3.3.1
Wenn keine Nutzungsrechte für eine Runtime-Datenbank erworben werden, gelten die folgenden Bedingungen:
3.3.1.1
Das Package, das gemäß einer Order Form, in der auf diese Nutzungsbedingungen verwiesen wird, erworben wurde,
erfordert möglicherweise ein Datenbankprodukt. In Bezug auf diese Packages gilt Folgendes: (i) Weder die Order Form noch
der Vertrag räumen Nutzungsrechte für ein Datenbankprodukt ein, selbst wenn ein solches in solche Software und/oder
Drittsoftware integriert oder als Teil solcher Software und/oder Drittsoftware vorinstalliert ist; (ii) jedes Datenbankprodukt
unterliegt dem zugehörigen Nutzungsvertrag des Anbieters; (iii) SAP macht keine Zusicherung und gibt keine Gewährleistung
für/auf ein Datenbankprodukt oder bezüglich des Betriebes eines Datenbankproduktes, das direkt von einem Drittanbieter
erworben wurde; und (iv) der Auftraggeber ist verantwortlich für den Support und die Pflege eines von einem Drittanbieter
erworbenen Datenbankprodukts, und SAP übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung.
3.4
Pass-Through Terms
Die Nutzung von Referenzdaten von Drittanbietern unterliegt möglicherweise zusätzlichen Bedingungen, die von den
Lieferanten von SAP festgelegt wurden. Diese zusätzlichen Bedingungen werden in Anlage 5, „Pass-Through Terms für
Referenzdaten“, dargelegt.
3.5
Open-Source-Software
Anwendbare Sonderkonditionen für bestimmte Open-Source-Produkte, die von SAP zur Verfügung gestellt werden, sind
Bestandteil der zugehörigen Produktdokumentation und/oder werden zusammen mit der Software als „README“-Datei
ausgeliefert; sie gelten für die Nutzung solcher Open-Source-Produkte durch den Auftraggeber. Die Definition des Begriffs
Open Source kann unter www.opensource.org/ eingesehen werden.
3.6
SAP Best Practices
Unter Umständen werden Software-Packages mit Einstellungen und Stammdaten ausgeliefert, deren Konfiguration speziell
auf allgemeine Anforderungen eines bestimmten Industriezweigs oder Landes abgestimmt ist (SAP Best Practices). Es
obliegt dem Auftraggeber, die Möglichkeit einer Verwendung von SAP Best Practices als Grundlage für seine eigenen
Anpassungen und Parametrierungen der SAP-Software in einer Produktivumgebung zu prüfen.
3.7
SAP-Werkzeuge
Die Software, insbesondere die ABAP Workbench und SAP NetWeaver, enthält Softwarewerkzeuge. Der Auftraggeber darf
diese Werkzeuge ausschließlich zum Programmieren von Modifikationen oder zum Erstellen von Add-ons für die SAPSoftware im Einklang mit dem Vertrag verwenden. Die Werkzeuge dürfen weder ganz noch teilweise in modifizierte oder neu
erstellte Software übernommen werden.
3.8
Funktionsbausteine
Die Software enthält möglicherweise Funktionsbausteine, die in einer Funktionsbibliothek (Function Library) verwaltet werden.
Einige dieser Funktionsbausteine tragen ein Freigabekennzeichen für die Übernahme in modifizierte oder neu erstellte
Software. Nur diese Funktionsbausteine darf der Auftraggeber in Modifikationen oder Add-ons der Software übernehmen. Die
Funktionsbausteine dürfen weder modifiziert noch dekompiliert werden, sofern nicht gemäß dem Vertrag erlaubt.
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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Anlage 1 – SBOP-Software
SBOP
Business Intelligence
Nutzungsrechte, die keinen Definierten Nutzer erfordern
BA&T SAP BusinessObjects Business Intelligence
Platform (Nutzer)
BA&T SAP BusinessObjects Business Intelligence
Platform (CS)
BA&T SAP BusinessObjects Business Intelligence
Platform Mobile Add-on (Nutzer)
BA&T SAP BusinessObjects Business Intelligence
Platform Mobile Add-on (CS)
Zugriff auf Plattform-Services und Anzeige der Umgebung; Zugriff auf
semantische Daten via BI SDK.
Zugriff auf Plattform-Services und Anzeige der Umgebung; Zugriff auf
semantische Daten via BI SDK.
Anzeige (d. h. Aktualisieren und Interaktion) von/mit für Mobilgeräte
aufbereiteten Inhalten
Anzeige (d. h. Aktualisieren und Interaktion) von/mit für Mobilgeräte
aufbereiteten Inhalten
BA&T SAP Crystal Reports (Nutzer)
Anzeige (d. h. Aktualisieren und Einplanen) von Berichten
BA&T SAP Crystal Reports (CS)
Anzeige (d. h. Aktualisieren und Einplanen) von Berichten
BA&T SAP BusinessObjects Web Intelligence (Nutzer)
BA&T SAP BusinessObjects Web Intelligence (CS)
BA&T SAP BusinessObjects Analysis Edition für OLAP
(Nutzer)
BA&T SAP BusinessObjects Analysis Edition für OLAP
(CS)
BA&T SAP BusinessObjects Analysis Edition for Office
(Nutzer)
BA&T SAP BusinessObjects Analysis Edition for Office
(CS)
BA&T SAP BusinessObjects Dashboard (Nutzer)
BA&T SAP BusinessObjects Dashboard (CS)
BA&T SAP BusinessObjects Explorer (Nutzer)
BA&T SAP BusinessObjects Explorer (CS)
SAP Lumira
Anzeige
(d. h.
Aktualisieren,
Einplanen,
Exportieren,
Verkleinern/Vergrößern, Sortieren, Durchsuchen, Filtern, Drill-Down
und grundlegendes Formatieren) eines vordefinierten Berichts
Anzeige
(d. h.
Aktualisieren,
Einplanen,
Exportieren,
Verkleinern/Vergrößern, Sortieren, Durchsuchen, Filtern, Drill-Down
und grundlegendes Formatieren) eines vordefinierten Berichts
Öffnen von Workbooks zur Anzeige und Aktualisierung von
bestehenden Inhalten. Hinzufügen und Entfernen von Dimensionen
und Elementen zu/aus bestehenden Abfragen, Slice & Dice,
Hinzufügen von Unter-Analysen.
Öffnen von Workbooks zur Anzeige und Aktualisierung von
bestehenden Inhalten. Hinzufügen und Entfernen von Dimensionen
und Elementen zu/aus bestehenden Abfragen, Slice & Dice,
Hinzufügen von Unter-Analysen.
Öffnen von Dokumenten, Aktualisieren und Aufrufen von Makros im
Workbook, das das Analysis Office API verwendet. Hinzufügen und
Entfernen von Dimensionen und Elementen zu/aus bestehenden
Abfragen, Slice & Dice.
Öffnen von Dokumenten, Aktualisieren und Aufrufen von Makros im
Workbook, das das Analysis Office API verwendet. Hinzufügen und
Entfernen von Dimensionen und Elementen zu/aus bestehenden
Abfragen, Slice & Dice.
Anzeige (d. h. Aktualisieren und Interaktion) von/mit DashboardModellen
Anzeige (d. h. Aktualisieren und Interaktion) von/mit DashboardModellen
Anzeige (d. h. Durchsuchen, Anzeigen und Navigieren) von
Datensätzen
Anzeige (d. h. Durchsuchen, Anzeigen und Navigieren) von
Datensätzen
Nicht relevant
Enterprise Information Management
BA&T SAP Data Services
BA&T SAP Information Steward
BA&T SAP Data Integrator (DI)
BA&T SAP Data Quality Management (DQM)
BA&T SAP Data Quality Management SDK
Anzeige und Drill-Down von Informationen, Nur-Lese-Zugriff auf
Anwendung.
Anzeige und Drill-Down von Berichten, Nur-Lese-Zugriff auf
Anwendung.
Anzeige und Drill-Down von Berichten, Nur-Lese-Zugriff auf
Anwendung.
Anzeige und Drill-Down von Berichten, Nur-Lese-Zugriff auf
Anwendung.
Anzeige und Drill-Down von Berichten, Nur-Lese-Zugriff auf
Anwendung.
die
die
die
die
die
EPM
BA&T SAP Planning and Consolidation, Version für
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
Anzeige und Drill-Down von Berichten, Nur-Lese-Zugriff auf die
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die Microsoft-Plattform (BPC)
Anwendung.
BA&T SAP Planning, Version für die MicrosoftPlattform
BA&T SAP Consolidation, Version für die MicrosoftPlattform
BA&T SAP Planning and Consolidation, Microsoft
Platform Access Component
Anzeige und Drill-Down von Berichten, Nur-Lese-Zugriff auf die
Anwendung.
Anzeige und Drill-Down von Berichten, Nur-Lese-Zugriff auf die
Anwendung.
Nicht relevant
Mid Market Solutions for Business Intelligence
BA&T SAP BusinessObjects BI, Edge Edition (Nutzer)
BA&T SAP BusinessObjects BI, Edge Edition mit
Datenintegration (Nutzer)
BA&T SAP BusinessObjects BI, Edge Edition mit
Datenmanagement (Nutzer)
BA&T SAP BusinessObjects BI, Edge Edition (CS)
BA&T SAP BusinessObjects BI, Edge Edition mit
Datenintegration (CS)
BA&T SAP BusinessObjects BI, Edge Edition mit
Datenmanagement (CS)
BA&T SAP BusinessObjects BI, Edge Edition, NUL
Add-on
BA&T SAP BusinessObjects BI, Edge Edition mit
Datenintegration, NUL Add-on
BA&T SAP BusinessObjects BI, Edge Edition mit
Datenmanagement, NUL Add-on
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
Anzeige
(d. h.
Aktualisieren,
Einplanen,
Exportieren,
Vergrößern/Verkleinern, Sortieren, Durchsuchen, Filtern, Drill-Down,
grundlegendes Formatieren) eines vordefinierten Berichts; Zugriff auf
semantische Daten via BI SDK.
Anzeige
(d. h.
Aktualisieren,
Einplanen,
Exportieren,
Vergrößern/Verkleinern, Sortieren, Durchsuchen, Filtern, Drill-Down,
grundlegendes Formatieren) eines vordefinierten Berichts; Zugriff auf
semantische Daten via BI SDK.
Anzeige
(d. h.
Aktualisieren,
Einplanen,
Exportieren,
Vergrößern/Verkleinern, Sortieren, Durchsuchen, Filtern, Drill-Down,
grundlegendes Formatieren) eines vordefinierten Berichts; Zugriff auf
semantische Daten via BI SDK.
Anzeige
(d. h.
Aktualisieren,
Einplanen,
Exportieren,
Vergrößern/Verkleinern, Sortieren, Durchsuchen, Filtern, Drill-Down,
grundlegendes Formatieren) eines vordefinierten Berichts; Zugriff auf
semantische Daten via BI SDK.
Anzeige
(d. h.
Aktualisieren,
Einplanen,
Exportieren,
Vergrößern/Verkleinern, Sortieren, Durchsuchen, Filtern, Drill-Down,
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Anlage 2 – Metriken für Definierte Nutzer und für Packages
Definierter SAP-Nutzer – Analytics
SAP Application Business Information Viewer User ist ein Definierter Nutzer, der berechtigt ist, die mit der erworbenen SBOP-Software
ausgelieferten herkömmlichen und interaktiven Berichte zu verwenden (ohne Berechtigung zur Modifikation und/oder zum Customizing) – sowie
Berichte, die mittels der erworbenen SBOP-Software von definierten Nutzern mit den erforderlichen Nutzungsrechten erstellt wurden, und zwar
ausschließlich zu eigenen Zwecken und nicht für Dritte oder in deren Namen.
SAP Developer User ist ein Definierter Nutzer, der berechtigt ist, die mit der vom Auftraggeber erworbenen SAP-Software bereitgestellten
Entwicklungswerkzeuge zur Erstellung von Modifikationen und/oder Add-ons an/zu dieser SAP-Software zu nutzen. Die Nutzungsrechte des SAP
Developer User beinhalten auch die einem SAP Employee User eingeräumten Rechte.
SAP Employee User ist ein Definierter Nutzer, der berechtigt ist, die folgenden, von der erworbenen Software unterstützten Rollen (ohne SBOP)
auszuführen. Dies gilt ausschließlich für die Nutzung zu eigenen Zwecken und nicht für oder im Namen von Dritten: (i) Verwenden von mit der
erworbenen Software ausgelieferten Standard- und interaktiven Berichten (ohne Berechtigung zur Modifikation und/oder zum Customizing)
ausschließlich in Bezug auf die in dieser Definition aufgeführten Aufgaben des SAP Employee User, (ii) Self-Services für Reiseplanung und
Spesenabrechnung, (iii) Ausführen von Self-Services für Beschaffung und (iv) Self-Services zur Raumbuchung. Die Nutzungsrechte des SAP Employee
User beinhalten auch die einem SAP Learning User und SAP Employee-Self-Service User eingeräumten Rechte.
SAP Employee Self-Service User ist ein Definierter Nutzer, der berechtigt ist, die von der erworbenen Software (ohne SBOP) unterstützte HR-SelfServices-Rolle für (i) die Zeit- und Anwesenheitserfassung von Mitarbeitern, (ii) Mitarbeiterbeurteilungen, (iii) Talent- und Qualifikationsprofile und (iv)
Profilvergleiche auszuführen. Dies gilt ausschließlich für die Nutzung zu eigenen Zwecken und nicht für Dritte oder in deren Namen. Die Nutzungsrechte
des SAP ESS User beinhalten auch die einem SAP Employee Self-Service Core User eingeräumten Rechte.
SAP Employee Self-Service Core User ist ein Definierter Nutzer, der berechtigt ist, die folgenden, von der erworbenen Software (ohne SBOP)
unterstützten HR-Self-Services-Rollen – ausschließlich zu eigenen Zwecken und nicht für Dritte oder in deren Namen – auszuführen: (i)
Mitarbeiterdatenpflege, (ii) Mitarbeiterverzeichnis, (iii) Arbeitgeberleistungen und -zahlungen, (iv) Abwesenheitsmanagement und (v) E-Recruiting.
Darüber hinaus sind Employee Self Service (ESS) Core User berechtigt, auf „SAP-fremde Inhalte“ im „SAP-Portal“ des Auftraggebers zuzugreifen,
soweit der Zugriff auf diese SAP-fremden Inhalte nicht die Nutzung der erworbenen Software (über den Zugriff auf diese im SAP-Portal des
Auftraggebers befindlichen SAP-fremden Inhalte hinaus) erfordert oder herbeiführt. In der vorliegenden Definition des ESS Core User bezeichnen (i)
„SAP-fremde Inhalte“ Informationen, die nicht unter Verwendung der erworbenen Software erstellt wurden, und (ii) „SAP-Portal“ jedes Portal, das durch
den Auftraggeber unter Verwendung der SAP Enterprise Portal Software erstellt wurde (die Bestandteil der erworbenen SAP-NetWeaver-Software ist).
Diese SAP Enterprise Portal Software bietet Definierten Nutzern mit den erforderlichen Nutzungsrechten einen gemeinsamen Zugangspunkt zur
Nutzung von erworbener SAP-Software.
SAP Learning User ist ein Definierter Nutzer, der ausschließlich berechtigt ist, auf die in der SAP-Preisliste angegebenen Lernlösungen zuzugreifen,
vorausgesetzt, dass der Auftraggeber für diese Lernlösungen Nutzungsrechte erworben hat.
SAP NetWeaver Developer User ist ein Definierter Nutzer, der (sofern Nutzungsrechte für SAP NetWeaver Foundation for Third Party Applications
erworben werden) berechtigt ist, auf die mit dieser Software bereitgestellten Entwicklungstools zuzugreifen, um Anwendungen zu entwickeln und zu
modifizieren, (i) die nicht von der SAP SE, Vertriebspartnern der SAP SE oder autorisierten Systemhäusern (Reseller) der SAP SE oder deren
Vertriebspartnern erworben wurden und (ii) für die der Auftraggeber zuerst alle erforderlichen Rechte vom jeweiligen Lizenzgeber erworben hat. Der
SAP NetWeaver Developer User umfasst auch die Rechte, die dem SAP NetWeaver Administration User eingeräumt werden.
SAP NetWeaver Administration User ist ein Definierter Nutzer, der (sofern Nutzungsrechte für SAP NetWeaver Foundation for Third Party
Applications erworben werden) berechtigt ist, auf die mit dieser Software bereitgestellten Entwicklungstools zuzugreifen, um Anwendungen zu
verwalten, (i) die nicht von der SAP SE, Vertriebspartnern der SAP SE oder autorisierten Systemhäusern (Reseller) der SAP SE und deren
Vertriebspartnern erworben wurden und (ii) für die der Auftraggeber zuerst alle erforderlichen Rechte vom jeweiligen Lizenzgeber erworben hat.
SAP Standalone Business Analytics Professional User ist ein Definierter Nutzer, der berechtigt ist, sämtliche unterstützten Rollen der SBOPSoftware, die zur Standalone-Nutzung erworben wurde, auszuführen (ausgenommen das Recht zur Erstellung von Modifikationen und/oder Add-ons an
SBOP). Die Nutzungsrechte des SAP Standalone Business Analytics Professional User beinhalten auch die einem SAP Application Standalone BI
Limited User eingeräumten Rechte.
SAP Standalone BI Limited User ist ein Definierter Nutzer, der ausschließlich berechtigt ist, eine (1) der folgenden SBOP-Komponenten zu nutzen
(abhängig davon, dass Standalone-Nutzungsrechte für jede SBOP-Komponente erworben wurden): (i) Mobile Designer, (ii) Crystal Reports Designer,
(iii) WEB Intelligence Designer, (iv) Explorer Designer, (v) Dashboard Designer, (vi) SAP BusinessObjects Analysis Software Edition für OLAP oder (vii)
SAP BusinessObjects Analysis Software Edition für Microsoft Office. Die Nutzungsrechte des SAP Standalone BI Limited User beinhalten auch die
einem SAP Application Business Information Viewer User eingeräumten Rechte.
ÜBRIGE METRIKEN
ÜBRIGE METRIKEN – A
Nicht vorhanden
ÜBRIGE METRIKEN – B
Business Partners (Geschäftspartner)
Business Partners (Geschäftspartner) sind natürliche Personen, eine Personengruppe oder juristische Personen, die eine Geschäftsbeziehung mit
einem Unternehmen unterhalten, oder eine öffentliche Behörde. Die Anzahl der Business Partner, die für die Bepreisung der Lösung herangezogen
wird, ist auf den Kontext der Software beschränkt, für die Nutzungsrechte erworben werden.
ÜBRIGE METRIKEN – C
Chips
Chips sind einzelne elektronische Schaltungen, die einen oder mehrere Cores umfassen, in der Regel auf einem Silizium-Wafer.
Contacts (Kontakte)
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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Contacts (Kontakte) sind die Anzahl der einzelnen Datensätze von Kunden, Interessenten, Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Bürgern und/oder
Provisionsempfängern, die in der Software verarbeitet werden.
Cores
Cores (Kerne) sind die Anzahl der Cores in CPUs, die für die erworbene Software zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Core-Nutzungsrechte muss
als ganze Zahl angegeben werden. Beim Zählen von physischen Cores wird jeder Core einer physischen CPU berücksichtigt und gezählt, auf dem
die erworbene Software vollständig oder teilweise ausgeführt wird, sowie alle temporär zugeordneten oder eingeplanten Cores zur Abdeckung von
Spitzen.
Beim Zählen von virtuellen Cores wird jeder virtuelle Core gezählt, auf dem die erworbene Software vollständig oder teilweise ausgeführt wird, sowie
alle temporär zugeordneten oder eingeplanten Cores zur Abdeckung von Spitzen.
Wenn die erworbene Software in einer rein virtuellen Umgebung ausgeführt wird, werden physische Cores nicht berücksichtigt. Zur Klarstellung wird
darauf hingewiesen, dass der Begriff „Core“ im Sinne dieser Metrik eine andere Bedeutung hat als „Core“ in der Metrikdefinition für eine ggf. auf
CPU-Basis erworbene Software und daher in jenem Kontext nicht zutrifft.
CPUs
CPUs sind die Zentralprozessoren (central processing units, „CPUs“), auf denen zumindest Teile der erworbenen Software ausgeführt werden.
Wenn Software oder Drittsoftware auf CPU-Basis erworben wird, darf für jeden Server oder Computer, auf dem die Software oder Drittsoftware
installiert wird, die Gesamtzahl der CPUs, für die Nutzungsrechte erworben wurden, nicht überschritten werden. Eine Multi-Core-CPU mit n
Prozessorkernen wird wie folgt gezählt: Der erste Prozessorkern in jedem Prozessor wird als 1 CPU gezählt, und jeder zusätzliche Prozessorkern in
diesem Prozessor wird als 0,5 CPU gezählt. Die Gesamtzahl der CPUs wird dann auf die nächste ganze Zahl gerundet („CPU-Berechnung“). In
Beispiel 1 unten wird die Anwendung dieser Überlassungsbedingungen veranschaulicht.
Software, die vom Auftraggeber auf der Grundlage der CPU-Lizenzmetrik am oder nach dem 01. Juli 2009 erworben wurde („Qualifizierte
Software“), enthält Virtualisierungsrechte (siehe Definition unten). Virtualisierungsrechte gelten nicht für Software, die vor dem 01. Juli 2009
erworben wurde, bzw. für Upgrades und Updates der Software, die dem Auftraggeber danach im Rahmen von Supportleistungen verfügbar gemacht
wurden. Dem Auftraggeber ist es untersagt, Nutzungsrechte, die ausdrücklich Virtualisierungsrechte beinhalten, im Rahmen desselben
Deployments mit Nutzungsrechten zu kombinieren, die keine ausdrücklichen Virtualisierungsrechte enthalten.
Verwendet der Auftraggeber branchenübliche Tools und Methodiken zur logischen Partitionierung oder zum Pooling der Prozessorleistung, darf er
die Qualifizierte Software auf Servern oder Computern installieren, deren Anzahl an physischen CPUs die Anzahl an CPUs übersteigt, für die
gemäß vorliegendem Dokument Nutzungsrechte erworben werden, vorausgesetzt, der Auftraggeber konfiguriert diese Server oder Computer so,
dass die Gesamtzahl der CPUs (oder die Gesamtzahl der virtuellen Prozessorkerne, wenn Virtualisierungssoftware implementiert ist) oder ein
beliebiger Teil davon, die/der zur Ausführung der Qualifizierten Software oder eines Teils davon zur Verfügung gestellt werden/wird, nicht die Anzahl
der CPUs übersteigt, für die Nutzungsrechte erworben wurden („Virtualisierungsrechte“). Im Sinne des vorliegenden Dokuments gilt eine CPU (oder
ein virtueller Prozessorkern) als für die Ausführung der Qualifizierten Software verfügbar, wenn diese CPU (oder der virtuelle Prozessorkern) oder
ein Teil davon jederzeit und für einen beliebigen Zweck zur Ausführung der Qualifizierten Software verfügbar ist; dies beinhaltet unter anderem die
permanente, vorübergehende, geplante und On-Demand-Verfügbarkeit. Im Rahmen der Virtualisierungsrechte werden, sofern
Virtualisierungssoftware implementiert ist, nur virtuelle Prozessorkerne im Rahmen der CPU-Berechnung berücksichtigt, die für die Ausführung der
Qualifizierten Software verfügbar gemacht werden. In Beispiel 2 unten wird die Anwendung dieser Überlassungsbedingungen veranschaulicht.
Ungeachtet des Vorstehenden zählt für Drittsoftware, für die Nutzungsrechte auf CPU-Basis erworben werden, jeder Prozessorkern als 1 CPU, und
jede CPU (ob sie produktiv genutzt wird oder nicht) wird auf das CPU-Nutzungsvolumen für diese Drittsoftware angerechnet. Virtualisierungsrechte
gelten nicht für Drittsoftware.
BEISPIEL 1: 1 Quad-Core-Prozessor zählt als 2,5 CPUs (oder 1 CPU für den ersten Kern plus 0,5 mal 3 für die weiteren 3 Kerne); aufgerundet
ergibt dies 3 CPUs. Daher muss der Auftraggeber Nutzungsrechte für 3 CPUs erwerben, wenn die Software auf einem Quad-Core-Server installiert
wird. Ein weiteres Beispiel: Angenommen, ein Server enthält drei Quad-Core-Prozessoren. Wie oben beschrieben, stellt jeder Quad-Core-Prozessor
2,5 CPUs dar. Drei Quad-Core-Prozessoren ergeben insgesamt 7,5 CPUs (2,5 CPUs mal 3), aufgerundet sind dies 8 CPUs. Folglich muss der
Auftraggeber Nutzungsrechte für 8 CPUs erwerben, wenn die Software auf einem Server mit 3 Quad-Core-Prozessoren installiert wird.
BEISPIEL 2 (Virtualisierungsrechte): Ein Server hat 16 physische Dual-Core-CPUs in einer Konfiguration, in der bis zu 4 virtuelle Dual-CoreProzessoren für die Ausführung der Qualifizierten Software verfügbar gemacht werden. In diesem Fall zählt jeder virtuelle Dual-Core-Prozessor als
1,5 CPUs (oder 1 CPU für den ersten Kern plus 0,5 für den zweiten Kern). Vier virtuelle Dual-Core-Prozessoren ergeben insgesamt 6 CPUs (1,5
CPUs mal 4). Folglich muss der Auftraggeber bei dieser Virtualisierungskonfiguration Nutzungsrechte für 6 CPUs erwerben.
ÜBRIGE METRIKEN – D
Database Sizes (Datenbankgrößen)
Gigabyte database sizes (Gigabyte-Datenbankgrößen) sind Datenbankgrößen der Produktivsysteme und werden für jedes System einzeln
berechnet (z. B. für jedes ERP-, BI- und CRM-System).
1.5 Terabyte accumulated database sizes (1,5 Terabyte akkumulierte Datenbankgrößen) sind Datenbankgrößen aller SAP-Produktivsysteme, in
denen der Auftraggeber SAP Landscape Transformation einsetzen wird.
Deployments
Deployment bezeichnet eine einzige Installation der System-Repository-Komponente innerhalb der SAP-BusinessObjects-BI-Platform-Software (für
die der Auftraggeber Nutzungsrechte erwerben muss) oder der Crystal Reports Runtime Engine (für die der Auftraggeber Nutzungsrechte erwerben
muss) oder der SQL Anywhere OEM Edition (für die der Auftraggeber Nutzungsrechte erwerben muss). Wenn die Multi-Tenancy-Funktion der BI
Platform aktiviert ist, gilt jeder einzelne Tenant in Bezug auf die Vergabe von Nutzungsrechten als separates Deployment.
Devices (Geräte)
Device (Gerät) bezeichnet jede Ausstattung oder jede Hardware, u. a. auch eine Arbeitsstation, ein Terminal, ein POS-Terminal, ein Notebook,
ein Handheld, ein Tablet, einen PDA, ein Smartphone, ein Fernsehgerät mit Internetverbindung, ein Messgerät, ein in einem Fahrzeug installiertes
Gerät (On-Board Unit) oder ein anderes vernetztes Gerät. Die Anwendung selbst bestimmt die Gerätetypen, die verwendet und mithin für die
Preislistenposition angerechnet werden (z. B. sind Geräte für Sybase SQL Anywhere Database for Use with SAP POS for Retail als diejenigen
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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Geräte definiert, die auf Daten aus SQL Anywhere Database zugreifen, oder Geräte für SAP Mobile Order Management sind alle Geräte, die als OnBoard Units in einem Fahrzeug installiert sind).
Hybris devices (Hybris-Geräte) sind Geräte oder Hardware, die von Definierten Nutzern verwendet werden, um auf Daten der Hybris-CommercePlattform zuzugreifen. Bei einem Hybris-Gerät kann es sich um jede Art von Gerät oder Hardware handeln, unter anderem um eine Arbeitsstation,
ein Terminal, ein Point-of-Sale-Terminal, ein Notebook, Handheld, einen Tablet-PC, ein Fernsehgerät mit Internet-Anschluss oder jedes andere
vernetzte Gerät (beispielsweise ein Gerät – Tablet, Smartphone, Arbeitsstation – das von Filialmitarbeitern genutzt wird, um zur Beantwortung von
Kundenfragen auf Internetinhalte zuzugreifen). Die Geräte von Hybris enthalten keine Ausstattung oder Hardware, die vom Endkunden verwendet
wird, um auf die Commerce-Plattform von Hybris mit eingeschränktem Zugang zuzugreifen (z. B. Online-Bestellungen von Kunden / Zugang zum
Payment-Gateway und zu Katalogen auf der Commerce-Plattform von Hybris).
IoT device (IoT-Gerät) bezeichnet ein eindeutig identifizierbares Objekt und dessen virtuelle Darstellung im IoT-Core, dem eine Geräte-ID
zugeordnet ist.
IT devices (IT-Geräte) sind Elemente, die von der Software SAP IT Infrastructure Management aktiv im Netzwerk erkannt oder in die
Konfigurationsdatenbank von SAP IT Infrastructure Management eingetragen werden.
ÜBRIGE METRIKEN – E
Employees (Mitarbeiter)
Employees (Mitarbeiter) sind Personen, die für ein Unternehmen oder eine juristische Person arbeiten, das/die Nutzungsrechte für die Funktionen
des Packages erwirbt, unabhängig vom Beschäftigungsstatus (z. B. Teilzeit, Vollzeit, beurlaubt oder Leiharbeiter).
ÜBRIGE METRIKEN – F
Fixed Fee (Festpreis)
Fixed Fee (Festpreis) ist definiert als die feste Package-Vergütung für die Software.
ÜBRIGE METRIKEN – G
Gigabyte
Gigabyte (GB) bezeichnet eine Speichergröße in Höhe von 10243 Byte.
ÜBRIGE METRIKEN – H
Nicht vorhanden
ÜBRIGE METRIKEN – I
Installations
Installations (Installationen) sind die auf einem bestimmten Gerät installierten Instanzen einer Software.
Instances
Instances (Instanzen) sind eindeutige Verbindungen zu einem einzigen, angegebenen Anwendungs- oder Technologietyp.
ÜBRIGE METRIKEN – J
Nicht vorhanden
ÜBRIGE METRIKEN – K
Nicht vorhanden
ÜBRIGE METRIKEN – L
Licenses (Nutzungsrechte)
Concurrent access licenses (CAL): Diese Nutzungsrechte gelten für eine Gesamtzahl von Nutzern, die zu einem beliebigen Zeitpunkt gleichzeitig
auf die erworbene Software zugreifen. Die Anzahl der Nutzer, die auf die erworbene Software zugreifen, darf nicht die Anzahl der CALs
überschreiten, die der Kunde erworben hat. CAL gelten für ein bestimmtes Deployment und dürfen nicht für mehrere Deployments genutzt werden.
Den Anwendern einer CAL ist es nicht gestattet, Berichtsanforderungen mit Hilfe eines Programms oder Systems zwischenzuspeichern oder in eine
Warteschlange zu stellen. Für Software, die für ASP-Services erworben wird, werden den Nutzern eines bestimmten Endnutzers eines OEMPartners CALs zugeteilt und können nicht von einem Endnutzer an einen anderen Endnutzer übertragen werden.
ÜBRIGE METRIKEN – M
Machine
Maschinen-Connectivity-Port bezeichnet jede Verbindung, die über SAP Plant Connectivity hergestellt wird und einer Anwendung den Zugriff auf
Daten einer Industriemaschine ermöglicht. „Industriemaschine“ bezeichnet jede Art von Maschine, Equipment, Hardware oder sonstige Geräte, die mit
einem Sensor ausgestattet sind.
Speicher
Blade memory (Blade-Speicher) bezeichnet die Speichergröße des Blade.
Gigabytes of memory (GB-Speicher) ist die Gesamtmenge an Speicher, die von der HANA-Software verwendet werden kann, gemessen in
Gigabyte.
ÜBRIGE METRIKEN – N
Nodes (Knoten)
Knoten sind Server oder virtuelle Computer, auf denen die SAP Vora Platform betrieben wird.
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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

Ein Server bezeichnet eine einzelne Hardware-Einheit, auf der die Software ausgeführt wird. Eine Hardware-Partition oder ein Blade-Server gilt
als separates Hardware-System.
Ein virtueller Computer ist ein Software-Container mit eigenem Betriebssystem, in dem Anwendungen wie auf einem einzelnen physikalischen
Rechner ausgeführt werden können.
ÜBRIGE METRIKEN – O
Nicht vorhanden
ÜBRIGRE METIKEN – P
Page Views (Seitenaufrufe)
Page Views (Seitenaufrufe) bezeichnet die kumulierte Gesamtzahl: (1) der einzelnen Aufrufe einer mobilen oder Browser-Anwendung oder einer
einzelnen Seite einer Website über Bildschirmansichten, Bildschirmstatus, Webseiten für den mobilen Zugriff, E-Shops, das Software-Filial-Modul
oder das Contact-Center-Modul, für das die Hybris Commerce Suite Daten über einen 12-monatigen Zeitraum liefert, und (2) JSP-Seitenabrufe,
Ajax-Anforderungen, REST-Serviceanforderungen, SOAP-Serviceanforderungen oder sonstige Anwendungsserver-Anforderungen durch die
Software.
ÜBRIGE METRIKEN – Q
Nicht vorhanden
ÜBRIGEN METRIKEN – R
Erlöse
Revenues (Erlöse) sind die Einnahmen, die ein Unternehmen aus seinen normalen Geschäftstätigkeiten erzielt, sowie sonstige Einnahmen aus
Zinsen, Dividenden, Tantiemen oder anderen Quellen. Die Erlöse schließen indirekte Steuern, wie Umsatzsteuer, Verbrauchssteuer oder ähnliche
umsatzbezogene Steuern aus.

Für Produkte der Marke SAP Hybris
Unter Erlös versteht man die Berechnung des Jahresumsatzes jedes Endnutzers für Produkte und Services, die über das Produkt-Paket von
Kunden (B2B und B2C) in jedem zurückliegenden 12-monatigen Zeitraum abzüglich Umsatzsteuer, Lieferung und ggf. Retouren erworben
werden können.
Recipients (Empfänger)
Recipients (Empfänger) sind Personen, die Berichte von der erworbenen Software erhalten.
Records (Datensätze)
Records (Datensätze) sind die durchschnittliche Anzahl der Objekte, die über die vergangenen zwölf Monate hinweg in der Anwendung verwaltet
wurden.
ÜBRIGE METRIKEN – S
Servers
Process servers (Prozess-Server) sind die jeweiligen Server (physisch oder virtuell), auf denen eingeplante Jobs verwaltet werden sollen. Ein
Prozess-Server ist erforderlich für jede einzelne Anbindung von (virtuellen oder physischen) Anwendungen, Servern oder Betriebssystemen, die
eine eindeutige Identifizierung haben und auf denen Prozesse ausgeführt werden, die überwacht, verwaltet und kontrolliert werden müssen. Jeder
vom Kunden erworbene Prozess-Server wird mit einer Produktivumgebung und drei Nichtproduktivumgebungen bereitgestellt (z. B. eine
Produktivumgebung als Ausfallsicherung für das Produktivsystem, eine Nichtproduktivumgebung für die Entwicklung und eine für Testzwecke).
Servers sind physische Computer, Gehäuse, Kästen oder Blades, in denen die CPUs installiert sind, auf denen das Softwareprodukt ausgeführt
wird. Mehrere virtuelle Computer auf demselben physischen Computer sind zulässig und erfordern keine zusätzlichen Nutzungsrechte.
Service Units (Service-Einheiten) sind veröffentlichte Kapazitätseinstufungen für Mainframes (MSU-Einstufungen). Die aktuellen MSU-Einstufungen
sind den entsprechenden Anbieter-Websites zu entnehmen.
Sessions (Sitzungen)
Concurrent Sessions sind die aggregierte Anzahl der Sitzungen, die gleichzeitig auf die erworbene Software zugreifen. „Sitzung“ bezeichnet die
Zeit zwischen Anmeldung und Abmeldung oder Timeout, in der ein(e) eindeutige(r) Nutzer, Anwendung oder Plattform entweder direkt oder über
eine kundeneigene Anwendung auf die erworbene Software zugreift. Die Anzahl der Sitzungen (Sessions), die auf ein einzelnes Deployment
zugreifen, muss durch entsprechende Lizenzschlüsselmechanismen beschränkt werden. Die maximale Anzahl aktiver Sitzungen, die abhängig von
derartigen Beschränkungen auf ein einzelnes Deployment zugreifen dürfen, darf nicht das zulässige Nutzungsvolumen für die Anzahl der
Concurrent Sessions überschreiten, die diesem Deployment für dieses erworbene Softwareprodukt zugeordnet sind. Die aggregierte Anzahl aktiver
Sitzungen auf allen Deployments darf das Nutzungsvolumen für Concurrent Sessions nicht überschreiten. Das Nutzungsrecht ist nicht auf eine
bestimmte Anzahl von verwendeten Prozessoren oder Servern eingeschränkt. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Berichtsanforderungen
mithilfe eines Programms oder Systems zwischenzuspeichern oder in eine Warteschlange zu stellen. SAP-BusinessObjects-BI-Nutzer, die mit
einem Nutzungsrecht für Concurrent Sessions auf ein Deployment zugreifen, können zu Sicherheitszwecken im SAP-NetWeaver-BW-System
erfasst werden.
Für Software, die für ASP-Services erworben wird, werden den Nutzern eines bestimmten Endnutzers eines OEM-Partners
Concurrent Sessions zugeteilt und können nicht von einem Endnutzer an einen anderen Endnutzer übertragen werden.
Subscriptions (Subskriptionen)
Annual subscriptions (Jahressubskriptionen) sind regelmäßig wiederkehrende Vergütungen, die jedes Kalender- oder Geschäftsjahr für das Recht
zur Nutzung von Software oder Services während dieses Kalender- oder Geschäftsjahrs zu zahlen sind. Diese Vergütung ist jedes Kalender- oder
Geschäftsjahr zu entrichten, unabhängig davon, ob die Software oder der Service während des betreffenden Jahres genutzt wurde oder nicht.
ÜBRIGE METRIKEN – T
Terabytes
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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Terabytes sind die in der Hauptdatenbank von Sybase IQ Server gespeicherten Datenmengen in Terabyte, angegeben als ganze Zahl
(Bruchzahlen sind aufzurunden). Werden Nutzungsrechte für die VLDB-Management-Option (Very Large Database) erworben, muss das
Nutzungsrecht die Größe der gesamten Hauptdatenbank von Sybase IQ Server abdecken.
Transactions (Transaktionen)
Für SAP Hybris Billing, Charging
Transactions (Transaktionen) sind als Preisfindungsergebnisse definiert (wobei eine Eingabe ein oder mehrere Preisfindungsergebnisse
generieren kann). Für die Ansetzung der Transaktionen wird der Tag mit dem Spitzenaufkommen innerhalb der vergangenen zwölf Monate
herangezogen.
ÜBRIGE METRIKEN – U
Users (Nutzer)
Active Users (Aktive Nutzer) sind Personen, die unter Verwendung der Software in einem bestimmten Kalenderquartal Transaktionen ausführen.
Falls es sich beim Active User (aktiven Nutzer) um eine Person handelt, die Transaktionen ausschließlich zu eigenen Zwecken und nicht in
Verbindung mit seinem Beschäftigungsverhältnis oder im Auftrag von anderen Personen und/oder juristischen Personen ausführt, muss der
Auftraggeber kein zusätzliches Nutzungsrecht für einen Definierten SAP-Nutzer erwerben.
Application Users (Anwendungsnutzer) sind Nutzer, für die der Auftraggeber Nutzungsrechte für SAP Mobile Platform erworben hat und die auf
eine einzelne Anwendung zugreifen, wobei eine „Anwendung“ ein Satz zusammenhängender Funktionen ist, die von einem SAP Mobile Platform
Developer Nutzer auf Basis der SAP Mobile Platform entwickelt wurde.
Licensed users (Erworbene Nutzer) sind einzelne Nutzer, für die Nutzungsrechte als einer der Typen von Definierten SAP-Nutzern gemäß
Preisliste erworben wurden.
Users (Nutzer) sind Personen, die die Software nutzen. Ein in der Metrikzählung enthaltener „Nutzer“ („User“) kann nur einer (1) Person
zugeordnet werden.

Für SAP Business Intelligence (BI): Das Nutzungsrecht ist nicht auf eine bestimmte Anzahl von verwendeten Prozessoren oder Servern
eingeschränkt. Die Nutzer werden bei der Anmeldung identifiziert und nehmen kein Nutzungsrecht für Concurrent Sessions in Anspruch.
Nutzungsrechte für Concurrent Sessions und Nutzer können kombiniert für ein Deployment erworben werden. Dem Auftraggeber ist es nicht
gestattet, Berichtsanforderungen mithilfe eines Programms oder Systems zwischenzuspeichern oder in eine Warteschlange zu stellen. Diese
Metrik ersetzt nicht das allgemeine Erfordernis des Erwerbs von Nutzungsrechten für Definierte Nutzer von SAP-Produkten.
ÜBRIGE METRIKEN – V
Nicht vorhanden
ÜBRIGE METRIKEN – W
Web or Internet Presences (Web- oder Internetauftritte)
Web or Internet Presences (Web- oder Internetauftritte) bezeichnet eine zielgruppenspezifische Reproduktion von Inhalten im
Internet, die sich hinsichtlich der Produktpalette, des grafischen Layouts oder der Domänen von anderen Internetauftritten im SAPHybris-System unterscheidet. Inhalte, die für einzelne Nutzer personalisiert wurden (z. B. Preise und Empfehlungen), stellen keinen separaten
Internetauftritt dar.
ÜBRIGE METRIKEN – X
Nicht vorhanden
ÜBRIGE METRIKEN – Y
Nicht vorhanden
ÜBRIGE METRIKEN – Z
Nicht vorhanden
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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Anlage 3 – Package-Beschränkungen
1.
Line of Business
1.1 SAP Customer Engagement and Commerce (CEC)
Für die Nutzung des folgenden Package für SAP Hybris Billing werden keine Nutzungsrechte als Definierter Nutzer benötigt:
•
SAP Hybris Billing, Charging
Für die Nutzung der folgenden SAP Hybris Packages werden keine Nutzungsrechte als Definierter Nutzer benötigt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
SAP Hybris Commerce Suite OEM
SAP Hybris Commerce, advanced personalization module
SAP Hybris Commerce, order management module
SAP Hybris Commerce, telco accelerator
SAP Hybris Commerce, subscriptions module
SAP Hybris Commerce, subscriptions billing gateway
SAP Hybris Commerce, bundling module
SAP Hybris Commerce, financial services accelerator
SAP Hybris Product Content Management
SAP Hybris Commerce, non-transactional website
SAP Hybris Commerce, entitlements & metering
SAP Hybris Commerce, financial services accelerator
SAP Hybris Commerce OEM, Edge Edition B2B Option
SAP Hybris Commerce OEM, Edge Edition B2C Option
SAP Hybris Commerce Suite. Das in der SAP Hybris Commerce Suite enthaltene SAP Hybris Product Content Management (PCM) ist RuntimeSoftware, und die Nutzung von PCM beschränkt sich auf Online-Kanäle, die im Rahmen der SAP Hybris Commerce Suite verwendet werden.
Jegliche andere Nutzung von PCM erfordert zusätzliche Nutzungsrechte.
2.
Branchen-Portfolio
2.1. SAP Realtime Situational Awareness für OEM
Für die Nutzung dieses Packages werden keine Nutzungsrechte als Definierter Nutzer benötigt. Dieses Package beinhaltet die folgenden
Komponenten, vorbehaltlich der hierin festgelegten Beschränkungen: (i) SAP BusinessObjects Predictive Analytics Modeler – beschränkt auf fünf
(5) Nutzer pro Auftraggeber; (ii) SAP Replication Server, Premium Edition – beschränkt auf vier (4) Cores pro Auftraggeber; (iii) SAP Data Service
– beschränkt auf acht (8) Cores pro Auftraggeber; (iv) SAP BusinessObjects Enterprise, Professional Edition; und (v) SAP Mobile Platform.
2.2 SAP Hybris Billing, charging.
a. Wenn in referenzierten Produkten enthaltene SAP-Hybris-Billing-Software („Betroffene Software“) für die Rechnungsstellung oder
Anteilsberechnung für Prepaid-Telekommunikationsprodukte, -services oder -systeme oder zur Unterstützung dieser Funktionen in den Ländern,
für die Beschränkungen gelten, oder für den Remote-Support von Prepaid-Telekommunikationssystemen in den Ländern, für die Beschränkungen
gelten, genutzt wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, das Nutzungsrecht von Freedom Wireless zu erwerben, das diese Nutzung ermöglicht. Die
Länder, für die Beschränkungen gelten, sind Australien, Brasilien, China, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Mexiko und die USA. Falls der
Auftraggeber versäumt, das Nutzungsrecht von Freedom Wireless zu erwerben, das diese Nutzung erlaubt, werden SAP und deren Verbundene
Unternehmen von sämtlicher Haftung und Gewährleistung, u. a. einschließlich aller Garantien und/oder Schadenersatzverpflichtungen in Bezug auf
die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, soweit gesetzlich zulässig, freigestellt. Der Partner verpflichtet sich, die oben genannte
Einschränkung zur Nutzung der betroffenen Software für die Rechnungstellung oder Anteilsberechnung für Prepaid-Mobilfunkprodukte, -services
oder -systeme oder zur Unterstützung dieser Funktionen in jegliche zwischen dem Partner und dessen Endnutzern geschlossenen EULAs
aufzunehmen. Soweit Betroffene Software durch die Distributoren, Wiederverkäufer oder Verbundenen Unternehmen des Partners vertrieben oder
weiterlizenziert wird, gewährleistet der Partner, dass jeder, der zum Vertrieb der Betroffenen Software berechtigt ist, die Bedingungen dieses
Vertrags einhält, einschließlich, jedoch ohne Einschränkung, der Bedingungen dieses Abschnitts 2.2.a.
b. Der Partner stellt SAP und ihre Verbundenen Unternehmen von jeglichen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung oder einer behaupteten
Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum Dritter in Verbindung mit Prepaid-Telekommunikationsaktivitäten in den eingeschränkten Ländern
beruhen. SAP benachrichtigt den Partner umgehend schriftlich über eine derartige Anschuldigung, und der Partner erhält nach seinem schriftlichen
Antrag die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen eine solche Anschuldigung. SAP erhält das Zugangsrecht für alle Informationen, die im
angemessenen Rahmen zur Verteidigung gegen die Anschuldigung bzw. Ansprüche erforderlich sind (unter Berücksichtigung des entsprechenden
Anwaltsgeheimnisses oder ähnlicher Vorschriften) sowie das Recht, seinen eigenen Rechtsberater zu wählen, der auch für den Partner zumutbar
ist, um sich an Maßnahmen auf Kosten von SAP zu beteiligen – vorausgesetzt, der Partner kontrolliert die Verteidigung gegen eine solche
Anschuldigung. Vor dem Ergreifen von Maßnahmen zur Beilegung einer solchen Anschuldigung holt der Partner die schriftliche Genehmigung von
SAP ein (die nicht ungerechtfertigt verweigert werden darf), wenn eine solche Beilegung mit einer Zahlungsverpflichtung für SAP oder ihre
Verbundenen Unternehmen oder mit Einschränkungen der Aktivitäten von SAP oder deren Verbundenen Unternehmen verbunden ist oder von
SAP oder deren Verbundenen Unternehmen fordert, ein Fehlverhalten zuzugeben oder keine vollständige Aufhebung sämtlicher Anschuldigungen
gegen SAP und deren Verbundene Unternehmen beinhaltet.
3.
SBOP-Packages: SAP BusinessObjects Business Intelligence (BI) und SAP Enterprise Information Management (EIM)
Der Auftraggeber darf Daten aus einer beliebigen Datenquelle, die zur Unterstützung der Funktionen des Partnerprodukts in SBOP-Packages
erforderlich ist, extrahieren und/oder Daten aus SBOP-Packages in das Partnerprodukt übertragen, vorausgesetzt, er verfügt über entsprechende
Nutzungsrechte für alle diese Datenquellen (wobei jedoch für die reine unidirektionale Extraktion von Daten nach SBOP kein zusätzlicher
Definierter SAP-Nutzer benötigt wird, sofern die Datenquelle SAP-Software und/oder Drittanbietersoftware ist, für die von SAP Nutzungsrechte
erworben wurden).
3.1
SAP-BusinessObjects-Business-Intelligence-Lösungen
3.1.1
SAP BusinessObjects Business Intelligence
Es gibt im Rahmen dieses Abschnitts 3.1 drei Möglichkeiten zur Gewährung der Nutzungsrechte für Serverfunktionen von SAP
BusinessObjects Business Intelligence:
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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(1)
SAP BusinessObjects Enterprise, Premium Edition umfasst SAP BusinessObjects BI Platform, Business Intelligence Mobile Add-on, SAP
Crystal Reports, SAP BusinessObjects Web Intelligence, SAP BusinessObjects Dashboards, SAP BusinessObjects Design Studio, SAP
BusinessObjects Explorer, SAP BusinessObjects Analysis for Microsoft Office, SAP BusinessObjects Lumira, Desktop Edition, SAP
BusinessObjects Lumira Server, Version for SAP BusinessObjects BI Platfom, und SAP BusinessObjects Analysis for Online Analytical
Processing (OLAP). Die Engines von SAP BusinessObjects Enterprise, Premium Edition schließen Rechte zum Anzeigen und Verfassen
von Content für die oben angegebenen BI-Clients ein; dabei gelten jedoch die im Folgenden aufgeführten „Beschränkungen für
Concurrent Sessions (Gleichzeitige Sitzungen)“.
SAP BusinessObjects Enterprise, Premium Edition enthält die folgende Runtime-Software:
(a)
SAP BusinessObjects BI, Semantic Layer RESTful Web Service SDK („BI-SDK“) ausschließlich zum Zwecke des Zugriffs auf
semantische Daten. BI SDK steht nicht für die Verwendung durch Produkte von Drittanbietern zur Verfügung, sofern nicht eine
explizite Vereinbarung zwischen SAP und dem Drittanbieter getroffen wird.
(b)
SAP IQ – kann in mehreren Instanzen implementiert werden, solange die Gesamtzahl der in allen Instanzen implementierten Cores
acht (8) nicht übersteigt.
(c)
Data Integrator (DI) – kann in mehreren Instanzen implementiert werden, solange die Gesamtzahl der in allen Instanzen
implementierten Cores acht (8) nicht übersteigt und die DI-Instanzen nicht geclustert sind.
(d)
Ein Concurrent-Session-Nutzungsrecht für SAP PowerDesigner EnterpriseArchitect.
(e)
Ein Nutzer für Predictive Analytics Modeler.
(f)
SAP BusinessObjects Predictive Analytics Suite für das Deployment von einem maximalen Datenvolumen von bis zu 256 GB und
(g)
SAP HANA Vora für bis zu vier (4) Knoten.
Die Nutzung der Data Integrator Runtime (i) beinhaltet nicht die Komponente Text Data Processing und (ii) ist beschränkt auf die
Verbindung mit und Nutzung von vorhandenen CMS-Repositorys, die sich auf einem separaten Server in der IT-Landschaft des
Auftraggebers befinden. Daten dürfen jedoch in nur einen (1) Zieldatenspeicher geladen werden.
Die Nutzung der SAP-IQ-Runtime-Software ist auf den Zugriff durch und über die SAP BusinessObjects Enterprise, Premium Edition und
SAP BusinessObjects Predictive Analytics Suite beschränkt.
Die Nutzung der SAP BusinessObjects Predictive Analytics Suite ist auf die Nutzung in Verbindung mit SAP BusinessObjects Enterprise,
Premium Edition beschränkt. Ergebnisse der vorausschauenden Bewertung dürfen nur von SAP-BI-Tools und nicht von anderen NichtSAP-BI-Anwendungen verwendet werden.
Die Nutzung von SAP HANA Vora ist auf den Zugriff über die inbegriffenen BI- und Prognose-Tools beschränkt.
(2)
SAP BusinessObjects Enterprise, Professional Edition umfasst die SAP BusinessObjects BI Platform zusammen mit den folgenden
Engines: Business Intelligence Mobile Add-on, SAP Crystal Reports, SAP BusinessObjects Web Intelligence, SAP BusinessObjects
Dashboards, SAP BusinessObjects Design Studio, SAP BusinessObjects Explorer, SAP BusinessObjects Analysis for Microsoft Office,
SAP BusinessObjects Lumira, Desktop Edition, SAP BusinessObjects Lumira Server, Version for SAP BusinessObjects BI Platfom, und
SAP BusinessObjects Analysis for Online Analytical Processing (OLAP). Die Engines von SAP BusinessObjects Enterprise, Professional
Edition schließen Rechte zum Anzeigen und Verfassen von Content für die oben angegebenen BI-Clients ein; dabei gelten jedoch die im
Folgenden aufgeführten „Beschränkungen für Concurrent Sessions (Gleichzeitige Sitzungen)“.
SAP BusinessObjects Enterprise, Professional Edition umfasst die folgende Runtime-Software:
a)
SAP BusinessObjects BI, Semantic Layer RESTful Web Service SDK („BI-SDK“) ausschließlich zum Zwecke des Zugriffs auf
semantische Daten. BI SDK steht nicht für die Verwendung durch Produkte von Drittanbietern zur Verfügung, sofern nicht eine
explizite Vereinbarung zwischen SAP und dem Drittanbieter getroffen wird.
b)
SAP IQ – kann in mehreren Instanzen implementiert werden, solange die Gesamtzahl der in allen Instanzen implementierten
Cores acht (8) nicht übersteigt.
c)
Data Integrator (DI) – kann in mehreren Instanzen implementiert werden, solange die Gesamtzahl der in allen Instanzen
implementierten Cores acht (8) nicht übersteigt und die DI-Instanzen nicht geclustert sind.
d)
Ein Concurrent-Session-Nutzungsrecht für SAP PowerDesigner DataArchitect.
Die Nutzung der Data Integrator Runtime (i) beinhaltet nicht die Komponente Text Data Processing und (ii) ist beschränkt auf die
Verbindung mit und Nutzung von vorhandenen CMS-Repositorys, die sich auf einem separaten Server in der IT-Landschaft des
Auftraggebers befinden. Daten dürfen jedoch in nur einen (1) Zieldatenspeicher geladen werden.
Die Nutzung der SAP-IQ-Runtime-Software ist auf den Zugriff durch und über die SAP BusinessObjects Enterprise, Professional Edition
und SAP BusinessObjects Predictive Analytics Suite beschränkt.
(3)
SAP BusinessObjects Enterprise, Standard Edition beinhaltet die SAP BusinessObjects BI Platform sowie die Crystal-Reports- und WebIntelligence-Engine. Die Engines schließen Rechte zum Anzeigen und Verfassen von Content für die oben angegebenen BI-Clients ein;
dabei gelten jedoch die im Folgenden aufgeführten „Beschränkungen für Concurrent Sessions (Gleichzeitige Sitzungen)“. SAP
BusinessObjects Enterprise, Standard Edition beinhaltet ein Runtime-Nutzungsrecht für das SAP BusinessObjects BI Semantic Layer
RESTful Web Service SDK („BI-SDK“) ausschließlich für den Zugriff auf semantische Daten. BI SDK steht nicht für die Verwendung
durch Produkte von Drittanbietern zur Verfügung, sofern nicht eine explizite Vereinbarung zwischen SAP und dem Drittanbieter getroffen
wird.
Für ein einzelnes Deployment der SAP BusinessObjects BI Platform muss entweder das Modell SAP BusinessObjects Enterprise, Standard
Edition, oder das Modell Professional Edition oder das Modell Premium Edition angewendet werden. Die Modelle können nicht gleichzeitig in
einem einzelnen Deployment der SAP BusinessObjects BI Platform angewendet werden.
Für SAP BusinessObjects Enterprise, Standard Edition, Professional Edition oder Premium Edition können Nutzungsrechte entweder auf der
Grundlage der Lizenzmetrik „Concurrent Session License" oder auf der Grundlage der Lizenzmetrik „User License" erworben werden.
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Die SAP BusinessObjects Enterprise, Standard Edition, die Professional Edition und die Premium Edition umfassen in allen unterstützten
Metriken Zugriff auf Daten von SAP Application und SAP BW.
Beschränkungen der Nutzermetriken. Das Nutzungsrecht ist nicht auf eine bestimmte Anzahl von verwendeten Prozessoren oder Servern
eingeschränkt. Ein (1) Nutzer kann maximal zehn (10) gleichzeitige Sitzungen initiieren.
Metrikbeschränkungen für Concurrent Sessions (Gleichzeitige Sitzungen). Bestimmte Funktionen des SAP-BusinessObjects-BI-Portfolios, die
auf einem Desktop oder außerhalb der SAP BusinessObjects BI Platform implementiert werden, werden nur mit einer „User License"Lizenzmetrik unterstützt und nicht mit einer „Concurrent Session License". Die folgenden Nutzungsrechte sind nicht mit Concurrent Session
Licenses erhältlich:
•
•
•
•
•
•
•
SAP BusinessObjects Enterprise: Nutzung von Business View Manager, Report Conversion Tool, Universe Design Tool, Web Service
Query Tool, Information Design Tool, Translation Management Tool, Data Federation Administration Tool, Central Management Console
und/oder Central Configuration Manager
SAP Crystal Reports: Nutzung von Crystal Reports Desktop Client und/oder Crystal Reports for Enterprise Desktop Client
SAP BusinessObjects Web Intelligence: Nutzung von Web Intelligence Rich Client
SAP BusinessObjects Dashboards: Nutzung von Dashboards Desktop Client
SAP BusinessObjects Lumira Desktop Edition: Nutzung von SAP BusinessObjects Lumira Desktop Client
SAP BusinessObjects Design Studio: Nutzung von SAP BusinessObjects Design Studio Desktop Client, SAP BusinessObjects Design
Studio Runtime for SAP BW und/oder SAP BusinessObjects Design Studio Runtime for SAP HANA
SAP BusinessObjects Analysis für Microsoft Office mit SAP NetWeaver Platform
Oracle OLAP Data Provider für SAP BusinessObjects BI (OODP). Die Nutzungsrechte des Auftraggebers für SAP BusinessObjects Enterprise
beinhalten ein Runtime-Nutzungsrecht für den OODP. Die Nutzung der OODP-Runtime-Software durch den Auftraggeber ist strikt auf das
direkte und indirekte Herstellen einer Verbindung der SAP-BusinessObjects-BI-Software mit Oracle-OLAP-Daten beschränkt. Die OODPRuntime-Software darf nicht zum Bereitstellen von Daten in SAP-fremden Produkten oder Produkten außerhalb der BI und Predictive
Analytics Suite verwendet werden.
SQL Anywhere. Die Nutzungsrechte des Auftraggebers für SAP BusinessObjects Enterprise beinhalten ein Runtime-Nutzungsrecht für die
SQL-Anywhere-Datenbank. Die Nutzung der Software SQL Anywhere durch den Auftraggeber ist auf ihre Nutzung durch die SAP
BusinessObjects BI Platform beschränkt.
3.1.2
SAP BusinessObjects Dashboards
„Connected Presentation“ bezeichnet eine mit SAP BusinessObjects Dashboards erstellte SWF-Datei, die die in dieser SWF-Datei (oder in
einer in ein anderes unterstütztes Dateiformat [z. B. PDF, AIR oder PPT] exportierten SWF-Datei) enthaltenen Daten aktualisiert oder
anderweitig ändert.
„Connected Presentations“ dürfen nur für die internen Geschäftszwecke der Nutzer und nicht zum kommerziellen Verkauf oder zur
Vermietung der „Connected Presentations“ oder zu deren Überlassung im Rahmen eines Leasings verwendet werden (weder einzeln noch in
Kombination mit einem anderen Programm oder Produkt).
3.1.3
SAP BusinessObjects Predictive Analytics Suite
Der Auftraggeber darf Daten, die durch die Funktionen des Partnerprodukts angelegt oder zum Auslösen der Funktionen des Partnerprodukts
erforderlich sind, in die erworbene(n) Komponente(n) von SAP BusinessObjects Predictive Analytics extrahieren und/oder Daten aus der/den
erworbene(n) Komponente(n) von SAP BusinessObjects Predictive Analytics in das Partnerprodukt übertragen.
SAP BusinessObjects Predictive Analytics Suite umfasst die folgende Runtime-Software: ein (1) Nutzer für Predictive Analytics Modeler
unabhängig von der erworbenen Datenbankgröße.
3.1.3.1
SAP Predictive Analytics Suite für Nicht-HANA
Diese Edition der SAP Predictive Analytics Suite darf nicht zusammen mit SAP HANA OEM LEA Edition genutzt werden. In SAP Predictive
Analytics Suite for non-HANA ist ein (1) Nutzer für SAP Predictive Analysis Modeler inbegriffen – unabhängig von der Anzahl der erworbenen
Cores.
3.1.4
SAP-Enterprise-Information-Management-Lösungen
3.1.4.1
SAP Enterprise Information Management (EIM) Packages
Die Gesamtzahl der erworbenen Cores ist die maximale kumulierte Gesamtzahl der Cores, auf denen die gesamte in den EIM-Packages
enthaltene Software installiert und verwendet werden darf. Referenzdaten sind nicht enthalten; hierfür müssen gesonderte Nutzungsrechte
erworben werden.
3.1.5
SAP Data Services, SAP Data Integrator und SAP Data Quality Management Software
Referenzdaten sind nicht enthalten; hierfür müssen gesonderte Nutzungsrechte erworben werden.
3.1.5.1
SAP Data Services
Die Gesamtzahl der erworbenen Cores ist die maximale kumulierte Gesamtzahl der Cores, auf denen die gesamte in SAP Data Services
enthaltene Software installiert und verwendet werden darf. Data Services beinhaltet ein eingeschränktes Runtime-Nutzungsrecht für vier (4)
Core-Nutzungsrechte für SAP Information Steward als Runtime-Software. Die Nutzung von SAP Information Steward Runtime Software ist auf
Cleansing Package Builder und die einfachen und erweiterten Profilerstellungsfunktionen (Basic und Advanced Profiling) beschränkt. Diese
Profilerstellungsfunktionen umfassen nicht die Funktion zum Schreiben von Regeln zur Datenqualität und zum Anlegen von Scorecards in
SAP Information Steward, Edge Edition.
3.1.5.2
Data Quality Management („DQM“) SDK
Das Nutzungsrecht für Data Quality Management SDK kann (1) als Standalone- oder nicht gebündelte Konfiguration („DQM SDK NonBundled Configuration”) oder (2) gebündelt mit „Core”-Metrik-Nutzungsrechten für Data Services und/oder DQM Premium („DQM SDK
Bundled Configuration“) erworben werden. Bei Erwerb in der DQM SDK Non-Bundled Configuration wird das Nutzungsrecht für das DQM
SDK als Server-Nutzungsrecht eingeräumt. Bei Erwerb in der DQM SDK Bundled Configuration sind Nutzungsrechte für das DQM SDK in den
„Core”-Metrik-Nutzungsrechten für Data Services und/oder DQM Premium enthalten, die der Auftraggeber erworben hat, sodass eine
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Teilmenge der Gesamtzahl dieser vom Auftraggeber erworbenen Core-Nutzungsrechte ausschließlich zur Ausführung des DQM SDK
verwendet werden darf, wobei die Gesamtzahl der für das DQM SDK und Data Services und DQM Premium bereitgestellten Nutzungsrechte
die Gesamtzahl der erworbenen Nutzungsrechte für Data Services und DQM Premium nicht überschreiten darf. Beispiel: Hat der Auftraggeber
insgesamt sechs (6) Core-Nutzungsrechte für Data Services und/oder DQM Premium erworben, darf er zwei (2) Core-Nutzungsrechte zum
Ausführen des DQM SDK und die verbleibenden vier (4) Core-Nutzungsrechte zum Ausführen von Data Services und/oder DQM Premium
oder drei (3) Core-Nutzungsrechte zum Ausführen des DQM SDK und die verbleibenden drei (3) zum Ausführen von Data Services und/oder
DQM Premium oder alle sechs (6) Core-Nutzungsrechte zum Ausführen des DQM SDK verwenden.
3.1.5.3
SAP Information Steward
Die Gesamtzahl der erworbenen Cores ist die maximale kumulierte Gesamtzahl der Cores, auf denen die gesamte in SAP Data Services
enthaltene Software installiert und verwendet werden darf.
3.1.5.4 SAP Data Services, Enterprise Edition
Die Gesamtzahl der erworbenen Cores ist die maximale kumulierte Gesamtzahl der Cores, auf denen sämtliche in SAP Data Integrator,
enterprise edition enthaltene Software installiert und verwendet werden darf, ausgenommen SAP PowerDesigner EnterpriseArchitect, welcher
nicht auf die Gesamtzahl der Cores angerechnet wird. SAP Data Services, Enterprise Edition enthält das Recht zur Nutzung von zehn (10)
Concurrent Sessions von SAP PowerDesigner EnterpriseArchitect.
3.1.5.5
SAP Data Integrator, premium edition
Die Gesamtzahl der erworbenen Cores ist die maximale kumulierte Gesamtzahl der Cores, auf denen sämtliche in SAP Data Integrator,
Premium Edition enthaltene Software installiert und verwendet werden darf, ausgenommen SAP PowerDesigner EnterpriseArchitect, welcher
nicht auf die Gesamtzahl der Cores angerechnet wird. SAP Data Integrator, premium edition enthält das Recht zur Nutzung von fünf (5)
Concurrent Sessions von SAP PowerDesigner EnterpriseArchitect.
3.1.6
3.1.6.1
SAP-BusinessObjects-Lösungen für den Mittelstand (SME = Small and Medium Size Enterprises)
SAP Data Services, Edge edition, SAP Data Integrator, Edge edition und SAP Data Quality Management, Edge edition (Edge-EIM-Lösungen)
Die Gesamtzahl der erworbenen Cores ist die maximale kumulierte Gesamtzahl der Cores, auf denen die gesamte in SAP Data Services,
Edge Edition enthaltene Software installiert und verwendet werden darf. Referenzdaten sind in keiner SAP-Edge-EIM-Lösung enthalten und
müssen gesondert erworben werden. Jedes Deployment einer SAP-Edge-EIM-Lösung ist auf einen einzigen Server mit mindestens vier (4)
Cores und höchstens acht (8) Cores beschränkt.
3.1.6.2
SAP BusinessObjects BI, Edge edition (BI Edge)
Jedes Deployment von SAP BusinessObjects BI, Edge edition (BI Edge) darf mit maximal 100 Definierten Nutzern oder 50 gleichzeitigen
Sitzungen (Concurrent Sessions) auf einem einzigen Server verwendet werden. SAP BusinessObjects BI, Edge Edition kann auf einem
separaten Server installiert werden, jedoch ausschließlich zum Zweck der Verwendung mit SAP BusinessObjects Lumira Server, Version für
die SAP BusinessObjects BI Platform. Das Nutzungsrecht beinhaltet die folgende Runtime-Software: (i) Sybase IQ und (ii) SAP Data
Integrator, wobei beide auf dem gleichen Server wie die SAP BI Edge-Plattform implementiert werden dürfen oder auf einem separaten Server
mit maximal acht (8) Cores für Sybase IQ oder maximal acht (8) Cores für SAP Data Integrator sowie (iii) eine (1) Concurrent Session License
für SAP Sybase PowerDesigner DataArchitect, Edge Edition.
Die Nutzung der Data Integrator Runtime (i) beinhaltet nicht die Komponente Text Data Processing und (ii) ist beschränkt auf die Verbindung
mit und Nutzung von vorhandenen CMS-Repositorys, die sich auf einem separaten Server in der IT-Landschaft des Auftraggebers befinden.
Daten dürfen jedoch in nur einen (1) Zieldatenspeicher geladen werden.
Die Nutzung der SAP-IQ-Runtime-Software ist auf den Zugriff durch und über die BI-Edge-Plattform und SAP Predictive Analytics beschränkt.
Bestimmte Funktionen von BI Edge dürfen nur mit einer NUL (Named User License) – nicht mit einer Concurrent Session License verwendet
werden (siehe „Beschränkungen für Concurrent Sessions (Gleichzeitige Sitzungen)“ in Abschnitt 6.1.1). SAP BusinessObjects BI, Edge
Edition beinhaltet ein Runtime-Nutzungsrecht für das SAP BusinessObjects BI Semantic Layer RESTful Web Service SDK („BI-SDK“)
ausschließlich für den Zugriff auf semantische Daten.
3.1.6.3
SAP Hybris Commerce OEM, Edge Edition, B2C Option - Revenue, SAP Hybris Commerce OEM, Edge Edition, B2B Option – Revenue
Die Nutzung von SAP Hybris Commerce OEM, Edge Edition, B2C Option - Revenue oder SAP Hybris Commerce OEM, Edge Edition, B2B
Option – Revenue ist auf eine (1) Cluster-Umgebung (nicht mehr als zwei (2) Anwendungsserver und eine (1) Datenbank in diesem Cluster)
und zwei (2) Webauftritte beschränkt.
3.1.6.4
SAP Business Objects Lumira, Edge Edition
Jedes Deployment von SAP Business Objects Lumira, Edge Edition darf mit maximal 100 Nutzern verwendet werden. Bei einem Deployment
mit SAP Business Objects, BI Edge Edition (wenn vom Auftraggeber gesondert erworben) kann SAP Business Objects, BI Edge Edition auf
verschiedenen Servern installiert werden, jedoch ausschließlich zum Zweck der Verwendung mit SAP Business Objects Lumira, Edge Edition.
Des Weiteren muss die Anzahl der Nutzer, für die der Auftraggeber Nutzungsrechte für SAP Business Objects Lumira, Edge Edition erworben
hat, der Anzahl und dem Nutzertyp von SAP Business Objects, BI Edge Edition entsprechen.
3.1.7
SAP BusinessObjects BI Semantic Layer RESTful Web Service SDK („BI-SDK“)
Das BI-SDK erfordert SAP BusinessObjects BI, Version 4.1 SP2 oder höher.
Übertragung und Persistenz von semantischen Daten. In diesem Abschnitt werden bestimmte Beschränkungen für die Übertragung von
semantischen Daten aus dem BI-SDK sowie die Persistenz von semantischen Daten, die übertragen werden, beschrieben.
a.
Für jedes Auflösen einer BusinessObjects-Query, ausgenommen Caching, muss eine Runtime-Verbindung zu einer BusinessObjectsUmgebung hergestellt werden. Ein temporärer Cache ist ausschließlich zur Verbesserung der Query-Performance der Implementierung
des Semantic Layer Web Service SDK erlaubt, wenn die Zwischenspeicherung durch die Anwendung temporär, sicher und auf eine
Weise erfolgt, die eine Verwendung der Daten oder Metadaten außerhalb der Anwendung, die direkt mit dem Semantic Layer Web
Services SDK verbunden ist, nicht zulässt.
b.
Beim Aktivieren des Supports für Universen ist die Nutzung der BI-SDK-Schnittstellen für die folgenden Zwecke untersagt: (i) Crawlen
oder Indizieren des BI-SDK (oder anderer darin enthaltener oder damit verwalteter Daten oder Metadaten), (ii) Massendaten- und/oder
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Metadatenextraktion aus dem BI-SDK in ein anderes Produkt zwecks Erstellung eines neuen Erfassungssystems für diese Daten oder
Metadaten, oder (iii) Umgehung der Nutzungsbeschränkungen von SAP, um Kunden Zugriff auf die SAP-BusinessObjects-Umgebung zu
ermöglichen, ohne dass die erforderlichen Nutzungsrechte für diese Kunden erworben haben.
c.
Vorbehaltlich der Bestimmungen von Abschnitt (b) oben ist ein Nutzer berechtigt, eine beliebige BI-SDK-Schnittstelle zum Zwecke der
Extraktion und des Zwischenspeicherns von Daten oder Metadaten aus einem semantischen SAP-Produkt zu entwickeln und zu
verwenden.
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass jedes Produkt oder jede Lösung, das bzw. die aus dem BI-SDK abgerufene Daten
verwendet, beim Herstellen einer Verbindung zum BI-SDK und beim Herstellen einer Verbindung zu einem Cache mit den Ergebnissen aus
dem BI-SDK eine gültige SAP-BusinessObjects-BI-Sitzung öffnen und aufrechterhalten muss – analog einer direkten Verbindung von dem
vom Nutzer verwendeten Produkt zum BI-SDK. APIs, die es Drittanbieter-Produkten ermöglichen, eine BI-Sitzung zu öffnen und zu schließen,
sind im SAP BI Platform SDK verfügbar.
6.1.8
SAP BusinessObjects BI Semantic Layer RESTful Web Service SDK („BI-SDK“)
Das BI-SDK erfordert SAP BusinessObjects BI, Version 4.1 SP2 oder höher.
Übertragung und Persistenz von semantischen Daten. In diesem Abschnitt werden bestimmte Beschränkungen für die Übertragung von
semantischen Daten aus dem BI-SDK sowie die Persistenz von semantischen Daten, die übertragen werden, beschrieben.
d.
Für jedes Auflösen einer BusinessObjects-Query, ausgenommen Caching, muss eine Runtime-Verbindung zu einer BusinessObjectsUmgebung hergestellt werden. Ein temporärer Cache ist ausschließlich zur Verbesserung der Query-Performance der Implementierung
des Semantic Layer Web Service SDK erlaubt, wenn die Zwischenspeicherung durch die Anwendung temporär, sicher und auf eine
Weise erfolgt, die eine Verwendung der Daten oder Metadaten außerhalb der Anwendung, die direkt mit dem Semantic Layer Web
Services SDK verbunden ist, nicht zulässt.
e.
Beim Aktivieren des Supports für Universen ist die Nutzung der BI-SDK-Schnittstellen für die folgenden Zwecke untersagt: (i) Crawlen
oder Indizieren des BI-SDK (oder anderer darin enthaltener oder damit verwalteter Daten oder Metadaten), (ii) Massendaten- und/oder
Metadatenextraktion aus dem BI-SDK in ein anderes Produkt zwecks Erstellung eines neuen Erfassungssystems für diese Daten oder
Metadaten, oder (iii) Umgehung der Nutzungsbeschränkungen von SAP, um Kunden Zugriff auf die SAP-BusinessObjects-Umgebung zu
ermöglichen, ohne dass die erforderlichen Nutzungsrechte für diese Kunden erworben haben.
f.
Vorbehaltlich der Bestimmungen von Abschnitt (b) oben ist ein Nutzer berechtigt, eine beliebige BI-SDK-Schnittstelle zum Zwecke der
Extraktion und des Zwischenspeicherns von Daten oder Metadaten aus einem semantischen SAP-Produkt zu entwickeln und zu
verwenden.
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass jedes Produkt oder jede Lösung, das bzw. die aus dem BI-SDK abgerufene Daten
verwendet, beim Herstellen einer Verbindung zum BI-SDK und beim Herstellen einer Verbindung zu einem Cache mit den Ergebnissen aus
dem BI-SDK eine gültige SAP-BusinessObjects-BI-Sitzung öffnen und aufrechterhalten muss – analog einer direkten Verbindung von dem
vom Nutzer verwendeten Produkt zum BI-SDK. APIs, die es Drittanbieter-Produkten ermöglichen, eine BI-Sitzung zu öffnen und zu schließen,
sind im SAP BI Platform SDK verfügbar.
3.2. SAP BusinessObjects (Classic Solutions Model)
3.2.1
SAP BusinessObjects Enterprise
3.2.1.1
Dashboard Builder. Die Software-Komponenten, Werkzeuge und Hilfsprogramme, die mit dem Dashboard Builder bereitgestellt werden,
dürfen nur zusammen mit dem Produkt verwendet werden, mit dem sie bereitgestellt wurden. Darüber hinaus dürfen die mit Dashboard
Builder bereitgestellten Web-Intelligence-Dienstprogramme ausschließlich zur Anzeige der Analysevorlagen, die mit dem Dashboard Builder
zur Verfügung gestellt werden, verwendet werden.
3.2.1.2
SAP BusinessObjects Enterprise. Der Auftraggeber darf keine Nutzungsrechte für verschiedene Editionen von SAP BusinessObjects
Enterprise in einem einzigen Deployment kombinieren (Nutzungsrechte für BusinessObjects Enterprise Premium dürfen z. B. nicht mit
Nutzungsrechten für BusinessObjects Enterprise Professional im gleichen Deployment kombiniert werden). Der Auftraggeber darf SAP
BusinessObjects Enterprise Professional nur verwenden, um lediglich einen der SAP-BusinessObjects-proprietären (geschützten)
Berichtsformattypen (Crystal Reports, Web-Intelligence/Desktop Intelligence/BusinessObjects/Voyager) zu veröffentlichen und zu verteilen.
Web Intelligence und Desktop Intelligence werden in diesem Zusammenhang als ein einziges proprietäres Berichtsformat angesehen. Wenn
der Auftraggeber mehr als einen Berichtsformattyp veröffentlichen und verteilen möchte, muss er SAP BusinessObjects Enterprise Premium
erwerben. Wenn der Auftraggeber ungeachtet des Vorstehenden von einem kombinierten BusinessObjects- und Web-IntelligenceDeployment zu BusinessObjects Enterprise wechselt, ist er berechtigt, in diesem Deployment sowohl BusinessObjects- als auch WebIntelligence-Berichtstypen zu nutzen. SAP BusinessObjects Enterprise beinhaltet ein Runtime-Nutzungsrecht für das SAP BusinessObjects BI
Semantic Layer RESTful Web Service SDK („BI-SDK“) ausschließlich für den Zugriff auf semantische Daten.
3.2.1.3
SAP-BusinessObjects-Produktoptionen. Für Optionen für BusinessObjects Enterprise Professional, Crystal Enterprise Professional und
Crystal Reports Server (gemeinsam die „zugrunde liegende Anwendung“) werden Nutzungsrechte als Add-ons zu einem Deployment
eingeräumt. Optionen können Crystal Reports Explorer, Auditing, Publishing, Live Office, Integration Kits für Drittanbieteranwendungen und
andere Produkte sein, die als Optionen für eine zugrunde liegende Anwendung bestimmt sind. Wenn sowohl die zugrunde liegende
Anwendung als auch die Optionen auf Basis der CPU-Metrik erworben werden, müssen Anzahl und Typ der Nutzungsrechte für Optionen mit
Anzahl und Typ der Nutzungsrechte für die zugrunde liegende Anwendung in dem Deployment, in dem die Optionen verwendet werden,
übereinstimmen.
3.2.1.4
Web Intelligence Interactive Viewing. Mit den Schlüsselcodes für Web Intelligence Interactive Viewing werden alle Funktionen des WebIntelligence-Vollprodukts aktiviert. Web Intelligence Interactive Viewing wird jedoch unter einer beschränkten Lizenz bereitgestellt und darf
daher nicht zum Bearbeiten oder Erstellen von Dokumenten verwendet werden.
3.2.2
Dashboard und Visualisierung
3.2.2.1
SAP® BusinessObjects™ Dashboards Software.
Wenn der Auftraggeber Daten, die in einer in Dashboards generierten SWF-Datei (oder in einer SWF-Datei, die in ein anderes unterstütztes
Dateiformat exportiert wurde, z. B. PDF, AIR, PPT) enthalten sind, aktualisiert, veröffentlicht, im Push-Verfahren sendet oder anderweitig
verändert, muss er „Lese“-Nutzungsrechte für jeden Nutzer erwerben, der das Dashboard einsehen kann. Dashboard-Leserechte sind in den
„User License"-Lizenzmetriken von SAP Crystal Server und BusinessObjects BI, Edge Edition enthalten und entsprechen diesen. Die
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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Dashboard-Leserechte sind in SAP Crystal Dashboard Design enthalten, beschränken sich jedoch auf SWF-Dateien mit maximal zwei
Verbindungen.
3.2.3
SAP BusinessObjects Enterprise Information Management Solutions
3.2.3.1
SAP BusinessObjects Data Services, SAP BusinessObjects Data Integrator und SAP BusinessObjects Data Quality Management Software.
Wenn der Auftraggeber für den Zugriff auf Unternehmensdatenquellen wie z. B. Anwendungspakete, Datenbanken oder Produkte für den
Aufbau der Technologieinfrastruktur Nutzungsrechte für Data Services, Data Integrator oder Data Quality Management einrichten möchte,
muss er einzelne Nutzungsrechte für Schnittstellen erwerben, z. B. für Application Interface, Database Interface, JMS Technology Interface
oder Salesforce.com Technology Interface. Referenzdaten sind nicht enthalten; hierfür müssen gesonderte Nutzungsrechte erworben werden.
3.2.3.2 SAP BusinessObjects Data Services. Folgendes ist in jedem vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrecht für die SAP BusinessObjects Data
Services enthalten:
• Fünf (5) Definierte Nutzer für SAP BusinessObjects Data Insight (ausgenommen Nutzungsrechte, die mit einem Drittanbieterprodukt
gebündelt oder anderweitig in Kombination mit oder zur Nutzung mit einem Drittanbieterprodukt eingeräumt werden)
• Runtime-Nutzungsrecht für zwei (2) CPU-Nutzungsrechte für SAP BusinessObjects Information Steward. Die Nutzung von SAP
BusinessObjects Information Steward ist auf Cleansing Package Builder und die einfachen und erweiterten Profilerstellungsfunktionen
(Basic und Advanced Profiling) beschränkt, die in Data Insight enthalten sind.
• Jeweils ein (1) Nutzungsrecht für Real Time Transactional Processing, Data Source Web Service Access, Multi-User Team Development
und Grid Computing
• Database-Interface-Nutzungsrechte gelten für eine unbeschränkte Anzahl von Datenbanktypen:
• Salesforce.com Technology Interface
• JMS Technology Interface
3.2.4
SAP BusinessObjects Data Integrator
3.2.4.1
SAP BusinessObjects Data Integrator Starter. Die erworbene Software enthält ein Datenbank-Interface-Nutzungsrecht.
3.2.4.2
SAP BusinessObjects Data Integrator Professional. Jedes Nutzungsrecht für die Software umfasst zwei Datenbank-Interface-Nutzungsrechte.
3.2.4.3
SAP BusinessObjects Data Integrator Premium. Jedes Nutzungsrecht für die Software umfasst jeweils ein (1) Nutzungsrecht für Real Time
Transactional Processing, Data Source Web Service Access, Multi-User Team Development, Grid Computing, Salesforce.com Technology
Interface und JMS Technology Interface sowie Datenbank-Interface-Nutzungsrechte für beliebig viele Datenbanktypen.
3.2.5
SAP BusinessObjects Data Quality Management („DQM“)
3.2.5.1
SAP BusinessObjects Data Quality Management Professional. Jedes Nutzungsrecht für die Software umfasst ein Datenbank-InterfaceNutzungsrecht und ein Nutzungsrecht für SAP BusinessObjects DQM, cleansing package option für eine Sprache.
3.2.5.2
Schnittstellen-Nutzungsrechte. Voraussetzung für ein Nutzungsrecht für ein Application-, Database- oder Technology Interface (Anwendungs-,
Datenbank- oder Technologieschnittstelle) ist ein Nutzungsrecht für Data Services, Data Integrator oder Data Quality Management. Für ein
Application Interface werden Nutzungsrechte pro Anwendungsinstanz eingeräumt. „Instanz“ bedeutet hierbei, dass die Software nur für eine
spezielle Verbindung zu einer bestimmten Anwendung oder Technologie genutzt werden darf. Greift das Application Interface auf mehrere
Instanzen einer Anwendung zu, dann muss für jede Instanz ein eigenes Application-Interface-Nutzungsrecht erworben werden. Für das
Database Interface von Application Interface Unlimited, das JMS Technology Interface und das Salesforce.com Technology Interface werden
Nutzungsrechte jeweils pro Anwendungs-, Datenbank- oder Technologietyp eingeräumt (wie zutreffend). „Typ“ bedeutet eine unbegrenzte
Anzahl von Verbindungen zu der einen angegebenen Anwendung, Datenbank oder Technologie.
3.2.5.3
Data Quality Management („DQM“) SDK. Das Nutzungsrecht für Data Quality Management SDK kann (1) als eigenständige oder nicht
gebündelte Konfiguration („DQM SDK Non-Bundled Configuration”) oder (2) gebündelt mit CPU-Metrik-Nutzungsrechten für Data Services
und/oder DQM Premium („DQM SDK Bundled Configuration“) erworben werden. Bei Erwerb in der DQM SDK Non-Bundled Configuration wird
das Nutzungsrecht für das DQM SDK als Server-Nutzungsrecht eingeräumt. Bei Erwerb in der DQM SDK Bundled Configuration sind
Nutzungsrechte für das DQM SDK in den CPU-basierten Nutzungsrechten für Data Services und/oder DQM Premium enthalten, die der
Auftraggeber erworben hat, sodass eine Teilmenge der Gesamtzahl dieser vom Auftraggeber erworbenen CPU-Nutzungsrechte
ausschließlich zur Ausführung des DQM SDK genutzt werden darf, wobei die Gesamtzahl der für das DQM SDK und Data Services und DQM
Premium eingeräumten Nutzungsrechte die Gesamtzahl der erworbenen Nutzungsrechte für Data Services und DQM Premium nicht
überschreiten darf. Beispiel: Hat der Auftraggeber insgesamt sechs (6) CPU-Nutzungsrechte für Data Services und/oder DQM Premium
erworben, darf er zwei (2) CPU-Nutzungsrechte zum Ausführen des DQM SDK und die verbleibenden vier (4) CPU-Nutzungsrechte zum
Ausführen von Data Services und/oder DQM Premium nutzen oder drei (3) CPU-Nutzungsrechte zum Ausführen des DQM SDK und die
verbleibenden drei (3) zum Ausführen von Data Services und/oder DQM Premium oder alle sechs (6) CPU-Nutzungsrechte zum Ausführen
des DQM SDK nutzen.
3.2.6
SAP BusinessObjects Explorer
3.2.6.1
Mit den Schlüsselcodes für Explorer in Verbindung mit SAP BusinessObjects Enterprise Professional (für Enterprise Reporting) werden alle
Funktionen des Web-Intelligence-Produkts entsperrt. Diese Web-Intelligence-Funktionen dürfen nur von SAP BusinessObjects Explorer
verwendet werden.
3.2.6.2
SAP BusinessObjects Explorer (Datenauswertungskomponente). SAP BusinessObjects Explorer (Datenauswertungskomponente) umfasst
SAP BusinessObjects Data Integrator Premium und SAP BusinessObjects Enterprise. Die Nutzung durch den Auftraggeber ist wie folgt
beschränkt:
• Data Integrator Premium und BusinessObjects Enterprise dürfen nur in Verbindung mit SAP BusinessObjects Explorer
(Datenauswertungskomponente) verwendet werden.
• Data Integrator Premium darf nicht auf demselben Blade-Server installiert werden wie SAP NetWeaver BWA.
• Data Integrator Premium darf nicht für Standalone-ETL-Projekte (Extrahieren, Transformieren und Laden) genutzt werden.
• Der Auftraggeber ist ausschließlich zur Nutzung der folgenden Funktionen von SAP BusinessObjects Enterprise berechtigt: (a) Central
Management Console (CMC), (b) Authentifizierung von Drittanbietern, (c) Auswertung von BWA-basierten Indizes mit Explorer, (d) Central
Configuration Manager und (e) Import-Assistent.
3.2.7
SAP-BusinessObjects-Lösungen für den Mittelstand (SME = Small and Medium Size Enterprises)
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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3.2.7.1
SAP BusinessObjects Edge BI (Edge BI). Für SAP BusinessObjects Edge BI mit Nutzungsrechten auf der Grundlage von Definierten SAPNutzern gilt eine Obergrenze von 250 Nutzern pro Server. Edge BI beinhaltet die Veröffentlichung an bis zu 1000 Empfänger. Für die
Standalone-Nutzung von Edge BI sind keine SAP Application User erforderlich; bei Verwendung mit SAP ERP ist der SAP Business Expert
User nicht erforderlich und ein SAP Professional User ist ausreichend. Wird Edge BI als CAL (Concurrent Access License) über SAP
BusinessObjects Reseller erworben, ist die Anzahl der CALs in einem einzelnen Deployment auf 50 begrenzt. Nach dem Erwerb von CALPackages über einen SAP BusinessObjects Reseller kann der Auftraggeber genauso viele Nutzungsrechte als Definierter Nutzer für Edge BI
erwerben, wie er CALs erworben hat. Edge BI beinhaltet ein Runtime-Nutzungsrecht für das SAP BusinessObjects BI Semantic Layer
RESTful Web Service SDK („BI-SDK“) ausschließlich für den Zugriff auf semantische Daten.
3.2.7.2
SAP BusinessObjects Edge BI, Version mit Datenmanagement. SAP BusinessObjects Data Quality Professional und SAP BusinessObjects
Data Integrator Starter, die mit SAP BusinessObjects Edge BI ausgeliefert werden, dürfen nur auf einem einzigen Server (bis zu 250 Nutzer)
implementiert werden und müssen entweder (a) auf dem gleichen Server, auf dem auch das zugehörige SAP-BusinessObjects-Edge-BIProdukt implementiert ist, oder (b) auf einem separaten Server mit bis zu zwei (2) CPUs implementiert werden. SAP BusinessObjects Data
Quality Professional und SAP BusinessObjects Data Integrator Starter dürfen nur in Verbindung mit SAP BusinessObjects Edge BI und nicht
als Standalone-Produkte genutzt werden. Der Auftraggeber darf nur bis zu zwei Datenbanktypen unter den Datenbankschnittstellen nutzen,
und ihm ist nur ein (1) Zieldatenspeicher
3.2.7.3
SAP BusinessObjects Edge BI, Version mit Datenintegration. SAP BusinessObjects Data Integrator Starter, das mit SAP BusinessObjects
Edge BI ausgeliefert wird, darf nur auf einem einzigen Server (bis zu 250 Nutzer) implementiert werden und muss entweder (a) auf dem
gleichen Server, auf dem auch das zugehörige SAP BusinessObjects-Edge-Series-Produkt implementiert ist, oder (b) auf einem separaten
Server mit maximal zwei CPUs implementiert werden. SAP BusinessObjects Edge BI, Version mit Datenintegration und SAP BusinessObjects
Data Integrator Starter dürfen nur in Verbindung mit SAP BusinessObjects Edge BI und nicht als Standalone-Produkte genutzt werden. Der
Auftraggeber darf nur bis zu zwei Datenbanktypen unter den Datenbankschnittstellen nutzen, und ihm ist nur ein (1) Zieldatenspeicher
gestattet. Wenn SAP BusinessObjects Data Integrator Starter mit SAP BusinessObjects Edge Rapid Marts genutzt wird, darf es auf einem
Server mit bis zu vier (4) CPUs implementiert werden.
4.
SAP Crystal
4.1 Nutzungsrechte für alle SAP-Crystal-Produkte
4.1.1
Definitionen
4.1.1.1
Unter „SAP-Crystal-Software“ sind die folgenden Produkte zu verstehen: SAP Crystal Reports, SAP Crystal Server, SAP Crystal Reports
Server, SAP Crystal Dashboard Design, SAP Crystal Presentation Design, SAP Crystal Interactive Analysis und Xcelsius Engage Server.
4.1.1.2
„Desktop-SAP-Crystal-Software“ bezeichnet alle SAP-Crystal-Produkte mit Ausnahme von SAP Crystal Server und SAP Crystal Reports
Server.
4.1.1.3
„Connected Presentation“ bezeichnet eine mit SAP Crystal Dashboard Design Personal Edition, SAP Crystal Dashboard Design Departmental
Edition oder Xcelsius Engage Server erstellte SWF-Datei, die die in dieser SWF-Datei (oder in einer in ein anderes unterstütztes Dateiformat
[z. B. PDF, AIR oder PPT] exportierten SWF-Datei) enthaltenen Daten aktualisiert, veröffentlicht, im Push-Verfahren sendet oder anderweitig
ändert.
4.1.1.4
„Self Contained Presentation“ bezeichnet eine mit SAP Crystal Presentation Design, SAP Crystal Dashboard Design Personal Edition, SAP
Crystal Dashboard Design, Departmental Edition oder Xcelsius Engage Server erstellte SWF-Datei, die die in dieser SWF-Datei (oder in einer
in ein anderes unterstütztes Dateiformat [z. B. PDF, AIR oder PPT] exportierten SWF-Datei) enthaltenen Daten nicht aktualisiert,
veröffentlicht, im Push-Verfahren sendet oder anderweitig ändert.
4.1.2
Nutzung von SAP-Crystal-Software. Der Auftraggeber ist berechtigt, SAP-Crystal-Software zur Erbringung von Schulungs- und
Beratungsleistungen für die betreffende SAP-Crystal-Software zu nutzen, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber für jede Person, die
Empfänger dieser Schulungs- oder Beratungsleistungen ist, gesondert ein Nutzungsrecht für die betreffende SAP-Crystal-Software erworben
hat.
4.1.3
Nutzung von Desktop-SAP-Crystal-Software. Mit Ausnahme von „Connected Presentations“ und vorbehaltlich der Bestimmungen in
Abschnitt 4.2.8 darf der Auftraggeber die von der Desktop-SAP-Crystal-Software generierten Ausgabedateien (z. B. PDF-, SWF-, XLF-, WIDoder RPT-Dateien) an Dritte weitergeben – vorausgesetzt, der Auftraggeber erfüllt folgende Bedingungen:
(a)
(b)
(c)
(d)
(e)
Die Ausgabedateien sind außerhalb der Software gespeichert und verwenden die Software nicht.
Der Auftraggeber bleibt der Alleinverantwortliche in Bezug auf den Support und technische oder sonstige Unterstützung, die von den
Personen angefordert werden, die diese Ausgabedateien erhalten haben.
Der Auftraggeber verwendet den Namen, das Logo oder die Marke des Lizenzgebers oder der Software nicht ohne vorherige schriftliche
Erlaubnis von SAP.
Der Auftraggeber verteidigt und hält SAP gegenüber jeder Forderung und jedem Anspruch schadlos, die aus der Nutzung,
Vervielfältigung oder Verteilung von Ausgabedateien entstehen.
der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Endnutzer („Endnutzer“) seine Zustimmung zu Bedingungen erteilt, die im Wesentlichen den
Bestimmungen in Abschnitt 4.2.7 entsprechen
4.1.4
Nutzungsrecht für eine Schulungs-Workstation für Desktop-SAP-Crystal-Software. Wird Desktop-SAP-Crystal-Software auf einer Workstation
eingesetzt, die ausschließlich zu Schulungszwecken verwendet wird, gilt das Nutzungsrecht für die Workstation und nicht für den Definierten
Nutzer, der die Software verwendet. Für jede Schulungs-Workstation ist ein gesondertes Nutzungsrecht erforderlich.
4.1.5
Nutzung von Screenshots und Wortmarken für SAP-Crystal-Software. Der Auftraggeber ist berechtigt, unter folgenden Bedingungen
Screenshots und Wortmarken für SAP-Crystal-Software in Dokumenten oder Medien zu reproduzieren und weiterzugeben:
a)
b)
c)
d)
e)
Das Dokument bzw. Medium darf nicht Bestandteil von kommerziellen Schulungsmaterialien, Schulungsmaterialien von Dritten und/oder
gewinnorientierten Schulungsmaterialien sein.
Die Nutzung durch den Auftraggeber darf nicht obszön oder pornografisch und SAP, SAP-Software oder irgendeiner anderen Person
oder juristischen Person gegenüber verunglimpfend, verleumderisch oder beleidigend sein.
Die Nutzung durch den Auftraggeber darf weder direkt noch indirekt eine Förderung, Assoziierung oder Befürwortung des Produkts oder
Services des Auftraggebers durch SAP implizieren.
Der Auftraggeber darf den Screenshot nicht in vergleichender Werbung verwenden.
Der Auftraggeber darf den Screenshot in keiner Weise verändern, ausgenommen durch Vergrößern, Verkleinern oder Zuschneiden.
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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f)
g)
h)
i)
j)
Der Auftraggeber darf keine Teile eines Screenshots in die Benutzungsoberfläche eines anderen Produkts einbinden.
Der Auftraggeber darf keine Screenshots verwenden, die Inhalte von Drittanbietern enthalten; es sei denn, er hat die Zustimmung des
Drittanbieters eingeholt.
Der Auftraggeber muss den folgenden Copyright-Vermerk hinzufügen: „Screenshots von SAP-Produkten wurden mit freundlicher
Genehmigung seitens SAP reproduziert.“
Wenn die Nutzung durch den Auftraggeber Verweise auf SAP-Software beinhaltet, muss der Auftraggeber den vollständigen Namen der
Software verwenden.
Der Auftraggeber darf keinen Screenshot verwenden, der eine Abbildung einer identifizierbaren Person enthält; es sei denn, er hat von
der betreffenden Person die Zustimmung dazu eingeholt.
4.2. SAP Crystal Reports, Runtime-Produkt
4.2.1
Geltungsbereich. Dieser Abschnitt gilt für das Runtime-Produkt, das in SAP Crystal Reports 2008, Crystal Reports XI, SAP Crystal Reports für
Visual Studio 2010 und SAP Crystal Reports für Eclipse enthalten ist.
4.2.2
Definitionen
4.2.2.1
Eine„Client-Anwendung“ ist eine vom Auftraggeber entwickelte Anwendung, die a) das Runtime-Produkt verwendet, b) vollständig auf dem
Gerät eines Endnutzers installiert ist, wobei die Berichterstellung auf diesem Gerät lokal durchgeführt wird, und c) dem Runtime-Produkt
wichtige und primäre Funktionen hinzufügt.
4.2.2.2
„Interne Installation“ oder „intern installieren“ bezeichnet das Installieren von Client-Anwendungen und/oder Server-Anwendungen auf einem
oder mehreren Rechnern im Unternehmen oder in der Organisation des Auftraggebers in einer Produktionsumgebung ausschließlich zu
internen Geschäftszwecken des Auftraggebers.
4.2.2.3
„Verteilung“ oder „Verteilen“ bezeichnet den Verkauf, das Leasing, die Vergabe von Nutzungsrechten für oder die Weiterverteilung von ClientAnwendungen und/oder Server-Anwendungen an Endnutzer von Dritten, die nicht dem Unternehmen oder der Organisation des
Auftraggebers angehören.
4.2.2.4
„Runtime-Produkt“ bezeichnet die für die Version spezifischen Dateien und Schnittstellen zur Anwendungsprogrammierung (Application
Programming Interfaces, APIs), die in der mit SAP Crystal Reports 2008, SAP Crystal Reports für Eclipse 2.0 und SAP Crystal Reports für
Visual Studio 2010 ausgelieferten Datei RUNTIME.TXT angegeben sind.
4.2.2.5
„Server-Anwendung“ bezeichnet eine vom Auftraggeber entwickelte Anwendung, die a) das Runtime-Produkt verwendet, b) mehr als einem
Nutzer erlaubt, das Runtime-Produkt über Middle-Tier-Anwendungen zu nutzen und c) dem Runtime-Produkt wichtige und primäre Funktionen
hinzufügt. Eine in einer Windows-Terminal-Server-Umgebung (z. B. Citrix- oder Microsoft-Remote-Desktop-Plattform) installierte ClientAnwendung ist als Server-Anwendung zu verstehen.
4.2.3
Nutzung. Der Auftraggeber darf ein einzelnes Exemplar des Runtime-Produkts zur Entwicklung von Client- und Server-Anwendungen
installieren und verwenden. Die Bestimmungen bezüglich Vertrieb und interner Installation des Produkts unterscheiden sich abhängig vom
Typ der vom durch den Auftraggeber entwickelten Anwendung, wie in den folgenden Abschnitten beschrieben.
4.2.4
Interne Installation von Client- und Server-Anwendungen. Der Lizenzgeber gewährt dem Auftraggeber ein persönliches, nicht ausschließliches
und beschränktes Nutzungsrecht zur internen Installation des Runtime-Produkts mit Client- und Server-Anwendungen.
4.2.5
Verteilung von Client-Anwendungen. Unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber alle hier enthaltenen Bedingungen, einschließlich und
ohne Einschränkung Abschnitt 4.2.7, erfüllt, gewährt ihm SAP ein persönliches, nicht ausschließliches, beschränktes Nutzungsrecht zur
Verteilung der Client-Anwendungen.
4.2.6
Verteilung von Server-Anwendungen. Unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die hier enthaltenen Bedingungen, einschließlich und
uneingeschränkt Abschnitt 4.2.7, erfüllt, gewährt SAP ihm ein persönliches, nicht ausschließliches, beschränktes Nutzungsrecht zur Verteilung
von Server-Anwendungen an Dritte. Bedingung hierfür ist, dass der Auftraggeber ein erworbenes Exemplar von Crystal Reports für jedes
Deployment der verteilten Server-Anwendung erworben hat und es sich bei der Version des Runtime-Produkts, die von dieser ServerAnwendung verwendet wird, um dieselbe Version wie die des erworbenen Crystal-Reports-Exemplars des Auftraggebers handelt.
4.2.7
Voraussetzungen für die Verteilung von Runtime-Produkten.
Bei der Verteilung von Runtime-Produkten an Dritte gemäß Abschnitt 4.2.5 oder 4.2.6 hat der Auftraggeber folgende Voraussetzungen
einzuhalten:
(a) Der Auftraggeber bleibt der Alleinverantwortliche in Bezug auf Support, Service, Upgrades und technische oder sonstige Unterstützung,
die von den Personen angefordert werden, die Exemplare des Runtime-Produkts oder Beispiel-Anwendungen erhalten haben;
(b) Der Auftraggeber verwendet den Namen, das Logo oder die Marke des Lizenzgebers oder der Software nur nach vorheriger schriftlicher
Erlaubnis von SAP;
(c) Der Auftraggeber verteidigt SAP und hält SAP schadlos gegenüber jedem Anspruch und jeder Haftung, die aus der Nutzung,
Vervielfältigung oder Verteilung des Runtime-Produkts oder der damit verbundenen Anwendung entstehen.
(d) Der Auftraggeber darf das Runtime-Produkt nicht mit allgemein verwendbaren Berichterstellungs-, Datenanalyse- oder
Berichtverteilungsprodukten oder sonstigen Produkten verteilen, die dieselben oder ähnliche Funktionen wie die von SAP angebotenen
Produkte besitzen; und
(e) Der Auftraggeber muss dafür Sorge tragen, dass der Endnutzer („Endnutzer“) seine Zustimmung zu den Bedingungen erteilt, die im
Wesentlichen den folgenden entsprechen:
Der Endnutzer verpflichtet sich, das Runtime-Produkt oder das Berichtsdateiformat (.RPT) nicht zu modifizieren, zu disassemblieren, zu
dekompilieren, zu übersetzen, anzupassen oder rückzuentwickeln;
Der Endnutzer verpflichtet sich, das Runtime-Produkt nicht an Dritte weiterzugeben oder es auf Miet- oder Timesharing-Basis oder zur
Führung eines Dienstleistungsbüros für Dritte zu verwenden;
Der Endnutzer verpflichtet sich, das Runtime-Produkt nicht zu verwenden, um ein Produkt für die Weiterverteilung zu entwickeln, das
allgemein eine Konkurrenz zu den von SAP angebotenen Produkten darstellt;
Der Endnutzer verpflichtet sich, das Runtime-Produkt nicht zu verwenden, um ein Produkt für die Weiterverteilung zu entwickeln, das das
Berichtsdateiformat (.RPT) in ein alternatives Berichtsdateiformat umwandelt, das von allgemein verwendbaren Berichterstellungs-,
Datenanalyse- oder Berichtverteilungsprodukten verwendet wird, die nicht Eigentum von SAP sind.
4.2.8
SAP UND IHRE LIEFERANTEN SCHLIESSEN JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AUS,
EINSCHLIESSLICH UND UNEINGESCHRÄNKT JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. SAP UND IHRE LIEFERANTEN HAFTEN NICHT
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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FÜR UNMITTELBARE UND MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR FOLGE-, BEGLEIT- UND DECKUNGSSCHÄDEN, FÜR SOG.
STRAFSCHADENERSATZ ODER FÜR ANDERE SCHÄDEN, DIE AUS DIESEM VERTRAG ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER
ANWENDUNG ODER DEM RUNTIME-PRODUKT ENTSTEHEN.
4.3 SAP Crystal Dashboard Design, Departmental Edition
4.3.1
Nutzung. Präsentationen, die mit der departmental edition von SAP Crystal Dashboard Design erstellt wurden, dürfen frei verteilt werden.
Mit der Departmental Edition erstellte SWF-Dateien, die ausschließlich über den Crystal Reports Connector auf Daten zugreifen, dürfen in
einen Crystal-Reports-Bericht eingebettet werden, und der daraus resultierende Bericht darf ohne zusätzlichen Erwerb von Nutzungsrechten
verteilt werden.
4.3.2
Beschränkungen. Mit der Departmental Edition generierte SWF-Dateien:
• dürfen nicht in SAP BusinessObjects Enterprise oder SAP BusinessObjects Edge implementiert werden,
• dürfen nur in SAP Crystal Reports Server oder SAP Crystal Server als Standalone-Version implementiert werden,
• dürfen nicht auf Datenquellen von SAP-Software, ausgenommen SAP BusinessOne, zugreifen;
• dürfen nicht an mehr als 100 Endnutzer verteilt werden;
„Connected Presentations“ dürfen nur für die internen Geschäftszwecke der Nutzer und nicht zum kommerziellen Verkauf oder zur
Vermietung der „Connected Presentations“ oder zu deren Überlassung im Rahmen eines Leasings verwendet werden (weder einzeln noch in
Kombination mit einem anderen Programm oder Produkt).
4.4. SAP Crystal Dashboard Design, Personal Edition
4.4.1
Nutzung. „Self Contained Presentations“, die mit der Personal Edition von SAP Crystal Dashboard Design erstellt wurden, dürfen frei verteilt
werden. Mit der Personal Edition von SAP Crystal Dashboard Design erstellte SWF-Dateien, die ausschließlich über den Crystal Reports
Connector auf Daten zugreifen, dürfen in einen Crystal-Reports-Bericht eingebettet werden, und der daraus resultierende Bericht darf ohne
zusätzlichen Erwerb von Nutzungsrechten verteilt werden.
4.4.2
Beschränkungen. Mit der Personal Edition generierte SWF-Dateien:
• dürfen nicht in SAP BusinessObjects Enterprise oder SAP BusinessObjects Edge implementiert werden,
• dürfen nur in SAP Crystal Reports Server oder SAP Crystal Server als Standalone-Version implementiert werden,
• dürfen nicht auf Datenquellen von SAP-Software, ausgenommen SAP BusinessOne, zugreifen;
„Connected Presentations“ dürfen nur für die internen Geschäftszwecke der Nutzer und nicht zum kommerziellen Verkauf oder zur
Vermietung der „Connected Presentations“ oder zu deren Überlassung im Rahmen eines Leasings verwendet werden (weder einzeln noch in
Kombination mit einem anderen Programm oder Produkt).
4.5 SAP Crystal Presentation Design
4.5.1
Nutzung. „Self Contained Presentations“, die mit einer beliebigen Edition von SAP Crystal Presentation Design erstellt wurden, dürfen frei
verteilt werden. Auftraggeber, die Inhaber von Nutzungsrechten für die Enterprise Edition von SAP Crystal Presentation Design sind, dürfen
die Software einer beliebigen Anzahl von Mitarbeitern oder Leiharbeitnehmern oder freien Mitarbeitern bereitstellen – vorausgesetzt, diese
werden direkt vom Auftraggeber beschäftigt. Dieses Nutzungsrecht geht nicht über die Unternehmenskörperschaft des Auftraggebers hinaus
und schließt alle Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen des Auftraggebers aus.
4.5.2
Beschränkungen. Die Student Edition von SAP Crystal Presentation Design darf nur von Vollzeit- oder Teilzeitschülern bzw. -studierenden
einer weiterführenden Schule oder Hochschule genutzt werden.
4.6 SAP Crystal Server
4.6.1
Geltungsbereich. Dieser Abschnitt gilt für SAP Crystal Reports Server und SAP Crystal Server. In diesem gesamten Abschnitt bezeichnet der
Begriff „SAP Crystal Server“ beide Produkte.
4.6.2
Nutzung. SAP Crystal Reports, die SWF-Dateien enthalten, die mit der Personal Edition oder der Departmental Edition von SAP Crystal
Dashboard Design erstellt wurden und ausschließlich über den Crystal Reports Connector auf Daten zugreifen, dürfen von Nutzern, für die der
Auftraggeber User Licenses oder Concurrent Access Licenses erworben hat, eingesehen werden. Der Auftraggeber ist zur Nutzung der
mobilen Funktionen von SAP Crystal Server berechtigt.
4.6.3
Beschränkungen. Für jedes Deployment darf SAP Crystal Server nur auf einem einzigen Server installiert und genutzt werden. Der
Auftraggeber ist nicht berechtigt, das System über mehrere produktive Server hinweg zu Clustern zusammenzufassen. Der Auftraggeber darf
SAP Crystal Server nicht für den Zugriff auf Daten in SAP-Anwendungen, ausgenommen SAP Business One, verwenden.
Die folgenden Inhalte können nur unter Verwendung von User Licenses eingesehen werden:
• SAP Crystal Reports
• SAP Crystal Dashboard Design, Departmental Edition.
• SAP BusinessObjects Explorer (nur SAP Crystal Server 2011 und höher)
Der folgende Inhalt kann nur von Nutzern eingesehen werden, für die Concurrent Session Based Licenses erworben worden:
• SAP Crystal Reports
• SAP Crystal Dashboard Design, Departmental Edition (nur SAP Crystal Server 2016 oder höher)
• SAP BusinessObjects Explorer (nur SAP Crystal Server 2016 oder höher)
Die folgenden Integration Kits enthalten keine Nutzungsrechte für die Nutzung mit SAP Crystal Server:
• SAP BusinessObjects Integration, Version für PeopleSoft-Enterprise-Anwendungen
• SAP BusinessObjects Integration, Version für JD-Edwards-EnterpriseOne-Anwendungen
• SAP BusinessObjects Integration, Version for Siebel Software
• SAP BusinessObjects Integration, Version für Oracle-E-Business-Suite-Anwendungen
• SAP BusinessObjects Integration, Version für SAP Solutions
SAP Crystal Server beinhaltet ein Runtime-Nutzungsrecht für das SAP BusinessObjects BI Semantic Layer RESTful Web Service SDK („BISDK“) ausschließlich für den Zugriff auf semantische Daten.
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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Jedes Nutzungsrecht für Definierte Nutzer mit Bezug auf SAP Crystal Server 2016 (oder höher) beinhaltet ein (1) Nutzungsrecht als
Definierter Nutzer für SAP Crystal Reports für ein (1) Nutzungsrecht als Definierter Nutzer für SAP Crystal Dashboard Design, Departmental
Edition.
4.6.4
SAP Crystal Server, analytics edition darf mit maximal 100 Definierten Nutzern und 250 Concurrent Sessions auf einem einzigen Server
verwendet werden. Die Nutzungsrechte gelten für die folgenden Runtime-Software: (i) SAP IQ, das entweder auf dem gleichen Server wie
Crystal Server oder auf einem separaten Server mit maximal 16 Cores implementiert werden darf, und (ii) Data Integrator, Edge Edition, das
auf dem gleichen Server wie Crystal Server oder auf einem separaten Server mit maximal 6 Cores implementiert werden darf, sowie (iii) eine
(1) Concurrent Session License für SAP PowerDesigner DataArchitect Edge Edition.
Für die Nutzung der Runtime-Software bestehen die folgenden Beschränkungen: Data Integrator, Edge Edition (i) enthält nicht die
Komponente Text Data Processing und (ii) kann eine Verbindung zu vorhandenen CMS-Repositorys, die sich auf einem separaten Server in
der IT-Landschaft des Auftraggebers befinden, herstellen und diese Repositorys nutzen, darf aber Daten aus beliebig vielen SAPDatenquellen nur in die enthaltene SAP-IQ-Komponente laden und nur maximal zwei Datenbanktypen über die Datenbankschnittstellen
verwenden.
Die Nutzung der SAP-IQ-Runtime-Software ist auf den Zugriff durch und über SAP Crystal Server beschränkt.
SAP Crystal Server, Analytics Edition beinhaltet ein Runtime-Nutzungsrecht für das SAP BusinessObjects BI Semantic Layer RESTful Web
Service SDK („BI-SDK“) ausschließlich für den Zugriff auf semantische Daten.
4.7 Xcelsius Engage Server
4.7.1
Nutzung. „Self Contained Presentations“, die mit Xcelsius Engage Server erstellt wurden, können frei verteilt werden. Eine „Connected
Presentation“, die die Daten ausschließlich über den Crystal Reports Connector empfängt und in einen Crystal-Reports-Bericht eingebettet ist,
wird als „Self Contained Presentation“ betrachtet.
4.7.2
Beschränkungen. Mit Xcelsius Engage Server generierte SWF-Dateien können nicht in SAP BusinessObjects Enterprise oder SAP
BusinessObjects Edge implementiert werden.
„Connected Presentations“ dürfen nur für die internen Geschäftszwecke der Nutzer und nicht zum kommerziellen Verkauf oder zur
Vermietung der „Connected Presentations“ oder zu deren Überlassung im Rahmen eines Leasings verwendet werden (ob allein oder in
Kombination mit einem anderen Programm oder Produkt).
4.8. SAP Crystal Reports Server OEM Embedded
4.8.1
5.
SAP Crystal Reports Server OEM Embedded („CRSE“) darf nur auf einem einzelnen Server installiert und genutzt werden, unabhängig davon,
ob die Software auf User- oder Server-Basis erworben wurde. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das System über mehrere produktive
Server hinweg zu Clustern zusammenzufassen. Der Auftraggeber darf CRSE nicht für den Zugriff auf Daten in SAP-Anwendungen
verwenden.
Ergänzungsprodukte
5.1. Referenzdaten
Für Referenzdaten (Adressdaten, Geodaten etc.), die in Data-Quality- und Data-Services-Produkten zur Verfügung gestellt werden
(„Referenzdaten“ oder „Content“), gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
5.1.1
• Referenzdaten, zugehörige Dokumentationen und alle damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum liegen jederzeit SAP und (ggf.)
den Lizenzgebern von SAP.
• Auftraggebern ist es untersagt, die Daten weiterzuverkaufen. Referenzdaten dürfen nicht in Servicebüroumgebungen verwendet werden. In
bestimmten Fällen sind für die Nutzung durch ein verbundenes Unternehmen gesonderte Nutzungsrechte erforderlich (siehe hierzu
sämtliche Beschränkungen für bestimmte Referenzdaten unter „Pass-Through Terms für Referenzdaten“, die dem vorliegenden Dokument
als Anlage 5 angefügt sind und Bestandteil der Bedingungen für die Nutzung dieser Referenzdaten durch den Auftraggeber sind).
• Referenzdaten dürfen nur zusammen mit den Data-Quality- und/oder Data-Services-Produkten von SAP genutzt werden; die Nutzung von
Referenzdaten setzt ein unbefristetes Nutzungsrecht für Data-Quality- und Data-Services-Produkte von SAP voraus.
• Referenzdaten dürfen nicht für die Entwicklung von Mailinglisten, Datenbanken oder anderen Ableitungen verwendet werden, wohl aber,
um bestehende Mailinglisten oder Datenbanken eines Endnutzers zu bereinigen.
• Referenzdaten werden von Zeit zu Zeit aktualisiert. Es darf nur die aktuelle Version der jeweiligen Referenzdaten verwendet werden.
• SAP ist berechtigt, in Referenzdaten über ein Software-Hilfsprogramm ein Verfahren für zeitliche Begrenzungen einzusetzen, um die
Nutzung veralteter Referenzdaten zu unterbinden.
• Drittanbieter von SAP haften gegenüber Endnutzern oder Dritten nicht für Folgen, die aus der Verwendung der Referenzdaten oder
Services, die in Zusammenhang mit der Referenzdatenverwendung in Anspruch genommen werden, durch den Auftraggeber entstehen.
• Von SAP werden im Rahmen dieses Vertrags keine Content-Aktualisierungen bereitgestellt, außer insoweit, als die Drittanbieter von
Referenzdaten SAP Content-Aktualisierungen zur Verfügung stellen. In keinem Fall werden für die Referenzdaten, für die hiermit
Nutzungsrechte erworben werden, Pflege- oder Supportleistungen von SAP erbracht.
• Drittanbieter von Referenzdaten sind berechtigt, während der Subskriptionslaufzeit das Recht von SAP auf die Verteilung der
Referenzdaten oder auf die Bereitstellung von Aktualisierungen zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftraggeber lediglich Anspruch auf
eine Erstattung der Vergütung für den Teil der Subskription, für den er die Referenzdaten nicht verwenden kann, sofern in den PassThrough Terms nichts anderes bestimmt ist.
• SPEZIALISIERTE PRODUKTE WIE BEISPIELSWEISE USPS DELIVERY SEQUENCE FILE – DSF2 UND RDI DÜRFEN NUR AN USBÜRGER ODER -ENTITÄTEN ZUR VERWENDUNG INNERHALB DER USA VERKAUFT WERDEN.
• Ungeachtet anderslautender Bestimmungen dieses Vertrags darf der Partner keine markenrechtlichen Hinweise und
Urheberrechtsvermerke, die von SAP oder deren Lizenzgeber stammen und sich in USPS-Referenzdaten befinden, entfernen, oder
derartige Produkte oder Referenzdaten als seine eigenen ausweisen.
• Der Partner darf keine USPS-Referenzdaten unter seinem eigenen Markenzeichen vertreiben.
• USPS-Referenzdaten dürfen nur in den USA verkauft werden und sind außerhalb der USA nicht verfügbar.
• Vertragsgemäß darf der Partner die Adressverzeichnisse nur insoweit weiterlizenzieren, als der Lizenzgeber sie seinen OEM-Partnern
allgemein verfügbar macht und nicht das Recht verliert, Nutzungsrechte für die zugrunde liegende Technologie von Drittanbietern zu
vergeben.
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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5.1.2
Nutzungsrechtsinformationen
• Da Referenzdaten auf der Basis eines Subskriptionsmodells verkauft werden, wird keine jährliche Pflegevergütung berechnet, und SAP
erbringt für diese Produkte keine Pflege- oder Support-Leistungen – außer insoweit, als SAP von der Content-Quelle der Referenzdaten
Content-Aktualisierungen erhält.
• Die Subskriptionsgebühren können Gebühren von nationalen oder internationalen Postbehörden oder von anderen Datenanbietern
enthalten.
• Die Anfangslaufzeit der Subskription beträgt 12 (zwölf) Kalendermonate, gerechnet ab dem Datum des Inkrafttretens.
• Automatische Verlängerungen erfolgen je nach Verfügbarkeit des erworbenen Referenzdaten entsprechend der aktuellen SAP Preis- und
Konditionenliste auf jährlicher Basis und werden gemäß den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Preisen und Bedingungen bearbeitet und
in Rechnung gestellt. Nach der Anfangslaufzeit kann dieses subskriptionsbasierte Nutzungsrecht durch jede der Parteien unter Einhaltung
einer Frist von 90 Tagen vor Beginn der nächsten Verlängerungslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Jede Kündigung muss der
betroffenen Partei in schriftlicher Form übermittelt werden und wird zum Ende der jeweiligen Anfangs- bzw. Verlängerungslaufzeit wirksam,
innerhalb der SAP die Kündigungsmitteilung erhält.
5.1.3
Die Gesamthaftung von SAP für Schäden jedweder Art oder Natur, die in irgendeiner Weise auf die erworbenen Referenzdaten zurückgehen
oder mit ihnen zusammenhängen, übersteigt in keinem Fall die jährliche Subskriptionsgebühr, die in dem Zwölf-(12)-Monats-Zeitraum vor dem
Datum der Anspruchserhebung entrichtet wurde.
6.
Produkte des Datenbank- und Technologie-Portfolios (mit Ausnahme von SAP HANA)
6.1
Die erworbene Software kann bestimmte Open-Source-Komponenten von Drittanbietern und/oder sonstige Komponenten zum kostenlosen
Download (zusammen als „Komponenten zum kostenlosen Download“ bezeichnet) enthalten. Weitere Hinweise über Komponenten zum
kostenlosen Download finden Sie unter http://www.sap.com/sybase-thirdpartylegal.
6.2
Produktversionen, die auf dem SAP Service Marketplace als „Frühere Versionen“ ausgewiesen sind, dürfen nur von Auftraggebern
heruntergeladen und/oder genutzt werden, die Sybase-Kunden sind oder waren und Nutzungsrechte für die jeweilige frühere Version der
Software besitzen oder besaßen, die sie herunterladen und/oder nutzen möchten.
6.3
DB2-Runtime-Datenbank in bestimmten Sybase-Nutzungsrechtsszenarien. Ungeachtet gegenteiliger Aussagen kann für die Afaria-DMSoftware, sofern im Rahmen dieses Vertrags erworben, neben einer ggf. erworbenen Runtime-Datenbank ein zusätzliches Datenbankprodukt
erforderlich sein. Der Vertrag beinhaltet kein Recht zur Nutzung eines anderen Datenbankprodukts als des in ihm angegebenen. SAP gibt
keine Zusicherung und übernimmt keine Gewähr hinsichtlich Nutzungsrechtsbestimmungen oder hinsichtlich des Betriebs von
Datenbankprodukten, die der Auftraggeber direkt von einem Drittanbieter erworben hat. Der Auftraggeber ist verantwortlich für den Support
und die Pflege jeglicher von einem Drittanbieter erworbenen Datenbankprodukte. SAP übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung.
6.4
SAP Adaptive Server Platform - OEM. Die Gesamtzahl der erworbenen Cores entspricht der kumulativen Gesamtzahl der Cores, auf denen
die gesamte in der SAP Adaptive Server Platform OEM enthaltene Software installiert und verwendet werden kann.
6.5
SAP ASE, Edge Edition, erweiterte Version. SAP ASE, Edge Edition, erweiterte Version darf nur auf einem Server mit maximal acht (8) Cores
eingesetzt werden und beinhaltet ein beschränktes Runtime-Nutzungsrecht für SAP Replication Server, Premium Edition für die Nutzung
ausschließlich in Verbindung mit SAP ASE, Edge Edition, erweiterte Version und nur zu Wiederherstellungszwecken in Notfällen (DesasterRecovery). Das eingeschränkte Runtime-Nutzungsrecht für SAP Replication Server, Premium Edition beinhaltet Nutzungsrechte für SAP ASE
Edge Edition, die ausschließlich in Verbindung mit dem enthaltenen SAP Replication Server genutzt werden dürfen.
6.6
SAP Replication Server und SAP Replication Server Optional Add-ons
6.6.1
SAP Replication Server, Premium Edition. Wenn SAP Replication Server, Premium Edition als einzelne Softwareposition im Rahmen dieses
Softwarevertrags erworben wird oder als Runtime-Version in einer anderen hiermit erworbenen Softwareposition enthalten ist, darf es nur mit
der SAP-ASE-Datenbank (sofern für diese Nutzungsrechte erworben wurden) genutzt werden oder mit einer alternativen Datenbank, sofern
die erforderliche Datenbankoption erworben wurde. Die Nutzung anderer Datenbank-Produkte (unabhängig davon, ob vom Auftraggeber im
Rahmen des Vertrags oder separat erworben) durch oder über SAP Replication Server ist strengstens untersagt.
6.6.2
SAP Replication Server. Beinhaltet die zu SAP-Sybase-SQL-Anywhere-Datenbank, die nur als Metadaten-Repository für die ReplicationServer-Software (sofern erworben) und für die SQL-Syntaxanalyse genutzt werden darf.
6.7
SAP Event Stream Processor und Adapter. Wie in allen anderen Fällen auch muss der Auftraggeber, um die erworbene Software mit einem
Softwareprodukt eines Drittanbieters integrieren oder anderweitig nutzen zu dürfen, zuerst die entsprechenden Nutzungsrechte vom
betreffenden Drittlizenzgeber (oder von einem seiner autorisierten Vertriebspartner) erwerben. SAP darf diesen Unternehmen (sofern sie
Lizenzgeber der erworbenen Software gegenüber SAP oder deren Muttergesellschaft, der SAP SE, sind) den Firmennamen, die Anschrift und
die Lizenzmetrik bzw. das Nutzungsvolumen des Auftraggebers mitteilen, um sie dabei zu unterstützen, die Einhaltung vorstehenden Satzes
seitens des Auftraggebers zu überprüfen.
6.8
SQL Anywhere OEM Edition. SQL Anywhere OEM Edition wird dem Partner nur für die interne Nutzung zum Zweck der Integration von SQLAnywhere-Komponenten für die Verwendung mit Partnerprodukten zur Verfügung gestellt.
6.9
SAP SQL Anywhere Advanced Edition OEM (Core). Erfolgt der Erwerb auf der Basis einer „Core“-Metrik, werden mit den
Softwarenutzungsrechten auch Nutzungsrechte für folgende SQL-Anywhere-Client-Software erworben: (i) Datenbankschnittstellendateien von
SQL Anywhere, (ii) Interactive SQL, (iii) Sybase (oder SQL) Central, (iv) SQL Anywhere Console Utility und/oder (v)
Datenbankdienstprogramme von SQL Anywhere.
6.10
SAP SQL Anywhere Workgroup, Edge Edition OEM (Core). Erfolgt der Erwerb auf der Basis einer „Core“-Metrik, werden mit den
Softwarenutzungsrechten auch Nutzungsrechte für folgende SQL-Anywhere-Client-Software erworben: (i) Datenbankschnittstellendateien von
SQL Anywhere, (ii) Interactive SQL, (iii) Sybase (oder SQL) Central, (iv) SQL Anywhere Console Utility und/oder (v)
Datenbankdienstprogramme von SQL Anywhere.
6.11
SAP SQL Anywhere Workgroup, Edge Edition OEM. SAP SQL Anywhere Workgroup, Edge Edition (i) darf ausschließlich auf einem einzigen
Server mit maximal acht (8) Cores genutzt werden und (ii) beinhaltet SQL Anywhere Monitor, ausschließlich zur nicht produktiven Nutzung.
6.12
SAP PowerDesigner. Beinhaltet die SAP-SQL-Anywhere-Datenbank, die nur als Metadaten-Repository für SAP PowerDesigner genutzt
werden darf.
6.13
SAP IQ, Edge Edition darf nur auf einem Server mit maximal acht (8) Cores implementiert werden. Unabhängig von der Anzahl an Cores, für
die Nutzungsrechte erworben wurden, darf SAP IQ, Edge Edition für Datenbanken mit einer Größe von bis zu einem (1) TB genutzt werden.
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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6.14
IoT Foundation for SAP HANA. Die folgende Runtime-Software ist (mit den entsprechenden Nutzungsbeschränkungen) inbegriffen:
•
64 GB Speicher für SAP HANA, Smart Data Streaming Option
•
256 GB für SAP HANA, Dynamic Tiering
•
ein (1) Knoten von SAP HANA Vora
•
Remote Data Sync
•
IoT SIM Management
•
Dynamic Edge Processing, beschränkt auf die Transformation von Edge-Daten, die Verarbeitung von Sensordaten und die
automatische Prüfung der Datenintegrität
6.15
IoT Client for SAP HANA. Die folgende Runtime-Software ist (mit den entsprechenden Nutzungsbeschränkungen) inbegriffen:
•
ein (1) Gerät mit SAP SQL Anywhere Database und Sync Client
•
Streaming Lite
•
Plant Connectivity
6.16
SAP HANA Vora, Standard Edition. Die Nutzung ist auf die folgenden SAP-HANA-Vora-Funktionen beschränkt:
• Partitionierung / Distributed Joins
• Spark-Integration
• HANA-Integration
• Hierarchiebearbeitung
• Währungsumrechnung
• Vora-Tools
• Vora-Manager
• Sicherheit
7.
Mobiler Betrieb
7.1
Die erworbene Software kann bestimmte Open-Source-Komponenten von Drittanbietern und/oder sonstige Komponenten zum kostenlosen
Download (zusammen als „Komponenten zum kostenlosen Download“ bezeichnet) enthalten. Weitere Hinweise über Komponenten zum
kostenlosen Download finden Sie unter http://www.sap.com/sybase-thirdpartylegal.
7.2
Produktversionen, die auf dem SAP Service Marketplace als „Frühere Versionen“ ausgewiesen sind, dürfen nur von Auftraggebern
heruntergeladen und/oder genutzt werden, die Sybase-Kunden sind oder waren und Nutzungsrechte für die jeweilige frühere Version der
Software besitzen oder besaßen, die sie herunterladen und/oder nutzen möchten.
SAP-Software, die sich mobil nutzen lässt, kann eine zusätzliche Komponente erfordern, die vom Mobile-App-Store eines Drittanbieters
heruntergeladen werden muss.
7.3
Afaria Device Management (Afaria DM)
7.3.1
Die Afaria-DM-Nutzungsrechte gelten für folgende Komponenten: Afaria Multi-Tenant Enterprise Server, Afaria Class A Client, Afaria Class B
Client.
7.3.2
Afaria DM beinhaltet ein Runtime-Nutzungsrecht für die SAP-SQL-Anywhere-Datenbank. SAP SQL Anywhere darf ausschließlich mit Afaria
DM genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung von SAP SQL Anywhere erfordert ein vollständiges Nutzungsrecht für SAP
Adaptive Service Enterprise oder SAP Adaptive Server Platform.
7.4
SAP Enterprise Integration for Mobile Apps Software (SAP-Enterprise-Integration-Software für mobile Apps).
7.4.1
Die SAP-Enterprise-Integration-Software für mobile Apps kann eine zusätzliche Komponente erfordern, die vom Mobile-App-Store eines
Drittanbieters heruntergeladen werden muss. Jede zusätzliche Komponente unterliegt dem betreffenden Softwarenutzungsvertrag. Die
erworbene SAP-Enterprise-Integration-Software für mobile Apps beinhaltet ein Runtime-Nutzungsrecht für SAP Mobile Platform („Mobile
Platform“). Die Mobile Platform darf ausschließlich mit der erworbenen SAP-Enterprise-Integration-Software für mobile Apps genutzt werden.
Für jegliche weitere Nutzung von Mobile Platform werden zusätzliche Nutzungsrechte benötigt. Für Einzelanwendungen gelten darüber hinaus
folgende Bedingungen:
7.4.2
SAP Mobile Inclusive Banking, SAP Mobile Consumer Payments, SAP Omnichannel Banking, digital commercial option, SAP Omnichannel
Banking, digital retail option. Die genannten mobilen Apps beinhalten ein Runtime-Nutzungsrecht für SAP Mobile Platform („Mobile Platform“).
Mobile Platform darf ausschließlich mit der jeweils erworbenen mobilen App genutzt werden. Für jegliche weitere Nutzung von Mobile Platform
werden zusätzliche Nutzungsrechte benötigt. Für die Erweiterungen der erworbenen mobilen App kann Runtime Mobile Platform verwendet
werden, sofern die Erweiterungen des Auftraggebers mit dem vorgesehenen Zweck der erworbenen App im Einklang stehen.
7.4.3
SAP Mobile Platform. Jedes Nutzungsrecht für SAP Mobile Platform gilt auch für SAP NetWeaver Gateway. Jeder SAP-Mobile-PlatformNutzer hat das Recht zur Nutzung des mit der SAP Mobile Platform bereitgestellten SAP NetWeaver Gateway, und zwar ausschließlich zu
dem Zweck, (1) mobile SAP-Anwendungen, die auf der SAP Mobile Platform unterstützt werden und für die der Auftraggeber vertragsgemäß
Nutzungsrechte auf Einzelnutzerbasis erworben hat, mit der vertragsgemäß erworbenen Software und/oder Drittsoftware zu koppeln,
und/oder (2) mobile Anwendungen, die Eigentum des Auftraggebers sind oder für die dieser Nutzungsrechte erworben hat, mit der
vertragsgemäß erworbenen Software und/oder Drittsoftware über SUP zu koppeln.
7.4.3.1
Jede referenzierte SAP Mobile Platform beinhaltet ein Runtime-Nutzungsrecht für die SAP-ASE-Datenbank. SAP ASE darf ausschließlich mit
den referenzierten SAP Mobile Platforms genutzt werden. Für jegliche weitere Nutzung von SAP ASE wird ein zusätzliches Nutzungsrecht
benötigt.
7.5
SAP Mobile Platform, Consumer Edition. Jedes Nutzungsrecht für SAP Mobile Platform, Consumer Edition gilt auch für SAP NetWeaver
Gateway. Jede Komponente, die SAP Mobile Platform, Consumer Edition umfasst, unterliegt den im Dokument über die
Softwarenutzungsrechte dargelegten Bestimmungen. Jeder Nutzer von SAP Mobile Platform, Consumer Edition hat das Recht zur Nutzung
des mit der SAP Mobile Platform, Consumer Edition bereitgestellten SAP NetWeaver Gateway, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, (1)
mobile SAP-Anwendungen, die auf der SAP Mobile Platform, Consumer Edition unterstützt werden und für die der Auftraggeber
vertragsgemäß Nutzungsrechte auf Einzelnutzerbasis erworben hat, mit der vertragsgemäß erworbenen Software und/oder Drittsoftware zu
koppeln, und (2) mobile Anwendungen, die Eigentum des Auftraggebers sind oder für die dieser Nutzungsrechte erworben hat, mit der
vertragsgemäß erworbenen Software und/oder Drittsoftware über die SAP Mobile Platform zu koppeln. Der Auftraggeber darf jedem Nutzer
von SAP Mobile Platform, Consumer Edition für den er Nutzungsrechte erworben hat, das Recht zur Erstellung einer unbegrenzten Anzahl
von Anwendungsverbindungen erteilen, wobei es nicht erforderlich ist, für einen Nutzer von SAP Mobile Platform, Consumer Edition auch ein
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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Nutzungsrecht als Definierter SAP-Nutzer zu erwerben. Ferner dürfen Nutzungsrechte als Nutzer von SAP Mobile Platform, Consumer Edition
nur für eine Einzelperson erworben werden, die Anwendungsverbindungen ausschließlich im eigenen Namen (und nicht in Verbindung mit
ihrem Beschäftigungsverhältnis oder im Auftrag anderer natürlicher und/oder juristischer Personen) herstellt.
7.5.1
SAP Mobile Platform, Consumer Edition beinhaltet ein Runtime-Nutzungsrecht für die SAP-ASE-Datenbank. SAP ASE darf ausschließlich mit
SAP Mobile Platform, Consumer Edition genutzt werden. Für jegliche weitere Nutzung von SAP ASE wird ein vollständiges Nutzungsrecht für
SAP ASE benötigt.
7.6
Runtime-Datenbank in bestimmten Sybase-Nutzungsrechtsszenarien. Ungeachtet gegenteiliger Aussagen kann für SAP Mobile Platform oder
Afaria DM, sofern im Rahmen dieses Vertrags erworben, neben einer ggf. erworbenen Runtime-Datenbank ein zusätzliches
Datenbankprodukt erforderlich sein. Der Vertrag beinhaltet kein Recht zur Nutzung eines anderen Datenbankprodukts als des in ihm
angegebenen. SAP gibt keine Zusicherung und übernimmt keine Gewähr hinsichtlich Nutzungsrechtsbestimmungen oder hinsichtlich des
Betriebs von Datenbankprodukten, die der Auftraggeber direkt von einem Drittanbieter erworben hat. Der Auftraggeber ist verantwortlich für
den Support und die Pflege jeglicher von einem Drittanbieter erworbenen Datenbankprodukte. SAP übernimmt diesbezüglich keinerlei
Verantwortung.
8.
SAP HANA
8.1 Definitionen
8.1.1
Datenquellen. Softwareprodukte und/oder Datenbankinstanzen, für die der Auftraggeber Nutzungsrechte erworben hat.
8.1.2
ASP-Service. Anwendungsservices, die von einem Partner erbracht werden, der Endnutzern den Remote-Zugriff gestattet oder ihnen
anderweitig ermöglicht, Software in Kombination mit Partnerprodukten zu verwenden, die auf Hardware installiert sind, die vom Partner
besessen oder kontrolliert und von ihm in jedem Fall über ein privates Netzwerk oder über das Internet betrieben werden. ASP-Services
können die Bereitstellung von Services für Administration, Installation, Redundanz, Sicherungen und technischen Support umfassen,
entsprechend den Erfordernissen für das Deployment und das Management der Software.
8.2 Branding; Drittanbieter-Datenbank; Java Virtual Machine.
Die folgenden Sonderbedingungen gelten für alle im Rahmen des Vertrags erworbenen Editionen von SAP HANA.
8.2.1
Weder der Auftraggeber noch ein Drittanbieter darf SAP HANA unter eigenem Markenzeichen vertreiben oder umbenennen.
8.2.2
SAP HANA kann nur auf Daten zugreifen, die von Partnerprodukten erstellt oder verwendet werden. Ungeachtet des Vorstehenden greift
SAP HANA weder direkt noch indirekt noch in anderer Weise auf eine Runtime-Datenbank von Drittanbietern zu, die vom Lizenzgeber, seinen
verbundenen Unternehmen oder einem seiner Wiederverkäufer oder Distributoren erworben wurde.
8.2.3
SAP Java Virtual Machine („JVM“) kann zusammen mit SAP HANA bereitgestellt werden. Mit Ausnahme von SAP HANA darf keine andere
Software direkt auf JVM zugreifen. JVM darf ausschließlich auf Allzweck-Desktop-Computern und -Servern eingesetzt werden. „AllzweckDesktop-Computer und -Server“ bezeichnet Computer, (einschließlich Desktop- und Laptop-Computern), oder Server, die von Endnutzern für
allgemeine Computing-Funktionen (wie E-Mail, allgemeines Internet-Surfen, Produktivitätstools der Office-Suite u. a.) verwendet werden. Die
Verwendung von JVM in Systemen und Lösungen, die dedizierte Funktionen bereitstellen (andere als die oben erwähnten) oder für den
Einsatz in eingebetteten oder funktionsspezifischen Softwareanwendungen konzipiert sind, wie beispielsweise JVM in industrielle
Steuerungssysteme eingebettet oder mit diesen gebündelt, drahtlose Mobiltelefone, drahtlose Handheld-Geräte, Auskunftsterminals, TV/STB,
Blu-ray-Geräte, Telematik-Ausrüstungen und Switching-Einheiten für die Netzwerksteuerung, Drucker und Speicherverwaltungssysteme,
sowie weitere ähnliche Systeme, ist von dieser Definition ausgeschlossen und im Rahmen der vertraglichen Nutzungsrechte nicht
vorgesehen.
8.2.4
Sofern die SAP-HANA-Nutzungsrechte für ASP-Services erworben werden, gelten für den Partner folgende Auflagen:
i.
Der Partner darf Endnutzern Remote-Zugriff auf die von SAP HANA verarbeiteten Ausgabedaten („Ausgabe“) nur über
Analysewerkzeuge oder eine andere Benutzungsoberfläche des Partnerprodukts, das in Verbindung mit der in Anlage A-1
beschriebenen Software verwendet wird, gewähren; oder
ii.
der Partner darf die Ausgabe nur asynchron und nicht in Echtzeit direkt aus der erworbenen SAP-HANA-Datenbank in flache Dateien
oder ähnliche Dateiformate exportieren und den Endnutzern Remote-Zugriff darauf gewähren, wenn die Nutzung dieser flachen Dateien
oder ähnlichen Formate weder zu einer Aktualisierung der SAP-HANA-Datenbank oder einer anderen erworbene Software führt noch
deren Verarbeitungsfunktionen auslöst.
iii.
Soweit nicht in Abschnitt 8.2.4 ausdrücklich genehmigt, darf der Partner Endnutzern weder direkt noch indirekt Zugriff auf SAP HANA
gewähren (Remote-Zugriff über die eigenen ASP-Services eingeschlossen).
8.3 Vertragliche Beschränkung von SAP HANA auf die Standalone-Nutzung
SAP HANA, OEM LEA Edition
8.3.1
a.
b.
SAP HANA, OEM LEA Edition wird als Runtime-Datenbank („HANA-Runtime-Datenbank“) für die ausschließliche Verwendung in Verbindung
mit den Partnerprodukten erworben, die im Vertrag zur Verwendung mit der HANA-Runtime-Datenbank genannt sind („HANAPartnerprodukte“), und zwar ausschließlich für die Standalone-Nutzung. Die HANA-Runtime-Datenbank kann mit einer unbegrenzten Anzahl
von Datenquellen verwendet werden, allerdings nur im Rahmen der Standalone-Nutzung (entsprechend den Vertragsbestimmungen) und des
geltenden Nutzungsvolumens. SAP HANA OEM LEA Edition umfasst die folgende Runtime-Software: SAP HANA Data Warehousing
Foundation, SAP HANA Smart Data Access und SAP Hana Smart Data Integration. Die Nutzung von SAP HANA Smart Data Integration ist
beschränkt auf die Nutzung mit SAP HANA Smart Data Access in Datenförderationsszenarios. Der Auftraggeber darf SAP HANA Smart Data
Access nutzen, um Daten aus anderen Datenquellen abzufragen, die im Rahmen des in dem jeweiligen Vertrag beschriebenen
Eingeschränkten Nutzungsrechts als für die Nutzung zulässig definiert sind, sofern das Nutzungsrecht des Endnutzers für SAP HANA OEM
LEA Edition im Hinblick auf alle jene Daten, die über SAP Smart Data Access abgefragt und mit anderen Datenquellen zusammengeführt
werden, ausreichend ist.
Die Nutzung der HANA-Runtime-Datenbank beschränkt sich auf die Kommunikation und den Datenaustausch mit HANA-Partnerprodukten
über offiziell unterstützte HANA-Runtime-Datenbankschnittstellen. Jegliches Laden, Modellieren, Auswerten und Verteilen von Daten sowie
jegliches Erstellen und Erweitern von Tabellen, die in der HANA-Runtime-Datenbank verwendet werden, muss über die HANAPartnerprodukte erfolgen. Wird die HANA-Runtime-Datenbank für die SAP BusinessObjects BI Suite verwendet, darf sie ausschließlich als
Datenbank für das Central Management Server Repository (CMS-Repository) genutzt werden und der SAP BusinessObjects Lumira-ServerKomponente zu Freigabe- und Zusammenarbeitszwecken dienen. Die HANA-Runtime-Datenbank beinhaltet ein Runtime-Nutzungsrecht für
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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c.
9.
HANA Studio, das die Verwaltung, Überwachung und das Erstellen von benutzerdefinierten Sichten ausschließlich in der HANA-RuntimeDatenbankinstanz erlaubt (mit Ausnahme benutzerdefinierter Sichten auf Daten, die auf dem SAP BusinessObjects Lumira Server
veröffentlicht werden).
Die HANA-Runtime-Datenbank umfasst zurzeit ein Runtime-Nutzungsrecht für SAP Data Integrator (“DI”) und SAP Smart Data Integration
(“SDI”), wobei die Nutzung solcher Runtime-Produkte darauf beschränkt ist, Daten aus ordnungsgemäß erworbenen Datenquellen in die
HANA-Runtime-Datenbank zu extrahieren, und zwar nur zur Unterstützung der HANA-Partnerprodukte. Sofern mit dem Lizenzgeber nicht
anders vereinbart, darf die HANA-Runtime-Datenbank nicht zusammen mit anderer SAP-HANA-Software auf derselben Installation eingesetzt
werden. Ungeachtet anderslautender Angaben in der Dokumentation umfasst die HANA-Runtime-Datenbank keinerlei Rechte, die Funktionen
von SAP Landscape Transformation Replication Server („SLT“) zu nutzen, auf sie zuzugreifen oder sie auszulösen.
Software „Repeatable Custom Solution“ („RCS“)
9.1 Nutzung und Installation der RCS erfordern eine spezifische Version (z. B. Release, Service Level Pack und/oder Enhancement Pack) einer
bestimmten SAP-Software („Basissoftware“), die zusammen mit den jeweiligen Nutzungsbedingungen von SAP unter
https://service.sap.com/rcs/availability angegeben ist, und zwar auf der Website „Strategy & Conditions“ und/oder in der Dokumentation. Dem
Auftraggeber obliegt es, die entsprechende Datenbanksoftware zu erwerben und zu installieren sowie sicherzustellen, dass das DatenbankNutzungsrecht für die Nutzung der RCS ausreichend ist.
9.2 Die RCS ist keine SAP-Standardsoftware und entspricht auf ihrem derzeitigen Stand möglicherweise nicht allen SAP-Standards, insbesondere
hinsichtlich der Sprach- oder Länderversion, der verfügbaren Version, der unterstützten Betriebssysteme oder der Datenbank. Die RCS steht nur
einer begrenzten Anzahl von SAP-Auftraggebern zur Verfügung. Der Auftraggeber hat die RCS vor ihrem Einsatz im Produktivbetrieb vollständig
zu testen.
9.3 RCS und Dokumentation werden standardmäßig in englischer Sprache bereitgestellt. Kommentare im Code werden nicht übersetzt. SAP behält
sich vor, einzelne Versionen der RCS oder der Dokumentation in weiteren Sprachen zur Verfügung zu stellen.
9.4 Die RCS-Verwendung ist Endnutzern vorbehalten, für die der Auftraggeber Nutzungsrechte als Definierter Nutzer für die Basissoftware innehat Der
Auftraggeber hat sicherzustellen, dass (i) er alle für den Betrieb der RCS benötigten Nutzungsrechte besitzt und dass (ii) in allen Systemen, in
denen die RCS installiert werden soll, das erforderliche Basissoftware-Release und die erforderlichen Support Packages verfügbar sind.
9.5 Hinsichtlich des Supports für die RCS-Software gelten eine besondere Strategie und besondere Bedingungen. SAP und der Auftraggeber
vereinbaren, dass der Support für RCS-Software entsprechend der geltenden SAP-Vereinbarung über produktspezifischen Support für RCS
geleistet wird, die auf der Website „RCS Strategy & Conditions“ unterhttps://service.sap.com/rcs/availability
einzusehen ist.
9.6 SAP ist nicht verpflichtet, im Rahmen dieses Vertrags erworbene Funktionen in SAP-Standardsoftware zu übertragen oder die Kompatibilität
zwischen der RCS und neuen Releases bzw. Versionen der Basissoftware herzustellen.
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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Anlage 4 – Pass-Through Terms für Drittanbieter-Datenbanken
SAP kann SAP-Software ausliefern, die ein Datenbankprodukt enthält, dessen Datenbank der Endnutzer nur dann verwenden darf, wenn er die
erforderliche Anzahl von Nutzungsrechten bei dem betreffenden Datenbankanbieter oder einem autorisierten Vertriebspartner erworben hat. Die
Auslieferung solcher Produkte wird dem Datenbankanbieter gemeldet.
Anlage 5 – Pass-Through Terms für Referenzdaten
USA – USPS-UNTERLIZENZVEREINBARUNGEN
1.
Beschränkte Datennutzung
1.1 USPS-zertifiziertes Adressverzeichnis für DPV und Lacslink (optional). Wenn der Auftraggeber die Sperrfunktionen der Software aktiviert hat und
die betreffenden Funktionen entsperren möchte, stimmt der Auftraggeber der Bereitstellung bestimmter Informationen zum Adresslisteneigentümer,
den Sperrsatzdetails und der Herkunft des Sperrsatzes zu (Adresslistentyp, Adresslisteneigentümer (wenn gemietet), sonstige
Nachverfolgungsinformationen usw.), wenn diese vom Lizenzgeber oder dem USPS angefordert werden.
2.
Landespezifische Einschränkungen
a.
USPS-Produkte dürfen nur in den USA verkauft werden und sind außerhalb der USA nicht verfügbar.
b.
US-ADRESSVERZEICHNIS-PRODUKTE KÖNNEN WELTWEIT VERTRIEBEN WERDEN.
c.
SPEZIALISIERTE PRODUKTE WIE BEISPIELSWEISE LACSLINK, SUITELINK, NCOALINK, DPV, USPS DELIVERY SEQUENCE FILE – DSF2
UND RDI DÜRFEN NUR AN US-BÜRGER ODER -ENTITÄTEN ZUR VERWENDUNG INNERHALB DER USA VERKAUFT WERDEN.
DIE NCOALINK-SCHNITTSTELLE KANN NUR AN PERSONEN VERTRIEBEN WERDEN, DIE VON DER USPS DIE BERECHTIGUNG
ERHALTEN HABEN, NCOALINK-DATEN ZU ERWERBEN. (HINWEIS: WIR VERTREIBEN NUR DIE NCOALINK-SCHNITTSTELLE; DIE
KUNDEN MÜSSEN DIE NCOALINK-DATEN DIREKT VOM USPS ERWERBEN UND ÜBER EINE ENTSPRECHENDE AUTORISIERUNG DURCH
DEN USPS ZUM ERWERB DIESER DATEN VERFÜGEN.)
3
USPS SUITELINK:
3.1 Die Nutzungsrechte des Auftraggebers für die CASS Certified Interface und das SuiteLink-Produkt sind strikt auf die Verwendung innerhalb der
Vereinigten Staaten von Amerika beschränkt.
3.2 Die Nutzungsrechte des Auftraggebers für die CASS Certified Interface und das SuiteLink-Produkt sind strikt auf die Optimierung von
geschäftlichen Lieferadressen in Mehrparteiengebäuden für die Verwendung auf Briefen, Briefsendungen, Postkarten, Paketen, Prospekten,
Zeitschriften, Werbesendungen, Buchsendungen und anderen gedruckten Materialien sowie anderen vom USPS zugestellten Vertriebsstücken
beschränkt.
3.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Schnittstelle oder das SuiteLink-Produkt in Unterlizenz abzugeben, zu verkaufen oder anderweitig
weiterzugeben, zu vervielfältigen oder Ableitungen daraus zu entwickeln oder vorzubereiten.
3.4 Der Auftraggeber erkennt Folgendes an:
a.
die CASS Certified Interface und das SuiteLink-Produkt werden mit Nutzungsrechten von USPS verwendet;
b.
Sie sind ein Unterlizenznehmer unter dem Nutzungsrecht, das SAP von USPS gewährt wurde, und erhalten vom Lizenzgeber kein
weiterreichendes Recht als SAP gemäß dem Nutzungsvertrag zwischen SAP und USPS.
3.5 Ihre Nutzungsrechte sind strikt auf die Verwendung des CASS Certified Interface und des SuiteLink-Produkts als Komponente der Data-Qualityoder Data-Services-Produkte von SAP beschränkt.
4
USPS NCOALINK:
4.1 Der Auftraggeber hat im Rahmen dieses Vertrags in Bezug auf die NCOALink-Schnittstelle keinerlei Rechte, die über die Nutzung dieser
Schnittstelle als Komponente der Data-Quality- und Data-Services-Produkte des Auftraggebers in Verbindung mit dem NCOALink-Datenprodukt
zum Aktualisieren einer Liste, eines Systems, einer Gruppe oder einer Sammlung von mindestens 100 eindeutigen Namen und Adressen (in
diesem Dokument als „Mailinglisten“ bezeichnet) hinausgehen, die für die Adressierung von Briefen, Briefsendungen, Postkarten, Paketen,
Prospekten, Zeitschriften, Werbesendungen, Buchsendungen und anderen gedruckten Materialien sowie für andere lieferbare Vertriebsstücke (in
diesem Dokument „Lieferungen“) verwendet werden, die vom United States Postal Service zum Zwecke der Auslieferung durch den United States
Postal Service (in diesem Dokument „USPS“) bearbeitet werden.
4.2 Der Auftraggeber hat keinerlei Rechte, ein Produkt, einen Service oder eine Schnittstelle für NCOALink oder ein ähnliches Element oder eine
ähnliche Technologie zum Kompilieren oder Führen einer Liste oder Zusammenstellung von Namen und Adressen oder ausschließlich von Namen
von Neuzugezogenen zu entwickeln oder zu verwenden oder andere Produkte oder Datenbanken oder Zusammenstellungen von Informationen
über Neuzugezogene, Adressänderungshistorien, Einwohnerlisten oder -historien oder andere Informations- oder Datenquellen, die auf
Informationen basieren, die aus oder über NCOALink-Daten oder -Technologien bezogen wurden, zum Zwecke der Vermietung, des Verkaufs, der
Übertragung, der Offenlegung, der Bereitstellung oder anderweitigen Übermittlung dieser Informationen an eine nicht mit dem Auftraggeber in
Zusammenhang stehende Körperschaft zu erstellen.
4.3 Zum Zwecke der Kommunikation mit Adressen in Ihren Mailinglisten und zu Dokumentationszwecken hat der Auftraggeber jedoch das Recht,
aktualisierte Adressen, soweit dies nicht gegen Absatz 4,2 oben verstößt, für Personen und Körperschaften aufzubewahren, mit denen der
Auftraggeber eine Geschäftsbeziehung unterhält oder unterhielt, in deren Zusammenhang der Auftraggeber diese aktualisierten Adressen
verwendet (hat). Diese aktualisierten Adressen dürfen jedoch nur vom Auftraggeber genutzt werden, und der Auftraggeber darf sie ausschließlich
zur Durchführung seiner organisatorischen Aufgaben in Verbindung mit der jeweiligen Person oder Körperschaft verwenden. Ferner ist der
Auftraggeber nicht berechtigt, diese aktualisierten Adressen an eine andere Körperschaft oder Person zu übertragen, offenzulegen, zu lizenzieren
oder zu verteilen, und diese aktualisierten Adressen dürfen von keiner anderen Körperschaft oder Person verwendet werden.
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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4.4 Keine proprietäre Mailingliste, die sowohl alte als auch die entsprechenden aktualisierten Adressdatensätze enthält, oder kein Serviceprodukt oder
Listensystem, das nach der Aktualisierung der Adressdatensätze mithilfe von NCOALink zum Verknüpfen der alten mit den zugehörigen
aktualisierten Adressdatensätzen verwendet werden kann, darf ganz oder in Teilen Ihren Kunden oder einer anderen Person oder Körperschaft
vermietet, verkauft, übertragen, offengelegt, verfügbar gemacht oder anderweitig bereitgestellt werden.
4.5 Die Nutzungsrechte des Auftraggebers für die NCOALink-Schnittstelle sind strikt auf die Verwendung in den Vereinigten Staaten von Amerika
sowie deren Hoheitsgebieten und Besitzungen beschränkt.
4.6 Im Hinblick auf die Schnittstelle ist der Auftraggeber lediglich berechtigt, Mailinglisten zu aktualisieren, mit denen der Auftraggeber Lieferungen
erstellt, die mit USPS zugestellt werden.
4.7 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Schnittstelle in Unterlizenz abzugeben, zu verkaufen, abzutreten oder Rechte daran anderweitig zu
übertragen, die Schnittstelle zu vervielfältigen, zu versuchen, Verbesserungen daran vorzunehmen, sie zurückzuentwickeln, zu modifizieren oder
anderweitig zu verändern oder Ableitungen daraus zu erstellen. Jeder Versuch, die Schnittstelle in Unterlizenz zu vergeben, zu verkaufen,
abzutreten, Rechte daran anderweitig zu übertragen oder die Schnittstelle anderweitig zu verteilen, ist nichtig.
4.8 Der Auftraggeber erkennt Folgendes an:
a.
USPS ist Eigentümer der NCOALink-Daten und -Technologien und des gesamten NCOALink-Systems, einschließlich des bei der Entwicklung
der Schnittstelle verwendeten Systems;
b.
USPS ist Inhaber der Rechte an der Marke NCOALink und an den eingetragenen Marken UNITED STATES POSTAL SERVICE®, POSTAL
SERVICE®, US POSTAL SERVICE® UND USPS®;
c.
SAP stellt die Schnittstelle als Komponente seiner Produkte ausschließlich zur Verwendung mit dem NCOALink-Produkt im Rahmen eines
einfachen, beschränkten Vertriebsrechts von USPS bereit; und
d.
die Rechte, die der Auftraggeber mit diesem Nutzungsrecht erhält, werden aus dem Vertrag zwischen SAP und USPS abgeleitet, und Sie
erhalten von SAP kein weitergehendes Recht als das Recht, das SAP von USPS erhält, mit Ausnahme des spezifischen Rechts des
Auftraggebers, die NCOALink-Schnittstelle für den Zugriff auf die NCOALink-Daten zu verwenden.
4.9 Die Nutzungsrechte des Auftraggebers sind strikt auf die Verwendung der Schnittstelle ausschließlich als Komponente der Data-Quality- und DataServices-Produkte von SAP beschränkt.
4.10 Der Auftraggeber erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er nicht berechtigt ist, USPS-Marken in Unterlizenz abzugeben, zu
verkaufen, zu verteilen, zu vervielfältigen oder darzustellen oder die Schnittstelle oder andere Produkte unter den Marken von USPS zu verkaufen.
5
DPV-UNTERLIZENZVEREINBARUNG:
In dieser Unterlizenzvereinbarung („Unterlizenz“) zwischen SAP und dem Auftraggeber sowie seinen derzeitigen und zukünftigen Tochterunternehmen
und verbundenen Unternehmen („Unterlizenznehmer“) werden zusätzliche Bedingungen dargelegt, die vom United States Postal Service („USPS“) in
Bezug auf die Nutzung der DPV-Option mit anderer CASS-zertifizierter SAP-Software durch den Unterlizenznehmer gefordert werden.
Im Rahmen dieser Unterlizenz bezeichnet Delivery Point Validation („DPV“) das neue urheberrechtlich geschützte Technologieprodukt von USPS, mit
dem Absendern die Überprüfung der Richtigkeit von Adressdaten bis hin zum physischen Lieferort erleichtert werden soll. Der DPV-Prozess kann weder
einen ZIP+4-Code zuweisen, noch reagiert er auf eine Adresse, die keinen ZIP+4-Code aufweist.
1.
Der Unterlizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass USPS das DPV-Produkt mit besonderen Nutzungsrechten bereitstellt, um das
geistige Eigentum von USPS zu schützen und die Einhaltung der einschränkenden Bestimmungen des Titels 39, § 412, des United States Code zu
gewährleisten.
2.
Der Unterlizenznehmer erkennt an, dass die im DPV-Produkt enthaltenen Adressdaten den Bestimmungen des Titels 39, § 412, des United States
Code unterliegen. Der Unterlizenznehmer unternimmt alle notwendigen Schritte zum Schutz des DPV-Produkts im Sinne der in § 412 festgelegten
Beschränkungen, nach denen die Offenlegung von Adresslisten untersagt ist.
3.
Der Unterlizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass das DPV-Produkt vertraulich und urheberrechtlich geschütztes Eigentum von USPS
ist. Der Auftraggeber erkennt weiterhin an, dass USPS alleiniger Inhaber der Urheberrechte sowie anderer Eigentumsrechte an diesem DPVProdukt ist.
4.
Der Unterlizenznehmer ist nicht berechtigt, mithilfe der DPV-Produkttechnologie Listen mit Lieferorten zu erstellen, die sich noch nicht in seinem
Besitz befinden, oder andere Ableitungen des Produkts zu entwickeln, die auf den von der bzw. durch die DPV-Produkttechnologie erstellten Daten
basieren.
5.
Urheberrechtlich geschützte Adresslisten und Serviceprodukte des Unterlizenznehmers sowie andere Aufzeichnungssysteme, die Adressattribute
enthalten, welche durch die DPV-Verarbeitung aktualisiert oder daraus abgeleitet wurden, dürfen weder verliehen, verkauft oder verteilt noch
anderweitig als Ganzes oder teilweise Dritten zur Verfügung gestellt werden. Der Unterlizenznehmer ist nicht berechtigt, die DPV-Technologie für
die künstliche Generierung von Adressdatensätzen oder für die Erstellung von Mailinglisten zu verwenden.
6.
Für die Verarbeitung des DPV-Produkts benötigt der Unterlizenznehmer Zugriff auf Adressdaten, die auf Postvertriebssendungen stehen. Um die
Vertraulichkeit dieser Adressdaten zu wahren, ist es allen Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern des Unterlizenznehmers grundsätzlich
untersagt, zu irgendeinem Zeitpunkt Dritten gegenüber Adressdaten offenzulegen, die in der Ausübung der Rechte dieses Vertrags erworben
wurden. Der Unterlizenznehmer verpflichtet sich, den Zugang zu Adressdaten zu überwachen und auf Personen zu beschränken, die diese zur
Ausübung ihrer Arbeit im Rahmen dieses Vertrags benötigen, sowie die unberechtigte Vervielfältigung dieser Daten zu verhindern. Aufgrund der
sensiblen Natur der im DPV-Produkt enthaltenen vertraulichen und geschützten Informationen erkennt der Unterlizenznehmer an, dass die
unbefugte Verwendung und/oder Offenlegung der DPV das geistige Eigentum von USPS irreparabel schädigen würde. Daher verpflichtet sich der
Unterlizenznehmer, (i) USPS für jede unbefugte Verwendung und/oder Offenlegung von DPV-Daten mit dem Dreifachen der aktuellen
Jahresgebühr, die der Unterlizenznehmer im Rahmen dieses Vertrags zu entrichten hat, zu entschädigen; und (ii) einem entsprechenden, beim
zuständigen Gericht erwirkten Unterlassungsanspruch zuzustimmen.
7.
SAP UND USPS HAFTEN WEDER FÜR GESTALTUNGS- UND LEISTUNGSMÄNGEL NOCH FÜR ANDERE MÄNGEL ODER
UNZULÄNGLICHKEITEN VON DPV BZW. JEDWEDE FOLGESCHÄDEN, DIE IN IRGENDEINER WEISE AUF DIESE MÄNGEL ODER
UNZULÄNGLICHKEITEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND. DIE HAFTUNG VON SAP BZW. USPS GEGENÜBER DEM UNTERLIZENZNEHMER
ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN ANTEILIGEN BETRAG DER JÄHRLICHEN NUTZUNGSGEBÜHR FÜR DAS DPV-PRODUKT GEMÄSS
VORLIEGENDEM VERTRAG.
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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8.
SAP verpflichtet sich, den Unterlizenznehmer von allen Ansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung US-amerikanischer Urheberrechte,
Marken oder Dienstleistungsmarken im DPV-Produkt, das dem Unterlizenznehmer im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt wird, resultieren. Die
vorstehende Verpflichtung gilt nur dann, wenn SAP innerhalb von fünf (5) Kalendertagen durch den Unterlizenznehmer über die entsprechende
Klage oder den Prozess bezüglich der angeblichen Verletzung informiert wird und die Gelegenheit erhält, gemäß den anwendbaren Gesetzen,
Vorschriften und Bestimmungen an der Verteidigung mitzuwirken. Darüber hinaus verpflichtet sich der Unterlizenznehmer, SAP und USPS sowie
deren leitende Angestellte, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Verlusten, Maßnahmen, Rechtsgründen, Kosten
und/oder Haftungen freizustellen, die im Zusammenhang mit Verletzungen von bzw. Schäden an einzelnen oder mehreren Personen oder
Eigentumsrechten entstehen bzw. geltend gemacht werden, sofern diese Verletzungen/Schäden mit dem in diesem Vertrag festgelegten
wahrgenommenen Rechten und Pflichten des Unterlizenznehmers im Zusammenhang stehen bzw. daraus resultieren, ganz oder teilweise aus
einem Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen erwachsen oder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht werden. Dazu
zählen die unbefugte Weitergabe oder missbräuchliche Verwendung des DPV-Produkts, einschließlich der aus DPV abgeleiteten Daten, durch den
Unterlizenznehmer oder einen seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen bzw. Vertreter.
9.
Der Unterlizenznehmer erkennt an, dass USPS das Recht vorbehalten ist, die DPV-Verarbeitung nach eigenem Ermessen jederzeit zu beenden.
SAP haftet nicht für Entscheidungen, die USPS im Zusammenhang mit der Kündigung der Unterlizenzvereinbarung trifft, einschließlich, jedoch
nicht beschränkt auf die Schlichtung der Kündigungsentscheidung im Auftrag des Kunden. Wenn USPS dem Unterlizenznehmer das Recht zur
Nutzung von DPV entzieht, dann gilt als vereinbart, dass (i) der Unterlizenznehmer keinen Anspruch auf eine Rückerstattung bzw. Gutschrift
seitens SAP hat und (ii) SAP keine weiteren DPV-Verzeichnisse mehr an den Unterlizenznehmer versendet.
10. Der Unterlizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass USPS bzw. seine bevollmächtigten Vertreter das Recht haben, die Standorte des
Unterlizenznehmers mit oder ohne Vorankündigung jederzeit einer Prüfung zu unterziehen. USPS bzw. seine bevollmächtigten Vertreter sind
berechtigt, die Räumlichkeiten des Unterlizenznehmers, seine Computersysteme, Verarbeitungsdateien, Belege, Verwaltungsdatensätze und
andere Materialien zu untersuchen, um die Einhaltung der geltenden Bestimmungen dieses Vertrags sicherzustellen.
11. Ferner erkennt der Unterlizenznehmer an, dass USPS und seine bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen das Recht haben, bis drei (3) Jahre nach der
letzten, laut vorliegendem Vertrag fälligen Zahlung auf alle direkt relevanten Bücher, Belege, Papiervorlagen, elektronischen Datensätze oder
anderen Materialien des Unterlizenznehmers zuzugreifen und diese eingehend zu untersuchen.
12. Der Unterlizenznehmer ist nicht berechtigt, das DPV-Produkt ohne vorherige schriftliche Genehmigung von USPS aus den Vereinigten Staaten von
Amerika bzw. seinen Hoheitsgebieten oder Besitzungen zu exportieren.
13. Diese Unterlizenz unterliegt den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika, bzw., wenn diese Gesetze nicht anwendbar sind, den Gesetzen
des US-Bundesstaates New York in der Interpretation des Bundesberufungsgerichts für den Second Circuit.
14.
Diese Unterlizenz ist weder als Ganzes noch in Teilen übertragbar. Die Rechte und Pflichten des Unterlizenznehmers enden umgehend, sobald
Vermögenswerte des Unterlizenznehmers aufgelöst, fusioniert, verkauft oder in irgendeiner anderen Weise an Dritte übertragen werden.
15. Sämtliche Verpflichtungen des Unterlizenznehmers, auf die in dieser Unterlizenzvereinbarung verwiesen wird, sind zugunsten von USPS
auszulegen.
6.
UNTERLIZENZ FÜR USPS-LACSLINK-SOFTWARE:
In dieser Unterlizenzvereinbarung („Unterlizenz“) zwischen SAP und dem Auftraggeber sowie seinen derzeitigen und zukünftigen Tochterunternehmen
und verbundenen Unternehmen („Unterlizenznehmer“) werden zusätzliche Bedingungen dargelegt, die vom United States Postal Service („USPS“) in
Bezug auf die Nutzung der LACSLink-Option mit anderer CASS-zertifizierter SAP-Software durch den Unterlizenznehmer gefordert werden.
1.
Im Rahmen des vorliegenden Dokuments werden die nachstehenden Begriffe wie folgt verwendet:



2.
„USPS“ bezeichnet den United States Postal Service.
„Lieferbare Objekte“ sind Briefe, Päckchen, Postkarten, Pakete, Broschüren, Magazine, Werbematerial, Bücher und sonstiges gedrucktes
Material sowie andere von USPS gelieferte Objekte.
„Schnittstelle“ bezeichnet eine oder mehrere SAP-Schnittstellen, die zur Verwendung mit dem LACSLink-Produkt entwickelt wurden.
„LACSLink-Produkt“ bezeichnet die vertrauliche und urheberrechtlich geschützte Datenbank für die Konvertierung vorhandener Adressen in
die jeweils neue oder aktualisierte Version, die von USPS in einer hochsicheren Umgebung bereitgestellt wird.
Der Unterlizenznehmer ist verpflichtet, die Schnittstelle nur innerhalb der geografischen Grenzen der Vereinigten Staaten von Amerika, seiner
Hoheitsgebiete und Besitzungen und dabei ausschließlich zur Aktualisierung von Adressen und Mailinglisten zu nutzen, die für Lieferungen durch
USPS gemäß den geltenden USPS-Anforderungen vorbereitet werden.
Der Unterlizenznehmer hat kein Recht, die Schnittstelle zu unterlizenzieren, zu verkaufen oder anderweitig zu vertreiben, zu reproduzieren,
vorzuführen oder Bearbeitungen hiervon herzustellen. Der Unterlizenznehmer erkennt hiermit Folgendes an:




USPS Eigentümer des LACSLink-Produkts und der USPS-Marken ist;
SAP stellt das SAP-Produkt teilweise in Lizenz von USPS bereit.
Der Unterlizenznehmer untersteht somit der USPS-Lizenz von SAP und erhält von SAP keine weiterreichenden Rechte, als SAP mit
diesem Nutzungsrecht von USPS eingeräumt werden.
Die Nutzung der Schnittstelle seitens des Unterlizenznehmers beschränkt sich strikt auf die Nutzung als Komponente des SAP-Produkts;
und der Unterlizenznehmer erkennt an, dass er kein Recht dazu hat, die Schnittstelle oder die Marken von USPS weiterzulizenzieren, zu
verteilen, zu vervielfältigen, vorzuführen, anzuzeigen oder zu verkaufen.
3.
SAP UND USPS HAFTEN WEDER FÜR GESTALTUNGS- UND LEISTUNGSMÄNGEL NOCH FÜR ANDERE MÄNGEL ODER
UNZULÄNGLICHKEITEN VON LACSLink BZW. JEDWEDE FOLGESCHÄDEN, DIE IN IRGENDEINER WEISE AUF DIESE MÄNGEL ODER
UNZULÄNGLICHKEITEN ZURÜCKZUFÜHREN SIND. DIE HAFTUNG VON SAP BZW. USPS GEGENÜBER DEM UNTERLIZENZNEHMER
ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN ANTEILIGEN BETRAG DER JAHRESLIZENZGEBÜHR FÜR DAS LACSLink-PRODUKT GEMÄSS
VORLIEGENDEM VERTRAG. FÜR DIE BERECHNUNG DES ANTEILIGEN BETRAGS WIRD DAS DATUM DER WIRKSAMKEIT DER
KÜNDIGUNG (INNERHALB VON DREISSIG [30] KALENDERTAGEN NACH KÜNDIGUNG) ZUGRUNDE GELEGT.
4.
SAP verpflichtet sich, den Unterlizenznehmer von allen Ansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung US-amerikanischer Urheberrechte,
Marken oder Dienstleistungsmarken im LACSLink-Produkt, das dem Unterlizenznehmer im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt wird, resultieren.
Die vorstehende Verpflichtung gilt nur dann, wenn SAP innerhalb von fünf (5) Kalendertagen durch den Unterlizenznehmer über die entsprechende
Klage oder den Prozess bezüglich der angeblichen Verletzung informiert wird und die Gelegenheit erhält, gemäß den anwendbaren Gesetzen,
Vorschriften und Bestimmungen an der Verteidigung mitzuwirken. Darüber hinaus verpflichtet sich der Unterlizenznehmer, SAP und USPS sowie
deren leitende Angestellte, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Mitarbeiter von allen Ansprüchen, Verlusten, Maßnahmen, Rechtsgründen, Kosten
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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und/oder Haftungen freizustellen, die im Zusammenhang mit Verletzungen von bzw. Schäden an einzelnen oder mehreren Personen oder
Eigentumsrechten entstehen bzw. geltend gemacht werden, sofern diese Verletzungen/Schäden mit dem in diesem Vertrag festgelegten
Leistungsumfang des Unterlizenznehmers im Zusammenhang stehen bzw. daraus resultieren, ganz oder teilweise aus einem Verstoß gegen die in
diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen erwachsen oder durch Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit entstehen. Dazu zählen die unbefugte
Weitergabe oder missbräuchliche Verwendung des LACSLink-Produkts, einschließlich der aus LACSLink abgeleiteten Daten, durch den
Unterlizenznehmer oder einen seiner Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter.
5.
Der Unterlizenznehmer erkennt an, dass USPS das Recht vorbehalten ist, die LACSLink-Produkt-Verarbeitung nach eigenem Ermessen jederzeit
zu beenden. SAP haftet nicht für Entscheidungen, die USPS im Zusammenhang mit der Kündigung der Unterlizenzvereinbarung trifft,
einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Schlichtung der Kündigungsentscheidung im Auftrag des Kunden. Wenn USPS dem
Unterlizenznehmer das Recht zur Nutzung des LACSLink-Produkts entzieht, dann gilt als vereinbart, dass (i) der Unterlizenznehmer keinen
Anspruch auf eine Rückerstattung bzw. Gutschrift seitens SAP hat und (ii) SAP keine weiteren LACSLink-Produkt-Verzeichnisse mehr an den
Unterlizenznehmer versendet.
6.
Der Unterlizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass USPS bzw. seine bevollmächtigten Vertreter das Recht haben, die Standorte des
Unterlizenznehmers mit oder ohne Vorankündigung jederzeit einer Prüfung zu unterziehen. USPS bzw. seine bevollmächtigten Vertreter sind
berechtigt, die Räumlichkeiten des Unterlizenznehmers, seine Computersysteme, Verarbeitungsdateien, Belege, Verwaltungsdatensätze und
andere Materialien zu untersuchen, um die Einhaltung der geltenden Bestimmungen dieses Vertrags sicherzustellen.
7.
Ferner erkennt der Unterlizenznehmer an, dass USPS und seine bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen das Recht haben, bis drei (3) Jahre nach der
letzten, laut vorliegendem Vertrag fälligen Zahlung auf alle direkt relevanten Bücher, Belege, Papiervorlagen, elektronischen Datensätze oder
anderen Materialien des Unterlizenznehmers zuzugreifen und diese eingehend zu untersuchen.
8. Der Unterlizenznehmer ist nicht berechtigt, das LACSLink-Produkt ohne vorherige schriftliche Genehmigung von USPS aus den Vereinigten
Staaten von Amerika bzw. seinen Hoheitsgebieten oder Besitzungen zu exportieren.
9.
Diese Unterlizenz unterliegt den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika, bzw., wenn diese Gesetze nicht anwendbar sind, den Gesetzen
des US-Bundesstaates New York in der Interpretation des Bundesberufungsgerichts für den Second Circuit.
10. Diese Unterlizenz ist weder als Ganzes noch in Teilen übertragbar. Die Rechte und Pflichten des Unterlizenznehmers enden umgehend, sobald
Vermögenswerte des Unterlizenznehmers aufgelöst, fusioniert, verkauft oder in irgendeiner anderen Weise an Dritte übertragen werden.
11. Sämtliche Verpflichtungen des Unterlizenznehmers, auf die in dieser Unterlizenzvereinbarung verwiesen wird, sind zugunsten von USPS
auszulegen.
7.
DSF2-Schnittstelle (USPS Delivery Sequence File – DSF2):
1. Der Unterlizenznehmer hat im Rahmen dieses Vertrags in Bezug auf die DSF2-Schnittstelle keinerlei Rechte, die über die Nutzung dieser
Schnittstelle in Verbindung mit dem DSF2-Datenprodukt zum Aktualisieren einer Liste, eines Systems, einer Gruppe oder einer Sammlung von
Adressen (in diesem Dokument als „Mailinglisten“ bezeichnet) hinausgehen, die für die Adressierung von Briefen, Briefsendungen, Postkarten,
Paketen, Prospekten, Zeitschriften, Werbesendungen, Buchsendungen und anderen gedruckten Materialien sowie für andere lieferbare
Vertriebsstücke (in diesem Dokument „Lieferungen“) verwendet werden, die vom United States Postal Service zum Zwecke der Auslieferung durch
den United States Postal Service (in diesem Dokument „USPS“) bearbeitet werden.
2. Die Nutzungsrechte des Unterlizenznehmers für die DSF2-Schnittstelle sind strikt auf die Verwendung ausschließlich in den Vereinigten Staaten von
Amerika sowie deren Hoheitsgebieten und Besitzungen beschränkt.
3. Im Hinblick auf die Schnittstelle ist der Unterlizenznehmer lediglich berechtigt, Mailinglisten zu sequenzieren und/oder zu aktualisieren, mit denen er
Lieferungen erstellt, die mit USPS zugestellt werden.
4. Der Unterlizenznehmer ist nicht berechtigt, die Schnittstelle in Unterlizenz abzugeben, zu verkaufen, abzutreten oder Rechte daran anderweitig zu
übertragen, die Schnittstelle zu vervielfältigen, zu versuchen, Verbesserungen daran vorzunehmen, sie zurückzuentwickeln, zu modifizieren oder
anderweitig zu verändern oder Ableitungen davon zu erstellen. Jeder Versuch, die Schnittstelle in Unterlizenz zu vergeben, zu verkaufen,
abzutreten, Rechte daran anderweitig zu übertragen oder die Schnittstelle anderweitig zu verteilen, ist nichtig.
5. Der Unterlizenznehmer erkennt an,
a.
b.
c.
d.
dass USPS Eigentümer der DSF2-Daten, -Technologien und des DSF2-Systems ist, einschließlich des bei der Entwicklung der Schnittstelle
verwendeten Systems;
dass USPS Inhaber der Rechte an der Marke NCOALink und an den eingetragenen Marken UNITED STATES POSTAL SERVICE®, POSTAL
SERVICE®, US POSTAL SERVICE® UND USPS® ist;
dass der Lizenznehmer (SAP) dem Unterlizenznehmer die Schnittstelle ausschließlich zur Verwendung mit dem DSF2-Produkt im Rahmen
eines einfachen, beschränkten Vertriebsrechts von USPS bereitstellt; und
dass die Rechte, die der Unterlizenznehmer mit diesem Nutzungsrecht erhält, aus dem Vertrag des Lizenznehmers (SAP) mit USPS
abgeleitet werden, und der Unterlizenznehmer vom Lizenznehmer (SAP) kein weiteres Recht erhält als das Recht, das der Lizenznehmer
(SAP) von USPS erhält, mit Ausnahme des spezifischen Rechts des Unterlizenznehmers, die DSF2-Schnittstelle für den Zugriff auf die DSF2Daten zu verwenden.
6. Die Nutzungsrechte des Unterlizenznehmers sind strikt auf die Verwendung der Schnittstelle mit dem DSF2-Produkt beschränkt; und
7. der Unterlizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er nicht berechtigt ist, USPS-Marken in Unterlizenz abzugeben, zu
verkaufen, zu verteilen, zu vervielfältigen oder darzustellen oder die Schnittstelle oder andere Produkte unter den Marken von USPS zu verkaufen.
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Anlage 6 – SAP-Business-One-Software
PRÄAMBEL
Die Mindestlizenzmenge für eine Installation von SAP Business One ist ein (1) SAP Business One Starter Package User oder ein (1) SAP Business One
Professional User.
1.
2.
1.
SAP stellt SAP Crystal Reports und SAP Crystal Dashboards vorkonfiguriert als Teil der SAP-Business-One-Software bereit. Diese Berichte und
Dashboards werden ohne zusätzliche Überlassungsvergütung zur Verfügung gestellt (siehe SAP-Crystal-Versionen für SAP Business One).
Für die Anwendung SAP Business One wird eine Datenbank benötigt. Nutzungsrechte für diese Datenbank können direkt über den
Datenbankhersteller oder dessen Partner erworben werden.
SAP Business One Integration for SAP NetWeaver
1.1 SAP Business One Integration for SAP NetWeaver ist nicht im Umfang enthalten und kein Bestandteil der SAP-Business-One-Nutzungsrechte.
2.
SAP Business One Starter Package User
2.1 Mindestlizenzmenge: Ein (1) SAP Business One Starter Package User.
2.2 Die Anzahl der Nutzungsrechte ist auf fünf (5) SAP Business One Starter Package User beschränkt.
2.3 Wenn der Auftraggeber mehr als fünf (5) SAP Business One Starter Package User benötigt, dann müssen für alle Nutzer Nutzungsrechte als SAP
Business One Professional User oder als SAP Business One Limited Professional User erworben werden.
2.4
Die Nutzer für das SAP Business One Starter Package können nicht mit einem anderen Definierten Nutzer von SAP Business One oder mit
Ergänzungsprodukten von SAP Business One kombiniert werden.
3.
SAP Crystal Versions for SAP Business One
3.1 Als Teil von SAP Business One liefert SAP vorkonfigurierte SAP-Crystal-Reports-Berichte und SAP Crystal Dashboards aus.
3.2 Diese von SAP unterstützten Reports und Dashboards sind für alle Definierten Nutzer von SAP Business One ohne zusätzliche
Überlassungsvergütung verfügbar.
3.3 Ein einzelnes Deployment von SAP Business One umfasst einen (1) Nutzer für SAP Crystal Reports ohne zusätzliche Überlassungsvergütung.
3.4
Für zusätzliche Dashboards sind die entsprechenden Nutzungsrechte für die SAP-Crystal-Dashboard-Design-Software erforderlich, um diese
zu lesen, zu nutzen oder zu modifizieren.
3.5 Versionen von SAP Crystal für SAP Business One (i) sind auf die Nutzung mit den SAP-Business-One-Anwendungsdaten beschränkt; (ii)
unterliegen ferner den für SAP Crystal geltenden Geschäftsbedingungen wie in den Softwarenutzungsrechten ausgeführt und (iii) können nicht in einer
Standalone-Umgebung implementiert werden.
3.6 SAP Crystal Reports, Version für die SAP-Business-One-Anwendung. SAP Crystal Reports, Version für die SAP-Business-One-Anwendung,
umfasst ein einziges Nutzungsrecht, das zur Nutzung von SAP Crystal Reports, Version für SAP Business One, berechtigt. Voraussetzung: Für jede
erworbene Option ist ein (1) Professional User oder ein (1) Limited User oder ein (1) Indirect Access User erforderlich.
3.7 SAP Crystal Dashboard Design, Version für die SAP-Business-One-Anwendung. SAP Crystal Dashboard Design, Version für die SAP-BusinessOne-Anwendung, umfasst ein einziges Nutzungsrecht, das zur Nutzung von SAP Crystal Dashboard Design für SAP Business One berechtigt. Das
Nutzungsrecht für SAP Crystal Dashboard Design, Version für SAP Business One, enthält nicht die Rechte, die im Rahmen eines Nutzungsrechts für
SAP Crystal Dashboard Design eingeräumt werden. Eine (1) NUL (Named User License, Nutzungsrechte als Definierter Nutzer) für SAP Crystal
Dashboard Viewing, Version für die SAP-Business-One-Anwendung, ist im Nutzungsrecht für SAP Crystal Dashboard Design, Version für SAP Business
One, enthalten. Voraussetzung: Für jede erworbene Option ist ein (1) Professional User oder ein (1) Limited User oder ein (1) Indirect Access User
erforderlich.
3.8 SAP Crystal Dashboard Viewing, Version für die SAP-Business-One-Anwendung. Das Nutzungsrecht für SAP Crystal Dashboard Viewing, Version
für die SAP-Business-One-Anwendung, umfasst ein (1) Nutzungsrecht, das zum Anzeigen von Dashboards berechtigt, die mit der Software SAP Crystal
Dashboard Design, Version für SAP Business One, erstellt wurden. Voraussetzung: Für jede erworbene Option ist ein (1) Professional User oder ein (1)
Limited User oder ein (1) Indirect Access User erforderlich.
4.
SAP Business One Software Development Kit (SDK)
4.2.1 Das SAP Business One Software Development Kit (SDK) ist ein Satz von Entwicklungswerkzeugen, mit dessen Hilfe Fremdanwendungen auf
der Datenbankebene und/oder auf der Ebene der Benutzungsoberfläche an SAP Business One angebunden werden können. Es umfasst sowohl
Entwicklungswerkzeuge als auch Schnittstellen, die es ermöglichen, von Fremdanwendungen aus auf SAP Business One zuzugreifen und umgekehrt.
Jedes Nutzungsrecht für das SAP Business One Software Development Kit berechtigt maximal zwanzig (20) SDK-Programmierer zur gleichzeitigen
Verwendung des SDK. Voraussetzung: Für jeden SDK-Programmierer ist jeweils ein (1) Professional User erforderlich. Das SDK darf vomPartner
sowie von Endnutzern oder Dritten nicht genutzt, vertrieben oder weiterlizenziert werden. Das SDK wird dem Partner ausschließlich zur internen
Nutzung zum Zweck der Entwicklung von Add-ons für die SAP-Business-One-Software zur Verfügung gestellt; diese Add-ons sind nur in Verbindung mit
Partnerprodukten zu verwenden.
4.2.2 Der Partner nimmt keinerlei Änderungen an der Software vor, die die Integrität der Datendateien oder Audit-Trails beeinträchtigen oder die Daten
derart ändern könnten, dass sie von den GAAP- und FASB- oder ähnlichen Richtlinien abweichen würden. Der Partner gewährleistet, dass die Add-ons
(a) allen rechtlichen und landesüblichen Anforderungen in jedem der Länder, in denen der Partner die Add-ons vermarktet, entsprechen, und (b) mit der
lokalisierten Version der Software in jedem der Länder, in denen der Partner die Add-ons vermarktet, vollständig kompatibel sind, und (c) in den
länderspezifischen Versionen und Sprachen in den Ländern, in denen der Partner die Add-ons vermarktet, verfügbar sind.
5.
Anwendung SAP BusinessObjects Lumira for SAP Business One
Die Anwendung SAP BusinessObjects Lumira, Version for SAP Business One umfasst ein (1) Nutzungsrecht, das zur Nutzung dieses Produkts
ausschließlich in Verbindung mit einem Nutzungsrecht für SAP Business One berechtigt. Voraussetzung: Für jede erworbene Option ist ein (1)
Professional User oder ein (1) Limited User oder ein (1) Indirect Access User erforderlich.
6.
Integration Framework of SAP Business One – OEM
Das Integration Framework von SAP Business One ist die Integrationsplattform für SAP Business One. Die von SAP bereitgestellten vordefinierten
Standard-Integrationsszenarios und die erforderlichen Instanzen (Systeme) können ohne zusätzliche Überlassungsvergütung verwendet werden. Der
Auftraggeber kann Nutzungsrechte für die Ausführung von Integrationsszenarios, die von Partnern oder Kunden entwickelt wurden, mit Instanzen
(Systemen) im System Landscape Directory des Integration Framework von SAP Business One gegen eine zusätzliche Vergütung pro Instanz (System)
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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erwerben. Bestandskunden von SAP Business One mit Vertragsdatum vor dem 15. Juli 2013 können das Integration Framework weiterhin ohne
Zusatzkosten nutzen.
7.
Integration Framework für SMEs – OEM
Das SAP-Lösungsangebot kann nur als Standalone-Lösung ohne SAP Business One genutzt werden. Die Lösung kann zur Integration von SAPBusiness-One-fremden Lösungen miteinander genutzt werden. Nutzungsrechte für die Lösung werden nach der Anzahl der aktiven Instanzen (Systeme)
erworben, die im System Landscape Directory definiert sind.
9. SAP-Business-One-Metrik
SAP Business One – Definierte Nutzer
SAP Business One Professional User ist ein Definierter Nutzer, der von der SAP Business One Software unterstützte, operative Aufgaben ausführt.
Die Nutzungsrechte für einen SAP Business One Professional User sind für die Verwaltung einer SAP-Business-One-Installation und für die
Verwendung von Produktion und Materialbedarfsplanung (MPR) erforderlich. Die Nutzungsrechte des SAP Business One Professional User beinhalten
auch die einem SAP Business One Limited CRM User, SAP Business One Limited Financial User, SAP Business One Limited Logistic User und SAP
Business One Indirect Access User eingeräumten Rechte. Die Nutzungsrechte des SAP Business One Professional User beinhalten jedoch
insbesondere nicht die einem SAP Business One Web CRM User eingeräumten Rechte.
SAP Business One Limited User ist ein Definierter Nutzer, der zum Zugriff auf den Funktionsumfang von SAP Business One berechtigt ist, um die
operative Verarbeitung und Informationsanforderungen zu unterstützen. Jeder Limited User kann in Form von einer dieser Rollen angefordert werden:
CRM, Financial oder Logistic. Die Nutzungsrechte des SAP Business One Limited User beinhalten auch die einem SAP Business One Indirect Access
User eingeräumten Rechte.
SAP Business One Limited auf SAP Business One Professional User ist ein Definierter Nutzer, der berechtigt ist, Aufgaben des SAP Business One
Professional User auszuführen, die von der erworbenen Software unterstützt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei diesem Definierten
Nutzer um eine Person handelt, für die der Auftraggeber von SAP die Nutzungsrechte eines SAP Business One Limited User erworben hat, und dass
der Auftraggeber für beide Nutzer Nutzungsrechte für dieselbe Runtime-Datenbank (sofern vorhanden) erworben hat. Wenn Support im Rahmen des
Nutzungsvertrags in Anspruch genommen wird, muss der Auftraggeber den Support sowohl für diesen Nutzer als auch für den SAP Business One
Limited User für den Zeitraum vereinbart und vollständig bezahlt haben, in dem der Auftraggeber Support im Rahmen des Nutzungsvertrags bezieht.
Dies berechtigt zu einem Upgrade von: SAP B1 Limited CRM User auf SAP B1 Professional User, SAP B1 Limited Financial User auf SAP B1
Professional User, SAP B1 Limited Logistic User auf SAP B1 Professional User, SAP B1 Limited User auf SAP B1 Professional User, SAP B1 CRM
Sales User auf SAP B1 Professional User, SAP B1 CRM Service User auf SAP B1 Professional User.
Der SAP Business One Indirect Access User ist ein Definierter Nutzer, der ausschließlich zum Zugriff auf Software-Solution-Provider-Lösungen
(SSP-Lösungen) berechtigt ist. Der SAP Business One Indirect Access User hat keine Berechtigungen für Funktionen (Formulare) in SAP Business One
selbst. Jeder Nutzer kann auf eine unbegrenzte Anzahl von SSP-Lösungen zugreifen. Verbindungen können über die DI-API und die Service Layer
hergestellt werden. Für Verbindungen über das Integration Framework von SAP Business One wird ein gesondertes Nutzungsrecht benötigt.
SAP Business One Starter Package User ist ein Definierter Nutzer, der die operativen Aufgaben durchführt, die von der SAP Business One Starter
Package-Software unterstützt werden. Die Nutzungsrechte des SAP Business One Starter Package User beinhalten auch die einem SAP Business One
Indirect Access User eingeräumten Rechte. Die Nutzungsrechte des SAP Business One Starter Package User beinhalten jedoch insbesondere nicht die
einem SAP Business One Professional User eingeräumten Rechte.
SAP Business One Starter Package auf SAP Business One Professional User ist ein Definierter Nutzer, der berechtigt ist, Aufgaben des SAP
Business One Professional User, die von der erworbenen Software unterstützt werden, auszuführen. Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei
diesem Definierten Nutzer um eine Person handelt, für die der Auftraggeber von SAP auch die Nutzungsrechte eines SAP Business One Starter
Package User erworben hat, und dass der Auftraggeber für beide Nutzer Nutzungsrechte für dieselbe Runtime-Datenbank (wenn vorhanden) erworben
hat. Wenn Support im Rahmen des Nutzungsvertrags in Anspruch genommen wird, muss der Auftraggeber den Support sowohl für diesen Nutzer als
auch für den SAP Business One Starter Package User für den Zeitraum vereinbart und vollständig bezahlt haben, in dem der Auftraggeber Support im
Rahmen des Nutzungsvertrags in Anspruch nimmt.
SAP Business One Starter Package auf SAP Business One Limited User ist ein Definierter Nutzer, der berechtigt ist, Aufgaben des SAP Business
One Limited User, die von der erworbenen Software unterstützt werden, auszuführen. Die Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei diesem Definierten
Nutzer um eine Person handelt, für die der Auftraggeber von SAP auch die Nutzungsrechte eines SAP Business One Starter Package User erworben
hat, und dass der Auftraggeber für beide Nutzer Nutzungsrechte für dieselbe Runtime-Datenbank (wenn vorhanden) erworben hat. Wenn Support im
Rahmen des Nutzungsvertrags in Anspruch genommen wird, muss der Auftraggeber den Support sowohl für diesen Nutzer als auch für den SAP
Business One Starter Package User für den Zeitraum vereinbart und vollständig bezahlt haben, in dem der Auftraggeber Support im Rahmen des
Nutzungsvertrags in Anspruch nimmt.
Übrige Metriken für SAP Business One
Cores (Kerne) sind die Anzahl der Cores in CPUs, die für die erworbene Software zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Core-Nutzungsrechte muss als
ganze Zahl angegeben werden. Beim Zählen von physischen Cores wird jeder Core einer physischen CPU berücksichtigt und gezählt, auf dem die
erworbene Software vollständig oder teilweise ausgeführt wird, sowie alle temporär zugeordneten oder eingeplanten Cores zur Abdeckung von Spitzen.
Beim Zählen von virtuellen Cores wird jeder virtuelle Core gezählt, auf dem die erworbene Software vollständig oder teilweise ausgeführt wird, sowie alle
temporär zugeordneten oder eingeplanten Cores zur Abdeckung von Spitzen.
Wenn die erworbene Software in einer rein virtuellen Umgebung ausgeführt wird, werden physische Cores nicht berücksichtigt. Zur Klarstellung wird
darauf hingewiesen, dass der Begriff „Core“ im Sinne dieser Metrik eine andere Bedeutung hat als „Core“ in der Metrikdefinition für eine ggf. auf CPUBasis erworbene Software und daher in jenem Kontext nicht zutrifft.
Flat Fee (Pauschale Vergütung) ist definiert als die feste Package-Vergütung für die Software.
Gigabytes of memories (GB Speicher) bezeichnet die Gesamtmenge an Speicher, die von der SAP HANA-Software verwendet werden kann,
gemessen in Gigabyte.
Instances (Instanzen) bezeichnet eindeutige Verbindungen zu einem einzigen, bestimmten Anwendungs- oder Technologietyp.
(Instanzen im Kontext des Integration Framework von SAP Business One und des Integration Framework for SMEs sind sendende oder empfangende
Systeme, die im System Landscape Directory definiert sind, das in aktiven Integrationsszenarios verwendet wird. Eine eindeutige Instanz wird nur
einmal gezählt.)
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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User (Nutzer) sind Personen, die die Software nutzen.
Bei den folgenden Angaben handelt es sich um produktspezifische Bedingungen, NICHT um Metriken
SAP Business One DI Server
Der DI-Server ermöglicht Geschäftspartnern die Entwicklung von SOAP-basierten Lösungen zum Lesen, Schreiben, Aktualisieren und Entfernen von
Datenobjekten auf der Datenbankebene. Er bietet eine geeignete Infrastruktur für serverorientierte Partnerlösungen. Für den DI-Server werden
Nutzungsrechte pro Core auf einer CPU vergeben, nicht auf der Basis von Definierten Nutzern. Die Anzahl der Cores richtet sich nach der Anzahl der im
Betriebssystem verfügbaren Cores, die vom DI-Server oder der Serviceschicht verwendet werden. Hinweis: Der zugrunde liegende Core kann physisch,
logisch oder virtuell sein. Verbindungen können über den DI-Server und die Serviceschicht hergestellt werden. Für Verbindungen über das DI-API und
das Integration Framework von SAP Business One sind separate Nutzungsrechte erforderlich.
SAP Business One Engine for SAP HANA
Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte für SAP Business One, Version for SAP HANA Engine, als Runtime-Datenbank mit beschränkten
Nutzungsrechten für SAP Business One und zertifizierte SAP-Business-One-Add-ons, einschließlich zertifizierter von SAP-Partnern oder vom
Auftraggeber erstellter SAP-Business-One-Add-ons. Der Auftraggeber darf SAP Business One, Version for SAP HANA Engine, nur in Verbindung mit
SAP-Business-One-Software und den oben genannten SAP-Business-One-Add-ons und nur für seine eigene interne Datenverarbeitung nutzen. Dies
schließt den Zugriff durch Drittnutzer ein, z. B. Auftragnehmer, Anbieter oder Zulieferer der Logistikkette, Kunden oder einzelne vom Auftraggeber
autorisierte Drittnutzer. Jeglicher Zugriff auf SAP Business One, Version for SAP HANA Engine, u. a. für Datenlade-, -modellierungs-, -reporting- und verteilungsvorgänge, muss über SAP Business One oder die oben genannten SAP-Business-One-Add-ons erfolgen.
SAP Business One, Version for SAP HANA Engine beinhaltet ein Runtime-Nutzungsrecht für HANA Studio, und der Zugriff ist auf die Verwaltung von
SAP Business One, Version for SAP HANA Engine sowie auf Systemadministrationsaufgaben und die Datenmodellierung für Reporting-Zwecke
beschränkt. SAP Business One, Version for SAP HANA Engine muss auf einer anderen Installation implementiert werden als jegliche andere SAPHANA-Software. Der Auftraggeber erwirbt SAP Business One, Version for SAP HANA Engine für adressierbaren Arbeitsspeicher (RAM). Die
Anwendung kann nur auf von SAP zertifizierter Hardware und mit den unterstützten Betriebssystemen ausgeführt werden. Der Auftraggeber muss für
jede Person, die SAP Business One, Version for SAP HANA Engine, nutzt, auch über andere Reporting-Tools, Nutzungsrechte für einen Definierten
SAP Business One Named User oder einen SAP-Business-One-Konnektor erwerben.
Die Engine für SAP Business One, version for SAP HANA beinhaltet Runtime-Nutzungsrechte für alle in den Packages SAP Business One, Analytics
powered by SAP HANA, SAP Business One, version for SAP HANA und SAP HANA Platform Edition Revision Packages for SAP Business One
inbegriffenen SAP-HANA-Komponenten.
Die Engine SAP Business One, Version for SAP HANA beinhaltet Nutzungsrechte zur Durchführung von Analysen, die von der erworbenen SAPBusiness-One-Analytics-Software bereitgestellt und ausschließlich in Verbindung mit SAP Business One genutzt werden.
** Support für SAP Business One setzt voraus, dass für den Nutzungsvertrag ein Support Schedule vereinbart wurde.
10. Lokalisierungen
Nutzungsrechte für SAP-Business-One-Software können in allen Lokalisierungen ausgeübt werden, die von der SAP-Business-One-Software unterstützt
werden. Für SAP-Business-One-Software, die nach dem 01.01.2010 erworben wurde, wird der Lizenzschlüssel „pro Lokalisierung“ erteilt.
Standardmäßig wird die Lokalisierung der angeforderten Software-Länderversion freigegeben. Jeder Definierte Nutzer, für den Nutzungsrechte
erworben wurden, kann nur auf die Lokalisierung zugreifen, für die der Lizenzschlüssel erteilt wurde. Für Mitarbeiter, die Zugriff auf zwei oder mehr
Lokalisierungen benötigen, muss der Auftraggeber zwei oder mehr Nutzungsrechte als Definierter Nutzer erwerben.
11. Das Integration Framework von SAP Business One
Das Integration Framework von SAP Business One ist die Integrationsplattform für SAP Business One. Die von SAP bereitgestellten vordefinierten
Standard-Integrationsszenarios und die erforderlichen Instanzen (Systeme) können ohne zusätzliche Überlassungsvergütung verwendet werden.
Das Integration Framework von SAP Business One unterstützt verschiedene Szenarios:
• Integration von SAP Business One mit anderen SAP-Systemen und Fremdsystemen
• Integration von SAP Business One mit dem Business Network as a Service für SME OnDemand
• Integrationsszenarios, die mit der Intercompany Integration Solution für SAP Business One bereitgestellt werden
Der Auftraggeber kann Nutzungsrechte für die Ausführung von Integrationsszenarios, die von Partnern oder Kunden entwickelt wurden, mit Instanzen
(Systemen) im System Landscape Directory des Integration Framework von SAP Business One gegen eine zusätzliche Gebühr pro Instanz (System)
erwerben.
12. Failover-Server
Für jede Betriebssystemumgebung, in der der Auftraggeber Installationen der SAP-Business-One-Software betreibt, darf der Auftraggeber zur
temporären Unterstützung maximal die gleiche Anzahl von passiven Failover-Installationen der SAP-Business-One-Software in einer gesonderten
Betriebssystemumgebung ausführen. Der Auftraggeber darf die passive Failover-Installation von SAP-Business-One-Software auf einem HardwareServer betreiben, der nicht der Hardware-Server ist, für den Nutzungsrechte erworben wurden.
13. Testinstallationen
Ein Auftraggeber ist berechtigt, eine (1) Installation der SAP-Business-One-Software zu internen Testzwecken zu betreiben. Für diese Testinstallation
darf der Auftraggeber die gleichen Nutzer verwenden, die er auch für den Produktiveinsatz der SAP-Business-One-Software erworben hat.
SAP OEM Software Use Rights deDE.v.10-2016
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