energiespeicher - Die Regierung von Niederbayern

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ENERGIESPEICHER
RIEDL
Büro für Landschaftsökologie
Dipl.-Ing. Otto Aßmann
Raumordnungsverfahren
Gutachten
Max-Moser-Str. 6
94130 Obernzell
Tel.: +49 (0)8591 93223
Aß[email protected]
Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere
Erstellt
Büro für Landschaftsökologie
Otto Aßmann
2010/10/26
Geprüft
Büro für Landschaftsökologie
Otto Aßmann
2010/10/26
DKJ/ES-R
Dominik Mayr
2010/10/27
Unternehmen/Abteilung
Vorname Nachname
Freigegeben
Fremdfirmen-Nr.:
Datum
Aufstellungsort:
Bl. von Bl.
+
KKS
Funktion/
Bauwerk
DCC(UAS)
Aggregat/
Raum
Vorzeichen
Vorzeichen
Planart
G
A
Planstatus
Änderungsindex
Gliederungszeichen
Blattnummer
Gliederungszeichen
Nummer
Zählteil
Dokumenttyp
Ersteller
Gliederungszeichen
Vorzeichen
Projekt-Nr.
Gliederungszeichen
Unterlagennummer
SKS
S1 S2 S3
G F0 F1 F2 F3 FN A1 A2 AN A3
* A A A ~ A N N N / A A A A N / A N N N N N / N N / A A A = N N A A A N N A A N N N A & A A A N N N
* J E S - A 0 0 1 - A S S M 1 - B 2 0 0 2 0 - 0 0 - A F -
Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Einreichunterlagen ROV
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Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
Einführung ......................................................................................... 7
1.1. Aufgabenstellung ....................................................................... 7
1.2. Untersuchungsprogramm, Methoden, Datengrundlagen und
Abgrenzung von Untersuchungsräumen ......................................... 8
1.2.1. Untersuchungsprogramm, Methoden und Datengrundlagen .............. 8
1.2.2. Untersuchungsräume ................................................................. 10
Bestand/Bewertung (Ist–Zustand) ........................................................ 12
2.1. Biotope und Schutzgebiete ......................................................... 12
2.1.1. „Schutzwürdige Biotope“, „Gesetzlich geschützte Biotope“ und
„Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen“ ................... 12
2.1.2. Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG) „Donauengtal Erlau bis
Jochenstein“ ............................................................................. 14
2.1.3. Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG) „Donauleiten von Passau bis
Jochenstein“ ............................................................................. 15
2.1.4. FFH-Gebiete („FFH-Richtlinie“) .................................................... 19
2.2. Pflanzen- und Tierwelt ............................................................... 19
2.2.1. Vegetation und Flora.................................................................. 19
2.2.2. Fauna ......................................................................................26
2.2.3. Zusammenfassende Bewertung ................................................... 90
Vorhabensbeschreibung, Wirkfaktoren und mögliche Auswirkungen auf
Ökosysteme, Pflanzen und Tiere ........................................................... 93
Vorbemerkungen ................................................................................ 93
3.1. Vorhabensbeschreibung ............................................................. 93
3.1.1. Speicherstandort ....................................................................... 93
3.1.2. Triebwasserweg und unterirdische Bauwerke ................................. 94
3.1.3. Ein-/Auslaufbauwerk .................................................................. 94
3.1.4. Energietransport ....................................................................... 94
3.1.5. Bauabwicklung und Massentransporte, Bauzeit .............................. 94
3.1.6. Hauptdaten .............................................................................. 95
3.2. Wirkfaktoren ............................................................................ 96
3.3. Mögliche Auswirkungen .............................................................. 97
3.3.1. Auswirkungen auf Biotope und Schutzgebiete ................................ 97
3.3.2. Auswirkungen auf Vegetation und Flora ........................................ 98
3.3.3. Auswirkungen auf die Fauna ..................................................... 101
3.4. Resümee zu den möglichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen
sowie Abschätzung des Handlungsbedarfes ................................. 132
3.4.1. Resümee zu den möglichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen 132
3.4.2. Abschätzung des Handlungsbedarfs ........................................... 133
Integrales Maßnahmenkonzept und verbleibende Erheblichkeit ................ 134
Vorbemerkungen .............................................................................. 134
4.1. Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen .................. 134
4.1.1. Bau ....................................................................................... 134
4.1.2. Anlage ................................................................................... 137
4.1.3. Betrieb .................................................................................. 138
4.2. CEF-Maßnahmen (continued ecological funktionality measures,
„Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“) ...................................... 138
4.3. Eingriffsregelung ..................................................................... 142
4.4. Ausgleichsmaßnahmen ............................................................. 146
4.5. Artenreiche Lebensräume durch Gestaltungsmaßnahmen .............. 148
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
5.
6.
7.
Einreichunterlagen ROV
4.6. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsabschätzung .............................149
Beurteilung der Organismenwanderhilfe (OWH) im terrestrischen Bereich .150
5.1. Betroffene Bestände ................................................................150
5.1.1. „Schutzwürdige Biotope“, „Gesetzlich geschützte Biotope“ und
„Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen“ ..................150
5.1.2. Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG) „Donauleiten von Passau bis
Jochenstein“ ...........................................................................150
5.1.3. Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG) „Donauengtal Erlau bis
Jochenstein“ ...........................................................................151
5.1.4. FFH-Gebiete („FFH-Richtlinie“) ...................................................151
5.1.5. Pflanzen- und Tierwelt ..............................................................151
5.2. Auswirkungen .........................................................................152
5.3. Maßnahmen und verbleibende Erheblichkeit ................................152
Nachsorgephase ...............................................................................153
Zusammenfassung ............................................................................153
Literaturverzeichnis ...........................................................................157
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Projektübersicht ..................................................................................... 7
Abbildung 2:
Projektumgebung ................................................................................... 8
Abbildung 3:
Übersicht über den engeren und erweiterten Untersuchungsraum ................ 10
Abbildung 4:
Amtlich kartierte Biotope, M = 1 : 15000 ................................................. 12
Abbildung 5:
Landschaftsschutzgebiet, M = 1 : 15000 .................................................. 14
Abbildung 6:
Naturschutzgebiet, M = 1 : 15000 ........................................................... 16
Abbildung 7:
Ausgewählte Reptilien: Äskulapnatter und Smaragdeidechse, M = 1 : 15000 . 48
Abbildung 8:
Ausgewählte Reptilien: Mauereidechse, Zauneidechse, Schlingnatter .......... 49
Abbildung 9:
Fundpunkte ausgewählter Tagfalter, M = 1 : 15000 ................................... 60
Abbildung 10: Fundpunkte ausgewählter Nachtfalter, M = 1 : 15000 ............................... 69
Abbildung 11:
Fundpunkte Hirschkäfer, M = 1 : 15000 ................................................. 75
Abbildung 12:
Bereich der Erfassung von Hymenopteren, M = 1 : 30000 ......................... 88
Abbildung 13: Luftbild „Hot Spots“ Das Luftbild zeigt die Hot Spots, an denen besonders viele
Wildbienen gefangen wurden. Gelb sind die die sehr guten Fanggründe
gekennzeichnet, Rot die guten. .............................................................. 89
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Naturnahe Waldgesellschaften im engeren Untersuchungsraum ..................... 20 Tabelle 2: naturnahe Offenlandgesellschaften im engeren Untersuchungsraum............... 21 Tabelle 3: Fledermäuse im engeren und weiteren Untersuchungsraum .......................... 27 Tabelle 4: Fledermäuse im engeren Untersuchungsraum ............................................. 28 Tabelle 5: Fledermäuse im weiteren Untersuchungsraum ............................................ 28 Tabelle 6: Vögel: Donauleiten Jochenstein ................................................................ 39 Tabelle 7: Vögel: Talboden und Donauufer Jochenstein ............................................... 40 Tabelle 8: Vögel: Riedler Mulde ............................................................................... 41 Tabelle 9: Vögel: Erweiterter Untersuchungsraum ...................................................... 41 Tabelle 10: Reptilien im engeren und erweiterten Untersuchungsraum ............................ 44 Tabelle 11: Amphibien im engeren und erweiterten Untersuchungsraum ......................... 51 Tabelle 12: Artennachweise Tagfalter ......................................................................... 57 Tabelle 13: Hochwertige Arten mit RL-Status 0-2, G, R und D,
Tabelle 14: Sonstige Arten der Roten Liste: RL-Status 3, G, R und D,
Tabelle 15: Käferarten der RLB 0, 1, 2 im ER (aktuell und potenziell) ............................. 71 Tabelle 16: Libellen ................................................................................................. 77 Tabelle 17: Heuschrecken ........................................................................................ 79 Tabelle 15: Bewertung des Gesamtgebietes mit definierten Teilräumen
Bundesartenschutzverordnung, FFH-Anhangsarten ...................................... 63 sowie Vorwarnliste V ............................................................................... 65 je Artengruppe ....................................................................................... 91
Beilagenverzeichnis
Beilage 1 Kulisse Ausgleichsfläche
Weitere Berichte
„Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“ (saP)
FFH-Verträglichkeitsabschätzung
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Arbeitsteam
Büro für Landschaftsökologie
•
Koordination und Erstellung des
Fachbeitrages
•
Tiergruppen Vögel, Reptilien und
Amphibien
•
Eingriffsregelung
Dipl.-Ing. Otto Aßmann
Büro Landschaft + Plan ● Passau •
Dipl.-Ing. Thomas Herrmann
Bearbeitung von Vegetation und Flora,
Biotop- und Nutzungstypen
•
Bearbeitung der FFHVerträglichkeitsabschätzung
Büro für angewandte
ökologische Planung
•
Tiergruppen Tagfalter, Heuschrecken,
Libellen
Dipl.-Ing. Harry Lipsky
•
Erstellung der Angaben für eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Dipl.-Biologin Susanne Morgenroth •
Säugetiere
Dipl. Forstwirt Helmut Kolbeck
•
Nachtfalter
Dipl.-Biologe Ralph Braun
•
ausgewählte Hautflügler
Dipl.-Ing (FH) Heinz Bußler
•
Käfer
Dipl.-Biologe Manfred Colling
•
Mollusken
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Einreichunterlagen ROV
1.
Einführung
1.1.
Aufgabenstellung
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Im 1952 vereinbarten Regierungsabkommen der Regierungen der Bundesrepublik
Deutschland, des Freistaates Bayern und der Republik Österreich zur Donaukraftwerk
Jochenstein AG (DKJ) wurde der Bau und die möglichst wirtschaftliche Nutzung der
Kraftwerksanlage Jochenstein an der Grenzstrecke der Donau vereinbart. Zu den im
Regierungsübereinkommen genannten Kraftwerksanlagen zählt auch ein Pumpspeicherwerk, dessen Errichtung bis heute nicht erfolgte.
Durch die derzeit herrschenden Rahmenbedingungen in der Europäischen Energiewirtschaft mit dem Willen, erneuerbare Energieträger nachhaltig in die Energieaufbringung mit einzubeziehen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, die
erzeugte Energie aus volatilen Energieträger (Wind, Photovoltaik) zu speichern,
bedingen eine steigende Nachfrage nach Energiespeichern. Dabei stellen Pumpspeicherkraftwerke aus Wasserkraft derzeit die mit Abstand effizienteste, wirtschaftlichste und nachhaltigste Möglichkeit dar.
Vor diesem Hintergrund plant die Donaukraftwerk Jochenstein AG im Unterwasserbereich des Kraftwerkes Jochenstein die Errichtung eines modernen Pumpspeicherkraftwerkes.
Abbildung 1:
Projektübersicht
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
Das Wasser für die neue Anlage wird der Donau am linken Ufer sowohl entnommen
als auch zurück gegeben. Ein neu errichteter Speichersee, welcher in der "Riedler
Mulde" südwestlich der Ortschaft Gottsdorf und nördlich der Ortschaft Riedl vorgesehen ist, wird als Speichersee verwendet.
Die beiden Wasserkörper werden durch Stollen zu einer Kaverne verbunden, in
welcher die beiden Pumpen und Turbinen aufgestellt sind. Die erzeugte elektrische
Energie wird durch den Zufahrtsstollen und anschließend unterirdisch in die
bestehende Schaltanlage des Kraftwerkes Jochenstein eingespeist. Alle Anlagenteile
des Energiespeichers Riedl befinden sich auf deutschem Staatsgebiet.
Speichersee
Ein-/Auslaufbereich
KW Jochenstein
Abbildung 2:
Donau
Projektumgebung
Aufgrund der Raumbedeutsamkeit des gegenständlichen Vorhabens „Energiespeicher
Riedl“ ist ein Raumordnungsverfahren (ROV) nach dem Raumordnungsgesetz (ROG)
durchzuführen. Grundlage für die Ausarbeitung der Unterlagen für das ROV bildete
ein Scopingtermin, welcher am 18.03.2010 bei der Regierung von Niederbayern
stattgefunden hat. Dabei wurden die spezifischen Anforderungen an die verschiedenen zu untersuchenden Fachbereiche grundlegend festgelegt.
Der gegenständliche Fachbereich ist Teil der Antragsunterlagen für das ROV. Darin
werden die Auswirkungen des Vorhabens auf Basis des derzeitigen Planstandes
beurteilt.
1.2.
Untersuchungsprogramm, Methoden, Datengrundlagen und
Abgrenzung von Untersuchungsräumen
1.2.1.
Untersuchungsprogramm, Methoden und Datengrundlagen
Laut Scopingtermin zum ROV am 18.03.2010 bei der Regierung von Niederbayern
wird von den Fachstellen des Naturschutzes gefordert:
„Eine Prognose zur Verträglichkeit mit den Natura 2000-Projekten und den
FFH-Gebiete werde erwartet. Der Artenschutz müsse nach nationalem und
EU-Recht in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) abgehandelt werden. Zusätzlich zu den vorhandenen ökologischen Daten werden
noch aktuelle Kartierungen durchzuführen sein. Dies gilt insbesondere für
die indikatorisch bedeutenden Arten der Tag- und Nachtfalterfauna sowie
die Arten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie sowie die national
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
besonders und streng geschützten Arten. Die Kartierungen werden einen
Zeitrahmen von April bis September 2010 erfordern. Sie sind zwingend
notwendig für Aussagen über die Ausgleichs- und Ersatzregelungen und für
die Abhandlung des Artenschutzrechts.
Es sollte möglichst in die drei Stufen Bau, Anlage und Betrieb unterschieden werden. Nach Aussage der Fachstelle des Naturschutzes ist die
Eingriffsregelung zu thematisieren und abzuhandeln. Hierbei ist zu differenzieren zwischen bau-, anlagen- und betriebsbedingten Einwirkungen auf
Natur und Landschaft.“
„Herr Sperling forderte, dass nicht nur eine Ausgleichsfläche veranschlagt
werden sollte, sondern mehrere, um beim Wegfall einer Fläche, noch
andere Möglichkeiten zur Verfügung zu haben.“
In der Vegetationsperiode 2010 erfolgte eine umfassende Untersuchung von
Vegetation, Flora und Fauna. Die Untersuchungen sind zu folgenden Teilbereichen in
einem definierten engeren und erweiterten Untersuchungsraum durchgeführt
worden:
Engerer Untersuchungsraum
Flächendeckend
▪
Vegetation und Flora
▪
Säugetiere
▪
Vögel
▪
Reptilien
▪
Amphibien
▪
Tagfalter
▪
Heuschrecken
▪
Libellen
Probeflächen, -stellen, -strecken
▪
Käfer
▪
Mollusken
▪
Wildbienen
Erweiterter Untersuchungsraum
Selektiv, Flächen- bzw. Objektauswahl
▪
Vegetation und Flora
▪
Säugetiere (Befragung)
▪
Vögel
▪
Reptilien
▪
Amphibien
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
Die Untersuchungsmethoden werden im Text bei den einzelnen „Gruppen“ jeweils
den Ergebnissen zum Bestand vorangestellt.
Vorhandene Datengrundlagen
Es erfolgte eine Sichtung vorhandener, allgemein verfügbarer und relevanter Daten:
▪
Ergebnisse von Arten- und Biotopkartierungen und -beschreibungen
▪
Gebietsbeschreibungen mit Naturschutzrelevanz
▪
Nutzungskartierungen
▪
Vorhandene
Studien
und
Publikationen
Biotopschutzprogramm Landkreis Passau)
▪
Daten zu ausgewiesenen Schutzgebieten (z. B. Zustandserfassung und
Pflege- und Entwicklungsplan zum NSG „Donauleiten von Passau bis
Jochenstein“)
1.2.2.
(z. B.
Arten-
und
Untersuchungsräume
Für die Untersuchungen wurden ein engerer und ein erweiterter Untersuchungsraum
definiert. Die Untersuchungsräume erstrecken sich über Bayern und Oberösterreich.
Abbildung 3:
Übersicht über den engeren und erweiterten Untersuchungsraum
(Bayern und Oberösterreich)
Herleitung und Definition engerer Untersuchungsraum
Der engere Untersuchungsraum umfasst die Eingriffsbereiche und die nähere
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Umgebung, in der noch unmittelbare Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Im
engeren Untersuchungsraum finden Kartierungen mit höherer Intensität und
Frequenz statt, um fundierte Grundlagen zur Eingriffsbeurteilung besonders in den
Eingriffsbereichen zu erhalten.
Herleitung und Definition erweiterter Untersuchungsraum
Der weitere Untersuchungsraum dient zu Erfassung der Populationen von Arten mit
größerem Arealanspruch, als Referenzraum für vergleichende Einschätzungen und ist
somit zum einen als Datengrundlage bei der Beurteilung von Populationen von Tieren
zur Eingriffsbeurteilung und zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nötig, zum
anderen soll ein Überblick zur Planung von Ausgleichsmaßnahmen geschaffen
werden. Im erweiterten Untersuchungsraum erfolgt die Kartierung mit geringerer
Intensität (weniger Begehungen, pauschale Arterfassungen und mit einem höheren
Anteil an Datenrecherchen).
Beschreibung
Der engere Untersuchungsraum besteht hauptsächlich aus der naturräumlichen
Untereinheit „408-G Donauengtal“ in der Südhälfte und der naturräumlichen
Untereinheit „409-A Hauzenberger Bergland“ in der Nordhälfte. Ein kleiner Keil der
naturräumlichen Untereinheit „408-C Ilz-Erlau-Hügelland“ schiebt sich von Westen
her dazwischen.
Im weiteren Untersuchungsraum nimmt die naturräumliche Untereinheit „408-C IlzErlau-Hügelland“ weitaus größeren Raum ein zwischen der naturräumlichen
Untereinheit „408-G Donauengtal“ im Süden und der naturräumlichen Untereinheit
„409-A Hauzenberger Bergland“ im Norden.
In Österreich liegt der Untersuchungsraum in der naturräumlichen Einheit „Nördliches
Granit- und Gneishochland“ und in der naturräumlichen Untereinheit „Südliche
Böhmerwaldausläufer“ und „Donauschlucht und Nebentäler“.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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2.
Bestand/Bewertung (Ist–Zustand)
2.1.
Biotope und Schutzgebiete
2.1.1.
„Schutzwürdige Biotope“, „Gesetzlich geschützte Biotope“ und
„Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen“
2.1.1.1. Schutzwürdige Biotope
„Schutzwürdige Biotope“ im Sinne der „Bayerischen Biotopkartierung“ sind nicht direkt
gesetzlich geschützt. Sie können jedoch fallweise Biotopverbundbestandteile für das
Fachkonzept des Arten- und Biotopschutzprogrammes sein. Sie tragen damit zum Ziel
bei, auf mindestens 10 v. H. der Landesfläche ein Netz verbundener Biotope einzurichten (§ 21 BNatSchG Biotopverbund; Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern).
Abbildung 4:
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Amtlich kartierte Biotope, M = 1 : 15000
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
In diesem Sinne werden folgende schutzwürdige Biotope im
Artenschutzprogramm (ABSP) Landkreis Passau aufgeführt:
▪
Biotop B 16 auf TK 7448; Bach südwestlich Gottsdorf (Aubach)
„Regional bedeutsam; 4,22 ha; Bach mit Begleitvegetation (Gewässerbegleitgehölz);
bewertungsrelevant ist der Verbund mit den Jochensteiner Hängen;
Teilbestand ist § 30 BNatSchG“
▪
Biotop B 19 auf TK 7448; Bach entlang der Staatsgrenze nordöstlich Riedl
(Dandlbach)
„Regional bedeutsam; 1,2 ha; Bach mit Begleitvegetation; Gewässerbegleitgehölz“;
bewertungsrelevant ist der Verbund mit den Jochensteiner Hängen
▪
Biotop C 397 auf TK 7448; Donautal unterhalb Jochenstein;
„Landesweit bedeutsam; 14,23 ha; Donauaue; unzerschnittener Talraum, ungestörte
Lebensraumabfolge von der landesweit bedeutsamen Donauleiten“
Zum Verbund hinzuzurechnen ist:
▪
Biotop B 17 auf TK 7448; Feldgehölz-Hecken-Komplex mit Altgrasflur nordwestlich Riedl
„Lokal bedeutsam, 1,66 ha“; nach unseren Kenntnissen gibt es hier Schlingnatter,
Zauneidechse und Äskulapnatter; es besteht daher eine höhere Wertigkeit.
In der Biotopkartierung enthalten ist auch der gesamte Hang der Donauleiten, der
aber als NSG gesondert behandelt wird (s. Pkt. 2.1.3). Biotop „B 448.2, TK 7448
Donau von Grünau bis Jochenstein; regional bedeutsam 69,79 ha; Fluss mit
Begleitvegetation; durch Stauhaltung stark beeinträchtigter Donauabschnitt“ ist mit
Vorkommen von Äskulapnatter, Schlingnatter und Smaragdeidechse hoch bedeutsam
für den Artenschutz.
2.1.1.2. Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG)
Der größte Teil der aufgeführten Biotope sind „gesetzlich geschützte Biotope“ nach
§ 30 BNatSchG.
2.1.1.3. Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen (§ 39
BNatSchG)
Der Schutz bezieht sich hier auf ein Verbot der Rodung von Hecken, Feldgehölzen
oder Gebüschen und auf einen befristeten Stock-Hieb von 30. September bis 1. März.
Dieses und andere hier nicht relevante Verbote würden z. B. Biotopflächen und
andere Gehölzbestände nordwestlich Riedl betreffen.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
2.1.2.
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Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG) „Donauengtal Erlau bis
Jochenstein“
2.1.2.1. In der Übersicht
Zahlen, Daten, Fakten:
▪
Verordnung vom 29.05.1996
▪
Gebietsgröße: 660 ha
▪
Im Bereich des geplanten Vorhabens sind LSG:
der obere, bewaldete Hang
der Talboden außerhalb des Ortbereiches Jochenstein
▪
Naturraum Donauengtal
bereiche, Talböden)
Abbildung 5:
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mit
unterschiedlichen
Untereinheiten
(Hang-
Landschaftsschutzgebiet, M = 1 : 15000
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
2.1.2.2. Schutzzweck, Bedeutung
Unter dem aufgeführten Schutzzweck sind drei Punkte hervorzuheben:
▪
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Donautales mit seinen Auensäumen,
Steilhängen (Leiten), Dobeln und Seitentälern zu bewahren,
▪
die Erholungsfunktion zu sichern, soweit es dem Schutz des Naturhaushaltes, der Lebensgemeinschaften und des Landschaftsbildes nicht
entgegensteht,
▪
eine Schutzzone für das bestehende Naturschutzgebiet „Donauleiten von
Passau bis Jochenstein“ zu bilden.
Das LSG stellt auch Lebensräume eines Teils der Arten des NSG und FFH-Gebietes
dar. Im Hinblick auf den Erhaltungszustand lokaler Populationen streng geschützter
Arten hat das LSG eine nationale Bedeutung.
2.1.3.
Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG) „Donauleiten von Passau bis
Jochenstein“
2.1.3.1. In der Übersicht
Zahlen, Daten, Fakten:
▪
Verordnung vom 05.08.1986 (RABL Nr. 16/14.08.1986)
▪
Gebietsgröße: 401 ha
▪
Sechs Gebietsteile zwischen Passau und Staatsgrenze
▪
Größter Gebietsteil „Jochenstein“ mit 262 Hektar (siehe Ausschnitt in
Abbildung 5)
▪
Naturraum: „Passauer Donauengtal“ mit größtenteils südexponierten Steilhängen
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Abbildung 6:
Einreichunterlagen ROV
Naturschutzgebiet, M = 1 : 15000
2.1.3.2. Bedeutung
▪
Besondere geomorphologische und klimatische Bedingungen (wärmebegünstigtes Durchbruchstal mit trocken-warmen Silikatstandorten am Rand
des montanen bis subalpinen Naturraumes Bayerischer Wald);
▪
besondere arealgeographische Situation aus naturhistorischer und gegenwärtiger Sicht (Lage im Donautal als eine wichtige ost-west-gerichtete
Wander- und Ausbreitungslinie, Verquickung von westlichen, östlichen und
südlichen Floren- und Faunenelementen);
▪
wiederkehrende Abfolge störungsarmer Lebensräume (Wälder verschiedener
Ausprägung, unzugängliche Felsbereiche) von geringer Nutzungsintensität in
verhältnismäßig großer räumlicher Ausdehnung.
Seite 16 von 165
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Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Ähnliche Bedingungen (Leitenhänge aus Silikatgestein in wärmebegünstigter Lage,
Nebeneinander von naturnahen Laubmischwäldern und Fels- und Saumbereichen)
herrschen in Bayern nur an wenigen Stellen. Zwar findet man vergleichbare Lebensraumsituationen z. B. im flussaufwärts gelegenen Donauengtal bei Vilshofen oder am
Regen zwischen Roding und Nittenau, jedoch nur in weitaus geringerer Ausdehnung
und Komplexität, so dass sie nicht an die Biotop- und Artenausstattung der Passauer
Donauleiten heranreichen.
Die besonderen natürlichen Voraussetzungen des Schutzgebietes beinhalten darüberhinaus
▪
eine weite meso- bzw. mikroklimatische Amplitude von trocken-heißen Felsbereichen bis feucht-kühlen Bachschluchten;
▪
ein weites Spektrum an verschiedenartigen Lebensräumen mit z. T. ausgeprägten Übergangsbereichen (Ökotonen);
▪
einen erheblichen Flächenanteil an Sonderstandorten (u. a. trocken-warme
Felsbereiche, Blockhalden, Bachschluchten).
Daraus resultiert eine bezüglich der Artenausstattung des Gebietes für Mitteleuropa
außergewöhnliche biologische Vielfalt, die sich durch folgende Faktoren auszeichnet:
▪
großen Artenreichtum;
▪
außergewöhnliche Artenzusammensetzung innerhalb einzelner Tierklassen
(z. B. Reptilien, Heuschrecken, Mollusken) und in den Lebensgemeinschaften;
▪
arealgeographische Relikt- und Randvorkommen (z. B. Äskulapnatter,
Smaragdeidechse, Alpen-Strauchschrecke, Alpenveilchen, Michelis-Segge);
▪
weitere stark isolierte Artenstützpunkte (z. B. Schwarzer Streifenfarn);
▪
hohen Anteil an seltenen und gefährdeten Arten;
▪
artenreichsten Reptilienlebensraum Deutschlands;
▪
einziges gemeinsames Vorkommen von Smaragdeidechse und Äskulapnatter
in Deutschland.
Die besonderen Reptilienvorkommen
Smaragdeidechse (Lacerta viridis) und Äskulapnatter (Zamenis longissimus) sind
die Reptilienarten, derentwegen vorrangig am alt bekannten „Fundort Passau“ ein
Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde. Beide Arten sind in Deutschland und Bayern
„vom Aussterben bedroht“ (Rote Liste 1). Als Arten von Anhang IV sind sie in
Deutschland „streng geschützt“.
Im NSG kommen weitere fünf Reptilienarten vor. Unter diesen sind Schlingnatter
(Coronella austriaca) und Zauneidechse (Lacerta agilis) ebenfalls „streng geschützt“.
In der Verordnung (VO) des NSG sind die Reptilien beim „Schutzzweck“ in
allgemeiner Form berücksichtigt, so in:
▪
§ 3, 3 „ ... die vorhandenen Tier-und Pflanzenarten, insbesondere die
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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seltenen und geschützten Reptilienarten sind in ihren charakteristischen
Lebensgemeinschaften zu bewahren.“
▪
§ 3, 4 „...die Waldränder als notwendigen Lebensraum für Reptilienarten zu
erhalten und zu entwickeln.“
▪
Neben allgemeinen und üblichen Verboten in § 4 (2) 2 ist es verboten, einen
Streifen von je 20 m Breite beiderseitig der südseitigen Waldränder abseits
der öffentlichen oder privaten Straßen oder Wege oder die unbewaldeten
Steilhänge in der Zeit vom 1. Mai bis 31. August zu betreten; dies gilt nicht
für den Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte.
Smaragdeidechse und Äskulapnatter haben im Gebietsteil Jochenstein Schwerpunktvorkommen. Für beide Arten bestehen im Bereich zwischen „Dolomitenstraße“ und
Staatsgrenze teils günstige Habitatverhältnisse, teils haben sich diese durch intensive
landwirtschaftliche Nutzung am Talboden verschlechtert, da die Tiere vor allem auch
in den Waldrandzonen leben.
Weitere relevante Artvorkommen und Lebensräume
Das NSG weist eine große Anzahl weiterer besonderer Artvorkommen aus.
Im Gebietsteil Jochenstein sind hervorzuheben der Schwarze Bär (Arctia villica) und
der Fetthennenbläuling (Scolitantides orion). Beide Schmetterlingsarten sind in der
BRD und in Bayern „vom Aussterben bedroht“ (Rote Liste 1).
Daneben kommt z. B. der Hirschkäfer (Lucanus cervus), in der BRD „stark
gefährdet“ in einem guten Bestand vor.
Besondere Lebensräume und Lebensgemeinschaften
Im Gebietsteil Jochenstein kommen verschiedenste, z. T. landesweit seltene und
gefährdete Vegetationsbestände und Lebensräume vor.
Es sind dies:
▪
Trocken-warmer Eichenwald
▪
Eichen-Hainbuchenwälder
▪
Buchenwälder
▪
Ahorn-Eschenwälder
▪
Bach-Eschenwälder
▪
Verschiedene Vorwaldgesellschaften
▪
Vegetationsmosaike der Felsbereiche
▪
Natürliche waldfreie Steinhalden
Insgesamt ist der Gebietsteil Jochenstein mit der höchsten Biotopdiversität innerhalb
des NSG ausgestattet. Der größte Teil der Vegetationsbestände stellt auch „Lebensraumtypen“ der FFH-Richtlinie dar. Der Gebietsteil ist bisher durch eine relative
Störungsarmut gekennzeichnet. So verläuft z. B. nicht unmittelbar am Hangfuß eine
stark befahrene Bundesstraße wie zwischen Obernzell und Passau.
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2.1.4.
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
FFH-Gebiete („FFH-Richtlinie“)
Durch das Vorhaben sind zwei FFH-Gebiete betroffen.
Es sind dies:
▪
FFH-Gebiet 7447-371 „Donau von Kachlet bis Jochenstein mit Inn- und
Ilzmündung“
▪
FFH-Gebiet 7446-301 „Donauleiten von Passau bis Jochenstein“
Für beide FFH-Gebiete wurde eine Verträglichkeitsabschätzung vorgenommen (siehe
Beilage 2). Darin werden der Bestand und die Erhaltungsziele dargestellt sowie die
Veträglichkeit mit dem Vorhaben abgeschätzt.
2.2.
Pflanzen- und Tierwelt
2.2.1.
Vegetation und Flora
2.2.1.1. Vegetation
Datengrundlagen
Engerer Untersuchungsraum (ER)
Die Beschreibung der Vegetation des engeren Untersuchungsgebiets erfolgt auf
Grundlage einer im Rahmen des Vorhabens durchgeführten Vegetationskartierung in
der Zeit von Mai bis August 2010. Die pflanzensoziologische Kartierung erfolgte vor
allem bei den Wäldern auf der Grundlage (Kartierschlüssel) der vorliegenden Arbeiten
zu den Donauleiten zwischen Passau und Jochenstein (HERRMANN in AßMANN 1990),
ergänzt durch die Aufnahmen der Wälder im Bereich der Halser Ilzschleifen
(HERRMANN in AßMANN 1999). Somit konnte 2010 ohne Vorlauf (Erstellung pflanzensoziologischer Aufnahmen, Verarbeitung zu Tabellen und schließlich Kartierschlüssel)
mit der eigentlichen Kartierung begonnen werden. Die Arbeiten wurden von C. Berger
und Th. Herrmann ausgeführt.
Die Kartierung erfolgte flächendeckend im Maßstab = 1 : 5000 auf Luftbildern. Im
Bereich naturnaher Wälder wurde durchgängig auf der Ebene der Subassoziationen
kartiert, teilweise Varianten. Dadurch können standörtliche Ansprüche bestmöglich
angesprochen werden, was wiederum eine klare Ansprache projektspezifischer
Empfindlichkeiten und Darstellung möglicher Auswirkungen ermöglicht.
Erweiterter Untersuchungsraum (WR)
Für das weitere Untersuchungsgebiet wurde eine einfache Nutzungs-/Biotopkartierung durchgeführt. Neben einer eigenen Übersichtskartierung wurden dazu v. a.
vorhandene Unterlagen und Luftbilder herangezogen. Die Darstellung erfolgt im
Maßstab = 1 : 10000. In die Übersichtskartierung wird die Vegetationskarte für das
engere Untersuchungsgebiet in vereinfachter Form (geringerer Differenzierungsgrad)
eingesetzt.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Bestandsübersicht
Im Gebiet sind vor allem die Wälder der Donauleiten von Bedeutung. Derzeit finden
sich innerhalb des engeren Untersuchungsgebietes (Anteil Bayern und Österreich) ca.
172 ha naturnahe Wälder und Gebüsche v. a. auf den Donauleiten, in sehr geringen
Anteilen auch entlang des Donauufers bzw. im Bereich des Talbodens sowie auf der
Hochfläche. Gemeinsam mit ca. 95 ha Forstbeständen, Vorwäldern und Schlagfluren
finden sich im untersuchten Gebiet rund 267 ha Waldfläche.
Ginster-Heiden, Felsfluren, Hochstaudenfluren, Saumgesellschaften und Magerrasen
nehmen mit ca. 3,8 ha eine eher geringe Fläche ein, hier spielen die Böschungen der
Straße Jochenstein/Gottsdorf im Bereich der Donauleiten (PA52, „Dolomitenstraße“)
eine große Rolle.
Erheblichen Anteil haben aber noch landwirtschaftliche Flächen, Grünländer
verschiedener Intensität mit ca. 187 ha sowie Ackerflächen mit ca. 70 ha.
Von besonderem naturschutzfachlichem Interesse sind die naturnahen Wälder des
Gebietes, die die hier potenziell vorkommenden Waldgesellschaften nach wie vor
weitgehend vollständig wiedergeben dürften, ergänzt durch einige zwar nutzungsbedingte, aber doch naturnahe Gesellschaften unter den Eichen-Hainbuchenwäldern.
Folgende Tabelle gibt hierzu einen Überblick:
Tabelle 1:
Naturnahe Waldgesellschaften im engeren Untersuchungsraum
Gesellschaft
Xerotherme Eichenwälder felsiger Standorte:
Fläche in ha
FFH-RL
Rote Liste
Anhang I
Deutschland
3,5
3
Luzulo-Quercetum petraeae
Waldlabkraut-Hainbuchenwälder:
40,8
X
3
Galio sylvatici-Carpinetum betuli tilietosum
13,5
Prioritär
3
Hainsimsen-Buchenwälder: Luzulo-Fagetum
81,0
X
3
9,9
X
-
16,6
Prioritär
V/-
12,8
Prioritär
3
4,5
Prioritär
3
1,4
Prioritär
2
Galio sylvatici-Carpinetum betuli, Subass.
Luzuletosum und aseretosum
Waldmeister-Buchenwälder:
Hordelymo-Fagetum
Schlucht- und Hangmischwälder:
Fraxino-Aceretum pseudoplatani, Aceri Tilietum
Bach-Eschenwälder der Leiten:
Carici remotae-Fraxinetum
Bachufer-Erlenwälder, vorw. Hochfläche:
Stellario nemori-Alnetum glutinosae
Silberweiden-Auwälder des Donauufers:
Salicetum albae
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Für den vegetationskundlichen Charakter des Gebiets sind außerdem aber auch eine
Reihe von Offenlandgesellschaften von Bedeutung, die teilweise als natürlich gehölzfreie Bestände im Bereich der Felskomplexe vorkommen, teilweise Ergebnis
extensiver Nutzungen sind.
Auch hierzu gibt eine Tabelle einen Überblick (nur wichtigste Gesellschaften):
Tabelle 2:
naturnahe Offenlandgesellschaften im engeren Untersuchungsraum
Gesellschaft
Fläche in ha
FFH-RL
Rote Liste
Anhang I
Deutschland
1,3
x
2
0,15
X
2
Heide-Gesellschaften
Genisto germanicae-Callunetum
Vaccinio-Callunetum
Felsband-Gesellschaften
Diantho-Festucetum pallentis
Teucrio-Polygonatetum odorati
0,05
3
0,2
V
Magerrasen, Extensivwiesen
Viscario-Avenetum pratensis (Silene viscaria-
0,3
X
3
1
x
3
Helictotrichon pratense-Ges.)
Arrhenateretum salvietosum
Die aufgeführten Felsband-Gesellschaften kommen ausschließlich im Umfeld naturnaher Felsbereiche inmitten der Leiten vor, wo sich auch naturnahe Vorkommen der
Heide-Gesellschaften finden. Heide-Gesellschaften haben flächenmäßig aber ihren
Schwerpunkt an den Böschungen der „Dolomitenstraße“.
Magerrasen sind ausgesprochen selten geworden (ein Bestand im Grenzbereich beim
„Leitenhof“), Salbei-Glatthaferwiesen – die im Gebiet vielfach in den letzten Jahrzehnten
aus Magerrasen hervorgegangen sind und hier verschiedentlich noch Relikte enthalten –
finden sich verinselt entlang des Waldrands am Fuß der Donauleiten sowie – die
wertvollste Fläche – entlang des Donauradwegs zwischen Jochenstein und Kläranlage.
Besonders zu erwähnen sind die natürlicherweise gehölzfreien Blockhalden, die nur
mit Moosen und Flechten bewachsen sind.
In den landwirtschaftlich genutzten Grünländern finden sich in Einzelfällen noch
artenreichere Bestände, so dass immerhin auf 1,5 ha noch Übergänge zu Magerrasen
festgestellt werden konnten, 4,2 ha noch den Glatthaferwiesen zugeordnet wurden und
ca. 1,5 ha noch als extensiv genutztes Grünland (teilweise allerdings aktuell brachliegend) kartiert wurden. Auch unter den intensiv genutzten Grünländern gibt es noch
artenreichere Flächen (ca. 2,5 ha). Bei Weitem überwiegend handelt es sich bei den
Grünländern aber um intensiv genutzte, z. T. extrem artenarme Bestände (150 ha).
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Feuchtgrünländer (Waldsimsen-Bestände, Calthion-Bestände i. w. S. sowie Fragmente einer Fadenbinsen-Wiese) sind dagegen extrem selten. Insgesamt wurden hier
ca. 2,5 ha zugeordnet, die vor allem entlang des Aubachs oberhalb der Fischweiher
sowie entlang des Bachs bei Gottsdorf (oberhalb Kläranlage) liegen. Oberhalb der
Fischweiher finden sich vielfältige Komplexe mit Fragmenten von Feuchtgebüschen
(Grauweidengebüsche, Wasserschneeball-Gebüsche).
Im Verlandungsbereich des kleineren der beiden Fischweiher wächst außerdem ein
Carex rostrata-Bestand. Derartige Bestände wachsen nur unter relativ nährstoffarmen Bedingungen (oligotroph bis mesotroph) und müssen unter heutigen Verhältnissen als Relikt gelten, eine Neuentstehung ist unwahrscheinlich (im weiteren
Landkreis selten, z. B. Kollnbergmühlweiher). Dem Vorkommen der deutschlandweit
gefährdeten Gesellschaft kommt daher besondere Bedeutung zu.
Bewertung
Es wurde schon darauf hingewiesen, dass die Ausstattung des Gebietes mit Waldgesellschaften noch nahezu vollständig sein dürfte. Gegenüber den natürlicherweise
vorkommenden Waldgesellschaften der Leiten (v. a. die verschiedenen Buchenwälder, Schluchtwälder, Quell- bzw. Bach-Eschenwälder sowie die Waldkomplexe der
Felsbereiche) finden sich außerdem mit erheblichem Anteil Eichen-Hainbuchenwälder,
die durch die traditionelle niederwaldartige Nutzung der Leiten gefördert wurden.
Natürlicherweise dürften sich derartige Wälder auf schmale Bänder im Bereich von
Felskomplexen beschränkt haben.
Von erheblicher Bedeutung ist außerdem, dass sämtliche Waldgesellschaften in vielfältigen, standörtlich bedingten Ausbildungen vorkommen und so das volle Spektrum
(innerhalb des geografisch definierten Rahmens) der einzelnen Gesellschaften
repräsentiert ist. Auch finden sich die charakteristischen Zonierungen, etwa in Hangrichtung oder quer zum Hang, wo sich felsige Kuppen bzw. Rücken mit Einschnitten
bzw. Rinnen abwechseln, ergänzt durch von Steinschutt geprägten Standorten.
Unter diesem Gesichtspunkt sind auch die Wälder der Hochfläche als wichtige
Ergänzung anzusehen. Durch die doch beachtliche Höhenerstreckung der Leiten
deuten sich bereits im Bereich der Hangoberkanten höhenbedingte Differenzierungen
an, die dann in den teilweise naturnahen und strukturreichen Wäldern der Hochfläche
um Gottsdorf noch deutlicher werden (Tannen; insgesamt dort z. T. überraschend
alte Waldbestände in typischer Plenterstruktur).
Fakt ist der schlechte Zustand von Wäldern des Talbodens, wobei sich gerade im
Unterwasser der Staustufe Jochenstein (Stauwurzel des Stauraums Aschach) grundsätzlich die besten Entwicklungsmöglichkeiten ergeben würden. Dies betrifft v. a.
Wälder der unmittelbar im Uferbereich, nahe am Wasser gelegenen Weichholzauen,
die letztendlich im Stauraum nur in der Stauwurzel noch bestehen können.
Potenzielle Standorte der Hartholzaue sind durchweg landwirtschaftlich genutzt.
Die Wälder des Donauengtals zwischen Hofkirchen (Bayern) und Aschach sind in
keinem Talabschnitt identisch mit jenen eines anderen Talabschnitts. Unterschiedliche Höhen der Talleiten, unterschiedliche Expositionen je nach örtlichem Talverlauf
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
sowie der deutliche Wechsel des örtlichen Klimas von West nach Ost bedingen
deutliche Abwandlungen bei Vegetation und Flora. Die Wälder der Donauleiten sind
somit in longitudinaler Richtung als Kontinuum aufzufassen, in dem jeder Abschnitt
für die Gesamtheit des Donautals unverzichtbar ist.
Artenreiche, extensiv genutzte Wiesenbestände finden sich entlang des Waldrands am
Fuß der Leiten in kleinsten Resten, die aber derzeit noch einen genetischen Verbund
bilden. Ein weiterer wichtiger Bestand des Talbodens findet sich auf der Böschung des
Donauradwegs zwischen Jochenstein und Kläranlage, zweifellos die größte Einzelfläche
im bayerischen Bereich. Unmittelbar hinter der Mündung des Dandlbaches findet sich
auf österreichischem Gebiet eine weitere große Salbei-Glatthaferwiese. Sämtliche
Flächen sind von größter Bedeutung für die Erhaltung der Vernetzung von Trockenstandorten in Längsrichtung des Donautals am linken Talrand.
Aus dem Gesagten wird die Bedeutung der Vegetation des Untersuchungsgebietes
bereits deutlich. In den obigen Tabellen wurde außerdem der Status der naturnahen
Gesellschaften des Gebietes in der Roten Liste der Pflanzengesellschaften
Deutschlands (RENNWALD 2000) sowie die Nennung in Anhang I der FFH-RL angeführt.
Nahezu sämtliche angeführten Waldgesellschaften gelten deutschlandweit als
„gefährdet“ (3), Silberweidenauen als „stark gefährdet“ (2). Da Silberweidenauen
außerdem als prioritärer Lebensraumtyp (LRT) der FFH-RL gelten, muss auch einem
noch vorhandenen Entwicklungspotenzial besondere Beachtung geschenkt werden.
Unter den Offenlandgesellschaften fallen die deutschlandweit „stark gefährdeten“
Heide-Gesellschaften auf. Damit gewinnen die Straßenböschungen der Dolomitenstraße besondere vegetationskundliche Bedeutung.
Insgesamt stellt sich die Vegetation des Gebiets damit als vollwertiger Teil der
landesweit bedeutsamen Donauleiten dar. Besondere Bedeutung und damit auch eine
besondere Stellung im Donautal zwischen Passau und Aschach bekommt der Abschnitt durch einen noch erkennbaren Anteil an artenreichen gehölzfreien Trockenlebensräumen sowie durch die Lage an der Stauwurzel des Stauraums Aschach, was
das standörtliche Potenzial naturnaher Auen mit sich bringt.
Der Feuchtkomplex der Riedler Mulde enthält ebenfalls eine Reihe gefährdeter
Gesellschaften, wenngleich manches hier unter dem direkten Einfluss landwirtschaftlicher Nutzung nur mehr als Fragment anzusprechen ist. Trotzdem sind derartige Feuchtkomplexe auf der weiteren Hochfläche selten und finden sich erst im
Hauzenberg-Wegscheider Gebiet in besserer Ausprägung.
2.2.1.2. Flora
Datengrundlagen
Engerer Untersuchungsraum (ER)
Im engeren Untersuchungsraum wurden naturschutzrelevante Pflanzensippen punktscharf und unter Angabe der Menge (Schätzung in einer sechsteiligen Skala nach
ZAHLHEIMER) flächendeckend erfasst.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Die Kartierung erfolgte in mehreren Durchgängen ab März kontinuierlich. Da das
Gebiet Anteile in Bayern und Oberösterreich hat, wurden Sippen sowohl der Roten
Listen Bayerns (SCHEUERER & AHLMER 2002) und Niederbayerns (ZAHLHEIMER 2000) als
auch Oberösterreichs (HOHLA et al. 2009) berücksichtigt.
Die Kartierung erfolgte auf Luftbildern im Maßstab = 1 : 5000. Die Geländerarbeiten
wurden durch C. Berger und Th. Herrmann durchgeführt.
Neben den so bearbeiteten Gefäßpflanzen wurden außerdem Moose in ausgewählten
Bereichen der Donauleiten bearbeitet. Diese Bearbeitung erfolgte durch U. Teuber
(Regensburg).
Erweiterter Untersuchungsraum (WR)
Für das weitere Untersuchungsgebiet wurden nur ausnahmsweise eigene Kartierungen durchgeführt. Im Wesentlichen wird hier auf vorhandene Daten aus dem Pflegeund Entwicklungsplan zu den Donauleiten (AßMANN 1990) sowie der aktuellen Biotopkartierung zurückgegriffen.
Eigene Begehungen erfolgten aber zum einen stichpunktartig in bekannt wichtigen
Landschaftsteilen (Kohlbachtal) sowie in den Bereichen, die mittlerweile als mögliche
Ausgleichsflächen benannt wurden.
Diese Daten dienen einerseits der besseren Einschätzung der Funde innerhalb des
ER, andererseits als Hinweise bei der Planung von Ausgleichsmaßnahmen. Insofern
ist eine flächendeckende Darstellung nicht nötig.
Bestandsübersicht/Bestandsbewertung
Es wurden insgesamt 85 naturschutzrelevante Sippen auf 362 Fundpunkten festgehalten (gesamter engerer Untersuchungsraum, also auch Oberösterreich). Eine
Liste dieser Sippen mit Angaben zur Anzahl der jeweiligen Fundpunkte sowie der
Einstufungen in den jeweiligen Roten Listen ist beigegeben.
Die Mehrzahl der festgestellten Sippen wachsen im Bereich der eher trockenen,
lichten Wälder, Gebüsche und damit verbundenen Säume (23 der festgestellten
Sippen) sowie im Bereich von trockenen Magerrasen und Felsfluren (30).
In frischen Wäldern (u. a. auch Schluchtwälder) fanden sich 17 bemerkenswerte
Sippen. Obwohl der Bereich der Frisch- und Nasswiesen, frisch bis nass stehenden
Hochstaudenfluren und Ruderalfluren in seiner flächigen Ausdehnung nur mehr
fragmentarisch anzutreffen ist, fanden sich immerhin noch 12 naturschutzrelevante
Sippen aus diesen Lebensräumen.
Mit Carex michelii ist unter den festgestellten Sippen eine, die für Bayern und
Niederbayern als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft wird (ein Fundpunkt, an dieser
Stelle Neufund). Es handelt sich um eine Art der wärmeliebenden Säume, die in den
Donauleiten im Bereich naturnaher Felskomplexe mit gehölzfreien Bereichen
vorkommt.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Vier weitere Arten gelten in Bayern als „stark gefährdet“: Asplenium adiantumnigrum (lichte Wälder im Umfeld von Felsbereichen) und Hieracium cymosum,
ebenfalls eine Art offener Felsfluren, sowie zwei Arten der frischeren Wälder und
Waldmäntel an den Unterhängen der Leiten, Galanthus nivalis (Schneeglöckchen)
sowie ein Strauch, die Pimpernuss, Stapyhlea pinnata.
Auf die speziell für das österreichische Teilgebiet bedeutenden Vorkommen wird in
gegebenem Zusammenhang nicht weiter eingegangen.
25 weitere Sippen gelten in Bayern als gefährdet.
Die Übersicht zeigt, dass zweifellos die trockenen Bereiche der Leiten sowie die
Magerrasenreste an den Hangfüßen und im Bereich der Hangoberkanten die Mehrzahl
der naturschutzrelevanten Sippen tragen. Allerdings tragen auch die frischen bis
feuchten Wälder auf Grund der Hochwertigkeit ihrer Artenausstattung entscheidend
zum floristischen Wert der Donauleiten bei.
Mit dem Vorkommen einer in Bayern vom Aussterben bedrohten Art ist das Gebiet
aus floristischer Sicht „landesweit bedeutend“.
2.2.1.3. Moose
Auch aus Sicht der Moosflora ist das Gebiet von besonderer Bedeutung. Hier treten
die offenen Blockhalden hervor, die ja von Gefäßpflanzen kaum genutzt werden
können. Mit den Funden von zwei Arten (Grimmia funalis, Orthotrichum urnigerum;
letzteres wird derzeit von weiteren Experten geprüft), deren Gefährdung bundesweit
mit „0“ eingestuft wird (verschollen, ausgestorben) hat das Gebiet bundesweite
Bedeutung. Insgesamt wurden 22 Arten der Roten Liste Deutschlands festgestellt,
wovon 16 gesteinsbewohnend sind.
Neben den offenen Blockhalden sind auch Schluchtwäldern auf Blockhalden mit
gefährdeten, z. T. vom Aussterben bedrohten Arten ausgestattet (Ulota hutchinsiae)
und somit von hoher bryologischer Bedeutung.
Die Bachschlucht des Dandlbachs fällt durch ungewöhnlichen Reichtum an Moosen
auf (43 verschiedene Arten).
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
2.2.2.
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Fauna
2.2.2.1. Säugetiere
2.2.2.1.1. Fledermäuse
Datengrundlagen
Projektbezogen wurden 2010 folgende Erhebungen durchgeführt:
Engerer Untersuchungsraum (ER)
Datenrecherchen
▪
Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener Daten (v. a.
Artenschutzkartierung Bayern (ASK), Befragung von Gebietskennern)
Geländearbeiten
▪
Erfassung von Vorkommen aller Fledermausarten
▪
4 Detektorbegehungen im gesamten ER mit Aufstellen von 3 Batcordern
über die ganze Nacht bei geeignetem Wetter von Juni bis August. Eine
Frühjahrserfassung im April/Mai 2011 muss noch durchgeführt werden.
▪
Erfassung von Quartierbäumen im direkten Rodungsbereich
Bereits vorhandene Daten
▪
Literatur: Fledermäuse in Bayern, Meschede, Rudolph (2004)
▪
Datensammlung: Fledermausschutzkonzept
MORGENROTH (1990-2009)
▪
Artenschutzkartierung Bayern (ASK)
▪
Gutachten: Fledermausuntersuchung zum Radweg Obernzell-Jochenstein,
GRUBER (2009)
▪
Befragung von Guido Reiter, Leiter der Koordinationsstelle Fledermausschutz
und Forschung in Österreich KFFÖ (2010)
für
den
Landkreis
Passau,
Erweiterter Untersuchungsraum (WR):
Datenrecherchen
▪
Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener Daten (v. a.
Artenschutzkartierung Bayern, Befragung von Gebietskennern)
Geländearbeiten
▪
Übersichtsuntersuchungen mit Hilfe von Transektkartierungen
▪
Kartierungsdurchgänge zwischen Juni bis August. Eine Frühjahrserfassung
im April/Mai 2011 muss noch durchgeführt werden
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Bereits vorhandene Daten
▪
Literatur: Fledermäuse in Bayern, MESCHEDE, RUDOLPH (2004)
▪
Datensammlung: Fledermausschutzkonzept
MORGENROTH (1990-2009)
▪
Artenschutzkartierung Bayern (ASK)
▪
Gutachten: Fledermausuntersuchung zum Radweg Obernzell-Jochenstein,
GRUBER (2009)
▪
Befragung von Guido Reiter, Leiter der Koordinationsstelle Fledermausschutz
und Forschung in Österreich KFFÖ (2010)
für
den
Landkreis
Passau,
Bestandsübersicht
Aus dem engeren und erweiterten Untersuchungsraum sind Fledermaus-Vorkommen
bekannt.
Tabelle 3:
Fledermäuse im engeren und weiteren Untersuchungsraum
Fledermausart
Rote Liste D/B
FFH-Richtlinie
Bundesnaturschutzgesetz
FFH IV
Streng geschützt
D3
FFH IV
Streng geschützt
D3+BV
FFH II, FFH IV
Streng geschützt
FFH II
Streng geschützt
FFH IV
Streng geschützt
FFH IV
Streng geschützt
DD+BD
FFH IV
Streng geschützt
DV
FFH IV
Streng geschützt
D2+B3
FFH IV
Streng geschützt
D3+B3
FFH IV
Streng geschützt
DG+B2
FFH IV
Streng geschützt
DG+B2
FFH IV
Streng geschützt
D1+B2
FFH II, FFH IV
Streng geschützt
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
Kleine Bartfledermaus
Myotis mystacinus
Mausohr
Myotis myotis
Rauhautfledermaus
Nordfledermaus
D2+B3
Eptesicus nilsonii
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
Mückenfledermaus
Pipistrellus pygmäus
Braunes Langohr
Plecotus auritus
Graues Langohr
Plecotus austriacus
Abendsegler Nyctalus
noctula
Kleinabendsegler
Nyctalus leisleri
Zweifarbfledermaus
Vespertilio murinus
Mopsfledermaus
Barbastella barbastellus
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Folgende Fledermausarten wurden im engeren Untersuchungsgebiet nachgewiesen.
Tabelle 4:
Fledermäuse im engeren Untersuchungsraum
Fledermausart
Rote Liste D/B
FFH-Richtlinie
Bundesnaturschutzgesetz
Fransenfledermaus
D3+B3
FFH IV
Streng geschützt
FFH IV
Streng geschützt
D3
FFH IV
Streng geschützt
D2+B2
FFH IV
Streng geschützt
D3+B3
FFH IV+II
Streng geschützt
D2+B3
FFH IV
Streng geschützt
FFH IV
Streng geschützt
DD+BD
FFH IV
Streng geschützt
DV
FFH IV
Streng geschützt
D2+B3
FFH IV
Streng geschützt
D3+B3
FFH IV
Streng geschützt
DG+B2
FFH IV
Streng geschützt
DG+B2
FFH IV
Streng geschützt
D1+B2
FFH IV +II
Streng geschützt
Myotis nattereri
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
Kleine Bartfledermaus
*Myotis mystacinus
Große Bartfledermaus?
* Myotis brandtii
Bechsteinfledermaus
Myotis bechsteinii
Nordfledermaus
Eptesicus nilsonii
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
Mückenfledermaus
Pipistrellus pygmäus
Braunes Langohr
* Plecotus auritus
Graues Langohr
* Plecotus austriacus
Abendsegler
Nyctalus noctula
Kleinabendsegler
Nyctalus leisleri
Zweifarbfledermaus
Vespertilio murinus
Mopsfledermaus
Barbastella barbastellus
* Die Arten sind mit dem Detektor nicht zu unterscheiden.
? Vorkommen unsicher aber wahrscheinlich
Folgende Fledermausarten wurden im erweiterten Untersuchungsgebiet nachgewiesen.
Tabelle 5:
Fledermäuse im weiteren Untersuchungsraum
Fledermausart
Rote Liste D/B
FFH-Richtlinie
Bundesnaturschutzgesetz
Fransenfledermaus
D3+B3
FFH IV
Streng geschützt
FFH IV
Streng geschützt
D3
FFH IV
Streng geschützt
D“+B2
FFH IV
Streng geschützt
Myotis nattereri
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
Kleine Bartfledermaus
*Myotis mystacinus
Große Bartfledermaus
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Einreichunterlagen ROV
Fledermausart
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Rote Liste D/B
FFH-Richtlinie
Bundesnaturschutzgesetz
D3+BV
FFH II, FFH IV
Streng geschützt
DV+ B3
FFH IV
Streng geschützt
D2+B3
FFH IV
Streng geschützt
FFH IV
Streng geschützt
DD+BD
FFH IV
Streng geschützt
DV
FFH IV
Streng geschützt
D2+B3
FFH IV
Streng geschützt
D3+B3
FFH IV
Streng geschützt
DG+B2
FFH IV
Streng geschützt
DG+B2
FFH IV
Streng geschützt
D1+B2
FFH II, FFH IV
Streng geschützt
*Myotis brandtii
Mausohr
Myotis myotis
Breitflügelfledermaus
Eptesicus serotinus
Nordfledermaus
Eptesicus nilsonii
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
Mückenfledermaus
Pipistrellus pygmäus
Braunes Langohr
Plecotus auritus
Graues Langohr
Plecotus austriacus
Abendsegler
Nyctalus noctula
Kleinabendsegler
Nyctalus leisleri
Zweifarbfledermaus
Vespertilio murinus
Mopsfledermaus
Barbastella barbastellus
* Die Arten sind mit dem Detektor nicht zu unterscheiden.
? Vorkommen unsicher aber wahrscheinlich
Vorläufige Einschätzung der Vorkommen
Fransenfledermaus
Die Fransenfledermaus ist im Landkreis Passau insgesamt relativ häufig und
verbreitet auch mit Wochenstuben anzutreffen. Im engeren und erweiterten Untersuchungsgebiet wurden bisher nur wenige Einzeltiere festgestellt. Im engeren Untersuchungsgebiet wurde die Art am Talboden Jochenstein am Waldrand, an der
Streuobstwiese und in der Riedler Mulde im Wäldchen nördlich von Riedl und an den
Weihern sowie dem Bachlauf nachgewiesen. Die Art bezieht möglicherweise Quartier
in Bäumen und Gebäuden des engeren und erweiterten Untersuchungsgebietes.
Wasserfledermaus
Die Wasserfledermaus ist im Landkreis Passau insgesamt relativ häufig und verbreitet
auch mit Wochenstuben anzutreffen. Im engeren und erweiterten Untersuchungsgebiet wurden zahlreiche Tiere festgestellt. Im engeren Untersuchungsgebiet wurde
die Art am Talboden Jochenstein am Waldrand und über der Donau und in der Riedler
Mulde im Wäldchen nördlich von Riedl und an den Weihern sowie dem Bachlauf
nachgewiesen. Die Art bezieht möglicherweise Quartier in Bäumen des engeren und
erweiterten Untersuchungsgebietes. Ein Wochenstubenvorkommen in der Nähe ist
wahrscheinlich.
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Bechsteinfledermaus
Die Bechsteinfledermaus ist im Landkreis Passau bisher sehr selten nachgewiesen
worden. Im engeren Untersuchungsgebiet wurden nur wenige Einzeltiere dieser
kryptischen und schwer nachzuweisenden Fledermausart festgestellt.
Im erweiterten Untersuchungsgebiet konnte bisher kein Nachweis erbracht werden.
Im engeren Untersuchungsgebiet wurde die Art ausschließlich am Talboden
Jochenstein und in den Donauleiten Jochenstein im lichten Wald nachgewiesen.
Bechsteinfledermäuse rufen sehr leise, sie sind deshalb sehr schwierig mit dem
Detektor zu erfassen. Infolgedessen ist ein größeres Vorkommen der Art im engeren
Untersuchungsgebiet denkbar. Die Art bezieht möglicherweise Quartier in Bäumen
des engeren und erweiterten Untersuchungsgebietes.
Kleine Bartfledermaus/Große Bartfledermaus
Die Kleine Bartfledermaus ist im Landkreis Passau insgesamt die häufigste Art und
verbreitet auch mit Wochenstuben anzutreffen. Die Große Bartfledermaus ist bisher
sehr selten nachgewiesen worden. Beide Arten werden wegen ihrer schwierigen
Differenzierbarkeit mit dem Detektor unter dem Begriff Bartfledermaus spec.
zusammengefasst. Im engeren und erweiterten Untersuchungsgebiet wurden zahlreiche Tiere festgestellt. Im engeren Untersuchungsgebiet wurde das Artenpaar am
Talboden Jochenstein am Waldrand, an der Streuobstwiese, in den Donauleiten
Jochenstein am Waldrand und in der Riedler Mulde im Wäldchen und am Waldrand
nördlich Riedl und an den Weihern nachgewiesen. Die Arten beziehen möglicherweise
Quartier in Bäumen und in Gebäuden des engeren und erweiterten Untersuchungsgebietes. Ein Wochenstubenvorkommen in der Nähe ist wahrscheinlich.
Mausohr
Das Mausohr ist im Landkreis Passau insgesamt verbreitet, aber nicht häufig und mit
zwei Wochenstuben im südlichen Landkreis anzutreffen. Im erweiterten Untersuchungsgebiet wurden bisher nur wenige Einzeltiere festgestellt. Im engeren Untersuchungsgebiet wurde die Art bisher nicht nachgewiesen. Die Art bezieht möglicherweise Zwischen-Quartier in Bäumen und Gebäuden des engeren und erweiterten
Untersuchungsgebietes.
Breitflügelfledermaus
Die Breitflügelfledermaus ist im Landkreis Passau selten und nur mit einer Wochenstube anzutreffen. Im erweiterten Untersuchungsgebiet wurden bisher nur wenige
Einzeltiere festgestellt. Im engeren Untersuchungsgebiet wurde die Art bisher nicht
nachgewiesen. Die Art bezieht möglicherweise Quartier in Gebäuden des engeren und
erweiterten Untersuchungsgebietes.
Nordfledermaus
Die Nordfledermaus ist im Landkreis Passau insgesamt relativ häufig und verbreitet
auch mit Wochenstuben anzutreffen. Im engeren und erweiterten Untersuchungsgebiet wurden zahlreiche Tiere festgestellt. Im engeren Untersuchungsgebiet wurde
die Art am Talboden Jochenstein am Waldrand, über der Donau, an den Straßenleuchten, in den Donauleiten Jochenstein am Waldrand und in der Riedler Mulde am
Waldrand nördlich Riedl und an den Weihern sowie dem Bachlauf nachgewiesen. Die
Art bezieht möglicherweise Quartier an Gebäuden des engeren und erweiterten
Untersuchungsgebietes. Ein Wochenstubenvorkommen in der Nähe ist wahrscheinlich.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Zwergfledermaus
Die Zwergfledermaus ist im Landkreis Passau insgesamt relativ häufig und verbreitet
auch mit Wochenstuben anzutreffen. Im engeren und erweiterten Untersuchungsgebiet wurden zahlreiche Tiere festgestellt. Im engeren Untersuchungsgebiet wurde
die Art am Talboden Jochenstein am Waldrand, an den Straßenleuchten, an der
Streuobstwiese, in den Donauleiten Jochenstein am Waldrand und in der Riedler
Mulde am Waldrand nördlich Riedl und an den Weihern sowie dem Bachlauf
nachgewiesen. Die Art bezieht möglicherweise Quartier an Gebäuden des engeren
und erweiterten Untersuchungsgebietes. Ein Wochenstubenvorkommen in der Nähe
ist wahrscheinlich.
Mückenfledermaus
Die Mückenfledermaus ist im Landkreis Passau bisher relativ selten nachgewiesen
worden. Im engeren und erweiterten Untersuchungsgebiet wurden bisher nur wenige
Einzeltiere festgestellt. Im engeren Untersuchungsgebiet wurde die Art am Talboden
Jochenstein am Waldrand, an der Streuobstwiese und über der Donau nachgewiesen.
Die Art bezieht möglicherweise Quartier in Bäumen und Gebäuden des engeren und
erweiterten Untersuchungsgebietes.
Rauhautfledermaus
Die Rauhautfledermaus ist im Landkreis Passau bisher relativ selten nachgewiesen
worden. Allerdings wurden im engeren und erweiterten Untersuchungsgebiet zahlreiche Tiere festgestellt. Im engeren Untersuchungsgebiet wurde die Art am Talboden
Jochenstein am Waldrand, über der Donau, an den Straßenleuchten, in den
Donauleiten Jochenstein am Waldrand und in der Riedler Mulde am Waldrand nördlich
Riedl und an den Weihern sowie dem Bachlauf nachgewiesen. Die Art bezieht möglicherweise Quartier in Bäumen des engeren und erweiterten Untersuchungsgebietes.
Ein Zwischen- bzw. Winterquartier im engeren oder erweiterten Untersuchungsgebiet
ist denkbar.
Abendsegler
Der Abendsegler ist im Landkreis Passau vor allem entlang der Donau relativ häufig
und verbreitet, besonders in der Stadt Passau ist er mit großen Überwinterungskolonien anzutreffen. Im engeren und erweiterten Untersuchungsgebiet wurden
zahlreiche Tiere festgestellt. Im engeren Untersuchungsgebiet wurde die Art am
Talboden Jochenstein am Waldrand, über der Donau, an den Straßenleuchten, in den
Donauleiten Jochenstein am Waldrand, über dem Wald und in der Riedler Mulde am
Waldrand/über dem Wald nördlich Riedl und an den Weihern sowie dem Bachlauf in
großer Höhe fliegend nachgewiesen. Die Art bezieht möglicherweise Quartier an
Gebäuden und in Bäumen des engeren und erweiterten Untersuchungsgebietes. Im
engeren Untersuchungsgebiet wurde eine mit fünf Abendseglern besetzte Baumhöhle
entdeckt. Weitere Quartiere des Abendseglers sind im engeren und erweiterten
Untersuchungsgebiet möglich.
Kleinabendsegler
Der Kleinabendsegler ist im Landkreis Passau selten. Eine Kolonie von ca. 15-20
Tieren ist in der Nähe der Burgruine Riedl in einer alten Esche bekannt. Im engeren
und erweiterten Untersuchungsgebiet wurden mehrere Tiere festgestellt. Im engeren
Untersuchungsgebiet wurde die Art am Talboden Jochenstein am Waldrand, über der
Donau, an den Straßenleuchten und in den Donauleiten Jochenstein am Waldrand
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nachgewiesen. Die Art bezieht möglicherweise Quartier in Bäumen des engeren und
erweiterten Untersuchungsgebietes. Weitere von Kleinabendseglern besetzte Bäume
sind im engeren und erweiterten Untersuchungsgebiet wahrscheinlich.
Zweifarbfledermaus
Die Zweifarbfledermaus ist im Landkreis Passau relativ häufig und verbreitet, besonders viele Männchenkolonien sind hier anzutreffen. Im engeren und erweiterten
Untersuchungsgebiet wurden mehrere Tiere festgestellt. Im engeren Untersuchungsgebiet wurde die Art am Talboden Jochenstein am Waldrand, über der Donau, an den
Straßenleuchten, in den Donauleiten Jochenstein am Waldrand und in der Riedler
Mulde am Waldrand nördlich Riedl nachgewiesen. Die Art bezieht möglicherweise
Quartier an Gebäuden des engeren und erweiterten Untersuchungsgebietes. Eine
Kolonie im engeren oder erweiterten Untersuchungsgebiet ist nicht auszuschließen.
Graues Langohr/Braunes Langohr
Das Braune Langohr ist im Landkreis Passau eine häufige Art und überall verbreitet
auch mit Wochenstuben anzutreffen. Das Graue Langohr ist in seiner Verbreitung
stärker auf wärmere Gegenden beschränkt. Im Landkreis Passau ist diese Art im
südlichen Landkreis nicht selten und bildet dort auch Wochenstuben. Beide Arten
werden wegen ihrer schwierigen Differenzierbarkeit mit dem Detektor unter dem
Begriff Langohrfledermaus spec. zusammengefasst. Im engeren und erweiterten
Untersuchungsgebiet wurden nur wenige Tiere festgestellt. Im engeren Untersuchungsgebiet wurde das Artenpaar am Talboden Jochenstein am Waldrand, an der
Streuobstwiese und in der Riedler Mulde im Wäldchen nördlich Riedl nachgewiesen.
Langohrfledermäuse rufen sehr leise, deshalb sind sie sehr schwierig mit dem
Detektor zu erfassen. Infolgedessen ist von einem größeren Vorkommen dieses
Artenpaares auszugehen. Die Arten beziehen möglicherweise Quartier in Bäumen und
in Gebäuden des engeren und erweiterten Untersuchungsgebietes. Ein Wochenstubenvorkommen des Braunen Langohrs ist aus Obernzell bekannt und für das
engere Untersuchungsgebiet nicht ausgeschlossen.
Mopsfledermaus
Die Mopsfledermaus ist im Landkreis Passau relativ selten anzutreffen. Zwei
Wochenstuben befinden sich im südlichen Landkreis. Im engeren und erweiterten
Untersuchungsgebiet wurden zahlreiche Tiere festgestellt. Im engeren Untersuchungsgebiet wurde die Art am Talboden Jochenstein am Waldrand und im lichten
Wald in der Riedler Mulde im Wäldchen nördlich von Riedl und an den Weihern sowie
dem Bachlauf nachgewiesen. Die Art bezieht möglicherweise Quartier in Bäumen des
engeren und erweiterten Untersuchungsgebietes. Ein Wochenstubenvorkommen im
engeren oder erweiterten Untersuchungsgebiet ist wahrscheinlich.
Alpenfledermaus
Einzeltiere der Alpenfledermaus kommen möglicherweise sporadisch im gesamten
Untersuchungsgebiet vor. Laut Aussage von Guido Reiter (KFFÖ) breitet sich die
Alpenfledermaus von Linz in Richtung Westen aus. Ein Vorkommen von Einzeltieren
dieser weit fliegenden Art ist im gesamten Untersuchungsgebiet nicht ganz ausgeschlossen.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Bewertung
Das engere Untersuchungsgebiet umfasst nach derzeitigem Kenntnisstand 14 Fledermausarten, zusammen mit dem erweiterten Untersuchungsgebiet wurden 17 Arten
mehr oder weniger sicher nachgewiesen (bei zwei Arten ist die Artbestimmung etwas
unsicher, aber das Vorhandensein der Arten ist wahrscheinlich). Im Landkreis Passau
sind bisher 18 Arten festgestellt worden. Die einzige Art, welche im engern und
erweiterten Untersuchungsgebiet nicht bestimmt wurde, ist die Wimpernfledermaus.
Sie wurde jedoch nur einmal als ein Einzelfund am Inn nachgewiesen.
Dementsprechend kann die Bedeutung des gesamten Untersuchungsgebietes für die
Fledermausarten des Landkreises als sehr hoch eingeschätzt werden. Arten, die im
Untersuchungsgebiet häufiger nachgewiesen wurden, wie der Abendsegler, die
Zwergfledermaus, das Braune Langohr, die Nordfledermaus, die Zweifarbfledermaus,
die Wasserfledermaus und die Kleine Bartfledermaus sind im gesamten Landkreis
relativ häufig und verbreitet. Die Verbreitung des Grauen Langohrs im gesamten
Untersuchungsgebiet kann nicht eingeschätzt werden.
Besonders hervorzuheben ist das Vorkommen der seltenen Arten wie Kleinabendsegler, Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus und möglicherweise Große Bartfledermaus. Während Breitflügelfledermaus und Mückenfledermaus in geringer Anzahl nachgewiesen wurden, kommt
besonders den Nachweisen der Mopsfledermaus und dem Kleinabendsegler aufgrund
ihrer Nachweisdichte größere Bedeutung zu. Über die Verbreitung der Bechsteinfledermaus und der Großen Bartfledermaus im Untersuchungsgebiet kann derzeit
keine Aussage getroffen werden.
2.2.2.1.2. Sonstige Säugetiere
Luchs (Lynx lynx)
Datengrundlagen
Projektbezogen wurden 2010 folgende Erhebungen durchgeführt:
Engerer Untersuchungsraum und erweiterter Untersuchungsraum
Datenrecherchen, Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener
Daten:
▪
Artenschutzkartierung Bayern (ASK)
▪
Befragung von Gebietskennern, Jägern, Jagdberater, Jagdvorsteher
▪
Befragung der Luchsbeauftragten Sybille Wölfl, Bernhard Meuser
Bereits vorhandene Daten
▪
Verbreitungskarte Luchsprojekt 2008
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Ergebnis
Der streng geschützte und vom Aussterben bedrohte Luchs (FFH Anhang IV und
Anhang II Art, RL B 1, RLD 2) ist laut Verbreitungskarte von 2008 sporadisch im
engeren und erweiterten Untersuchungsgebiet vorhanden. Laut Sybille Wölfl
existieren zwar Hinweise (Sichtungen) vom Luchs aus dem gesamten Untersuchungsgebiet, aber verifizierte Nachweise sind ihr bislang nicht bekannt. Der Jagdberater
Herr Leonhard Hirsch weiß von regelmäßigen Sichtungen und Rissen im Donautal.
Der Jagdvorsteher Stefan Oberneder (Lämmersdorf II) und Herr Füchsl (Lämmersdorf I) können jedoch keine Luchsnachweise in seinem Gebiet bestätigen. Herr
Meuser aus Hauzenberg, lokaler Luchsbeauftragter hat zweifelsfrei nachgewiesen,
dass verschiedene Risse an Wildtieren im Großraum vom Luchs stammen. Seit 1999
kamen – laut Herr Meuser – etwa 10 Luchse im Straßen- und Schienenverkehr im
Großraum Hauzenberg/Donauleiten um. Herr Meuser geht davon aus, dass sich der
Luchs im Großraum fortpflanzt.
Bewertung
Im engeren und erweiterten Untersuchungsgebiet hält sich nach derzeitigem
Kenntnisstand sporadisch bis regelmäßig mindestens ein Luchs auf. Die Bedeutung
des gesamten Untersuchungsgebietes ist für den Luchs relativ gering, da er ein
großes Revier von bis zu 400 km², (evtl. sogar noch größere Reviere) nutzt. Der
Luchs hat sein regelmäßiges Verbreitungsgebiet hauptsächlich im Grenzgebiet des
Bayerischen/Böhmischen Waldes. Der Großraum und das gesamte Untersuchungsgebiet kann als Randverbreitungsgebiet für den Luchs angesehen werden.
Fischotter (Lutra lutra)
Datengrundlagen
Projektbezogen wurden 2010 folgende Erhebungen durchgeführt:
Engerer Untersuchungsraum und erweiterter Untersuchungsraum:
Datenrecherchen, Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener
Daten:
▪
Artenschutzkartierung Bayern (ASK)
▪
Befragung von Gebietskennern, Jägern, Jagdberater, Jagdvorsteher
▪
Arge Fischotter,
Rosenberger
▪
Lokaler Fischer Herr Kornexl
Herr
Stefan
Poost,
Fischereibeauftragter
Herr
Alois
Anmerkung:
Ein aktuelles Monitoring zum Fischotter wurde von Herrn Michael Friedrich (LWF) für den Bereich
Untergriesbach/Obernzell
durchgeführt.
Die
Daten
sind
noch
nicht
erhältlich
und
werden
nachgeliefert. Die Recherche ist deshalb noch nicht vollständig abgeschlossen.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Geländeerhebungen
Vom April bis August 2010 wurde in vier Begehungen im direkten Eingriffsgebiet in
der Riedler Mulde (an den Weihern und am Aubach) und am Talboden (am Donauufer) des engeren Untersuchungsgebietes nach Spuren (Kot, Fraßspuren, Ottersteigen) des Fischotters gesucht. Zusätzlich wurde nachts direkt nach den Tieren
Ausschau gehalten. Eine Winterbegehung zur Spurensuche konnte noch nicht vorgenommen werden und wird im Januar/Februar 2011 nachgeholt.
Ergebnis
Erweitertes Untersuchungsgebiet
Der streng geschützte und vom Aussterben bedrohte Fischotter (FFH Anhang IV und
Anhang II Art, RLB 1, RLD 1) ist laut Verbreitungskarte der LWF von 2008 regelmäßig
im Großraum des engeren und erweiterten Untersuchungsgebiet vorhanden. Laut
Stephan Poost, ARGE Fischotter existieren sichere Nachweise vom Fischotter aus dem
gesamten Großraum. Stephan Poost berichtete von mehreren überfahrenen Fischottern entlang der Straße zwischen Obernzell und Jochenstein. Der Jagdberater Herr
Leonhard Hirsch weiß von regelmäßigen Sichtungen, er meint alle Bachläufe seien
vom Fischotter besetzt. Das bestätigten auch Alois Rosenberger und Herr Füchsl.
Herr Rosenberger beklagt große Fischverluste in den Fischweihern des Großraums.
Herr Poost geht von der Fortpflanzung des Fischotters im Großraum aus. Otto
Aßmann wusste von einem in Engelhartszell überfahrenen Fischotter zu berichten.
Der lokale Fischer, Herr Kornexl berichtete, dass an der Donau selbst bisher weder
von ihm noch von seinem Vater Fischotter oder Fraßspuren gesichtet wurden. Laut
Herrn Kornexl hält sich der Fischotter allerdings sicher im erweiterten Untersuchungsgebiet auf. Fraßspuren des Fischotters und Sichtungen wurden von den
lokalen Fischern häufig in den umgebenden Fischweihern und Fischzuchtanlagen
entdeckt.
Engeres Untersuchungsgebiet
Im engeren Untersuchungsgebiet in der Riedler Mulde an den Fischteichen, am
Aubach und am Donauufer bei Jochenstein konnten jedoch bisher keine Nachweise
über Kotspuren, Fraßspuren oder direkten nächtlichen Sichtungen erbracht werden.
Die Weiher sind für den Fischotter geeignet, es ist zumindest von sporadischen
Besuchen des Fischotters in der Riedler Mulde auszugehen. Eine Fortpflanzung des
Fischotters in der Riedler Mulde ist aufgrund der fehlenden Spuren unwahrscheinlich.
Bewertung
Im erweiterten Untersuchungsgebiet hält sich nach derzeitigem Kenntnisstand der
Fischotter auf und pflanzt sich fort. Im engeren Untersuchungsgebiet, im direkten
Eingriffsbereich am Bach und am Teichgebiet sowie an der Donau wurden jedoch
bisher keine direkten Nachweise erbracht, ein Vorkommen ist dennoch wahrscheinlich. Der direkte Eingriffsbereich scheint nach derzeitigem Kenntnisstand kein
hauptsächliches Nahrungshabitat für den Fischotter darzustellen.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Haselmaus (Muscardinus avellanarius)
Datengrundlagen
Projektbezogen wurden 2010 folgende Erhebungen durchgeführt:
Engerer Untersuchungsraum und erweiterter Untersuchungsraum:
Datenrecherchen, Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener
Daten:
▪
Artenschutzkartierung Bayern (ASK)
Geländeerhebungen
Das qualitative Vorkommen der Haselmaus wurde im engeren Untersuchungsgebiet
nur im direkten Eingriffsgebiet in drei Transektbegehungen mit Hilfe von Spuren- und
Kobelsuche am Waldrand und in der Streuobstwiese überprüft. Zusätzlich wurden im
engeren Untersuchungsgebiet nächtliche Beobachtungen durchgeführt.
Ergebnis
Erweitertes Untersuchungsgebiet
Die streng geschützte Haselmaus (FFH Anhang IV Art, RLD V) kommt nach der
Artenschutzkartierung im erweiterten Untersuchungsgebiet nicht vor. Dieses Ergebnis
ist jedoch mit dem mangelnden Erfassungsgrad des schwer zu erfassenden Tieres
begründet. Der hohe Laubwaldanteil mit reichem Unterholz und Nahrungssträuchern
lässt auf sehr günstige Lebensräume und ein sehr wahrscheinlich verbreitetes
Vorkommen der Haselmaus schließen.
Engeres Untersuchungsgebiet
Am Waldrand und in den lichten Waldarealen im Talboden gelangen zwei Nachweise
eines Haselmausnestes. Haselmäuse konnten außerdem einmal nachts am Talboden
und im Leitenhang am Waldrand und im lichten Wald beobachtet werden. In der
Riedler Mulde im Wäldchen nördlich von Riedl, dem direkten Eingriffsbereich, konnten
bislang keine Spuren der Haselmaus gefunden werden. Potenziell ist das Vorkommen
der Haselmaus hier jedoch möglich.
Bewertung
Die Haselmaus hält sich nach derzeitigem Kenntnisstand im Eingriffsbereich im
engeren und im erweiterten Untersuchungsgebiet auf. Aufgrund der schwierigen
Nachweisbarkeit kann zur Bestandssituation der Haselmaus keine Aussage getroffen
werden.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Biber (Castor fiber)
Datengrundlagen
Projektbezogen wurden 2010 folgende Erhebungen durchgeführt:
Engerer Untersuchungsraum und erweiterter Untersuchungsraum:
Datenrecherchen, Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener
Daten:
▪
Artenschutzkartierung Bayern (ASK)
▪
Befragung von Gebietskennern, Jägern, Jagdberater, Jagdvorsteher
▪
Fischereibeauftragter Herr Alois Rosenberger
▪
Lokaler Fischer Herr Kornexl
▪
Biberbetreuer für Südbayern Gerhard Schwab
Engerer Untersuchungsraum
Geländeerhebungen
Vom April bis August 2010 wurde in vier Begehungen im direkten Eingriffsgebiet in
der Riedler Mulde (an den Fischteichen und am Aubach) und dem Talboden Jochenstein (am Donauufer) des engeren Untersuchungsgebietes nach Spuren (Fraßspuren,
Bibersteigen, Biberburgen, Staudämme) gesucht. Zusätzlich wurde nachts direkt
nach den Tieren Ausschau gehalten.
Erweiterter Untersuchungsraum
Geländeerhebungen
An einem Termin wurde nach Biberburgen, Fraßspuren und Bibersteigen entlang der
Donau gesucht.
Ergebnis
Engerer Untersuchungsraum
Im engeren Untersuchungsgebiet in der Riedler Mulde an den Weihern und am Bach
konnten keinerlei Biberspuren oder Biberburgen nachgewiesen werden. Auch nachts
gelang keine Beobachtung eines Bibers in den Weihern. Laut Herrn Kornexl lebt eine
Biberfamilie in einem losen Bereich der Steinmauer im direkten Eingriffsbereich am
Donauufer bei der Staustufe Jochenstein im Talboden Jochenstein. Laut Gerhard
Schwab ist dies ein sehr übliches Verhalten, wenn der Biber situationsbedingt sonst
keine Möglichkeit hat, eine Biberburg zu bauen.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Erweiterter Untersuchungsraum
Der streng geschützte und vom Aussterben bedrohte Biber (FFH Anhang IV und
Anhang II Art, RLB 1, RLD 1) ist laut Gerhard Schwab regelmäßig im Großraum des
engeren und erweiterten Untersuchungsgebietes vorhanden und hat entlang der
Donau alle Reviere besetzt und pflanzt sich dort auch regelmäßig fort. Herr Kornexl
beobachtet regelmäßig Biber in der Donau. Oberhalb der Staustufe wurden drei
Biberburgen gefunden, unterhalb der Staustufe ist eine Biberburg auf Österreichischer Seite bekannt. Sicherlich sind im erweiterten Untersuchungsgebiet noch
weitere kryptische Biberburgen oder anderweitige Biberbehausungen vorhanden.
Bewertung
Im erweiterten Untersuchungsgebiet und im engeren Untersuchungsgebiet hält sich
nach derzeitigem Kenntnisstand der Biber regelmäßig auf und pflanzt sich fort. Im
engeren Untersuchungsgebiet, im direkten Eingriffsbereich in der Riedler Mulde am
Bach und am Weihergebiet wurden bisher keine direkten Nachweise erbracht, obwohl
die Weiher für den Biber als Habitat durchaus geeignet wären. An der Donau befindet
sich eine Biberfamilie im direkten Eingriffsgebiet zwischen Jochenstein und Uferhäusl.
2.2.2.2. Vögel
Datengrundlagen
Projektbezogen wurden 2010 folgende Erhebungen durchgeführt:
Engerer Untersuchungsraum (ER)
Datenrecherchen
▪
Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener Daten (v. a. Artenschutzkartierung Bayern, Verbreitungsatlas Bayern, Befragung von Gebietskennern).
Geländeerhebungen
▪
Flächendeckende Revierkartierung der Arten der Roten-Liste und Arten des
Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie; qualitative Erfassung aller weiteren
Brutvogelarten.
▪
Acht Begehungen ab März, ein Jahresgang
Erweiterter Untersuchungsraum (WR)
Geländeerhebungen
▪
Revierkartierung einer gezielten Auswahl von möglicherweise betroffenen
Arten des Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie, acht Begehungen ab März,
ein Jahresgang
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Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Bereits vorhandene Untersuchungen:
▪
Zustandserfassung und Pflege- und Entwicklungsplan zum NSG Donauleiten
von Passau bis Jochenstein (1989/90)
▪
Einzelbeobachtungen im Rahmen der Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im NSG Donauleiten von Passau bis Jochenstein
(1993 – 2010).
Bestandsübersicht
Engerer Untersuchungsraum (ER)
Im engeren Untersuchungsraum wurden 72 Arten im Jahr 2010 als „möglicherweise“
bis „sicher brütend“ nachgewiesen. 9 Arten werden als Gäste aufgefasst und fünf
Arten als potenziell mögliche Brutvögel.
Für das ROV wird hier das Vorkommen einer Artenauswahl behandelt. Eine Gesamtbehandlung der „Europäischen Vogelarten“ von Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie
(V-RL) erfolgt in der „speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“.
Entsprechend der Lebensraumausstattung des engeren Untersuchungsraumes sind
unterschiedliche Vogelgilden vorhanden, wie dies in den Artenlisten nachvollziehbar ist.
Für die Fragestellung wird raumbezogen folgende Interpretation dargestellt:
Donauleiten Jochenstein
Typische Vogelarten die hier brüten sind Dohle (Baumbrut in Buchen), Schwarzspecht, Pirol und Waldkauz. Aktuelle Nachweise zum Haselhuhn gibt es nicht. Ein
Vorkommen ist jedoch wahrscheinlich. Uhu und Schwarzstorch sind Nahrungsgäste
im ER, brüten jedoch im WR bzw. der Umgebung des ER. Die Wasseramsel brütet am
Dandlbach, der Wespenbussard im Waldbereich östlich davon.
Tabelle 6:
Vögel: Donauleiten Jochenstein
Art
Art
deutsch
zoologisch
Baumfalke
Dohle
Grünspecht
Haselhuhn
Mäusebussard
Pirol
Schwarzspecht
Schwarzstorch
Turmfalke
Uhu
Waldkauz
Wasseramsel
Falco subbuteo
Corvus monedula
Picus viridis
Bonasa bonasia
Buteo buteo
Oriolus oriolus
Dryocopus martius
Ciconia nigra
Falco tinnunculus
Bubo bubo
Strix aluco
Cinclus cinclus
JES-A001-ASSM1-B20020-00-
NW
PO
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
RLB
V
V
V
V
V
V
3
3
-
RLB
O
V
3
V
V
3
V
3
3
RLD
sg
3
·
·
2
·
V
·
·
·
·
·
·
X
X
X
X
X
X
X
X
-
V-RL
Anh. I
X
X
X
X
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Art
Einreichunterlagen ROV
Art
NW
deutsch
zoologisch
Wespenbussard
Pernis apivorus
PO
X
RLB
3
RLB
O
2
RLD
sg
V
X
V-RL
Anh. I
X
Legende für die Tabellen zu Pkt. 2.2.2.2. Vögel:
NW:
Nachweis
X = ja
PO:
potenziell vorkommend
X = möglich
RLB:
RLB O:
Rote Liste Bayern
Rote Liste Bayern Regionaleinstufung für das Untersuchungsgebiet
für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003)
Kategorien
0
2
G
R
D
V
Ausgestorben oder verschollen
1
Vom Aussterben bedroht
Stark gefährdet
3
Gefährdet
Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen
Daten defizitär
Arten der Vorwarnliste
S, O ...: regionalisierte Rote-Liste-Status für Tiere in Bayern (Wirkraum liegt im Großnaturraum):
Kategorien
S
Fränkisches Schichtstufenland (SL)
O
Ostbayerisches Grundgebirge (OG)
T
Tertiärhügelland und Schotterplatten (T/S)
A
Alpen und Alpenvorland (A/Av)
zusätzliche Kategorien:
im Naturraum nicht vorkommend
*
RLD:
im Naturraum ungefährdet
Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands:
für Wirbeltiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, BAND 1, 2009
Kategorien
0
2
G
R
D
¶
–
Ausgestorben oder verschollen
Stark gefährdet
Gefährdung unbekannten Ausmaßes
Extrem selten
Daten unzureichend
Ungefährdet
Kein Nachweis oder nicht etabliert (nur
und Synopsen der Bundesländer)
1
3
Vom Aussterben bedroht
Gefährdet
V
Vorwarnliste
™
Nicht bewertet
in Regionallisten, alter Roter Liste
sg:
streng geschützte Art nach §10 Abs.2 Ziff.11 BNatSchG
V-RL:
Vogelschutzrichtlinie
Anh. I:
Anhang I
Talboden und Donauufer Jochenstein
Die Vogelwelt ist geprägt von Arten der Kulturlandschaft wie Turmfalke, Rabenkrähe
und Arten der Gärten und Siedlungen ohne Arten der Roten Listen. Im östlichen Teil
des ER jagt der Baumfalke auch über der Donau. Gäste an der Donau sind Mittelmeer- und Lachmöwe, Eisvogel, Gänsesäger und Kormoran. An der Donau brüten
Stockenten.
Tabelle 7:
Vögel: Talboden und Donauufer Jochenstein
Art
Art
deutsch
zoologisch
Dohle
Eisvogel
Gänsesäger
Graureiher
Kormoran
Mittelmeermöwe
Turmfalke
Corvus monedula
Alcedo atthis
Mergus merganser
Ardea cinerea
Phalacrocorax carbo
Larus michaellis
Falco tinnunculus
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NW
X
X
X
X
X
X
X
PO
RLB
V
V
2
V
V
2
–
RLB
O
3
3
1
V
–
–
–
RLD
sg
·
·
2
·
V
·
-
–
X
–
–
V-RL
Anh. I
X
X
JES-A001-ASSM1-B20020-00-AF
Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Riedler Mulde
Die typischen Arten wie Goldammer und Feldlerche brüten im Bereich der Riedler
Mulde. Hier wurden auch Kiebitz und Rebhuhn als Brutvogel nachgewiesen. Eine
weitere, inzwischen seltene Art der Hochfläche, der Neuntöter konnte ebenfalls als
„wahrscheinlicher Brutvogel“ für die Riedler Mulde registriert werden. Wasservögel
der Teichanlage sind Stockente, Teichhuhn und zur Zugzeit der Waldwasserläufer.
Daneben sind Graureiher und Schwarzstorch Nahrungsgäste.
Tabelle 8:
Vögel: Riedler Mulde
Art
Art
deutsch
zoologisch
Feldlerche
Goldammer
Kiebitz
Rebhuhn
Teichhuhn
Uhu
Wachtel
Wespenbussard
Alauda arvensis
Emberiza citrinella
Vanellus vanellus
Perdix perdix
Gallinula chloropus
Bubo bubo
Coturnix coturnix
Pernis apivorus
NW
X
X
X
X
X
PO
X
X
X
X
RLB
3
V
2
3
V
3
V
3
RLB
O
3
–
2
2
V
3
V
2
RLD
sg
3
·
2
2
V
·
·
V
–
–
X
–
X
X
–
X
V-RL
Anh. I
X
X
Erweiterter Untersuchungsraum (WR):
Im erweiterten Untersuchungsraum wird eine Auswahl von Vogelarten im Rahmen
des ROV für wesentlich gehalten:
Tabelle 9:
Vögel: Erweiterter Untersuchungsraum
Art
Art
deutsch
zoologisch
Feldlerche
Goldammer
Kiebitz
Neuntöter
Pirol
Rebhuhn
Schwarzspecht
Schwarzstorch
Uhu
Wachtel
Wespenbussard
Alauda arvensis
Emberiza citrinella
Vanellus vanellus
Lanius collurio
Oriolus oriolus
Perdix perdix
Dryocopus martius
Ciconia nigra
Bubo bubo
Coturnix coturnix
Pernis apivorus
NW
PO
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
RLB
3
V
2
–
V
3
V
3
3
V
3
RLB
O
3
·
2
–
3
2
V
3
3
V
2
RLD
sg
3
·
2
·
V
2
·
·
·
·
V
–
–
X
X
–
–
X
X
X
–
X
V-RL
Anh. I
X
X
X
X
X
Es handelt sich um Arten, die durch den Flächenentzug des Speichersees direkt durch
Brutplatzverluste betroffen sind wie Feldlerche, Goldammer, Rebhuhn und Kiebitz.
Ebenso um Arten mit großen Raumansprüchen mit dem Verlust an Nahrungshabitaten durch den Speichersee wie Schwarzstorch, Uhu und Wespenbussard, sowie
möglicherweise durch den Baustellenbetrieb gestörte Arten wie Schwarzspecht und
Pirol der Donauleiten. Durch ihre Erfassung im erweiterten Untersuchungsraum kann
eine Betroffenheit im ER relativiert werden.
JES-A001-ASSM1-B20020-00-
Seite 41 von 165
Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
Bestandsituation ausgewählter Arten
Engerer Untersuchungsraum (ER)
Eine vorläufige Auswertung der Bestanderhebungen lässt folgende Aussagen zu:
Riedler Mulde
Art
Feldlerche
Goldammer
Kiebitz
Rebhuhn
Teichhuhn
Brutpaare
2-3
ca. 10 - 15
2
1-2
1
Donauleiten Jochenstein und Talboden Jochenstein
Art
Dohle
Brutpaare
6-8
Grünspecht
1-2
Mäusebussard
2-3
Schwarzspecht
1-2
Waldkauz
1-2
Bestandsituation ausgewählter Arten mit großen Arealansprüchen
Beim Uhu bestehen im Bereich des NSG und FFH-Gebietes „Donauleiten von Passau
bis Jochenstein“ mindestens drei Reviere. Davon befindet sich das nächste UhuRevierzentrum ca. 2 km vom Speichersee entfernt im erweiterten Untersuchungsraum. Von der Landesgrenze bis Aschach gibt es im Donauengtal mindestens 11
Uhureviere und 2010 auch 11 Brutpaare (F. Exenschläger schrftl. Mitt.). Davon
hatten 2010 nur drei Brutpaare einen Bruterfolg mit insgesamt 7 Jungvögeln. Das
nächste Revierzentrum liegt ca. 2 km vom Speichersee entfernt auf der rechten
Donauseite bei Engelhartszell.
Brutplätze des Schwarzstorches sind im NSG „Donauleiten von Passau bis Jochenstein“ seit 1993 bzw. 1997 nicht mehr bekannt. In den letzten Jahren gab es Brutplätze in Waldgebieten ca. 3 km westlich und östlich des geplanten Speichersees.
Von hier aus wurde auch 2010 der engere Untersuchungsraum regelmäßig zur
Nahrungssuche aufgesucht, z. B. der Dandlbach. Entlang des Donauengtales
unterhalb von Passau wird von einem Brutpaar in Bayern und wahrscheinlich 3 – 4
Brutpaaren in Oberösterreich ausgegangen.
Wie Uhu und Schwarzstorch ist auch der Wespenbussard durchgehend
Donauengtal als Brutvogel vorhanden (F. Exenschläger mdl. Mitt.).
Seite 42 von 165
im
JES-A001-ASSM1-B20020-00-AF
Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
2.2.2.3. Reptilien
Datengrundlagen
Projektbezogen wurden 2010 folgende Erhebungen durchgeführt:
Engerer Untersuchungsraum (ER):
Datenrecherchen
▪
Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener Daten (v. a.
Artenschutzkartierung Bayern, Befragung von Gebietskennern).
Geländearbeiten
▪
Erfassung von Vorkommen aller Arten unter besonderer Berücksichtigung
der „streng geschützten“ Arten Smaragd-, Zaun- und Mauereidechse,
Äskulap- und Schlingnatter.
▪
Absuchen relevanter Strukturen entlang von „Linien“ und auf „Flächen“
▪
in Bayern: Waldrand am Hangfuß vom Rambach bis zum Dandlbach,
Donauufer von Schleusenanlage bis zum Dandlbach, Waldrand an der
Hangoberkante Krottenthal/Kirchenfeld bis Ruine Neujochenstein,
„Dolomitenstraße“, Riedler Weg, ein Hangtranssekt, Auswahl an
Randstrukturen und Flächen auf der Hochfläche (Krottenthal – Gottsdorf –
Linden)
▪
in Oberösterreich: Waldrand am Hangfuß, Dandlbach bis Uferhäusl, Waldränder bei Leithenmühle, Haitzendorf und Kleinmollsberg; Felsbereiche und
Blockhalden am Dandlbach
▪
Zehn Begehungen zwischen April und Oktober 2010 bei geeignetem Wetter,
Schwerpunkt Mai bis Juni; Einbringung und Kontrolle von Thermofallen auf
ausgewählten Flächen.
Erweiterter Untersuchungsraum (WR):
Geländearbeiten
▪
Übersichtsuntersuchungen zur Situation der „lokalen Populationen“ der
„streng geschützten“ Arten in ausgewählten Habitaten in Ergänzung zu
bereits bekannten Vorkommen.
▪
Untersuchung von zehn Probeflächen oberhalb der Donauleiten; vier
Kartierungsdurchgänge zwischen April und September 2010
Die Erhebungen im erweiterten Untersuchungsraum dienten vor allem der Ermittlung
der nicht bekannten Situation der lokalen Populationen von Zauneidechse und
Schlingnatter auf der Hochfläche. Dagegen gab es zu den Reptilienvorkommen am
Talboden und an den Donauleiten ausreichend Vorinformationen für eine Beurteilung
(Aßmann, Laube, Dentler).
JES-A001-ASSM1-B20020-00-
Seite 43 von 165
Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
Bestandsübersicht
Aus dem engeren und erweiterten Untersuchungsraum sind Vorkommen von sieben
Reptilienarten bekannt.
Tabelle 10:
Reptilien im engeren und erweiterten Untersuchungsraum
Art
Art
deutsch
zoologisch
Blindschleiche
Zauneidechse
Mauereidechse
Östliche
Smaragdeidechse
Ringelnatter
Schlingnatter
Äskulapnatter
Anguis fragilis
Lacerta agilis
Podarcis muralis
Lacerta viridis
X
X
X
X
V
V
1
1
Natrix natrix
Coronella austriaca
Zamenis longissimus
X
X
X
3
2
1
NW
PO
RLB
RLB
FFH
RLD
sg
V
V
1
¶
V
V
1
X
X
X
X
X
X
3
2
1
V
3
2
X
X
X
X
O
Anh. IV
Legende für die Tabelle:
NW:
Nachweis
X = ja
X = möglich
PO:
potenziell vorkommend
RLB:
Rote Liste Bayern
RLB O:
Rote Liste Bayern Regionaleinstufung für das Untersuchungsgebiet
für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003)
Kategorien
0
Ausgestorben oder verschollen
1
Vom Aussterben bedroht
2
Stark gefährdet
3
Gefährdet
G
Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
R
Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen
D
Daten defizitär
V
Arten der Vorwarnliste
S, O ...: regionalisierte Rote-Liste-Status für Tiere in Bayern (Wirkraum liegt im Großnaturraum):
Kategorien
S
Fränkisches Schichtstufenland (SL)
O
Ostbayerisches Grundgebirge (OG)
T
Tertiärhügelland und Schotterplatten (T/S)
A
Alpen und Alpenvorland (A/Av)
zusätzliche Kategorien:
im Naturraum nicht vorkommend
*
im Naturraum ungefährdet
RLD:
Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands:
für Wirbeltiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, BAND 1, 2009
Kategorien
0
1
2
3
G
R
V
D
¶
™
–
Ausgestorben oder verschollen
Vom Aussterben bedroht
Stark gefährdet
Gefährdet
Gefährdung unbekannten Ausmaßes
Extrem selten
Vorwarnliste
Daten unzureichend
Ungefährdet
Nicht bewertet
Kein Nachweis oder nicht etabliert (nur in Regionallisten, alter Roter Liste
und Synopsen der Bundesländer)
sg:
streng geschützte Art nach §10 Abs.2 Ziff.11 BNatSchG
FFH:
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Seite 44 von 165
Anh. IV:
Anhang IV
JES-A001-ASSM1-B20020-00-AF
Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Blindschleiche, Zauneidechse, Schlingnatter und Ringelnatter sind in Bayern weit
verbreitet.
Die Äskulapnatter kommt in Bayern nur in wenigen Bereichen vor (entlang der
Salzach Burghausen – Haiming, unterer Inn, und im Donauengtal unterhalb Passau
mit Seitentälern in unterschiedlichem Ausmaß)
Die Östliche Smaragdeidechse ist in Deutschland auf zwei Gebiete beschränkt. Es
sind dies isolierte Gebiete in der Mark Brandenburg und das Donauengtal unterhalb
von Passau. Wie bei der Äskulapnatter besteht hier ein zusammenhängendes
Verbreitungsgebiet mit den in Österreich liegenden Vorkommen donauabwärts.
Die Vorkommen der Mauereidechsen gehen auf in Passau ausgesetzte Tiere zurück
(SCHULTE et al. 2008). Es handelt sich nach derzeitigem Forschungsstand weitgehend
um die Unterart nigriventris vom Nordabfall der Apenninen.
Engerer Untersuchungsraum (ER)
Bei den Erhebungen im Rahmen des Projektes wurden 2010 von April bis September
906 Beobachtungen von Reptilien im engeren Untersuchungsraum protokolliert. Im
Folgenden wird ein Überblick über die Vorkommen der einzelnen Arten dargestellt.
Dabei werden wesentliche vor Projektbeginn vorhandene Informationen mit
eingebracht (Aßmann, Dentler, Laube, Sommer).
Smaragdeidechse (2010: 379 Beobachtungen)
Das Vorkommen der Smaragdeidechse ist im ER weitgehend auf die Donauleiten
beschränkt. Besiedelt werden hier vorzugsweise die Waldränder am Hangfuß, die
offene Felsbereiche in den Donauleiten und das Donauufer. Einzelne Vorkommen
wurden am oberen Rand der Leiten beobachtet.
Der Bestand der Smaragdeidechse wird im engeren Untersuchungsraum (ER) auf ca.
150 Tiere geschätzt. Im erweiterten Untersuchungsraum (WR) werden ca. 100 Tiere
vermutet.
Aufgrund der Barrierewirkung von Straßen und Ortschaften geht Laube (2010) von
drei Subpopulationen zwischen Sulzsteg bei Passau und der Landesgrenze aus. Als
relevante „lokale Population“ zwischen Obernzell und dem Dandlbach wird ein
Bestand von ca. 200 Tieren aufgefasst. Dies ist etwa 1/3 des Gesamtbestandes im
bayerischen Teil des Donauengtales.
Wesentliche populationsökologische Fakten zur Smaragdeidechse:
▪
eine relativ geringe durchschnittliche Fortpflanzungsrate
klimatischen Bedingungen am Rande ihres Areals
▪
die Beteiligung an der Fortpflanzung erfolgt nach 1 ¾ Jahren
▪
das im Hinblick auf die Fortpflanzung produktivste Alter der ♀ liegt zwischen
drei und fünf Jahren
▪
das maximale Lebensalter beträgt 10 – 12 Jahre
JES-A001-ASSM1-B20020-00-
unter
den
Seite 45 von 165
Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
Zauneidechse (2010: 58 Beobachtungen)
Die Zauneidechse ist die Eidechse der Hochfläche im engeren und erweiterten
Untersuchungsraum. Vorkommen in den Donauleiten sind sehr selten. Vereinzelt gibt
es Nachweise am Talboden, am Donauufer und an der Oberkante der Leiten.
Mauereidechse (2010: 193 Beobachtungen)
Die Mauereidechse ist weitgehend an Gesteinsflächen gebunden. Ihre Habitate
befinden sich daher im Steinpflaster des Donauufers und offenen Felsbereichen und
Blockhalden in den Leiten.
Blindschleiche (2010: 39 Beobachtungen)
Blindschleichen können im gesamten engeren und erweiterten Untersuchungsraum
an geeigneten Habitaten angetroffen werden.
Äskulapnatter (2010: 143 Beobachtungen)
Die Äskulapnatter hat ihren Verbreitungsschwerpunkt in den Donauleiten. Besiedelt
werden jedoch auch Ortsteile von Riedl und Gottsdorf, der Talboden und das
Donauufer. Einzeltiere befinden sich nicht selten entlang des Rambach und des
Aubaches (Hinweis auf Fundpunktkarte im Anhang).
Der Bestand der Äskulapnatter wird im engeren Untersuchungsraum (ER) auf ca.
200 – 300 Tiere geschätzt. Dabei wird von einem darin eingeschlossenen Bestand auf
der Hochfläche mit ca. 20 – 50 Tieren ausgegangen. Diese Bestandsschätzungen
orientieren sich an Dichteberechnungen von Drobny (1993) auf Basis von
Untersuchungen 1987/88. Nach der bisherigen Auswertung der Daten von 2010 wird
jedoch von einer verminderten Häufigkeit von Äskulapnattern gegenüber 1987/88
ausgegangen. Es wurde daher von einer Ø Dichte von 1,5 Tiere/ha gegenüber von Ø
2,29 Tiere/ha bei Drobny für die Donauleiten ausgegangen.
Im erweiterten Untersuchungsraum (WR) werden ca. 300 – 400 Tiere vermutet.
Dabei wird ein Anteil von ca. 80 – 100 Tiere auf der Hochfläche einschließlich der
Seitentäler Kohlbach und Rambach geschätzt.
Als „lokale Population“ wird aus pragmatischen Gründen (Artenschutzrecht der BRD)
der Bestand zwischen der massiven Barriere der B388 bei Obernzell und der Landesgrenze beim Dandlbach angesehen. Der Gesamtbestand dieser lokalen Population
wird auf 400 – 600 Tiere geschätzt. Wahrscheinlich ist dies mehr als ¼ des
Gesamtbestandes im bayerischen Donauengtal.
Wesentliche populationsökologische Fakten zur Äskulapnatter:
▪
eine geringe Fortpflanzungsrate (ca. 5 – 12 Eier je ♀, aber wahrscheinlich
nicht jedes Jahr)
▪
vier – fünf Jahre bis zur Geschlechtsreife (mit relativ hohen Individuenverlusten in dieser Zeit)
▪
maximales Lebensalter von ca. 25 Jahren.
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JES-A001-ASSM1-B20020-00-AF
Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Schlingnatter (2010: 21 Beobachtungen)
Schlingnatternnachweise beschränken sich weitgehend auf die Donauleiten und das
Donauufer. Vereinzelte Vorkommen auf der Hochfläche sind jedoch bekannt.
Ringelnatter (2010: 73 Beobachtungen)
Ringelnattern können im gesamten engeren Untersuchungsraum an verschiedensten
Habitaten angetroffen werden. Die meisten Beobachtungen gab es am Hangfuß der
Donauleiten und entlang des Aubaches.
Erweiterter Untersuchungsraum
Alle sieben aufgeführten Reptilienarten kommen auch im erweiterten Untersuchungsraum vor. Die 2010 ermittelten Vorkommen von Zauneidechse (2010: 19) und
Schlingnatter (2010: 7 Beobachtungen) werden zur Interpretation bei den Angaben
zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung herangezogen.
Bewertung
Die in Deutschland und Bayern begrenzten Vorkommen von Äskulapnatter und
Östlicher Smaragdeidechse im bayerischen Donauengtal sind nach den Kriterien des
Arten- und Biotopschutzprogrammes Bayern von „landesweiter“ Bedeutung. Dabei
haben die hier relevaten „lokalen Populationen“ einen wesentlichen Anteil. Mit sieben
Reptilienarten sind die südseitigen Hänge des Donauengtales in Deutschland der
artenreichste Lebensraum dieser Tiergruppen.
Räumlich-funktionale Aspekte
Die Donauleiten sind der zentrale Lebensraum von Smaragdeidechse, Äskulapnatter
und Schlingnatter. Im Zusammenhang mit diesem Lebensraum stehen die Vorkommen am Donauufer. Aufgrund der Beobachtungen (siehe Abb. 7 und 8) ist insbesondere entlang des Waldrandes am Hangfuss und am Donauufer mit Ortsveränderungen zur Fortpflanzung und Ausbreitung zu rechnen.
Im Bereich der Riedler Mulde und ihren Rändern kommen Äskulapnatter und
Schlingnatter ebenfalls vor. Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind hier bekannt
(Ortsbereich Riedl und Ränder, Aubachtal und Gottsdorf). Dem Aubachtal kommt
dabei eine besondere Funktion zu. Äskulapnatter und Schlingnatter breiten sich über
die Fluss- und Bachtäler weit ins „Hinterland“ aus, um hier weitab der Donauleiten
Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu finden, so z. B. bis zur Kaindlmühle über das
Erlautal und Jahrdorf über Erlau und Aubachtal mit ca. 5,5 bzw. 10 km. So sind auch
Vorkommen der Äskulapnatter in Gottsdorf mit dem Aubach bzw. seiner begleitenden
Strukturen zu erklären.
Dass Besiedelungsvorstöße über die Bachtäler auch bei der Smaragdeidechse
erfolgen, konnte 2010 mit dem Fund eines Jungtieres von 2009 im Bereich Krottenthal (WR) an einem Zulauf zum Rambach ca. 1,5 km vom Hangfuß der Donauleiten
auf 560 m NN belegt werden. Aufgrund der höheren Wärmebedürftigkeit der
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Seite 47 von 165
Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
Smaragdeidechse gegenüber der von Äskulapnatter und Schlingnatter ist eine
dauerhafte Ansiedelung der Smaragdeidechse abseits der Donauleiten jedoch nur in
Ausnahmefällen möglich (z. B. an günstig exponierten Felsbereichen im unteren
Rannatal).
Für alle Reptilien sind prinzipiell Linearstrukturen wie Gewässerläufe, Waldränder,
Hecken, Wege- und Straßenböschungen wichtige Ausbreitungskorridore mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten.
Abbildung 7:
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Ausgewählte Reptilien: Äskulapnatter und Smaragdeidechse, M = 1 : 15000
JES-A001-ASSM1-B20020-00-AF
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Abbildung 8:
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Ausgewählte Reptilien: Mauereidechse, Zauneidechse, Schlingnatter M = 1 : 15000
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
2.2.2.4. Amphibien
Datengrundlagen
Projektbezogen wurden 2010 folgende Erhebungen durchgeführt:
Engerer Untersuchungsraum (ER):
Datenrecherchen
▪
Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener Daten (v. a.
Artenschutzkartierung Bayern, Befragung von Gebietskennern)
Geländearbeiten
▪
Laichplatzkartierung aller Arten unter besonderer Berücksichtigung der
„streng geschützten“ Arten Springfrosch, Kammmolch sowie der
Gelbbauchunke, Sichtbeobachtungen, Kescherfänge, Rufnachweise; Einsatz
von Kleinreusen (Kammmolch) in den vorhandenen Teichanlagen
▪
Sechs Begehungen zwischen März und August, Schwerpunkte während der
Laichzeit der Frühlaicher (Braunfrösche, Erdkröte) im März und April sowie
bei der Laichzeit der Spätlaicher (Molche, Gelbbauchunke) im Mai und Juni
Erweiterter Untersuchungsraum (WR):
Datenrecherchen
▪
Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener Daten (v. a.
Artenschutzkartierung Bayern, Verbreitungsatlas Bayern, Befragung von
Gebietskennern)
Geländearbeiten
▪
Selektive Übersichts-Laichplatzkartierung zu lokalen Populationen von Arten
von Anhang IV der FFH-Richtlinie in drei Durchgängen
Die Erhebungen im erweiterten Untersuchungsraum dienten vor allem der Ermittlung
und Absicherung der Einschätzung der Situation der lokalen Amphibienpopulationen
auf der Hochfläche. Daneben wurden die Vorinformationen aus u. g. Gutachten für
eine Beurteilung herangezogen.
Bestandsübersicht
Aus dem engeren und weiteren Untersuchungsraum sind Vorkommen von sieben
Amphibienarten bekannt. Alle hier aufgeführten Arten sind in Bayern weit verbreitet.
Seite 50 von 165
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Tabelle 11:
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Amphibien im engeren und erweiterten Untersuchungsraum
Art
Art
deutsch
NW
zoologisch
Grasfrosch
Springfrosch
Erdkröte
Gelbbauchunke
Feuersalamander
Teichmolch
Bergmolch
Rana temporaria
Rana dalmatina
Bufo bufo
Bombina variegata
Salamandra salamandra
Lissotriton vulgaris
Ichthyosaura alpestris
PO
RLB
X
V
3
2
3
V
-
X
X
X
X
X
X
RLB
RLD
O
V
3
2
2
V
-
¶
¶
¶
2
¶
¶
¶
sg
FFH
Anh. IV
X
X
X
X
Legende für die Tabelle:
NW:
Nachweis
X = ja
PO:
potenziell vorkommend
X = möglich
RLB:
RLB O:
Rote Liste Bayern
Rote Liste Bayern Regionaleinstufung für das Untersuchungsgebiet
für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003)
Kategorien
0
Ausgestorben oder verschollen
1
Vom Aussterben bedroht
2
Stark gefährdet
3
Gefährdet
G
Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
R
Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen
D
Daten defizitär
V
Arten der Vorwarnliste
S, O ...: regionalisierte Rote-Liste-Status für Tiere in Bayern (Wirkraum liegt im Großnaturraum):
Kategorien
S
Fränkisches Schichtstufenland (SL)
O
Ostbayerisches Grundgebirge (OG)
T
Tertiärhügelland und Schotterplatten (T/S)
A
Alpen und Alpenvorland (A/Av)
zusätzliche Kategorien:
im Naturraum nicht vorkommend
*
im Naturraum ungefährdet
RLD:
Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands:
für Wirbeltiere: BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, BAND 1, 2009
Kategorien
0
1
2
3
G
R
V
D
¶
™
–
Ausgestorben oder verschollen
Vom Aussterben bedroht
Stark gefährdet
Gefährdet
Gefährdung unbekannten Ausmaßes
Extrem selten
Vorwarnliste
Daten unzureichend
Ungefährdet
Nicht bewertet
Kein Nachweis oder nicht etabliert (nur in Regionallisten, alter Roter Liste
und Synopsen der Bundesländer)
sg:
streng geschützte Art nach §10 Abs.2 Ziff.11 BNatSchG
FFH:
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Anh. IV:
Anhang IV
Engerer Untersuchungsraum (ER)
Grasfrosch
Der Grasfrosch ist neben der Erdkröte die häufigste Amphibienart im Untersuchungsraum. Bei der Wahl des Laichgewässers ist er flexibel. Er nimmt extensiv
genutzte Fischteiche ebenso an wie wenig bis gar nicht durchströmte Nebenarme von
Fließgewässern, Tümpel, Gräben und sogar große Pfützen. In letzteren ist sein
JES-A001-ASSM1-B20020-00-
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
Fortpflanzungserfolg allerdings von der Dauer der Wasserführung abhängig. Diese Art
kann große Laichgemeinschaften bilden, bei sehr kleinen Laichgewässern können
diese aber auch wesentlich individuenärmer sein.
Die beiden Fischteiche in der Riedler Mulde sind auch für den Grasfrosch als
traditionelle Massenlaichhabitate bekannt und dokumentiert. 2010 fiel auf, dass sich
das Laichgeschehen des Grasfrosches hier ausschließlich auf den kleineren,
ungenutzten Teich beschränkte. Hier wurden an die 100 Laichballen gezählt und
mindestens 40 Individuen beim Balzbetrieb beobachtet. Dieser Teich war 2010 seit
Jahren zum ersten Mal wieder bespannt, wenn auch nicht bis zur maximalen
Wasserstandshöhe. Der Wasserstand betrug 2010 ca. 20 cm bis zu knapp einem
Meter an den tiefsten Stellen. In den Jahren davor gab es in dem bereits stark
zugewachsenen Teich nur wenige Stellen mit dauerhaften, aber flachen Wasserstand,
die vom Grasfrosch als Laichhabitate genutzt werden konnten.
Aufgrund seiner größeren Bandbreite bei den Laichhabitaten konnten im engeren
Untersuchungsraum 2010 insgesamt 11 Laichgewässer des Grasfrosches nachgewiesen werden, sechs davon liegen direkt im Eingriffsbereich in der Riedler Mulde: Es
sind dies der kleinere der beiden Fischteiche in der Riedler Mulde, permanent Wasser
führende Fahrspuren und Pfützen östlich der beiden Fischteiche, eine große Pfütze
auf einem Weg direkt neben dem Aubach und Seitengewässer des Aubaches im
Waldbestand nördlich von Riedl, außerdem das Nachklärbecken der Kläranlage
Gottsdorf (mit über 40 gezählten Laichballen ein bedeutender Bestand, der sich im
Laufe der letzten Jahre seit dem Bau desselben dort etabliert hat), ein Tümpel in der
Aue des Dorfbaches, mehrere Tümpel, der Fischteich bei der Leitenmühle und ein
Quelltümpel in einer Wiese östlich davon (beides Österreich). Die Fischteichanlage
östlich von Riedl fällt – mutmaßlich aufgrund Nutzungsintensivierung – mittlerweile
als Laichhabitat aus. Vor ca. 10 Jahren wurden hier noch regelmäßig größere
Laichbestände beobachtet.
Landlebensräume der Art liegen in den feuchten Hochstauden- und Gehölzbeständen
entlang des Aubaches, in den Waldbeständen östlich und westlich des Aubaches und
in den Donauleiten.
Springfrosch
Der gegenüber dem häufigen Grasfrosch seltenere Springfrosch hat im Raum Passau
einen Verbreitungsschwerpunkt. Im unteren Ilztal (Passau/Hals) und am unteren Inn
ist er die häufigste Braunfroschart. Auf der Hochfläche nimmt die Häufigkeit der
wärmeliebenden Art jedoch schnell ab. Daher sind bisher nur wenige Laichplätze der
Art auf der Hochfläche oberhalb der Donauleiten bekannt. Insgesamt befindet sich
die Art in den letzten Jahren in leichter Ausbreitung.
Vom Springfrosch konnten 2010 zwei adulte Individuen im Bereich der Jochensteiner
Donauleiten nachgewiesen werden. Eine Laichaktivität konnte in diesem Jahr im
engeren Untersuchungsraum jedoch nicht festgestellt werden. Im Rahmen mehrerer
Untersuchungen in früheren Jahren wurde die Nutzung der Fischteiche in der Riedler
Mulde jedoch mehrfach dokumentiert. Der mögliche Rückgang der Laichaktivität trotz
aktuell guter Bedingungen im kleinen Teich (kein Fischbesatz, Gehölze im Wasser),
könnte in der Nutzungsänderung der beiden Fischteiche begründet sein: Der größere
Teich ist derzeit viel stärker mit verschiedenen Fischarten, darunter auch Raubfische,
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besetzt als dies früher der Fall war, der kleine Teich führte jahrelang zuwenig Wasser
für den Springfrosch, weshalb sich ein Ausweichen auf diesen bisher wohl nicht
tradieren konnte. Auch die anhaltenden Verkehrsverluste könnten eine Rolle spielen.
Erdkröte
Die Erdkröte kann im engeren und erweiterten Untersuchungsraum an geeigneten
Habitaten angetroffen werden. Die Art ist ausgesprochen laichhabitattreu und führt
Wanderungen von bis zu 3 km Entfernung zwischen ihren Landlebensräumen und
dem Laichgewässer durch. Im Gegensatz zu den anderen Amphibienarten ist die
Erdkröte bis zu einem gewissen Grad tolerant gegen Fischbestände in ihren
Laichgewässern. Dies hängt mit dem Verhalten der Larven (Schwarmbildung) und
ihren Abwehrstoffen gegen Fressfeinde zusammen. Bei einer zu hohen Dichte insbesondere von Forellen fallen Fischteiche jedoch als Laichhabitat für die Erdkröte aus.
Aufgrund der Geländemorphologie sind größere Stillgewässer im Bayerischen Wald
selten, so dass die Art, die nicht zu kleine, permanent Wasser führende
Laichgewässer benötigt, auf künstliche Stillgewässer (Fischteiche, Löschweiher,
Nachklärbecken) angewiesen ist.
Die beiden Fischteiche in der Riedler Mulde, insbesondere der größere, sind
traditionelle Massenlaichhabitate für die Erdkröte. Mit geschätzt über 1000 Tieren ist
dies der größte Laichbestand im gesamten Untersuchungsraum (eng und erweitert),
was auch schon aus früheren Untersuchungen bekannt und dokumentiert ist. In den
letzten Jahren zeichnet sich ein leichter Rückgang des Laichbestandes ab. Ein
Zusammenhang mit der seit Jahren hohen Anzahl an Verkehrsopfern auf der Straße
Gottsdorf – Riedl, die von vielen der anwandernden Tiere überquert werden muss, ist
möglich, aber nicht nachgewiesen. Ein weiterer möglicher Grund hierfür könnte in der
Intensivierung der Nutzung des größeren Teiches in Verbindung mit dem jahrelangen
Trockenfallen des kleineren, seit Jahren nicht mehr genutzten Teiches liegen. Die
Restwasserstände in dem kleineren, stark zugewachsenen Teich waren für die
Erdkröte als Laichhabitat nicht ausreichend.
Das einzige weitere Laichgewässer der Erdkröte im engeren Untersuchungsraum ist
ein Fischteich bei der Leitenmühle (Österreich). Der Laichbestand ist aber wesentlich
kleiner als beim großen Fischteich in der Riedler Mulde.
Landlebensräume der Art liegen insbesondere in den Hochstauden- und Gehölzbeständen entlang des Aubaches und der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen,
in den Waldbeständen östlich und westlich des Aubaches, in den Donauleiten sowie in
den Gärten der umliegenden Ortschaften Riedl und Gottsdorf.
Gelbbauchunke
Die Gelbbauchunke benötigt als Fortpflanzungshabitat kleine und kleinste temporäre
Stillgewässer, in denen sich durch regelmäßiges Trockenfallen kein nennenswerter
Bestand an Fressfeinden entwickeln kann. Als Spätlaicher beginnt die Paarungszeit
der Gelbbauchunke meist erst ab Mai und kann bei geeigneter Witterung mit
mehreren Ablaichphasen bis in den August reichen. Die langlebige Art kann spontan
an geeigneten Gewässern auftauchen. Die Gelbbauchunke unternimmt weitere
Wanderungen auf der Suche nach Laichgewässern. Ein Aktionsradius von ca. 10 bis
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ca. 600 m ist in der Literatur dokumentiert.
Im Sommer 2010 wurde in der Riedler Mulde an zwei Kleinstgewässerkomplexen
(wassergefüllte Fahrspuren in nassen Wiesen in der Aue des Aubaches) bis zu vier
adulte Individuen der Gelbbauchunke gefunden. Ein Fortpflanzungsnachweis konnte
jedoch nicht erbracht werden. Die nächsten bekannten Gelbbauchunkenvorkommen
liegen am Talboden Jochenstein (PEPl 1990), im Rambachsteinbruch (unregelmäßig
bis jetzt), an einem Tümpel westlich Krottenthal (1997) und im Bannholz nördlich
Gottsdorf (unregelmäßige Beobachtung bis jetzt einzelner Tiere in Straßengräben
neben der Forststraße).
Feuersalamander
Der Feuersalamander setzt seine Larven direkt in geeignete kleine Fließgewässer ab.
Nahezu alle Bäche der Donauleiten, insbesondere deren Oberläufe und Quellzuflüsse
werden regelmäßig als Laichgewässer genutzt. In den Donauleiten existiert ein guter
Bestand der Laubwälder bewohnenden Art, mit einem deutlichen Schwerpunkt im
Gebietsteil Jochenstein. Hier wurden an einzelnen Tagen im Spätherbst schon bis zu
150 Individuen beobachtet.
Teichmolch
Der Teichmolch bevorzugt pflanzenreiche, nicht allzu tiefe Gewässer bzw. Flachwasserbereiche in sonnigen, nicht zu kühlen Lagen.
Im kleineren und derzeit ungenutzten der beiden Fischteiche in der Riedler Mulde
konnten aktuell vier Larven des Teichmolches und zwei adulte Tiere festgestellt
werden. In seinem momentanen Zustand stellt der Teich ein sehr gutes Habitat für
den Teichmolch dar, die momentan noch sehr geringe Individuenzahl ist vermutlich
dadurch zu erklären, dass der Teich erst 2010 wieder bespannt wurde, so dass sich
ein größerer Bestand noch nicht etablieren konnte.
Erweiterter Untersuchungsraum
Von den aufgeführten Amphibienarten wurden in früheren Untersuchungen
Grasfrosch, Springfrosch, Erdkröte, Gelbbauchunke, Feuersalamander und Bergmolch
nachgewiesen, der Teichmolch wurde als potenziell vorkommend eingeschätzt.
Stichproben an ausgewählten Gewässern und Beibeobachtungen erbrachten 2010
Nachweise von Grasfrosch, Erdkröte, Teichmolch und Feuersalamander.
Bewertung
Die „Landkreisbedeutsamen Arten“ Feuersalamander und Gelbbauchunke kommen
beide im ER vor, die Gelbbauchunke ist darüber hinaus ebenso wie der Springfrosch
eine „streng geschützte“ Art. Gelbbauchunke und Springfrosch stehen im Anhang IV
der FFH-Richtlinie, die Gelbbauchunke auch in Anhang II. Der engere
Untersuchungsraum wird insgesamt als „regional bedeutsam“ für die Amphibienfauna
eingestuft, wobei der Hochfläche (Riedler Mulde) und dem Talboden eine lokale
Bedeutung, dem Donauleitenhang eine regionale Bedeutung zugestanden wird.
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Räumlich-funktionale Aspekte
Im engeren Untersuchungsraum befinden sich mit den beiden Fischteichen in der
Riedler Mulde traditionelle Laichplätze von Erdkröte und den beiden Braunfroscharten
Grasfrosch und Springfrosch. Aufgrund der regionalen Seltenheit natürlicher Laichgewässer für diese Arten wird solchen Laichhabitaten ein hoher Wert beigemessen.
Auch die Feuchtbereiche, hauptsächlich entlang des Aubaches in der Riedler Mulde
(Schwarzerlen-Galeriewald, feuchte Hochstaudenfluren, Nasswiesen) sind in ihrer
Ausprägung und in ihrem Zusammenhang mittlerweile als selten zu bezeichnen. Sie
stellen einen wichtigen Biotopverbund und somit Lebensraum und Wanderachse für
Amphibien dar.
Der Laubwald auf der Geländekante nördlich von Riedl ist ein hochwertiger und
laichgewässernaher Landlebensraum für alle hier vorkommenden Amphibienarten,
bei dem durch einen vollständigen Gradienten von der feuchten Aubachaue mit
Nasswiesen, nassen Hochstaudenfluren und Erlenbruchwald über einen eichenreichen
Hangwald bis hin zur trocken-warmen Geländekuppe mit Magerrasenresten alle
wertbestimmenden Elemente enthalten sind. Insbesondere für den wärmeliebenden
Springfrosch ist dieser Wald ein sehr wertvolles Lebensraumelement. Durch die
bewaldete Gefällestrecke des Aubaches unterhalb Riedl besteht eine direkte
Verbindung zur Dandlbachschlucht und dem NSG und FFH-Gebiet Donauleiten.
2.2.2.5. Tagfalter
Datengrundlagen
Engerer Untersuchungsraum (ER):
Datenrecherchen
▪
Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener Daten (v. a.
Artenschutzkartierung Bayern, Arbeitsatlas Tagfalter in Bayern, Befragung
von Gebietskennern)
Geländearbeiten
▪
Kartierung von Tagfalterarten mit Schwerpunkt auf naturschutz- und
saP/FFH-Richtlinie Anhang II-relevante Arten im Eingriffsbereich und der
unmittelbar angrenzenden Umgebung durch sechs Durchgänge über
Sichtnachweise, Kescherfänge und, soweit effizient, Nachweis von
Präimaginalstadien
▪
Bei naturschutzrelevanten Arten semiquantitative Erfassung, ansonsten nur
qualitative Erhebung; flächige Erfassung geeigneter Lebensräume im
Eingriffsbereich
▪
in Oberösterreich: Erhebungen wurden dort nur im grenznahen Bereich zu
Bayern durchgeführt (östlich Riedler Mulde bzw. Talboden mit Donauufer)
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Erweiterter Untersuchungsraum (WR):
Geländearbeiten
▪
Abschätzung der Habitatsituation und möglicher Entwicklungspotenziale auch
bzgl. möglicher CEF-Maßnahmen bei saP-relevanten und mobilen Arten
(weitgehend beschränkt auf Wiesenknopf-Ameisenbläulings-Arten mit Beibeobachtung anderer Arten); 1 bis 2 Begehungen nur auf der bayerischen
Seite
Bereits vorhandene Daten
Literatur:
Gutachten:
Arbeitsatlas Tagfalter in Bayern (2007), KUSDAS & REICHL
(1973)
AßMANN (1990) Pepl NSG „Donauleiten“, ABSP Landkreis
Passau (2004), aktuelle Daten der Artenschutzkartierung
Bayern (ASK) für den Untersuchungsbereich.
Bestandsübersicht
Insgesamt war das Untersuchungsjahr 2010 geprägt von wechselhafter Witterung mit
langen nasskalten Phasen und somit für die meisten Tagfalterarten ungünstig
(niedrige Abundanzen). Im Untersuchungszeitraum von Mai bis September konnten
aktuell 43 Arten nachgewiesen werden.
Die Tabellen- und Kartendarstellung wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auf
Arten der Rote Liste Bayern in der Kategorie 0 – 2 (ausgestorben/verschollen bis
stark gefährdet einschließlich der Regionaleinstufung für das Ostbayerische Grundgebirge) sowie FFH-II-Arten und saP-relevante Arten beschränkt. Es handelt sich um
eine Vorauswertung der Geländekartierung für das Raumordnungsverfahren.
Als Hauptquellen wurden zusätzlich zur der Geländekartierung aus dem Jahr 2010
folgende Daten ausgewertet:
1.) Artenschutzkartierung Bayern
2.) Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Donauleiten von Passau
bis Jochenstein“
3.) Kapitel „Schmetterlinge“ des ABSP des Landkreises Passau (Angaben zu
landkreisbedeutsamen Schmetterlingen, nur Tagfalter und Widderchen).
Die Artennachweise der Tabelle können den genannten Quellen zugeordnet werden.
Zusätzlich ist das Jahr des letzten Nachweises genannt.
Insgesamt handelt es sich um 60 Tagfalter- und Widderchenarten (einschließlich
Sekundärdaten). Davon stehen 25 Arten auf der Roten Liste Bayerns (BOLZ & GEYER
2003). Zwei Arten – der Schwarzblaue und der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling
(G. nausithous/teleius) sind Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie, sind also
grundsätzlich für die FFH-Verträglichkeitsabschätzung relevant, werden aber im
Standarddatenbogen des FFH-Gebietes „Donauleiten von Passau bis Jochenstein“
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derzeit nicht aufgeführt. Beide Arten sind zusätzlich nach Anhang IV der FFHRichtlinie streng geschützt. National über die Bundesartenschutzverordnung ist der
Fetthennen-Bläuling (Scolitandides orion) ebenfalls streng geschützt. Diese drei Arten
sind also für die „Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)“ relevant.
Tabelle 12:
Artennachweise Tagfalter
Legende zur Tabelle:
ABSP:
L = landkreisbedeutsame Art; R = Art mit überregionaler bis landesweiter Bedeutung
Quelle:
x = aktuelle Untersuchung Lipsky 2010; a = Artenschutzkartierung Bayern;
Gilde:
O = Offenlandsart (tm = trocken-magerer, f = feuchter; ft = feuchter und/oder trockener
b = Pepl Aßmann 1990
Standortverhältnisse; x = xerothermophil, e = extensive Habitatnutzung erforderlich;
WR = Art der Wälder und Waldränder
Das ER lässt sich in drei ökologische Raumeinheiten unterteilen, denen folgende
Tagfaltergilden schwerpunktmäßig zugeordnet werden:
▪
Talboden mit Donauufer: mesophile bis leicht hygrophile Offenlandsarten
▪
Donauleite mit Hangfuß: xerothermophile Offenlandsarten
(teilweise mit hohen Ansprüchen an die Luftfeuchtigkeit),
Arten gehölzreicher Übergangbereiche, mesophile Waldarten
▪
Riedler Mulde: hygrophile Offenlandsarten (in Aubachnähe), Ubiquisten
Von den in obiger Tabelle aufgeführten Arten können alle im ER als zumindest
potenziell und partiell bodenständig gelten, auch wenn sie durch die aktuelle
Untersuchung nicht nachgewiesen wurden. Im Sinne einer echten Risikoabschätzung
werden auch Arten für eine Beurteilung der möglichen Auswirkungen herangezogen,
die 2010 nicht nachgewiesen werden konnten (vgl. schlechte Witterung).
Verbreitung der Arten in ER und WR
Im ER sind aktuell die Arten Kurzschwänziger Bläuling (1 Vorkommen; Magerrasen
an der Dolomitenstraße PA 52), Komma-Dickkopffalter (1 Vorkommen südlich von
Krottenthal), Fetthennen-Bläuling (1 Vorkommen im Bereich der Hangleite) sowie der
Mattscheckige Dickkopffalter (1 Vorkommen im Hangfußbereich) nachgewiesen.
Lediglich die beiden Wiesenknopf-Ameisenbläulinge wurden im Bereich des Talbodens
noch an mehreren Stellen mit jeweils nur wenigen Faltern dokumentiert. Im Bereich
der Riedler Mulde sind keine Vorkommen vorhanden. Die Raupenfraßpflanze, der
Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) fehlt dort.
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Die beiden Wiesenknopf-Ameisenbläulinge konnten auch im WR festgestellt werden.
Schwerpunkt der Metapopulation ist dort die Hochfläche östlich von Obernzell von
Niederndorf bis etwa südlich Lämmersdorf. Auch in Obernzell sind Vorkommen beider
Arten bekannt. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist von räumlich getrennten (lokalen)
Populationen auf der Hochfläche und im Bereich des Donautalbodens auszugehen.
Bewertung
Das Donauufer bietet aktuell nur wenigen, meist weit verbreiteten anspruchsloseren
Arten einen Lebensraum, dient aber thermophilen und hygrophilen Offenlandsarten
als Wanderkorridor mit der Funktion als Nahrungshabitat für die Falter – beobachtet
z. B. beim Zwergbläuling (Cupido minimus), aber auch beim Schwarzblauen Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Extensive blütenreiche Böschungen sind hierbei ebenso von
großer Bedeutung, da ein Großteil des ufernah vorhandenen Grünlandes intensiv
genutzt wird und kein Blüten-/Nektarangebot bereitstellt. In einem Böschungsbereich
wurde auch ein wahrscheinlich bodenständiges Vorkommen des Schwarzblauen
Wiesenknopf-Ameisenbläulings festgestellt.
Weit bedeutsamer als das Donauufer ist der Hangfußbereich unterhalb der Donauleite. Hier sind einerseits Reliktflächen artenreicher Wiesen zu finden, die z. B. beiden
Wiesenknopf-Ameisenbläulinge als Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Ruhestätten
dienen, andererseits findet hier ein intensiver Individuenaustausch (Falter) zwischen
den einzelnen Teilpopulationen des Donautalbodens statt, der im Gelände augenfällig
ist aber teilweise bereits durch bis zur bewaldeten Hangleite reichenden Maisäcker
erschwert bzw. gestört wird.
Es ist durch Beobachtungen belegt, dass teilweise auch Arten der mesophilen Wälder
z. B. die landkreisbedeutsamen Arten Kleiner und Großer Schillerfalter diesen Übergangsbereich befliegen. Auch beim Fetthennen-Bläuling kann angenommen werden,
dass eine (Wieder-)Besiedelung der offenen, nur schütter bewachsenen Felsköpfe
oder Blockschutthalden als „patches“ im sonst geschlossenen Hangleitenwald
schwerpunktmäßig über diesen Korridor erreicht werden (z. B. bei Hangrutschungen
im Rahmen der natürlichen Lebensraumdynamik der Hangleiten). Derzeit findet auch
noch ein Individuenaustausch zwischen Donauufer und Hangfußbereich statt (z. B.
beim Schwarzblauen Wiesenknopf-Ameisenbläuling).
Die dokumentierten Vorkommen der beiden Wiesenknopf-Ameisenbläulinge im
Talbodenbereich der Donau im ER sind derzeit klein und verletzlich (G. teleius: 12
Falter auf 4 Teilflächen; G. nausithous: mind. 24 Falter auf 5 Teilflächen). Aufgrund
der nur sehr kleinen aktuellen Habitatflächen, der nur geringen Bestandsgrößen
sowie der räumlich begrenzten lokalen Population im Talboden muss der aktuelle
Erhaltungszustand als derzeit „ungünstig“ eingestuft werden. Dies ergibt sich auch
bei der Anwendung des aktuellen Bewertungsschemas für den Erhaltungszustand
dieser FFH-II/IV-Arten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). Bei beiden
Glaucopsyche-Arten muss der aktuelle Erhaltungszustand als mittel bis schlecht „C“
eingestuft werden. Besonders betont werden muss die hohe Bedeutung der noch
blütenreichen Wiesenreste am Hangfuß für fast alle Tagfalter des Talbodens und der
Hangleite, die auf Nektarpflanzen angewiesen sind.
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Die überwiegend bewaldete Hangleite mit ihren wertvollen Sonderstandorten (feuchte
Schluchtwälder, trocken-heiße brennenartige Felsköpfe/bänder und offene Blockschutthalden) sind Lebensraum für eine spezialisierte Tagfalterfauna wie z. B. den in
Bayern vom Aussterben bedrohten Fetthennen-Bläuling, der in Niederbayern seinen
Verbreitungsschwerpunkt im Untersuchungsgebiet besitzt. Zu diesen Sonderstandorten zählt auch die sog. „Dolomitenstraße“ (PA52), die v. a. im Bereich der Kehren
und südexponierter Hänge ähnlich blütenreiche und südexponierte Magerrasen als
Tagfalterhabitate bereitstellt (geeignet z. B. auch für die naturschutzrelevanten Arten
Mattscheckiger Dickkopffalter, Komma-Dickkopffalter, Kurzschwänziger Bläuling,
Zwergbläuling, Violetter Feuerfalter). Diese Straße stellt auch eine wichtige Verbindung zu den oberhalb der bewaldeten Leite liegenden Magerwiesen dar.
Die Riedler Mulde ist aufgrund der dort vorhandenen Nutzungsintensität mit starker
Düngung relativ artenarm. Die dortigen Aubach-nahen Mädesüßfluren (eutrophe
Hochstaudenfluren) dienen dem landkreisbedeutsamen Mädesüß-Perlmuttfalter
(Brenthis ino) als Larval- und Nahrungshabitat. Auch hier ist das benachbarte Blütenund Nektarangebot bereits suboptimal. Diese einzige hygrophile Offenlandsart der
Riedler Mulde besitzt ein noch durchgehendes Vorkommen beginnend südlich von
Ramesberg bis hinunter nach Riedl entlang des Aubaches. Im Talboden konnte die
Art nicht nachgewiesen werden. Auf der Hochfläche sind aufgrund der hohen
Nutzungsintensität nur noch einige wenige artenreiche Wiesenbereiche zu finden, die
entweder relativ oft gemäht werden oder brachfallen bzw. aufgeforstet werden.
Das Untersuchungsgebiet (ER) ist insgesamt Lebensraum einer sehr artenreichen
Tagfalterfauna. Die Artenvielfalt wird durch die unterschiedlichen standörtlichen
Gegebenheiten und Habitatverhältnisse des Talbodens, der Hangleite und der Hochfläche geprägt. Alle drei Raumeinheiten beherbergen eine spezifische und naturschutzrelevante Tagfalterfauna, die insgesamt von landesweiter Bedeutung ist
(Bayern).
Dies belegen auch die aktuellen Bestandserfassungen mit Nachweisen von einer in
Bayern ausgestorbenen/verschollenen Art (Kurzschwänziger Bläuling, allerdings
bereits an mehreren Stellen in Bayern wieder nachgewiesen), einer vom Aussterben
bedrohten Art (Fetthennen-Bläuling; Lebensraum im ER sind offene Geröllhalden und
Felsköpfe im Bereich der Hangleite), einer stark gefährdeten Art (Heller WiesenknopfAmeisenbläuling, Vorkommen ausschließlich auf Grünlandrelikten im Hangfußbereich
der Donauleite) und weiteren zwei gefährdeten Arten (Schwarzblauer WiesenknopfAmeisenbläuling, Vorkommen ähnlich Schwesternart nur etwas weiter verbreitet;
Kommafalter, nur ein individuenreiches Vorkommen direkt oberhalb der Hangleite).
V. a. im Bereich der Hangleite kommen noch andere naturschutzrelevante bei der
Untersuchung 2010 nicht nachgewiesene (potenzielle) Arten hinzu (niedrigere
Erfassungsintensität aufgrund absehbarer geringerer Betroffenheit).
Anhand der aktuellen Artnachweise (Rote-Liste-Status) und dem Vorkommen
mindestens landkreisbedeutsamer Arten werden die definierten Teilräume des ER wie
folgt bewertet:
Talboden mit Donauufer:
Donauleite mit Hangfuß:
Riedler Mulde:
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überregionale Bedeutung
landesweit bedeutsam
regional bedeutsam
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Abbildung 9:
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Fundpunkte ausgewählter Tagfalter, M = 1 : 15000
2.2.2.6. Nachtfalter
Datengrundlagen
Die Aussagen beziehen sich auf den Engeren Untersuchungsraum (ER), da die
Methode Lichtfang stationär ausgeführt wird.
Datenrecherchen
▪
Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener Daten (v. a.
Artenschutzkartierung Bayern, Befragung von Gebietskennern: Lichtmannecker, Merkel-Wallner, Ritt).
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Geländearbeiten
Ursprünglich war geplant, im Bereich der Bauwerke auf der Hochfläche und im
Donautal, jeweils zwei Erfassungspunkte mit abwechselnder Protokollierung zu
betreuen. Als Versuch, aus persönlichem Interesse, wurde von Beginn an, jeweils ein
dritter Erfassungspunkt mit etwas anderer Leuchtmittelausstattung betrieben.
Geplant war, diesen dritten Punkt jeweils am Ende der Erfassungsnacht zu
protokollieren. Da im Jahr 2010 aufgrund der Witterung die Populationsdichten
deutlich herabgesetzt waren und der Anflug am Leuchtturm fast immer, im Vergleich
zu anderen Jahren, im Bezug auf Individuen- und Artenzahlen mäßig war, wurde der
dritte Erfassungspunkt hinsichtlich Zeitaufwand gleichwertig zu den beiden anderen
Erfassungspunkten kontrolliert und protokolliert.
Der letzte Durchgang der Bestanderhebungen erfolgte Anfang Oktober, da die
Herbstfauna im Jahr 2010, mit den phänologischen Verschiebungen, ebenfalls
verzögert erschien.
Im Folgenden eine kurze Charakterisierung der Erfassungspunkte:
Riedler Mulde, Talsumpf
Westlich von Riedl unterquert der Aubach einen Feldweg. Parallel dazu verläuft eine
Stromleitungstrasse. Neben Auenvegetation existieren kleinflächig vernässte Bereiche
mit Caltha (Frühjahr). Der Sommeraspekt war vom Indischen Springkraut geprägt.
Am anschließenden Südhang ist reliktär magere Bodenvegetation in die Laubholzbestockung (Weichlaubholz, Eiche) eingelagert. Die Erfassung war teilweise vom
Kaltluftabfluss in der Taltiefe negativ beeinflusst.
Riedler Mulde, Teich
Am Nordwestende der Fischteiche stockt reliktärer Erlenauwald. Der angrenzende,
verlandete Fischteich bringt einen weiteren Lebensraumaspekt ein. Die Vegetation
des Talbodens wurde bis Spätsommer zunehmend vom Indischen Springkraut
dominiert. Die Erfassung war teilweise vom Kaltluftabfluss in der Taltiefe negativ
beeinflusst.
Riedler Mulde, Ostrand
Der dritte Erfassungspunkt auf der Hochfläche wurde nach zwei Durchgängen, zuvor
Riedl Fichte, an einen ostexponierten Waldrand mit vorgelagertem extensivem
Grünland verlegt. Der Erfassungspunkt war gegenüber Wind geschützt, der
angrenzende Wald bewirkte mehrmals einen ausgeglichenen Temperaturverlauf.
Jochenstein Ufer
Südlich der alten Obstbäume existieren zwei alte Baumweiden am Uferweg. Die
überwiegende Fläche besteht aus Intensivgrünland, jedoch ist zwischen Weg und
Uferböschung, wo Weiden dominieren, ein ruderal beeinflusster Streifen mit diverser
Vegetation vorhanden. Dieser Erfassungspunkt war vielfältig beeinflusst. An fast allen
Terminen herrschte Wind, obwohl an den anderen Erfassungspunkten keine
Beeinträchtigung erkennbar war. Die Grünlandflächen wurden mehrfach gemäht, das
Blütenangebot war somit schlagartig reduziert. Der blütenreiche Streifen zwischen
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Weg und Ufer wurde im Hoch- und Spätsommer zweimal gemulcht. An einem Termin
war zuvor die Fläche aufgrund von Hochwasser kurzfristig überflutet. Die Fläche war
mit Natrium-Niederdruck-Dampflampen beleuchtet.
Jochenstein Hangfuß
Rund 200 m östlich des Eintrittspunktes der „Dolomitenstraße“ in die Hangleiten
stockt Eschen-reicher Hangwald. Der Aspekt Waldmantel wurde hier ebenfalls
abgedeckt. Der Aspekt „magerer Waldsaum“ kommt kaum zum Tragen, da sowohl
intensives Grünland als auch Maisacker sehr nahe an den Waldmantel heranrücken.
Es gab keine negativen Beeinflussungen.
Jochenstein Leite über Kleinkraftwerk Greindl
Der dritte Erfassungspunkt im Tal liegt über dem einzelnen Haus in der Hangleite.
Hier dominiert wärmegetönter Eichenmischwald mit Übergängen zu Blockfluren. Es
gab keine negativen Beeinflussungen.
Ergebnisse
In der Gesamtuntersuchung wurden bisher 523 Arten dokumentiert bzw. sicher
bestimmt. Ein Teil des Materials muss noch ausgewertet werden, dies betrifft v. a
Kleinschmetterlinge. Die Großschmetterlinge, insbesondere Arten mit rechtlichem
Status, sind ausgewertet.
Das dokumentierte Artenspektrum bleibt im Jahr 2010 in Summe deutlich hinter dem
Ergebnis anderer Jahre, bzw. umfangreicher Untersuchungen, zurück. Letztendlich
wurden 60 Lichtfangprotokolle angelegt, jedoch war in Folge der Witterung die
wirkliche Diversität nie erfassbar. Im Mai und Juni hat kühle und regenreiche
Witterung hohe Verluste bei Faltern und Präimaginalstadien verursacht, im Juli und
August bewirkten Starkregenereignisse den Totalverlust von besonders kleinen Arten
unter ein Zentimeter Spannweite. Im Jahr 2010 waren bei allen Arten die Populationsdichten der Falter deutlich herabgesetzt, bei naturschutzfachlich interessanten
Arten hat dies zur Folge, dass sie unter die Nachweisgrenze geraten. Als Beispiel sei
Euplagia quadripunctaria, die Spanische Flagge, erwähnt: Im Mai und Juni kamen
zweimal Raupen zum Licht (Bodentuch), dieses Verhalten ist speziell von dieser Art
bekannt, und im Juli und August konnten keine Falter nachgewiesen werden.
Nachfolgend werden bei der Darstellung der höherwertigen Arten ergänzend zu den
Daten der aktuellen Untersuchung auch Daten von Gebietskennern (Lichtmannecker,
Ritt) und eigene, ältere Aufzeichnungen verwendet.
Bestandsübersicht
Im Donauengtal südöstlich von Passau ist die Diversität besonders hoch, weil auf
engem Raum die Artausstattung der collinen Stufe und der submontanen bis montanen Stufe zusammentrifft. Der Lebensraumaspekt Fels erhöht v. a. den Anteil
thermophiler bis xerothermophiler Arten. Entlang der Donau treten Auwälder in
reliktärer Ausprägung auf, auch dies erhöht das Artenspektrum. Aus zoogeografischer Sicht wirkt das Donautal als Eintrittspforte für südliche oder östliche Arten.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Aktuell wurde ein Neuzugang für die deutsche Fauna, Eilema pseudocomplana
(DANIEL, 1939), publiziert (LICHTMANNECKER & KOLBECK 2010). Derartige Neufunde, bei
Kleinschmetterlingen vgl. PRÖSE (2006) und ARBEITSGEMEINSCHAFT MICROLEPIDOPTERA IN
BAYERN (2010), besitzen per se keinen Rote Liste-Status; dies ist der nächsten
Bearbeitung der Roten Liste vorbehalten. Soweit diese Neufunde in den ER fallen,
wurden sie in Tabelle 13 berücksichtigt.
In den Tabellen sind die Arten nach Wertigkeit getrennt. In Tabelle 10 sind Arten der
Kategorien 0, 1, 2 und R sowie Arten mit rechtlichem Status vereint. Arten der
Katergorien G und D stehen wahlweise, wenn die gesamtbayerische Situation eher
negativ für die Art zu sehen ist, in Tabelle 13.
In Tabelle 14 stehen die Arten der Kategorie 3 der Roten Liste, sowie Arten der
Vorwarnliste. Arten der Kategorie G und D werden wahlweise hier angeführt, wenn
die gesamtbayerische Situation für die Art eher positiv ist, z. B. aufgrund von
vermehrten Funden in den letzten Jahren. Aus Tabelle 11 wird ersichtlich, dass sich
die regionale Situation, Spalte OG, teilweise deutlich schlechter darstellt, als die
gesamtbayerische Einstufung.
Tabelle 13:
Hochwertige Arten mit RL-Status 0-2, G, R und D, Bundesartenschutzverordnung,
FFH-Anhangsarten
Art
RLB
SL
OG
TS AV/A
BArtSchV
FFH
Fundort
II/IV
Psychidae
Canephora hirsuta Pd.
2
3
2
0
V
L
Coleophora hartigi Toll
R
--
R
--
--
L
Coleophora galbulipennella Z.
D
D
--
0
--
L
Coleophora graminicolella H. & Wck.
--
--
--
--
--
L
Teleiodes wagae Now.
2
2
2
1
--
L
Gelechia basipunctella H.-S.
G
--
--
G
--
DTu
Acleris kochiella Gz.
1
0
1
1
0
DT/L
Celypha rurestrana Dup.
2
2
0
0
2
L
Celypha flavipalpana H.-S.
G
G
0
G
G
L
Pelochrista hepatariana H.-S.
1
1
--
--
--
L
Eucosma aspidiscana Hb.
2
0
2
0
G
DT/L
Ancylis selenana Gn.
2
0
--
2
--
L
--
--
--
--
--
L
Glyptoteles leucacrinella Z.
1
--
0
1
--
L
Episcythrastis tetricella D. & S.
2
2
0
0
--
L
2
2
--
0
0
L
V
V
3
*
--
Coleophoridae
Gelechiidae
Tortricidae
Pterophoridae
Capperia britanniodactylus Greg.
Pyralidae
Crambidae
Udea cyanalis Lah.
Sphingidae
Proserpinus proserpina Z.
JES-A001-ASSM1-B20020-00-
IV
RM
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Art
RLB
Einreichunterlagen ROV
SL
OG
TS AV/A
BArtSchV
FFH
Fundort
II/IV
Geometridae
Stegania cararia Hb.
2
2
--
2
--
RM/L
Scopula subpunctaria H.-S.
1
0
R
Idaea deversaria H.-S.
2
2
1
--
1
DT/L
2
G
DT/L
1
1
0
0
--
DT/L
Simyra albovenosa Gz.
1
1
1
1
--
DTu
Cryphia ereptricula Tr.
1
0
1
0
--
L
Paracolax tristalis F.
2
2
R
0
--
DT/RM
Zanclognatha lunalis Sc.
2
2
1
0
--
DT/L
Zanclognatha zelleralis Wck.
G
G
1
--
--
DT/L
Schrankia costaestrigalis Stph.
0
0
--
--
0
DT/L
Hadena albimacula Bkh.
2
2
R
0
0
DT
Diarsia florida F. Schmidt
D
D
D
D
--
RM
Arctia villica L.
1
0
1
--
--
Dysauxes ancilla L.
2
2
R
--
--
Notodontidae
Drymonia velitaris Hfn.
Noctuidae
Arctiidae
§§
DT/L
DT/L
Eilema pseudocomplana Dan.
L
Euplagia quadripunctaria Pd.
V
*
V
V
V
Hyphoraia aulica L.
2
2
R
0
--
II
§§
DT/L
L
Fundort: DT=Donautal, DTu=Donautal Ufer, RM=Riedler Mulde, L=Leite
RLB:
RLB OG:
Rote Liste Bayern
Rote Liste Bayern Regionaleinstufung für das Untersuchungsgebiet
für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003)
Kategorien
0
Ausgestorben oder verschollen
1
Vom Aussterben bedroht
2
Stark gefährdet
3
Gefährdet
G
Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
R
Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen
D
Daten defizitär
V
Arten der Vorwarnliste
S, O ...: regionalisierte Rote-Liste-Status für Tiere in Bayern (Wirkraum liegt im Großnaturraum):
Kategorien
S
Fränkisches Schichtstufenland (SL)
O
Ostbayerisches Grundgebirge (OG)
T
Tertiärhügelland und Schotterplatten (T/S)
A
Alpen und Alpenvorland (A/Av)
zusätzliche Kategorien:
im Naturraum nicht vorkommend
*
im Naturraum ungefährdet
FFH:
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
Anh. II/IV:
Anhänge der FFH-Richtlinie
BArtSchV §§ „streng geschützt“ nach Bundesartenschutzverordnung
Die Hangleiten beherbergen den überwiegenden Teil der nachgewiesenen hochwertigen Arten. Eine Trennung in Hangbereich und Oberhang/Hangkante ist nicht
praktikabel, da einerseits die mobilen Tiere zum Licht kommen und andererseits die
hochwertigen, felsdurchsetzten Kleinhabitate vom Hangfuß bis zur Hangkante immer
wieder eingestreut auftreten. In Tabelle 13 und 14 sind die Arten der wärmegetönten
Laubwälder und Felsfluren mit den Kürzel DT und L markiert.
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Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Hervorzuheben ist das Vorkommen von zwei streng geschützten Arten gemäß Bundesartenschutz-Verordnung, Arctia villica L. und Hyphoraia aulica L., und einer
Anhang II-Art gemäß FFH-Richtlinie, Euplagia quadripunctaria Pd.
Der Nachtkerzenschwärmer, Proserpinus proserpina Z., wurde im Jahr 2008 auf der
LARS-Fläche gefunden. Dieser Nachweis ist in Zusammenhang mit dem hohen
Blütenangebot, insb. Nelken-Arten, auf dieser Fläche zu sehen (Nahrungshabitat der
Falter).
Als Besonderheit tritt eine Gilde der Detritus- und Flechtenfresser in einer Artenzusammensetzung auf, die es in Bayern an keiner anderen weiteren Stelle gibt. Die
Arten Cryphia ereptricula Tr. bis Schrankia costaestrigalis Stph. (siehe Tabelle 13)
zeigen an, dass in den Hängen trockenheiße bis warmfeuchte Bedingungen eng
verzahnt auftreten.
Am Donauufer, Kürzel DTu in Tabelle 13, war keine nennenswerte, eigenständige
Fauna zu beobachten. Es traten zwar ein paar Arten auf, die an Weichlaubhölzer,
z. B. Silberweide, gebunden sind, höherwertige Arten aus dieser Gilde wurden nicht
festgestellt. Bemerkenswert war, dass am Ufer Arten auftraten, die nur weiterentfernten Entwicklungshabitaten entstammen können. Zum einen kommen die Arten
aus den südexponierten Hangleiten auf bayerischer Seite, andererseits sind der
Lebensraum Kleinseggenried, für Simyra albovenosa Gz., oder Wirtspflanze Tanne,
für eine Spanner-Art, eher auf der österreichischen Talseite zu finden. Dies
unterstreicht, dass sich die Arten weiträumig bewegen.
Das höherwertige Artenspektrum ist auf der Hochfläche in der Riedler Mulde, in
Tabelle 13 und 2 Kürzel RM, deutlich herabgesetzt. Hier kommt zum Tragen, dass die
intensive landwirtschaftliche Nutzung die hochwertigen Flächen weitgehend verdrängt
hat. Die wenigen Kleinstflächen feuchter und trocken-magerer Ausprägung beherbergen nur noch ein reliktäres Artenspektrum.
An höherwertigen Arten sind Proserpinus proserpina Z. und Diarsia florida F. Schmidt
zu nennen. Vom Nachtkerzenschwärmer liegt ein Raupenfund aus dem Jahr 2010 vor
(Ritt), somit ist die Bodenständigkeit dokumentiert. Die Eulen-Art Diarsia florida, die
auf Quellsümpfe oder Grabenränder angewiesen ist, wird extrem selten gefunden.
Die Rote Liste-Kategorie D ist durch eine wesentlich häufigere Schwesterart verursacht, da Verwechslungen möglich sein können. Für den Bearbeiter war dies die
zweite Begegnung mit der Art in 35 Jahren Tätigkeit in der Ordnung Lepidoptera. Die
tatsächliche Gefährdung der Art kommt mit der aktuell gültigen Einstufung keinesfalls
zum Ausdruck.
Tabelle 14:
Sonstige Arten der Roten Liste: RL-Status 3, G, R und D, sowie Vorwarnliste V
Art
RL B SL OG TS AV/A
BArtSchV
FFH
Fundort
II/IV
Tineidae
Infurcitinea albicomella Stt.
3
3
--
0
--
Nemapogon clematella F.
3
2
0
V
G
L
DT
Nemapogon nigralbella Z.
3
2
3
--
--
L
Lypusidae
JES-A001-ASSM1-B20020-00-
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Art
Einreichunterlagen ROV
RL B SL OG TS AV/A
BArtSchV
FFH
Fundort
II/IV
Lypusa maurella D. & S.
3
3
0
0
3
L
3
3
1
V
0
DT/RM/L
V
V
--
V
--
L
G
G
--
G
0
L
V
V
3
3
V
L
Psychidae
Bijugis bombycella D.& S.
Gracillariidae
Phyllonorycter tristrigella Hw.
Yponomeutidae
Argyresthia glaucinella Z.
Scythrididae
Scythris scopolella L.
Oecophoridae
Schiffermuelleria schaefferella L.
V
3
0
V
--
DT
Metalampra cinnamomea Z.
V
V
V
3
G
L
Batia lambdella Don.
3
3
R
--
--
L
Batia internella Jäckh
V
V
--
--
--
L
Coleophora badiipennella Dup.
3
3
0
0
--
L
Coleophora vibicella Hb.
3
3
0
--
--
L
V
V
--
R
--
DT/L
V
V
R
3
--
L
RM
Coleophoridae
Autostichidae
Oegoconia uralskella P.-G. & Cap.
Amphisbatidae
Pseudatemelia subochreella Dbld.
Gelechiidae
Monochroa cytisella Curt.
3
3
0
3
--
Carpatolechia decorella Hw.
V
V
R
3
--
L
Teleiodes flavimaculella H.-S.
V
V
3
V
G
DT
Pseudotelphusa scalella Sc.
V
V
3
3
--
RM
Altenia scriptella Hb.
V
V
3
--
G
L
Gelechia sestertiella H.-S.
3
0
3
2
--
L
Mirificarma cytisella Tr.
3
3
0
0
--
DT
Dichomeris ustalella F.
3
3
R
2
--
DT/RM/L
Brachmia blandella F.
V
V
3
V
V
DT/RM/L
V
*
R
V
R
DT/L
3
V
R
0
--
L
V
--
V
3
V
L
Limacodidae
Heterogenea asella D.& S.
Sesiidae
Syanthedon stomoxiformis Hb.
Tortricidae
Phalonidia gilvicomana Z.
Clepsis rurinana L.
3
0
--
0
3
DT/RM/L
Apotomis inundana D.& S.
V
V
V
V
--
RM/L
Hedya dimidiana Cl.
V
V
--
V
V
RM
Pristerognatha fuligana D.& S.
3
1
3
3
--
RM/L
Spatalistis bifasciana Hb.
V
V
V
V
--
RM
Pandemis dumetana Tr.
V
V
0
V
--
DT/RM/L
Apotomis inundana D.& S.
V
V
V
V
--
DT/RM/L
Celypha aurofasciana Hw.
3
0
0
3
3
DTu
Lobesia reliquana Hb.
V
V
3
*
G
DT/L
DT/L
Epinotia abbreviana F.
3
3
2
3
0
Eucosma aemulana Schläg.
V
V
3
3
V
DT/L
Ancylis obtusana Hw.
3
0
0
3
3
L
Pyralidae
Cryptoblabes bistriga Hw.
3
3
2
3
0
L
Salebriopsis albicilla H.-S.
V
V
3
R
--
L
Oncocera faecella Z.
3
3
2
2
3
L
Pempelia formosa Hw.
V
V
V
3
V
L
Acrobasis consociella Hb.
V
V
R
R
--
L
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Art
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
RL B SL OG TS AV/A
BArtSchV
FFH
Fundort
II/IV
Eccopisa effractella Z.
V
3
R
V
Scoparia ingratella Z.
3
Chilo phragmitella Hb.
V
V
DT/L
--
--
R
3
L
V
--
V
V
DT
Crambidae
Eurrhypis pollinalis D. & S.
3
3
R
0
0
L
Evergestis extimalis Sc.
V
V
0
V
--
DT
Uresiphita gilvata F.
3
3
R
--
--
L
Anania funebris Ström
V
3
0
0
*
L
Agrotera nemoralis Sc.
V
V
R
V
--
DT/RM/L
Diasemia reticularis L.
V
V
3
V
*
DT/L
Dolicharthria punctalis D. & S.
V
V
R
R
--
L
V
*
--
3
--
DTu
Ennomos autumnaria Wrnbg.
3
3
1
3
3
L
Gnophos furvata D. & S.
3
*
R
--
2
L
Comibaena bajularia D.& S.
3
V
R
3
--
RM
Idaea dilutaria Hb.
V
V
0
G
0
L
Scotopteryx moeniata Sc.
V
V
3
0
0
L
Horisme radicaria Lah.
D
--
D
D
D
DT
Discoloxia blomeri Curt.
V
V
V
3
V
DT/RM/L
Asthena anseraria H.-S.
V
V
G
V
3
L
Furcula bicuspis Bkh.
V
V
*
V
V
RM
Cerura erminea Esp.
V
*
V
V
3
L
Drepanidae
Sabra harpagula Esp.
Geometridae
Notodontidae
Noctuidae
Amphipyra perflua F.
V
3
R
*
*
RM/L
Caradrina clavipalpis Sc.
V
V
2
V
V
L
Cosmia affinis L.
3
3
R
3
0
DT/L
Dichonia aprilina L.
V
*
3
V
V
RM
Lacanobia aliena Hb.
3
3
3
0
--
L
Mythimna sicula Tr.
V
V
V
--
--
DT/L
Mythimna straminea Tr.
V
V
R
V
V
RM
Mythimna l-album L.
3
3
1
*
3
DT
Eugraphe sigma D.& S.
V
V
2
1
*
RM/L
V
V
3
V
V
DT/L
Lithosia quadra L.
V
V
R
V
V
DT/RM/L
Eilema griseola Hb.
V
3
R
V
V
DT/RM/L
Arctiidae
Nudaria mundana L.
Fundort: DT=Donautal, DTu=Donautal Ufer, RM=Riedler Mulde, L=Leite
Ausführliche Legende s. Tabelle 10
Die weiteren Arten der Roten Liste sind ebenfalls reduziert vorhanden. Hier wirkt aber
auch ein natürlicher Gradient. Mit zunehmender Höhe nimmt die Artenzahl ab. Im ER
ist die natürliche Abnahme der Artenzahlen, also der Unterschied im Artenspektrum
bei rund 300m NN auf rund 600m NN, überprägt durch die sehr hohe Diversität in
den Hangleiten.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
Bewertung
Der hohe Anteil an RL-Art der Kategorien 0, 1 und 2 ergibt zusammen mit dem
großen Spektrum an Arten niedrigerer RL-Kategorien eine landesweite Bedeutung für
den ER, insbesondere die Hangleiten im Donautal.
Eine Abschätzung der Populationsgrößen ist bei Insekten schwierig, da jahrweise
wechselnd starke Reaktionen auf die Witterung erfolgen und die Beprobungsdichte,
auch unter Berücksichtugung von Daten ab 2005, zu gering ist, um Aussagen über
Populationsgrößen oder Populationsdynamik treffen zu können. Deshalb sind die
Vorkommen von ausgewählten Arten zu betrachten.
Die streng geschützte Bärenspinner-Art Schwarzer Bär (Arctia villica L.) kommt in
Bayern nur zwischen Passau und Landesgrenze vor. Aktuell ist die Art nur noch in
Hessen/Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Brandenburg vorhanden. Früher war die
Art aus allen Bundesländern gemeldet. Die streng geschützte Bärenspinner-Art
Hofdame (Hyphoraia aulica L.) kommt in Bayern nur im Raum Kallmünz und bei
Jochenstein vor. In anderen Bundesländern kommt die Art ähnlich restriktiv lokal vor
oder ist verschwunden (GAEDIKE & HEINICKE 1999, EBERT 1997)
Die Schnauzeneulen-Art Zanclognatha zelleralis Wck. wurde bisher nur zwischen
Dolomitenstraße und Landesgrenze gefunden. HACKER (1987) nennt zwei weitere
Vorkommen in Nordwestbayern. Die Schnauzeneulen-Art Schrankia costaestrigalis
Stph. wurde bisher nur im Rambachtal und zwischen Dolomitenstraße und
Landesgrenze gefunden. In Nordwestbayern existiert nur noch ein Vorkommen im
Odenwald (ANE 1987).
Die Zahnspinner-Art Drymonia velitaris Hfn. ist nur vom Rambachtal und zwischen
Dolomitenstraße und Landesgrenze bekannt. Aus Nordwestbayern gibt es aktuell nur
Funde aus dem Raum Erlangen.
Die Bewertung "landesweit bedeutsam" gründet sich somit nicht nur auf die
vorhandene Fülle von naturschutzfachlich hochwertigen Arten, sondern auch auf die
lokalen Vorkommen zwischen Jochenstein und Landesgrenze.
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Abbildung 10 :
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Fundpunkte ausgewählter Nachtfalter, M = 1 : 15000
2.2.2.7. Käfer
Datengrundlagen
Projektbezogen wurden 2010 folgende Erhebungen durchgeführt:
Engerer Untersuchungsraum (ER):
Datenrecherchen
▪
Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener Daten (v. a.
Artenschutzkartierung Bayern, Befragung von Gebietskennern).
JES-A001-ASSM1-B20020-00-
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Geländearbeiten
▪
Von Mai bis Ende Juli 2010 Einsatz von 10 Flugfenster-, 1 Malaise- und 5
Barberfallen in der Riedler Mulde und den Donauleiten mit Randzonen am
Hangfuß und Oberhang. Begleitende Handfänge an den Fallenstandorten bei
Aufstellungs- und Leerungsterminen. Okulare Suche nach Zielarten (Cucujus
cinnaberinus) im Talboden und am Donauufer Jochenstein
Bereits vorhandene Daten:
▪
Artenliste aus dem Anhang (Fauna) zum Pflege- und Entwicklungsplan NSG
Donauleiten von Passau bis Jochenstein (AßMANN, O. & LORENZ, W. 1989)
▪
Artenschutzkartierung Bayern-Daten (ASK)
▪
Artenliste von Flugfenster-, Malaisefallen und Handfang im ER aus dem Jahr
2008 (Quelle: MÜLLER, J. 2010)
▪
APFELBACHER F. & GEIß, G. 2006: Liste der Käfer des östlichen Bayerischen
Waldes. Der Bayerische Wald 20/1-2 NF, S. 44.
▪
FUCHS, H. & BUßLER, H. 2010: Wiederfund des Rothalsigen Düsterkäfers
Phryganophilus ruficollis (Fabricius, 1798) in Deutschland (Coleptera:
Melandryidae.- NachrBl. bayer. Ent. 59 (1/2), 10-13
▪
BUßLER, H. 2007: Verbreitung, Habitat und Biologie der streng geschützten
Arten Bayerns (Coleoptera) in Niederbayern. – Unveröff. Liste für die
Regierung von Niederbayern
Bestandsübersicht
Das Untersuchungsgebiet ist seit langer Zeit als landesweit bedeutsamer Standort für
Käferarten bekannt. Funde von „besonderen“ Arten sind bereits seit dem 19. Jhd. in
verschiedenen Faunistiken dokumentiert (z. B. von KITTEL 1883). Durch die
Baumartenvielfalt in den Donauleiten beherbergt das Gebiet eine große Anzahl von
xylobionten Arten, wobei die wertgebenden Arten weitgehend an die standortheimischen Laubbaumarten gebunden sind.
Charakteristisch für die Fauna der Donauleiten und extensiv bewirtschafteter
Randzonen (Blütenbesuch) sind insbesondere xerothermophile Arten und pontischostmediterrane Faunenelemente, daneben sind aber auch Arten mit montaner Verbreitung vertreten. Auch Arten mit extremer Disjunktion sind bekannt, die ihre
nächsten rezenten Vorkommen erst wieder im Hochspessart im äußersten Westen
von Bayern haben (Leptura aurulenta, Gnorimus variabilis).
Bäche und Quellaustritte in den Leiten sind Lebensräume für hygrophile und umbrophile Waldarten. Das Donauufer bei Jochenstein und die Riedler Mulde sind gegenüber den Hangleiten mit langer Habitattradition durch Bewirtschaftung und Verbauung stark verändert und sind hinsichtlich der Käferfauna von untergeordneter
Bedeutung.
Bewertung
Der engere Untersuchungsraum im Bereich der Donauleiten mit Randzonen am
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Hangfuß und an der Oberkante ist ein landesweit bedeutsamer Lebensraum mit
Vorkommen von bundesweit, landesweit, überregional, regional und lokal bedeutsamen Käferarten.
Tabelle 15:
Käferarten der RLB 0, 1, 2 im ER (aktuell und potenziell)
Art
RLB
saP, FFH
Ökologie
Nachweis/Jahr
(RLB reg.)
Ochina latreillei
0
-
xylobiont
2010
Xyletinus longitarsis
0
-
xylobiont
2010
Platydema dejeanii
0
-
xylobiont
2008, 2010
Phryganophilus ruficollis
0
Curimus erinaceus
0
saP, FFH II/IV xylobiont
-
Oxythyrea funesta
1
-
Gnorimus variabilis
1
saP
Mycetophagus fulvicollis
Carabus nodulosus
Triplax rufipes
1
-
1 (1)
saP, FFH II
1
-
silvicol, muscophag
1989 ?
2008
phytophag
2010
xylobiont
2008
xylobiont
2008, 2010
silvicol, hygrophil
ohne
xylobiont
2008
Cryptophagus deubeli
1
-
silvicol, mycetophag
2008
Prionychus melanarius
1
-
xylobiont
2008
Osmoderma eremita
2
saP, FFH II/IV xylobiont
Pseudocistela ceramboides
2
xylobiont
ohne
2008, 2010
Mycetochara flavipes
2
-
xylobiont
2010
Xylophilus corticalis
2
-
xylobiont
2010
2010
Denticollis rubens
2
-
xylobiont
Platynus scrobiculatus
2 (2)
-
silvicol, hygrophil
2010
Micrambe bimaculatus
2
-
xylobiont
2010
Cyrtanaspis phalerata
2
-
xylobiont
2010
Melandrya barbata
2
-
xylobiont
2010
Oplosia fennica
2
-
xylobiont
2010
Triplax lepida
2
-
xylobiont
2008
Prostomis mandibularis
2
-
xylobiont
2008
Anaspis ruficollis
2
-
xylobiont
2008
Mycetochara humeralis
2
-
xylobiont
2008
Isorhipis mamottani
2
-
xylobiont
2008
Cis quadridens
2
-
xylobiont
2008
Leptura aurulenta
2
-
xylobiont
2008
Corymbia scutellata
2
-
xylobiont
2008
Hymenalia rufipes
2
-
xylobiont
2008
Lucanus cervus
2
FFH II
xylobiont
2008, 2010
Gabrius femoralis
2
-
silvicol, hygrophil
2008
Plataraea elegans
2
-
silvicol, humicol
2008
RLB:
RLB reg:
Rote Liste Bayern
Rote Liste Bayern Regionaleinstufung für das Untersuchungsgebiet
für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003)
Kategorien
0
Ausgestorben oder verschollen
1
Vom Aussterben bedroht
2
Stark gefährdet
3
Gefährdet
G
Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
R
Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen
D
Daten defizitär
V
Arten der Vorwarnliste
regionalisierte Rote-Liste-Status für Tiere in Bayern (Wirkraum liegt im Großnaturraum):
Kategorien
O
Ostbayerisches Grundgebirge (OG)
saP, FFH: relevant für artenschutzrechtliche Prüfung und FFH-Verträglichkeit
JES-A001-ASSM1-B20020-00-
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
Alle aktuell bestätigten Arten wurden 2008 oder 2010 im ER der Donauleiten mit
Randzonen am Hangfuß nachgewiesen. Für Phryganophilus ruficollis, Carabus nodulosus und Osmoderma eremita kann trotz fehlender aktueller Nachweise, bzw. Erstnachweise ein Vorkommen im ER nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Vorläufige Einschätzung der Vorkommen ausgewählter Arten und Gilden
Ochina latreillei
Der Pochkäfer galt in Bayern als ausgestorben oder verschollen. Bekannt waren
bisher nur zwei Exemplare der Art, die um das Jahr 1860 in der Umgebung von
Erlangen gesammelt wurden (leg. ROSENHAUER). Es handelt sich um eine xylobionte
und xerothermophile Art, die sich in Laubtotholz entwickelt. In Deutschland sind
weitere rezente Vorkommen nur aus Baden und dem Rheinland gemeldet. Nachweis
in einem Exemplar im Waldrandbereich der Donauleiten.
Xyletinus longitarsis
Die Art wurde in einem Exemplar in einer Flugfensterfalle (FP Nr. 3) am Oberhang
der Donauleiten festgestellt. Es handelt sich ebenfalls um eine xylobionte und
xerothermophile Art, die sich in Laubtotholz entwickelt. Die Art ist inzwischen durch
Einzelfunde auch aus dem Vorderen Steigerwald bekannt.
Platydema dejeanii
Das Hauptverbreitungsgebiet der xylobionten Schwarzkäferart liegt in Südosteuropa.
Innerhalb Deutschlands nur aus den Donauleiten bekannt, hier aber als häufig
anzusehen (APFELBACHER & GEIß 2006). Die Einstufung in die Kategorie „0“ der Roten
Liste gefährdeter Tierarten Bayerns beruht auf einem Informationsdefizit, nach
neuerem Kenntnisstand müsste Platydema dejeanii in Kategorie „R“, als Art mit
geographischer Restriktion geführt werden. Die Art besiedelt pilzinfiziertes Holz von
Hainbuche, Rot-Buche, Birke und Eiche.
Phryganophilus ruficollis
Die prioritäre Anhang II/IV-Art der FFH-Richtlinie galt in Deutschland als ausgestorben oder verschollen. Sie war historisch mit sechs Funden nur aus Bayern
bekannt. 1989 wurde die Art von LORENZ im Anhang der Artenliste (Fauna) zum
Pflege- und Entwicklungsplan NSG Donauleiten von Passau bis Jochenstein angeführt.
Der genaue Fundpunkt ist nicht dokumentiert. Das Belegexemplar ist ebenfalls nicht
vorhanden. 1999 wurde die Art bei Garmisch auf dem Weg zum Schachen
wiedergefunden, am gleichen Fundort war sie bereits im Jahr 1911 nachgewiesen
worden Die Art entwickelt sich in verpilztem Totholz von Laub- und Nadelbäumen.
Genauere Habitatansprüche der Art sind bisher nicht bekannt (FUCHS & Bußler 2010).
Ein Vorkommen der Art im Gebiet ist potenziell möglich.
Curimus erinaceus
Der Nachweis erfolgte 2008 in zwei Exemplaren. Die Art gilt als stenotope Waldart
mit Bindung an Moose. Sie wurde 1920 im Bereich der Donauleiten von STÖCKLEIN
zum letzten Mal in Deutschland nachgewiesen.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Oxythyrea funesta
Der Trauerrosenkäfer entwickelt sich phytophag an Pflanzenwurzeln. Die Art galt als
xerothermophile Kalksteppenart. Sie war im 19. Jhd. in Deutschland und Bayern
nicht selten, im 20. Jhd. erfolgte jedoch eine stetige Arealregression, so dass die Art
als vom Aussterben bedroht eingestuft wurde. Erst seit ca. 15 Jahren befindet sich
die Art wieder in einer Expansionsphase, die über zwei Ausbreitungswege verläuft,
zum einen über Rhein und Main von Hessen nach Unterfranken und zum anderen
über die Donau aus dem Wiener Becken nach Südostbayern. Inzwischen hat die Art
den Bayerischen Wald bis in die Hochlagen besiedelt. Der Nachweis im ER erfolgte
auf Blüten am Waldrand.
Gnorimus variabilis
Die Rosenkäferart hat in Bayern eine extrem disjunkte Verbreitung. Rezente Vorkommen waren bis 2008 nur aus dem Hochspessart (NSG Metzger) im äußersten
Nordwesten Bayerns bekannt. 2008 erfolgte dann der Nachweis im ER der Donauleiten, außerdem auch in den Leiten bei Obernzell. Die Larvalentwicklung erfolgt v. a.
in Faulhöhlen von lebenden Eichen und Rot-Buchen (Mulmhöhlenbesiedler), selten
wird auch starkes liegendes Laubtotholz besiedelt.
Osmoderma eremita
Der Eremit gehört ebenfalls zur Substratgilde der Mulmhöhlenbesiedler. 2004 erfolgte
ein aktueller Nachweis eines Einzelexemplars bei Passau, von wo die Art bereits 1902
gemeldet wurde. Nachweise aus dem ER und WR sind bisher nicht bekannt, es fehlen
im ER und WR echte Altwaldreste, ein Vorkommen kann jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden.
Lucanus cervus
Das Schwerpunktvorkommen des Hirschkäfers im Gebiet liegt im Gebietsteil Jochenstein zwischen „Dolomitenstraße“ und Dandlbach. Lebensraum sind die Wälder der
Donauleiten und der Ortsbereich von Jochenstein mit seinen Obstbaumbeständen und
Holzlagerstellen.
Die Larven entwickeln sich über durchschnittlich sechs Jahre in pilzinfizierten
Holzteilen im Boden (Wurzeln, aufliegendes Totholz). Brutsubstrat ist Holz von
Eichen, aber auch von Rot-Buche, Birne und anderen Laubbaumarten, sehr selten
auch von Nadelhölzern. Als Nahrung der Imagines dienen Baum- und Obstsäfte. Zum
„Schwärmen“ (Mai/Juli) und in der Fortpflanzungszeit (Juni – August) werden
Lichtungen, Waldränder und Siedlungsbereiche genutzt. Der Aktionsradius der
Imagines beträgt regelmäßig 2 Kilometer. Der Flaschenhals für Hirschkäfervorkommen ist die Bodenwärme während der Larvalentwicklung.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Waldgrenzstandorte und alte Wälder in der Alters und Zerfallsphase sind die
natürlichen Habitate der Art, sekundär durch Nutzung (Mittelwaldbetrieb, Lochhiebe)
oder Artenschutzmaßnahmen verlichtete Waldbestände werden ebenfalls besiedelt,
oftmals sogar in höheren Abundanzen als die natürlichen Habitate. Die Käfer sind
schwach thermophil und photophil, fliegen künstliche Lichtquellen an. Nachweise
erfolgten im ER.
Weitere xylobionte Arten
Triplax rufipes und lepida sind Holzpilzbesiedler (mycetophage Arten), sie entwickeln
sich in Pleurotus- und Polyporusarten. Totholzbesiedler s. l. sind Isorhipis marmottani
(Carpinus), Oplosia fennica (Tilia spp.), Xylophilus corticalis, Denticollis rubens
(Fagus) und Corymbia scutellata (Fagus, Alnus, Quercus). Micrambe bimaculatus,
Cyrtanaspis phalerata, Melandrya barbata, Anaspis ruficollis Mycetochara humeralis
und flavipes entwickeln sich polyphag in Laubholz. Als xerothermophile Arten gelten
Hymenalia rufipes und Prionychus melanarius, die auch weitgehend an Eiche
gebunden sind. Pseudocistela ceramboides und Mycetophagus fulvicollis besiedeln
Faulstellen in Eichen und Rot-Buchen. Leptura aurulenta ist ein Altholzbesiedler (RotBuche, Eiche), der innerhalb Bayerns, wie Gnorimus variabilis, rezent nur noch aus
dem Hochspessart bekannt ist.
Silvicole und hygrophile Arten
Im ER nachgewiesen wurden Platynus scrobiculatus und Gabrius femoralis. Habitat
sind feuchte und schattige Randbereiche von Bachläufen und Quellaustritten. Zu den
hygrophilen Waldarten zählt auch Carabus nodulosus, dessen Vorkommen im ER und
WR nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Untersuchungen in den Jahren 2008 und 2010 im ER haben wiederum bestätigt,
dass es sich bei den Donauleiten mit Randzonen am Hangfuß und an der Oberkante
um einen landesweit bedeutsamen Lebensraumskomplex handelt. Vom Vorkommen
weiterer wertgebender Käferarten ist mit Sicherheit auszugehen, da aus den Donauleiten bei Obernzell, außerhalb ER und WR bereits Nachweise vorliegen (Cryptophagus deubeli RLB 1, Prostomis mandibularis RLB 2, Plataraea elegans RLB 2 und
Cis quadridens RLB 2). Insgesamt (rezent und potenziell) sind 30 Arten der Roten
Liste gefährdeter Tiere Bayerns nachgewiesen oder zu erwarten. Darunter mit rezenten Nachweisen von vier Arten, die in Bayern als ausgestorben oder verschollen
galten, fünf Arten, die vom Aussterben bedroht sind und 18 Arten, die als stark
gefährdet gelten. Bundesweit bedeutsam sind die Populationen von Platydema
dejeanii (RLB 0/RLD 1), Curimus erinaceus (RLB 0/RLD 0) und Stenurella septempunctata (RLB R/RLD 1) die in den Hangleiten ihr einziges Vorkommen in Deutschland haben.
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Abbildung 11:
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Fundpunkte Hirschkäfer, M = 1 : 15000
2.2.2.8. Libellen
Datengrundlagen
Engerer Untersuchungsraum (ER):
Datenrecherchen
▪
Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener Daten (v. a.
Artenschutzkartierung Bayern, Libellenatlas Bayern, Befragung von Gebietskennern).
Geländearbeiten
▪
Kartierung von Libellenarten mit Schwerpunkt auf naturschutzrelevante
Arten im Eingriffsbereich (Still- und Fließgewässer) und der unmittelbar
angrenzenden Umgebung (10 Probeflächen bei Fließgewässern mit jeweils
100 m Uferlänge; bei Stillgewässern das gesamte Gewässer) durch sechs
Durchgänge über Sichtnachweise, Kescherfänge und, soweit effizient,
Nachweis von Larven oder Exuvien
▪
Bei naturschutzrelevanten Arten semiquantitative Erfassung, ansonsten nur
qualitative Erhebung
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Erweiterter Untersuchungsraum (WR):
Geländearbeiten
▪
Keine. Wenige Streudaten durch parallele Untersuchung an den Wiesenknopf-Ameisenbläulings-Arten.
Bereits vorhandene Daten
Literatur:
Gutachten:
Libellen in Bayern (1998)
AßMANN (1990) Pepl NSG „Donauleiten“, ABSP Landkreis
Passau (2004), aktuelle Daten der Artenschutzkartierung
Bayern (ASK) für den Untersuchungsbereich.
Bestandsübersicht
Insgesamt konnten im Untersuchungszeitraum von Mai bis September 2010 aktuell
17 Arten nachgewiesen werden. Eine Gomphidenart (Gomphus spec.) konnte nur am
Donauufer (Überflug) kurz beobachtet und nicht bis zur Art genau bestimmt werden.
Insgesamt war das Untersuchungsjahr 2010 geprägt von wechselhafter Witterung mit
langen nasskalten Phasen und somit für die meisten Libellenarten ungünstig (niedrige
Abundanzen).
Die Tabellen- und Kartendarstellung wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auf
Arten der Rote Liste Bayern in der Kategorie 0 – 2 (ausgestorben/verschollen bis
stark gefährdet einschließlich der Regionaleinstufung für das Ostbayerische Grundgebirge) sowie FFH-II-Arten und saP-relevante Arten beschränkt. Es handelt sich um
eine Vorauswertung der Geländekartierung für das Raumordnungsverfahren.
Als Hauptquellen wurden zusätzlich zur der Geländekartierung aus dem Jahr 2010
folgende Daten ausgewertet:
1.) Artenschutzkartierung Bayern
2.) Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Donauleiten von Passau
bis Jochenstein“
3.) Kapitel „Libellen“ des ABSP des Landkreises Passau (Angaben zu
landkreisbedeutsamen Libellenarten).
Die Artennachweise der Tabelle können den genannten Quellen zugeordnet werden.
Zusätzlich ist das Jahr des letzten Nachweises genannt.
Insgesamt handelt es sich um 25 Libellenarten (einschließlich Sekundärdaten). Davon
stehen fünf Arten auf der Roten Liste Bayerns (WINTERHOLLER 2003). Die in Bayern
stark gefährdete Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus serpentinus) ist auch eine Art des
Anhanges II und IV der EU-FFH-Richtlinie und damit grundsätzlich saP-relevant.
Aktuelle Nachweise gelangen im ER 2010 weder durch Lipsky (mit Larval- und
Exuviensuche) noch durch die Makrobenthosuntersuchungen in der Donau bzw. in
Au- und Dandlbach. Es ist auch aufgrund der Habitatverhältnisse im ER nicht von
einem bodenständigen Vorkommen der Art auszugehen.
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Tabelle 16:
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Libellen
Erläuterung zur Tabelle:
RD:
Rote Liste Deutschland
RB
Rote Liste Bayern
RBR OG
Rote Liste Bayern „regional“
§§:
s = „streng geschützt“
ABSP:
L = landkreisbedeutsame Art;
R = Art mit überregionaler bis landesweiter Bedeutung
Quelle:
x = aktuelle Untersuchung LIPSKY 2010;
a = Artenschutzkartierung Bayern;
b = Pepl AßMANN 1990
Gilde:
F = Fließgewässerart;
S = Stillgewässerart
Das ER lässt sich in drei ökologische Raumeinheiten unterteilen, denen folgende
Libellengilden schwerpunktmäßig zugeordnet werden:
Talboden mit Donauufer
Flussarten (Fließgewässerarten). Die Zönose der Arten temporär durch Hochwasser
enstandener Flutmulden und Seigen ist zumindest 2010 nicht aufgetreten
Donauleite mit Hangfuß
Arten der Quellen, Quellrinnsaale und kleinerer Fließgewässer (typische bodenständige Art ist die gestreifte Quelljungfer, die auch Larval nachgewiesen wurde)
Riedler Mulde
Stillgewässer- und Teicharten; grundsätzlich war am Aubach als naturraumtypische
Fließgewässerart die Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo) erwartet worden. Die
Art wurde aber weder als Imago noch als Larve nachgewiesen. Die besten Libellenbestände der Stillgewässer wies der nördliche nicht fischereilich genutzte stark verwachsene nördliche Teich auf. Hier wurden überraschenderweise drei Exemplare der
Kleinen Binsenjungfer (Lestes virens) festgestellt. Eine Bodenständigkeit konnte
jedoch nicht belegt werden.
Von den in obiger Tabelle aufgeführten Arten können alle im ER als zumindest
potenziell und partiell bodenständig gelten, auch wenn sie durch die aktuelle Untersuchung nicht nachgewiesen wurden. Im Sinne einer echten Risikoabschätzung
werden auch Arten für eine Beurteilung der möglichen Auswirkungen herangezogen,
die 2010 nicht nachgewiesen werden konnten (vgl. schlechte Witterung).
Bewertung
Der Talboden mit Donauufer und den der Donau zulaufenden Bächen (v. a.
Dandlbach) bietet im ER nur sehr wenigen weit verbreiteten und anspruchlosen Arten
einen Lebensraum. Als bodenständige Fließgewässerart ist hier lediglich die Gemeine
Federlibelle anzuführen (Platycnemis pennipes). Prachtlibellennachweise fehlen völlig,
was sehr ungewöhnlich ist. Typische Donau-Flußlibellen wie z. B. Gomphiden (z. B.
Gomphus vulgatissimus) konnten ebenfalls nicht nachgewiesen werden.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Die Donauleite mit ihren Quellbereichen und kleinen Rinnsaalen bietet einer speziell
auf die Quellbereiche und Bachoberläufe eingenischten Libellenart (Gestreifte
Quelljungfer – Cordulegaster bidentata) einen geeigneten Lebensraum. Die Art ist auf
diese Habitate zwingend angewiesen und findet nur dort Larvallebensräume.
Die Riedler Mulde mit dem Aubach ist ebenfalls kein hochwertiger Libellenlebensraum. Calopteryx-Arten konnten dort nicht festgestellt werden. Auch hier ist die
Gemeine Federlibelle die einzige bodenständige Fließgewässerart (ähnlich Talboden).
Lediglich der Teichkomplex bietet einigen Stillgewässerarten einen Lebensraum.
Während der südlichere, größere Teich fischereilich genutzt wird und eher artenarm
ist, muss der nördliche kleinere strukturreiche und nicht genutzte Teich als odonatologisch bedeutsam eingestuft werden. Wertbestimmende Arten sind hier die TorfMosaikjungfer (Aeshna juncea), Kleine Binsenjungfer (Lestes virens), Gemeine
Smaragdlibelle (Cordulia aenea) und die Pokal-Azurjungfer (Cercion lindenii). Bis auf
die Kleine Binsenjungfer werden alle aufgeführten Arten im nördlichen Teich als
bodenständig eingestuft. Torf-Mosaikjungfer und Pokal-Azurjungfer sind landkreisbedeutsame Libellenarten nach dem ABSP des Landkreises Passau.
Anhand der aktuellen Artnachweise (Rote-Liste-Status) und dem Vorkommen
mindestens landkreisbedeutsamer Arten werden die definierten Teilräume des ER wie
folgt bewertet:
Talboden mit Donauufer:
Donauleite mit Hangfuß:
Riedler Mulde:
lokale Bedeutung
überregional bedeutsam
regional bedeutsam.
Alle Libellenarten sind nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt.
2.2.2.9. Heuschrecken
Datengrundlagen
Engerer Untersuchungsraum (ER):
Datenrecherchen
▪
Abfrage, Sichtung, Analyse und Bewertung vorhandener Daten (v. a.
Artenschutzkartierung Bayern, Libellenatlas Bayern, Befragung von Gebietskennern)
Geländearbeiten
▪
Kartierung von Heuschreckenarten mit Schwerpunkt auf naturschutzrelevante
Arten im Eingriffsbereich und der unmittelbar angrenzenden Umgebung durch
drei Durchgänge über Sichtnachweise, Kescherfänge und Verhören
▪
Bei naturschutzrelevanten Arten semiquantitative Erfassung, ansonsten nur
qualitative Erhebung; flächige Erfassung geeigneter Lebensräume im
Eingriffsbereich
▪
Abschätzung der Habitatsituation und möglicher Entwicklungspotenziale.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Erweiterter Untersuchungsraum (WR):
Geländearbeiten
▪
Keine. Wenige Streudaten durch
Wiesenknopf-Ameisenbläulings-Arten.
parallele
Untersuchung
an
den
Bereits vorhandene Daten
Literatur:
Gutachten:
Heuschrecken in Bayern (2003)
AßMANN (1990) Pepl NSG „Donauleiten“, ABSP Landkreis
Passau (2004), aktuelle Daten der Artenschutzkartierung
Bayern (ASK) für den Untersuchungsbereich.
Bestandsübersicht
Insgesamt konnten im Untersuchungszeitraum von Mai bis September 2010 aktuell
19 Arten nachgewiesen werden. Die wechselhafte Witterung mit langen nasskalten
Phasen war auch für viele Heuschreckenarten im Erfassungsjahr 2010 ungünstig
(niedrige Abundanzen, geringere Aktivität).
Die Tabellen- und Kartendarstellung wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auf
Arten der Rote Liste Bayern in der Kategorie 0 – 2 (ausgestorben/verschollen bis
stark gefährdet einschließlich der Regionaleinstufung für das Ostbayerische
Grundgebirge) sowie FFH-II-Arten und saP-relevante Arten beschränkt. Es handelt
sich um eine Vorauswertung der Geländekartierung für das Raumordnungsverfahren.
Als Hauptquellen wurden zusätzlich zur der Geländekartierung aus dem Jahr 2010
folgende Daten ausgewertet:
1.) Artenschutzkartierung Bayern
2.) Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Donauleiten von Passau
bis Jochenstein“
3.) Kapitel „Heuschrecken“ des ABSP des Landkreises Passau (Angaben zu
landkreisbedeutsamen Libellenarten).
Die Artennachweise der Tabelle können den genannten Quellen zugeordnet werden.
Zusätzlich ist das Jahr des letzten Nachweises genannt.
Insgesamt handelt es sich um 36 Heuschreckenarten (einschließlich Sekundärdaten).
Davon stehen 16 Arten auf der Roten Liste Bayerns (WINTERHOLLER 2003).
Tabelle 17:
Heuschrecken
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Erläuterung zur Tabelle:
RD:
Rote Liste Deutschland
RB
Rote Liste Bayern
RBR OG
Rote Liste Bayern „regional“
§§:
s = „streng geschützt“
ABSP:
L = landkreisbedeutsame Art;
R = Art mit überregionaler bis landesweiter Bedeutung
Quelle:
x = aktuelle Untersuchung LIPSKY 2010;
Gilde:
O = Offenlandsart:
a = Artenschutzkartierung Bayern;
b = Pepl AßMANN 1990
tm = trocken-magerer; f = feuchter; xt = feuchter und/oder trockene Standortverhältnisse
x = xerothermophil; e = extensive Habitatnutzung erforderlich
Das ER lässt sich in drei ökologische Raumeinheiten unterteilen, denen folgende
Heuschreckengilden schwerpunktmäßig zugeordnet werden:
Talboden mit Donauufer: mesophile bis leicht hygrophile Offenlandsarten
Donauleite mit Hangfuß: xerothermophile Offenlandsarten, Arten gehölzreicher
Übergangbereiche, mesophile Waldarten
Riedler Mulde: leicht hygrophile bis mesophile Offenlandsarten
Von den in obiger Tabelle aufgeführten Arten ist die Lauchschrecke aktuell an
mehreren Lokalitäten nachgewiesen worden. Der Steppengrashüpfer und die
Blauflügelige Ödlandschrecke (vgl. AßMANN 1990) konnten bei den Untersuchungen
2010 nicht mehr belegt werden, die offenen (freigestellten) Hangleitenbereiche
wurden bei der Kartierung aber nur teilweise begangen. Ehemals vorhandene
Habitate beider Arten entlang der Dolomitenstraße sind anscheinend verwaist.
Verbreitung der Arten in ER (siehe Fundpunktkarte im Anhang)
Von den drei in der Tabelle aufgeführten Arten ist nur die Lauchschrecke im Gebiet
noch weiter verbreitet. Die Art besiedelt Grünlandbereiche meist feuchter bis
mesophiler Standorte allerdings mit relativ hohen Wärmesummen. Ausgehend von
noch extensiv genutzten Wiesen im Hangfußbereich der Donauleite werden im Laufe
des Sommers auch benachbarte Intensivwiesen (zumindest teilweise) besiedelt.
Insgesamt 10 besiedelte Wiesenflächen mit teilweise nur sehr kleinen Beständen
wurden dokumentiert. Kleine Bestände besiedeln v. a. den Hangfußbereich zwischen
dem Haus am Strom und der bayerisch-oberösterreichischen Grenze sowie die
Streuobstwiese im Talboden. Interessant ist, dass die Lauchschrecke auch auf der
Hochebene oberhalb der Leite aktuell noch auf zwei Flächen nachgewiesen wurde.
Südlich dem „Riedler Hof“ befindet sich mit über 5000 geschätzten Exemplaren das
größte Vorkommen der Art im ER. Im Bereich der Riedler Mulde ist die Art nicht
(mehr?) vorhanden. Hier sind allerdings noch Vorkommen der Feldgrille und der
Großen bzw. Kleinen Goldschrecke vorhanden.
Bewertung
Der Talboden weist v. a. im direkten Übergang zur bewaldeten Leite am Hangfuß
noch Grünlandstandorte auf, die der stark gefährdeten Lauchschrecke als Lebensraum dienen. Die Art befindet sich Talbodenbereich infolge des Grünlandschwundes
mit Sicherheit im Rückgang. Die in AßMANN (1990) dokumentierte Verbreitung weist
bereits deutliche Lücken auf (Schrumpfungs- und Isolationseffekte). IndivididuenSeite 80 von 165
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
reiche Bestände finden sich derzeit nur noch nördlich des Haus am Strom sowie
westlich der Dandlbachmündung. Auch die Feldgrille (Gryllus campestris) ist im
Talbodenbereich nur noch an vier Stellen präsent. Der Südexponierte Waldrand mit
Innen- und Außensaum ist für die arealgeografisch interessante Art Alpen-Strauchschrecke (Pholidoptera aptera) Hauptlebensraum (dort allerdings reichlich vertreten).
Die Donauleite weist mit ihren trocken-warmen Sonderstandorten (offene Fels-,
Hangschuttbereiche, Magerrasen der Dolomitenstraße) eine überaus wertvolle und
naturschutzrelevante Heuschreckenfauna auf. Hierzu zählen z. B. die Arten Steppengrashüpfer (Chortippus vagans) und Warzenbeißer (Decticus verrucivorus). Hervorzuheben ist ähnlich wie bei den Tagfaltern die überaus hohe Bedeutung des teilweise
schon sehr schmalen Grünlandkorridors im Bereich des Hangfußes als Schwerpunktlebensraum und Ausbreitungskorridor der Lauchschrecke.
Die Riedler Mulde ist für Heuschrecken ebenfalls von Bedeutung. Beidseitig des
Aubaches finden sich an noch vorhandenen Grünlandstandorten bzw. Straßenböschungen insgesamt 11 räumlich getrennte Bestände der in Bayern gefährdeten
Feldgrille. Die Population ist dort wesentlich größer und vitaler als im Talbodenbereich. Außerdem wurde in der Verlandungszone des nördlichen Weihers ein
Bestand der in Bayern gefährdeten Großen Goldschrecke (Chrysochraon dispar)
festgestellt (nach Heuschreckenatlas nicht bekannt und weitgehend isoliert?). Auch
das bisher einzige Vorkommen der Kleinen Goldschrecke (Euthystira brachyptera)
befindet sich dort.
Anhand der aktuellen Artnachweise (Rote-Liste-Status) und dem Vorkommen
mindestens landkreisbedeutsamer Arten werden die definierten Teilräume des ER wie
folgt bewertet:
Talboden mit Donauufer:
Donauleite mit Hangfuß:
Riedler Mulde:
überregional bedeutsam
landesweit bedeutsam
regional bedeutsam.
Streng oder besonders geschützte Heuschreckenarten sind im Gebiet aktuell nicht
vertreten.
2.2.2.10. Ausgewählte Hautflügler
Einleitung/Ökologie von Hymenopterenfamilien
Wildbienen und Wespen sind sehr gute Indikatoren der offenen Kulturlandschaft mit
trocken-warmen Standorten.
▪
Wildbienen werden unter den Blüten besuchenden Insekten zu den effizientesten Bestäubern gezählt. In dieser Funktion sind sie für den Naturhaushalt
unverzichtbar
▪
Grabwespen sind im Schwerpunkt spezialisierte Jäger. Damit sind sie von
bestimmten Beutetieren abhängig, was sie empfindlich gegenüber Umweltveränderungen macht. Einige wenige sind Parasitoide, die wiederum die
Beute von Jägern und Parasiten parasitieren. Diese doppelte Abhängigkeit
spiegelt sich oft in der Seltenheit von Parasitoiden wieder
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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▪
Wegwespen sind spezialisierte Spinnenjäger, die meist dicht über schütterer
Vegetation jagen. Einige wenige sind Parasitoide, die wiederum die Beute
von Jägern und Parasiten parasitieren
▪
Solitäre Faltenwespen zeigen oft eine besondere Nestbauweise, oft mit
Lehmnestern. Sie sind meist spezialisierte Jäger
▪
Goldwespen sind Parasiten und Parasitoide bei Bienen und anderen Wespen.
Ihre auffällige, metallische Färbung macht sie leicht identifizierbar.
▪
Trugameisen sind stark spezialisierte Parasitoide
▪
Trigonalydae: Pseudogonales ist ein stark spezialisierter Parasitoid
Auf Grund ihrer Bedeutung für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen werden
Wildbienen nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Dies gilt
ebenfalls für Hornissen, da diese so genannte „Schädlinge“ effizient jagen.
Methoden
Während der Saison 2010 wurden sieben Teilbereiche von April bis August monatlich
einmal begangen. Dabei fanden gezielte Kescherschläge sowie ungezielte
Steifschläge entlang des Blütenhorizontes sowie an Nistmöglichkeiten statt. Die
gefangenen Arten sind noch nicht bestimmt, daher kann nur eine Aussage zur Anzahl
der gefangenen Individuen in den Bereichen gemacht werden.
In einer Untersuchung des Nationalparks Bayerischer Wald von 2009 wertete Dr.
Christian Schmid-Egger die Hymenopteren von Fallenfängen in Jochenstein aus.
Daher wird bei den Arten auf diese Untersuchung zurückgegriffen.
Die Bewertung erfolgte einerseits durch die Rote Liste Bayern, andererseits durch
Literatur und die Homepage www.buw-bayern.de, auf der geprüfte Nachweise auf der
Basis von Landkreisen dargestellt sind. Diese Angabe spielt bei der Einschätzung von
Rote Liste Arten eine Rolle, bei denen die Datenlage schlecht ist und bei denen eine
Gefährdung angenommen wird (RL D und RL G). Die Anzahl der Landkreise gemäß
der Website wird am Ende der Kurzdarstellung bei einer Vielzahl von Arten angeführt.
Legende zu den Artennachweisen:
BUW:
Anzahl der Landkreise in Bayern mit Vorkommen der Art
RLB:
Rote Liste Bayern
für Tiere: BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003)
Kategorien
0
Ausgestorben oder verschollen
1
Vom Aussterben bedroht
2
Stark gefährdet
3
Gefährdet
G
Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
R
Extrem seltene Arten oder Arten mit geografischen Restriktionen
D
Daten defizitär
V
Arten der Vorwarnliste
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Artennachweise
Neunachweise für Bayern
Pemphredon beaumonti (HELLEN , 1955)
Die Grabwespe gilt als eher nördlich verbreitet und jagt zur Ernährung ihrer Larven
Blattläuse. Sie nistet in hohlen oder markhaltigen Pflanzenstängeln, aber auch in
Bohrgängen im Holz. Sie ist in der Roten Liste Deutschlands mit unklarer Datenlage
aber angenommener Gefährdung geführt.
Microdynerus longicollis (M ORAWITZ , 1895)
Von der solitären Faltenwespe sind in Deutschland nur in Hessen und Rheinland-Pfalz
Populationen bekannt, insgesamt gilt sie als südlich verbreitet. Sie jagt Larven von
Rüsselkäfern. Sie ist in der Roten Liste Deutschlands mit unklarer Datenlage aber
angenommener Gefährdung geführt.
„Ausgestorben oder verschollen“ (RLB 0)
Pseudogonales hahni (S PINOLA , 1840)
Die Art aus der Familie der Trigonalyidae wurde bisher vor 1977 im Landkreis
Wolfratshausen in der Kollektion RAHTMAYER gefunden, ist jedoch nicht in der Roten
Liste geführt. Im Rahmen der Untersuchungen des Nationalparks tauchte sie auch im
Saldenburger Forst sowie im Nationalpark-Bereich auf. Sie parasitiert Schlupfwespen,
die in Eulenschmetterlingsraupen parasitieren.
Chrysis indigotea (D UFOUR & P ERRIS , 1840)
Die Indigofarbene Goldwespe gilt in Bayern als ausgestorben und wurde 2007 von
BRAUN (2009) und 2010 von SCHMID-EGGER in Jochenstein nachgewiesen. Der letzte
bayerische Nachweis liegt für das Jahr 1934 von HEINRICH (1964 in WICKL, 2009) für
Aschaffenburg vor. WICKL (2009) hat die Art 2008 Landkreis Amberg aus dürren
Brombeerstängeln gezogen. Sie parasitiert wahrscheinlich an verschiedenen solitären
Faltenwespen (Allodynerus rossii Æ Schmetterlingslarven, Gymnomerus laevipes Æ
Rüsselkäferlarven, Symmorphus angustatus Æ Blattkäfer, Odynerus Æ Rüsselkäfer).
BUW 2
Chrysis equestris (D AHLBOM , 1845)
Die Goldwespe ist von Norditalien bis ins südliche Schweden und Finnland bekannt,
aber wohl extrem selten. Sowohl über den Lebensraum als auch den Wirt ist nichts
bekannt.
BUW 1
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
„Vom Aussterben bedroht“ (RLB 1)
Poecilagenia rubricans (L EPELETIER , 1845)
Die Wegwespe raubt anderen Wegwespen ihre Spinnen-Beute. Sie baut Mörtelnester
und gilt als xerothermophil.
BUW 1
Thyreus orbatus (L EPELETIER , 1841)
Die Fleckenbiene weist einen starken Rückgang in Bayern auf. Sie parasitiert an
seltenen Anthophora-Arten und ist mediterran verbreitet.
BUW 3
Rhophites quinquespinosus (S PINOLA , 1808)
Die Schlürfbiene sammelt nur an ausgewählten Lamiaceen. Sie galt in Bayern als verschollen, wurde inzwischen aber an einzelnen Punkten nachgewiesen. Sie lebt an
trocken-warmen Ruderalstellen und Magerrasen endogäisch.
BUW 6
Evagetes subglaber (H AUPT , 1941)
Die parasitische Wegwespe gilt als xerothermophil.
BUW 7
Evagetes siculus (L E P ELETIER , 1845)
RL B V; RL D 1
Als Wirt dieser schmarotzenden Wegwespe gilt die Wegwespe Aporus unicolor. Sie
gilt als xerothermophil. In Deutschland gilt sie als vom Aussterben bedroht, in Bayern
in der Vorwarnliste geführt. Da sie aber in nur 6 Landkreisen Bayerns seit 1977
nachgewiesen wurde, wird sie hier aufgeführt.
BUW 6
„Stark gefährdet“ (RLB 2)
Mellinus crabroneus (T HUNBERG , 1791)
Die Grabwespe galt in Bayern als verschollen, wurde inzwischen aber wieder nachgewiesen. Sie ist ein sibirisches Faunenelement, das sowohl warme als auch kühle
Lebensräume besiedelt. Sie nistet oft in Gemeinschaften an geschützten Stellen wie
Waldrändern, sandigen Stellen, Kiesgruben. Als Larvennahrung trägt sie
verschiedene Fliegen ein.
BUW 2
Smicromyrne scutellaris (L ATREILLE , 1792)
Diese Trugameise parasitiert Wegwespen.
xerothermophiler Offenlandbewohner.
BUW 3
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Sie
gilt
als
ausgesprochener
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Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Gorytes quadrifasciatus (F ABRICIUS , 1804)
Die Grabwespe ist weit verbreitet und weist eine breite ökologische Valenz auf.
Trotzdem nimmt ihr Bestand in Deutschland überall stark ab.
BUW 6
Symmorphus murarius (L INNEUS , 1758)
Die solitäre Faltenwespe ist von Europa bis Zentralasien verbreitet. Überall in
Deutschland selten geworden. Nester werden in Totholz und Steilwände angelegt. Sie
jagt Larven des Blattkäfers Melasoma populi.
BUW 8
Agenioideus nubecula (C OSTA , 1874)
Die Wegwespe jagt Springspinnen und Krabbenspinnen, die sie oberflächlich in Ritzen
versteckt. Als Lebensraum sind xerotherme Felsen und Weinbergsmauern bekannt.
BUW 8
Agenioideus usurarius (T OURNIER ; 1889)
Die Wegwespe jagt Agelenidae. Als Lebensraum werden Sande, Weinberge und
Trockenmauern angegeben.
BUW 8
Ectemnius nigritarsus (H ERRICH -S CHAEFFER , 1841)
Die Grabwespe ist sibirisch verbreitet und kommt in Europa vor allem in warmen
Berg- und Auwäldern vor. Neuere Nachweise aus Deutschland fehlen weitestgehend
(BLÖSCH, 2000). Sie nistet in Bohrlöchern anderer Insekten, bevorzugt in morschem
Holz. Dort trägt sie verschiedene Fliegen ein.
Andrena propinqua (S CHENCK , 1853)
Die Sandbiene gilt als mediterranes Element. In Bayern stellt MANDERY (2001) einen
Rückgang fest.
BUW 13
Osmia mitis (N YLANDER , 1852)
Die Mauerbiene sammelt Pollen nur von Campanula. Sie gilt als xerothermophil und
nistet in oberflächennahen Hohlräumen endogäisch: Erdhöhlen von Magerrasen oder
Hohlräume in besonnten Felsen. Sie kleidet ihr Nest mit Pflanzenstücken aus.
BUW 23
Arachnospila hedickei (H AUPT , 1929)
Die Wegwespe jagt Araneae. Als Lebensraum werden Sande mit Kiefernheide angegeben, was im Untersuchungsgebiet nicht vorkommt. Sie ist nur in der deutschen
Roten Liste als stark bedrohte Art geführt, in Bayern nur als bedrohte Art.
BUW 15
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
Dolichoderus quadripunctatus (L INNEUS , 1771)
Diese in Süd- und Zentraleuropa bis Skandinavien heimische Ameise ist in
Deutschland stark gefährdet und wurde durch BUßLER 2010 gefunden. Sie gilt als
arbicol. Beliebte Habitate sind Eichen-Hainbuchen-Wälder sowie Auwälder. Die Nester
werden in trockenen, hohlen Zweigen oder im Holz oder unter der Borke eines
Baumstammes angelegt, meist Baum bewohnend, teilweise auch im Boden. Die Art
ist monogyn und schwärmt von Juli bis September. Als Nahrung dienen Nektar und
Honigtau, Insekten werden nicht gejagt. D. quadripunctatus gilt sehr friedlich und
weicht anderen Ameisenarten sofort aus. Die Arbeiterinnen, tagsüber aktiv, verlassen
nur ab 18° C und Sonnenbestrahlung das Nest. Sie gelten somit als thermophil.
Arten mit unklarer Datenlage und in der Einschätzung vom Aussterben
bedroht
Dipogon monticola (W AHIS , 1972)
Diese Wegwespe jagt Thomisidae und gilt als xero-thermophil. Sie wird in der
Gefährdung wie vom Aussterben bedroht angesehen (RL B G).
BUW 3
Pemphredon clypealis (T HOMSON , 1870)
Die Grabswespe gilt als sehr wärmebedürftig und jagt zur Ernährung ihrer Larven
Blattläuse. Nistplätze wurden bisher in morschem Holz gefunden. Sie wird in der
Gefährdung wie vom Aussterben bedroht angesehen (RL B D).
BUW 3
Stelis minima (S CHENCK , 1861)
Die Düsterbiene parasitiert an Chelostoma campanularum und C. distinctum, die
beide in der Ernährung auf Campanula-Pollen spezialisiert, aber nicht selten sind.
Trotzdem ist die Art in Bayern selten. Sie wird als stark bedroht angesehen (RL B D).
BUW 11
Hylaeus leptocephalus (M ORAWITZ , 1871)
Die Maskenbiene nistet in Pflanzenstängeln und anderen ober- und unteriridischen
Hohlräumen. Sie hat eine subkontinentale Verbreitung. Sie wird als stark bedroht
angesehen (RL B G).
BUW 15
Crossocerus binotatus (L EPELETIER & B RULLE , 1834)
Die bisher recht seltene Grabwespe befindet sich in Mitteleuropa momentan in
Ausbreitung. Sie erbeutet verschiedene Fliegen. Es sind Nester sowohl endogäisch,
als auch in Holz oder in Mauerspalten bekannt. Sie wird als stark bedroht angesehen
(RL B G).
BUW 15
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Euodynerus notatus (J URINE , 1807)
Die Faltenwespe kommt von Europa bis Zentralasien vor und nistet in verschiedenen
oberirdischen Hohlräumen. Sie ernährt sich von Kleinschmetterlingsraupen. Sie wird
als stark bedroht angesehen (RL B G).
BUW 16
Cleptes semiauratus (L INNE , 1761)
Die Goldwespe zeigt eine Vorliebe für warme Regionen. Sie parasitiert an Vorpuppen
von Blattwespen (Nematus ribesii an Stachel- und Johannisbeere und Pristiphora
abietina an Fichte, Tanne). Waldränder und Gärten, auch offenere Bereiche. Sie wird
als stark bedroht angesehen (RL B D).
BUW 25
Flächen
In vorliegender Untersuchung kann eine Aussage zu den Fangzahlen in den Flächen
gemacht werden, die untersucht wurden. Damit können die Auswirkungen des Baus,
der Anlage und des Betriebs zumindest grob eingeschätzt werden.
1. am Donauufer zwischen der Ortschaft Jochenstein und der Grenze waren das
ganze Jahr über besonders viele Hymenopteren zu finden. Dies wird darauf
zurückgeführt, dass die magere, südexponierte Wegböschung zwischen der
Kläranlage bis kurz vor den Obstgarten im Frühjahr mit Salbei und anderen
Blüten ein gutes Nahrungshabitat bot. Der Bereich ist außerdem für die vielen
endogäisch nistenden Arten hervorragend geeignet, da die kurze, schüttere
Vegetation den Süd exponierten Hang besonders erwärmen lässt. Im Sommer
nach der Mahd der Wegböschung bietet der Saum nur noch phasenweise
Nahrung, die Bienen können aber gut am nahe gelegenen Ufersaum nach
Nahrung suchen. Der Ufersaum erstreckt sich von der Grenze bis zur Nixenstatue und ist vor allem im Sommer sehr stark besucht und weist zu der Zeit
maximale Fangzahlen auf.
2. Folgend wurde der Saum vom Umspannwerk bis zum nordwestlichen Donauufer
begangen, bis das Ufer dann dichter mit Bäumen bewachsen ist. Im Bereich der
Anlegestelle wurden viele Hymenopteren gefunden. Dort treffen sommerblühende Fluren auf Futterwiesen mit einem Frühjahrs- und Sommeraspekt und
auf kurzwüchsige Rasen. Außerdem sind im Bereich des Umspannwerkes und
des Haus am Strom sehr kurzwüchsige Rasen, die als Bruthabitat dienen. Die
Wiese am Nixentor wurde randlich beprobt.
3. Der Waldrand vom Zusammentreffen der Strasse nach Obernzell (PA51) wurde
bis zur Dolomitenstrasse begangen. Hierzu wurden nach Möglichkeit auch die
Wiesen zwischen Waldrand und Strasse sowie die südexponierten Strassenböschungen begangen. Der Schwemmkegel am Waldrand gegenüber dem
Umspannwerk ist ein sehr gutes Bienenhabitat, das ganzjährig Nahrung bietet.
Südexponiert finden sich dort sehr viele Hymenopteren. Manche Bereiche sind
dort kurzwüchsig, so dass sie für endogäisch nistende Arten von Bedeutung
sind. Außerdem wird eine Nisthilfe sehr stark frequentiert. Die Strassenböschung von Nordwesten bis zum Haus am Strom sowie ein trockener Hang
beim Beginn des Life-Naturwaldweges boten gute Fangzahlen.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
4. Der Waldrand zwischen der Grenze und der Dolomitenstrasse ist vor allen
Dingen im Frühjahr von Bedeutung. Die sehr kleinflächigen Wiesenreste weisen
nur im Frühjahr ein nennenswertes Blütenangebot auf.
5. Die Dolomitenstrasse bietet ganzjährig Brut und Nisthabitate. Begangen wurde
die Strasse von den fünf Kurven aus. Wegen der teilweise starken Beschattung
finden sich an der Strasse aber nicht so viele Bienen wie in den Hot Spots am
Talgrund.
6. Im Riedler Becken wurden erwartungsgemäß nicht so viele Hymenopteren
gefangen. Am Talgrund war der Bereich zwischen den Weihern und Gottsdorf
hochwertiger. Außerdem waren kleine Flächen am höher gelegenen Beckenrand
relativ ergiebig. Wegen der Kleinflächigkeit wird dort aber auch nicht herausragenden Ergebnissen gerechnet.
7. Im erweiterten Untersuchungsgebiet liegt die Fläche zu Beginn der Grünau.
Dort wurden trotz eines sehr guten Blütenangebotes sehr wenige Hymenopteren gefunden.
Abbildung 12:
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Bereich der Erfassung von Hymenopteren, M = 1 : 30000
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Bewertung der Daten
Das Donautal um Jochenstein muss auf Grund der Nachweise von Schmid-Egger in
Deutschland zu den wichtigsten drei Wildbienen- und Wespenlebensräumen Deutschlands gezählt werden (Schmid-Egger, mdl.). Die Anzahl an Neunachweisen und Rote
Liste Arten ist überragend und stellt die hohe Bedeutung des Donautals auf eine gute
Datengrundlage.
In den Begehungen fiel besonders das Donauufer zwischen der Grenze und Jochenstein auf, wozu der Uferbereich direkt, aber auch die sehr magere Wegböschung
zwischen Kläranlage und Streuobstwiese gezählt wird. In diesem Bereich wurden
überragend viele Hymenopteren gefangen. Auch am Schwemmkegel gegenüber vom
Umspannwerk waren sehr viele Hymenopteren gefangen. Gute Fanggründe waren
ebenfalls im Bereich der Anlegestelle, an der Dolomitenstrasse und in begrenzten
Bereichen des Riedler Beckens.
Abbildung 13:
Luftbild „Hot Spots“ Das Luftbild zeigt die Hot Spots, an denen besonders viele
Wildbienen gefangen wurden. Gelb sind die die sehr guten Fanggründe gekennzeichnet,
Rot die guten.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
2.2.2.11. Mollusken
Im Rahmen der Untersuchungen von COLLING und ZAUNER konnten im ER keine streng
oder besonders geschützten Großmuschelarten nachgewiesen werden. Bach- und
Flussperlmuscheln konnten weder lebend noch durch Schalenfunde bestätigt werden.
Diese beiden Arten und die Gebänderte Kahnschnecke werden in der saP behandelt
(siehe Beilage 1).
Die Bäche der Hangleiten wie Au- und Dandlbach sind aufgrund der Habitatsituation
und der Abflussmengen für die genannten Arten höchstens als pessimal zu werten.
Das bayerische Donauufer ist im derzeitigen versteinten Zustand mit teilweise
erheblichen Schlickauflagen nicht als Lebensraum für Großmuschelarten geeignet.
2.2.3.
Zusammenfassende Bewertung
Die Gesamtbewertung des ER bzw. der definierten Teilräume wurde primär nach
naturschutzrelevanten Arten vorgenommen. Dies sind in erster Linie Arten der
aktuellen Bayerischen Roten Liste, landkreis- oder (über)regional bedeutsame Arten
nach dem ABSP Passau (2004) bzw. Arten, die seltene oder im Rückgang befindliche
Habitatqualitäten indizieren. Zur Bewertung werden generell nur sichere oder wahrscheinliche Bodenständigkeitsnachweise der nachgewiesenen Arten herangezogen.
Die Bewertung stützt sich auf die bereits erwähnten Primär- und Sekundärdaten und
erfolgt nach dem Prinzip der Positivindikation.
Der Nachweis einer naturschutzrelevanten Art belegt dabei die hervorgehobene Bedeutung für den Artenschutz, während der Nicht-Nachweis nicht sicher als Qualitätsmangel interpretiert werden darf, da er z. B. auf der versteckten Lebensweise, der
Erfassungsmethodik oder auch auf Häufigkeitsschwankungen der Art beruhen kann
(z. B. durch den ungünstigen Witterungsverlauf 2010).
Basierend auf dem aktuellen dokumentierten Kenntnisstand wird nachfolgend eine
Bewertung der Bedeutung des Gebietes für die jeweilige Artengruppe vorgenommen.
Die Bewertungsstufen für die Probeflächenbewertung werden in etwa mit den
artbasierenden ABSP-Wertstufen zu vergleichen verwendet.
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Tabelle 18:
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Bewertung des Gesamtgebietes mit definierten Teilräumen je Artengruppe
ER
Engerer Untersuchungsraum1
RM
„Riedler Mulde“
DL
„Donauleite“
TB
„Talboden“
Artengruppe
Flora
Fledermäuse
Säugetiere ohne Fledermäuse
Vögel
Reptilien
Amphibien
Heuschrecken
Tagfalter
Libellen
Nachtfalter
Käfer
Hautflügler
Weichtiere
ER
RM
DL
TB
Bedeutung:
landesweit
Bedeutung
überregional
▪
▪
▪
▪
überregional
▪
▪
▪
▪
▪
regional
lokal
Kriterien
▪
landesweit
regional
▪
▪
Lebensraum mit Schlüsselfunktion (wichtiges Reproduktionshabitat oder essentielles
Nahrungshabitat) für eine bzw. mehrere bayernweit (einschließlich regionalisierter Einstufung
für die Region „Ostbayerisches Grundgebirge“ – gilt für alle RL-Arten Bayerns im
Bewertungsschlüssel) vom Aussterben bedrohte Arten,
oder mehrere in Bayern stark gefährdeter Arten,
oder Lebensraum mit Schlüsselfunktion für eine in Bayern stark gefährdete Art, von der
überregional nur (noch) wenige Vorkommen bekannt sind,
oder Zutreffen mehrerer Bewertungskriterien der nachgeordneten Bewertungsebene
Lebensraum mit Schlüsselfunktion für eine in Bayern/in der Region „Ostbayerisches
Grundgebirge“ stark gefährdete Art, die überregional noch gut repräsentiert ist,
oder für mehrere in Bayern gefährdete Arten,
oder Lebensraum mit Schlüsselfunktion für eine in Bayern gefährdete Art, die regional (im
Landkreis oder im jeweiligen Naturraum) bereits selten geworden ist,
oder Lebensraum mit Schlüsselfunktion für mehrere in Bayern rückläufige Arten bzw. Arten
der Vorwarnlisten, darunter solche, die regional bereits sehr selten geworden sind,
oder Zutreffen mehrerer Bewertungskriterien der nachgeordneten Bewertungsebene
Lebensraum mit Schlüsselfunktion für in Bayern gefährdete oder rückläufige Arten bzw. Arten
der Vorwarnlisten, die regional noch relativ gut repräsentiert sind,
oder Lebensraum mit Schlüsselfunktion für sogenannte „landkreisbedeutsame“ Arten des
ABSP
oder bayernweit ungefährdete Arten, die an regional selten gewordene Lebensraumtypen
bzw. -verhältnisse gebunden sind
▪
Lebensraum mit Bedeutung für weit verbreitete, relativ anspruchslose Arten
lokal
derzeit keine oder zu geringe Datenbasis für eine genaue Einschätzung
Die Bewertung macht deutlich, dass der engere Untersuchungsraum (ER) für acht
Artengruppen landesweite Bedeutung besitzt. Hinzu kommt eine überregionale bis
regionale Bedeutung für weitere Tiergruppen. Für eine Reihe teilweise als ausgestorben/verschollen geltender bzw. vom Aussterben bedrohter Arten ist das ER der
1
Übernahme der höchsten Bewertung aus der Teilraumbewertung
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
einzige Nachweisort in Deutschland bzw. in Bayern. Hinzu kommen teilweise sehr
individuenreiche Bestände dieser Arten bzw. Arten, die höchste Ansprüche an die
Qualität, Lebensraumgröße und Vernetzung stellen oder an mikroklimatisch günstige
Sonderstandorte gebunden sind (z. B. südexponierte Felsstandorte mit hoher
Sonneneinstrahlung bei gleichzeitig hoher Luftfeuchtigkeit).
Auch einige arealgeografische Besonderheiten sowie die einzigartige Artenzusammensetzung sind bemerkenswert. Alle drei untersuchten Teilräume weisen
mindestens überregionale Bedeutung auf und machen in der Summe erst die landesweite Bedeutung des ER aus. Die Donauleite (DL) allein ist bei den artengruppenspezifischen Bewertungen identisch mit der Gesamtbewertung (bei acht Artengruppen landesweite Bedeutung). Der Talboden (TB) besitzt immerhin noch für die
Reptilien und für die Hautflügler landesweite Bedeutung. Eine überregionale Bedeutung wird bei weiteren fünf Tiergruppen erreicht. Die Riedler Mulde (RM) ist mit
Vorkommen von Äskulapnatter immer noch von überregionaler Bedeutung für die
Reptilienfauna. Bei den Vögeln, den Tag- und Nachtfaltern, den Heuschrecken und
Libellen wird der Teilraum als regional bedeutsam bewertet. Mit dem Kiebitzbrutvorkommen ist sogar eine überregionale Bedeutung gegeben.
Neben dieser überwiegend artenbezogenen Bewertung sei hier auf die bei der Beschreibung zum Naturschutz- und FFH-Gebiet dargestellten weiteren wertbestimmenden Merkmale der Lebensraumtypen und der Lebensgemeinschaften hingewiesen.
Diese können insgesamt nochmals mit der Feststellung einer für Mitteleuropa
außergewöhnlich hohen biologischen Vielfalt dieses Landschaftsraumes zusammengefaßt
werden.
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3.
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Vorhabensbeschreibung, Wirkfaktoren und mögliche
Auswirkungen auf Ökosysteme, Pflanzen und Tiere
Vorbemerkungen
Die folgende Analyse möglicher Auswirkungen auf Basis der Vorhabensbeschreibung
bzw. der vorliegenden Planungsgrundlagen ist als methodischer Prüfungsschritt im
Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen zu sehen.
Es sind die Prüfinstrumente:
▪
des Artenschutzes (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung),
▪
der „Eingriffsregelung“
▪
der FFH-Verträglichkeit
Sie bilden gleichzeitig eine wesentliche Grundlage für die Ermittlung der Umweltverträglichkeit nach dem UVPG.
Hier werden zunächst die Wirkfaktoren und möglichen Auswirkungen des Vorhabens
ohne Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen offen gelegt.
Im Resümee zu jeder Gruppe wird jeweils die mögliche Beeinträchtigung bzw. die
Relevanz von Verbotstatbeständen aufgezeigt und ein Handlungsbedarf abgeleitet.
3.1.
Vorhabensbeschreibung
Die Bauwerke liegen zur Gänze auf deutschem Staatsgebiet. Der Netzanschluss
erfolgt an der Schaltanlage Jochenstein auf deutscher Seite.
3.1.1.
Speicherstandort
Der Speichersee liegt in der sogenannten „Riedler Mulde“, soweit nach Norden
verschoben, wie dies unter Beibehaltung des Stauziels und des vorgesehenen
Nutzinhaltes noch möglich war. Der in der Mulde abfließende Aubach wird an den
östlichen Dammfuß des Ringdammes des Speichers verlegt. Die Zufahrtsstraße von
Gottsdorf nach Riedl wird östlich des Aubaches und im Südbereich am Fuß der
Dammböschung des Ringdammes situiert, der durch diese Maßnahme eine
Unterbrechung in der langen, 1:3 geneigten Dammfläche erhält.
Das Stauziel wurde so gewählt, dass möglichst ein Massenausgleich (Aushubmassen
– Dammschüttmassen) erfolgt und nur geringe Massen zu- bzw. abtransportiert
werden müssen.
Ein weiteres Kriterium der Wahl des Standortes und des Stauzieles war es, die
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
Einsehbarkeit in den Speichersee mit seinem stark schwankenden Wasserspiegel
gering zu halten.
3.1.2.
Triebwasserweg und unterirdische Bauwerke
Der Triebwasserweg führt vom Speichersee unterirdisch zur Kraftkaverne, die im
Bereich unter den Donauleiten zu liegen kommt. Von der Kraftkaverne führt die
Niederdruckseite des Triebwasserweges unterirdisch (im Grundgebirge verlaufend)
bis zum an der Donau gelegenen Lotschacht, über den das Triebwasser dem EinAuslaufbauwerk zugeführt bzw. aus der Donau entnommen wird.
Von der Kraftkaverne führt der Zufahrtsstollen in annähernd südlicher Richtung zur
Donau und mündet im Eingangsbauwerk im am Talrand gelegenen Kreisstraßenbogen
der PA51. Ein kurzes obertägiges Straßenstück schließt die Lücke zwischen dem
öffentlichen Straßennetz und der Zufahrt zur Kraftkaverne.
3.1.3.
Ein-/Auslaufbauwerk
Das Ein-/Auslaufbauwerk an der Donau befindet sich am linken Ufer bei Fluss km
2.202,26, flussab des Endes der Schiffsschleuse. Erreicht werden kann das Ein-/Auslaufbauwerk über die Gemeindestraße entlang der Donau, die auch den Radweg am
linken Ufer bildet. Eine Trennung des Radweges von der Zufahrtsstraße ist vorgesehen.
3.1.4.
Energietransport
Die benötigte bzw. erzeugte Energie wird von der Kraftkaverne über ein Kabel im
Zufahrtstollen, in einem neuen Kabelkanal der Kreisstraße PA51 verlegtes Kabel
bis/von der Schaltanlage Jochenstein transportiert.
3.1.5.
Bauabwicklung und Massentransporte, Bauzeit
Allgemeines
Der Bauablauf ist so geplant, dass die Massentransporte so gering wie möglich
gehalten werden. Straßensperren sind, mit Ausnahme kurzfristiger für die Sondertransporte der Maschinen und der elektrotechnischen Ausrüstung, nicht vorgesehen.
Über die sensiblen Straßen entlang der Donau und über die Donauleiten werden nur
Personen- und geringfügige Massentransporte erfolgen.
Speichersee, Ein-/Auslaufbauwerk, Nebenbauwerke
Im Speicherseebereich sind keine bzw. nur geringe Überschussmassen zu erwarten,
die über die Kreisstrasse PA50 abtransportiert werden. Die Dämme werden mit dem
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Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
vor Ort gewonnenen, aufbereiteten Aushubmaterial geschüttet. Drainage- und
Filterschichten werden aus dem Felsabtrag gewonnen. Ebenso wird das für die
Dichtung vorgesehene Asphaltmaterial direkt vor Ort durch Brechen und Sortieren
des Felsabtrages und Beimischen des zugeführten Bitumens hergestellt.
Die geringen Betonmassen, die im Bereich des Einlauf-/Auslaufbauwerks im
Speichersee und das Betriebsgebäude für den Grundablass erforderlich sind, werden
als Fertigbeton herangeschafft.
Triebwasserweg, Ein-/Auslaufbauwerk Donau:
Der gesamte Ausbruch des Triebwasserweges und der Kraftkaverne erfolgt über den
zuerst zu errichtenden, gegen Donauhochwässer eingedämmten Lotschacht. Zuerst
wird die Niederdrucksseite bis zur Kraftkaverne aufgefahren, danach erfolgt die
Öffnung der Kraftkaverne und des Hochdruckteils des Triebwasserweges. Alles
Schuttermaterial wird über die Niederdruckseite des Triebwasserweges und den
Lotschacht auf eine Zwischendeponie am Donauufer verbracht und sukzessive über
Donauschiffe abtransportiert und einer weiteren Verwendung zugeführt. Der
Bauwerksbeton wird in einer vor Ort installierten Betonmischanlage hergestellt und
an den jeweiligen Einbauort transportiert. Das für die Herstellung des Betons
erforderliche Zuschlagsmaterial wird aus dem Ausbruchsmaterial gewonnen.
3.1.6.
Hauptdaten
Die Hauptdaten sind:
Stauziel
630,50 m
Absenkziel
610,00 m
Maximale geodätische Fall- bzw. Pumphöhe
350,00 m
Nutzinhalt des Speichersees
Massenüberschuss/Massendefizit Speichersee
Länge des Triebwasserweges
Länge Zufahrtsstollen
Ausbruchsmassen Kaverne, Triebwasserweg und Zufahrtsstollen
Geringste Entfernung Triebwasserweg zu Gebäuden
4,24 hm³
145.000 m³
1.347 m
441 m
120.200 m³
288 m
Länge der Energietransportleitung
1.260 m
Max. Leistungsauf- bzw. Abgabe
300 MW
Pumpendurchfluss max.
Turbinendurchfluss max.
Abzulösende Objekte
Organismenwanderhilfe mitgeplant
Zu rodende Flächen
Berührung mit Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten,
FFH und Natura 2000 Schutzzonen
80,00 m³/s
100,00 m³/s
0
Ja
32.000 m²
Landschaftsschutzgebiet, FFH- und
Natura 2000 Schutzzone, Biotope,
Naturschutzgebiet
Geschätzte Bauzeit
Wälzwirkungsgrad
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4,5 Jahre
~ 77 %
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
3.2.
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Wirkfaktoren
Folgende Faktoren können Beeinträchtigungen von Biotopen, Ökosystemen,
Pflanzen und Tieren bewirken:
1. Direkter Flächenentzug
2. Veränderung der Habitatstrukturen oder Nutzung
3. Veränderung abiotischer Standort/Habitatfaktoren
Veränderung des Bodens bzw. des Untergrundes
Veränderung morphologischer Verhältnisse
Veränderung der hydrologischen Verhältnisse
Veränderung der hydrochemischen Verhältnisse
Veränderung der Temperaturverhältnisse
Veränderung anderer Standort-, v. a. klimaverändernder Faktoren
(z. B. Nebelbildung)
4. Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust
Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust
Anlagenbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust
Betriebsbedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust
5. Nichtstoffliche Einwirkung
Schall (baubedingt)
Bewegung, optische Reizauslöser (Sichtbarkeit ohne Licht)
Licht (baubedingt, betriebsbedingt)
Erschütterungen, Vibrationen (bau- und betriebsbedingt)
Mechanische Einwirkungen (baubedingt)
6. Stoffliche Einwirkungen
Stickstoff- und Phosphatverbindungen, Nährstoffeintrag (baubedingt)
Deposition mit struktureller Auswirkung (z. B. Stäube, baubedingt)
Einschleppung gebietsfremder Arten (z. B. Neophyten)
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
3.3.
Mögliche Auswirkungen
3.3.1.
Auswirkungen auf Biotope und Schutzgebiete
3.3.1.1. Schutzwürdige Biotope, gesetzlich geschützte Biotope (§ 30
BNatSchG) und Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und
Pflanzen (§ 39 BNatSchG)
Verluste und Beeinträchtigungen an derartigen Flächen sind im Ausmaß von ca. 3 ha
im Bereich des Speichersees zu erwarten (§§ 30 und 39 BNatSchG).
Ausnahmen für Verluste oder Beeinträchtigungen können zugelassen werden, „wenn
die Beeinträchtigungen der jeweiligen Standorteigenschaften für wild lebende Tiere
und Pflanzen ausgeglichen werden können“. Die Ausnahmevoraussetzungen werden
durch Ausgleichsmaßnahmen erfüllt. Für den „Allgemeinen Schutz wild lebender Tiere
und Pflanzen“ (§ 39 BNatSchG) gelten vor allem jahreszeitliche Vorgaben, die
eingehalten werden.
3.3.1.2. Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG) „Donauengtal Erlau bis
Jochenstein“
Es sind Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet notwendig, die eine Erlaubnis durch
das Landratsamt Passau erfordern.
Betroffen durch den Stolleneingang und das Ein- und Auslaufbauwerk sind Flächen
am Talboden. Mit der Baustelleneinrichtung und den Zwischenlagerflächen werden
erhebliche Teile des LSG beansprucht. Die ausgleichbaren weitgehend temporären
Flächenverluste werden unter der Bilanzierung zur „Eingriffsregelung“ zum Naturhaushalt (siehe Pkt. 4.3.) berücksichtigt.
3.3.1.3. Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG) „Donauleiten von Passau bis
Jochenstein“
Im Bereich des Stolleneingangs sind direkte und indirekte Auswirkungen auf vorrangige Schutzgüter des NSG möglich.
Die Randzonen des NSG haben insbesondere für die Reptilien (siehe Schutzzweck des
NSG) eine sehr hohe Bedeutung. Eine Vermeidung von Beeinträchtigungen ist daher
essentiell. Die wesentlichste Vermeidungsmaßnahme ist die Herstellung des Tunnelportals für den Zufahrtsstollen vor dem Hangfuß bzw. vor der NSG-Grenze in einem
angemessenen Mindestabstand.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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3.3.1.4. FFH-Gebiet „Donauleiten von Passau bis Jochenstein“
Für die FFH-Gebiete erfolgt eine Verträglichkeitsabschätzung (siehe Pkt. 4.6. und
Beilage 2).
3.3.2.
Auswirkungen auf Vegetation und Flora
3.3.2.1. Vegetation
Wirkfaktoren
▪
Direkter Flächenentzug
▪
Veränderung abiotischer Standortverhältnisse
▪
Stoffliche Einwirkungen
▪
Beeinflussung durch Arten und Organismen
Auswirkungen und deren Bewertung
Bau
BE-Fläche 1:
Zerstörung/Beeinträchtigung Böschung mit SalbeiGlatthaferwiese entlang Donauradwanderweg
BE-Fläche 2:
Eutrophierung nördlich anschließenden Waldrands
BE-Fläche 3:
Zerstörung artenreicher Straßenränder
BE-Fläche 5:
Eutrophierung des nördlich anschließenden
Waldrandes
Zwischenlagerfäche 1:
Zerstörung Böschung mit Salbei-Glatthaferwiese
entlang Donauradwanderweg; Beeinträchtigung
Ufersaum Donau durch Stoffeinträge (Staub etc.);
Beeinträchtigung Streuobstbestand durch
Stoffeinträge (Staub etc.)
Zwischenlagerfläche 2:
Zerstörung artenreichen Grünlands
Zwischenlagerfläche 3:
Zerstörung eines gehölzbestandenen Rankens am
Südrand der Fläche
Vor allem die Zerstörung der Böschung entlang des Donauradweges mit dem besten
Bestand einer Salbei-Glatthaferwiese im bayerischen Donauengtal muss als schwerwiegende Beeinträchtigung gesehen werden.
Unvermeidlich sind auch Stoffeinträge in Flächen, die unmittelbar an Baueinrichtungsflächen bzw. Lagerflächen angrenzen.
Die meisten sonstigen Auswirkungen sind mit einfachen Maßnahmen vermeidbar,
z. B. Einhaltung von Abstandsstreifen zu Waldrändern. Der Verlust artenreichen
Grünlands bei Zwischenlagerfläche 2 ist unvermeidbar, aber ausgleichbar.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Anlage
Es entsteht ein direkter, verbleibender Flächenverlust durch den Speichersee und die
eher punktuellen Einrichtungen am Talboden (Ein-/Auslaufbauwerk).
Speichersee
Durch den Speichersee ist ein relativ vielfältiger Feuchtkomplex entlang des Aubachs
betroffen sowie die beiden Fischweiher, von denen vor allem der kleinere, obere
durch seine Verlandungsvegetation von höherer vegetationskundlicher Bedeutung ist.
Im obersten Talbereich schließen an den Feuchtbereich entlang des Baches
artenreiche, z. T. nur extensiv genutzte Grünländer an, so dass hier auch ein standörtlicher Gradient in guter Qualität durch artenreiche Grünländer vorliegt.
Der oberhalb anschließende Wald ist strukturreich und zeigt in den betroffenen
Randbereichen ungewöhnlich alte Baumexemplare. Auch der Wald auf der Kuppe, die
in den südlichen Bereich vom Damm des Speichersees einbezogen wird, ist strukturreich und naturnah.
Besondere Vielfalt entsteht durch die Verbindung des gut ausgeprägten Gehölzsaums
entlang des Aubachs, mit den auch hier begleitenden Nasswiesen und Hochstaudenfluren sowie eben der angrenzenden Kuppe mit Wäldern eher trockener Standorte
und Magerrasenresten in südlicher Exposition. Dieser gesamte Bereich ist nahezu
vollständig betroffen.
Zufahrt Kraftstation/Portal/Zufahrtstollen
Unmittelbar über dem geplanten Portal/Zufahrtstollen liegen am Hangfuß der Leiten
Schluchtwälder mit Quellen. Eine entwässernde Wirkung ist laut hydrogeologischem
Gutachten ausgeschlossen.
Unterwasserstollen
Über dem Unterwasserstollen liegen auf dem Talhang nahezu durchgängig
Schluchtwälder, die auf die herrschenden feuchten Standortverhältnisse angewiesen
sind. Eine entwässernde Wirkung ist laut hydrogeologischem Gutachten aber
auszuschließen.
Ein-/Auslaufbauwerk Donau
Am Ort des geplanten Bauwerks steht heute ein markanter, alter Baumbestand
(Birnbäume, Silberweiden), der der Anlage bzw. auch der umgebenden BE-Fläche 1
zum Opfer fallen würde. Im Bereich des Bauwerks entfällt außerdem eine
Uferböschung mit Silberweiden.
Betrieb
Durch wechselnde Donauwasserstände sind grundsätzlich betriebsbedingte Auswirkungen auf die Ufervegetation denkbar. Dies ist derzeit noch nicht abschätzbar.
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Resümee zu den Auswirkungen und Handlungsbedarf
In erster Linie bau- und anlagebedingt werden Auswirkungen erwartet, die im Sinne
der Eingriffsregelung als erheblich und nachhaltig eingestuft werden. Damit sind
Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen durch den Verlust des Feuchtbiotopkomplexes
und artenreicher Wiesen entlang des Aubachs erfordern entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, ebenso wie der Verlust naturnaher Waldflächen.
3.3.2.2. Flora
Wirkfaktoren
▪
Direkter Flächenentzug
▪
Veränderung abiotischer Standortverhältnisse
▪
Stoffliche Einwirkungen
▪
Beeinflussung durch Arten und Organismen
Auswirkungen und deren Bewertungen
Bau
BE-Fläche 1 und
Zwischenlagerfäche 1:
Verlust des größten Vorkommens des Wiesensalbeis im
bayerischen Teil des Donauengtales
BE-Fläche 3:
Verlust von Selaginella helvetica
BE-Fläche 4:
Verlust von Chrysanthemum vulgare, Allium vineale,
Carex elongata, Carex vesicaria, Molinia coerulea sowie
Dianthus deltoides (Bachtal im nördlich Damm sowie
Magerrasenreste am Süddamm).
Von hoher floristischer Bedeutung sind auch die Straßenböschungen entlang der
„Dolomitenstraße“. Die relevanten Pflanzenvorkommen finden sich hier vorwiegend
auf relativ nährstoffarmen Standorten in Zwergstrauchheiden und ähnlichen Vegetationsbeständen. Daraus ergibt sich eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Stoffeinträgen, die zu Eutrophierung führen. Eine derartige Wirkung durch den prognostizierten Baustellenverkehr zwischen Speichersee und Talboden wird sich auf Grund
des relativ geringen zu erwartenden Verkehrsaufkommens aber nicht ergeben (s.
Gutachten „Luft“, Laboratorium für Umweltanalytik, Wien).
Anlage
Die zu BE-Fläche 4 unter „baubedingt“ bilanzierten Verluste sind zugleich anlagenbedingt.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Resümee zu den Auswirkungen und Handlungsbedarf
Von dem Vorhaben sind in Bau- und Betriebsphase Vorkommen gefährdeter und
seltener Blütenpflanzen betroffen, Vorkommen stark gefährdeter Arten sind nicht
betroffen.
Während Selaginella helvetica und Dianthus deltoides im Gebiet relativ zahlreiche
und auch noch größere Vorkommen besitzen, ist bei den ansonsten im Bereich der
BE-Fläche 4 aufgeführten Arten jeweils eines von wenigen oder sogar das einzige
Vorkommen betroffen. Es handelt sich hier v. a. um Pflanzenarten der artenreichen
Wiesen und Nasswiesen, was das besondere Potenzial dieses Abschnitts des Aubachtals zeigt. Insofern sollten Maßnahmen ergriffen werden, die dem ansonsten zu
erwartenden Verlust an Artenvielfalt entgegenwirken.
3.3.3.
Auswirkungen auf die Fauna
3.3.3.1. Säugetiere
3.3.3.1.1. Fledermäuse
Wirkfaktoren
▪
Direkter Flächenentzug
▪
Quartierbaumverlust/Habitatverlust
▪
Veränderung der Habitatstruktur oder Nutzung
▪
Veränderung abiotischer Standort/Habitatstrukturen
▪
Barrierewirkungen, Individuenverluste
▪
Nicht stoffliche Einwirkungen (Licht, Lärm)
▪
Stoffliche Einwirkungen
Auswirkungen und deren Bewertung
Bau
Riedler Mulde
Durch den Bau entsteht ein temporärer Flächenentzug im Bereich des Speichersees.
Davon sind die dort lebenden und jagenden Fledermausarten direkt betroffen. Durch
Waldrodung gehen Jagdhabitate und Quartierbäume verloren. Das bedeutende
Jagdhabitat an den Weihern und am Bachlauf wird vollständig verschwinden. Durch
die Baustellen (BE-Flächen und Zwischenlagerflächen) und die dortigen Staubemissionen verschlechtert sich das Jagdhabitat zusätzlich. Bei Rodung von besetzten
Quartierbäumen können baumbewohnende Fledermäuse getötet oder verletzt
werden. Durch eine Zunahme des Verkehrs in der Nacht ist eine Tötung oder
Verletzung von strukturgebundenen, tief fliegenden Fledermäusen durch Kollision
möglich. Für einzelne Arten wirkt sich zusätzlich insbesondere Licht und Lärm in der
Nacht als irritierend aus und kann Vertreibungseffekte bzw. Barriereeffekte bewirken
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Donauleiten Jochenstein
Durch den aus der Baumaßnahme resultierenden Betrieb in der Nacht kann sich das
Jagdhabitat verschlechtern. Für einzelne Arten wirken sich Licht und Lärm in der
Nacht als irritierend aus und kann Vertreibungseffekte bzw. Barriereeffekte bewirken.
Talboden Jochenstein
Durch den Bau entsteht ein temporärer Flächenentzug im Bereich der Bau- und
Zwischenlagerflächen. Davon sind die dort lebenden und jagenden Fledermausarten
direkt betroffen. Durch die Baustellen (BE-Flächen und Zwischenlagerflächen), die
dortigen Staubemissionen und den daraus resultierenden Verkehr in der Nacht
verschlechtert sich das umgebende Jagdhabitat zusätzlich. Bei Rodung von besetzten
Quartierbäumen können baumbewohnende Fledermäuse getötet oder verletzt
werden. Durch den Verkehr in der Nacht ist eine Tötung oder Verletzung von
strukturgebundenen, tief fliegenden Fledermäusen durch Kollision möglich. Durch den
aus der Baumaßnahme resultierenden Verkehr in der Nacht verschlechtert sich das
Jagdhabitat. Für einzelne Arten kann sich zusätzlich insbesondere Licht und Lärm in
der Nacht als irritierend auswirken und Vertreibungseffekte bzw. Barriereeffekte
bewirken.
Hauptrisikobereiche für Individuenverluste durch Kollision bestehen:
▪
Für alle Vorkommen am Waldrand zwischen Schaltanlage KW Jochenstein
und Kläranlage Jochenstein
▪
am Donauufer vom Ortsende Jochenstein bis zur Kläranlage Jochenstein
▪
auf der Dolomitenstraße
Kurzfristige Störungen mit Vertreibungseffekten durch Erschütterungen und
Vibrationen beim Bau der Stollen (Eingangsbereich) können nicht gänzlich ausgeschlossen werden und würden die baumbewohnenden Fledermäuse betreffen.
Anlage
Es entsteht ein verbleibender Flächenentzug und eine Verringerung des Quartierbaumangebots und eine dauerhafte Verschlechterung des Jagdhabitats durch den
Speichersee und die eher punktuellen Einrichtungen am Talboden (Ein-/Auslaufbauwerke). Betroffen durch den Speichersee sind die Lebensräume der dort in
den Bäumen lebenden und in den Strukturen jagenden Fledermausarten.
Betrieb
Auswirkungen durch Vibrationen sind ebenfalls denkbar. Laut Gutachten
Sprengtechnik – Immissionen aus Vortriebssprengungen und dem Fachbereich
Geologie und Hydrologie liegen diese in einem vernachlässigbaren Bereich. Dies wird
derzeit auch im Hinblick auf die baumbewohnenden Fledermäuse angenommen.
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3.3.3.1.2. Sonstige Säugetiere
Luchs
Wirkfaktoren
▪
Störung und Vergrämung der Beutetiere durch Baubetrieb
▪
Störung und direkte Vertreibung des Luchses durch Baubetrieb
▪
Erhöhtes Unfallrisiko durch Baufahrzeuge in der Nacht
▪
Betriebsbedingte Gefährdung durch Hineinrutschen in den Speichersee
Auswirkungen und deren Bewertung
Bau
Die Bauaktivität in der Riedler Mulde und im Talboden Jochenstein könnte vor allem
nachts durch Licht, Lärm Staub und der Anwesenheit von Menschen zu einer Störung
und zeitweiligen Vergrämung der Beutetiere des Luchses (Rehwild) und zu einer
Vertreibung des Luchses selbst führen. Ein signifikant erhöhtes Unfallrisiko in den
Donauleiten Jochenstein für den Luchs ist nicht zu erwarten.
Anlage
Der Luchs könnte wie andere Tiere in den Speichersee rutschen und ertrinken. Es
sind daher Schutzmaßnahmen (Zaun, Ausstiegshilfen) notwendig.
Betrieb
Relevante Auswirkungen werden nicht erwartet.
Fischotter
Wirkfaktoren
▪
Verlust eines potenziellen Nahrungshabitats
▪
Verschlechterung eines potenziellen Nahrungshabitats
▪
Störung und Vergrämung der Beutetiere durch Baubetrieb
▪
Störung und direkte Vertreibung des Fischotters durch Baubetrieb
▪
Erhöhtes Unfallrisiko durch Baufahrzeuge in der Nacht
▪
Betriebsbedingte Gefährdung durch Hineinrutschen in den Speichersee
▪
Betriebsbedingte Tötung im Bereich des Ein-/Auslaufbauwerks
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Auswirkungen und deren Bewertung
Bau
Durch den Bau entsteht ein direkter, temporärer Flächenentzug im Bereich des
Speichersees. Davon ist der Fischotter potenziell durch Verlust eines Nahrungshabitats betroffen. Es ist außerdem zu befürchten, dass beim Fischotter Vertreibungseffekte auch unter Wasser einsetzen. Die Bauaktivität in der Riedler Mulde und
im Talboden Jochenstein könnte vor allem nachts durch Licht, Lärm Staub und der
Anwesenheit von Menschen zu einer Störung und Vergrämung des scheuen
Fischotters führen. Durch ein höheres Verkehrsaufkommen kann es nachts zu einem
erhöhten Unfallrisiko für den Fischotter kommen.
Anlage
Der Fischotter kann möglicherweise in den Speichersee rutschen und ertrinken. Es
sind entsprechende Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen notwendig.
Betrieb
Es besteht die Möglichkeit, dass der Fischotter am Ein-/Auslaufbauwerk angesaugt
wird und ertrinkt. Wesentlich ist hier die Dimensionierung der Rechenstabsweite und
die Fließgeschwindigkeit.
Haselmaus
Wirkfaktoren
▪
Störung und Vergrämung der Tiere durch Baubetrieb in der Nacht
▪
Direkter Flächenentzug
▪
Quartierbaumverlust/Habitatverlust
▪
Veränderung der Habitatstruktur oder Nutzung
▪
Veränderung abiotischer Standort/Habitatstrukturen
▪
Barrierewirkungen, Individuenverluste durch Rodung
▪
Nicht stoffliche Einwirkungen
▪
Stoffliche Einwirkungen
Auswirkungen und deren Bewertung
Bau
Riedler Mulde
Durch den Bau entsteht ein temporärer Flächenentzug im Bereich des Speichersees.
Davon sind die dort potenziell lebenden Haselmäuse direkt betroffen. Durch
Waldrodung gehen Habitate und Quartierbäume verloren. Durch die Baustellen (BESeite 104 von 165
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Flächen und Zwischenlagerflächen), die dortigen Staubemissionen und den daraus
resultierenden Betrieb in der Nacht kann sich sich das Habitat für die Haselmaus
zusätzlich verschlechtern. Für das scheue Tier wirkt sich zusätzlich insbesondere Licht
und Lärm in der Nacht als irritierend aus und kann Vertreibungseffekte bewirken. Bei
Rodungsmaßnahmen können Haselmäuse in Baumhöhlen oder in ihren Kobeln
getötet oder verletzt werden.
Donauleiten Jochenstein
Durch den aus der Baumaßnahme resultierenden Betrieb in der Nacht verschlechtert
sich das Habitat für die nachtaktive Haselmaus. Licht und Lärm in der Nacht wirken
sich irritierend aus und können Vertreibungseffekte bzw. Barriereeffekte bewirken.
Talboden Jochenstein
Durch den Bau entsteht ein direkter, temporärer Flächenentzug im Bereich der Bau
und Lagerflächen. Davon sind die dort lebenden Haselmäuse direkt betroffen. Durch
die Baustellen (BE-Flächen und Zwischenlagerflächen), die dortigen Staubemissionen
und den daraus resultierenden Verkehr in der Nacht verschlechtert sich das umgebende Habitat zusätzlich. Für die Haselmaus wirkt sich insbesondere Licht und
Lärm in der Nacht als irritierend aus und kann Vertreibungseffekte bewirken. Bei
Rodungsmaßnahmen können Haselmäuse in ihren Kobeln getötet oder verletzt
werden. Für die Haselmaus wirkt sich zusätzlich insbesondere Licht und Lärm in der
Nacht als irritierend aus und kann Vertreibungseffekte bzw. Barriereeffekte bewirken.
Störungen mit Vertreibungseffekten durch Erschütterungen beim Bau der Stollen
(Eingangsbereich) können nicht gänzlich ausgeschlossen werden und würden die
Haselmäuse betreffen.
Anlage
Es entsteht ein direkter, verbleibender Flächenentzug und eine Verringerung des
Quartierbaumangebots sowie eine dauerhafte Verschlechterung des Habitats durch
den Speichersee. Betroffen durch den Speichersee sind die Lebensräume der dort
potenziell im Wald lebenden Haselmäuse.
Betrieb
Auswirkungen durch Vibrationen sind ebenfalls denkbar. Diese liegen jedoch einem
vernachlässigbaren Bereich.
Biber
Wirkfaktoren
▪
Verlust oder Verschlechterung eines Fortpflanzungshabitats und potenziellen
Fortpflanzungshabitats
▪
Störung und Vergrämung durch Baubetrieb
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▪
Erhöhtes Unfallrisiko durch Baufahrzeuge in der Nacht
▪
Betriebsbedingte Gefährdung durch Hineinrutschen in den Speichersee
▪
Tötung durch Ansaugen am Ein-/Auslaufbauwerk
Auswirkungen und deren Bewertung
Bau
Durch den Bau entsteht ein temporärer Flächenentzug im Bereich des Speichersees.
Davon ist der Biber durch Verlust eines potenziellen Fortpflanzungshabitats betroffen.
Es ist möglich, dass beim Biber durch die Eingriffe Vertreibungseffekte auch unter
Wasser eintreten. Die Bauaktivität am Talboden Jochenstein könnte vor allem Nachts
durch Licht, Lärm, Staub und der Anwesenheit von Menschen zu einer Störung und
Vergrämung des Bibers führen. Durch erhöhten Verkehr kann es nachts zu einem
erhöhten Unfallrisiko für den Biber kommen.
Anlage
Biber können möglicherweise in den Speichersee rutschen und ertrinken. Es sind
entsprechende Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen notwendig.
Betrieb
Es besteht die Möglichkeit, dass Biber beim Ein-/Auslaufbauwerk angesaugt wird und
ertrinkt. Wesentlich ist hier die Dimensionierung der Rechenstabsweite und die
Fließgeschwindigkeit.
Resümee zu den Auswirkungen und Handlungsbedarf
Bezüglich der Hauptprüfschritte ergeben sich folgende Anforderungen:
1.) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Mögliche Verbotstatbestände sind bei den aufgeführten Arten möglichst durch
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zu verhindern. Soweit z. B. Quartiere
von Fledermäusen und Haselmäusen unvermeidbar beseitigt werden, sind als Minimierungsmaßnahmen Ersatzquartiere anzubieten.
2.) Eingriffsregelung
Über den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten hinaus (saP) sind für den
Verlust von Nahrungslebensräumen Ausgleichsmaßnahmen notwendig.
3.) FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)
Als Art von Anhang II der FFH-Richtlinie und als im Standard-Datenbogen für das
FFH-Gebiet „Donau von Kachlet bis Jochenstein mit Inn- und Ilzmündung (Nr. 7447371)“ aufgeführte Art haben Auswirkungen auf den Biber eine hohe Relevanz. Es sind
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
daher Maßnahmen zu setzen, die eine erhebliche Beeinträchtigung der lokalen
Populationen vermeiden (siehe auch FFH-VA).
3.3.3.2. Vögel
Wirkfaktoren
▪
Direkter Flächenentzug
▪
Störungen durch Lärm und optische Reize
Auswirkungen und deren Bewertung
Bau
Riedler Mulde
Im Bereich der geplanten Flächen zur Baustelleneinrichtung und Zwischenlagerflächen werden reale und potenzielle Brutbereiche von Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn,
Goldammer und Wachtel beansprucht.
Im engeren Untersuchungsraum geht dabei für den Kiebitz einer von zwei Brutplatzbereichen verloren. Es entsteht zusätzlich ein erheblicher Verlust an Nahrungshabitaten für das zweite Kiebitzpaar, welches auch den beplanten Bereich nutzt. Im
erweiterten Untersuchungsraum wurde nur ein weiteres Kiebitzbrutpaar beobachtet.
Damit entsteht für die in der Roten Liste Bayerns als „stark gefährdet“ aufgeführte
Art eine erhebliche Beeinträchtigung.
Rebhuhn und Teichhuhn verlieren ihre einzigen Brutplätze im ER. Von der Feldlerche
gehen zwei Brutplätze verloren. Die Goldammer verliert ca. 5 – 10 Brutplätze.
Durch die Flächenbeanspruchung von Baustelle und Baustellenbetrieb entsteht ein
Verlust von Nahrungshabitaten für Uhu, Schwarzstorch und Wespenbussard, welcher
im Zusammenhang mit ihrem jeweiligen gesamten Aktionsraum gesehen wird.
Geschätzter Verlust an Nahrungshabitaten (Mittelwert zum Raumbedarf nach FLADE (1994)
Art
Raumbedarf in km²
Verlust
Uhu
12
2%
Schwarzstorch
50
0,9 %
Wespenbussard
25
4%
Trotz dieser geringen theoretischen Anteile ist durch die Biotopausstattung des
Aubachtales von einer relativ höheren Bedeutung dieser Flächen für den Nahrungserwerb der Brutpaare dieser Arten auszugehen.
Störungen durch Lärm und optische Reize sind im Umfeld der Baustelle des Speichersees zu erwarten. Betroffen ist vor allem die Feldflur und ein Waldbestand. Mit einem
Lärmpegel von bis zu > 50 – 55 dB(A), werktags (6h – 22h) ist nach dem Gutachten
zum Schall zu rechnen und negative Effekte sind nicht auszuschließen (s. u.).
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Donauleiten Jochenstein
Hohe Schallpegel können Vögel bei Partnerfindung, Kontaktkommunikation und
Gefahrenwahrnehmung stören bzw. einen Lebensraum in seiner Eignung herabsetzen. Für einige Arten wurden „kritische Schallpegel“ beim Straßenverkehr ermittelt
(GARNIEL et al. 2007). Für z. B. das Haselhuhn (potenziell in den Donauleiten) ist bei
einem Pegel von 55 dB(A) am Tag eine Abnahme der Eignung des Lebensraumes um
25 % zu erwarten.
Laut Schallgutachten werden am Leitenhang werktags (6h – 22h) > 45 – 50 dB(A)
erwartet. Ausgehend von diesen Werten bezüglich der empfindlichsten oben genannten Art für die Werte vorliegen, ist nicht von einer erheblichen Störung auszugehen.
Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wurden neben kritischen Schallpegeln
für eine Artenauswahl auch sogenannte „Effektdistanzen“ für Straßen erstellt. Hierbei
wurde der Komplex Schall und optische Reize zusammengefaßt, da er nur schwer
trennbar ist.
In den Leiten relevante Arten sind z. B. Schwarz- und Buntspecht sowie der Waldlaubsänger mit Effektdistanzen von 300 m. Die Effektdistanzen beziehen sich auf
Straßen mit > 20000 KfZ/24h. Sie sind damit nicht direkt mit dem Baustellenbetrieb
vergleichbar. Trotzdem kann von der Großbaustelle mit Lärm und optischen Reizen
mit Störungen der Vogelwelt der Leiten gerechnet werden. In der Bauzeit ist daher
mit Einbußen beim Bruterfolg und möglichen Abwanderungen zu rechnen.
Alle bisher ermittelten Vogelarten des ER und WR sind jedoch im Naturraum
Donauengtal weit verbreitet. Von einer Wiederbesiedelung und den vollen Nutzungsmöglichkeiten nach Ende der Bauzeit kann daher ausgegangen werden.
Talboden Jochenstein
Durch Flächenbeanspruchung der Baustelleneinrichtung und Zwischenlagerflächen
sind hier keine Brutplätze gefährdeter Arten betroffen. Es wird jedoch von einer
weitgehend vollständigen Vertreibung der Vogelwelt aus dem Baustellenbereich zu
rechnen sein. Auch wird der Talboden nicht mehr als Nahrungslebensraum am Hang
brütender Vogelarten geeignet sein. Betroffen sind hier z. B. Dohle, Grünspecht,
Turmfalke und Mäusebussard. Je nach Ausstattung des verbleibenden Talbodens
nach dem Baustellenbetrieb wird sich eine entsprechende Vogelwelt wieder einstellen.
Anlage
Riedler Mulde
Der Verlust an Brutbereichen und Nahrungshabitaten in der Bauphase bleibt durch
die Anlage weitgehend erhalten. Die entstehenden Dammbereiche werden jedoch
zumindest für einzelne Arten wie z. B. Uhu und Wespenbussard, Goldammer und
andere Singvögel wieder Jagd- bzw. Lebensräume auch mit Brutmöglichkeiten bieten.
Donauleiten Jochenstein, Talboden und Donauufer
Es werden keine relevanten Beeinträchtigungen erwartet.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Betrieb
Riedler Mulde
Der mit Donauwasser gespeiste Speichersee und seine Wasserstandschwankungen
werden sehr wahrscheinlich Wasservögel, insbesondere Möwen anziehen. Durch die
relative Nähe zur Donau sind bereit jetzt regelmäßig Lachmöwen auf den landwirtschaftlichen Flächen der Riedler Mulde zu beobachten. Ein Einfluss von Vogelansammlungen auf die sich parallel nach dem Bau neu entwickelnden Biozönosen ist
denkbar. Erheblich negative Auswirkungen werden jedoch nicht erwartet.
Donauleiten Jochenstein, Talboden und Donauufer
Betriebsbedingt werden keine relevanten Beeinträchtigungen erwartet.
Resümee zu den Auswirkungen und Handlungsbedarf
Bezüglich der Hauptprüfschritte ergeben sich folgende Anforderungen:
1.) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Die wesentlichen Auswirkungen sind beim Bau zu erwarten. Zur Vermeidung von
Verbotstatbeständen ist insbesondere eine Baufeldfreimachung außerhalb der
Brutzeit erforderlich. Für den Verlust an Brutbereichen sind für einzelne Arten CEFMaßnahmen notwendig (z. B. für Kiebitz, Feldlerche, Goldammer und Rebhuhn).
2.) Eingriffsregelung
Verbleibende Verluste an Nahrungshabitaten sind über Ausgleichsmaßnahmen zu
kompensieren. Dies gilt für Uhu, Schwarzstorch und Wespenbussard.
3.) FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)
Nicht relevant.
3.3.3.3. Reptilien
Wirkfaktoren
▪
Direkter Flächenentzug (v. a. Speichersee und Donauufer)
▪
Barriere- oder Fallenwirkungen der Baustellen und des Speichersees mit
möglichen Individuenverlusten
▪
Störungen durch Erschütterungen und Vibrationen
▪
Nährstoffeintrag
▪
Einwanderung von Neophyten
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Auswirkungen auf die einzelnen Arten und deren Bewertung
Äskulapnatter
Bau
Eine direkte Betroffenheit mit dem Verlust von Lebensräumen mit Fortpflanzungsund Ruhestätten und wahrscheinlichen Individuenverlusten besteht:
▪
am Donauufer mit seinem oberhalb verlaufenden Grünstreifen auf einer
besiedelten Strecke von ca. 300 m durch BE-Fläche 1
▪
in der Riedler Mulde auf den besiedelten Flächen um die Weiher (v. a.
Böschungen) durch die BE-Fläche 4
Folgende lokal und kurzfristig wirksamen Effekte durch Erschütterungen sind mit
einem Sprengvortrieb beim Bau der Stollen im oberflächennahen Bereich denkbar:
▪
eine spontan ausgelöste Flucht kann zu Verlusten z. B. auf den BE-Flächen
führen
▪
zur Zeit der Winterruhe sind Störungen, die zu einer Vertreibung führen
unter Umständen tödlich
▪
Gesteinsrutschungen (z. B. in Blockhalden) können Äskulapnattern verletzen
oder töten
Durch eine angepasste Vortriebssprengtechnik können unter Miteinbeziehung von
Immissionsmessungen die Erschütterungen auf einem mit Verkehrsbelastungen vergleichbaren noise-level gehalten werden (siehe Kap. 9.1 und 9.3 im spengtechnischen Gutachten von Dr. Schober).
Da die Toleranz der Äskulapnatter gegenüber Verkehrsbelastungen auch im
Untersuchungsgebiet festzustellen ist (Sonnenplätze im Bankett und auf Stützmauern
der PA51 und PA52), wird eine erhebliche Auswirkung auf die Vorkommen durch
Erschütterungen ausgeschlossen, zumindest ist mit einer dauerhaften Abwanderung
nicht zu rechnen (sprengtechnisches Gutachten).
Auswirkungen durch Störungen durch den Betrieb auf den die BE-Flächen können
durch zwei schwer abschätzbare Effekte ausgelöst werden:
▪
Vertreibung aus optimalen Habitaten in suboptimale, ungeeignete oder risikoreiche Habitate durch den Baustellenbetrieb; unabhängig von einer zu
beobachtenden gewissen Robustheit der Äskulapnatter (eigene Beobachtungen vergleichbar mit denen von Dr. Schober im Sprenggutachten) kann es in
Einzelfällen zu Vertreibungseffekten kommen;
▪
unabhängig von einer Vertreibung oder in Verbindung mit dieser kann es
insbesondere auf den BE-Flächen und der Zwischenlagerfläche zu einer
Zuwanderung von Tieren auf den Baustellenbereich kommen.
So können zum Beispiel Steinhalden mit einer thermischen Lockwirkung (die
Wahrnehmung der Tiere ist hier äußerst sensibel) und einem strukturellen Angebot
die Tiere anlocken. Dies trifft z. B. auch für andere strukturelle Angebote wie z. B.
Lagerplätze zu.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Die Äskulapnatter ist von den hier vorkommenden Arten die Art mit der höchsten
Affinität zu Gebäuden in Waldnähe. Es ist daher damit zu rechnen, dass
Äskulapnattern auch an oder im Bereich von Schlafcontainern auftreten.
Bei all den genannten Lokalitäten bestehen hohe Verletzungs- und Tötungsrisiken
zumal auch die Baustraßen gequert werden können. Über den Zeitraum des Baustellenbetriebes kann es daher zu erheblichen Einbußen für die lokalen Populationen
kommen.
Hauptrisikobereiche für Individuenverluste werden bestehen (siehe Abb. 7):
▪
bei allen Vorkommen am Waldrand und an Felsbereichen im Unterhang
zwischen Schaltanlage KW Jochenstein und Kläranlage Jochenstein
▪
am Donauufer vom Ortsende Jochenstein bis zur Kläranlage Jochenstein
▪
bei Vorkommen an der Dolomitenstraße und der PA51 (Obernzell – Jochenstein) in Abhängigkeit von einer signifikanten Erhöhung des Verkehrsaufkommens
Diese Vorkommen stellen den Haupteil der gesamten Nachweise von Äskulapnattern
im ER dar. Individuenverluste von geschlechtsreifen Tieren sind entsprechend der
hohen Lebenserwartung einerseits und der geringen Reproduktionsrate mit hohem
Überlebensrisiko der Jungtiere andererseits, für die lokale Population von relativ
hoher Relevanz. Durch die Baustelle am Talboden und am Speichersee entstehen
Beeinträchtigungen durch den Eintrag von Stäuben in nährstoffarme Standorte
(Waldränder, Dolomitenstraße). Diese können einen dichteren, für Reptilien negativen Vegetationsschluss bewirken. Mit dem Baustellenbetrieb können Neophyten
(z. B. Indisches Springkraut, Knöterich-Arten) eingeschleppt werden, die ebenfalls
die Habitatstrukturen negativ verändern.
Anlage
Es entsteht ein direkter, verbleibender Flächenentzug durch den Speichersee und die
eher punktuellen Einrichtungen am Talboden (Ein-/Auslaufbauwerk). Weiterhin geht
ein wesentlicher Wander- und Ausbreitungskorridor zwischen Donauleiten und
Hochfläche für die Äskulapnatter verloren.
Ein möglicher Barriereeffekt ist von der Stollenzufahrt zu
Hangfußbereich bildet ebenfalls einen wichtigen Wanderkorridor.
erwarten.
Der
Durch den Speichersee kann eine Fallenwirkung mit Individuenverlusten entstehen
(Uferneigung, Glätte).
Mit der Anlage können aber auch neue Lebensräume entstehen. Insbesondere in
Süd- und Südwestexposition können bei entsprechender Gestaltung der Böschungen
in Form von Wiesen und Gehölzpflanzungen mit Strukturen (z. B. Steinriegeln)
geeignete Habitate hergestellt werden.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Betrieb
Auswirkungen auf das Kleinklima bzw. die Reptilienlebensräume durch das Hochpumpen von kälterem oder wärmeren (Herbst)-Donauwasser sind denkbar.
Dauerhafte Vetreibungseffekte durch Vibrationen werden nicht erwartet. Es gibt z. B.
Vorkommen der Äskulapnatter in der unmittelbaren Nähe vibrationsreicher Standorte
(Straßen und z. B. Kraftwerk Kramesau in Oberösterreich).
Smaragdeidechse
Bau
Eine direkte Betroffenheit mit dem Verlust von Lebensräumen mit Fortpflanzungsund Ruhestätten und wahrscheinlichen Individuenverlusten besteht:
▪
am Donauufer mit seinen oberhalb verlaufenden Grünstreifen auf einer
Strecke von ca. 300 m durch die BE-Fläche 1; es gehen potenzielle Habitate
verloren, eine aktuelle dauerhafte Besiedelung besteht nicht; die Habitate
waren jedoch in früheren Jahren regelmäßig dauerhaft besetzt.
Auswirkungen durch Störungen werden wie folgt eingeschätzt:
▪
Auswirkungen durch Erschütterung durch den Sprengvortrieb werden wie bei
der Äskulapnatter nicht erwartet (auch diese Art bewohnt Straßenböschungen)
▪
Störungen sind in Form von optischen Reizen und Erschütterungen möglich;
adulte Tiere sind in der Regel relativ scheu; es wird bei dieser Art daher eher
mit einem Vertreibungseffekt des Baustellenbetriebes mit negativen Folgen
auf den Bestand gerechnet
Eine „Verirrung“ von Tieren auf die Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen
ist aber nicht auszuschließen, dies kann vor allem auf die ausbreitungsfreudigen
Jungtiere zutreffen; im Hinblick auf die Länge der Bauzeit wird daher von einem
Risiko für den Bestand am Waldrand (siehe Abb. 7) ausgegangen.
Durch die Baustelle am Talboden und am Speichersee entstehen Beeinträchtigungen
durch den Eintrag von Stäuben in nährstoffarme Standorte (Waldränder, Dolomitenstraße). Diese können einen dichteren, für Reptilien negativen Vegetationsschluss
bewirken. Mit dem Baustellenbetrieb können Neophyten eingeschleppt werden, die
ebenfalls die Habitatstrukturen negativ verändern.
Anlage
Durch die Anlage gehen der Art keine Habitate verloren. Eine dauerhafte Besiedelung
der entstehenden Böschungen am Speichersee ist aufgrund der Höhenlage und der
damit verbundenen kleinklimatischen Situation eher unwahrscheinlich.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Betrieb
Auswirkungen auf das Kleinklima bzw. die Reptilienlebensräume durch das
Hochpumpen von kälterem oder wärmeren (Herbst)-Donauwasser sind denkbar.
Auswirkungen durch Vibrationen sind voraussichtlich nicht zu erwarten.
Zauneidechse
Bau
Eine direkte Betroffenheit mit dem Verlust von Lebensräumen mit Fortpflanzungsund Ruhestätten und wahrscheinlichen Individuenverlusten besteht:
▪
im Bereich der Riedler Mulde durch die BE-Fläche 4; hier geht ein
wesentlicher Teil des Gesamtlebensraumes der Population des südlichen und
östlichen Waldrandes verloren
Auswirkungen durch Störungen sind zu erwarten:
▪
bei der oben angesprochenen Population
▪
bei den Vorkommen südlich der BE-Fläche 4 und der Zwischenlagerfläche 2
und 3
Es können durch die Störungen sowohl Vertreibungseffekte ausgelöst werden als
auch Tiere, insbesondere Jungtiere sich auf der Großbaustelle bei Ausbreitungswanderungen „verlieren“.
Anlage
Der Verlust an Lebensräumen durch die Anlage ist geringer als durch die Baustelle.
Bei einer Erhaltung von mindestens einem Teil der betroffenen Populationen ist bei
einer entsprechenden Gestaltung der Böschungen am Speichersee mit einer als
günstig zu prognostizierenden Situation für die Zauneidechse auszugehen. Auch
bestehen über die Böschungen günstige Ausbreitungsmöglichkeiten.
Betrieb
Vom Betrieb werden keine negativen Auswirkungen erwartet.
Schlingnatter
Bau
Eine direkte Betroffenheit von Habitaten der Art in denen sie 2010 nachgewiesen
worden ist, besteht nicht. Potenzielle Habitate der Art, die betroffen werden, sind das
Donauufer mit seinem Grünstreifen auf ca. 300 m Länge oberhalb, in dem die
Äskulapnatter vorkommt und auch die Smaragdeidechse potenzielle Habitate besitzt.
Da die Art im engeren Untersuchungsgebiet ähnlich wie die Äskulapnatter verbreitet
ist, die Schlingnatter jedoch schwerer nachzuweisen ist, gehen wir von Vorkommen
auch im Bereich des geplanten Speichersees aus. Diese wären wie die der Äskulapnatter betroffen. Störungseffekte werden ähnlich denen bei der Äskulapnatter einJES-A001-ASSM1-B20020-00-
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geschätzt. Auch bei der Schlingnatter kann es einerseits Vertreibungseffekte geben,
andererseits können Tiere auf der Baustelle verunfallen.
Anlage
Mit einer gegenüber der Zauneidechse langsameren Besiedelung der Böschungen der
Anlage kann bei einer entsprechenden Gestaltung gerechnet werden. Für die
Schlingnatter wären insbesondere versteinte Böschungsteile günstig.
Betrieb
Vom Betrieb werden keine wesentlichen negativen Auswirkungen erwartet.
Mauereidechse
Bau
Eine direkte Betroffenheit mit dem Verlust von Lebensräumen mit Fortpflanzungsund Ruhestätten und wahrscheinlichen Individuenverlusten besteht:
▪
am Donauufer mit seinem gepflasterten Steilufer auf ca. 300 m durch BEFläche 1
Auswirkungen durch Störungen sind ebenfalls nur hier zu erwarten. Erhebliche Auswirkungen auf die Vorkommen in den Felsbereichen der Donauleiten Jochenstein
werden nicht erwartet.
Anlage
Ansiedelungen der Mauereidechsen an baulichen Anlagen, z. B. Böschungsversteinungen der Einfahrt zum Stollenportal sind möglich.
Betrieb
Vom Betrieb werden keine negativen Auswirkungen erwartet.
Ringelnatter
Bau
Eine direkte Betroffenheit mit dem Verlust von Lebensräumen mit Fortpflanzungsund Ruhestätten und wahrscheinlichen Individuenverlusten besteht:
▪
am Donauufer mit seinem oberhalb verlaufenden Grünstreifen auf einer
besiedelten Strecke von ca. 300 m durch BE-Fläche 1
▪
in der Riedler Mulde durch den Verlust der Weiher und Feuchtflächen als
einem zentralen Lebensraum im engeren Untersuchungsgebiet
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Auswirkungen von Störungen durch die BE- und Zwischenlagerflächen sind zu erwarten. Hier können sowohl Vertreibungseffekte sein als auch Risiken der Verunfallung durch ein „verirren“ auf der Baustelle. Dies trifft insbesondere für die
Vorkommen am Talboden bzw. Waldrand zu.
Anlage
Durch die Anlage entsteht ein erheblicher Lebensraumverlust.
Betrieb
Durch den Speichersee kann ein Risiko für die Tiere durch einen Falleneffekt
entstehen. Ringelnattern suchen zum Nahrungserwerb (Fische, Frösche) Gewässer
auf. Bei der deckungsarmen Situation im Schwankungsbereich des Speichersees
werden sie dabei unnatürlich leicht Beute von Prädatoren (Greifvögel, Mittelsäuger).
Blindschleiche
Bau
Eine direkte Betroffenheit mit dem Verlust von Lebensräumen mit Fortpflanzungsund Ruhestätten und wahrscheinlichen Individuenverlusten besteht:
▪
in der Riedler Mulde auf allen Flächen mit Ausnahme der Acker- und
Intensiv-Grünland-Flächen
Auswirkungen durch Störungen sind bei der sehr versteckt lebenden Art schwer
prognostizierbar. Die Effekte sind wahrscheinlich denen bei den anderen Arten ähnlich.
Aufgrund der weiten Verbreitung der Art und ihrer Anpassungsfähigkeit an verschiedenste Lebensräume wird ihr hier nur eine vergleichsweise geringe Relevanz zugestanden, obwohl auch diese Art wie alle anderen Reptilien „besonders geschützt“ ist.
Anlage
Durch die Anlage gehen dauerhaft wesentliche Lebensräume für die Blindschleiche
verloren. Eine Besiedelung der entstehenden Böschungen des Speichersees ist
möglich.
Betrieb
Vom Betrieb werden keine negativen Auswirkungen erwartet.
Resümee zu den Auswirkungen und Handlungsbedarf
Bezüglich der Hauptprüfschritte ergeben sich folgende Anforderungen:
1.) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Bezüglich des Artenschutzes wird das einschlägig werden von Verbotstatbeständen
erwartet. Hauptrisikobereiche für Individuenverluste werden bestehen:
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▪
bei allen Vorkommen am Waldrand zwischen Schaltanlage KW Jochenstein
und Kläranlage Jochenstein;
▪
im gesamten Baustellenbereich des Speichersees soweit extensiv genutzte
Flächen betroffen sind;
▪
bei Vorkommen an der PA52 „Dolomitenstraße“ und der PA51 (Obernzell –
Jochenstein) in Abhängigkeit von einer signifikanten Erhöhung des
Verkehrsaufkommens.
Zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen sind neben umfangreichen
Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, wirksame CEF-Maßnahmen
notwendig („vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“).
2.) Eingriffsregelung
In erster Linie bau- und anlagebedingt werden Auswirkungen erwartet. die im Sinne
der Eingriffsregelung als erheblich und nachhaltig eingestuft werden. Damit sind
Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen wie z. B. der Verlust an Lebensräumen für die
Ringelnatter im Bereich des Speichersees und der Verlust des für alle Reptilienarten
relevanten Vernetzungskorridors entlang des Aubachs erfordern entsprechende
Ausgleichsmaßnahmen.
3.) FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)
Nicht relevant.
3.3.3.4. Amphibien
Wirkfaktoren
▪
Direkter, temporärer Flächenentzug an Landlebensräumen durch Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlageflächen
▪
Dauerhafter Flächenentzug an Laichplätzen und Landlebensräumen
▪
Barriere- und Fallenwirkung der Baustellen mit möglichen Individuenverlusten
▪
Barriere- und Fallenwirkung des Speichersees
▪
Mögliche Veränderungen oder Verluste von Laichhabitaten des Feuersalamanders in den Donauleiten durch bau- und anlagebedingte Auswirkungen des Vorhabens auf die Hydrogeologie
▪
Störungen (Erschütterungen, optische Reize, Stoffeinträge, chemische Reize)
▪
Kleinklimatische Veränderungen
▪
Nährstoffeintrag
▪
Einwanderung von Neophyten und Neozoen
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Auswirkungen auf die einzelnen Arten und deren Bewertung
Springfrosch, Grasfrosch, Erdkröte, Teichmolch
Bau
Eine direkte Betroffenheit mit dem Verlust von Lebensräumen mit Fortpflanzungsund Ruhestätten und wahrscheinlichen Individuenverlusten und erheblichen Populationseinbußen besteht:
▪
In der Riedler Mulde durch die Baustelle des Speichersees und durch die BEFlächen 4 und 5
▪
In der Riedler Mulde, insbesondere im Bereich des Aubaches mit seinen
begleitenden Feuchtbiotopen
▪
In dem Laubwald auf der Geländekante nördlich Riedl
▪
Am Waldrand im Unterhang zwischen Schaltanlage KW Jochenstein und
Kläranlage Jochenstein
Anlage
Es entsteht ein direkter, verbleibender Flächenentzug durch den Speichersee.
Laichhabitate und Landlebensräume der o. g. Arten, insbesondere der Erdkröte, des
Springfrosches, des Grasfrosches und des Teichmolches gehen in der Riedler Mulde
dauerhaft verloren. Auch Erdkröten sind hiervon betroffen, jedoch besitzt diese Art
eine höhere Flexibilität in Bezug auf die Landlebensräume und sucht z. B. auch
Siedungsbereiche (Gärten) auf. Durch den Speichersee kann eine Fallenwirkung mit
Individuenverlusten entstehen (Uferneigung, Glätte). Mit der Anlage können am
verlegten Aubach am Ostrand des Speichersees aber auch neue Landlebensräume
und Wanderlinien entstehen.
Betrieb
Auswirkungen auf das Kleinklima durch das Hochpumpen von kälterem oder
wärmeren (Herbst)-Donauwasser sind denkbar, Auswirkungen auf die Amphibien,
auch auf den Springfrosch sind trotz dessen höheren Wärmebedürftigkeit jedoch
kaum zu erwarten. Auswirkungen durch Vibrationen sind ebenfalls denkbar. Diese
liegen jedoch diese in einem vernachlässigbaren Bereich.
Gelbbauchunke
Bau
Eine direkte Betroffenheit mit dem Verlust von Lebensräumen mit Fortpflanzungsund Ruhestätten und wahrscheinlichen Individuenverlusten besteht:
▪
In der Riedler Mulde durch die Baustelle des Speichersees und durch die BEFlächen 4 und 5
▪
In der Riedler Mulde, insbesondere im Bereich des Aubaches mit seinen
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begleitenden Feuchtbiotopen
▪
In dem Laubwald auf der Geländekante nördlich Riedl
Anlage
Es entsteht ein direkter, verbleibender Flächenentzug durch den Speichersee.
Laichhabitate und Landlebensräume der Gelbbauchunke gehen in der Riedler Mulde
dauerhaft verloren. Durch den Speichersee kann eine Fallenwirkung mit
Individuenverlusten entstehen (Uferneigung, Glätte). Mit der Anlage können am
verlegten Aubach am Ostrand des Speichersees aber auch neue Landlebensräume
und Wanderlinien, evtl. sogar neue Laichhabitate entstehen.
Betrieb
Auswirkungen auf das Kleinklima durch das Hochpumpen von kälterem oder
wärmeren (Herbst)-Donauwasser sind denkbar, Auswirkungen auf die Gelbbauchunke
sind jedoch kaum zu erwarten.
Feuersalamander
Bau
Eine direkte Betroffenheit mit dem Verlust von potenziellen Laichhabitaten und
Landlebensräumen mit wahrscheinlichen Individuenverlusten besteht:
▪
In der Riedler Mulde durch die Baustelle des Speichersees (potenzielles
Laichhabitat ab Beginn der Gefällestrecke des Aubaches und Landlebensraum Laubwald auf der Geländekante nördlich Riedl)
Hauptrisikobereiche für Individuenverluste werden bestehen:
▪
In dem Laubwald auf der Geländekante nördlich Riedl
▪
am Waldrand im Unterhang zwischen Schaltanlage KW Jochenstein und
Kläranlage Jochenstein
Anlage
Es entsteht ein direkter, verbleibender Flächenentzug durch den Speichersee.
Potenzielle Laichhabitate und Landlebensräume des Feuersalamanders gehen in der
Riedler Mulde dauerhaft verloren. Durch den Speichersee kann eine Fallenwirkung
mit Individuenverlusten entstehen (Uferneigung, Glätte). Mit der Anlage können am
verlegten Aubach am Ostrand des Speichersees bei entsprechender Gestaltung evtl.
neue Laichhabitate in der Gefällestrecke entstehen.
Betrieb
Vom Betrieb werden keine wesentlichen negativen Auswirkungen erwartet.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Resümee zu den Auswirkungen und Handlungsbedarf
Bezüglich der Hauptprüfschritte ergeben sich folgende Anforderungen:
1.) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Durch den Speichersee sind Laichplätze („Fortpflanzungsstätten“) der FFH-Arten von
Anhang IV Gelbbauchunke und Springfrosch betroffen. Im Umfeld dieser Laichplätze
ist auch mit Ruhestätten zu rechnen, die vom Vorhaben betroffen werden. Es können
damit das Schädigung-, Störungs- und Tötungsverbot einschlägig werden.
Zur Vermeidung des Eintretens dieser Verbotstatbestände sind neben umfangreichen
Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen notwendig
(„vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“). In erster Linie müssen hierbei geeignete
Ersatzlaichgewässer hergestellt werden.
2.) Eingriffsregelung
In erster Linie bau- und anlagebedingt werden Auswirkungen erwartet. die im Sinne
der Eingriffsregelung als erheblich und nachhaltig eingestuft werden. Damit sind
Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich (u. a. eine
Bestandsumsiedelung).
Unvermeidbare Beeinträchtigungen wie z. B. der Verlust an Laichhabitaten und
Landlebensräumen im Bereich des Speichersees und der Verlust des für die weiteren
Amphibienarten (insbesondere die Massenbestände von Erdkröte und Grasfrosch)
relevanten Vernetzungskorridors entlang des Aubachs erfordern entsprechende Ausgleichsmaßnahmen.
3.) FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)
Keine Relevanz.
3.3.3.5. Tagfalter
Wirkfaktoren
▪
Direkter Flächenentzug (v. a. Speichersee, Baustelleneinrichtung Talboden);
Auswirkung auf Habitate und Populationen
▪
Intensivierungsdruck auf Grünlandstandorte, ggf. Umbruch Grünland in
Acker durch Flächenverlust für die Landwirtschaft durch den Speichersee und
Ausgleichsmaßnahmen (v. a. im Talboden relevant)
▪
Veränderung abiotischer Standort-/Habitatfaktoren
Standort Speichersee, Umgehungsgerinne Talboden)
▪
Barrierewirkung (Hangfuß Donauleite)
▪
Individuenverluste (Verluste durch höheren Kfz-Verkehr zur Flugzeit)
▪
Stoffliche Einwirkungen (z. B. Salze, Stäube)
▪
Beeinflussung durch Arten und Organismen (Ausbreitung gebietsfremder
Arten).
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(v.
a.
Mikroklima
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Auswirkungen und deren Bewertung
Bau
Quantitativ fällt zunächst der Hauptflächenverlust im Bereich des Speichersees ins
Auge. Aufgrund der intensiven Nutzung sind dort bis auf den Mädesüß-Perlmuttfalter
nur weit verbreitete, relativ anspruchslose Tagfalterarten betroffen. Beim im Bayern
gefährdeten Mädesüß-Perlmuttfalter werden fast alle dokumentierten Standorte
überbaut. Eine Kompensierung der Larvalhabitate durch die Neuschaffung von Mädesüß-Hochstaudenfluren oder extensiver Nass-/Feuchtwiesen im Bereich des Ringgrabens bzw. der Aubachumleitung erscheint kurz- bis mittelfristig möglich.
Nach bisherigen Erkenntnissen und Aussagen des Fachgutachters Hydrogeologie
werden sich im Hangleitenbereich kaum standörtliche Veränderungen ergeben.
Habitate des Großen Eisvogels im Bereich der Schluchtwälder (schattig, luftfeucht
stehende Zitterpappeln) dürften also nicht beeinträchtigt werden.
Der verstärkte KfZ-Verkehr kann zur Flugzeit der jeweiligen Arten im Bereich der
Dolomitenstraße bzw. der Querung des Wanderkorridors entlang des Hangfußes zu
Individuenverlusten führen. Potenziell betroffen sein könnten die Arten Kurzschwänziger Bläuling, Perlbinde, Komma-Dickkopffalter, Violetter Feuerfalter und Mattscheckiger Dickkopffalter, da hier Wanderkorridore von der PA52 durchschnitten
werden.
Ein sensibler Bereich ist hier auch der Kreuzungsbereich im Hangfußbereich. Dort
fliegen ab Mitte Juli bis Ende August die beiden Wiesenknopf-Ameisenbläuling-Arten
intensiv im Bereich des noch wiesendominierten Hangfußbereiches im Übergang zum
Talboden entlang. Durch die Metapopulationsstruktur beider Arten und den derzeit
ungünstigen/schlechten Erhaltungszustand ist ein Individuenaustausch lebenswichtig
(Erhalt des Austausches zwischen Teilpopulationen) und darf durch bauliche Maßnahmen (z. B. Stolleneingang) nicht beeinträchtigt werden. Ein erhöhter Individuenverlust durch den zunehmenden Verkehr zwischen den Baustellen im Talboden und
am Speichersee kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Bereits der Tod/die
Verletzung einzelner Falter wäre hier schon relevant.
Das Gros der Flächeninanspruchnahme im Talboden betrifft intensiv genutzte und
damit für Tagfalter bedeutungslose Ackerflächen. Durch Lagerflächen werden jedoch
auch die südlich des Radweges gelegenen südexponierten, artenreichen Böschungsbereiche beeinträchtigt, die nachgewiesenermaßen auch dem Schwarzen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (G. nausithous) als Habitat dienen. Auch der Zwergbläuling
wurde hier festgestellt.
Neben der bereits erwähnte Haupflugroute entlang des Hangfußes existiert nach
Beobachtungen eine zweite (untergeordnete) Flugroute der Falter von G. nausithous
entlang des Donauufers bzw. der dortigen Wegeböschungen, die ebenfalls nicht
unterbrochen werden sollte. Es kann im jetzigen Planungsstadium nicht ausgeschlossen werden, dass sich durch die Inanspruchnahme von Ackerflächen zur
Baustelleneinrichtung/als Lagerflächen im Talboden eine Intensivierung der
Grünlandrestflächen bzw. ein Grünlandumbruch ergibt. Diese Grünlandrestflächen
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
beherbergen aber eine überregional bedeutsame Tagfalterfauna. Auch hier sind
wieder die beiden Wiesenknopf-Ameisenbläulinge-Arten von besonderer Bedeutung.
Die derzeitigen Bestände sind aufgrund der nur sehr kleinflächigen geeigneten
Fortpflanzungshabitate individuenarm und verletzlich (G. teleius: 12 Falter auf
4 Teilflächen; G. nausithous: mind. 24 Falter auf 5 Teilflächen). Aufgrund der
dokumentierten Metapopulations-/Habitatstruktur kommt allen derzeit besiedelten
Habitaten eine existenzielle Bedeutung zu. Die Bestände des Talbodens im ER werden
als räumlich getrennte lokale Population betrachtet. Hier wiegt auch der Verlust der
Böschungsflächen als Fortpflanzung-/Ruhestätten schwer.
Auswirkungen von Stäuben und Salzen (Winterdienst, Baustellenbetrieb, Brecheranlage) und einer möglichen Beeinträchtigung von tagfalterrelevanten Habitaten
durch Deposition werden derzeit (vgl. Aussage Fachgutachter Luft) als vernachlässigbar eingestuft. Dies gilt auch für nichtstoffliche Wirkfaktoren wie z. B. Licht- und
Lärmemissionen oder Erschütterungen.
Schwer einschätzbar ist eine mögliche Beeinträchtigung durch Neophyten oder
Neozoen im terrestrischen Bereich. Hier wären v. a. die Lagerflächen im Talbodenbereich relevant. Bei einer Veränderung der hochwertigen extensiv genutzten Wiesen
und Böschungen wären auch Auswirkungen auf die beiden WiesenknopfAmeisenbläulings-Arten möglich, die jeweils mit unterschiedlichen Wirtameisenarten
vergesellschaftet sind. Besonders diese (Myrmica scabrinodis; Myrmica rubra)
reagieren empfindlich auf Veränderungen der Habitate, was mit direkten Auswirkungen auf den Fortpflanzungserfolg der beiden Ameisen-Bläulinge verbunden
sein könnte.
Anlage
Bei entsprechender Gestaltung und Neuschaffung von bachauentypischen Lebensräumen östlich des Speichersees, wie Nass-Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren,
wird von keiner aubachparallelen Unterbrechung von Wander- und Verbundachsen
für hygrophile Arten wie z. B. den Mädesüß-Perlmuttfalter ausgegangen (keine
Barrierewirkung). Tagfaltergeeignete extensive bzw. ungenutzte Lebensräume
werden hier entstehen (v. a. landseitige Speicherseeböschung mit Südexposition). Im
Talboden/Hangfußbereich sollte keine dauerhaft wirksame Barriere z. B. im Bereich
des Stolleinganges verbleiben (z. B. durch Gehölzaufwuchs/ Verschattung).
Betrieb
Durch den Betrieb werden erheblich negative Auswirkungen nicht erwartet. Auswirkungen auf das Kleinklima durch das Hochpumpen von kälterem oder wärmerem
Donauwasser sind möglich (v. a. im Herbst). Eine Erheblichkeit wird hier nicht
prognostiziert. Bei vielen naturschutzrelevanten Tagfalterarten ist bewiesen, dass
diese auf mikroklimatische Veränderungen sehr fein und sensibel reagieren. Dies gilt
auch für kleinräumige Unterschiede bei Temperatursummen oder der Luftfeuchtigkeit
mit Auswirkungen auf Larvalentwicklung und Fortpflanzungserfolg (z. B. stärkere
Parasitierung; bei Glaucopsyche wurde eine Parasitierung durch eine Schlupfwespe
nachgewiesen, die teilweise bei 77% liegt). Die Aussagen der Fachgutachter Klima
und Luft betreffen hier nur den Maßstab der menschlichen Gesundheit und BefindlichJES-A001-ASSM1-B20020-00-
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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keit. Kleinere kaum meßbare Veränderungen (und schon gar nicht Mittelwerte)
können aber für Insekten hier bereits relevant sein.
Resümee zu den Auswirkungen und Handlungsbedarf
Bezüglich der Hauptprüfschritte ergeben sich folgende Anforderungen:
1.) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Beide Glaucopsyche-Arten (die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge) sind über Anhang IV
der FFH-Richtlinie streng geschützt. Als eine weitere saP-relevante Tagfalterart
kommt im Gebiet der Fetthennen-Bläuling hinzu, der über die Bundesartenschutzverordnung national streng geschützt ist.
Der Glaucopsyche-Bestand im Talbodenbereich im ER (Bayern) wird als „lokale
Population“ definiert. Bei beiden Glaucopsyche-Arten ist derzeit ein ungünstiger/schlechter Erhaltungszustand dokumentiert. Bei G. nausithous werden durch das
geplante Vorhaben Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Flächenentzug direkt und
unvermeidbar beeinträchtigt. Das Schädigungsverbot ist deshalb einschlägig. CEFMaßnahmen erscheinen möglich und effizient v. a. im Bereich des Hangfußes, da G.
nausithous dort einen intensiv beflogenen Wanderkorridor besitzt. Optimierte oder
neue Grünlandstandorte würden dort relativ schnell besiedelt werden können, wenn
die notwendigen Rahmenbedingungen für die Art erfüllt sind (Wirtsameisen,
Vorkommen der Raupenfraßpflanze, Nutzung).
Die nachweisliche Annahme von Ersatzhabitaten muß durch ein geeignetes
Monitoring überprüft werden. Das Tötungs-/Verletzungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG) wird bei beiden Glaucopsyche-Arten durch eine gutachterlicherseits
prognostizierte nur geringe Anhebung des Tötungs-/Verletzungsrisikos im Querungsbereich Hangleitenfuß/PA52 durch den erhöhten Verkehrsbetrieb mit hoher
Wahrscheinlichkeit nicht berührt.
Der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling und Fetthennen-Bläuling wird durch das
Vorhaben voraussichtlich nicht berührt (ohne geplantes Umgehungsgerinne).
Verbotstatbestände werden hier nicht prognostiziert.
2.) Eingriffsregelung
In erster Linie werden bau- und anlagebedingte Auswirkungen erwartet, die im Sinne
der Eingriffsregelung als erheblich und nachhaltig eingestuft werden. Damit sind
Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich. Unvermeidbare
Beeinträchtigungen wie z. B. der Verlust an Lebensräumen für den MädesüßPerlmuttfalter im Bereich des Speichersees entlang des Aubaches erfordern entsprechende Ausgleichsmaßnahmen.
3.) FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)
Glaucopsyche nausithous und G. teleius (die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge) sind
Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie (keine prioritären Arten). Sie besitzen
innerhalb des FFH-Gebietes „Donauleiten von Passau bis Jochenstein“ (7446-301)
Vorkommen am Hangfußbereich nördlich Umspannwerk/Haus am Strom, sind derzeit
aber nicht im Standarddatenbogen verzeichnet und daher auch nicht Gegenstand der
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Konkretisierung von Erhaltungszielen. Bei der FFH-Verträglichkeitsabschätzung
werden sie daher nicht berücksichtigt. Alle Bestände des Talbodens sind als „lokale
Population“ miteinander „vernetzt“ d.h. die derzeitigen Bestände im FFH-Gebiet und
außerhalb sind funktional miteinander verbunden (siehe Ausführungen und Punkt 2,
saP). Durch den geplanten Eingriff ergeben sich auf die Bestände im FFH-Gebiet
keine direkten Auswirkungen (Flächenverlust). Einzelne Individuenverluste und der
Habitatverlust im Talboden außerhalb des FFH-Gebietes könnten sich aber zu einer
weiteren Verschlechterung des ohnehin derzeit ungünstigen Erhaltungszustandes
summieren.
3.3.3.6. Nachtfalter
Wirkfaktoren
▪
Direkter Flächenentzug (v. a. Speichersee, Baustelleneinrichtung
Talboden); Auswirkung auf Habitate und Populationen
▪
Individuenverluste (Verluste durch Attraktivität von Licht)
▪
Individuenverluste (Verluste durch erhöhtes Verkehrsaufkommen)
▪
Veränderung abiotischer Standort-/Habitatfaktoren (v. a. Mikroklima
Standort Speichersee, Mikroklima Hangfuß/Sickerstandorte)
▪
Stoffliche Einwirkungen (z.B. Salze, Stäube)
Auswirkungen und deren Bewertung
Bau
Direkter Flächenentzug
Im Bereich der Riedler Mulde kommt es hinsichtlich der Feuchtstandorte, insbesondere Teich- und Grabenränder sowie Seggen- und Hochstaudenfluren entlang
des Aubaches zu einem Totalverlust. Somit gehen die Entwicklungshabitate in dieser
noch strukturreichen Bachaue auf Dauer verloren. Betroffen sind Proserpinus
proserpina und eine Reihe weiterer Arten, die im Bezug auf den Faktor Feuchte als
hygrophil bis aquatisch einzustufen sind. Der verlandende Teich mit Röhricht-Fazies
(verschiedene Arten) bildet hierzu einen wichtigen Lebensraumaspekt.
Die Beeinträchtigungen sind durch Überbauung bzw. Totalverlust unvermeidbar.
Deshalb sind an anderen Stellen, im Auenbereich von kleinen Fließgewässern,
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die eine Sicherung, ev. eine Rückentwicklung zu
ungedüngtem, extensiv genutztem Nass- bis Feuchtgrünland sowie eine dauerhafte
extensive Pflege zum Ziel haben.
Auswirkungen von Veränderungen im Wasserhaushalt
Falls Sickerquellen in den Hangleiten versiegen oder der Grundwasserfluss gestört
wird, kommt es zur Veränderung des Faktors Luftfeuchte in den Waldbeständen.
Besonders betroffen ist die Gilde der Detritusfresser, die im ER ein für Bayern
einzigartiges Artenspektrum aufweist. Die Grenzen hinsichtlich des Habitatfaktors
Feuchte sind für die einzelnen Arten nicht bekannt. Die Wertigkeit der Arten mit RLStatus 0 bis 2 sollte jedoch genügen, den Wasserhaushalt ungestört zu belassen.
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Auswirkungen von Licht
Die Methode Lichtfang wird von Entomologen genutzt, seitdem es künstliche
Lichtquellen gibt. In den letzten 50 Jahren haben sich unterschiedliche Extreme
herausgebildet. Wer an Großschmetterlingen interessiert ist, verwendet starke
Lichtquellen, z.B. 500W Mischlichtlampe oder 125W Quecksilber-Dampflampe. Eine
exponierte Aufstellung des Leuchtturmes wird bevorzugt, weil dann der Einzugsradius
wesentlich weiter wirkt. Ein Teil der Großschmetterlingsarten muss mittels Handlampe in der Umgebung der Leuchtquelle gesucht werden, viele kleine Arten, Großwie Kleinschmetterlinge, erscheinen nicht direkt am Leuchtturm oder Leuchttuch.
Wer an Kleinschmetterlingen oder an einem möglichst diversen Artenspektrum
interessiert ist, verwendet 8W, 15W oder 20W Röhren. Das Artenspektrum erscheint
unter dem Aspekt Lichtstärke weitgehend vollständig, jedoch ist die Individuenzahl
bei Großschmetterlingen geringer, da nur die Indivuduen aus dem engeren
Einzugsradius zum Licht kommen.
Beim Anflug der Nachtfalter zum Licht kommen unterschiedliche Verhaltensweisen
zum tragen. Ein Teil der Arten fliegt starke und grelle Lichtquellen direkt an, ein
großer Teil fliegt die starke Lichtquelle an, kommt aber im Umkreis der Lichtquelle in
der Vegetation zur Ruhe.
Viele kleine Arten, Groß- und Kleinschmetterlinge, sind mit starken Lichtquellen kaum
nachweisbar. Sobald aber die starke Lichtquelle ausgeschaltet wird und mit einer
Röhre geringerer Leistung weitergeleuchtet wird, erscheinen schlagartig deutlich
mehr Arten am Leuchtturm, weil die Individuen bereits angelockt und in der
Umgebung ruhend vorhanden waren.
In einer Baustelleneinrichtung mit 2000-3000W Strahlern auf Masten und einer
diffusen Beleuchtung mit Neonröhren wirken beide Mechanismen. Die starken
Strahler locken auf weite Distanz an. Im vorliegenden Fall des Donauengtales ist zu
unterstellen, dass beide Talseiten betroffen sind.
Die angelockten Tiere fliegen entweder direkt an die Strahler und verbrennen dort,
oder sie kommen im Bereich der flächigen Baustelleneinrichtung zur Ruhe. Hier
erfolgt eventuell sekundär eine Annäherung an die diffuse Beleuchtung. Da die
diffuse Beleuchtung die ganze Nacht in Betrieb ist, haben die Tiere keine Chance sich
aus dem Lichtkreis zu entfernen. Da es sich um einen Dauerbetrieb handelt, bleiben
die Tiere auch in folgenden Nächten sitzen. Es wirkt dann die Simulation von
Tageshelligkeit. Bei Weibchen erfolgt dann irgendwann eine Not-Eiablage an völlig
ungeeigneter Stelle. An exponierten Stellen werden die Falter bereits in der
Morgendämmerung von Vögeln erbeutet. Das Herauslocken aus den Lebensräumen
hat auch zur Folge, dass Fledermäuse im Raum zwischen Habitat und Lichtquelle
optimale Jagdbedingungen vorfinden.
Die naturschutzfachlich hochwertigen Arten Arctia villica, Euplagia quadripunctaria
und Proserpinus proserpina fliegen bereitwillig zum Licht. Sie stehen für eine Vielzahl
von anderen Arten, welche die täglich stattfindende Halbierung der Populationsdichte
nicht überleben werden.
Das Ausschalten der starken Strahler um 22 Uhr hat nur einen geringen Effekt, weil
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nur in einem drei- bis vierwöchigen Fenster um die Sommersonnwende die
Dämmerung spät genug einsetzt, damit die Auswirkungen geringer sind. Es sind
immer noch dämmerungsaktive Arten betroffen, und die genannten Arten werden mit
Flugzeiten im Mai/Juni und Juli/August voll getroffen.
Die Populationsdichten der gesamten Nachtfalterfauna, die zwischen Ende Februar
und Mitte Dezember aktiv ist, werden abgeschöpft.
Das Abwenden der Halogenstrahler von den Südhängen auf bayerischer Seite hat zur
Folge, dass die Anlockung verstärkt auf die österreichische Talseite wirkt.
Auswirkungen von erhöhtem Verkehrsaufkommen
Die Straßenböschungen entlang der Dolomitenstraße und die Ränder entlang der
Kreisstraße zwischen Obernzell und Jochenstein besitzen aufgrund des erhöhten
Blütenangebotes eine hohe Attrativität für viele Falterarten. Hervorzuheben ist hier
die Spanische Flagge, die auch tagaktiv ist und sich an blütenreichen Stellen
konzentriert. Erhöhtes Verkehrsaufkommen hat auch erhöhte Verluste durch Kollision
zur Folge.
Auswirkungen von Deposition
Staubentwicklung, die im Bereich der Brechanlagen entstehen wird und die auch
hinsichtlich des Transports von Material zu befürchten ist, hat zur Folge, dass sich die
Vegetationsstruktur aufgrund der düngenden Wirkung verändert. Thermophile bis
xerothermophile Arten, die in den Straßenböschungen der Dolomitenstraße oder in
den Saumgesellschaften am Hangfuß ihr Habitat haben, können ausfallen.
Anlage und Betrieb
Keine wesentlichen weiteren Auswirkungen.
Resümee zu den Auswirkungen und Handlungsbedarf
Bezüglich der Hauptprüfschritte ergeben sich folgende Anforderungen:
1.) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Relevant ist hier die direkte Betroffenheit von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des
Nachtkerzenschwärmers. Für diese Art sind CEF-Maßnahmen notwendig.
2.) Eingriffsregelung
Neben dem direkten Flächenentzug im Bereich der Riedler Mulde werden in erster
Linie baubedingt Auswirkungen erwartet, die als erheblich und nachhaltig eingestuft
werden. Damit sind Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erforderlich. Für den allgemeinen Verlust von Lebensräumen sind Ausgleichsmaßnahmen
notwendig. Ein Schwerpunkt sollte dabei auf Feuchtflächen (extensiv genutztes
Feucht-Grünland) gesetzt werden.
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3.) FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)
Relevant ist hier die Spanische Flagge. Die Art von Anhang II der FFH-Richtlinie und
als im Standard-Datenbogen für das FFH-Gebiet „Donauleiten von Passau bis
Jochenstein (Nr. 7447-301)“ aufgeführt.
3.3.3.7. Käfer
Wirkfaktoren
▪
Veränderung der Habitatstruktur
▪
Veränderung abiotischer Standort/Habitatfaktoren
▪
Barriere- oder Fallenwirkung, Individuenverluste
▪
Nichtstoffliche Einwirkung
▪
Stoffliche Einwirkungen
Auswirkungen und deren Bewertung
Bau
Soweit im Bereich des Stolleneingangs am Unterhang möglicherweise Rodungen
erfolgen, wären hiervon v. a. die Mulmhöhlenbesiedler (Gnorimus variabilis, pot.
Osmoderma eremita) betroffen. Direkte Verluste der Larvalstadien wären möglich
(Aufplatzen der Höhle bei der Fällung), zudem reproduzieren sich diese Arten in
gefällten Bäumen i.d.R. nicht mehr.
Durch die Baustellen (BE-Flächen und Zwischenlagerflächen) entsteht eine erhebliche
Fallenwirkung mit wahrscheinlichen Individuenverlusten bzw. Bestandseinbußen am
Talboden. Verstärkt wird dieser Faktor durch die Anlockwirkung von Licht für
photophile Arten (v. a. Hirschkäfer). Lichtquellen im Baustellenbereich (stationär und
mobil an KFZ) locken die Tiere in diesen Bereich, wo sie dann verletzt und getötet
werden können. Risiken bestehen auch durch Straßentod, da die Art schwerfällig und
teilweise niedrig fliegt.
Hauptrisikobereiche für Individuenverluste werden bestehen:
▪
am Waldrand zwischen Dolomitenstraße und Dandlbach
▪
an der Dolomitenstraße in Abhängigkeit von einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens
Durch die Baustelle am Talboden und am Speichersee entstehen Beeinträchtigungen
durch den Eintrag von Stäuben in noch relativ nährstoffarme Standorte (Waldränder
mit vorgelagerten Extensivwiesen, Ränder der Dolomitenstraße). Diese können eine
dichtere, für blütenbesuchende Käferarten negative Vegetationsveränderung bewirken. Bachläufe und Quellstandorte der Hangleiten könnten durch eine Änderung
der hydrologischen Verhältnisse infolge Untergrundsprengungen oder eine Drainagewirkung des unterirdischen Stollens geringere Wassermengen führen, bzw. u. U.
sogar Trockenfallen. Dies würde die Lebensräume von hygrophilen Arten (Platynus
scrobiculatus, Gabrius femoralis und pot. Carabus nodulosus) erheblich beeinträchtigen bzw. zerstören.
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Anlage
Negative Auswirkungen auf Bachläufe und Quellbereiche durch geringere
Wassernachlieferung in den Hangbereich als Folge der Untergrundabdichtung des
Speichersees sind denkbar.
Betrieb
Eine mögliche Fallenwirkung durch den Speichersee besteht.
Resümee zu den Auswirkungen und Handlungsbedarf
Bezüglich der Hauptprüfschritte ergeben sich folgende Anforderungen:
1.) FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)
Der Hirschkäfer ist eine Art von Anhang II der FFH-Richtlinie und im StandardDatenbogen des FFH-Gebietes „Donauleiten von Passau bis Jochenstein (7446-301)“
aufgeführt.
Erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zu verhindern.
2.) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Es sind keine CEF-Maßnahmen möglich
3.) Eingriffsregelung
Es werden Ausgleichsmaßnahmen in Form von
(„Lochhiebe“ und Naturwaldentwicklung) empfohlen.
waldbaulichen
Maßnahmen
3.3.3.8. Libellen
Wirkfaktoren
▪
Direkter Flächenentzug (v. a. Speichersee)
Auswirkung auf Habitate und Populationen
und
Aubachverlegung;
Auswirkungen und deren Bewertung
Bau
Die zu erwartenden Eingriffe und Wirkfaktoren sind v. a. in der Bauphase relevant.
Während Auswirkungen im Talboden mit Donau und der Hangleite aufgrund der
Eingriffscharakteristik für die vorhandenen Libellenarten relativ gering ausfallen (nur
marginale Eingriffe in dortige Gewässer, das Donauufer wird nur punktuell beeinträchtigt und ist für Libellen als Fortpflanzungs- und Ruhestätte aufgrund der
Versteinung nahezu bedeutungslos, negative Auswirkungen auf die wertvollen Hangquellbereiche sind nach den Fachgutachter Geohydrologie nicht zu erwarten) ist die
Flächeninanspruchnahme im Bereich der zwei Teiche und des Aubaches in der Riedler
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Mulde als ein erheblicher Eingriff zu werten, der entsprechend auszugleichen ist.
Resümee zu den Auswirkungen und Handlungsbedarf
Bezüglich der Hauptprüfschritte ergeben sich folgende Anforderungen:
1.) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Keine relevanten Arten betroffen
2.) Eingriffsregelung
Der Eingriff für die Stillgewässerlibellen kann dadurch minimiert werden, indem 2 – 3
Jahre vor dem Baubeginn entsprechende Ersatzgewässer (Stillgewässerkomplex) neu
geschaffen werden. In diese könnten mit dem Radlader bestehende Röhricht- und
Seggensoden umgesetzt werden und so die neuen Gewässer entsprechend zu
impfen. Es ist zu erwarten, dass dadurch auch ein Teil der Larven umgesiedelt
werden kann und einige Arten so erhalten werden können. Ein günstiger Zeitpunkt
zur Umsiedlung wäre der Herbst.
3.) FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)
Keine relevanten Arten betroffen
3.3.3.9. Heuschrecken
Wirkfaktoren
▪
Direkter Flächenentzug (v. a. Speichersee, Baustelleneinrichtung Talboden);
Auswirkung auf Habitate und Populationen
▪
Intensivierungsdruck auf Grünlandstandorte ggf. Umbruch Grünland in Acker
(v. a. im Talboden relevant)
▪
Veränderung abiotischer
Standort Speichersee)
▪
erhöhte Barrierewirkung (Hangfuß Donauleite)
▪
Stoffliche Einwirkungen (z.B. Salze, Stäube, Nährstoffanreicherung der
Magerrasen an der Dolomitenstraße)
Standort-/Habitatfaktoren
(v.
a.
Mikroklima
Auswirkungen und deren Bewertung
Bau
Die zu erwartenden Eingriffe und Wirkfaktoren sind v. a. in der Bauphase relevant.
Im Talboden werden z. B. durch die Baustelleneinrichtung die zwei individuenstärksten Bestände der Feldgrille überbaut. Nicht auszuschließen ist deshalb ein
vollständiges Aussterben der Art im Talbodenbereich des ER. Ein möglicher
Intensivierungsdruck wegen Flächenverluste für die Landwirtschaft auf das
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verbleibende Grünland mit Restbeständen der Lauchschrecke ist denkbar.
Im Bereich der Hangleite werden keine erheblichen Auswirkungen prognostiziert. Die
Dolomitenstraße muss unbedingt vor einer Anreicherung/Deposition mit nährstoffreichen Stäuben geschützt werden. Etliche dort noch oder möglicherweise noch
vorhandene Arten wie Steppengrashüpfer, Blauflügelige Ödlandschrecke oder auch
Warzenbeißer sind an magere Wiesenstandorte angepasst.
Der flächenmäßig größte Eingriff findet im Bereich des Speichersees statt. Dort
werden 8 von insgesamt 10 Habitaten der Feldgrille direkt überbaut. Die derzeitige
Population wird also stark beeinträchtigt. Außerdem ist der einzige bekannte Standort
der Großen Goldschrecke durch Überbauung betroffen. Ein lokales Aussterben der Art
im ER könnte die Folge sein.
Resümee zu den Auswirkungen und Handlungsbedarf
Bezüglich der Hauptprüfschritte ergeben sich folgende Anforderungen:
1.) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Keine relevanten Arten betroffen
2.) Eingriffsregelung
Ähnlich wie bei den Tagfalter sind folgende Maßnahmen bei den Heuschrecken
sinnvoll. Eingriffe in die noch vorhandenen Grünlandbereich feuchter, mesophiler
oder trockener Standorte sind soweit möglich zu vermeiden oder zu minimieren.
Insbesondere im Talbodenbereich ist der wichtige Lebensraum und Ausbreitungskorridor (Breite 20 m) südlich der Leite im Hangfußbereich von einer Flächeninanspruchnahme auszunehmen. Außerdem sind alle Maßnahmen sinnvoll, die eine
Deposition von Nährstoffen im Bereich der Dolomitenstraße verhindern (z. B.
Nutzung von Abdeckplanen beim Oberbodentransport auf der Dolomitenstraße). Eine
sinnvolle auch für die genannten wertbestimmenden und naturschutzrelevanten Heuschreckenarten sinnvolle Maßnahme, ist die Verhinderung der zunehmenden
Verbuschung und Beschattung der Magerrasen an der Dolomitenstraße. Soweit
möglich wäre dort auch eine Lebensraumerweiterung begrüßenswert.
Durch eine Verpflanzung der Verlandungs- und Ufervegetation (Hochstauden,
Großseggen etc.) der kleinen Weihers kann möglicherweise der einzige Bestand der
Großen Goldschrecke im ER gerettet werden, da die Eiablage in markhaltige Stengel
der Vegetation erfolgt (z. B. Hochstauden, Binsen). Günstig wäre auch hier eine
Verpflanzung außerhalb der Vegetationsperiode (vgl. Libellen).
Durch die Anlage des Speichersees mit Böschungen bzw. im begrenzten Umfang auch
bei der Aubachverlegung werden für die beeinträchtigten Arten auch grundsätzlich
geeignete Ersatzlebensräume entstehen. Voraussetzung für eine Besiedelung ist
aber, dass eine Wiederbesiedelung im Aktionsradius nicht beeinträchtigter Bestände
überhaupt erfolgen kann. Alle Arten profitieren aber auch von den beabsichtigten
CEF-Maßnahmen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die auf eine Neuschaffung oder
Extensivierung von Grünlandstandorten abzielen.
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3.) FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)
Keine relevanten Arten betroffen
3.3.3.10. Ausgewählte Hautflügler
Wirkfaktoren
▪
Direkter Flächenentzug
Der Hymenopterenbestand am Donauufer zwischen der Grenze und
Jochenstein wird teilweise beseitigt. Der Bestand im Riedler Becken und
einiger trockenerer, höher gelegener Randflächen wird vernichtet.
▪
Veränderung der Temperaturverhältnisse/Klimaverhältnisse Speichersee
Die schwankende temporäre Füllung des Riedler Beckens mit kühlem
Donauwasser verändert die Temperaturverhältnisse in den Habitaten am
Rande des Beckens.
▪
Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust
Ein baubedingtes, erhöhtes Verkehrsaufkommen führt zwangsläufig zu
höheren Individuenverlusten in den Populationen.
Die Baustelle hat auch für an der Donau wandernde Hymenopteren eine
Barrierewirkung, die die Neubesiedelung von Lebensräumen erschwert.
▪
Stickstoff- und Phosphatverbindungen, Nährstoffeintrag
Durch Stein-Brechmaschinen, den Transport von Abraummaterial, die
Verschiebung von Boden, Windeinwirkungen auf offenen Boden und
verschiedene andere Vorgänge in der Bauphase emittieren Stäube, können
in der Umgebung der Baustelle und der Verkehrswege sedimentieren.
Auswirkungen und deren Bewertung
Bau
Direkter Flächenentzug
Der temporäre Verlust der Lebensräume am Donauufer zwischen der Grenze und
Jochenstein wird als sehr schwerwiegend beurteilt. Diese Lebensräume erwiesen sich
in den Begehungen als die mit den höchsten Fangzahlen. Außerdem weist SchmidEgger auf die hohe Bedeutung der Fänge 2009 für die Hymenopterenfauna
Deutschlands hin. Daraus werden Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet. Auch der Verlust
des Lebensraums am Hangfuß wird als erheblich eingestuft. Der Verlust der
Lebensräume im Riedler Becken und an den trockeneren Standorten im dortigen
Randbereich dürfte ebenfalls von Bedeutung sein.
Baubedingte Barriere- oder Fallenwirkung/Individuenverlust
Individuenverlust von Hymenopterenpopulationen durch Strassenverkehr ist unbestritten, wurde jedoch noch nicht quantifiziert. Ein baubedingtes, erhöhtes VerkehrsSeite 130 von 165
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aufkommen führt zwangsläufig zu Individuenverlusten in den Populationen. Bei den
teilweise sehr individuenschwachen Populationen der Hymenopteren sind die
Auswirkungen dann spürbar.
Die Baustelle an der Donau hat auch für wandernde Hymenopteren eine Barrierewirkung, die die Neubesiedelung von Lebensräumen erschwert. Die Donau ist die
Wanderachse für viele Insekten.
Stickstoff- und Phosphatverbindungen, Nährstoffeintrag
Um die Baustellen und die Verkehrswege sedimentiert möglicherweise Staub. Dies
führt zu einer nicht zu unterschätzenden Düngewirkung auf die Vegetation. 50% der
Hymenopteren nisten endogäisch. Eine wüchsige Vegetation auf den bisher schütter
bewachsenen Flächen hat auf die Nistplatzsituation der Hymenopteren stark negative
Einflüsse, die besonnte Offenbodenstandorte benötigen. Durch Nährstoffeinträge
erlangen außerdem Gräser gegenüber entomophile Blütenpflanzen einen Konkurrenzvorteil, so dass jene deutlich weniger werden. So schwindet zu den Nistplatzpotentialen außerdem die Nahrungsgrundlage.
Anlage
Es verbleibt ein erheblicher Verlust an Lebensräumen durch den Speichersee.
Betrieb
Veränderung der Temperaturverhältnisse
Hymenopteren, hierbei besonders die aufgeführten seltenen Arten, sind sehr wärmeliebend und gegenüber Abkühlungen sehr empfindlich. Dies kann zum Aussterben
von seltenen Arten in betroffenen Habitaten führen, wird aber auf jeden Fall
betroffene Lebensgemeinschaften von Hymenoptern verändern.
Hier sind besonders Bereiche östlich von Riedl und die neu anzulegende südexponierte Böschung des Speichersees zu nennen. Letztere können sich zu wertvollen
Habitaten entwickeln.
Resümee zu den Auswirkungen und Handlungsbedarf
Bezüglich der Hauptprüfschritte ergeben sich folgende Anforderungen:
1.) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Alle Bienen und Wespen sind nach der Bundesartenschutzverordnung „besonders
geschützt“. In speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen wird diese Kategorie
jedoch nicht behandelt.
2.) Eingriffsregelung
Es entstehen vor allem baubedingt erhebliche Beeinträchtigungen der Hymenopterenfauna. Dies erfordert Ausgleichsmaßnahmen.
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3.) FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)
Keine Relevanz.
3.4.
Resümee zu den möglichen Auswirkungen und
Beeinträchtigungen sowie Abschätzung des
Handlungsbedarfes
3.4.1.
Resümee zu den möglichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen
Bezüglich der Hauptprüfschritte wurden folgende wesentliche Auswirkungen und
Beeinträchtigunge für relevant gehalten:
1.) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Bei Säugetieren, Vögeln, Reptilien, Amphibien, Tag- und Nachtfaltern sowie den
Europäischen Vogelarten konnte mit Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG
gerechnet werden (siehe Pkt. 4 und Beilage 1)
2.) Eingriffsregelung
Verloren bzw. erheblich beeinträchtigt werden können:
▪
das LSG durch eine vorübergehende Beanspruchung durch die Baustelle
(Talboden Jochenstein)
▪
ein lokal bedeutsamer Laichplatz für Erdkröte und Grasfrosch (Fischteiche
zwischen Gottsdorf und Riedl, traditioneller Massenlaichplatz)
▪
der bestehende Verlauf des Aubachs auf einer Länge von ca. einem
Kilometer mit bachbegleitenden Gehölzbeständen (Biotop, teilweise § 30
BNatSchG)
▪
Mädesüß-Hochstaudenfluren entlang des Aubachs und im Talgrund (Biotop,
teilweise § 30 BNatSchG)
▪
ein größeres Feldgehölz (Laubwaldbestand mit Magerstandorten an einer
Hangkante und Erlenbruchwald im Talbereich (Biotop, teilweise § 30
BNatSchG)
▪
verschiedene Kleinstrukturen (Ranken, Gehölzbestände, magere Grünlandsäume)
▪
lebensraumrelevante landwirtschaftliche Flächen (Grünland, Acker)
▪
Abschnitte des
Wildbienen
▪
Streuobstwiese (Beeinträchtigung)
▪
wertvolle Waldränder (Beeinträchtigung)
▪
die spezifischen Standortverhältnisse des NSG und FFH-Gebietes im Hinblick
auf die Hydrologie und das Kleinklima
▪
Verluste an Wuchsorten seltener und gefährdeter Pflanzenarten und
Vegetationsbestände (Speichersee und Talboden)
▪
direkter Verlust an Nahrungslebensräumen von gefährdeten Vogelarten mit
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Donauufers
(Biotop,
Lebensraum
von
Reptilien
und
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großen Aktionsräumen (Uhu, Schwarzstorch und Wespenbussard)
▪
Störungen der Vogelwelt in ihrem Gesamtlebensraum (Donauleiten) durch
Lärm und optische Reize
3.) FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)
Risiken bestehen für die prioritären Lebensraumtypen und relevanten Arten der FFHGebiete. Hierzu erfolgt eine eigens erstellte FFH-Verträglichkeitsabschätzung (siehe
Beilage 2).
3.4.2.
Abschätzung des Handlungsbedarfs
Die bei den einzelnen Gruppen dargestellten Wirkfaktoren und möglichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen zeigen das Ergebnis des notwendigen Handlungsbedarfes auf. Hierbei wurde soweit in dieser Phase möglich in die relevanten
Prüfschritte und Maßnahmentypen differenziert.
In der Zusammenschau kann dabei Handlungsbedarf in folgender Form
gesehen werden:
▪
umfangreiche Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
▪
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) im Artenschutz für
unvermeidbare, mögliche Verbotstatbestände
▪
Ausgleichsmaßnahmen für nicht vermeidbare, erhebliche und nachhaltige
Beeinträchtigungen
(Flächenentzug,
Funktionsverlust
und
Beeinträchtigungen) im Rahmen der Eingriffsregelung
▪
eine Abschätzung der FFH-Verträglichkeit für die beiden FFH-Gebiete
Qualität und grobes Ausmaß der notwendigen Maßnahmen sowie die Prognose zu der
jeweils verbleibenden Erheblichkeit werden im Folgenden dargestellt.
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4.
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Integrales Maßnahmenkonzept und verbleibende Erheblichkeit
Vorbemerkungen
Die Entwicklung der Kataloge zu Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erfolgte in einem iterativen Prozeß mit den Planern und den parallel
arbeitenden Fachgutachtern zu Hydrologie, Sprengtechnik, Schall, Luft, Verkehr,
Land- und Forstwirtschaft.
Die speziellen Maßnahmenvorschläge der Bearbeiter von Vegetation und Flora sowie
der einzelnen Tiergruppen wurden zu einem gemeinsamen Katalog zusammengefaßt.
Die CEF-Maßnahmen zum Artenschutz und die Ausgleichsmaßnahmen nach der
Eingriffsregelung wurden aus den Prognosen zu den verbleibenden unvermeidbaren
Auswirkungen abgeleitet.
4.1.
Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
Diese Maßnahmen haben oberste Priorität im Hinblick auf die Prüfinstrumente
Artenschutz (saP), „Eingriffsregelung“ und FFH-Verträglichkeit sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung. Folgende Maßnahmen werden umgesetzt:
4.1.1.
Bau
Rund um den Baubeginn
▪
Konzept zur Bauzeitenregelung im Hinblick auf Störungen von Tieren an
ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten und zu Wanderzeiten
▪
Baufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit
Vor Baubeginn
▪
Abfang und Umsiedelung des Laichbestandes von Erdkröte, Grasfrosch,
Springfrosch, Teichmolch und Gelbbauchunke aus den Teichen der Riedler
Mulde in neu angelegte Laichbiotope für diese Arten in der näheren
Umgebung (s. CEF-Maßnahmen); Beginn der Maßnahme so zeitig, dass bei
Baubeginn die neu geschaffenen Habitate voll funktionsfähig sind (vorauss.
drei jahre vor Baubeginn)
▪
Verpflanzung (Sodenverpflanzung) der Salbei-Glatthaferwiese aus dem
Bereich von Baustelleneinrichtungsfläche 1/Zwischenlagerfläche 1 an eine
geeignete Stelle im Talbereich um Jochenstein. Zweck ist der Erhalt eines
wertvollen Vegetationsbestandes und der Erhalt von Populationen seltener
Wildbienenarten
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▪
Ausbringung von Ersatzquartieren im relevanten Umfeld (Fledermauskästen,
Kobel für Haselmäuse)
▪
Sicherung von Altbäumen im relevanten Umfeld
Verkehr und Transport
▪
Beim Transport von Material zwischen den Bereichen Riedler Mulder und
Donautal wird durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass keine Staubund Nährstoffdeposition durch Eintrag von Stäuben o. a. Stoffen wie z. B.
Humus entlang der Fahrtroute stattfindet (geeignete Transportabdeckungen
bzw. Befeuchtung von transportiertem Material)
▪
Der Verkehr auf der PA52 („Dolomitenstraße“) und der PA51 (Kreisstraße
Obernzell – Jochenstein) wird so weit wie möglich minimiert. Dies gilt
besonders auch für die Nachtstunden.
Flächeninanspruchnahme, Absperrungen und Pufferflächen
▪
Grundsätzlich ist in der Planung die geringstmöglichste Flächeninanspruchnahme für Baustelleneinrichtungs-, Lager- und Zwischenlagerflächen angestrebt. Im Talboden Jochenstein wird der Streuobstbestand aus der Baustellenfläche herausgezäunt und vor Befahrungen, Betretungen und Ablagerungen geschützt. Im Bereich der Riedler Mulde wird ein Ranken erhalten,
indem er aus Zwischenlagerfläche 3 herausgezäunt und vor Befahrungen,
Betretungen und Ablagerungen geschützt wird.
▪
Die Baustellenumgebung und die Umgebung der Zwischenlagerflächen wird
mit geeigneten Maßnahmen (Bauzaun) vor Befahrung, Betretung und Ablagerung gesichert.
▪
Eingriffe in die Aubachaue (Hochstaudenfluren) ober- und unterhalb der
Baustelle für den Speichersee werden vermieden. Um dies sicherzustellen,
werden Schutzzäune (Bauzaun) aufgestellt.
▪
Es wird ein Abstand von mindestens 20 m zwischen allen Baustellenein-,
Lager- und Zwischenlagerflächen und den Waldrändern eingehalten. Die
Waldränder werden nicht beansprucht (Ausnahme Sprengmittellager).
▪
Die Baustelle und die Zwischenlagerflächen werden vor ungewollter
Einwanderung von Tieren (insbesondere Reptilien) durch entsprechend
gestaltete Abstandsflächen zu bestehenden Habitaten und Leiteinrichtungen
gesichert.
▪
Herstellung von Abstandsflächen (Pufferflächen): Sicherung eines offenen
Korridors im Hangfußbereich zwischen Waldrand und Baustelleneinrichtungsbzw. Zwischenlagerflächen am Talboden; Breite östlich der PA 52
(„Dolomitenstraße“) bis zum Schutzzaun mindestens 20 m, im Bereich der
Stollenzufahrt und am Sprengstoffdepot erfolgt baubedingt eine Reduktion
des Abstandes.
Struktureinbringung für Reptilien am Waldrand (Fortpflanzungs- und Ruhestättenangebot). Ein- bis zweimalige Mahd des Streifens vor den eingebrachten
Strukturen.
Hiermit werden auch verbleibende aktuelle Habitate von Schwarzblauem Wiesenknopf-Ameisenbläuling und Hellem Wiesenknopf-Ameisenbläuling geschützt und
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ein Hauptwanderkorridor für naturschutzrelevanten Offenlandarten unter den
Tagfaltern erhalten
Sicherung eines offenen Korridors mit mindestens 20 m Breite in der Riedler
Mulde zwischen dem Waldrand an der Westseite der Baustelle Speichersee und
der Baustelleneinrichtungsfläche 5; Struktureinbringung für Reptilien am
Waldrand Fortpflanzungs- und Ruhestättenangebot).
▪
Auf der gesamten Länge der Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche am Talboden wird ein v. a. für Reptilien unüberwindlicher Schutzzaun
gebaut, um Reptilien und Amphibien vor ungewollter Einwanderung in diese
Flächen zu schützen. Der Schutzzaun muss mind. 1,20 m, besser 1,50 m
hoch sein, im Boden versenkt und zu den Außenseiten (wirksame Seiten)
völlig glatt sein (glattes Material, z. B. Kunststoff, Plexiglas o. ä.), Die
Pfosten müssen auf der Bauseite angebracht werden, damit Reptilien keine
Möglichkeit haben, am Zaun hochzuklettern.
Der Zaun hat entlang der Pufferfläche zum Waldrand zugleich Leitfunktion zu
einem Durchlass unter der PA 52 („Dolomitenstraße“).
Auf der Baustelle
▪
Die Baustellen werden vor ungewollter Einschleppung oder Ansiedlung
invasiver Neophyten (z. B. Indisches Springkraut, Knöterich) gesichert. Es
finden regelmäßige Kontrollen auf unerwünschte Neophyten und Neozoen
statt, um gegebenenfalls frühzeitig Maßnahmen gegen eine Ausbreitung
dieser Arten treffen zu können
▪
Minimierung der Lichtemission: Die Beleuchtung der Baustellen während der
mehrjährigen Bauzeit wird zum größten Teil mit nicht insektenattraktiven
Leuchtmitteln (Natrium-Niederdruckdampflampen) ausgeführt werden. Ein
zu erstellenden Beleuchtungskonzept zielt darauf ab, Licht nur dort
einzusetzen, wo es tatsächlich gebraucht wird. In Fällen, wo aus Sicherheitsgründen weißes (insektenattraktives) Licht (z. B. Halogenlicht) benötigt wird,
wird eine Aufstellung der Leuchtkörper auf hohen Masten ebenso vermieden
wie ein Richten derselben auf die Hänge dies- und jenseits der Donau. Das
Licht wird soweit möglich durch gerichtete Strahler punktgenau und nur bei
Bedarf eingesetzt, um eine Fernwirkung zu minimieren.
Sonstiges (Technisches)
▪
Der Druckschacht wird durch Fräsverfahren errichtet
▪
Schallemissionen während der Bauzeit (tagsüber und nachts) werden so weit
wie möglich minimiert
▪
Staubemission während der Bauzeit (tagsüber und nachts) werden so weit
wie möglich minimiert
▪
Angepasste Vortriebssprengtechnik mit Lademengenbegrenzung bei
Sprengungen und Erschütterungsmessungen während Sprengarbeiten zur
Überwachung zur Einhaltung eines mit Verkehrsbelastungen vergleichbaren
„noise levels“
▪
Die
Möglichkeit
einer
Veränderung
des
Wasserhaushaltes
des
Hangbereiches
durch
temporäre
Grundwasser-/Bergwasserspiegel-
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
absenkungen oder durch Schaffung neuer Wasserwegsamkeiten beim Bau
von Stollen und Kavernen wird gegebenenfalls durch das unverzügliche
Abdichten von wasserführenden Klüften zeitlich und räumlich minimiert (s.
auch Gutachten „Geologie und Hydrogeologie“ EIGENSCHENK)
▪
Im Hinblick auf die thermo-hygrophilen Arten wird dafür Sorge getragen,
dass es in den Hangleiten nicht zum Versiegen der vorhandenen Sickerquellen bzw. zu Veränderungen des Grundwasserregimes kommt
Ökologische Baubegleitung, Information und Monitoring
▪
Ökologische Baubegleitung während der gesamten Bauphase (Vorbereitung,
Bauzeit, Nachsorge/Rekultivierung); bei Gehölzrodungen und Baufeldfreimachungen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen bei Fledermäusen und
Haselmaus sowie bei Baumaßnahmen in der Nähe der Biberfamilie
▪
Kontrolle von Erschütterungen und Schallemissionen beim Sprengvortrieb:
Lademengenbegrenzung bei Sprengungen und Erschütterungsmessungen
während Sprengarbeiten zur Überwachung zur Einhaltung eines mit
Verkehrsbelastungen vergleichbaren „noise levels“
▪
Monitoring bei Äskulapnatter, Smaragdeidechse und anderen noch zu
bestimmenden Indikatorarten im Hinblick auf Störungen während relevanter
Bauphasen auf Probeflächen und Transekten
▪
Die auf der Baustelle tätigen Menschen werden über die Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen sowie über die Sensibilität des Gebietes und die
vorkommenden wichtigen Arten informiert
4.1.2.
Anlage
▪
Erhalt funktionaler Beziehungen: Durch Verkehrswege verursachte
Trennungen und Zerschneidungen werden durch den Bau geeigneter Untertunnelungen und Grünbrücken aufgehoben bzw. vermieden (neu zu bauende
Straße Riedl – Gottsdorf )
▪
Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Aubachsystemes durch
Verlegung und naturnahe zielartengerechte Neuanlage des Aubaches mit
Laufverlängerung (Mäander im Abschnitt „Wiesenbach“) und Herstellung
bzw. Schaffung des Entwicklungspotenzials für die begleitenden
Feuchtbiotope (Schwarzerlen-Galeriewald, vernässte Uferzonen, feuchte
Hochstaudenfluren, Nasswiesen)
▪
Errichtung eines für Großtiere wie Luchs, Reh oder Wildschwein ebenso wie
für Fischotter und Kleintiere (Reptilien und Amphibien, Kleinsäuger)
unüberwindlichen Schutzzaunes um den Speichersee mit entsprechend
sicherem und tiefen Fundament (gegen Wildschweine)
▪
Vermeidung einer Fallenwirkung des Speichersees und Einbringung von
mehreren Ausstiegshilfen (Ausstiegstreppen) an den wasserseitigen
Böschungen des Speichersees
▪
Für Vögel, Reptilien, Tagfalter und andere naturschutzrelevante Artengruppen (z. B. Wildbienen) geeignete Gestaltung der landseitigen
Böschungsbereiche des Speichersees
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
4.1.3.
▪
4.2.
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Betrieb
Die Rechenweite beim Ein-/Auslaufbauwerk in der Donau beträgt 15 cm. Die
Einsauggeschwindigkeit wird 0,5 m/sek nicht überschreiten und ist somit für
alle größeren Wasserorganismen überwindbar. Eine Verunfallung von
Fischotter oder Biber ist damit unwahrscheinlich
CEF-Maßnahmen (continued ecological funktionality measures,
„Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“)
Vorbemerkungen
Bei der Bearbeitung der Angaben für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
(siehe Beilage 1) wurde eine Relevanzprüfung zu den Arten von Anhang IV der FFHRichtlinie, zu den Europäischen Vogelarten und den nicht gemeinschaftlich „streng
geschützten“ Arten durchgeführt.
Die Betroffenheit der als relevant eingestuften Arten wurde in verschiedenen Stufen
ermittelt und letztlich unter Berücksichtigung von Schutz-, Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen abgeschätzt.
Bei einer verbleibenden Betroffenheit wurden zur Vermeidung von Verbotstatbeständen CEF-Maßnahmen vorgeschlagen.
Im Ergebnis ist nach Umsetzung dieser Maßnahmen voraussichtlich nicht mit
Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG zu rechnen.
Es sind folgende CEF-Maßnahmen vorgesehen:
Verschiedene, relevante Arten (v. a. Reptilien)
▪
Verbesserung funktionaler Beziehungen: Vor Beginn der Baumaßnahmen
wird ein Kleintierdurchlass unter der „Dolomitenstraße“ (PA52) mit lichter
Weite von 3 m Breite x 1,50 m Höhe und entsprechenden Leiteinrichtungen
gebaut (zur Bauzeit in Verbindung mit dem Schutzzaun)
▪
Monitoring und Risikomanagement bei den CEF-Maßnahmen
Vögel
▪
Anlage eines Gewässerkomplexes für das Teichhuhn (s. Amphibien)
▪
Herstellung von ca. 3 ha Rotationsbrache (2 x 1,5 ha) zur Verbesserung des
Brutplatzangebotes für den Kiebitz
▪
Herstellung von „Lerchenfenstern“ zur Verbesserung des Brutplatzangebotes
für die Feldlerche durch Vereinbarungen mit Landwirten
▪
Entwicklung von extensiv genutztem Grünland mit Strukturen (Hecken,
Einzelbäume, Feldgehölze)
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Reptilien
▪
Reptilien werden vor Baustelleneinrichtung aus allen Eingriffsbereichen abgefangen („Vermeidung“) und aus den Risikobereichen in vorher hergestellte
Habitate (CEF-Maßnahmen) verbracht (wenn notwendig mit kurzer
Zwischenhaltung)
Äskulapnatter
▪
Neuschaffung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten angrenzend an
bestehende Habitate oder an Vernetzungsstrukturen und Verbesserung
bestehender Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Pflegemaßnahmen,
Struktureinbringung oder Nutzungsaufgabe.
Wesentliche Ziel-Habitate bei Neuschaffungen sind ein- bis zweischürige Wiesen
mit Strukturelementen wie Hecken und Feldgehölzen, Streuobst, Steinhaufen,
Steinriegel, Holzstapel, Häckselhaufen als Eiablageplätze; bei Habitatverbesserungen Wälder und Waldränder (Einbringung von Strukturen und
Eiablageplätzen), „Lochhiebe“ um Felsbereiche, Naturwaldentwicklung.
Zauneidechse und Schlingnatter
▪
Neuschaffung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten mit Anschluss an
bestehende Habitate oder Vernetzungsstrukturen (z. B. Steinhaufen und
Steinriegel) in ein- bis zweischürigen Wiesen (siehe Äskulapnatter) und
Verbesserung bestehender Fortpflanzungs- und Ruhestätten vor allem an
Waldrandsituationen
Smaragdeidechse, Mauereidechse
▪
Neuschaffung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (vorzugsweise
angrenzend an bestehende Habitate) durch Struktureinbringung (Stein,
Holz) und Verbesserung bzw. Ausweitung bestehender Fortpflanzungs- und
Ruhestätten durch Pflegemaßnahmen in bewaldeten Felsbereichen der
Unter- und Mittelhänge („Lochhiebe“)
Amphibien
▪
Neuschaffung von Laichhabitaten durch Anlage eines Stillgewässerkomplexes
mit für den Springfrosch geeigneten Stillgewässern in der näheren Umgebung (permanenter Weiher ohne künstlichen Fischbesatz, ein großer und
ein mittelgroßer Weiher mit geeigneten Vegetationsstrukturen) angrenzend
an bestehende und nutzbare Landlebensräume und Vernetzungsstrukturen
(Wald mit Bach und Bachauestrukturen)
▪
Neuschaffung von Laichhabitaten durch Anlage von zwei Stillgewässerkomplexen mit je fünf für die Gelbbauchunke geeigneten Klein- und
Kleinstgewässern in der näheren Umgebung (temporäre, flache, sich schnell
erwärmende Tümpel und Pfützen auf offenen Standorten mit voller
Sonneneinstrahlung in Feuchthabitaten) angrenzend an bestehende und
nutzbare Landlebensräume und Vernetzungsstrukturen (Wald mit Bach und
Bachauestrukturen)
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Tagfalter (Wiesenknopf-Ameisenbläulinge)
▪
Gegebenenfalls werden im August Ameisenbläulinge aus den beeinträchtigten Habitaten abgefangen und aus dem Risikobereich in vorher hergestellte Habitate verbracht
▪
Neuschaffung von Habitaten wenn möglich direkt angrenzend an bestehende
Fortpflanzung- und Ruhestätten (hohe Effizienz, schnelle Besiedelung durch
Wirtameisen etc.). Bis zu einer Entfernung von ca. einem Kilometer zu
bestehenden Habitaten erscheint eine Wiederbesiedelung geeigneter
Habitate durch die relativ mobilen Falter möglich. Für CEF-Maßnahmen
geeignet sind der Talboden bzw. der Hangfuß.
▪
Optimierung bestehender (potenzieller) Habitate
Ein Teil bestehender Wiesen und (potenzieller) Habitate wird derzeit ungünstig,
d. h. zu früh gemäht. Zur Flugzeit nicht geschnittene Wiesen mit teilweise
größeren Beständen der Raupenfraßpflanze dienen als Nektarquelle und zur
Eiablage, werden aber kurz danach geschnitten (weit vor Mitte September). Die
Eier oder Jungraupen werden mit der Mahd fast vollständig entfernt. Die Flächen
haben derzeit eine gewisse Fallenfunktion. Eine Optimierung (siehe Anforderungen oben) hat hier vorrangig zu erfolgen, da hier die Effizienz sehr hoch
erscheint. Die Maßnahme erscheint besonders erfolgsversprechend, um
Verbotstatbestände bei Eingriffen in bestehende Fortpflanzungs- und Ruhestätten
funktional im räumlichen Zusammenhang zu vermeiden.
Wesentliche Prämissen sind:
▪
Wesentliche Ziel-Habitate: einschürige Wiesen mit einer Herbstmahd nicht
vor Mitte September (bei linearer Anlage ist gegenüber landwirtschaftlichen
Nutzflächen eine Mindestbreite von 20 m erforderlich). Entsprechend extensiv genutzte Grünlandbänder wären insbesondere am Hangfußbereich
geeignet eine Vernetzung bestehender, optimierter und neugeschaffener
Fortpflanzungs- und Ruhestätten sicherzustellen und den Metapopulationsverbund zu stärken
▪
Vorkommen der Wirtsameisen Myrmica rubra (Hauptwirt G. nausithous)
bzw. M. scabrinodis (Hauptwirt G. teleius); ggf. „Impfung“ in Form von
Mähgutübertragung oder Verpflanzung von Grassoden
▪
Ausreichendes Vorkommen der Raupenfraßpflanze Sanguisorba officinalis
durch Mähgutübertragung von geeigneten Spenderflächen oder Ansaat
▪
Südexposition und geringe Verschattung; es sind überwiegend nur feuchte
oder wechselfeuchte Standorte geeignet; eine Mindestflächengröße von 1 ha
erscheint bei Randeinfluss (Düngung, Ackerbau) erforderlich
Nachtfalter (Hofdame, Nachtkertzenschwärmer), Wildbienen
▪
Entbuschung und Baumfällungen auf Böschungen der PA 52 „Dolomitenstraße“ und Aushagerung der Flächen zur Vergrößerung von Fortpflanzungsund Ruhestätten zur Schaffung und Optimierung von Larvalhabitaten
▪
Neuschaffung von Pionierstandorten und frühen Sukzessionsstadien feuchter
bis trockener, sonnenexponierter Habitatvarianten mit ausreichenden
Vorkommen der Raupenfraßpflanzen in geeigneten Standorten der Riedler
Mulde, der Hangleite und des Talbodens
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Flächenbedarf für CEF-Maßnahmen
Für CEF-Maßnahmen zu den Reptilien, Ameisenbläulingen und für das Rebhuhn
werden insgesamt ca. 20 ha angesetzt. Diese setzen sich aus ca. 10 Flächen mit je
ca. 2 ha zusammen.
Ziel ist die Herstellung von extensiv genutztem Grünland, welches auf 10 bis 20 %
der Fläche mit Strukturen wie Hecken, Feldgehölze, Steinriegel und punktuelle
Steinhaufen ausgestattet ist.
Zur Schaffung von Brutplatzbereichen für den Kiebitz werden ca. 3 ha (2 x 1,5 ha)
Ackerflächen als Rotationsbrachen bewirtschaftet.
Für Amphibien (Springfrosch und Gelbbauchunke) und das Teichhuhn werden drei
Gewässerkomplexe mit einer Größe von insgesamt ca. 3 ha hergestellt. Ein Gewässerkomplex östlich von Gottsdorf am Dorfbach wird mit einem großen und zwei
mittelgroßen Weihern ausgestattet (Springfrosch und Teichhuhn). Zwei weitere Komplexe werden mit jeweils fünf Klein- und Kleinstgewässern ausgestattet (Gelbbauchunke).
Qualität der CEF-Maßnahmen
Die CEF-Maßnahmen müssen sich an ihrer Funktion für die betroffenen Arten
orientieren. Als relevante Faktoren werden dabei folgende wesentliche Parameter
berücksichtigt:
▪
Standörtliche Verhältnisse: Höhe NN, Exposition, Neigung, Boden, Wasser
und Kleinklima
▪
Flächengröße
▪
Vorbelastungen/Beeinträchtigungen
▪
Vernetzung
▪
Umgebende Nutzung (LW, FW)
▪
Überlagernde Nutzungen (Erholung u. a.)
Zeitlich–funktionaler Aspekt
Damit die Maßnahmen mit Baubeginn voll funktionsfähig sind, wird eine
entsprechende Entwicklungszeit berücksichtigt. Die Maßnahmen werden daher zwei
bis drei Vegetationsperioden vorher umgesetzt.
Die betreffenden Fortpflanzungs- und Ruhestätten sollen zu keinem Zeitpunkt eine
Reduktion ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit erleiden.
Trotz der genannten Vermeidungsmaßnahmen werden verbleibende erhebliche und
nachhaltige
Beeinträchtigungen
des
Naturhaushaltes
im
Rahmen
der
Eingriffsregelung ermittelt und ausgeglichen.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
4.3.
Einreichunterlagen ROV
Eingriffsregelung
Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von
Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung
stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Die Behandlung der Eingriffsregelung bezieht sich also auf mögliche
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes (Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima,
Luft), des Landschaftsbildes und der Erholung. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfes
findet hauptsächlich über Indikatorarten und erfassbare „Biotop- und Nutzungstypen“
statt.
Als ausgleichspflichtige Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung gelten:
▪
Flächenverluste
▪
Funktionsverluste
▪
Beeinträchtigung oder Verlust funktionaler Beziehungen
▪
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
▪
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Nach den aktuellen Planungen muss von einer Flächeninanspruchnahme von
insgesamt ca. 57 ha durch den Bau des Energiespeicher Riedls ausgegangen werden.
Knapp zwei Drittel dieser Flächen werden anlagebedingt dauerhaft verändert, ca. ein
Drittel entfällt baubedingt auf Baustelleneinrichtungs- bzw. Lagerflächen und ist
somit temporär.
Der Flächenbedarf und der Ausgleichsbedarf für die Organismenwanderhilfe ist nicht
Teil der Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfes für den Energiespeicher Riedl. In
der folgenden Darstellung ist somit nur die Errichtung des Energiespeichers Riedl
gemeint.
Dauerhafter Flächenverlust
Durch die Errichtung des Energiespeichers Riedl gehen dauerhaft ca. 37 ha verloren.
Der weitaus überwiegende Teil dieses Flächenverbrauchs entfällt naturgemäß/anlagebedingt auf den Speichersee in der Riedler Mulde. Hier wird der Talraum des
Aubaches durch großflächige Versiegelung, Überbauung, starke Überformung der
Geländemorphologie mit Neugestaltung des Landschaftsbildes und Änderung des
Grundwasserhaushaltes nachhaltig und dauerhaft verändert/beeinträchtigt.
Im Talboden fällt der dauerhafte Flächenverlust durch die überwiegend unterirdisch
gelegenen Anlagenteile des Energiespeichers Riedl mit voraussichtlich deutlich unter
einem Hektar vergleichsweise gering aus.
Vorübergehende Flächeninanspruchnahme
Zusätzlich zu den Bauflächen werden an den beiden Baubereichen Talboden Jochenstein und Riedler Mulde ca. 20 ha Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen über die
mehrjährige Bauzeit bestehen. Auf die Talmulde Riedl und den Talboden Jochenstein
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
entfallen dabei jeweils ca. 10 ha. Die Hauptbaustelleneinrichtung wird im Talboden
liegen.
Alle temporär beanspruchten Bauflächen werden nach Beendigung der Baumaßnahmen rekultiviert bzw. am Talboden teilweise in die Organismenwanderhilfe
überführt.
Ermittlung der Ausgleichsfaktoren
Die Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfes nach der Eingriffsregelung orientiert
sich in Grundzügen nach dem Leitfaden „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“
(2003) des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen
(heute: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit). Die Höhe der
Ausgleichsfaktoren bezieht sich einerseits auf die Wertigkeit der betroffenen Flächen
und die Eingriffsschwere, andererseits fließen hier auch die o. g. Beeinträchtigungen
des Naturhaushaltes, des Landschaftsbildes und der Erholung mit ein.
Gebietskategorie
Eingriffsschwere hocEingriffsschwere
(Versiegelung)
geringer
(Überbauung)
Gebiete geringer Bedeutung
z. B. Ackerflächen
Faktor 1,0
Faktor 0,8
Gebiete mittlerer Bedeutung
z. B. Feldgehölze, artenreiche Wiesen
Faktor 1,5
Faktor 1,2 – 1,5
Gebiete hoher Bedeutung
z. B. Gewässer und Bachufer-Erlenwälder, Feuchtgebiete, alte Wälder
Faktor 3 – 4,5
Faktor 3 – 4,5
Im Folgenden ist eine grobe Ermittlung der Flächenverluste bzw. Flächeninanspruchnahmen und Beeinträchtigungen nach Teilräumen differenziert dargestellt.
Talboden Jochenstein
Anlagebedingter dauerhafter Flächenverlust unter einem Hektar. Betroffen sind
überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, aber auch nach §30 BNatSchG
geschützte Flächen und wichtige Lebensräume von Pflanzen und Tieren.
Baubedingte vorübergehende Flächeninanspruchnahme 9,6 Hektar, betroffen sind
(versiegelte Flächen nicht mitgerechnet):
▪
Landwirtschaftlich genutzte Flächen ca. 8,2 ha
▪
Biotope, §30-Flächen und wichtige Lebensräume von Pflanzen und Tieren
ca. 1,4 Hektar
Hangleite Jochenstein
Nicht flächig zu erfassende, verbleibende aber vorübergehende Beeinträchtigungen
durch den Baubetrieb (Lärm, Licht, optische Reize, Verkehr, Stoffeinträge …)
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Riedler Mulde
Anlagebedingter dauerhafter Flächenverlust knapp 37 ha, betroffen sind:
▪
Intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen ca. 30 Hektar
▪
Extensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gehölzbestände ca. 3
Hektar
▪
Biotope, §30-Flächen und wichtige Lebensräume von Pflanzen und Tieren 3,4
Hektar
Baubedingte vorübergehende Flächeninanspruchnahme 10,6 Hektar, betroffen sind:
▪
Intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen ca. 10 Hektar
▪
Extensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gehölzbestände sowie
Biotope, §30-Flächen und wichtige Lebensräume von Pflanzen und Tieren
unter einem Hektar
Aufgrund der Flächenverluste und Flächeninanspruchnahmen einerseits und der
Funktionsverluste als Lebensräume und Nahrungshabitate, Verluste funktionaler
Beziehungen, Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes andererseits wird ein Ausgleichsflächenbedarf
aus der Eingriffsregelung von ca. 60 bis 80 Hektar prognostiziert.
Da der Flächenverlust in erster Linie die weitgehend offene, aber strukturierte
Kulturlandschaft in der Riedler Mulde betrifft und hier auch typische Brutvogelarten
des Offenlandes Brutplätze sowie Arten mit großem Arealanspruch Lebensraum und
Nahrungshabitate verlieren, sollen sich die Ausgleichsmaßnahmen zum überwiegenden Teil auf die naturschutzfachliche Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen
beziehen mit dem Ziel, eine reich strukturierte Kulturlandschaft mit Nutzungsgradienten von kaum bis gar nicht genutzten Randstrukturen (Steinriegel, magere Ranken,
Hecken, Feldgehölze) über extensive Nutzung (ein- bis zweischürige Wiesen) bis hin
zu mässig intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen (Ackernutzung mit
Rotationsbrache, Lerchenfenster) zu schaffen, zu entwickeln und dauerhaft zu
erhalten.
Der Verlust von Wald und Gehölzbeständen in der Riedler Mulde betrifft zwar keine
großen Flächen, aber naturschutzfachlich sehr hochwertige Bestände, die zudem in
Verbindung mit dem Aubach eine sehr wichtige Verbundfunktion im Naturhaushalt
erfüllen. Durch die sich über fünf Jahre erstreckende Bauzeit kommt es zudem durch
erhebliche Störungen zu vorübergehenden Beeinträchtigungen und Funktionsverlusten der Wälder um die Riedler Mulde und vor allem der wertvollen
Waldbestände des FFH-Gebietes und NSG „Donauleiten von Passau bis Jochenstein“.
In der Riedler Mulde gehen durch die Anlage des Speichersees ein naturnahes
Bachsystem und zwei Fischteiche verloren, die traditionell in der stillgewässerarmen
Landschaft des Vorderen Bayerischen Waldes eine wichtige Rolle als lokaler
Massenlaichplatz von Amphibien spielen. Der gesamte Gewässerkomplex Dandlbach
– Aubach mit der begleitenden feuchten Ufervegetation hat Biotopverbund-,
Lebensraum- und Nahrungshabitatfunktionen für zahlreiche Arten. Durch den
Speichersee wird außerdem das Grundwasserregime in der Riedler Mulde dauerhaft
verändert.
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Für den Ausgleich im Sinne der Eingriffsregelung werden deshalb übergeordnete
Maßnahmenkomplexe veranschlagt:
▪
Extensivierung und Strukturanreicherung im Offenland (landwirtschaftlich
genutzte Flächen), ca. 80 % des errechneten Ausgleichsbedarfes. Diese
Flächen verbleiben in landwirtschaftlicher Nutzung
▪
Erhöhung des Natürlichkeitsgrades von Wäldern (Entfernung standortfremder Baumarten, Förderung und Verbesserung standortheimischer
Laubwaldgesellschaften), ca. 15 % des errechneten Ausgleichsbedarfes
▪
Schaffung neuer Stillgewässerkomplexe, Verbesserung von Fließgewässern
(Dandlbach, Dorfbach), ca. 5 % des errechneten Ausgleichsbedarfes
Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen soll zum überwiegenden Teil in der
Umgebung des Eingriffs stattfinden, um in der beeinträchtigten Landschaft einen
funktionalen Ausgleich zu schaffen.
„Suchkulisse“ für mögliche Ausgleichsflächen sind die oberen Hangbereiche und der
Talboden Jochenstein, wo landwirtschaftliche Flächen an die Wälder und Dobel der
Donauleiten anschließen. Hier kann einerseits eine wirksame Pufferzone zwischen der
intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und dem FFH-Gebiet und NSG „Donauleiten
von Passau bis Jochenstein“ entstehen, andererseits können nur in direkter räumlicher Verbindung mit den entsprechenden Lebensräumen der Reptilien in den
Donauleiten auf geeigneten Flächen Maßnahmen für Äskulapnatter und Smaragdeidechse, aber auch Zauneidechse, Schlingnatter und Mauereidechse realisiert
werden.
Weitere geeignete Flächen für Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Aufwertung der
Kulturlandschaft sind im Gebiet um Gottsdorf in etwa bis nach Lämmersdorf zu
suchen (siehe Karte).
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
4.4.
Einreichunterlagen ROV
Ausgleichsmaßnahmen
Wichtiges Ziel der Ausgleichsmaßnahmen ist die Kompensation nicht vermeidbarer,
erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigungen (Flächenentzug, Funktionsverlust
und sonstige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes im Rahmen der Eingriffsregelung). Dazu gelten folgende Anforderungen:
▪
Herstellung von effektiven Nahrungslebensräumen für Arten mit großen
Arealansprüchen (Uhu, Schwarzstorch, Wespenbussard) in Verbindung mit
anderen Maßnahmen und soweit notwendig zusätzlich
▪
Berücksichtigung von Ansprüchen jeweils relevanter Arten und Artengruppen
(Fischotter, Fledermäuse, Haselmaus, Reptilien, Amphibien, bei Tagfaltern
Zielarten der Gilden mesophiler, hygrophiler und xerothermophiler
Offenlandsarten) bei Entwicklung von Ausgleichsflächen soweit sinnvoll
(zielkonforme Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen zur Erreichung einer
hohen Qualität, Funktionsüberlagerungen soweit möglich)
Maßnahmen zum Ausgleich der Funktionsverluste werden in den vorgeschlagenen
Maßnahmenkomplexen abgedeckt. Es folgt eine detaillierte Aufzählung möglicher
Ausgleichsmaßnahmen, die im Rahmen eines LBP weiter präzisiert werden:
Extensivierung und Strukturanreicherung im Offenland: Schaffung einer ökologisch
wertvollen, strukturreichen Kulturlandschaft mit naturschutzfachlichen Funktionen
(Biotopverbund, Schaffung von mageren Saum- und Wiesenstandorten) durch
Extensivierung und Strukturierung landwirtschaftlicher Flächen
▪
Neuschaffung von Habitaten für die Haselmaus, für Fledermäuse und für
Vögel durch Anlage einer Streuobstwiese
▪
Schaffung von Vernetzungsstrukturen für Haselmäuse, Fledermäuse u. a.
Kleintiere durch Pflanzung von Hecken, Einzelbäumen und Feldgehölzen
(standortheimisch und autochthon) sowie Verbesserung bestehender Habitate vor allem an den Waldrandsituationen durch Waldrandgestaltung mit
Beeren- und Haselsträuchern und Ausmagerung des davor liegenden
Saumes
▪
Sicherung und Verbesserung bestehender Habitate an den Waldrändern des
Talbodens Jochenstein durch Erhaltung eines offenen Korridors mit
extensivem Grünland auf einem mindestens 20 m breiten Streifen entlang
des Hangfußes als Hauptwanderkorridor für Tagfalter und andere
naturschutzrelevante Artengruppen (z. B. Reptilien, Nachtfalter, Wildbienen)
und als Ausgleich für wertvolle Wiesenbestände
▪
Wiederherstellung und Entwicklung arten- und blütenreicher Grünländer
(Wiesenflächen) v. a. im Talboden und im Bereich der Hochfläche; Nutzung
maximal zweischürig; erste Mahd nicht vor Ende Juni/Mitte Juli; möglichst
größer als ein Hektar mit Südexposition, Mähgutübertragung von geeigneten
Spenderflächen als Ausgleich für wertvolle Wiesenbestände und Habitate für
Tagfalter
▪
Herstellung von geeigneten und Randstrukturen entlang der Waldgrenze am
Oberhang, am Talboden und am Donauufer als Hauptwanderlinien und
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„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Habitate für Reptilien (teilweise auch Amphibien)
▪
Sicherung und Verbesserung bestehender Habitate an den Waldrändern und
an trocken-warmen Säumen auf der Hochfläche zur Schaffung von
Ausgleichshabitaten für Tag- und Nachtfalter und Wildbienen und als
Ausgleich für wertvolle Wiesenbestände
▪
Pflege der Böschung der Dolomitenstraße zur Bereitstellung eines optimalen
Nahrungsangebotes durch blühende Pflanzen und geeignete Strukturen für
Wildbienen
▪
Entwicklung von Habitaten für vom Bau betroffene Vogelarten auf der
Hochfläche soweit möglich (z. B. für Rebhuhn, Goldammer, Neuntöter u. a.
Singvögel) durch Pflanzung und Entwicklung artenreicher Gehölzbestände
(standortheimisch und autochthon) in Form von Hecken, Einzelbäumen und
Feldgehölzen möglichst im Verbund mit artenreichen Grünland
Erhöhung des Natürlichkeitsgrades von Wäldern und Förderung und Verbesserung
standortheimischer Laubwaldgesellschaften
▪
Entwicklung neuer Waldbestände entsprechend der verursachten Verluste
(durch Forst abgedeckt, wird aber mit den anderen naturschutzfachlichen
Maßnahmen abgestimmt)
▪
Naturwaldentwicklung in bestimmten Waldarealen durch
Außernutzungstellung, teilweise mit Initialmaßnahmen wie
standortfremder Baumarten (Fichten)
▪
Ausweisung von Altholzinseln in Laubholzbeständen, die dauerhaft aus der
Nutzung genommen werden (Habitat für alle xylobionten Käferarten)
▪
Neuschaffung von Habitaten für die Haselmaus durch Schaffung von lichten
unterholzreichen Laubwäldern z. B. durch Entfichtung und Pflanzung von
vielen Haselnuss und Beerensträuchern (autochthon)
▪
Schaffung von weiteren lichten Laubwaldstrukturen (Lochhiebe auf
mindestens 0,2 ha) im Bereich Jochenstein in sonnenexponierten und
bodentrockenen Lagen unter Belassen von stärkerem Laubtotholz (v. a.
Eiche) mit Bodenkontakt zur Optimierung von Hirschkäferhabitaten
▪
Schaffung von weiteren lichten Laubwaldstrukturen (Lochhiebe auf
mindestens 0,2 ha) oder Wiederaufnahme der traditionellen NiederwaldBewirtschaftung zur Förderung der Nachtfalter
▪
Entwicklung geschlossener Silberweidenbestände am Donauufer zur
Förderung von seltenen Vegetationsbeständen (Silberweiden-Aue) und zur
Lebensraumverbesserung für den Biber
dauerhafte
Entfernung
Schaffung und Verbesserung von Gewässerlebensräumen (neue Stillgewässerkomplexe, Renaturierung von Fließgewässern), eng verknüpft mit diesem
Maßnahmenkomplex sind die Funktionen Biotopverbund und Vernetzung
▪
Sicherung der im Gebiet seltenen Pflanzenvorkommen am Aubach (Carex
elongata, Carex vesicaria, Molinia coerulea, Allium vineale) durch Versetzen
an eine geeignete Stelle möglichst im Umfeld Aubach/Dandlbach.
▪
Sicherung und Verbesserung von früher extensiv genutzten feuchten bis
nassen Grünlandflächen auf der Hochfläche besonders entlang von Fließgewässern
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
▪
Entwicklung eines zumindest flächengleichen Stillgewässer- und Feuchtkomplexes mit Verlandungszonen als Ausgleich für den Verlust der wertvollen Vegetationsbestände an dem ungenutzten Fischweiher in der Riedler
Mulde in Verbindung mit der Schaffung des Stillgewässerkomplexes für den
Springfrosch (s. CEF-Maßnahmen). Dieser Stillgewässerkomplex soll auch
den Verlust der Laichgewässer für Erdkröte und Grasfrosch kompensieren. Er
ist außerdem Ausgleich für Fischotter, Vögel (Teichhuhn), Reptilien
(Ringelnatter), Vegetation und Flora (Umsetzung seltener Pflanzenvorkommen)
▪
Die Entwicklung und der Erhalt von zwei Kleinstgewässerkomplexen als
Laichhabitate für die Gelbbauchunke (s. CEF-Maßnahmen) erfüllt ebenfalls
auch weitere Ausgleichsfunktionen für Fauna, Vegetation und Flora
▪
Renaturierung und ökologische Aufwertung des Dorfbaches östlich von
Gottsdorf, Wiederherstellung eines naturnahen Wiesenbachbettes und
Wiederherstellung der Verbindung Uferzone – Vernässungszone in den
angrenzenden Wiesen als Ausgleich für den Verlust von Wuchsorten
wertvoller Vegetationsbestände entlang des Aubaches in der Riedler Mulde
und zur Schaffung von Ersatzstandorten zur Umsetzung seltener Pflanzenvorkommen (s. o.)
▪
Mögliche Renaturierung der Gefällestrecke des Dandlbaches in den
Donauleiten (Fischotter, Feuersalamander, Fische, wirbellose Gewässerorganismen)
▪
Schaffung eines barrierefreien Vernetzungskorridors entlang des verlegten
Aubaches in einer für den Fischotter, für Amphibien, Reptilien u. a. naturschutzfachlich relevante Arten (Mädesüß-Perlmuttfalter) geeigneten Weise
durch Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Aubachsystemes nach
Verlegung und naturnaher Neuanlage mit Laufverlängerung (Mäander im
Abschnitt „Wiesenbach“); mit Herstellung bzw. Schaffung des Entwicklungspotenzials für die begleitenden Feuchtbiotope (Schwarzerlen-Galeriewald,
vernässte Uferzonen, feuchte Hochstaudenfluren)
4.5.
Artenreiche Lebensräume durch Gestaltungsmaßnahmen
Folgende Entwicklungsziele sollen für die Neuschaffung und Pflege von Lebensräumen
auf Böschungen und Dämmen des Speichersees gelten:
▪
Herstellung von nähstoffarmen Standorten mit Sonderstrukturen wie Felsen
und Steinhalden
▪
Entwicklung von artenreichen Wiesen
▪
Pflanzung von Gehölzbeständen (Einzelbäume, Streifen, Gruppen)
▪
Auf eine Leitartenauswahl gerichtete Pflege- und Entwicklung der Flächen
(Auswahl aus Pflanzen, Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Wirbellosen)
Die Maßnahmen sollen im Einklang mit der landschaftlichen Einbindung des Speichersees stehen.
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Einreichunterlagen ROV
4.6.
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsabschätzung
Das Vorhaben „Energiespeicher Riedl“ berührt die beiden FFH-Gebiete „Donauleiten
von Passau bis Jochenstein“, Gebietsteil 11, Jochenstein, (Gebiets-Nr. 7446-301)
sowie „Donau von Kachlet bis Jochenstein mit Inn- und Ilzmündung“ (Gebiets-Nr.
7447-371). Daher wurde für das Raumordnungsverfahren eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung vorgenommen (siehe Beilage 2).
Für das FFH-Gebiet „Donauleiten“ ist eine Beeinträchtigung verschiedener
Erhaltungsziele nach derzeitiger Datenlage wahrscheinlich bzw. nicht auszuschließen:
ƒ
Beeinträchtigung des Vorkommens der Spanischen Flagge, problematisch ist
hier
vor
allem
die
nächtliche
Beleuchtung
von
Baustellen,
Baueinrichtungsflächen, etc. während der Bauphase.
ƒ
Beeinträchtigung des Vorkommens des Hirschkäfers, auch hier ist die
nächtliche Beleuchtung problematisch und kann durch Anlockung letztendlich
zu Individuenverlusten führen.
Hinzu kommt der wahrscheinliche Flächenverlust bei dem LRT 6510 durch den Bau
der Organismenwanderhilfe.
Für das FFH-Gebiet „Donau“ ist für den hier untersuchten terrestrischen/semiterrestrischen Bereich eine Beeinträchtigung sicher auszuschließen. Die für dieses
FFH-Gebiet vor allem wertgebende Fischfauna ist allerdings nicht Teil der hier
vorgelegten Untersuchung. Diesbezügliche Aussagen werden durch TB Zauner eigens
dargestellt.
Es lässt sich also festhalten, dass das Vorhaben „Energiespeicher Riedl“ in der behandelten Variante zu Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets „Donauleiten von Passau
bis Jochenstein“ in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann bzw. Beeinträchtigungen desselben nicht mit
letztendlicher Sicherheit auszuschließen sind. Die Bewertung, ob diese Beeinträchtigungen die Erheblichkeitsschwelle übersteigen, bleibt einer Verträglichkeitsprüfung für die FFH-Gebiete auf der Grundlage einer konkreten Ausführungsplanung (Planfeststellung) vorbehalten.
Für das FFH-Gebiet „Donau von Kachlet bis Jochenstein mit Inn- und Ilzmündung“
lassen sich für den terrestrischen/semiterrestrischen Bereich Beeinträchtigungen
ausschließen.
Aus gutachterlicher Sicht ist die Erstellung von weitergehenden Unterlagen zur
Prüfung der FFH-Verträglichkeit für das FFH-Gebiet „Donauleiten“ erforderlich.
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
5.
Einreichunterlagen ROV
Beurteilung der Organismenwanderhilfe (OWH)
im terrestrischen Bereich
Mit dem Abschluss der Arbeiten am Energiespeicher Riedl soll mit dem Bau eines
Umgehungsgewässers für die Staustufe Jochenstein begonnen werden.
Die Organismen-Wanderhilfe (siehe Planung ezb Zauner) beansprucht überwiegend
landwirtschaftlich genutzte Flächen und das Donauufer. Es sind jedoch auch wertvolle
Flächen mit Vorkommen „besonders geschützter“ und „streng geschützter“ Arten
betroffen, von deren Existenz auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zum
Energiespeicher Riedl ausgegangen wird. Die Flächeninanspruchnahme durch die
Organismen-Wanderhilfe muss trotz ihrer zweifellos positiven Wirkungen berücksichtigt werden.
An dieser Stelle wird nur eine Abschätzung der Relevanz für die Prüfschritte des
Artenschutzes (saP), der „Eingriffsregelung“ und der FFH-Verträglichkeit vorgenommen. Eine genauere Betrachtung wird im Rahmen eines landschaftspflegerischen
Begleitplanes (LBP) erfolgen.
5.1.
Betroffene Bestände
5.1.1.
„Schutzwürdige Biotope“, „Gesetzlich geschützte Biotope“ und
„Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen“
„Schutzwürdige Biotope“ im Sinne der „Bayerischen Biotopkartierung“
▪
Biotop C 397 auf TK 7448 Donautal unterhalb Jochenstein; „Landesweit
bedeutsam; 14,23 Hektar; Donauaue; unzerschnittener Talraum, ungestörte
Lebensraumabfolge von der landesweit bedeutsamen Donauleiten“
▪
Biotop „B 448.2, TK 7448 Donau von Grünau bis Jochenstein (gesamter
Hang der Donauleiten); „regional bedeutsam 69,79 Hektar; Fluss mit
Begleitvegetation; durch Stauhaltung stark beeinträchtigter Donauabschnitt“
Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG)
Der größte Teil der aufgeführten Biotope sind „gesetzlich geschützte Biotope“ nach
§ 30 BNatSchG. Es sind aber auch Flächen außerhalb der amtlich kartierten Biotope
betroffen, auf die § 30 BNatSchG zutrifft.
Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen (§ 39 BNatSchG)
Der Schutz bezieht sich hier auf ein Verbot der Rodung von Hecken, Feldgehölzen
oder Gebüschen und auf einen befristeten Stock-Hieb von 30. September bis 1. März.
5.1.2.
Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG) „Donauleiten von Passau bis
Jochenstein“
Das NSG hat eine Größe von 401 Hektar und umfasst sechs Gebietsteile zwischen
Passau und der Staatsgrenze bei Jochenstein. Zum größten Gebietsteil „Jochenstein“
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Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
mit 262 Hektar gehören auch die Wiesen vor dem unteren Waldrand gegenüber dem
Haus am Strom, die durch die Organismenwanderhilfe betroffen sein werden.
5.1.3.
Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG) „Donauengtal Erlau bis
Jochenstein“
Im Bereich der geplanten Organismenwanderhilfe ist der Talboden außerhalb des
Ortbereiches Jochenstein LSG. Das LSG stellt auch Lebensräume eines Teils der Arten
des NSG und FFH-Gebietes dar.
5.1.4.
FFH-Gebiete („FFH-Richtlinie“)
Es sind zwei FFH-Gebiete von der geplanten Organismenwanderhilfe betroffen (s.
auch FFH-Verträglichkeitsabschätzung):
▪
7447-371 „Donau von Kachlet bis Jochenstein mit Inn- und Ilzmündung“
▪
7446-301 „Donauleiten von Passau bis Jochenstein“
5.1.5.
Pflanzen- und Tierwelt
5.1.5.1. Vegetation und Flora
Durch den Bau der OWH sind folgende Vegetations- bzw. Pflanzenbestände betroffen:
▪
Uferböschung der Donau mit Silberweiden-Stockausschlägen in ruderal
geprägter Gras- und Hochstaudenflur (potenzielle Silberweidenaue FFH-LRT
*91E0)
▪
Glatthaferwiesen gegenüber Haus am Strom (im FFH-Gebiet, daher relevant,
da FFH-LRT 6510)
▪
Relativ magere Straßenränder und –böschungen mit Vorkommen von
Karthäusernelke und Zottigem Klappertopf im Bereich Haus am Strom sowie
Schweizer Moosfarn im Bereich des Wanderparkplatzes (alle RL B „V“).
5.1.5.2.
Tierwelt
Folgende Tiergruppen sind durch den Bau der OWH betroffen:
▪
Säugetiere (Biber, Anhang II und IV der FFH-Richtlinie)
▪
Reptilien
(Smaragdeidechse,
Mauereidechse,
Äskulapnatter
Schlingnatter; Arten von Anhang IV der FFH-Richtlinie)
▪
Tagfalter (Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Anhamg IV der
FFH-Richtlinie)
▪
Wildbienen (seltene und bedrohte Arten)
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und
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
5.2.
Einreichunterlagen ROV
Auswirkungen
Die Auswirkungen werden im Rahmen eines LBP dargestellt. Darin wird die
„Eingriffsregelung“ abgearbeitet. Darüberhinaus werden die Grundlagen für die
Prüfschritte der FFH-Verträglichkeit und des Artenschutzes (saP) erstellt werden.
Wesentliche zu prüfende mögliche Auswirkungen sind:
5.3.
▪
Auswirkungen auf das NSG, das LSG und Biotope
▪
Auswirkungen auf Vegetation und Flora
▪
Mögliche Auswirkungen auf „streng geschützte“ Arten (saP)
▪
Mögliche Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild (im
Rahmen der Bearbeitung der „Eingriffsregelung“)
▪
Mögliche Auswirkungen auf die FFH-Gebiete „Donau von Kachlet bis
Jochenstein mit Inn- und Ilzmündung“ und „Donauleiten von Passau bis
Jochenstein“
Maßnahmen und verbleibende Erheblichkeit
Bezüglich des Artenschutzes (saP) werden beim Bau Schutz-, Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen erfolgen. Wahrscheinlich sind auch „vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen“ (CEF-Maßnahmen) notwendig. Verbotstatbestände werden
jedoch nicht erwartet.
Eine Bilanzierung im Rahmen der Bearbeitung der Eingriffsregelung ermittelt sowohl
„Verluste“ als auch „Gewinne“, d. h. positive Effekte, die über die reine Funktion als
Organismen-Wanderhilfe für aquatisch und amphibisch in und an der Donau lebende
Arten hinausgehen. Eine solche Bilanz wird in grober Abschätzung in etwa als
ausgeglichen betrachtet.
Im Hinblick auf die FFH-Gebiete wird die Situation wie folgt eingeschätzt (aus der
FFH-VA):
FFH-Gebiet „Donauleiten“
Das FFH-Gebiet wird laut Auskunft der Planer (ezb TB Zauner) im Bereich „Haus am
Strom“ berührt. Das Gewässer soll hier unmittelbar am „Haus am Strom“ vorbei
geführt werden. Um genug Platz für das Gewässer zu haben, muss aber die örtliche
Straße nach Norden, zum FFH-Gebiet hin, verschoben werden. Dabei wird nach
derzeitigem Planungsstand Fläche der dortigen Wiesen (artenreiche, magere
Flachlandmähwiesen, LRT 6510) in Anspruch genommen. Auf Grund der geringen
Fläche, die der LRT insgesamt im FFH-Gebiet einnimmt (Die Bestände gegenüber
dem Haus am Strom sind bereits die wesentlichen Bestände im Gebiet) dürfte bereits
bei eher geringen Verlusten aber der relative Verlust so hoch sein, dass in jedem Fall
die Bagatellegrenze von 100 m² anzusetzen ist (LAMBRECHT & TRAUTNER 2007; 36).
Von der Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung ist daher auszugehen.
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Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
FFH-Gebiet „Donau“
Für das FFH-Gebiet „Donau“ sind v. a. positive Wirkungen anzuführen (Herstellung
der Durchgängigkeit, Entwicklung neuer Lebensräume sowohl im aquatischen als
auch terrestrischem Bereich, Möglichkeit der Entwicklung von Beständen des
prioritären LRT 91E0 in Form von Weidenauen, u. a.). Der Bau der OWH macht
allerdings auch eine Vorschüttung in die Donau notwendig. Deren Auswirkungen v. a.
auf die Lebensräume und Vorkommen von Arten nach Anhang II der FFH-RL sind zu
prüfen.
6.
Nachsorgephase
Nach Ablauf der genehmigten Bestandsdauer besteht grundsätzlich die Absicht der
Donaukraftwerk Jochenstein AG (DKJ) eine Verlängerung der Genehmigung zu
beantragen und den Energiespeicher Riedl entsprechend den technischen,
gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter zu betreiben.
Wird das Kraftwerk aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen stillgelegt, erfolgt
die Sicherung, Verwertung bzw. Entsorgung der Komponenten entsprechend den zu
diesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Grundlagen. So kann die Unternehmerin
durch die Wasserrechtsbehörden verpflichtet werden, die Bauten ganz oder teilweise
zu beseitigen und den früheren Zustand wieder herzustellen, oder auf ihre Kosten
andere Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, nachteilige Folgen des Ausbaus
nach Erlöschen der Bewilligung zu verhüten.
7.
Zusammenfassung
Der Bezug der Erhebungen zum Bestand an Ökosystemen, Pflanzen und Tieren, zu
den Prognosen der Auswirkungen und der Maßnahmenvorschläge besteht in einem
„engeren Untersuchungsraum“ und einem „erweiterten Untersuchungsraum“.
Die Erhebungen erfolgten hier in unterschiedlichen Tiefen bzw. Aufgabenstellungen.
Während der engere Untersuchungsraum in erster Linie direkt eingriffsbezogen
untersucht wurde, zielten die Erhebungen im erweiterten Untersuchungsraum auf
einen Überblick zur Bestandssituation ausgewählter Arten im Umfeld des Eingriffsbereiches und zur Erkundung von potenziellen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen ab.
Die 2010 erfolgten Bestandserhebungen stellten zusammen mit vorhandenen Daten
eine umfassende Grundlage für eine naturschutzfachliche Bewertung vor allem des
engeren Untersuchungsraumes dar. Bei 7 von 11 untersuchten Tiergruppen ist eine
„landesweite Bedeutung“ gegeben. Diese Einstufung gilt auch für die Flora. Ein
wesentliches Kriterium ist hierbei die hohe Zahl von Arten die „vom Aussterben
bedroht“, „stark gefährdet“ sind oder sogar als „verschollen oder ausgestorben“
galten.
Hervorzuheben sind insbesondere
Besonderheiten darstellen.
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aber
auch
die
Arten,
die
biogeografische
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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Darüberhinaus ist der Gebietsteil Jochenstein innerhalb des NSG „Donauleiten von
Passau bis Jochenstein“ von einigen Arten besiedelt (z. B. Nachtfalter,
Heuschrecken), die aufgrund der besonderen kleinklimatischen Verhältnisse nur in
diesem vorkommen.
Zusammen mit den für die besonderen Arten im „Hintergrund“ stehenden
geomorphologischen Erscheinungen, Lebensraumtypen und Lebensgemeinschaften
ist das Prädikat eines Hotspots der biologischen Vielfalt in Mitteleuropa angebracht.
Dies drückt sich auch in der Ausweisung einer Vielzahl von Schutzgebieten (LSG,
NSG, FFH-Gebiete) aus.
Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen und Beeinträchtigungen wurden Vegetation
und Flora sowie die Tiergruppen Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Tag- und
Nachtfalter, Libellen, Heuschrecken, Käfer, Hautflügler und Mollusken nach prinzipiell
möglichen Wirkfaktoren analysiert und ein Handlungsbedarf im Hinblick auf die
Prüfschritte Artenschutz (saP), „Eingriffsregelung“ und FFH-Verträglichkeit aufgezeigt.
Folgende wesentliche Auswirkungen und teilweise auch in der Folge nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung und Sachverhalte des Artenschutzes wurden für relevant gehalten:
▪
Flächen- und Funktionsverluste an Lebensräumen naturschutzfachlich wertvoller und teilweise auch geschützter Flächen
▪
Beeinträchtigung
von
spezifischen
Hydrologie und Kleinklima
▪
Beeinträchtigung von
geschützter Flächen
▪
das Einschlägigwerden von Schädigungs-, Störungs- und Tötungsverboten
bei verschiedenen Tiergruppen
Randzonen
Standortverhältnissen
naturschutzfachlich
bezüglich
wertvoller
und
Damit waren Einbußen am Bestand von naturschutzfaclhlich wertvollen Tier- und
Pflanzenarten sowie Lebensgemeinschaften zu erwarten und somit auch negative
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt.
Eine besondere Empfindlichkeit der Arten und Lebensgemeinschaften des engeren
Untersuchungsraumes besteht beim Kleinklima. Die meisten besonderen Artvorkommen sind durch die speziellen Verhältnisse bezüglich Temperatur und Feuchte
im Gebietsteil Jochenstein erklärbar.
In einem iterativen Prozess mit den Planern und den parallel arbeitenden
Fachgutachtern wurden mit oberster Priorität Schutz-, Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen erarbeitet.
Für diese Maßnahmen wird ein umfangreicher Katalog vorgelegt.
Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Bauphase. Damit können mögliche
Beeinträchtigungen erheblich reduziert und Verbotstatbestände vermieden werden.
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Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Maßnahmen:
▪
Reduktion der Flächeninanspruchnahme; der Auswirkungen von Verkehr,
Lärm, Erschütterungen, insektenattraktivem Licht u. a. Störungen
▪
Errichtung von Schutz- und Leiteinrichtungen und Pufferstreifen am Baustellenrand
▪
Erhalt funktionaler Beziehungen (Talboden, obere Hangkante)
▪
Schonender
gleitung
Baustellenbetrieb,
Bauzeitregelungen,
ökologische
Baube-
In der Abschätzung verbleiben trotz dieser Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigunen
bzw. sind solche unvermeidbar wie der Flächenverlust durch den Speichersee sowie
mögliche Verbotstatbestände beim Artenschutz.
In den „Angaben für eine artenschutzrechtliche Prüfung“ (saP) wurde zunächst eine
Relevanzprüfung zu Tier- und Pflanzenarten vorgenommen. Danach wurde das
Ausmaß der Betroffenheit ermittelt. Dabei wurde die Wirksamkeit von Schutz-,
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und die Notwendigkeit von CEFMaßnahmen abgeschätzt um mögliche Verbotstatbestände zu vermeiden.
Für Vögel, Reptilien, Amphibien, Tag- und Nachtfalter sind CEF-Maßnahmen
notwendig. Es wird von einem Flächenbedarf von ca. 26 ha ausgegangen, der nach
den jeweils für die einzelnen Arten relevanten Prämissen ca. zwei bis drei Jahre vor
Baubeginn hergestellt wird und bis zum Baubeginn die verloren gehenden Funktionen
ersetzt. Weitergehende Maßnahmen in Verbindung mit einer Ausnahmeregelung sind
voraussichtlich nicht notwendig.
Flächen- und Funktionsverluste werden in der Bearbeitung der „Eingriffsregelung“
ermittelt. Über den flächenbezogenen Ansatz wird von einem Bedarf von 60 – 80 ha
Ausgleichsflächen ausgegangen.
Art und Umfang der Ziele und Maßnahmen für einzelne Flächen orientieren sich am
Verlust an Lebensräumen und an der Betroffenheit von Arten bzw. Artengruppen.
Es wird davon ausgegangen, dass die ca. 26 ha für CEF-Maßnahmen in den 60 – 80
ha Ausgleichsflächen realisiert werden können.
Für CEF- und Ausgleichsmaßnahmen werden zum großen Teil landwirtschaftlich
genutzte Flächen in Anspruch genommen werden. Diese Flächen werden jedoch
weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung in extensiver Form je nach ihrer
Ausgleichsfunktion ermöglichen.
Ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen hat eine Verbesserung von Waldbeständen durch
waldbauliche Maßnahmen und Nutzungsverzicht zum Ziel.
Weitere Ziele des Konzeptes zum Ausgleich sind die Wiederherstellung der
Vernetzungsstruktur am verlegten Aubach und die Renaturierung des Dandlbaches
sowie seines Zuflusses.
Im Rahmen der Gestaltungsmaßnahmen der landseitigen
Speichersees werden artenreiche Lebensräume entwickelt.
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Böschungen
des
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Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
Einreichunterlagen ROV
Im Rahmen der Zusammenstellung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren
wurde eine Verträglichkeitsabschätzung für die beiden FFH-Gebiete vorgenommen.
Das Ergebnis dieser Abschätzung ist die Feststellung einer notwendigen FFHVerträglichkeitsprüfung, da eine erhebliche Betroffenheit der Schutzgüter derzeit
nicht ausgeschlossen werden kann.
Mit dem Bau des Energiespeichers Riedl (ES-R) soll auch eine Organismen-Wanderhilfe (OWH) Ober- und Unterwasser vom Donaukraftwerk Jochenstein verbinden.
Trotz der hohen Bedeutung der OWH für aquatisch und amphibisch lebende Arten in
und an der Donau, sind Beeinträchtigungen im Sinne der „Eingriffsregelung“ und
Verbotstatbestände des Artenschutzes wahrscheinlich. Hierzu werden ein
landschaftspflegerischer Begleitplan, die Angaben für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und die Grundlagen für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erstellt.
In grober Abschätzung wird davon ausgegangen, dass Ausgleichsmaßnahmen
notwendig sind und entsprechend umgesetzt werden können. Von einer etwa
ausgeglichenen Bilanz bei der Eingriffsregelung und dem nicht einschlägig werden
von Verbotstatbeständen des Artenschutzes gehen wir aus.
Mit einer für das Vorhaben positiv ausfallenden Prüfung der Belange der „Eingriffsregelung“, des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit wäre auch die Umweltverträglichkeit für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt nach dem
UVPG gegeben.
Aus derzeitiger Sicht auf Basis der bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse und
Abschätzung möglicher Auswirkungen das Vorhaben „Energiespeicher Riedl“ aus Sicht
des
Fachbereiches
„Biotope,
Ökosysteme,
Pflanzen
und
Tiere“
die
Raumverträglichkeit gegeben.
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Einreichunterlagen ROV
„Biotope, Ökosysteme, Pflanzen und Tiere“
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