Lösung Hausaufgaben 5 Das verallgemeinerte Cantorsche Diskontinuum definiert man wiefolgt: Sei d = 1 und (an ) eine Folge reeller Zahlen mit Werten in (0, 1). Aus I := [0, 1] tilge man ein offenes Intervall I1,1 der Länge a1 mit dem Mittelpunkt 1/2. Es verbleiben zwei abgeschlossene, disjunkte Intervalle J1,1 und J1,2 . Induktiv tilgt man nun aus Jk,i ein offenes Intervall Ik+1,i der Länge ak+1 λ1 (Jk,i ), dessen Mittelpunkt mit dem von Jk,i übereinstimmt, i = 1, . . . , 2k . Nach n Durchgängen verbleiben also 2n abgeschlossene, disjunkte Intervalle Jn,i , i = 1, . . . , 2n . Die Menge ∞ [2n \ ˙ C := Jn,i i=1 n=1 heisst verallgemeinertes Cantorsches Diskontinuum. Im Falle an = 1/3 für alle n nennt man sie Cantorsches Diskontinuum. In diesem Fall ist C nirgends dicht. 6. Aufgabe (0 Punkte) Man zeige a) λ1 (C) = lim Qn n→∞ b) λ1 (C) = 0 ⇐⇒ i=1 (1 − ai ) P∞ i=1 ai = ∞. Lösung: a): Nach dem ersten Schritt bleiben zwei Intervalle der Länge 1/2(1 − a1 ) übrig, also haben wir insgesamt die Länge 1 − a1 . Wenn Qn nach dem n-ten Schritt eine Vereinigung von Intervallen der Gesamtlänge i=1 (1 − ai ) vorliegt und zusätzlich aus jedem Teil der Anteil an+1Qgetilgt wird, bleibt Q eine Vereinigung von Intervallen der Gesamtlänge (1 − an+1 ) · ni=1 (1 − ai ) = n+1 i=1 (1 − ai ) übrig. Mit der Konvergenz von oben (funktioniert, da λ1 |[0, 1] endlich) folgt die Behauptung. b): P “⇐=“ Sei ε > 0 und K := ln(ε−1 ). Dann ein N ∈ N, sodass für alle n ≥ N gilt n i=1 ai > K. Die Ungleichung x ≥ log(1 + x) liefert ( n ) n Y X (1 − ai ) = exp ln(1 − ai ) i=1 i=1 ( ≤ exp − n X i=1 = ε. Die Behauptung folgt dann mit a). 1 ) ai < exp(−K) “=⇒“ per Kontraposition. Es gilt die Ungleichung n n Y X (1 − ai ) ≥ 1 − ai , i=1 i=1 wie man leicht mittels vollst. Induktion zeigen kann. Es seiPalso angenommen, dass n die Reihe konvergiert. Dann exisitiert ein N ∈ N, s.d. i=N ai ≤ 1/2 für alle QN −1 n ≥ N . Ausserdem haben wir i=1 (1 − ai ) ≥ 2δ. Insgesamt folgt also ( n Y ≥ 2δ, n < N, (1 − ai ) Pn ≥ 2δ(1 − i=N ai ) ≥ δ, n ≥ N, i=1 ≥ δ. Da δ unabhängig von n ist, folgt die Behauptung. Nach dem Zwischenwertsatz ist die verallgemeinerte Umkehrfunktion von F f : [0, 1] → [0, 1], y 7→ inf{x ∈ [0, 1] : F (x) = y} eine wohldefinierte Funktion, für die gilt (ohne Beweis): • F (f (y)) = y für alle y ∈ [0, 1] und • f ([0, 1]) ⊂ C. 7. Aufgabe (0 Punkte) Nach dem Satz von Vitali (siehe bsw. [Bauer: “Maß- und Integrationstheorie“, Satz 8.6]) gibt es Mengen A ∈ 2[0,1] \ B([0, 1]), d.h. nicht Borel-messbare Mengen. Zeigen Sie, dass mit obigen Eigenschaften von f und F schon f (A) ∈ L([0, 1]) folgt, jedoch f (A) ∈ / B([0, 1]). Lösung: Sei A eine nicht-Borel-messbare Menge. Da A ⊂ [0, 1] und f ([0, 1]) ⊂ C folgt, dass f (A) ⊂ C und λ1 (C) = 0. Mit der Vollständigkeit von L([0, 1]) folgt, dass f (A) ∈ L([0, 1]). Seien x, y ∈ [0, 1] mit x < y. Dann gilt F (f (x)) < F (f (y)). Da F monoton steigend ist, folgt f (x) < f (y). Also ist f streng monoton steigend und somit injektiv. Dann ist f auch messbar, denn {x : f (x) ≤ c} = {x : x ≤ f −1 (c)} = [0, f −1 (c)] ∈ B([0, 1]). Angenommen f (A) ∈ B([0, 1]). Dann gilt wegen der Injektivität und Messbarkeit von f A = f −1 ( f (A) ) ∈ B([0, 1]). | {z } ∈B([0,1]) Dies ist jedoch ein Widerspruch zur Wahl von A. Es folgt also f (A) ∈ / B([0, 1]). 2