aktuell - ÖBB - Landwirtschaft

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Ab sofort nur neue Drucksorten verwenden!
BBL aktuell
Seite -1- / April 2011
"Alte" Drucksorten (DrS 17a und 17b - Mitgliedsblätter)
können vom Verband nicht mehr akzeptiert werden
und werden zurückgewiesen!
Mehr im Blatterinnen
Information Nr. 01/2011 - April 2011
BBL
aktuell
Informationsblatt für Funktionäre und
Mitglieder der ÖBB-Landwirtschaft
Deutsche
Bahn-Landwirtschaft
aus dem Inhalt:
• aus erster Hand
• Personalien
• Ehrung Peter Maschek
• Rückgabe von Flächen an die ÖBB
• Neue Drucksorten verwenden
• BBL-Ehrungsuhren
• Unterpachtverträge - Laufzeiten,
Vergebührung
• Ruhezeiten in Kleingärten
• kurz notiert
• Tierhaltung im Kleingarten
• Bauwerke und Bauausführungen
• Oleander
• Gundermann und Insektenhotel
• Ein frohes Osterfest
Verband der
ÖBB-Landwirtschaft
WerteKolleginnenundKollegen,
liebe Mitglieder!
Wieder ist ein Jahr ins Land gezogen und
der lange, kalte Winter ist endgültig vorbei.
Die Arbeit - aber auch die Erholung - im Kleingarten kann wieder beginnen. Auch heuer
wieder wird in der Arbeit des Verbandes die
Bestandssicherung der BBL-Gartenflächen
im Mittelpunkt der Bemühungen stehen. In
den nächsten Tagen schon werden mit den
Vertretern von ÖBB-Immobilien für die Bundesländer Wien und Niederösterreich intensive Gespräche hinsichtlich weiterer Anpachtungsmöglichkeiten aufgenommen
werden. BBL-aktuell wird Sie auf dem Laufenden halten.
Verschiedene Themen, die aus den Statuten und der Geschäftsordnung herrühren,
bilden einen wichtigen Inhalt dieses Informationsblattes. Insbesondere wird auch näher
auf die Thematik der Unterpachtverträge,
deren Laufzeiten und deren Vergebührung
eingegangen. Auch die Ruhezeiten in den
Kleingärten und die Tierhaltung - immer "beliebte" Gesprächsstoffe bei manchen Hauptversammlungen - werden näher beleuchtet.
Die von vielen immer wieder gerne gelesene nähere Befassung mit Pflanzen runden
diese BBL-aktuell ab.
Selbstverständlich muss auch Zeit sein, für
ein wenig Humor auf der Seite 7, wobei der
Titel "Nicht ganz ernst gemeint" treffend ist,
denn nur ganz wenige Kleingärtner agieren
so.......................................
Frühling im Kleingarten
Wenn endlich die kalten und nassen Wintermonate vorüber sind, zieht es uns mit
den ersten Sonnenstrahlen hinaus in den Garten. Was wir dort vorfinden, hängt
natürlich auch stark davon ab, wie fleißig wir im Herbst waren oder ob wir vielleicht
im Herbst von einem plötzlichen Kälteeinbruch und dauerhaft schlechtem Wetter
überrascht wurden, was ja in unseren Breitengraden leider keine Seltenheit ist.
Der erste Blick gilt im Frühjahr immer unseren Pflanzen. Haben sie den Winter
schadlos überlebt oder müssen wir nach einem besonders kalten Winter feststellen,
dass einige unserer Lieblingspflanzen dem Frost zum Opfer gefallen sind?
Hat man die Gartenpflanzen jedoch ausreichend für den Winter geschützt, kann
man sich bereits sehr früh an den ersten Frühlingsblühern erfreuen - das Gartenjahr
ist nun endlich eingeläutet! Ein schönes und gutes Gartenjahr wünscht Ihnen
sehr herzlich der Verband der ÖBB-Landwirtschaft.
BBL aktuell
Seite -2- / April 2011
aus erster Hand
Präsident
Reg. Rat Stefan Maschl
"Kinder, wie die Zeit vergeht", möchte
man fast sagen, denn ehe man sich's
versieht, ist schon wieder ein Vierteljahr
seit Jahresbeginn vergangen, ohne dass
man es im Trubel des täglichen Arbeitsablaufes bemerkt hat. Schon werden
wieder Urlaubspläne für den Sommer
geschmiedet und auch die Arbeit im
Kleingarten hat mit dem Einsetzen wärmerer Temperaturen wieder voll eingesetzt.
Und manchmal, wenn man von jemand
anderen an gewissen Geschehnisse erinnert wird, merkt man es doch, wie rasend schnell die Zeit von dannen zieht.
So ging es mir vor Kurzem, als mich
mein geschätzter Vorgänger, Adi Pfann,
anrief und mich gratulierte. "Du bist heute
auf den Tag genau 10 Jahre Verbandspräsident", sagte er nicht ohne Schmunzeln. Ich hielt kurz inne und dachte:
Schon 10 Jahre und vorher sieben Jahre als Verbandsschriftführer und vorher
als Bearbeiter für die BBL in der vormaligen Generaldirektion der ÖBB ab dem
Jahr 1986............ Zeit, wo bist du hingekommen!
Auch der Verband und seine Funktio-
Herausforderung stellen müssen, den
Verband sowohl personell, als auch organisatorisch zu erneuern. Denn, wir sollten nicht bis zum "Tag X" warten, um
entsprechende Vorsorgen für die Zukunft
zu treffen. Denn, schon Michael
Gorbatschow hat den weisen Spruch "Wer
zu spät kommt, den bestraft das Leben"
geprägt............... Die nächsten Monate
werden uns mit dieser wichtigen Weichenstellung für die kommende Zeit beschäftigen.
Was mir zunehmend Sorge macht, sind
die vielen Rechtsstreitigkeiten, die uns und vor allem mich als Verbandspräsident - beschäftigten. Nahezu kein
Tag vergeht, an dem nicht Mitglieder im
Wege von Rechtsanwälten ihr vermeintliches Recht suchen. Von jener Zeit, als
man noch miteinander redete, sozusagen
"von Kollegen zu Kollegen" sind wir offenbar mittlerweile schon meilenweit entfernt.
sche Aufkündigung der Fläche, da
Flächenaufkündigungen in jedem Fall
rechtswirksam nur durch den Verband
(Außenstelle) erfolgen müssen. Mitgliedschaft in einem Zweigverein und Bestandgabe einer Fläche sind "zwei Paar Schuhe", die nur mittelbar miteinander zu tun
haben.
Unabhängig davon fällt die Aufnahme
von Mitgliedern - die als Voraussetzung
für die Vergabe einer Fläche durch den
Verband unabdingbar ist - in die ausschließliche Zuständigkeit des Zweigvereins. Um hier den rechtlichen Zwängen Genüge zu tun, wurden für die Aufnahme von Mitgliedern und für Flächenvergaben zweckgerechte Drucksorten
(DrS 17a, DrS 17b und auch die für die
Ablöse von Investitionsersätzen wichtige DrS 17c) unter Anleitung des Rechtsanwaltes des Verbandes neu erstellt und
aufgelegt. Diese Drucksorten sind
zugleich für die Verwendung als Mitgliedsblatt, wie auch als Vertrag für die Flächenüberlassung konzipiert und müssen unbedingt ab sofort Verwendung finden. Ich
muss Sie eindringlich ersuchen: Schmeißen Sie allenfalls noch vorhandene ältere Drucksorten, die nicht diesen Kriterien entsprechen, in den nächsten Papierkorb und verwenden Sie nur mehr die
neuen Drucksorten. Hier hat Sparen am
falschen Platz keinen Sinn! Der Verband
und die Außenstellen nehmen Drucksorten, die nicht den Prekariumsvertrag
beinhalten oder eine sinnvolle Ergänzung
zum abzuschließenden Unterpachtvertrag darstellen, nicht mehr an und
weisen diese zurück. Ich ersuche Sie
um Verständnis für diese aus rechtlichen
Gründen dringend erforderliche Maßnahme.
Durch verschiedene Gerichtsverfahren,
aber auch durch immer wiederkehrende, sehr deutliche Verweise des profunden Rechtsanwaltes des Verbandes ergibt sich klar, dass der Verband als
Generalpächter aller Flächen, die der
BBL zur Nutzung überlassen sind, für
sämtliche Flächenvergaben, Aufkündigungen und Ablösefragen in letzter Konsequenz gerade stehen muss.
Rein rechtlich gesehen kommt damit den
Zweigvereinen im Zusammenhang mit
Flächenvergaben die ausschließliche
Tätigkeit der Ausschreibung freier Flächen, die Präsentation dieser freien Flächen gegenüber Bewerbern und deren
Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten
der Erlangung dieser Flächen sowie die
Vorbereitung der erforderlichen Drucksorten für die Flächenvergabe und deren Ich bedanke mich für Ihre fortwährende
Weiterleitung an den Verband (Außen- und immens wichtige Arbeit in den Zweigstelle) zu.
vereinen und für die gute ZusammenarNochmals sei deutlich gesagt, dass die beit mit dem Verband. Ein gutes Verhältnis untereinander trägt ganz wesentrechtsgültige Vergabe der Flächen
lich zum Erfolg bei. Arbeiten wir weiter
(Prekarium und Unterpachtverhältnis)
auf der Grundlage gegenseitigen Verausschließlich der Verband (Außenständnisses und gelebter Hilfsbereitstelle) als Generalpächter vornehmen
schaft im Interesse unserer ÖBB-Landkann. Ebenso verhält es sich bei der
wirtschaft.
Aufkündigung von Flächen, die in jedem
Fall schriftlich zu erfolgen hat und worü- Ein schönes Osterfest und ein wunderber unverzüglich der Verband (Außen- schönes Gartenjahr wünscht Ihnen sehr
stelle) zu verständigen ist.
herzlich Ihr
näre sind "in die Jahre gekommen". Sowohl in die Jahre als Verbandsfunktionär,
als auch in die Jahre des Lebensalters.
Wir stehen nunmehr etwa in der Mitte
der Funktionsperiode als gewählte Funktionäre des Verbandes und einige Kolleginnen und Kollegen haben sehr deutlich bereits jetzt deponiert, dass sie für
eine neue Funktionsperiode aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung stehen. Neben unseren täglichen Arbeiten Der bloße Ausschluss eines Mitgliedes
im Verband werden wir uns daher der bedingt in keiner Weise eine automati-
BBL aktuell
Seite -3- / April 2011
Alfred Steinke wurde 70
Sein 70-jähriges Wiegenfest feiert e am 24. Februar 2011 mit Alfred Steinke aus Linz einer der profiliertesten
und vielseitigsten Funktionäre der ÖBB-Landwirtschaft.
Der gebürtige Niederösterreicher wurde im
Jahr 1967 Mitglied der ÖBB-Landwirtschaft
beim Zweigverein Linz-Kleinmünchen, dessen
Obmann-Stellvertreter er von 1986 bis 2000
war, ehe er nachfolgend bis zum März 2010
die Funktion des Zweigvereinsobmannes beim
genannten Zweigverein übernahm. Gleichzeitig
unterstützte er im Zeitraum von 1994 bis 2009
den Kassier des Verbandes in Wien als dessen
Stellvertreter bei dessen Arbeit. Darüber hinaus
stellt Alfred Steinke nach wie vor weiterhin sein
Wissen in verschiedenen, wichtigen Verbandsfunktionen der ÖBB-Landwirtschaft zur Verfügung.
So übt er mit großer Umsicht, Fachkenntnis
und Einfühlungsvermögen die Funktion eines
EDV-Bearbeiters und Kassiers der Außenstelle Linz des Verbandes aus und gehört als
Mitglied dem Aufsichtsrat des Verbandes in
Wien an.
Im Rahmen einer Sitzung des Verbandspräsidiums gratulierte Verbandspräsident Reg. Rat Stefan Maschl namens des
Verbandes Alfred Steinke sehr herzlich zum bevorstehenden Ehrentag, sprach Worte des Dankes und der Anerkennung für
seine langjährige hervorragende Arbeit im Dienste der ÖBB-Landwirtschaft und überreichte dem verdienten Funktionär ein
Ehrengeschenk.
Unser Gedenken an Egon Brandl
Am 08. Februar 2011 ist Egon Brandl nach schwerem, mit großer Geduld
ertragenem Leiden, im 75. Lebensjahr von uns gegangen. Egon Brandl
war seit dem Jahr 1994 in verschiedenen Funktionen für die ÖBBLandwirtschaft mit unermüdlichem Fleiß und großer Hingabe tätig.
Die Funktionärslaufbahn begann für den Verstorbenen im Jahr 1994, als
er Mitglied der Rechnungsprüfer in der vormaligen BBL-Region Ost in
Wien und zugleich Mitglied der Regions- und Verbandsleitung wurde. Durch
sein Einfühlungsvermögen und sein Engagement gelang es Egon Brandl
nicht nur, für viele Mitglieder der ÖBB-Landwirtschaft in seinem
heimatlichen Umfeld Waidhofen/Ybbs und in seiner Funktion im Verband
bis zum Jahr 2009 erfolgreich zu wirken, sondern darüber hinaus auch
zahlreiche persönliche Freundschaften zu schließen.
Mit Egon Brandl verliert die ÖBB-Landwirtschaft einen beliebten und
allgemein anerkannten Funktionär, wichtigen Ansprechpartner und
beispielhaften Menschen. Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken
bewahren.
Raimund Schüller verstorben
Der langjährige Obmann des Zweigvereines Hohenau der ÖBB-Landwirtschaft, Raimund Schüller, ist vor wenigen
Wochen im 66. Lebensjahr verstorben. Der Verstorbene war seit mehr als 40 Jahren Mitglied der ÖBB-Landwirtschaft
und war seit dem Jahr 1998 als Funktionär für den Zweigverein in wichtigen Funktionen – zunächst als ObmannStellvertreter und seit 09. April 1999, somit nahezu 12 Jahre, als Obmann – erfolgreich tätig. Funktionärskolleginnen
und –Kollegen sowie Mitglieder des Zweigvereins, der Außenstelle Wien und der Verbandszentrale bedauern das
Ableben des verdienten Funktionärs und wird ihn und sein Wirken stets in ehrender Erinnerung behalten.
BBL aktuell
Seite -4- / April 2011
Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn ehrt Peter Maschek
Große Freude für den Zweigverein
Strasshof-Föhrenwald und dessen rührigen und verdienstvollen Obmann, Peter
Maschek:
Über Antrag des Bürgermeisters beschloss der Gemeinderat einstimmig,
dem langjährigen Zweigvereinsobmann
Peter Maschek "in dankbarer Würdigung
seiner besonderen Verdienste um die
organisatorischen Belange des
Kleingartenzweigvereines StrasshofFöhrenwald" die Ehrennadel in Gold
der Marktgemeinde Strasshof an der
Nordbahn zu verleihen. Damit wurde die
40-jährige hervorragende Arbeit des
Funktionärs als Kassier und die letzten
10 Jahre als Obmann hindurch gebührend gewürdigt.
Im Rahmen eines kleines Festaktes
wurde die Ehrennadel in Gold der Markt-
Zweigvereinsobmann Peter Maschek (Bildmitte) mit Bürgermeister Ludwig Deltl (l.i.B.)
und Vizebürgermeister DI Walter Vock bei
der Verleihung der Ehrennadel in Gold
durch die Marktgemeinde Strasshof.
gemeinde Strasshof an der Nordbahn in Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder
durch Bürgermeister Ludwig
Deltl an Peter
Maschek überreicht.
Der Verband der
ÖBB-Landwirtschaft gratuliert
Obmann Peter
Maschek sehr
herzlich zur herausragenden Ehrung und wünscht
weiterhin viel Erfolg und Schaffenskraft
für seine Tätigkeit im Zweigverein Strasshof-Föhrenwald.
Rückgabe von Flächen an die Österreichischen Bundesbahnen
Im Punkt 6 des "Stammvertrages" vom
05.06.2009 (siehe "Handbuch für Funktionäre" Seiten 18 ff) sind die Modalitäten
für die Rückstellung von Flächen an die
ÖBB geregelt. Neben der Rückforderung
durch den Grundeigentümer ÖBB, ist der
ÖBB-Landwirtschaft gleichfalls die
Möglichkeit eingeräumt, nicht mehr
benötigte Flächen an die ÖBB zurück zu
stellen.
Der bezughabende Text lautet:
BBL ist berechtigt, mit einseitiger
schriftlicher Erklärung bestehende
zusammenhängende Gesamtflächen an
ÖBB unter Einhaltung einer Frist von sechs
Monaten zurückzugeben. Diese Frist
verlängert sich, wenn der so errechnete
Übergabe-/Übernahmezeitpunkt zwischen
dem 01.11. und 30.04. eines Jahres zu
liegen käme, entsprechend. Eine
Rücknahme erfolgt dann zum 01.05. eines
Jahres.
Bei Widerruf der Überlassung von
vertragsgegenständlichen Flächen bzw.
Rückgaben auf Wunsch des Verbandes
sind diese geräumt von allen Fahrnissen
und ortsfesten Anlagen zurückzustellen.
Der zum Zeitpunkt der Rückgabe
vorhandene Pflanzenwuchs und
Baumbestand ist - mit Ausnahme des
Ernteertrages - auf den Flächen zu
belassen, soweit über dessen Entfernung
Brauchen wir wirklich derartige Flächen?
keine Sondervereinbarung zustande
kommt.
Ein Ersatz von Aufwendungen des
Verbandes, seiner Unterorganisationen
(insbesondere Zweigvereine) oder auch der
einzelnen Grundstücksbenützer durch die
ÖBB findet nicht statt. ÖBB wird bemüht
sein, in sozialen Härtefällen für Personen
gemäß Punkt 2.1, 1. Halbsatz, (aktive
Bedienstete von Unternehmen, die direkt
oder indirekt zu mindestens 50 % im
Eigentum der ÖBB-Holding stehen, Ruheund Versorgungsgenussempfänger der
ÖBB sowie Pensionisten, die zuletzt bei
einem der genannten Unternehmen
beschäftigt waren) Sonderregelungen zu
treffen.
für Flächen verlangen, die schon lange
nicht mehr vergeben worden sind und
offensichtlich brach liegen. Nicht selten
wird die Räumung auf Kosten der BBL
verlangt, weil die Grundstücke noch
immer im Flächenverzeichnis der ÖBB
("LIS") und der BBL aufscheinen.
Deshalb ergeht neuerlich der dringende
Appell an alle Zweigvereine, an Hand des
in Kürze übermittelten Listenmaterials
des Verbandes ("freie Flächen") zu prüfen, ob diese Flächen noch vergebbar
sind bzw. überhaupt noch in der Natur
existieren. Von der Möglichkeit, unbrauchbare, nicht mehr vergebbare Flächen an die ÖBB zurück zu stellen, sollte jedenfalls unbedingt Gebrauch gemacht werden, da ansonsten die ÖBBLandwirtschaft für alles, was auf diesen
Flächen passiert (illegale Ablagerungen
und dergleichen) haftet.
Entsprechende Flächen, deren Rückgabe an die ÖBB bzw. deren Herausnahme
aus den Flächenverzeichnissen des Verbandes vorgesehen ist, wären von den
Zweigvereinen in geeigneter Form (Genaue Bezeichnung der Fläche, Beigabe
einer Lageplanskizze) den jeweiligen
Außenstellen des Verbandes schriftlich
bekannt zu geben.
In weiterer Folge werden diese RückgabeIn letzter Zeit mehren sich Fälle, in de- meldungen durch den Verband in gesamnen die ÖBB von der BBL die Haftung melter Form den ÖBB übermittelt werden.
BBL aktuell
Seite -5- / April 2011
Sämtliche Drucksorten des Verbandes, die für die Zweigvereine von Relevanz sind, können auf der Homepage
des Verbandes unter www.obbl.at unter "Links" unter
Eingabe eines Kennwortes heruntergeladen werden.
Sollte das Kennwort nicht bekannt sein oder bei allfälligen Unklarheiten steht die zuständige Außenstelle des
Verbandes oder die Verbandszentrale gerne mit weiterer Hilfestellung zur Verfügung.
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Vor einiger Zeit hat der Verband im Zusammenwirken
mit dem Rechtsanwalt des Verbandes neue Drucksorten,
insbesondere die Drucksorte 17a - Mitgliedsblatt
Prekariumsvertrag, 17 b - Mitgliedsblatt Unterpachtvertrag
und 17 c - Niederschrift Anerkenntnis des Schätzgutachtens -aufgelegt. Dies geschah nicht etwa aus Jux
und Tollerei und vielleicht deshalb, um die Zweigvereine
zu ärgern, sondern über dringende Empfehlung der
Rechtsvertretung des Verbandes.
Diese Drucksorten stehen im Einklang mit gesetzlichen
Vorgaben (Bundeskleingartengesetz) und den geltenden Verträgen mit den Österreichischen Bundesbahnen.
Das Mitgliedsblatt, das vom Zweigverein ausgefertigt und
unterschrieben wird, ist die Grundlage für die Aufnahme
eines Mitglieds im Zweigverein, während der Prekariumsvertrag oder der Unterpachtvertrag, der vom Verband
(Unterpachtvertrag) oder von der Außenstelle des Verbandes (Prekariumsvereinbarung) unterfertigt wird, die
rechtsgültige Flächenvergabe darstellt. Flächenvergaben,
die nicht auf dieser Grundlage erfolgen, sind rechtlich
ungültig und gelten grundsätzlich als nicht erfolgt.
Der Verband ersucht daher nochmals dringend, nur mehr
die neuen Drucksorten 17a, 17b und 17c zu verwenden,
da andere, ältere Drucksorten, die diesen Kriterien nicht
entsprechen, leider nicht mehr bearbeitet werden können und zurückgewiesen werden müssen.
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Neue Drucksorten unbedingt verwenden;
"alte" Drucksorten können nicht mehr akzeptiert werden!
Der Verband ersucht dringend,nur mehr die neuen
Drucksorten, die unter www.obbl.at/Links heruntergeladen werden können, zu verwenden!
BBL-Armbanduhren für Mitglieder mit 50 Jahren Mitgliedschaft
In seiner Sitzung vom
06. Dezember 2010
hat das Verbandspräsidium den Beschluss gefasst, die
Richtlinien für die Ehrung von Mitgliedern zu
verändern. Demnach
wird Mitgliedern mit einer Mitgliedschaft von
50 Jahren nunmehr
eine Damen- oder Herrenarmbanduhr mit
dem Emblem der BBL samt Ehrenurkunde als Ehrengeschenk überreicht. Alle übrigen, bisher gültigen
Regelungen für die Ehrung von Mitgliedern bleiben unverändert.
Vor Kurzem sind nunmehr die Armbanduhren durch die Erzeugerfirma im
Verbandsbüro angeliefert worden und
werden in den nächsten Tagen an die
Außenstellen des Verbandes verteilt.
Sie stehen somit für die Ehrung von
Mitgliedern mit 50-jähriger Mitgliedschaft zur Verfügung.
BBL aktuell
Seite -6- / April 2011
Laufzeit von Einzelverträgen und von Unterpachtverträgen
Für Gartenanlagen, die gemäß "2. Zusatzvertrag" auf Grundlage des Bundeskleingartengesetzes langfristig vom Verband angepachtet worden sind, konnte
in Verhandlungen mit den ÖBB hinsichtlich der Laufzeit eine maßgebliche Verbesserung erreicht werden.
Beim Abschluss des 2. Zusatzvertrages
wurde im Jahr 1998 die Festlegung getroffen, dass sich sämtliche Laufzeiten
von Vereinbarungen, die auf Grundlage
dieses Vertrages nachfolgend abgeschlossen werden, sind am Gültigkeitsdatum dieses Vertrages zu orientieren
haben. Da diese grundlegende Vereinbarung am 23.01.1980 abgeschlossen
worden ist und mit diesem Zeitpunkt
Gültigkeit erlangt hat, hatten sich die Laufzeiten nachfolgender "Einzelverträge"
(=Generalpachtverträge) für konkrete
Gartenanlagen an diesen Vorgaben zu
orientieren. Demnach war ursprünglich
die Laufzeit für Einzelverträge in Gartenanlagen mit der Widmungsart "EKL" (Erholungsgebiet Kleingärten) oder einer
gleichartigen mit dem Jahr 2048 und mit
der Widmungsart "EKLw" (Erholungsgebiet Kleingärten für ganzjähriges Wohnen) mit dem Jahr 2078 begrenzt. In
Anwendung dieser Vereinbarung wurden
nachfolgend ab dem Jahr 1999 nahezu
100 "Einzelverträge" für Kleingartenanlagen abgeschlossen, wobei diese Laufzeiten auch ihren Niederschlag in den
nachfolgenden Unterpachtverträgen finden mussten, da das Unterpachtverhältnis gemäß Punkt 3.2 des Unterpachtvertrages nur längstens auf die Dauer des
zwischen dem Generalpächter und dem
Grundeigentümer eingegangenen
Generalpachtvertrages (=Einzelvertrag)
wirken kann.
Nunmehr ist es dem Verband der ÖBBLandwirtschaft in langwierigen Verhandlungen gelungen, eine Nebenabrede zum
ge, dass sich auch bei den abgeschlossenen Unterpachtverträgen die Gültigkeitsdauer, unabhängig von der im Punkt
3.2 des Unterpachtvertrages angeführten
Laufzeit, am Abschlussdatum des Generalpachtvertrages orientiert.
Rechtssicherheit für unsere Gartenanlagen ist das Gebot der Stunde.
"Stammvertrag" vom 05.06.2009 zu erwirken, wonach die seinerzeitige Laufzeiten-Festlegung dahingehend abgeändert wird, dass die Laufzeit von Generalpachtverträgen (=Einzelverträgen) von
Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelvertrages gegeben ist. Dies hat zur Fol-
Ein entsprechendes Schreiben des Verbandes an die von dieser positiv zu bewertenden Änderung der Unterpachtverträge betroffenen Unterpächter ist in
Vorbereitung und wird in nächster Zeit
zugestellt werden.
Vergebührung von Unterpachtverträgen und Einzelverträgen
Sämtliche Unterpachtverträge sind im Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien zu vergebühren. Die Berechnungsgrundlage ist einheitlich mit einem
Prozent der dreifachen Jahrespachtsumme festgelegt. Der Verband tritt bei
der Vergebührung in Vorlage und schreibt
den jeweiligen Unterpächtern im Zuge der
nächsten Vorschreibung den anfallenden
Gebührenbetrag vor.
Vom Verbandspräsidium wurde weiters
beschlossen, für Mitglieder (Unterpächter),
die ab 01.01.2007 einen Unterpachtvertrag
erhalten, eine Vertragserrichtungsgebühr
von EUR 60,00 einzuheben. Dieser Betrag wird mit EUR 20,00 dem betreffenden
Zweigverein zugeschlagen, der Restbetrag
von EUR 40,00 fließt dem Unterstützungsfonds des Verbandes zu, aus dem verschiedene unvorhergesehene finanzielle
Unterstützungen für Zweigvereine und
Zweigvereinsmitglieder finanziert werden.
Unterpachtverträge werden generell erst ab
dem Jahr 2007 erstellt, obwohl Einzelverträge bereits ab dem Jahr 1999 abgeschlossen worden sind. Zwischenzeitlich
hatten die betroffenen Unterpächter keinerlei rechtsgültigen schriftlichen Nachweis
ihrer Unterpachtrechte, so dass sich der
Verband der ÖBB-Landwirtschaft unter
rechtsanwaltlicher Beratung zum Abschluss von Unterpachtverträgen mit den
betreffenden Zweigvereinsmitgliedern entschloss.
Einzelverträge (Generalpachtverträge) sind
gleichfalls zu versteuern. Hier tritt
gleichfalls der Verband gegenüber dem
Finanzamt in Vorlage und schreibt den
Betrag nachfolgend dem Zweigverein vor.
BBL aktuell
kurz notiert
Wann werden Unterpachtverträge ausgefertigt?
•
Unterpachtverträge werden grundsätzlich bei jeder grundlegenden Veränderung im Unterpachtverhältnis erstellt (neuer
Unterpächter, Fortsetzung der Unterpachtrechte durch die Ehegattin (Lebensgefährtin), Kinder, Wahlkinder). Jeder Unterpachtvertrag ist zu versteuern (siehe Seite nebenstehend) und auch die Vertragserrichtungsgebühr von EUR 60,00 kommt
generell zur Anrechnung. Ausgenommen
von der Anrechnung der Vertragserrichtungsgebühr sind Unterpachtverträge,
die die Fortsetzung der Unterpachtrechte
durch die Ehegattin (Lebensgefährtin) oder
Witwe zum Inhalt haben. In derartigen Fällen wird auf die Anrechnung der Vertragserrichtungsgebühr verzichtet. Gleichfalls
keine Vertragserrichtungsgebühr wird für
Unterpachtverträge verrechnet, die Mitglieder betreffen, die ihren Garten bei ihrem
Zweigverein bereits seit einem Zeitraum nutzen, der vor dem 01.01.2007 liegt.
Seite -7- / April 2011
Ruhezeiten in Kleingärten und deren Einhaltung
Die Gartenordnung, die grundsätzlich für
alle Gärten der ÖBB-Landwirtschaft in
"geschlossenen Gartenanlagen" Gültigkeit hat, lässt den Zweigvereinen bei der
Festlegung einer "angemessenen Ruhezeit" freie Hand. Daher sind diese Ruhezeiten von der jeweiligen Vereinsleitung
den jeweiligen Bedürfnissen und unter
Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften und von Regelungen der Statuten zu
beschließen.
bedingt auf eine zumutbare Lautstärke
einzustellen.
Weiters stellt die Gartenordnung fest,
dass die Verwendung von Lärm erzeugenden Maschinen und Geräten usw. nur
an Werktagen von 08:00 bis 19:00 gestattet ist. Gleichzeitig wird auf die Verantwortlichkeit der Vereinsleitung hingewiesen, angemessene Ruhezeiten über
die Mittagszeit hindurch gestzulegen.
Die meisten Zweigvereine haben im Rahmen eigener Zuständigkeit Mittagsruhezeiten von 12:00 - 14:00 beschlossen und
in der Nacht eine absolute Ruhezeit ab
19:00 Uhr bis 07:00 Uhr oder auch 08:00
Uhr.
Wie schon erwähnt, wird sich die Vereinsleitung bei der Festlegung der Ruhezeiten in einem Zweigverein nach lokalen
Bedürfnissen leiten lassen. Auch im Falle größerer Bauvorhaben kann die
Vereinsleitung kurzfristig Ausnahmen von
geltenden Ruhezeiten beschließen.
Das Wichtigste jedoch ist: Beschlossene Ruhezeiten gelten ausnahmslos für
alle in einer Gartenanlage! Denn, eine
Kleingartenanlage ist eine Solidargemeinschaft, die nur funktionieren kann,
wenn sich alle an die gemeinsamen
"Spielregeln halten.........................
Punkt 11 der Gartenordnung "Allgemeinde Ordnung" widmet sich dieses
Themas und führt zunächst global aus,
dass Mitglieder, deren Angehörigen und
Gästen verpflichtet sind, alles zu vermeiden, was zu Unzukömmlichkeiten führt
Für Rundfunktbetrieb im Kleingarten be- oder das Gemeinschaftsleben stört. Dies
betrifft insbesondere unzumutbares Lärsteht Meldepflicht!
men, beispielsweise den Betrieb von
•
Für den Betrieb
Lautsprecheranlagen und elektronischen
von Rundfunk- und
Spielen, Schießen und dergleichen. RaFernsehrgeräten in Kleingärdio- und Fernsehgeräte sind daher unten besteht seit 01.01.2004
Meldepflicht nach dem
Rundfunkgebührengesetz.
Nicht ganz ernst gemeint...
Bis zum 01.01.2004 galt die
Regelung, dass für den BeGartenarbeit
trieb bzw. die Betriebsbereitschaft von
Rundfunk- und TV-Geräten an einem pri- A Gart'n, der is schon komot'
vaten Standort für jedes Monat, in dem diese b'sonders für jemand', der kan hat,
Geräte betrieben oder betriebsbereits ge- der weiß ja net, was es gibt in Wahrheit,
halten werden, Rundfunkgebühren zu zah- in so an Gart'n für a Arbeit!
Also, wann i, nur a bisserl, an die Arbeit
len sind, so gilt nunmehr folgende Rege- denk'
lung:
wird mir schon's Kragenknöpf'l z'eng!
Schau, dös fangt schon an, wenn'st gehst
hinein,
der Weg soll immer sauber sein.
Mir hab'ns da leicht, weil vor Jahren schon,
hab'n ma de Wege belegt, mit
Waschbeton!
De brauchst mit'n Schlauch nur obespritz'n,
so dass vor Reinheit wieda blitz'n!
De Beet'ln, krampel'st mit an Gerät,
weil's damit ja viel leichter geht,
da hast an Stiel, den kannst sogar
•
Die Rundfunkgebühren für die ein- verlängern,
geschränkte Meldung müssen einmal jähr- für auswechselbare Werkzeug', de in der
lich im Voraus entrichtet werden.
Schupf'n hängan!
•
Für "eingeschränkt genutzte private Standorte" (Wochenendhaus, Ferienwohnung, Kleingarten etc.) kann eine "eingeschränkte Meldung" für den Betrieb/die
Betriebsbereitschaft von Rundfunkempfangs-Geräten" abgegeben werden. Als
Zeitraum der Meldung gilt die Anzahl der
Monate, in denen Geräte betrieben werden
- mindestens jedoch vier Monate.
Ja aber's Unkraut,...dös muasst händisch
zupf'n,
da hilft dir ka Werkzeug in der Schup'n!
Na, na, da muasst auf d' Kniea,...ja und unter
so manchen Strauch,
kannst dich hau'n,...sogar am Bauch.
so dass d' g'längst, a bis ins tiafste Eckerl,
und dawischt, auch's letzte Unkrautfleckerl!
Na und es is a wia verhext, ... glaubst,es
kommt a Gast,
zu Besuch,...wennst so a Arbeit hast?
Aber ka Spur,...und ganz ehrlich, i wisst a
net, was i tät,
wann i für die Arbeit, ...net mei Weiberl hätt'!!!
BBL aktuell
Seite -8- / April 2011
Tierhaltung im Kleingarten
Im Frühling beginnt wieder der volle "Betrieb" in den Kleingärten und mit den
Menschen kommen auch deren "liebste
Freund", die Tiere. Leider haben nicht alle
Kleingärtnerinnen und Kleingärtner die
Tiere im Kleingarten gleich lieb, so dass
es oftmals auch zu Konfliktstoff unter
Nachbarn führt. Deshalb trifft die Gartenordnung hier entsprechende Regelungen.
Demnach ist die Haltung von Tieren
in Kleingartenanlagen grundsätzlich nur
dann und in dem Umfang gestattet, als
dadurch die bestimmungsmäßige Verwendung der Kleingartenfläche nicht
beeinträchtigt und eine das ortsübliche
Ausmaß übersteigende Belästigung
der Nachbarschaft durch Lärm, üblen
Geruch oder sonstigen Einwirkungen
verbunden ist.
Im Rahmen dieser Bestimmungen obliegt es jedoch der Hauptversammlung
eines Zweigvereins festzulegen, ob bzw.
welche Kleintiere gehalten werden dürfen. Für eine Festlegung genügt die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder.
dem Garten andeWichtige Hinweise für die Hunde- rer oder auf den
haltung im Kleingarten
Gehsteigen ihre
•
Auf die Ruhezeiten (siehe auch notwendige NotSeite 7) ist besonders auch im Zusam- durft verrichten.
Hunde müssen zum Schutze anmenhang mit der Tierhaltung Rücksicht •
derer Menschen unbedingt einen Beißzu nehmen.
korb tragen und an der Leine geführt
werden.
•
Auf die Beißkorb- und Leinenpflicht ist schon deshalb zu achten, weil
bei etwaigen Problemen nicht nur der
Hundehalter, sondern allenfalls auch der
Zweigverein zur Verantwortung gezogen
werden kann.
•
Hundehalter tragen - übrigens wie
auch alle anderen Tierhalter - für alle
im Zusammenhang mit ihrem Tier auftretenden Probleme selbst die Verantwortung. Jedenfalls streng untersagt
sind die Zucht und der Weiterverkauf
•
"Gassi-Gehen" darf nicht zu Las- von Tieren in einer Kleingartenanlage.
ten der übrigen Mitglieder einer Garten- Die Vereinsleitung ist dazu berufen, die
anlage erfolgen. Hunde können auch im Einhaltung dieser Regelungen zu übereigenen Garten und nicht unbedingt vor wachen.
Hinweise zu Bauwerken und Bauausführungen in Kleingartenanlagen
Die Errichtung von Neu-, Um- und Zubauten einschließlich Kleintierstallungen
bedarf der Bewilligung der Vereinsleitung
und des Verbandes (Außenstelle des
Verbandes) und darf nur nach den hiefür
geltenden behördlichen Vorschriften ausgeführt werden. Jedem Mitglied steht
grundsätzlich die Möglichkeit offen, auf
den überlassenen Gartenflächen Baulichkeiten unter Berücksichtigung geltender
Bestimmungen zu errichten, wenn es gegenüber den ÖBB bei prekaristisch überlassenen Flächen eine Verzichtserklärung auf Ersatz der aufgewendeten
Investitionen bei der ÖBB-Landwirtschaft
hinterlegt hat. Diesen Verzicht nimmt
das Mitglied bereits bei der Aufnahme
mit Unterschrift auf dem Mitgliedsblatt
zur Kenntnis.
Für Gartenanlagen im 2. Zusatzvertrag
(Unterpachtverhältnis) gelten die gesetzlich festgelegten Normen bzw.
die in den vertraglichen Regelungen
vereinbarten Richtlinien.
Baumaßnahmen ohne Wissen der
Vereinsleitung können unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen
und möglicher Weise zu einer Beseitigung des nicht genehmigten Objektes führen. Auch kann bei Beendigung der Mitgliedschaft und Rückstellung des Kleingartens an die
ÖBB-Landwirtschaft kein wie immer
gearteter Ersatz von Aufwendungen (Ablöse) für die nicht genehmigte Baulichkeit beansprucht werden.
Möglicher Ärger kann leicht vermieden
werden. Die Zweigvereinsfunktionäre werden dringend ersucht, auf die ordnungsgemäße Ausführung von Baulichkeiten
und auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu achten und die Mitglieder auf nicht gesetzeskonforme Bauaus-
führungen nachdrücklich hinzuweisen.
Bei der Errichtung von Wasserbecken
bzw. Swimmingpools ist darauf zu verweisen, dass diese ebenfalls der Vereins-
leitung zu melden sind. Investitionskosten hiefür werden bei der Weitergabe
eines Gartens für einen Investitionsersatz
nicht berücksichtigt und können daher
nicht beansprucht werden. Laut Bundeskleingartengesetz ist ein Investitionsersatz nur für jene Aufwendungen vorgesehen, die "zur kleingärtnerischen Nutzung nützlich oder notwendig sind".
BBL aktuell
Seite -9- / April 2011
Was hat denn bloß mein Oleander?
Der Oleander zählt zu den beliebtesten Kübelpflanzen unserer Breiten. Wenn er aber plötzlich
unansehnlich wird, ist guter Rat gefragt.
Von Angelika Starkl aus "Krone Bunt"
Der Oleander mit seinen weißen, roten,
rosa, gelben oder lachsfarbenen Blüten
ist von Mai bis Oktober ein attraktiver
Gast auf Balkon, Terrasse und im Garten. Oft werden die Schönheiten aus dem
Mittelmeerraum viele Jahre alt und zählen zu den treuesten pflanzlichen Gefährten vieler Gartenbesitzer. Klar, dass nach
so vielen Jahren ihr Herz an den stattlichen Begleitern hängt.
Hilfe! Mein Oleander bekommt plötzlich gelbe Blätter!
Umso größer der Schreck, wenn sie
plötzlich gelbe Blätter bekommen und
diese zu Hunderten abwerfen. Der Oleander liebt windgeschützte, regensichere
und vollsonnige Lagen. Nur ein ausreichend von Sonne verwöhnter Standort im
Sommer garantiert, dass Ihr Oleander
auch wirklich schön erblüht. Der Oleander übersteht zwar im Freiland wachsend
auch Trockenheit ganz gut, bei der Topfpflanze aber öffnen sich die meisten
Blütenknospen nicht, wenn man ihre
Wurzeln trocken werden lässt. Oleander
sind durstige Gesellen und bevorzugen
kalkhältiges Wasser. Und eines ist der
Oleander auch: Ein Düngerfresser! Während seiner Blüte sollte er mindestens
einmal pro Woche gedüngt werden, um
seinen großen Bedarf an Nahrung zu sichern.
Generell vergilben und vergelben die alten Blätter des Oleanders regelmäßig,
und er wirft sie dann einfach ab. Diese
Tatsache ist normal und auch
nicht weiter besorgniserregend.
Werden allerdings innerhalb
kurzer Zeit sehr viele Blätter fahl
und gelb, dann liegt höchstwahrscheinlich ein Nahrungsmangel oder ein Gießfehler vor.
Denn: Oleander bekommen gelbe Blätter, wenn sie entweder zu viel oder zu
wenig gegossen werden! Klingt paradox.
Ist es auch. Zu wenig Wasser bedeutet
ein Absterben seiner Haarwurzeln im
Topf, die für die Nährstoffaufnahme so
wichtig sind. Deshalb mein Rat: Gießen
Sie Ihren Oleander so, dass seine Wurzeln niemals austrocknen, die oberen 6
cm der Erdschicht aber durchaus zwischen dem Gießen etwas abtrocknet!
Machen Sie dazu die Fingerprobe
mit dem Zeigefinger! Hier können
Sie Ihren "grünen Daumen" so effizient einsetzen, dass sich die
Wirkung der "Handhabung" auf lange
Sicht an schönen
Kleid der Pflanze bemerkbar macht.
Oleander pflegen,
Blätter, Blüten und
Erde kontrollieren.
Zum üppigen Wachstum,
reicher Blüte und schönem
Gedeihen ist auch ein Umtopfen der Pflanzen erforderlich: Junge Pflanzen können jährlich im
Frühling umgetopft werden, bei älteren
Exemplaren genügt es, den Topf alle 4
bis 5 Jahre zu wechseln. Tragen Sie bitte Handschuhe, wenn Sie Ihren Oleander angreifen oder sein Kleid putzen, denn
Nerium Oleander gehört zur Familie der
Hundsgiftgewächse, und seine Blätter,
Blüten, Zweige und Wurzeln sind giftig.
Wenn Sie nicht gerne mit Handschuhen
arbeiten, auf jeden Fall nach Berührung
die Hände gründlich waschen! Damit lästige Schädlinge erst gar keinen Auftritt
bekommen, sollten Sie Ihren Liebling
genau beobachten und Blätter, Blüten
und Erde kontrollieren. Wer Blattläuse,
Schildläuse oder Pilzbefall rechtzeitig
erkennt, dem bleiben unangenehme
Überraschungen erspart. Oft hilft bei Läusen die Behandlung mit Schmierseife,
bei Pilzbefall ein Bestäuben mit
Urgesteinsmehl. Ein wichtiges Wort zur
Überwinterung: Oleander brauchen ein
luftiges Winterquartier bei 5 bis 10 Grad
Celsius, das hell sein kann, aber nicht
muss. Auch ein halbschattiger Platz wird
im Winter gut vertragen. Allerdings will
Ihr Oleander während der Winterruhe mit
etwas Wasser versorgt werden - am besten alle vier bis sechs Wochen und gerade nur so viel, dass der Topf nicht ganz
austrocknet.
Oleanderschnitt:
Ältere Pflanzen zurückschneiden!
Am besten sollte alle ein bis zwei
Jahre ein Auslichtungsschnitt erfolgen, wo die längsten und ganz alten Triebe bis auf das alte Holz
zurückgeschnitten werden. Die
beste Zeit dafür ist nach der Blüte
oder bevor der erste Schnee fällt.
BBL aktuell
Seite -10- / April 2011
Kennen Sie den: "Der Gundermann" (die Grundrebe) - Unkraut oder Heilpflanze?
Vielleicht hat der eine oder der andere schon diesen Namen gehört. Aber nicht jeder hat mit diesem Ausdruck eine Pflanze verbunden.
Also, höchste Zeit für eine nähere Vorstellung!
anlage beinhaltet.
Name
Der heute übliche deutsche Trivialname
Gundermann oder Gundelrebe leitet sich
möglicherweise vom althochdeutschen
„Gund“ = Eiter oder Beule ab, was auf die
früher gebräuchliche Verwendung als Heilpflanze hinweisen würde. Im Althochdeutschen wurden nahe am Boden wachsende
Pflanzen aber auch als „gundareba“ bezeichnet. Auf die Verwendung als Gewürzpflanze
weist der Name Soldatenpetersilie hin. Im
Niederdeutschen wurde die Pflanze in Anspielung auf ihren typischen Standort auch als
Heckenkieker bezeichnet.
Wachstums und ihrer reichen Verzweigung
Die Gattungsbezeichnung Glechoma geht sorgen sie für eine vegetative Vermehrung;
auf das Griechische „glechon“ = Polei-Minze der Hauptspross kann bis zu zwei Meter Län(Mentha pulegium) zurück und wurde von ge erreichen. Der Gundermann ist ein
Linné auf den Gundermann übertragen. Das Flachwurzler; die Blütentriebe sind 10 bis 30
Epitheton hederacea bedeutet efeuartig, efeu- Zentimeter hoch, aufsteigend bis aufrecht, und
blättrig. Der Gundermann (Glechoma haben ebenfalls einen quadratischen Querhederacea), auch Gundelrebe genannt, ist schnitt.
eine Pflanzenart aus der Familie der Die kreuzgegenständigen Blätter sind
Lippenblütler (Lamiaceae). Sie ist in Europa nierenförmig bis rundlich-herzförmig, die
weit verbreitet und sehr häufig. Der Blattspitze ist stumpf oder spitzlich, der
Gundermann wächst vor allem in frischen, Blattrand ist grob gekerbt. Die Blattspreiten
nährstoffreichen Säumen, Wäldern und sind 0,4 bis 3,5 Zentimeter lang und 0,6 bis 4
Wiesen. Er bildet lange, niedrige Ausläufer, Zentimeter breit, meist jedoch nicht breiter als
von denen aufrechte Blütensprosse aufstei- 3 Zentimeter. Es können gelegentlich aber
gen. Aufgrund der ätherische Öle und der Bit- auch Blattbreiten mit bis zu 8 Zentimetern
terstoffe wurde der Gundermann früher als Durchmesser vorgefunden werden. Die
Gewürzpflanze verwendet, sie bedingen aber Blattstiele sind in der Länge sehr variabel,
auch die Giftigkeit für viele Säugetiere, jedoch kürzer als die Internodien. Ihre Länge
besonders Pferde.
reicht von rund einem Zentimeter bis zu 20
Zentimetern in dichter Vegetation.
Vegetative Merkmale
Der Gundermann ist eine krautige, ausdauernde und wintergrüne Pflanze. Die Behaarung der Pflanze ist variabel: Häufig ist sie
fast kahl, sie kann aber auch dicht weich behaart sein. Stängel und Blattunterseite sind
häufig purpurn überlaufen. Die nichtblühenden Sprosse kriechen als Ausläufer (Stolonen) am Boden. Sie haben einen quadratischen Querschnitt und sind an vielen Knoten
bewurzelt. Aufgrund ihres sehr raschen
Die Blüten sind zwittrig. Es kommen auch
männlich-sterile Blüten vor. Diese sind meist
kleiner, und die reduzierten Staubblätter sind
in die Kronröhre integriert. Klone bilden dabei
entweder nur zwittrige oder nur männlich-sterile Blüten. Die Ausbildung des Geschlechts
ist nicht rein genetisch bedingt. Unter günstigen Wachstumsbedingungen können viele
männliche Klone zwittrige Blüten hervorbringen. In seltenen Fällen wurden rein weibliche Blüten beobachtet. Blütezeit ist zwischen
April und Juni (Juli).
Verwendung
Vor der Kultivierung des Hopfens wurde der
Gundermann aufgrund seiner Bitterstoffe zur
Konservierung von Bier genutzt. Im Frühling
gesammelte junge Blätter wurden früher als
Gemüse gekocht, unter anderem in
Gründonnerstagsgerichten. Aufgrund der
Bitterstoffe und ätherischen Öle fand die
Pflanze außerdem als Gewürz Verwendung.
Der Geruch und Geschmack wird als harzigaromatisch, minzähnlich und lakritzartig
beschrieben.
Gundermann wurde außerdem in der Volksheilkunde verwendet. Gemäß dem „New
Kreüterbuch“ von Leonhart Fuchs (1543) wurde es gegen Hüftweh, Gelbsucht, Leberleiden,
und als harn- und schweißtreibendes Mittel
gegen Gifte eingesetzt. Hildegard von Bingen
empfahl die Verwendung der Pflanze gegen
Kopf- und Ohrenschmerzen. Heute wird er von
Kräuterheilern gegen Abszesse, Tumore und
Blüten und Früchte
Augenprobleme verwendet. In der traditionelDie zwei- bis fünfblütigen Blütenstände ent- len Chinesischen Medizin wird er auch zur Bespringen aus den Achseln von Laubblättern. handlung von Lungenentzündung und NephriDie Tragblätter (Brakteolen) der einzelnen tis eingesetzt.
Blüten sind ein bis 1,5 Millimeter groß und Der reiche und regional sehr unterschiedliche
behaart. Die Blüten sind die für die Lippen- Aberglaube rund um diese Pflanze gilt als
blütler typischen zygomorphen Lippenblüten. Hinweis, dass die Pflanze bereits bei den
Der Kelch ist röhren- bis glockenförmig und germanischen Völkern als Heil- und Zaubesitzt 15 Nerven. Er ist leicht zweilippig. Die berpflanze Verwendung fand. Als Heil- und
Oberlippe der Krone ist flach und hat drei drei- Schutzzauber sollte er gegen Krankheiten wie
eckige Zähne, die rund 0,2 bis 0,3 mal so Pest, auch gegen Hexen wirken. In vielen
lang wie die Kronröhre sind. Die Unterlippe Regionen spielte er eine Rolle in Milchhat zwei Zähne. Die Kronröhre ist schmal zaubern.
konisch, gerade und behaart. Die Krone ist
Gundermann wird und wurde selten im Gar(6-) 15 bis 22 (-25) Millimeter lang und von
ten angebaut. In der Regel wurde er gesamblau-violetter Farbe mit purpurnen Flecken an
melt. In mittelalterlichen Klostergärten wurde
der Unterlippe. Selten ist die Krone rosa oder
er gelegentlich als Arzneipflanze gezogen.
weiß.
Heute wird Gundermann gelegentlich in ZierEs sind zwei lange und zwei kurze Staubblätter gärten gepflanzt. Im Handel sind mehrere
ausgebildet. Sie befinden sich an der Zuchtformen. Auffallend ist eine variegate
Unterseite der Oberlippe. Die Pollensäcke Form mit weiß gefleckten Blättern und eine
öffnen sich mit Längsschlitzen. Der sehr reich blühende, bis 30 cm hohe Form,
oberständige Fruchtknoten besteht aus zwei die sich als Bodenbedecker eignet.
verwachsenen Fruchtblättern und ist
vierfächrig, wobei jedes Fach eine SamenAuszug aus "Wikipedia"
BBL aktuell
Seite -11- / April 2011
Ein Hotel - einmal ganz anders: Eine Heimstätte für die artenreichste Tiergattung überhaupt Das "Insektenhotel"
Ein Insektenhotel oder Insektenhaus, seltener auch Insektenasyl oder Insektenkasten, ist eine künstlich geschaffene
Nist- und Überwinterungshilfe für Insekten, die seit den 1990er Jahren vor allem bei naturnahen Gärtnern und in der
Schulbiologie zunehmend Verbreitung findet.
Nicht nur in der freien Natur, auch in Gärten
Als praktisch von jedermann mit geringem helfen viele „Nützlinge“ wie zum Beispiel
Aufwand umsetzbare Insektenschutz- Hummeln, Wildbienen, Schlupf-Falten-,
maßnahmen wurden die Einrichtungen Grab- und Wegwespen, Florfliegen oder
insbesondere von zahlreichen europäischen Ohrwürmer durch Bestäubung und als kosNaturschutzverbänden bekannt gemacht, tenlose biologische „Schädlings-bekämpfer“,
eine wichtige Rolle spielen sie auch im das ökologische Gleichgewicht zu wahren.
Rahmen der Permakultur. Erste „Wild- Zusätzlich sind einige der durch Insektenbienenkästen“ wurden von Privatleuten in hotels geförderten Arten selten und stehen
England bereits im 19. Jahrhundert gebaut. zum Teil sogar auf der Roten Liste (bspw.
Diese dienten damals vorwiegend etliche Wildbienen).
Beobachtungszwecken, können aber als Darüber hinaus werden Insektenhotels auch
Eine mit Bohrlöchern versehene
Vorläufer der heute für mehrere
Baumscheibe, die gut von Solitärbienen
Insektengruppen geeigneten Insektenhotels
angenommen wurde (erkennbar an den
gelten.
Lehmverschlüssen belegter Brutröhren)
Es gibt Insektenhotels in verschiedenen
bunten Gestaltung einiger Holzteile häufiGrößen und mit unterschiedlichen Ausger eingesetzt. Wichtig ist dabei, dass die
stattungen. Zumeist sind sie auf – aus
Füllmaterialien trocken und alle Hölzer frei
Gärtnersicht – „nützliche Insekten“ ausgevon chemischen Holzschutzmitteln sind.
richtet. Die Formenvielfalt umfasst sowohl
Die Grundkonstruktion der verbreitetsten
kleine kreative Einzelbauten als auch große,
Bausätze für freistehende Insektenhotels
meist wandartige und vorgefertigte
besteht aus langen Kanthölzern, aus denen
Bausätze, die in der Regel von Herstellern
das einem rechteckigen Schaukasten
angeboten werden, die auch Nistkästen und
ähnelnde Gerüst gebildet wird, und aus
Vogelhäuschen vertreiben. Große und Großes. lehmverputztes "InsektenQuerlatten, die den Mittelbereich in Gefache
individuell gestaltete Insektenhotels werden
asyl" auf der Gartenschau in
unterteilen. Die Ständer werden fest im
von GaLaBau-Unternehmen errichtet. Es
KaisersErdreich verankert und als oberer Abschluss
gibt sowohl an Bäumen oder vorhandenen
lautern 2003
der Konstruktion wird ein Schrägdach
Gebäudewänden angelehnte bzw.
aufgesetzt. Die Gefache werden mit
vorgebaute als auch freistehende
zu Lehrzwecken errichtet, etwa für die brei- unterschiedlichen, hohlraumreichen
Insektenhotels.
Materialien gefüllt. Größere Hohlräume, zum
Der Begriff „Insektenhotel“ entstand te Öffentlichkeit bei Garten-schauen und in
Beispiel in oder zwischen Ziegeln, werden
umgangssprachlich in Anlehnung an das Parkanlagen oder von Schulen, die Kindern
mit Bambusrohren, Schilfhalmen o. ä.
hausartige Erscheinungsbild moderner die Biologie der Insekten und praktischen
gefüllt, kleinere Öffnungen, zum Beispiel
Anlagen, die durch freistehende Naturschutz anschaulich nahebringen
Bohrlöcher in Hartholzscheiben (meist
mehrstöckige Bauweise und – zum Schutz wollen.
unterschiedliche Durchmesser zwischen 2
vor Witterungseinflüssen – ausgeprägte Materialien und Bauweise
bis 10 mm), werden offen gelassen.
Dachkonstruktionen auffallen.
Insektenhotels bestehen fast ausschließ- Standortwahl
Motivation und Nutzen
lich aus Naturmaterialien, unter anderem
Durch intensive menschliche Eingriffe in die aus Holz (Baumscheiben, Äste, Holzwol- Der ideale Standort für ein Insektenhotel ist
Naturlandschaft – u.a. durch umfangreichen le), Baumrinde, Stroh, Heu, Schilfrohr, gleichzeitig vollsonnig und witterungsPestizideinsatz im Acker- und Gartenbau Bambusstäben, Reisig, Torf und Lehm. geschützt. Hierdurch wird einerseits sichersowie durch die auch in Privatgärten Daneben werden lediglich poröse, durch- gestellt, dass die für die Brut benötigte
vorhandene Tendenz zur „aufgeräumten“ löcherte Backsteine, Terrakotta-Blumentöp- Wärme vorhanden ist, andererseits ist ausLandschaft – sind viele natürliche fe und manchmal Plastikrohre zur Befüllung, reichender Schutz vor Wind und NiederInsektenlebensräume wie z. B. offene Lehm- Metalle für Befestigungen und eventuell als schlägen vorhanden, so dass die Insekten
trockenhänge oder Totholz nur noch sehr vorgespanntes Drahtgitter zum Schutz vor das künstliche Quartier annehmen. Ein
eingeschränkt vorhanden. Diese Vorgänge Vögeln, Dachpappe oder ähnliche Ab- Nebeneffekt ist, dass die verbauten Naturwerden als Habitatvernichtung bezeichnet. deckungen, sowie witterungsbeständige materialien so möglichst lange halten.
Lasur beim verwendeten Bauholz oder zur
Auszug aus "Wikipedia"
Seite -12- / April 2011
BBL aktuell
Im Frühling im Garten
von Gertrud Lorenz
Im Frühling, im Garten
im grünen Gras
da sitzt, stellt euch vor,
ein Osterhas.
Nun ratet was er macht:
er sitzt da im Gras und lacht.
Im Frühling, im Garten
im grünen Gras
da sitzt, stellt euch vor,
ein Osterhas.
Was hat er dabei?
für jeden ein Osterei.
Im Frühling, im Garten
Da Pepi sogt
Jetzt muass i oba
höllisch aufpass'n beim Mahn, ob ma
net do wer a Osterei in die Wies'n glegt hot vielleicht a' no a fauls Ei?
Na jo, in Zeitn wie diesen sollt ma wirklich gaunz
vorsichtig sei, denn a fauls Ei kaun den gaunz'n
Kuch'n verderbn. Des is holt so wia bei de Mensch'n:
A schworzes Schof bringt des gaunze Rudel in
Veruf. A' bei uns in Klagoartn is es so: Waun ana
aus da Reih' taunzt, leid'n olle darunter!
A scheens Goartnjoar winsch I!
im grünen Gras
da sitzt, stellt euch vor,
ein Osterhas.
Doch schauen wir genau
ist´s Papa mit seiner Frau.
Im Frühling, im Garten
im grünen Gras
da sitzt, stellt euch vor,
ein Osterhas.
Ein Has´ kann jeder sein,
der andre will erfreun.
Ein frohes und friedvolles
Osterfest sowie ein schönes
Gartenjahr wünscht Ihnen sehr
herzlich
Ihr
Verband der ÖBB-Landwirtschaft
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: "BBL-aktuell" ist
ein offizielles Mitteilungsorgan des Verbandes der ÖBB-Landwirtschaft. Die Stellung des Verbandes und seiner Organe
bestimmt sich durch seine Statuten. Ziel des Blattes ist die
aktuelle Information von Funktionären und Mitgliedern über
Angelegenheiten der ÖBB-Landwirtschaft.
Medieninhaber, Herausgeber und Verleger:
Verband der ÖBB-Landwirtschaft; Präsident Reg. Rat Stefan Maschl;
alle: 1050 Wien, Margaretenstraße 166;
Tel.: 01/544 0 444; Fax: 01/544 0 444/212
E-Mail: [email protected]
Eigendruck.
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