Umfang der Arbeit

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Philipps-Universität Marburg
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,
insbesondere Marketing und Handelsbetriebslehre
Univ.-Prof. Dr. Michael Lingenfelder
Hinweise zu Prüfungen
- Wissenschaftliche Arbeitsweise für Seminar- und Diplomarbeiten -
1. Vorbemerkungen
Bei der Anfertigung von Seminararbeiten und Diplomarbeiten sind folgende Regeln zu beachten:
Anzahl der Exemplare:
Diplomarbeiten sind in doppelter Ausführung gebunden im Prüfungsamt abzugeben.
Bei Seminararbeiten ist eine ausgedruckte Version und eine digitale Version abzugeben. Auf den Arbeiten ist nicht die
Matrikelnummer zu vermerken. Die Abgabe von Seminararbeiten erfolgt am Lehrstuhl.
Umfang der Arbeit:
Diplomarbeiten: Der Umfang ist abhängig von der Art der Themenstellung (theoretisch, empirisch, praktisch) und damit auch
vom zeitlichen Umfang der Arbeit (3- oder 4-Monats-Arbeit). Eine Abstimmung erfolgt mit dem jeweiligen Betreuer.
Für Seminararbeiten gilt: max. 15 Textseiten +/-10%, wobei weder Inhalts- noch Abkürzungs-, Abbildungs-, Tabellen-,
Literatur- und Gesprächsverzeichnis oder sonstiger Anhang zu diesen 15 Seiten zählen.
Art des Papiers:
Es sind weiße DIN-A-4-Blaetter zu verwenden, die nur einseitig beschrieben werden dürfen.
Randbreite:
Auf der linken Seite des Blattes ist ein Rand von 5 cm Breite freizulassen, auf der rechten Seite ein solcher von 1 cm. Am
oberen Blattende sind 4 cm freizuhalten (in diesem Bereich steht die Seitenzahl in der Mitte), am unteren Blattende 2,5 cm.
Schriftart und Ausrichtung:
Die Arbeit wird in der Proportionalschriftart Arial abgefasst. Dabei wird Fließtext im Blocksatz geschrieben, Überschriften,
Tabellen-/Abbildungsunterschriften, Quellangaben, Aufzählungen sowie Fußnoten sind linksbündig auszurichten.
Hinweise zum Anfertigen von Seminararbeiten finden Sie im Internet
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Schriftgröße:
Die Schriftgröße für Text beträgt grundsätzlich 12 Punkt. Ausnahmen bilden
 Quellangaben bei Abbildungen und Tabellen (9 Punkt kursiv, Abstand davor/danach 0/12 Punkt)
 die Abbildungs- und Tabellenunterschriften (10 Punkt fett, Abstand davor/danach 0/12 Punkt)
 die Gestaltung von Überschriften
 Ebene: 16 Punkt, Abstand davor/danach 6/12 Punkt
 Ebene: 14 Punkt, Abstand davor/danach 6/6 Punkt
 Ebene: 12 Punkt fett, Abstand davor/danach 6/6 Punkt
 Ebene: 12 Punkt kursiv, Abstand davor/danach 6/6 Punkt)
 Fußnoten (10 Punkt, linksbündig, Einzug extra:hängend um 0,5).
Zeilenabstand:
Die Arbeit ist in eineinhalbzeiligem, Fußnoten sind in einzeiligem Abstand zu schreiben. Hervorhebungen im Text (fett,
kursiv, unterstrichen) sind individuell aber sparsam einzusetzen.
Ordnungsschema:
Folgendes Schema wird für die formale Ordnung empfohlen:
 Leeres Blatt (entfällt bei Seminararbeiten)
 Titelblatt
 Inhaltsverzeichnis
 Abkürzungsverzeichnis, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
 Text
 Literaturverzeichnis
 evtl. Anhang
 Eidesstattliche Erklärung (entfällt bei Seminararbeiten)
 Leeres Blatt (entfällt bei Seminararbeiten)
Außer dem Titelblatt und den leeren Blättern sind sämtliche Blätter zu numerieren, wobei Inhalts-, Abkürzungs-, Abbildungs-,
Tabellen- und Literaturverzeichnis sowie Anhang mit römischen Ziffern (I., II. etc.), der Text hingegen mit arabischen Ziffern
(1, 2, etc.) zu paginieren ist. Die Seitenzahl ist zu zentrieren. Bei der digitalen Version der Seminararbeit ist darauf zu
achten, das gesamte Dokument in einer Datei abzugeben.
2. Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit:
Die nachstehenden Empfehlungen beschränken sich auf Gliederung und einleitenden Textteil.
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Gliederung bzw. Inhaltsverzeichnis
Die Gliederung bildet einen Teil der Arbeit und soll zeigen, in welcher Weise das Thema verstanden und bearbeitet wurde.
Sie hat den logischen Aufbau, d.h. den "roten Faden" der Arbeit widerzuspiegeln. Aus diesem Grunde ist zum einen auf eine
verständliche Formulierung der Gliederungspunkte zu achten, zum anderen den nachfolgenden Überlegungen Rechnung zu
tragen: Die einzelnen Punkte der Gliederung sind mit den entsprechenden Seitenangaben zu versehen. Sie müssen mit den
Überschriften der Abschnitte im Text übereinstimmen und deren Inhalt knapp, aber genau kennzeichnen. Eine folgerichtige
und in sich geschlossene Gedankenführung zeigt sich auch in einer logisch einwandfreien Gliederung. Bei der
Untergliederung ist darauf zu achten, dass beispielsweise einem Unterpunkt 1.1 auch ein Unterpunkt 1.2 folgen muss.
Unterpunkte sollen im übrigen keine wortgetreue Wiederholung des übergeordneten Punktes darstellen. Außerdem darf eine
Überschrift nicht genauso lauten wie der Titel der Arbeit.
Bei Seminararbeiten scheint eine Beschränkung auf maximal 4 Gliederungsebenen angebracht.
Einleitender Textteil
Sachliche Bemerkungen zum Gegenstand, Ziel und methodischen Aufbau der Arbeit sowie eventuell erforderliche
Begriffserklärungen (sofern kein eigenständiger Gliederungspunkt zweckmäßig erscheint) sollten aus einem einleitenden
Abschnitt hervorgehen, der aber nicht mit "Einleitung" überschrieben werden darf. Anstelle dieser Worthülse muss eine
materiell formulierte Überschrift verwendet werden.
3. Abkürzungen
Im laufenden Text sind Abkürzungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Anerkannt sind nur geläufige Abkürzungen (vgl.
Duden) wie etc., usw., vgl., z.B. Diese müssen nicht in das Abkürzungsverzeichnis aufgenommen werden. Nicht statthaft
sind Abkürzungen aus Bequemlichkeit. Folgende Abkürzungen sollten nur bei Quellenangaben benutzt werden und sind
nicht im Abkürzungsverzeichnis aufzuführen:
a.O. = am angegebenen Ort
Aufl. = Auflage
Bd. = Band
ders. = derselbe
dies. = dieselbe(n)
Diss. = Dissertation
ebd. = ebenda
f. = folgende Seite
ff. = fortfolgende Seiten
Fort. = Fortsetzung
H. = Heft
Hab. = Habilitationsschrift
Hrsg. = Herausgeber
hrsg. v. = herausgegeben von
Jg. = Jahrgang
Nr. = Nummer (bei englischsprachigen Quellen
No.)
o.J. = ohne Jahresangabe
o.V. = ohne Verfasserangabe
S. = Seite
Sp. = Spalte
Verf. = Verfasser
Verl. = Verlag
vgl. = vergleiche
Vol. = Volume (Band)
zit. nach = zitiert nach
4. Zitierweise und Fußnoten
Jedes Zitat muss nachprüfbar sein. Fremdes Gedankengut ist als solches kenntlich zu machen. Dazu dient eine
hochgestellte Zahl am Ende des Zitats. Unterhalb des Textes der jeweiligen Seite wird in einer Fußnote, beginnend mit
derselben Zahl, die Quelle angegeben. Jedes Zitat muss daraufhin überprüft werden, ob es nicht - aus dem Zusammenhang
gerissen - eine andere als vom Autor beabsichtigte Aussage trifft. Wörtliche Zitate werden durch Anführungszeichen
begonnen und beendet. Zitate und Quellenangaben erfordern grundsätzlich buchstäbliche Genauigkeit. Abweichungen vom
Original sind deshalb durch einen in Klammern gesetzten Hinweis, z.B. "Anm. d. Verf.", deutlich zu kennzeichnen.
Hervorhebungen im zitierten Text sollten grundsätzlich übernommen werden; eigene Hervorhebungen sind mit dem Zusatz
(Herv. durch den Verf.) zu kennzeichnen. Auslassungen werden durch fortlaufende Punkte " ..." angezeigt. Falls das Zitat
einen Fehler aufweist, sollte darauf an passender Stelle mit "(sic)" hingewiesen werden.
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Ein sinngemäßes Zitat liegt bei der Übernahme von Gedanken anderer oder bei der Anlehnung an einen anderen Autor vor.
Es handelt sich hier also nicht um die wörtliche Wiedergabe eines Textes. Der Umfang einer sinngemäßen Übernahme
muss eindeutig erkennbar sein. Es kann deshalb erforderlich sein, dem sinngemäßen Zitat einen einleitenden Satz
voranzustellen, wie z.B.: "Die folgende Darstellung lehnt sich an S. Dann an." Der Quellenhinweis bei sinngemäßen Zitaten
beginnt mit "Vgl.", bei wörtlichen Zitaten ist auf den Zusatz "Vgl." zu verzichten.
Zitate aus englischen Quellen müssen in der Regel nicht übersetzt werden. Zitate in einer anderen Fremdsprache erfordern
eine Übersetzung unter Angabe des Übersetzers. Längere fremdsprachliche Zitate sind zu übersetzen und in einer Fußnote
in der Originalsprache anzugeben. Ein wörtliches Zitat soll im allgemeinen nicht mehr als zwei bis drei Sätze umfassen.
Erscheinen längere Zitate unvermeidlich, so sind sie im Text einzurücken und mit Schriftgröße 10 in einzeiligem Abstand zu
schreiben. Grundsätzlich ist nach dem Originaltext zu zitieren, nur wenn das Originalwerk nicht zugänglich ist, kann nach
einer Quellenangabe in der Sekundärliteratur zitiert werden. Der Quellenhinweis gibt in diesem Fall mit dem Hinweis "zit.
nach ..." auch die Sekundärliteratur an.
Bei Tabellen und Abbildungen im Text beginnt der Quellenhinweis mit "Quelle:". Mit einem Quellenhinweis sind auch solche
Angaben zu versehen, die nicht der Literatur entnommen, sondern selbst erstellt ("Eigene Darstellung") oder durch
persönliche Befragung in Erfahrung gebracht worden sind ("Eigene Erhebung"). In Fußnoten sind Quellenangaben sowie
sachliche Nebenbemerkungen des Verfassers aufzunehmen. Die Fußnoten sind vom Textteil der Seite durch einen kurzen
Strich zu trennen. Sie sollen in Schriftgröße 10 und einzeiligem Abstand geschrieben werden. Eine Fußnote kann, wenn dies
unvermeidlich ist, auf der folgenden Seite fortgesetzt werden. Sie wird ohne eine Kenntlichmachung unter dem Text der
folgenden Seite zu Ende geschrieben.
Für die Quellenangaben in der Fußnote sollte der sogenannte Kurzbeleg verwendet werden, der auf das Literaturverzeichnis
Bezug nimmt. Durch Angabe des Verfassers, des Erscheinungsjahres des betreffenden Buches oder Aufsatzes sowie der
Seitenzahl(en) ist es dem Leser möglich, dem Literaturverzeichnis die Quelle zu entnehmen. Werden mehrere Beiträge
eines Autors zitiert, die während eines Jahres erschienen sind, so muss neben der Jahreszahl ein weiteres
Unterscheidungsmerkmal zur exakten Quellenbestimmung angeführt werden. Im Literaturverzeichnis sind die
Veröffentlichungen des Autors entsprechend zu kennzeichnen. Wird auf einer Seite in unmittelbar aufeinanderfolgenden
Quellenangaben derselbe Autor zitiert, so kann die Namensangabe durch die Abkürzung "ders." (bei mehreren Autoren:
"dies.") ersetzt werden. Wenn in unmittelbar aufeinanderfolgenden Zitaten dieselbe Quelle verwendet wird, ist es möglich,
die Quellenangabe auf die Abkürzung "ebd." mit Seitenangabe des Zitates zu beschränken. Erstreckt sich das Zitat über
mehr als eine Seite aus einem zitierten Werk, so muss dies aus der Seitenangabe in der Fußnote hervorgehen, z.B. bei
einem Zitat über zwei Seiten in Form von "S.1 f." und bei einem Zitat über Fünf Seiten durch "S. 1-5." oder "1 ff.".
5. Literaturverzeichnis
Im Literaturverzeichnis dürfen nur die Quellen angegeben werden, auf die im Text in Fußnoten Bezug genommen wurde,
und zwar in alphabetischer Reihenfolge nach Verfassern. Die folgenden Angaben sind erforderlich:
 Name und Vorname des Autors (Falls kein Verfasser bekannt ist, muss die betreffende Quelle unter "o.V." alphabetisch
eingeordnet werden. Akademische Grade und Titel werden nicht genannt.)
 Titel des Werkes bzw. Aufsatzes (Bei Aufsätzen in Zeitschriften ist zusätzlich durch den Hinweis "in:" der Titel der
Zeitschrift anzugeben. Bei Aufsätzen in Sammelwerken müssen durch den Hinweis "in:" der Name des Herausgebers
(bzw. der Herausgeber) mit dem Zusatz "(Hrsg.)" und der Titel des Sammelwerks angegeben werden.)
 Name und Vorname eines Bearbeiters oder Übersetzers(falls erforderlich).
 Band, Auflage (falls erforderlich)
 Erscheinungsort(Bei Zeitschriften entfällt die Angabe des Erscheinungsorts.)
 Jahrgang und Erscheinungsjahr (Bsp.: 11. Jg. (1993), S. 10.)
 Erste und letzte Seite bzw. Spalte des Aufsatzes(Bei Artikeln in Zeitschriften und Sammelwerken)
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Nummer des Heftes der Zeitschrift (Das Heft muss nicht genannt werden, wenn innerhalb eines Jahrgangs die Seiten von
Ausgabe zu Ausgabe weitergezählt werden.)
Aufgrund der Verwendung der vereinfachten Zitierweise (Kurzbeleg) darf das Literaturverzeichnis nicht aufgegliedert
werden. Es soll also nicht unterschieden werden zwischen "Büchern und Dissertationen", "Aufsätzen in Sammel- und
Nachschlagewerken", "Aufsätzen in Zeitschriften und Zeitungen" und "Sonstigen Quellen". Ein Verzeichnis von
"Interviewpartnern" etc. ist, sofern erforderlich, dem Literaturverzeichnis anzuschließen.
6. Verwendung von Abbildungen und Tabellen
Abbildungen und Tabellen müssen eine klare Inhaltsbezeichung tragen. Auf eine genaue örtliche, zeitliche und sachliche
Abgrenzung der Darstellung ist besonders zu achten. Unmittelbar unter einer Abbildung bzw. Tabelle ist, falls erforderlich,
eine Legende, die eine kurze Erklärung der verwendeten Symbole (unbeschadet ihrer ausführlichen Erläuterung im Text)
enthält, zu setzen. Darunter sind die vom Verfasser hinzugefügten oder übernommenen Anmerkungen und die
Quellenangabe(n) anzuführen. Abbildungen und Tabellen werden fortlaufend numeriert. Auf sie muss im Text (z.B. durch
"vgl. Tab. 1") verwiesen werden. Wird im Text (und/oder in einer Fußnote) darauf Bezug genommen, so sind Nummer und
Seitenzahl anzugeben. Umfangreiches Material, wie z.B. Fragebögen, größere tabellarische und graphische Darstellungen,
längere Gesetzestexte etc., ist im Anhang unterzubringen.
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