Ab sofort nur neue Drucksorten verwenden! BBL aktuell Seite -1- / April 2011 "Alte" Drucksorten (DrS 17a und 17b - Mitgliedsblätter) können vom Verband nicht mehr akzeptiert werden und werden zurückgewiesen! Mehr im Blatterinnen Information Nr. 01/2011 - April 2011 BBL aktuell Informationsblatt für Funktionäre und Mitglieder der ÖBB-Landwirtschaft Deutsche Bahn-Landwirtschaft aus dem Inhalt: • aus erster Hand • Personalien • Ehrung Peter Maschek • Rückgabe von Flächen an die ÖBB • Neue Drucksorten verwenden • BBL-Ehrungsuhren • Unterpachtverträge - Laufzeiten, Vergebührung • Ruhezeiten in Kleingärten • kurz notiert • Tierhaltung im Kleingarten • Bauwerke und Bauausführungen • Oleander • Gundermann und Insektenhotel • Ein frohes Osterfest Verband der ÖBB-Landwirtschaft WerteKolleginnenundKollegen, liebe Mitglieder! Wieder ist ein Jahr ins Land gezogen und der lange, kalte Winter ist endgültig vorbei. Die Arbeit - aber auch die Erholung - im Kleingarten kann wieder beginnen. Auch heuer wieder wird in der Arbeit des Verbandes die Bestandssicherung der BBL-Gartenflächen im Mittelpunkt der Bemühungen stehen. In den nächsten Tagen schon werden mit den Vertretern von ÖBB-Immobilien für die Bundesländer Wien und Niederösterreich intensive Gespräche hinsichtlich weiterer Anpachtungsmöglichkeiten aufgenommen werden. BBL-aktuell wird Sie auf dem Laufenden halten. Verschiedene Themen, die aus den Statuten und der Geschäftsordnung herrühren, bilden einen wichtigen Inhalt dieses Informationsblattes. Insbesondere wird auch näher auf die Thematik der Unterpachtverträge, deren Laufzeiten und deren Vergebührung eingegangen. Auch die Ruhezeiten in den Kleingärten und die Tierhaltung - immer "beliebte" Gesprächsstoffe bei manchen Hauptversammlungen - werden näher beleuchtet. Die von vielen immer wieder gerne gelesene nähere Befassung mit Pflanzen runden diese BBL-aktuell ab. Selbstverständlich muss auch Zeit sein, für ein wenig Humor auf der Seite 7, wobei der Titel "Nicht ganz ernst gemeint" treffend ist, denn nur ganz wenige Kleingärtner agieren so....................................... Frühling im Kleingarten Wenn endlich die kalten und nassen Wintermonate vorüber sind, zieht es uns mit den ersten Sonnenstrahlen hinaus in den Garten. Was wir dort vorfinden, hängt natürlich auch stark davon ab, wie fleißig wir im Herbst waren oder ob wir vielleicht im Herbst von einem plötzlichen Kälteeinbruch und dauerhaft schlechtem Wetter überrascht wurden, was ja in unseren Breitengraden leider keine Seltenheit ist. Der erste Blick gilt im Frühjahr immer unseren Pflanzen. Haben sie den Winter schadlos überlebt oder müssen wir nach einem besonders kalten Winter feststellen, dass einige unserer Lieblingspflanzen dem Frost zum Opfer gefallen sind? Hat man die Gartenpflanzen jedoch ausreichend für den Winter geschützt, kann man sich bereits sehr früh an den ersten Frühlingsblühern erfreuen - das Gartenjahr ist nun endlich eingeläutet! Ein schönes und gutes Gartenjahr wünscht Ihnen sehr herzlich der Verband der ÖBB-Landwirtschaft. BBL aktuell Seite -2- / April 2011 aus erster Hand Präsident Reg. Rat Stefan Maschl "Kinder, wie die Zeit vergeht", möchte man fast sagen, denn ehe man sich's versieht, ist schon wieder ein Vierteljahr seit Jahresbeginn vergangen, ohne dass man es im Trubel des täglichen Arbeitsablaufes bemerkt hat. Schon werden wieder Urlaubspläne für den Sommer geschmiedet und auch die Arbeit im Kleingarten hat mit dem Einsetzen wärmerer Temperaturen wieder voll eingesetzt. Und manchmal, wenn man von jemand anderen an gewissen Geschehnisse erinnert wird, merkt man es doch, wie rasend schnell die Zeit von dannen zieht. So ging es mir vor Kurzem, als mich mein geschätzter Vorgänger, Adi Pfann, anrief und mich gratulierte. "Du bist heute auf den Tag genau 10 Jahre Verbandspräsident", sagte er nicht ohne Schmunzeln. Ich hielt kurz inne und dachte: Schon 10 Jahre und vorher sieben Jahre als Verbandsschriftführer und vorher als Bearbeiter für die BBL in der vormaligen Generaldirektion der ÖBB ab dem Jahr 1986............ Zeit, wo bist du hingekommen! Auch der Verband und seine Funktio- Herausforderung stellen müssen, den Verband sowohl personell, als auch organisatorisch zu erneuern. Denn, wir sollten nicht bis zum "Tag X" warten, um entsprechende Vorsorgen für die Zukunft zu treffen. Denn, schon Michael Gorbatschow hat den weisen Spruch "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" geprägt............... Die nächsten Monate werden uns mit dieser wichtigen Weichenstellung für die kommende Zeit beschäftigen. Was mir zunehmend Sorge macht, sind die vielen Rechtsstreitigkeiten, die uns und vor allem mich als Verbandspräsident - beschäftigten. Nahezu kein Tag vergeht, an dem nicht Mitglieder im Wege von Rechtsanwälten ihr vermeintliches Recht suchen. Von jener Zeit, als man noch miteinander redete, sozusagen "von Kollegen zu Kollegen" sind wir offenbar mittlerweile schon meilenweit entfernt. sche Aufkündigung der Fläche, da Flächenaufkündigungen in jedem Fall rechtswirksam nur durch den Verband (Außenstelle) erfolgen müssen. Mitgliedschaft in einem Zweigverein und Bestandgabe einer Fläche sind "zwei Paar Schuhe", die nur mittelbar miteinander zu tun haben. Unabhängig davon fällt die Aufnahme von Mitgliedern - die als Voraussetzung für die Vergabe einer Fläche durch den Verband unabdingbar ist - in die ausschließliche Zuständigkeit des Zweigvereins. Um hier den rechtlichen Zwängen Genüge zu tun, wurden für die Aufnahme von Mitgliedern und für Flächenvergaben zweckgerechte Drucksorten (DrS 17a, DrS 17b und auch die für die Ablöse von Investitionsersätzen wichtige DrS 17c) unter Anleitung des Rechtsanwaltes des Verbandes neu erstellt und aufgelegt. Diese Drucksorten sind zugleich für die Verwendung als Mitgliedsblatt, wie auch als Vertrag für die Flächenüberlassung konzipiert und müssen unbedingt ab sofort Verwendung finden. Ich muss Sie eindringlich ersuchen: Schmeißen Sie allenfalls noch vorhandene ältere Drucksorten, die nicht diesen Kriterien entsprechen, in den nächsten Papierkorb und verwenden Sie nur mehr die neuen Drucksorten. Hier hat Sparen am falschen Platz keinen Sinn! Der Verband und die Außenstellen nehmen Drucksorten, die nicht den Prekariumsvertrag beinhalten oder eine sinnvolle Ergänzung zum abzuschließenden Unterpachtvertrag darstellen, nicht mehr an und weisen diese zurück. Ich ersuche Sie um Verständnis für diese aus rechtlichen Gründen dringend erforderliche Maßnahme. Durch verschiedene Gerichtsverfahren, aber auch durch immer wiederkehrende, sehr deutliche Verweise des profunden Rechtsanwaltes des Verbandes ergibt sich klar, dass der Verband als Generalpächter aller Flächen, die der BBL zur Nutzung überlassen sind, für sämtliche Flächenvergaben, Aufkündigungen und Ablösefragen in letzter Konsequenz gerade stehen muss. Rein rechtlich gesehen kommt damit den Zweigvereinen im Zusammenhang mit Flächenvergaben die ausschließliche Tätigkeit der Ausschreibung freier Flächen, die Präsentation dieser freien Flächen gegenüber Bewerbern und deren Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten der Erlangung dieser Flächen sowie die Vorbereitung der erforderlichen Drucksorten für die Flächenvergabe und deren Ich bedanke mich für Ihre fortwährende Weiterleitung an den Verband (Außen- und immens wichtige Arbeit in den Zweigstelle) zu. vereinen und für die gute ZusammenarNochmals sei deutlich gesagt, dass die beit mit dem Verband. Ein gutes Verhältnis untereinander trägt ganz wesentrechtsgültige Vergabe der Flächen lich zum Erfolg bei. Arbeiten wir weiter (Prekarium und Unterpachtverhältnis) auf der Grundlage gegenseitigen Verausschließlich der Verband (Außenständnisses und gelebter Hilfsbereitstelle) als Generalpächter vornehmen schaft im Interesse unserer ÖBB-Landkann. Ebenso verhält es sich bei der wirtschaft. Aufkündigung von Flächen, die in jedem Fall schriftlich zu erfolgen hat und worü- Ein schönes Osterfest und ein wunderber unverzüglich der Verband (Außen- schönes Gartenjahr wünscht Ihnen sehr stelle) zu verständigen ist. herzlich Ihr näre sind "in die Jahre gekommen". Sowohl in die Jahre als Verbandsfunktionär, als auch in die Jahre des Lebensalters. Wir stehen nunmehr etwa in der Mitte der Funktionsperiode als gewählte Funktionäre des Verbandes und einige Kolleginnen und Kollegen haben sehr deutlich bereits jetzt deponiert, dass sie für eine neue Funktionsperiode aus Altersgründen nicht mehr zur Verfügung stehen. Neben unseren täglichen Arbeiten Der bloße Ausschluss eines Mitgliedes im Verband werden wir uns daher der bedingt in keiner Weise eine automati- BBL aktuell Seite -3- / April 2011 Alfred Steinke wurde 70 Sein 70-jähriges Wiegenfest feiert e am 24. Februar 2011 mit Alfred Steinke aus Linz einer der profiliertesten und vielseitigsten Funktionäre der ÖBB-Landwirtschaft. Der gebürtige Niederösterreicher wurde im Jahr 1967 Mitglied der ÖBB-Landwirtschaft beim Zweigverein Linz-Kleinmünchen, dessen Obmann-Stellvertreter er von 1986 bis 2000 war, ehe er nachfolgend bis zum März 2010 die Funktion des Zweigvereinsobmannes beim genannten Zweigverein übernahm. Gleichzeitig unterstützte er im Zeitraum von 1994 bis 2009 den Kassier des Verbandes in Wien als dessen Stellvertreter bei dessen Arbeit. Darüber hinaus stellt Alfred Steinke nach wie vor weiterhin sein Wissen in verschiedenen, wichtigen Verbandsfunktionen der ÖBB-Landwirtschaft zur Verfügung. So übt er mit großer Umsicht, Fachkenntnis und Einfühlungsvermögen die Funktion eines EDV-Bearbeiters und Kassiers der Außenstelle Linz des Verbandes aus und gehört als Mitglied dem Aufsichtsrat des Verbandes in Wien an. Im Rahmen einer Sitzung des Verbandspräsidiums gratulierte Verbandspräsident Reg. Rat Stefan Maschl namens des Verbandes Alfred Steinke sehr herzlich zum bevorstehenden Ehrentag, sprach Worte des Dankes und der Anerkennung für seine langjährige hervorragende Arbeit im Dienste der ÖBB-Landwirtschaft und überreichte dem verdienten Funktionär ein Ehrengeschenk. Unser Gedenken an Egon Brandl Am 08. Februar 2011 ist Egon Brandl nach schwerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden, im 75. Lebensjahr von uns gegangen. Egon Brandl war seit dem Jahr 1994 in verschiedenen Funktionen für die ÖBBLandwirtschaft mit unermüdlichem Fleiß und großer Hingabe tätig. Die Funktionärslaufbahn begann für den Verstorbenen im Jahr 1994, als er Mitglied der Rechnungsprüfer in der vormaligen BBL-Region Ost in Wien und zugleich Mitglied der Regions- und Verbandsleitung wurde. Durch sein Einfühlungsvermögen und sein Engagement gelang es Egon Brandl nicht nur, für viele Mitglieder der ÖBB-Landwirtschaft in seinem heimatlichen Umfeld Waidhofen/Ybbs und in seiner Funktion im Verband bis zum Jahr 2009 erfolgreich zu wirken, sondern darüber hinaus auch zahlreiche persönliche Freundschaften zu schließen. Mit Egon Brandl verliert die ÖBB-Landwirtschaft einen beliebten und allgemein anerkannten Funktionär, wichtigen Ansprechpartner und beispielhaften Menschen. Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Raimund Schüller verstorben Der langjährige Obmann des Zweigvereines Hohenau der ÖBB-Landwirtschaft, Raimund Schüller, ist vor wenigen Wochen im 66. Lebensjahr verstorben. Der Verstorbene war seit mehr als 40 Jahren Mitglied der ÖBB-Landwirtschaft und war seit dem Jahr 1998 als Funktionär für den Zweigverein in wichtigen Funktionen – zunächst als ObmannStellvertreter und seit 09. April 1999, somit nahezu 12 Jahre, als Obmann – erfolgreich tätig. Funktionärskolleginnen und –Kollegen sowie Mitglieder des Zweigvereins, der Außenstelle Wien und der Verbandszentrale bedauern das Ableben des verdienten Funktionärs und wird ihn und sein Wirken stets in ehrender Erinnerung behalten. BBL aktuell Seite -4- / April 2011 Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn ehrt Peter Maschek Große Freude für den Zweigverein Strasshof-Föhrenwald und dessen rührigen und verdienstvollen Obmann, Peter Maschek: Über Antrag des Bürgermeisters beschloss der Gemeinderat einstimmig, dem langjährigen Zweigvereinsobmann Peter Maschek "in dankbarer Würdigung seiner besonderen Verdienste um die organisatorischen Belange des Kleingartenzweigvereines StrasshofFöhrenwald" die Ehrennadel in Gold der Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn zu verleihen. Damit wurde die 40-jährige hervorragende Arbeit des Funktionärs als Kassier und die letzten 10 Jahre als Obmann hindurch gebührend gewürdigt. Im Rahmen eines kleines Festaktes wurde die Ehrennadel in Gold der Markt- Zweigvereinsobmann Peter Maschek (Bildmitte) mit Bürgermeister Ludwig Deltl (l.i.B.) und Vizebürgermeister DI Walter Vock bei der Verleihung der Ehrennadel in Gold durch die Marktgemeinde Strasshof. gemeinde Strasshof an der Nordbahn in Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder durch Bürgermeister Ludwig Deltl an Peter Maschek überreicht. Der Verband der ÖBB-Landwirtschaft gratuliert Obmann Peter Maschek sehr herzlich zur herausragenden Ehrung und wünscht weiterhin viel Erfolg und Schaffenskraft für seine Tätigkeit im Zweigverein Strasshof-Föhrenwald. Rückgabe von Flächen an die Österreichischen Bundesbahnen Im Punkt 6 des "Stammvertrages" vom 05.06.2009 (siehe "Handbuch für Funktionäre" Seiten 18 ff) sind die Modalitäten für die Rückstellung von Flächen an die ÖBB geregelt. Neben der Rückforderung durch den Grundeigentümer ÖBB, ist der ÖBB-Landwirtschaft gleichfalls die Möglichkeit eingeräumt, nicht mehr benötigte Flächen an die ÖBB zurück zu stellen. Der bezughabende Text lautet: BBL ist berechtigt, mit einseitiger schriftlicher Erklärung bestehende zusammenhängende Gesamtflächen an ÖBB unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zurückzugeben. Diese Frist verlängert sich, wenn der so errechnete Übergabe-/Übernahmezeitpunkt zwischen dem 01.11. und 30.04. eines Jahres zu liegen käme, entsprechend. Eine Rücknahme erfolgt dann zum 01.05. eines Jahres. Bei Widerruf der Überlassung von vertragsgegenständlichen Flächen bzw. Rückgaben auf Wunsch des Verbandes sind diese geräumt von allen Fahrnissen und ortsfesten Anlagen zurückzustellen. Der zum Zeitpunkt der Rückgabe vorhandene Pflanzenwuchs und Baumbestand ist - mit Ausnahme des Ernteertrages - auf den Flächen zu belassen, soweit über dessen Entfernung Brauchen wir wirklich derartige Flächen? keine Sondervereinbarung zustande kommt. Ein Ersatz von Aufwendungen des Verbandes, seiner Unterorganisationen (insbesondere Zweigvereine) oder auch der einzelnen Grundstücksbenützer durch die ÖBB findet nicht statt. ÖBB wird bemüht sein, in sozialen Härtefällen für Personen gemäß Punkt 2.1, 1. Halbsatz, (aktive Bedienstete von Unternehmen, die direkt oder indirekt zu mindestens 50 % im Eigentum der ÖBB-Holding stehen, Ruheund Versorgungsgenussempfänger der ÖBB sowie Pensionisten, die zuletzt bei einem der genannten Unternehmen beschäftigt waren) Sonderregelungen zu treffen. für Flächen verlangen, die schon lange nicht mehr vergeben worden sind und offensichtlich brach liegen. Nicht selten wird die Räumung auf Kosten der BBL verlangt, weil die Grundstücke noch immer im Flächenverzeichnis der ÖBB ("LIS") und der BBL aufscheinen. Deshalb ergeht neuerlich der dringende Appell an alle Zweigvereine, an Hand des in Kürze übermittelten Listenmaterials des Verbandes ("freie Flächen") zu prüfen, ob diese Flächen noch vergebbar sind bzw. überhaupt noch in der Natur existieren. Von der Möglichkeit, unbrauchbare, nicht mehr vergebbare Flächen an die ÖBB zurück zu stellen, sollte jedenfalls unbedingt Gebrauch gemacht werden, da ansonsten die ÖBBLandwirtschaft für alles, was auf diesen Flächen passiert (illegale Ablagerungen und dergleichen) haftet. Entsprechende Flächen, deren Rückgabe an die ÖBB bzw. deren Herausnahme aus den Flächenverzeichnissen des Verbandes vorgesehen ist, wären von den Zweigvereinen in geeigneter Form (Genaue Bezeichnung der Fläche, Beigabe einer Lageplanskizze) den jeweiligen Außenstellen des Verbandes schriftlich bekannt zu geben. In weiterer Folge werden diese RückgabeIn letzter Zeit mehren sich Fälle, in de- meldungen durch den Verband in gesamnen die ÖBB von der BBL die Haftung melter Form den ÖBB übermittelt werden. BBL aktuell Seite -5- / April 2011 Sämtliche Drucksorten des Verbandes, die für die Zweigvereine von Relevanz sind, können auf der Homepage des Verbandes unter www.obbl.at unter "Links" unter Eingabe eines Kennwortes heruntergeladen werden. Sollte das Kennwort nicht bekannt sein oder bei allfälligen Unklarheiten steht die zuständige Außenstelle des Verbandes oder die Verbandszentrale gerne mit weiterer Hilfestellung zur Verfügung. di es es Gü lti ga b0 1. 01 .2 01 0( Ac ht un ga us sc hl ie ßl ic h Vor einiger Zeit hat der Verband im Zusammenwirken mit dem Rechtsanwalt des Verbandes neue Drucksorten, insbesondere die Drucksorte 17a - Mitgliedsblatt Prekariumsvertrag, 17 b - Mitgliedsblatt Unterpachtvertrag und 17 c - Niederschrift Anerkenntnis des Schätzgutachtens -aufgelegt. Dies geschah nicht etwa aus Jux und Tollerei und vielleicht deshalb, um die Zweigvereine zu ärgern, sondern über dringende Empfehlung der Rechtsvertretung des Verbandes. Diese Drucksorten stehen im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben (Bundeskleingartengesetz) und den geltenden Verträgen mit den Österreichischen Bundesbahnen. Das Mitgliedsblatt, das vom Zweigverein ausgefertigt und unterschrieben wird, ist die Grundlage für die Aufnahme eines Mitglieds im Zweigverein, während der Prekariumsvertrag oder der Unterpachtvertrag, der vom Verband (Unterpachtvertrag) oder von der Außenstelle des Verbandes (Prekariumsvereinbarung) unterfertigt wird, die rechtsgültige Flächenvergabe darstellt. Flächenvergaben, die nicht auf dieser Grundlage erfolgen, sind rechtlich ungültig und gelten grundsätzlich als nicht erfolgt. Der Verband ersucht daher nochmals dringend, nur mehr die neuen Drucksorten 17a, 17b und 17c zu verwenden, da andere, ältere Drucksorten, die diesen Kriterien nicht entsprechen, leider nicht mehr bearbeitet werden können und zurückgewiesen werden müssen. Fo rm ul ar ve rw en de n! ) Neue Drucksorten unbedingt verwenden; "alte" Drucksorten können nicht mehr akzeptiert werden! Der Verband ersucht dringend,nur mehr die neuen Drucksorten, die unter www.obbl.at/Links heruntergeladen werden können, zu verwenden! BBL-Armbanduhren für Mitglieder mit 50 Jahren Mitgliedschaft In seiner Sitzung vom 06. Dezember 2010 hat das Verbandspräsidium den Beschluss gefasst, die Richtlinien für die Ehrung von Mitgliedern zu verändern. Demnach wird Mitgliedern mit einer Mitgliedschaft von 50 Jahren nunmehr eine Damen- oder Herrenarmbanduhr mit dem Emblem der BBL samt Ehrenurkunde als Ehrengeschenk überreicht. Alle übrigen, bisher gültigen Regelungen für die Ehrung von Mitgliedern bleiben unverändert. Vor Kurzem sind nunmehr die Armbanduhren durch die Erzeugerfirma im Verbandsbüro angeliefert worden und werden in den nächsten Tagen an die Außenstellen des Verbandes verteilt. Sie stehen somit für die Ehrung von Mitgliedern mit 50-jähriger Mitgliedschaft zur Verfügung. BBL aktuell Seite -6- / April 2011 Laufzeit von Einzelverträgen und von Unterpachtverträgen Für Gartenanlagen, die gemäß "2. Zusatzvertrag" auf Grundlage des Bundeskleingartengesetzes langfristig vom Verband angepachtet worden sind, konnte in Verhandlungen mit den ÖBB hinsichtlich der Laufzeit eine maßgebliche Verbesserung erreicht werden. Beim Abschluss des 2. Zusatzvertrages wurde im Jahr 1998 die Festlegung getroffen, dass sich sämtliche Laufzeiten von Vereinbarungen, die auf Grundlage dieses Vertrages nachfolgend abgeschlossen werden, sind am Gültigkeitsdatum dieses Vertrages zu orientieren haben. Da diese grundlegende Vereinbarung am 23.01.1980 abgeschlossen worden ist und mit diesem Zeitpunkt Gültigkeit erlangt hat, hatten sich die Laufzeiten nachfolgender "Einzelverträge" (=Generalpachtverträge) für konkrete Gartenanlagen an diesen Vorgaben zu orientieren. Demnach war ursprünglich die Laufzeit für Einzelverträge in Gartenanlagen mit der Widmungsart "EKL" (Erholungsgebiet Kleingärten) oder einer gleichartigen mit dem Jahr 2048 und mit der Widmungsart "EKLw" (Erholungsgebiet Kleingärten für ganzjähriges Wohnen) mit dem Jahr 2078 begrenzt. In Anwendung dieser Vereinbarung wurden nachfolgend ab dem Jahr 1999 nahezu 100 "Einzelverträge" für Kleingartenanlagen abgeschlossen, wobei diese Laufzeiten auch ihren Niederschlag in den nachfolgenden Unterpachtverträgen finden mussten, da das Unterpachtverhältnis gemäß Punkt 3.2 des Unterpachtvertrages nur längstens auf die Dauer des zwischen dem Generalpächter und dem Grundeigentümer eingegangenen Generalpachtvertrages (=Einzelvertrag) wirken kann. Nunmehr ist es dem Verband der ÖBBLandwirtschaft in langwierigen Verhandlungen gelungen, eine Nebenabrede zum ge, dass sich auch bei den abgeschlossenen Unterpachtverträgen die Gültigkeitsdauer, unabhängig von der im Punkt 3.2 des Unterpachtvertrages angeführten Laufzeit, am Abschlussdatum des Generalpachtvertrages orientiert. Rechtssicherheit für unsere Gartenanlagen ist das Gebot der Stunde. "Stammvertrag" vom 05.06.2009 zu erwirken, wonach die seinerzeitige Laufzeiten-Festlegung dahingehend abgeändert wird, dass die Laufzeit von Generalpachtverträgen (=Einzelverträgen) von Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelvertrages gegeben ist. Dies hat zur Fol- Ein entsprechendes Schreiben des Verbandes an die von dieser positiv zu bewertenden Änderung der Unterpachtverträge betroffenen Unterpächter ist in Vorbereitung und wird in nächster Zeit zugestellt werden. Vergebührung von Unterpachtverträgen und Einzelverträgen Sämtliche Unterpachtverträge sind im Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien zu vergebühren. Die Berechnungsgrundlage ist einheitlich mit einem Prozent der dreifachen Jahrespachtsumme festgelegt. Der Verband tritt bei der Vergebührung in Vorlage und schreibt den jeweiligen Unterpächtern im Zuge der nächsten Vorschreibung den anfallenden Gebührenbetrag vor. Vom Verbandspräsidium wurde weiters beschlossen, für Mitglieder (Unterpächter), die ab 01.01.2007 einen Unterpachtvertrag erhalten, eine Vertragserrichtungsgebühr von EUR 60,00 einzuheben. Dieser Betrag wird mit EUR 20,00 dem betreffenden Zweigverein zugeschlagen, der Restbetrag von EUR 40,00 fließt dem Unterstützungsfonds des Verbandes zu, aus dem verschiedene unvorhergesehene finanzielle Unterstützungen für Zweigvereine und Zweigvereinsmitglieder finanziert werden. Unterpachtverträge werden generell erst ab dem Jahr 2007 erstellt, obwohl Einzelverträge bereits ab dem Jahr 1999 abgeschlossen worden sind. Zwischenzeitlich hatten die betroffenen Unterpächter keinerlei rechtsgültigen schriftlichen Nachweis ihrer Unterpachtrechte, so dass sich der Verband der ÖBB-Landwirtschaft unter rechtsanwaltlicher Beratung zum Abschluss von Unterpachtverträgen mit den betreffenden Zweigvereinsmitgliedern entschloss. Einzelverträge (Generalpachtverträge) sind gleichfalls zu versteuern. Hier tritt gleichfalls der Verband gegenüber dem Finanzamt in Vorlage und schreibt den Betrag nachfolgend dem Zweigverein vor. BBL aktuell kurz notiert Wann werden Unterpachtverträge ausgefertigt? • Unterpachtverträge werden grundsätzlich bei jeder grundlegenden Veränderung im Unterpachtverhältnis erstellt (neuer Unterpächter, Fortsetzung der Unterpachtrechte durch die Ehegattin (Lebensgefährtin), Kinder, Wahlkinder). Jeder Unterpachtvertrag ist zu versteuern (siehe Seite nebenstehend) und auch die Vertragserrichtungsgebühr von EUR 60,00 kommt generell zur Anrechnung. Ausgenommen von der Anrechnung der Vertragserrichtungsgebühr sind Unterpachtverträge, die die Fortsetzung der Unterpachtrechte durch die Ehegattin (Lebensgefährtin) oder Witwe zum Inhalt haben. In derartigen Fällen wird auf die Anrechnung der Vertragserrichtungsgebühr verzichtet. Gleichfalls keine Vertragserrichtungsgebühr wird für Unterpachtverträge verrechnet, die Mitglieder betreffen, die ihren Garten bei ihrem Zweigverein bereits seit einem Zeitraum nutzen, der vor dem 01.01.2007 liegt. Seite -7- / April 2011 Ruhezeiten in Kleingärten und deren Einhaltung Die Gartenordnung, die grundsätzlich für alle Gärten der ÖBB-Landwirtschaft in "geschlossenen Gartenanlagen" Gültigkeit hat, lässt den Zweigvereinen bei der Festlegung einer "angemessenen Ruhezeit" freie Hand. Daher sind diese Ruhezeiten von der jeweiligen Vereinsleitung den jeweiligen Bedürfnissen und unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften und von Regelungen der Statuten zu beschließen. bedingt auf eine zumutbare Lautstärke einzustellen. Weiters stellt die Gartenordnung fest, dass die Verwendung von Lärm erzeugenden Maschinen und Geräten usw. nur an Werktagen von 08:00 bis 19:00 gestattet ist. Gleichzeitig wird auf die Verantwortlichkeit der Vereinsleitung hingewiesen, angemessene Ruhezeiten über die Mittagszeit hindurch gestzulegen. Die meisten Zweigvereine haben im Rahmen eigener Zuständigkeit Mittagsruhezeiten von 12:00 - 14:00 beschlossen und in der Nacht eine absolute Ruhezeit ab 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr oder auch 08:00 Uhr. Wie schon erwähnt, wird sich die Vereinsleitung bei der Festlegung der Ruhezeiten in einem Zweigverein nach lokalen Bedürfnissen leiten lassen. Auch im Falle größerer Bauvorhaben kann die Vereinsleitung kurzfristig Ausnahmen von geltenden Ruhezeiten beschließen. Das Wichtigste jedoch ist: Beschlossene Ruhezeiten gelten ausnahmslos für alle in einer Gartenanlage! Denn, eine Kleingartenanlage ist eine Solidargemeinschaft, die nur funktionieren kann, wenn sich alle an die gemeinsamen "Spielregeln halten......................... Punkt 11 der Gartenordnung "Allgemeinde Ordnung" widmet sich dieses Themas und führt zunächst global aus, dass Mitglieder, deren Angehörigen und Gästen verpflichtet sind, alles zu vermeiden, was zu Unzukömmlichkeiten führt Für Rundfunktbetrieb im Kleingarten be- oder das Gemeinschaftsleben stört. Dies betrifft insbesondere unzumutbares Lärsteht Meldepflicht! men, beispielsweise den Betrieb von • Für den Betrieb Lautsprecheranlagen und elektronischen von Rundfunk- und Spielen, Schießen und dergleichen. RaFernsehrgeräten in Kleingärdio- und Fernsehgeräte sind daher unten besteht seit 01.01.2004 Meldepflicht nach dem Rundfunkgebührengesetz. Nicht ganz ernst gemeint... Bis zum 01.01.2004 galt die Regelung, dass für den BeGartenarbeit trieb bzw. die Betriebsbereitschaft von Rundfunk- und TV-Geräten an einem pri- A Gart'n, der is schon komot' vaten Standort für jedes Monat, in dem diese b'sonders für jemand', der kan hat, Geräte betrieben oder betriebsbereits ge- der weiß ja net, was es gibt in Wahrheit, halten werden, Rundfunkgebühren zu zah- in so an Gart'n für a Arbeit! Also, wann i, nur a bisserl, an die Arbeit len sind, so gilt nunmehr folgende Rege- denk' lung: wird mir schon's Kragenknöpf'l z'eng! Schau, dös fangt schon an, wenn'st gehst hinein, der Weg soll immer sauber sein. Mir hab'ns da leicht, weil vor Jahren schon, hab'n ma de Wege belegt, mit Waschbeton! De brauchst mit'n Schlauch nur obespritz'n, so dass vor Reinheit wieda blitz'n! De Beet'ln, krampel'st mit an Gerät, weil's damit ja viel leichter geht, da hast an Stiel, den kannst sogar • Die Rundfunkgebühren für die ein- verlängern, geschränkte Meldung müssen einmal jähr- für auswechselbare Werkzeug', de in der lich im Voraus entrichtet werden. Schupf'n hängan! • Für "eingeschränkt genutzte private Standorte" (Wochenendhaus, Ferienwohnung, Kleingarten etc.) kann eine "eingeschränkte Meldung" für den Betrieb/die Betriebsbereitschaft von Rundfunkempfangs-Geräten" abgegeben werden. Als Zeitraum der Meldung gilt die Anzahl der Monate, in denen Geräte betrieben werden - mindestens jedoch vier Monate. Ja aber's Unkraut,...dös muasst händisch zupf'n, da hilft dir ka Werkzeug in der Schup'n! Na, na, da muasst auf d' Kniea,...ja und unter so manchen Strauch, kannst dich hau'n,...sogar am Bauch. so dass d' g'längst, a bis ins tiafste Eckerl, und dawischt, auch's letzte Unkrautfleckerl! Na und es is a wia verhext, ... glaubst,es kommt a Gast, zu Besuch,...wennst so a Arbeit hast? Aber ka Spur,...und ganz ehrlich, i wisst a net, was i tät, wann i für die Arbeit, ...net mei Weiberl hätt'!!! BBL aktuell Seite -8- / April 2011 Tierhaltung im Kleingarten Im Frühling beginnt wieder der volle "Betrieb" in den Kleingärten und mit den Menschen kommen auch deren "liebste Freund", die Tiere. Leider haben nicht alle Kleingärtnerinnen und Kleingärtner die Tiere im Kleingarten gleich lieb, so dass es oftmals auch zu Konfliktstoff unter Nachbarn führt. Deshalb trifft die Gartenordnung hier entsprechende Regelungen. Demnach ist die Haltung von Tieren in Kleingartenanlagen grundsätzlich nur dann und in dem Umfang gestattet, als dadurch die bestimmungsmäßige Verwendung der Kleingartenfläche nicht beeinträchtigt und eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung der Nachbarschaft durch Lärm, üblen Geruch oder sonstigen Einwirkungen verbunden ist. Im Rahmen dieser Bestimmungen obliegt es jedoch der Hauptversammlung eines Zweigvereins festzulegen, ob bzw. welche Kleintiere gehalten werden dürfen. Für eine Festlegung genügt die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. dem Garten andeWichtige Hinweise für die Hunde- rer oder auf den haltung im Kleingarten Gehsteigen ihre • Auf die Ruhezeiten (siehe auch notwendige NotSeite 7) ist besonders auch im Zusam- durft verrichten. Hunde müssen zum Schutze anmenhang mit der Tierhaltung Rücksicht • derer Menschen unbedingt einen Beißzu nehmen. korb tragen und an der Leine geführt werden. • Auf die Beißkorb- und Leinenpflicht ist schon deshalb zu achten, weil bei etwaigen Problemen nicht nur der Hundehalter, sondern allenfalls auch der Zweigverein zur Verantwortung gezogen werden kann. • Hundehalter tragen - übrigens wie auch alle anderen Tierhalter - für alle im Zusammenhang mit ihrem Tier auftretenden Probleme selbst die Verantwortung. Jedenfalls streng untersagt sind die Zucht und der Weiterverkauf • "Gassi-Gehen" darf nicht zu Las- von Tieren in einer Kleingartenanlage. ten der übrigen Mitglieder einer Garten- Die Vereinsleitung ist dazu berufen, die anlage erfolgen. Hunde können auch im Einhaltung dieser Regelungen zu übereigenen Garten und nicht unbedingt vor wachen. Hinweise zu Bauwerken und Bauausführungen in Kleingartenanlagen Die Errichtung von Neu-, Um- und Zubauten einschließlich Kleintierstallungen bedarf der Bewilligung der Vereinsleitung und des Verbandes (Außenstelle des Verbandes) und darf nur nach den hiefür geltenden behördlichen Vorschriften ausgeführt werden. Jedem Mitglied steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, auf den überlassenen Gartenflächen Baulichkeiten unter Berücksichtigung geltender Bestimmungen zu errichten, wenn es gegenüber den ÖBB bei prekaristisch überlassenen Flächen eine Verzichtserklärung auf Ersatz der aufgewendeten Investitionen bei der ÖBB-Landwirtschaft hinterlegt hat. Diesen Verzicht nimmt das Mitglied bereits bei der Aufnahme mit Unterschrift auf dem Mitgliedsblatt zur Kenntnis. Für Gartenanlagen im 2. Zusatzvertrag (Unterpachtverhältnis) gelten die gesetzlich festgelegten Normen bzw. die in den vertraglichen Regelungen vereinbarten Richtlinien. Baumaßnahmen ohne Wissen der Vereinsleitung können unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen und möglicher Weise zu einer Beseitigung des nicht genehmigten Objektes führen. Auch kann bei Beendigung der Mitgliedschaft und Rückstellung des Kleingartens an die ÖBB-Landwirtschaft kein wie immer gearteter Ersatz von Aufwendungen (Ablöse) für die nicht genehmigte Baulichkeit beansprucht werden. Möglicher Ärger kann leicht vermieden werden. Die Zweigvereinsfunktionäre werden dringend ersucht, auf die ordnungsgemäße Ausführung von Baulichkeiten und auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu achten und die Mitglieder auf nicht gesetzeskonforme Bauaus- führungen nachdrücklich hinzuweisen. Bei der Errichtung von Wasserbecken bzw. Swimmingpools ist darauf zu verweisen, dass diese ebenfalls der Vereins- leitung zu melden sind. Investitionskosten hiefür werden bei der Weitergabe eines Gartens für einen Investitionsersatz nicht berücksichtigt und können daher nicht beansprucht werden. Laut Bundeskleingartengesetz ist ein Investitionsersatz nur für jene Aufwendungen vorgesehen, die "zur kleingärtnerischen Nutzung nützlich oder notwendig sind". BBL aktuell Seite -9- / April 2011 Was hat denn bloß mein Oleander? Der Oleander zählt zu den beliebtesten Kübelpflanzen unserer Breiten. Wenn er aber plötzlich unansehnlich wird, ist guter Rat gefragt. Von Angelika Starkl aus "Krone Bunt" Der Oleander mit seinen weißen, roten, rosa, gelben oder lachsfarbenen Blüten ist von Mai bis Oktober ein attraktiver Gast auf Balkon, Terrasse und im Garten. Oft werden die Schönheiten aus dem Mittelmeerraum viele Jahre alt und zählen zu den treuesten pflanzlichen Gefährten vieler Gartenbesitzer. Klar, dass nach so vielen Jahren ihr Herz an den stattlichen Begleitern hängt. Hilfe! Mein Oleander bekommt plötzlich gelbe Blätter! Umso größer der Schreck, wenn sie plötzlich gelbe Blätter bekommen und diese zu Hunderten abwerfen. Der Oleander liebt windgeschützte, regensichere und vollsonnige Lagen. Nur ein ausreichend von Sonne verwöhnter Standort im Sommer garantiert, dass Ihr Oleander auch wirklich schön erblüht. Der Oleander übersteht zwar im Freiland wachsend auch Trockenheit ganz gut, bei der Topfpflanze aber öffnen sich die meisten Blütenknospen nicht, wenn man ihre Wurzeln trocken werden lässt. Oleander sind durstige Gesellen und bevorzugen kalkhältiges Wasser. Und eines ist der Oleander auch: Ein Düngerfresser! Während seiner Blüte sollte er mindestens einmal pro Woche gedüngt werden, um seinen großen Bedarf an Nahrung zu sichern. Generell vergilben und vergelben die alten Blätter des Oleanders regelmäßig, und er wirft sie dann einfach ab. Diese Tatsache ist normal und auch nicht weiter besorgniserregend. Werden allerdings innerhalb kurzer Zeit sehr viele Blätter fahl und gelb, dann liegt höchstwahrscheinlich ein Nahrungsmangel oder ein Gießfehler vor. Denn: Oleander bekommen gelbe Blätter, wenn sie entweder zu viel oder zu wenig gegossen werden! Klingt paradox. Ist es auch. Zu wenig Wasser bedeutet ein Absterben seiner Haarwurzeln im Topf, die für die Nährstoffaufnahme so wichtig sind. Deshalb mein Rat: Gießen Sie Ihren Oleander so, dass seine Wurzeln niemals austrocknen, die oberen 6 cm der Erdschicht aber durchaus zwischen dem Gießen etwas abtrocknet! Machen Sie dazu die Fingerprobe mit dem Zeigefinger! Hier können Sie Ihren "grünen Daumen" so effizient einsetzen, dass sich die Wirkung der "Handhabung" auf lange Sicht an schönen Kleid der Pflanze bemerkbar macht. Oleander pflegen, Blätter, Blüten und Erde kontrollieren. Zum üppigen Wachstum, reicher Blüte und schönem Gedeihen ist auch ein Umtopfen der Pflanzen erforderlich: Junge Pflanzen können jährlich im Frühling umgetopft werden, bei älteren Exemplaren genügt es, den Topf alle 4 bis 5 Jahre zu wechseln. Tragen Sie bitte Handschuhe, wenn Sie Ihren Oleander angreifen oder sein Kleid putzen, denn Nerium Oleander gehört zur Familie der Hundsgiftgewächse, und seine Blätter, Blüten, Zweige und Wurzeln sind giftig. Wenn Sie nicht gerne mit Handschuhen arbeiten, auf jeden Fall nach Berührung die Hände gründlich waschen! Damit lästige Schädlinge erst gar keinen Auftritt bekommen, sollten Sie Ihren Liebling genau beobachten und Blätter, Blüten und Erde kontrollieren. Wer Blattläuse, Schildläuse oder Pilzbefall rechtzeitig erkennt, dem bleiben unangenehme Überraschungen erspart. Oft hilft bei Läusen die Behandlung mit Schmierseife, bei Pilzbefall ein Bestäuben mit Urgesteinsmehl. Ein wichtiges Wort zur Überwinterung: Oleander brauchen ein luftiges Winterquartier bei 5 bis 10 Grad Celsius, das hell sein kann, aber nicht muss. Auch ein halbschattiger Platz wird im Winter gut vertragen. Allerdings will Ihr Oleander während der Winterruhe mit etwas Wasser versorgt werden - am besten alle vier bis sechs Wochen und gerade nur so viel, dass der Topf nicht ganz austrocknet. Oleanderschnitt: Ältere Pflanzen zurückschneiden! Am besten sollte alle ein bis zwei Jahre ein Auslichtungsschnitt erfolgen, wo die längsten und ganz alten Triebe bis auf das alte Holz zurückgeschnitten werden. Die beste Zeit dafür ist nach der Blüte oder bevor der erste Schnee fällt. BBL aktuell Seite -10- / April 2011 Kennen Sie den: "Der Gundermann" (die Grundrebe) - Unkraut oder Heilpflanze? Vielleicht hat der eine oder der andere schon diesen Namen gehört. Aber nicht jeder hat mit diesem Ausdruck eine Pflanze verbunden. Also, höchste Zeit für eine nähere Vorstellung! anlage beinhaltet. Name Der heute übliche deutsche Trivialname Gundermann oder Gundelrebe leitet sich möglicherweise vom althochdeutschen „Gund“ = Eiter oder Beule ab, was auf die früher gebräuchliche Verwendung als Heilpflanze hinweisen würde. Im Althochdeutschen wurden nahe am Boden wachsende Pflanzen aber auch als „gundareba“ bezeichnet. Auf die Verwendung als Gewürzpflanze weist der Name Soldatenpetersilie hin. Im Niederdeutschen wurde die Pflanze in Anspielung auf ihren typischen Standort auch als Heckenkieker bezeichnet. Wachstums und ihrer reichen Verzweigung Die Gattungsbezeichnung Glechoma geht sorgen sie für eine vegetative Vermehrung; auf das Griechische „glechon“ = Polei-Minze der Hauptspross kann bis zu zwei Meter Län(Mentha pulegium) zurück und wurde von ge erreichen. Der Gundermann ist ein Linné auf den Gundermann übertragen. Das Flachwurzler; die Blütentriebe sind 10 bis 30 Epitheton hederacea bedeutet efeuartig, efeu- Zentimeter hoch, aufsteigend bis aufrecht, und blättrig. Der Gundermann (Glechoma haben ebenfalls einen quadratischen Querhederacea), auch Gundelrebe genannt, ist schnitt. eine Pflanzenart aus der Familie der Die kreuzgegenständigen Blätter sind Lippenblütler (Lamiaceae). Sie ist in Europa nierenförmig bis rundlich-herzförmig, die weit verbreitet und sehr häufig. Der Blattspitze ist stumpf oder spitzlich, der Gundermann wächst vor allem in frischen, Blattrand ist grob gekerbt. Die Blattspreiten nährstoffreichen Säumen, Wäldern und sind 0,4 bis 3,5 Zentimeter lang und 0,6 bis 4 Wiesen. Er bildet lange, niedrige Ausläufer, Zentimeter breit, meist jedoch nicht breiter als von denen aufrechte Blütensprosse aufstei- 3 Zentimeter. Es können gelegentlich aber gen. Aufgrund der ätherische Öle und der Bit- auch Blattbreiten mit bis zu 8 Zentimetern terstoffe wurde der Gundermann früher als Durchmesser vorgefunden werden. Die Gewürzpflanze verwendet, sie bedingen aber Blattstiele sind in der Länge sehr variabel, auch die Giftigkeit für viele Säugetiere, jedoch kürzer als die Internodien. Ihre Länge besonders Pferde. reicht von rund einem Zentimeter bis zu 20 Zentimetern in dichter Vegetation. Vegetative Merkmale Der Gundermann ist eine krautige, ausdauernde und wintergrüne Pflanze. Die Behaarung der Pflanze ist variabel: Häufig ist sie fast kahl, sie kann aber auch dicht weich behaart sein. Stängel und Blattunterseite sind häufig purpurn überlaufen. Die nichtblühenden Sprosse kriechen als Ausläufer (Stolonen) am Boden. Sie haben einen quadratischen Querschnitt und sind an vielen Knoten bewurzelt. Aufgrund ihres sehr raschen Die Blüten sind zwittrig. Es kommen auch männlich-sterile Blüten vor. Diese sind meist kleiner, und die reduzierten Staubblätter sind in die Kronröhre integriert. Klone bilden dabei entweder nur zwittrige oder nur männlich-sterile Blüten. Die Ausbildung des Geschlechts ist nicht rein genetisch bedingt. Unter günstigen Wachstumsbedingungen können viele männliche Klone zwittrige Blüten hervorbringen. In seltenen Fällen wurden rein weibliche Blüten beobachtet. Blütezeit ist zwischen April und Juni (Juli). Verwendung Vor der Kultivierung des Hopfens wurde der Gundermann aufgrund seiner Bitterstoffe zur Konservierung von Bier genutzt. Im Frühling gesammelte junge Blätter wurden früher als Gemüse gekocht, unter anderem in Gründonnerstagsgerichten. Aufgrund der Bitterstoffe und ätherischen Öle fand die Pflanze außerdem als Gewürz Verwendung. Der Geruch und Geschmack wird als harzigaromatisch, minzähnlich und lakritzartig beschrieben. Gundermann wurde außerdem in der Volksheilkunde verwendet. Gemäß dem „New Kreüterbuch“ von Leonhart Fuchs (1543) wurde es gegen Hüftweh, Gelbsucht, Leberleiden, und als harn- und schweißtreibendes Mittel gegen Gifte eingesetzt. Hildegard von Bingen empfahl die Verwendung der Pflanze gegen Kopf- und Ohrenschmerzen. Heute wird er von Kräuterheilern gegen Abszesse, Tumore und Blüten und Früchte Augenprobleme verwendet. In der traditionelDie zwei- bis fünfblütigen Blütenstände ent- len Chinesischen Medizin wird er auch zur Bespringen aus den Achseln von Laubblättern. handlung von Lungenentzündung und NephriDie Tragblätter (Brakteolen) der einzelnen tis eingesetzt. Blüten sind ein bis 1,5 Millimeter groß und Der reiche und regional sehr unterschiedliche behaart. Die Blüten sind die für die Lippen- Aberglaube rund um diese Pflanze gilt als blütler typischen zygomorphen Lippenblüten. Hinweis, dass die Pflanze bereits bei den Der Kelch ist röhren- bis glockenförmig und germanischen Völkern als Heil- und Zaubesitzt 15 Nerven. Er ist leicht zweilippig. Die berpflanze Verwendung fand. Als Heil- und Oberlippe der Krone ist flach und hat drei drei- Schutzzauber sollte er gegen Krankheiten wie eckige Zähne, die rund 0,2 bis 0,3 mal so Pest, auch gegen Hexen wirken. In vielen lang wie die Kronröhre sind. Die Unterlippe Regionen spielte er eine Rolle in Milchhat zwei Zähne. Die Kronröhre ist schmal zaubern. konisch, gerade und behaart. Die Krone ist Gundermann wird und wurde selten im Gar(6-) 15 bis 22 (-25) Millimeter lang und von ten angebaut. In der Regel wurde er gesamblau-violetter Farbe mit purpurnen Flecken an melt. In mittelalterlichen Klostergärten wurde der Unterlippe. Selten ist die Krone rosa oder er gelegentlich als Arzneipflanze gezogen. weiß. Heute wird Gundermann gelegentlich in ZierEs sind zwei lange und zwei kurze Staubblätter gärten gepflanzt. Im Handel sind mehrere ausgebildet. Sie befinden sich an der Zuchtformen. Auffallend ist eine variegate Unterseite der Oberlippe. Die Pollensäcke Form mit weiß gefleckten Blättern und eine öffnen sich mit Längsschlitzen. Der sehr reich blühende, bis 30 cm hohe Form, oberständige Fruchtknoten besteht aus zwei die sich als Bodenbedecker eignet. verwachsenen Fruchtblättern und ist vierfächrig, wobei jedes Fach eine SamenAuszug aus "Wikipedia" BBL aktuell Seite -11- / April 2011 Ein Hotel - einmal ganz anders: Eine Heimstätte für die artenreichste Tiergattung überhaupt Das "Insektenhotel" Ein Insektenhotel oder Insektenhaus, seltener auch Insektenasyl oder Insektenkasten, ist eine künstlich geschaffene Nist- und Überwinterungshilfe für Insekten, die seit den 1990er Jahren vor allem bei naturnahen Gärtnern und in der Schulbiologie zunehmend Verbreitung findet. Nicht nur in der freien Natur, auch in Gärten Als praktisch von jedermann mit geringem helfen viele „Nützlinge“ wie zum Beispiel Aufwand umsetzbare Insektenschutz- Hummeln, Wildbienen, Schlupf-Falten-, maßnahmen wurden die Einrichtungen Grab- und Wegwespen, Florfliegen oder insbesondere von zahlreichen europäischen Ohrwürmer durch Bestäubung und als kosNaturschutzverbänden bekannt gemacht, tenlose biologische „Schädlings-bekämpfer“, eine wichtige Rolle spielen sie auch im das ökologische Gleichgewicht zu wahren. Rahmen der Permakultur. Erste „Wild- Zusätzlich sind einige der durch Insektenbienenkästen“ wurden von Privatleuten in hotels geförderten Arten selten und stehen England bereits im 19. Jahrhundert gebaut. zum Teil sogar auf der Roten Liste (bspw. Diese dienten damals vorwiegend etliche Wildbienen). Beobachtungszwecken, können aber als Darüber hinaus werden Insektenhotels auch Eine mit Bohrlöchern versehene Vorläufer der heute für mehrere Baumscheibe, die gut von Solitärbienen Insektengruppen geeigneten Insektenhotels angenommen wurde (erkennbar an den gelten. Lehmverschlüssen belegter Brutröhren) Es gibt Insektenhotels in verschiedenen bunten Gestaltung einiger Holzteile häufiGrößen und mit unterschiedlichen Ausger eingesetzt. Wichtig ist dabei, dass die stattungen. Zumeist sind sie auf – aus Füllmaterialien trocken und alle Hölzer frei Gärtnersicht – „nützliche Insekten“ ausgevon chemischen Holzschutzmitteln sind. richtet. Die Formenvielfalt umfasst sowohl Die Grundkonstruktion der verbreitetsten kleine kreative Einzelbauten als auch große, Bausätze für freistehende Insektenhotels meist wandartige und vorgefertigte besteht aus langen Kanthölzern, aus denen Bausätze, die in der Regel von Herstellern das einem rechteckigen Schaukasten angeboten werden, die auch Nistkästen und ähnelnde Gerüst gebildet wird, und aus Vogelhäuschen vertreiben. Große und Großes. lehmverputztes "InsektenQuerlatten, die den Mittelbereich in Gefache individuell gestaltete Insektenhotels werden asyl" auf der Gartenschau in unterteilen. Die Ständer werden fest im von GaLaBau-Unternehmen errichtet. Es KaisersErdreich verankert und als oberer Abschluss gibt sowohl an Bäumen oder vorhandenen lautern 2003 der Konstruktion wird ein Schrägdach Gebäudewänden angelehnte bzw. aufgesetzt. Die Gefache werden mit vorgebaute als auch freistehende zu Lehrzwecken errichtet, etwa für die brei- unterschiedlichen, hohlraumreichen Insektenhotels. Materialien gefüllt. Größere Hohlräume, zum Der Begriff „Insektenhotel“ entstand te Öffentlichkeit bei Garten-schauen und in Beispiel in oder zwischen Ziegeln, werden umgangssprachlich in Anlehnung an das Parkanlagen oder von Schulen, die Kindern mit Bambusrohren, Schilfhalmen o. ä. hausartige Erscheinungsbild moderner die Biologie der Insekten und praktischen gefüllt, kleinere Öffnungen, zum Beispiel Anlagen, die durch freistehende Naturschutz anschaulich nahebringen Bohrlöcher in Hartholzscheiben (meist mehrstöckige Bauweise und – zum Schutz wollen. unterschiedliche Durchmesser zwischen 2 vor Witterungseinflüssen – ausgeprägte Materialien und Bauweise bis 10 mm), werden offen gelassen. Dachkonstruktionen auffallen. Insektenhotels bestehen fast ausschließ- Standortwahl Motivation und Nutzen lich aus Naturmaterialien, unter anderem Durch intensive menschliche Eingriffe in die aus Holz (Baumscheiben, Äste, Holzwol- Der ideale Standort für ein Insektenhotel ist Naturlandschaft – u.a. durch umfangreichen le), Baumrinde, Stroh, Heu, Schilfrohr, gleichzeitig vollsonnig und witterungsPestizideinsatz im Acker- und Gartenbau Bambusstäben, Reisig, Torf und Lehm. geschützt. Hierdurch wird einerseits sichersowie durch die auch in Privatgärten Daneben werden lediglich poröse, durch- gestellt, dass die für die Brut benötigte vorhandene Tendenz zur „aufgeräumten“ löcherte Backsteine, Terrakotta-Blumentöp- Wärme vorhanden ist, andererseits ist ausLandschaft – sind viele natürliche fe und manchmal Plastikrohre zur Befüllung, reichender Schutz vor Wind und NiederInsektenlebensräume wie z. B. offene Lehm- Metalle für Befestigungen und eventuell als schlägen vorhanden, so dass die Insekten trockenhänge oder Totholz nur noch sehr vorgespanntes Drahtgitter zum Schutz vor das künstliche Quartier annehmen. Ein eingeschränkt vorhanden. Diese Vorgänge Vögeln, Dachpappe oder ähnliche Ab- Nebeneffekt ist, dass die verbauten Naturwerden als Habitatvernichtung bezeichnet. deckungen, sowie witterungsbeständige materialien so möglichst lange halten. Lasur beim verwendeten Bauholz oder zur Auszug aus "Wikipedia" Seite -12- / April 2011 BBL aktuell Im Frühling im Garten von Gertrud Lorenz Im Frühling, im Garten im grünen Gras da sitzt, stellt euch vor, ein Osterhas. Nun ratet was er macht: er sitzt da im Gras und lacht. Im Frühling, im Garten im grünen Gras da sitzt, stellt euch vor, ein Osterhas. Was hat er dabei? für jeden ein Osterei. Im Frühling, im Garten Da Pepi sogt Jetzt muass i oba höllisch aufpass'n beim Mahn, ob ma net do wer a Osterei in die Wies'n glegt hot vielleicht a' no a fauls Ei? Na jo, in Zeitn wie diesen sollt ma wirklich gaunz vorsichtig sei, denn a fauls Ei kaun den gaunz'n Kuch'n verderbn. Des is holt so wia bei de Mensch'n: A schworzes Schof bringt des gaunze Rudel in Veruf. A' bei uns in Klagoartn is es so: Waun ana aus da Reih' taunzt, leid'n olle darunter! A scheens Goartnjoar winsch I! im grünen Gras da sitzt, stellt euch vor, ein Osterhas. Doch schauen wir genau ist´s Papa mit seiner Frau. Im Frühling, im Garten im grünen Gras da sitzt, stellt euch vor, ein Osterhas. Ein Has´ kann jeder sein, der andre will erfreun. Ein frohes und friedvolles Osterfest sowie ein schönes Gartenjahr wünscht Ihnen sehr herzlich Ihr Verband der ÖBB-Landwirtschaft Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: "BBL-aktuell" ist ein offizielles Mitteilungsorgan des Verbandes der ÖBB-Landwirtschaft. Die Stellung des Verbandes und seiner Organe bestimmt sich durch seine Statuten. Ziel des Blattes ist die aktuelle Information von Funktionären und Mitgliedern über Angelegenheiten der ÖBB-Landwirtschaft. Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Verband der ÖBB-Landwirtschaft; Präsident Reg. Rat Stefan Maschl; alle: 1050 Wien, Margaretenstraße 166; Tel.: 01/544 0 444; Fax: 01/544 0 444/212 E-Mail: [email protected] Eigendruck.