Bebauungsplan ´Nördlich der Gustav-Freytag-Straße

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Planungsbüro Beck und Partner
Rankestraße 6
76137 Karlsruhe
2012
Gemeinde Illingen - Bebauungsplan
„Nördlich der Gustav-Freytag-Straße“
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Auftraggeber:
Gemeinde Illingen
Ortszentrum 8
75428 Illingen/Enz
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Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe
B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße
– spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Inhaltsverzeichnis
1
Veranlassung
2
2
2.1
2.2
Untersuchungsgebiet
Lage
Ausstattung
2
2
3
3
Methode
3
4
4.1
4.1.1
4.1.2
4.2
4.2.1
4.2.2
4.3
4.3.1
4.3.2
4.4
4.4.1
4.4..2
Nachgewiesene Tierarten
Vögel
Nachgewiesene Vogelarten
Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten, Nachweise
Tagfalter
Nachgewiesene Arten
Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten
Heuschrecken
Nachgewiesene Arten
Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Heuschreckenarten
Zauneidechse
Biologie, Gefährdung, Schutzstatus der Zauneidechse
Nachweis
4
4
4
6
12
12
12
14
14
14
16
16
17
5
5.1
5.2
5.3
5.4
Konfliktermittlung nach § 44 BNatSchG
Allgemeines
Konfliktermittlung für die Zauneidechse
Konfliktermittlung für die Vögel
Tagfalter und Heuschrecken
18
18
19
21
22
6.
Fazit
22
7
Literatur
23
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B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße
– spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Bebauungsplan ´Nördlich der Gustav-Freytag-Straße`
Artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 (1) i.V.m. (5) BNatSchG
1
Veranlassung
Im Norden von Illingen soll im Siedlungsrandbereich (Verfahren nach § 13a Bebauungspläne
der Innenentwicklung) auf einer als Acker (Flst.Nrn. 434-438) und ehemaliger kommunaler
Häckselplatz/Lagerstätte (Flst.Nr. 439 + 440) genutzten Fläche ein Gewerbegebiet/Mischgebiet errichtet werden. Zurzeit ist das Vorhabengebiet mit Landschaftselementen wie
Gehölzen, Ruderalflächen, offenen Bodenstellen und ruderalisiertem Grünland auf
Böschungen sowie mit Acker ausgestattet.
Nach derzeitigem Kenntnisstand soll die Bebauung in zwei Bauphasen erfolgen. In der ersten
Bauphase soll der südliche Teil des Vorhabengebietes, in der zweiten Bauphase der nördliche
Bereich bebaut werden.
Das Vorhaben kann zu Verstößen gegen § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) führen,
die im vorliegenden Bericht ermittelt und abgearbeitet werden. Aufgrund der vorgefundenen
Ausstattung der Fläche wurden die Tiergruppen Vögel und Reptilien (insbesondere
Zauneidechse) sowie Tagfalter und Heuschrecken als planungsrelevant angesehen.
2
2.1
Untersuchungsgebiet
Lage
Das Untersuchungsgebiet umfasst zunächst das Vorhabengebiet, das sich innerhalb des von
der Hofäckerstraße umgebenen Areals befindet (an drei Seiten). Im Süden wurde die
angrenzende Wohnbebauung (nördlich der Gustav-Freytag-Straße), im Westen die
angrenzenden Gebäude des Gewerbegebietes (Am Illinger Eck) und im Osten der
angrenzende bebaute Bereich sowie Teile des Geländes einer Schule mit erfasst. Nach Norden
wurde das angrenzende Bahngelände, für die Vogelkartierung auch die nördlich angrenzenden
Flächen bis zur Schmie bearbeitet (siehe Karten 1 und 2).
Karte 1: Lage des Untersuchungsgebietes
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2.2
B-Plan nördlich der Gustav – Freytag - Straße
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Ausstattung
Große Teile des Untersuchungsgebietes bestehen aus Ackerflächen (Flst.Nr. 434-438). Diese
werden intensiv bewirtschaftet. Die südlich der Bahnlinie gelegene Ackerfläche, auf der das
Vorhaben realisiert werden soll, war 2012 mit Getreide bestellt.
Die im Süden gelegenen Wohnhäuser sind zur Gustav-Freytag-Straße mit Vorgärten, zur
Ackerfläche hin ebenfalls mit Gärten ausgestattet. Zwischen diesen Gärten und der
angrenzenden Ackerfläche verläuft ein schmaler, lückiger Gehölzbestand an einem Grasweg.
Im Westen wird die Ackerfläche durch einen unbefestigten Weg begrenzt, auf den eine mit
grasiger, ruderaler Vegetation, nach Süden auch mit Gehölzen bestandene Böschung folgt.
Westliche davon beginnt das Gewerbegebiet (Am Illinger Eck).
Auch entlang der Ostseite verläuft ein unbefestigter Weg (östliche Hofäckerstraße). Östlich
davon liegt das Gelände einer Schule. Herausragendes Landschaftselement ist neben einem
Gebäude ein Bestand aus teilweise großen Bäumen und Gebüsch.
Nördlich grenzt an den Acker ein heute vielfältig strukturierter, ehemaliger kommunaler
Häckselplatz an, der heute überwiegend als Lagerplatz dient. Man findet Haufen mit Erdaushub (von Vegetation dicht bewachsen), Gehölzbestände, offenen Boden, ruderales Grünland,
ein Steinlager (mit offenem Boden, zahlreichen Steinhaufen und Brettern sowie Sukzessionsvegetation) und westlich daran anschließend eine Böschung mit ruderaler Staudenvegetation.
Der auf Flurstück Nr. 439 befindliche Teil dieser Nutzung liegt im Vorhabengebiet.
Die Bahnlinie wird beiderseits von einem schmalen Gehölz- und Staudenband begleitet, der
an der nördlichen Bahnböschung in kurzen Abschnitten nach § 32 NatSchG BadenWürttemberg als Biotop geschützt ist. Nördlich davon liegen ein großer Ackerschlag sowie
ein darin befindlicher, in Nord-Süd-Richtung verlaufender, schmaler Gehölzstreifen. Den
nördlichen Abschluss des Untersuchungsgebietes bilden die ebenfalls als Biotop nach § 32
NatSchG Baden-Württemberg geschützten Ufergehölze der Schmie.
3
Methode
Zwischen dem 06.03.2012 und dem 04.09.2012 erfolgten 8 Begehungen des Untersuchungsgebietes, bei denen die Tiergruppen Vögel, Tagfalter, Heuschrecken und Reptilien (z.T. am
selben Tag) bearbeitet wurden. Da auf einen GOP verzichtet werden kann, war eine
Biotoptypen-Kartierung nicht erforderlich.
4 Begehungen zwischen März und Juli begannen in den frühen Morgenstunden, um zur
Tageszeit höchster Gesangsaktivität die Vogelwelt des Untersuchungsgebietes zu erfassen.
Dabei wurde revieranzeigendes (z.B. Gesang) und brutanzeigendes (Eintrag von Nistmaterial
und Futter, Jungvögel) Verhalten notiert und in eine Tageskarte eingetragen. Die verschiedenen Tageskarten wurden zu einer Revierkarte zusammengeführt. Eine Art wurde als
Brutvogel eingestuft, wenn einmalig brutanzeigendes oder mehrfach revieranzeigendes
Verhalten an einem Ort beobachtet wurde.
Auf Reptilien, in diesem Falle hauptsächlich auf die Zauneidechse, wurde später am Tage
geachtet. Reptilien sind als wechselwarme Tiere von der Außentemperatur abhängig und
werden erst ab einer gewissen Erwärmung aktiv.
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5 Begehungen zwischen Mai und September fanden bei sonnigem Wetter und Temperaturen
von 24° C und mehr statt. Dabei wurde das Gelände langsam abgeschritten, Steine, Holz und
andere als Unterschlupf geeignete Objekte angehoben, um darunter versteckte Tiere
aufzuspüren. Die Fundorte wurden in eine Karte eingetragen.
Tagfalter und Heuschrecken wurden ebenfalls bei sonnigem, warmem, windstillem Wetter
erfasst. Hierzu wurde das Gelände abgeschritten und die vorgefundenen Tiere notiert.
Tagfalter und Heuschrecken können durch Augenschein, Heuschrecken darüber hinaus über
ihren arttypischen Gesang identifiziert werden. Auch durch Käschern in der Vegetation und
Abklopfen von Büschen und Stauden können Insekten aufgespürt werden.
4
Nachgewiesene Tierarten
4.1
Vögel
4.1.1 Nachgewiesene Vogelarten
Mauersegler
Grünfink
Ringeltaube
Goldammer
Buchfink
Bachstelze
Blaumeise
Kohlmeise
Haussperling
Feldsperling
Hausrotschwanz
Zilpzalp
Elster
Heckenbraunelle
Sommergoldhähnchen
Girlitz
Türkentaube
Mönchsgrasmücke
Zaunkönig
Amsel
1
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
Status3
Apus apus
Chloris chloris
Columba palumbus
Emberiza citrinella
Fringilla coelebs
Motacilla alba
Parus caeruleus
Parus major
Passer domesticus
Passer montanus
Phoenicurus ochruros
Phylloscopus collybita
Pica pica
Prunella modularis
Regulus ignicapilla
Serinus serinus
Streptopelia decaocto
Sylvia atricapilla
Troglodytes troglodytes
Turdus merula
SchutzStatus2
Deutscher Name
Rote Liste
BRD1
Wissenschaftlicher
Rote Liste
Ba.-Wü.1
Tab. 1: Vogelarten des Untersuchungsgebietes
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
b
G
B
B
B
B
B
B
B
B
G
B
B
B
B
B
B
B
B
B
B
Rote Liste: V = Vorwarnliste
Schutzstatus: b = besonders geschützt gem. Bundesnaturschutzgesetz als Europäische Vogelart
3
Status: B = Brutvogel, G = Gast
2
4
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Im Untersuchungsgebiet wurden 20 Vogelarten nachgewiesen, von denen 18 als Brutvgögel
eingestuft wurden. 3 Arten (Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke und Amsel) kommen mit
jeweils einem Revier auf der Vorhabenfläche vor, 2 weitere Arten (Grünfink und Goldammer)
besiedeln das unmittelbar angrenzende Flurstück. Alle nachgewiesenen Vogelarten sind
kulturfolgende oder doch wenig scheue Arten, welche die Nähe menschlicher Siedlungen
benötigen oder wenigstens nicht meiden.
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Hausrotschwanz, Haussperling, Türkentaube, Elster, Bachstelze, Grünfink, Kohlmeise,
Blaumeise und Girlitz sind typische Arten der Siedlungen, und Gebäude und auch die
Ringeltaube dringt zunehmend in die Siedlungen vor. Die übrigen Arten kommen auch in
Gärten und Parks vor und sind die Nähe des Menschen gewohnt.
So leben Haussperling und Hausrotschwanz an den Gebäuden im Süden und im
Gewerbegebiet im Westen. Elster und Türkentaube besiedeln Bäume im Südwesten der
Siedlung. Der Grünfink lebt ebenfalls hauptsächlich auf den Bäumen im Siedlungsbereich,
kommt aber auch auf Bäumen an der Bahn und an der Schmie vor.
Amsel, Mönchsgrasmücke und Heckenbraunelle bewohnen verschiedene Gehölzbestände, sie
kommen auch im Vorhabengebiet vor. Die Goldammer wurde im Westen von Flurstück Nr.
440 sowie an der Bahnlinie (Nordseite) nachgewiesen.
Ausschließlich nördlich der Bahnlinie wurden Zaunkönig und Sommergoldhähnchen beobachtet. Dort und in einem schmalen Gehölzband an der Bahnlinie lebt der Zilpzalp. Ebenfalls
in Gehölzbeständen wurden Ringeltaube und Buchfink beobachtet.
Die Kohlmeise besiedelt sowohl Baumhöhlen, als auch Gebäude. Im Gewerbegebiet im
Westen brütete sie in einem (Lüftungs-?)Rohr in der Wand eines Gebäudes.
Schwerpunkte der Vogelnachweise liegen im den Gehölzbeständen sowie im Siedlungsbereich. In den Ackerflächen wurden keine Vögel beobachtet. Lediglich nach der Ernte
kommen samenfressende Vögel auf die Stoppeläcker, um die restlichen Körner zu verzehren.
Für die typischen Feldbrüter sind die Flächen zu klein.
In den Gehölzen und Ruderalflächen innerhalb des Vorhabengebietes brüten Amsel,
Heckenbraunelle und Mönchsgrasmücke, auf dem unmittelbar angrenzenden Flurstück Nr.
440 Goldammer und Grünfink.
4.1.2 Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten, Nachweise
Amsel (Turdus merula)
Ursprünglicher Lebensraum der Amsel ist das Innere feuchter, unterholzreicher Laubwälder
mit vegetationslosen oder kurzrasigen Bodenstellen. Heute ist sie überall in laubholzbestandenem Gelände zu finden, beispielsweise in Wäldern, Feldgehölzen, Gärten, auch inmitten der
Großstädte. Die Amsel ist Freibrüter, sie nistet auf Bäumen und Sträuchern, auch nahe am
Boden, wobei dunkle Neststandorte bevorzugt werden Es werden 2 Jahresbruten durchgeführt. Ein Teil der heimischen Amseln ist Standvogel, die übrigen überwintern als Kurzstreckenzieher in Südfrankreich, Norditalien, Nordspanien.
Nachweis: 1 Revier im Vorhabengebiet auf Flurstück 439, 1 Revier im Gehölzbestand im
Osten bei der Schule, 1 Revier in Gehölzbestand nördlich der Bahnlinie.
Bachstelze (Motacilla alba)
Offenes Gelände mit vegetationsarmen oder -freien Flächen, umgeben von hohen Strukturen
(Bäume, Gebäude). Gerne an allen Arten von Gewässern, doch auch weit entfernt davon.
Auch im Siedlungsbereich, in Abbaustätten und in Gewerbegebieten anzutreffen.
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Die Bachstelze brütet gerne in Halbhöhlen oder Nischen, heute überwiegend in anthropogenen Strukturen wie Scheunen, Gebäuden, Brücken, Mauern u.ä.. Die Bachstelze ist Kulturfolger. Die Nester werden vorzugsweise in Nischen in übersichtlicher Lage gebaut, die auch
im Laufen erreicht werden können. Die Mehrzahl wird in/an anthropogenen Strukturen
(Schuppen, Scheunen, sonstigen Gebäuden oder Brücken) angelegt. Es finden 2 Jahresbruten
statt, möglicherweise kann auch eine Drittbrut erfolgen. Ein Teil der heimischen Bachstelzen
überwintert im Lande und sucht zu diesem Zweck große Riedflächen oder Stadtzentren auf.
Der größere Teil zieht in den Mittelmeerraum (Südfrankreich, Nordafrika). Die Bachstelze ist
ganzjährig auf tierische Nahrung angewiesen, nur ausnahmsweise werden im Winter auch
Sämereien gefressen.
Nachweis: 1 Revier im Gewerbegebiet im Westen
Blaumeise (Parus caeruleus)
Bewohner lichter Laub- und Laubmischwälder, auch Streuobstwiesen, Feldgehölze, Hecken
und Parks mit großen Bäumen, nur ausnahmsweise auch im Nadelwald. Ein wesentlicher
Bestandteil des Blaumeisenlebensraumes ist Schilfröhricht, das zur Nahrungssuche und als
Schlafplatz aufgesucht wird. Die Blaumeise kommt als Kulturfolger auch in Dörfern und
Städten vor. Die Brut erfolgt in Spechthöhlen, Fäulnishöhlen, Spalten in Bäumen sowie in
Nistkästen und an Gebäuden. Es wird eine Jahresbrut durchgeführt, Zweitbruten sind selten.
Die heimischen Blaumeisen sind Standvögel und Teilzieher, die bis nach Südfrankreich und
Norditalien ziehen.
Nachweis: 1 Revier im Gehölzbestand beim Schulgelände.
Buchfink (Fringilla coelebs)
Lebensraum ist baumbestandenes Gelände aller Art: Laub-, Misch- und Nadelwald,
Streuobstwiesen, Feldgehölze, Parks, Gärten usw. mit nicht zu dichter Kraut- und Strauchschicht. Auch kleine Baumgruppen und Einzelbäume können besiedelt werden. Der Buchfink
ist Freibrüter, der sein Nest bevorzugt in Bäumen oder Büschen, meist in einer Höhe unter 10
m, errichtet. Es werden 1 – 2 Jahresbruten durchgeführt. Buchfinken sind Standvögel, Teilzieher und Kurzstreckenzieher, die im westlichen Mittelmeerraum überwintern. In BadenWürttemberg überwintern auch Individuen nördlicher Herkunft.
Nachweis: 2 Reviere im Siedlungsbereich, 1 Revier in den Ufergehölzen der Schmie.
Elster (Pica pica)
Die Elster ist ein Bewohner der halboffenen Landschaft mit Baum-, Gebüsch- und Heckenbestand. Besiedelt werden Feldgehölze, Waldränder, Parks, Straßenrandbereiche sowie offen
strukturierte, kleine Wäldchen. Als flexible, wenig scheue Art lebt die Elster auch in
Siedlungen. Es wird ein großes, überdachtes Nest in höheren Gehölzen angelegt. Die Nahrung
besteht überwiegend aus Wirbellosen sowie pflanzlichen Anteilen. Eier und Jungvögel
anderer Arten wurden nur selten im Nahrungsspektrum der Elster nachgewiesen. Ein
negativer Einfluss der Elster auf andere Singvogelarten ist nicht zu belegen. Die
Mitteleuropäischen Elstern verbringen den Winter im Verbreitungsgebiet.
Nachweis: Siedlungsgebiet im Südwesten.
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Feldsperling (Passer montanus)
Lebensraum ist die halboffene, strukturreiche Landschaft in Siedlungsnähe mit Feldern,
Wiesen, Streuobstwiesen, Feldhecken, Gärten und Waldrändern. Der Feldsperling ist
Höhlenbrüter, der in Fäulnishöhlen, Spechthöhlen, Steilwandabbrüchen, Steinbrüchen sowie
in verlassenen Nestern von Greifvögeln, Raben oder Elstern oder an Scheunen und Schuppen
nistet. Es werden 1 -2 Jahresbruten, zu einem geringen Teil Dritt- und möglicherweise auch
Viertbruten durchgeführt. Feldsperlinge sind größtenteils Stand- und Strichvögel und in
geringem Maß Kurzstreckenzieher, die in Südfrankreich und der Iberischen Halbinsel
überwintern. Die Ernährung ist überwiegend pflanzlich, zur Brutzeit wird auch tierische Kost
verzehrt.
Nachweis: Hält sich als Nahrungsgast im Westen des Gebietes an der Bahn, in der
Ruderalvegetation der Flurstücke 439 und 440 und auf dem Schulgelände auf.
Girlitz (Serinus serinus)
Der Girlitz bewohnt die offene Kulturlandschaft im Siedlungsbereich mit Gebüsch- und
Baumbestand (möglichst auch mit immergrünen Arten), sowie Wildkräutern. Er kommt vor
allem in Gärten, Parks, Friedhöfen, Streuobstwiesen, gelegentlich auch auf Waldlichtungen
vor. Wichtig sind offene Flächen mit niedrigem, reichem Gras- Krautbewuchs als
Nahrungsbasis. Der Girlitz ist Freibrüter, der sein Nest in Büschen und jungen Bäumen
errichtet. Es werden 1 -2 Jahresbruten durchgeführt. Die heimischen Girlitze sind zum
geringen Teil Stand- und Strichvögel, überwiegend jedoch Kurzstreckenzieher, die im
westlichen Mittelmeerraum überwintern.
Nachweis: 1 Revier im Siedlungsbereich im Süden, ein weiteres in Gehölzen an der Bahn
beim Gewerbegebiet im Westen.
Goldammer (Emberiza citrinella)
Die Goldammer ist Charaktervogel der halboffenen bis offenen Kulturlandschaft und
besiedelt vor allem die trockenen, strukturreichen Abschnitte. Geeignete Habitate sind buschund heckenreiche Hanglagen der Bach- und Flusstäler, Streuobstwiesen, Bahndämme und
Gräben. Im Bereich der Wälder findet man sie an Waldrändern, breiten Waldwegen, an
Schneisen und gerne in jungen Nadelholzaufforstungen. Wichtig sind exponierte Stellen als
Singwarten.
Die Brutzeit reicht von Ende Februar bis Anfang Oktober. Das Nest wird am Boden oder auf
Büschen und (jungen) Bäumen bis in eine Höhe von 4 Metern angelegt. Es werden eine, meist
jedoch 2 Jahresbruten durchgeführt. Die einheimischen Goldammern sind Stand-, Strichvögel
und Kurzstreckenzieher mit Überwinterungsgebiet in Norditalien und Südfrankreich.
Die Nahrung besteht aus tierischer (vor allem zur Brutzeit) und pflanzlicher Kost.
Nachweis: 1 Revier in den bahnbegleitenden Gehölzen (Nordseite), ein weiteres in der
Ruderalvegetation auf Flurstück 440 (Westteil) unmittelbar angrenzend an das
Vorhabengebiet.
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Grünfink (Carduelis chloris)
Lebensraum des Grünfinken ist Gelände mit lockerem Gebüsch- und Baumbestand sowie
wildkrautreichen, offenen Flächen (Nahrungsangebot). Ursprünglich war er ein Bewohner
lichter Mischwälder, gegenwärtig besiedelt er besonders Parks, Streuobstwiesen, Feldgehölze
und ähnliche Standorte. Es besteht eine enge Bindung an menschliche Siedlungen. Der
Grünfink ist Freibrüter, das Nest wird auf Bäumen, Büschen, aber auch an Gebäuden
angelegt. Es finden 1 – 2, selten auch 3 Jahresbruten statt. Die baden-württembergischen
Grünfinken sind Standvögel mit kleinräumigen Wanderungen und Kurzstreckenzieher, die im
westlichen Mittelmeerraum überwintern.
Nachweis: Insgesamt 6 Reviere im Siedlungs- und im Gewerbegebiet (einschließlich
Schulgelände), außerdem 1 Revier in den Ufergehölzen der Schmie und 1 Revier auf
Flurstück 440 unmittelbar angrenzend an das Vorhabengebiet.
Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)
Ursprünglich kam der Hausrotschwanz in felsigen Gebirgsgegenden vor. Heute bewohnt er
Siedlungen mit strukturreichen Gebäuden und eingestreuten Ruderalflächen sowie Abbaustätten wie Steinbrüche und Kiesgruben. Er ist ein ausgeprägter Nischenbrüter, der gerne an
Gebäuden, in Felswänden, Steinbrüchen, unter Steinen oder Brettern nistet. In der Feldflur
und in Obstbaumwiesen brütet er an Gartenhäusern, Geräteschuppen, Holzstapeln u.a. In
Baumhöhlen oder Nistkästen ist er weniger anzutreffen. Die Nahrungssuche erfolgt auf
vegetationsarmen Bodenflächen. Es finden häufig 2 Jahresbruten statt, Drittbruten sind selten.
Die Nahrung besteht aus bodenlebenden Arthropoden und Schnecken, im Spätsommer und
Herbst werden auch Früchte und Beeren aufgenommen. Zwischen März und Oktober ist der
Hausrotschwanz in Baden-Württemberg anwesend, die Winterquartiere erstrecken sich von
Zentralfrankreich bis Nordafrika. In zunehmender Zahl finden Überwinterungsversuche in
milden Gegenden des Landes statt.
Nachweis: Insgesamt 4 Reviere im Siedlungs- und im Gewerbegebiet.
Haussperling (Passer domesticus)
Bebautes und kultiviertes Gelände. Der Haussperling ist ein ausgesprochener Kulturfolger,
der selten weitab von menschlichen Siedlungen lebt. Bevorzugt werden bäuerliche Siedlungen, Einzelgehöfte in der Agrarlandschaft sowie Altbauviertel besiedelt. Er nistet in
Höhlen oder Spalten von Gebäuden, Scheunen und Ställen, in Schwalben- und
Storchennestern (dort als Untermieter). Sehr selten werden freistehende Nester in Bäumen
angelegt. Es finden 2 – 3 Jahresbruten statt.
Nachweis: 1 Vorkommen im Siedlungsgebiet im Südosten
Heckenbraunelle (Prunella modularis)
Sie benötigt gebüsch- und deckungsreiches Gelände in Lichtungen, Schonungen, Parks,
Baumschulen (auch Nadelholzschonungen), Gärten oder an Waldrändern. In höheren Lagen
werden Latschenbestände besiedelt. Die Heckenbraunelle brütet in dichter, geschlossener
Gehölzvegetation in geringer Höhe über dem Boden.
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Es werden bis zu 3 Jahresbruten durchgeführt. Die Nahrung besteht zur Brutzeit überwiegend
aus tierischer Kost, im Winter wird vorwiegend pflanzliche Nahrung aufgenommen.
Nachweis: 1 Revier im Vorhabengebiet (Flurstück 439), 1 Revier in einem Gehölzbestand
nördlich der Bahnlinie, 1 Revier im bahnbegleitenden Gehölzbestand (Südseite beim
Schulgelände).
Kohlmeise (Parus major)
Besiedelt werden alle Typen geschlossener, lichter Wälder, wobei die höchsten
Siedlungsdichten in alten Eichenwäldern beobachtet werden. Daneben werden Feldgehölze,
Alleen, Parks, Friedhöfe, Obstbaumwiesen und Gärten besiedelt, sofern wenigstens einzelne
Höhlenbäume oder künstliche Nisthilfen vorhanden sind. Es werden 1 – 2 Jahresbruten
durchgeführt. Die heimischen Kohlmeisen sind Standvögel und Teilzieher, die hauptsächlich
in Südfrankreich überwintern. In Baden-Württemberg treffen alljährlich Durchzügler und
Wintergäste aus nordöstlichen Herkunftsgebieten ein.
Nachweis: 1 Revier in einem Gehölzbestand im Südosten beim Schulgelände, 1 Revier an
Gebäude im Gewerbegebiet im Westen.
Mauersegler (Apus apus)
Der Mauersegler ist ein Kulturfolger, der Städte und Dörfer mit hohen, nischenreichen Steinbauten bewohnt. Ursprünglich ist er ein Felsenbewohner. Mauersegler brüten in Kolonien, die
etwa 30 – 40 Paare umfassen. Die Nahrung besteht ausschließlich aus tierischer Kost
(Insekten, Spinnen), die im Flug erbeutet werden. Es findet eine Jahresbrut statt, Ersatzgelege
kommen vor. Der Mauersegler ist Weitstreckenzieher, er überwintert in Afrika südlich der
Sahara.
Nachweis: Überfliegt das Untersuchungsgebiet bei der Nahrungssuche.
Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla)
Die Mönchsgrasmücke bewohnt ein breites Habitatspektrum: Laub-, Misch- und Nadelwälder
mit Laubunterholz, gebüschreiche, baumbestandene Parks und Gärten bis in die Großstadtzentren. Die höchsten Siedlungsdichten erreicht sie an feuchten Standorten, insbesondere in
Auwäldern. Das Nest wird in geringer Höhe (im Mittel 95 cm) in der Vegetation angelegt.
Die heimischen Mönchsgrasmücken überwintern im westlichen Mittelmeerraum und Westafrika, seit jüngerer Zeit auch in England und Irland.
Nachweis: 1 Revier im Vorhabengebiet (Flurstück 439), 1 Revier im Gehölzband an der Bahn
(Südseite) beim Schulgelände, 1 Revier in den Ufergehölzen der Schmie.
Ringeltaube (Columba palumbus)
Die Ringeltaube ist ein Bewohner lichtungsreicher Laub-, Misch- und Nadelwälder, die an die
offene Kulturlandschaft oder Ackerflächen angrenzen. Sie kommt auch in Feldgehölzen,
Parks und Friedhöfen vor. In jüngerer Zeit werden mehr und mehr auch Städte besiedelt.
Nahrungssuche auch in der offenen Landschaft, z.B. im Herbst auf abgeernteten Feldern. Die
Nester werden auf Bäumen oder in Sträuchern, zumeist in Höhen über 4 Metern gebaut.
Erfahrene Tiere können 2 – 3 Jahresbruten durchführen.
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– spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Die Nahrung ist fast ausschließlich vegetabilisch, tierische Kost spielt eine untergeordnete
Rolle. Ringeltauben sind überwiegend Sommervögel, die in Südfrankreich und Spanien
überwintern. Ein kleiner (zunehmender ?) Teil scheint auch in milden Tieflagen BadenWürttembergs auszuharren.
Nachweis: 1 Revier in Gehölzbestand nördlich der Bahnlinie, 1 Revier in einem Gehölzbestand im Südosten beim Schulgelände
Sommergoldhähnchen (Regulus ignicapilla)
Das Sommergoldhähnchen ist ein typischer Nadelwaldbewohner. Die Bindung an die Fichte
ist jedoch nicht so streng wie bei der Zwillingsart Wintergoldhähnchen. Es werden auch
Kiefernwälder, Laub-/Nadel-Mischwälder (es genügen bereits wenige eingestreute Fichten)
und in Einzelfällen auch reine Laubwälder besiedelt. Man findet das Sommergoldhähnchen in
Wäldern, Gärten, Parks, Friedhöfen. Das Nest wird in Büschen und Bäumen in variabler Höhe
(bekannt sind Nesthöhen zwischen 1,2 und 21 Metern) frei hängend zwischen kleine Äste
eingewoben. In der Regel wird eine Jahresbrut durchgeführt, Zweitbruten kommen vor. Das
Sommergoldhähnchen ist Kurzstreckenzieher, dessen Haupt-Überwinterungsgebiet im
westlichen Mittelmeerraum liegt. In den letzten Jahren scheinen immer wieder Überwinterungsversuche vorzukommen. Die Nahrung besteht aus kleinen Gliedertieren. Zur
Brutzeit werden auch kleine Gehäuseschnecken verzehrt, im Frühjahr außerdem Pollen von
Nadelbäumen.
Nachweis: 1 Revier in Nadelbaumhecke nördlich der Bahnlinie
Türkentaube (Streptopelia decaocto)
Die Türkentaube ist in den 40er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts in Baden-Württemberg
eingewandert. Bei uns lebt sie ausschließlich im Umfeld menschlicher Siedlungen wie
Aussiedlerhöfe, Dörfer, ortsnahe Streuobstwiesen, Gartenstädte, Parks in Großstädten. Das
Nest wird in Bäumen oder Sträuchern gebaut, wobei alte Nester anderer Vogelarten gerne als
Nestunterlage verwendet werden. 2 - 4 Jahresbruten werden durchgeführt. Die Türkentaube
ist Standvogel. Sie ernährt sich überwiegend von pflanzlicher Kost.
Nachweis: 2 Reviere im Siedlungsbereich im Süden
Zaunkönig (Troglodytes troglodytes)
Der Zaunkönig besiedelt alle Waldtypen von Auwäldern über Buchen- und Tannenwälder bis
hin zu Forstkulturen. Bevorzugte Lebensräume sind jedoch extensiv bewirtschaftete, mehrstufige Laub-, Nadelholz- oder Mischwald-Altersbestände mit Unterholz, Feuchtstellen und
Gewässern. Bei entsprechender Ausstattung werden auch Parks und Friedhöfe besiedelt. Auch
(Bagger-) Seen mit dichtem Ufergehölz, eingewachsene Steinbrüche oder Ruinen werden
besiedelt. Das backofenförmige Nest wird in geringer Höhe gerne in Gewässernähe oder unter
Wurzeltellern umgestürzter Bäume errichtet. Es finden zwei Jahresbruten statt, wobei
Zweitbruten weniger häufig sind als die Erstbruten. Zaunkönige sind überwiegend Stand- und
Strichvögel.
Nachweise: 1 Revier in den Ufergehölzen der Schmie.
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Zilpzalp (Phylloscopus collybita)
Der Zilpzalp besiedelt Gelände mit aufgelockertem Gebüsch- und Altbaumbestand sowie
dichter, jedoch unterbrochener Krautschicht, vor allem in Laub-, Misch- und Nadelwäldern,
auch in Parks und Gärten. Auch in mehrschichtigen Nadelwäldern und Fichtendickungen
kommt er vor. Einschichtige Hochwälder und nasse Bestände (z.B. Erlenbrüche) werden
gemieden. Der Zilpzalp brütet am oder etwas über dem Boden in der Kraut- oder niedrigen
Strauchschicht. Der Raumbedarf des Zilpzalp ist gering. Einige einzeln stehende Bäume und
Sträucher reichen aus. Das Nest wird in Bodennähe (< 1 m) in der Kraut- oder Strauchschicht
angelegt. 2 Jahresbruten. Aufenthalt dauert von März bis Oktober, die Überwinterung erfolgt
in Südeuropa und dem Maghreb. Die Nahrung besteht ganz überwiegend aus tierischer Kost.
Nachweise: 1 Revier in Ufergehölzen an der Schmie, 1 Revier im bahnbegleitenden
Gehölzband (Südseite) beim Schulgelände
4.2
Tagfalter
4.2.1 Nachgewiesene Arten
Es wurden 6 Tagfalterarten nachgewiesen. Diese kamen zumeist einzeln oder in wenigen
Exemplaren vor und flogen fast ausschließlich auf den offenen, blütenreichen Flächen der
Flurstücke 439 und 440 und den angrenzenden Böschungen. Es muss davon ausgegangen
werden, dass die meisten von ihnen lediglich als Nahrungsgäste zur Nektarsuche zugeflogen
waren. Schwarzkolbiger Braundickkopffalter, Schachbrett und Hauhechelbläuling haben hier
möglicherweise auch Fortpflanzungsstätten. Arten, die unter die Verbotstatbestände des § 44
(1) fallen oder Vertreter der Roten Listen waren nicht unter den nachgewiesenen Arten.
Tab. 2: Tagfalterarten des Untersuchungsgebietes
Wissenschaftlicher
Deutscher Name
Aglais urticae
Kleiner Fuchs
Aphantopus hyperanthus
Schornsteinfeger
Melanargia galathea
Schachbrett
Pieris rapae
Kleiner Kohlweißling
Polyommatus icarus
Hauhechelbläuling
Thymelicus lineolus
Schwarzkolbiger Braundickkopffalter
Schutzstatus
b
4.2.2 Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten
Aglais urticae (Kleiner Fuchs)
Die Raupe ernährt sich monophag von Brennnesseln, wobei die Eiablage ausschließlich an
junge, frischgrüne bzw. nach Mahd oder Verbiss frisch austreibende Pflanzen in vollsonniger
Lage erfolgt. Als Larvalhabitat genügen Brennnesselbestände von 0,1 m2, wie sie als
kleinflächige Störstellen überall auftreten können. Der Falter saugt an den Blüten einer
Vielzahl auch fremdländischer Pflanzenarten. Der Kleine Fuchs überwintert im Falterstadium.
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Aphantopus hyperanthus (Schornsteinfeger)
Lebensraum ist der gesamte Bereich des Wald- und Offenlandes sowohl an feuchten als auch
an trockenen Standorten. Stark ausgeprägt ist die Bindung an Wald- und Gebüschränder
sowie hochstaudenreiche Säume und Waldmäntel. Die Raupe ernährt sich von verschiedenen
Süß- und möglicherweise auch Sauergräsern, der Falter besucht die Blüten verschiedener
Pflanzenarten.
Melanargia galathea (Schachbrett)
Die Nahrung der Raupe besteht aus verschiedenen Süßgräsern, für den Falter besitzen
Flockenblumen (Centaurea spec.) und Acker-Witwenblume (Knautia arvensis) große
Bedeutung, er besucht aber auch andere Arten.
Lebensraum sind wenig gedüngte, blumenreiche eher trocken-magere Glatthaferwiesen
sowohl im offenen Bereich als auch an Waldrändern, Böschungen, Dämmen, ferner
kalkreiche Mager- und Trockenwiesen, auch Feuchtstandorte wie Kohldistel-, Pfeifengrasund Flachmoorwiesen. Besonders attraktiv sind dabei blumenreiche Versaumungsstadien.
Pieris rapae (Kleiner Kohlweißling)
Die Raupe frisst an Pflanzen mit Senfölglycosiden, also vor allem Kreuzblütler, Reseden- und
Kaperngewächse, vorzugsweise Kultursorten. Es werden auch einige Wildpflanzen
angenommen, z.B. Virginische Kresse (Lepidium virginicum), Wildkresse (Rorippa sylvestris) u.a.. Der Falter saugt an einer Vielzahl verschiedener Blütenpflanzen. Es handelt sich
ursprünglich wohl um einen Bewohner der Meeresküsten (dort an Wildkohl), der als
Kulturfolger mit dem Kohlanbau im Binnenland große Verbreitung erfahren hat; die Art ist
jedoch nicht ausschließlich auf Kulturpflanzen beschränkt
Polyommatus icarus (Hauhechel-Bläuling)
Der Hauhechel-Bläuling besiedelt trockene und feuchte Standorte im Offenland. Man findet
ihn in blumenreichen Glatthaferwiesen, Streuobstwiesen, Kohldistelwiesen, Flachmoorwiesen, an Böschungen, Dämmen, Rainen, Magerrasen und deren Versaumungsstadien. Die
Eiablage erfolgt an verschiedenen Schmetterlingsblütengewächsen. Auch der Falter saugt
vorzugsweise an Schmetterlingsblütengewächsen, daneben auch an Tierkot und feuchter Erde.
Thymelicus lineolus (Schwarzkolbiger Braundickkopffalter)
Der Schwarzkolbige Braundickkopffalter bevorzugt im Gegensatz zur o.g. Art trockenwarme
Standorte. Er fliegt an Böschungen, Dämmen, Feldwegen, Ruderalfluren und Sandfluren. Die
Raupe ernährt sich von Gräsern und Sauergräsern, der Falter besucht die Blüten einer
Vielzahl verschiedener Pflanzenarten.
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4.3
Heuschrecken
4.3.1 Nachgewiesene Arten
Es konnten 10 Arten nachgewiesen werden. Während die Vertreter der Gattung Chorthippus
hauptsächlich auf den eher offenen, schütter bewachsenen Flächen und den unbefestigten
Wegen anzutreffen waren, hielt sich Roesels Beißschrecke in dichterer Vegetation auf.
Stärker an hochwüchsige Stauden- oder Gebüschvegetation gebunden sind die übrigen Arten.
Die Nachweise konzentrierten sich auf die Flurstücke 439 und 440 sowie den angrenzenden
unbefestigten Weg und die Vegetation der im Westen angrenzenden Böschung und der
Bahnlinie. In der Ackerfläche wurden lediglich einzelne Grüne Heupferde beobachtet, nach
der Ernte drangen Gemeine Grashüpfer wenige Meter in die Stoppeläcker vor.
Tab. 3: Heuschreckenarten des Untersuchungsgebietes
Wissenschaftlicher
Deutscher Name
Chorthippus biguttulus
Nachtigall-Grashüpfer
Chorthippus brunneus
Brauner Grashüpfer
Chorthippus parallelus
Gemeiner Grashüpfer
Conocephalus discolor
Langflügelige Schwertschrecke
Gomphocerippus rufus
Rote Keulenschrecke
Leptophyes punctatissima
Punktierte Zartschrecke
Metrioptera roeseli
Roesels Beissschrecke
Phaneroptera falcata
Gewöhnliche Sichelschrecke
Pholidoptera griseoaptera
Gewöhnliche Strauchschrecke
Tettigonia viridissima
Grünes Heupferd
Vertreter der Roten Liste oder Arten, die unter die Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG
fallen, wurden nicht nachgewiesen.
4.3.2 Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Heuschreckenarten
Chorthippus biguttulus (Nachtigall-Grashüpfer)
Der Nachtigall-Grashüpfer ist in Deutschland und Baden-Württemberg allgemein verbreitet.
Er ist wärme- und trockenheitsliebend. Optimale Habitate sind Halbtrockenrasen, trockene
Wiesen und extensive Weiden mit offenen Bodenstellen für die Eiablage. Auch Weg-,
Straßen- und Ackerränder sowie Brachen, Böschungen, Kiesgruben werden besiedelt. Auf
feuchten und sehr trockenen Flächen tritt er seltener auf. Seine Flugfähigkeit und
Flugbereitschaft lässt ihn neuentstandene Lebensräume rasch besiedeln. Die Nahrung besteht
fast ausschließlich aus Gräsern.
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Chorthippus brunneus (Brauner Grashüpfer)
Der Braune Grashüpfer hat eine weite ökologische Potenz, bevorzugt jedoch niedrige,
schüttere, mit offenen Bodenstellen durchsetzte Vegetation. Sein Optimum liegt im Bereich
hoher Temperatur und geringer Feuchte. Auch die Eier werden in trockenes Substrat abgelegt.
Grünland mit dichter, geschlossener Vegetationsdecke wird eher gemieden. Es handelt sich
um eine Art mit hoher Ausbreitungsfähigkeit, die neu entstandene Lebensräume auch innerhalb ausgedehnter ungünstiger Habitate rasch besiedeln kann. Die Nahrung besteht aus
Gräsern.
Chorthippus parallelus (Gemeiner Grashüpfer)
Im gesamten Mitteleuropa zählt der Gemeine Grashüpfer zu den häufigsten und stetesten
Arten und ist auch in Baden-Württemberg allgemein verbreitet. Er besiedelt nahezu alle
wiesenähnlichen Habitate, wobei höhergrasige, frische Wiesen bevorzugt werden. Gemieden
werden lediglich sehr trockene und nasse Flächen. Die Eier werden in den Boden abgelegt.
Der Gemeine Grashüpfer ernährt sich vegetarisch.
Conocephalus discolor (Langflügelige Schwertschrecke)
Einerseits handelt es sich um eine charakteristische Art der Feuchtgebiete, sie kommt aber
auch in trockeneren Ruderalfluren, Hochstaudenfluren oder Wiesenbrachen vor. Bevorzugt
wird eine Vegetationshöhe von 30–60 cm. Die Eiablage erfolgt in markhaltige Pflanzenstängel. Deshalb sollten die Lebensräume nicht vollständig gemäht werden. Die Nahrung
besteht aus tierischer und pflanzlicher Kost.
Gomphocerippus rufus (Rote Keulenschrecke)
In Baden-Württemberg kommt die Rote Keulenschrecke vorzugsweise in versaumenden
Lebensräumen wie Grünlandbrachen, Weinbergbrachen, Wald- und Gebüschrändern und
Bahndämmen vor. In kühleren Mittelgebirgslagen werden hauptsächlich trockenwarme
Standorte besiedelt, in wärmeren Regionen auch feuchtere Habitate.Die Eiablage erfolgt in
den Boden in den Wurzelfilz von Gräsern, die Entwicklung ist einjährig. Die Nahrung ist rein
vegetarisch und besteht fast ausschließlich aus Süßgräsern.
Leptophyes punctatissima (Punktierte Zartschrecke)
Bevorzugte Lebensräume sind Säume von Wäldern und Gebüsch, Hochstamm-Obstwiesen;
als kulturfolgende Art findet man sie auch in Parks und Gärten. In Baden-Württemberg wird
sie häufig an sonnenbeschienenen, windgeschützten, südexponierten Säumen, verbrachenden
Halbtrockenrasen und Hochstamm-Obstwiesen nachgewiesen. Die Eier werden in rissige
Rinde abgelegt. Die Nahrung besteht aus Blättern verschiedener Pflanzenarten.
Metrioptera roeseli (Roesels Beisschrecke)
Diese Art besitzt eine weite ökologische Valenz. Geeignete Habitate sind frische, leicht
verbrachte Grünländereien, Staudensäume und Brachen. In trockenen und feuchten Habitaten
ist sie in geringerer Individuendichte vertreten. Sie kann auch intensivst genutzte Flächen
erfolgreich, allerdings meist in individuenarmen Beständen, besiedeln.
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Die Eiablage erfolgt in die Stängel von Gräsern oder Kräutern. Als Nahrung dienen vor allem
Gräser, daneben Kräuter und Insekten.
Phaneroptera falcata (Gemeine Sichelschrecke)
In den klimabegünstigten, tieferen Lagen ist die Gemeine Sichelschrecke eine weit verbreitete
Art. In den letzten Jahren ist eine Arealerweiterung zu beobachten. Als vertikal orientierte Art
hält sie sich vor allem in hochwüchsiger Vegetation auf. In Baden-Württemberg werden
sowohl trockene als auch feuchte Habitate besiedelt, beispielsweise Halbtrockenrasen, Waldränder, brachgefallene Streuobstwiesen, Waldsäume, Pfeifengraswiesen oder verbrachte
Niedermoore. Die Eiablage erfolgt in die Blätter verschiedener Bäume und Sträucher. Die
Nahrung besteht aus Blüten und Blättern verschiedener Pflanzenarten, daneben wird auch
tierische Kost angenommen.
Pholidoptera griseoaptera (Gewöhnliche Strauchschrecke)
Sie lebt in gebüschreicher oder anderweitig dichter Vegetation. Gerne werden Heckensäume
besiedelt, wobei sich die Tiere bei trockenheißer Witterung auf der Schattenseite, bei feuchtkaltem Wetter auf der sonnenexponierten Seite aufhalten. Außerdem kommt die Art auf
Wiesenbrachen, Staudenfluren sowie in der Kronenschicht der Bäume vor. Zur Eiablage wird
erhöhte Feuchtigkeit benötigt. Die Larven ernähren sich zunächst von Gräsern und Kräutern,
die Imagines auch von Kleininsekten.
Tettigonia viridissima (Grünes Heupferd)
Das Grüne Heupferd besiedelt die tieferen, wärmeren Lagen, es ist mäßig thermophil. Man
findet die Art an warmen Waldsäumen, Hecken, Ruderalflächen und Brachen. Die Eiablage
erfolgt in den Boden. Die Nahrung besteht sowohl aus tierischer (Insekten) als auch aus
pflanzlicher (weiche Kräuter) Kost.
4.4
Zauneidechse (Lacerta agilis)
4.4.1 Biologie, Gefährdung und Schutzstatus der Zauneidechse
Die Zauneidechse besiedelt alle Naturräume in Baden-Württemberg mit Schwerpunkten in
den Flusstälern von Rhein und Neckar. Die meisten Nachweise stammen aus dem
Oberrheingebiet. Lebensraum sind trockenwarme, sonnenexponierte, nach Süd, Südwest und
Südost ausgerichtete Habitate mit lockerem, trockenem bis mäßig trockenem Substrat,
unbewachsenen Teilflächen, mäßiger Verbuschung sowie niedrigwüchsigen Pflanzen und
Offenbodenbereichen. Steine oder Äste, die über die Vegetation hinausragen werden als
Sonnplätze genutzt. Steine, Totholz, Kleinsäugerbaue oder selbst gegrabene Höhlen dienen
als Versteck.
Als Habitate werden u.a. genannt: extensiv genutztes, trockenes Grünland, Ruderalflächen,
Brachen, Wegböschungen, Straßenbegleitgrün, Bahndämme, Gärten, geeignete Habitate im
Siedlungsbereich. Wald und geschlossene Gehölzbestände werden gemieden. Gebüsche, Feldhecken und Waldränder werden aber bei Verfolgung als Versteck oder als Schattenspender
genutzt.
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Die Paarungszeit erstreckt sich von Ende April bis etwa Mitte Juni, die Eiablage erfolgt
zwischen Ende Mai und Ende Juni. Die Zeitigungsdauer ist von verschiedenen Faktoren
abhängig und dauert 25 – 75 Tage. Als Eiablagesubstrat werden sonnige, vegetationsarme
aber nicht zu trockene Stellen mit lockerem, grabbarem Substrat benötigt. Große Kies- oder
Steinanteile sowie schwere Böden sind ungeeignet. Jungtiere erscheinen ab Mitte – Ende Juli.
Die Dauer der Winterruhe ist witterungsabhängig. Sie beginnt spätestens Ende Oktober /
Anfang November und dauert bis Ende Februar/Anfang April.
 Die Zauneidechse wird in der FFH-Richtlinie als streng zu schützende Art von
gemeinschaftlichem Interesse geführt (FFH- Richtlinie - Anhang IV)
 Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist sie streng geschützt
 Rote Liste Baden-Württemberg – Vorwarnliste
 Rote Liste BRD – gefährdet (3)
 Der Erhaltungszustand der Population der Zauneidechse in Baden-Württemberg wird
als ungünstig/unzureichend bewertet (LUBW)
4.4.2 Nachweis
Im Untersuchungsgebiet konzentrieren sich die Funde um den westlichen Teil der Flurstücke
439 und 440. Hier gibt es offene Bodenpartien, Steinhaufen, Holz und Brombeergestrüpp in
einer wärmebegünstigten Lage innerhalb einer Umwallung. Nach Westen schließt sich eine
höher gelegene Ruderalfläche mit etwas Gehölz an. Nach Norden besteht Anschluss an die
Eisenbahnlinie, die als Migrationsweg und Vernetzungselement zwischen verschiedenen
Vorkommen dienen kann.
Karte 3 Ausschnitt aus Karte 2 hier: Zauneidechsen-Nachweise;
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5
5.1
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Konfliktermittlung nach § 44 BNatSchG
Allgemeines
Nach § 44 (1) BNatSchG ist es verboten
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzten, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser- und Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung
der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
§ 44 Absatz 5 sieht für bestimmte Fälle Ausnahmen vor (Legalausnahme):
Für nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne
des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind,
gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5.
Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten,
europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach §
54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im
Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere
auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische
Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich
können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
Die Legalausnahme nach § 44 (5) BNatSchG für das Zerstörungsverbot (§ 44 (1) Nr. 3
BNatSchG) und in Verbindung mit diesem bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen auch für
das Tötungsverbot (§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) setzt also voraus, dass die ökologische
Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang
weiterhin gegeben ist.
Das Vorhaben kann zu Beeinträchtigungen und Störungen von Tieren und Pflanzen führen.
Unter die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG fallen bei einer artenschutzrechtlichen
Prüfung bei Vorhaben nach § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG die FFH-Arten des Anhang IV und
die Europäischen Vogelarten.
Hier sind also die Zauneidechse als Art des Anhangs IV der FFH-RL und die nachgewiesenen
Vogelarten zu prüfen.
Dabei ist zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen zu unterscheiden.
Baubedingte Wirkung
- Flächeninanspruchnahme durch Baufelder, Baustraßen, Lager- und Abstellflächen für
Maschinen und Material; dies kann zu einem wenigstens temporären Habitatverlust führen
- akustische und visuelle Störungen, Erschütterungen, Emissionen durch Baustellenbetrieb,
Baufahrzeuge können zu Beunruhigung oder Vertreibung von Individuen führen
- Tötung oder Verletzung insbesondere von Eiern (verschiedener Tiergruppen) und
Jungvögeln durch Maßnahmen während der Brutzeit.
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Anlagebedingte Wirkung
- Flächeninanspruchnahme durch Gebäude und Infrastruktur kann zu dauerhaftem Verlust von
Fortpflanzungs-, Ruhestätten und Nahrungshabitaten führen. Die Beschattung der nördlich
gelegenen Flächen durch die Gebäude stellt für die Zauneidechsen eine Beeinträchtigung dar.
Betriebsbedingte Wirkungen
akustische und visuelle Störungen durch Verkehr, Lärm oder Licht
5.2
Konfliktermittlung für die Zauneidechse
Die Fundorte der Zauneidechse liegen im Westteil der Flurstücke 439 und 440. Flurstück 439
liegt innerhalb des Vorhabengebietes; Flurstück 440 liegt unmittelbar angrenzend.
Ein Verstoß gegen das Tötungs-, Verletzungs- oder Entnahme-Verbot des § 44 (1) Nr. 1
BNatSchG kann bei der Baufeldfreimachung eintreten, da das Vorhabengebiet auch das
Flurstück 439 betrifft, dessen westlicher Abschnitt als Lebensstätte der Zauneidechse ermittelt
wurde (s. Karte 3). Wichtig ist der Zeitpunkt der Baufeldfreimachung, der so gewählt sein
muss, dass weder Eidechsen noch deren Gelege zu Schaden kommen. Der Eingriff muss also
außerhalb der Winterruhe und außerhalb der Fortpflanzungszeit (die Zeit, in der die Eier im
Boden liegen) erfolgen. Es kommen die Monate April und Mai in Frage.
In den verbleibenden Flächen (v.a. Flst.Nr. 440 und die Flächen westlich der Vorhabenfläche)
darf kein Eingriff in die Lebensstätte der Tiere erfolgen. Das bedeutet, dass dort auch keine
Abstellflächen für Baumaschinen oder Lagerflächen bereitgestellt werden dürfen.
Durch eine geeignete Abzäunung muss während der Bauzeit verhindert werden, dass
Zauneidechsen in die Baustelle einwandern und dort zu Tode kommen bzw. ihre Eier ablegen.
Während der ersten Bauphase dürfen die nördlichen Bereiche nicht als Lagerflächen genutzt
werden. Der 2. Bauabschnitt muss zeitlich so angepasst werden, dass die Eigelege der
Zauneidechsen nicht zerstört werden.
Verstöße gegen § 44 (1) Nr. 2 und 3 BNatSchG können eintreten, da ein Teil der Fortpflanzungs- und Ruhestätte entfällt und die Beschattung des Geländes durch das geplante
Gebäude die Eignung der Restfläche (v.a. Flst.Nr. 440) als Sonnplatz und Eiablagestätte
beeinträchtigt. Hier ist als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) Ersatzlebensraum für die Zauneidechse im unmittelbaren Umfeld zu schaffen.
CEF-Maßnahme für die Zauneidechse
Das Hauptvorkommen der Zauneidechse liegt zurzeit im Westen der Flst.Nr. 439 und 440.
Eine Umsiedlung der Zauneidechse kommt nicht in Frage; deshalb wird angestrebt zum Einen
möglichst große Flächen des heutigen Lebensraumes zu erhalten und zum Anderen einen
Ausgleich durch Schaffung alternativer Lebensstätten im Planungsgebiet zu schaffen.
Als Lebensraum für die Zauneidechsen müssen sonnenexponierte Flächen mit Ruderalstrukturen geschaffen werden. Die Maßnahmen können bis an das Grundstück der Bahn heran
durchgeführt werden, da der Weg im Norden rückgebaut wird.
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Hier kommt allerdings nur der nördlichste Teil in Frage, weil im Süden durch die
Gebäudebeschattung spätestens in Bauphase II die Eignung als Lebensraum für die
Zauneidechse verloren geht.
Im äußersten Westen des Flst.Nr. 439 verläuft die Leitungstrasse. Dadurch wird hier die
Anlage von Ausgleichsflächen möglich (siehe Karte 4).
Karte 4 Ausschnitt aus dem Bebauungsplan mit Fokus auf die Ausgleichsfläche für die
Zauneidechse (rotes Oval; Plan-Quelle GERST Ingenieure).
Die westlichen Grünflächen werden als Ersatzlebensraum vorgesehen. Die nordwestlichen
Bereiche, die nicht zum Rangieren der LKW benötigt werden, werden ebenfalls für Maßnahmen vorgesehen, konnten allerdings derzeit im Bebauungsplan nicht dargestellt werden.
Die Flächen sind als private Grünflächen mit Signatur für „Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ und zum „Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ mit „Pflanzgebot“ (pfg3) dargestellt.
Auf Flst.Nr. 440 verläuft der Entwässerungskanal des Gewerbegebietes am Illinger Eck; die
Fläche über dem Kanal muss von Bebauung frei bleiben und steht so Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zur Verfügung.
Vorgesehen ist die Anlage von 3 Steinhaufen in der beschriebenen, besonnten Fläche auf
jeweils einer Grundfläche von ca. 15-20 m². Die Steinschüttungen sollten ca. 1 m tief ins
Erdreich reichen (frostfreie Winterquartiere) und etwa 1 m höher sein als das Bodenprofil.
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Sie sollten nierenförmig sein mit einer Breite von ca. 2 m und einer Länge von ca. 5 bis 10 m.
Die Steine sollten etwa faustgroß sein. Auf der Steinschüttung ist kleinräumig nährstoffarmes
Substrat aufzubringen. Die Grundfläche sollte ca. 15 – 20 m² betragen.
Im Süden jeder Steinschüttung sind mehrere Sandlinsen anzulegen. Sie stellen geeignete,
besonnte Eiablageplätze für die Eidechsen dar, sollten aus Flusssand (unterschiedlicher
Körnung) bestehen und können mit Löß, Lehm oder Mergel gemischt werden. Die
Flächengröße beträgt etwa ein bis zwei m², die Tiefe ca. 70 cm.
Um die Steinschüttung sollte ein Band mit nährstoffarmem Substrat angelegt werden. Auch
dieses Substrat sollte ca. 50 bis 70 cm tief sein und eine Breite von mindestens 5 bis 10 m
haben. Es ist die Entwicklung möglichst nährstoffarmer, steiniger und lückiger Bodenverhältnisse zu gewährleisten sowie die Ansiedlung einer arten- und blütenreichen Krautvegetation.
Im Umfeld des Steinhaufens sind einzelne flache Steine oder Steingruppen gute Sonn- und
Versteckplätze. Unter den Steinen können auch Eier abgelegt werden. Es können Steine aus
der jetzigen Lagerfläche verwendet werden, besser wären allerdings Natursteine.
Zusätzlich soll ein Holzhaufen aus Gehölzschnitt als Unterschlupf aufgehäuft werden.
5.3
Konfliktermittlung für die Vögel
Reviere außerhalb der Eingriffsfläche und Flurstück 440
Diese Reviere werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Zunächst stellt das Vorhabengebiet kein essentielles Nahrungshabitat dar, durch dessen Wegfall die Beeinträchtigung
einer Fortpflanzungsstätte resultieren könnte. Auch eine Störung kann weitgehend ausgeschlossen werden. Einerseits handelt es sich um wenig scheue Arten, die bereits mit den
aktuellen Vorbelastungen (Siedlung, Verkehr, Gewerbebetrieb) zurechtkommen, andererseits
werden sich die zusätzlichen Belastungen durch die Baumaßnahme mit Rücksicht auf die
Anwohner sicher in Grenzen halten (Berücksichtigung des Schutzgutes „Mensch“).
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Flächen außerhalb des Vorhabengebietes mit
Vogelrevieren nicht beansprucht werden, beispielsweise als Baustraße, Lager- und Abstellflächen usw. Diese Einrichtungen (Baustellen-Einrichtung) sollen auf dem Baufeld
stattfinden.
Reviere im Vorhabengebiet/auf unmittelbar angrenzenden Flächen
Innerhalb des Vorhabengebietes auf Flurstück 439 waren im Jahre 2012 Reviere von Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke und Amsel (jeweils 1 Revier) vorhanden, auf dem unmittelbar
nördlich angrenzenden Flurstück 440 wurde jeweils 1 Revier von Goldammer und Grünfink
erfasst. Zur Einhaltung des Tötungsverbots (§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) muss die Baufeldfreimachung im Winterhalbjahr (1. Oktober bis Ende Februar, siehe auch § 43 (2) NatSchG
Baden-Württemberg) erfolgen, wenn keine Eier bzw. Jungvögel in den Nestern liegen. Ein
erhöhtes Tötungs- oder Verletzungsrisiko der adulten Vögel ist nicht zu befürchten.
Verbotstatbestände des § 44 (1) Nr. 3 BNatSchG (Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung
von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) werden für Amsel, Heckenbraunelle und Mönchsgrasmücke durch die Inanspruchnahme des Flurstücks Nr. 439 eintreten.
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Auch für Goldammer und Grünfink ist der Verlust der Fortpflanzungsstätte aufgrund der
unmittelbaren Nähe der Baustelle wenigstens baubedingt zu vermuten.
Hier bietet sich als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) die vorzeitige
Pflanzung einer Feldhecke (mit Bäumen) und einem umgebenden Grünlandsaum im Umfeld
der Maßnahme an. Es könnte beispielsweise der Gehölzbestand auf Flurstück 440 ergänzt und
erweitert (verbreitern) werden, zumal der Weg rückgebaut wird bzw. in Richtung
Leitungstrasse verlegt wird. Es können dann Ausgleichsmaßnahmen bis an die Grenze heran
durchgeführt werden. Die westlichen Grünflächen werden ebenfalls als Ersatzmaßnahmen
vorgesehen. Auf Stellplätze in diesem Bereich wird deshalb verzichtet.
Die Bestandsaufnahmen des Jahres 2012 belegen, dass die genannten Arten durchaus an
diesem Standort leben können. Reviere von Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Grünfink
und Goldammer wurden in Gehölzen unmittelbar an der Bahn nachgewiesen.
5.4
Tagfalter und Heuschrecken
Es wurden keine Arten nachgewiesen, die unter die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG
fallen. Ihre Belange sind daher nicht Gegenstand einer speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung, sondern werden andernorts (Eingriffsregelung) abgearbeitet. Eine Beeinträchtigung
ist auch nicht zu befürchten, sofern die Nachweisorte bau-, anlage- und betriebsbedingt nicht
beeinträchtigt werden.
6.
Fazit
Zur Überprüfung, ob das Bauvorhaben „Nördlich der Gustav-Freytag-Straße“ in Illingen an
der Enz artenschutzrechtlich relevante Belange der Fauna und Flora tangiert, wurden im
Sommer 2012 bei insgesamt 8 Begehungen die Vögel, Tagfalter, Heuschrecken und Reptilien
untersucht. Angesichts der Habitatstrukturen konnten Pflanzenarten des Anhangs IV der FFHRichtlinie bereit im Vorfeld ausgeschlossen werden.
Die Untersuchungen ergaben, dass durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände nach § 44 (1) i.V.m. (5) BNatSchG erfüllt werden. Durch vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen können für die Zauneidechse und für die gehölzbrütenden Vögel
Verbotstatbestände im Vorfeld umgangen werden.
Das Vorhaben ist aus naturschutzrechtlicher Sicht zulässig.
Karlsruhe, den 15.10.2012
Matthias Beck (Dipl.-Biol.)
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Literatur
BRAUN, M., DIETERLEN, F. (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs Band 1
Allgemeiner Teil, Fledermäuse (Chiroptera). Verlag E. Ulmer, 687 S.
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23
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– spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
zum
Schutz
wildlebender
TierBundesartenschutzverordnung (BArtSchV) vom 16.02.2005
VERORDNUNG
und
Pflanzenarten
–
LUBW (HRSG) (2009): Zauneidechse. Bearbeitet von Dr. Michael Waitzmann, Sandra
Schweizer
24
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