Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6 76137 Karlsruhe 2012 Gemeinde Illingen - Bebauungsplan „Nördlich der Gustav-Freytag-Straße“ spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Gemeinde Illingen Ortszentrum 8 75428 Illingen/Enz Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung 2 2 2.1 2.2 Untersuchungsgebiet Lage Ausstattung 2 2 3 3 Methode 3 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 4.2.1 4.2.2 4.3 4.3.1 4.3.2 4.4 4.4.1 4.4..2 Nachgewiesene Tierarten Vögel Nachgewiesene Vogelarten Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten, Nachweise Tagfalter Nachgewiesene Arten Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten Heuschrecken Nachgewiesene Arten Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Heuschreckenarten Zauneidechse Biologie, Gefährdung, Schutzstatus der Zauneidechse Nachweis 4 4 4 6 12 12 12 14 14 14 16 16 17 5 5.1 5.2 5.3 5.4 Konfliktermittlung nach § 44 BNatSchG Allgemeines Konfliktermittlung für die Zauneidechse Konfliktermittlung für die Vögel Tagfalter und Heuschrecken 18 18 19 21 22 6. Fazit 22 7 Literatur 23 1 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Bebauungsplan ´Nördlich der Gustav-Freytag-Straße` Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 (1) i.V.m. (5) BNatSchG 1 Veranlassung Im Norden von Illingen soll im Siedlungsrandbereich (Verfahren nach § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung) auf einer als Acker (Flst.Nrn. 434-438) und ehemaliger kommunaler Häckselplatz/Lagerstätte (Flst.Nr. 439 + 440) genutzten Fläche ein Gewerbegebiet/Mischgebiet errichtet werden. Zurzeit ist das Vorhabengebiet mit Landschaftselementen wie Gehölzen, Ruderalflächen, offenen Bodenstellen und ruderalisiertem Grünland auf Böschungen sowie mit Acker ausgestattet. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll die Bebauung in zwei Bauphasen erfolgen. In der ersten Bauphase soll der südliche Teil des Vorhabengebietes, in der zweiten Bauphase der nördliche Bereich bebaut werden. Das Vorhaben kann zu Verstößen gegen § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) führen, die im vorliegenden Bericht ermittelt und abgearbeitet werden. Aufgrund der vorgefundenen Ausstattung der Fläche wurden die Tiergruppen Vögel und Reptilien (insbesondere Zauneidechse) sowie Tagfalter und Heuschrecken als planungsrelevant angesehen. 2 2.1 Untersuchungsgebiet Lage Das Untersuchungsgebiet umfasst zunächst das Vorhabengebiet, das sich innerhalb des von der Hofäckerstraße umgebenen Areals befindet (an drei Seiten). Im Süden wurde die angrenzende Wohnbebauung (nördlich der Gustav-Freytag-Straße), im Westen die angrenzenden Gebäude des Gewerbegebietes (Am Illinger Eck) und im Osten der angrenzende bebaute Bereich sowie Teile des Geländes einer Schule mit erfasst. Nach Norden wurde das angrenzende Bahngelände, für die Vogelkartierung auch die nördlich angrenzenden Flächen bis zur Schmie bearbeitet (siehe Karten 1 und 2). Karte 1: Lage des Untersuchungsgebietes 2 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe 2.2 B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Ausstattung Große Teile des Untersuchungsgebietes bestehen aus Ackerflächen (Flst.Nr. 434-438). Diese werden intensiv bewirtschaftet. Die südlich der Bahnlinie gelegene Ackerfläche, auf der das Vorhaben realisiert werden soll, war 2012 mit Getreide bestellt. Die im Süden gelegenen Wohnhäuser sind zur Gustav-Freytag-Straße mit Vorgärten, zur Ackerfläche hin ebenfalls mit Gärten ausgestattet. Zwischen diesen Gärten und der angrenzenden Ackerfläche verläuft ein schmaler, lückiger Gehölzbestand an einem Grasweg. Im Westen wird die Ackerfläche durch einen unbefestigten Weg begrenzt, auf den eine mit grasiger, ruderaler Vegetation, nach Süden auch mit Gehölzen bestandene Böschung folgt. Westliche davon beginnt das Gewerbegebiet (Am Illinger Eck). Auch entlang der Ostseite verläuft ein unbefestigter Weg (östliche Hofäckerstraße). Östlich davon liegt das Gelände einer Schule. Herausragendes Landschaftselement ist neben einem Gebäude ein Bestand aus teilweise großen Bäumen und Gebüsch. Nördlich grenzt an den Acker ein heute vielfältig strukturierter, ehemaliger kommunaler Häckselplatz an, der heute überwiegend als Lagerplatz dient. Man findet Haufen mit Erdaushub (von Vegetation dicht bewachsen), Gehölzbestände, offenen Boden, ruderales Grünland, ein Steinlager (mit offenem Boden, zahlreichen Steinhaufen und Brettern sowie Sukzessionsvegetation) und westlich daran anschließend eine Böschung mit ruderaler Staudenvegetation. Der auf Flurstück Nr. 439 befindliche Teil dieser Nutzung liegt im Vorhabengebiet. Die Bahnlinie wird beiderseits von einem schmalen Gehölz- und Staudenband begleitet, der an der nördlichen Bahnböschung in kurzen Abschnitten nach § 32 NatSchG BadenWürttemberg als Biotop geschützt ist. Nördlich davon liegen ein großer Ackerschlag sowie ein darin befindlicher, in Nord-Süd-Richtung verlaufender, schmaler Gehölzstreifen. Den nördlichen Abschluss des Untersuchungsgebietes bilden die ebenfalls als Biotop nach § 32 NatSchG Baden-Württemberg geschützten Ufergehölze der Schmie. 3 Methode Zwischen dem 06.03.2012 und dem 04.09.2012 erfolgten 8 Begehungen des Untersuchungsgebietes, bei denen die Tiergruppen Vögel, Tagfalter, Heuschrecken und Reptilien (z.T. am selben Tag) bearbeitet wurden. Da auf einen GOP verzichtet werden kann, war eine Biotoptypen-Kartierung nicht erforderlich. 4 Begehungen zwischen März und Juli begannen in den frühen Morgenstunden, um zur Tageszeit höchster Gesangsaktivität die Vogelwelt des Untersuchungsgebietes zu erfassen. Dabei wurde revieranzeigendes (z.B. Gesang) und brutanzeigendes (Eintrag von Nistmaterial und Futter, Jungvögel) Verhalten notiert und in eine Tageskarte eingetragen. Die verschiedenen Tageskarten wurden zu einer Revierkarte zusammengeführt. Eine Art wurde als Brutvogel eingestuft, wenn einmalig brutanzeigendes oder mehrfach revieranzeigendes Verhalten an einem Ort beobachtet wurde. Auf Reptilien, in diesem Falle hauptsächlich auf die Zauneidechse, wurde später am Tage geachtet. Reptilien sind als wechselwarme Tiere von der Außentemperatur abhängig und werden erst ab einer gewissen Erwärmung aktiv. 3 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 5 Begehungen zwischen Mai und September fanden bei sonnigem Wetter und Temperaturen von 24° C und mehr statt. Dabei wurde das Gelände langsam abgeschritten, Steine, Holz und andere als Unterschlupf geeignete Objekte angehoben, um darunter versteckte Tiere aufzuspüren. Die Fundorte wurden in eine Karte eingetragen. Tagfalter und Heuschrecken wurden ebenfalls bei sonnigem, warmem, windstillem Wetter erfasst. Hierzu wurde das Gelände abgeschritten und die vorgefundenen Tiere notiert. Tagfalter und Heuschrecken können durch Augenschein, Heuschrecken darüber hinaus über ihren arttypischen Gesang identifiziert werden. Auch durch Käschern in der Vegetation und Abklopfen von Büschen und Stauden können Insekten aufgespürt werden. 4 Nachgewiesene Tierarten 4.1 Vögel 4.1.1 Nachgewiesene Vogelarten Mauersegler Grünfink Ringeltaube Goldammer Buchfink Bachstelze Blaumeise Kohlmeise Haussperling Feldsperling Hausrotschwanz Zilpzalp Elster Heckenbraunelle Sommergoldhähnchen Girlitz Türkentaube Mönchsgrasmücke Zaunkönig Amsel 1 V V V V V V V V V V Status3 Apus apus Chloris chloris Columba palumbus Emberiza citrinella Fringilla coelebs Motacilla alba Parus caeruleus Parus major Passer domesticus Passer montanus Phoenicurus ochruros Phylloscopus collybita Pica pica Prunella modularis Regulus ignicapilla Serinus serinus Streptopelia decaocto Sylvia atricapilla Troglodytes troglodytes Turdus merula SchutzStatus2 Deutscher Name Rote Liste BRD1 Wissenschaftlicher Rote Liste Ba.-Wü.1 Tab. 1: Vogelarten des Untersuchungsgebietes b b b b b b b b b b b b b b b b b b b b G B B B B B B B B G B B B B B B B B B B Rote Liste: V = Vorwarnliste Schutzstatus: b = besonders geschützt gem. Bundesnaturschutzgesetz als Europäische Vogelart 3 Status: B = Brutvogel, G = Gast 2 4 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Im Untersuchungsgebiet wurden 20 Vogelarten nachgewiesen, von denen 18 als Brutvgögel eingestuft wurden. 3 Arten (Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke und Amsel) kommen mit jeweils einem Revier auf der Vorhabenfläche vor, 2 weitere Arten (Grünfink und Goldammer) besiedeln das unmittelbar angrenzende Flurstück. Alle nachgewiesenen Vogelarten sind kulturfolgende oder doch wenig scheue Arten, welche die Nähe menschlicher Siedlungen benötigen oder wenigstens nicht meiden. 5 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Hausrotschwanz, Haussperling, Türkentaube, Elster, Bachstelze, Grünfink, Kohlmeise, Blaumeise und Girlitz sind typische Arten der Siedlungen, und Gebäude und auch die Ringeltaube dringt zunehmend in die Siedlungen vor. Die übrigen Arten kommen auch in Gärten und Parks vor und sind die Nähe des Menschen gewohnt. So leben Haussperling und Hausrotschwanz an den Gebäuden im Süden und im Gewerbegebiet im Westen. Elster und Türkentaube besiedeln Bäume im Südwesten der Siedlung. Der Grünfink lebt ebenfalls hauptsächlich auf den Bäumen im Siedlungsbereich, kommt aber auch auf Bäumen an der Bahn und an der Schmie vor. Amsel, Mönchsgrasmücke und Heckenbraunelle bewohnen verschiedene Gehölzbestände, sie kommen auch im Vorhabengebiet vor. Die Goldammer wurde im Westen von Flurstück Nr. 440 sowie an der Bahnlinie (Nordseite) nachgewiesen. Ausschließlich nördlich der Bahnlinie wurden Zaunkönig und Sommergoldhähnchen beobachtet. Dort und in einem schmalen Gehölzband an der Bahnlinie lebt der Zilpzalp. Ebenfalls in Gehölzbeständen wurden Ringeltaube und Buchfink beobachtet. Die Kohlmeise besiedelt sowohl Baumhöhlen, als auch Gebäude. Im Gewerbegebiet im Westen brütete sie in einem (Lüftungs-?)Rohr in der Wand eines Gebäudes. Schwerpunkte der Vogelnachweise liegen im den Gehölzbeständen sowie im Siedlungsbereich. In den Ackerflächen wurden keine Vögel beobachtet. Lediglich nach der Ernte kommen samenfressende Vögel auf die Stoppeläcker, um die restlichen Körner zu verzehren. Für die typischen Feldbrüter sind die Flächen zu klein. In den Gehölzen und Ruderalflächen innerhalb des Vorhabengebietes brüten Amsel, Heckenbraunelle und Mönchsgrasmücke, auf dem unmittelbar angrenzenden Flurstück Nr. 440 Goldammer und Grünfink. 4.1.2 Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten, Nachweise Amsel (Turdus merula) Ursprünglicher Lebensraum der Amsel ist das Innere feuchter, unterholzreicher Laubwälder mit vegetationslosen oder kurzrasigen Bodenstellen. Heute ist sie überall in laubholzbestandenem Gelände zu finden, beispielsweise in Wäldern, Feldgehölzen, Gärten, auch inmitten der Großstädte. Die Amsel ist Freibrüter, sie nistet auf Bäumen und Sträuchern, auch nahe am Boden, wobei dunkle Neststandorte bevorzugt werden Es werden 2 Jahresbruten durchgeführt. Ein Teil der heimischen Amseln ist Standvogel, die übrigen überwintern als Kurzstreckenzieher in Südfrankreich, Norditalien, Nordspanien. Nachweis: 1 Revier im Vorhabengebiet auf Flurstück 439, 1 Revier im Gehölzbestand im Osten bei der Schule, 1 Revier in Gehölzbestand nördlich der Bahnlinie. Bachstelze (Motacilla alba) Offenes Gelände mit vegetationsarmen oder -freien Flächen, umgeben von hohen Strukturen (Bäume, Gebäude). Gerne an allen Arten von Gewässern, doch auch weit entfernt davon. Auch im Siedlungsbereich, in Abbaustätten und in Gewerbegebieten anzutreffen. 6 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Die Bachstelze brütet gerne in Halbhöhlen oder Nischen, heute überwiegend in anthropogenen Strukturen wie Scheunen, Gebäuden, Brücken, Mauern u.ä.. Die Bachstelze ist Kulturfolger. Die Nester werden vorzugsweise in Nischen in übersichtlicher Lage gebaut, die auch im Laufen erreicht werden können. Die Mehrzahl wird in/an anthropogenen Strukturen (Schuppen, Scheunen, sonstigen Gebäuden oder Brücken) angelegt. Es finden 2 Jahresbruten statt, möglicherweise kann auch eine Drittbrut erfolgen. Ein Teil der heimischen Bachstelzen überwintert im Lande und sucht zu diesem Zweck große Riedflächen oder Stadtzentren auf. Der größere Teil zieht in den Mittelmeerraum (Südfrankreich, Nordafrika). Die Bachstelze ist ganzjährig auf tierische Nahrung angewiesen, nur ausnahmsweise werden im Winter auch Sämereien gefressen. Nachweis: 1 Revier im Gewerbegebiet im Westen Blaumeise (Parus caeruleus) Bewohner lichter Laub- und Laubmischwälder, auch Streuobstwiesen, Feldgehölze, Hecken und Parks mit großen Bäumen, nur ausnahmsweise auch im Nadelwald. Ein wesentlicher Bestandteil des Blaumeisenlebensraumes ist Schilfröhricht, das zur Nahrungssuche und als Schlafplatz aufgesucht wird. Die Blaumeise kommt als Kulturfolger auch in Dörfern und Städten vor. Die Brut erfolgt in Spechthöhlen, Fäulnishöhlen, Spalten in Bäumen sowie in Nistkästen und an Gebäuden. Es wird eine Jahresbrut durchgeführt, Zweitbruten sind selten. Die heimischen Blaumeisen sind Standvögel und Teilzieher, die bis nach Südfrankreich und Norditalien ziehen. Nachweis: 1 Revier im Gehölzbestand beim Schulgelände. Buchfink (Fringilla coelebs) Lebensraum ist baumbestandenes Gelände aller Art: Laub-, Misch- und Nadelwald, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Parks, Gärten usw. mit nicht zu dichter Kraut- und Strauchschicht. Auch kleine Baumgruppen und Einzelbäume können besiedelt werden. Der Buchfink ist Freibrüter, der sein Nest bevorzugt in Bäumen oder Büschen, meist in einer Höhe unter 10 m, errichtet. Es werden 1 – 2 Jahresbruten durchgeführt. Buchfinken sind Standvögel, Teilzieher und Kurzstreckenzieher, die im westlichen Mittelmeerraum überwintern. In BadenWürttemberg überwintern auch Individuen nördlicher Herkunft. Nachweis: 2 Reviere im Siedlungsbereich, 1 Revier in den Ufergehölzen der Schmie. Elster (Pica pica) Die Elster ist ein Bewohner der halboffenen Landschaft mit Baum-, Gebüsch- und Heckenbestand. Besiedelt werden Feldgehölze, Waldränder, Parks, Straßenrandbereiche sowie offen strukturierte, kleine Wäldchen. Als flexible, wenig scheue Art lebt die Elster auch in Siedlungen. Es wird ein großes, überdachtes Nest in höheren Gehölzen angelegt. Die Nahrung besteht überwiegend aus Wirbellosen sowie pflanzlichen Anteilen. Eier und Jungvögel anderer Arten wurden nur selten im Nahrungsspektrum der Elster nachgewiesen. Ein negativer Einfluss der Elster auf andere Singvogelarten ist nicht zu belegen. Die Mitteleuropäischen Elstern verbringen den Winter im Verbreitungsgebiet. Nachweis: Siedlungsgebiet im Südwesten. 7 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Feldsperling (Passer montanus) Lebensraum ist die halboffene, strukturreiche Landschaft in Siedlungsnähe mit Feldern, Wiesen, Streuobstwiesen, Feldhecken, Gärten und Waldrändern. Der Feldsperling ist Höhlenbrüter, der in Fäulnishöhlen, Spechthöhlen, Steilwandabbrüchen, Steinbrüchen sowie in verlassenen Nestern von Greifvögeln, Raben oder Elstern oder an Scheunen und Schuppen nistet. Es werden 1 -2 Jahresbruten, zu einem geringen Teil Dritt- und möglicherweise auch Viertbruten durchgeführt. Feldsperlinge sind größtenteils Stand- und Strichvögel und in geringem Maß Kurzstreckenzieher, die in Südfrankreich und der Iberischen Halbinsel überwintern. Die Ernährung ist überwiegend pflanzlich, zur Brutzeit wird auch tierische Kost verzehrt. Nachweis: Hält sich als Nahrungsgast im Westen des Gebietes an der Bahn, in der Ruderalvegetation der Flurstücke 439 und 440 und auf dem Schulgelände auf. Girlitz (Serinus serinus) Der Girlitz bewohnt die offene Kulturlandschaft im Siedlungsbereich mit Gebüsch- und Baumbestand (möglichst auch mit immergrünen Arten), sowie Wildkräutern. Er kommt vor allem in Gärten, Parks, Friedhöfen, Streuobstwiesen, gelegentlich auch auf Waldlichtungen vor. Wichtig sind offene Flächen mit niedrigem, reichem Gras- Krautbewuchs als Nahrungsbasis. Der Girlitz ist Freibrüter, der sein Nest in Büschen und jungen Bäumen errichtet. Es werden 1 -2 Jahresbruten durchgeführt. Die heimischen Girlitze sind zum geringen Teil Stand- und Strichvögel, überwiegend jedoch Kurzstreckenzieher, die im westlichen Mittelmeerraum überwintern. Nachweis: 1 Revier im Siedlungsbereich im Süden, ein weiteres in Gehölzen an der Bahn beim Gewerbegebiet im Westen. Goldammer (Emberiza citrinella) Die Goldammer ist Charaktervogel der halboffenen bis offenen Kulturlandschaft und besiedelt vor allem die trockenen, strukturreichen Abschnitte. Geeignete Habitate sind buschund heckenreiche Hanglagen der Bach- und Flusstäler, Streuobstwiesen, Bahndämme und Gräben. Im Bereich der Wälder findet man sie an Waldrändern, breiten Waldwegen, an Schneisen und gerne in jungen Nadelholzaufforstungen. Wichtig sind exponierte Stellen als Singwarten. Die Brutzeit reicht von Ende Februar bis Anfang Oktober. Das Nest wird am Boden oder auf Büschen und (jungen) Bäumen bis in eine Höhe von 4 Metern angelegt. Es werden eine, meist jedoch 2 Jahresbruten durchgeführt. Die einheimischen Goldammern sind Stand-, Strichvögel und Kurzstreckenzieher mit Überwinterungsgebiet in Norditalien und Südfrankreich. Die Nahrung besteht aus tierischer (vor allem zur Brutzeit) und pflanzlicher Kost. Nachweis: 1 Revier in den bahnbegleitenden Gehölzen (Nordseite), ein weiteres in der Ruderalvegetation auf Flurstück 440 (Westteil) unmittelbar angrenzend an das Vorhabengebiet. 8 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Grünfink (Carduelis chloris) Lebensraum des Grünfinken ist Gelände mit lockerem Gebüsch- und Baumbestand sowie wildkrautreichen, offenen Flächen (Nahrungsangebot). Ursprünglich war er ein Bewohner lichter Mischwälder, gegenwärtig besiedelt er besonders Parks, Streuobstwiesen, Feldgehölze und ähnliche Standorte. Es besteht eine enge Bindung an menschliche Siedlungen. Der Grünfink ist Freibrüter, das Nest wird auf Bäumen, Büschen, aber auch an Gebäuden angelegt. Es finden 1 – 2, selten auch 3 Jahresbruten statt. Die baden-württembergischen Grünfinken sind Standvögel mit kleinräumigen Wanderungen und Kurzstreckenzieher, die im westlichen Mittelmeerraum überwintern. Nachweis: Insgesamt 6 Reviere im Siedlungs- und im Gewerbegebiet (einschließlich Schulgelände), außerdem 1 Revier in den Ufergehölzen der Schmie und 1 Revier auf Flurstück 440 unmittelbar angrenzend an das Vorhabengebiet. Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) Ursprünglich kam der Hausrotschwanz in felsigen Gebirgsgegenden vor. Heute bewohnt er Siedlungen mit strukturreichen Gebäuden und eingestreuten Ruderalflächen sowie Abbaustätten wie Steinbrüche und Kiesgruben. Er ist ein ausgeprägter Nischenbrüter, der gerne an Gebäuden, in Felswänden, Steinbrüchen, unter Steinen oder Brettern nistet. In der Feldflur und in Obstbaumwiesen brütet er an Gartenhäusern, Geräteschuppen, Holzstapeln u.a. In Baumhöhlen oder Nistkästen ist er weniger anzutreffen. Die Nahrungssuche erfolgt auf vegetationsarmen Bodenflächen. Es finden häufig 2 Jahresbruten statt, Drittbruten sind selten. Die Nahrung besteht aus bodenlebenden Arthropoden und Schnecken, im Spätsommer und Herbst werden auch Früchte und Beeren aufgenommen. Zwischen März und Oktober ist der Hausrotschwanz in Baden-Württemberg anwesend, die Winterquartiere erstrecken sich von Zentralfrankreich bis Nordafrika. In zunehmender Zahl finden Überwinterungsversuche in milden Gegenden des Landes statt. Nachweis: Insgesamt 4 Reviere im Siedlungs- und im Gewerbegebiet. Haussperling (Passer domesticus) Bebautes und kultiviertes Gelände. Der Haussperling ist ein ausgesprochener Kulturfolger, der selten weitab von menschlichen Siedlungen lebt. Bevorzugt werden bäuerliche Siedlungen, Einzelgehöfte in der Agrarlandschaft sowie Altbauviertel besiedelt. Er nistet in Höhlen oder Spalten von Gebäuden, Scheunen und Ställen, in Schwalben- und Storchennestern (dort als Untermieter). Sehr selten werden freistehende Nester in Bäumen angelegt. Es finden 2 – 3 Jahresbruten statt. Nachweis: 1 Vorkommen im Siedlungsgebiet im Südosten Heckenbraunelle (Prunella modularis) Sie benötigt gebüsch- und deckungsreiches Gelände in Lichtungen, Schonungen, Parks, Baumschulen (auch Nadelholzschonungen), Gärten oder an Waldrändern. In höheren Lagen werden Latschenbestände besiedelt. Die Heckenbraunelle brütet in dichter, geschlossener Gehölzvegetation in geringer Höhe über dem Boden. 9 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Es werden bis zu 3 Jahresbruten durchgeführt. Die Nahrung besteht zur Brutzeit überwiegend aus tierischer Kost, im Winter wird vorwiegend pflanzliche Nahrung aufgenommen. Nachweis: 1 Revier im Vorhabengebiet (Flurstück 439), 1 Revier in einem Gehölzbestand nördlich der Bahnlinie, 1 Revier im bahnbegleitenden Gehölzbestand (Südseite beim Schulgelände). Kohlmeise (Parus major) Besiedelt werden alle Typen geschlossener, lichter Wälder, wobei die höchsten Siedlungsdichten in alten Eichenwäldern beobachtet werden. Daneben werden Feldgehölze, Alleen, Parks, Friedhöfe, Obstbaumwiesen und Gärten besiedelt, sofern wenigstens einzelne Höhlenbäume oder künstliche Nisthilfen vorhanden sind. Es werden 1 – 2 Jahresbruten durchgeführt. Die heimischen Kohlmeisen sind Standvögel und Teilzieher, die hauptsächlich in Südfrankreich überwintern. In Baden-Württemberg treffen alljährlich Durchzügler und Wintergäste aus nordöstlichen Herkunftsgebieten ein. Nachweis: 1 Revier in einem Gehölzbestand im Südosten beim Schulgelände, 1 Revier an Gebäude im Gewerbegebiet im Westen. Mauersegler (Apus apus) Der Mauersegler ist ein Kulturfolger, der Städte und Dörfer mit hohen, nischenreichen Steinbauten bewohnt. Ursprünglich ist er ein Felsenbewohner. Mauersegler brüten in Kolonien, die etwa 30 – 40 Paare umfassen. Die Nahrung besteht ausschließlich aus tierischer Kost (Insekten, Spinnen), die im Flug erbeutet werden. Es findet eine Jahresbrut statt, Ersatzgelege kommen vor. Der Mauersegler ist Weitstreckenzieher, er überwintert in Afrika südlich der Sahara. Nachweis: Überfliegt das Untersuchungsgebiet bei der Nahrungssuche. Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) Die Mönchsgrasmücke bewohnt ein breites Habitatspektrum: Laub-, Misch- und Nadelwälder mit Laubunterholz, gebüschreiche, baumbestandene Parks und Gärten bis in die Großstadtzentren. Die höchsten Siedlungsdichten erreicht sie an feuchten Standorten, insbesondere in Auwäldern. Das Nest wird in geringer Höhe (im Mittel 95 cm) in der Vegetation angelegt. Die heimischen Mönchsgrasmücken überwintern im westlichen Mittelmeerraum und Westafrika, seit jüngerer Zeit auch in England und Irland. Nachweis: 1 Revier im Vorhabengebiet (Flurstück 439), 1 Revier im Gehölzband an der Bahn (Südseite) beim Schulgelände, 1 Revier in den Ufergehölzen der Schmie. Ringeltaube (Columba palumbus) Die Ringeltaube ist ein Bewohner lichtungsreicher Laub-, Misch- und Nadelwälder, die an die offene Kulturlandschaft oder Ackerflächen angrenzen. Sie kommt auch in Feldgehölzen, Parks und Friedhöfen vor. In jüngerer Zeit werden mehr und mehr auch Städte besiedelt. Nahrungssuche auch in der offenen Landschaft, z.B. im Herbst auf abgeernteten Feldern. Die Nester werden auf Bäumen oder in Sträuchern, zumeist in Höhen über 4 Metern gebaut. Erfahrene Tiere können 2 – 3 Jahresbruten durchführen. 10 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Die Nahrung ist fast ausschließlich vegetabilisch, tierische Kost spielt eine untergeordnete Rolle. Ringeltauben sind überwiegend Sommervögel, die in Südfrankreich und Spanien überwintern. Ein kleiner (zunehmender ?) Teil scheint auch in milden Tieflagen BadenWürttembergs auszuharren. Nachweis: 1 Revier in Gehölzbestand nördlich der Bahnlinie, 1 Revier in einem Gehölzbestand im Südosten beim Schulgelände Sommergoldhähnchen (Regulus ignicapilla) Das Sommergoldhähnchen ist ein typischer Nadelwaldbewohner. Die Bindung an die Fichte ist jedoch nicht so streng wie bei der Zwillingsart Wintergoldhähnchen. Es werden auch Kiefernwälder, Laub-/Nadel-Mischwälder (es genügen bereits wenige eingestreute Fichten) und in Einzelfällen auch reine Laubwälder besiedelt. Man findet das Sommergoldhähnchen in Wäldern, Gärten, Parks, Friedhöfen. Das Nest wird in Büschen und Bäumen in variabler Höhe (bekannt sind Nesthöhen zwischen 1,2 und 21 Metern) frei hängend zwischen kleine Äste eingewoben. In der Regel wird eine Jahresbrut durchgeführt, Zweitbruten kommen vor. Das Sommergoldhähnchen ist Kurzstreckenzieher, dessen Haupt-Überwinterungsgebiet im westlichen Mittelmeerraum liegt. In den letzten Jahren scheinen immer wieder Überwinterungsversuche vorzukommen. Die Nahrung besteht aus kleinen Gliedertieren. Zur Brutzeit werden auch kleine Gehäuseschnecken verzehrt, im Frühjahr außerdem Pollen von Nadelbäumen. Nachweis: 1 Revier in Nadelbaumhecke nördlich der Bahnlinie Türkentaube (Streptopelia decaocto) Die Türkentaube ist in den 40er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts in Baden-Württemberg eingewandert. Bei uns lebt sie ausschließlich im Umfeld menschlicher Siedlungen wie Aussiedlerhöfe, Dörfer, ortsnahe Streuobstwiesen, Gartenstädte, Parks in Großstädten. Das Nest wird in Bäumen oder Sträuchern gebaut, wobei alte Nester anderer Vogelarten gerne als Nestunterlage verwendet werden. 2 - 4 Jahresbruten werden durchgeführt. Die Türkentaube ist Standvogel. Sie ernährt sich überwiegend von pflanzlicher Kost. Nachweis: 2 Reviere im Siedlungsbereich im Süden Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) Der Zaunkönig besiedelt alle Waldtypen von Auwäldern über Buchen- und Tannenwälder bis hin zu Forstkulturen. Bevorzugte Lebensräume sind jedoch extensiv bewirtschaftete, mehrstufige Laub-, Nadelholz- oder Mischwald-Altersbestände mit Unterholz, Feuchtstellen und Gewässern. Bei entsprechender Ausstattung werden auch Parks und Friedhöfe besiedelt. Auch (Bagger-) Seen mit dichtem Ufergehölz, eingewachsene Steinbrüche oder Ruinen werden besiedelt. Das backofenförmige Nest wird in geringer Höhe gerne in Gewässernähe oder unter Wurzeltellern umgestürzter Bäume errichtet. Es finden zwei Jahresbruten statt, wobei Zweitbruten weniger häufig sind als die Erstbruten. Zaunkönige sind überwiegend Stand- und Strichvögel. Nachweise: 1 Revier in den Ufergehölzen der Schmie. 11 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Zilpzalp (Phylloscopus collybita) Der Zilpzalp besiedelt Gelände mit aufgelockertem Gebüsch- und Altbaumbestand sowie dichter, jedoch unterbrochener Krautschicht, vor allem in Laub-, Misch- und Nadelwäldern, auch in Parks und Gärten. Auch in mehrschichtigen Nadelwäldern und Fichtendickungen kommt er vor. Einschichtige Hochwälder und nasse Bestände (z.B. Erlenbrüche) werden gemieden. Der Zilpzalp brütet am oder etwas über dem Boden in der Kraut- oder niedrigen Strauchschicht. Der Raumbedarf des Zilpzalp ist gering. Einige einzeln stehende Bäume und Sträucher reichen aus. Das Nest wird in Bodennähe (< 1 m) in der Kraut- oder Strauchschicht angelegt. 2 Jahresbruten. Aufenthalt dauert von März bis Oktober, die Überwinterung erfolgt in Südeuropa und dem Maghreb. Die Nahrung besteht ganz überwiegend aus tierischer Kost. Nachweise: 1 Revier in Ufergehölzen an der Schmie, 1 Revier im bahnbegleitenden Gehölzband (Südseite) beim Schulgelände 4.2 Tagfalter 4.2.1 Nachgewiesene Arten Es wurden 6 Tagfalterarten nachgewiesen. Diese kamen zumeist einzeln oder in wenigen Exemplaren vor und flogen fast ausschließlich auf den offenen, blütenreichen Flächen der Flurstücke 439 und 440 und den angrenzenden Böschungen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die meisten von ihnen lediglich als Nahrungsgäste zur Nektarsuche zugeflogen waren. Schwarzkolbiger Braundickkopffalter, Schachbrett und Hauhechelbläuling haben hier möglicherweise auch Fortpflanzungsstätten. Arten, die unter die Verbotstatbestände des § 44 (1) fallen oder Vertreter der Roten Listen waren nicht unter den nachgewiesenen Arten. Tab. 2: Tagfalterarten des Untersuchungsgebietes Wissenschaftlicher Deutscher Name Aglais urticae Kleiner Fuchs Aphantopus hyperanthus Schornsteinfeger Melanargia galathea Schachbrett Pieris rapae Kleiner Kohlweißling Polyommatus icarus Hauhechelbläuling Thymelicus lineolus Schwarzkolbiger Braundickkopffalter Schutzstatus b 4.2.2 Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten Aglais urticae (Kleiner Fuchs) Die Raupe ernährt sich monophag von Brennnesseln, wobei die Eiablage ausschließlich an junge, frischgrüne bzw. nach Mahd oder Verbiss frisch austreibende Pflanzen in vollsonniger Lage erfolgt. Als Larvalhabitat genügen Brennnesselbestände von 0,1 m2, wie sie als kleinflächige Störstellen überall auftreten können. Der Falter saugt an den Blüten einer Vielzahl auch fremdländischer Pflanzenarten. Der Kleine Fuchs überwintert im Falterstadium. 12 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Aphantopus hyperanthus (Schornsteinfeger) Lebensraum ist der gesamte Bereich des Wald- und Offenlandes sowohl an feuchten als auch an trockenen Standorten. Stark ausgeprägt ist die Bindung an Wald- und Gebüschränder sowie hochstaudenreiche Säume und Waldmäntel. Die Raupe ernährt sich von verschiedenen Süß- und möglicherweise auch Sauergräsern, der Falter besucht die Blüten verschiedener Pflanzenarten. Melanargia galathea (Schachbrett) Die Nahrung der Raupe besteht aus verschiedenen Süßgräsern, für den Falter besitzen Flockenblumen (Centaurea spec.) und Acker-Witwenblume (Knautia arvensis) große Bedeutung, er besucht aber auch andere Arten. Lebensraum sind wenig gedüngte, blumenreiche eher trocken-magere Glatthaferwiesen sowohl im offenen Bereich als auch an Waldrändern, Böschungen, Dämmen, ferner kalkreiche Mager- und Trockenwiesen, auch Feuchtstandorte wie Kohldistel-, Pfeifengrasund Flachmoorwiesen. Besonders attraktiv sind dabei blumenreiche Versaumungsstadien. Pieris rapae (Kleiner Kohlweißling) Die Raupe frisst an Pflanzen mit Senfölglycosiden, also vor allem Kreuzblütler, Reseden- und Kaperngewächse, vorzugsweise Kultursorten. Es werden auch einige Wildpflanzen angenommen, z.B. Virginische Kresse (Lepidium virginicum), Wildkresse (Rorippa sylvestris) u.a.. Der Falter saugt an einer Vielzahl verschiedener Blütenpflanzen. Es handelt sich ursprünglich wohl um einen Bewohner der Meeresküsten (dort an Wildkohl), der als Kulturfolger mit dem Kohlanbau im Binnenland große Verbreitung erfahren hat; die Art ist jedoch nicht ausschließlich auf Kulturpflanzen beschränkt Polyommatus icarus (Hauhechel-Bläuling) Der Hauhechel-Bläuling besiedelt trockene und feuchte Standorte im Offenland. Man findet ihn in blumenreichen Glatthaferwiesen, Streuobstwiesen, Kohldistelwiesen, Flachmoorwiesen, an Böschungen, Dämmen, Rainen, Magerrasen und deren Versaumungsstadien. Die Eiablage erfolgt an verschiedenen Schmetterlingsblütengewächsen. Auch der Falter saugt vorzugsweise an Schmetterlingsblütengewächsen, daneben auch an Tierkot und feuchter Erde. Thymelicus lineolus (Schwarzkolbiger Braundickkopffalter) Der Schwarzkolbige Braundickkopffalter bevorzugt im Gegensatz zur o.g. Art trockenwarme Standorte. Er fliegt an Böschungen, Dämmen, Feldwegen, Ruderalfluren und Sandfluren. Die Raupe ernährt sich von Gräsern und Sauergräsern, der Falter besucht die Blüten einer Vielzahl verschiedener Pflanzenarten. 13 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 4.3 Heuschrecken 4.3.1 Nachgewiesene Arten Es konnten 10 Arten nachgewiesen werden. Während die Vertreter der Gattung Chorthippus hauptsächlich auf den eher offenen, schütter bewachsenen Flächen und den unbefestigten Wegen anzutreffen waren, hielt sich Roesels Beißschrecke in dichterer Vegetation auf. Stärker an hochwüchsige Stauden- oder Gebüschvegetation gebunden sind die übrigen Arten. Die Nachweise konzentrierten sich auf die Flurstücke 439 und 440 sowie den angrenzenden unbefestigten Weg und die Vegetation der im Westen angrenzenden Böschung und der Bahnlinie. In der Ackerfläche wurden lediglich einzelne Grüne Heupferde beobachtet, nach der Ernte drangen Gemeine Grashüpfer wenige Meter in die Stoppeläcker vor. Tab. 3: Heuschreckenarten des Untersuchungsgebietes Wissenschaftlicher Deutscher Name Chorthippus biguttulus Nachtigall-Grashüpfer Chorthippus brunneus Brauner Grashüpfer Chorthippus parallelus Gemeiner Grashüpfer Conocephalus discolor Langflügelige Schwertschrecke Gomphocerippus rufus Rote Keulenschrecke Leptophyes punctatissima Punktierte Zartschrecke Metrioptera roeseli Roesels Beissschrecke Phaneroptera falcata Gewöhnliche Sichelschrecke Pholidoptera griseoaptera Gewöhnliche Strauchschrecke Tettigonia viridissima Grünes Heupferd Vertreter der Roten Liste oder Arten, die unter die Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG fallen, wurden nicht nachgewiesen. 4.3.2 Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Heuschreckenarten Chorthippus biguttulus (Nachtigall-Grashüpfer) Der Nachtigall-Grashüpfer ist in Deutschland und Baden-Württemberg allgemein verbreitet. Er ist wärme- und trockenheitsliebend. Optimale Habitate sind Halbtrockenrasen, trockene Wiesen und extensive Weiden mit offenen Bodenstellen für die Eiablage. Auch Weg-, Straßen- und Ackerränder sowie Brachen, Böschungen, Kiesgruben werden besiedelt. Auf feuchten und sehr trockenen Flächen tritt er seltener auf. Seine Flugfähigkeit und Flugbereitschaft lässt ihn neuentstandene Lebensräume rasch besiedeln. Die Nahrung besteht fast ausschließlich aus Gräsern. 14 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Chorthippus brunneus (Brauner Grashüpfer) Der Braune Grashüpfer hat eine weite ökologische Potenz, bevorzugt jedoch niedrige, schüttere, mit offenen Bodenstellen durchsetzte Vegetation. Sein Optimum liegt im Bereich hoher Temperatur und geringer Feuchte. Auch die Eier werden in trockenes Substrat abgelegt. Grünland mit dichter, geschlossener Vegetationsdecke wird eher gemieden. Es handelt sich um eine Art mit hoher Ausbreitungsfähigkeit, die neu entstandene Lebensräume auch innerhalb ausgedehnter ungünstiger Habitate rasch besiedeln kann. Die Nahrung besteht aus Gräsern. Chorthippus parallelus (Gemeiner Grashüpfer) Im gesamten Mitteleuropa zählt der Gemeine Grashüpfer zu den häufigsten und stetesten Arten und ist auch in Baden-Württemberg allgemein verbreitet. Er besiedelt nahezu alle wiesenähnlichen Habitate, wobei höhergrasige, frische Wiesen bevorzugt werden. Gemieden werden lediglich sehr trockene und nasse Flächen. Die Eier werden in den Boden abgelegt. Der Gemeine Grashüpfer ernährt sich vegetarisch. Conocephalus discolor (Langflügelige Schwertschrecke) Einerseits handelt es sich um eine charakteristische Art der Feuchtgebiete, sie kommt aber auch in trockeneren Ruderalfluren, Hochstaudenfluren oder Wiesenbrachen vor. Bevorzugt wird eine Vegetationshöhe von 30–60 cm. Die Eiablage erfolgt in markhaltige Pflanzenstängel. Deshalb sollten die Lebensräume nicht vollständig gemäht werden. Die Nahrung besteht aus tierischer und pflanzlicher Kost. Gomphocerippus rufus (Rote Keulenschrecke) In Baden-Württemberg kommt die Rote Keulenschrecke vorzugsweise in versaumenden Lebensräumen wie Grünlandbrachen, Weinbergbrachen, Wald- und Gebüschrändern und Bahndämmen vor. In kühleren Mittelgebirgslagen werden hauptsächlich trockenwarme Standorte besiedelt, in wärmeren Regionen auch feuchtere Habitate.Die Eiablage erfolgt in den Boden in den Wurzelfilz von Gräsern, die Entwicklung ist einjährig. Die Nahrung ist rein vegetarisch und besteht fast ausschließlich aus Süßgräsern. Leptophyes punctatissima (Punktierte Zartschrecke) Bevorzugte Lebensräume sind Säume von Wäldern und Gebüsch, Hochstamm-Obstwiesen; als kulturfolgende Art findet man sie auch in Parks und Gärten. In Baden-Württemberg wird sie häufig an sonnenbeschienenen, windgeschützten, südexponierten Säumen, verbrachenden Halbtrockenrasen und Hochstamm-Obstwiesen nachgewiesen. Die Eier werden in rissige Rinde abgelegt. Die Nahrung besteht aus Blättern verschiedener Pflanzenarten. Metrioptera roeseli (Roesels Beisschrecke) Diese Art besitzt eine weite ökologische Valenz. Geeignete Habitate sind frische, leicht verbrachte Grünländereien, Staudensäume und Brachen. In trockenen und feuchten Habitaten ist sie in geringerer Individuendichte vertreten. Sie kann auch intensivst genutzte Flächen erfolgreich, allerdings meist in individuenarmen Beständen, besiedeln. 15 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Die Eiablage erfolgt in die Stängel von Gräsern oder Kräutern. Als Nahrung dienen vor allem Gräser, daneben Kräuter und Insekten. Phaneroptera falcata (Gemeine Sichelschrecke) In den klimabegünstigten, tieferen Lagen ist die Gemeine Sichelschrecke eine weit verbreitete Art. In den letzten Jahren ist eine Arealerweiterung zu beobachten. Als vertikal orientierte Art hält sie sich vor allem in hochwüchsiger Vegetation auf. In Baden-Württemberg werden sowohl trockene als auch feuchte Habitate besiedelt, beispielsweise Halbtrockenrasen, Waldränder, brachgefallene Streuobstwiesen, Waldsäume, Pfeifengraswiesen oder verbrachte Niedermoore. Die Eiablage erfolgt in die Blätter verschiedener Bäume und Sträucher. Die Nahrung besteht aus Blüten und Blättern verschiedener Pflanzenarten, daneben wird auch tierische Kost angenommen. Pholidoptera griseoaptera (Gewöhnliche Strauchschrecke) Sie lebt in gebüschreicher oder anderweitig dichter Vegetation. Gerne werden Heckensäume besiedelt, wobei sich die Tiere bei trockenheißer Witterung auf der Schattenseite, bei feuchtkaltem Wetter auf der sonnenexponierten Seite aufhalten. Außerdem kommt die Art auf Wiesenbrachen, Staudenfluren sowie in der Kronenschicht der Bäume vor. Zur Eiablage wird erhöhte Feuchtigkeit benötigt. Die Larven ernähren sich zunächst von Gräsern und Kräutern, die Imagines auch von Kleininsekten. Tettigonia viridissima (Grünes Heupferd) Das Grüne Heupferd besiedelt die tieferen, wärmeren Lagen, es ist mäßig thermophil. Man findet die Art an warmen Waldsäumen, Hecken, Ruderalflächen und Brachen. Die Eiablage erfolgt in den Boden. Die Nahrung besteht sowohl aus tierischer (Insekten) als auch aus pflanzlicher (weiche Kräuter) Kost. 4.4 Zauneidechse (Lacerta agilis) 4.4.1 Biologie, Gefährdung und Schutzstatus der Zauneidechse Die Zauneidechse besiedelt alle Naturräume in Baden-Württemberg mit Schwerpunkten in den Flusstälern von Rhein und Neckar. Die meisten Nachweise stammen aus dem Oberrheingebiet. Lebensraum sind trockenwarme, sonnenexponierte, nach Süd, Südwest und Südost ausgerichtete Habitate mit lockerem, trockenem bis mäßig trockenem Substrat, unbewachsenen Teilflächen, mäßiger Verbuschung sowie niedrigwüchsigen Pflanzen und Offenbodenbereichen. Steine oder Äste, die über die Vegetation hinausragen werden als Sonnplätze genutzt. Steine, Totholz, Kleinsäugerbaue oder selbst gegrabene Höhlen dienen als Versteck. Als Habitate werden u.a. genannt: extensiv genutztes, trockenes Grünland, Ruderalflächen, Brachen, Wegböschungen, Straßenbegleitgrün, Bahndämme, Gärten, geeignete Habitate im Siedlungsbereich. Wald und geschlossene Gehölzbestände werden gemieden. Gebüsche, Feldhecken und Waldränder werden aber bei Verfolgung als Versteck oder als Schattenspender genutzt. 16 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Die Paarungszeit erstreckt sich von Ende April bis etwa Mitte Juni, die Eiablage erfolgt zwischen Ende Mai und Ende Juni. Die Zeitigungsdauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig und dauert 25 – 75 Tage. Als Eiablagesubstrat werden sonnige, vegetationsarme aber nicht zu trockene Stellen mit lockerem, grabbarem Substrat benötigt. Große Kies- oder Steinanteile sowie schwere Böden sind ungeeignet. Jungtiere erscheinen ab Mitte – Ende Juli. Die Dauer der Winterruhe ist witterungsabhängig. Sie beginnt spätestens Ende Oktober / Anfang November und dauert bis Ende Februar/Anfang April. Die Zauneidechse wird in der FFH-Richtlinie als streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse geführt (FFH- Richtlinie - Anhang IV) Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist sie streng geschützt Rote Liste Baden-Württemberg – Vorwarnliste Rote Liste BRD – gefährdet (3) Der Erhaltungszustand der Population der Zauneidechse in Baden-Württemberg wird als ungünstig/unzureichend bewertet (LUBW) 4.4.2 Nachweis Im Untersuchungsgebiet konzentrieren sich die Funde um den westlichen Teil der Flurstücke 439 und 440. Hier gibt es offene Bodenpartien, Steinhaufen, Holz und Brombeergestrüpp in einer wärmebegünstigten Lage innerhalb einer Umwallung. Nach Westen schließt sich eine höher gelegene Ruderalfläche mit etwas Gehölz an. Nach Norden besteht Anschluss an die Eisenbahnlinie, die als Migrationsweg und Vernetzungselement zwischen verschiedenen Vorkommen dienen kann. Karte 3 Ausschnitt aus Karte 2 hier: Zauneidechsen-Nachweise; 17 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe 5 5.1 B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Konfliktermittlung nach § 44 BNatSchG Allgemeines Nach § 44 (1) BNatSchG ist es verboten 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzten, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- und Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören § 44 Absatz 5 sieht für bestimmte Fälle Ausnahmen vor (Legalausnahme): Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Die Legalausnahme nach § 44 (5) BNatSchG für das Zerstörungsverbot (§ 44 (1) Nr. 3 BNatSchG) und in Verbindung mit diesem bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen auch für das Tötungsverbot (§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) setzt also voraus, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin gegeben ist. Das Vorhaben kann zu Beeinträchtigungen und Störungen von Tieren und Pflanzen führen. Unter die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG fallen bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung bei Vorhaben nach § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG die FFH-Arten des Anhang IV und die Europäischen Vogelarten. Hier sind also die Zauneidechse als Art des Anhangs IV der FFH-RL und die nachgewiesenen Vogelarten zu prüfen. Dabei ist zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen zu unterscheiden. Baubedingte Wirkung - Flächeninanspruchnahme durch Baufelder, Baustraßen, Lager- und Abstellflächen für Maschinen und Material; dies kann zu einem wenigstens temporären Habitatverlust führen - akustische und visuelle Störungen, Erschütterungen, Emissionen durch Baustellenbetrieb, Baufahrzeuge können zu Beunruhigung oder Vertreibung von Individuen führen - Tötung oder Verletzung insbesondere von Eiern (verschiedener Tiergruppen) und Jungvögeln durch Maßnahmen während der Brutzeit. 18 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Anlagebedingte Wirkung - Flächeninanspruchnahme durch Gebäude und Infrastruktur kann zu dauerhaftem Verlust von Fortpflanzungs-, Ruhestätten und Nahrungshabitaten führen. Die Beschattung der nördlich gelegenen Flächen durch die Gebäude stellt für die Zauneidechsen eine Beeinträchtigung dar. Betriebsbedingte Wirkungen akustische und visuelle Störungen durch Verkehr, Lärm oder Licht 5.2 Konfliktermittlung für die Zauneidechse Die Fundorte der Zauneidechse liegen im Westteil der Flurstücke 439 und 440. Flurstück 439 liegt innerhalb des Vorhabengebietes; Flurstück 440 liegt unmittelbar angrenzend. Ein Verstoß gegen das Tötungs-, Verletzungs- oder Entnahme-Verbot des § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG kann bei der Baufeldfreimachung eintreten, da das Vorhabengebiet auch das Flurstück 439 betrifft, dessen westlicher Abschnitt als Lebensstätte der Zauneidechse ermittelt wurde (s. Karte 3). Wichtig ist der Zeitpunkt der Baufeldfreimachung, der so gewählt sein muss, dass weder Eidechsen noch deren Gelege zu Schaden kommen. Der Eingriff muss also außerhalb der Winterruhe und außerhalb der Fortpflanzungszeit (die Zeit, in der die Eier im Boden liegen) erfolgen. Es kommen die Monate April und Mai in Frage. In den verbleibenden Flächen (v.a. Flst.Nr. 440 und die Flächen westlich der Vorhabenfläche) darf kein Eingriff in die Lebensstätte der Tiere erfolgen. Das bedeutet, dass dort auch keine Abstellflächen für Baumaschinen oder Lagerflächen bereitgestellt werden dürfen. Durch eine geeignete Abzäunung muss während der Bauzeit verhindert werden, dass Zauneidechsen in die Baustelle einwandern und dort zu Tode kommen bzw. ihre Eier ablegen. Während der ersten Bauphase dürfen die nördlichen Bereiche nicht als Lagerflächen genutzt werden. Der 2. Bauabschnitt muss zeitlich so angepasst werden, dass die Eigelege der Zauneidechsen nicht zerstört werden. Verstöße gegen § 44 (1) Nr. 2 und 3 BNatSchG können eintreten, da ein Teil der Fortpflanzungs- und Ruhestätte entfällt und die Beschattung des Geländes durch das geplante Gebäude die Eignung der Restfläche (v.a. Flst.Nr. 440) als Sonnplatz und Eiablagestätte beeinträchtigt. Hier ist als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) Ersatzlebensraum für die Zauneidechse im unmittelbaren Umfeld zu schaffen. CEF-Maßnahme für die Zauneidechse Das Hauptvorkommen der Zauneidechse liegt zurzeit im Westen der Flst.Nr. 439 und 440. Eine Umsiedlung der Zauneidechse kommt nicht in Frage; deshalb wird angestrebt zum Einen möglichst große Flächen des heutigen Lebensraumes zu erhalten und zum Anderen einen Ausgleich durch Schaffung alternativer Lebensstätten im Planungsgebiet zu schaffen. Als Lebensraum für die Zauneidechsen müssen sonnenexponierte Flächen mit Ruderalstrukturen geschaffen werden. Die Maßnahmen können bis an das Grundstück der Bahn heran durchgeführt werden, da der Weg im Norden rückgebaut wird. 19 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Hier kommt allerdings nur der nördlichste Teil in Frage, weil im Süden durch die Gebäudebeschattung spätestens in Bauphase II die Eignung als Lebensraum für die Zauneidechse verloren geht. Im äußersten Westen des Flst.Nr. 439 verläuft die Leitungstrasse. Dadurch wird hier die Anlage von Ausgleichsflächen möglich (siehe Karte 4). Karte 4 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan mit Fokus auf die Ausgleichsfläche für die Zauneidechse (rotes Oval; Plan-Quelle GERST Ingenieure). Die westlichen Grünflächen werden als Ersatzlebensraum vorgesehen. Die nordwestlichen Bereiche, die nicht zum Rangieren der LKW benötigt werden, werden ebenfalls für Maßnahmen vorgesehen, konnten allerdings derzeit im Bebauungsplan nicht dargestellt werden. Die Flächen sind als private Grünflächen mit Signatur für „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ und zum „Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ mit „Pflanzgebot“ (pfg3) dargestellt. Auf Flst.Nr. 440 verläuft der Entwässerungskanal des Gewerbegebietes am Illinger Eck; die Fläche über dem Kanal muss von Bebauung frei bleiben und steht so Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zur Verfügung. Vorgesehen ist die Anlage von 3 Steinhaufen in der beschriebenen, besonnten Fläche auf jeweils einer Grundfläche von ca. 15-20 m². Die Steinschüttungen sollten ca. 1 m tief ins Erdreich reichen (frostfreie Winterquartiere) und etwa 1 m höher sein als das Bodenprofil. 20 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Sie sollten nierenförmig sein mit einer Breite von ca. 2 m und einer Länge von ca. 5 bis 10 m. Die Steine sollten etwa faustgroß sein. Auf der Steinschüttung ist kleinräumig nährstoffarmes Substrat aufzubringen. Die Grundfläche sollte ca. 15 – 20 m² betragen. Im Süden jeder Steinschüttung sind mehrere Sandlinsen anzulegen. Sie stellen geeignete, besonnte Eiablageplätze für die Eidechsen dar, sollten aus Flusssand (unterschiedlicher Körnung) bestehen und können mit Löß, Lehm oder Mergel gemischt werden. Die Flächengröße beträgt etwa ein bis zwei m², die Tiefe ca. 70 cm. Um die Steinschüttung sollte ein Band mit nährstoffarmem Substrat angelegt werden. Auch dieses Substrat sollte ca. 50 bis 70 cm tief sein und eine Breite von mindestens 5 bis 10 m haben. Es ist die Entwicklung möglichst nährstoffarmer, steiniger und lückiger Bodenverhältnisse zu gewährleisten sowie die Ansiedlung einer arten- und blütenreichen Krautvegetation. Im Umfeld des Steinhaufens sind einzelne flache Steine oder Steingruppen gute Sonn- und Versteckplätze. Unter den Steinen können auch Eier abgelegt werden. Es können Steine aus der jetzigen Lagerfläche verwendet werden, besser wären allerdings Natursteine. Zusätzlich soll ein Holzhaufen aus Gehölzschnitt als Unterschlupf aufgehäuft werden. 5.3 Konfliktermittlung für die Vögel Reviere außerhalb der Eingriffsfläche und Flurstück 440 Diese Reviere werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Zunächst stellt das Vorhabengebiet kein essentielles Nahrungshabitat dar, durch dessen Wegfall die Beeinträchtigung einer Fortpflanzungsstätte resultieren könnte. Auch eine Störung kann weitgehend ausgeschlossen werden. Einerseits handelt es sich um wenig scheue Arten, die bereits mit den aktuellen Vorbelastungen (Siedlung, Verkehr, Gewerbebetrieb) zurechtkommen, andererseits werden sich die zusätzlichen Belastungen durch die Baumaßnahme mit Rücksicht auf die Anwohner sicher in Grenzen halten (Berücksichtigung des Schutzgutes „Mensch“). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Flächen außerhalb des Vorhabengebietes mit Vogelrevieren nicht beansprucht werden, beispielsweise als Baustraße, Lager- und Abstellflächen usw. Diese Einrichtungen (Baustellen-Einrichtung) sollen auf dem Baufeld stattfinden. Reviere im Vorhabengebiet/auf unmittelbar angrenzenden Flächen Innerhalb des Vorhabengebietes auf Flurstück 439 waren im Jahre 2012 Reviere von Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke und Amsel (jeweils 1 Revier) vorhanden, auf dem unmittelbar nördlich angrenzenden Flurstück 440 wurde jeweils 1 Revier von Goldammer und Grünfink erfasst. Zur Einhaltung des Tötungsverbots (§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) muss die Baufeldfreimachung im Winterhalbjahr (1. Oktober bis Ende Februar, siehe auch § 43 (2) NatSchG Baden-Württemberg) erfolgen, wenn keine Eier bzw. Jungvögel in den Nestern liegen. Ein erhöhtes Tötungs- oder Verletzungsrisiko der adulten Vögel ist nicht zu befürchten. Verbotstatbestände des § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) werden für Amsel, Heckenbraunelle und Mönchsgrasmücke durch die Inanspruchnahme des Flurstücks Nr. 439 eintreten. 21 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Auch für Goldammer und Grünfink ist der Verlust der Fortpflanzungsstätte aufgrund der unmittelbaren Nähe der Baustelle wenigstens baubedingt zu vermuten. Hier bietet sich als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) die vorzeitige Pflanzung einer Feldhecke (mit Bäumen) und einem umgebenden Grünlandsaum im Umfeld der Maßnahme an. Es könnte beispielsweise der Gehölzbestand auf Flurstück 440 ergänzt und erweitert (verbreitern) werden, zumal der Weg rückgebaut wird bzw. in Richtung Leitungstrasse verlegt wird. Es können dann Ausgleichsmaßnahmen bis an die Grenze heran durchgeführt werden. Die westlichen Grünflächen werden ebenfalls als Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Auf Stellplätze in diesem Bereich wird deshalb verzichtet. Die Bestandsaufnahmen des Jahres 2012 belegen, dass die genannten Arten durchaus an diesem Standort leben können. Reviere von Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Grünfink und Goldammer wurden in Gehölzen unmittelbar an der Bahn nachgewiesen. 5.4 Tagfalter und Heuschrecken Es wurden keine Arten nachgewiesen, die unter die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG fallen. Ihre Belange sind daher nicht Gegenstand einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, sondern werden andernorts (Eingriffsregelung) abgearbeitet. Eine Beeinträchtigung ist auch nicht zu befürchten, sofern die Nachweisorte bau-, anlage- und betriebsbedingt nicht beeinträchtigt werden. 6. Fazit Zur Überprüfung, ob das Bauvorhaben „Nördlich der Gustav-Freytag-Straße“ in Illingen an der Enz artenschutzrechtlich relevante Belange der Fauna und Flora tangiert, wurden im Sommer 2012 bei insgesamt 8 Begehungen die Vögel, Tagfalter, Heuschrecken und Reptilien untersucht. Angesichts der Habitatstrukturen konnten Pflanzenarten des Anhangs IV der FFHRichtlinie bereit im Vorfeld ausgeschlossen werden. Die Untersuchungen ergaben, dass durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 (1) i.V.m. (5) BNatSchG erfüllt werden. Durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen können für die Zauneidechse und für die gehölzbrütenden Vögel Verbotstatbestände im Vorfeld umgangen werden. Das Vorhaben ist aus naturschutzrechtlicher Sicht zulässig. Karlsruhe, den 15.10.2012 Matthias Beck (Dipl.-Biol.) 22 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe 7 B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Literatur BRAUN, M., DIETERLEN, F. (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs Band 1 Allgemeiner Teil, Fledermäuse (Chiroptera). Verlag E. Ulmer, 687 S. DETZEL, P. (1998): Die Heuschrecken Baden-Württemb. Verl. E. Ulmer Stuttgart - 580 S. EBERT, G. (Hrsg)(1991): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs Band 1 Tagfalter I. Verlag E. Ulmer Stuttgart – 575 S. EBERT, G. (Hrsg)(1991): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs Band 2 Tagfalter II. Verlag E. Ulmer Stuttgart – 575 S. GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE – Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29.7.2009 GUIDANCE DOCUMENT (2007): Guidance document on the strict protection of animal species of Community interest under the Habitats Directive 92/43/EEC. Final version, February 2007, 88 S GÜNTHER, R. (HRSG)(1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. G. Fischer Verlag Jena 825 S. HÖLZINGER, J. (1987): Die Vögel Baden-Württembergs Band 1.2 - Gefährdung und Schutz. Verlag E. Ulmer, Stuttgart 1419 S. HÖLZINGER, J. (1999): Die Vögel Baden-Württembergs Band 3.1 - Singvögel 1. Verlag E. Ulmer, Stuttgart - 861 S. HÖLZINGER, J.(1997): Die Vögel Baden-Württembergs Band 3.2 - Singvögel 2. Verlag E. Ulmer, Stuttgart – 939 S. HÖLZINGER, J., MAHLER, U.(2001): Die Vögel Baden-Württembergs Band 2.3 - Nicht- Singvögel 3. Verlag E. Ulmer, Stuttgart – 547 S. HÖLZINGER, J., BAUER, H-G., BERTHOLD, P., MAHLER, U. (2004): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 5. Fassung, Stand 31.12.2004. Herausg. von der LUBW LANA (Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz; 2009): Hinweise zu unbestimmten Rechtsbegriffen des Bundesnaturschutzgesetztes. LAUFER, H., FRITZ, K. , SOWIG, P. (HRSG)(2007): Die Amphibien und Reptilien Baden- Württembergs. Verlag E. Ulmer Stuttgart – 807 S. SSYMANK, A., HAUKE, U., RÜCKRIEM, CH. (1998): Das Europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 52. Bundesamt für Naturschutz Bonn Bad Godesberg SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P., KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4. Fassung. Ber. Vogelschutz 44: 23-81 TRAUTNER, J., KOCKELKE, K., LAMBRECHT, H., MAYER, J.(2006): Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren. Books on Demand GmbH Norderstedt, 234 S. 23 Planungsbüro Beck und Partner Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße – spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Schutz wildlebender TierBundesartenschutzverordnung (BArtSchV) vom 16.02.2005 VERORDNUNG und Pflanzenarten – LUBW (HRSG) (2009): Zauneidechse. Bearbeitet von Dr. Michael Waitzmann, Sandra Schweizer 24